14192]
Bekanntmachung.
Das in Unruhstadt inmitten des neuen Marktes
gelegene, dem Reichs⸗Militär⸗Fiskus gehörige, ehe⸗ malige Montirungskammergrundstück nebst den darauf befindlichen Gehäuden (Grundbuch von Unruhstadt, Kreis Bomst, Band 8, Blatt 284) mit einer Ge⸗ sammtgrundfläche von circa 6 a 77 qm, soll in dem
am 12. Mai d. Irs., Vormittags 410 Uhr,
im Magistratsbureau zu Unruhstadt,
anstehenden Termin im Wege der öffentlichen Ver⸗ steigernng veräußert werden.
Die Verkaufsbedingungen liegen während der Ge⸗ schäftsstunden in unserem Bureau zur Einsicht aus,
werden auf Verlangen auch gegen Erstattung der
Koöopialien schriftlich mitgetheilt. Unruhstadt, den 18. April 1885. “ Der Magistrat.
Wagner.
Die Lieferung von: a. 11 Stück vreiachsigen motiven mit 2 Satz Reservestücken, b. 18 Stück zweiachsigen Personenwagen IV. Kl. mit Heberleinbremse, c. 7 Stück zweiachsigen kombinirten Post⸗ und Gepäckwagen mit Heberleinbremse, “ d. 50 kompleten Satz Achsen und e. 100 Flußstahl⸗Tragfedern “ soll verdungen werden. Submissionstermine im Central⸗Bureau der Direktion für die Lokomotiven am 6 Mai cr., Vormittags 11 Uhr, für die Wagen. Achsen und Tragfedern am 7. Mai er, Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem Offerten, bezeichnet: ad a. „Offerte auf Lieferung von Loko⸗ motiven“, ad b. u. c. „Offerte auf Lieferung von Wagen“, ad d u. e. „Offerte auf Lieferung von Achsen und Tragfedern“, einzureichen sind. Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Ber⸗ in, Köln a. Rh. und Breslau, sowie in unserem maschinentechnischen Bureau hierselbst aus und sind nebst Offerten⸗Formularen von demselben auf fran⸗ kirte Anträge gegen Einsendung von 3 ℳ für Loko⸗ motiven, 4 ℳ für beide Gattungen Wagen, 1,50 ℳ ür Achsen und 1 ℳ für Tragfedern zu erhalten. Bromberg, den 15. April 1885. Königliche Eisenbahn⸗Direktion. ““
[3970] Erisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Magdeburg. Die Ausführung der Zimmer⸗ und Dachdecker⸗ Arbeiten (Pappdach) zum rechtwinkligen Lokomotiv⸗ schuppen für 30 Stände auf Centralbahnhof Magde⸗ burg soll durch öffentliches Ausgebot getrennt ver⸗ geben werden. Preislisten und Bedingungen sind durch den Bureau⸗Vorsteher Lüdemann — Bahnhof⸗ straße 57 — gegen Einsendung ven je 1 ℳ zu be⸗ ziehen. Zeichnungen liegen auf dem Neubau⸗Bureau — Bahnhofstraße 15 — zur Einsicht aus Die An⸗ gebote sind verschlossen und mit entsprechender Auf⸗ chrift versehen, bis Mittwoch, den 6. Mai er., Vormittags 11 Uhr, einzusenden.
aer Aen den 16. April 1885. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt. 8 8 (Wittenberge⸗Leipzig.)
14182] Bekanntmachung.
Zum Neubau der Kasernements nebst Zubehör für 2 Bataillone Infanterie in Gleiwitz sollen die nachbenannten Arbeiten und Lieferungen, in zwei Loosen getrennt oder im Ganzen, in öffentlicher Submission vergeben werden, und zwar:
1) Die Ausführung der Terrain⸗Regulirungs⸗Erd⸗ und Maurerarbeiten, veranschlagt auf 181 842 ℳ
7
Normal⸗TenderLoko⸗
8
2) die Lieferung von: 2 286,68 chm lagerhaften Kalkbruchsteinen, . 6 649,6 Mille Hintermauerungsziegeln, 34 444 hl schlesischem Kalk, 2 313,36 hl hydraulischem Oppelner Kalk, 8 978 cbm Mauersand, und ist zu diesem Zweck ein Termin auf Montag, den 18. Mai d. Is., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal (T vack 4) anberaumt.
Die Submissionsofferten sind versiegelt und porto⸗ frei mit bezeichnender Aufschrift versehen bis zu diesem Termine an uns einzureichen, woselbst auch zu dieser Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten stattfinden wird.
Bedingungen, Kostenanschläge ꝛc. liegen in unserem Bureau aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleiwitz, den 20. April 1885
Königliche Garnison Verwaltung.
[4181
Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung eines Lokomotivschuppens für 62 Stände nebst
zweier Anbauten und Verbindungsgängen, einschließ⸗
lich der inneren Ausbauarbeiten auf dem Personen⸗ bahnhofe, bestehend im Wesentlichen in Ausführung von: und zwar: Loos I. 5800 chm Erdaushub, 6000 „ Bruchsteinmauerwerk, 3200 „ Ziegelmauerwerk mit Schichtstein⸗ be⸗ züaglich Ziegelverblendung der Vorder⸗ flächen, g
Loos II. in Lieferung von: 8 11“ 192 chm Schichtsteinen zur Sockelverblendung aus besonderem festen Material, 247 Werksteinen aus besonderem festen
Material für Tvreppenstufen, Ein⸗
fassungen von Schiebebühnen, Auf⸗ lagersteinen für Schienen und Dach⸗ binder, Sockelsteinen der Säulen,
„ Werksteinen aus Sandstein für Ge⸗ simse, Thor⸗ und Fenstergewände, Stürze, Sohlbänke,
und bezüglich:
„ Sandsteinschichtsteinen für die Ver⸗
blendung der Vorderfläche,
Loos III. in Lieferung von: 9700 bezüglich 1185 Tausend Hintermauerungs⸗ B ziegeln, 292 8 Verblendziegeln, 108 4 keilförmigen Schornsteinziegeln, sollen im Ganzen oder getheilt vergeben werden. Die Aufgebotsbedingungen und Zeichnungen, welche das Nähere ergeben, liegen im Baubureau des
fordern gegen Erstattung der Selbstkosten, und zwar der Bedingungen für das Loos I. mit 2,50 ℳ, für das Loos II. mit 1,50 ℳ und für das Loos III. mit 1,00 ℳ, sowie die Zeichnungen zu Loos I. mit 10 ℳ bezogen werden. Unternehmer wollen ihre Angebote, mit entsprechender Aufschrift versehen, versiegelt und portofrei, bis zu dem auf Montag, den 18. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumten Termin an das oben bezeichnete Bureau einreichen, woselbst die eingegangenen Angebote in Gegenwart der erschienenen Anbieter geöffnet werden. Frankfurt a. M., den 20. April 1885. Vaubureau für den Centralbahnhof. Der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspector:
Becker.
Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
8098 Hanseatische Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Resultate des zehnten Geschäftsjahres 1884.
Einnahmen. Vortrag aus 1883 “ Angemeldete Schäden aus 1883. Prämien⸗Reserve aus 1883. Prämien⸗Einnahme Zinsen. 1 1 Ausgaben. Rückversicherungs⸗Prämien 3 Erstattete Brandschäden für eigene Rechnung ..
Verwaltungskosten und Provisionen, abzüglich Rückv.“⸗Provisionen
Abschreibung auf Mobilien⸗Conto „ Agio⸗Conto.
8 ““ Reserven. Angemeldete Schäden für eigene Rechnung . .
Prämien⸗Reserve für am 1. Januar 1885 in Kraft befindliche ℳ 87,831,258.—
Hiervon laut §. 32 der Statuten.
5 % Dividende des eingezahlten Capitals Reservefonds 25 % des Restbetrages . . .
Sparfonds 25 % des dann verbleibenden Ueberschusses
Tantièmen und Gratiale 1 % Superdividende Uebertrag auf neue Rechnung
Bilanz per 31.
Debitores.
(abzüglich Ristorni) für versicherte ℳ 207,310,976
592 75 39,492 — 169,774 06 854,253/51 39,846 65
v16e6“ ..111 104,672 16 2,880 —0 11,189,/38 — 2280,3767 325,582
55,975,— 220,847 20
276,822
Verbleibt Reingewinn 46,760
30,000 4,190 3,142 3,142 6,000
285 08
46,760,19
December 1884.
Creditores.
ℳ ₰ 2,400,000 — 138,38091 909 93 83,545 37 211,250 — 33,500 — 613,426 84 100,— 123,251/80 4.855 04 3500,275 89 Hamburg, den 23. März 1885.
Martin Albrecht, Vorsitzender.
8
Obligationen der Actionaire Guthaben bei Banken Cassa⸗Saldo.... Wechsel⸗Portefeuille
Hppotheken . 1
Depot⸗Conto . NT1u6“ bbbbbbbb*“; Agenturen⸗ und Prämien⸗Debitores. Verdiente, noch nicht erhobene Zinsen
ℳ ₰ 3,000,000 — 70,354 21 3,296 37 162,173 51 55,975 — 220,847 20 33,500 — 16,313/41 46,760 19
Actien⸗Capital, 1000 Actien. bö1“]; hbAA“ Creditores und Rückversicherer. Angemeldete Schäden. — Prämien⸗Reserve.. EEö1ö1“ Rückvers. Reserve⸗Conto.. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto
“
2,805,219 85
Für den Beeshes gagcht 3
L. Gaiser,
stellvertretender Vorsitzender
Centralbahnhof Frankfurt a. M.
Centralbahnhofes, Niedenau Nr. 35, zur Einsicht offen und können auch von da auf portofreies An⸗]
Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
In der gestern stattgehabten General⸗Versammlung
der
als
bildenden Verwaltungsrath gewählt.
1“ “
Der mit ℳ 36.—. per Actie fällige Dividenden⸗ schein Nr. 10 wird von heute ab an der Casse der Gesellschaft in Hamburg, Königstraße Nr. 6, oder durch unsere Sungen in Bremen und Lübeck eingelöst. Hamburg, den 21. April 1885. Hanseatische Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. A. Hane, Director.
Actionaire wurden die Herren G. L. Gaiser, Ludwig Sanders, Mitglieder des in der Zukunft den Aufsichtsrath
1el „RNhein“, Zündwaaren⸗Manufactur, Attien⸗Gesellschaft
8
zu Mülheim am Rhein. Die auf den 28. April anberaumte ordentliche Generalversammlung findet nicht statt.
Dahingegen werden die Herren Actionaire der Gesellschaft hierdurch gemäß §. 30 der Statuten zu der am Mittwoch, den 13. Mai a. c., um 10 Uhr Morgens, im Geschäftslocale der Gesellschaft zu Mülheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung: Erledigung der in §. 21, 30 u. 36 — 39 der Statuten enthaltenen Be⸗
stimmungen
Die Hinterlegung der Actien nach §. 31 der Statuten kann am Sitze der Gesellschaft in
Mülheim am Rhein und bei den Herren R. Suermondt & Cie. in Aachen erfolgen.
Mülheim am Rhein, den 23. April 1885. Der Aufsichtsrath:
8 Arthur Loersch. Carl Delius jr.
[4344]
““ geehrten Actionaire hiermit zur
“
Vereinigte Radeberger Glashütten vorm. W. Rönsch und Gebr. Hirsch. Unter Wiederaufhebung der für den 25. d. M. festgesetzten Generalversammlung werden die
zwölften ordentlichen Generalversammlung,
welche Freitag, den 15. Mai 1885, Nachmittags 4 Uhr, im Saale der Restauration zur Glasfabrik
in Radeberg abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen.
der
Tagesordnung: v“ 1) Vortrag des Geschäftsberichts und der Bilanz pro 1884. 2) Entlastung des Vorstands nach dem Antrage des Aufsichtsraths 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 8 4) Beschlußfassung über ein neues Gesellschaftsstatut. 8 8 5) Beschlußfassung über die Aufnahme einer Prioritätsanleihe im Betrage von ℳ 300 000.—. 6) Neuwahl zum Aufsichtsrathe. Der Saal wird ½4 Uhr geöffnet. Die Legitimation erfolgt durch Vorzeigung der Actien oder Depositenscheine über die bei den Herren Hch. Wm. Bassenge & Co. in Dresden oder bei der Gesell⸗
“
schaftskasse in Radeberg hinterlegten Stücke.
An diesen beiden Stellen liegt auch der Geschäftsbericht vom 11. April sowie der Entwurf de
neuen Statuts von heute ab für die Actionaire bereit
[4169]
Radeberg, den 22. April 1885. ““ Die Diretion. F. O. Hirsch. Beyrich.
8 “ der Allgemeinen Häuserbau⸗Actien⸗Gesellschaft in Berlin.
Aectiva. Passiva.
An
1.“
2
„ Hypotheken⸗Amor⸗
Effecten⸗Conto:
ℳ ₰ ℳ6 ₰ ℳ ₰ General⸗Grund⸗ Per Actien⸗Capital⸗ stücks⸗Conto 2 224 305. 50
1 b1I“““ Hypotheken⸗De⸗ „ Hypotheken⸗Cre⸗ NJEe1IXA1X1X“X“ 1“ 30 000. ditores G Cassa⸗Conto: Tantième⸗Conto: Baarbestand . Guthaben bei der
1328 62 Remuneration dem Deutschen Bank
10 598. —
Aufsichtsrath Creditores.. Reservefonds⸗
ee““
zuzüglich 5 % vom
Reingewinn
ℳ 109 324. 76
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Gewinn⸗Vortrag
pro 1885
44 825. 36,
ℳ 4000 Berg.⸗ Märk. VIII. Prior. Utensilien⸗Conto 5 466.24 tisations⸗Conto Debitores incl Restkaufgelder 8 *
230 823. 05
. b 2 502 470. 47 “
Berlin, den 31. Dezember 1884. 8 Der Aufsichtsrath. Der Vorstand.
14093] Transatlantische Güterversicherungs⸗Gesellschaft in Berlin. 1
General⸗Bilanz per 31. Dezember 1884.
14095] Transatlantische Güter⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Berlin.
Gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 21. April 1885 ist die Dividende auf 35 % = 105 Rchs.⸗Mk. per Actie festgesetzt worden, deren Einziehung gegen den Dividenden⸗Coupon Nr. 3 für 1884 bei folgenden Bankstellen erfolgen kann:
Activa. ℳ
3 000 000 358 185 712 000 —
72 793
Actienwechsel “ e“ Wechsel im Portefeuille 1AXAA1XAXAXX“ b. Agenturen und Rückversicherungs⸗Ge⸗ sellschaften.
ℳ 929 551, 58 . 535 876,79
1 465 428 37 8 5 608 408
“ Actiencapital, nicht Dividende berechtigt e5* Reserve für schwebende Schäden und laufende Risikos 1a* Beamten⸗Pensionsfond und Delcredere⸗Conto 1111ö1414“] Dividende und Tantième pro 1884. Gewinn⸗Vortrag auf neue Rechnung
352 093,74 315 136,65 2 883 86
[0⁴.ꝗ%qTransatlantische Güterversicherungs⸗Gesellschaft in Berlin.
Nach der heute stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung konstituirte sich der ingsrath, gemäß §. 39 des Statuts, wie folgt: Herr Ernst Hergersberg, Commerzienrath (Hergersberg & Co.) Berlin, Vorsitzender, H. Schnoor (Schnoor & Co.) Leipzig, stellvertr. Vorsitzender, 1 G. Gebhard, Commerzienrath u. Consul (Gebhard & Co.) Elberfeld, Theodor Pelizaeus, Handelsgerichts⸗Präsident a. D. Crefeld, 8 Carl Friederichs, Commerzienrath (Luckhaus & Günther) Remscheid, B. Limburger, Consul (J. B. Limburger jr.) Leipzi „ H. G. Lüder, Banquier u. Staädtrath, Dresden. Den Vorstand vertritt: Herr Director J. A. Pfaehler. erlin, den 21. April 1885. Der Verwaltungsrath: Ernst Hergersberg, Vorsitzender.
Der Vorstand: Pfaehler, Director.
Theodor Gehlert in Chemnitz, Deichmann & Co. in Cöln,
. . 8 Crefeld, ;87 , ; Deutsche Bank in Berlin, diesjäbrigen ordentlichen D. & J. de Neufville in Frankfurt a. M., Bergisch⸗Märkische Bank in Elberfeld.
Berlin, den 21. April 1885. Die Direction. Pfaehler.
Becker & Co. in Leipzig, 4“ G. Lüder in Dresden, 8
8
(57.) Sitzung des
“
A!
en Reichs⸗
Zweite Beilage
tzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 23. April
95. NAiicchtamtliches.
‚Preußen. Berlin, 23. April. In der gestrigen 8 1 Hauses der Abgeordneten stand zunächst auf der Tagesordnung der Antrag des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme eines Gesetzes, betref⸗ 8 8 Für kekrung der aus Staats⸗ mitteln r ie römisch⸗katholi en Bist r und Geistlichen. 16 faian Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, zu seinem lebhasten Be⸗ dauern müsse er wiederholt den Antrag rechtfertigen, welcher dem Hause vorliege. Alle Hoffnung, daß von der Regierung oder von anderen Parteien im Hause der Versuch gemacht werden würde, die Angelegenheit zu ordnen, sei vergeblich ge⸗ wesen. Der Schluß des Landtages sei nahe, ohne daß irgend Etwas geschehen sei, was den Abschluß dieser Streitigkeit auch nur im Entferntesten anzeige. Dem gegenwärtigen An⸗ trage müsse ohne Weiteres Folge gegeben werden, wenn man nicht glauben solle, daß es ein trauriges Zeichen von den Rechtsanschauungen der Gegenwart sei, daß ein solches Gesetz überhaupt habe erlassen werden können. Dieses Gesetz sei nichts weniger und nichts mehr als ein gewaltsamer Einbruch in wohlerworbene, durch Völkerrecht, Staatsrecht, Zusicherungen und private Ab⸗ machungen geheiligte Rechte, es sei eine Gewaltthat in der Form eines Gesetzes, das schlimmste, was überhaupt geschehen könne, jedenfalls sei es kein Akt der Toleranz, von der hier so viel gesprochen werde, es sei der äußerste Akt der Feind⸗ seligkeit, der einem Gegner gegenüber vorgenommen werden könne. Man habe geglaubt, die katholische Kirche gleichsam aushungern zu können, um den Klerus zur Nachgiebigkeit gegenüber der Allgewalt und der Herrschaft des Staates zu zwingen. Aber der Klerus habe sich einen unvergänglichen Lorbeer erworben, indem er ungestört durch diese Maßregeln festgehalten habe an seiner Pflicht gegen die Kirche und ihr Oberhaupt. Leider halte ja die Regierung der katholischen Kirche gegenüber jedes Mittel für erlaubt, und wenn es zwei Mittel gebe, so wähle sie jedenfalls das schlimmere. Das Gesetz sei in seinen Wirkungen schon größten⸗ theils aufgehoben oder durch sich selbst zur Unwirksamkeit ver⸗ urtheilt worden, indem durch Herstellung der geordneten Ver⸗ waltung nach dem Gesetz selbst die weiteren Sperrmaßregeln aufhören müßten. Nur in der einen Diözese Posen⸗Gnesen dauere das Gesetz noch fort. Man könnte vielleicht sagen, das Gesetz habe ja seine Wirksamkeit verloren, nur in Posen⸗ Gnesen beständen noch besondere Verhältnisse, die das Fort⸗ bestehen des Gesetzes empfehlen, es würde ja auch die Zeit kommen, wo die Regierung geneigt sein würde, das Verlan⸗ en des Centrums zu erfüllen; damit könnte dasselbe sich zu⸗ rieden geben. Aber selbst in den Diözesen, wo das Gesetz aufgehoben worden, sei noch eine Reihe von Verhältnissen ungeordnet, die mit dem Wegfalle des Ge⸗ setzes eine andere Ordnung finden müßten; dann müsse aber das Gesetz wieder aufgehoben werden, damit der denkbare Versuch wieder unmöglich gemacht werde, das Gesetz irgendwo in Wirksamkeit zu setzen. Die Regierung habe das Centrum bis jetzt im Zweifel gelassen, ob das Gesetz wieder wirksam werden könne, sie werde hoffentlich jetzt ihre Meinung über diesen Punkt klar aussprechen. Er wünsche die Aufhebung des Gesetzes, damit nicht später wieder einmal Fatalitäten entständen. Er wünsche aber die Aufhebung ferner auch in Posen⸗Gnesen, damit das geistliche Eigenthum dort seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werde. Man habe in der Erzdiözese Köln das Sperrgesetz aufgehoben, ohne daß dort die kirchliche Administration wiederhergestellt worden sei; in der Hinsicht sei Köln in derselben Lage wie Posen⸗Gnesen, er wisse gar nicht, wie es sich rechtfertige, daß man Posen⸗ Gnesen besonders behandele. Durch die Sperre werde das Volk genöthigt, Mittel für die Erhaltung des Klerus auf⸗ zubringen, und außerdem sei es dem Klerus nicht möglich, zur Beseitigung der Armuth durch Spenden aus dem Kirchen⸗ vermögen beizutragen. Die Mittel dem Klerus so vorzuent⸗ halten, sei barbarisch und schicke sich eher für einen heidnischen Staat als für einen christlichen. Sollte seinem Antrage nicht stattgegeben werden, so werde das katholische Volk und die sämmtlichen Einwohner des Landes, die auf Recht und Billigkeit hielten, wissen, woran sie mit der Regierung und den Parteien seien, und diese Schluß⸗ folgerungen praktisch bethätigen können. Das Centrum habe leider keine anderen Mittel, als welche die Ver⸗ fassung und die konstitutionellen Gepflogenheiten an die Hand gebe. Dasselbe müsse es der Mühe werth halten, endlich einen Akt der Versöhnung herbeizuführen, damit es den ge⸗ meinsamen Aufgaben und dem Wohle des Vaterlandes dienen könne. Seine Hoffnung sei nicht groß, denn man wolle durch⸗ aus die Schwierigkeiten aufrecht erhalten, obwohl das Centrum der Regierung und den Parteien oft genug gezeigt habe, daß es dies vergessen und ohne Rücksicht darauf thun wolle, was dem Lande nöthig. Aber auch in dieser Beziehung könne der Geduldfaden reißen. Er meine, wer das Vaterland lieb habe, werde sorgen, daß man endlich zum Frieden komme, damit Jeder in Ruhe seinem Gott dienen und seiner Ueberzeugung leben könne. Er bitte das Haus, seinen Antrag ohne Weiteres zu acceptiren, es werde dies keiner bereuen. — Gegen den Antrag war Niemand gemeldet. Erst nach einer kleinen Pause erklärte der Abg. von Rauchhaupt Namens seiner Partei, daß dieselbe sich mit Rücksicht auf die augenblicklichen diplomatischen Verhandlungen dem Antrage Windthorst gegenüber ablehnend verhalte. 1 Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, er habe den Eindruck beim Anblick des Hauses, als ob der Kulturkampf noch immer seine Anziehungskrast ausübe, daß man ihn aber beseitigen wolle, zeige der Umstand, daß Niemand gegen den Antrag das Wort ergreife. Die Gründe, die der Abg. von Rauch⸗ haupt angegeben, seien ja sehr billig; er (Redner) wisse nicht, was die Konservativen von den Verhandlungen mit Rom wüßten, sie ständen der Regierung freilich nahe, sie liege ihnen am Herzen, und der Regierung lägen die Konservativen am Herzen. Der Minister habe sich leider nicht veranlaßt gesehen, dem Abg. Windthorst etwas zu antworten. Es sei kein
Zweisel, daß dieses Gesetz dasjenige, was verfassungs⸗ und vertragsmäßig der katholischen Kirche garantirt sei, gebrochen habe; um dieses Gesetzes willen sei die Verfassung verletzt worden. Es sei von allen Gesetzen das widerwärtigste, weil es der traurigen Auffassung huldige, daß man, wie sich der Minister Heinrichs VIII. von England geäußert, die Geister im Magensacke einfangen könne, wenn man den Brotkorb höher hänge. Die Rathgeber des Ministers, die ja zum großen Theile Ueberläufer aus der katholischen Kirche gewesen seien, schienen Bischöfe und Klerus nach ihrem eigenen Ge⸗ fühle beurtheilt und geglaubt zu haben, daß diese ihre Ueberzeugung für Geld feil hätten. Mit dem Gesetz vom 22. April 1875 habe eine Razzia auf die kirchlichen Er⸗ sparnisse begonnen, deren Rückgabe sehr problematisch erscheine. Es seien in keinem anderen Gesetze solche Mißgriffe gemacht wie mit diesem, weil es im Zorn gemacht sei, der immer ver⸗ blende, und sehr viele Paragraphen seien mit relativer Blind⸗ heit gemacht und die reinsten Mausesallen. Wenn die Anwort des Ministers gelautet habe, das Gesetz könne nicht mehr an⸗ gewandt werden, dann sei es erst recht nothwendig, dasselbe aufzuheben. In der Sitzung vom 3. Dezember 1884 habe der Reichskanzler die Verantwortung für die Kultur⸗ kampfgesetze bis zum Jahre 1875 abgelehnt, er habe den Gesetzen nur zugestimmt, weil mehrere Minister mit der Kabinetsfrage drohten. Es bestehe im Volke allgemein die Ueberzeugung, daß es lediglich von dem Willen des Fürsten Bismarck abhänge, ob das Gesetz aufgehoben werden solle, die Regierung werde ihm wohl nicht Widerstand leisten und die Rechte auch nicht. Das Odium dieses Gesetzes, das an die traurige Eigenschaft appellire, seine Gesinnung für Geld hinzugeben, werde auf die Urheber desselben zurückfallen. Er (Redner) wünsche, das ganze Gesetz würde aus der Gesetz⸗ sammlung gestrichen, damit die Nachkommen nicht daran er⸗ innert würden, daß dieses schwarze Blatt in der Gesetzsamm⸗ lung überhaupt existirt habe.
Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erwiderte, im vorigen Jahre habe die Königliche Staatsregierung eine ab⸗ lehnende Haltung gegenüber der geforderten Aufhebung dieses Gesetzes eingenommen, und seitdem sei nichts einge⸗ treten, was eine Aenderung in dieser Haltung motiviren könne. Nach der Auffassung der beiden Vorredner aus dem Centrum könnte man allerdings meinen, daß zwei Momente für die Aufhebung des Gesetzes vom 22. April 1875 sprächen, einmal bie Unklarheit desselben und die Gefahr für die Diözesen überhaupt, und zweitens die Verhältnisse der Erzdiözese Gnesen⸗Posen speziell. Was nun den ersteren Punkt betreffe, so hätten sich die beiden Vor⸗ redner ihre Ausführungen sehr schwer gemacht, da nämlich gegen das Gesetz vom technischen Standpunkte aus nie Be⸗ denken erhoben seien und namentlich die juristischen Bedenken, welche der Vorredner an den Ausdruck „stillschweigende Willenserklärung“ geknüpft habe, vollständig von sachkundiger Stelle aus beseitigt worden. Es sei ja dabei Bezug genommen worden auf §. 6 Absatz 2, und da werde es den Abg. von Schor⸗ lemer interessiren, zu vernehmen, daß Hunderte von Bischöfen nicht nur trotz dieses Gesetzes in ihren Dibzesen verblieben, sondern sogar in dieselben rehabilitirt worden seien. Bis zum Jahre 1884 habe es zwei Möglichkeiten gegeben, einmal die Sperre für Gnesen⸗Posen aufzuheben dadurch, daß man dort einen staatlich anerkannten Bischof einsetzte, oder von der Fakultät Gebrauch zu machen, welche die Regierung auf Grund der Novelle vom Jahre 1880 besitze. Nachdem nun diese Fakultät am 1. April 1884 abgelaufen sei, und die Re⸗ gierung auch keine Neigung gehabt habe, sich die Fakultät von Neuem zu erbitten, so bleibe, wie der Vorredner ganz richtig gesagt habe, jetzt nur die Möglichkeit übrig, den bischöf⸗ lichen Stuhl von Posen⸗Gnesen durch einen staatlich an⸗ erkannten Bischof zu besetzen, oder durch eine Spezial⸗Gesetz⸗ gebung das vorliegende Gesetz aus der Welt zu schaffen, und wenn er (Redner) den Zeitraum vom März vorigen Jahres bis heute sich vergegenwärtige, so sei allerdings der Moment sehr nahe gewesen, wo ein staatlicher Bischof den Stuhl von Posen⸗Gnesen wiederum bestiegen hätte. Aus Gründen jedoch, welche der Reichskanzler angedeutet habe, und die theils auf polnischem, theils auf nicht polnischem Gebiete lägen, sei diese Hoffnung vereitelt worden. Die Regierung halte aber an der Hoffnung fest, daß bei den bescheidenen Grenzen, welche die preußische Regierung sich für eine Wiederbesetzung dieses Stuhles gezogen habe, in einer näheren oder ferneren
ukunft diese Besetzung wiederum erfolgen werde. Wenn dieser Fatunfe eingetreten sei, so würden auch alle anderen Folgen außer Wirksamkeit treten, welche die Abgeordneten vom Centrum bedauerten. Die Regierung habe in der That zwischen den Erzdiözesen Köln und Gnesen⸗Posen einen Unterschied machen zu müssen geglaubt, denn die Art und Weise, wie in letzterer die bischöfliche Gewalt ausgeübt werde und wie die Verhält⸗ nisse zwischen Geistlichen und Kirchenvorständen ꝛc. dort lägen, gebe so unendlich viele von der deutschen Diözese Köln diffe⸗ rirende Punkte an die Hand, daß das Centrum wirklich die Auf⸗ fassung der Staatsregierung billigen müßte, daß ein großer Unterschied zwischen beiden bestehe. Er könne also schließen mit dem Wunsche, daß die Wirksamkeit dieses Gesetzes bald aufhören möge, aber nur auf dem Boden, welchen die Staats⸗ regierung für den richtigen halte, nämlich durch Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles von Gnesen⸗Posen durch einen vom Staate anerkannten Bischof. “ 8 “
Der Abg. Dr. von Jazdzewski meinte, der Grund für die Aufrechterhaltung der Sperre könne nur der sein, daß die preußische Regierung die polnische Bevölkerung anders behan⸗ deln wolle, wie die übrigen Unterthanen. Der Minister habe aber nicht 5 . geführt, daß die Führung des polnischen Klerus keine legale sei.
Der Abg. Biesenbach nannte das Sperrgesetz den dunkel⸗ sten Punkt im preußischen Gesetzkodex. Das römische Recht enthalte den Grundsatz: erit lex justa et honesta. Ein Gesetz, dessen Zweck Massenkorruption, dessen einziger Hebel der Hunger sei, sei keine lex justa et honesta. Die muster⸗ hafte Haltung und die Gesinnungstreue des Klerus hätten bewiesen, daß die Väter dieses Gesetzes sich gründlich geirrt hätten. Ein Gesetz aber, welches keinen Erfolg habe,
“
zeiger.
Staats
müsse so rasch wie möglich aufgehoben werden; dasselbe werde zum Spott, und gerade diejenigen, die die Autorität des Staates hochschätzten, müßten für die Aufhebung stimmen. Diese Einstellung der Leistungen an die Diözesen von Seiten des Staates könne nur mit der Einstellung der Staats⸗ pensionen in der französischen Revolution verglichen werden. Selbst ein Kulturkämpfer der damaligen Zeit, Mirabeau, habe bei der Berathung des betreffenden Antrages gesagt: „Wenn derselbe angenommen wird, so ist uns der Vortheil, dem katholischen Klerus die Ehre“. So werde, wenn der Antrag abgelehnt würde, das katholische Volk sicher sein, daß den Katholiken und dem katholischen Klerus die Ehre geblieben sei.
Der Abg. Bachem wies als Mitglied der Erzdiözese Köln, welcher der Minister ja ein relativ günstiges Zeugniß aus⸗ gestellt habe, den Unterschied, den derselbe zwi chen den Diözesen Köln und Posen gemacht habe, zurück. Die polnische Frage möge ja in den kirchlichen Dingen eine Rolle spielen; es muthe das Centrum aber komisch an, wenn man damit den Kulturkampf erklären wolle. Im Herrenhause hätten einmal drei preußische Minister hintereinander drei verschiedene Erklärungen dafür gegeben. Wem solle das Centrum glauben? Es fahre am besten, wenn es Keinem glaube. Daß das Gesetz keine technischen Schwierig⸗ keiten mache, glaube das Centrum; es heiße kurz⸗ weg: suum cuique rapere. Er bitte das Haus, braven preu⸗ ßischen Unterthanen zu helfen und ein Gesetz aufzugeben, welches ein Hohn sei auf die preußische Gesetzgebung.
„Der Abg. Dr. Windthorst sprach die Ansicht aus, für beide Diözesen sei das Recht dasselbe, das Naturrecht wie das positive. Zu einer Ausnahmestellung für Posen sei kein Anlaß gegeben, und das Unrecht sei ein doppeltes, nachdem die Aufhebung in Köln stattgefunden. Dem gegenüber könne die allgemeine Aeußerung des Abg. von Rauchhaupt nichts bedeuten. Die Schuld daran, daß die Verhältnisse in Posen noch nicht geregelt seien, trage nicht die Kirche; es seien wieder⸗ holt Namen für den erzbischöflichen Stuhl genannt worden. Die Regierung bestehe aber gerade auf einem Namen. Man solle doch das Kapitel in Gnesen⸗Posen wählen lassen! Die Sache werde sich dann ordnen; aber man könne dasselbe nicht zwingen, gerade den Namen, den der Kultus⸗Minister wolle, anzunehmen. Die Regierung wolle keinen Bischof polnischer Nationalität. Er sei nicht der Meinung, daß ein absolutes Recht der Nationalität bestehe, einen Bischof aus ihrer Mitte zu ernennen. Er zweifle aber nicht, daß dies nützlich und zweckmäßig sei. Der Bischof könne am meisten wirken, der der Bevölkerung, welcher er vorgesetzt werde, möglichst nahe stehe. Deswegen könne er den Versuch, einen andern Bischof der Diözese Posen aufzudrängen, nicht billigen; das würde dazu führen, daß nicht die Kirche, sondern der Staat den Bischof ernenne. Daß Verhandlungen wegen des erzbischöflichen Stuhles schwebten, leugne er; das Centrum habe hier nichts darüber gehört; der Minister im Abgeordnetenhause und der Fürst Bismarck im Reichstage hätten nur allgemeine Redewendungen gebraucht. Wenn der Weg, den der Minister angegeben, der einzige für Auf⸗ hebung der Sperre sei, dann, fürchte er, werde der jetzige Zu⸗ stand der Sperre noch sehr lange dauern. Daß man so lange nicht warten könne, sei hinreichend klargelegt worden. Wolle man die Ehre des Vaterlandes und der preußischen Gesetz⸗ gebung, dann solle man dieses Gesetz aus der Gesetz⸗Samm⸗ lung auslöschen.
Damit wurde die erste Berathung geschlossen. Das Hau trat sofort in die zweite Berathung ein.
Der Abg. Richter erklärte, der Versuch des Reichskanzlers, auf den der Abg. von Schorlemer zu sprechen gekommen sei, die Verantwortlichkeit für den ersten Theil der kirchenpoli⸗ tischen Gesetzgebung von sich abzuwälzen und dieselbe etwa ert vom Jahre 1875 zu datiren, schlage der historischen Wahrhei so ins Gesicht, daß man ernsthaft darüber kaum Bemerkunge zu machen habe. Es könne nur Lächeln erregen, wenn ma den schwachen Reichskanzler verführt hinstelle von dem mäch tigen Kultus⸗Minister Falk und dem nationalliberalen Mi nister⸗Präsidenten von Roon. Er (Redner) habe schon im Reich tage darauf hingewiesen, daß Fürst Bismarck in den entscheidenden Tagen durchaus nicht krank, sondern umgekehrt sehr munter gewesen sei und im preußischen Herrenhause mit dem ganzen Gewicht seiner Autorität die entscheidende Stellung einge nommen habe. Er (Redner) wolle keinen Moment vorüberlassen, das festzustellen. Sein (des Redners) Standpunkt zu den vorliegenden Antrag sei genau derselbe wie im März v. J. Er halte auch den Einwand des Abg. von Rauchhaupt daß man hier heute keine Stellung zu demselben nehmen könne, weil augenblicklich diplomatisch mit Rom ver⸗ handelt würde, nicht für zutreffend. Denn diese Phase dauere jetzt schon mehrere Jahre. Als am 5. April 1882 über den zweiten materiellen Antrag Windthorst verhandelt worden sei, habe man auch auf die augenblicklich schwebenden Verhandlungen hingewiesen. Diese Rücksichtnahme bedeute
gewissermaßen eine Abdankung der eigenen Stellungnahme in
einer Frage, die doch zu den Lebensfragen des Landes gehöre. Er nehme diese Rücksicht auch nicht, weil er nicht in dem kirchenpolitischen Vertrauensverhältniß zu dem Reichskanzler stehe, und weil die Fortschrittspartei den Weg der diplo⸗ matischen Verhandlungen nicht für den richtigen auf diesem Gebiete halte. Dieselbe wünsche eine interne Gesetzgebung, und den Vertretern der katholischen Bevölkerung müsse es dann überlassen bleiben, sich ihrerseits für ihre Stellung⸗ nahme mit den Organen der Kirche ins Einvernehmen zu setzen. Er habe im vorigen Jahre für diesen Antrag Windt⸗ horst gestimmt
Zweckmäßigkeit denken möge, dasselbe habe für ihn seinen Sinn und seine Bedeutung verloren, nachdem die Regierung selbst die Initiative ergriffen habe, das System der Maigesetze, zu deren Aufrechterhaltung das Gesetz erlassen worden sei, mehr und mehr abzubröckeln. Je mehr die katholische Geist⸗ lichkeit und alle ihre Organe in ihren Handlungen überein⸗ stimmten, desto weniger habe es einen Sinn, nur für eine Diözese noch das Gesetz aufrecht zu erhalten. Unter diesen Umständen gewinne die Aufrechterhaltung dieses Gesetzes,
und werde auch heute dafür stimmen. Wie man auch prinzipiell über das Sperrgesetz und seine
“
* *