Der zur Zeit bei dem Um⸗ und Erweiterungsbau des ierungsgebäudes in Minden beschäftigte Regierungs⸗Bau⸗ meister Wilhelm Mau ist als Königlicher Land⸗Bauinspektor
daselbst angestellt worden.
Der Regierungs⸗Baumeister Paul Johl zu Naugard i. Pom. ist zum Königlichen Kreis⸗Bauinspektor ernannt und demselben die Kreis⸗Bauinspektorstelle daselbst verliehen worden.
8 Liste
der im Laufe des Etatsjahres 1884/85 der Kontrole
der Staatspapiere als aufgerufen und gerichtlich für kraftlos erklärt nachgewiesenen Staats⸗ und Reichsschuldurkunden.
I. Staatsschuldscheine: Litt. E. Nr. 11 339 18 745 über 200 Thlr., Litt. F. Nr. 37 471 38 280 53 797 70 098 86 935 90 089 159 287 160 763 177 994 179 423 183 618 G. Nr. 10 012 16 063 Litt. H. Nr. 36 995 52 107 52 318 über
202 788 über 100 Thlr., Litt. über 50 Thlr.,
8 25 Thlr.
II. Staatsanleihe von 1853: Litt. D. Nr. 1359 über
100 Thlr.
III. Staats⸗Prämienanleihe von 1855: Ser. 1140
Nr. 113 999 über 100 Thlr.
IV. Vormals Kurhessische Prämienanleihe von 1845: Ser. 764 Nr. 19 100 über 40 Thlr., Ser. 3413 Nr. 85 306, Ser. 3947 Nr. 98 657 über 20 Thlr. II. Abth.,
Ser. 4424 Nr. 110 585 über 40 Thlr.
V. Vormals Nassauische Prämienanleihe von 1837: Nr. 493 51 913 51 914 57 230 62 726 über 25 Fl. VI. Stammaktien der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn: Nr. 1743 8946 9440 24 848 31 784
47 085 67 033 67 034 79 761 über 100 Thlr.
„VII. Prioritäts⸗Aktien der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn: Ser. I. Nr. 10 116 10 117 über
00 Thlr.
chlesisch⸗Märkischen Eisenbahn: 4 271 über 50 Thlr.
Prioritäts⸗Obligationen der Nieder⸗ Ser. II. Nr. 7054
M. Konsolidirte 4 ½ prozentige Staatsanleihe: Litt. D. Nr. 5330 35 367 über 200 Thlr., Litt. E. Nr. 16 615 36 417 86 397 90 037 108 864 über 100 Thlr., Litt. K. Nr. 28 718 28 719 über 500 ℳ, Litt. L. Nr. 4614 über
300 ℳ
Iitt. G. Nr. 28 516 28 517 28 518 über 1000 ℳ, Litt. D. Nr. 28 487 über 500 ℳ XI. Reichsanleihe von 1877: Litt. A. Nr. 1212
1213 1216 über 5000 ℳ, Litt. B. Nr. 3524 über 2000 ℳ,
Litt. C. Nr. 3026 über 1000 ℳ XII. Reichsanleihe von 1878: Litt. C. Nr. 3678 3679 3680 3681 3682 3683 3684 3685 3686 3687 3688 3689 3690 3691 3692 3693 5132 über 1000 ℳ, Litt. D. Nr. 18 943 über 500 ℳ XIII. Reichsanleihe von 1879: Litt. C. Nr. 11054 ber 1000 ℳ Berlin, den 4. April 1885.. “ Khönigliche Kontrole der Staatspapiere. Arndt. Loose. Gebhardt.
Personalveränderungen
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Berlin, 18. April. Frhr. v. Gemmingen⸗ Hornberg, Major vom Generalstabe des IV. Armee⸗Corps, unter Versetzung zum Großen Generalstabe, als Generalstabsoffiz. zum Gouvernement von Köln, Caemmerer, Major vom Generalstabe des V. Armee⸗Corps, unter Versetzung zum Großen Generalstabe, als Generalstabsoffiz. zur Kommandantur von Posen, Abel, Major vom Generalstabe des II. Armee⸗Corps, unter Versetzung zum Großen Generalstabe, als Generalstabsoffiz. zum Gouvernement von Metz, kommandirt. v. Gilgenheimb, Major vom Generalstabe der 16. Div., zum Generalstabe des V. Armee⸗Corps, v. Wildenbruch, Major vom Generalstabe der 18. Div., zum Generalstabe des IV. Armee⸗Corps, v. Bülow, Major vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe des II. Armee⸗Corps, Feldt, Hauptm. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe der 18. Div., versetzt.
8
Aichtamtliches. Deutsches Reich
Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, General⸗ Lieutenants von Albedyll, sowie des General⸗Quartiermeisters der Armee, General⸗Lieutenants Grafen von Waldersee, ent⸗ gegen und empfingen den kommandirenden General des III. Armee⸗Corps, Grafen von Wartensleben.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Herzog Max Emanuel in Bayern wohnten gestern früh 7 ½ Uhr dem Exerzieren der Truppen auf dem Tempelhofer Felde bei.
Um 11 Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz den Lieutenant von Balluseck und nahm sodann militärische Meldungen entgegen. si Um 1 Uhr begab Sich Höchstderselbe zur Staatsraths⸗
ung.
Ahbends wohnten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten der Prinzessin Victoria sowie dem Herzog und der Herzogin Max Emanuel in Bayern der Vorstellung im Opernhause bei. 8
88
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. März d. J. beschlossen, daß dem §. 10 des Regulativs, betreffend die Gewährung der Zoll⸗ und Steuervergütung für Taback und Tabackfabrikate, vom 28. Mai 1881, folgende Bestimmung hinzugefügt wird: Von der Direktivbehörde kann dem Fabrikanten gestattet werden, Tabacke in Mengen von mehr als 50, jedoch weniger als 250 kg zu beziehen.
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages und der Schlußbericht über die gestrige
X. Konsolidirte 4prozentige Staatsanleihe:
— In der heutigen (86.) Sitzung
die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15.
Juli 1879, fortgesetzt. Die XVII. Kommission erstattete zunächst durch ihren
Referenten, Abg. Dr. Meyer (Jena) Bericht über die Anträge
Ausfeld und Genossen; sie beantragte: Der Reichstag wolle beschließen:
1) dem ene7 betreffend die Abänderung des Zolltarif⸗ gesetzes vom 15. Juli 1879, als 8. 2 a hinzuzufügen:
die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 15), vorgesehene Nachweis für Einfuhren in Folge von Verträgen, welche vor dem 15. Januar d. J. abgeschlossen worden sind, kann durch alle in der deutschen Civilprozeßordnung zugelassenen Beweismittel erbracht werden.
Die Bestimmungen des Absatzes 2 §. 1 des erwähnten Gesetzes finden auch auf solche Waaren Anwendung, welche über Häfen des Zollauslands eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, daß aus der Zeit vor dem 15. Januar d. J. Thatsachen vorliegen, aus welchen hervorgeht, daß die Waaren schon damals zur Einfuhr in das Zollinland bestimmt waren.
des bezeichneten
Gesetzes worden sind. 8
vom 20. Februar 1885
geltend zu machen.
erledigt zu erklären.
Der Staatssekretär von Burchard erklärte, schon aus den Aeußerungen des Finanz⸗Ministers im Reichstage, mehr aber noch aus den Kommissionsver⸗ handlungen hervor, daß die Regierungen materiell mit dem Antrage durchaus einverstanden seien. Formell könnte es sich höchstens fragen, ob der Antrag, da derselbe der bestehen⸗ den Rechtsübung durchaus entspreche, nicht gegenstands⸗ los geworden sei. Indessen würden die Regierun⸗ gen in der Annahme des Antrags keinen Grund zur Ablehnung des Zolltarifs finden. Er freue sich, daß gegenwärtig wohl Alle klar darüber geworden seien, daß es dem Bundesrath vollständig ferngelegen habe, durch den Erlaß seiner Ausführungsbestimmungen irgend etwas zu beschließen, was mit der Absicht des Sperrgesetzes nicht in Einklang stehe; es sei nicht die Absicht des Bundesraths gewesen, unter allen Umständen andere Beweismittel als Zeugen und öffentliche Urkunden auszuschließen. Der Abg. Dr. Meyer (Halle) hielt eine gesetzliche Regelung für nothwendig, weil in einem hier einschlagenden Fall der Provinzial⸗Steuerdirektor den Beweis durch einen Zeugen nach den Ausführungsbestimmungen des Bundesraths nicht für genügend gehalten habe, während dieser nach den Bestimmungen der Civilprozeßordnung völlig ausreichend gewesen wäre. Die Entscheidung durch den Finanz⸗Minister werde wahrscheinlich zu Gunsten des Betroffenen ausfallen, aber man könne doch nicht in jedem Falle die Entscheidung der höchsten Stelle anrufen. Eine gesetzliche Regelung sei also nothwendig, damit schon die Provinzialbehörden das Richtige treffen könnten.
Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, daß aus der Hoffnung des Vorredners, der Finanz⸗Minister werde zu Gunsten des Betroffenen entscheiden, hervorgehe, daß eine gesetzliche Regelung nicht nothwendig sei, sondern daß die vorhandenen Bestimmungen vollständig ausreichten.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, daß die Bestimmungen des Bundesraths gar nicht anders hätten aufgefaßt werden können, als sie bisher von den Direktivbehörden aufgefaßt worden seien. Deswegen sei eine genaue gesetzliche Fixirung der wirklichen Absichten des Reichstages nothwendig. Er hoffe aber, die Zollbehörden würden aus den heutigen Verhand⸗ lungen, speziell aus den Erklärungen des Staatssekretärs Anlaß nehmen, in Zukunft ihre Entscheidungen im Sinne des Reichstages zu treffen.
Darauf wurde der Vorschlag der Kommission mit großer Mehrheit angenommen und die dazu eingegangenen Petitionen für erledigt erklärt.
„Bei Schluß des Blattes begann die Berathung der Po⸗ sition Seide und Seidenwaaren.
— In der heutigen (60.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, und der Finanz⸗ Minister Dr. von Scholz nebst Kommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung zunächst die dritte Berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Pro⸗ vinz Hessen⸗Nassau, sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen⸗Nassau. „Der Abg. Dr. Wehr wies darauf hin, daß durch die Nichteinführung der Amtsbezirke in die neuen Provinzen die⸗ selben sich insofern den östlichen Provinzen gegenüber in Vor⸗ theil befänden, als in den ersteren wegen des Fortfalls der erwähnten Institution der Haupttheil der Dotation zur Ver⸗ fügung der Provinzialverbände bleiben würde. Der Abg. Büchtemann erklärte, daß seine Partei der Kreis⸗ und Provinzialordnung ihre Zustimmung versagen werde, falls nicht noch in dritter Lesung ihre Vorschläge zur Annahme gelangen sollten. Eine gleiche Erklärung gab der Abg. Wißmann Namens eines Theils der nassauischen Abgeordneten ab; dieselben müßten die Vorlage ablehnen, nachdem dem Regierungsbezirk Wiesbaden auch nicht ein Rest der Selbständigkeit verblieben sei. Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen. In der Spezialberathung wurde zunächst die Anlage A 2* S.1. (Perzeichniß der Kreise in der Provinz Hessen⸗Nassau) iskutirt. „Die Anlage A wurde nach unwesentlicher Debatte mit geringen Abänderungen genehmigt, ebenso die Anlage B und hierauf der ganze §. 1 sowie die §§. 2 — 41. Die Abgg. Beisert und Gen. beantragten, hinter §. 41 folgenden §. 41 a und b .“
a. Im Regierungsbezirk Wee8l cen wird die jedem Kreise nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer zustehende Zahl von Kreistags⸗
Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden si in der Ersten Beilage. “
des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, von Bur⸗ chard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend
.2a. Der im §. 1 des Gesetzes vom 20. Februar 1885, betreffend
Wird der in Absatz 1 bezw. 2 geforderte Nachweis erbracht, so sind diejenigen Mehrbeträge zurückzuerstatten, welche in Folge erhoben
Die betreffenden Ansprüche sind innerhalb vier Wochen nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes bei der Amtsstelle, an welcher die Waare zur Eingangsabfertigung angemeldet wird,
2) die eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für
es gehe
Nachmittag schaften die Ankunft des Großherzogs und der Groß⸗
Sind in einem Kreise mehrere Gemeinden welche hiernach nicht wenigstens je ein Abgeordneter föllt, so werden aus diesen Gemeinden in räumlicher Abgrenzung Wahlbezirke ge⸗ bildet, deren jeder die Wahl von einem bis zwei Abgeordneten zu vollziehen hat.
Für die Aufstellung des Vertheilungsplanes finden schriften der §§. 68 und 69 t Anwendung. . 41b.
„Die Wahl der Kreistagsabgeordneten erfolgt im Regi b bezirk Wiesbaden in denjenigen Gemeinden, welche für e. oder mehrere Abgeordnete zu wählen haben, durch den Gemeinde⸗ vorstand und die Gemeindevertretung, welche zu diesem Behufe
unter dem Vorsitze des Bürgermeisters zu einer Wahlver vereinigt werden. b sammlung
In denjenigen Gemeinden, welche mit anderen Gemeinden Kreises zu einem Wahlbezirke vereinigt sind, haben der vorstand und die Gemeindevertretung in vereinigter Sitzung auf je 250 Einwohner einen Wahlmann zu wählen. Durch sragatanfhe b-vg 7. Feeee g jene Zahl erhöht werden. Ge⸗ meinden, welche weniger als 250 Einwohner zählen, wä . falls 2ö bes n eh cha
Ils Gemeindevorstand, beziehungsweise Gemeindevertretun sind die in den §§. 23 und 38 des Gesetzes über die Zustäͤndigkett der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 237) beziehungsweise im §. 22 dieses e;; als solche bezeichneten Gemeindeorgane anzusehen.
ie Wahlmänner des Wahlbezirks treten unter Leitung des Landrathes oder des von dem Letzteren zu kommittirenden Bürger⸗ meisters einer zum Wahlbezirke gehörigen Gemeinde an dem von dem
Kreisausschusse zu bestimmenden Wahlorte zur Wahl der Abgeord⸗ neten zusammen.
Nach einer kurzen Begründung des Antrages von Seiten des Abg. Wirth wurde der Antrag Beisert in namentlicher Abstimmung mit 191 gegen 101 Stimmen abgelehnt.
Bei Schluß des Blattes begann die Berathung von §. 42.
— An Reichskassenscheinen waren Ende März d. J. 174 120 130 ℳ ausgegeben, davon 54 889 941 ℳ * nc. schüsse. Auf die letzteren sind 32 933 880 ℳ wieder zurück⸗ gezahlt und vernichtet worden, so daß 141 186 250 ℳ (2 000 000 Stück zu 5 ℳ, 1 000 000 zu 20 ℳ, 2 223 725 zu 50 ℳ) im Umlauf blieben. Von dem mit 184 298 529 ℳ ausgegebenen Landes⸗Papiergeld waren Ende März d. 9. 183 143 814 ℳ vernichtet.
w — Der resp. die Inhaber einer Firma sind nach einer
Plenar⸗Entscheidung der vereinigten Strafsenate des Reichs⸗ gerichts, vom 31. Januar d. J., für die auf den Namen ihrer Firma von ihren Prokuristen angefertigten, unter⸗ zeichneten und ohne die vorschriftsmäßige Verwendung des Reichsstempels weggegebenen stempelpflichtigen Schriftstücke strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn ihnen die Unterlassung der Stempelverwendung Seitens ihrer Prokuristen nicht be⸗ kannt gewesen war.
— Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen. 8
— Der General⸗Lieutenant von Strempel, Comman⸗ deur der 2. Division, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.
Posen, 24. April. In der heutigen (7.) Plenarsitzun des Provinzial⸗Landtages sind folgende b Vortrage und zur Erledigung gebracht worden: Das Statut der für die Provinz Posen zu errichtenden Landeskultur⸗Renten⸗ bank wurde laut Druckvorlage angenommen und gleichzeitig be⸗ schlossen, dem §. 28 des Statuts der Provinzial⸗Hülfskasse eine andere Fassung zu geben. Die Petitionen mehrerer Städte der Provinz um Begründung resp. Erweiterung einer Wittwen⸗ und Waisen⸗Versorgungsanstalt für pen⸗ sionsberechtigte Beamte von Kommunalverbänden und Korpo⸗ rationen der Provinz sind zur Zeit abgelehnt. Dem Posener Kunstverein und dem Posener Kunstausstellungsverein ist in der Hoffnung, daß beide jetzt mit getrennten Gesuchen an den Provinzial⸗Landtag herangetretenen Kunstvereine zu Posen sich vereinigen werden, denselben eine einmalige Unterstützung von je 500 ℳ bewilligt worden. Von der allgemeinen Dar⸗ stellung des Zustandes der Feuersozietät am Schlusse des Etatsjahres 1883/84 ist Kenntniß genommen. Der Pro⸗ vinzial⸗Feuersozietäts⸗Direktion ist für deren Rechnungen aus den Jahren 1881/82, 1882/83 und 1883/84 Decharge ertheilt. Einem achten Nachtrage zu dem Feuersozietäts⸗ Reglement ist die Zustimmung ertheilt und beschlossen worden, den Ober⸗Präsidenten zu ersuchen, die Direktion anzu⸗ weisen, die Rückversicherung bei dem Verbande der öffentlichen Feuerversicherungs⸗Gesellschaften in Deutschland zum nächsten Termin zu kündigen; Anträge zu stellen, daß die Zwangs⸗ versicherung bei der Provinzial⸗Feuersozietät für den Um⸗ sfang der ganzen Provinz wieder eingeführt wird. Die Petition des Magistrats zu Posen wegen Bewilligung eines höheren Beitrages zur Unterhaltung der Feuerwehr ist der Provinzial⸗Feuersozietäts⸗Direktion zur Entscheidung über⸗ wiesen worden. Der Etat der Verwaltungskosten der Direk⸗ tion der Provinzial⸗Hülfskasse für 1885/86 und die folgenden Jahre ist in Einnahme und Ausgabe zu dem Betrage von 15 550 ℳ festgestellt und genehmigt worden. Der Verwaltungsbericht über die den Provinzialständen über⸗ wiesenen Kassenbestände des aufgelösten Landschaftlichen Kredit⸗ vereins wurde zur Kenntniß der Landtagsmitglieder gebracht. Die Rechnungen von den Wittwen⸗ und Waisengelderfonds der Provinz Posen für die Zeit vom 1. Januar 1883 bis Ende März 1884 sind dechargirt. Von dem Bericht, betref⸗ fend die Maßregeln gegen die Zersplitterung der Bauernhöfe, wurde Kenntniß genommen. In Betreff der Aufstellung eines Inventars der Baudenkmäler im Großherzogthum Posen ist beschlossen, eine Kommission von 6 Mitgliedern zu bestellen, welche die Kontrole über die Aufstellung eines Inventars übernimmt, ferner einen Betrag von 18 500 ℳ dieser Kom⸗ mission zur Bestreitung der Kosten ꝛc. zur Disposition zu stel⸗ len. Von dem Bericht des Vorstandes des Posener Provinzial⸗ vereins gegen die Wanderbettelei und dem von dem Landrath Dr. von Dziembowski über die Einrichtung einer Verpflegungs⸗ station für bedürftige Wandersleute abgeschlossenen Vertrage
die Vor⸗
wurde Kenntniß genommen. Der Etat der Bromberger Taub⸗ stummenanstalt ist auf 1885/86 und die folgenden Jahre in Einnahme und Ausgabe auf 25 800 ℳ festgesetzt und der Unterhaltungszuschuß im Betrage von 25 350 ℳ auf den Hauptetat angewiesen, auch beschlossen worden, daß das für das Taubstummeninstitut zu Schneidemühl bestehende Reglement für die Taubstummenanstalt zu Bromberg gültig sein soll.
Baden. Karlsruhe, 23. April. (Karlsr. Ztg.) Heute erwarteten die Großherzoglichen Herr⸗
abgeordneten auf die dem Kreis gehörigen Gemeinden na Maßgabe der Seelenzahl vertheilt. 5 86
herzogin von Oldenburg, welche im strengsten Incognito reisen und daher die Wohnung im Schlosse abgelehnt haben.
vorhanden, 69
hre Kö niglichen Hoheiten wurden am Bahnhofe von dem Fünsene djutanten Major Freiherrn von Schönau im Namen des Großherzogs begrüßt und denselben Hofwagen zur Ver⸗ fügung gestellt. Danach besuchten die badischen Großherzog⸗ lichen Herrschaften die oldenburgischen Herrschaften in ihrem Absteigequartier Hotel Germania. Abends fand zu Ehren derselben im Großherzoglichen Schlosse Familien⸗ tafel statt, und haben Ihre Königlichen Hoheiten den Abend bei den Großherzoglich badischen Herrschaften zugebracht. Die hohen Gäste beabsichtigen, morgen weiter zu reisen, und zwar zunächst in die Schweiz. — 25. April. (W. T. B.) Der Erbgroßherzog ist nach Wien gereist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. April. (Th. C.) Die Neuwahlen zum Landtage des Groß⸗ herzogthums für die Legislaturperiode 1886/89 finden nach Höchster Entschließung im Laufe des Monats September, und zwar, da eine Verständigung der Regierung mit dem Landtage über die Einführung direkter Wahlen nicht erzielt worden ist, nach dem Wahlgesetz von 1852 statt, welches für die allge⸗ meinen Wahlen das indirekte Wahlsystem vorschreibt.
Reuß j. L. Gera, 24. April. (Th. C.) Der Land⸗ tag des Fürstenthums wird am 1. Juni zusammentreten.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. April. (Ldes.⸗Ztg.) Auf der Tagesordnung der gestrigen (22.) Plenarsitzung des Landesausschusses stand zunächst die Fortsetzung der Be⸗ rathung über die Petitionen gegen das Licenzgesetz und den Antrag Regnier. Der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr erklärte im Laufe der Debatte: das Licenzgesetz habe die auf dasselbe gesetzten Erwartungen erfüllt; es sei statistisch nachweisbar, daß durch dieses Gesetz und nur in sehr verschwindender Weise durch administrative Maßregeln der große Rückgang in der Zahl der Schänken hervorgerufen wäre; die Herabsetzung der Weinsteuer auf einen halben Thaler sei seiner Zeit ein Kompromiß zwischen der Regierung und dem Landesausschuß gewesen. Die jetzt bestehende Licenzsteuer sei eine allgemeine Schanksteuer; eine spezielle Branntweinschank⸗ steuer würde mit der Reichsverfassung kollidiren. Von Landes⸗ wegen könne nur an eine Besteuerung gedacht werden, welche sich in den Rahmen der gegenwärtigen Steuern fügt, etwa an eine Erhöhung der Patentsteuer für Branntweinschänken. Die Forderungen des Antrags Regnier seien völlig unausführbar; nur auf dem Wege der Reform der Branntweinsteuer im Reich wäre irgend etwas zu erreichen, das Interesse Elsaß⸗ Lothringens würde dabei geltend gemacht werden, wie es ja auch bei der jetzigen Gesetzgebung nach Möglichkeit, so bezüg⸗ lich der Eigenbrenner, berücksichtigt sei. Nach einer kurzen Replik des Abg. Schneegans betonte der Unter⸗Staatssekretär, daß die Regierung, obschon sie dem Antrag Regnier keine Folge geben könne, entschlossen sei, mit allen Mitteln im Kampf egen den Alkoholismus vorzugehen. Nach kurzen weiteren b des Abg. Dr. Raeis und des Unter⸗ Staatssekretärs beantragte der Abg. Dr. Gunzert: der Landes⸗ ausschuß wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die ge⸗ eigneten Schritte zu thun, um den Austritt Elsaß⸗Lothringens aus der Branntweinsteuergemeinschaft zu erwirken und ein eigenes Branntweinsteuergesetz in Elsaß⸗Lothringen einzu⸗ führen, dagegen in Bezug auf die Petitionen der Schank⸗ wirthe zur Tagesordnung überzugehen. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär erklärte, daß sich der Antrag Gunzert von dem An⸗ trag Regnier nicht wesentlich unterscheide und daher die Erklärungen der Regierung gegen den Antrag Regnier auch für den Antrag Gunzert Geltung hätten. Der Abg. Frhr. Zorn von Bulach (Sobn) bemerkte darauf, daß diese Ablehnung eines Wunsches des Landes⸗ ausschusses das Ansehen des letzteren im Lande schädigen müsse. Der Staatssekretär legte Verwahrung gegen diese Aeußerung ein und wiederholte, daß die Regierung nicht in der Lage sei, dem Antrage Regnier oder dem Antrage Gunzert Folge zu geben, da das in demselben gestellte Ver⸗ langen dem Geiste der Reichsverfassung widerstrebe; die Re⸗ gierung werde aber im Verein mit dem Landesausschuß Alles thun, um das Land von der Plage der Branntweinpest zu befreien. Hierauf wurde der Antrag Gunzert angenommen und darauf der Antrag Regnier zurückgezogen. — Der als zweiter Gegenstand auf der Tagesordnung stehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterstützung von dienstunfähigen Forstschutzbeamten ꝛc., wurde in zweiter Lesung ohne Debatte angenommen.
Wien 23 Wil. Bie „Eine Wiener Kor⸗ der „Kölnischen Zeitung“, welche sich mit der Meldung von einer bevorstehen⸗ den Aktion der österreichisch⸗ ungarischen Re⸗ gierung auf der Balkan⸗Halbinsel beschäftigt und dieser Meldung durch Anführung einer Reihe einzelner Daten größere Glaubwürdigkeit zu geben sucht, hat, wie wir vernehmen, in Ber⸗ liner und Wiener Börsenkreisen einen großen Eindruck hervorge⸗ rufen. Mit Rücksicht auf letzteren Umstand sehen wir uns veranlaßt, sowohl den obigen als analogen auf dasselbe Ziel berechneten Meldungen auf das Entschiedenste entgegenzutreten und gleich⸗ zeitig das Publikum zu warnen, solchen jeder positiven Grundlage entbehrenden tendenziösen Ausstreuungen irgend eine Beachtung zu schenken.“
Pest, 23. April. (Wien. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde das Nuntium des Abgeordneten⸗ hauses in Betreff der unveränderten Annahme der vom Ober⸗ hause beschlossenen Modifikation des Gesetzentwurfes über die Oberhausreform entgegengenommen.
Das Unterhaus nahm den Entwurf, betreffend die Reform des Oberhauses, in der Spezialdebatte unver⸗ ändert nach der Fassung des Oberhauses an.
Großbritannien und Irland. London, 23. April. (Allg. Corr.) Der Prinz und die Prinzessin von Wales mit ihrem Sohne, dem Prinzen Albert Victor, sowie der Vizekönig von Irland nebst Gemahlin wohnten gestern wiederum den Rennen in Punchestown bei, obwohl die Witterung höchst ungünstig war. Das Prinzliche Paar wurde überall mit großem Enthusiasmus empfangen, insbesondere auf der Rennbahn, woselbst es unter einer Escorte von Dra⸗ gonern ankam. Das Städtchen Naas war reich geschmückt, ein Umstand, der einige Ueberraschung verursachte, da es stets als eine der Vesten der Landliga galt. — Gestern Abend besuchten
Oesterreich ⸗Ungarn. — „Wiener Abendpost“ schreibt:
respondenz
— 24. April. (W. T. B.) Die Antwort des Premiers Gladstone auf die Denkschrift der Friedensgesellschaft in Liverpool, welche die Erhal⸗ tung des Friedens empfiehlt, besagt: die Verfasser der Denk⸗ schrift möchten überzeugt sein, daß die englische Regierung keine Mühe sparen werde, um mit Rußland auf friedlichem Wege eine ehrenvolle Regelung der in Betracht kommenden Punkte an der afghanischen Grenze zu sichern.
Die telegraphische Verbindung zwischen Mesched und Teheran und infolge dessen die direkte telegraphische Verbindung der Regierung mit Lumsden ist abermals unterbrochen.
In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte auf Anfragen Labouchères und Richards: ob in dem Fall, daß die Lösung der zwischen England und Ruß⸗ land schwebenden Streitfragen auf dem Wege der Unter⸗ handlungen nicht herbeigeführt werde, die Regierung die guten Dienste einer befreundeten Macht anrufen wolle, bevor sie an die Waffen appellire, — der Premier Glad⸗ stone: die Regierung habe im Laufe des jüngsten und des gegenwärtigen Schriftwechsels nie etwas gesagt, was der in diesen Fragen angeregten Idee präjudiziren könnte, aber es sei zu bedenken, daß jede Erklärung, die im Par⸗ lament abgegeben werde, thatsächlich eine Ankündigung oder Erklärung an die russische Regierung sei. Es scheine ihm daher nicht wünschenswerth oder mit dem Staats⸗ interesse verträglich, daß Erklärungen an die russische Regierung mittelst Antworten auf Fragen im Unterhause erfolgten. — Auf eine Anfrage Northcote's antwortete Mr. Gladstone: er habe keine Information, daß der französische Geschäftsträger Kairo verlassen habe. — Bartlett fragte: ob die in englischen Zeitungen am 22. und 23. April publizirte Depesche des Ministers von Giers, an⸗ geblich eine Antwort Rußlands an die englische Regierung, authentisch sei. Der Unter⸗Staatssekretär Lord Fitz⸗ maurice erwiderte: bis der Augenblick für die Vorlegung der Schriftstücke gekommen sei, liege es nicht im Staatsinter⸗ esse, Erklärungen über in Zeitungen veröffentlichte Dokumente abzugeben, die, wenn sie das seien, was sie zu sein vorgäben, augenscheinlich einen vertraulichen Charakter hätten.
— 25. April, Morgens. (W. T. B.) Die „Times“ sagt: in der schwebenden Frage wegen Afghanistan sei keine wesentliche Veränderung eingetreten. Das Blatt erneuert hierbei seine Vorwürfe gegen Rußland, das geflissentlich alles vermeide, was den Krieg abzuwenden geeignet sei.
Dem „Standard“ wird aus Tirpul, vom 22. d. M., gemeldet: Hier eingegangenen Nachrichten zufolge werden weitere große russische Truppenkörper vom Kaspi⸗ schen Meere nach der afghanischen Grenze dirigirt.
— (A. C.) Ueber den Aufstand im Nordwesten von Kanada wird aus Ottawa, vom 22. d,, telegraphirt:
In der heutigen Sitzung des kanadischen Hauses der Ge⸗ meinen theilte der Premier, Sir John Macdonald, mit, daß die Berichte über die Einnahme von Fort Pitt durch die Aufständischen aus verschiedenen Quellen herrührten und dieselben allem Anschein nach auf Wahrheit beruhten. Die Personen, welche, wie es hieß, in einem Boote entkamen, haben noch nichts von sich hören lassen; der Telegraph ist jedoch unterbrochen, und seit den letzten zwölf Stunden besteht keine Verbindung mit Battleford.
Der amerikanische Correspondent der „Times“ meldet unter demselben Datum: 1
General Middletons Streitkräfte bewegen sich vorsichtig den Saskatchewan abwärts, um die Rebellen anzugreifen. Die Straßen im ganzen Nordwesten sind fast unpassirbar wegen des Schmutzes, der durch das Aufthauen des Erdbodens verursacht wird. — Es sind weitere Nachrichten eingegangen, die zu der Annahme führen, daß die ganze Garnison von Fort Pitt niedergemetzelt worden ist. Es befanden sich dort etwa 100 Personen, darunter der Inspektor der berittenen Polizei, Mr. Francis Dickens. — Dem neuesten Bericht zufolge umzingel⸗ ten die Indianer vor etwa zwei Wochen das Fort und versuchten es in Brand zu stecken. Die Vertheidigung war indeß, gut und mehrere Indianer wurden getödtet. Zur Rache entschlossen, zogen sich die Indianer zurück und machten spä⸗ ter einen heimlichen Nachtangriff, wobei es ihnen gelang, in das Fort einzudringen. Sie fanden dasselbe geräumt. Die Garnison hatte sich mit den Ansiedlern in einem Boote auf dem Flusse davon gemacht. Die Indianer folgten und griffen die Fliehenden an, von denen mehrere getödtet wurden. Sie verfolgten sie erbarmungslos längs des Ufers und schossen auf sie bei jeder sich darbietenden Ge⸗ legenheit, und da sei dem von den Flüchtlingen nichts gehört worden ist, glaubt man, daß sie alle massacrirt worden sind. Diese Meldung wurde von einigen Indianern nach Battleford gebracht. .
Dem „W. T. B.“ wird aus Ottawa, u. d. 24. April, berichtet:
Heute früh gerieth die Truppenabtheilung unter General Middleton 15 Meilen oberhalb Battouches bei dem Passiren eines Hohlweges in einen Hinterhalt. Hierbei wurden einige Soldaten getödtet und etwa fünfzig vermwundet. Die Insur⸗ genten steckten darauf die Prairie in Brand, der Regen löschte jedoch die Flammen. Den Kolonialtruppen gelang es schließlich, den Hohl⸗ we besetzen.
Nach der „Times“ liegt dem Englischen Par⸗ lament zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes vor, durch welches der englische General⸗Postmeister in den Stand gesetzt werden soll, durch Kauf von Liegenschaften sowie durch dem⸗ nächstige Ausführung von Neubauten auf Letzteren ge⸗ eignete Diensträaume für das General⸗Postamt und für das Postsparkassen⸗Amt in der City von London, sowie für die Postämter in einer Anzahl anderer größerer Städte zu erlangen. Insbesondere soll aber der General⸗Postmeister durch das erwähnte Gesetz er⸗ mächtigt werden, alle für Postzwecke ec. erforderlichen Grundstücke oder Theile eines Grundstücks in den betreffen⸗ den Städten, Falls solche Theile von dem verbleibenden Rest⸗ grundstück ohne wesentlichen Schaden abgetrennt werden können, mittels Zwangsverkaufs zu erwerben, ferner die innerhalb der Grenzen der zu er⸗ werbenden Grundstücke belegenen Straßen, Wege oder Plätze zu verändern oder abzusperren. Als Termin für den Zwangsverkauf ist ein dreijähriger Zeitraum festgesetzt. Be⸗ züglich der in London neuherzustellenden Postdienstgebäude bestimmt der Gesetzentwurf, daß diese Gebäude der haupt⸗ städtischen Bauordnung nicht unterworfen sein sollen.
rankreich. Paris, 23. April. (Fr. C.) Der Mimfhfen der auswärtigen Angelegenheiten, Herr de Freyecinet, theilte heute früh dem Kabinet den Text der neuen Note mit, welche er bezüglich des „Bosphore 6gyptien“ dem Minister⸗Präsidenten Nubar Pascha überreichen lassen wird. Diese Note präzisirt ganz genau das Objekt des Streites. Die französischen Reklamationen be⸗
die Königlichen Gäste den ihnen zu Ehren in dem Jebäude der Royal Society in Dublin gegebenen? dem sich ca. 6000 Personen betheiligten.
Il, an - 1 Ilose Wiedereröffnung der Buchdruckerei Serriere;
schränken sich nur auf folgende zwei Punkte: 1) Bedingungs⸗
fung der Agenten des Khedive, welche gewaltthätig
Beamten des französischen Konsulats vorgegangen sind. Die Frage bezüglich des „Bosphore égyptien“ wird für den Augenblick ganz bei Seite gelassen. Sie könnte erst später, wenn die egyptische Regierung dem französischen Ministerium Genugthuung gewährt hat, den Ausgangspunkt diplomatischer Unterhandlung zum Zweck der Bestimmung des Regimes, das auf die fremde Presse angewendet werden soll, bilden. Die französische Re⸗ gierung ist fest entschlossen, ihre Reklamationen nur dem Khedive gegenüber zu verfolgen, ohne die Türkei oder Eng⸗ land interveniren zu lassen. — Der Marine⸗Minister theilte dem heutigen Ministerrath die letzten aus Saigon eingetroffenen Depeschen mit, aus denen hervorgeht, daß die von einem Morgenblatt gebrachte Nachricht, wonach die Insurgenten auf der Grenze von Cambodscha durch einen kühnen Handstreich sich einer Anzahl französischer Kanonen bemächtigt hätten, erfunden ist. 8 An Stelle des Hrn. Camescasse ist der bisherige General⸗ Sekretär der Präfektur, Gragnon, zum Poltzei⸗Präfekten ernannt und das betreffende Dekret heute durch den Präsidenten der Republik unterzeichnet worden. — 24. April. (W. T. B.) Ein Telegramm des Ge⸗ nerals Bribère de l'Isle aus Hanoi, von gestern, meldet: die chinesischen Kommissäre, welche aus Hongkong kamen, hätten heute Haiphong verlassen; die chine⸗ sischen Truppen vor Kep hätten sich gestern auf Baclé zurückgezogen; es liege keinerlei Schwierigkeit vor.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. April. (W. T. B.) Ein Tagesbefehl des Kriegs⸗Ministers, vom 16. d. M., ordnet an, daß der Personal⸗Etat des Offiziercorps von zehn Garde⸗Infanterie⸗Regimentern um je 7, von 3 Garde⸗ und 24 Armee⸗Schützen⸗Bataillonen um je Subaltern⸗Offiziere vergrößert werden. Außerdem wird eine so⸗ fortige Vergrößerung des Personal⸗Etats der Grenadier⸗und Armee⸗Regimenter, die im Warschauer Bezirk dislozirt sind, um je 5, im Wilnaer, Kiewer, Odessaer Militärbezirke um je 4, in den übrigen Militärbezirken um je einen Subaltern⸗Offizier angeordnet. Die Vergrößerung des Personal⸗Etats aller Infanterie⸗Regimenter überhaupt um insgesammt 7 Offiziere hat successive nach Maßgabe der hierzu durch den Reichsrath anzuweisenden Mittel zu erfolgen.
Afrika. Egypten. Kairo, 24. April. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Gestern sind dem hiesigen französischen Generalkonsul In⸗ struktionen seiner Regierung zugegangen, durch welche derselbe angewiesen wird, jede offizielle Verbindung mit der Regierung des Khedive abzubrechen. Außerdem wird dem Generalkonsul mitgetheilt, daß die französische Regierung es bis auf weiteres ablehne, die letzten, zu Gunsten Egyptens getroffenen finanziellen Arran⸗ gements zu sanktioniren und sich formell volle Aktions⸗ freiheit vorbehalte. b
— (W. T. B.) Unter dem 25. wird aus Kairo ge meldet, daß in der Angelegenheit des „Bosphore égyptien“ bis jetzt noch kein Arrangement erfolgt ist. 1““
Suakim, 23. April. (A. C.) Ein Theil des neuerdings gebildeten Kameelcorps ging heute früh mit Tagesanbruch nach Handub ab und wird dort um 11 Uhr erwartet. General Graham wird sich morgen früh nach Tambuk begeben und Abends von dort zurückkehren.
Dongola, 23. April. (A. C.) Ein aus Khartum hie angekommener Bote meldet, daß augenblicklich der Sklaven handel dort sehr belebt sei. Die von dem Mahdi gefangen genommenen Christen seien nach der Insel Abbah gesandt worden. Der Bote bestätigt die Nachricht, daß Kassala und Sennaar sich noch immer halten.
Zeitungsstimmen.
Die „Berliner Politischen Nachrichten“ melden
Die Errichtung von Gewerbekammern schreitet befriedigend vor Gesichert sind jetzt schon Gewerbekammern für die Provinzen Ost preußen, Westpreußen, Pommern, Schleswig⸗Holstein und Hannover, abgelehnt haben nur Rheinland und Provinz Hessen⸗Nassau. Nachde die Anregung der preußischen Regierung bei weitaus den meiste Provinzialvertretungen eine so günstige Aufnahme gefunden hat, s steht zu erwarten, daß die ablehnende Haltung, welche einzelne Körper schaften eingenommen haben, auf die Dauer nicht aufrecht erhalte werden wird, um die Schädigung zu vermeiden, welche ohne Zweifel diejenigen Provinzen, welche eine so organisirte Vertretung nicht haben erleiden würden.
— Die „Deutsche volkswirthschaftliche Kor⸗ respondenz“ schreibt über die neue Wirthschaftspolitik und den Hamburger Handel: 1 8
Es waren bekanntlich vornehmlich unsere großen Hafenplätze, welche sich bei der Inaugurirung der neuen Wirthschaftspolitik Deutschlands mit großem Eifer gegen diese aussprachen; dieselben hielten den Untergang des deutschen überseeischen Handels durch jede Zollschranke für besiegelt, weissagten den Ruin der deutschen Se schiffahrt und mit ihm denjenigen der deutschen Seeplätze, “
Aber gerade das Gegentheil ist eingetreten. Deutschlands See⸗ schiffahrt hat sich zu großer Blüthe entfaltet, die deutschen Seeplätze haben an dem Aufschwung der nationalen Produktion in der glück lichsten Weise theilgenommen und der deutsche Exporthandel hat ein nie geahnte Ausdehnung erlangt. Dazu ist deutscher Einfluß jen seits der Meere zu hoher Achtung emporgestiegen und Deutschland selbst ist schließlich durch seine Kolonialerwerbungen jetzt eine Wel macht ersten Ranges geworden. “
Diese erfreulichen Erfolge unserer neuen Wirthschaftspolit lehren uns jetzt die Berichte der Handelskorporationen unserer 8 Seehandelsplaͤtze selbst kennen, die noch vor nicht langer Zeit den Ruin des deutschen überseeischen Waarenhandels voraussagten. Wir greifen zu dem bereits erschienenen Bericht über den Handel unseres größten überseeischen Exporthafens Hamburgs, für das Jahr 1884, um dies in Kürze zu beweisen.
Die gesammte Handelsthätigkeit Hamburgs ist in seinem Schiffs⸗ verkehr ausgeprägt, der seit dem Jahre 1880 eine sehr beträchtliche Ausdehnung erlangt hat. Die Zahl der in Hamburg angekommenen Seeschiffe belief sich im Jahre 1880 auf 6024 Schiffe mit 2 766 806 Reg.⸗T., im Jahre 1884 dagegen auf 6844 Schiffe mit 3 727 717 Reg.⸗T., während die Zahl der abgegangenen Schiffe von 6058 mit 2 762 370 Reg.⸗T. auf 6813 Schiffe mit 3 708 214 Reg.⸗T. gestiegen ist. Das ergiebt für die angekom⸗ menen Schiffe eine Vermehrung um 13,6 % und für die abgegangenen Schiffe eine solche um 12,5 %; im ersteren Falle ist die Zahl der Reg.⸗T. aber um 35 %, im letzteren Falle um 34,2 % gestiegen. Noch größer war die relative Zunahme bei den angekommenen und abgegangenen Dampfern; in ersterem Falle stiegen dieselben von 3387 mit 2 180 984 Reg.⸗T. auf 4302 mit 3 034 930
2) Bestra⸗
Reg.⸗T., im letzteren Falle von 3390 mit 2 176 268 Reg.⸗T. auf 4306 Dampfer mit 3 044 130 Reg.⸗ T. “