1885 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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Ane Poß⸗Anstalten nehmen Bestelung an; 1 faͤr Bertin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗ 8 dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 82.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem emeritirten Prorektor des Johannes⸗Gymnasiums in Breslau, Professor Dr. Schück, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Geheimen Rechnungs⸗Rathen Spaethen und Behm, im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem katholischen Ersten Lehrer Scherbaum zu Groß⸗Reken im Kreise Borken den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Gemeinde⸗Vorsteher Christoph zu Wulschen im Kreise Beeskow⸗Storkow, dem Schuldiener Bartsch bei dem städtischen Realgymnasium am Zwinger in Breslau, dem Sägemühlenmeister der fiskalischen ägemühle zu Osterode am Harz, Karl Trute, und dem Polizeidiener und Gefangenwärter Pasch zu Wachtendonk im Kreise Geldern das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Büchsenmacher⸗Kandidaten Emil Sohn zu Danzig die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rechtsanwalt Mouton de Gubrin zu Marseille den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem

Kaufmann Leopold Rösler ebendaselbst den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.

8 Pensichne Reich—

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Dr. von Boja⸗ nowski zum Generalkonsul in Budapest zu ernennen⸗

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Die Besitzer der unterm 11. Juli 1874 ausgefertigten deutschen Reichskassenscheine werden daran erinnert, daß die⸗ selben nur noch bis Ende Juni d. J. bei einer der Reichskassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung angenommen, oder bei der Reichs⸗Hauptkasse gegen baares Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli d. J. ab ist nur noch die Königlich preußische Kontrole der Staatspapiere in Berlin SW., Oranienstraße 92, ermächtigt, solche Scheine an⸗ zunehmen und einzulösen. ““

Berlin, den 1. April 1885.

Reichs⸗Schuldenverwaltung. Sydow.

Bekanntmachung.

„Am 15. Mai d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Erfurt die bisher nur für den Wagen⸗ ladungs⸗Güterverkehr eingerichtete Haltestelle Wanders⸗ leben auch für den Personenverkehr eröffnet.

Berlin, den 30. April 1885.

In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts:

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Königreich Preußzen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Der Seminar⸗Direktor Herrmann vom Schullehrer⸗ Seminar zu Pr. Eylau ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Erfurt versetzt worden.

Bekanntmachung.

Für Theilnehmer des an der Königlichen Taubstummen⸗ anstalt zu Berlin im Monat Juli v. J. begonnenen Kursus zur Ausbildung von Volksschullehrern für den Taubstummen⸗ unterricht ist im Monat März d. J. eine Prüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 27. Juni 1878 ab⸗ gehalten worden, in welcher das Zeugniß der Befähigung 8 Anstellung als Lehrer an Taubstummenanstalten erlangt aben: —J) -Genrich, früher Elementarlehrer zu Vorwerk Mös⸗ land, jetzt zu Klein⸗Nackel, Regierungsbezirk Marienwerder,

2) Groh, desgl. zu Dölzig, jetzt zu Berneuchen, Regie⸗ rungsbezirk Frankfurt, und 3

3) Schönebeck, desgl. zu Neuenkirchen, jetzt zu Wilden⸗ bruch, Regierungsbezirk Stettin.

Zu derselben Prüfu

4) die Lehrerin Kapler, geb. Bläsing, Turnlehrerin

der erwähnten Anstalt zu Berlin, zugelassen worden und hat gleichfalls das Befähigungszeugniß erlangt. Berlin, den 24. April 1885. 1.“ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.

Felix Mendelssohn⸗Bartholdv ⸗Staoatsstipendien 1 für Musiker.

Am 1. Oktober cr. kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung für befähigte und streb⸗ same Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 Das eine ist für Komponisten, das andere für aus⸗ übende Tonkünstler bestimmt. Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Staat subventionirten musi⸗ kalischen Ausbildungsinstitute, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität.

Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute gemacht hat. Ausnahmsweise können preußische Staats⸗ angehörige, ohne daß sie diese Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das Kuratorium für die Ver⸗ waltung der Stipendien auf Grund eigener Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für qualifizirt erachtet.

Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der betreffenden, vom Staate subventionirten Institute ertheilt, das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nach Vollendung ihrer Studien auf dem Institute ein Stipendium für Jahresfrist zu weiterer Ausbildung (auf Reisen, durch Besuch auswärtiger Institute ꝛc.) zu verleihen.

Sämmtliche Bewerbungen nebst den Nachweisen über die Erfüllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, selbstgeschriebenen Lebenslauf, in welchem besonders der Studiengang hervorgehoben wird, sind nebst einer Be⸗ scheinigung der Reife zur Konkurrenz durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Anstalt bis zum 1. Juli cr. an das unterzeichnete Kuratorium Berlin W., Wilhelmstraße Nr. 70a, einzureichen.

Den Bewerbungen um das Stipendium für Komponisten sind eigene Kompositionen nach freier Wahl, unter eidesstatt⸗

Die Nummer 15 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9048 das Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichts zu Seehausen, die Vereinigung des Amtsgerichtsbezirks Genthin mit dem Landgerichtsbezirk Magdeburg und die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken betreffend. Vom 7. April 1885; unter

Nr. 9049 das Gesetz über die Abstellung von Berechti⸗ gungen zum Hauen oder Stechen von Plaggen, Haide u. s. w. für die Provinz Hannover. Vom 13. April 1885; und unter

Nr. 9050 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Heide. Vom 17 April 1885.

Berlin, den 1. Mai 1885. FKFönigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 18 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren, Ceremonienmeister Graf Vitzthum und Freiherr von Ende übernommwen.

Am gestrigen Tage fand eine Plenarsitzung des Bundesraths ünker dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, statt.

Der Vorsitzende legte eine Mittheilung des Präsidenten

des Reichstages über den Beschluß des Reichstages zu der

Petition des früheren Holzhändlers Signol zu Faxe in Lothringen, um Ersatz des ihm bei Abschluß von Holz⸗ ankaufsgeschäften mit der deutschen Civilverwaltung zu Nanc erwachsenen Schadens, vor. Dieselbe wurde dem Ausschu für Justizwesen und dem Ausschuß für Rechnungswesen überwiesen.

Vorlagen, betreffend: die zu Rom am 4. April d. J. unterzeichnete Meistbegünstigungs⸗Konvention mit Birma und den Entwurf einer Verordnung über die Kautionen der Zahl⸗ meister des Reichsheeres, sowie ein Antrag Badens, betreffend die Ermittelung des Nettogewichts des mit dem Anspruch auf Steuervergütung in Kisten ausgehenden Kandiszuckers, wurden ebenfalls den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Nachdem noch über die Verzollung im Veredelungsverkehr eingeführter ostindischer Bastroben Beschluß gefaßt und dem Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Ruß⸗ land die Zustimmung ertheilt worden war, wurde die Sitzung mit der Vorlegung von Eingaben verschiedenen Inhalts ge⸗ schlossen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bu das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Handel und Verkehrr und sür Justizwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für

Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

den Landgerichts⸗Rath⸗-Willenbücher in Allenstein zum licher Versicherung, daß die Arbeit ohne fremde Beihülfe bate⸗ ——e— Der Bericht über die gestrige Sitzung des

Landgerichts Dire ktor bei dem Landgericht zu Beuthen O./S., und geführt worden ist, beizufügen. ——

den bisherigen außerordentlichen Professor an der Uni⸗ versität Halle a./S., Lic. Dr. theol. et phil. Julius Well⸗ hausen, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg zu ernennen; sowie

dem Landgerichts⸗-Rath Pahl in Münster bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,

dem Notar Linxweiler in Viersen den Charakter als Justiz⸗Rath,

dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht zu Naumburg g. Q., Sekretär Grundke, und dem Gerichtsschreiber, Sekretär Holz bei dem Landgericht in Düsseldorf, bei ihrer Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ver⸗ leihen; ferner

den seitherigen Bürgermeister Middeldorf zu Burt⸗ scheid in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung getroffenen Wiederwahl in gleicher Eigenschaft für eine fernere zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Joachimsthalschen Gymnasium zu Berlin sind der Oberlehrer Dr. Ritter zum Professor und der ordentliche Lehrer, Adjunkt Dr. Schneider zum Oberlehrer befördert

Die Verleihung des Stipendiums für ansubende Ton⸗ Reichskäages befindet sich in der Ersten, der Bericht über

künstler erfolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung. Berlin, den 1. April 1885. 8 Das Kuratorium für die Verwaltung der Feli Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stipendien.

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Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Lennartz in Erkelenz ist zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Aachen, mit Anweisung seines Wohnfitzes in Nideggen, ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister Lothar Krüger in Berlin ist zum Königlichen Land⸗Bauinspektor ernannt und als technischer Hülfsarbeiter bei der Bau⸗Abtheilung des Ministe⸗ riums der öffentlichen Arbeiten angestellt.

Der bei dem Bau der Betriebs⸗ und Verwaltungsgebäude der neuen Packhofs⸗Anlage in Berlin beschäftigte Regier ungs⸗ Baumeister Hermann Keller ist zum Königlichen Wasser⸗ Bauinspektor ernannt worden.

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die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten in der Zweiten Beilage.

In der heutigen (90.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, von Burchard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, gelangte zunächst ein Schreiben des Reichskanzlers zur Verlesung, in welchem die Genehmigung des Reichstages zur Einleitung der straf⸗ rechtlichen Verfolgung des Abg. Viereck, welcher wegen Ver⸗ gehens gegen die Bestimmung im §. 19 des Gesetzes wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ange⸗ klagt ist, wahrend der Dauer der jetzigen Reichstagssession be⸗ antragt wird.

Das Schreiben wurde an die Geschäftsordnungskommission verwiesen. 3

Darauf wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarif⸗ gesetzes vom 15. Juli 1879 fortgesetzt, und zwar zunächst mit dem Antrage der Abgg. von Fischer, Roß und Stöcker. Derselbe lautet:

Der Reichskag wolle beschließen: 8 Der Nummer 20 c des Zolltarifs vom Jahre 1879 als

Position hinzuzufügen: ) Gepreßte Hornknöpfe 100 kg 120