1885 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

.

.

Zweite Beilag

er und Königlich Preußis

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

———SDeffentlicher Anzeiger.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ . 1 1 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

ger.

des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

——

u. dergl. 3. verxnfe Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation. Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

ESubhastationen, Aufgebote, Vorladungen 8 u. dergl.

[44381] Aufgebot.

Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines Jeden Namen nachverzeichneten Werth⸗ papiere das Aufgebot beantragt:

1) Herr Dr. Ernst Kersten in Dresden wegen des 4 % Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheins der vereiniaten Anleihen von den Jahren 1852 68 Ser. II. Nr. 6389 über 100 Thaler,

2) die Kaiserl. Oberpostdirektion zu Dresden wegen des 4 % Königl. Sächsischen Staatsschulden⸗ kassenscheins vom Jahre 1847 Nr. 17 060 über 500 Thaler

c Fräulein Marie Louise Kurth in Mittweida wegen des 4 % Königl. Sächsischen Staatsschulden⸗ kassenscheins der vereinigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Ser. II. Nr. 31 685 über 100 Thaler

8. Herr Hofwagenbauer Albert Christian Wilhelm

Köppen in Dresden wegen folgender 4 % Königl. Sächsischer Staatsschuldenkassenscheine, als: 2 Stüͤck dergl. vom 2. Jan. 1855 Ser. I. Nr. 8606 und 16 420 über je 500 Thaler, 4 Stück dergl. vom

„Juni 1852 Ser. II. Nr. 4288, 21 489, 36 460 und 36 461 über je 100 Thaler, 1 Stück dergl. vom 2. Januar 1855 Ser. II. Nr. 41 531. über 100 Thaler, 11 Stück dergl. vom 1. Juli 1858 Ser. II. Nr. 54 733, 62 177, 83 925, 88 319, 88 979, 88 980, 99 711, 102 940, 102 941, 102 942, 121 773 über je

9 Thaler und 2 Stück dergl. vom 2. Januar 1866 Ser. II. Nr. 137 261 und 148 111 über je 100 Thaler,

5) Herr Gartennahrungsbesitzer Peter Biesold in Stacha wegen des 4 % Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheins vom Jahre 1867 Ser. II. Nr. 29 745 über 100 Thaler,

6) Herr Gutsauszügler Carl Traugott Mißbach in Lichtenberg wegen zwei 4 % Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheinen vom Jahre 1867 Ser. II. Nr. 54 598 und 54 599 über je 100 Thaler,

7) Herr Friedrich Ehregott Wagner. Lehrer in Bannewitz, und nunmehr dessen Erbin Frau Emma Aurelie, verehel. Busch, geb. Wagner, in Klein⸗ zschachwitz, wegen zwei 4 % Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheinen vom Jahre 1869 Litt. B. Nr. 4103 und 14 991 über je 100 Thaler,

8) die Gemeinde Probstheida wegen des Königl. Sächsischen Landrentenbriefs Litt. E. Nr. 2609 über 75 ℳ,

9) Frau Juliane Karoline, verw. Träber und Gen., in Lauterbach, wegen zwei 4 % Königlich Sächsischen Staatsschuldenkassenscheinen der ver⸗ einigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Ser. I. Nr. 27 577 und 45 418 über je 500 Thaler,

10) Herr Fischwaarenhändler Andreas Zomack in Dresden wegen zwei 4 % Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheinen vom Jahre 1869 Litt. B. Nr. 10 301 und 48 611 über je 100 Thaler,

11) die Gutsauszüglerin Frau Friederike Wil⸗ helmine, verw. Rossig, geb. Schubert, in Loschwitz wegen 5 Stück 4 % Königl. Sächsischen Staats⸗ schuldenkassenscheinen vom Jahre 1869 Litt. A. Nr. 888, 2020, 2421, 5646 und 21 261 über je 500 Thaler und

12) Herr Carl Wilhelm Theodor Braunschweig in Leipzig wegen des 4 % Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheins der vereinigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Ser. II. Nr. 96 344 über 100 Thaler.

Der oder die Inhaber der Urkunden werden hier⸗ mit aufgefordert, spätestens in dem auf

den 7. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht Landhaus⸗ straße 12 III., Zimmer 7 anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Dresden, am 23. September 1884.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung Ib. Francke.

[66049) Aufgebot.

Auf den Antrag des Landwirths Th. Hußmann u Kray wird der Inhaber der angeblich verloren gegangenen Interimsquittung der Verwaltung der Sparkasse der Aemter Bochum I. und II. (früher des Amtes Bochum) zu Bochum vom 4. März 1874 über dreitausend Thaler, welche das am 1. Januar 1884 mit Zinsen 13 193 92 betragende Gut⸗ haben des Sparkassenquittungsbuches Nr. 2714, ausgestellt am 4. März 1874 auf den Namen „Wil⸗ helm Theodor Hußmann, Landwirth zu Hamme“ betrifft, aufgefordert, seine Rechte auf diese Interims⸗ guittung spätestens im Aufgebotstermine den 29. September 1885, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericcte, Zimmer Nr. 10, anzumelden und die Interimsquittung vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos wird erklärt werden. .

Bochum, den 30. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

dnsr Aufgebot.

Auf Antrag des Forstwarten Franz Falter zu Reisen wird dem mit unbekanntem Aufenthalte ab⸗ wesenden

Martin Ewald

hiermit eröffnet, daß seine am 3. Februar I. Is. verstorbene außereheliche Mutter Eva Katharina, ge⸗ borene Ewald, zulctzt Ehefrau des Forstwarten Jo⸗

es Falter zu Reisen inhaltlich ihres am 8. No⸗ vember 1874 errichteten Testaments bestimmt hat,

ihr in die Ehe eingebrachter Sohn Martin Ewald, eventuell dessen Nachkommen zu allem Ab⸗ stande an mütterlichem Vermögen den Betrag von einhundert Gulden erblich erhalten solle, wäͤhrend

Martin Ewald, eventuell dessen Erben, werden aufgefordert, im Termin 8 Mittwoch, den 24. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, entweder in Selbstverson oder durch eigen Bevoll⸗ mächtigten dahier sich über besagtes Testament, ins⸗ besondere dessen Aechtheit und Rechtsbeständigkeit, sowie über den Antritt der anerfallenen Erbschaft zu erklären, widrigenfalls das Testament als ächt und zu Recht bestehend anerkannt, die Erbschaft als angetreten angenommen und in Vollstreckung des Testaments eine kuratorische Verwaltung des auf Martin Ewald gefallenen Erbtheils angeordnet werden wird. 8 Fürth, am 23. April 1885. b

Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Fürth.

Krauß. [2925) Alufgebot.

Der Maurer Friedrich Ely zu Fürsseregn de a. d. Spree hat das Aufgebot des Hvypothekenscheines Fol. 1 über 79 Thlr. 30 s. 3† (neunundsiebzig Thaler dreißig Schilling Gold), eingetragen zur zweiten Hauptabtheilung des Hypothekenbuches über das Haus c. p. Nr. 1 zu Dabelow b. Fürstenberg unterm 18. November 1853 zu 4 % Zinsen pro anno beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. Inli 1885, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Fürstenberg, den 11. April 1885. Großherzoglich Mecklenb. Amtsgericht. gez. Giehrke. 1 Beglaubigt: (L. S.) C. Bollow, Gerichtsschreiber. [5635] Aufgebot. Auf Antraz der nachbenannten Personen:

1) des Schmiedes Alois Merolt in Grunau,

2) des Bauergutsbesitzers Joseph Heinrich Rücker ebendaselbst,

3) des Kretschambesitzers Johann Jautze in Schönfeld, 8 8

4) des Fabrikarbeiters August Wilhelm Hüuttig in Reutnitz,

5) des Bauergutsbesitzers Joseph Rücker in Blumberg, des Gartennahrungsbesitzers August Joseph Riedel ebendaselbst,

es Erb⸗ und Lehngutsbesitzers Johann Ferdinand Burkhardt in Schlegel, 1 des Gartennahrungsbesitzers Decenz Rönsch in Königshain,

August

des Tagarbeiters

daselbst, 8

des Hausbesitzers Stephan Kopsch ebendaselbst,

des Bauergutsbesitzers Karl August Riedel

in Seitendorf Klöst A.,

es Bauergutsbesitzers Gottfried

Brendler ebendaselbst,

des Hausbesitzers Johann Gottfried Schwarz⸗

bach ebendaselbst,

und 1

des Hausbesitzers Stephan Ludwig in Seiten⸗

dorf, Zitt A., als Eigenthümer der Grundstücke, welche sich auf den nachstehend unter S bezeichneten Folien einge⸗ tragen befinden, ist behufs Löschung der auf den⸗ selben Folien in Rubr. III. eingetragenen, unten aufgeführten alten Hypotheken von dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte die Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens beschlossen und Aufgebotstermin auf

den 22. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr,

anberaumt worden.

Es werden daher alle diejenigen, welche an die unter S aufgeführten Hypotheken Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche und Rechte an den gedachten Hypotheken für ver⸗ lustig geachtet und diese Hypotheken in den Grund⸗ und Hypothekenbüchern werden gelöscht werden.

Ostritz, am 8. April 1885.

Koönigliches Amtsgericht.

Rimpler eben⸗

Julius

Zu 1, Fol. 23 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs für Grunau:

10 Thlr. C. M. = 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 4 v. H., unbezahl⸗ tes Kaufgeld den Anton Mlller'schen Erben in Königshain, lt. Kaufs vom 15. Juni 1831;

zu 2, Föolium 27 desselben Grund⸗ und Hy⸗ pothekenbuchs:

90 Thlr. in Münze vor dem 20 Gulden⸗Fuße sammt Zinsen pr. Thaler zu 4 gkr. jährlich, Dar⸗ lehn, Christoph Helbigen, Hausbesitzer in Reichenau, lt. Kons. v. 16. September 1748;

zu 3, Folium 1 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs für Schönfeld:

25 Thlr. C.⸗M. = 25 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H. und den Kosten der Wiedereinhebung, Darlehn, Franz Schön⸗ feldern in Schönfeld, lt. Kons. v. 11. November 1773, Reg. v. 4. März 1826;

zu 4, Folium 12 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs für Reutnitz Trattlauer Antheils:

54 Thlr. C. M. = 55 Thlr. 15 Ngr. im 14 Thlr.⸗ Fuße, unbezahltes Kaufgeld, Elias Altmann in Reut⸗ nitz, lt. Kaufs vom 8. April 1831;

8 zu 5, Folium 22 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs für Blumberg:

150 Thlr. C M. = 154 Thlr. 5 Ngr. im 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 Thlr. 13 Gr. 4 Pf. C. M. = 5 Thlr. 21 Ngr. 3 Pf. im 14 Thlr⸗Fuße v. H. und Kosten, Darlehn, dem Acciseinnehmer Christian Günther in Ostritz, lt. Kons. v. 2. Juni 1777;

zu 6, Folium 77 desselben Grund⸗ und Hypo⸗

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 1 8. Theater-Anzeigen. 1 In der Börsen-

Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. beilage. 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H. und Kosten, Darlehn, den Anton Heidrichschen Erben zu Blumberg. It. Kons. v. 26. September 1789;

zu 7, Folium 28 des Grund⸗ und Hypotheken⸗

buchs für Schlegel: 8 a. 500 Thlr. in Münze vor dem 20 Gulden⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H., Darlehn, dem Gärtner Christoph Kunack in Schlegel, lt. Kons. v. 8. Mai

1750, b b. 133 Thlr. C. M. = 133 Thlr. 18 Ngr. 3 Pf.

im 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H. und Kosten der Wiedereinhebung, Darlehn, Karl Müllern, Erb⸗ und Gerichtsherrn auf Lomnitz, lt. Kons. v. 5. Nopember 1774, 1 c. 100 Thlr. C. M. = 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H. und Kosten der Wiedereinhebung, Darlehn, den weil. Johann Joseph Nießnerschen Erben in Rusdorf, lt. Kons. v. 18. Mai 1795; 1

zu 8, Folium 65 des Grund⸗ und Hypo⸗

thekenbuchs für Königshain: 76 Thlr. C. M. = 78 Tblr. 3 Ngr. 4 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, unbezahltes Kaufgeld und zwar: a. 5 Thlr. C. M. = 5 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. als väterliche Willkür dem als Soldat verschollenen Gottfried Eifler aus Königshain, 1 b. 71 Thlr. C. M. = 72 Thlr. 29 Ngr. 2 Pf. sammt Zinsen zu 4 v. H. dem sub a. genannten,

Kaufs vom 6. Dezember 1789, 5. Juni

1 :

zu 9, Folium 94 desselben Grund⸗ und Hypo⸗

thekenbuchs: 6 Thlr. C. M. = 6 Thlr. 5 Ngr. im 14 Thlr.⸗ Fuße, Begräbnißgeld, Katharinen verw. Donath, in Königshain, lt. Kaufs vom 8. Juni 1818;

——

zu 10, Folium 242 desselben Grund⸗ und Hypothekenbuchs: 10 Thlr. C. M. = 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße unbezahltes Kaufgeld der Bernhard Kaiser'schen Gläubigerschaft in Königshain, lt. Kaufs vom 18. Februar 1813; zu 11, Folium 3 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs für Seitendorf Klöst. A.:

60 Stück Dukaten sammt 3 Stück Dukaten jähr⸗ lich Zinsen, Darlehn, dem Häusler David Krause in Reichenau, lt. Kons. v. Term. Walp. 1765;

zu 12, Folium 11 desselben Grund⸗ Hypothekenbuchs:

a. 900 Thlr. in Münze vor dem 20 Gulden⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H., Darlehn, dem Gärtner Sen Krause in Reichenau, lt. Kons. vom 1. August 1761,

b. 700 Thlr. C. M. = 719 Thlr. 13 Ngr. 3 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße sammt Zinsen zu 5 v. H., Dar⸗ lehn, dem Erbrichter Johann Porsche in Seitendorf, lt. Kons. vom 2. Januar 1766;

zu 13, Folium 80 desselben Grund⸗ und

HSyppothekenbuchs: E“

a. 35 Thlr. C. M. = 35 Thlr. 29 Ngr. 2 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße in 7 Terminen à 5 Thlr. C. M. = 5 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. zahlbare Kaufgelder, Anton Preschern in Seitendorf, lt. Kaufs vom 24. März 1817, 22. April 1822,

b. Herberge, Franz Josef Preschern in Seitendorf, lt. Kaufs vom 17. März 1819, 22. April 1822;

zu 14, Folium 12 des Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs für Seitendorf Zitt. A.:

a. 41 Thlr. C. M. = 42 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, unbezahltes Kaufgeld, nebst Zin⸗ sen zu 5 v. H. für Elias Scholzen, Erbgärtnern in Seitendorf,

b. 15 Thlr. C. M. = 15 Thlr. 12 Ngr. 5 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, unbezahltes Kaufgeld, nebst Zin⸗ sen zu 5 v. H. für Johann Joseph Klauß, Eisen⸗ händlern in Seitendorf,

c. 44 Thlr. 19 Gr. C. M. = 46 Thlr. 1 Ngr. 1 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, unbezahltes Kaufgeld, nebst Zinsen zu 5 v. H. für Christian Engler in Neusalz,

d. 12 Thlr. 20 Gr. C. M. = 13 Thlr. 5 Ngr, 7 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, unbezahltes Kaufgeld, nebst Zinsen zu 5 v. H. für Christian Pilz in Türchau,

e. 15 Thlr. C. M. = 15 Thlr. 12 Ngr. 5 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, Termingelder für Johann Joseph Hofmann, Auszügler zu Seitendorf,

f. 10 Thlr. C. M. = 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. im 14 Thlr.⸗Fuße, Begräbnißgeld für denselben lt. Kaufs vom 22. November 1820.

und

[5634] Aufgebot.

Auf Antrag der Ortsarmen Christine Sabrowski, geb. Krusikat, aus Knicken wird deren Bruder, der am 26. Januar 1833 geborene Georg Krusikat aus Ribbenischken, welcher vor etwa 25 Jahren nach Pillau auf Arbeit gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 12. März 1886, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. VI., zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Goldap, den 24. April 1885.

königliches Amtsgerich

Sren Aufgebot.

Bezüglich folgender, im Grundbuche von Elspe Band 3 Blatt 13 auf den Namen der Margarethe, geb. Lingenhoff, Ehefrau Theodor Schöttler, von Oberelspe eingetragenen Grundstücke, nämlich:

Flur 8 Nr. 117, im Dicken, Ackerland (6. Kl.)

15 à 46 qm 30 dec. Reinertrag,

Flur 8 Nr. 267/118, im Dicken, Wiese (6. Kk.)

Kl.) Kl.)

51 a 07 qm 1 Thlr. 60 dec. Reinertrag, Flur 8 Nr. 267/118, im Dicken, „Wiese (5. Kl.) Flur 8 Nr. 280/118, im Dicken, Wiese (5. Kl.) 21 qm 01 dec. Reinertrag,

15 a 50 qm 97 dec. Reinertrag, Flur 8 Nr. 269/118, im Dicken, Wiese (6.

welche sich im Besitze des Johann Rüßmann von

Oberelspe befinden,

01 a 13 qm 04 dec. Reinertrag, Flur 10 Nr. 71, am Felde, Acker (3. Kl.) 03 a

das übrige Vermögen seinen Stiefgeschwistern zu⸗ gefallen ist.

thekenbuchs: 80 Thlr. C. M. = 82 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. im

=— ——=

Flur 10 Nr. 80, daselbst, Garten (4. Kl.) 10 4 98 qm 1 Thlr. 08 dec. Reinertrag,

welche sich im Besitze der Geschwister Joh. Griese

von Oberelspe befinden,

Flur 10 Nr. 199, im Dorfe, Hausgarten, 04 1

27 qm, 8 welches sich im Besitze des Heinrich Hanses var Oberelspe befindet,

Flur 8 Nr. 196, Remscheid, Holz, 81 a 99 gn 96 dec. Reinertrag,

Flur 8 Nr. 198, Remscheid, Holz, 1 ha 02 1 63 qm 1 Thlr. 21 dec. Reinertr,

welche sich im ne der Ehefrau des Oekonome

August Steinhoff, Wilhelmine, geb. Hennecke, ve

Burbecke befinden, 8

Flur 8 Nr. 268/118, im Dicken, Wiese (6. Kl. 47 qm 01 dec. Reinertr.,

Flur 8 Nr. 270/118, im Dicken, Wiese (6. K. 01 a 65 qm 05 dec. Reinertr.,

Flur 8 Nr. 272/118, im Dicken, Wiese (6. K.

16 qm 01 dec. Reinertr.,

welche sich im Besitze der Gemeinde Elspe ref

Oberelspe befinden, sowie bezüglich des im Grun

Landwirths Johann Theodor Schu von Serkenrode eingetragerne

Namen des gen. Frohnemann, Grundstücks

Flur XI. Nr. 119, an der Höhe, Ackerland (6. 8

51 a 06 qm 1 Thlr. Reinertr.,

Flur XI Nr. 119, an der Höhe, Ackerland (6. §.

2 ha 19 a 58 qm 6 Thlr. 02 dec. Reinertr., welches sich im Besitze des Landwirths Friedris Funke von Serkenrode befindet,

ist von den genannten Besitzern das Aufgebot resp. Grundstücke beantragt worden.

Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgeforder ihre Ansprüche und Rechte auf die erwähnten Grund stücke spätestens in dem auf den 9. Juli l. 2 Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden, und zwr unter der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolg der Anmeldung und Bescheinigung des vermeintliche Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthume prätendenten und die Eintragung des Besitztite für die oben erwähnten Besitzer erfolgen wi

Förde, den 27. April 1885.

Königliches Amtsgericht

[5650] Auf Antrag des Handelsmanns Moritz Telzes Kempen in Posen und des Bürgermeisters Heinn Albrecht zu Marzhausen ist in der Sitzung unterzeichneten Gerichts vom 22. April cr. das theil eröffnet,

schweigischen Prämien⸗Anleihe vom 1. M.

1869 Serie 2212 Nr. 50 und Serie

Nr. 37 für kraftlos erklärt werden.

Braunschweig, 23. April 1885. Herzogliches Amtsgericht IX. L. Rabert.

. 88

[5639]

In der Zielke'schen Aufgebotssache II. F. 8.

bat das Königliche Amtsgericht zu Pyritz a 16. April 1885 erkannt: 8 1) Die eingetragenen Gläubiger folgender beid Forderungen: a. Erbtheil der Marie Auguste Emilie Kiesc⸗ aus dem Erbrezesse vom 18. Mai 1865, eingetrag auf Rosenfelde Band I. Blatt Nr. 23 als Anth⸗ an der Hypothek Abtheilung III. Nr. 2, zum B trage von 58 Thlr. 2 Sgr.,

b. Erbtbeil des Wilhelm Friedrich Kiesow derselben Schuldurkunde, eingetragen ebenso wie Erbtheil ad a, zum Betrage von 58 Thlr. 2

und die Rechtsnachfolger dieser Gläubiger wer mit ihren Ansprüchen auf die besagten Forderun ausgeschlossen, so daß letztere im Grundbuche löscht werden können.

2) Die Hvpothekenurkunde, welche über die ad bezeichneten Forderungen und noch außerdem üb zwei gleiche Erbtheile der Auguste Wilhelmine Fr. derike Kiesow und der Anna Marie Elisabeth sow gemeinsam ausgefertigt worden ist, wird kraftlos erklärt.

3) Die Kosten des Verfahrens trägt August diger, Eigenthümer zu Ploenzig.

Pyritz, den 24. April 1885,

Königliches Amtsgericht

15656v]3 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts v 22. April 1885 ist für kraftlos erklärt:

Die Hypothekenurkunde (Kaufvertragsausf tigung vom 7./15. Juni 1870 und Hypothek uchsauszug vom 15. Juni 1870) über 85 T

255 nebst 4 % Zinsen überwiesene K elder, eingetragen für den Fabrikarbei riedrich Hermann Müller jetzt in Neud

bei Wurzen in Abtheilung III. Nr. 10 des Maurer August Schulze zu Wildenhain gehöri Grundstücks, Grundbuch von Wildenh

Band II. Seite 41 Nr. 45. Torgau, den 22. April 1885. Königliches Amtsgericht. 668,% Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Landwirths Friedrich D in Clettstedt als Abwesenheits⸗Vormund des r. schollenen Handarbeiters Johann Friedrich Schä aus Sundhausen bei Langensalza vom 26. 1884 hat das Königliche Amtsgericht zu Lang salza durch Urtheil, verkündet am 21. März 1 für Recht erkannt, b

den Handarbeiter und Landwirth Johann H *⁸ Schäfer aus Sundhausen für todt zu lären.

Vorstehender Auszug wird gemäß §. 848 C. Ordn. hierdurch veröffentlicht.

Hanke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Flur 8 Nr. 271/118, im Dicken, Wiese 6. 43 qm 03 dec. Reinertrag, 80 qm 29 dec. Reinertrag,

buche von Schliprüthen Band I. Blatt 32 auf den

daß die Antheilsscheine der Herzoglich Brau

Berlin, Freitag, den 1. Mai

Preußen. Berlin, 1. Mai. In der gestrigen (61.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Antrages des Abg. Frhru. von Huene betreffs der Verwendung von land⸗ wirthschaftlichen Zöllen fortgesetzt.

1 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse: „Von den auf Grund des §. 8 des Reichsgesetzes vom 15. Juli

1879 auf Preußen entfallenden Summen soll ein Betrag, welcher dem nach dem Maßstabe des erwähnten Reichsgesetzes auf Preußen entfallenden Anthbeile aus dem Ertrage der Getreide⸗ und Viehzölle entspricht, abzüglich eines Betrages von 15 000 000 ℳ, nicht zu allgemeinen Staatszwecken verwendet, sondern nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen den Kommunalverbänden überwiesen werden.“

Ein Antrag der Abgg. Dr. Enneccerus und Genossen wollte den Kommunen 3 ½ Monatsraten der Grund⸗ und Gebäudesteuer, ein Antrag von Zedlitz die feste Summe von 20 000 000 überweisen.

Der Abg. Dr. Delbrück wollte außer den 15 000 000 noch weitere 6 000 000 zur Aufbesserung der Beamten⸗ gehälter von der Ueberweisung in Abzug bringen.

Der Abg. Richter meinte: Welch anderes Bild zeige doch bei diesem Antrage die zweite Berathung im Verhältniß zur ersten! Damals habe der Antrag Huene unter den von allen Seiten ihm entgegengehaltenen Argumenten begraben geschienen, ja, eigentlich habe der Minister von Scholz ihm schon bei seinem ersten Auftreten am 20. Januar den Todesstoß versetzt, indem er den Vorschlag, Einnahmen des Reichs durch den Staat auf die Kommunen zu leiten, als einen geradezu verhängnißvollen bezeichnet habe. Dies habe sich nun inzwischen wie mit einem Zauberschlage verändert. Zuerst habe man in den Blättern der Centrumspartei gelesen, daß Graf Bismarck dem Abg. von Huene mitgetheilt habe, daß Fürst Bismarck für den Antrag große Sympathie hege. Bald darauf habe man erfahren, daß der Finanz Mininer zu diesem seiner Ansicht nach verhängniß⸗ vollen Antrage die Zustimmung der Regierung in der Kom⸗ mission erklärt habe. Und nun sei der todtgeglaubte wieder auf⸗ erstanden, erscheine schöner und besser aufgeputzt als vorher, und die Opposition der Konservativen schmelze wie der Schnee vor der aufsteigenden Sonne. Der letzte Rest von Opposition finde sich nur noch in den drei Mann unter dem Antraͤge von Zedlitz. Die Nationalliberalen hätten sich gegen den Grundgedanken dieses Antrages zuerst durchaus ablehnend verhalten; man könne einen Antrag nicht vernich⸗ tender kritisiren wie der Abg. Dr. Enneccerus, der da sage, dieser Antrag bedeute einen Etat mit progressiv steigendem Defizit, mit progressiv steigender Anleihe. Diese Opposition habe sich auch in der nationalliberalen Presse fortgesetzt; wie ein Fels habe die nationalliberale Partei dem schäumenden Meere gegenüber gestanden; diesmal wenigstens habe seine Partei geglaubt, sich ganz schüchtern an dieselbe in der Opposition anlehnen zu können. Aber auch darüber habe sie sich getäuscht; über Nacht sei das Eis gebrochen. Noch wenige Tage vorher habe die national⸗ liberale Correspondenz erklärt: „Die Erleichterung der Kommunen sei auch ein Programmpunkt der National⸗ liberalen, aber es würde ihnen niemals in den Sinn rücken, denselben ausführen zu wollen, während Defizits in den lau⸗ fenden Einnahmen des Staats durch Anleihen gedeckt werden müßten.“ Dieses „niemals“ habe eben nicht lange gedauert; im Gegentheil der besondere Antrag der Nationalliberalen besorge das progressive Defizit im Etat noch gründlicher, als es der Antrag von Huene beabsichtige. Letzterer wolle wenigstens nur etwas vertheilen, wenn überhaupt Mehreinnahmen herauskämen und in dem Betrage, als sie da seien, während die National⸗ liberalen, stolz und kühn wie sie seien, ganz einfach diktirten: 20 Millionen werden aus diesen Mehreinnahmen verwandt. Sie setzten sich mit Centrum und Konservativen zur selben Mahlzeit nieder und unterschieden sich nur darin, daß sie jetzt noch etwas tiefer in die Schüssel hineingriffen, daß sie sich ein anderes Tischtuch, eine andere Serviette unterlegten; schamhaft suchten sie den Zusammenhang mit den Getreidezöllen zu verhüllen. Darin beruhe der wesentlich nur formelle Unterschied. Auf die Frage, wie der Effekt dieser Anträge zu dem Defizit, zu dem Anleihebedürfniß sich ver⸗ halte, antworte der Finanz⸗Minister: Rechnen Sie selbst, Sie haben ja alle Faktoren der Rechnung in Händen. Und darin habe er ganz Recht: das Defizit sei beiden Anträgen gegen⸗ über in gleichem Umfange vorhanden. Die 22 Millionen Defizit in Preußen, die jetzt durch Anleihen aufge⸗ nommen würden, verringerten sich durch die inzwischen erfolgte Ermäßigung der Matrikularbeiträge auf 20 Mil⸗ lionen; dies sei das aktuelle Defizit des preußischen Staates. Was sei nun zur Deckung vorhanden? Die Zins⸗ ersparniß bei den Konsols werde aufgebraucht durch das Lehrerpensionsgesetz, in welcher Gestalt es auch immer an⸗ genommen werde. Die Zinsersparniß bei den Prioritäten nehme der Finanz⸗Minister zur Verstärkung der Amortisation der Eisenbahnschulden in Beschlag. Das Defizit bleibe also unverändert. Nun vertröste man sich auf die Mehrerträge der anderen Zölle im Reiche, die nicht Getreide und Vieh be⸗ träfen; diese sollten 22 Millionen betragen. Diese Rechnung sei inzwischen bereits dadurch antiquirt, daß die Holzzölle nicht verdreifacht, sondern nur verdoppelt seien, wodurch 4 Millio⸗ nen ausfielen; weiter verringert worden sei sie gestern durch die Zurückziehung der Anträge auf Erhöhung der Leder⸗ zölle aus Furcht vor Retorsionen in Oesterreich wodurch wieder 1 Million verschwinde; blieben 17 Millionen, wovon 10 auf Preußen kämen. Seien aber diese zehn Millionen wirklich in Aussicht? Durchaus nicht. Wenn man rechne, eine Verdoppelung der Zollsätze verdoppele die Zolleinnahmen, eine Vervierfachung vervierfache sie, so sei das eine Rechnung des Kalkulators, nicht aber des Finanzmannes, und eine solche Rechnung sei nicht das Papier werth, auf dem sie gedruckt werde. So heiße es, aus dem Branntwein, und das sei die Hauptposition, würde man bei Erhöhung des Zolles von 48 auf 80 1 700 000 mehr bekommen. Die Reichsregierung sage aber in den Motiven zur Zolltarif⸗ Novelle, die Erhöhung werde die Einfuhr um ein Drittel

der Regierung, wozu sie jetzt werbe, liege ja klar vor.

vermindern, sie hoffe aber immerhin noch auf eine Mehreinnahme von 250 000 ℳ, also schon ein Unterschied von 1 ½ Millionen. Die Erhöhung des Schaumweinzolls von 48 auf 80 sei veranschlagt auf einen Mehrbetrag von 1 Million Mark; die Regierung hoffe nur, daß keine Vermin⸗ derung des bisherigen Ertrages eintreten werde, und er per⸗ sönlich halte die Verminderung für das Wahrscheinlichere. Je höher man die Zölle spanne, desto mehr wirkten sie auf die Verminderung der Einfuhr; es werde ja dieser Art von Zöllen gerade nachgerühmt, daß sie die inländische Produktion steigerten und dem Arbeiter zu vermehrter Beschäftigung Ge⸗ legenheit böten. Je mehr das zutreffe, desto mehr schmelze die Einnahme zusammen. Er zweifle, daß auch nur 10 Millionen Mark, daß überhaupt eine nennenswerthe Summe aus jenen Zöllen für Preußen verwendbar werde. Nun ver⸗ weise man auf die Börsensteuer. Es sei kein Zweifel, daß die Mehrheit des Reichstages, sogar die Mehrheit des Staats⸗ raths für die prozentuale Börsensteuer sei. Ob der Reichs⸗ kanzler noch auf diesem Standpunkte stehe, darüber wisse man noch nichts Gewissee. Aber selbst wenn was er bezweifle die Börsensteuer 12 Millionen mehr einbringen sollte und noch von den anderen Zöllen etwas bleibe, so lege vor dem Defizit in Preußen das Defizit im Reich die Hand darauf. Man könne nicht gerade ein Defizit durch ein anderes decken, und man habe in der Kommission anscheinend übersehen, daß in diesem Augen⸗ blick ein neues Reichsdefizit zum Vorschein komme. Allein der Ausfall Rübensteuer betrage 14 Millio⸗ nen, und es entstünde daher im nächsten Reichshaushalts⸗Eta 1886/87 eine um 8 Millionen größere Ausgabe zur Deckung, als im vorigen Jahre, wo das Desizit nur 1 ¾˖ Millionen betragen habe. Ferner seien 4 Millionen für Dampfersub⸗ ventionen bewilligt, die im nächsten Etat des Reiches erscheinen würden, außerdem veranlaßten die Anleihen Mehrausgaben an Zinsen, und auch das Reliktengesetz für Beamte erforder⸗ größere Summen. Dann werde bei größeren Reichsein⸗ nahmen auch der Kriegs⸗Minister nicht fehlen; es solle ja in den nächsten Tagen das Gesetz zur Er⸗ höhung der Militärpensionen, das Milltärrelikten⸗ gesetz und noch andere militärische Mehrausgaben zur Berathung vorgelegt werden. Also irgend eine Aus⸗ sicht auf Deckung des preußischen Defizits von dieser Seite sei nicht vorhanden. Er habe zu keiner Zeit die Finanz⸗ lage pessimistisch anzusehen Neigung gehabt, er sei auch durchaus nicht blöde, wenn er zugreifen könne bei einem Steuererlaß oder einer Zuwendung aus Reichs⸗ oder Staats⸗ mitteln. Er habe ja selbst im Jahre 1881 den Antrag ge⸗ stellt, 14 Millionen, anstatt für ein Jahr, dauernd zu erlassen, aber die damalige Lage sei mit der heutigen durchaus nicht vergleichꝛar. Damals sei die Finanzlage besser gewesen, damals habe es sich um einen Steuererlaß direkt an die Steuerzahler, und bei der Ermäßigung der Klassensteuer in

den niedrigsten Stufen um eine an sich richtige Maßregel ge⸗

handelt. Die heutigen Vorschläge sowohl des Abg. von Huene als der Nationalliberalen seien nach seiner (des Redners) An⸗ sicht falsch, denn es solle den Steuerzahlern direkt nichts er⸗ lassen werden, und namentlich sei die Finanzlage von heute nicht die von 1881. Damals hätten die Zölle schon seit zwei Jahren bestanden, und es hätten in dem damaligen Etat als Zuwendung aus diesen Zöllen bereits 34 Millionen figurirt, die weitere Steigerung der Zolleinnahmen sei in sicherer Aus⸗ sicht gewesen, die Regierung selbst habe erklärt, daß sie diese 14 Millionen zu Steuererlassen übrig habe, und der Finanz⸗ Minister Bitter habe ausdrücklich betont, daß die Regie⸗ rung auch dauernd, ohne weitere Steuerpläne damit zu verbinden, diese Summe zu Steuererlassen übrig haben werde. Diese Voraussetzung sei auch richtig gewesen, denn schon im nächsten Etat sei die Anleihe verschwunden gewesen, und die Regierung hahe im Jahre 1882 weitere 6 Millionen zum Erlassen angeboten, und der Betrag von 20 Millionen sei mit Unterstützung der Nationalliberalen und des Hauses dauernd zu Steuererlassen festgelegt worden. Es sei eigen⸗ thümlich, daß die Nationalliberalen gerade jetzt einen solchen Antrag eingebracht hätten, während sie bei den Landtags⸗ wahlen 1882 in ganz ungerechtfertigter Weise die Freisinnigen angegriffen hätten, weil sie diesen Steuererlaß von 14 Millionen unter ganz anderen Verhältnissen zu einem dauernden gemacht hätten. Damals habe die „Nationalliberale Corre⸗ spondenz“ gesagt, die Steuererlasse seien den Wählern nicht geschenkt, sie würden sie an einer anderen Stelle zahlen müssen, und wer für einen Steuer⸗ erlaß gestimmt habe, der übernehme auch die Verpflichtung, die Mittel dazu beschaffen zu helfen. Diese damals nicht ge⸗ rechtfertigten Vorhaltungen gebe er zehnfach zurück. Wenn die Regierung jetzt dem Antrage Huene oder dem nationalliberalen folge, so handele sie wie der Marschall, der seinen Stab über die Mauer werfe, um damit deutlicher seine Entschlossenheit zu bekunden, ihn zurück⸗ zuholen, d. h. mehr als hier gegeben werde, an anderen Steuern wieder zurückzuholen, gestützt auf das Defizit, das hier künstlich geschaffen wuͤrde. Diese Summe von 15 oder 20 Mil⸗ lionen sei nichts anderes als das Handgeld zur Werbung für die Bewilligung weiterer Steuern. Der Feldzugsplan Der Finanz⸗Minister habe bei der Berathung des Etats im Herren⸗ hause Ende März noch mit der wünschenswerthesten Deutlich⸗ keit hervorgehoben, daß die Aktion beim Reich nicht zu Ende sei, daß die Fortsetzung der Reichssteuerreform in dem Sinne eboten sei, daß indirekte Steuern für das ganze Reich in zulänglichem Maße gewonnen würden, um die anderen nicht, zu deckenden Bedürfnisse in Reich, Staat und Kommune mit deren Erträgen zu befriedigen. Es sollten also die Zölle und Steuern über die jetzt im Reichstage schwebenden Projekte hinaus vermehrt werden; der Finanz⸗ Minister habe hingewiesen auf das Bier, auf den Brannt⸗ wein, auf den Taback; er habe als neues Steuerobjekt für das Reich den Wein, der bisher nicht angeführt gewesen sei, hinzu⸗ gesügt. In diesen Tagen hätten die Minister im Staatsrath in ihrer Eigenschaft als Staatsräthe einen Quittungsstempel empfohlen. Die Hauptsache sei immer der Taback. Es sei bezeichnend, daß in diesem Augenblicke der Unter⸗Staats⸗

1885.

sekretär von Mayr wieder ein Lebenszeichen gebe, und gerade jetzt

vom Elsaß aus der Antrag auf Erböhung der Tabackzölle angekündigt werde für den Bundesrath. Der Hr. von Mayr handele wohl nicht ohne Fühlung höheren Orts, und die An⸗ regung der neuen Tabacksteuer in Form der Erhöhung des Tobackzolls sei eine Einleitung, den Feldzug für das Taback⸗ monopol mit erneuten Kräften wieder aufzunehmen; das sei das Handgeld, was gezahlt werde für die Durchbringung des Tabackmonopols, darüber dürfe man sich nicht täuschen. Es sei seiner Partei gelungen, im Jahre 1882 dasselbe abzu⸗ lehnen, aber durch diesen Antrag werde es wieder erscheinen, und es werde durch denselben in hohem Maße erschwert, diese Ablehnung fernerhin mit gleichem Erfolge zu be⸗ wirken. Wie stehe denn die Centrumspartei, wie stebe der Abg. Windthorst zum Tabackmonopol? Er babe sich niemals unbedingt dagegen ausgesprochen, alle seine Aeußerungen im Reichstage hätten den Eindruck gemacht, als ob er hierüber unter Umständen mit sich handeln lassen werde. Wie stehe es mit weiteren Steuervermehrungen im Reich über die jetzt vorliegenden Projekte hinaus? Der Abg. Windthorst werde sich unzweifelhaft gegen eine weitere Vermehrung der gethan; aber das besonderen Grün⸗

ite Steuerlast erklären, wie er das schon oft 5

habe ihn niemals gehindert, jedesmal au den einer ganzen Reihe von Zollerhöhungen und Steuer⸗ gesetzen zuzustimmen, und ob zuletzt die Steuern vermehrt würden aus allgemeiner Neigung zu diesen Steuern oder aus besonderen Gründen, sei ihm (dem Redner) völlig gleich. Seine Partei habe auf die Entscheidung im Neichstage und im Abgeordnetenhause keinen Einfluß; hier im Landtage habe nicht einmal die Centrumspartei den maßgebenden Einfluß. Die beiden Majoritaten, welche der Kanzler mit seiner ganzen Politik sich zu schaffen bemühe, seien im Reichstage nicht, wohl aber hier vorhanden. Eine Vermehrung der direkten Steuern sei im Landtage auch ohne die Centrumspartei möglich. Von dem Versuch freilich, aus der Klassen⸗ und Einkommensteuer mehr herauszupressen, sei es jetzt, unmittelbar vor der Dreiklassenwahl, sehr still ge⸗ worden; aber nach der nächsten Landtagswahl würden diese Pläne nur um so weitgreifender wieder hervortreten, und dann werde man sich gerade auf die heute im Hause eingebrachten Anträge stützen. Der Unterschied zwischen heute und damals liege nicht blos in der veränderten Finanzlage, sondern darin, daß dawals direkt an die Steuerzahler Millionen erlassen worden seien, während jetzt ein direkter Erlaß ebensowenig in Frage stehe, wie bei der Ueberweisung von Reichseinnahmen an Preußen. Damals seien vom Reich 60 Millionen an Preußen überwiesen und von diesen nur der dritte Theu, nur 20 Millionen, wirklich zu Steuererlässen verwendet worden. Erfolge hier dasselbe, so würden von etwa 15 zu über⸗ weisenden Millionen nur 5 zur Erleichterung der Steuer⸗ zahler verwendet. Erfolgten noch weitere Usberweisungen an die Gemeinden und die Kreise, so werde die wirklich zum Erlaß kommende Summe schließlich ganz verschwindend klein sein. Das sei ja die Konsequenz der Finanzwirthschaft, wenn man einem politischen Verband Einnahmen überweise, ohne daß die Leitung dieses Verbandes eine politisch⸗ Verantwortung trage, daß man damit einen Anreiz gebe, die Ausgaben in diesem Verbande zu steigern. Auch die Faßung der Anträge hindere die Ausgabenerhöhung nicht; Kreissteuern, Gemeinde⸗ steuern würden für alle Zwecke verwendet, und wenn also ein Kreistag Angesichts einer Ueberweisung von 50 000 be⸗ schließe, die Ausgaben um 50 000 zu erböhen, so könne er einfach die überwiesene Summe zur Deckung dieser Mehrausgaben in Anspruch nehmen. Es sei genau der⸗ selbe Fall wie nach dem Gesetz in Bezug auf die Amorti⸗ sirung der Anleihen durch die Eisenbahnüberschüsse; auch diese würden in Anspruch genommen, um eine Steigerung der Aus⸗ gaben zu decken. Nun könne man ja sagen: es sei jetzt Gelegenheit, zuzugreifen, halten wir hieran fest, machen wir ein Verwendungsgesetz für die neuen Zollerhöhungen, wie 1880 für den neuen Zolltarif von 1879 eines gemacht wurde! Aber bei diesem Vergleiche werde übersehen, daß das Gesetz von 1880 sich auf alle weiteren Mehreinnahmen aus weiteren Steuerreformen im Reich beziehe. Alles, was aus den weite⸗ ren Zöllen und Steuern herüberkomme, sei durch dies Gesetz bereits gedeckt; in dem Maße, als mehr Millionen herüber⸗ kämen, wachse das Recht, Steuern zu erlassen ohne Zustim⸗ mung der Regierung. Es handele sich nun frreilich nur um zu erlassende Klassen⸗ und Einkommensteuerraten, aber in diesem Recht liege die Handhabe, auf das Zustande⸗ kommen weiterer organischer Steuererlasse zu drücken. Das habe die Erfahrung bewiesen; 1881 und 1883 habe man sich über ein definitives Steuererlaßgesetz geeinigt, und dieselbe Möglichkeit werde künftig vorhanden sein, wenn wirklich mehr Geld aus dem Reiche herüberkomme. Das würde die letzte sein, die dann gegen weitere Steuererlasse Bedenken hätte; sie würde fest zugreifen. Zahlreiche Verwendungszwecke würden ja von fast allen Parteien gebilligt. Der Prozentsatz der Klassen⸗ und Einkommensteuer stufe sich nach unten keineswegs bei den geringeren Einkom⸗ men in rationeller Weise ab; die Gewerbesteuer treffe gerade die unteren, die Handwerkerkreise; von konservativer Seite sei mit besonderer Emphase auf den Druck der Verkehrsabgaben von Veräußerungen von Immobilien und des Pachtstempels, der auf 18 Jahre im Voraus entrichtet werden müsse, hinge⸗ wiesen worden. Den Immobiliar⸗ und Pachtstempel wolle man durch die Börsensteuer ermäßigen. Allen diesen Reformen in den direkten Staatssteuern verschließe man aber den Weg, indem man sage: wir weisen den Gemeindesteuerzahlern etwas zu. Man thue immer so, als ob die Gemeindesteuerzahler an einem ganz anderen Ufer wohnten, als die Staats⸗ steuerzahler. Beide Steuern würden doch aber aus denselben Taschen bezahlt, und wenn man die Staatssteuern hier direkt erlasse, so werde der Gemeinde⸗ steuerzahler ebenso entlastet, als wenn ihm die Gemeinde etwas erlasse. Nur werde, was man dem Steuerzahler erlasse, ihm direkt erlassen, während es in hohem Maße fraglich sei, ob das, was man hier ber Gemeinde überweise, auch nur zu einem Bruchtheil zu einer direkten Entlastung führe. Auch der Steuerzahler selbst werde gewiß etwas, das er mit Sicher⸗