2
E1““ 24 s 8 4 ⸗ 8 WE1“
28.
Berlin, 5. Mai 1885. “ ehnte Versammlung des Hansischen Ge⸗ findet in Rostock am 26. und 27. Mai d. J. statt. m lautet: g, den 25 Mai 1885. Von Abends 8 Uhr an: Gesellige Vereinigung in der „Societät“.
Dienstag, den 26. Mai. Morgens 8 ½¼ Uhr: Versammlung im Fürstensaale des Rathhaufes. 1) Begrüßung der Versammlung beider Vereine. 2) Erstattung des Jahresberichts. 3) Direktor Dr. Krause aus Rostock: Die Rostocker Chronistik. 4) Rechnungsablage. 5) Staatsarchivar Dr. Wehrmann aus Lübeck: Die obrigkeitliche Stellung des Raths in Lübeck. 6) Oeffentliche Sitzung des Vor⸗ standes zur Besprechung der Vereinsarbeiten. Von 2 Uhr ab: Gang durch die Stadt und Besichtigungen (Raths⸗Archiv, Universitäts⸗ Bibliothek ꝛc) (Von 3— 4 ½ Uhr: Sitzung des Vereins für nieder⸗ deutsche Sprachforschung. Versammlung im Rathhause. 1) Prof. Dr. Bechstein aus Rostock: Der Heliand und seine künstlerische Form. Dr. Nerger aus Rostock: Ueber den Rostocker Humoristen John Brinckman.) 5 Uhr: Festmahl in der „Societät“. Danach Abends: Gesellige Vereinigung.
Mittwoch, den 27. Mai. (Morgens 8 ½ Uhr: Sitzung des Ver⸗ eins für niederdeutsche Sprochforschung. Versammlung im Rath⸗ hause. Jahresbericht. Kleinere Mittheilungen von Vereinsmitgliedern.) Vormittags 10 Uhr: Versammlung im Fürsten⸗Saale des Rath⸗ hauses 1) Dr. R. Hoeniger aus Berlin: Die ältesten Stadtbücher in deutschen Städten. 2) Senator Dr. Bremer aus Lübeck: Das häusliche Leben in einer Hansastadt zu Ende des 15. Jahrhunderts. 3) Wahl eines Vorstandsmitgliedes. 4) Wahl des nächsten Ver⸗ sammlungsortes. Von 12 Uhr ab: Gang durch die Stadt und Be⸗ sichtigungen. 2 ¼ Uhr: Dampferfahrt nach Warnemünde. 4 Uhr: Mittagessen daselbst im „Hötel Berringer“. 7 ¼ Uhr: Rückfahrt nach Rostock. Abends: Vereinigung auf „Mahn u. Ohlerichs Keller
Donnerstag, den 28. Mai. 8 ¾ Uhr: Eisenbahnfahrt mit Exrtra⸗ zug nach Doberan Besichtigung der Kirche. Gemeinsames Mittag⸗ essen. Rückfahrt mit Ertrazug nach Rostock.
Görlitz, 4. Mai. (W. T. B) Comité fur Handfertigkeit und
meinschaft mit dem Görlitzer Lokal⸗Comits,
städtischen Behörden und andere hervorragende Personen angehören, an alle Freunde dieser Bestrebungen eine Einladung auf Mittwoch, rden 27. Mai, nach Görlitz zu einem deutschen Kongreß für Hand⸗ fertigk. its⸗Unterricht. Es heißt, daß auch eine größere Anzahl aus⸗ ländischer Staaten den Kongreß beschicken werden.
Im Königlichen Opernhause eröffnete gestern Abend Hr. Emil Götze vom Stadttheater in Köln sein diesjähriges Gastspiel als „Lobengrin“. Emil Götze gehört zu den ausgezeichneten Künstlern, über welche man nur Lobendes und Anerkennendes äußern kann; die Natur hat ihn eben mit den herrlichsten Gaben ausge⸗ stattet. Seine prächtige Stimme von ursprünglicher Kraft quillt in mächtigem Strome hervor; dabei hat es der Sänger durch voll⸗ kommenste Schulung zur unbedingten Herrschaft über sein Organ gebracht und ist im Stande, die Klangfarbe immer der dramatischen Situation genau anzupassen. So kommen die tragischen und die lyrischen Stellen zu natürlichster Wirkung, da auch die Be⸗ seelung des Gesanges, der innige und belebte Vortrag, zu der ursprünglichen Begabung des Künstlers zu rechnen sind. Gerare in der Rolle des „Lohengrin“, welche wir von einem nicht weniger her⸗ vorragenden, aber älteren Künstler zu sehen und zu hören gewohnt sind, treten die Vorzüge Götze's ins hellste Licht; nur die schau⸗ spielerische Seite der Rolle ist es, in welcher der jüngere Künstler nicht mit seinem Vorbilde, Niemann, konkurriren kann; in allen übrigen Punkten steht seine Leistung auf der Höhe Niemanns aus des letzteren Künstlers jugendfrischeren Jahren. Aber auch als darstellender Künstler ist Götze nicht etwa unbedeutend; seine Gestalt ist weniger in ponirend, sein Auftreten nicht immer so sicher als das Niemanns: im Uebrigen aber ist seine Leistung eine durchaus dnrchdachte, ab⸗ gerundete und wirkungsvolle. — Die übrigen Rollen waren, mit einer Ausnahme, wie früher besetzt, und wie immer, ver⸗ dienen die Leistungen besonders der Herren Betz und Krolop unbe⸗ dingtes Lob. Fr. Lammert, welche die Ortrud sang, entledigte sich ihrer Aufgabe, ohne irgendwie Grund zum Tadel zu geben.
Im Königlichen id vorgestern ein Gastspiel statt. Hr. Müller⸗ tadt⸗Theater in Lübeck, trat als Wallenstein in „ ins 2 auf. in einer Rolle, welche kürzlich von Hrn. Nes⸗ mit großem Beifall ge⸗
geben worden war. Es lag daher nahe, zwischen diesen beiden Dar⸗ stellern einen Vergleich zu ziehen, und man muß sagen, daß der⸗ selbe zu Gunsten des beimischen Mitgliedes ausfiel. Hr. MüllerHann⸗ besitzt eine angenehme Erscheinung, für den Wallenstein scheint sie jedot nicht recht auszureichen, man stellt sich denselben imposanter vor. Das O des Künstlers, welcher noch ziemlich jung sein soll, ist von ziemlich hell 2 und paßt sich dem alternden, ernsten Feldherrn nicht rectt an aß der Gast seine Rolle fleißig studirt hat, kann nicht geleugnes werden, doch stand seine Darstellung mit dem angewandten Eifer in keinem rechten Verhältniß. Es fehlte diesem Wallenstein jene finsten Größe, die uns trotz seines sonst wenig sympathischen Wes anzieht, jener geheimnißvolle Zug, a8 diesem Charakter eigen war und von dem Dichter f meisterhaft gezeichnet worden ist ule leidenschaftelos 8 ruhig war der Wallenstein des Herrn üller⸗Hanno, es war zu⸗ viel Angelerntes und zu wenig wirklich Empfundenes in dieser Dar⸗ stellung; jener verhaltene Grimm, welcher den Abenteurer im Ausgange seiner Laufbahn erfüllt, die scheinbare Ruhe, welche er zur Schan trägt, während die Leidenschaft in ihm tobt, der verzweifelte letzte Kampf mit dem treulosen Glück, alle jene Momente, deren feine Wiedergabe die Darstellung des Wallenstein so ungemein schwierig und zu einer Aufgabe für vollendete Künstler macht, sie fanden bei diesem Gastspiel nicht die nöthige Beachtung und den passenden Aus⸗ druck, und so blieb der Gast einen großen Theil seiner Aufgabe schuldig. Freilich mag manches in der fehlerhaften Darstellung auf Rechnung der bei dem ersten Auftreten an einer der vornehmsten Bühnen erklärlichen Aufregung zu setzen sein; der Gast wird noch in leich⸗ teren Rollen Gelegenheit haben, seine spielerische Tüchtigkeit zeigen zu können. 8
8 In der Marien⸗Kirche giebt der Königliche Musik⸗Direktor
Otto Dienel mit seinen Schülern morgen, Mittwoch, Nachmittag 5 ⅞ Uhr ein Concert, in welchem Orgel⸗Kompositionen von Seb. Baxh
el, Hesse, Fischer, Rinck und Dienel, sowie mehrere Sologesänge,
und ein Terzett durch Frau Martin und die Herren Koch,
Stock, Matz, Berger, von Lobedanz, Helbig, Fließbach und Elbe zum
Vortrag kommen. Billets sind gratis zu haben in der Musikalien⸗
handlung von Sulzbach, Taubenstraße 15, und bei Hrn. Mussk⸗ Direktor Dienel, Tempelhofer Ufer 30.
t z das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition 1
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich ⸗ Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
N —2
u. dergl. gerichte bewillig
O ffentliche Zustellung.
—
macht.
e
—
Die Firma Dietzel & Brügmann zu Leipzig, ver⸗ ” treten durch den Rechtsanwalt Schiffmann hier, veeniie r. C .
klagt gegen den Gürtler Karl Schröder von Ebers⸗ dorf, d. Zt. unbekannten Aufenthalts,
derung aus Jahre 1884 mit dem Ante
oss 3 aarenkaufgeschäften, auf Verurtheilung des Beklagten „Die 300 ℳ nebst 6 % Zinsen aus den „Schwabach, einzelnen Vaarenposten vom Tage der betr. Waaren. Jobann Georg sendungen an gerechner, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu Lobenstein auf Freitag, den 19. Juni 1885, 1 Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Hlage bekannt gemacht. Lobenstein, am 1. Mai 1885. Schmidt, scre 8 s en 2 sgerichts reiber des Fürstlichen Amtsgerichts. forderung
Seffentliche Zustellung. 82 Franziska Emilie, geb. Salomon, ge⸗
Ebefrau des Heinrich Weller, Kaufmann, in Rotterdam sich aufhaltend, sie Privatin ¹ z. rohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Kla Ferdinand Philixpp Maver zu Mainz, klagt gegen Johanna, geb. Weller, und en Ehemann Karl Levy, Kaufmann, ide in B baft, dermalen ohne bekaan Theilung — mit dem Ar wolle die Inventur und Theilung: er zwischen Isaak Weller, [6424] lebend Kaufmann in Mainz wohnhaft, und seiner noch lebenden Ehefrau Rebekka, geb. Heymann, bestande⸗ nen Gütergemeinschaft, 2) des Nachlasses des Ersteren Dr. verordnen, einen Notar mit der Theilung bea iftragen, einen oder drei Sachverständige ernennen, welche nach vorhergehender Beeidigung die zur Masse gehörigen Gegenstände abschätzen, deren Theil⸗ oder Untheil⸗ barkeit begutachten und eintretenden Falles die Loose bilden sollen, ein Mitglied des Gerichtes als Bericht⸗
ausgenommen solche etwaiger Contestationen, von
der Masse verfügen, und ladet die Beklagten zür
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9
Mainz auf den 11. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Moyat,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. (7. 8)
181182 Oeffentliche Zustellung. (6423]
Auszug aus einer Klageschrift.
beheimathet, zur Zeit ohne bekannten Aufenthalte⸗ Verurtheilung
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Subhaststionen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
wesende Beklagte
[6428]2 SDeffentliche Zustellung. Die Privatierswittwe Anna Barbara Bühringer vertreten durch den Gutsbesitzer Hauenstein in Günzersreutb, klagt gegen den früheren Andreas Ostertag von Bartelmesaurach, zuletzt Post⸗ boten in Reichelsdorf, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ haltsortes, und ladet denselben zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das K. bayerische Amtsgericht Schwabach zur öffentlichen Sitzung vom ie Einlieger und Grundbesitzer Dienstag, den 16. Juni 1885, 1 Vormittags 9 Uhr, vertreten durch den Rechtsanwalt mit dem Antrag auf Verurtheilung des Beklagten: klagen gegen den Farmer Anton Czwak zu Amerika, zur Bezahlung von 200 ℳ Darlehens hypothek⸗ unbekannten Aufenthaltes wegen Löschungsbewilligung nebst 4 ½ % Zinsen daraus vom des für den Beklagten auf Nr. 590 Dammratsch
kosten, sowie b erklärung des Zum Zweck der agsauszug biemit bekannt gemacht. Schwabach, den 2. Mai 1885. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Der K. Sekretär. gericht zu Karlsruhe O⸗S den 23. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr. 2 lung wird dieser wegen laut Rechnung von 1881 bis 1883 geliefert Oeffentliche Zustellung. erhaltener Kleidungsstücke, mit dem Antrage auf Der Ludwig Ehalt, Ackerer in Clinton, Britisch Columbia, Amerika, etri dahier, Ehalt, Ehefrau von Franz Johann Baptist Madru, “ dieser ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, sie zu New⸗Jersey, Staat 4 Genessen, mit dem Antrage: Kaiserliches Land⸗ — Die 2 gericht wolle die Theilung uyd Auseinandersetzung Schubert, zu Küpper, vert, des am 7. Februar 1884 zu Reichshofen verstorbenen arwälte Mittrup und Prasse, klagt gegen ihren Ehe⸗ dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. erstatter ernennen und die Erhebung der Kosten Rentners Georg Ehalt Vater verordnen, den Kaiser⸗ mann, den Arbciter Carl Hermann Engemann, s 8 moösten, lichen Notar Strohl zu Reichshofen mit den Thei⸗ früher in Kuͤpper, jetzt unbekannten Aufenthalts
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Der Schreiner Der Lokalarmenfond der Gemeimnde Olsbrücken, Synagogenstraße wohnend. klagt gegen den Joseph 8 88 8. vertreten durch den Bürgermeister dieser Gemeinde, Schoultzendorf, früher in Schnierlach, jetzt unbekann⸗ [6438] Oeffentliche Zustellung. Johann Gehm 4. Ackerer in Olsbrücken, erhebt ten Aufenthaltsorts, als Erbe seiner in Mäülhausen Die 8 zum k. Amtsgerichte Otterberg gegen Elisabetha verstorbenen Tochter Marie Schoultzendorf aus Saulich, zu Trynek, vertreten durch den Rechtsanwalt 3 Höhn, ledig, volljährig, gewerblos, in Olsbrücken Miethzinsen und Unkosten mit dem Rofenthal des
Oeffentlich er Anzeiger. “ nehmen an: die Fershreek Snh.
Grosshandel. Literarische Anzeigen.
Familien-Nachrichten.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Verschiedene Bekanntmachungen. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
beilage. . 8
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
ubhastationen, Aufgebote, Vorladungen Zum Zwecke der Bethätigung der vom Prozeß⸗ Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein [6439]
ten öffentlichen Zustellung an die ak⸗ schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten wird Gegerwärtiges bekannt ge⸗ des Verfahrens aufzuerlegen, und klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ Schwartz zu Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann,
streits vor die 3. Civilkammer des Königlichen den Häusler und Mauer bolier Andreas Cyron aus
9
2. Mai 1885. Amtsgerichtssekretär. Briglmayr.
Landgerichts zu Thorn auf
Thorn, den 22. April 1885. Krause, Gerichtsschreiber de
Anwesensbesitzer Johann
Franziska Skroboc'schen Eheleute
1. Mai 1884 an, zur Tragung der Prozeß⸗ eingetragenen Erbtheils von 150 ℳ, mit dem An⸗ 643 auf vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ trage au⸗ Verurtheilung des Beklagten, in die 16430]
Urtheils. Löschung der auf dem Grundstück
öffentlichen Ladung wird dieser ratsch für ihn eingetragenen 150 ℳ auf Erklärung des Urtheils für vorläufig vollstreck⸗ bar, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
R
S. auf
Hager.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zuste Auszug der Klage bekannt gemscht. Karlsruhe O.S., den 25. April 1885
vertreten durch Rechtsanwalt Kubinski,
klagt gegen die Maria Louise
lungsoperationen beauftragen und den Beklagten die wegen Ehescheidung, mit dem Antrag Kosten des Prozeßverfahrens zur Last legen, und den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, erste Civilkammer des Großkerzogl. Landgerichts zu ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung den Beklogten füͤr den allein schuldigen Theil g. L“ des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Kaiser⸗
lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. auf den 9. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, des 1 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ kammer des Königlichen Landgerichts richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 . 1 4 . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Sohn und Erben des Handelsmanns David Rosen⸗
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen 3 8 b 1 len. 1 ünzelsat 2 nte A 8 Zustellung wird thal in Künzelsau, mit unbekanntem Aufenthalt in
macht.
Verhandlung
Kammes, Zum Zwecke der öffentlichen
Görlitz, den 25. Avril 1885. (gez.) Kühn,
Peter Muͤller in Mülhausen,
Zum Zwecke der öffentlichen Zuste Auszug der Klage bekannt gemacht
s Königlichen Landgerichts
Oeffentliche Zustellung.
zu Dammratsch, Odersky in Kupp,
Blatt 590 Damm⸗ zu willigen und
New⸗York wohnhaft, und [6441] Oeffeutliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Rosine Engemann, geb. vertreten durch die Rechts⸗ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
erklären und ihm die Kosten des Prozesses zur Last
Hall. zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen 16418] ff L z des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ 1 Oeffentliche Ladung.
den 14. Jali 1885, Vormittags 9 Uhr,
dieser Auszug der Klage bekannt ge
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Antrage auf Pohl, zu Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den 1 8 5 ge 2 Beklagten zur Zahlung von Tischler Josef Fitzke, zuletzt in Schönwald wohn⸗ von 718 ℳ 96 ₰ nebst Zinsen zu 5 % vom
Oeffentliche Zustellung. 1b Die Häuslerfrau Marie Cyvron, geborene Fuchs, ladet den Be⸗ zu Tichau, vertreten durch den Rechtsanwalt
Tichau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗
den 25. September 1885, Vormittags 9 Uhr, scheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Par⸗ mit der Aufforderung, einen bei 1
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Beklagten für den allein schuldigen Theil unter llung wird dieser Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits zu erklären,
dem gedachten teien bestehende Band der Ehe für gelöst und den
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gleiwitz auf
den 7. Juli 1885, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Gregor und Auszug der Klage bekannt gemacht. Gleiwitz, den 22. April 1885.
Altwasser,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
„Deffentliche Zustellung. Der Kaufmann Jsidor Seekel zu Sprottau, ver⸗
treten durch den Rechtsanwalt Reiche dortselbst,
klagt gegen den Handlungscommis Moritz Scheye,
früher hierselbst, Landwehrstr. 28, wohnhaft, jetzt
Aufenthalt unbekannt,
— 28 0U E
Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 97 ℳ
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht J. zu
Berlin, Jüdenstr. 58, 11 Tr., Zimmer 34. auf den 11. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr.
1ö“ Trüstedt, Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Amtsgerichts. I.
: das zwischen Abtheilung 28.
.
Der Handelsmann Seligmann Rosenthal in Künzelsau, vertreten durch Rechtsanwalt Hirschmann daͤhier, ladet den Samuel Rosenthal, volljährigen
zu Görlitz auf
Amerika abwesend, gegen welchen er gerichtliche Klage aus einem mit David Rosenthal bestandenen Gesellschaftsverhältnisse erhoben hat, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Samstag, den 7. November 1885, 1 Bpormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten
gebo
Die verebelichte Tischler Josefa Fitzke, geborene Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Mitbeklagte sind die übrigen 5 Erben des David und die Klagbitte geht auf Bezahlung
ort abwesend, wegen einer Forderung für bezahlte 105,60 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Zustellung dieser baft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ 6. August 1882 an.
Kost und Pflege ihres außerehelichen Kindes, sowie Klage und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ scheidung mit dem Antrage, das zwischen den Par⸗ — zu trennen, den Auszug der Ladung bekannt gemacht.
für durch dessen Abholung erwachsene Kosten, im handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche teien bestehende Band der Ehe
Gesammtbetrage von 77 ℳ, Klage und ladet die Amtsgericht zu Schnierlach (Elsaß) auf den 14. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr.
Beklagte zu dem zur mündlichen Verhandlung dieses Rechtsstreits anberaumten Termine auf
Mittwoch, den 17. Juni 1885, Morgens dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
9 Uhr, im Sitzungssaale des k. Amtsgerichts Otter⸗ berg, mit dem Antrage: „die Beklagte zur Bezahlung von 77 ℳ für durch bezahlte Kost und Pflege, sowie durch Ab⸗ [6436]
erklärern.
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
b 1 1 1 Oeffentliche Zustellung.
holung ihres außerehelichen Kindes dem Lokal⸗ Die Einwohnerfrau Marianna Jasinska, geb. rmenfond Olsbrücken erwachsene Auslagen mit Nadolska, zu Rubinkowo, vertreten durch den Rechts⸗ Auszug der Klage bekannt gemacht. Zinsen zu 5 % vom 14. März 1885 an, sowie anwalt Pr. Stein hier, klagt gegen ihren Ehemann zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen Michael Jasinski, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu böswilliger Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der
C. Simon,
Gleiwitz, den 18. April 1885.
unbekannten Aufenthalts, wegen Altwasser,
Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gleiwitz auf den 7. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 24
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Den 25. April 1885. Gerichtsschreiber des K. Landgerichts. Reuß.
Verlag der Expedition (Scholz.)
Druck: W. Elsner. Acht Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage).
Visionäre, welchez
N 104.
1 1 1 nebst 6 % Zinzen seit 1. Januar 1884 und das Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Dienstag, den 5. Mai
1885.
8s
Nichtamtliches.
8 Preußen. Berlin, 5. Mai. Die gestrige (92.) Sitzung es
Reichstages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Staatssekretär des Reichs ⸗Schatzamts von Burchard sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde von dem Präsidenten um 2 Uhr 20 Minuten eröffnet.
Das Haus nahm zunächst den Bericht der XI. Kommission entgegen über den derselben zur Vorberathung überwiesenen Antrag des Abg. von Wedell⸗Malchow, betr. Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichs⸗Stempel⸗ abgaben vom 1. Juli 1881 und des von den Abgg. Dr. Arnsperger und Genossen eingebrachten Gegenentwurfs.
Der Antrag von Wedell⸗Malchow schlägt eine prozentuale Besteuerung von zwei Zehntel vom Tausend für alle Börsen⸗ geschäfte vor mit folgenden Bestimmungen:
1) falls der Werth des Gegenstandes des Geschäfts nicht mehr als 300 ℳ, bei Waarengeschäften nicht mehr als 10 000 ℳ be⸗ trägt, 2) für solche Kontantgeschäfte über Wechsel, gemünztes oder ungemünztes Gold oder Silber, 3) für Geschäfte über solche zur Weiterveräußerung bestimmte Sachen oder Waa⸗ ren, welche von einem der Kontrahenten selbst erzeugt oder handwerks⸗ oder fabriksmäßig hergestellt sind, 4) für Geschäfte über solche Sachen oder Waaren, welche zur Weiterveräußerung nach vorgängiger handwerks⸗ oder fabriksmäßiger Be⸗ oder Verarbeitung durch einen der Kontrahenten bestimmt sind, 5) für Geschäfte
über solche zur Weiterveräußerung bestimmte inländische Sachen
oder Waaren jeder Art, die nach Gewicht, Maß oder Zahl ge⸗ handelt zu werden pflegen, erfolgt die Erstanung der entrichteten Abgabe, wenn der Nachweis geführt wird, daß dieselben unmittelbar unter den Kontrahenten durch wirkliche Auslieferung an den Er⸗ werber erfüllt worden sind. Der Antrag Dr. Arnsperger will folgende Steuersätze:
Schlußnoten über Kauf⸗, Verkauf⸗, Ruͤckkauf⸗, Tausch⸗, Liefe⸗ rungs⸗ oder sonstige Anschaffungsgeschäfte, sowohl zur Gutschrift wie zur Einziehung von im Ausland zahlbaren Wechseln, von Zah⸗ lungen an auswärtigen Plätzen in fremden Valuten, von auslän⸗ dischen Gelrdsorten, ausländischen Banknoten oder ausländischem Papiergeld, ferner von Werthpapieren der unter 1, 2 und 3 dieses Tarifs bezeichneten Art oder Mengen von solchen Sachen oder Waaren jeder Art, die nach Gewicht, Maß oder Zahl ge⸗ handelt zu werden pflegen, bei einem Werthe vom Gegenstand des
Geschäfts: 1öAA1“” von 1 001 „ bis 1 0,40 „
JDAZ “
50001 1gammmeeä—] und für jede weitere 100 000 ℳ je 2 ℳ mehr. Bei Abschlüssen von Zeitgeschäften im Sinne des §. 8 sind diese
Sätze zum doppelten Betrag zu erheben.
Der Werth des Gegenstandes wird nach dem vereinbarten Kauf⸗ oder Lieferungspreis, sonst durch den mittleren Börsen⸗ oder Marktpreis am Tage des Abschlusses bestimmt. Ein Zinsaufschlag für die zu den Werthpapieren gehörigen Zinsen⸗ oder Diridenden⸗
Coupons findet nicht statt.
Ausländische Werthe sind nach den Vorschriften wegen Erhe⸗ bung des Wechselstempels umzurechnen.
Befreiungen.
Die bestimmte Abgabe wird nicht erhoben:
1JI der Werth des Gegenstandes des Geschaͤftes nicht mehr als 300 ℳ, bei Waarengeschäften nicht mehr als 500 ℳ beträgt,
2) für sogenannte Kontantgeschäfte über gemünztes oder un⸗ gemünztes Gold oder Silber,
3) für Geschäfte über solche zur Weiterveräußerung bestimmte inländische Sachen oder Waaren, welche von einem der Kontra⸗ henten selbst erzeugt oder handwerks⸗ oder fabrikmäßig her⸗
4) für Geschäfte über solche Sachen oder Waaren, welche zur Weiterveräußerung nach vorgängiger handwerks⸗ oder fabrikmäßiger Be⸗ oder Verarbeitung durch einen der Kontrahenten bestimmt sind.
Die Kommission entschied sich in ihrer Mehrheit, dem Ge⸗ setze das Prinzip der prozentualen Besteuerung des Geschäfts⸗ umsatzes und den Schlußnotenzwang dem zu berathenden
Gesetze zu Grunde zu legen, nur hat sie die Prozentsätze des
Wedellschen Antrages herabgesetzt und sie beantragt heute fol⸗
gende Fassung des Gesetzentwurfs:
A. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte über 1) in aus⸗ ländischer Währung zahlbare Wechsel, ausländische Banknoten, aus⸗ ländisches Papiergeld, ausländische Geldsorten, Auszahlungen an ausländischen Plätzen in fremden Valuten; 2) Werthpapiere der unter 1, 2 und 3 des Tarifs des Reichs⸗Stempelgesetzes bezeich⸗ neten Art werden mit 1⁄10 vom Tausend besteuert.
B. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte, welche unter Zu⸗ grundelegung von Usancen einer Börse geschlossen werden (Loco⸗, Zeit⸗, Fix⸗, Termin⸗, Prämien⸗ ꝛc. Geschäfte), über Mengen von Waaren, die börsenmäßig gehandelt werden, werden mit 770 vom Tausend besteuert.
Als börsenmäßig gehandelt gelten diejenigen Waaren, für welche an der Börse, deren Usancen für das Geschäft maßgebend sind, Terminpreise notirt werden. 3
Die Prozente werden berechnet vom; Werth des Gegenstandes des Geschäfts und zwar in Abstufungen von je vollen 2000 ℳ, bei Geschäften im Werthe von 10 000 ℳ und mehr in Abstufungen von je vollen 10 000 ℳ Bei Geschäften unter 2000 ℳ wird die Steuer von einem Werthe von 2000 ℳ berechnet.
Der Werth des Gegenstandes wird nach dem vereinbarten Kauf⸗ oder Lieferungspreis, sonst durch den mittleren Börsen⸗ oder Marktpreis am Tage des Abschlusses bestimmt. Die zu den Werth⸗ papieren gehörigen Zins⸗ und Dividendencoupons bleiben bei Be⸗ rechnung der Abgabe außer Betracht.
. Ausländische Werthe sind nach den Vorschriften wegen Er⸗
hebung des Wechselstempels umzurechnen.
Befreiungen.
Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben:
1) falls der Werth des Gegenstandes des Geschäfts nicht mehr als 600 ℳ beträgt,
2) für sogenannte Kontantgeschäfte über die unter 41 be⸗ zeichneten Gegenstände, sowie über ungemünztes Gold oder Silber.
Als Kontantgeschäfte gelten solche Geschäfte, welche vertrags⸗ mäßig durch Lieferung des Gegenstandes Seitens des Verpflichteten an dem Tage des Geschäftsabschlusses zu erfüllen sind.
Die Abgg. Dr. Buhl und Genossen beantragten: . statt des Prozentualstempels einen nach dem Werthe abgestuften
Stempel und zwar bis 1000 ℳ 0,20 ℳ, von 1001 bis 5000 ℳ
0,40 ℳ, von 5001 bis 20 000 ℳ 0,60 ℳ, von 20 001 bis 50 000 ℳ
1 ℳ, von 50 001 bis 100 000 ℳ 2 ℳ und für jede weitere
100 000 ℳ je 2 ℳ mehr. Für Zeitgeschäfte ist der doppelte Be⸗
—
trag zu erheben. Zeitgeschäfte sind diejenigen, bei denen die Er⸗ füllungszeit etwas dergestalt Wesentliches ist, daß nach Absicht der Kontrahenten eine spätere Leistung nicht mehr als Vertragserfüllung angesehen werden soll. 8
Bezüglich der Befreiungen werden eine andere Nr. 1 und zwei neue Nummern 3 und 4 vorgeschlagen: Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben:
1) falls der Werth des Gegenstandes des Geschäfts nicht — als 300 ℳ, bei Waarengeschäften nicht mehr als 5000 ℳ eträgt,
3) für Geschäfte über solche zur Weiterveräußerung bestimmte inländische Sachen oder Waaren, welche von einem der Kontrahen⸗ ten selbst erzeugt oder handwerks⸗ oder fabrikmäßig herge⸗ stellt sind,
4) für Geschäfte über solche Sachen oder Waaren, welche zu Weiterveräußerung nach vorgängiger handwerks⸗ oder fabrikmäßiger Be⸗ oder Verarbeitung durch einen der Kontrahenten be⸗ stimmt sind.
Nach einem kurzen Bericht des Referenten Abg. Dr. Grimm, bemerkte der Abg. Oechelhäuser, zu seiner Be⸗ friedigung habe die Kommission den von ihm und seinen Freunden vorgeschlagenen Schlußnotenzwang adoptirt, den alle Betheiligten, auch die Gegner jeder Be⸗ steuerung von Geld⸗ und Waarenumsatzen adoptirt hätten; ferner die Beschreitung des Civilrechtsweges nach den Ent⸗ scheidungen der Verwaltungsgerichte und die Herstellung einer organischen Verbindung mit den Handelskammern, um die strikte Vollziehung und Durchführung des Gesetzes zu sichern. Auch in Bezug auf die Fragen der Kontrole und der Strafen habe er großes Entgegenkommen gefunden. Um die Ver⸗ besserung des Gesetzes und die Einigung auf jenen Grund⸗ lagen habe sich ganz besonders der Referent Abg. Dr. Grimm große Verdienste erworben. Nun wolle er aber die Punkte anführen, in denen seine Partei von der Kommission dissentire. Er wolle die Steuerpflicht nur für Geschäfte zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten, aber die zwischen Nichtkaufleuten freilassen, weil hier das finanzielle Objekt nicht erheblich sei und Ueber⸗ tretungen aus Unkenntniß des Gesetzes gar zu leicht möglich seien. Diesen Punkt werde die Regierungsvorlage in nächster Session reiflich erwägen müssen. Die Hauptdifferenz aber liege in dem Prinzip der prozentualen Besteuerung und ihrer Höhe. Beides lasse sich nicht trennen. Denn es sei gar keine Frage, daß auch eine prozentuale Steuer, wenn sie in größeren Abstufungen, also praktisch für die Börse angelegt und so niedrig gegriffen werde, daß auch die höchsten Sätze die wenigst gewinnbringenden Geschäfte nicht schädigen würden, nicht zu verwerfen sein würde, die vürde seine Partei auch annehmen können. Danmn müßte die Steuer aber nach unten hin so Kiebrig werden müssen, und für den größten Theil der Transaktionen so unbed u⸗ tend, daß der erwartete finanzielle Effekt nicht erreicht würde. Auf alle Fälle empfehle sich das Prinzip der prozentualen Steuer nicht. Es sei absolut unmöglich, ein Verhältniß zwischen Umsatz und Kapital und zwischen Umsatz und Gewinn festzustellen. Auf diesem Gebiete rechtfertige sich nur der Fix⸗ stempel, der, wenn derselbe mehr einbringen solle, als der bis⸗ herige, abgestuft werden müsse. Sein Vorschlag gehe dahin, den Fixstempel degressiv abzustufen, und zwar nach der Höhe hin abnehmend. Man habe diesen Stempel verdächtigt, als sollten durch denselben die Kleinen mehr, dagegen die Millionäre minder belastet oder gar frei gelassen werden. Das Prinzip der degressiven Steuer rechtfertige sich aus den folgenden drei praktischen Erwägungen: erstens weil in den größten Geschäften, in den internationalen Emissionsgeschäften, thatsächlich die Gewinne im Verhältniß zum Umfang unendlich kleiner seien, als in den gewöhnlichen kleineren Geschäften; zweitens, weil hier keine Umgehungen stattfinden könnten, und drittens, weil die großen Geschäfte nicht unmöglich gemacht werden dürften. Die Wechselarbitrage arbeite thatsächlich selten mit einem Gewinn von über ½ pro Mille. Die Behauptung nun, daß die von der Kommission vorgeschlagenen Sätze auch in der Vervielfachung das Geschäft nicht stören würden, daß die Bankiers, wenn sie nicht 5⁄10 bekommen würden, sich mit 310 begnügen würden, sei unbegründet; die Minimalgrenze des Risikos für das engagirte Kapital sei mit ½ per Mille völlig er⸗ reicht. Schon der relativ unbedeutende Effektenstempel für ausländische Wechsel habe die Arbitrage beeinträchtigt, und diese würde bei den Kommissionssätzen fast ganz verhindert. Ueber die Bedeutung der Wechselarbitrage aber für die deutsche Währung und den Geldmarkt überhaupt brauche er aber wohl nicht mehr zu sprechen. Der Bankpräsident von Dechend, der kom⸗ petenteste Beurtheiler in dieser Beziehung, solle ausgesprochen haben, daß die Kommissionsvorschläge thörichte Steuerwirth⸗ schaft wären. Er könne diesem harten Worte nicht wider⸗ sprechen. Seine Vorschläge, die er persönlich auch noch für zu hoch halte, seien bedeutend niedriger. Für die Londoner und Pariser Börse existire eine ähnliche Umsatzsteuer fast gar nicht; London kenne nur den Pennystempel für Maklerschlußscheine, und Paris habe nur zwei Stempel, einen von 50 ₰ unter 10 000 und einen von 1 ℳ über 10 000. Auch bezüglich der Kolontal⸗ politik würde man hier mit einer so enormen Börsengeschäfts⸗ steuer zu kurz kommen. Sei dies an sich schon die intensioste Störung des internationalen Verkehrs bezüglich der Geld⸗ und Fondsgeschäfte, so trete es bei dem Kommisionsvorschlage, daß
aarenumsätze nach börsenmäßigen Usancen mit 270 per Mille, also dem doppelten Betrage, besteuert werden sollten, noch schärfer hervor. Die Geschichte dieses Vorschlags mache den⸗ selben erst begreiflich. Beinahe zwei Monate habe die Kommission getagt, und nur einmal habe ein Mitglied der Subkommission die Idee, die börsenmäßigen Waaren⸗ umsätze zu besteuern, die anderen freizulassen, gestreift; weder eine Diskussion noch ein Antrag habe sich daran geknüpft. Die Höhe der Besteuerung habe aber die Folge gehabt, daß der Schlußnotenzwang nicht auf das gewöhnliche Waaren⸗ geschäft habe angewendet werden können, und nach vielen vergeblichen Versuchen sei man plötzlich am Schluß der zweiten Lesung mit diesem Vorschlag überrascht worden, der den gordischen Knoten einfach durchhaue; derselbe bedeute nichts Anderes, als das Eingeständniß: man könne das ganze Waarengeschäft nicht treffen, also besteuere man das börsenmäßige und lasse das übrige
ganz frei. Diese gesetzgeberische Maxime sei neu und eigen⸗ thümlich, aber nicht empfehlenswerth. Wer die Geschichte dieses Tarifsatzes kenne, werde den antikapitalistischen Pferde⸗ fuß unter dem Mäntelchen dieses Satzes herausblicken sehen, eine vollständige Verkennung der Borse und ihrer Wirksam⸗ keit im wirthschaftlichen Leben. Die Geschichte dieses Satzes beweise, daß der Satz nur eine Zangengeburt der Verlegen⸗ heit sei. Es werde damit ausgesprochen, daß die börsenmäßigen Umsätze ungewöhnlichen Gewinn abwerfen würden, oder daß es sich hier um wirthschaftlich schädliche Vorgänge handele, die man beliebig be⸗ steuern und ohne Schaden einschränken könne. Das werde seine Partei nimmer zugeben. Mißgriffe, Ueber⸗ spekulation, unwirthschaftliche Verwendung des Geldes sehe man auf allen Gebieten, an der Börse seien sie nur etwas deutlicher hervorgetreten. Einen Unterschied zwischen gewöhn⸗ lichen und Waarenumsätzen lasse seine Partei nicht zu. Wie könne man hier eine Waare, die an irgend einer Börse nach Börsenusance gehandelt werde, dieser hohen Doppel⸗ besteuerung unterwerfen, dagegen eine andere Waare, die nicht in der Usance oder an anderen Orten oder heute noch gehandelt, aber morgen von den Börsenäaltesten abgesetzt werde, der Steuer nicht unterwerfen! Das Gehässige, was in dieser Auffassung der Börse liegen würde, würde jede legale Umgehung der Vorschriften des Gesetzes geradezu populär machen; und wie leicht das Wort „Abschluß nach börsenmäßiger Usance“ zu umgehen sei, sei leicht ersichtlich. Mit ihrem Antrage habe seine Partei sich nicht einer for⸗ malen Pflicht entledigen wollen, sondern sie habe damit die ernste Absicht gehabt, eine bedeutend höhere und umfassendere Besteuerung der Finanzen, die sie für zulässig und nothwendig erachte, herbeizuführen. So weit gehen, daß den wirth⸗ schaftlich nothwendigsten und nützlichsten Geschäften durch die Besteuerung ein Schaden zugefügt werde, könne seine Partei nicht. Er hoffe, daß die Reichsregierung in dieser Beziehung die ganze Frage unter Zuziehung von Sachverständigen nochmals einer reiflichen Prüfung unterwerfen werde. Es sei wohl richtig, daß, indem man hier die Börse hoch besteuere, man ein in vielen Kreisen populäres Werk thun würde; diese Strömung bestehe gerade in den extremen Parteien von beiden Seiten, also in solchen Kreisen, die am wenigsten darüber zu urtheilen im Stande seien. Die Aufgabe seiner Partei aber sei es nicht, solchen Strömungen blindlings zu folgen, sondern objektiv und kühl in das richtige Bett und Maß zu leiten.
Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Wenn ich in diesem Augenblick das Wort in dieser Angelegen⸗ heit nehme, so geschieht es nicht, um Jemand zu überzeugen oder zu überreden, sondern nur, um, was ich kann, dazu beizutragen, daß einige Punkte der Vorlage im Laufe der Diskussion noch eine weitere Aufklärung und Beleuchtung erhalten, als sie bisher haben. Es ist das bei einer so umfassenden und verwickelten Vorlage an sich zu wünschen, hier aber namentlich auch deshalb, weil die Vor⸗ lage nicht eine Vorlage der Regierung ist, sondern aus dem Reichstage kommt, und die Regierungen also, wenn in dieser Sitzung noch eine Verabschiedung erfolgen soll, in die Lage gebracht werden müssen, über alle Einzelheiten in Betreff der Meinung des Reichstages vollständig aufgeklärt zu sein — mehr, als dies für mich wenigstens bisher der Fall ist. Ich bin ja außer Stande, jetzt schon im Sinne der Regierungen zu sprechen; ich spreche nur zum Nutzen der Orientirung darüber, wie in Bezug auf einige Punkte die Meinung der Majorität des Reichstages sich gestaltet. Die Re⸗ gierungen sind ja hier, in diesem Stadium der Verhandlungen, noch nicht einmal im Stande, ihren Anschauungen über irgend einen Punkt durch ein Amendement, welches sie selbst stellen könnten, Ausdruck zu geben; sie müßten befreundete Abgeordnete bitten, ein Amendement zu stellen. Es wird aber das immer doch nicht als ein direkter Antrag der Regierung angesehen werden können. Es ist auch nicht zu erwarten, daß die Vorlage aus diesem Hause in einer Gestalt hervorgehen verde, in der sie von der Regierung mit Ja oder Nein beantwortet werden könnte. Wahrscheinlich wird die Hauptsache dessen, was hier beschlossen werden kann, den Regierungen annehmbar erscheinen, das Ganze aber so, wie es liegt, ihnen doch nicht annehmbar sein, wenn nicht einzelne Abänderungen getroffen werden. Ich will versuchen, nur über einige wenige der Punkte, über die ich selbst Zweifel habe, diese Zweifel anzuregen, damit sie in der Diskussion nach Möglich⸗ keit beleuchtet werden.
Es ist das einmal der Umstand, der mir auch bei den Be⸗ rathungen im preußischen Staatsrath entgegengetreten ist, daß näm⸗ lich die Einwendungen, die gegen eine prozentuale Besteuerung ge⸗ macht werden, ihre Wurzel vorzugsweise in der Schädigung des Arbitragegeschaͤftes an den Börsen haben. Ich gebe zu, daß das Arbitragegeschäft ein wirthschaftliches Bedürfniß für unseren ge⸗ sammten Geldverkehr ist, daß es sehr geringe Reinerträge abwirft, nd daß es wünschenswerth ist, es zu erhalten. Ich habe die Mög⸗ lichkeit, das Arbitragegeschäft mehr, als es in der Vorlage der Fall ist, zu begünstigen, ohne mit dem Steuersatz zu niedrig zu gehen, im Staatsrath unter den vielen sachkundigen Leuten, die dort waren, nur von einer einzigen Stimme anführen hören, aber diese Stimme — kann ich nicht leugnen — hat mir einen gewissen Eindruck gemacht. Sie war die eines unserer bedeutendsten Financiers. Derselbe war der Ansicht, daß man, um die Arbitrag geschäfte in ihrer bisherigen Lebensfähigkeit zu erhalten, einen pro⸗ zentualen Satz, für den er im Uebrigen stimmte, wohl für Effecten und für Waaren, aber nicht für Wechsel in Ansatz bringen sollte, und zwar weil die Arbitragegeschäfte sich, soviel ich davon verstehe, in der Hauptsache auf den Wechselkauf und Verkauf beziehen. Es spricht für diesen Gedanken der Umstand, daß Wechsel an sich mit einem Prozentualstempel belastet sind und sogar mit einem höheren, als derjenige ist, der hier in Aussicht genommen ist, daß sie also ge⸗ wissermaßen ihren Theil an der Last. die hier aufgelegt werden soll, schon tragen. 8
Es ist mir auffällig gewesen, daß bei der großen Kalamität, die in der Schädigung der Arbitrage erblickt wird, weder von irgend einer anderen Seite der Gedanke, die Wechsel und die Effekten ungleich zu besteuern, aufgenommen ist, noch die Bemerkung dieses meines Gewährsmannes zu irgend einer Gegenbemerkung Anlaß ge⸗ geben hat. Ich bin daher nicht frei von der Besorgniß, daß meine Sachkunde auf diesem Gebiet nicht ausreicht, um die Hindernisse zu entdecken, die einer differentiellen Behandlung der Wechsel im Gegensatz zu den Effekten und Waaren im Wege stehen könnten, und ich würde dankbar sein, wenn die Herren, die mehr von der Sache verstehen, bei der Diskussion ihre Aufmerksamkeit darauf richten würden, diese Möglichkeit zu beleuchten und das Material zu liefern, dessen die Regie⸗ rungen nachher bedürfen werden, um schnell über die Beschlüsse,