1885 / 104 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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genau in derselben Weise gedacht worden. Der Satz, der im Jahre 1882 darauf sich bezog, war der 4. Satz der Thronrede, und der lautet, nachdem der Satz vorher von dem beschränkten Staatsbe⸗ dürfniß gesprochen, welches im Rahmen des Etats zu befriedigen sei, im Gegensatz dazu: 1 1

3 das weitergehende Staatsbedürfniß anbelangt, so wird

Meine Regierung sich bemühen durch besondere Gesetzes vorkagen,

welche die beabsichtigten Erleichterungen der Kommunal⸗ und Schul⸗

lasten, sowie die Verbesserung der Beamtenbesoldungen in Ver⸗ bindung mit wünschenswerthen organischen Nenordnungen bringen,

die Theilnahme und Zustimmung zu gewinnen, welche u. s. w.

leider versagt geblieben ist.

In der Thronrede vom 20. November 1883 heißt es, nachdem über die Deckung des Defizits für das Jahr 1884/85 gesprochen war:

Dagegen ist es gewiß, daß das seit Jahren hervorgetretene

und von der Staatsregierung geltend gemachte Mißverhältniß zwischen

den Mitteln des Staates und den Aufgaben, die ihm namentlich aus dem immer härter empfundenen Drucke der Kommunal⸗ und

Schullasten und aus der Unzulänglichkeit der Beamtenbesoldungen

erwachsen, unvermindert fortbesteht

Und dann kommt eben in der Thronrede vom 20. Januar 1885 der Passus, den der Hr. Abg. vyn Minnigerode schon verlesen hat.

Sie sehen also, daß hierin durchaus nichts Vergessenes liegen kann, denn ein Satz, zu dem sich die Regierung drei Mal hintereinander bei Eröffnung des Landtages bekennt und zwar fast mit denselben Worten bekennt, der ist sicher aus ihrem Gedächtniß nicht heraus⸗ gefallen. Der Herr Abgeordnete thut also Unrecht, der Regierung hierbei vorzuwerfen, daß sie der Versprechungen, die sie in den Thronreden hier niedergelegt habe, ihrerseits nicht gedacht hätte. Ich habe neulich erst die Ehre gehabt, Sie daran zu er⸗ innern: die Regierung hat sich Angesichts der geringen Erfolge, die sie mit den Versuchen zur Beschaffung der erforderlichen Mittel im Reichstage hatte, die Reserve auferlegen müssen, ihrerseits nicht mit Initiativanträgen vorzugehen, welche die Befriedigung der Bedürf⸗ nisse in Preußen aktuell schon herbeizuführen geeignet waren, weil sie sich eben sagen mußte, nach allen Wahrnehmungen, Beobachtungen, die ich mache, kann ich nicht so sicher und so schnell auf Deckungs⸗ mittel für diese Dinge rechnen, daß ich jetzt mit diesen organischen Gesetzen, welche für den Staat nothwendig sind, vorgehen könnte. Es ist also Ihrerseits ein Vergessen des ganzen Standpunktes, den die Regierung hier einem Initiativantrage gegen⸗ über einnimmt. In dieser Beziehung ist in dem Kommissionsbericht bereits das Nähere ausgeführt, und ich bitte, dies nicht zu über⸗ sehen. Die Staatsregierung hat allerdings, wie der Hr. Abg. Wehr es richtig vorausgesetzt hat, die Meinung haben müssen, daß wenn sie der Initiative dieses hohen Hauses sich jetzt anschließe, gleichviel, ob die Erklärung einer oder der anderen Partei über die in Zukunft von ihr einzunehmende Haltung schon Garantien hinzufügt oder nicht.

Ich sage, daß dem gegenüber die Macht der Thatsachen allerdings in Betracht kommt. Der Herr Abgeordnete hat auch die Güte gehabt zu erklären, er verstehe diese Auffassung der Königlichen Staatsregierung, nur will er sie nicht theilen. Ich glaube, meine Herren, je mehr diese Auffassung getheilt wird, desto richtiger wird sie sich auch in facto erweisen, desto mehr wird im ganzen Lande die gleiche Ueberzeugung da sein, und desto weniger wird es irgend einer Partei etwa später aus taktischen Gründen beikommen können, gegen diese Macht der Thatsachen sich anzustemmen und die Konsequenzen daraus nicht zu ziehen.

Der Herr Abgeordnete hat aber dann, glaube ich, die That⸗ sachen der Vergangenheit etwas sehr unrichtig dargestellt, wenn er die Meinung ausgesprochen hat, es sei bisher von einer Ueberweisung der Grund“ und Gebäudesteuer nicht die Rede, nicht danach der Wunsch gewesen im Volke, sondern von einer Verwendung der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer zur Entlastung. Nein, meine Herren, davon ist nicht in solcher Weise die Rede gewesen, denn das bitte ich doch den Hrn. Abg. Wehr sich zu vergegenwärtigen, das hätte ja gar keinen Zusammenhang mit der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer. Die Grundsteuer beträgt rund 40 Millionen, die Ge⸗ bäudesteuer jetzt, glaube ich, 30 Millionen; wenn in dem Sinne des Hrn. Abg Dr. Wehr es nur darauf ankäme, eine Summe im Lande zu verwenden, die dem Betrage der Grund⸗ und Gebäudesteuer ungefähr entspräche, so hieße das nichts Anderes, als eine Summe von 70 Millionen circa verwenden, das hätte mit der Grund⸗ und Gebäudesteuer selbst absolut nichts zu thun, und es wäre wunderbar, wenn das Bestreben im Lande immer dahin gegangen sein sollte, diese Steuern zu er⸗ halten für die Gemeinden ich erinnere an die zahlreichen Petitionen, ich glaube nahe an 1000 Städte hatten sich unterschrieben, welche zunächst in bescheidener Weise die Hälfte der Grund⸗ und Gebäudesteuer für die Kommunen, aber nicht ein⸗ fach 30 oder 40 Millionen verlangten. Es ist keinem Menschen eingefallen, dem Staate das Ansinnen zu stellen, so und so viele Millionen sollst Du uns geben, sondern alle Wünsche sind dahin gegangen, die Grund⸗ und Gebäudesteuer sollst Dr uns geben. Und die lichtvolle Ausführung, die der Hr. Abg. Dr. Gneist neulich gemacht hat, und die auch der Hr. Abg. von Benda heute als im Programm der Nationalliberalen liegend wiederholt hat darüber können wir uns nicht täuschen ist der Meinung des Landes entsprechend gewesen und dieser Meinung des Landes entsprach dem zu Folge der Antrag der Nationallibe⸗ ralen, und deshalb konnten wir uns günstig ihm gegenüber erklären.

Es ist auch ganz unrichtig, wenn der Hr. Abg. Dr. Wehr meint, mit der Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer, die ja doch nicht anders denkbar ist als nach dem Maßstab der Grund⸗

und Gebäudesteuer, sei Leine Entlastung verbunden. Nun, meine Herren, es ist ja ganz zweifellos: könnten wir die Grund⸗ und Gebäudesteuer, wenn nicht andere Gründe dagegen sprächen, einfach aufheben, wäre dann das keine Entlastung des Landes, keine Entlastung der Gemeinden, keine Entlastung der Einzelnen? Es wird ihnen nicht eine Entlastung geboten nach irgendeinem komplizirten Re⸗ zept, nach der umgekehrten Prestationsfähigkeit, nach Land und Leuten, †½ nach Land und ½ nach Leuten, und „½ nach etwas Drittem, und wie diese Rezepte alle heißen. Eine solche, Alles berücksich⸗ tigende und ausgleichende Entlastung, die, wie der Hr. Abg. Dr. Gneist zu meiner Freude neulich überzeugend ausgeführt hat, gar nicht denkbar ist wird ihnen dadurch allerdings nicht geboten, aber wenn ich von einer unzweckmäßigen Steuer überhaupt absehe, ist dos nicht eine Entlastung? Ihre Klage geht viel zu weit, Sie käanen nur sagen: es liegt eine Entlastung vor, aber sie trifft diejenigen, die ich noch mehr entlasten wollte auf Kosten der anderen, nicht in diesem reichen WMaße. Es handelt sich aber doch immer um eine Entlastung, das ist unzweifelhaft.

Der Herr Abgeordnete hat dann gegen das System des gegen⸗ wärtigen Gesetzes geglaubt eine wesentliche Ausführung dahin machen zu müssen, daß es sehr bedenklich sei, eine Dezentralisation bis in die Kreise eintreten zu lassen. 400 Kreise an den Aufgaben theil⸗ nehmen zu lassen, die die Staatsverwaltung bisher gebabt habe, das ist seiner Meinung nach ein Mißgriff; es würde die Staatsregierung zu viel Einfluß verlieren. Ich fürchte, dabei hat doch wohl etwas das Bewußtsein eingewirkt, welches aus der Stellung des Herrn Abgeord⸗ neten zu den Provinzen folgt. Einer Dezentralisation, welche bei den Provinzen Halt machen würde, würde er vielleicht weniger den Ein⸗ wand entgegenstellen, daß der Staat zu viel Eivfluß verliere.

Ich besorge das von diesem Gesetze nach keiner Richtung hin. Ich glaube, wenn wir die Kreisverwaltung stärken, sie mit Aufgaben der Staatsverwaltung anfüllen, so thun wir etwas sehr Guͤtes und wir werden damit unserem Vaterlande den größten Dienst erweeisen, den wir ihm unter den heutigen Verhältnissen erweisen können.

Ich bin der letzte, welgcher die Anerkennung, die der Büreaukratie früherer Zeiten gewidmet ist und heute noch gewidmet wird, nicht theilen möchte. Aber alles hat ües Zeit. Das Preußen von heute kann nicht mehr durch die Büreau ratie gefördert werden, das Preußen von heute

ß durch eine lebendigere, mit vielen Aufgaven und Mitteln erfüllte

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Selbstverwaltung gefördert werden, sonst wird es überhaupt nicht ge⸗ fördert; und darum bin ich mit dem Hrn. Abg. Wehr nicht der Meinung, daß eine Dezentralisation auf die Kreise irgend etwas Bedenkliches und Schädliches hat. 1

Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, wenn die Regierung doch schon den Antrag acceptiren will, so müßte sie darauf sehen, daß kein Kreis zu kurz kommt. Warum nicht mit der Schule anfangen?

Meine Herren! Wie ich mir das ganze Procederesbehufs Ent⸗ lastung der Kommunen denke, habe ich mir neulich erlaubt, Ihnen in ungefähren Umrissen anzudeuten. Ich habe allerdings dabei die alte Erfahrung wieder machen müssen, daß das sofort in einer wenig ver⸗ bindlichen Manier zurückgewiesen wurde; ein Zwischenruf ging dahin: „Schöne Wirthschaft!“ Ein anderer Redner sagte: „wenn uns da in das Handwerk, in die Armenpflege gepfuscht würde, dann würde es traurig aussehen“, und dergleichen schnelle freundliche Kritiken sind immer bei der Hand, die können mich natürlich nicht überzeugen, und ich bin auch der Meinung, daß, wenn auch diese Gedanken, die ich ausgesprochen habe, nicht auf den ersten Augenblick Beifall finden, so werden sie doch allmählich wirken, diese Politik wird stückweise gemacht werden; man wird sich im Lande überzeugen, daß das etwa das Richtige ist, man wird es von der Regierung fordern, und dann werden Andere den Ruhm haben, die Sache initiativ zuerst angegriffen und gefördert zu haben. Auf diesen Ruhm wollen wir gern verzichten, wenn wir nur die Sache selbst für das Land erreichen. Ich habe von diesem Standpunkte aus gesagt: als Ziel der Unterstützung, der Erleichterung der Kommunen denke ich mir die Ueverweisung der ganzen Grund⸗ und Gebäudesteuer, die quotenweise Theilnahme des Staates an den Armen⸗ und Schullasten, wobei ich aber in Paranthese ein⸗ schalten will, das verträgt sich Alles mit einer freien Be⸗ wegung der Gemeinden wie bisher; denn wenn wir uns beispiels⸗ weise nur das Verhältniß so denken: der Staat tritt mit der Hälfte der Schul⸗ und Armenlast hinzu, so kann er, wenn die Gemeinde von jedem Groschen fünf Pfennige selbst zu zahlen hat, ihrer eigenen Einsicht und Verwaltung vollkommen vertrauen, und es kann da von einem Inshandwerkpfuschen und von büreaukratischer Einmischung durchaus nicht die Rede sein; das sind nur Schreck⸗ bilder, die im ersten Augenblick heraufbeschworen werden, um den Gedanken wo möglich schon im Keime zu ersticken, das wird ihnen aber nicht gelingen.

Nun, meine Herren, wenn wir also mit einer weiten Perspektive die Sache ansehen, so kann der Hr. Abg. Dr. Wehr es der Regierung nicht verübeln, wenn sie diesen Anfang annimmt, ohne seine Bedingungen sich zu eigen zu machen, daß nur darauf ze⸗ sehen würde, es dürfe niemand „zu kurz“ kommen. Es wird über⸗ haupt Allen nur eine Wohlthat sein das ist zweifellos. Es wird diese Wohlthat allerdings nicht nach dem Maßstabe erwiesen, den der Hr. Abg. Dr. Wehr für die ihm am nächsten stebenden Interessen wünscht; aber das könnte ja nur ein Motiv des Neides sein, nicht aber ein gerechtfertigtes Motio der Zurückweisung des Ganzen, wenn man daran sich stoßen wollte. Es wird ja än der weiteren Entwickelung dieses Anfanges auch das Uebrige herankommen. Denn es ist ein großer Fehler des Hrn. Abg. Dr. Wehr, den er bei Beurtheilung der Sache begeht, wenn er diese 20 Millionen Mark gleichsam als den Schlußstein der Anstrengungen zu Gunsten der Kom⸗ munen ansieht, es ist der erste Anfang, nicht der Schlußstein, und das weitere wird nothwendig folgen. Nun ist er sehr unzu⸗ frieden, daß wir nicht mit den Schullasten angefangen haben; aber das ist nun einmal die alte Erfahrung: bei einer komplizirten Sache giebt es immer Gegner, die sagen: ja, mit dem, was jetzt angefangen wird, wollten wir nicht anfangen, lieber mit etwas anderem. Giebt man dieser Meinung Folge, so kommt man in der Regel zu gar nichts, alle Leute haben aber den Schaben. Des⸗ halb sage ich: wir werden hoffentlich in nicht ferner Zeit auch zur Schule kommen, und dann wird es Herrn Dr. Wehr erfreulich sein, das nachholen zu können, was jetzt nicht zu erreichen ist. Dann aber endlich: können Sie wirklich der Staatsregierung immer noch nicht zugeben, daß sie einige triftige Gründe gehabt hat, dem Vorgehen, welches von großen Parteien des Hauses be⸗ liebt ist, sich nicht entgegenzustellen, sondern anzuschließen. Da muß ich auf das zurückkommen, was Herr v. Minnigerode schon er⸗ wähnt hat. Hr. v. Benda fagt zwar, er sei überzeugt, die Sache der Zölle im Reichstage stände ganz gut, möge hier beschlossen werden, was da wolle. Ich freue mich dieser seiner Ueberzeugung sehr, ich wünschte von ganzem Herzen, daß dem so wäre, ich halte die Sache der Zölle für so gut, daß meiner Ueberzeugung nach sie keiner an⸗ deren Unterstützung bedürfte, aber thatsächlich, besorge ich, liegt es nicht so. Die Regierung kann es mit ihrer Verantwortung nicht ver⸗ einbaren, nicht jede Sicherheit für diese Sache zu suchen, die sich findet. Wenn auch nur der Schatten einer Möglichkeit ist, daß diese für das ganze Reich augenblicklich in erster Linie der Bedürfnisse stehende Gesetzgebung durch ein unterstützendes Moment völlig in Sicherheit gebracht werden kann, so ist es ein hochpolitisches Interesse für die Staatsregierung, dieses unterstützende Moment sich, wenn irgend möglich, anzueignen, und ich glaube, es ist Unrecht, das zu unterschätzen, daraus gar der Regierung einen Vor⸗ wurf zu machen. Die Regierung muß den praktischen Gesichts⸗ punkt festhalten; bekommen wir überhaupt kein Geld, dann ist Ihre ganze Liebesmühe umsonst. Zur Vermeidung dieses Ausgangs waren wir auch schuldig, hier mitzuarbeiten, daß alle Bedenken beseitigt würden. Von diesem Standpunkte aus hat die Regierung sich bei diesen ganzen Verhandlungen leiten lassen, und von diesem Standpunkte aus kann ich auch in dritter Berathung nur erklären: die Königliche Staatsregierung wird trotz aller entgegenstehenden Bedenken das Gesetz so annehmen, wie es aus zweiter Berathung hervorgegangen ist, wobei ich übrigens zugleich in Bezug auf die vom Abg. von Rauchhaupt hervorgehobenen Spezialitäten bemerken möchte, daß wir auch mit der Modifikation des §. 3 durchaus einver⸗ standen sind, und daß wir endlich die von hannoverscher Seite an §. 4 geknüpfte Frage, wenn ich dieselbe richtig verstanden habe, wohl ähnlich beantworten würden, wie Herr v. Rauchhaupt es gethan hat.

Der Abg. Dr. Wagner (Osthavelland) bemerkte, er stehe mit seiner Ansicht über den Antrag von Huene innerhalb seiner Fraktion mit 2 oder 3 Mitgliedern isolirt da, und halte sich deshalb um so mehr verpflichtet, seinen Bedenken Ausdruck zu geben. Gegen das Gesetz sei er erstens, weil er eine Verquickung der Getreidezölle mit der Erleichterung der Kreise nicht wolle. Er würde im Reichstage für die Getreide⸗ zölle stimmen. Es sei ein wichtiger Versuch, der mit diesen Zöllen gemacht werde, aber mehr als ein Experiment sei es nicht, und ob man für lange Zeit so hohe Getreidezölle werde festhalten können, werde die Erfahrung lehren. Diese Sum⸗ men durch Ueberweisung an die Kreise dauernd festzulegen, scheine ihm deshalb nicht richtig. Einen zweiten Ein⸗ wand gegen das Gesetz entnehme er daraus, daß ihm Erleichterungen der Kreise und Gemeinden auf anderem Wege geeigneter erschienen, und die Ausführungen des Kultus⸗Ministers am Sonnabend hätten in dieser Nichtung in der Hauptsache das Richtige getroffen. Die Schullasten seien als staatsbürgerliche Pflichten den Gemeinden aufgebürdet, und wenn der Staat diese übernehme, so handele er korrekter und führe auch eine Erleichterung herbei. End⸗ lich spreche ein rein finanzieller Grund gegen das Gesetz. Er habe zur Motivirung seines Antrages bei der zweiten Lesung nachgewiesen, daß man mit erheblichen Defizits im Staats⸗ haushalt in den nächsten Jahren wahrscheinlich wirthschaften werde, und daß es wünschenswerth sei, einen Theil der 20 Millionen wenigstens für diesen Fall dem Staate vorzubehalten. Wenn man das Defizit behalte, was, wenn auch nicht sicher, so doch in hohem Maße wahrscheinlich sei, so habe man weder im Reiche noch im Staate zur Deckung andere Mittel als Staats⸗Anleihen. Einer solchen Deckung sei

er aber prinzipiell entgegen. Glaube man aber, daß, wenn jetzt

die Zölle im Reichstage bewilligt seien, man bei Defizits bereit sein werde, nochmals Steuern zu bewilligen? Und wenn auch gar z. B. die Erhöhung der Tabacksteuer beschlossen würde, so würde sie in Folge des zunächst verminderten Imports vor⸗ erst doch nicht erhebliche Erträge bringen. Es bliebe nur eine Reform der direkten Personalsteuer und der Gewerbesteuer. Eine Vermehrung der Personalsteuern wünsche er um so mehr, je mehr man die indirekten Steuern im Reiche ausbilde, er denke besonders an Zuschläge zu diesen Steuern für Staats⸗ zwecke; so lange man sich dazu nicht entschließe, so lange komme man nicht dazu, die Schwankungen im Etat aus⸗ zugleichen. In der Thronrede sei ein Kapitalrentensteuer⸗ Gesetz angekündigt worden, die Vorlage sei aber nicht ein⸗ gebracht, obgleich sie gewisse Chancen gehabt hätte. Nun werde gesagt, aus politischer Taktik müsse man für das Gesetz stimmen; wenn er sich dagegen ausspreche, so werde ihm als armem deutschem Professor gleich wieder Doktrinaris⸗ mus, Prinzipienreiterei und dergleichen vorgehalten werden. Er gkaube aber, die Majorität des Reichstages würde auch ohne dieses Gesetz für die Vieh⸗ und Getreidezölle stim⸗ men; es säßen doch dort nicht blos preußische Centrums⸗ männer, und deswegen könne er den Gesichtspunkt höherer politischer Taktik nicht gutheißen. Er zweifle überhaupt sehr, ob das Centrum geneigt sei, das Defizit verschwinden zu lassen; dem Centrum liege daran, daß das Haus im Centrum festhange. Es sei aber ein durchaus unnatürlicher Zustand, daß das Centrum, welches knapp den dritten Theil des deutschen Volkes vertrete, den Ausschlag gebe. Er hoffe, daß unter der evangelischen Bevölkerung so viel Einheitlichkeit vorhanden sein werde, um dieser Minorität das Konzept zu durchkreuzen. Es sei doch eine alte parlamentarische Erfahrung, daß gerade durch die Defizitwirthschaft die Rechte der Krone am meisten verkürzt würden. Er begreife es, wenn der Abg. Windthorst und seine Freunde so operirten, aber nicht, warum die Konservativen mit dem Centrum zusammengingen und dazu mitwirkten, eine Defizitwirthschaft festzuhalten, die dem Centrum Gelegenheit gebe, seine Schacherpolitik fortzusetzen.

Damit schloß die Generaldiskussion. In der Spezial⸗ diskussion zu §. 1, wonach die Ueberweisung an die Kreise erfolgen soll, erhielt zunächst das Wort der Abg. Rickert zu einigen persönlichen Bemerkungen. Der Abg. von Benda habe ihn (Redner) als Autorität für die Motive des national⸗ liberalen Antrags angeführt und zwar den Generalbericht von 1878/79. Diese Anführung sei keine glückliche gewesen. Genau das Gegentheil sei richtig. (Redner wies das aus dem Berichte selbst nach.) Der Abg. von Huene habe seine Behaup⸗ tung zu widerlegen versucht aber ohne Erfolg —, daß der Antrag den Aermeren, die die Getreidezölle zu tragen hätten, nichts oder nur sehr wenig biete, den größeren Grundbesitzern überhaupt den Besitzenden —, die Vortheil von den Ge⸗ treidezöllen hätten, dagegen erhebliche Erleichterungen verschaffe. Er müsse dem Abg. von Huene daher nochmals zeigen, wie die Wirkungen des Gesetzes auf die einzelnen Steuerzahler sein würden. 27 Proz. der Bevölkerung zahlten überhaupt keine direkte Steuer, auch keine Kommunalsteuer, sie könnten nicht entlastet werden, müßten aber die neue Brotsteuer zahlen. Mehr als 45 Proz. der Bevölkerung hätten ein Einkommen von 420 900 ℳ, sie zahlten keine Staats⸗, aber wenig Kom⸗ munalsteuer, sie würden durch diesen Antrag noch nicht um so viel Pfennig entlastet, als sie Mark in Folge der neuen Zölle an Brotsteuer ꝛc. zahlen müßten. Nur die geringe Zahl der Uebrigen würde einen erheblichen Vortheil haben, und das seien der überwiegenden Mehrzahl nach die größeren Grundbesitzer. Sie hätten allerdings eine zum Theil recht erhebliche Erleichterung, das habe er auch ausgeführt. Nach wenigen Jahren werde diese Rechnung Allen klar werden, und dann werde das Volk ebenso scharf über dieses Gesetz ur⸗ theilen, wie die Deutschfreisinnigen heute

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es sei durchaus ge⸗

boten gewesen, einen Theil der neuen Zolleinnahmen den überlasteten Kommunen zuzuführen, denen eine solche Ent⸗ lastung wiederholt versprochen worden sei. um so mehr in der Lage gewesen, jetzt am Schlusse der Ses⸗ sion etwas in dieser Richtung zu thun, damit diese Ver sprechungen nicht leere Worte blieben. Jetzt komme der Abg. Wagner und nenne das Schacher! Wo sei der Schacher hier Habe das Centrum irgend eine kirchenpolitische Konzession erhalten? Nein, es verlange von der Regierung sein Rech auf diesem Gebiete, aber kaufen wolle es dies nicht. Es ver lange ein ewiges Gut, das für Geld gar nicht zu haben sei Handelte das Centrum nach den Insinuationen des Abg Wagner, brächte es die Regierung in Verlegenheit, dann würde es den Boden im Volke verlieren. Hier im Hause rufe der Abg. Wagner konfessionelle Leidenschaften wach, bei

einer Gelegenheit, wo nur von finanziellen Gesichtspunkten

die Rede sei.

Die Diskussion wurde geschlossen und nach einer Reihe von persönlichen Bemerkungen §. 1 des Gesetzes mit großer Majorität angenommen; für denselben stimmten Konservative und Centrum, die Majorität der Freikonservativen und 5 oder 6 Nationalliberale.

Bei §. 2 hob der Abg. Dirichlet nochmals hervor, welche

kolossale Ungleichheiten die Ueberweisung an die Kreise mit

sich bringen werde. Die Kreise seien ja auch nach der Mei⸗ nung der Nationalliberalen keineswegs die der Entlastung be⸗ dürftigsten und demnach die ungeeignetsten Empfänger der Ueberweisungen.

Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Dr. Enneccerus wurde §. 2 ebenfalls angenommen.

Die übrigen Paragraphen wurden ohne wesentliche Debatte nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.

Das Gesetz im Ganzen wurde in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 223 gegen 86 Stimmen definitiv genehmigt.

Gegen den Entwurf stimmten die Freisinnigen, das Gros

der Nationalliberalen, die Freikonservativen Dr. Delbrück, Dou⸗

glas, Martinius, Spangenberg, Dr. Wehr und Frhr. von Zedlitz (Mühlhausen), die konservativen Abgeordneten von Meyer (Arnswalde) und Dr. Wagner (Osthavelland), sowie die Abgg. Berger und von Bockum⸗Dolffs.

Für den Entwurf stimmten das Centrum, die Polen, die

Konservativen und Freikonservativen mit den erwähnten Aus⸗ nahmen und die nationalliberalen Abgg. Hische, Kempe,

Lübbecke, Meyer (Hoya), Pfaff (Osterbruch), Rademacher und

Nahrt. Die Minister⸗Abgeordneten betheiligten sich an der Abstimmung nicht. Um 3 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Dienstag 11 Uhr.

Das Centrum sei

register nimmt an:

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

X. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen. 5.

[6361] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Hugo Eduard Gronski, welcher sich verborgen hält, ist in den Akten U. R. I. 211. 85 die Untersuchungshaft wegen schwerer Urkundenfälschung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß hierselbst, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. 8 1

Berlin, den 30. April 1885.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Hollmann,

Beschreibung: Alter 23 Jahre, 4 Monate, geboren 27. Dezember 1861, Größe 1,77 m, Statur schlank, Haare schwarz. Stirn breit, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne voll⸗ ständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe bleich, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: trägt meist eine Brille. 8

[6362] Steckbrief. 8

Gegen den unten beschriebenen Töpfer Ludwig Stein, geboren am 12. September 1859 zu Lands⸗ berg a. W., welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten 84. G. 1155. 85. J. IV. c. 144. 85 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 27. April 1885.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 84.

Beschreibung: Alter 25 Jahre, Größe 1,65 m, Statur kräftig, Haare hellbraun, Stirn schmal, schräg, schwacher blonder Schnurr⸗ und Backenbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase kurz, dick, Mund groß, Zähne vollständig, Kinn schmal, Ge⸗ sicht schmal, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: neben dem Kehlkopf rechts ein kleiner Leberfleck.

[6363] Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen Kliesch (J. 2981/84) soll der Musiklehrer Oswald Lamprecht, geboren den 17. Februar 1844 zu Kauffung, Kreis Schoenau, z. Z. unbekannten Aufenthalts, als Zeuge vernommen worden. Ich ersuche alle Diejenigen, welche Kenntniß von dem Aufenthalt des ꝛc. Lamprecht haben, mir die bezüglichen Mittheilungen zu machen.

Breslau, den 28. Äpril 1885.

Der Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [5887] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Hellmuth von Bethe zu Czarnikau⸗Hammer, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerson zu Czarnikau,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu geg⸗ nikau, durch den Amtsrichter von Janowsky, für Recht: 1

Der Hypothekenbrief über nachstehende im Grund⸗ buch von Kleine oder Migala⸗Muͤhle Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen und bei der Zuschreibung dieses Grundstücks zu dem, dem Antragsteller gehörigen Rittergut Czarnikau⸗Hammer Abtheilung III. Nr. 33 eingetragenen Post: 3

2000 Thaler Preußisch Courant, ein Darlehn, welches Besitzer von dem Gutsbesitzer Kegel zu Jablonowo als Vormund der Ida Emma Matilde Kegel, verehelichte von Lehmann, und der Marie Isbine Florentine Emilie Kegel aus deren Ver⸗ mögen dargeliehen erhalten hat, mit 5 % jährlich zu verzinsen und nach einer halbjährlichen beiden Theilen freistehenden Aufkündigung zurückzuzahlen sich verpflichtet hat, eingetragen auf Grund der notariellen Obligation vom 27. März 1838 zufolge Verfügung vom 3. Dezember 1838, wird für kraft⸗ los erklärt.

Czarnikau, den 25. April 1885.

Königliches Amtsgerich! [6423] Oeffeutliche Zustellung. Der Anton Nikolas Thomas, früher Notar,

jetzt Rentner und Bürgermeister, zu Albesdorf wohnend,

vertreten durch Rechtsanwalt Prinz, klagt gegen 1) Virginie Eyl, Magd, früher in Paris, 2) Viktor Eyl, früher Soldat in Tongking, beide jetzt oshne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Kon⸗ sorten, wegen Forderung, mit dem Antrage: Kaiserl. Landgericht wolle die Verklagten ver⸗ urtheilen an Kläger die Summe von 1364 80 nebst Zinsen zu zahlen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 1 Woche, auf den 6. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 29. April 1885.

Der Obersekretär: Erren. [6422] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Ruby, Ehefrau von Claudius Gothier, Bergmann, sowie Letzterer selbst der ehelichen Güter⸗ gemeinschaft wegen, beide in Roßbrücken wohnend, und Konsorten, vertreten durch Rechtsanwalt Karl, klagen gegen die Maria Anna Ruby, Ehefrau von Philipp Kieffer, und Letzteren selbst, beide früher in Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, aus einem Hausverkauf mit dem Antrage:

Wolle Kais. Landgericht zu Recht erkennen, daß der durch Akt des Notars Culmann zu Forbach vom 1. Juli 1884 verlautbarte Kaufvertrag seinem ganzen Inhalte nach den Beklagten gegenüber volle Wirkung und Gültigkeit habe und sodann die Kläger für berechtigt erklären, die Antheile der Verklagten an dem durch den Ankäufer Egloff geschuldeten Kaufpreise nebst

Oeffentlicher Anzeiger.

Accessorien von dem Letzteren einzuziehen und diesem zu quittiren, sowie die Vertheilung des Kaufpreises ohne Hinzuziehung resp. Zustimmung der Beklagten nach Maßgabe der Eigenthums⸗ verhältnisse der Parteien vorzunehmen, und laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 22. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Saargemünd den 1. Mai 1885 Der Ober⸗Sekretär: Erren.

[6448] Oeffentliche Zustellung.

Die Pauline Stein zu Dieuze, vertreten durch Rechtsanwalt Stroever, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Johann Laforet, früher Geschäftsmann in Dieuze, z. Z. ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen der zerrütteten Vermögensverhält⸗ nisse des Letzteren, mit dem Antrage, die bestehende Gütergemeinschaft aufzulösen und die Parteien be⸗ hufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Ansprüche vor einen Notar zu verweisen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf

den 14. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung und gemäß des Ausf. Ges. v. 8./7. 79 wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 1. Mai 1885.

Metzger, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [6416] Oeffentliche Zustellung.

Der Grundbesitzer Johann Lepski zu Dzierzaëno, vertreten durch den Rechtsanwalt Gromadzinski in Tremessen, klagt gegen die früheren Gastwirth Jo⸗ seph und Walerya Kuliberdaschen Eheleute, früher zu Gembitz, aus einem am 11. April 1881 aus⸗ gestellten, am 11. April 1882 fällig gewesenen Sola⸗ wechsel über 300 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten

a. an den Kläger 300 nebst 5 % Verzugs⸗ zinsen seit dem 11. April 1882 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

b. das ergangene Urtheil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Tremessen auf

den 20. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 349/85.

Pratsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6420] Uul m. Oeffentliche Zustellung. Die Firma Schwab u. Cie. in Ebersbach, Ober⸗ amts Göppingen, vertreten durch Rechtsanwalt Schefold in Ulm, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Bäcker A. Markus Maier von Albershausen O. Amts Göppingen wegen For⸗ derung für Waaren mit dem Antrage, den Beklag⸗ ten zur Zahlung von 424 30 sammt 6 % Zinsen hieraus vom 1. Januar 1882 an zu verur⸗ theilen, in die Prozeß⸗ und Arrestkosten zu verfällen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm auf Dienstag, den 14. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. 8 Sekr. Renner. 1b [644630 Bekanntmachung. 8 In der Civilprozeßsache der Elise Rüth, Ehefrau des früheren Amtsgerichtsschreibers Peter Mathony, Letzterer jetzt ohne Gewerbe in Birresborn, sie ebenfalls ohne besonderen Stand und in Birres⸗ born wohnhaft, Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann Peter Marhony, früher Amtsgerichts⸗ schreiber in Altkirch im Elsaß, jetzt ohne besonderes Gewerbe in Birresborn, Beklagten wegen Gütertrennung, hat die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Termin anberaumt auf den 18. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin dahingehend: 1 „Wolle Königliches Landgericht die zwischen Parteien bestehende eheliche gesetzliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst und die Parteien von nun an in Gütern getrennt erklären, die Parteien zur Vornahme sämmtlicher Theilungs⸗ operationen vor den Königlichen Notar Dheil in Prüm verweisen; die Kosten dem Beklagten zur Last legen.“ Trier, den 27. April 1885. Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[6447] Gütertrennungsklage.

Maria, geborene Beuglet, hat gegen ihren Ehe⸗ mann, Franz Joseph Julius Flotat, Ackerer, mit welchem sie zu Luttern, Kreis Altkirch, wohnt, eine Gütertrennungsklage am Kaiserlichen Landgerichte Mülhausen i. E. durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reinach eingereicht. 8 1

Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 30. Juni 1885, Vormittags

Ins

Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel. 1 Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.

Theater-Anzeigen. In der Börsen-

[9

„Invalidendank“, & Vogler, G. L. Daube & Co.,

erate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des Rudolf Mosse, Haasenstein E. Schlotte,

A.

Familien-Nachrichten. beilage.

9 Uhr, im Civilsitzungssaale des genannten Ge⸗

richts anberaumt. Mülhausen i. E., den 23. April 1885. Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl. 16449] Beschluß.

Auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Heinrich Hubert Emilie Ludwig, geboren am 27. April 1862 in Ober⸗ kassel, zuletzt in Großbettingen wohnend, welcher hinreichend verdächtig erscheint, als Wehrpflich⸗ tiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben.

Vergehen gegen §. 140 St. G. B., das Haupt⸗ verfahren vor der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.

Zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens wird gemäß §. 140 3 St. G. B. und §§. 325, 326 St. P. O. die Beschlagnahme von genügenden Vermögensstücken desselben event. seines ganzen im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens hiermit angeordnet.

Metz, den 25. April 1885. 1

Kaiserliches Landgericht, Straskammer.

Lellbach. Doemling. Grünenwald

[6451] Gegen: 1) Kilgus, Maria Lucius, geboren am 24. Sep⸗

tember 1863 zu Oberbruck (letzter deutscher Aufent⸗

haltsort Issenbeim), 2) Hura, Josef, geboren am 20. März 1863 zu

Felleringen (letzter deutscher Aufenthaltsort Lebereau), 3) Fury, Theodor, geboren am 31. Juli 1863

zu Sennheim (letzter deutscher Aufenthaltsort Geb⸗

weiler), ist durch Beschluß der Straskammer des Kaiser⸗

lichen Landgerichts zu Kolmar vom 10. April 1885

wegen Verletzung der Wehrpflicht die Beschlagnahme

des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens bis zur Höhe von je 1000 verfügt worden. Kolmar, den 30. April 1885. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.

Vermögensbeschlagnahme.

[6452] Vermögensbeschlagnahme. Gegen Hommel, Albert, Schuster, geboren am 21. August 1862 zu Straßburg (letzter deutscher Aufenthaltsort Barr) ist durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Kolmar vom 10. April 1885, wegen Verletzung der Wehrpflicht, b 88 die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befind⸗ lichen Vermögens bis zur Höhe 1000 verfügt worden. Kolmar, den 30. April 1885. Der Kaiserliche Erste

Beschluß.

21τ0 Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft

wird gegen

1) Photograph Heinrich Fürchtegott Fuchs aus Bautzen, letzter Aufenthaltsort Kleve,

2) Tagelöhner Peter Heinrich Holzact aus Bom⸗ mighardt⸗Veen, 8

3) Heinrich Bauers aus Panten. 4) Schlossergeselle Gustav Daubenspeck Homberg,

5) Zechenarbeiter Johann Grafen aus Homberg,

6) Peter Jacob Frohnhoffs aus Moers,

7) Handlungslehrling Gerhard Platzen aus Lint⸗ fort, letzter Aufenthaltsort Moers,

welche hinreichend belastet erscheinen, als Wehr⸗ pflichtige in der Absicht sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben, um nach erreichtem militärpflichtige Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Strafgesetzbuchs —, das Hauptverfahren vor der Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselbst eröffnet, und wird in Ermangelung nachweisbarer einzelner Vermögens⸗ stücke das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Beschuldigten mit Beschlag belegt.

Kleve, den 17. April 1885.

Königliches Landgericht, Strafkammer. ez. Pfeffer. Grütering. Hostmann. Zur Beglaubigung: Kewenig, Assistent.

r Beschluß wird in Gemäßheit des §. 326 St. P. O. zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Kleve, den 28. April 1885. Königliche Staatsanwaltschaft.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [6364) Bau⸗ und Nutzholz⸗Verkauf in der Königlichen Oberförsterei Diezhansen, Station der Eisenbahn Erfurt —-Ritschenhausen. Sonnabend, den 16. Mai cr., früh 10 Uhr, werden im Schön’schen Gasthofe zu Diezhausen aus den Distrikten obere Höhwand Bauerskopf, Eulskopf, Holmbach, vordere Astleite, Jeder⸗ mannskopf, Regenberg und Totalität folgende Hölzer öffentlich versteigert: Eichen: 5 Abschnitte 2,24 fm I. Klasse, 7,5 rxm Gartenstöcke, Buchen: 19 Abschnitte mit 5,84 fm I./II. und 2,05 fm III. Klasse, Nadelholz: 2867 Fichtenstämme mit 123,44 fm I./II. Klasse, 508,36 fm III. Klasse, 586,25 rm IV. Klasse, 991 Fichten⸗Plankenstangen, 970 Fichten⸗- und Lärchen⸗Buhnstangen, 795 Fichten⸗Pferchstangen, 430 Fichten⸗ und Lärchen⸗Hopfenstangen, 800 Bohnenstangen, 16 rm Fichten⸗Kistenholz, 80,5 rm Fichten⸗ und Lärchen⸗Schleifholz. Diezhausen, den 1. Mai 1885. Der Königliche Oberförster Pfannstiel.

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auf dem Einsiedler

Im Erbgerichtsgasthofe zu Neuhausen am 11. und 1

[6368]

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machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. 1 Die zu versteigernden Hölzer können vorher in den betreffenden Waldorten besehen werden ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung zu D.⸗Einsiedel nähere Auskunft. Königliches Forstrentamt Franenstein & Königliche Forst⸗Revierverwaltung D.⸗Einsiedel, 8. am 27. April 1885. 8

1I1““ Staatsforstreviere sollen 1

2. Mai 1885

folgende im Einsiedler Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: b am 11. Mai, von Vormittags 10 Uhr an,

in den Abtheilungen:

von 12 15 Ctm. Mittenstärke

am 12. Mai, von früh 9 Uhr an,

1; 670 . .

78 24 33 34 47 50 52 53 54 56 57 59 60 61 63 65 67 68 75 77 77— 83

1 62 und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu

und

Steeger.

1685) Eichenstammholz⸗

Schutzbe ean Distr. 139 XIII., 141 240a XIV., 241

254, 257, 262, 249

Bongard, Adenau 8 Aremberg Gierscheidt

Mittwoch, den 13. Mai c., Vorm. 9 Uhr, bei J. Keul zu Adenau. zirk Boos, Distr. 103, 107c, 108a, 112c, 114, 116a, 1172 43 Eichenst. I. u IV. Cl. mit

295 II. u. III., 273, 276 u. Tot. 250 8 1 Königl. Oberförsterei Adenau 587 Eichenst. I.— Der Königliche Oberförster:

Versteigerung. 71,74 87,77 36,97 89,29

152.52

438,29 tm

148 II.—IV. 46 . II.—IV. 100 I.—IV. —IV.

Eilers.