Hierauf gelangten die vorgelegten beiden Gesetzentwürfe wegen Abänderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes und der Strafprozeßordnung im Wesentlichen nach den Anträgen der Ausschüsse zur Annahme.
Endlich wurde dem Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Kriegsleistungen die Zustimmung ertheilt.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (94.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, von Burchard, sowie mehrere andere Bevollmächtigee zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang der mit Madagaskar abgeschlossenen Kon⸗ vention und eines neuen Weißbuches, diplomatische
Aktenstücke enthaltend, mit.
Dann wurde die Berathung des Berichts der XI. Kommission über den derselben zur Vorberathung überwiesenen Antrag des Abg. von Wedell⸗Malchow, betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben vom 1. Juli 1881 und des von den Abgg. Dr. Arnsperger und Gen. eingebrachten Gegen⸗ entwurfs fortgesetzt.
Zur Diskussion standen die von den Abgg. Richter und Kayser zu dem Börsensteuergesetz eingebrachten An⸗ träge, von denen der erstere für den Fall der Annahme dieser Steuer die Beseitigung des Eingangszolles auf Petroleum, der zweite die Aufhebung der Salzsteuer, resp. die Bildung eines Invalidenfonds für Arbeiter beantragte.
Beide Abgeordnete motivirten ihre Anträge mit der gleichartigen Forderung, daß unter keinen Umständen eine neue Steuer ohne Beseitigung einer bestehenden bewilligt werden dürfe, und schlugen Petroleumzoll und Salzsteuer alternativ als besonders dazu geeignet vor.
Der Abg. Kayser empfahl für den Fall der Ablehnung seines Antrages auf Beseitigung der Salzsteuer die Bildung eines Arbeiter⸗Invalidenfonds als einen wirksamen ersten Schritt zur Lösung der so oft verkündeten Sozialreform.
Bei Schluß des Blattes ergriff der Staatssekretär von Burchard das Wort.
— Im weiteren Verlauf seiner gestrigen Sitzung trat das Herrenhaus in die Berathung des zweiten Gegen⸗ standes der Tagesordnung, des mündlichen Berichts der Agrarkommission über den Gesetzentwurf, betreffend wege⸗ polizeiliche Vorschriften für die Provinz Schles⸗ wig⸗Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzog⸗ thum Lauenburg, welchen Herr von Winterfeld erstattete.
Die Kommission hat an der Vorlage, wie sie aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses hervorgegangen, in einigen Paragraphen die Fassung geändert, und der Referent empfahl die Annahme der Beschlüsse der Kommission.
Nachdem Graf Brühl und der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Hübner, die Annahme der Vorlage empfohlen hatten, wurde die Generaldiskussion ge⸗ schlossen und in der Spezialberathung die Vorlage ohne Debatte nach den Vorschlägen und Abänderungen der Kom⸗ mission angenommen.
Es folgte die einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend eine Erweiterung der dem Finanz⸗ Minister ertheilten Ermächtigungen in Bezug auf die Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.
Der Berichterstatter, Herr Lindemann, beantragte, dem Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordneten⸗ hause unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗ theilen, und das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Matrikel⸗Kommission, welchen Graf zur Lippe erstattete. Die Anträge der Kommission wurden ohne Diskussion genehmigt.
Schluß der Sitzung: 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch 11 Uhr.
— Die heutige (16.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, und der Finanz⸗ Minister Dr. von Scholz sowie zahlreiche Regierungskommissarien beiwohnten, eröffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 20 Minuten.
Das Haus trat sofort in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand derselben war der mündliche Bericht der X. Kommission über den Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau und den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen⸗ Nassau sowie über die hierzu eingegangenen Petitionen.
Der Berichterstatter Herr Bredt beantragte, den Gesetz⸗ entwürfen in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen und durch diesen Beschluß die Petitionen für er⸗ ledigt zu erklären.
Die Abänderungen, welche das Abgeordnetenhaus an den Beschlüssen des Herrenhauses vorgenommen hat, sind bei der Kreisordnung von geringer Bedeutung; bei der Pro⸗ vinzialordnung beziehen sie sich namentlich auf den Modus der Zusammensetzung der Bezirksversammlungen, insoweit die größeren Kreise, und besonders die Stadt Frankfurt, eine ge⸗ ringere Zahl von Vertretern in die Bezirksversammlung senden.
In der Debatte nahm zunächst der Unter⸗Staatssekretär Herrfurth das Wort, um das Bedauern des Ministers des Innern auszudrücken, daß derselbe durch die Verhandlungen des anderen Hauses am Erscheinen behindert sei; dasselbe sei um so größer, als er die Annahme der Beschlüsse des Ab⸗ geordnetenhauses, welche einen erwünschten Abschluß der ge⸗ meinsamen Verwaltungsorganisation des gesammten Staates bringe, zur Annahme empfehlen könne.
Das Haus genehmigte hierauf die Beschlüsse des Abge⸗ ordnetenhauses, sofern sich dieselben auf die Kreisordnung beziehen, ohne Debatte.
Bei der Diskussion über die Provinzialordnung gab die Aenderung, welche das Abgeordnetenhaus in Bezug auf die Zusammensetzung der Bezirksversammlungen (Kom⸗ munal⸗Landtage) vorgenommen hatte, zu einer Debatte Ver⸗ anlassung.
Der Referent sprach für Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses.
2 Ebenso erklärte sich der Unter⸗Staatssekretär Herrfurth, Namens des Ministers, für die Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses
Freiherr von Solemacher⸗Antweiler bekämpfte die⸗ selben und bat das Haus, an seinen früheren Beschlüssen festzuhalten, welche dem Stadtkreise Frankfurt a. M. diejenige Anzahl von Abgeordneten, welche sich nach dem Verhältniß seiner Bevölkerungsziffer zu der Gesammtziffer der Bevölke⸗ rung der übrigen Kreise des Regierungsbezirks Wiesbaden ergiebt, zugesteht.
Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. von Bitter bat, gleichfalls die Beschlüsse des Abgeordneten⸗ hauses anzunehmen, welche Frankfurt nur eben die noth⸗ wendig scheinende Vertretung einräumen, wie Redner ziffer⸗ mäßig nachwies. “ 1
An der Debatte betheiligten sich noch die Herren Graf zur Lippe, Adam, Lotichius und der Regierungskommissar, welche sich für den Beschluß des Abgeordnetenhauses er⸗ klärten, und Freiherr von Manteuffel, Fürst zu Wied und Graf Brühl, welche für Aufrechthaltung des früheren Be⸗ schlusses des Abgeordnetenhauses eintraten.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Freiherrn von Solemacher auf Wiederherstellung des früheren Beschlusses des Herrenhauses mit 56 gegen 48 Stimmen abgelehnt, ebenso auch der Eventual⸗Antrag des Freiherrn von Manteuffel. Sodann wurde der Kommissionsantrag, welcher dem Beschluß des Abgeordnetenhauses zustimmt, angenommen und die Peti⸗ tionen damit für erledigt erklärt. (Schluß des Blattes.)
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (65.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten meinte bei Berathung des ersten Berichts der Kommission über Peti⸗ tionen aus der Provinz Posen um Aufhebung der Schulverordnung vom 27. Oktober 1873 der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, daß die Sonderung der beiden Nationalitäten von der Regierung selbst durch den Kultur⸗ kampf gefördert worden sei. Daß die deutschen Katholiken in der Provinz Posen von den Polen bedrückt würden, sei eine unerwiesene Behauptung; es sei ihm noch niemals eine der⸗ artige Beschwerde deutscher Katholiken zu Gesicht gekommen. Er warne davor, auf dem betretenen Wege fortzufahren, es könnte sonst einmal die Zeit kommen, wo eine Rückkehr zu spät sei.
Der Abg. Dr. Wehr entgegnete, daß die Ausführungen der beiden Centrumsredner den Beweis geliefert hätten, daß dieselben von den Zuständen in jenen Landestheilen keine Ahnung hätten. Jeder Kundige wisse, daß die hermetische Absperrung der Polen von den Deutschen hervorgerufen worden sei durch die Politik der Regierung in den vierziger Jahren. Er bitte dringend, auf dem jetzt betretenen Wege fortzufahren, systematisch und prinzipiell dabei zu bleiben und sich durch keinerlei Angriffe davon abschrecken zu lassen, dann werde man in Zeit von zehn bis fünfzehn Jahren die Früchte dieser Politik ernten.
Der Abg. Dr. von Stablewski begründete sodann ein⸗ gehend seinen Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung.
Bei der Abstimmung wurde unter Ablehnung des An⸗ trages von Stablewski der Kommissionsbeschluß gegen die Stimmen der Polen und des Centrums angenommen.
Eine Petition wegen Errichtung einer katholischen Schule in Robkojen wurde mit Rücksicht auf die vom Minister der geist⸗ lichen Angelegenheiten neuerdings angeordneten Verhandlungen zur Regelung der dortigen Schulverhältnisse durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Desgleichen ging das Haus über eine Petition von katholischen Einwohnern aus dem Dorfe Walkowitz, Regierungsbezirk Bromberg, auf den Antrag der Kom⸗ mission zur Tagesordnung über. Eine Petition seminaristisch ge⸗ bildeter Lehrer an Königlichen und städtischen höheren Unter⸗ richtsanstalten und deren Vorschulen um anderweite Normi⸗ rung ihres Diensteinkommens ꝛc. wurde der Staatsregierung als Material für die künstige Schulgesetzgebung überwiesen.
Um 3 Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch 11 Uhr.
— In der heutigen (66.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, und der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Kommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung: die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Rentenbank für den Kreis Herzogthum Lauenburg in Ratzeburg.
Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte unverändert an⸗ genommen.
Das Haus berieth sodann bis zum Schluß des Blattes Petitionen, welche von den Kommissionen nicht für geeignet zur Berathung im Plenum erachtet worden waren, und schloß sich dem Gutachten der Kommissionen an.
— Die günstigen Ergebnisse, welche in mehreren Ober⸗ förstereien durch das Ausrücken des Holzes aus den Schlägen nach benachbarten Ablagen unter Anwen⸗ dung transportabler Schienengeleise erzielt worden sind, und die Bedeutung, welche dieselben für die Anlegung und den Ausbau ron Waldwegen gewinnen können, regen die Frage an, ob in den Staatswaldungen in Zukunft von diesem Transportmittel nicht in größerem Umfange Gebrauch zu machen ist. Besonders empfehlenswerth erscheint dieses Verfahren für solche Oberförstereien, deren Holzproduktion den Lokalbedarf übersteigt, und für welche durch Schiffahrts⸗, Flößstraßen, Eisenbahnen ꝛc. bestimmte Absatzrichtungen vor⸗ gezeichnet sind. Aber auch Oberförstereien mit vorherrschen⸗ dem Lokalabsatz werden sich unter Umständen der transpor⸗ tablen Schienengeleise mit Vortheil bedienen können, und zwar namentlich dann, wenn das Holz, wie dies z. B. im Gebirge oft vorkommt, auf wenige Hauptstraßen angewiesen ist.
Der Minister für Landwirthschaft ꝛc. hat die Regierun⸗ gen ꝛc. durch eine Cirkularverfügung vom 21. v. M. ange⸗ wiesen, diese wichtige Frage einer eingehenden Erwägung zu unterziehen, zumal in den Kreisen der Holzhändler der Wunsch laut geworden sei, daß das Holz nicht unmittelbar aus den Schlägen, sondern von günstig belegenen Ablagen aus ver⸗ kauft werden möge. Dabei sei besonders sorgfältig zu er⸗ wägen, ob die erforderlichen Parks an Schienen und Wagen auf fiskalische Rechnung zu beschaffen seien, oder ob den Be⸗ sitzern von solchen der Transport auf ein oder mehrere Jahre in Entreprise zu geben sei.
— Das Inkassomandat bildet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 16. Februar d. J., kein die Reichs⸗Stempelpflicht begründendes Anschaffungsgeschäft. Die Mittheilung an einen Geschäfts⸗ freund über die erfolgte Einkassirung von Coupons, Wechsel und ähnlichen Werthpapieren, welche von diesem zum Inkasso übergeben worden, und über die Gutschrift der einkassirten Beträge ist demnach nicht stempelpflichtig.
Sachsen. Dresden, 5. Mai. Ueber die Anwesenheit des Königs und der Königin in Bellaggio gehen dem „Dr. J.“ von dort u. d. 3. d. nachstehende Meldungen zu:
Der Aufenthalt der sächsischen Majestäten an den lieh⸗ lichen Gestaden des Comer⸗Sees neigt sich seinem Ende zu. In den nächsten Tagen schon wird König Albert die Heim⸗ reise nach Sachsen antreten, während Ihre Majestät die Königin Carola auf der Rückreise noch Venedig zu berühren und alsdann einige Tage in Morawetz in Mähren zuzubringen gedenkt. Die nach den Berichten aus der Heimath andauernd günstige und ungewöhnlich warme Witterung war an den oberitalienischen Seen bereits am 26. April um⸗ geschlagen, und es traten 4 Tage mit fortgesetztem Regen ein; doch blieb die Temperatur dabei durchaus angenehm. — Am 30. April empfingen die Majestäten den Feldmarschall Grafen von Moltke, welcher sich in dem gegenüberliegenden Cade⸗ nabbia einquartirt hat. f
nach der Villa Serbelloni an. — der Erbprinz und die Erbprinzessin von Meiningen in der Villa Carlotta zu mehrtägigem Aufenthalte ein. Die hohen Herrschaften haben bekanntlich den Winter im Süden zugebracht und befinden sich jetzt auf der Heimreise. Dieselben werden heute zum Dejeuner bei den Majestäten erwartet, um dann an einem gemeinsamen Aus⸗ fluge Theil zu nehmen. — Das Befinden beider Majestäten läßt in keiner Beziehung etwas zu wünschen übrig, und es läßt sich nicht verkennen, daß der hiesige Aufenthalt nament⸗ lich auf das Befinden Ihrer Majestät der Königin den günstigsten Einfluß ausgeübt hat.
Hessen. Darmstadt, 4. Mai. der Ersten Kammer ist von Birstein und dem Freiherrn Antrag eingebracht worden:
„Großherzogliche Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurch der auf das Großherzogthum entfallende Antheil der indirekten Reichssteuern (Zölle), nachdem der von dem Groß⸗ herzogthum an das Reich zu zahlende Matrikularbeitrag in Abzug gebracht worden, den Gemeinden zur Bestreitung ihrer Lasten, ins⸗ besondere der Schullasten überwiesen wird.“
— 5. Mai. Die Erste Kammer genehmigte das Gesetz, betreffend die Gemeindeumlagen, und das Gesetz, betreffend die Nebenbahnen, unter Ablehnung der Zuziehung der Aktiengesellschaften als solche, und gab be⸗ züglich des Antrages Isenburg⸗Birstein der Regierung zur Er⸗ wägung anheim, ob der hessische Antheil an den Zöllen, ab⸗ züglich des Matrikularbeitrages, an die Kreise zur Bestreitung
ihrer Lasten, insbesondere der Schullasten, zu überweisen sei⸗
(Köln. Ztg.) In dem Fürsten Isenburg⸗ von Riedesel nachstehender
Desterreich⸗Ungarn. Pest, 4. Mai. (Wien. Ztg.) Der Kaiser ist gestern 9 Uhr 30 Minuten Abends mit einem Separat⸗Hofzuge der österreichisch⸗ungarischen Staatsbahn, und das Kronprinzliche Paar sowie die Erzherzoge Ludwig Victor und Albrecht um 2 Uhr Nachmittags mit dem Courierzuge nach Wien, Erzberzog Friedrich und Erz⸗ herzogin Isabella nach Preßburg abgereist. .
Der vereinigte Dreier⸗Ausschuß des Ober⸗ hauses acceptirte die Gesetzentwürfe, betreffend den Aus⸗ bau der Eisenbahn Doboj — Siminhan, die Raab⸗ regulirung und die Reduzirung der Mauthgebühren und nahm den Bericht des Ausschusses, betreffend die Schluß⸗ rechnungen von 1883, zur Kenntniß. Derselbe schließt sich den diesbezüglichen Beschlüssen des Abgeordnetenhauses an.
In der heutigen Konferenz der liberalen Partei wurden die Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Hauskommunionen in der früheren Militärgrenze, die Reorganisirung des Landwehrärzte⸗Corps und den Ausbau der Ludovica⸗Akademie angenommen. Der erst⸗ genannte Entwurf wurde auch von der gemäßigten Opposition acceptirt.
Die Unabhängigkeits⸗ und Achtundvierziger⸗ Partei nahm die Gesetzentwürfe über den Ausbau der Ludovica⸗Akademie, die Reorganisirung des Aerzte⸗ Corps der Landwehr sowie über die Aufhebung der Institution der Hauskommunionen in der früheren Militärgrenze an. Bei letzterem wurde beschlossen, in der Spezialdebatte mehrere wesentliche Modifikationen zu beantragen.
Großbritannien und Irland. London, 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der Premier Gladstone mit: in Folge des Be⸗ schlusses, daß der Meinungsaustausch über die Haupt⸗ punkte der afghanischen Grenzfrage in London statt⸗ finden solle, sei die Regierung mit Lumsden in Verbindung getreten und habe ihn benachrichtigt, daß es erwünscht wäre, wenn er und Stewart sofort nach London kämen. — Der Unter⸗Staatssekretär Lord Fitzmaurice erwiderte auf eine bezügliche Anfrage: bis zur Ankunft Thorntons sei White interimistisch zum außerordentlichen Gesandten in Kon⸗ stantinopel ernannt worden.
Die „Pallmall-⸗Gazette“ schreibt: England habe von Port Hamilton nicht Besitz ergriffen undwerde davon auch nicht Besitz ergreifen, da der Friede jetzt gesichert sei.
— 6. Mai, früh. (W. T. B.) Das Unterhaus hat gestern den von der Opposition eingebrachten, von der Re⸗ gierung bekämpften Antraa, die Kosten für die Ausstellung der neuen Wählerlisten, anstatt aus den lokalen Steuern, aus den Staatssteuern zu bestreiten, mit 240 gegen 237 Stimmen abgelehnt.
— (Allg. Corr.) Ueber den Aufstand der Misch⸗ linge im Nordwesten von Canada wird dem „Reuter⸗ schen Büreau“ unterm 3. d. gemeldet:
Riel hat eine Proklamation erlassen, in welcher er den Mischlingen, die sich bisher geweigert haben, sich ihm anzuschließen, sagt, daß sie unverzüglich zu ihm kommen müßten, sonst würde er sie tödten lassen. Alle Versuche, die Sioux⸗Indianer in Qu’'Appelle zur Rebellion aufzuwiegeln, sind mißglückt. Die Truppen umringen allmäbhlich die rebellischen Indianer in der Umgegend von Battleford und Edmonton. Die gegen Riel in dem Distrikt von Prince Albert operirende Truppenabtheilung ist verstärkt und mit weiteren Zufuhren versehen worden und wird heute die Operationen beginnen. Alle nach der Grenze führenden Schluchten werden gründlich überwacht, um den Ein⸗ und Ausgang feindseliger Personen zu verhindern.
Frankreich. Paris, 5. Mai. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer wahlte heute den Kandidaten der äußersten Linken, Delaforge, mit 146 gegen 129 Stimmen, welche Develle, Kandidat der Opportunisten, erhielt, zum Vice⸗Präsjidenten
nau t. Der alte Herr war frisch und munter und schloß sich alsbald Sr. Majestät zu einem Spaziergange Am gestrigen Tage trafen
In dem Reglement für die Anwendung des Gesetzes, betreffend die rückfälligen Verbrecher ist als Ver⸗ bannungsort Guyana festgesetzt worden.
Aus Hanoi wird gemeldet: Der vollständige Ab marsch der Chinesen in der Richtung auf Langson bestätigt sich. Am Rothen Flusse macht sich die Rückzugsbewegung der Schwarzen Flaggen in der Richtung auf Laokai seit fünf Tagen stark bemerkbar.
Spanien. Madrid, 5. Mai. (W. T. B.) Unge⸗ achtet der Coalition der verschiedenen republikanischen Frak⸗ tionen mit der Partei Sagasta's und der dynastischen Linken wurden bei den munizipalen Wahlen in Madrid eine größere Anzahl Kandidaten der Regierungspartei als irgend einer anderen Partei gewählt; auch in den Provinzen sind die Wahlen ministerieller Kandidaten bedeutend zahlreicher als die der Kandidaten der übrigen Parteien.
Türkei. Salonichi, 4. Mai. (Presse.) Die bulga⸗ rischen Kirchengemeinden der Metropolien von Ochrida und Skoplje haben an den Großvezier das telegraphische Ansuchen gestellt, den ernannten Bischöfen die Kaiserlichen Berats zu ertheilen, da in den genannten Diözesen die vollste Anarchie herrsche.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. M (W. T. B.) Anläßlich der jüngsten Debatten im en lischen Parlament sagt das „Journal deSt. Péters⸗ bourg“: Was wir mit Genugthuung konstatiren möchten, ist, daß die militärische Frage nicht in die Debatte gezogen wurde, und daß die Unterhandlungen wieder auf das Ter⸗ rain der realen Interessen der beiden Mächte in Central⸗ asien zurückverlegt sind. Wir sind nicht in der Lage, heute mehr darüber zu sagen, denn der Courier, welcher die neuesten Mittheilungen aus London zu überbringen hat, wird in allernächster Zeit in St. Petersburg erwartet, und wir glauben zu wissen, daß die Kaiserliche Regierung nicht zögern wird, den wirklichen Stand der Dinge durch ihr amtliches Organ zur Kenntniß zu bringen. Dann wird man in voller Kenntniß der Sache sich aussprechen können. Inzwischen wird es erlaubt sein, zu konstatiren, daß die gestrige Debatte im Unterhause mehr als eine charakteristische Thatsache hervortreten ließ, und die charakte⸗ ristiscste von allen ist ohne Zweifel die Erklärung des Hrn. Gladstone über die Ansichten des Emirs von Afgha⸗ nistan: eine Erklärung, aus welcher hervorgeht, daß es in London und anderwärts Leute giebt, die afghanischer sind als der Emir selbst, indem sie Gebiete für den Emir Abdurrahman in Anspruch nehmen, die dieser nicht will. Nachdem das „Journal de St. Petersbourg“ konstatirt hat, daß der Kredit mit schwacher Majorität votirt worden, pricht es den Wunsch aus, daß es dem Premier Gladstone in der Diskussion am Donnerstag gelingen möge, die vorhandenen grundlosen Agitationen zu beruhigen. Rußland könne den Ausgang mit derselben Ruhe erwarten, die es bis jetzt be⸗ wiesen habe.
Dänemark. Kopenhagen, 5. Mai. (W. T. B.) Ein heute erlassenes provisorisches Gesetz verbietet die Einfuhr und Anschaffung von Waffen und die Einübung in denselben, da, wie es in dem Gesetze heißt, befürchtet wird, daß eine unbeschränkte Erlaubniß zur An⸗ schaffung von Waffen mißbraucht werden könne.
Amerika. New⸗York, 3. Mai. (Allg. Corr.) Die Ausweise der Staatseinkünfte ergeben fortgesetzt eine Verminderung im Vergleich mit den vorjährigen. Die Zölle für die letzten 10 Monate ergeben eine Abnahme von 14 Millionen Dollars, und die zehnmonatlichen Binnen⸗ einkünfte eine Abnahme von 7 Millionen Dollars. Die Gesammteinnahme in den letzten 10 Monaten bezifferte sich auf 263 Millionen Dollars, gegen 286 Millionen in demselben Zeitraum des vorigen Jahres. Die Ausgabe in den 10 Monaten betrug 237 Millionen Dollars, gegen 218 Millionen im vorigen Finanzjahre. Dieses Resultat reduzirt den zur Einlösung der Schuld verfügbaren Ueberschuß bedeutend.
gi. g⸗
Süd⸗Amerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 5. Mai. (W. T. B.) Das Ministerium hat, da die Majorität der neuen Kammer der Vorlage der Regie⸗ rung wegen Aufhebung der Sklaverei feindlich gegenüber steht, seine Entlassung eingereicht.
Afrika. Egypten. Kairo, 5. Mai. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: In Folge eines Protestes des englischen diplomatischen Agenten Baring gegen das gestern angekündigte Wieder⸗ erscheinen des „Bosphore égyptien“ bei dem fran⸗ zösischen General⸗Konsul Tallandier, versprach dieser, daß das Journal nicht eher erscheinen werde, als bis er Instruk⸗ tionen seiner Regierung über diese Angelegenheit erhalten haben werde.
Dongola, 3. Mai. (Allg. Corr.) Hier eingegangene Mel⸗ dungen bestätigen die Niederlage der Truppen des Mahdi bei Mesalamia, unweit Sennar. Es wird hinzugefügt, daß sie große Verluste erlitten. Der Aufstand in Kordofan greift um sich, und in Folge der Knappheit an Lebensmitteln herrscht dort großer Nothstand.
Zeitungsstimmen. “
In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ lesen wir:
Wir brachten kürzlich eine Uebersicht über die Bewegung der Weizenproduktion in den Vereinigten Staaten. Heute geben wir nachstehend einen Ueberblick über die Rindviehpro⸗ duktion dieses Landes. Die Rindviehzucht im Großen, auf den endlosen Prärieen des Westens, auf welchen der zahme Stier erst seit verhältnißmäßig kurzer Zeit den wilden Büffel verdrängt hat, ist eine noch ziemlich neue Industrie in den Vereinigten Staaten. Sie ist aber in gewaltigen Proportionen gestiegen und hat dabei sofort den in Amerika einen so günstigen Boden findenden Charakter eines großartigen Monopols, einer über die ganzen Vereinigten Staaten, bis nach Canada und Merxiko sich erstreckenden Koalition von Kapitalisten angenommen. Hierfür waren allerdings die eigen⸗ thümlichen Verhältnisse dieser Industrie besonders günstiag. Es kam für dieselbe darauf an, sehr ausgedehnte Strecken Landes
und dieselben mit einer großen Zahl von Rindern
Es kam ferner darauf an, von den großen Eisen⸗
gesellschaften billige Transporte, womöglich Ausnahmetarife,
Es kam endlich auch darauf an, von den Regierungen
der einzelnen Staaten nicht nur, sondern namentlich von derjenigen der Vereinigten Staaten, denen noch die Gesetzgebung über die Terri⸗
torien des Westens zustebt, besondere Vergünstigungen und Privilegien zu erlangen. Das konnten nicht einzelne kleinere Viehzüchter thun, sondern mächtige Vereinigungen großer Gesellschaften, welche, wie bei⸗ läufig bemerkt werden soll, zu einem sehr großen Theil von englischen Kapitalisten gebildet worden waren.
Die großen Gesellschaften gingen sogar bewußt darauf aus, die kleineren viehzuchttreibenden Nachbarn auszukaufen, zu verdrängen, kurz: aufzusaugen, um sich dann untereinander um so leichter ver⸗ einigen, ihre Interessen wahrnehmen und namentlich auch die gegen⸗ seitige Konkurrenz ausschließen zu können.
Vollzogen aber hat sich die Bildung einer allgemeinen Ver⸗ einigung erst am Schluß vorigen Jahres in einer zu diesem Zweck nach St. Louis einberufenen „Wiehzüchter⸗Konvention“. In dieser wurden die Grundlagen für ein Statut der Bereinigung festgestellt und die hauptsächlichsten allgemeinen Forderungen im Interesse der Industrie verabredet, welche alle den oben angedeuteten, großartig monopolistischen Charakter tragen. Die „Konvention“ tagte in St. Louis gegen Ende November v. J.
Nach Konstituirung des Bureaus wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
1) den Kongreß zu veranlassen, auf Erlaß eines Gesetzes hinzu⸗
beiten, wonach von Bundes wegen ein sicherer Transportweg von sechs Meilen Breite von den ausgedehnten Viehzüchtereien in (breeding grounds of the South) zu den großen Viehweiden
Nordwestens (maturing grounds of the Northwest) ein sogenannter National Stock Trail von ein’m noch näber zu bestim⸗ menden Punkte am Red River in nordwestlicher Richtung bis zur Grenze der britischen Besitzungen hergestellt werden solle;
2) den Kongreß anzugehen, daß die Bundesregierung den größe⸗ ren Theil der zu Agrikulturzwecken sich nicht eignenden, umfangreichen Ländereien in den Territorien Utah, Idaho und den Staaten Kali⸗ fornien, Nevada und Oregon, nämsich das zwischen Nevada und dem achtundneunzigsten Meridian liegende grof
8
— Interessenten zum Großbetriebe der Viehzucht für ein Jahren pachtweise überlasse;
3) beim Kongreß einzukommen, daß bei Herstellung des in Frage stehenden großen Viehtransportswegs ab und zu an geeigneten Stellen Quarantänestationen zum vorübergehenden Aufenthalt des erkrankten Viehes bezw. zur Verhütung der Ausbreitung ein in der Nähe weidenden, anderen Viehzüchtern gerichtet würden;
4) beim Kongreß vorstellig zu werden, zeitgemäß sei, gesetzlich Vorkehrungen zu treffen, vermittelst d er Verbreitung von Lungenkrankbeiten, der Klauenseuche und der Rinderpest, unter dem Vieh in allen Staaten wirksam entgegengetreten werden könne.
In den nordamerikanischen Viehzüchterkreisen verspricht man si i Emanirung von derartigen Gesetzen Seitens der Vereinigten Staaten eine außergewöhnliche Hebung der Rindvieh⸗ und auch der Pferdezucht im Lande.
Die Herstellung eines Transportwegs wie der eines National Stocs« Trail sichert den großen Viehzüchtern des Südwestens und Westens der Union einen ebenso sicheren, als billigen Trans⸗ port zu den Viehmärkten in den weiter östlich und nördlich ge⸗ legenen Staaten. Hier finden sie ein lohnendes Absatzfeld und durch Vermittelung der in Missouri (St. Louis) und in Illinois (Chicago) etablirten, großartig angelegten Schlachthäuser einen er⸗ leichterten starken Export von frischem und gesalzenem Fleisch nach Europa. Insbesondere Chicago dürfte in Folge der Gewährung billiger Weiterfracht nach einem Hafen der atlantischen Küste von den texanischen Viehzüchtern ins Auge gefaßt worden sein. Es bilde ohnedies schon besagte Stadt den Mittelpunkt des nordamerikanischen Viehhandels.
Der Gouverneur des Staates Missouri, welcher die Versamm⸗ lung empfing und eröffnete, gab in der Eröffnungsrede folgendes Bild über das Wachsthum und die Ausdehnung der Viehjzucht.
Im Jahre 1883 gab es westlich vom Mississippi 22 ½ Millionen Rinder. In den ganzen Vereinigten Staaten nach dem Zensus vom Jahre 1880 ca. 40 Millionen.
Die Zunahme des Exports von Rindern zeigen folgende Zahlen:
ö“ 20 530
1875 G
1878 1879 1880 V1 1X“” 400 000
Von Rindfleisch wurden ausgeführt im Jahre 1880:
Frisches geschlachtetes Fleisch 84 717 194 Pfd. im Werthe 7 ½ Millionen Dollars.
Rindfleisch in zinnernen Kannen für 7 877 200 Dollars.
Gesalzenes Fleisch 45 237 000 Pfd. im Werthe von 28 Dollars.
Der Totalwerth von exportirtem „beef-, d. i. Fleisch, war:
be*
—.—] 2
—*
RqXX*“*“] Derselbe ist auch seitdem noch gestiegen.
Von der Bedeutung der zu der Konvention zusammengetretenen Viehgesellschaften kann man sich einen Begriff machen, wenn man er⸗ fährt, daß allein die Continental Cattle Company zu St. Louis einen Besitz von 924 880 Ackern (1 Acker = 1 ½⅛ preußische Morgen) Land, von ca. 100 000 Stück Rindvieh und von 1200 Pferden hat und mit einem Kapital von 2 700 000 Dollars arbeitet.
Gesellschaften und auch einzelne Besitzer in Texas, Colorado und Montana sollen einen noch größeren Besitz aufzuweisen haben.
Im Hinblick auf diese Verhältnisse entsteht für uns die Frage: Sollen wir so großen und so konzentrirten Kapitalkräften gegenüber
ie Hände in den Schooß legen und ruhig zuseben, wie bei der Leich⸗ tiskeit des heutigen Transports jene Gesellschaften auch unsere Land⸗ wirthe und Bauern vernichten, indem sie deren Viehstand ge⸗ wissermaßen mitaufsaugen, wie sie es drüben schon be den kleineren Besitzern gethan haben, nur um nachher in ihrem eigenen Interesse die Konkurrenz ausschließen und die Preise diktiren zu können? Oder sollen wir gegen die unserer Landwirthschaft von dortbher drohende Gefahr einen Schutzwall auf⸗ richten, hinter welchem wir die Selbstständigkeit unserer nationalen Produktion und die Selbstständigkeit unserer Landwirthe, der Bauern ebensowohl wie der sogenannten Großgrundbesitzer, schützen? Die Antwort auf diese Frage kann für den gesunden Menschenverstand nicht zweifelhaft sein.
be
„ 2 2„ 8 — 2 „ 8
Rindern und
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 11. — Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 30. April 1885, betr. Abänderung und Ergänzung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands. 1
Central⸗Blatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 9. — Jahalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗ Gesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen — I Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Zahlung von Pferde⸗ geldern beim Verkauf eines unbrauchbar gewordegen Dienstpferdes. — III. Indirekte Steuern: Zulassung von Terpentinöl zur Branntwein⸗ denaturirung für Oeldruckbilderlack — Erkenntniß des Reichsgerichts. Begriff von Bier und Bierbereitung im Sinne des Brausteuergesetzes. — Lagerung denaturirten Branntweins in nicht geaichten Reservoirs. — Gesetz, betreffend Abänderung der §§. 12, 16 und 19 des Gesetzes, betreffend die Erhebung der Tabacksteuer. — VI. Personalnachrichten.
Reichstags⸗ Angelegenbeiten.
Dem Reichstage sind Aktenstücke, betreffend Egypten, vorgelegt worden. Das Heft enthält 21 Aktenstücke, zunächst die Note des großbritannischen Botschafters in Berlin, vom 29 No⸗ vember 1884, nebst Memorandum, enthaltend englische Vorschläge zur Regelung der egpptischen Finanzverhältnisse; ferner folgende Aktenstücke: 2) Erlaß des Reichskanzlers an den Kaiserlichen Botschafter in London vom 20. Dezember 1884 (Aufnahme eines deutschen und eines russischen Mitgliedes in die egyptische Schuldenkommission). 3) Erlaß an den Kaiserlichen Botschafter in London vom 20. De⸗ zember 1884, betreffend die Rechtsverhältnisse der egpptischen Schulden⸗ kommission. 4) Erlaß des Reichskanzlers an den Kaiserlichen Bot⸗ schafter in St. Petersburg ebenfalls vom 20. Dezember 1884. (Weitere Maßnahmen wegen der egvpptischer eits erfolgten Zurück⸗ weisung des deutsch⸗russischen Antrages auf Theilnahme an der Schuldenkommission). 5) Erlaß an den Kaiserlichen Botschafter in Paris vom 29. Dezember 1884, betreffend „unsere Stallung zu den englischen Vorschlägen.“ 6) Instruktion des Reichskanelers an die Kaiserlichen Botschafter in London, Paris, Rom und Wien vom 6. Januar 1885, betreffend Betheiligung und Ruß⸗
ids an der egyptischen Schuldenkommission. 7) Memorandum der nzösischen Regierung vom 8. Januar 1885. enthaltend Vorschläge vegen Regelung der egyptischen Finanzverhältnisse. 8) Erlaß vom 17. Januar 1885 an den Botschafter in London, lung der Mächte zum deutsch russischen Aantrag die Schuldenkommission. 9) Auszug aus einem schafters in Ldondon vom 22 Januar 1885 s Regierung zu den f englischen Botschafters die Stellung England 1) Telegramm an den
25. Januar 1885: „Wir nehmen
Reichskanzlers an die Botschafter in Wien und St. Petersburg
3. Februar 1885: Französische Vorschläge wegen der weiteren Behandlung der egyptischen Angelegenbeiten. 13) Telegramm des
ürsten Bismarck an den Botschafter in London vom 7. Februar 1885 iber derselben Gegenstand. 14) Telegramm an die Botschafter in Wien, Paris und Rom vom 10. Februar 1885, betr. die Betheiligung Deutschlands und Ruslands an der Schuldenkommission. 15) Memo⸗ raadum der französischen Regierung vom 10. Februar, betr. Bedenken Ruslands gegen eine solidarische Haftung der Mächte für die neue Anleihe. 16) Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Kairo vom 10. Februar 1885 wegen Ernennung eines deutschen und eines russischen Mitglieds egyptischen Sculden⸗ kommission. 17) Telegramm des Reichskanzlers an den Botschafter in Wien vom 12. März (Reserve wegen der Schuldenkasse entzogenen Gelder). 18) Die Deklaration der Mächte vom 17. März 1885. 19) Konvention der Mächte vom 18. März 1885. 20) Note französischen Botschafters in Berlin Suezkanal⸗Kommission in Paris). Botschafter in Berlin vom 27.
Schreiben).
Deutschlands
Landtags⸗Angelegenheiten.
Die XI. Kommission des Herrenhauses zur Vorberathung es Gesetzentwurfs, betreffend Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen eingeben, an die Kom munalverbände, hat sich, wie folgt, konstituirt: Graf zur Lippe, Vorsitzender; Graf von Brühl, Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden; Hache, Schriftführer; Lindemann, Stellvertreter des Schrift⸗ führers; Becker, Frhr. von Landsberg, Boije, Frhr. von Solemacher⸗ Antweiler, Graf von Finckenstein⸗Madlitz, Frhr. von Manteuffel, Fürst zu Wied, Frhr. von Hardenberg, Graf von Pfeil, Dr. Baum⸗ stark, Fürst zu Putdus.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund heitsamts sind in der 16. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 25,1. in Breslau 32,4, in Königsberg 28,4, in Köln 29,5, in Frankfurt a. M. 20,7, in Hannover 26,5, in Kassel 20,3, in Magdeburg 23,9, in Stettin 28,0, in Altona 30,6, in Straßburg 26,3, in Metz 22,9, in München 36,4, in Nürnberg 30,6, in Augsburg 23,4, in Dres⸗ den 25,8, in Leipzig 28,6, in Stuttgart 22,0, in Braunschweig 21,8, in Karlsruhe 23,1, in Hamburg 26,0, in Lübeck —, in Wien —, in Budapest —, in Prag —, in Triest —, in Krakau 33,8, in Base 23,4, in Brüssel 27,2, in Amsterdam 24,1, in Paris —, in London 22,3, in Glas gow 27,2, in Liverpool 29,9, in Dublin 34,0, in Edinburg 18,9, in Kopenhagen 23,2, in Stockholm 33,3, in Chri⸗ stiania 24,4, in St. Petersburg 38,2, in Warschau 29,7, in Odessa —, in Rom 23,2, in Turin 28,3, in Bukarest 39,0, in Madrid —, in Alexandria 29,3. — Ferner aus der Zeit vom 29. März bis 4. April cr.: in New⸗York 30,1, in Philadelphia 23,0, in Chicago —, in St. Louis —, in Cincinnati —, in San Franzisko 23,9, in Kalkutta 29,6, in Bombay 27,5, in Madras 40,7.
Beim Beginn der Berichtswoche herrschten an den deutschen Beobachtungsorten östliche und nordöstliche, in Bremen auch südöst⸗
Luftströmungen, die meist schon am 20., in Süddeutschland am 1. nach West und Südwest gingen und an den östlichen Statioaen it Nordwestwinden wechselnd, bis an das Ende der Woche vorwie⸗ end blieben, wo dann der Wind an den meisten Stationen nach nd Suͤdost zurückdrehte; nur an West⸗ und Südstationen blieb west vorherrschend. Die Temperatur der Luft war allgemein
öhere und überstieg das vieljährige Monatsmittel an allen 0 C. Niederschläge erfolgten selten und spär⸗
Ende der Woche wurden aus den meisten Stati
ntladungen gemeldet. Der beim Wochenbeginn zuft nahm bis zum 20. zu, sank dann allgemein bis zum 24, wo der Luftdruck wieder zu steigen, zu Ende der Woche aber wieder ab⸗ zunehmen begann, nur in Bremen, Köln und Karlsruhe war zu Ende der Woche ein Steigen des Barometers ersichtlich.
Die Sterblichkeitsverhältnisse gestalteten sich in der Berichts⸗ woche in den meisten Großstädten Europas, namentlich in den deutschen, ungünstiger. — Die allgemeine Sterblichkeitsverhältniszahl für die deutschen Städte stieg auf 26,6 von 257 (pro Mille und Jahr).
dE .
8
22 2
9
3. G0
v0v2 —
Insbesondere war die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine namhaft gesteigerte, sodaß von 10 000 Lebenden aufs Jahr berechnet 84 Säuglinge starben gegen 76 der Vorwoche, in Berlin 77 in München 122. Auch d terblichkeit in der gr
v
„ 8 5. 8
8
3 1
2 e höheren Altersklasse über 60 Jahr war meist eine größere.
Unter den Todesursachen zeigten von den Infektionskrankheiten Keuchhusten, typhöse und Kindbettfieber eine Abnahme, Scharlach, Masern, Diphtherie keine wesentliche Veränderung der durch sie her⸗ vorgerufenen Todesfälle. Auch Sterbefälle an epidemi wurden weniger, Brechdurchfälle der Kinder und zündliche Erkran⸗ kungen der Athmungsorgane häufiger als Todesursachen gemeldet. — Masern herrschten in Görlitz, Hannooer Wiesbaden, London. Liverpool, Manchester in größerer Ausdehnung; auch in Kopenhagen, St. Petersburg, Warschau stieg die Zahl der Sterbefälle, während sie in Liegnitz, München, Berlin, Glasgow, Stockholm eine kleinere wurde. — Das Scharlachfieber z igte sich in Mülheim a. Rh., Christiania, Warschau und Bukarest häufiger, in Berlin seltener als Todesursache. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Königsderg, Stettin, Bromberg, München, Gotha, Leipzig, Frankfurt a. M., Stockholm und Christiania eine größere, in Stolp, Dresden, Berlin, Hamburg, London eine kleinere. — Das Vorkommen der typhösen Fieber blieb ein beschränktes. An Flecktyvyhus kamen nur aus London und St Petersburg je 2 Todesfälle zur Mittheilung. — Der Keuchhusten trat in Ludwigshafen a. Rh., Amsterdam, London, Glasgow häufiger als Todes⸗Veranlassung auf; in Berlin und Edinburg
mischer Genickstarre
— b - 8 0 r n
“