ssiich sein regelmäßiges Vorkommen bei der Cholera
. “ rof. Dr. Hirsch, Geh.
Leyden, Sanitäts⸗Rath Dr. S. Pistor, Generalarzt Dr. Schubert, Geh. Rath Dr. Struck, Geh. Rath Prof. Dr. Virchow, Regierungs⸗Rath Dr. Wolffhügel, treten dies Mal außer dem jetzigen Direktor des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Hrn. Geh Rath Koehler, noch die Herren Geh. Rath Dr. von Pettenkofer⸗München und Geb. Rath Dr. Günther⸗Dresden. Durch den Zutritt der letzt⸗ genannten Herren war dis frühere deutsche Cholerakommission voll⸗ ständig vertreten. Schon im vorigen Jahre war beabsichtigt, die Ein⸗ ladung allen früheren Mitgliedern derselben zukommen zu lassen; man nahm aber davon Abstand, weil man nicht glaubte, den außerhalb Ber⸗ lins wohnenden Herren die Reise auferlegen zu sollen. Um so erfreulicher und im Interesse der Sache liegend ist es, daß Beide der an sie ergangenen Einladung bereitwillig Folge geleistet haben. Als Schriftführer fungirt wiederum Hr. Prof. Dr. B. Fraenkel. Die Publikation der Verhand⸗ lungen wird auch dies Mal in der „Berl. Klinischen Wochenschrift“ und in der „Deut. Med. Wochenschr.“ geschehen.
Die erste Sitzung der neuen Serie der Verhandlungen er⸗ öffnete am Montag. den 4. d. Mts. der Vorsitzende, Hr. Virchow, mit einigen geschäftlichen Mittheilungen. Hierauf trat die Versammlung in die Verhandlung über den ersten Punkt der Tagesordnung Der⸗ felbe lautet: Darlegung und Diskussion der neueren, seit der letzten Sitzung gewonnenen Erfahrungen über die Cholera Bakterien mit kesonderer Berücksichtigung ihrer Dauerfähigkeit.
Hierzu erhält zuerst das Wort Hr. Geheime Rath Professor Dr. Koch. Derselbe beginnt mit einer Besprechung der seit der letzten Sitzung der Konferenz publizirten Arbeiten. Die gegnerischen (Finkler⸗Prior, Klein, Emmerich) werden kritisch widerlegt und aus den bestätigenden der Schluß gezogen, daß der Kommabacillus nirgendwo anders, als bei Cholera sich findet, hier aber niemals fehlt. Als eine eigene bestätigende Erfahrung erwähnt Koch die Untersuchung von Deckgläschen, die ihm, mit dem Darminhalt von 79 Fällen von Cholera bestrichen, aus Kalkutta zugesandt wurden. Er demonstrirt eine von Reinkalturen des Kommabacillus aus Frankreich, Italien und Deutschland, die alle vollkommen gleich sind. Er bält es für bewiesen, daß der Kommabacillus ausschließlich der Cholera zukomme und von allen anderen Batterien leicht zu unterscheiden, also diagnostisch verwerthbar sei. Hierauf schildert er mit Reinkulturen angestellte, gelungene Thierexperimente. Thera⸗ peutische Versuche an den Cholerathieren haben vor der Hand nur gezeigt, daß große Dosen Kalomel oder die Anwendung von Naphtalin das Leben der Thiere um einen Tag im Durchschnitt verlängern. Der Kommabacillus wird durch Trockenheit und andere Desinfek⸗ tions⸗ i e Abtödtungsverfahren z. B. durch Karbolsäurelösung von ½ % schnell vernichtet. Den Beobachtungen am Menschen, die wie ein Infektions⸗Experiment betrachtet werden können (Klein, Macnamara), fügt Koch eine neue hinzu. Von den 150 Aerzten, die die Cholerakurse im Reichsgesundheits⸗Amt besuchten, bekam Einer Cholerine. In seinen Dejektionen fanden sich Kommabacillen. Unter der oben erwähnten demonstrativen Serie von Reinkulturen rührten die aus Deutschland von diesem Falle her. Ueber die Haltbarkeit des Kommabacillus zeigen angestellte Versuche, daß derselbe im Brunnenwasser 30 Tage lang, in Kanaljauche 7 Tage, in dem Inhalt einer Abtrittsgrube 24 Stunden, auf feuchter Leinewand 3 — 4 Tage, im Hafenwasser von Marseille (nach Nicati und Rietsch) 81 Tage, auf Agar⸗Agar länger als 144 Tage lebend erhalten werden kann. Eine eigentliche den Sporen anderer Bacillen entsprechende Dauer⸗ form läßt sich aber nicht nachweisen.
Nach Koch ergreift Hr. von Pettenkofer das Wort. Er erklärt sich für nicht durchaus überzeugt. Namentlich scheine ihm dos Thier⸗ experiment wenig gelungen. Pettenkofer kann den Kommabacillus nicht als den ursächlichen Erreger der Cholera ansehen, nimmt viel⸗ mehr an, daß durch die Cholera Bedingungen geschaffen werden, welche die Entwickelung des Kommabacillus begünstigen. So erkläre Die Gesetze der aber nur daß der
Medizinal⸗Rath Dr. Geh. Rath Dr. Skrzeczka,
Neumann,
1 Selie
epidemiologischen Erfahrung über Cholera könnten gezwungen durch die Annahme erklärt werden, Kommabacillus die Ursache dieser Krankheit sei. Derselbe sei widerstandsleos, werde durch Trockniß vernichtet, während in Nieder⸗Bengalen die trockene Jabreszeit gerade die Cholera begün⸗ stige. Auch seien die Kommabacillen nur im Darm, nicht in den Organen vorhanden. Man müßte also annehmen, daß sie in dem schwer resorbirenden Choleradarm ein sehr starkes Gift erzeugten.
In den Reinkulturen in München hätte sich ein solches nicht nach⸗
weisen lassen. Die Cholera scheine nicht eine Kombination von In⸗ fektion und Intoxikation zu sein, sondern eine reine Infektionskrank⸗ heit. Wie aber auch die Entscheidung über die Bacillen ausfallen möge, es müsse doch erst immer wieder die Uebereinstimmung mit den epidemiologischen Gesetzen dargethan werden. Wenn die Cholera⸗
kranken nicht direkt anstecken, so könne es auch der Cholerapilz nicht
thun, und wenn die Cholera von Ort und Zeit abhängig sei, dann körnne auch der Cholerapilz nicht darüber gebieten. Hr. B. Fraenkel erwähnt, daß das einzige Bakterium des Darmes,
welches mit Kommabecillen morphologisch Aehnlichkeit habe, ein im Munde wohnender kommaähnlicher Vibrio sei.
Rath Prof. Dr. Koch, Geh. Rath Prof. Dr.
8 1“ 1 8 Koch wendet sich gegen die Ausführungen des Hrn. von Pettenkofer. Es sei gänzlich ohne jedes Analogon, daß durch eine Krankheit ein Bacillus sekundär entstände der nur bei ihr gefunden werde. Die trockene Jahreszeit mache Kalkutta keineswegs trocken, sondern verringere nur den sehr großen Wasserreichthum dieser Stadt. Gegenüber den Münchener negativen Versuchen, ein Gift aus den Reinkulturen des Kommabacillus zu gewinnen, haben solche, die hier gemacht, aber noch nicht abgeschlossen seien, ein positives Resultat ergeben. Es sei kein Fall bekannt, daß die Cholera, wie bei Milz⸗ brand und Pocken, durch trockene Gegenstände verbreitet worden sei. So spräche auch die Erfahrung nicht für eine Dauerform des Bacillus. Die Sitzung wurde sodann vertagt.
Hr.
Im Verlag des Hofphotographen H. Rückwardt in Berlin ist soeben ein stattliches „Album von Varzin“ erschienen, das in 24 Blättern von meisterlicher Ausführung ein interessantes Bild der als Besitz des Fürsten von Bismarck bekannten Herrschaft und vor allem der zu dem Besitzer in näherer Beziehung stehenden Partien derselben bietet. Ihre Entstehung verdankt die Publikation dem Fabrikbesitzer Behrend, dem Pächter der Varziner Papiermühlen, der die photographischen Aufnahmen reranlaßte und dem Fürsten von Bismarck als Festgabe zum 70. Geburtstage ein erstes Exemplar des Albums überreichte. Daß letzteres nicht blos durch den Gegenstand der Darstellung an sich, sondern zu⸗ gleich auch durch den künstlerischen Geschmack zu fesseln weiß, mit welchem die Aufgabe erfaßt und durchgeführt ist, bedarf im Hinblick auf die bekannten tüchtigen Leistungen des Rückwardtschen Ateliers kaum der besonderen Bemerkung. Was die Photographien bieten, sind durchweg anziehende Naturstudien, die auf treueste Wreder⸗ gabe der wirklichen Erscheinung ausgehen. Auf eine äußerlich effekt⸗ volle Inscenirung der einzelnen Ansichten ist ausnahmslos verzichtet; der geschickten Wahl der Standpunkte und der trefflichen Durch⸗ arbeitung der photographischen Platten gelingt es indeß nichtsdesto⸗ weniger, die Mehrzahl der Blätter zu in sich geschlossenen Bildern von charakteristischer Haltung abzurunden. Eine Gesammt⸗ ansicht Varzins und der umgebenden Landschaft eröffnet die Reihe der Blätter. Daran schließen sich die Ansichten des alten schmucklosen Schlosses mit dem neuen Anbau, der dasselbe Gepräge strengster Einfachheit trägt, wie es dem Beschauer weiterhin in den Interieurs des fürstlichen Arbeits⸗ und des Billardzimmers sowie in den an das Schloß anstoßenden Parkpartien entgegentritt. Nicht ohne malerischen Effekt sind sodann die Scenerien der alten, halb⸗ verfallenen Dorfschmiede, der verschiedenen Papiermühlen, des Jäger⸗ hofs und der Försterei Annenhof, zu denen ferner noch die Ansichten der Dörfer Seelitz, Puddiger und Wussow sammt der Kirche des letz⸗ teren hinzutreten. Eine Reihe der trefflichsten Aufnahmen aber schildert endlich die zum Theil erst von dem jetzigen Besitzer Varzins geschaffenen Wald⸗ und Wasserpartien der Seeberge mit den durch das Nadelholz geschlagenen Durchhauen, die von stillen, abgeschiedenen Ruheplätzen aus dem Auge eine weite Ausschau über Wald und Feld gewähren. So schlicht und einfach diese Natur erscheint, so entbehrt sie doch keineswegs eines eigenartigen landschaftlichen Reizes, und ein Blick auf die vorzüglich gelungenen Blätter, in denen sie sich in voller Treue widerspiegelt, würde das Album als meisterliche Leistung der Photographie selbst dann der Beachtung werth erscheinen lassen, wenn es nicht überdies durch die Beziehung auf den Besitzer von Varzin ein weiter reichendes historisches Interesse gewönne.
von Volkmann und
in Nr. 99 d. Bl. 1 farbig bemalter
gemeinsam ausgeführten
besprochenen,
Den Proben
rell MNarmorskulptur hat sich inzwischen ein drittes, etwas größeres Stück hinzugesellt, das über die beiden ersten Versuche in jeder Hin⸗ sicht hinausgeht und noch deutlicher erkennen läßt, wie der von den beiden Künstlern eingeschlagene Weg direkt zu dem Ziele führt, an der Hand einer Rekonstruktion der griechischen Polychromie für die moderne Plastik das seit den Tagen der Renaissance für sie verlorene Moment der Farbe wiederzugewinnen. In der neuen Arbeit, die abermals wie das Fragment eines größeren Reliefs wirkt, erscheint die Aufgabe zunächst rein äußerlich erweitert. Statt eines einzelnen Kopfes bietet sich der Betrachtung ein umfangreicheres Bruchstück dar, das als aus einem Festzug in der Art des Par⸗ thenonfrieses herstammend gedacht ist. Es zeigt den Profilkopf eines Jünglings bis zu der von karmoisinfarbenem Gewande bedeckten Schulter herab und dazu den eines Pferdes, eines mit lichtgrünem Zaumzeug aufgeschirrten Schimmels, neben welchem man ihn ein⸗ herschreitend zu denken hat. Die Vorstellung eines größeren Ganzen, einer breit sich entfaltenden, im vollen Schmuck der Farbe prangenden Komposition, wird dadurch in dem Beschauer angeregt und der weiter⸗ bildenden Phantasie in unmittelbarer Lebendigkeit gegenübergestellt. Zu dem erweiterten Rahmen des Exoeriments aber tritt eine nicht unwesentliche Modifizirung desselben hinzu. Neben von den Künstlern zuerst ausgeführten bärtigen Männer⸗ kopf, der bei völlig antikem Gepräge der Formengebung auch in der gleichsam nachgedunkelten Tönung des Fleisches den
fast täuschenden Eindruck einer alten Arbeit hervorruft, war bereits in dem frischer getönten Mädchenkopf ein Schritt weiter dazu gethan die Farbe in ihrer ursprünglichen Lebendigkeit wirken zu lassen. Auch der letzte Rest einer leisen Scheu nach dieser Seite hin ist jetzt in dem neu ausgestellten Relief vollständig überwunden, und von jeder künstlichen Patinirung der angewendeten Farbentöne so unbe⸗ dingt abgesehen, daß die Bemalung den Eindruck des eh erst fertig gewordenen Werkes hervorruft. Das helle Blau des Grundes, das Weiß, mit welchem der Pferdekopf üͤber⸗ zogen ist, der gelbliche Schimmer im Ansatz der Mähne, das braune Haar, die rothen Lippen und der klare, in der Wange bis zum Ohr hinauf von wärmerem Roth durchschimmerte Fleischton des Jüng. lingskopfes bringen sich in gleichmäßig unberührter Frische zur Geltung und die damit erreichte Gesammtwirkung steht an vornehmem künst⸗ lerischen Reiz jenen ersten Versuchen nicht im entferntesten nach Besondere Beachtung verdient die nicht mehr zu überbietende Meister⸗ schaft, mit der in dem ungemein edlen Jünglingskopf sowohl wie in dem des Thieres das Auge behandelt, der lebendige Glanz desselben zum Ausdruck gebracht, die dunklere Pupille und die beller schimmernde Iris in feiner Nuancirung des verschiedenartigen Effekts caarakterisirt ist. Gerade in dieser Partie und in dem gesammten Fleischton, gegen dessen Wiedergabe man sich in den auf die antike⸗ Polpchromie bezüglichen Erörterungen stets am meisten sträubte, tritt die durch die Färbung erzielte Veredlung des Materials und die mit ihr Hand in Hand gehende Erhöhung der künstlerischen Wirkung am glänzendsten zu Tage. Erhebt die besprochene Arbeit auch nur den Anspruch, als ein weiterer Versuch betrachtet zu werden, so ist doch die Grenze des bloßen Experiments in ihr bereits überschritten und die volle Garantie dafür geboten, daß das hier bewiesene künstlerische Können sich nunmehr auch in wirklicher Praxis mit gleichem ästhetischem Erfolg bethätigen würde. “ “ Die Mastvieh⸗Ausstellung wurde heute, am 2. Ausstellungs⸗ tage, während der Morgenstunden in allen ihren Abtheilungen ein⸗ gehend von dem Staats⸗Minister Dr. Lucius besichtigt. — Für Mittags 1 Uhr war der Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen an⸗ gekündigt. — Von dem Recht, das Vieh am zweiten Tage geschlachtet auszustellen, haben nur wenige Aussteller Gebrauch gemacht. .
Im Königlichen Schauspielhause wurde gestern Goethe’s „Faust“ nach längerer Pause mit Neubesetzung zweier Hauptrollen aufgeführt. Die Titelrolle gab Hr. Nesper in zufriedenstellender Weise; die schöne Gestalt dieses Schauspielers und sein wohlklingen⸗ des, mächtiges Organ passen ja zu dieser Rolle ganz ausgezeichnet, und den deklamatorischen Theil derselben löste derselbe durchaus tadellobos, aber es mangelte fast vollständig die Ver⸗ tiefung und innere Durchgeistigung des hohen Gedanken⸗ inhalts. Hrn. Nespers Spiel war zwar durchdacht, und an einigen Stellen gewann der Vortrag auch Wärme und Innigkeit, aber der Künstler hat die die Gemüther ergreifenden, die Seelen packenden und erschütternden Töne nur selten gefunden; nichtsdestoweniger darf man hoffen, daß er bei weiterem fleißigen Studium zukünftig auch diese große darstellerische Aufgabe vollkommen lösen wird. Als „Gretchen“ sahen wir Frl. Rübsam vom Stadttheater in Aachen, welche Dame in der That gute und schätzenswerthe Eigenschaften für die Bühne besitzt; es treffen hier offenbar ursprüngliches Talent mit ehrlichem Fleiß zusammen, beide vereinigt erst machen die Künst⸗ lerin aus. In den ersten naiven Scenen traten die Vorzüge der Debütantin vielleicht wegen der natürlichen Befangenheit weniger hervor als in den folgenden dramatisch lebendigen und ergreifenden Momenten; auch gelang es der jugendlichen Künstlerin Anfangs nicht immer, die volle Herrschaft über die Klangfarbe und Fülle der Stimme zu behaupten; um so überraschender und wirkungsvoller gestaltete sich dieselbe in den von warmer Empfindung und ernster Leidenschaft gesättigten Scenen. Hier fand Frl. Rübsam die Töne wahren und tiefen Gefühlslebens mit so unwiderstehlicher Wirkung, wie sie eben nur durch reiche ursprüngliche Begabung erzielt werden kann. Das Anfangs zurückhaltende Publikum erwärmte sich denn auch mehr und mehr für die Künstlerin und zollte ihr nach den letzten Scenen ungewöhnlich reichen Beifall. — Die vorzüglicht Leistung der Fr. Frieb⸗Blumauer als „Martha“ bedarf keiner erneuten Anerkennung; den „Mephistopheles“ gab Hr. Kahle wie früher mit Auszeichnung, auch diese beiden Künstler hatten reichen Antheil an den Ehren des Abends. Zu er⸗
„Wagner“; in der That weiß dieser geniale Schauspieler aus der kleinsten wie aus der unsympathischsten Rolle immer ein abgerundetes köstliches Lebensbild zu gestalten, welches der Sympathie Aller sicher ist. Das Haus war ausverkauft und bewies durch seine wachsende
dem
Theilnahme, welche sich äußerlich oft und stürmisch kund gab, seint lebhafte Anerkennung für die im Ensemble schön gelungene Darstellung.
Im Deutschen Theater geht am nächsten Montag, den 11, „Emilia Galotti“ neu in Scene. In der Titelrolle wird Frl. Teresinz
Geßner als Gast zum ersten Male auftreten.
g b N8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R R.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen bei dem unterzeichneten Gerichte —
anzumelden, widrigenfalls sie erben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigun
u. dergl.
[2652] Aufgebot.
1) Die Buchbindergesellen⸗Krankenkasse in Er⸗ furt, vertreten durch die Buchbindermeister Bernhard Rhein und Rudolph Seidel zu Erfurt,
hat das Aufgebot des auf die Buchbindergesellen⸗ Krankenkasse in Erfurt lautenden Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse in Erfurt Nr. 28219 über
109,58 ℳ,
2) der Pharmazeut Karl Lendrich in Erfurt
hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden
Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse in Erfurt
Nr. 67307 über noch 118 ℳ 94 ₰ mit dem Be⸗ merken, daß die Bücher verloren gegangen sind, be⸗ antragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗
gefordert, spätestens in dem auf
den 23. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58,
anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗
melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Erfurt, den 10. März 1885.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung VIII.
erschöpft wird.
[71827]
drei und
16989) Aufgebot. Auf Antrag des Fabrikanten Arthur Franquet zu Braunschweig, Steinweg 4, werden alle Nachlaß⸗ gläubiger und etwaigen Vermächtnißnehmer des am Februar 1885 zu Amalfi gestorbenen Forst⸗ eflissenen Louis Johannes Lorenz Guido von Franquet aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß
esselben spätestens in dem Aufgebotstermine
am 1. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr,
folgen wird.
(L. S.)
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
*
Neuhaldensleben, den 30. April 1885 Lönigliches Amtsgericht.
Das Königl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 3. März 1885 folgendes Aufgebot erlassen:
Es sind durch Entwendung zu Verlust gegangen Stück 4 % Pfandbriefe der bayer. Hypotheken⸗ Wechselbank: Litt. E Nr. Nr. 36162 zu 1000 ℳ und Litt G. Nr. 10808 zu 500 ℳ, vinkulirt unterm 28. Juni 1876 auf den Namen des Georg Eberl, Paulusbauern in Ried.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Weiß in Mühl⸗ dorf, als bevollmächtigten Vertreters dieses Eberl, wird nun der Inhaber aufgefordert, längstens bis zum Aufgebotstermine:
Freitag, den 9. Oktober If. Is., Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale Rechte anzumelden und die drei Pfandbriefe vor⸗ zulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗
München, den 4. März 1885. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber
Oeffentlicher Anzeiger. — —
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.
gegen die Benefizial⸗ 8 verschollenen Loggers „
g der angemeldeten Ansprüche nicht tember v. J.
8 8 ertheilen eynacher.
Emden, den 28. April 1885.
Lohstöter.
[6818] een
Dietz als
von Hausen
13908 zu 2000 ℳ, Litt F.
gericht zu Oberaula kamp für Recht:
Grundbuchs von theilung III.
Nr. 18/I. seine
[6795]
Hagenauer.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage.
Bekanntmachung. In der seeamtlichen Untersuchungssache wegen des Mary & Jenny“ — K. F. D. T. — von Enden werden alle Diejenigen, welche über den Verbleib des in rubro genannten, am 30. Sep⸗ von hier auf den Heringsfang aus⸗ gegangenen und am 25. Oktober v. J. zuletzt ge⸗ sehenen Schiffes und seiner Besatzung Auskunft zu im Stande sind, hierdurch aufgefordert, dem unterzeichneten Seceamte bis zum 10. Juni d. J. desfallsige Anzeige zu machen.
Der Vorsitzende des Königlichen Seeamtes:
Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Bürgermeisters Vormund über Klixpert und dessen Ehefrau, Anna Catharina, geb Lindemann dortselbst, erkennt das Königliche Amts⸗ durch den Amtsrichter Kulen⸗
Es wird die Löschung des in Artikel 438 des Oberaula unter Nr. 1 Ab⸗ eingetragenen Pfandrechts wegen 34 Thlr. Kaufgeld für Conrad Hofmann und Frau Christine, geb. Splittorf von Hausen aus Vertrag vom 30. Januar 1854 verfügt. Oberaula, den 22. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
Kulenkamp.
Bekanntmachung. Der am 8. Oktober 1837 geborene Johann Gott⸗ wald, welcher zuletzt in Kosel bei Patschkau gewohnt
— 5
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
8
hat, im Jahre 1863 nach Amerika ausgewandert ift und unter dem 19. März 1874 aus San Francikco das letzte Lebenszeichen brieflich gegeben hat,
und dessen unbekannte Erben und Erbeserben wer⸗ den hiermit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht und spätestens in dem auf
den 14. Jannar 1886, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine schriftlich oder perfönlich zr melden, widrigenfalls der Johann Gottwald für todt erklärt wird, seine unbekannt gebliebenen Erben und Erbeserben aber mit ihren Erbansprüchen aus⸗ geschlossen werden.
Patschkau, den 18. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
Johannes Johannes
169922 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem hiesigen Königlichen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Adolf Jungmann mit dem Wohnsitz zu Lublinitz heut eingetragen worden.
Lublinitz, den 4. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht.
wähnen bleibt noch die fein durchdachte Leistung des Hrn. Krause als
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz.) Druck: W. Elsner.
Sechs Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 7. Mai
Staats⸗Anzeiger. — 1885.
—
—
Nichtamtliches.
—
Preußen. Berlin, 7. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen (94.) Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Berichts der XI. Kommission über den der⸗ selben zur Vorberathung überwiesenen Antrag des Abg. von Wedell⸗Malchow, betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichs⸗Stempelabgaben, vom 1. Juli 1881, und des von den Abgg. Dr. Arnsperger und Genossen eingebrachten Gegenentwurfs, fortgesetzt.
Die Berathung begann beim Antrage der Abgg. Richter und Kayser. Der Abg. Richter beantragte, dem Gesetzentwurf folgende Bestimmung als letzten Paragraphen (§. 32) hinzu⸗ zufügen:
„Mit dem Inkrafttreten dieses hesctzes wird das Gesetz, be⸗ treffend den Zolltarif u. s. w. vom 15. Juli 1879, dahin abge⸗ ändert, daß für das im Zolltarif Nr. 29 aufgeführte Petroleum (Erdöl) und andere Mineralöle anderweitig nicht genannt, roh und gereinigt, der Zollsatz aufgehoben wird.“
Der Abg. Kayser beantragte:
Dem Gesetzentwurfe als §. 32 hinzuzufügen: Mit dem In⸗ krafttreten dieses Gesetzes ist das Gesetz vom 12. Oktober 1867, betreffend die Erhebung der Salzsteuer, aufgehoben.
Für den Fall der Ablehnung aber zu beschließen: Aus dem Ertrage dieser Steuer wird ein Fonds gebildet, der den Namen „Arbeiter⸗Invalidenfonds“ führt und welcher bis zum Erlaß eines, die Versorgung erwerbsunfähiger Arbeiter regelnden Gesetzes an⸗ zusammeln und zinsbar anzulegen ist. Die Verwaltung dieses Fonds wird durch besonderes Gesetz geregelt.
Der Abg. Richter (Hagen) befürwortete seinen Antrag. Der Reichskanzler habe die Börsensteuer als eine Forderung moralischer Gerechtigkeit bezeichnet, wie überhaupt jetzt die Minister stets neue Steuern mehr mit schönen moralischen als mit finanziellen Zwecken zu rechtfertigen pflegten. So habe auch kürzlich der Minister Dr. von Scholz bei den Ge⸗ treidezöllen die wirthschaftliche Seite gegenüber der finanziellen in den Vordergrund gestellt. Gerechtigkeit sei ja eine schöne Sache; aber sie werde ebenso gut hergestellt, wenn man da, wo die Belastung zu groß sei, etwas abnehme, als wenn man da, wo sie zu klein sei, etwas zusetze. Wolle also der Reichskanzler die Belastung des Immobilien⸗ und Mo⸗ bilienverkehrs zu Gunsten des ersteren ausgleichen, nun, so möge der Kanzler denselben entlasten, anstatt den Mobitiar⸗ verkehr neu zu belasten! Im Jahre 1879 habe der Reichs⸗ kanzler über das Drückende des Pachtstempels geklagt; als man den Pachtstempel aber 1881 bei Erlaß des Reichs⸗ Stempelsteuergesetzes habe aufheben können, sei es ganz still davon gewesen. Jetzt sei eine Entlastung des Immobiliarver⸗ kehrs nicht einmal auf den Prospekt der Steuerreform gestellt. Auch wenn, wie er mit dem Reichskanzler glaube, die Börse die Steuer abwälzen könne, würde es der moralischen Gerech⸗ tigkeit entsprechen, eine den Erträgen dieser neuen Steuer ent⸗ sprechende Entlastung der ärmeren Klassen zu gewähren. Wenn der Abg. von Helldorff seinen Antrag gestern unor⸗ ganisch genannt habe, so finde er den Antrag doch z. B. viel orga⸗ nischer, als den Antrag Huene; denn sein Antrag wolle direkt beim Reich, wenn dieses Mehreinnahmen aus neuen Steuern er⸗ halte, auf der anderen Seite einen Steuererlaß, während der Antrag Huene das Geld erst vom Reich an die Einzelstaaten, von diesen an die Kreise, von diesen an die Gemeinden über⸗ weisen lassen wolle, wobei natürlich zuletzt nicht viel mehr von Steuererleichterung übrig bleiben könne. Sein Antrag wolle verhindern, daß im Namen der Gerechtigkeit die Steuer⸗ schraube fortwährend schärfer angezogen werde, gleichzeitig die Vertheuerung des Lichts, welches für Familie und Werkstatt gleich unentbehrlich sei, für die Zukunft beseitigen und den fiskalischen, fortwährend auf Steuererhebungen gerichteten Bestrebungen entgegentreten.
Der Abg. Kayser erklärte, er verstehe nicht, wie der Abg. Richter, der doch grundsätzlich gegen die Börsensteuer sei, gleich⸗ wohl einen Verwendungsantrag dieser Steuer stellen könne. Der Abg. Richter habe wohl nur seinem (des Redners) Antrage Kon⸗ kurrenz machen wollen. Weshalb habe der Abg. Richter sich sonst nicht mit seiner Partei für die Aufhebung der Salz⸗ steuer verbunden? Seine Partei treibe in ihrer Gegnerschaft gegen die Börse nicht etwa die Politik des Reichskanzlers, wie dieser es gestern anscheinend angenommen habe; im Gegentheil, die Regierung habe oft mit der Börse in naher Verbindung gestanden; seine Partei aber vertrete eine Volksströmung und treibe durchaus eigene Politik. Seine Partei könne der Re⸗ gierung schon deshalb keine neue Steuer auf Diskretion bewil⸗ ligen, weil sie dann fürchten müßte, ihre Erträge hauptsächlich für Kolonialpolitik und Marine verwendet zu sehen. Die Herren von der Rechten hätten seit Jahren Steuererleichterungen ver⸗ sprochen; solche aber hätten bis jetzt nicht stattgefunden. Er schlage nun die Aufhebung der Salzsteuer vor, weil kaum eine indirekte Steuer so sehr wie diese gerade den armen Mann treffe, für den die einzige Würze seiner Speisen das Salz sei. Sein Eventualantrag wolle bewirken, daß endlich die ins Stocken ge⸗ rathene Sozialreform mit der Alters⸗ und Invalidenversorgung der Arbeiter fortgeführt werde. Früher sei man am Bundes⸗ rathstische noch penibel gewesen, wenn es sich um den Willen des Kaisers gehandelt habe; jetzt müsse er trotz der Kaiser⸗ lichen Botschaft, worin die Sozialreform versprochen sei, dem Minister zurufen, er möge fleißiger arbeiten, damit die Sache endlich beginnen könne. Aber freilich, Kolonial⸗ politik und dergleichen andere Dinge hätten die Regierung von ihren Projekten bereits völlig zurückgebracht. Einer Regierung der Ausnahmegesetze, die erst kürzlich wieder gegenüber den Arbeitern an einem Orte den Belagerungs⸗ zustand verhängt habe, könne seine Partei nicht das Ver⸗ trauen schenken, welches in der Bewilligung von Mehrein⸗ nahmen ohne gleichzeitiges Verwendungsgesetz liegen würde. Seine Partei müsse daher, wenn ihre Verwendungsanträge abgelehnt würden, gegen das ganze Gesetz stimmen.
Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts von Burchard das Wort:
Meine Herren! Nach der kurzen Begründung, welche die Herren Antragsteller ihren hochwichtigen, für die Lage der Reichsfinanzen so bedeutungsvollen Anträgen gegeben haben, darf ich mich auf einige
kurze Bemerkungen beschränken
Die Tendenz beider Anträge geht dahin, die Mehrerträge, welche aus dem vorliegenden Gesetzentwurf erwachsen werden, zum Erlaß anderweitiger indirekter Abgaben zu verwenden. iese Ten⸗ denz steht in schneidendem Widerspruch zu den Zielen, welche die Steuerreform seit dem Jahre 1878 verfolgt hat, nämlich dem Reiche aus den indirekten Steuern neue Einnahmen zuzuführen, welche dazu verwandt werden sollen, den Druck der direkten Steuern in den Einzelnstaaten und kommunalen Verbänden zu erleichtern. Das ist der Gegensatz zwischen den Anträgen der Herren Antragsteller und zwischen der Steuerreform, wie sie im Jahre 1878 eingeleitet ist und die Zustimmung der Majorität des jetzigen Reichstages und auch des früheren gefunden hat.
Der Hr. Abg. Richter sagt, es würden bloß neue Steuern auf⸗ erlegt; eine Erleichterung des Druckes resultire daraus nicht. Das ist doch wohl eine ganz falsche Vorstellung. Die Mittel, die das Reich zur Erfüllung seiner Aufgaben verlangt, werden etatsmäßig festgestellt; sie werden zunächst aufgebracht durch eigene Einnahmen des Reiches, soweit aber diese eigenen Einnahmen nicht reichen, haben die Einzelstaaten in Form der Matrikular⸗ beiträge Zuschüsse zu leisten. Den Einzelstaaten ist die Domäne der indirekten Abgaben im Wesentlichen entzogen; sie müssen vorwiegend die Mittel durch direkte Abgaben aufbriagen. Soweit also die Matrikularbeiträge in Anspruch genommen werden, resultiren sie aus direkten Abgaben, und je mehr die Einnahmen des Reichs aus indirekten Abgaben erhöht werden, um so mehr vermin⸗ dern sich die Matrikularbeiträge und vermindert sich damit auch der Druck der direkten Steuern in den Einzelstaaten. Schon von diesem Standpunkt aus würde der Antrag des Hrn. Abg. Richter und auch der Prinzipalantrag des Hrn. Abg. Kayser, glaube ich, vollständig unannehmbar sein.
Es kommt aber hinzu, daß beide Anträge viel weiter gehen, als daß sie einen Ersatz einer indirekten Abgabe durch eine andere in Aussicht nehmen. Die Erträge der Salzakgabe beziffern sich auf un⸗ gefähr 41 Millionen, die Erträge des Petroleumzolles auf über 22 Millionen. Wie hoch die Mehrerträge aus der jetzigen Reform der Börsensteuer sich stellen würden, das ist annähernd kaum zu überschlagen. Aber ich glaube, keine Berechnung geht so weit, daß auch nur annäbernd ein Mehrertrag von 22 Millionen aus der Reform der Börsensteuer in Aussicht genommen wird. Es würde also bei Annahme eines dieser Anträge nicht bloß der Mehrertrag der Börsensteuer zum Erlaß anderer indirekter Abgaben verwandt werden, sondern es würde auch darüber hinaus noch eine Lücke geschaffen werden in den Einnahmen aus den indirekten Abgaben, die dann wieder ausgefüllt werden müßte durch Steigerung der Matrikular⸗ beiträge.
Was nun insbesondere den Erlaß des Petroleumzolles betrifft, so, glaube ich, hätte dieser Antrag zum Zolltarif ge⸗ stellt werden müssen, nicht hier. Es ist ja auch bei der zweiten Berathung der Zolltarifnorelle im Hause ein, wenn auch nicht so weit gehender, doch ähnlicher Antrag gestellt worden, den Petroleumzoll auf die Hälfte herabzusetzen. Der Antrag ist damals von dem Antragsteller nicht näher begründet worden, und auch der Herr Abg Richter hat ihm nur wenige Worte gewidmet; er ist ab⸗ gelehnt worden. Jetzt steht nun in dem Beschluß der zweiten Be⸗ rathung zum Zolltarif Petroleum mit 6 ℳ verzeichnet. Soll eine Aenderung herbeigeführt werden, dann muß sie, glaube ich, in jenem Gesetz herbeigeführt werden und nicht als Antrag zum Börsensteuer⸗ esetz.
G Ich will auf die Gründe für und wider den nicht näher eingehen; im Jahre 1879 sind sie eingehend diskutirt worden, und ich glaube, wenn ein Finanzzoll sich bewährt hat, so ist es in der That der Petroleumzoll. Die Befürchtungen, daß sich um den Petroleumzoll die Preise steigern würden, sind nicht eingetroffen; die Preise des Petroleums sind immer mehr herabgegangen, das Angebot auf dem inländischen Markt hat sich außerordentlich vermehrt, nach⸗ dem auch Rußland mit seinem Petroleum in Konkurrenz getreten ist. Der Zoll wirkt nicht vorzugsweise belastend für die minder Wohl⸗ habenden, sondern vertheilt sich nach Maßgabe der Wohlhabenheit, indem unzweifelhaft die Wohlhabenderen mehr Petroleum brauchen, als die weniger gut Situirten. Meine Herren, es sind das moterielle Gründe, die ich aber nicht weiter diskutiren möchte; ich glaube, daß, was diesen Antrag des Hrn. Abg. Richter betrifft, er sich der üustimmung der Majorität des hohen Hauses nicht zu erfreuen haben wird.
Was dann die Aufhebung der Salzsteuer betrifft, so ist diese Steuer seit dem Jahre 1867 in der jetzigen Weise in Kraft; sie trat an die Stelle des Salzmonopols. Ob die Aufhebung des Sall⸗ monopols ein guter, von wohlthätigen Folgen begleiteter Schritt war, habe ich hier nicht zu untersuchen; jedenfalls hat sich seitdem die jetzige Salzsteuer eingelebt. Sie ist eine Steuer, die, soweit die Regierung ein Urtheil darüber fällen kann, in keiner Weise drückend eingewirkt hat. Eine vollständige Aufhebung der Salzsteuer kann ja auch nach dem von mir Bemerkten gar nicht in Frage kommen; es könnte sich nur darum handeln, ob etwa eine Verminderung der Salzabgaben in Betracht zu ziehen sei. Nach den eingehenden Untersuchungen, die im Jahre 1873 vom Bundesrath ver⸗ anlaßt worden sind, ist aber anzunehmen, daß eine solche Verminde⸗ rung der Salzsteuer sich in keiner Weise als zweckmäßig erweisen würde; sie würde finanziell sehr schwerwiegende Einbußen schaffen, ohne doch, wenn die Verminderung der Abgabe nicht eine sehr bemerkenswerthe wäre, zu einer wesentlichen, fühlbaren Verminderung des Salzpreises zu führen. Es würde also dadurch der Zweck nicht erreicht werden, den der Hr. Abg. Kayser will.
Was endlich den Eventualantrag des Hrn. Akg. Kavser betrifft, aus dem Ertrage der Börsensteuer einen Fonds zu bilden mit dem Namen „RArbeiterinvalidenfonds“, in dem die angesammelten Kapi⸗ talien zinsbar angelegt würden, so hat der Hr. Abg. Kayser zur Be⸗ gründung dieses Antrages die Behauptung aufgestellt, die verbündeten Regierungen oder die Reichsverwaltung ließen den Plan einer weiteren Ausgestaltung der sozialen Arbeitergesetzgebung vollständig ruhen. Das ist ein Grundirrthum; die verbündeten Regierungen haben es von jeher als eine ihrer vornehmsten Aufgaben aner⸗ kannt, auf diesem schwierigen Gebiete eine Erleichterung des Looses der Arbeiter herbeizuführen. Ihnen Allen sind die großen Schwierigkeiten bekannt, die gerade in dieser Materie ruhen. Es ist aber nach eingehenden Bemühungen gelungen, sie wenigstens auf zwei Gebieten zu beseitigen: es sind die Gesetze, be⸗ treffend die Krankenversicherung und die Unfallversicherung, zu Stande gekommen; ich kann auch hinzufügen, daß die Regierungen es fort⸗ dauerd als eine ihrer wichtigsten Aufgaben ansehen, nun auch den Schlußstein dieser Gesetzgebung ins Werk zu setzen: die Altersver⸗ sorgung der Arbeiter.
Soweit meine Kentnisse reichen, sind die Arbeiten auch im besten Fortgang, und sie versprechen in kürzester Zeit zu einem Re⸗ sultate zu führen. Gelingt es, diese ebenso schwierige wie bedeutsame Aufgabe zu lösen, dann werden auch die Mittel, welche das Reich beizusteuern hat, um diese Zwecke zu verfolgen, gewiß nicht ein Hinderniß bieten können. Die Rücksicht auf die Finanzen wird unzweifel⸗ haft zurücktreten müssen gegenüber den hochwichtigen Zielen, die bet dieser Gesetzgebung verfolgt werden. Dann ist es aber vollständig unzweck⸗ mäßig und auch unnöthig, jetzt etwa einen solchen Fonds zu bilden und die Erträge der Börsensteuer zu thesauriren, damit sie eventuell den bezeichneten Zwecken dienen sollen.
Petroleumzoll hier
Es ist das doppelt auf dem
Gebiet der Reichsfinanzen unzweckmäßig im Hinblick auf den innigen usammenhang, in welchem die Reichsfinanzen mit den Finanzen der inzelstaaten steben. Ich bitte Sie also, aus diesen Gründen die
Anträge sämmtlich abzulehnen.
Demnächst nahm der Staats⸗Minister von Boetticher das Wort:
Ich höre, daß der Herr Vorredner aus dem Hause sich in seinen Ausführungen auch mit mir beschäftigt hat, und daß er insbesondere an die Behauptung, daß die Sozialreform vollständig ins Stocken gerathen sei, die Bemerkung geknüpft hat, daß, wenn ich hier an⸗ wesend gewesen sein würde, er mir den Rath srthbeilt haben würde, die Frage der Sozialreform ernster zu studiren, fleißiger zu arbeiten, damit die Sache endlich wieder in Fluß käme und die Verhreißungen der Allerböchsten Botschaft sich erfüllten. 8 Niun, meine Herren, der Vormurf, nicht fleißig genug gewesen zu sein, und die Mahnung, mehr zu leisten, tritt heute zum ersten Male an mich heran, und die Stelle, von der sie kommt, würde mich nicht gerade dazu nöthigen, ihre Berechtigung anzuerkennen. Wenn ich aber auch untersuche, ob wirklich dieser Vorwurf und diese Mahnung be⸗ gründet ist, so kann ich mein Erstaunen nicht zurückhalten, daß dieser Vorwurf und diese Mahnung in einem Augenblick ausgesprochen werden, wo die Vorlagen bezüglich der Sozialreform, die aus meinem Ressort gekommen sind, so umtangreich sind, daß der Reichstag selbst nicht in der Lage ist, sie in der gegenwärtigen Session zu bewältigen. Wenn der Hr. Abg. Kayser sich diesen Umstand vergegenwärtigt haben würde, so würde er, glaube ich, seinen Vorwurf zurückgehalten haben.
Miine Herren, mit Redenhalten ist wirklich die kranke Zeit noch niemals gebeilt worden und sie wird auch jetzt dadurch nicht geheilt werden. Dazu gehört eben ernste und aufrichtige Arbeit, und wenn der Hr. Abg. Kayser und seine Freunde diese ernste und aufrichtige Arbeit so intensio leisten wollen, wie ich es mir bewußt bin, so werden wir dem Ziele, das er auch als das seinige hinstellt. — ob mit Recht oder Uarecht, lasse ich dahingestellt — sehr viel näher kommen, als durch seine Expektorationen gefördert wird.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Kyaser be⸗ haupte, sein Antrag wolle nur dem des Abg. Kayser Kon⸗ kurrenz machen, aber er habe schon 1881 die Aufhebung des Petroleumzolls als Aequivalent für die Einführung der neuen Stempelsteuern verlangt. Eher sei also umgekehrt der Abg. Kayser durch seine (des Redners) damaligen Ausführungen zu der heutigen Stellungnahme veranlaßt worden. Sein An⸗ trag sei auch bereits in voriger Woche in einer Fraktions⸗ sitzung beschlossen worden. Der Abg. Kayser habe die merk⸗ würdige Aeußerung gethan, wer eine Steuer nicht bewillige, den gehe auch ihre Verwendung nichts an. Das wäre doch nur richtig, wenn Diejenigen die Steuer zu zahlen hätten, welche sie hier bewilligen würden. Da aber die Steuern, die hier von der Mehrheit bewilligten, vom ganzen Lande getragen werden müßten, so seien die Abgeordneten vom Standpunkt der allgemeinen Volksvertretung aus auch be⸗ rechtigt, bei der Verwendung der allgemeinen Steuern mitzu⸗ sprechen. Vom Standpunkt des Abg. Kayser aus müßte sich die sozialdemokratische Partei überhaupt zurückziehen, weil sie ja dem jetzigen Regime grundsätzlich keine Steuern bewilligen wolle. Wenn der Minister gemeint habe, soviel neue Ein⸗ nahmen, wie der Reichstag sie dem Reich bewillige, soviel könnten die Einzelstaaten an direkten Steuern erlassen, so höre sich das ganz schön an; es werde nur leider nichts er⸗ lassen. Preußen habe z. B. aus den höheren Zöllen über 60 Millionen Mark vom Reich überwiesen erhalten und nur 20 Millionen erlassen. Auch würde ein weiterer Erlaß direkter Steuern in den Einzelstaaten vorzugsweise den besser Situirten zu Gute kommen, während die indirekten Steuern, die im Reich erlassen werden sollten, als Kopfsteuer wirken und auf den Armen am stärksten drücken würden.
Der Abg. Leuschner erklärte, wenn man sich vergegen⸗ wärtige, welches der Zweck der Börsensteuer sei, so müsse in erster Linie hervorgehoben werden, daß es sich nicht blos um eine Vermehrung der Einnahmen des Reiches handele, sondern um einen Prozeß ausgleichender Gerechtigkeit. Die Börsen⸗ steuer werde, so weit man es bis jetzt beurtheilen könne, zur Ausführung kommen und werde auch wohlthätig wirken, wenn es eben gelingen würde, die Produzenten von der Steuer frei zu lassen und die Geschäfte, die die Börse im Interesse des allgemeinen Wohles mache, das Arbitragegeschäft, möglichst schone. Aber was die Börsensteuer bringen werde, das wisse heut zu Tage kein Mensch. Es würde nach seiner Auffassung die Börsensteuer, die er in dem von ihm beschränkten Sinn für nützlich halte, vollständig in Frage stellen heißen, wenn man an dieselbe diejenigen Bedingungen knüpfe, die von den beiden Antragstellern hier geltend gemach seien. Aus dem Grunde seien seine politischen Freunde der
Neinung, daß beide Anträge, Kayser und Richter, pure abzu lehnen seien. Es habe ihn sympathisch berührt, gestern vom
Abg. Kayser zu hören, daß derselbe und dessen Parteigenossen
der Börsensteuer gegenüber eine sympathische Stellung ein
nehmen würden. Er sei aber ebenso überrascht, von dem
Abg. Kayser vorhin gehört zu haben, daß diese Sympathie
die derselbe im Allgemeinen der Steuer entgegenbringe, doch
mehr oder weniger in ein Nichts zerfließen werde, wenn der
Abg. Kayser an den Bedingungen festhalte, die
derselbe gestellt habe. Der Erlaß der Salzsteuer,
ganz unabhängig von der Frage an sich betrachtet, würde überhaupt der weniger begünstigten Klasse des Volkes, den Arbeitern, gar nicht in vollem Umfange zu
Gute kommen. Der Salzkonsum beziffere sich auf 7 ½ bis
8 Kilo pro Kopf. Dieses Quantum der Durchschnittsberech⸗
nung sei aber durchaus nicht das, was der Mensch direkt durch
den Kauf des Salzes zu sich nehme. Man könne annehmen, daß vielleicht die größere Hälfte desselben von den Konsumenten in Form von Brot, Fleisch ꝛc. aufgenommen werde. Der Er⸗ laß der Salzsteuer werde also lediglich Bäckern, Fleischern und einer Reihe anderer Personen nützlich sein. Außerdem habe die Rechte schon wiederholt die Anschauung hier hervorgehoben, daß das System der indirekten Steuern durchaus weiter aus⸗ gedehnt werden müsse und daß die direkten Steuern, die man hier in einer Ausdehnung habe, wie fast in keinem anderen Kultur⸗ lande, erheblich reduzirt werden müßten. Die Bedürfnisse
Deutschlands seien nach allen Richtungen hin große, man
brauche ja gar nicht ängstlich zu sein, was mit den eventuellen
Ueberschüssen von Neuem gemacht werden solle. Seine Partei
stehe nicht auf einem theoretischen Standpunkte, sie stehe
mitten im praktischen Leben, und durch alle Reduktion von