zur Ruhe, der 122. der Si und etwa von der olizei erzwungen werden muß. - Der Abg. Dr. Lieber erklärte, des Reichskanzlers Aus⸗
führungen hätten sich diesmal des Beifalls der Deutschfrei⸗
sinnigen und Nationalliberalen zu erfreuen. Kürzlich habe
der Reichskanzler gesagt, solcher Beifall pflege denselben bedenklich zu machen, und er hoffe, das werde auch jetzt der Fall sein, und der Reichskanzler noch von seinem heutigen Standpunkt zurückkommen. Die hochidealen Gesichtspunkte des Abg. von Kleist seien nicht u entkräften; der Kanzler möge doch klar darüber sein: ohne
eligion gebe es keine Civilisation, keine Poesie; ohne Reli⸗ gion auch keine wahrhaft große Politik! Die Urheber dieses Antrages würden den Kanzler gern als wahren bon prince verehren, wenn derselbe sich mit dem Antrage einverstanden erklären wolle. Das müsse dem Reichskanzler um so leichter werden, als es sich nicht mehr um einen Centrumsvorschlag handele, sondern um einen solchen der Majoritätsparteien dieses Hauses, wesentlich derselben Parteien, die jetzt dem Reichskaänzler erhebliche neue Einnahmen für das Reich zu be⸗ willigen im Begriff seien. Die in England von der Fabrikgesetzgebung befürchteten Nachtheile seien keines⸗ wegs eingetreten; vielmehr werde diese Gesetzgebung jetzt als Grundlage der sozialen Reform und als außerordentlich wohlthätig empfunden; ebenso sei es in der Schweiz, und in Oesterreich habe man jene beiden Staaten jetzt nachgeahmt. Aus den Berichten der schweizer Fabrikinspektoren gehe auch hervor, wie außerordentlich freund⸗ lich die Arbeiterwelt der Fabrikgesetzgebung gegenüberstehe; in allen Nöthen der Stickerei⸗Industrie in der Ostschweiz sei aus Arbeiterkreisen nie ein Wort des Tadels über Sonntagsruhe oder Maximalarbeitszeit gefallen; man habe im Gegentheil allgemein die möglichste Erweiterung dieser Institute gewünscht. In England seien die Löhne in Folge der Herabsetzung der Arbeitszeit zum Theil um 160 Prozent gestiegen. Warum dürften denn keine Wechsel am Sonntag präsentirt, keine Zu⸗ stellungen besorgt, keine gerichtlichen Termine abgehalten wer⸗ den? Warum werde das Ende jeder gesetzlichen Frist durch den Sonntag um einen Tag verschoben? Könnten sich nicht die Personen, die man durch solche Bestimmungen schützen wolle, viel besser selbst ihre Sonntagsruhe bewahren als die Arbeiter, die man hier schützen möchte? Der Antrag seiner Partei sei keineswegs nur ein bloßer Rahmen; der Rahmen für diese Gesetzgebung sei vielmehr schon in der bestehenden Gewerbe⸗ ordnung enthalten. Eine Enquete hätte man früher ver⸗ anstalten können; jetzt bedürfe es einer Enquete nicht mehr, denn die Erfahrungen anderer Länder hätten bewiesen, daß das Experiment zum Heil und nicht zum Schaäden aus—⸗ schlagen werde. In Bezug auf die Sonntagsheiligung sei England Deutschland allerdings weit überlegen. Dort seien die Arbeiter sogar schon am Sonnabend Nachmittag arbeits⸗ frei. Im Düsseldorfer Regierungsbezirk sei die Sonntagsruhe mit Erfolg durchgeführt; dasselbe sei auch für das ganze Reich möglich.
Darauf nahm nochmals der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Der Vorgang der Regierung in Düsseldorf, den der Herr Vor⸗ redner zitirt hat, beweist, glaube ich, unwiderleglich, daß die preußische Staatsregierung den Tendenzen, die der Antrag verfolgt, nicht feind⸗ lich gegenübersteht — sonst wäre diese Stellung der Düsseldorfer Re⸗ gierung dazu ja nicht möglich, daß also alle die Beschuldigungen und Insinuationen, die ich aus anderen Reden habe heraushören können, unbegründet sind. Auf der anderen Seite beweist er aber auch, daß das bestehende, gesetzgeberische Material ausreicht, um erhebliche Fort⸗ schritte nach der Richtung zu machen, ja um fast den besten Theil dessen, was die Antragsteller anstreben, zu decken, ohne daß man ge⸗ nöthigt ist, zu gesetzlichem Zwange in der Allgemeinheit zu greifen, wie er hier vorgeschlagen ist.
Der Herr Vorredner hat gesagt, der Bundesrath habe sich andere Fakultäten, die ihm zustehen, ganz ruhig gefallen lassen und besitze sie und übe sie. Warum er nun diese nicht annehmen wolle? Fakultäten im Interesse der Reichen acceptire er, im Interesse der Armen scheine er sie nicht üben zu wollen. Ja, meine Herren, darin liegt der Unterschied nicht; reich und arm ist dem Bundesrath vollkommen egal. Er übernimmt die⸗ jenigen Fakultäten, die er als ausführbar, als möglich wegen ihres be⸗ grenzten Inhalts ansehen darf: dabei ist keine Schwierigkeit, das Ge⸗ setz giebt die Hauptsachen an die Hand, der Bundesrath hat nur die einzelnen Fälle zu bestimmen nach so genau begrenzten und zweifel⸗ losen Kriterien, daß dabei von einer Willkür seinerseits nicht die Rede sein kann, daß kein Arbeiter sagen kann: mich hat der Bundes⸗ rath auf eine ungerechte Weise ausgeschlossen, Anderen hat er es be⸗ willigt; wo er ausschließen kann, da schließt er aus. Das sind die Antlagen, die man hören kann; die haben mit den anderen Fakul⸗ täten nichts zu thun. Es ist also nur der Beweis geliefert, daß die Regierung, sei es der Bundesrath, sei es die preußische Regierung, in Düusseldorf und anderswo thut, was sie zu Gunsten der Arbeiter kann, aber daß sie sich unerfüllbare Arbeiten nicht so ohne Weiteres stellen läßt in der Form, daß die Auftraggeber, hier der Reichstag, nun ganz ex nezu sind und mit der Art, wie die Schreiber im Bundesrath das ausführen, nichts weiter zu thun haben.
Unter den Vorwürfen, die der Herr Vorredner mir gemacht hat, st mir der schmerglichste der gewesen, daß ich in Wiederholungen ver⸗ falle. Er hat mir hier vorgelesen, daß ich im Januar ganz dasselbe gesagt habe, wie jetzt. Nun, wenn der Herr Vorredner mal 70 Jahre alt sein wird, wird ihm das vielleicht auch passiren, alte Leute ver⸗ fallen bekanntlich in die Gewohnheit, dieselbe Geschichte mehrmals zu erzählen. Es beweist das doch nur, — ich hatte vergessen, daß ich das jemals gesagt hatte, daß mein Ideengang ein ganz konstanter gewesen ist, und daß meine inneren Ueberzeugungen heut genau dasselbe reproduziren, wie sie es ohne mein Wissen vor fünf oder sechs Monaten gethan haben.
Der Herr Vorredner hat sich berufen auf sehr viele Beispiele im Ausland. Im Ausland und wo anders liegen die Sachen einmal anders. Dann ist auch die Ausführung dort eine andere. Est modus in rebus, il y a des arrangements avec le eiel, wie die Herren ja wissen, also ganz gewiß mit der Polizei. Bei uns, wenn so etwas Gesetz wird, wird es mit bureaukratischer Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Ob das in der Schweiz oder anderewo mit der gleichen Schärfe und Genauigkeit, wie es bei uns der Fall sein würde, geschieht, darüber lassen meine Nachrichten mich sehr im Zweifel. Es ist ja möglich, daß die Berichterstattungen nicht ganz unparteüsch sind; man hat mir aber gesagt, daß die Durchführung dieses Gesetzes in jenen Ländern nur möglich sei, weil
1
es eben nicht beobachtet würde und weil die Ausnahme anfängt, die
Regel zu bilden; so wird es wohl auch mit der ostschweizer Bewegung sein. Es ist ja möglich, daß mneine Nachrichten darüber falsch sind, aber sie liegen aktenmäßig vor.
Der Herr Vorredner hat ferner, wie der sozialdemokratische Herr, der vor ihm sprach, einen kleinen Stein zur Aufklärung oder zum posttiven Aufbau beigetragen, mit der Voraussetzung, die er aussprach, daß der Arbeiter den Ausfall tragen werde; er behauptete aber, daß der Arbeiter dafür durch die Ruhe entschädigt werden wird. Der Herr aber, der vorhin von der Tribüne sprach, sagte, daß die Arbeitgeber allerdings eine kleine Schädigung dabei erleiden würden. Der Herr Vorredner schien anzunehmen, daß der Arbeiter den Ausfall tragen werde in der Hauptsache, daß er ihn aber doch auch werde abwälzen können nach der einen oder nach der anderen Seite hin. Nun, damit berührt er grade die Hauptschwierigkeit, die mir im Wege steht, um
““ W
einfach der Sache beizutreten. Wenn ich gewiß wüßte, daß der Ar⸗ beiter den Ausfall tragen will — ich habe das schon mal gesagt, es bilft mir aber nicht, auch wenn ich es noch viermal sage, man wird doch vorziehen, es nicht zu bören — wenn also der Arbeiter sagt, er wolle den Ausfall B tragen, dann ist es gut, dann bin ich zufrieden. Volenti non ft injuria! Es ist nur die Frage, wie lange; wenn durch eine Regierungsinstruktion das ins Leben gerufen wird, die kann man ändern, ein Gesetz nicht, das kann man ohne ein neues Gesetz nicht wieder ändern, und ich wünsche nicht, daß wir im Deutschen Reich in die traurige Lage kommen, die Gesetze nicht in vollem Maße ausführen zu können, weil die Schä⸗ digung der Ausführung größer ist als die der Nichtbeobachtung. Also ich bedarf der Erklärung der Arbeiter, ob sie den Ausfall tragen wollen. Ich kann den Arbeiter damit nachher nicht zufrieden stellen, und wenn er hbungert, ihn damit nicht satt machen, daß ich ihm die eloquenten Reden vorlese, die hier zu seinen Gunsten gehalten worden sind, wie sehr er sich freuen würde und wie leicht er diese Kleinigkeit von seinem Lohn, 14 %, entbehren würde. Dafür wird er mir wenig Dank wissen, das macht ihn nicht satt. . 3 1
Der Herr Vorredner hat uns ferner — und ich weiß nicht, ob mir persönlich oder der Regierung im Allgemeinen — wieder Mangel an Thätigkeit, Mangel an Fleiß vorgeworfen; er sagt: warum haben Sie denn die Enquete nicht schon längst gemacht? Ja, meine Herren, ich habe hinreichend zu thun gehabt. Für einen Menschen, der alt und krank ist wie ich, glaube ich, habe ich in den letzten 7 Jahren, in denen mir der Herr Vorredner Trägheit im Enquetiren vorwirft, hinreichend gearbeitet, wenigstens ebensoviel wie irgend einer, der hier gegenwärtig ist. Ich habe mehr zu thun, als ohne Anregung über alle Fragen und noch einige andere in der Welt Enqueten anstellen zu lassen. Wenn Sie aber diese Frage anregen — wie ich glaube, unreif und zu früh an⸗ regen — so bin ich bereit, diese Enquete anstellen zu lassen und Arbeitskräfte aufzuwenden. Aber ehe ich nicht weiß, ob dem Arbeiter damit gedient ist, ob er es haben will, würde ich mich nicht dazu ver⸗ stehen können, im Bundesrath die Sache zu befürworten.
Nach Annahme eines Vertagungsantrages bemerkte der Abg. Richter (Hagen) persönlich, der Abg. Lieber habe von dem Beifall gesprochen, den die Abgg. Richter und Genossen dem Reichskanzler heute ausnahmsweise gespendet hätten. Dem gegenüber habe er zu berichtigen, daß für seine politi⸗ schen Freunde und ihn selbst bei denjenigen Ausführun⸗ gen des Reichskanzlers, welche vielleicht zu Beifalls⸗ äußerungen hätten Veranlassung geben können — bei allen sei dies nicht der Fall gewesen — um so mehr Zurückhaltung geboten gewesen sei, als der Reichskanzler noch am Dienstag bemerkt habe, daß jeder Beifall von seiner (des Redners) Seite nur geeignet sei, den Kanzler über die Richtigkeit seiner Aeußerungen sehr nachdenklich zu machen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Montag 11 Uhr.
Landtags⸗Angelegenheiten
Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 3. Januar d. . einberufenen beiden Häuser des Landtages haben am 15. Januar ihre Thätigkeit begonnen und am 9. d. M. geschlossen.
Seitens der Staatsregierung sind dem Landtage 26 Gesetzent⸗ würfe zugegangen und zwar zunächst dem Herrenhause:
1) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abstellung von Dienst⸗ barkeitsrechten zum Hauen oder Stechen von Plaggen u. s. w.
2) Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Verhütung der Weiterverbreitung der Reblaus vom 27. Februar 1878.
3) Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Gesetze vom 3. März 1850 (G. S. S. 145) und vom 27. Juni 1860 (G. S. S. 384) über den erleichterten Abverkauf und Austausch kleiner Grundstücke in dem Regierungsbezirk Kassel — ausschließlich der vor⸗ mals hessischen Gebietstheile — und in den Hohenzollernschen Landen.
4) Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Amtgerichts in Seehausen, die Vereinigung des Amtsgerichtsbezirks Genthin mit dem -1 Magdeburg und die Abänderung von Amtgerichts⸗
ezirken.
5) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau, sowie der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen⸗Nassau.
6) Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Schleswig⸗ Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.
Zunächst dem Hause der Abgeordneten wurden überwiesen:
7) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vertretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung.
8) Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privat⸗ eisenbahnen für den Staat, und betreffend den Erwerb des Halle⸗ Sorau⸗-Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat.
9) Gesetzentwurf, betreffend die Kündigung und Umwandlung der viereinhalbprozentigen konsolidirten Staatsanleihe.
10) Gesetzentwurf, betreffend die Landeskreditkasse in Kassel.
11) Gesetzentwurf, betreffend wegepolizeiliche Vorschriften für die Provinz Schleswig Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.
12) Entwurf eines Gesetzes, a. betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86, b. be⸗ treffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1885/86.
13) Gesetzentwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund⸗ stücke im Geltungsgebiete des Rheinischen Rechts.
14) Gesetzentwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund⸗ stücke, Ablösung der Servituten und Theilung der Gemeinheiten für die hohenzollernschen Lande.
15) Gesetzentwurf über die Veräußerung und hypothekarische Be⸗ lastung von Grundstücken im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts.
16) Gesetzentwurf, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes.
17) Gesetzentwurf, betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen des Polizei⸗Raths Rumpff.
18) Gesetzentwurf, betreffend die Dotation der Amtsverbände in den Hohenzollernschen Landen.
19) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des §. 7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883.
20) Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen der Kirchenverfassung der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover.
21) Gesetzentwurf, betreffend eine Schadloshaltung des Herzoglich Schleswig⸗Holsteinischen Hauses.
22) Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch das Hochwasser der Weichsel in der Provinz Westpreußen und im Landkreise Bromberg, Provinz Posen, herbei⸗ geführten Verheerungen.
23) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 29. Mai 1873 über das Grundbuchwesen in dem Bezirke des Appellationsgerichtsbezirks zu Kassel, mit Ausschluß des Amtsgerichts⸗ bezirks von Vöhl.
24) Gesetzentwurf, betreffend die Kantongefängnisse in der Rhein⸗ provinz.
25) Gesetzentwurf, betreffend eine Erweiterung den dem Finanz⸗ Minister ertheilten Ermächtizungen in Bezug auf die Anleihen ver⸗ staatlichter Eisenbahnen.
26) Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Rentenbank für den Kreis Herzogthum Lauenburg in Ratzeburg.
Ueber die vorangeführten Gesetzentwürfe ist bis auf den unter Nr. 6 verzeichneten „Entwurf einer Landgüöterordnung für die Provinz Schleswig⸗Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg“ und den unter Nr. 24 benannten Gesetzentwurf, betreffend die „Kanton⸗ gefängnisse in der Rheinprovinz“ die Ueb reinstimmung beider Häuser
des Landtages erzielt. Der erstere ist wegen Schlusses des Landtageg im Herrenhause, der letztere im Hause der Abgeordneten unerledigt eblieben.
8 Ferner haben der Berathung und Beschlußfassung beider Häuser des Landtages mehrere, aus der Initiative des Hauses der Ab. geordneten hervorgegangene Gesetzentwürfe unterlegen und zwar:
1) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung und Ab. änderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Ein⸗ kommen gelegten direkten Kommunalabgaben.
2) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über die Aussonderung des steuerartigen Theils aus “ stehenden Gehältern in der Provinz Schleswig⸗
olstein.
3) Gesetzentwurf, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.
4) Gesetzentwurf, betreffend das Spiel in außerpreußischen Lotterien.
5) Gesetzentwurf, betreffend Ueberweisung von Beträgen landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunal⸗ verbände.
In Betreff aller dieser unter 1—5 angeführten Gesetzent⸗ würfe sind übereinstimmende Beschlüsse von beiden Häusern des Landtags gefaßt.
Endlich sind der Berathung und Beschlußfassung beider Häuser des Landtages nachstehende Berichte, Denkschriften und Uebersichten unterbreitet gewesen:
1) Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung bege hrtabischen Staates verwalteten Eisenbahnen im Betriebsjahr 1883 8
2) Bericht über die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1884.
3) Bericht über die bisherige Ausführung a. des §. 4 im Ge⸗ setze vom 20. Dezember 1879, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat (Ges.⸗Samml. S. 635), b. des §. 5 im Gesetze vom 14. Februar 1880, betreffend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Unter⸗ nehmens für den Staat (Ges.⸗Samml. S. 20), c. des §. 5 im Ge⸗ setze vom 28. März 1882, betreffend den weiteren Erwerb von Privat⸗ eisenbahnen für den Staat (Ges.⸗Samml. S. 21), d. des §. 5 im Gesetze vom 13. Mai 1882, betreffend den Erwerb des Berlin⸗An⸗ haltischen Eisenbahn⸗Unternehmens für den Staat (Ges.⸗Samml. S. 269), e. des §. 5 im Gesetze vom 24. Januar 1884, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat (Ges.⸗ Samml. S. 11), f. des §. 5 im Gesetze vom 17. Mai 1884, be⸗ treffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat (Ges⸗Samml. S. 129).
4) Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Ber⸗ liner Stadtbahn⸗Parzellen.
5) Uebersicht der Normaltransportgebühren für Personen und Güter, die im Jahre 1884 stattgehabten Verhandlungen des Landes⸗ Eisenbahnraths nebst Anlagen unter Beifügung einer übersichtlichen heteng des Ergebnisses und den darauf getroffenen Entschei⸗ ungen.
6) Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, “ und Salinen im preußischen Staate während des Etatsjahres
7) Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staats⸗Anleihen.
8) Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüssig gemachten Bestände der im §. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 bezeichneten Fonds und der im §. 95 Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1884.
9) Denkschrift, betreffend die in der Zeit vom 1. April 1883 bis zum 31. März 1884 erfolgten Bauausführungen an denjenigen Wasserstraßen, über deren Regulirung dem Landtage besondere Vor⸗ lagen gemacht sind.
10) Denkschrift, betreffend die Ueberweisung des gewerblichen Unterrichtswesens und der Pflege des Kunstgewerbes von dem Ministerium
der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten an das
Ministerium für Handel und Gewerbe.
11) Denkschrift über die Vorgänge in Bielefeld, betreffend die Erklärung des am 28. März er. verhängten Belagerungszustandes für den Stadtkreis Bielefeld und die Amtsgemeinden Gadderbaum — Sandhagen. 1
12) Sechsunddreißigster Bericht der Staatsschulden⸗Kommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungsjahre vom 1. April 1883/84.
13) Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1881/82.
14) ““ über die Staatsecinnahmen und Ausgaben für das Jahr vom 1. April 1883/84.
15) Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1883/84.
Das Herrenhaus hat die ihm überkommenen Arbeiten in
19 Plenarsitzungen erledigt; die Abtheilungen haben 9, die Kom⸗ missionen 44 Sitzungen abgehalten und sind von diesen 10 schrift.
liche und 44 mündliche Berichte erstattet worden; durch einmalige Schlußberathung sind 13 Vorlagen erledigt.
Petitionen gingen bei dem Herrenhause im Ganzen 634 ein. Von diesen gehörten 610 zu speziellen Gesetzentwürfen. Erledigt wurden 629 Petitionen und zwar 608 durch Beschlußfassung über die betreffenden Gesetzentwürfe; zurückgezogen wurde 1 Petition, unerledigt blieben 4 Petitionen.
Das Haus der Abgeordneten hat 69 Plenarsitzungen, 90 Sitzungen der Abtheilungen, 153 Kommissionssitzungen abgehalten. Die Kommissionen haben über Gesetzesvorlagen 9 schriftliche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet. Selbständige Anträge sind von Mitgliedern des Hauses 15 eingebracht und davon 5 durch Annahme der vorgeschlagenen Gesetzentwürfe erledigt. Auf 3 Anträge wurden Resolutionen beschlossen, I ist durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung erledigt, 2 sind abgelehnt, 2 zurückgezogen und 2 unerledigt geblieben. Interpellationen wurden 2 eingebracht, davon 1 zurückgezogen, die andere Seitens der Königlichen Staatsregierung beantwortet und demnächst einer Besprechung unterzogen. Petitionen sind 2405 eingegangen. Daven wurden 5 zurückgezogen. Ueber die Petitionen sind in den verschiedenen Kommissionen 39 schriftliche Berichte und 44 mündliche vorbereitet. Von diesen wurden 27 schriftliche und 25 mündliche im Plenum erledigt. 179 Petitionen wurden zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet, 41 durch Ueber⸗ gang zur Tagesordnung erledigt, 114 der Königl. Staatsregierung üͤberwiesen, 1275 durch Beschlußfassung zu den betreffenden Gesetz⸗ entwürfen oder durch Resolutionen für erledigt erklärt. Ueber 135 Petitionen haben die Kommissionen sich schlüssig gemacht, über 53 sind für die Plenarberathung Anträge gestellt, über 82 ist es zur Berichterstattung nicht gekommen und 656 sind zum Theil wegen ver⸗ späteten Eingangs gar nicht in Berathung gezogen. In den Ab⸗ theilungen sind 16 Wahlen geprüft; der Wahlprüfungskommission wurden 4 Wahlprüfungen und eine Petition überwiesen. Dieselbe erledigte eine Wahlprüfung und die Petition, 3 Wahlprüfungen blieben unerledigt.
Die Kommission für die Geschäftsordnung hat über die Frage von Mandatserledigungen 3 und in Bezug auf die Einleitung des
Privatklageverfahrens gegen ein Mitglied des Hauses einen mündlichen 1
Bericht im Plenum erstattet.“
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
109.
Berlin, Montag, den 11. Mai
Fürier ate für den Deutschen Reichs⸗ und Ksnigl. Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Preuß. Staats⸗
Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen S Zachert aus Pasewalk wegen Betrugs beschlossen. Verhaftung und Nachricht wird erbeten. Signalement: Alter 23. Haare dunkelblond, besondere Kennzeichen Neubrandenburg, den 7 8 Der Großherzogl. Amtsanwalt.
teinhauer Albert an Gerichtsstelle, Jüdens
ist die Untersuchungshaft
Jahre, Größe 1,62 m, Gestalt gedrungen, Flecke im Gesicht.
Stirn frei, : einige blaue
.Mai 1885. Im Wege
Steckbrief. Der Drahtbinder Martin Divina in Ungarn wird we vention verfolgt. Einlieferung
Salley aus Groß⸗ gen Gewerbepolizeikontra⸗ Es wird um Verhaftung und desselben an das unterzeichnete Gericht
vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ [7712] Bekanntmachung. stelle — Jüdenstr. 58, I. Treppe, Zimmer Nr. 11, Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu 1iec4e. . ge versteigert werden. 15 eb Nr. 8 Cher, 376.299. “ “ Das Grundstück ist mit 13 350 ℳ Nutzungswer ie minderjährigen Geschwister Franziska und Ma⸗ 2 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ thilde Bialek ist angeblich verloren gegangen und Im Namen des Königs! rolle, beglaubiagte Abschrift des Grundbuchblatts, soll auf Antrag des Vormundes der Genannten, des etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ Stellenbesitzers Paul Kimmel zu Bogutschütz, zum Böhme, Gerichtsschreiber. treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt In Sachen, betreffend das Aufgebot der Aus⸗ gungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüden⸗ werden. fertigung des Erbrezesses, verhandelt Kreisgerichts⸗ straße 58, II. Tr., Zimmer 29, eingesehen werden. Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchs Kommission Seyda, den 14. November 1855, mit Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die aufgefordert, spätestens im Termine Ingrossations⸗Note vom 12. Dezember 1855 und nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ am 20. November c., 10 Uhr, Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 12. Dezember 1855 s deren Vorhandensein oder Betrag aus dem bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 26, als Urkunde über die im Grundbuche von Leipa Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, Band I. Blatt 14 Abtheilung III. Nr. 2 für die rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. minorennen Geschwister Friedrich August und IJo-. artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ Kattowitz, den 29. April 1885. kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ Königliches Amtsgericht. srigeruneskermin “] 1“ ö“ von Geboten anzumelden und, falls der betreibende [1₰& Verkünde Mai Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu [7459] “ er 1 machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Im Ramen des Königs! Günther für Recht erkannt, geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei In der Brieskorn'schen Aufgebotssache F. 1/84. 1 1 Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Roessel kraftlos zu erklären, Ansprüche im Range zurücktreten. 1f] 5 des Srund. stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor u Dem 2 †S8; 5 des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ „1, Dem Hachhalter dden ai 1 Hutmacher Franz Eugen Kindler zu Homburg v. d. — 8 fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem H. und der Frau Antonie Ronsky, geborene Lunitz (L. S.) Böhme, Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch zu Danzig werden ihre Rechte auf die Hypotheken⸗ an die Stelle des Grundstücks tritt. 1 8 ; Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird Wachsbleicher Dorothea geborene Tietz, zu [7457] Bekanntmachung.
Gröningen, den 7. Mai 1885. Königliches Amtsgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 27 Nr. 1989 auf den Namen des hier eingetragene, jetzt zu dessen Konkursmasse hörige, in der Langen Straße Nr. legene Grundstück
am 10. Juli 1885, V vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ I. Treppe, Zimmer Nr. 11,
sprüche,
Wildhändlers Albert Wille
99 und 100 be⸗ ormittags 9 ¾ Uhr,
stelle — Jüdenstraße 58, versteigert werden.
Das Grundstuͤck ist mit 11 800 ℳ. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück sowie besondere Kauf⸗ Gerichtsschreiberei, mer 29, eingesehen
beglaubigte Abschrift des betreffende Nachwei bedingungen Jüdenstraße 58, II. Treppen, Zim
Alle Realberechtigten nicht von selbst auf den ‚deren Vorhandensein oder Grundbuche zur Zeit der Eintr rungsvermerks nicht he artige Forderungen kehrenden Hebungen oder Kosten, s termin vor der Aufforderun en und, falls der betreibende dem Gericht glaubhaft zu elben bei Feststellung des rücksichtigt werden und bei fgeldes gegen die berücksichtigten zurücktreten. welche das Eigenthum des Grund⸗ pruchen, werden aufgefordert, vor Schluß gerungstermins die Einstellung des Ver⸗ widrigenfalls nach erfolgtem n Bezug auf den
werden aufgefordert, die Ersteher übergehenden An⸗ Betrag aus dem agung des Versteige⸗ rvorging, insbesondere von Kapital,
Berlin, den 4. Mai 1885. Zinsen, wieder⸗ pätestens Geboten anzumeld “ [7709] Ausfertigung. Gläubiger widerspricht, machen, widrigenfalls die geringsten Gebots nicht be Vertheilung des Kau Ansprüche im Range
Diejenigen, stücks beans des Verstei 9- fahrens herbeizuführen, Zuschlag das Kaufgeld i an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des wird am 10. Juli 1885, an Gerichtsstelle, J verkündet werden.
Berlin, den 5. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 51.
Zwangsversteigerung. wangsvollstreckung Grundbuche von Charlottenburg Band 15 Nr. 618 auf den Namen der inzwischen verstorbenen ver⸗ Freifrau von der Malsburg, Agnes, geb. Baumbach, zu Sontra bei Kassel einge⸗ zu deren Nachlaß gehörige, in der Keithstraße (Nr. 1) belegene Grundstück am 3. Juli 1885, Vormittags 9 ¾ Uhr,
Gericht — an Gerichtsstelle
Mittags 12 Uhr, üdenstraße 58 I., Zimmer Nr. 11 hier anberaumten Aufgebotstermine vorzulegen und Wilhelm Köhl, b seine ö WW1 2) über die Post ö von 300 Thaler für außerdem deren Kraftloser lärung erfolgt. Rudolph Bannowski, 3
Im Wege der
Freiin von tragene, jetzt
Die Handlung J. J. Langen & Söhne in Köln und Aetien⸗Zucker⸗Raffinerie Hildesheim in Hildes⸗ bebntg gmegenn aföatbtncn Wachäntechneter, an. sehzislicez Bniszerctt, Abthelung 1. Jordar
vor dem unterzeichneten ( — Jüdenstraße Nr. 58, steigert werden. 8 Das Grundstück ist mit 1,50 ℳ Reinertrag einer Fläche von 4 a 24 qm zur Grundsteuer und 10 400 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer 1887/88 veranlagt. Auszug aus der St glaubigte Abschrift des Grundbuchbla Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende s besondere Kaufbedingungen chreiberei, Jüdenstraße 58, ingesehen werden. erden aufgefordert, steher übergehenden An⸗
euerrolle, be⸗ tts, etwaige
Nachweisungen, 8 können in der Gerichtss Tr., Zimmer Nr. 29, e Alle Realberechtigten w nicht von selbst auf den Er rüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem rundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ n Hebungen oder Kosten, spaͤtestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte machen, widrigenfalls dieselben bei F — nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. 1 iejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schlu Versteigerungstermins die Einstellung des Verfal widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag g auf den Anspruch an die
laubhaft zu stellung des geringsten Gebots
spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
herbeizuführen, das Kaufgeld i e des Grundstücke
Deffentlicher Anzeiger. —
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Invalidendank⸗, Rudolf Mosse, haasenstein
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Grosshandel. & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etec. 7. Literarische Anzeigen. Annoncen⸗Bureaux.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen- u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. beilage. 5
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ [7463] Bekanntmachung 8 am 3. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, folgen wird. Auf den Antrag des Bauers Wilhelm Kuhse zu traße 58, 1 Treppe, Saal 11, Frankfurt a. M., den 5. Mai 1885. Drewen, vertreten durch den Rechtsanwalt Laschke verkündet werden. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV. in Kyritz, hat das unterzeichnete Gericht
Berlin, den 2. Mai 1885. kÜkheutigen Tage für Recht erkannt und verkündet:
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 51. 7500] Berichtigung. n “ 16. Januar 1831 1 — In der B.ne8,7 beg unterzeichneten Ge. Das Hypotheken⸗Dokument vom 29. April 1832
am 6. Inli 1885, Vormittags 9 ¼¾ Uhr, Kyritz, den 5 Mai 1885.
Königliches Amtsgericht.
Verkündet am 24. April 1885.
8 sri Vie 2 durch den bö“ beg, zur Last zu legen. “ Ausgefertigt:
Jessen, den 1. Mai 1885. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts post von 300 ℳ Darlehn, eingetragen für Frau
am 6. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, Roessel in Abtheilung III. Nr. 1 dem Besitzer „In der Aufgebotssache betreffend: Aufgebot des
an Gerichtestelle, Jüdenstr. 58, I. Treppe, Zmmer Beäbkorn gebörigen Grundstücke Klein⸗Atkamp über die Band V. Blatt 217 des Grundbuchs von Nr. 11, verkündet werden. Nr. 21, welches dem Grundstück Klein⸗Atkamp Ibbenbüren Abtheilung III. sub Nr. 3 eingetragene Nr. 5 als Zubehör zugeschrieben ist, aus der Obli⸗ Restabfindung des Conrad Joseph Berlemann ad
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 51. gation vom 5. Juni 1846 zufolge Verfügung vom 28. Oktober 8 12. Oktober 1846 vorbehalten.
Aufgebot. Tietz, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeich⸗ dahin verkündet, daß die aufgebotene Urkunde für
Dem Privatier Valentin Feldhäuser von Kraut⸗ nete Hypothekenpost ausgeschlossen. kraftlos zu erklaͤren sei. heim ging eine auf ihn als Gläubiger am 8. Juli J Die Kosten des Verfahrens werden dem Be⸗ Ibbenbüren, den 6. Mai 1885. 1879 von der gräflich kastell'schen Kreditkasse zu sitzer Brieskorn auferlegt. Kastell mit Nr. 29159 C. B. Fol. 4625 bezeichnete Viebeg. Obligation über ein vom 15. Juli 1884 an zu 4 % verzinsliches Kapital von 3800 ℳ zu Verlust, wes⸗ [7420] Bekanntmachung. halb auf seinen Antrag das Aufgebotsverfahren be⸗ Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu richts vom 25. März 1885 ist der Grundschuldbrief schlossen wurde. d Kosel vom 1. Mai 1885 ist für Recht erkannt über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 1 Lawaldau, Es wird deshalb der unbekannte Inhaber dieser worden: Abtheilung III. Nr. 20, für den Mühlenbesitzer Urkunde hiemit öffentlich aufgefordert, solche an Die Hypothekendokumente über die auf dem Ernst August Wilhelm Richter zu Neusalz a./Sd. dem auf Grundstücke Nr. 22 Ortowitz Abtheilung III. am 16 September 1876 eingetragene Grundschuld
Königliches Amtsgericht, Abth. V.
[7460] Bekanntmachung.
Dienstag, den 1. Dezember l. Is., haftenden folgenden Posten, nämlich: „ von 8642,25 ℳ für kraftlos erklärt worden. 3 Vormittags 11 Uhr, 1) über die Post Nr. 3 von 150 Thaler für Grünberg, den 28. April 1885. Königliches Amtsgericht. III.
i Verkündet am 6. Mai 1885 Kanigliches Amtsgericht. 6 Pfg. für Theodor Rosenberg, 1““ Sta hl. 4) über die Post Nr. 7 von 25 Thaler 2 Sgr. Referendar König, als Gerichtsschreiber. Zur Beglaubigung: für Theodor Rosenberg, 88 G 5) Abgg die poßh 1. Z. Nan Königliches Amtsgericht Ubtheilung IV. b.
) üb ie Post 2 für Hannover, vertreten durch 8 S Uön Hoft ““ Jordan, folgendes Ausschlußurtheil erlassen: 7 7
ꝛc.
5 7) über die Voß 9 gü ꝛc. ꝛc. W. Aufgebot. G befe die Hostnaer N wird das auf den Namen der Antragstellerin aus⸗ 89 gestellt. Sparkassenbuch der Stadt Hannover Nr. 44195 über 697 ℳ 77 ₰ für kraftlos erklärt.
werden für kraftlos erklärt. Kosel, den 1. Mai 1885.
1) eines von J. J Langen & Söhne in Köln 11.“ 8 8”ge. dem 26. März 1885 auf Heinr. [7432] 8 Namen des Königs! [7455] Im Namen des Königs!
Memminger in Frankfurt am Main gezoge. In der ofbesitzer Johann Mania'schen Auf⸗ In Sachen betreffend das Aufgebot der Hypo nen, nexäxöö nach zwei gebotssache von Stuhmsdorf F. 25/84 erkennt das thekenurkunde über die Band III. Blatt 33 de Monaten fälligen Wechsels über 718 ℳ Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amts⸗ Grundbuchs von Dinslaken in Abtheilung III. unte 25 ₰ richter Dr. Deutschmann für Recht: Nr. 1 aus der notariellen Verschreibung vo
eines von J.
unter dem 26. März 1885 auf Anton Joerges haben, werden mit ihren Ansprüchen auf die im eingetragene Post von 25 Thlr. oder 75 ℳ nebst
f ain gezogenen, von diesem Grundbuche des Grundstücks Stuhmsdorf Nr. 9 insen und Kosten hat das Königliche Amtsgerich Se 15 Moa 1885 faitem Abth. III. Nr. 11 eingetragenen Post von 66 Thlr. 3 Dinslaken durch den Amtsrichter Koenig Wechsels über 720 ℳ, Kaufgelderrückstand, für Johann und Esther Elisabeth * für Recht erkannt: eines von der Actien⸗Zucker⸗Raffinerie Hildes⸗ Kunzschen Eheleute zu Stuhmsdorf, eingetragen auf die Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt. heim am 26. März 1885 auf Heinr. Grund des gerichtlichen und obervormundschaftlich Koenig, Amts⸗Richter. Memminger in Frankfurt a. M. gezogenen, bestätigten Kaufvertrages vom 28. Juni 1844 aus⸗ Verkündet 8 von diesem angenommenen, nach zwei Mo⸗ geschlossen, “ 88 Dinslaken, den 6. Mai 1885. naten fälligen Wechsels über 682 ℳ 50 ₰, 2) der über die im Grundbuche des Grundstücks “ eines von der Actien⸗Zucker⸗Raffinerie Hildes⸗ Stuhmsdorf Nr. 9 Abth. III. Nr. 17 für die Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts heim am 26. März 1885 auf die hiesige Fheesize Pelph und 1.5 Sünse
er der Fi Justus H. Lind⸗ Schulzschen eleute zu ms 8 8 8 ““ ö 8S1 zwei Grundschuld von 1500 ℳ und 5 % Zinsen gebildete [7738] Oeffentliche 33— * ü Monate nach Ausstellung fälligen Wechsels Grundschuldbrief vom 31. Oktober 1884 wird für Die Frau Caroline Auguste Friederike eise, geb.
über 379 ℳ 50 ₰ beantragt. kraftlos erklärt.
er Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, dac ecer Kafeceme Carl Friedrich Adolf Weise, zuletzt in Berlin, jetzt
ü 21. April 1885. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verla Freitag den 18. Rovember 1885, beaiis gee w und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage
Vormittags 11 Uhr, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., auf Ehescheidung: i. V.
““ “
7706 ; richts vom 18. April 1885, betreffend das Aufgebot ausweislich dessen auf dem dem Bauer Wil elm Se Zwangsversteigerung. der Aktie (Stammaktie) Nr. 25 115 der Breslau⸗ Kuhse 2 ee 5 Grundbuche von der Zwangsvollstreckung soll das im Schweidnitz⸗Freiburger Eifenbahn⸗Gesellschaft muß Band I. Blatt Nr. 5 verzeichneten Grundstück in Grundbuche von der Louisenstadt Band 1 Nr. 26 der Name des Antragstellers Sehnert (nicht Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Altsitzer auf den Namen des Pianofortefabrikanten Carl Schnert) heißen.
August Schubert hier eingetragene, in der Köpnicker⸗ Breslau, den 4. Mai 1885. 1
straße Nr. 45 belegene Grundstück Königliches Amtsgericht. getragen stehen, wird für kraftlos erklärt.
Christoph Joachim Christian Kuhse zu Drewen 1000 Thaler Courant rückständige Kaufgelder ein⸗
hanne Wilhelmine Richter zu Leipa zu gleichen An⸗ theilen mit 260 Thaler 4 Sgr. ½ Pf. eingetragenen 520 Thaler 8 Sgr. ¼ Pf. väterliche Erbegelder nebst 4 Prozent Zinsen hat das Königliche Amts⸗ gericht in Jessen durch den Amtegerichts⸗Rath 1) das obengenannte Hypotheken⸗Dokument für
2) die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin
2690,41 ℳ aus dem Rezesse vom vMväJvööö
(I. Die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen 1864 nachträglich unterm 7. Mai 1879 gebildeten Hypothekengläubigerin Dorothea Lunitz, geborene Hypothekenbriefes, ist das Ausschlußurtheil heute
Durch Ausschluß⸗Urtheil des unterzeichneten Ge⸗
In Sachen betreffend das von der Fabrikarbeiterin Caroline Gebel zu Döhren beantragte Aufgebot hat
Amtsgerichtsrath
J. J, Langen & Söhne in Köln 1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet 18. Mai 1831 für die Gasthausarmen zu Dinslaken
Bilke, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Ber⸗ 3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem liner bier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter
das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein