1885 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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Lucius. Friedberg.

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an deren Stelle sowie für den alsdann noch zu decken⸗ den Restbetrag im §. 1 Nr. I...— desgleichen zur Deckung der für die im §. 1 unter Nr. II und III vorgesehenen Bauausführungen er⸗ forderlichen Mittel von zusamm n höchstens 11 216 000 Staatsschuldverschreibungen zu verausgaben.

b Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu

welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung

und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§. 2), bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschrif⸗ ten des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung. 41

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §. 1 unter Nr. I, II, und III bezeichneten Eisenbahnen (beziehungs⸗ weise Eisenbahntheile) durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. *½8 Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Ver⸗ fügungen sind rechtsungültig. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 7. Mai 1885. (L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. Magybach. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

von Bismarck.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige ordentliche Lehrer am Realgymnasium zu

Barmen, Dr. Auler, ist unter Verleihung des Titels Ober⸗

lehrer in die erste Lehrerstelle an der Gewerbeschule zu Saar⸗ brücken berufen worden. 88

Angekommen: Se. Excellenz der Ministerial⸗Direktor m Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Rath Greiff, von önigsberg i. Pr.

Die Nummer 17 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab ur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9055 das Gesetz, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung und Vervollständigung des

Staats⸗Eisenbahnnetzes. Vom 7. Mai 1885.

Berlin, den 13. Mai 1885. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.

Nichtamtliches. 1 be““

Preußen. Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der aiser und König empfingen heute den Chef des Civil⸗ abinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski, zum Vortrage.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing in Baden⸗Baden den Besuch Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Rerchstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (100.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister von Boetticher und Bronsart von Schellendorff, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling, der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, von Burchard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, nahm das Haus Berichte der Wahlprüfungs⸗Kommission entgegen.

Es wurde zunächst über die Wahl des Abg. Freiherrn von Wöllwarth berathen.

Namens der Kommission beantragte der Abg. Freiherr von Gravenreuth:

Der Reichstag wolle beschließen⸗ die Wahl des Abg. Frhrn. von Wöllwarth zum Vertreter des ö des Königreiches Württemberg für gültig zu erkläaren.

Das Haus trat diesem Beschlusse bei.

Es wurde sodann die Wahl des Abg. Bertram berathen.

Namens der Kommission beantragte der Abg. Dr. Lotz die Wahl für gültig zu erklären.

Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Des Weiteren verhandelte das Haus über die Wahl des Abg. Dr. Delbrück.

Namens der Kommission beantragte der Abg. Behm:

der Reichstag wolle beschließen: 8 I. die Beschlußfassung über die Gültigkeit der Wahl des Dr. Delbrück in Berlin auszusetzen,

II. den Herrn Reichskanzler unter Mittheilung dieses Berichts zu ersuchen, veranlassen zu wollen,

1) daß die sub 2 bemerkten fehlenden Wählerlisten von

8 Pastitz, Bandelitz und Cartzitz dem Reichstage eingesandt werden,

2) daß die Guts⸗ und resp. Gemeindevorstände in Grünhufe und Wolfsdorf im Kreise Franzburg, sowie in Silenz und Ummanz⸗ hof mit Waase im Kreise Rügen darüber, aus welchem Grunde

die Wählerlisten statt der vorgeschriebenen Frist im Monate Juli 1884 zur Einsicht ausgelegt sind, amtlich vernommen werden, b 3) daß die bei der Besprechung des Wahlprotestes sub 3. a, d, e, g beantragten Vernehmungen und Beweisaufnahmen erfolgen, und dann 4) die aufgenommenen Verhandlungen dem Reichstage vorgelegt

Der Kommissionsantrag wurde unverändert angenommen. Es folgte die Berathung von Petitionen, welche als zur Erörterung im Plenum⸗ nicht geeignet erachtet und zur Einsicht im Bureau niedergelegt sind ERicrerne

Das Haus erklärte, dem Antrage der Kommission gemäß,

diese Petitionen als zur Erörterung im Plenum für nicht ge⸗ eignet. 1 Das Haus berieth sodann in zweiter Lesung die Ueber⸗ sichten der Ausgaben und Einnahmen des Deut⸗ schen Reichs für das Etatsjahr 1883/84 auf Grund des Berichts der Rechnungs⸗Kommission. Der Berichterstatter, Abg. Dr. Meyer (Halle) beantragte Namens er Reichstag wolle beschließen: Di die bnie liebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Rechnungsjahres 1883/84 (Nr. 7 der Drucksachen) nachgewiesenen Etatsüberschreitungenn. 13 339 945,85 ℳ, unnd außeretatsmäßigen Ausgaben mit. 3 226 199,34. zusammen 16 566 145,19 ℳ,

d zwar bei den fortdauernden Ausgaben . bei den einmaligen Ausgaben. bei den Ausgaben der Einnahmeverwal⸗ N111111““ bei den Ausgaben des vereinsländischen Hauptzollamts zu Hamburg . . 24 320,02 . zusammen wie oben 16 566 145,19 ℳ, vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnung etwa noch sich er⸗ gebenden Erinnerungen vorläufig zu genehmigen; 24

2) die in der Anlage X zu der bezeichneten Uebersicht nach⸗ gewiesenen, die Einnahme⸗Etats überschreitenden bezw außeretats⸗ mäßigen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ma⸗ terialien, Utensilien und sonstigen Gegenständen nachträglich zu genehmigen.

Dieser Antrag der Kommission wurde nach unerheblicher Debatte angenommen.

Es folgte die erste und zweite Berathung des am 10. Mai d. J. mit Spanien abgeschlossenen Vertrages, betreffend einige Abänderungen des Tarifs A des deutsch⸗ spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages vom 12. Juli 1883.

In der Generaldiskussion wünschte der Abg. von Schalscha Kontrolemaßregeln daäafür, daß das aus Spanien eingeführte Olivenöl wirklich spanischer Herkunft sei.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, daß Olivenöl aus anderen als meist begünstigten Ländern nicht zu er⸗ warten sei.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Bam⸗ berger, Richter und von Schalscha wurde die Generaldiskus⸗ sion geschlossen.

In der folgenden zweiten Lesung, in welche das Haus sofort eintrat, wurde der Vertrag unverändert angenommen.

Das Haus berieth sodann in dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zoll⸗ vereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867, auf Grund der in zweiter Lesung unverändert angenommenen Vorlage in Verbindung mit dem mündlichen Bericht der XVII. Kom⸗ mission.

Der Gesetzentwurf wurde unverändert angenommen.

In Bezug auf die Anträge der Abgg. Struckmann und Dr. Orterer wurde folgender Antrag der Kommission ange⸗ nommen:

Der Reichstag wolle beschließen:

in Erwägung, daß mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Reichstages eine erschöpfende Berathung der Anträge Struckmann und Dr. Orterer in dieser gsession Fnicht mehr thunlich erscheint, über dieselben zur Tagesorbnung überzugehen.

In dritter Lesung wurden hierauf die Konvention zwischen dem Reiche und dem Königreich Madagaskar vom 15. Mai 1883, der Freundschafts⸗ und Handelsvertrag zwischen dem Reich und der südafrikanischen Republik; die Konvention zwischen dem Reich und dem König von Birma, sowie der zwischen dem Reich und Belgien über die Bestrafung der auf den beiderseitigen Gebieten verübten Forst⸗, Feld⸗, Fischerei⸗ und Jagdsrevel abgeschlossene Vertrag unverändert angenommen.

Auch der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1885/86, auf Grund der in zweiter Lesung un⸗ verändert angenommenen Vorlage wurde ohne Debatte unver⸗ ändert genehmigt.

Es folgte nunmehr bei Schluß des Blattes die Fortsetzung der dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Lesung ge⸗ faßten Beschlüsse. Die Berathung wurde mit der Position Cichorien fortgesetzt.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat März d. J. auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 41 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 31 452,09 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 14 129 Courier⸗ und Schnellzüge, 111 912 Personenzüge, 64 206 gemischte Züge und 110 943 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 2417 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 26 269 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 742 670 069 Achskilometer bewegt, von denen 209 384 843 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 190 247 fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 670 oder 0,35 pCt. (gegen 0,22 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,39 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 214 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 456 Verspätungen (= 0,24 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,25 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 179 100 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 313, oder 0,17 pCt., mithin 0,07 „Ct. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 306 Anschlüsse versäumt (gegen 233 in demselben Monat des Vorjahres und 306 im Vor⸗ monat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugverspätungen vorgenommen, so kommen in erster Reihe: die Stargard⸗ Küstriner Eisenbahn (3 Anschluß⸗Versäumnisse auf 1 Verspä⸗ tung) mit 0,33 pCt., die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn (6 Anschluß⸗ Versäumnisse auf 4 Verspätungen) mit 0,67 pCt., die Breslau⸗ Warschauer Eisenbahn (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 1 Ver⸗ spätung) mit 1,00 pCt., während die Württembergischen Staats⸗Eisenbahnen (7 Anschluß⸗Versäumnisse auf 42 Ver⸗ spätungen) mit 6,00 pCt., die Badischen Staats⸗Eisenbahnen (7 Anschluß⸗Versäumnisse auf 44 Verspätungen) mit 6,29 pCt.,

6 520 151,77 ℳ, 3 782 121,84

6 239 551,56

die; nschweigischen Eisenbahnen (2 Anschluß⸗Versaumnisse

auf 14 Verspätungen) mit 7,00 pCt. die letzten Stellen ein⸗ E und auf 11 Eisenbahnen 39 Verspätungen ohne An⸗ schluß⸗Versäumnisse und auf 7 Eisenbahnen weder Ver⸗ spätungen noch Anschluß⸗Versäumnisse vorgekommen sind.

Bayern. München, 11. Mai. (Allg. Z'g.) Der König hat sich heute nach Schloß Berg begeben, und es wird dort⸗ hin auf Allerhöchsten Befehl auch das Königliche Hoflager verlegt werden.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 12. Mai. (Th. Corr.) Am Großherzoglichen Hofe ist am Sonn⸗ abend Prinz Wilhelm von Sachsen⸗Weimar⸗Eise⸗ nach, ältester Sohn des Prinzen Hermann, mit seiner jungen Gemahlin, Prinzessin Gerta, Tochter des Fürsten von Isen⸗ burg⸗Büdingen⸗Wächtersbach, eingetroffen. Aus Veranlassung der Anwesenheit des neuvermahlten Paares haben bei Hofe verschiedene größere Festlichkeiten stattgefunden.

Waldeck und Pyrmont. Arolsen, 11. Mai. (Hann. C) Die Königin Emma der Niederlande ist gestern Nachmittag zum Besuch ihrer Fürstlichen Eltern am hiesigen Hofe eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn. Abdp.) Die Kaiserin ist mit der Erzherzogin Marie Valerie heute Vormittags von Heidelberg in Schönbrunn angekommen.

Pest, 11. Mai. (Wien. Ztg.) Im Abgeordneten⸗ hause wurde heute die Spezialdebatte über die Regierungs⸗ vorlage, betreffend das Wasserrecht, zu Ende geführt. Die Diskussion bot keine bemerkenswerthen Momente und be⸗ schränkte sich auf die streng sachlichen Bestimmungen des Ent⸗ wurfs, dessen Annahme nunmehr als zweifellos gilt.

Der Justizausschuß des Abgeordnetenhauses hat den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der In⸗ stitution der Ersatzrichter an der Königlichen Tafel, unverändert angenommen.

Der Finanz⸗Ausschuß des Abgeordnetenhauses genehmigte die Vorlagen in Betreff der Matraer, Bekeser und Biharer Vicinalbahnen im Allgemeinen und Speziellen.

Agram, 11. Mai. (Wien. Ztg.) Im Landtage be⸗ antragte bei Verhandlung des Titels 8: „Kosten des Königlichen Kommissariats“, 100 000 Fl., die ge⸗ mäßigte Opposition, diesen Betrag zu nützlichen Investitionen zu verwenden. Folnegovic wünschte, daß diese Summe unter die während der Unruhen geschädigten Landleute vertheilt werde. Es sprach hierauf Posilovic, welcher wegen mehrerer Ausfälle zwei Mal zur Ordnung gerufen wurde. Schließlich wurde die Debatte vertagt.

Schweiz. Bern, 12. Mai. (W. T. B.) Die englische Gesandtschaft theilte dem Bundesrath mit, daß die „Commercial Kable Company“ dem inter⸗ nationalen Telegraphenvertrage beigetreten sei. Der Bundesrath beantragte bei der Bundesversammlung den Beitritt der Schweiz zu den am Weltpostkongreß zu Lissabon abgeschlossenen Uebereinkommen.

Großbritannien und Irland. London, 12. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Premier Gladstone: der Botschafter Baron Staal habe die Befürchtung geäußert, daß seine (Gladstone's) und Lord Granville's gestrigen Mittheilungen die Meinung erwecken könnten, daß Staal und Lessar als formell Bevollmächtigte verhandelt hätten. Mr. Gladstone gab zu, daß das von ihm gebrauchte Wort „Ratifikation“ nur in Bezug auf einen Vertrag anwendbar sei: er hätte daher sagen sollen: der Botschafter Baron Staal habe di Billigung seiner Regierung nachgesucht. Baron Staal hab Lord Granville folgende Darstellung des Sachverhalts über mittelt: „Lord Granville, Lord Kimberley, Lessar und ich sin

über den Entwurf eines Abkommens hinsichtlich der Absteckung Ich habe den

der afghanischen Grenzen übereingekommen. Entwurf nach St. Petersburg zur Genehmigung übersand und das Gesuch um Genehmigung unterstützt.“ Mr. Gladston fügte hinzu: er könne nicht sagen, daß noch irgend ein streitige Punkt bestehe; die verhandelnden Personen hätten das Ueberein kommen getroffen, die Entscheidung aber der russischen Regierung vorbehalten. Der Kanzler der Schatzkammer, Chil⸗ ders, theilte mit: von dem Kredit seien bereits 7 ¼ Mill theils verausgabt, theils zur Deckung eingegangener Ver pflichtungen bestimmt; außerdem würden wahrscheinlich noch ¼ Millionen für die Suakim⸗ und Nil⸗Expedition erforderlich sein. Der aufs Neue eingebrachte An trag Lope'’'s, die Kosten für die Herstellung der Wählerlisten aus der Staatskasse anstatt aus den lokalen Steuern zu bestreiten wurde mit 280 gegen 258 Stimmen abgelehnt, nachdem der Premier Gladstone erklärt hatte: die Regierung werde die Beisteuer aus der Sraatskasse für Irland auf 15 000 und für England auf 40 000 Pfd. Sterl. erhöhen. Die von der Regierung bekämpfte Bill, betreffend den Bau eines I wurde mit 281 gegen 99 Stimmen ab⸗ gelehnt.

Das Oberhaus genehmigte heute die Bill, betreffend den Bau eines schiffbaren Kanals nach Manchester in dritter Lesung. Lord Salisbury wies die Beschuldigung des Premiers Gladstone zurück, daß er (Salisbury) in seiner letzten Rede die russische Regierung als schwindel⸗ haft und bankerott bezeichnet habe; er habe nur gesagt: es mache keinen Unterschied, ob Jemand Versprechen absichtlich oder aus Unfähigkeit, sie zu halten, breche: dies habe er durch kommerzielle Ausdrücke erläutert. Der Staatssekretär Lord Granville erklärte: er sei erfreut, daß Lord Salisbury die seiner Rede gegebene Deutung desavouirt habe; die Rede

habe aber zu der ihr von Mr. Gladstone und Trevelyan

gegebenen Deutung berechtigt. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Bill über die internationale unterseeische Kabelkonvention in zweiter Lesung genehmigt. Der Staatssekretär für Indien, Lord Kimberley, erklärte: es sei irrig, zu ver⸗ muthen, daß die Regierung beabsichtige, Afghanistan als neutrale Zone zu behalten. Die Regierung stimme der Ansicht Argylls bei, daß der zur gung Indiens vorgeschobene Posten nicht zu weit von Englands Basis entfernt sein dürfe. Während der Verwaltung Indiens durch Lord Ripon seien sorgfältige Pläne für die renzvertheidigung ausgearbeitet worden, die jetzt genehmigt worden seien. Es werde auch die Errichtung einiger bedeutenderen Festungen an der afghanischen Grenz⸗

Wien, 11. Mai. (Wien.

Vertheidi⸗

linie erwogen. England müsse im Nothfall die Offensive er⸗ greifen können; doch sei es eine sehr gefährliche Politik, Herat zu einer englischen Festung zu machen. Der Staatssekretär Lord Granoville hielt die gegenwärtige Diskussion über die afghanische Frage für sehr angezeigt und werthvoll, weil sie Indien den Beweis liefern werde, daß ganz England einig sei, es gegen jede Gefahr zu ver⸗ theidigen. 8

Der zur afghanischen Grenzregulirungs Kommission ge⸗ hörige Oberst Stephen ist heute Nachmittag hier einge⸗ troffen. 88

13. Mai, früh. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Der russische Bot⸗ schafter, Baron von Staal, erhielt gestern Abend eine telegraphische Depesche, welche dem Vernehmen nach die Genehmigung der russischen Regierung zu der von dem Botschafter mit der englischen Regierung getroffenen vorläufigen Abmachung enthält.

Frankreich. Paris, 12. Mai. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte heute mit 386 gegen 57 Stimmen den Gesetzentwurf, betreffend die rückfäl⸗ ligen Verbrecher, unter Ablehnung aller Amendements. Der Senat und die Kammer nahmen einstimmig die Vor⸗ lage, betreffend die Verleihung von Ordensauszeichnun⸗ gen an die Marinesoldaten in Tongking, China und Madagaskar, an. Der Senat genehmigte den Antrag auf Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Hin⸗ richtungen. Beide Kammern vertagten sich sodann bis Sonnabend.

Italien. Rom, 12. Mai. (W. T. B.) In der

Deputirtenkammer brachte Bertani (von der äußersten

Linken) heute eine Interpellation ein, betreffend die von 8 A in Afrika und am Mittelmeer befolgte PColitik.

Serbien. Belgrad, 12. Mai. (W. T. B.) Das Kabinet hat seine Entlassung gegeben. Der bisherige Minister⸗Präsident Garaschanin ist wiederum mit der Bil⸗ dung eines neuen Kabinets beauftragt worden.

Rußland und Polen. St. Pete esburg, 13. Mai, früh. (W. T. B.) Contre⸗Admiral Schmidt ist zum Chef des Kronstädter Südfahrwasser⸗Geschwaders, Contre⸗ Admiral Golowatschoff zum Chef der Kronstädter Nord⸗ fahrwasser⸗Schiffsabtheilung, Contre⸗Admiral Kopytoff zum Chef der zweiten Scheerenabtheilung, Contre⸗Admiral Novi⸗ koff zum Chef des Minengeschwaders ernannt worden. Die in Kronstadt liegenden Kriegsschiffe haben gestern begonnen nach der Rhede hinauszugehen und werden dort ihre Klarmachung vollenden.

Afrika. Egypten. Dongola, 9. Mai. (Allg. Corr.) General⸗Major Dormer wird in der Abwesenheit von Sir Evelyn Wood, der sich nach Kairo begeben hat, das Kommando am oberen Nil übernehmen.

Es verlautet, daß Osman Digma mit einigen An⸗ hängern in Berber weilt. Der Emir von Berber hat sich nach Khartum begeben, um sich Truppen zur Be⸗ kämpfung der von Suakim aus operirenden Engländer zu erbitten.

Suakim, 9. Mai. (A. C.) Lord Wolseley nahm heute, begleitet von General Graham und dessen Stabe, eine eingehende Inspektion der Umgebung vor, um zu entscheiden, welche Stärke die Garnison haben solle, und welche Vertheidigungswerke zum Schutze der Stadt während des Sommers erforderlich sind. Der Erfolg des britischen An⸗ griffs auf Takul hat auf die Amaras gewaltigen Eindruck gemacht, und eine große Anzahl derselben ist geneigt, sich zu unterwerfen.

Die Hitze nimmt zu und hat 100 Grad in den Zelten erreicht. Das Hospital füllt sich mit den Mannschaften der berittenen Infenterie, von denen von einer Gesammtzahl von 350 Mann 70 krank sind. Das australische Kontingent hat sich erboten, ein Corps berittener Plänkler zu bilden. Aus Kassala melden bis zum 12. April reichende Berichte, daß die Garnison noch immer Stand hält.

Zeitungsstimmen. Zu der Diskussion des Reichstages über die Sonntags⸗

arbeit bemerkt der „Hannoversche Kourier“:

„Es hätte in der That sehr bedenklich erscheinen mögen, der Diskussion über das erwähnte Bruchstück einer Arbeiterschutzgesetz⸗ gebung aus dem Wege gehen zu wollen. Darum stellte auch der Kanzler seinen Mann; und nicht nur dies: er selbst ging zum Angriff über, wies gründlich und überzeugend nach, daß selbst jenes Bruchstück noch nicht beschlossen werden könne, riß dem Zentrum und den Sozial⸗ in wirksamer Weise fest, daß beide, Centrum und Sozialdemokratie, nur für ihre Arbeiterkreise eine Wahlparole über den „bösen Bundes⸗ rath“ brauchten, während sie doch beide trotz ihrer stets behaupteten Eigenschaften als Kenner und Vertreter der Arbeiterinteressen nicht einmal zu sagen wüßten, wie diese Regelung der Sonntagsfrage vom Arbeiter selbst materiell empfunden würde. In einer geradezu glän⸗ zenden Paradeführung setzte er namentlich die Sozialdemokratie auf den Sand, indem er ihr rund heraus sagte: euch treibt nur die Furcht vor einer Enquete, die uns Gelegenheit geben könnte, uns ein⸗ mal mit Hunderten von Arbeitergruppen erschöpfend auszusprechen.“

In der „Neuen Reichscorrespondenz“ lesen wir: Ohne Zweifel hat die Forderung völliger Sonntagsruhe in der Fabrik, wie in der Werkstatt, auch für Diejenigen, welche nicht von spezifisch kirchlichen Gesichtspunkten geleitet werden, etwas überaus Ansprechendes. Die Ruhepause nach der strengen Arbeit der Woche thut dem Arbeiter zur Erholung, zur geistigen und körperlichen Kräftigung, zur Erhaltung der Frische und Gesundheit so überaus dienlich, daß Anträge auf Durchführung völliger Sonntagsruhe einen durchaus arbeiterfreundlichen Charakter haben und zumeist auch auf Zustimmung aus den Kreisen der Arbeiter rechnen können. Allein die Sache hat doch auch eine andere Seite, von der aus man unter Umständen gerade im Interesse der Arbeiter zu ganz entgegengesetzten Resultaten gelangt. Es ist nämlich bei der heutigen schwierigen Lage der In⸗ dustrie mehr als wahrscheinlich, daß das Verbot der Sonntagsarbeit für einen Theil derjenigen Industrien, welche letztere bisher benutzten, eine Erniedrigung des Arbeitslohnes bis zu 14 % nach sich ziehen würde, zumal in Deutschland, wo man es mit der Durchführung derartiger Gesetzesbe⸗ stimmungen ungleich strenger nimmt, als z. B. in der Schweiz. Insoweit eine solche Folge von dem Verbot der Sonntagsarbeit zu erwarten wäre, würde die Maßregel den arbeitenden Klassen nicht zum Vortheile gereichen. Denn von der Höhe des Arbeitslohnes hängt nicht blos die Behaglichkeit des Lebens, sondern auch die körperliche und geistige ntwickelung der Bevölkerung ab; die Stärkung der Gesundheit und

demokraten unbarmherzig die schöne Maske vom Gesicht und nagelte

Kraft, welche man von der Sonntagsruhe erwartet, würde nicht ein⸗

treten, wenn diese mit einer fühlbaren Schmälerung des Arbeitsver⸗ dienstes erkauft werden müßte; ihr Segen würde sich in das Gegen⸗ theil verwandeln.

Es liegt daher offenbar im wohlverstandenen Interesse der Ar⸗ beiter selbst, doß, bevor die Sonntagsruhe über das schon von der Sitte berbeigeführte Maß hinaus gesetzlich dekretirt wird, genau fest⸗ gestellt werde, welche Wirkungen eine solche Maßregel auf die Lohn⸗ verhältnisse der Arbeiter haben müßte. Nicht derjenige, welcher ohne Rücksicht auf die materiellen Interessen der Arbeiter, von denen wiederum ihre körperliche und geistige Entwickelung abhängt, die völlige Sonntagsruhe gesetzlich erzwingt, handelt daher in Wahrheit arbeiterfreundlich, sondern derjenige, der nicht eher mit solchen gesetz⸗ geberischen Maßnahmen vorgeht, bis er sich versichert hat, daß sie den Lohn nicht herabdrücken, und welcher die Sonntagsruhe nicht ohne Rücksicht auf die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern nur soweit durchführt, als diese es gestatten. So haben die von der Arbeiterschutz⸗Kommission dem Reichstage vorgeschlagenen Bestim⸗ mungen über Sonntagsruhe zwar den Schein der Arbeiterfreundlichkeit, in Wahrheit zeigte sich aber allein Fürst Bismarckals der Vertreter der Inter⸗ zheen der Arbeiter, indem er diese Vorschläge mit der Forderung be⸗ kämpfte, daß zunächst durch eine Enquete festzustellen sei, ob und in⸗ wieweit die materielle Lage der Arbeiter von solchen Bestimmungen berührt wird.

In Betreff des Uebereinkommens mit Spanien wegen des Roggenzolls bemerkt der „Börsen⸗Kourier“:

Die Mittheilung ist um so überraschender, als in den bethei⸗ ligten Kreisen auch nicht die mindeste Ahnung von diesbezüglichen Verhandlungen existirte, geschweige denn von der Möglichkeit eines derartigen Uebereinkommens. Man wird nicht unbin können, in dem Abschluß des letzteren einen erneuten Beweis für die Geschick⸗ lichkeit der deutschen Reichsregierung zu erkennen, da derselbe nur eine Konsequenz der in Bezug auf die Erhöhung der Getreidezölle einge⸗ nommenen Haltung derselben bildet. Nimmt man einmal den Stand⸗ punkt an, daß eine Erhöhung der Getreidezölle wünschenswerth oder noth⸗ wendig sei, so wird man in der Bindung des Roggenzolles durch den Handelsvertrag mit Spanien bis zum Juli 1887 nothwendig eine Kala⸗ mität erkennen müssen, da sie die Wirkung dergestern in dritter Lesung be⸗ schlossenen Erhöhung von eine auf drei Mark pro hundert Kilo für die nächsten beiden Jahre wenn nicht völlig zu paralxpsiren, doch wesent⸗ lich abzuschwächen geeignet erschien. Die Reichsregierung hat daher von ihrem Standpunkt aus nur konsequent gehandelt, wenn sie einen Verzicht Spaniens auf die Bindung dieses Zolls herbeizuführen suchte und in Wirklichkeit herbeigeführt hat.“

Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 13. Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 1. Mat 1885, betr. Aenderung des Betriebsreglemenis für die Eisenbahnen Deutsch⸗ lands in Bayern. Vom 2. Mai 1885, betr. Abrechnungs verkehr mit der Postverwaltung. Nachrichten.

Statistische Nachrichten.

Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen und Antwerpen betrug im Monat März d. J. 10 745 Personen, in demselben Monat des Vorjahres 19 278; fur das erste Viertel dieses Jahres sind 17 325, des Vorjahres 29 782 überseeische Auswanderer nachgewiesen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Deutsche Civilprozeßordnung, für die Praxis erläutert von O Reincke, Direktor am Landgericht I zu Berlin. 808 Seiten. Verlag von H. W. Müller ebendaselbst. (14 ℳ.) Seit einem halben Jahrzehnt ist die Deutsche Civilprozeßordnung in Wirksamkeit. Aber so eifrig Theorie und Praxis sich ihr auch ge⸗ widmet haben, viel zu eigenartig und einschneidend tritt das System der Civilprozeßordnung uns entgegen, als daß dessen Einlebung nicht eine weit längere Arbeit und Erfahrung erfordern follte. Der Verfasser liefert in diesem Werke einen schätzenswerthen Beitrag zur organischen Durchbildung der Civilprozeßordnung. Speziell aber hat er sich dabei eine praktische Aufgabe gestellt, seine Erläuterungen wesentlich den Zwecken der Praxis anzupassen, wozu noch ein Bedürfniß vorhanden sei. Von einem solchen Buche darf im Allgemeinen erwartet werden, daß es den Praktiker zu der gewöhnlichen, d. h. nicht die Vertiefung in Einzelfragen erheischenden Rechtsanwendung in Stand setze, im Be⸗ senderen, daß es ihm eine rasche Uebersicht über das civilprozessuale Verfahren eröffne. Diesen Anforderungen wird der Verfasser gerecht. In sachlicher Beziehung hat er den Stoff möglichst ab⸗ gegrenzt, die theoretische Konstruktion auf das zur Grundlegung des Verfahrens Nothwendige beschränkt und sonst das Augenmerk auf die praktische Ausgestaltung desselben gerichtet, auch zu den bestehenden Kontroversen überall Stellung genommen, wobei die Literatur im Wesentlichen, die Rechtsprechung des höchsten Gerichtshofs ausgiebig berücksichtigt worden. In formeller Hinsicht sind getrennte Tertnoten allerdings der Uebersichtlichkeit nicht förderlich; doch hat der Verfasser diesen Nachtheil durch systematische Gliederung und Gruppirung thun⸗ lichst auszugleichen gesucht. Auch zur Einführung unserer juristischen Jugend in den Civilprozeß wird sich der Kommentar als nicht un⸗ geeignet erweisen. Um Uebiigen ist der Verfasser durch die in Gemein⸗ schaft mit dem Reichsgerichts⸗Rath Rehbein bearbeitete Ausgabe des Preußischen Landrechts (3. Auflage, 1885) literarisch bereits gut bekannt.

Im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) zu Berlin und Leipzig sind kürzlich von der 8. Auflage von Kochs Allgemeinem Landrecht für die Preußischen Staaten, welche mit be⸗ sonderer Berücksichtigung der Reichsgesetgebung vom Ober⸗Landgerichts⸗ Rath A. Achilles, dem Geheimen Justiz⸗Rath und ordentlichen Professor der Rechte Dr. P. Hinschius, dem Geheimen Ober⸗ Justiz⸗Rath R. Johow und dem Regierungs⸗Rath F Vierhaus bearbeitet wird, die Lieferungen 16 und 17 erschienen. Dieselben ent⸗ halten vom 1. Theile des Allgemeinen Preusßischen Landrechtes Titel 12 (Von den Titeln zur Erwerbung des Eigenthums, welche aus Verordnungen von Todes wegen entstehen), 13 (Von Er⸗ werbung des Eigenthums der Sachen und Rechte durch einen Dritten) und 14 (Von der Erhaltung des Eigenthums und der Rechte) und sind von zahlreichen lehrreichen Anmerkungen, die sich auf jeder Seite unter dem Texte befinden, begleitet. .

Der preußische Gerichtsvollzieher. Syste matisch geordnete Zusammenstellung aller, das Gerichts⸗ vollzieheramt in Preußen betreffenden, reichs⸗ und landesrechtlichen Gesetzesvorschriften und ministeriel⸗ len Ausführungsbestimmungen. Mit Erläuterungen von Heinrich Walter, Mechtsanwalt und Notar a. D. Liefe⸗ rung 1. Berlin, 1885. Frz. Siemenroth. Preis 1 Das vor⸗ stehende Werk, dessen 1. Lieferung vorliegt, will, wie schon der Titel an⸗ giebt, alle auf das Gerichtsvollzieheramt in Preußen bezüglichen Bestimmungen, soweit dieselben einerseits in den Reichs⸗ und Landes⸗ gesetzen enthalten und andererseits in Verfügungen der Justizverwaltung oder in Anordnungen anderer Verwaltungsbehörden zum Ausdruck ge⸗ langt sind, in ihrer heutigen Gestaltung und Geltung umfassen. Diese Bestimmungen sollen in ihrer amtlichen Textfassung wiedergegeben und in 2 besonderen Theilen systematisch zusammen⸗ gestellt werden. Der 1. Theil wird die größeren organisatorischen Bestimmungsakte, welche das Gerichtsvollzieheramt lediglich und im Ganzen zum Gegenstande haben, nämlich die Gerichts⸗ vollzieherordnung vom 23. Februar 1885, die Geschäftsanweisungen vom 24. Juli 1879 und 23. Februar 1885, sowie alle die Gebühren der Gerichtsvollzieher betreffenden Vorschriften enthalten. Innerhalb des Textes sind die einschlägigen bezw. ergänzenden anderweiten gesetz⸗ lichen und reglementarischen Bestimmungen überall an zugehöriger

Stelle zusätzlich eingefügt, wsdurch die wünschenswertbe Uebersichtlich⸗ keit über den gesammten zusammengebörigen Rechtsstoff wesentlich erleichtert sein dürfte. Außerdem sind alle diese Bestimmungen mit fortlaufenden erläuternden Anmerkungen und erklärenden Hinweisen auf Parallelstellen versehen worden. Im 2. Theile sollen die übrigen, das Gerichtsvollzieheramt nur in einzelnen bestimmten Richtungen seiner Ausübung berührenden Bestimmungen, welche in anderen Reiche, urd Landesgesetzen zerstreut nieder⸗ gelegt sind, nach charakteristischen Gruppen geordnet zusammengestellt werden. Demgemäß wird dieser Theil insbesondere das Zustellungs⸗ wesen, das Vollstreckungsverfahren, das Hinterlegungswesen, die Wechsel⸗ protestaufnahme, das bei Vornahme von Siegelungen, Entsiegelungen und Inventuren zu beobachtende Verfahren, das Stempelsteuerwesen, sowie die Mitwirkung des Gerichtsvollziehers bei der Gerichtskosten⸗ einziehung behandeln. Auch hier wird stets darauf Bedacht genommen werden, durch Einreihung der einschlä igen Vorschriften an gehörigem Orte, bezw. durch Hinweise auf Parallelstellen den Gesammtüberblick über den vorhandenen Rechtsstoff leicht und bequem zu vermitteln. Auf diese Weise dürfte mit „Walters preußischem Gerichtsvollzieher“ sowohl den Gerichtsvollziehern und den Anwärtern zu diesem Amte ein den Dienst erleichterndes und die Belehrung förderndes nützliches Hülfe⸗ buch, als auch den aufsictführenden Richtern und anderen Vorstands⸗ beamten zur leichteren Orientirung ein bequemes und willkommenes Nachschlagebuch dargeboten werden. Das etwa 20 25 Druckbogen gr. 80 umfassende Werk wird in 5 bis 6 Lieferungen zum Preise von je 1 vollständig sein; die Lieferungen werden je ungefähr 4 Druck⸗ hbogen enthalten und in kurzen Zwischenräumen zur Ausgabe gelangen, so zwar, daß das Werk jedenfalls bis zum 1. Juli d. J. vollständig vorliegen soll. Der Preis wird sich auf 5 bis 6 beziffern. Die 1. Lieferung des Werkes, die soeben erschienen ist, bringt vom ersten, die größeren organisatorischen Bestimmungsakte enthaltenden Theil: 1) die Gerichtsvollzieherordnung vom 23. Februar 1885, 2) die Dienst⸗ ordnung für die Gerichtsdiener vom 23. Februar 1885 und 3) die Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher vom 24. Juli 1879 und ist auf die schon oben angegebene Weise beorbeitet.

Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter wirkung von Ober⸗Landes erichts⸗Ratb Atihes in Berlin, Prof. Afzelius in Upsala, Prof. D Bierling in Greifswald, Prof. Brie in Breslau, Geh. Rath A. Bulmerinecg in Heidelberg, Prof. Burckhard in Wärzburg, Prof. Carreras y Gonzalez in Madrid, Prof. Costi in Athen, Geh. Rath Prof, von Cuny in Berlin, Prof. Dargun in Krakau, Geh. Rath Wach in Leipzic, Geh. Rath von Windscheid in Leipzig, Prof. Zitelmann in Bonn und anderen Rechtsgelehrten her⸗ ausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Docent der Rechte in Heidelberg. Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke, 1885. Bd. IV Heft 8 enthält nur ausländische Literatur und zwar: Tarring, J. Ch. Chapters on the lew relating to the colonies. II. Rechts⸗ geschichte: Bogisie V. De la forme dite inokosna de la famille rurale chez les Serbes et les Croates. Louis-Lucas P. Etude sur la vénalité des charges et fonctions publiques et sur celle des offices ministériels depuis l'antiquité romaine jasqu'à nos jours. précédé d'une introducrion générale. Beauchet, L. Etude historique sur les formes de la célébration du mariage dans l'ancien droit frangais. Chiapelli, L. L'amministrazione della Giustizia in Firenze. Elton, C. Origins of English History. III. Privatrecht: Appleteon C. Résumé du cours de droit romain professé à la faculté de droit de Lyon. Polacco, V. Della divi- sione operata da ascendenti fra discendenti. Glasson, E. Ele- ments du droit français consideré dans ses rapports avec le droit naturel et l'économie politique. Mayne, J. D. and Lumley Smith. Treatise on Damages. Smith. H. A Treatise on the Law of Negligence. Brice, 8 A Treatise on the doctrine of Ultra Vires etc. Peter, Apsely Petre Analysis and Digest of the Decisions of Jessel. IV. Handelsrecht: Copinger, W. A. The Law of Copyright in works of Litsrature and Art. Pouillet E. Traité théorique et pratique des dessins et modeèles de fabrique. Manuel de Jurisprudence des Assurances terrestres avec le texte et le commentaire de la loi du 5./1. 1883 sur la résponsabilité locative par P. Cauvin et G. Sainctelette. V. Strafrechtswissenschaft: Hube, R. v. Wrozda Wrozba i. Pokora. Pawinski, A. 0 pojednaniu w zabéjstwie. Lajoye, R. La femme en pr'son. Code pénal des Pays-Bas. Lawson, J. D. The adjudged Cases on Insanity as a defence to crime. Ferri, E. I nuovi orizzonti del diritto e della procedura penale. VI. Kirchen⸗ recht: Scadato. F. Stato e Chiesa secondo Fra Paolo Sarpi. Scaduto, Fr. II concetto moderno del diritto ecclesiastico. VII. Staats⸗ und Verwaltungsrecht: Forbes. A. Urqubart; the Law cf Savings Banks since 1878. VIII. Internationales Recht: Hall. W. E. A Treatise on international Law. Basilesco, N. Etudes de droit international privé. Du conflit des lois en matière de succession ab intestat. Weiss. A. et Louis-Lucas P. Le droit d'Extradition appliqué aux délits politiques, d'après le Dr. Lammasch. spear, T. S. The Law of Extradition, inter- national and interstate. IX. Hülfswissenschaften: Rambaud., P. Du Placement des Capitaux en valeurs de Bourse.

Von der im Ministerium der öffentlichen Arbeiten heraus⸗ gegebenen „Zeitschrift für Bauwesen“ ist soeben das zweite Vierteljahrsheft 35. Jahrgangs 1885 zur Ausgabe gelangt (Berlin, Verlag der Gropiusschen Buch⸗ und Kunsthandlung, Eenst und Korn). Das Heft bringt an der Spitze die Fortsetzung der Beschreibung des Mainzer Domes, verfaßt von dem Dompräbendaten Dr Friedrich Schneider in Mainz. Den vorangeschickten geschichtlichen Nachrichten folgt nunmehr die sorgfältige Schilderung des ehrwürdigen Baues selbst. Eine vortrefflich in Holz geschnittene Ansicht des Domes aus der Vogelschau von der Südwestseite, sowie zahlreiche Zeichnungen von schönen romanischen Kapitellen und Säulen aus dem Seitenschiff und der Gothardkapelle sowie andere Details des Baues illustriren die Beschreibung. Die Arbeit des Ober⸗ Bau⸗ und Geh. Regierungs⸗Raths Lohse in Köln über die Elb⸗Eisen bahnbrücken bei Hamburg und Harburg gelangt in diesem Heft mit der statischen Berechnung der Bogenträger zum Abschluß. Dagegen beginnt in demselben eine Beschreibung der Königlichen Kriegs⸗Akademie zu Berlin, und zwar zunächst des Lehrgebäudes. Der erste Abschnitt der interessenten Abhandlung vom Regierungs⸗Baumeister Hans Lutsch in Breslau, über die Backsteinbauten Pommerns, welcher den Dom zu Kammin beschreibt, wird beendet und zum Vergleich eine sorgfältige Abbildung des nördlichen Kreuzflügels des Lübecker Domes gegeben. Dann beginnt eine Reihe mannigfaltiger fachtechnischer Arbeiten. Eine solche über die Rutschungen auf der Theilstrecke Treysa Mals⸗ feld (Nordhausen—Wetzlar) auf der Berlin⸗Koblenzer Eisenbahn⸗ strecke veröffentlicht der Regierungs⸗- und Baurath Lehwald in Frank⸗ furt a. M. Als eine der interessantesten und großartigsten derartigen Rutschungen, welche je bei einem preußischen Eisenbahnbau vorgekom⸗ men, bezeichnet derselbe diejenige im Beisethale an der Rothen Mühle. Dieselbe wird, wie die anderen beschriebenen, der eingehenden Beach⸗ tung der Eisenbahn⸗Ingenieure empfohlen. Ferner wird die gãnzlich aus Eisen hergestellte Perronhalle auf dem Bahnhof Gera im König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Erfurt berechnet und beschrieben Ingenieur L. Brennecke in Berlin handelt über die Herstellung und. Prüfung der Luftschleusen und Schachtrohre für Luftdruckgründungen, und Regierungs⸗Baumeister Prof. Th. Landsberg in Darm stadt bringt seine sorgfältigen matbematischen Berechnungen des Eigengewichts der eisernen Dachbinder zum Abschluß. Mit einer Arbeit über das Entwerfen und die Berechnung der Brücken⸗ gewölbe, vom Wasser⸗Bauinspektor Tolkmitt in Potsdam, endet diese Reihe. Dann folgt die Fortsetzung der Zusammenstellung der be⸗ merkenswertheren preußischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1883 in der Ausführung begriffen gewesen sind, und zwar mit dem Abschnitt B, enthaltend diejenigen aus dem Gebiet des Wasserbaues: Seeufer⸗, Hafen⸗ und Deichbauten (Hafen zu Memel, Pillau, Neufahrwasser, Stolpmünde, Rügenwalder⸗ münde, Kolbergermünde ꝛc.) und Strombauten. Unter der Rubrik „Literatur“ wird das „Lehrbuch der Heiz- und Lüftungs⸗ technik“, von Friedrich Paul, Baurath des Wiener Stadt⸗ bauamts, eingehend gewürdigt. Als besondere Beigabe bringt auch