1885 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Urkundlich ausgefertigt unter Beifügung des Abdrucks des mit der Urschrift übereinstimmenden und hiermit beglaubigten Abdrucks des Beschlusses der Gemeindevertretung vom und der Ge⸗ nehmigung des Kreisausschusses des Kreises Niederbarnim vom .... Neu⸗Weißensee, den .. ten v“

Der Gemeinde⸗Vorstand.

(Stempel.) 8.

Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unter⸗

zeichnen. Iüesnnsn Es folgen umseitig der Abdruck des Beschlusses der Gemeindevertretung vom . .Februar 1885

mit dem Zusatze: b 8 „Der in Bezug genommene Entwurf zum Anleihescheine ist mit der vorstehenden Ausfertigung völlig gleichlautend.“

b. der Genehmigung des Kreisausschusses des Kreises Nieder⸗

barnim.

Kreis

Regierungsbezirk Niederbarnim.

Potsdam. Anweisung

Provinz Brandenburg.

zum Anleiheschein der Gemeinde Neu⸗Weißensee. .. Ausgabe, Buchstabe .. .N.

13. November 1879 b daß für die Folge sämmtliche Bauprojekte ohne Ausnahme behufs Einholung der baupolizeilichen Genehmigung beim Polizei⸗ Präsidium einzureichen sind, welches die nach Umständen gebotene Mitwirkung der örtlichen Straßenbau⸗Polizeiverwaltung seinerseits

herbeiführen wird.

Grundstücken, welche an neuen Straßen und Straßentheilen oder an schon vorhandenen, bisher unbebauten Straßen und Straßentheilen liegen, sowie diejenigen Pläne, welche die Ausführung erheblicherer, für dauernde Zwecke bestimmten Gebäude, wie Wohnhäuser, Fabriken ꝛc. betreffen, in 3 Exemplaren einzureichen sind, behält es sein

Bewenden.

ferner Erklärung abzugeben.

festgesetzten Verfahrens wird hierdurch bestimmt,

Bei der Bestimmung, daß alle Projekte zu Neubauten auf

ür andere Fälle genügen 2 Exemplare 2 stattfinden soll, darüber ist auch

In welcher Art die 1 8 des Bauprojekts eine bestimmte

sogleich bei Vorlegung

Berlin, den 8. Mai 1885. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Oertliche Straßenbau⸗Polizei⸗ verwaltung.

Der Ober⸗Bürgermeister. von Forckenbeck.

über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein der Gemeinde Neu⸗Weißensee Buchstabe.. Nr... über Mark Reichswährung zu vier Prozent Ziasen die.Reihe Zirsscheine für die fünf Jahre vom .. ten.. . bis —.. bei der Gemeindekasse zu Neu⸗Weißensee und bei der mit der Zinsenzahlung betrauten Stelle in Berlin, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers des Anleihescheins kein Wider⸗ spruch erhoben ist. Neu⸗Weißensee, den. Der

Regierungsbezirk

Gemeinde⸗Vorstand Provinz LE“ Brandenburg. Niederbarnim.

Anleiheschein der Gemeinde Neu⸗Weißensee 8 .. Ausgabe, Buchstabe.. Nr. über .. . Mark Reichswährung, zu vier Prozent Zinsen über . . . . Mark .. Pfennig.

8 Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am . ten und späterhin die Zinsen des vorbenannten

Anleihescheins für das Halbjahr vom . ten 1I1““ mit (in Buchstaben) Mark. Pfennig bei der Gemeindekasse zu Neu⸗ Weißensee und bei der bekannt gemachten Einlösestelle in Berlin.

Neu⸗Weißensee, den . . ten Der Gemeinde⸗Vorstand.

Dieeser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Heinrich Lehmann in Kiel ist zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität daselbst, und 18

der bisherige Oberlehrer am Königlichen Wilhelms⸗ Gymnasium zu Königsberg i. Pr., Privatdozent Dr. Oskar Erdmann, zum außerordentlichen, Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität Weslau ernannt worden.

Dem Gymnasial⸗Dir ektor Dr. Wirsel ist die Direktion des Gymnasiums zu Trier übertragen worden.

Dem Seminar⸗Direktor Dr. Blügel ist das Direktorat des Schullehrer⸗Seminars zu Pr.⸗Eylau verliehen worden.

Pekanntmachung.

Die Prüfung der Lehrer an Taubstummen⸗Anstalten be⸗ ginnt hier am 17. September d. J.

Zu dieser Prüfung werden zugelassen Geistliche, Kandi⸗ daten der Theologie oder der Philosophie, sowie solche Volks⸗ schullehrer, welche die 2. Prüfung bestanden und sich min⸗ destens zwei Jahre mit Taubstummenunterricht beschäftigt

haben. 8 Die Anmeldungen sind an uns bis zum 15. Juni d. J.

einzureichen und denselben beizufügen:

1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titel⸗ blatte der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession und das augenblickliche Amts⸗

voerhältniß des Bewerbers anzugeben ist;

2) die Zeugnisse über die empfangene Schul⸗ oder Universitätsbildung, sowie über die bisher abgelegten Prüfungen;

3) ein Zeugniß über die bisherige Thätigkeit des Be⸗ werbers im Taubstummenunterricht;

4) ein amtliches Führungsattest;

5) ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels be⸗ rechtigten Arzte ausgestelltes Zeugniß über normalen Gesundheitszustand.

Berlin, den 7. Mai 1885. Königliches Provinzial⸗Schulkollegiun ö

Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Meyer zu Kaukehmen ist zum Notar

im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Kaukehmen, ernannt worden.

Kriegs⸗Ministerium.

Den Militär⸗Intendanten Brunabend und Bergau sind die Militär⸗Intendantenstellen des XV. bezw. III. Armee⸗ Corps übertragen worden

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister Ernst Brinkmann in Merseburg ist zum Königlichen Land⸗Bauinspektor ernannt und demselben eine technische Hülfsarbeiterstelle bei der König⸗ lichen Regierung daselbst verliehen worden.

Abgereist: der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. Lucanus, nach Königsberg i. Pr.

Peekannigannmn. In Abänderung des durch die Bekanntmachung des Königlichen

auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

die gemeingefährlichen 21. Oktober 1878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 351) wird hierdurch die Druckschrift der Kommission der Tischler Königs⸗ bergs, beginnend mit den Worten:

(Verlag und Verantwortlichkeit von W. Wohlfromm; Druck von E. Erlatis in Königsberg) durch die unterzeichnete Landes⸗ Polizeibehörde verboten.

Bekanntmachungen

Auf Grund der 88 11 und 12 des Neichsgesetzes gegen

estrebungen der Sozialdemokratie vom

„Aufruf an die Tischler Deutschlands! Kollegen, Arbeiter, Genossen! Die erste Auszahlung, die uns gegen 4000 kostet hat, ist vorbei u. s. w.“

Königsberg i. Pr., den 11. Mai 1885. -b eree tessten tudt.

Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 20 der

Kaiser und König hörten gestern den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

von Madai sowie den General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, und ließen Sich von dem Kriegs⸗ Minister, Vortrag halten.

besichtigten auf dem Platze vor dem Neuen Palais daselbst das Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon.

Kronprinz kam am Dienstag Morgen mit dem um 9 Uhr 12 Min. von der Wildparkstation abgehenden Zuge nach Berlin, verließ den Zug bei Wärterbude 4, stieg dort zu Pferde und nahm sodann die Besichtigung über das Garde⸗

Königlichen Kronprinzessin im Neuen Palais den Besuch des Fürsten und der Fürstin zu Wied.

Nichtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 15. Mai. Se. Majestät der

Heute empfingen Se. Majestät den Polizei⸗Präsidenten

ae.ste abahan Bronsart von Schellendorff

Sodann führen Allerböchstdieselben nach Potsdam und

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Pionier⸗Bataillon, das Garde⸗Schützen⸗Bataillon und das Kaiser⸗Alexander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 ab. Um 1 Uhr kehrte Höchstderselbe nach Potsdam zurück.

Nachmittags empfingen Ihre Kaiserlichen und Hoheiten der Kronprinz und die

Am Mittwoch Morgen 9 ½¼ Uhr besichtigte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz im Lustgarten zu Potsdam das Garde⸗ Jäger⸗Bataillon sowie die Unteroffizierschule, und um 11 Uhr auf dem Bornstedter Felde das 1. Garde⸗Regiment z. F.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung. Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung und der Bericht über die vorgestrige Abendsitzung des Rerchstages befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (102.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher die Staats⸗Minister von Boetticher und Dr. von Scholz, der Staatssekretär des Reichs⸗Justiz⸗ amts, Dr. von Schelling, der Staatssekretär des Reichs⸗ Schatzamts, von Burchard, sowie mehrere andere Be⸗ vollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben bei⸗ wohnten, begann das Haus zunächst die dritte Berathung der Ueversichten der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1883/84, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Anträge der Rechnungskommission.

Die Beschlüsse der Kommission lauten:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) die in der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Rechnungsjahres 1883/84 (Nr. 7 der Drucksachen) nachgewiesenen Etatsüberschreitungen . . ...13 339 945,85 ℳ,

und außeretatsmäßigen Ausgaben mit . 3 226 199,34 zusammen 16 566 145,19 ℳ,

und zwar bei den fortdauernden Ausgaben bei den einmaligen Ausgaben . . . ... bei den Ausgaben der Einnahmeverwaltungen bei den Ausgaben des vereinsländischen Haupt⸗ zollamts zu Hamburg. 8

6 520 151,77 3 782 121,84 6 239 551,56

1 24 320 02 zusammen wie oben 16 566 145,19 vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnung etwa noch sich erge⸗ benden Erinnerungen vorläufig zu genehmigen;

. 2) die in der Anlage X zu der bezeichneten Uebersicht nachge⸗ wiesenen, die Einnahme⸗Etats überschreitenden bezw. außeretats⸗ mäßigen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ma⸗ terialien, Utensilien und sonstigen Gegenständen nachträglich zu ge⸗ nehmigen.

Partei im Interesse der Stabilität

Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für die

Geschäftsordnung, betr. die Frage über die Fortdauer des Mandats des Abg. Grafen von Bismarck⸗Schön⸗

hausen. Frhr. von Landsberg⸗Steinfurt:

Namens der Kommission beantragte der Abg. Der Reichstag wolle beschließen: „zu erklären, daß das Mandat des Abg. Grafen von Bismarck⸗ Schönhausen in Folge Ernennung desselben zum Unter⸗Staatz⸗ sekretär des Auswärtigen Amts nicht erloschen sei“. Das Haus trat diesem Antrage nach unerheblicher De⸗

batte bei.

Das Haus berieth sodann in dritter Lesung den am

10. Mai d. J. mit Spanien abgeschlossenen Vertrag, betr einige Abänderungen des Tarifs A des deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages vom 12. Juli 1883, auf Grund der in zweiter Lesung unverändert angenommenen

Vorlage.

Der Abg. Hasenclever erklärte, daß seine Partei gegen

die Vorlage stimmen werde.

Der Abg. Dr. Bamberger legte die Gründe dar, welche

seine Partei veranlaßten, gegen den Vertrag zu stimmen.

daß auch die freisinnige

Der Abg. Dr. Frege glaubte, b des Tarifs Veranlassung

habe, für den Vertrag zu stimmen. Der Abg. Richter hob hervor, daß ein solcher Wunsch wohl gerechtfertigt gewesen wäre, wenn hier nur ein un⸗ bedeutender Zoll in Frage gestanden hätte; aber, wo es sich um einen Zoll handele, der ein nothwendiges Lebensmittel vertheuere, hätte seine Partei eine differentielle Behandlung des Zolls für besser gehalten. Nachdem sich noch der Abg. Dr. Meyer (Jena) für den Ver⸗ trag ausgesprochen hatte, wurde derselbe in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 225 gegen 50 Stimmen angenommen. Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Präsident gab hierauf die übliche Uebersicht über die Thätigkeit des Reichstages während der gegenwärtigen Session. Nachdem der Abg. von Bernuth dem Präsidenten für die umsichtige Leitung der Geschäfte den Dank des Hauses aus⸗ gesprochen und der Präsident von Wedell⸗Piesdorf darauf erwidert hatte, verlas der Staats⸗Minister von Boetticher folgende Allerhöchste Botschaft, welche das Haus stehend anhörte: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc, thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unseren Staats⸗ sekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, ermächtigt haben, gemäß Artikel 12 der Verfassung die gegenwärtigen Sitzungen des Reichstages in Unserem und der verbündeten Regierungen Namen am 15. Mai d. J. zu schließen. Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8 Gegeben Berlin, den 11. Mai 1885. ;bb1IX11“ von Bismarck. Auf Grund dieser Ermächtigung erklärte der Staats⸗ Minister von Boetticher sodann im Namen der verbündeten Regierungen die Sitzungen des Reichstages für geschlossen. Der Präsident von Wedell⸗Piesdorf erklärte, nach so vielem Streit der Meinungen, der hier zum Austrag gebracht sei, bitte er das Haus, den Gefühlen der Vaterlandsliebe und der Verehrung für unseren erhabenen Kaiser durch ein drei⸗ maliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser Ausdruck zu geben. Das Haus stimmte dreimal begeistert in den Hoch⸗ ruf ein. Schluß der Sitzung: 11 ¾ Uhr. Der bisherige Unter⸗Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath Dr. Busch, ist zum Kaiserlichen Gesandten am Königlich rumänischen Hofe, und der bisherige Gesandte in Bukarest, Geheime Legations⸗Rath Freiherr von Saurma⸗Jeltsch, zum Kaiserlichen Gesandten am niederländischen Hofe ernannt worden.

Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, ist von den Inspizirungen in Kiel hierher zurück⸗ gekehrt.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr ist hier eingetroffen.

Der französische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Baron de Courcel, hat Berlin auf einige Tage ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Botschafts⸗ rath Raindre als interimistischer Geschäftsträger.

Wiesbaden, 15. Mai. (Tel.) Heute Mittag 12 Uhr fand im Sitzungssaale des Regierungsgebäudes die Eröff⸗ nung des Kommunal⸗Landtages des Regierungs⸗ bezirks Wies baden durch den stellvertretenden Landtags⸗ kommissar, Regierungs⸗Präsidenten von Wurmb statt.

Württemberg. Stuttgart, 12. Mai. (Allg. Ztg.) Das Resultat der zweitägigen Debatten der Abgeordneten⸗ kammer über die Malzsteuer ist so ausgefallen, wie vor⸗ auszusehen war. Trotz der hestigen Angriffe gegen die Steuer ist dieselbe zum alten Satze von 10 per 100 kg mit 47 gegen 34 Stimmen angenommen worden. Der Finanz⸗ Minister von Renner verlas Namens des Königlichen Ministeriums eine Erklärung, welche dahin lautete, daß die Regierung für den Fall der Nichtbewilligung des vollen Malz⸗ steuergesetzes genöthigt sein werde, die Erhöhung der Grund⸗ und Gebäudesteuern in Erwägung zu ziehen und außerdem die außerordentlichen Exigenzen für die als dring⸗ lich bezeichneten Bauten an der Universität Tübingen u. s. w. im Betrage von circa 650 000 zu sistiren. Wer noch schwankte, ward durch diese Erklärung inne, daß die Malz⸗ steuer schließlich das einzig annehmbare Mittel ist, um den Etat zu balanziren, und so kam eine verhältnißmäßig große Majorität zu Gunsten des alten Steuersatzes heraus. Ver⸗ suche, eine Ermäßigung der Steuer wenigstens vom 1. April 1886 an herbeizuführen, fanden unter diesen Umständen nur ein sehr mäßiges Entgegenkommen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser stattete heute Nachmittag der Fürstin von Montenegro einen Besuch ab.

Pest, 12. Mai. (Wien. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde der Gesetzentwurf, betreffend

Polizei⸗Präsidiums und der Straßenbau⸗Polizeiverwaltung vom 4. November 1879 (Nr. 266 des Berliner Intelligenzblattes vom

Das Haus stellte diese Beschlüsse in dritter Lesung definitiv fest. 8 8

die Regelung des Wasserrechts, der ständigen Dreier⸗ Kommission zugewiesen.

Die liberale Partei acceptirte die V era; b or . send die Emission von 18 170 000 Fl. Anschaffung des Betriebskapitals für die ungarischen Staats⸗ bahnen. Die Unabhängigkeitspartei beschloß, diesen

ieen n 13. Mai. ie Mitglieder . versammelten sich heute Nachmittags zu EEö ferenz in Angelegenheit der Wahl der fünfzig Mitglieder doch wurde ein definitiver Beschluß nicht gefaßt. 4 Agram, 13. Mai. (Prag. Ztg.) Der Landtag be⸗ schloß die Ausschließung der Abgg. Pilepic und Ba karcic von 31 Sitzungen. Die Debatte über die Kosten anläßlich der Unruhen des Jahres 1883 wurde unter häufigen Unterbrechungen fortgesetzt; dieselbe wird am Freitag durch Colure beendet und die Session wahrscheinlich am Sonnabend geschlossen werden.

8 hg 13. Mai. die lateinische ünzkonvention: Me s

und schweizerische Blätter bringen die Mäührhac, deutsch Verschiebung des Zusammentrittes der Konferenz sei ver⸗ anlaßt durch den günstigen Verlauf der Unterhandlungen zwischen Frankreich und der Schweiz, durch welche die letztere zur Zurückziehung ihrer für Ende 1885 erfolgten Kündigung der Konvention bestimmt werden soll. Man rechne bereits auf einen befriedigenden Abschluß und nehme an, daß alsdann die lateinische Münzkonvention still⸗ schweigend auf ein Jahr verlängert werde. Laut von uns eingezogenen zuverlässigen Informationen ist das Gegentheil richtig. Von einer Zurücknahme der Kündigung Seitens der Schweiz kann keine Rede sein, und es wird jedenfalls die be⸗ vorstehende Session der Bundesversammlung abgewartet werden bevor vom Bundesrath irgendwelche weitere Beschlüsse in dieser An⸗

Der „Bund“ schreibt über

gelegenheit gefaßt werden. Dagegen bestätigtes sich, daß die Münz⸗

konferenz am 1. Juli in Paris zusammentreten wird, um auf

der gegenwärtigen Basis eine neue Uebereinkun st mit kürzerer oder längerer Zeitdauer abzuschließen. Veranlassung zu der Kündigung Seitens der Schweiz (erfolgt am 7. Juni 1884) war bekanntlich der Umstand, daß die Mitkontrahenten dem hierseitigen Gesuche um Bewilligung zur Prägung von einer

Million Franken Silberscheidemünzen nicht entsprachen.

Großbritannien und Irland. London, 14. Mai (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Dön hier stattfindenden Unterhandlungen bezüglich der afghanischen Grenze nehmen seit einigen Tagen einen befriedigenden Verlauf und dürften demnächst zu Ende ge⸗ führt werden. Lessar soll alsdann nach Asien gehen, um an Ort und Stelle an der Grenzabsteckung theilzunehmen.

Ein Telegramm desselben Bureaus aus Simla, vom heutigen Tage, berichtet: Die neue afghanische Grenze soll, dem Vernehmen nach, nördlich von Zulfikar beginnen, dann in östlicher Richtung bis nach Tschamanibad am Kuschk gehen, von dort den Fluß entlang bis Hausichan, sich dann in nordöstlicher Richtung zu einem Punkte südlich von Pendjeh wenden und sich von dort bis nach Chodja Saleh am Amu Darja ziehen.

RNach heute getroffener Entschließung wird der größte Theil der bei Suakim stehenden Truppen unverzüglich zurückgezogen werden Die dort befindliche Garde⸗ Infanterie⸗Brigade trifft in nächster Zeit hier wieder ein.

Das Unterhaus genehmigte heute mit 337 gegen 38 Stimmen eine Jahres⸗Appanage von 6000 Pfd. Sterl. für die Prinzessin Beatrice anläßlich der Vermählung derselben. Auf eine Anfrage Chaplins, ob die Ant⸗ wort Rußlands auf die Vorschläge Englands eingetroffen sei, erwiderte der Premier Gladstone: er habe dem Hause in dieser Beziehung keine authentische Mittheilung zu machen; er wisse nur, daß die Unterhandlungen fortdauern.

Ueber den Aufstand in Kanada liegt folgendes Tele⸗ gramm des „Reuterschen Bureaus“ aus Ottawa, vom 13, vor: General Middleton hatte am 11. Mai bei Ba⸗ toche ein Gefecht mit den Insurgenten. Er vertrieb den Feind mit dem Bajonett aus seinen Verschanzun⸗ gen und befreite die früher verlorenen Gefangenen, welche sich gegenwärtig wohlbehalten im kanadischen Lager befinden. Der Verlust auf kanadischer Seite besteht in 5 Todten und 15 Verwundeten; derjenige des Feindes ist erheblich. Unter den von den kanadischen Truppen gemachten Gefangenen befinden sich der Sekretär Riels und ein Mitglied des von ihm eingesetzten Raths. Zwei Dampfer sind abgegangen, um den Insurgenten den Rückzug ab⸗ zuschneiden.

15. Mai, früh. (W. T. B.) Ueber die Antwort der russischen Regierung auf den ihr unterbreiteten Entwurf des Abkommens Betreffs der afghanischen Grenze melden die „Daily News“: dieselbe be⸗ stätige im Allgemeinen das Abkommen und bezeichne nur einige Punkte von untergeordneter Wichtigkeit als weiterer Erörterung bedürftig. Dem „Standard“ zufolge enthält die von der russischen Regierung eingegangene Mittheilung nur eine vorläufige Information und sei nicht als formelle Antwort zu betrachten. In Folge jener vor⸗ laäufigen Mittheilung, welche die der russischen Regierung unterbreiteten Vorschlage nicht ohne Weiteres als annehmbar bezeichne, würden die Vorbesprechungen fortgesetzt, um zu üe welche Abänderungen des Abkommens möglich er⸗

hienen.

Frankreich. Paris, 12. Mai. (Fr. C.) Der „Temps“ schreibt: „Heute beginnen die offiziellen Friedens⸗ unterhandlungen in Tientsin zwischen Hrn. Patenötre und Li⸗Hung⸗Tschang, dem Vizekönig von Petscheli, welchem zwei Mitglieder des Tsong⸗Li⸗Hamen zur Seite stehen. Die jüngste Proklamation des Vizekönigs des Yunnan ist ein Be⸗ weis mehr für den guten Willen des Hofes von Peking; dennoch ist ein erster Verzug bei den für die Räumung von Tongking festgesetzen Terminen bereits von dem General Briere del'Isle angezeigt worden. Den Schwarzflaggen und der Armee des Nunnan, heißt es in dem Telegramm vom 10,, fehlt es an Lransportmitteln, um ihr Material über Laokai hinaus zu be⸗ fördern. Uns erscheint es aber leicht, diese Frage zu lösen. In der That liegt der Hauptpunkt darin, daß sie selbst das Land räumen. Bezüglich des ihnen gehörenden Materials lege man ein Inventar an, versiegele es, und dann werden sie alle Muße haben, es nachträglich fortschaffen zu können.

as wir aber verlangen müssen, das ist Gehorsam vor dem Buchstaben des von den Bevollmächtigten beider Länder unter⸗ zeichneten Protokolls, und so lange Luh⸗Vinh⸗Phuoc in Thanquan ist, werden wir trotz der Versicherungen der chine⸗ sischen Kommissäre, die wahre Meister in der Diplomatie sind

nur die Hoffnung haben, diesen be i 8 bsbene g h s deutenden Posten friedlich Der Antrag der äußersten Linken auf Am⸗ nestirung aller politischen Gefangenen soll von 4 Abg. Clovis Hugues erst am Sonnabend in der Kammer ein⸗ gebracht werden. Der Minister des Innern widersetzte sich nicht 2— 92 e soll aber entschlossen „den Antrag zu bekämpfen und dagegen ei 1 Becgnnbiaung e Aussicht zu stellen. 13. Mai. (W. T. B.) Die der Stadt aris der hiesigen amerikanischen Kolonie -... 8S der Freiheit ist heute übergeben worden. In den bei diesem Anlaß von dem bisherigen amerikanischen Gesandten Morton dem Conseils⸗Präsidenten Brisson und Ferdinand von Lesseps gehaltenen Reden gaben dieselben der zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten bestehenden Freund⸗

schaft Ausdruck em „Paris“ zufolge würden 3600 Mann der Mehr⸗ zahl nach aus Tongking zurückkehrende T näͤchstens nach e n27. 14. Mai. . T. B.) Eine De 1 nerals Briere de l'Isle aus 88 8e meldet: er habe die offizielle Mittheilung von der Räumu ng angsons am 5. d. M. erhalten. Die Chinesen hätten an⸗ gesichts der materiellen Schwierigkeiten einige Tage Aufschub verlangt, die Positionen am Rothen Fluß zu räumen Brieère habe Patenötre davon verstandigt, daß er bereit sei, den Chinesen einen neuen Ausschub von 10 Tagen zu be⸗ willigen unter der Bedingung, daß Tuanquan am 23. d. M den Franzosen übergeben werde. Die Banden von Piraten, welche sich seit Beginn der Räumung in der Richtung auf Tammoi und Dangson auf dem Schwarzen Flusse, dem e und dem Songeau gezeigt hatten, werden lebhaft

e .

Rumänien. Bukarest, 13 Mai. (Wien. Ztga.)

fand die Eröffnung der rumänischen S 1 Der Minister Sturdza theilte mittelst einer Königlichen Botschaft den Akt mit, durch welchen der ökumenische Patriarch und seine Synode die rumänische Kirche segnen welche sie als vollständig unabhängig und allen anderen auto⸗ EE1“ 1Sr ö anerkennen. Die

zänische Synode nahm die Mittheilun öf

Befriedigung entgegen. ö

Serbien. Belgrad, 14. Mai (W. T. B D Adjutant des Königs, Oberst Lieutenant E ist zum Gesandten in Rom ernannt worden.

1 Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Mai. (W. T. B.) Ein Tagesbefehl des Kriegs⸗Ministers vom 20. April (2. Mai) c., ordnet die Ausführung des Kaiser⸗ lichen Erlasses vom 13. (25.) Mai v. J. an, nach welchem in Nowogeorgiewsk und in Brest-Litowsk je ein neues Festungs⸗Artillerie⸗Bataillon und in Iwangorod zwei solcher Bataillone errichtet, ferner die beiden Festungs⸗ Artillerie⸗Bataillone in Dünaburg sowie das Festungs⸗ Artillerie⸗Bataillon in Warschau um je eine Compagnie vergrößert werden sollen.

1 Mittel⸗Amerika. Panama, 14. Mai. (W. T. B.) Der auf Anordnung des Befehlshabers der Truppen von Columbia verhaftete Insurgentenführer, General Aizpurn, ist nach Bogotä gebracht worden.

Afrika. Egypten. Dongola, 11. Mai. (Allg. Cor Abd Essa mad, der siegreiche Ccheich der welcher gegenwärtig El Obeid belagert, hat 8000 Krieger mit 1000 Sklaven unter seinem Befehl. In Omdurman grassiren die Blattern, und die meisten Araber verlassen den Ort.

Aus Suakim meldet eine Reuter'sche Depes vom 12. d.: Lord Wolseley hat die sclttische 1“ Tambuk inspizirt. Die Hitze ist hier unerträglich und Krank⸗ heiten mehren sich. Die Hospitalschiffe „Bulimba“ und Sanges „das Hospital an der Basis sowie das an der Quarantäne⸗Insel, sind sämmtlich voll. Es wurden zwei neue Hospitäler organisirt. Die Habbab⸗Abtheilu ng der Beniamar⸗Stämme zwischen Suakim und Massauah, wünscht sehnlichst sich zu unterwerfen. Diese Stämme im

Süden werden in Gemeinschast mit den Amaras im Norden eine starke Schranke gegen Osman Digma bilden. 8

Zeitungsstimmen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt: 8 Unsere Kolonialpolitik beginnt allmählich auch unserer Industrie förderlich zu sein und ihr Gelegenheit zu erweitertem Absatz ihrer Fabrikate zu verschaffen. So wird uns aus Salzwedel mitgetheilt daß die dortige Schneidersche Färberei und Druckerei ihre Fabrikate, die schon seit vielen Jahren nach Australien gehen, nunmehr durch Vermittelung der Firma Woermann in Hamburg auch nach den afrikanischen Kolonien absetzt. Es sind dies namentlich bunte Leinen⸗ sachen zur Bekleidung der weiblichen eingeborenen Bevölkerung in Kamerun.

Die „Neue Zeitung“ veröffentlicht solgende Er⸗ klärung des Professors Dr. Jul. Kühn in Halle:

Die Getreidezölle in ihrer Bedeutung für den kleinen und mitt⸗ leren Grundbesitz. Von Professor Dr. Julius Kühn. Die in vor⸗ stehenden Worten bezeichnete Schrift hat von Hrn. Sombart⸗Erms⸗ leben eine wohlwollende Besprechung erfahren, und deshalb ist cs um so bedeutsamer, daß Hr. Sombart zu abweichenden Resultaten gelangt. Im Interesse der guten Sache möchte ich dieselben einer näheren Erwägung unterziehen.

Grundlage der Ausführungen Sombarts bildet eine Repar⸗ tirung der im Deutschen Reiche mit Cerealien angebauten Fläche auf die einzelnen Besitzkategorien. Die Methode der Berechnung hat zur Voraussetzung, daß das Anbauverhältniß von Cerealien bei allen Besitzkategorien ein gleiches sei. Dies ist eine der wirklichen Sach· lage nicht entsprechende Voraussetzung. Ich habe in meiner Schrift wiederholt darauf hingewiesen, daß der bäuerliche Besitzer durch seine wirthschaftlichen Verhältnisse meist zu einem vor⸗ wiegenden Anbau von Getreide gedrängt sei, während bei dem Großgrundbesitze eine größere Fläche des Ackerlandes wegen des häufigen Betriebes landwirthschaftlich⸗technischer Gewerbe zu einem ausgedehnten Hackfruchtbau erfordert werde, wodurch nothwendig der Getreidebau eine Beschränkung erfahren müsse. Bei dem bäuer⸗ lichen Besitz herrscht in weiten Landstrichen und am häufigsten dort, wo er am zahlreichsten sich vorfindet, noch die Dreifelderwirthschaft mit ihrem auf zwei Drittel des Ackerlandes ausgedehnten Cerealienbau. Dies bestätigen die von dem Verein für Sozial⸗ politik über die bäuerlichen Zustände eutschlands veröffent⸗ lichten Berichte. In manchen Oertlichkeiten herrscht selbst noch ein gehäufterer Körnerfruchtbau. So bemerkt Dr. Weidenhammer in D

dem Bericht über die Gemeinde Wessel (Kr emstadt), wie es

* selten vorkomme, „daß drei oder gar vier Jahre Em Getreide gebaut wirt.“ Ein Gut mit 11,5 ba Ackerland bebaut 73 % der Acker fläche mit Halmgetreide! Wohl ist ein so gehäufter Cerealienbau richt zu billigen, aber als thatsächlich vorhanden, fordert er doch Berücksichtigung. Er ist zugleich sehr bezeichnend für das Streben des bäuerlichen Besitzers nach möglichster Aus⸗ dehnung des Getreidebaues. Dies zeigt sich auch da, wo die intensivsten Betriebsverhältnisse zur Entwickelung gelangten. Die vier Bauernwirthschaften des Mansfelder Seekreises, über welche ich in meiner Schrift näbere Mittheilungen machte, bebauen durchschnitt⸗ lich 845 des Ackerlandes mit Halmgetreide! Immerhbin ist aber ennen, daß auch niedrigere Anbauverhältnisse beim bäuerlichen esitz vorkommen, aber weniger als 60 % des Ackerlandes wird man Aügemeinen Purchschnitt, nicht annehmen dürfen, während für koßbetrieb die allgemeine Durchschnittszahl für Ausdehnung des etreidebaues 50 % nicht oder nicht wesentlich übersteigen wird Dies bestätigt eine im ersten Heft der von Prof. Dr. Conrad heraus⸗ 5Sammlung nationaler und statistischer Abhandlungen“ Ln. von Dr. Humbert, der darin sorgfältig festgestellte ahlen von Wirthschaften mit und ohne Zuckerrübenbau veröffentlicht. welche für die speziell aufgeführten 34 Faue einen durchschnittlichen Getreidebau von 49,59 % der Ackerfläche ergeben. Ohne Berück⸗ sichtigung dieser erheblich abweichenden durchschnittlichen Anbauver⸗ hältnisse des Groß⸗ und Kleinbetriebes kann eine Kalkulation nicht zu maßgebenden Resultaten führen. Die Berechnungsmethode Sombarts aber noch durch einen weiteren Umstand in ihren 22 getrübt. Der einfache Schluß von der „land⸗ wirt chaftlich benutzten Fläche“ auf den mit Getreide bebauten Theil des Ackerlandes ist nämlich deshalb unzulässig weil der prozentische Antheil des Ackerlandes bei den einzelnen Be⸗ triebskategorien nicht derselbe ist. Dies wird namentlich durch die für ganz Deutschland 13,53 % des landwirthschaftlich benutzten Areals be⸗ tragende Flãche bedingt, welche „die Weiden, Hutungen, auch Oed⸗ und Unland umfaßt. Dieser Theil des Areals fällt in viel höherem Verhältniß dem Großbetriebe zu, als dem Kleinbetriebe, wodurch der prozentische Antheil des Ackerlandes bei letzterem erhöht wird Je weniger ausgedehnt der Betrieb ist, um so mehr wird alles nur einigermaßen kulturfähige Land in Acker umgewandelt der Kleinbesitzer dergleichen Arbeiten selbst in arbeitsfreierer Zeit aus⸗ führt, so vermindern sich für ihn die Meliorationskosten wesentlich und er kann Flächen noch als Ackerland nutzbar machen, die der Großbesitzer als Weideland dc. belassen muß, weil für ihn die Um⸗ wandelung in Ackerland in solch ungünstigeren Fällen zu hoch zu stehen kommen würde. 8 Be s 7 S 5 3 Hg 9 Genes e kas1heagehe er en wir den Rechnungsergebnissen 3 art ggebende Bedeutung nicht beimessen dürfen und müssen einen anderen Modus der Berechnung in Anwendung zu suchen. „Es handelt sich dabei wesentlich nur um den eigent lichen Kleinbetrieb (den der Klein⸗ oder Halbbauern) mit 2 bis 5 ha Preal, weil für die folgenden beiden käuerlichen Besitzkategorien (5 bis 20 und 20 bis 100 ha) Hr. Sombart das Verkaufs⸗ vermögen voll anerkannt hat. Die 989 716 Betriebe von 2 bis 5 bha umfassen 3 229 504 ha, mithin entfällt auf einen Betrieb dieser Kategorie 3,3 ha landwirthschafilich benutzbares Land. Nach S. 61 Heft 1 der „Monateh. ,3. Statist. d. Deutschen Reiches“ pro 1885 entfallen durchschnittlich auf Gartenland 1,12 %, auf Wiesen 15,85 %, auf Weinberge 0,36 %, zusammen 17,33 % der landwirthschaftlich nutz⸗ 8 baren Fläche. Von den 13,53 % Weiden, Hutungen ꝛc. werden wir für diese Betriebskategorie nach obiger Ausführung nur sehr wenig und höchstens ein Drittel des Durchschnittsbetrages rechnen dürfen also 4,5 %. Wir erhalten somit 21,83 % als diejenige Fläche, welche von der Summe des landwirthschaftlich benutzbaren Areals abz. ziehen ist. Dies ergiebt für 3,3 ha einen Abzug von 0,72 ha, so daß 2,58 ha als Ackerland verbleiben. Nach dem oben nachgewiesenen Mittelsatz werden 60 % dieser Fläche mit Getreide bebaut, was 1,55 ha ergiebt. Hr. Sombart ber chnet ganz richtig die Durch⸗ schnittsernte pro Hektar und Jahr auf 1,11t, mithin ergiebt sich von 1,55 ha ein Ertrag von 1,72 k. Den Jahresverbrauch einer Familie berechnet Hr. Sombart auf 1,53 t. Werden diese von der Ernte abgezogen, so verbleiben zum Verkauf 0,19 t oder 3,8 Ctr pro Hektar. Es ergiebt sich somit ein nicht unerheblicher Verkauf von Getreide auch für diese Kategorie der Wirthschaftsbetriebe und das Resultat befindet sich in Uebereinstimmung mit dem, was ich Seite 23 der 2. Auflage meiner Schrift über das Verkaufsvermögen von 25 badenschen Kleinbetrieben mitgetheilt habe. Sie ergeben einen Verkauf pro Hektar Ackerland von 3,4 Ctr. Da bei diesen baden⸗ schen Betrieben die Rebwirthschaften einen ansehnlichen Antheil aus⸗ machen, so erklärt sich die um 0,4 Ctr. geringere Verkaufssumme, und diese nach amtlichen Erhebungen gewonnenen Ergebnisse bestätigen somit die Richtigkeit obiger Rechnung. Bemerkenswerth ist noch, daß ich a. a. O. nachgewiesen habe, wie einulne westpreußische Großwirth⸗ schaften die Verkaufskraft von 3,4 Ctr. pro Hektar Ackerland noch nicht einmal erreichen. Darnach kann es einem Zweifel nicht mehr unterliegen, daß selbst die Kleinbauern mit nur 2 bis 5 ha Areal an der „Versorgung des Getreidemarktes sich be⸗ theiligen und ein hohes Interesse an der Zollerhöhung haben. Was nun die einzelnen badenschen Wirthschaften anlangt die ich als Beispiele anführe, so sind sie bei den badenschen Er⸗ hebungen als typisch für ihre Gegend ausgewählt worden und reprä⸗ sentiren keineswegs Ausnahmeverhältnisse. Daß guter Boden böhere Erträge giebt und weit mehr Getreide auf den Markt liefert als obigem Durchschnitt entspricht, ist selbstredend. Die Angaben über die Konsumtionsverhältnisse sind amtliche Zahlen, die den „Ergebnissen der Erhebungen ꝛc.“ korrekt entnommen wurden. Sie zeigen, wie mannigfaltig diese Verhältnisse in verschiedenen Oertlichkeiten sind In der Regel entspricht einem geringeren Konsum von Brodgetreide und Mehl ein größerer Verbrauch von Kartoffeln. Das von mir an⸗ geführte Gut des Mansfeldischen Seekreises zeigt, daß nicht nur im Badenschen, sondern auch anderwärts unter günstigen Betriebs⸗ verhältnissen ein weit über das Mittel hinausgehendes Ver⸗ kaufsvermögen schon bei dem Kleinbetriebe sich entwickeln kann. Nicht als typisch für den preußischen Staat sondern als typisch für einen hohen Kulturzustand ist es aufgeführt. Noch möchte ich mich gegen den Ausspruch wenden: verkäufliche Ueberschuß über den eigenen Konsun mit dem Umfange det Wirthschaft steigt.“ Ich habe, gestützt auf die amtlichen Zahlen Badens, schon in der ersten Auflage meiner Schrift gezeigt, daß der eigentliche Bauer, der Besitzer von 5 20 ha mindestens eben so viel cher noch etwas mehr Getreide pro Flächeneinheit auf den Markt liefert, als ein für den Großgrundbesitz des Nordostens typisches Gat und in dem Nachtrag Nr. 6 zur weiten Auflage meiner Schrift führte ich den Nachweis, daß 43 Mittelbauern des Südwestens Deutschlands 29 % mehr Getreide pro Hektar Ackerland verkaufen als 23 Großgrundbesitzer des Nordostens, deren Ackerland zusammen nahezu zwei Quadralmeilen umfaßt! Darnach kann es keinem Zweifel mehr unterliegen, daß der bäuerliche Besitzer jeder Kategorie dasselbe und eher ein noch höheres Interesse an der Zollerhöh ng hat wie der Großgrundbesitzer. u.“ Um endlich auch noch des Parzellenbesitzers zu gedenken so ist auch für diesen die Zollerhöhung nicht ohne Bedeutung Ic habe ausdrücklich anerkannt, daß derselbe in der Regel dem Markt. wenn guch in anderer Form, wieder entnimmt, was er an ihn abgiebt. Aber wenn in Folge der Ueberfluthung des Marktes mit fremdem Getreide der Preis abnorm gedrückt ist, dann erlöst er für das, was er zu verkaufen hat, einen sehr geringen Betrag, während das zu erkaufende Brot wenig oder doch nicht in dem Verhältniß billiger geworden ist, wie der Getreidepreis ge⸗ sunken ist. So ist in der That der gesammte Grundbesitz an dem Preisstande des Getreides interessirt, namentlich aber wird der in der Zollerhöhung liegende Schutz für den eigentlichen Bauernstand von den wohlthätigsten Folgen s 8 8

„daß der

sein.