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lichen und zeitlichen Disposition für die Cholera wissen, Thatsachen enthalten seien, die die Annahme, daß der Kommabacillus die Ursache dieser Krankheit sei, ausschlössen?
Hr. von Pettenkofer: Die örtliche und zeitliche Disposition hänge ab 1) von den phvsikalischen Eiger schaften des Bodens (Permeabilität), 2) von seinem Wassergehalt und dem Wechsel desselben, 3) von seiner Imprägnirung mit organischen Substanzen Er könne den Komma⸗ bocillus und jeden Bacillus, den die Bakteriologie als Ursache der Cholera ansähe, erst dann als das eigentliche Choleravirus anerkennen und seine Zweifel aufgeben, wenn nachgewiesen werde, daß der be⸗ treffende Mikroorganismus den epidemiologischen Thatsachen der ört⸗ lichen und zeitlichen Disposition entspreche Dazu sei es nöthig, daß er ähnlich wie das Malariavirus eine Beziehung zum Boden habe.
Hr. Virchow: Schon zur Zeit, als Hr von Pettenkofer seine Studien über Cyolera begann, sei man in München von der Voraus⸗ setzung ausgegangen, daß ein Pilz die Ursache der Cholera wäre, aber durch den Thierschschen Versuch an weißen Mäusen sei die Vorstellung an⸗ geregt worden, doß das Virus sich erst nachträglich in den Dejektionen entwickele. Obmwohl dieser Versuch sich als irrthümlich crwiesen habe, so sei der Gedanke von der nachträglichen Entwickelung des Cbolera⸗ keims von Hrn. von Pettenkofer seitdem nicht wieder aufgegeben worden. Bei der Untersuchung der anderweitigen Verhältnisse, in welche die Fäkalstoffe gelangen, sei ganz natürlich der Erdboden in den Vorder⸗ grund getreten. In dieser Beziehung hätten die Arbeiten von Petten⸗ kofers vortreffliche Aufklärungen geliefert. Aber bei aller Anerkennung, die Redner diesen Arbeiten zolle, sei ihm der erklusive Standpunkt der⸗ selben unverständlich. Warum solle der Stoff, der die Cholera hervor⸗ rufe und im Boden sei, nicht auch in das Trinkwasser übergehen können? Theoretisch sei dagegen nichts einzuwenden. In der Praxis stoße
man sofort auf die etwas grobe Fragestellung ob Verbesserungen des
Trinkwassers die Cholera⸗Epidemten beschränken könnten. Aber das Trinkwasser sei sehr verschieden und von wechselnder Konstitution. Wenn gegen die Erfahrungen, die in dieser Beziehung Hr. Kochz B. aus Kalkutta und dem Fort William angeführt habe, Hr. von Pettenkofer einwende, es seien dort auch andere Dinge verändert worden, so müßle immer erst gefragt werden, ob diese auch Werth hätten? Durch Einführung guten Trink⸗ und Gebrauchswassers werde gewöhnlich auch die Ableitung verbessert. Beides hätte un⸗ zweifelhaft einen günstigen Einfluß auf Epidemien. Was von der Cholera gelte, gelte auch vom Typhus. So habe z. B. in Halle die Einführung der Wasserleitung einen plötzlichen, dauernden Abfall der Typhushäufigkeit erzielt und die mit gutem Trinkwasser ver⸗ sehenen Gebäude seien vom Typhus verschont geblieben. Daraus folge aber keineswegs daß Typhus und Cholera gar nichts mit dem Boden zu thun haben. Es sei dargethan, daß der Kommabacillus im Wasser leben könne. Solite sich ein anderer Pilz als die Ursache der Cholera darstellen, so müsse er ebenfalls bierauf geprüft werden. Unter Grundwasser verstehe er, abweichend von der heutigen Er⸗ klärung des Hrn. von Pettenkofer, nicht das Wasser, was durch die Obofläche hindurchssckere. In Berlin z. B. imprägnirten die Wasserläufe den Boden nur in sehr geringer Ausdehnung; das in demselben befindliche Wasser käme vielmehr aus weiter Entfernung von höher gelegenen Orten. Das Wasser im Boden bilde aber eine einheitliche Substanz, und es sei unmöglich, innerhalb derselben Unter⸗ schiede zu machen. Er habe nun immer die Meinung vertreten, daß nur in den obersten Schichten des Bodens Pilze ihre Nahrung fänden. Indeß, so wichtig dies sei, so könne doch nicht Alles von Unreinigkeit in diesen Schichten abgeleitet werden. Nach Untersuchungen, die Dr. Babesch im pathologischen Institut ongestellt habe, werde der Komma⸗ bacillus im Kampfe ums Dasein von anderen Bakterien, z. B. den Fäulnißbacillen, sehr rasch überwuchert. Es sei deshalb von verschiedenen und besonderen Umständen abhängig, ob er gedeihen könne. Weitere Untersuchungen, die sich auf Grundwasser, Trinkwasser, Wäsche ꝛc. beziehen müßten, würden darüber schließlich Aufklärung geben. Auch sei eine persönliche Disposition für die Cholera nicht zu bestreiten. In dieser Beziehung sei es zu beachten, daß der Cholera⸗Anfall ge⸗ wöhnlich in eine Digestionsperiode hineinfalle, wo die im Magen be⸗ findlichen Stoffe schneller befördert werden und ein lebender Orga⸗ nismus in die tieferen Darmtheile gelangen könne, bevor er mit dem sauren Magensaft in länger dauernde Berührung gekommen sei. Auch dem Einfluß der Luft müsse er eine gewisse Bedeutung bei⸗ legen. So könnten; B. bei bloßem Aufrühren und Umpacken der G feuchte Theilchen in die Luft und von hier in den Mund gelangen.
Hr. Koch: Er habe manches gegen die Ausführungen des Hrn. von Pettenkofer einzuwenden, wolle dies aber mit Rücksicht auf den heute nothwendigen Schluß der Konferenz auf eine andere Gelegen⸗ heit verschieben.
Es folgt nun Punkt 4 der Tagesordnung:
Praktische Konsequenzen in Bezug auf die gegen die Cholera zu
reifenden Maßregeln.
Hr. Koch faßt die Hauptmaßregeln, die gegen die Chbolera er⸗ griffen werden könnten, in folgende Punkte zusammen:
1) Maßregeln, die den Infektionsstoff direkt vernichten. Des⸗ infektion der Ausleerungen, Vernichtung oder gründliche Desinfektion der Wäsche ꝛc
2) Sanitäre Maßregeln, um den Insektionsstoff aus der Nähe der Menschen fortzuschaffen: Kanalisation, Sorge für gutes Trink⸗ und Gebrauchswasser.
3) Sachverständige Ueberwachung der Bevölkerung, um die ersten Fälle schleunigst zu diagnosticiren und die Epidemie im Keime zu er⸗ sticken. Die Kranken müßten isolirt oder wenigstens so gehalten werden, daß eine Verschleppung des Ansteckungsstoffs ausgeschlossen sei. Befallene Häuser seien zu evacuiren, d. h. die Gesunden müßten daraus entfernt und überwacht werden.
4) Belehrung des Publikums Diese müßte zur Beruhigung desselben beitragen Das Publikum müßte auf die Gefahren, die in⸗ fizirte Nahrung, z. B. ungekochte Speisen, ungekochtes Brunnenwasser mit sich bringt, aufmerksam gemacht und besonders vor dem Gebrauch infizirter Wäsche gewarnt werden
Hr Günther macht, an der Hand des Erlasses des Reichskanzlers zur Abwehr der Choleragefahr, darauf aufmerksam, daß es beim jetzigen Stande unseres Wissens sehr schwer sei, zu sagen, welches Wasser gefundheitsgefährlich sei, in welchem Falle nach dem erwähnten Erlaß die Brunnen geschlossen werden sollten.
Hr. Koch bemerkt, daß in dieser Beziehung keine allgemeine Regel gegeben werden könne. Es sei jedoch nothwendig, nicht nur die chemischen Eigenschaften des Wassers dabri in Erwägung zu ziehen, sondern auch zu untersuchen, wie viele Keime von Mikroorganismen und von welcher Art im Wasser vorhanden seien.
Hr. Günther bringt dann die Kontrole der Reisenden auf den Bahnhofen zur Sprache, die schwierig und häufig unmöglich in ihrer Ausführung und von zweifelhaftem Nutzen sei.
Hr. Koch führt an, daß die Vorschriften in dieser Beziehung im humanitären Sinne als eine Maßregel zum Schutze des Kranken selbst und im Interesse seiner Mitreisenden aufgefaßt werden müßten.
Hr. S. Neumann macht darauf aufmerksam, daß die prämoni⸗ torische Diarrhoe sich jeder Kontrole entzöge und doch als Cholera aufzufassen sei.
Hr. Koch bestätigt letzteres, vorausgesetzt, daß Kommabacillen in den Dejektionen vorbanden seien.
Hr. Geh. Rath Köhler möchte Angesichts der strengen Kontrole des Schiffsverkehrs, die ohne Störung der Reisenden ausgeführte Revision des Eisenbahnverkehrs aufrecht erhalten, damit man nicht berechtigter Weise den Behörden den Vorwurf machen könne, daß zu Lande nichts zum Schutze der Bevölkerung geschehe.
Hr. Mehlbausen macht auf die Wichtigkeit der Reinhaltung der Wasserläufe aufmerksam. Es handele sich dabei nicht nur um die großen, sondern auch um die kleineren, deren Wasser namentlich als Gebrauchswasser benutzt werde.
Hr. Eulenberg führt in dieser Beziehung Beispiele an. So habe z. B. der Saͤlzbach in Wiesbaden und der Schwarzbach in Liegnitz die Cholera verbreitet.
Hr. Virchow: Nach Untersuchungen, die Hr. Prof. M. Wolff angestellt, ließen sich in dem transportablen Baconschen Desinfektions⸗
8
apparat alle Bacillen tödten. Diesen Arparat könnte man leicht überall zur Verfügung haben. Die Gemeinde Berlin baue im Augen⸗ blick besondere stationäre Desinfektionsanstalten, aber in vielen Fällen würde man nur mit transportablen Apparaten auskommen. Die Isolirung der Cholerakranken sei, da sie unzweifelhaft die Cholera verbreiten könnten, nothwendig. Eine Landquarantäne sei unter unseren komplizirten Verkehrsverhältnissen unmöglich und in der Praxis keine diskutable Frage mehr. Man könne es jedoch einer insularen Bevölkerung nicht verdenken, wenn sie ihre Insel durch Ab⸗ sperrung vor der Seuche zu schützen suche.
Hr. Koch betont, bei der Desinfektion die Austrocknung auszu⸗ nutzen. Allerseits sei seine Beobachtung, daß der Kommabacillus im Trocknen rasch absterbe, bestätigt worden. Wo Karbolsäure und Des⸗ infektion durch heiße Dämpfe aus äußeren Gründen nicht anwendbar, da empfehle es sich, das Austrocknen zur Abtödtung des Infektions⸗ stoffes zu verwenden. Z. B. bei Mobilien; zur Desinfektion der Wohnungen könne man das Trocknen durch Heizen beschleunigen. Bei einiger Umsicht werde es immer möglich sein, wenigstens das Austrockanen vorzunehmen. Uebrigens würde auch frisches Weißen der Wände mit Kalk in vielen Fällen ausreichen. Auf die Frage des Hrn. Pistor erwidert Koch, daß Sublimat die Kommabacillen auch —— Doch empfehle sich dieses Mittel nicht zur Desinfektion im
roßen.
Hr. von Pettenkofer äußert, daß Maßregeln, welche auf Iso⸗ lirung der Cholerakranken, auf Desinfektfon u. s. w. zielen, nicht entscheidend darüber seien, ob in einem Orte die Cholera ausbricht oder nicht, ob die Epidemie schwach oder stork wird ꝛc.: er gestebe übrigens zu, daß etwas zur Beruhigung des Publikums gescheben müsse.
Hr. Geh. Rath Dr. Kersandt warnt vor dem Nichsthun der Behörden beim Ausbruch einer Epidemie. Das Staatsinteresse er⸗ fordere, das das Publikum sich eines gewissen Schutzes bewußt werde. Das sei auch die beste Beruhigung desselben. Es sei vielleicht für den Kranken gut, wenn man bei seiner Pflege glaube, er stecke nicht an, nicht aber für das Gemeinwohl. Der Staat könne viel thun, um die Verschleppung der Cholera zu verhüten, die Kranken müßten, so viel es anginge, isolirt, die als Cholerahäuser bekannten Wohnungen sofort nach Ausbruch der Krankheit in ihnen geräumt, die Wasser⸗ versorgung überwacht und nichts versäumt werden, was erfahrungs⸗ gemäß einen Schutz gewähren könne.
Hr. Virchow: In Berlin seien 1848/49 die Aerzte von der Vor⸗ stellung ausgegangen, daß die Cholera nicht kontagiös sei. Die Sterblichkeit in dieser Epidemie (12 pro Mille) sei die größte gewesen, die Berlin erlebt habe. Als Maßstab für das, was wir thun könnten und sollten, werde zweckmäßiger die Erfahrung des einzelnen Falles, als die Beobachtung der Epidemie im Ganzen benutzt.
Hr. Mehlhausen: Choleraleichen dürften nicht trane portirt, müßten vielmehr in mit Karbolsäure getränkte Tücher eingeschlagen, in dichten, getheerten Särgen nach kurzem Stehen über der Erde, ohne ausgestellt zu werden, beerdigt werden.
Damit ist die Debatte über Punkt 4 geschlossen.
Zu Punkt 5: Weitere Gegenstände, welche von den Theilnehmern zur Diskussion gestellt werden, nimmt Niemand das Wort. Zum Schlusse dankt Hr. Virchow den auswärtigen Theilnehmern für ihr Ausharren in dieser „dauerhaften und hartnäckigen Gesellschaft“. Die kommende Verständigung werde durch objektive Fortführung der Unter⸗ suchung erzielt werden. Hr. von Pettenkofer da kt zugleich im Na⸗ men Günthers für die Aufnahme. Die Versammlung habe ein ge⸗ meinsames Ziel und man käme auch zusammen, w man gegen einander ginge. 1
(Schluß der Konferenz.)
Dem ersten Geschäftsbericht des Central⸗Vereins für Arbeitnachweis über seine Thätigkeit seit Bestehen des Vereins, vom 15. April 1883 bis 31. Dezember 1884, entnehmen wir Folgendes:
„Der Gedanke, aus welchem die Begründung hervorging: daß es zweckentsprechender sei, Jemand durch Nachweis von Arbeit Existenz zu verschaffen, als ihn nur zeitweilig zu unterstützen, hat in tausenden von Fällen sich bemährt.
Wir sind in der glücklichen Lage, auf positive Erfolge verweisen zu können. Im Jahre 1883 haben wir in der Zeit vom 15. April bis uvltimo Dezember 3290 männliche, 629 weibliche Arbeitsuchende eingeschrieben, dagegen für 1805 männliche, 412 weibliche Personen von Arbeitgebern Aufträge erhalten und haben wir 1539 männliche, 359 weibliche Personen in Arbeit gebracht. Im Jahre 1884 wurden bei uns 5298 männliche, 659 weibliche Arbeitnehmer eingeschrieben und uns für 4190 männliche, 659 weibliche Personen von Arbeit⸗ gebern Aufträge ertheilt. In Arbeit gebracht haben wir 1994 männ⸗ liche, 265 weibliche Arbeitnehmer.
Ueberdies besteht seit dem 1. Dezember 1883 zwischen dem hie⸗ sigen Asylverein für Obdachlose und uns ein Abkommen, nach welchem wir den dort nächtigenden, existenzlosen Personen Arbeit zu verschaffen suchen, und es ist uns geglückt, außer den oben bezifferten Personen noch von den uns durch den Asylverein überwiesenen 1279 männliche, 106 weibliche in Arbeit zu bringen.
Auch unsere Bemühungen, Arbeitsuchende nach auswärts zu placiren, sind nicht ohne Erfolg geblieben: wir haben zur Landarbeit, für Bergwerke, Ziegeleien und andere Betriebe 1820 Personen aus Berlin fortgeschickt.
Die Resultate des Vereins sind mit der Zeit seines Bestehens ge⸗ wachsen, da das Erreichen derselben eine zweckmäßige Organisation und diese wieder vorherige Erfahrungen zur Voraussetzung hat, welche sich erst mit der Zeit sammeln lassen. Ueberdies mußte der Verein sich zu Anfang hinsichtlich des zu benutzenden Lokales, sowie hinsichtlich der für die Verwaltung geeigneten Personen durch die schwierigsten Verhältnisse bindurcharbeiten Nachdem sich unser Bureau zunächst Markusstraße 7 befunden und von da nach Markus⸗ straße 2 verlegt war, fanden wir in den früheren Dammmühlen die geeigneten Räumlichkeiten, wo wir seit April 1884 domiziliren. Das Bureau ist nunmehr auch unter Nr. 3235 an der Fernsprech⸗Ein⸗ richtung betheiligt.
Die Einnahmen für Einschreibegebühr und Nachweis betrugen im Jahre 1884 1507,84 ℳ, die Ausgaben für Lokalmiethe, Gehälter,
ortis und sonstige Spesen 3269,90 ℳ. Die so sich ergebenden Mehrkosten sind aus den Beiträgen der Mitglieder gedeckt. Der Asyl⸗ verein für Obdachlose zahlt jährlich einen Beitrag von 200 ℳ Die uns vom Königlichen Polizei⸗Präsidium bewilligte Hauskollekte ergab auf unseren Theil einen Betrag von 319,10 ℳ. Wie schwierig überhaupt die finanzielle Durchführung eines solchen Unternehmens bei nur 20 ₰ Einschreibegebühr und 30 ₰ für den Arbeitsnachweis ist, beweisen die Ergebnisse des seit 20 Jahren bestehenden Arbeitsnachweisbureaus in Stuttgart, das nach seinem neuesten Geschäftsbericht am 1. Januar 1885 einen Bestand von nur 35,34 ℳ hatte.
Wir haben jedoch zu dem bekannten Edelsinn der Beiliner Be⸗ völkerung das volle Vertrauen, daß ein in Berlin begründetes der⸗ artiges Institut finanziell so ausgestattet werden wird, daß von hier aus das in Aussicht genommene Endziel erreicht und Filialen in allen größeren Städten Deutschlands errichtet werden können. Die Zahl der immerwährenden Mitglieder beträgt heute 36, die Zahl der ordentlichen Mitglieder 226.“
Berichtigung. In der gestrigen Besprechung der Ausstel⸗ lung von Lehrlingsarbeiten der Berliner Gewerbe ist in Zeile 11 v. o. „ver kannt“ statt „an erkannt“ zu lesen
Schwerin, 14. Mai. Der gestrige Tag, an welchem vor hundert Jahren in Wismar Friedrich Christoph Dahlmann, der verdiente Historiker und Politiker geboren wurde, ist nicht allein von den Universitäten Kiel, Göttingen und Bonn, an welchen der ge⸗ nannte Gelehrte wirkte, sondern auch von seiner aterstadt Wismar festlich begangen worden, und ganz Mecklenburg begrüßt diese Feier eines seiner besten Söhne mit lebhafter Sympathie. In unserem Lande leben zur Zeit noch zwei Verwandte Dahlmanns, der Rittergutsbesitzer Albert Dahlmann auf
Gehmkendorf und dessen Sohn, der ritterschaftliche Spndi anwalt Eduard Dahlmann zu Rostock. — Pee Wismarschele⸗ Rethtz gestern Morgens 8 Uhr mit einem Festaktus in der Aula der Grham Stadtschule, bei welchem der Oberlehrer Dr. Bolle die Festrede dee Die offizielle Feier fand Vormittags 11 ½ Uhr im Saale derehefeen schule statt. Derselben wohnten der Magistrat, die Mitgliedarane Bürgerausschusses, die Spitzen der Militär⸗ und Civilbehörden 88 Geistlichkeit und die Lehrerkollegien, sowie ein zahlreiches Pahiigen bei. Nachdem der Chor der Großen Stadtschule gesungen büm hielt der Direktor derselben, Dr. Nölting, di Fefuc In derselben entwarf er ein arschauliches Bild von Dablmgee Leben und Wirken unter besonderer Hervorhebung der politischen tigkeit Dahlmanns als Professor in Göttingen sowie später als Me glied des Siebzehner Ausschusses und des Frankfurter Parlaman, Die treffliche Rede schloß mit dem Wunsche, Dahlmanns Andenks möge durch eine Dahlmannstiftung erhalten werden. — Abends nen im Hotel„Stadt Hamburg“' eine gesellige Vereinigung veranstaltet Wrn rend derselben traf von den bei der Festfeier in Kiel versammelten sü⸗ kommen Dahlmanns ein Telegramm ein, in welchem dieselben ihre Anbzp⸗ lichkeit an Wismar, als Vaterstadt des Gefeierten, Ausdruck n Nach Verlesung der Depesche brachte Dr. Nölting ein FAg. Wismar und seine treuen Söhne aus. Zur Feier des Tages Uane übrigens auch viele Häuser der Stadt Flaggenschmuck angelegt, 8 besonders prächtig dekorirt war das kürzlich von der Post angeiaufte in der Mecklenburger Straße neben dem Postgebäude belegene 89 burtshaus Dahlmanns, in welchem derselbe am 13. Mai 1785 1 Sohn des Syvndikus und späteren Bürgermeisters Johen Ehrenfried Jacob Dahlmann geboren ward. — Nachdem⸗ de⸗ selbe den ersten Unterricht im elterlichen Hause genosse hatte, besuchte er die Große Stadtschule in Wismar, nach dern Absolvirung er im Jahre 1802 die Universität Kopenhagen begr um Pbilologie zu studiren. Ende 1804 kehrte Dablmann nach Wis. mar zurück, wo bald darauf der Vater starb. Von 1807 — 189 lebte er abermals in der alten Hansestadt zur Fortsetzung seing Studien. Später sah er dieselbe nur vorübergehend wieder, bewahm ihr aber stets herzliche Anhänglichkeit, wie er u. A. in seiner 183 erschienenen Geschichte von Dänemark und zwar bei der Schilderur; der im Jahre 1511 erfolgten Belagerung Wismars durch die Dänen bekundet. Während des russischen Feldzuges berichtete z. B. Dahl⸗ mann von Kiel aus, wo er damals historische Vorlesungen hielt, über die Mißgeschicke des französischen Heeres an seine Geschwister in Wismar, ron wo diese Nachrichten, wie er erst viel später erführ, sofort durch Staffetten an den regierenden Herzog (nachmaliza Großherzog) Friedrich Franz I. gelangten. Ueberhaupt behielt ma den tüchtigen Historiker in seinem engeren Vaterlande stets im Auge Bereits im Frühjahr 1837 wurden mit ihm Unterhandlungen u⸗ geknüpft, um ihn für eine Rostocker Professur zu gewinnen; der Pro⸗ test der Göttinger Sieben, den Dahlmann gegen die Aufhebung des hannoverschen Staatsgrundgesetzes durch den König Eint
August von Hannover verfaßt hatte, machte es aber der Meckler⸗
burgischen Regierung unmöglich, seine Berufung aufrecht zu erhalten,
obwohl noch am 4. Dezember 1837 der Direktor der Landes⸗Univer⸗
sität Dr. von Both die Verhandlungen wieder aufnahm. Nach de
französischen Februar Revolution fragte der damalige mecklenburg
schwerinsche Geheime Ratbs⸗Präsident L. von Lützow auf Befehl dez hochseligen Großherzogs Friedrich Franz II. bei Dahlmann an, ob e
eine Verfassung für Mecklenburg ausarbeiten wolle, wozu es aber im Drang
der Ereignisse nicht kam. Später wollte der Großherzog Dahlmann, der
bekanntlich erster Vize⸗Präsident des Frankfurter Vorparlaments war,
zum mecklenburgischen Bundestagsgesandten ernennen und ihn
dauernd in den mecklenburgischen Staatsdienst ziehen, aber auch diee
Intention gelangte nicht zur Ausführung, da Dahlmann bereits eine
preußische Offerte zum Bundestagsgesandten abgelehnt hatte. We
schon ohen erwähnt wurde, ist jetzt in Wismar der Gedanke angeregt
worden, zu Ehren Dahlmanns durch Beiträge der dortigen Einwohner
einen Stipendienfonds für frühere Schüler der dortigen Großen Stadt⸗
schule unter dem Namen „Dahlmannstiftung“ zu schaffen.
Neapel, 19. Mai. (W. T. B.) Gestern spät Abends fand EbE11“ Eruption des Vesuv auf der Seite nach Pompei zu statt.
Im Königlichen Opernhause ging am Sonnabend Ler⸗ Delibes’' Ballet „Sylvia“ zum ersten Mal in Scene und fand beim Publikum nicht nur wegen der reizenden und einschmeichelnden Musik, sondern auch wegen der prächtigen choreographischen Arrange⸗ ments die beifaͤlligste Aufnahme. Namentlich ließ der zuweilen stür⸗ mische Beifall erkennen, daß die Zuschauer die in mimischer und tanz⸗ künstlerischer Beziehung gleichmäßig vorzügliche Leistung des Frl. Dell Era nach ihrem vollen Werthe würdigten. Ganz vortrefflich waren auch die Ensemblescenen, theilweise lebende Bider von geradezu über⸗ raschendem Glanz und Farbenpracht. — Außerdem wurde am Sonn⸗ abend Webers kleine einaktige Oper „Abu Hassan“ neu ei studirt nach langer Pause wieder aufgeführt. Diese Oper gehört iu den Jugendarbeiten des beliebten Komponisten und hat deshalb ror Allem einen kulturhistorischen Werth; die Musik steht natürlich nicht auf der Höhe späterer Werke desselben, weist aber doch viele schöne und eigenthümliche Stellen auf, welche den künftign Meister bereits erkennen lassen.
Obgleich der musikalische Theil der Oper schwer unter dem ungeschickten Libretto zu leiden hat, war die Wirkung auf die Zuschauer doch eine erfreuliche und lang anhaltender Beifall folgte der Aufführung. Von den darstellen⸗ den Künstlern verdienen besonders Hr. Krolop, der den Omar i schausp ielerischer und gesanglicher Hinsicht mit Auszeichnung ga⸗ Frl. Hofmann und Pr. Lieban mit Anerkennung genannt zu werde.
Krolls Theater. Die neue Oper „Der Trompeter ron Säkkingen“, von Kaiser, wird am Freitag zum ersten Male in Scent gehen. Die Titelrolle singt Hr. Heine. Die interessante Noviti ist übrigens bereits drei Jahre vor dem Erscheinen von Neßleu gleichnamiger Oper komponirt und in Olmütz zur ersten Darstellunz gelangt. — Morgen, Mittwoch, wird der „Freischütz“, am Donnersta Maillard's „Glöckchen des Eremiten“ mit Pauline Horson als Ror⸗ Friquet wiederholt. Bäder⸗Statistik. 18 Personen
8 h
Aachen bis zum 9. Mai (Fremde u. Kurgäste) . .. v551“ Burtscheid bis zum 13. Mai (Kur⸗ u. Badegäste) . .. Ems bis zum 13. Mai (nebst 155 Durchreisenden; Kurgäste) Karlsbad bis zum 11. Mai (3390 Parteien). .. .. Kreuznach bis zum 11. Mai (Kurfremde) .. (Nrn.) Münster a. Stein bis zum 11. Mai (Kurfremde). (rn.) I “ (Nrn.) Salzbrunn bis zum 16. Mai (gesammte wveeEö
*) Wildungen bis zum 13. Mai . . .— (83 Nrn.) 97
— Vgl. Führer im Bade Wildungen. — Dr. Stöcker, Bad
Wildungen. — Karte von Bad Wildungen nebst Umgebung. Ale 3 Broschüren bei den Brunnenmeistern in Wildungen zu haben.
Reeedacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druc: W Elsner 8 Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Sommerfahrpläne für die Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen B“ und Köln (links⸗ rheinische). r. 2n
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zum
8—
Erste Beilage
Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Dienstag, den 19. Mai
———
12*
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preuhßischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen.
-2 n Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
28 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8837] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der in den Strafakten J. II. d. 1373 83. gegen den Kellner Carl Wilhelm Adolf Frese wegen hHehlerei unterm 24. April 1884 erlassene Steckbrief wird zurüchgenommen.
Berlin, den 13. Mai 1885. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
187083 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollftreckung soll das im Grundbuche von Gurske Band II. Blatt 11 auf den Namen der Besitzer Ferdinand Theodor und da, geb. Heise, Lau'schen Eheleute eingetragene stück Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, or dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Terminszimmer Nr. IV., versteigert werden. Das Grundstück ist mit 920,10 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 45,5315 ha zur Grundsteuer, mit 240 ℳ Nutzungswertb zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Akbschrift des Grundbuchblattes, etwaige Ab⸗ chätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Abtheilung V., ein⸗ gesehen werden. “ 1 zesebin Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ prüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ ungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger viderspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. 8 1 Pe welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die telle des Grundstücks tritt. 1 Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Thorn, den 14. April 1885. Königliches Amtsgericht.
90180 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Gut Neudorf Blatt 1 auf den Namen des Rittmeisters a. D. Friedrich Wilhelm Kern eingetragene, im Strasburger Kreise belegene Gut Neudorf
am 11. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 1230,61 Thlr. Reinertrag nd einer Fläche von 381,9930 ha zur Grundsteuer, mit 732 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ chrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Gut betreffende Nachweisungen, owie besondere Kaufbedingungen können in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. 1
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags vird am 13. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Gollub, den 12. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht.
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9018] Aufgebot. 8 Die Inhaber des nachstehend bezeichneten Hypo⸗ thekendokuments, sowie ihre Erben, Cessionare oder
onstige Rechtsnachfolger werden hierdurch auf⸗
büctt. sich spätestens in dem beim hiesigen Amts⸗ gericht
am 22. September 1885, Mittags 12 Uhr,
vor dem Koöniglichen Amtsgerichts⸗Rath Herrn
Schultz anstehenden Termine zu melden, indem alle ausgebliebenen und unbekannten Interessenten mit
ren Ansprüchen präkludirt und das Dokument hehufs der Löschung amortisirt werden soll.
„Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung d. d.
Füterbog, den 7. März 1865, nebst Hypothekenbuchs⸗
uszügen und Ingrossationsnote über die auf den in
en Grundbüchern von Jüterbog Vol. I. Nr. 22
kol. 127 und von Dorf Zinna Band II. Nr. 91
Blatt 169 verzeichneten, den Tuchfabrikanten Paul
nd Franz Weßlau resp. dem Tuchfabrikanten
Hottlieb Weßlau modo dessen Erben gehörigen
Grundstücken Abtheilung III. Nr. 4 resp. Abthei⸗
ng III. Nr. 1 für den Hüfner Christian Scheer
iu Bardenitz zufolge Verfügung vom 22. Mai 1865
ngetragenen 5000 Thaler Kaufgeld nebst 4 ½ % Sinsen, abgetreten an seine Cessionarin, verehelichte
Kentier Friederike Tornack, geborene Schlüter,
rühber verwittwete Hüfner Lüdicke zu Wittenberg.
Jüterbog, den 2. Mai 1885, Koönigliches Amtszgericht.
u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
Deffentlicher Anzeiger. —
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Grosshandel.
In der Börsen-
Annoncen⸗Bureaux.
beilage. R
[9083) Bekanntmachung. Durch unser heute erlassenes und verkündetes Ausschlußurtheil ist das aus dem Mandate vom 14. Februar 1853 und dem Hypotbekenscheine vom 27. April 1853 gebildete Hvpothekendokument, wonach im Grundbuche von Beelen Band IV. Blatt 957 Abth. III Nr. 7 zu Gunsten des Kauf⸗ manns J. A. Hagedorn zu Herzebrock ein Judikat von 32 Thlr. 3 Pf. nebst Zinsen eingetragen steht, für kraftlos erklärt. Warendorf, [den 13. Mai 1885 Königliches Amtsgericht.
190843 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil von heut sind folgende Hypothekenurkunden: 1) das Instrument über die auf dem Grundstücke Nr. 4 (Dreschgärtnerstelle) Pasterwitz in Abthei⸗ lung III unter Nr. 11 für den Gutsbesitzer von Lieres zu Pasterwitz eingetragene Post von 31 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit dem 3. März 1847 und 25 Sgr. 6 Pf. Kosten, 2) das Instrument über die auf dem Grundstücke Nr. 9 der Großen Groschengasse zu Breslau in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 19 ursprünglich für die ver⸗ wittwete Roesel Feistel, geb. Caro, zu Breslau ein⸗ getragen, an die verwittwete Schornsteinfegermeister Caroline Keller, geborene Knape, zu Schweidnitz ab⸗ getretene und für sie umgeschriebene Post von 1000 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit ursprünglich dem 1. April 1864 bez. seit dem 2. Juli 1864, und zwar ad 1 behufs Löschung der Post im Grund⸗ buche, ad 2 behufs neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt. Breslau, den 13. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht
[8907] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 23. April 1885 sind die Inhaber der nach⸗ stehend bezeichneten,„ in dem Grundbuche von Selse⸗ ningken Nr. 14 Abtheilung III. Nr. 7 eingetragenen
ost: p fens Thlr. 10 Sgr., welche die Christoph und Louise Burkandtschen Eheleute dem Erbfreien Christoph Jurgohns aus Rokaiten schuldig ge⸗ worden sind und gegen 6 % Zinsen an sich be⸗ halten haben, sind gemäß Verfügung vom 6. No⸗ vember 1827 auf Grund der Schuldschrift vom 21. Februar 1814 eingetragen, mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Dem Inspektor Josef Rittins in Budehlischken sowie 25 andern Personen, welche letztere jedoch fämmtlich löschungsfähig quittirt haben, sind ihre An⸗prüche auf vorbezeichnete Post vorbehalten. Heinrichswalde, den 8. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht. [8931] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot thekeninstruments über die auf Bl. 43. theilung III. Nr. 3 haftenden 37 Thlr. 15 Sgr., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kattowitz durch den Amtsrichter Dr. Jackisch
für Recht: 1 8
1) Das Hypothekeninstrument über die auf dem den Stellenbesitzer Johann und Hedwig Painta'schen Eheleuten zu Domb gehoöͤrigen Grundstück Bl. 43 Domb Abtheilung III. Nr 3 aus dem Kaufkontrakte, d. d. Tarnowitz, den 8. März 1838, für den Bern⸗ hard Bartholomäus Przondziono am 28. April 1838 eingetragenen Erbegelder von 37 Thlr. 15 Sgr. wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Uhrmachers Johannes Megow, Marie, geb. Bochow zu Reinickendorff bei Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Ritschl. zu Stettin, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, früher zu Greifenhagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf 8 den 16. September 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. “ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage .“ 8* or 9 2 2 9 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[8932] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Kemp & Wessel zu Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Radermacher, klagt gegen 1) den Franz Krabler. Anstreicher, 2) Jakob Krabler, An⸗ streicher, 3) Therese Gorgens, Wittwe von Adolf Krabler, soviel nöthig in eigenem Namen, sowie als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Emilie
8 und Ernestine Krabler, alle ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Genossen, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle den am 7. Fe⸗ bruar 1885 vor Notar Conen zu Montjoie auf⸗ genommenen Theilungsrezeß bestätigen und der Masse die Kosten zur Last legen.. 8 Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗
19086]
auf Montag, den 13. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht.
[8916] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
21. April beim K. Londgericht Bambera Namens der Mühlbesitzersehefrau Johanna Christiana Hof⸗ mann von Mühlleithen. Amtsgerichts Nordhalben, Klage eingereicht gegen den Mühlbesitzer Joachim Hofmann aus Mühlleithen, zur Zeit unbekannten Aufentbaltes, wegen Chescheidung und — nachdem derselbe seine Ehefrau im Sommer 1880 böswillig verlassen und die beim K. Amtsgerichte Nordhalben erwirkten Rückkehrsbefehle vergeblich waren, die Bitte gestellt:
öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und von dem Vorsitzenden der II Civilkammer Termin zur Verhandlung der Sache auf
im landgerichtlichen Sitzungssaale bestimmt.
,,Bernards, Assistent. b Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. b
Der K. Advokat Pausch in Kronach hat unterm d
es wolle zu Recht erkannt werden: 1 1) die zwischen dem Müller Joachim Hofmann und der Johanna Christiana Hofmann, e ge⸗ bornen Schwärzel, am 30. November 1878 ab⸗
Theil erklärt, 1 1 1“ 3) der Beklagte hat sämmtliche Kosten des Streites
Mit Gerichtsbeschluß vom 21. v. M. wurde die
Dienstag, den 22. September 1885, früh 9 Uhr, V
Zu diesem Termine wird Beklagter mit der Auf⸗
forderung geladen, bis dabin einen beim K. Land⸗
gerichte dahier zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Bamberg, 1. Mai 1885. 1
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg.
Der K. Ober⸗Sekretär: (L. S.) Schwemmer.
[8910] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Rechtsanwalt Meyer hat dahier unterm 4. Mai
lfd. Js. Namens der Taglöhnersfrau Barbara Will
von Neuenmarkt gegen den Taglöhner Christian
Will von Koednitz, z. Z. unbekannten Aufenthalts,
Klage wegen Ehescheidung bei der Civilkammer des
K. Landgerichts Baypreuth eingereicht, welche den
Antrag enthält, auszusprechen:
1) die Ebe zwischen Christian und Barbara Will von Neuenmarkt wird dem Bande nach getrennt,
Beklagter wird für den schuldigen Theil er⸗ klärt, “
3) Derselbe hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen,
sowie die Vorladung des Beklagten zum Verband⸗
lungstermin mit der Aufforderung, einen beim Pro⸗
zeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Dieses wird dem Beklagten, Taglöhner Christian
Will von Koednitz, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,
mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur
mündlichen Verhandlung der Sache auf
Freitag, den 25. September 1885,
Vormittags 9 Uhr,
bei der Civilkammer des K. Landgerichts Bayreuth
Bayreuth, den 15. Mai 1885. Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts.
(L. S.) Hoepfel, K. Obersekretär.
[8921] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Dienstmagd Kunigunda Goldfuß von
Hinterkleebach und der Bauer Jakob Fuchs von da,
Letzterer als Vormund des von der ꝛc. Goldfuß am
8. Februar 1884 gebornen Kindes „Johann“ haben
Rechtsstreits vor Bernburg auf
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geschlossene Ehe wird dem Bande nach getrennt, mund
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unterm 14. Februar l. Js. gegen den Bauernsohn Johann Zeilmann von Püttlach, nun in Nord⸗ amerika unbekannten Aufenthaltes, bei der Gerichts⸗ schreiberei des K Amtsgerichts Bayreuth Klage zu Protokoll erhoben, in welcher beantragt wird: Beklagter habe die Vaterschaft zu dem am 8. Fe⸗ bruar 1884 gebornen Kinde der Kunigunda Goldfuß anzuerkennen, demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht einzuräumen, einen monatlichen Alimen⸗ tationsbeitrag von 4 ℳ während der gesetzlichen Zeit, das seinerzeitige Schulgeld, die allenfallsigen Handwerkserlernungs⸗ Krankheits⸗ und Begräbniß⸗ kosten, 25 ℳ für Tauf⸗ und Kindbettkosten zu be⸗ zahlen, und die Prozeßkosten zu tragen, endlich das Urtheil sei für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Auf Gesuch der Klagspartei wurde durch dies⸗ gerichtlichen Beschluß vom 15. dss. Mts. die öffent⸗ liche Zustellung der Klage an den Beklagten be⸗ willigt und zur Verhandlung der Sache unter Fest⸗ setzung der Eirn lassungsfrist auf 6 Wochen die öffent⸗ liche Sitzung des K. Amtsgerichts Bapreuth am Mittwoch, den 4. November 1885, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale
bestimmt. 1 ö Johann Zeilmann wird demgemäß zu diesem Ter⸗ mine vorgeladen. 8
Bayrenth, am 16. Mai 1885. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerich Der K. Sekretär: Hofmann.
[8928] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Georg Damcke in Bernburg, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Fiedler zu Bernburg,
Schultz.
handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen
klagt gegen den Schlossermeister Heinrich Fitze, früher
mit der Aufforderung,
in Bernburg, jetzt in unbekannter Abwesenheit, aus einem Wechsel d. d. Bernburg, den 17. April 1882, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser zur Zahlung von 250 ℳ Wechselsumme nebst 6 % Zinsen seit 18. Juli 1882, 7 %ℳ 80 ₰ Protest⸗ kosten und Spesen, von 19 ℳ 65 ₰ Kosten des
orbergegangenen Arrestverfahrens und zur Tragung er Kosten des Rechtsstreits, und auf vorläufige
Vollstreckbarkeitserklärung des Urtbeils, und ladet
en Beklagten zur mündlichen Verhandlung des das Herzogliche Amtsgericht zu
den 13. IJnli 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
—
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bernburg, den 15. Mai 1885. Karnofskyv. Bureau⸗Assistent, i. V. des Gerichtsschreibers Herzoglich Anhalt. Amtsgerichts.
Oeffentliche Ladung.
Die Dienstmagd Magdalena Müller in Gschaid nd der Söldner Josef Müller von dort, als Vor⸗ über das außereheliche Kind der ersteren „Josef“, erheben gegen den Kindsvate
v Der
Namens
2) Joachim Hofman ird als der allein schuldige M den
) chim Hofmann wir ¹80 Johann Hochheler. Dienstknecht von Hochholzen, zuletzt in Reisbach, Klage auf Bezablung von 250 ℳ zu tragen 50 ₰X kFückständiger Alimente mit dem Antrage, das t Gerich Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Das K. Amtsgericht Dingolfing hat zur Ve
handlung dieser Sache Termin festgesetzt auf
Montag, 13. Juli 1885, Vorm. 8 ½ Uhr,
wozu der Beklagte Johann Hochbolzer, Dienstknecht on Hochholzen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts
ermit geladen wird.
Dingolsing, 13. Mai 1885. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Der K. Sekretär:
Stimmelmayr.
[8924] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Auguste Ida, verehel. Möbius, geb. Krumpiegel, in Volkmarsdorf — vertreten durch Rechtsanwalt Schütze in Dresden — klagt gegen den Privatus Friedrich Wilhelm Zschernitz, früher in Dresden jetzt unbekannten Aufenthalts, aus eine der Klägerin nach vorgängiger Pfändung antheili zur Einziehung überwiesenen Forderung des Produkten händlers Albrecht wider den Beklagten, welcher in
Auftrag Albrechts dessen Geschäft verkauft und sür
seinen Auftraggeber den Kaufpreis von 300 ℳ erhoben, aber nicht abgeliefert haben soll, mit den Antrage auf für vorläufig vollstreckbar zu erklärende Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des Theil⸗
betrages von 125 ℳ 24 ₰ nebst 5 % Zinsen davon
vom Tage der Klagzustellung ab und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Könialiche Amtsgericht zu Dresden auf den 6. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dresden, den 15. Mai 1885.
Grünewald, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[8919] Oeffentliche Zustellung.
1) Die verehel. Karoline Rosette Zimmermann, geb. Schrumpf, 18 8
2) des minderj. Edmund Oswin Schrumpf, bevor⸗ mundet durch Wilhelm Schrumpf zu Elrleben, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Kelsch hier, klagen gegen Karl Gropp, zuletzt in Andisleben wohnhaft, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Alimentation, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 30 ℳ Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten an Klägerin ad 1 und von 103 ℳ jährlicher Ali⸗ mente in vierteljährlich vorauszuzahlenden Raten vom 12. Mai 1883 bis zum vollendeten 14. Lebensjahre des Edm. Osw. Schrumpf an diesen kostenpflichtig zu verurtheilen und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht, Abth. II., zu Erfurt auf
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. gez. Lerche, i. V. d. Gerichtsschreibers des Königlichen Amtsgerichts, Abth. II.
[8913] Oeffentliche Zustellung. 1
Die Frau Elise Neumann, geb. Beyerle, zu Frank⸗ furt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jucho daselbst, klagt gegen ihren Ehemann den Bauunter⸗ nehmer Adolf Neumann, zuletzt zu Frankfurt a. M. wohnhaft gewesen, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ haltsorte abwesend, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, den Beklagten für einen böslichen Verlasser zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, auch den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗
kammer des Königlichen Landgerichts zu Franr⸗ furt a. M. auf
den 15. Oktober 1885, Vormittags 9 Uhr, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Franzfurt a. M., den 13. Mai 1885.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
*
den 29. September 1885, Vormittags 11 ½ Uhr.
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