1885 / 118 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

1885 44,0 44,0 44,0 43,9 44,0 2 v 2 44,0 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Roggen pr. Mai-Juni 7,50 Gd. Mai 7,55 Br., pr. Herbst 7.73 Gd., 7 78 Br. Mais pr. Mai-Juni G“ 6.47 Gd., 6.52 Br., pr. Juni-Juli 6.50 Gd.. 6,55 Br. Hafer pr. 8 5 8 Mai-Juni 7,30 Gd.. 7,35 Br., pr. Herbst 6,62 Gd., 6,67 Br. 1b 8 2

Pest, 20. Mai (W. T. B.) 3 u Produktenmarkt. Weizen loco matt, pr. Herbst 8,92 Gd., 8.94 Br. Hafer pr. Herbst 6.14 Gd. 6.16 Br. Mais pr Mai-Juni 6.10 Gd., 6,12 Br. Kohlraps Pr. August-September 13 ½

à 13 ½. Wetter: Heiter. Amaterdam, 20. Mai (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine

unverändert pr. November 221. Roggen loco niedriger. auf Termine

geschäftslos., per Mai 146. pr. Oktober 155. Rüböl loco 30.

pr. Herbst 28 ¾. Amsterdam, 20. Mai. (W. T. B.) Bancazinn 50 ⅛. . v. n) Antwerpen, 20. Mai. (W. T. B. 8 aneee (Schlussbericht) Raffimirtes Pype

weiss loco 17 ½ bez, 17 Br., pr. Juni 17 ½ Br., pr. Juli 17 ¾ Br., pr. September-Dezember 18 Br. Fest. London, 20 Mai. (W. T. B.) b Havannazucker Nr. 12 16 ½ nominell Rüben-Rohzucker 16 ruhiger. An der Küste angeboten 10 Weizeniadungen. London, 20. Mai (W. T. B.) 18 1 Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, nomi- nell, angekommene Ladungen stetig, Mehl träge, übrige Artikel

ruhig, stetig. 1’ Neufahrwass.

Liverpool, 20. Mai. 5 . Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 7000 B., davon für vnreg.. Stetig. Middl. amerikanische

Speknulation und Export 1000 B. 1. V1 Pari Mai-Juni-Lieferung 55744 November-Dezember Lieferung 551⁄6⁴ d. Weitere Meldurg: Orleans ¼16 d. theurer, Bensal 1/16 d. enee s

8 u“

—, per Juli-August pr. Herbst 9,12 Gd., 9,17 Br.

er Juni-Juli hs 23,1 ℳ, per Ok-

ber Mai-Juni September-Oktober

per August-September —, per tober- ber —. . E per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Termine still. Gekündigt Lit. Kündigungspr. ℳ, Loco mit Fass per diesen Monat, per Mai-uni und per Juni-Juli 44,1 bez., per Juli-August 45 1 - 45 bez., per August-September 46 bez. per September-Oktober 46,6 43 5 bez, per Oktober-No- vember 46.3 bez., per November-Dezember 46 bez. Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % leco ohne Fasz 44 bez. 8 8 No. 00 24.75 22,75, No. 0 22,75 20,50, No. 0 2. 1 Weisennehs de. nmehl No. 0. 22,00 20.75, No, 0 n. 20,50 19 per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken ven n ständigen Deputat on für den Eierbandel von Berlin. Eier bei ziemlich starker Zufuhr war am heutigen Markte recht rege Kauflust vorbanden. Der Preis ist unverändert mit 2.40 per Schock zu not’ren. Stettin, 20. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Veizen ruhi pr. Mai-Juxzi 175,00, pr. Juni-Juli 174 50, pr. September-Oktober 181,00. Rogzen rutrig. loco 140 00 146 00, pr. Mai-Juni 146.50, pr. Juni-Juli 146.00. pr. September-Oktober 152 00. Rübö! ruhig, pr. Mai Juni 50.20, Pr. September-Oktober 52.20 Spiritus ermattend lece 43,00, pr. Mei-Juni 43.50, pr. juli- August 44.80, per August-September 45 80. Petroleum loco alte UCsance 20 % Tara Cassa t ¼% 7,60. Posen, 20. Mai (W. T. B.) Spiritus loco ohne Fass 42,.70, pr. Mai 43.20, pr. Jali 44.10, pr. September 45 20. pr. Oktober 45,20. Bebauptet. Breslau, 21. Mai. (W. T. B.)

—.

Wetterbericht vom 21. Mai 1885, 8 Uhr Morgens. Barometer auf 0 Gr. u. d. Megres- Stationen. „piegel reduz. in HNMillimeter. 742 754 757

Temperatur Wetter. in ° Celsius

Wind.

heiter

Aberdeen. t 8 heiter ¹) 10

1

1

5

Christiansund Kopenhagen. Stockholm. . Haparanda Cork, Qne ens- town Brest Helder . . Sylt Hamburg Swinemünde.

balb bed. 1 bedeckt

Masamsün

ruhig, loco 170 00 174,00, Bas Abonnement beträgt 4 50

bedecki ³) 9 8 für das Vierteljahr. wolkig*) 1 .Bnsertionspreis für den Raum tiner Pruchzrtle 30 ₰. 8 wolkig 12 1“ welkenl. ⁵) 11 8I 8 1“ . bedeckt 5 —4 bedeckte) 8 bedeckt 5 Regen 11 bedeckt 12

halb bed. 9

bedeckt ²) 10 stellung an;

für Herlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗ dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 Juni 42 30. per Inli-August —,—. per per September- Oktober 45.20. Weizen pr. Juni-Inli 147,50, per Juli-Angust Oktober 154 00. d2 51.0 Oktober 52 50. Zink umsatzlos. Wetter: Schön.

Magdeburg, 20. Mai. (W. T. B.)

Zuckerbericht Korpzucker, excl. Kornzucker, excl. 880 Rendem. 25,00 ℳ, 75 ° Rendem. 21,50 Fest. 30,75 ℳ. gem. Melis I., mit Fass 30.00 Fest.

Köln, 20. Mai (W. T. B.)

Getreidem arkt. Weizen 19,00 pr. Mai 17,95 pr. Juli 18,05 Roggen loco bviesiger 15.50. November 15.50. Hafer loco 15,50. 27,00. pr. Ok:ober 27,90.

Bremen, 20 Mai. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) fest. 7,00, pr. Juni 7.00, pr Juli 7.10 Dezember 7,40. Alles bezahlt.

Hamburg, 20. Mai. (W. T. B.)

von Nachp

per

Rüböl loco

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, Inni-Juli Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Juni-Juli 130 00 Br.,

gr. Mai-Juni 174 00 Br., 173,00 Gd., pr. 174,00 Gd Juni 129 Br., 128,00 Gd.,

Hafer und Gerste unverändert. Rüböl ruhig, loco 52 ½ Spiritus still, pr. Mai 53 ¼ Br., pr. Juni-Juli 33 ½ August 34 ½ Br., pr. August- September 35 ½ Br.

Umsatz 6000 Sack. Petroleum ruhig.

Wetter: Schön. Wien. 20 Mai. (W. T. B.) Zetreidemarkt. Weizen per Mai-Juni 8.93

% per Mai-

August-September 45 00, per Mai 172. 150.00. per September-

Roggen

September-

billiger. Slasgow, 20. Mai. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 41 sh 9 l d. Der Eisenmarkt bleibt bis Dienstag geschlossen

Iö1b

bedeckt heiter halb bed. 14 heiter 13 wolkenlos 8

Wiesbaden. München .. 11 Chemnitz B88 568“

Rüböl loco per Hai-Juni 51.50. per

96 % Gem. Raffinade. loco hiesiger 18.50,

November pr. Mai 14.85, per Juli 15,00, per

Standard white pr. August 7,20,

Standard white loco 7,05 Br., 700 Gd. pr. Mai 6 90 Gd. pr. August-Dezember 7,40 Gd.

Leith, 20. Mai. (W T B.)

Getreidemarkt. Artikel niedriger.

Paris, 20. Mai.

26,10 rodukte., exel. mit Fass

9 Marques rchig. fremder 18,55.

pr. 1 Dezember 68,00. Spiritus ruhig, 27,10, pr. Mai Paris, 20. Mai. (W. T. B.) loco bewegt, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. August-

New-York, 20. Mai (W.

do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Pipe line Certificates D. 79 C. weizen loco 1 D. 3 C. 2 U., . III“

175,00 Br., pr. Mai- 129 00 Gd. pr. Oktober Br., pr. Juli- Kaffee fest, cox) 7,25, do. Fairbanks 7 17, do.

Getreidefracht 2 ¼.

Weizen unverändert flau.

bh) Produktenmarkt. Weizen ruhig pr. Mai 23,60, pr. Juni 23,90, pr. Juli-August 24 60 pr. September-Dezember 25.30. pr. Mai 46 90. pr. Juni 48,00. 49,90, pr. September Dezember 12 Marques 53,25. Mai 65.25 pr. Juni 65.25, pr.

pr. Juli-August 46.25. pr. September-Dezember 47,25

Rohzucker 880 ruhig, oco 4200 Weisser Zucker weichend, pr. Mai 46,60, pr. Juni Juli-Angust 47,00, pr. Oktober-Januar 48,80.

Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 10 4o. in Nes Orleans 107⁄16 Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 7 Gd.

pr. Mai 1 D. 2 C., pr. Juni Mais refining Huscovades) 4,90 Kaffee (fair Rio-) 8,20. Schmalz (Wisj⸗

Ile d'Aixz. EEI

alle anderen

Mehl Juli-August Rüböl ruhig, Juli August 66,25, pr. Septbr.- pr. Mai 44.75. pr. Juni 45 25,

pr.

suropa

6,75, pr. schwach, in Nes- Petroleum in New-York 6 de. Mehl 3 D. 75 C. Rother Winter- 1 D Zucker (Fair

(New, 55.

Rohe & Brothers 7 20 Speck 6 ½,

Berlin, 21. Mai.

G6d.. 8.98 Br.

Die Marktpreise des per 100 00 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert. waren auf hiesigem Platze

Kartoffel-Spiritus

¹) See ruhig. 4) Gestern Abend 7) Seegang mässig.

Anmerkung: 1) Nordeuropa. 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- südlich dieser Zone, Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die 4 = mässig,

stürmisch. 9 = Sturm.

12 = Orkac. Uebersicht der Witterung.

Die gestern erwähnte Depression im Westen. welche jetzt über Westschottland liegt, hat ihren Wirkungskreis über West- Centraleuropa ausgedehnt, wo bei trübem Wetter und Eintritt von Regenfällen die südlichen Winde aufgefrischt sind. Ueber Deutsch- land ausser im äussersten Noz dosten, ist die Temperatur erheblich gestiegen und hat Grossbritannien und Frankreich sind s-it gestern Morgen ziemlich bedeutende Regenmengen gefallen und es trüben regnerischen Wetters ostwärts über ganz Deutschland, wo seit gestern nennenswerche Niederschläge nicht statifanden, wahr- scheinlich Lemberg meldet 36 mm Regeon.

NW

wolkenlos 10 WSW

wolkig!') 12 heiter 16

2²) See unruhig ferner Donner.

) See schwach bewegt. 5) Thau. ⁶) Nachts Regen.

Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Wwindstärke: 1 = leiser Zug. 2 = leieht,

5 = isch, 6 ztark, 7 = steit 10 = starker Sturm, 11 = heftiger

stellenweise die normale überschritten. In

ist Ausbreitung dez

Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliebe Schauspiele. Freitag: Opern⸗ hous. Auf Allerhöchsten Befehl. Mit aufgehobenem Abonnement und unter Fortfall der permanent reservirten Plätze: Das hübsche Mädchen von Gent. Großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern von St. Georges und Albert. Musik von A. Adam. Anfang 7 ½ Uhr.

Wegen Erkrankung des Frl. dell’ Era kann die angekündigte Vorstellung „Sylvia“ und „Abu Hassan“ nicht stattfinden.

Ueber den größten Theil der Billets ist Allerhöchst verfügt. 1

Die Billets tragen die Bezeichnung „Reserve⸗Satz“.

Schauspielbaus. 137. Vorstellung. Faust. Dra⸗ matisches Gedicht i Akten von Goethe. An⸗ fang 6 ½ Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 130. Vorstellung. Don

nan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Lehmann, Fr. Sachse Hofmeister, Frl. Hoffmann, Hr. Oberhauser, Hr. Fricke, Hr. Rotbmühl, Hr. Krolop, Hr. Biberti.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 138. Vorstellung. Colberg. Historisches Schauspiel in 5 Akten von Paul Heyse. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Don Carlos.

Sonnabend: Frl. Teresina Geßner als Gast. Zum 1. Male: Am Herzogshof. Trauerspiel in 2 Ab⸗ theilungen von Caro. Zum 1. Male: Funken unter der Asche. Plauderei in 1 Aufzug von Stobitzer. Aus Freundschaft. Lustspiel in 1 Auf⸗ zug von Moreau und Delacour. 3

Sonntag: Frl. Teresina Geßner als Gast. selbe Vorstellung.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 26. Male: Die Leibrente. Schwank in 5 Akten von G. von Moser.

Sonnabend: Zum 27. Male: Die Leibrente.

Die⸗

Victoria-Theater. Freitag: Zum 141. Male mit gänzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: Sulfurina. Phan tastisches Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz von G. Scherenberg. Musik von C. A. Raida. Ballet von A. Strigelli. Die neuen Dekorationen und Maschinerien v. F. Lütkemeyer, Koburg. (Sul⸗ furina: Frl. Gustl Scherenberg. Lucifer: Hr. Carl Swoboda.)

Sonnabend:

Neues Friedrich-Wilhelmstödt. Theater. Freitag: Zum 34. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet von Ed. Jacobson.

Sonnabend: Zum 35. Male: Der Großmogul.

Sulfurina.

Residenz-Theater. Direktion:

A. Anno. Freitag: Zum 4. Male: Nelly. i

Lustspi

Kirchhof: Hr. Heine)

Abends bei brillanter Beleuchtung des Großes Concert unter Leitung von J. C. Engel und des Kavpellmeisters Hrn. R. Riedel

Krolls Theater. Freitag: Zum 1. Male: Der Trompeter von Säkkingen. Romantische Oper in 3 Akten, mit Tanz, nach Victor v. Scheffels gleichnamiger Dichtung frei bearbeitet. Musik von Emil Kaiser. (Margarethe: Frl. Jung, Werger

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Sommergartens

Anfang 5 ⅛½, der Vorstellung 7 Uhr. Sonnabend: Drittletztes Gastspiel der Groß⸗ herzoglich sächs. Kammersängerin Fräulein Pauline Horson. Der Barbier von Sevilla. Billets à 3, 2, 1,50 ℳ, Entrée à 1 und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 sind rorher zu haben bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50 a, C Heintze, Unter den Linden 3, im Invalidendank, Markgrafen⸗ straße 51a., und an der Kasse.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Zum 7. Male: Ein Pensionskind. Lustspiel in 4 Auf⸗ zügen von Julius Keller und Fritz Brentano. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Con⸗ cert unter Leitung des Kopellmeisters Hrn. Paul Prill. Auftreten des Königlich italienischen Hof⸗ opernsängers Signor Allessandro Bianchi, der 3 Ge⸗ schwister Carril, Edda und Jeß, genannt „Cali⸗ fornia⸗Diamanten“, der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer und der Oberbayrischen Volks⸗ schauspieler „Die Bayrischzeller“.

Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gas⸗ flammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend u. folgde Tage: Dieselbe Vorstellung. An beiden Pfingstfeiertagen: Großes Früh⸗Concert und im Theater Früh⸗Vorstellungen.

Walhalla-Operetten-Theater. Frreitag: 3 15 Male: Mascotte. Orerette in 3 Akten. Musik von Edm. Audran. (Mascotte: Adolfine Zimaier.) Sonnabend: Mascotte.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Div. Audit. Max Daffner mit Frl. Marie Friedmann (Neiße). Hr. Claus v. Oertzen mit Frl. Gertrud v. Fabrice (Burg Stargard). Hr. Prof. A. H. Franke mit Frl. Julie Köstlin (Halle a. S). Hr. Lt. Joachim v. Levetzau mit Frl. v. Kalckreuth (Haus Hohen⸗

walde).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Mevyerhoff (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Dr. Gut⸗ knecht (Ludwigshafen a R.). Hrn. Amtsrichter Großer (Schwerin a. W.).

Gestorben: Hr. Geh. Kanzlei⸗Diätar Brauser (Schönebeck a. E.). Hr. Dr. med. Johann Cosson (Berlin). Hr. Rittergutsbes. Gust. Ad. Donner (Kl. Wölkau). Hr. Rittergutsbes. Friedr. Schröder (Jagow).

Aufgebote, Vorladungen

en, u. dergl.

Subhastati 1321

Die beiden Stammaktien der Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 12 950 und Nr. 30 171, über je 100 Thaler = 300 lautend, sind ab⸗ handen gekommen. Auf Antrag der verwittweten Pauline Frommhold, geborenen Frantz, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Max Steinschneider ebenda, wird der Inhaber dieser Stammaktien oder einer derselben aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. November 1885, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Am Schweidnitzerstadtgraben Nr. 2/3. Zimmer Nr. 21, des ersten Stockes, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Stamm⸗ aktien beziehungsweise die Stammaktie vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Breslau, den 2 April 1885. Königliches Amtsgericht.

[9484] Bei dem unterzeichneten Königlichen Landaerichte ist zur Rechtsanwaltschaft mit dem Wohnsitze in Dresden zugelassen worden: Herr Dr. jur. Gottreich Ewald Adolf Wilke. Dresden, am 20. Mai 1885. Königliches Landgericht. Vebinger.

[9485] 1 Der Rechtsanwalt Herr Otto Eduard Uhlemann in Kolditz ist als verstorben in der Anwaltsliste des unterzeichneten Landgerichts gelöscht worden. Leipzig, den 19. Mai 1885. Königliches Landgericht. Schurig.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[9461] Verdingungen für Wasser⸗ und Entwässerungsleitung auf Bahnhof Frintrop in 2 Loosen getrennt oder zu⸗ sammen: Loos 1. Lieferung von 800 m gußeiserner Rohre mit allem Zubehör, Lieferung voa 200 m Blei⸗ Thonrohre mit Zubehör aller Leitungen.

Das Bedingnißheft und die Zeichnungen liegen hier aus. Ersteres käuflich für 1, letztere für 2

Angebote mit Aufschrift: „Angebot auf Wasser⸗ c. Leitung sind bis 3. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, an mich einzureichen.

Oberhausen, den 20. Mai 1885.

Der Abtheilungs⸗Baumeister Schmoll.

[9462] Bekanntmachung.

Behufs Verdingung der Steinmetzarbeiten zum Neubau des Männergefängnisses beim Strafgefäng niß in Preungesheim bei Frankfurt a. M. im Wege der öffentlichen Submission steht auf Sonnabend, den 30. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, Termin im hiesigen Baubureau an. Die Massen⸗

und 450 m

Loos 2. und Verlegen

die allgemeinen und besonderen Ausführungsbedin⸗ gungen und die Offertenformulare liegen im genann⸗ ten Baubureau zur Einsicht aus, bezw. sind die⸗ selben gegen Erstattung der Kopialien daselbst zu bezieben. Die Offerten sind franco, versiegelt, mit bezüglicher Aufschrift versehen vor dem genannten Termin im hiesigen Baubureau einzureichen.

Preungesheim bei Frankfurt a. M., den 19. Mai 1885.

Der Baurath.

Becker.

Der Reg.⸗Baumeister. Dimel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[9482] Die Stelle eines Polizeiwachtmeisters in hiesiger Stadt, mit welcher zugleich das Amt des Marktmeisters, Fleischbeschauers und Ausrufers ver⸗ bunden ist, soll anderweit besetzt werden. Das jähr⸗ liche Diensteinkommen besteht in 450 Gehalt und ca. 50 Mahn⸗ ꝛc. Gebühren. 1

Qualifizirte Civilver orgungsberechtigte haben ihre elbstgeschriebenen Meldungsgesuche unter Beifügung hbrer Zeugnisse, sowie eines ärztlichen Attestes über hren Gesundheitszustand binnen 4 Wochen an mich einzureichen.

Probedienst 6 Monate, Kündigung vorbehalten.

Sontra, am 15. Mai 1885.

Der Bürgermeister. Hesse.

[9479] Bekanntmachung.

Für den Stadtkreis Barmen, Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf, soll eine Kreisthierarzt⸗Stelle errichtet werden. Mit derselben ist eine Remune⸗ ration von jährlich 600 verbunden.

Wir fordern diejenigen Thierärzte, welche die Be⸗ fähigung für eine Kreisthierarzt⸗Stelle erlangt haben und sich um diese Stelle bewerben wollen, hierdur auf, uns ihre Bewerbungen unter Beifügung eines Lebenslaufes, ihrer Approbation und eines obrigkeit⸗ lichen Führungszeugnisses binnen 6 Wochen einzu⸗ reichen.

Düsseldorf, den 13. Mai 1885.

Königliche ETö“ des Innern. v. Roon.

[1952]

Das milde Karlsbad, 1 Meile von der Mosel⸗ dampfschiffstation Alf und Moseleisenbahnstation Bullay, eröffnet die Saison am 15. Mai Nähere Auskunft ertheilen der Kgl. Bade⸗Inspektor Majer z. D. Forstner und der Kgl. Kreisphysikus Sanitäts⸗

Bad Bertrich.

Rath Dr. Cüppers.

[9334]

Ich gebe hiermit öffentlich bekannt, daß ich alle Beziehungen zwischen mir und meinem Sohn Otto Breustedt, jetzt 25 Jahre alt, abgebrochen habe und für denselben in keinerlei Weise auf⸗ kommen werde.

Bettingerode, den 18. Mai 1885.

W. Breustedt sen.

3 Akten von D. Duncker (Novität.) chluß d ison am 1. Jur

berechnung, die Zeichnungen, die Submissions⸗,

8

—des persischen Sonnen⸗ und Löwen⸗Orb

gnädigst geruht: dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗ Kinister Grafen von Hatzfeldt⸗Wildenburg, die Erlaub⸗

niß zur Anlegung der von des Sultans Majestät ihm ver⸗ liehenen Brillanten zum Osmanié⸗Orden erster Klasse zu er⸗

theilen. 8 „Se. Majestät der Kaiser und König gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen 2 Insignien zu ertheilen, und zwar

nA

—.—

ir öwe bens

8 erster Klasse:

dem Kaiserlichen Gesandten in Teheran, von Braun⸗ schweig: 8

der dritten Klasse desselben Ordens:

Dem Legations⸗Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft

in Teheran, von Tschirschky und Bögendorff;

des Commandeurkreuzes des Königlich italienischen

St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens:

dem Kaiserlichen Minister⸗Residen ten in Guatemala, von

Bergen;

des Commandeurkreuzes des Königlich schwedischen

Nordstern⸗Ordens:

dem Botschafts⸗Arzt bei der Kaiserlichen Botschaft i

Konstantinopel, Dr. Mühlig; öes h.

des Grohherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens

vierter Klasse:

dem Referendar a. D. von Below⸗Rutzau, srüher dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Ie ie

des venezuelanischen Bolivar⸗Orden vierter Klasse:

ddem Bureau⸗Diätar Rothert bei der Kaiserlichen Ge⸗ sandtschaft in Madrid.

bn¹“¹”“;

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts⸗Rath von Groote in Bonn zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Köln zu ernennen; sowie . den Landgerichts⸗Direktoren Havenstein in Stargard i. P., Nietzki in Königsberg i. Pr. und Fischer in Osna⸗

brück den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen.

zur Ergänzung des §. 77 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883.

Vom 27 April 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuten ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt: Für Streitigkeiten, welche nach reichsgesetzlicher Vorschrift im Verwaltungsstreitverfahren zu entscheiden sind, kann die Zuständigkeit der nach §. 7 in Verbindung mit §. 4 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) bezeichneten Behörden, soweit dieselbe nicht anderweit gesetzlich feststeht, sowie der Instanzenzug, durch Königliche Verordnung bestimmt werden. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. V Gegeben Berlin, den 27. April 1885. (L. 8) Wilbhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

““ Gesoetz,

betreffend Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände.

Vom 14. Mai 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages,

von

haben Aller⸗

12 Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ 8.1

Von den auf Grund bes §. 8 des Reichsgesetzes vom 15. Juli 1879 auf Preußen entfallenden 2 soll ein Betrag, welcher dem nach dem Maßstabe des erwähnten Reichs⸗ gesetzes auf Preußen entfallenden Antheile aus dem Ertrage der Getreide⸗ und Viehzölle (Positionen 9a, 9 , 9c, 9e und 39a bis 39g des Zolltarifs von 1879) entspricht, abzüglich eines Betrages von 15 000 000 ℳ, nicht zu allgemeinen Staatszwecken verwendet, sondern nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Bestimmungen den Kommunalverbänden überwiesen werden. §. 2.

Die Ueberweisung erfolgt, mit Ausnahme der Hohen⸗ zollernschen Lande, an die Kreise (Land⸗ und hone der. b In denjenigen Landkreisen, in welchen Kreisausschüsse nicht bestehen, haben die Kreistage zur Vorbereitung und Ausführung ihrer Beschlüsse über die Verwendung der nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetz s ihnen zufallenden Be⸗ Kommissionen unter dem Vorsitz des Landraths einzu⸗ etzen.

83

Die Vertheilung der nach 9,1 überwiesenen Summe auf

8 85 erfolgt zu nach dem Maßstab der in

den einzelnen Kreisen aufkommenden beziehungsweise fingirten

Grund⸗ und Gebäudesteuer, soweit solche —— Grundfä zen

der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch Zuschläge

zu den Kreissteuern herangezogen werden kann, zu nach der Civilbevölkerung. Bei der ersten Vertheilung der in dem

Etatsjahre 1885/86 aufkommenden Zölle wird das Soll an

Grund⸗ und Gebäudesteuer des Jahres 1885/86 und die bei

der Volkszählung im Dezember 1885 ermittelte Ziffer der

Civilbevölkerung zu Grunde gelegt. 1 „Eine Revision dieser Zahlen vet in dem auf jede Volks⸗

zählung folgenden Jahre statt.

Die hiernach auf die einzelnen Kreise entfallenden Sum⸗ men werden durch gemeinsame Verfügung des Ministers des Innern und des Finanz⸗Ministers festgestellt.

Bis zum Erlasse eines die Verwendungszwecke endgültig regelnden Gesetzes sind die überwiesenen Summen zur Er⸗ füllung solcher Aufgaben zu verwenden, für welche Seitens der Land⸗ und Stadtkreise die Mittel durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern oder durch direkte Gemeindesteuern auf⸗ gebracht werden.

8. In denjenigen Landkreisen, in welchen die überwiesenen

Summen nach Absatz 1 nicht Verwendung finden, können die

nicht verwendeten Beträge unter Genehmigung der zuständigen

Aufsichtsbehörde durch Beschluß des Kreistages verwandt

werden:

a. zur Entlastung der Schul⸗ beziehungsweise engere Kommunalverbände hinsichtlich 88 Bemfisen engeren besondere auch zur Aufhebung oder Minderung des Schulgeldes in denjenigen Schulen, welche der all⸗ gemeinen Schulpflicht dienen; zur Gewährung von Beihülfen an die Ortsarmen⸗ verbände, insoweit nicht die Landarmenverbände dazu verpflichtet sind.

Kommt ein solcher Beschluß zu den Zwecken Absatz 2a

und b nicht zu Stande, so sind die nicht verwendeten

Beträge an die Stadt⸗ und Landgemeinden (Gutsbezirke) des

Kreises unter Festhaltung des §. 3 Absatz 1 und 2 fest⸗

gesetzten Maßstabes zu überweisen.

Diese Untervertheilung erfolgt durch die Kreisausschüsse

beziehungsweise Kreiskommissionen und wird in den Kreis⸗

blättern publizirt. Gegen die Richtigkeit der Untervertheilung steht den einzelnen Gemeinden binnen 2 Wochen von dem

Tage ab, wo das betreffende Kreisblatt ausgegeben ist, die

Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu.

Für die Verwendung der auf die Stadt⸗ und Land⸗

gemeinden (Gutsbezirke) untervertheilten Beträge finden die

Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechende An⸗

wendung.

In der Provinz Schleswig⸗Holstein können durch Kreis⸗

statut die überschießenden Summen 4 Absatz 3) an andere

Verbände als an die Stadt⸗ und Landgemeinden (Gutsbezirke)

überwiesen werden.

Für die Hohenzollernschen Lande wird ein Betrag fest⸗

gestellt und überwiesen, welcher dem im §. 3 aufgestellten

Vertheilungsmaßstabe entspricht.

Die Feststellung erfolgt durch gemeinsame Verfügung des

Ministers des Innern und des Finanz⸗Ministers.

Der festgestellte Betrag wird nach dem Verhältnisse der

durch die letztvorangegangene Volkszählung ermittelten Ein⸗

wohnerzahlen auf die einzelnen Gemeinden vertheilt. Den

Vertretern der letzteren steht die Beschlußfassung über die

Verwendung zu.

2 1 des gegenwärtigen Gesetzes bestimmte Ueberweisung keine Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 14. Mai 1885.

(L. S.) Wilhelm.

von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Privilegium egen Ausfertigung auf den Inhaber lautender tadt⸗Anleihescheine der Stadt Charlottenburg im Betrage von Sechs Millionen Mark. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. „Nachdem der Magistrat der Stadt Charlottenburg im Ein⸗ verständniß mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst beschlossen hat, die zur Tilgung der im Jahre 1874 von dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds aufgenommenen Anleihe, für Zwecke der städtischen Kanalisation einschließlich der Abfuhr, zu Grunderwerb für verschiedene Gemeinde⸗ anlagen, zu Bollwerk⸗ und Brückenbauten, zu Neubauten für Schul⸗ zwecke (ausschließlich der Volksschulhäuser nebst Zubehör), zur bau⸗ lichen Erweiterung. beziehungsweise zum Neubau eines Krankenhauses, Armen⸗ und Siechenhauses, zu Dienstgebäuden der städtischen Central⸗ Verwaltung, endlich zur Erweiterung der Gasanstalt erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der genannten städtischen Körperschaften, zu den vorstehend angegebenen Zwecken auf jeden Jahaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündhare Anleihescheine im Betrage von 6 000 000 ℳ, in BLuchstaben sechs Millionen Mark, ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, gemäß § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von b 8 6 000 000 ℳ, 28 üaeben Sechs Millionen Mark, welche in folgenden Ab⸗ nitten 500 zu 2000 1 000 000 Buchstabe A Nr. 500 1 500 1000 „1 500 000 8 B. 2 000 4 000 500 2900 000 pp 5 000 200 1000 000 ‧„ 8 5 000 ʒ100 ‧ʒ500 000 Iö“ zus. 16 000 Abschnitte 6 000 000 ‧% nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver⸗ loosung oder Ankaufs jährlich vom 1. April 1886 an mit wenigstens einem Prozent des Kapitales, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung er⸗ folgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser An⸗ leihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums hass vs⸗; zu shir urch vorstehendes Privilegium, welches Wir, vorbehaltlich d Rechte Dritter, ertheilen, wird für die Befriedigung der Feartlich n. Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ 1omUrkundlich unter Unserer Höchsteigenh Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif beigedrucktem Königlichen Insiegel. 3 Gegeben Berlin, den 20. April 1885. 2 Wilhelm. von Puttkamer. Mavybach.

w 4 S

1 bis 501

““

von Se

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk pPotsdam. (Stadtwappen) Nr.....

Buchstabe ...

Anleiheschein

des Stadtkreises Charlottenburg über

Mark Reichswährung. Ausgefertigt gemäß des landesherrlichen Privilegiums vom 20. April 1885 (Amtsblatt der Königlichen Regierung in Potsdam vom

188. Nr... . Seite . .. und Gesetz⸗Sammlung

been]; Auf Grund des von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezi Potsdam am 23. November 1884 genehmigten Geneiseebeschkacfes vom 11./20. August 1884 wegen Aufnahme einer Schuld von 6 Millionen Mark bekennt sich der Magistrat des Stadtkreises Charlottenburg Namens des letzteren durch diese für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von.. . Mark, welche an den Stadtkreis baar gezahlt worden und mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 6 Millionen Mark erfolgt, nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans, mittelst Ver⸗ loosung oder Ankaufs der Anleihescheine in den Jahren vom 1. April 1886 bis spätestens 1927 einschlteßlich, aus einem Tilgungsstock welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Ausloosung erfolgt in dem Monat Juni jeden Jahres. Dem Stadtkreise Charlottenburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf be⸗ ““ auf einmal zu kündigen.

die durch die verstärkte Tilgung erspa insen wachs

falls Dden lfgungestech n gung ersparten Zinsen wachsen eben Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung threr Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie

5. 7. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Reichsgesetz über die Aenderung des Zolltarifs in Kraft.

für den Umfang der Monarchie, was folgt:

des Juli 1880 finden auf die im

Die Bestimmungen

des Termins, an welchem die Rückzahlun olgen s öͤffe

he g erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine durch