1885 / 122 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

ungarische Staat hat zu leisten in Silber 780 840 Fl. und in Gold 23 017 Fl. Dem äösterreichischen Staate schuldet die Gesellschaft an Garantievorschüssen mit deren Zinsen rund 27 Millionen Gulden, dem ungarischen Staate rund 11.7 Millionen Gulden. Rotterdam, 28. Mai. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinnauktion über 23 431 Blöcke Zinn wurden 52 ¼ à 52 ¾,, durch⸗ schnittlich 52 ½ gezahlt.: . 28 Mai. (W. T. B.) Die Bank von England hat den Diskont von 2 ⅛⅞ auf 2 % herabgesetzt. b Rom, 27. Mai. (W. T. B.) Die Nationalbank setzt den Diskont auf 5 % herab.

Submissionen im Auslande. 116 Niederlande. 1) 2. Juni, 10 Uhr. Burcau der Directie der artillerie-stapel- en constructie-magazijnen zu Delft, Houttuinen:

Eichen⸗, Eschen⸗, Tannen⸗, Fichten⸗ und Ulmenholz für den

Bedarf der genannten Magazine, in 9 Abtheilungen. Bedin⸗

gungen gegen franko Anfrage an Ort und Stelle unentgeltlich

zu erhalten. 2) 2. Juni. Direktion der „Nederlandsche Rhijnspoorweg- Maatschappij“ zu Utrecht: 2

Basalt⸗Steine zur Sicherung der Pfeiler der Eisenbahnbrücke

bei Westervoort Auskunft und Bedingungen an Ort und Stelle.

3) 3 Juni. Gemeinde Tilburg.

1000) m gegossener eiserner Gasröhren von 250 mm nebst Wasserbehältern und Hülfsstücken 1 Auskunft und Bedingungen bei dem Direktor der Gasfabrik.

Juri 2 ½ Uhr. „Nederlandsch Bijbelgenootschap“ zu Am⸗ sterdam. Warmoesstraat 149, Einbinden von 11 000 Lutherischen Neuen Testamenten in 240 und von 11 000 dergleichen Testamenten Auskunft an Ort und Stelle.

Verkehrs⸗Anstalten. 8 Die Eisenbahnen Japans. (Deutsches Handelsarchiv, Aprilheft) Im Laufe des Jahres 1883 ist der Bahnbau in Japan in ein neues Stadium der Entwickelung getreten. Die Bahnen, welche bis dahin in Betrieb standen, waren nur kurze Küstenlinien Erst im Jahre 1883 sind wesentliche Schritte zur Inangriffnahme der lange projektirten Great⸗Trunk⸗Linie geschehen, durch welche die öst⸗ liche und die westliche Hauptstadt, Tokiyo und Kiyoto, in Verbindung gebracht werden und die Bahnen der Hauptinsel in engeren Zu⸗ sammenhang treten sollen, der nur durch den Biwa⸗See vorläufig unterbrochen bleiben dürfte. Ueber die Baukosten der bestehenden Linien ist in europäischen Kreisen nichts bekannt. Sachverständige nehmen an, daß eine englische Meile Eisenbahn, ab⸗ gesehen von größeren Brücken⸗ und Tunnelbauten, so⸗ wie der Beschaffung des Betriebsmaterials, durchschnitt⸗ lich ungefähr für denselben Preis wie in England, nänlich für 170 000 ℳ, herzustellen sei, indem die höheren Spesen, welche das aus Europa kommende Material erfordert, durch die niedrigeren Arbeitslöhne ausgeglichen werden. Von den im Lande erzeugten Baumaterialien sind die Ziegelsteine ausgezeichnet; die besten kommen aus der Gegend von Sakai. Das Holz, meistens von Koniferen, ist ut, in der Regel jedoch nicht genügend ausgetrocknet; dagegen läßt der Kalk zu wünschen übrig, und wird deshalb häufig durch Portland⸗ Cement ersetzt. Alle erforderlichen Eisenwerke, die Schienen u. s. w. aus England bezogen; direkt bezogenes deutsches oder es Eisen ist zu Bahnzwecken bis jetzt nicht zur Ver⸗ vendung gekommen. Versuche, den Bedarf aus japanischen Minen u gewinnen und die Schienen im Arsenal von Tokiyo herzustellen, waren vorläufig resultatlos. Ebenso kommen auch die Loko⸗ motiven und ein großer Theil des Betriebsmaterials, für dessen Her⸗ stellung die in Kobe und Yokohama befindlichen, ziemlich großartig angelegten Werkstätten nicht ausreichen, aus England. Die europäi⸗ chen Angestellten, deren Zahl jetzt sehr eingeschränkt ist, sind Eng⸗ länder; dieselben werden vorzugsweise auf den älteren Bahnstrecken beschäftigt. Die neuen Linien stehen ausschließlich unter japanischer Leitung. Die Annahme, daß dieselben auch nur von Japanern erbaut seien, bedarf einer gewissen Einschränkung, insofern als Europäer oft bei den Arbeiten zu Rathe gezogen wurden. Die Spurweite der Bahnen der Hauptinsel ist kleiner als diejenige der meisten europäi⸗ chen Bahnen; sie beträgt nur 1,0668 m. Das Geleise ist nur ein infaches. Die Empfangsgebäude auf den größeren Bahnhöfen sind meist solide Backsteinbauten nach europäischen Mustern; die neueren Stationshäuser dagegen pflegen in einer einfachen und wenig kost⸗ pieligen, mehr der japanischen Bauart entsprechenden Weise aufge⸗ ührt zu werden.

Die Gesammtlänge der Mitte 1884 in Betrieb befindlich ewesenen Eisenbahnen Japans beträgt 3057,687 km. Die älteste Linie Tokiyo⸗YVokohama, 236 ½ km lang, wurde im Laufe des ahres 1869 ig Angriff genommen und am 14. Oktober 1872 dem erkehr überceben. Sie hat vier Stationen und überschreitet den Rokugawa durch eine 484,75 m lange Brücke. Im Ganzen sind jetzt 9 Linten im Betriebe und 6 weitere im Bau oder doch wenigstens beschlossen. Die Fahrpreise pro japanische Meile à 13,137 km be⸗ ragen in deutschem Gelde etwa 1. Klasse 0,22 ℳ, 2. Klasse 0,13 ℳ,. 3. Klasse 0,07 Bei der Ausgabe von Retourbillets, welche nur ür die 1. und 2. Klasse erfolgt, findet eine Ermäßigung von 25 % statt. Auf den Bahnen jenseits des Biwa⸗Sees fahren nur Wagen 2. und 3. Klasse, da Europäͤer auf denselben fast gar nicht verkehren nd Japaner nur ganz ausnahmsweise die 1. Klasse zu benutzen pflegen.

Bremen, 27. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer des s eutschen Lloyd „Werra“ ist heute früh in New⸗York eingetroffen.

Berlin, 28. Mai 1885.

Der „Bericht über die neunzehnte Generalversammlung des Vaterländischen Frauen⸗Vereins vom 25. März 1885“ nrhält außer dem Verzeichniß der anwesenden Personen und einer usführlichen Berichterstattung über die Generalversammlung und er derselben vorangegangenen Delegirtenversammlung die Vereins⸗ tatistik für 1884 und die zu l.tzterer gehörigen Anlagen. Der „Vater⸗ ändische Frauen⸗Verein“ hat danach im Jahre 1884 abermals an Ausdehnung gewonnen Derselbe umfaßt 564 Zweigvereine gegen 548 in 1883. Die Zahl der Mitglieder ist von 61 552 auf 64 500 gestiegen. Von den Zweigvereinen befinden sich 38 auf außerpreußischem Gebiet, 111 in der Provinz Ostpreußen, 28 in Westpreußen, 48 in der Provinz Brandenburg, 31 in Pommern, 31 in der Provinz Posen, 76 in Schlesien, 46 in der Provinz Sachsen, 16 in Schleswig⸗ Holstein, 21 in der Provinz Honnover, 36 in Wesstfalen,

11 Hessen⸗Nassau, 49 im Rheinland, 2 in den Hohenzollernschen Landen. Die Einnahmen der Zweigvereine für 1884 beliefen sich einschließlich der übernommenen Rest⸗

bestände auf 2 171 445 ℳ, die Ausgaben auf 693 140 ℳ, so daß am Jahresschluß ein Bestand von 1 478 305 verblieb. Der Vermögensbestand des Hauptvereins beträgt 415 732 ℳ, so daß für den Gesammtverein die Summe von 1 894 037 sich ergiebt. Außerdem wird der ungefähre Werth der Grundstücke, Anstalten und Einrichtungen der Zweigvereine mit 1 456 223 veran⸗ schlagt, so daß das Vermögen des Vaterländischen Frauen⸗Vereins in seiner Gesammtheit zu Anfang d. J. die stattliche Summe von 3 350 260 repräsentirt. Beim Hauptverein steht für 1884 einer Einnahme von 38 261 eine Ausgabe von 63 583 gegenüber; die Mehrausgabe von 25 322 hat dem Vermögensbestande ent⸗ nommen werden müssen. Unter den Jahresausgaben des Hauptvereins befinden sich direkte Zuwendungen im Be⸗ trage von 35 101 ℳ, außerdem Bewilligungen für außer⸗ halb der Zweigvereine stehende, jedoch von diesen für ihre wohlthätigen Zwecke mit benutzte Anstalten u. s. w. im Betrage von

6333 ℳ, so daß dem Vereinsnetze vom Hauptverein 41 434 zu⸗ geflossen sind, während an statutenmäßigen Beitragsquoten von den Zweigvereinen bei der Kasse des Hauptvereins nur 12 020 ein⸗ gegangen sind. Die außerordentlichen Zuwendungen haben sich im abgelaufenen Vereinsjahre in höchst befriedigender Weise gemebhrt. Die Summe derselben beträgt nahezu 150 000 gegen 122 470 in 1883. Darunter befindet sich eine Spende von 5000 Seitens des westpreußischen Landtages an den dortigen Provinzialverband. Die Thätigkeit fast sämmtlicher Zweigvereine ist auf die Gemeinde⸗ Armen⸗ und Krankenpfleze gerschtet gewesen. Die in dieser Be⸗ ziehung bereits bestandene Verbindung der Zweigvereine mit der staatlichen, kommunalen und kirchlichen Armenpflege ist abermals gefestigt und erweitert worden. Der Unter⸗ haltung und Unterstützung von Krankenanstalten, Siechen⸗ häusern, Armenhäusern, Kinderhospitälern, sowie der Ausbildung von Krankenpflegerinnen haben sich im Besonderen 72 Vereine gewidmet. Die Gemeinde⸗Armen⸗ und Kinderpflege unter Zuziehung von Diakonissen und sonst ausgebildeten Krankenpflegerinnen haben 130 Vereine betrieben. 96 Vereine unterhalten oder unter⸗ stützen Waisenhäuser oder beaufsichtigen die Pflege⸗ und Haltekinder. 114 Vereine betheiligten sich an der Unter⸗ haltung von Kinderbewahranstalten und Rettungsanstalten, 88 Vereine unterhalten Näh⸗ und Flickschulen; Industrieanstalten, Arbeits⸗ und Sonntagsschulen, Volks⸗ und Schulküchen, sowie Suppenanstalten werden von 155 Vereinen unterhalten. Weiter haben 105 Vereine Weihnachtsbescheerungen für Arme und Kinder veranstaltet, und 48 haben ihre Fürsorge armen Kon⸗ firmanden gewidmet. Außerdem haben sich 254 Vereine zu Leistungen im Kriegsfalle durch Einrichtung und Unterhaltung von Hülfslazarethen, Erfrischungsstationen, Gestellung von Krankenpflege⸗ personal und Lieferung von Lazareth⸗ und Verbandgegenständen bereit erklärt. Solche Zahlen sprechen für die fest begründete und zweck⸗ dienliche Organisation des Vaterländischen Frauen⸗Vereins. Als ein erfreuliches Zeichen der Anerkennung, welche das Wirken des Vereins auch außerhalb der direkt davon betroffenen Kreise findet, darf der Umstand betrachtet werden, daß der Centralausschuß des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit auf die Tagesordnung seiner im September d. J. in Bremen abzubaltenden Generalversammlung auch „die Thätigkeit der Frauen, namentlich des „Vaterländischen Frauen⸗Vereins in der öffentlichen Armenpflege“ gesetzt hat.

Die Internationale Ausstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen in Nürnberg 1885, welche am 15. Juni eröffnet wird, geht nun ihrer Vollendung entgegen. Die Gegenstände sind größtentheils eingetroffen, so daß unmittelbar nach Pfingsten mit deren Aufstellung begonnen werden kann. Zur Aus⸗ packung und Arrangirung der japanischen Sachen, welche in mehr als fünfzig Kisten bereits angekommen sind, befinden sich seit einigen Tagen zwei Regierungskommissare und drei Aussteller hier, nämlich E. PNamumoto, E. Hirayama, A. Minodu, P. Miyayama und N. Kamya. Dieselben werden während der ganzen Dauer der Aus⸗ stellung hier bleiben. Auch sonst wird die Ausstellung den Be⸗ suchern manches Ueberraschende bieten. Schon das Hauptgebäude an sich mit seiner prächtigen Außendekoration in Keimscher Mineral⸗ malerei und Freskodekoration, vor Allem aber der herrliche Mittel⸗ saal werden eines großartigen Eindruckes nicht ermangeln, da bisher etwas Aehnliches nirgends zu sehen war. Als höchst originell muß auch die Idee der Nürnberger und Fürther Bronzewaarenfabri⸗ kanten bezeichnet werden, die sich zusammengethan haben, den hohen Kamin des Kesselhauses von unten bis oben mit Gold zu überziehen. Von dem Reichthum und der Pracht der ausgestellten Gegenstände etwas zu berichten, dürfte noch verfrüht sein. Die Besucher werden sich davon mit eigenen Augen an der Hand des bereits in Druck ge⸗ gebenen Kataloges überzeugen, dagegen sei mir erlaubt, über jene Einrichtunzen, welche neben dem Nützlichen und Belehrenden das An⸗ genehme repräsentiren, noch einige Worte anzufügen. Es sind dies das Restaurationsgebäude und der unter dem Hauptgebäude gelegene Keller. Jenes liegt auf der Höhe eines baumreichen Gartens und ge⸗ währt eine prächtige Aussicht auf einen von exotischen Gewächsen und Buschwerk umgebenen Weiher sowie auf die reizen⸗ den Gartenanlagen. Es ist nach den Entwürfen des Hrn. Architekten Ernst Häberle, Kustos der Vorbildersammlung des Bayerischen Gewerbe⸗Museums, ausgeführt und verbindet das An⸗ mutbige der englischen Halls mit der Gemüthlichkeit der Holzbauten des Pegnitzthales. Es besteht aus vier gesonderten Räumen. Der große Saal zeigt eine eigenartige, durch gebogene Gurten getheilte hallenartige Decke. Seine Dekoration ist in einfachen warmen gelben, braunen und grünen Tönen gehalten Die Wände sind ringsherum mit einer Vertäfelung von theilweise ausgeschweift geschnittenen Brettern bekleidet. Die Fenster, welche mit Butzenscheiben und Glasmalereien nach alten Originalen eingeglaft sind, erhöhen den traulichen Charakter des Ganzen. An den zwei Giebelwänden befinden sich heitere, humor⸗ volle dekorative Darstellungen. Der Schmuck der übrigen Wände wird durch alte Kostümbilder, Hirschgeweihe, Jagdtrophäen, Wappen, Zinngeschirre ꝛc. gebildet. Fm Erkersitz hängt ein hübsches Lüsterweibchen. Das Ganze wird namentlich an den Abenden bei Beleuchtung mit elektrischen Glühlichtern einen paäch⸗ tigen und zugleich traulichen Eindruck machen. Der den großen Saal mit dem kleinen verbindende Gang hat in den von ihm gebildeten einspringenden Winkeln das sogenannte Thurmzimmer⸗ chen, welches gegen den Durchgang durch Portièren abgeschlossen ist und so ein einladendes Plätzchen für kleinere Gesellscaften bildet. Die Fenster desselben erhalten Rautenverglasung und farbige Wappen. Das kleinere Gastzimmer hat eine farbige Balkendecke, seine Wände sind mit Stoffen überzogen und erhalten als Dekoration ebenfalls alte Bilder, Wappen, Hirschgeweihe und Geschirre, so daß das Ganze gleichsam einen patriarchalischen Charakter aufweist. Daran reiht sich endlich das Zimmer des Wirtbes mit eigenem Eingang für Separatgesellschaften; dasselbe zeigt die Wände mit Stoff überzogen und cine elegante Möblirung. Der Keller unter dem Hauptgebäude enthält drei Abtheilungen: das sogenannt: Herrenstübchen, in dem Wein geschenkt wird, das daranstoßende große Wein⸗ lokal und das große Bierlokal. Die Decken zeigen heitere Malereien. Die Backsteinwände sind mit Teppichen behängt, so daß ihr Eindruck bestens gemildert und die Gemüthlichkeit wesentlich gehoben wird. Das sogenannte Herrenstübchen zeichnet sich durch eine hübsche Ver⸗ täfelung mit ringsherum laufenden Sitzen aus und ist gegen den Vorplatz durch Portièren und eine Barrière abgeschlossen. Die übrige Dekoration besteht in allerlei Zinngeschirr und die Beleuchtung wird auch hier durch elektrisches Glühlicht bewirkt. Es ist daher für Be⸗ quemlichkeit und Unterhaltung bestens gesorgt, um so mehr, als auch an jedem Abend im Garten ein Concert stattfindet, an zwei Abenden sogar ein Doppelconcert und an einem Tage in der Woche Mittags ein Promenadenconcert. Die Besucher der Ausstellung werden daher nicht bloß die herrlichen Arbeiten der feineren Metallgewerke bewun⸗ dern, sondern sich auch amüsiren und vergnügen können.

New⸗York, 27. Mai. (W. T. B.) Die große Möbel⸗ fabrik der Gebrüder E. Herrman ist heute abgebrannt. Der Schaden wird auf eine Million Dollars geschätzt.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater debütirt am Sonnabend als Prinzessin Bengaline im „Großmo ul“ Frl. Fritzi Fehl, welche bisher in Königsberg i. Pr. mit bestem Erfolge thätig war.

Krolls Theater. Frl. Pauline Horson verabschiedet sich am Freitag als Susanne in „Figaros Seneth. Der Sonnabend bringt in dieser Saison zum ersten Male Lortzings reizende Oper: „Der Wildschütz“.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Der prächtige Sommergarten des Theaters ist jetzt der Vereinigungspunkt der Fremden, welche die Kaiserstadt mit ihrem Besuche beehren. Seit den Pfingstfeiertagen haben die Doppel⸗Concerte begonnen, die täglich abwechselnd von den beliebtesten Militärkapellen ausgeführt werden und durch die mannig⸗

fachen Vorträge von 4 verschiedenen Sängergesellschaften eine reich⸗ haltige Abwechselung bieten.

Im Ausstellungspark wird von heute ab an einigen Ah die Violin⸗Virtuosin, Frau Fürstin Dolgorucki e zwar wird die Künstlerin von der Brenner'schen Symphoniekapelle accompagnirt werden. ns

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften,

Centralverein für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanalschiffahrt. Die deutschen Wasserstraßen. (Ete⸗ parat⸗Abdruck aus dem Bericht über die Generalversammlung des Vereins vom 2. Mai 1885.)

Die allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 und ihre Ankläger. Vortrag, gehalten auf der Lüneburger Kreis⸗Lehrerversammlung zu Harburg am 7. April 1885 vom Ober⸗ lehrer Th. Grünewald in Lüneburg. Extra⸗Abdruck aus der Hannover⸗ schen Schulzeitung (Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover) Lüneburg, Verlag von Engel’s Buch⸗ und Kunsthandlung.

Die Umschau auf dem Gebiete des Zoll⸗ und Steuer⸗ wesens. Mai⸗Nummer. Inhalt: Zur Geschäftssprache von B. in H. (Schluß.) Die verschiedenen Arten des Handels in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung von St. H. in Lpzg. Stntistisches Waarenverzeichniß von W. S. mit Beilage. Festsetzung, Erhebung und Kontrolirung der Zölle und Steuern: Gesetz vom 15./4. 85 Tab.⸗Steuer betreff. Einfuhr von Roggen betreff., F.⸗M.⸗Erl. n. 21./3. 85. Bundesrathsbeschluß v. 16./4. 85, Eingang von Waaren zum alten Zollsatz betr. Zolltarifentscheidungen: wegen zu Sohlen verwendbarem Kalbleder, wegen Hutkalotten. Steuern: Brannt⸗ weinsteuer in Mecklenburg; Reichsstempelabgabe von Ausspielungen geringwerthiger Gegenstände. Brausteuer: Petition wegen der Fixation. Gewerbliches, Betriebskenntniß: Ueber Gährungstechnit in Brennercien v.⸗ Ob.⸗Contr. J in Cr. Neues Verfahren in der Rübenzuckerfabrikation. Entziehung der Abgaben: Reichsgerichts⸗ Erkenntniß vom 15./12. 84, Bayer. Malzaufschlag betr., v. 16/12. 84 Kofent oder Sawachtrinkebier letr. Gewerbs⸗ und Verkehrs⸗ erleichterungen ꝛc.: Denaturirung des Branntweins zu Lacken für Oeldruckbilder mit Terpentinöl. Lagerung denaturirten Brannt⸗ weins in amtlich identifiz. Reservoirs. Kleiner Grenzverkehr mit der Schweiz. Bescheid des preuß. Handels⸗Ministers, die Zu⸗ lassung der admission temporaire für Baumwollgarn auch für die deutsche Halbseidenweberei betr. Kassen⸗ und Rechnungswesen: Neues Kreditregulativ in Mecklenburg. Verkehr mit dem Ausland: Tarifbestimmungen in der Schweiz, in Frankreich, in den Nieder⸗ landen, in Rußland, in den Vereinigten Staaten. Verschiedenes. Personalnachrichten. Anzeigen, und auf der Beilage. Unterm Strich: Der poetische Reichszöllner von M. Schneider (Fortsetzung).

Deutsches Wochenblatt für Gesundheitspflege und Rettungswesen. Nr. 21. Inhalt: Der Bockersche Koch⸗ apparat von Rietschel und Henneberg (Schluß.) Zur Entvöl⸗ kerung Frankreichs. Die Behrschen Kaffeesurrogate. Fabrik⸗ bygiene. Schulhygiene. Kampf gegen den Mißbrauch geistiger Getränke. Pfuscherei und Geheimmittel. Kinderheilstätten. Krankheiten und Seuchen. Die Kommission für die Behandlung der Infektionskrankheiten. Die internationale Sanitätskonferenz in Rom Rettungswesen. Städtisches aus Berlin. Kleine Mittheilungen.

Deutsches Grundeigenthum. Nr. 20. Inhalt: Be⸗ kanntmachungen. Reformgedanken über gesunde Wohnungen und den Baustyl der Zukunft. (Schluß). Aus den Hausbesitzer⸗Ver⸗ einen. Gerichtliche Entscheidungen. Lokales und Kommunales. Vermischtes. Inserate.

Deutsche Kolonialzeitung. Organ des Deutschen Koloninl⸗ vereins in Berlin. 10. Heft. Inhalt: Deutscher Kolonialverein. Zweigverein Darmstadt, Vortrag des Hrn. v. Le Coq. Mitttel⸗ badischer Zweigverein, Vortrag des Hrn. Ministerial⸗Rath Dr. Schenkel in Karlsruhe am 20. April. Zweigverein Mannheim, General⸗ versammlung am 23. April. Abtheilung Berlin, Generalversamm⸗ lung am 24. April, Vortrag des Hrn. Oberamtmann Svielberg. Deutsche Kolontal⸗Gesellschaft für Südwest⸗Afrika. Dr. G. A. Fischer, der rechte Arzt zur rechten Zeit. Die brasilianische Pro⸗ vinz Säo Paulo und das von der Heydtsche Reskript. Von Ober⸗ amtmann W. Spielberg, Mitglied des preußeschen Abgeordneten⸗ hauses. Zululand und die Zulu. 1) I. Allgemein Geographisches. II. Geschichtliches. Nossi Be und die Westküste von Madagaskar. Eine argentinische Stimme über die argentinische Krisis. Von Francisco J. Brabo. Die Einführung der deutschen Währung im uͤberseeischen Verkehr. Von Franz Krause. Die deutsche Aus⸗ wanderungsgesetzgebung. 1) Einleitung. I. Die Freiheit der Aus⸗ wanderung und die allgemeine Wehrpflicht. Von A. Altenberg. Der fünfte deutsche Geographentag in Hamburg. Von Prof. Dr. Herm. Wagner. Offizielle deutsche Kolonialkarten. Echo aus allen Welttheilen. Die Italiener im Rothen Meere. Redaktionelle Correspondenz. Aus Süd⸗Brasilien. Die Affaire des Rio Oro. Eduard Schulze †. Robert Flegel.

Weltpost, Blätter für Auswanderung, Kolonisation und Weltverkehr, herausgegeben von Richard Oberländer (Verlag von Paul Genschel in Gera, Reuß). Inhalt: Mittheilungen aus Usagara. Persiens Handel. Wie die Indianer geplündert wer⸗ den. Organisation des Kongostaates. Deutsche Kolonialgesel⸗ schaft für Südwestafrika. Südamerikanische Kolonisationsgeselr⸗ schaft in Leipzig. Aus dem Territorium Montana. Die Kunst⸗ industrie in Japan. Consul missus. New⸗Yorker Lebensver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft „Equitable“. Der Durchstich des Isthmus von Korinth. Die Korrespondenzkarten. Bücherschau. Brief⸗ kasten. Allerlei. Import und Export. Anzeigen.

Gesundheit. Zeitschrift für öffentliche und private Hygiene Nr. 8. Inhalt: Originale: Richtige Entfernung der Haus⸗ und Wirthschaftswässer. Aus den Arbeiten des Eesundheitsraths der Niederlande. Von O. C. v. St. (Schluß.) Uebersichten: Zut Bevölkerungsfrage in Frankreich. (Schluß.) Mineralquellen, Bäder und Kurorte: Der Kurort Tarasp⸗Schuls. Entscheidungen des Reichsgerichts. Besprechungen neuer Schriften: Huperz. Lungengymnastik. Feuilleton: Das Athmen durch den Mund. Von C. Reclam. Anzeigen.

Unteroffizier⸗Zeitung. Nr. 21. Inhalt: Die Ver⸗ aͤnderungen der deutschen Feld⸗Artillerie im Jahre 1884. Militärische Mittheilungen. Mackensen und Merxhausen. Lose Blätter. Gesellige Kurzweil. Vakanzen für Militäranwärter. Anzeigen. Beilage: Wach' auf! Ein Frühlingsgruß Schwarz und Weiß oder die Preußen in Kamerun. Millitärische Burleske mit Gesang und Tanz in 3 Bildern von E. S.

Illustrirte Berliner Wochenschrift „Der Bär“ Nr. 34. Inhalt: Gedenktage. Ideale. Novelle von K. Rinhart. Altes Innungsrecht in Berlin, nach den Mittheilungen des Stadt⸗ archivars Dr Clauswitz. III. (Schluß.) Die literarische C respondenz F. E. v. Rochows mit seinen Freunden, von B. K. D. jüngste Kammerherr des großen Kurfürsten, von Dr. O. Schwebel. Die Ehrengeschenke zum siebzigsten Geburtstage des Reichskanzlerk, von P Wallé. Miscellen: Das alte Berliner Schützenhaus (mit Abb.); Eine Büste der Caterina Cornaro (mit Abb.); Eine Kron⸗ prinzen⸗Anekdote. Kleine Chronik. Alte Rococostanduhr im Besitz der Königlichen Familie (Abb.). Fagottist und Tambout der Berliner Bürgergarde von 1806 (Abb.).

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

8

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

122.

Berlin, Donnerstag, den 28. Mai

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Deutsches Reich. Gesetz,

betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879.

Vom 22. Mai 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

t

Die folgenden Theile des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabacksteuer (Reichs⸗Gesetzblatt S. 207), erhalten nachstehende Fassung:

I. §. 5 Ziffer 1:

Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grund⸗ stücken, welche von innerhalb der Zollgrenze befind⸗ lichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden aus bewirth⸗ schaftet werden; ferner Erzeugnisse der Waldwirthschaft, wenn die außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grund⸗ stücke mindestens seit dem 15. Juli 1879 eine Zubehör

des inländischen Grundstücks bilden.

II. §. 7 Ziffer 2:

Ebenso werden bezw. können für das in Nr. 13e des Tarifs aufgeführte Holz Transitlager ohne amt⸗ lichen Mitverschluß bewilligt werden. Dabei kann von der Umschließung der zur Lagerung bestimmten Räume abgesehen werden, auch werden oder können die unter Nr. 13 1, 2 oder 3 fallenden Hölzer zeitweise aus dem Lager entnommen und, nachdem sie einer Behandlung unterlegen haben, durch welche sie unter Nr. c 2, 3 oder als Hobelwaare oder als grobe, rohe, ungefärbte Böttcherwaare oder Fournire unter d oder e fallen, in das Lager zurückgeführt werden.

Für Abfälle, welche bei der Bearbeitung von Bau⸗ und Nutzholz in den Transitlagern entstehen, tritt, wenn die Hölzer in das Ausland ausgeführt werden, ein entsprechender Nachlaß an dem zur Last geschriebenen Zoll ein, welcher beträgt: für Säge⸗ und Schnittwaaren, vier⸗ und mehrseitig in der Längsachse geschnitten:

a. in der ganzen Länge gleich stark und breit

33 Prozent,

Hhist bder breit 20 Zqö-9 8 60 5 für Hobelarbeit, wodurch Waaren der

Klasse c 3 in solche der Klasse d ver⸗ 1ö1ö1ö1ö1ö5ö5ö5656“ 8 in allen Übrigen Fällen.. . . 77 5

Für Bau⸗ und Nutzholz, welches auf Flößen eingeht und auf Begleitschein I weiter gesendet wird, kann der Bundesrath eine Erleichterung in den allgemein vor⸗ geschriebenen Abfertigungsformen anordnen.

III. Dem §. 7 wird als Ziffer 3a hinzugefügt:

3a. Den Inhabern von Oelmühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Oelfabrikate eine Erleichte⸗ rung dahin gewährt, daß ihnen der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende Menge der zur Mühle gebrachten ausländischen unter Nummer 9d a des

Tariss bezeichneten Oelfrüchte nachgelassen wird. Der Ausfuhr der Oelfabrikate steht die Niederlage derselben in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluß gleich. Ueber das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeute⸗ verhältniß trifft der Bundesrath Bestimmung. Die zur Mühle zollamtlich abgefertigten ausländischen, sowie auch sonstigen Oelfrüchte, welche in die der Steuer⸗ behörde zur Lagerung der erstbezeichneten Oelfrüchte angemeldeten Räume eingebracht sind, dürfen in un⸗ verarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden. Zuwiderhandlungen

hiergegen werden mit einer Geldstrafe bis zu ein

Tausend Mark geahndet.

Der Zolltarif zu dem im §. 1 bezeichneten Gesetze wird in nachstehender Weise abgeändert:

1) Zu Nr. 2. Baumwolle und Baumwollenwaaren:

a. An Stelle der Positionen 4 und 5 der Nr. 2 c (Baum⸗

wollengarn) treten folgende Bestimmungen:

) drei⸗ und mehrdrähtiges, einmal und wiederholt ge⸗ zwirnt, roh, gebleicht, gefärbt.... . 48 ℳ, 5) zweidrähtiges, wiederholt gezwirntes, roh, gebleicht,

gefärbt; auch akkomodirter, zum Einzelverkauf her⸗

gerichteter Baumwollenzwirn jeder Art. 70

für 100 kg.

b. für Position d6, Spitzen und alle Stickereien, wird der Eingangszoll erhöht von 250 auf. . 350

für 100 kg.

c. Die Anmerkung 3 zu d erhält folgende Fassung:

abe.]; C ¹

für 100 kg.

2) In Nr. 5 treten an Stelle der Positionen b bis e folgende Bestimmungen:

v¹]

c. Wachholderöl, Rosmarinöl...

Zündhölzer und Zündkerzchen .. ö“ Oxalsäure und oxalsaures Kali; gelbes, weißes

vih vohes brrnheiteblitch Wbatt . . ... . ö]]

Aetzkali, Aetznatron.

Alaun; Barytweiß;

Buchdruckerschwärze; Chlorkalk; Farbholzextrakte; Gelatine; Kitte; Leim; Ruß; Schuh⸗ wichse; Siegellack; Tinte und Tintenpulver; Wagen⸗

schmiere; Zündwaaren mit Ausnahme der Zündhölzer und Zündkerzchen.. PITI1u für 100 kg.

Die Bestimmungen der bisherigen Positionen f bis i treten unter i bis m.

Als neue Nummern sind einzustellen:

ZZ5 Zee1118281n

beeeeeen]; 0,0

für 100 kg. 3) Jn Nr. 6 e 3 sind die Worte „Uhrfournituren und Uhrwerke aus unedlen Metallen“ zu ersetzen durch die Worte: „Uhrwerke zu anderen als Thurm⸗ und Taschenuhren, sowie Uhrfournituren aus unedlen Metallen.“

4) Die Nr. 7 erhält folgende Fassung:

7) Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Avsbest⸗ waaren:

a. Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch auf⸗ bereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Metalle, ge⸗ münzt, in Barren oder Bruch, Asbestfiber, auch ge⸗ reinigt; Asbestkitt und Asbestanstrichmasse . . frei,

b. Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen oder Platten:

E111* . Jv G1141411

c. Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗ materialien vA6“*“ 24 ℳ,

d. Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗ materialien 111114A“

e. Asbestwaaren, anderweit nicht genannt, auch in Ver⸗ bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch 11111115

für 100 kg.

5) Die Nr 9 erhält folgende Fassung: 11111131““; 8 ͤa1111A1A“X“ 11111“ ‚andere nicht besonders genannte Getreide⸗

a. Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse

und anderweit nicht genannte Oelfrüchte . 5. Leinsaat, Baumwollensamen, Ricinussamen, Palmkerne und rugzh .. . ..

Mais und syrischer Sri.....

1ö11ö1ö156ö6;

Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel Eöö

i. Cichorien, Rüben, getrocknet (gedarrt).

für 100 kg.

¹. Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht 1 Sest86 frei. Der Eingangszoll für zugerichtete Schmuckfedern, g, wird erhöht von 300 auf . .900

sfür 100 kg.

7) In Nr. 12 erhält die Position a folgende Fassung:

a. Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene), zur Lederbereitung, auch enthaart . . frei.

8) In Nr. 13 treten an Stelle der Positionen a und e

folgende Bestimmungen:

a. Brennholz; Schleifholz, Holz zur Cellulosefabrikation, nicht über 1 m lang und nicht über 18 cm am schwächeren Ende stark; Reisig, auch Besen von Neisig; Holzkohlen; Korkholz, auch in Platten und Scheiben; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, nicht be⸗ 1111111“

* Bau⸗ und Nutzholz:

1) roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Faßdauben

0,20 ℳ,

4„

oder 11

Anmerkung zu c 1:

Vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnen⸗ den Aufhebung oder Beschränkung,

a. Bau⸗ und Nutzholz für Bewohner und Industrien des Grenz⸗ bezirks, mit Zugthieren gefahren, sofern es direkt aus dem Walde kommt und nicht auf einen Verschiffungsplatz oder Bahnhof gefahren b. Bau⸗ und Nutzholz in Mengen von nicht mehr als 50 kg, nicht mit der Eisenbahn eingehend, für Bewohner des Grenz⸗ ⁊⁊Z⏑⁊a⁊m⏑ã““

2) in der Richtung der Längsachse beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgear⸗ beitet oder zerkleinert; Faßdauben, welche nicht unter 1 fallen; ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe; Na⸗ ben; Felgen und Speichen

1ö1.1A““ oder 1“

Anmerkung zu c 1 und 2: Nutzholz von Buchsbaum, Cedern, Kokos, Ebenholz, Mahagoni 111n1*

oder e“ CC6“

3) in der Richtung der Längsachse gesägt; nicht gehobelte Bretter; gesägte Kantholzer und andere Säge⸗ und Schnittwaaren

oder bö1“

. 0,40 2,40

Anmerkungen zu c 2 und 3: 1) geschnittenes Holz von Cedern. für 100 kg. 2) Bruyeère⸗ (Erika⸗) Holz in geschnittenen Stücken

1885.

Hinter Nr. 13 g wird folgende Anmerkung angefügt:

Anmerkungen zu g: 1) Hornstäbe aus Büffel⸗ oder anderen Thierhörnern, geehnete, glatte oder sonst zur Verwendung bereits vorgerichtete 40 ℳ, en1*1*“ für 100 kg.

9) In Nr. 18 treten an Stelle der Positionen a, b und g folgende Bestimmungen: 8

a. von Seide oder Floretseide; auch in Verbindung mit Metallfäden; gestickte und Spitzenkleider 1200 ℳ,

ᷓ“”]

g. künstliche Blumen, fertige, aus Webe⸗ oder Wirkwaaren allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen; Be⸗ standtheile künstlicher Blumen, d. i. einzelne Blätter, Stiele u. s. w., ohne Verbindung untereinander 900

für 100 kg.

10) In Nr. 20 wird in Position a das Wort „Taschen⸗ uhren“ gestrichen und als Position d folgende Bestimmung eingefügt: 1

d. Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen:

Taschenuhren in goldenen Gehäusen 3,00 ℳ, Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch vergoldeten oder mit vergoldeten oder plattirten Rändern, Bügeln und Knöpfen, Werke ohne Gehäuse 1,50 ℳ, Taschenuhren in Gehäusen aus anderen 8 b.“] 0,50

4) goldene Gehäuse ohne Wwerk. 1,50

5) andere Gehäuse ohne Werk

für 1 Stück.

11) Die Nr. 22 erhält folgende Fassung:

22) Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn und Webe⸗ oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen mit Ausnahme von Baumwolle:

a. Garn ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht, auch dergleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf: 11112AAAA*“*“

2) über Nr. 8 vbis Nr. 20 englisch 3) 7„ 20 2 71 35 4) 85 englisch

Anmerkung zu a: Kokosfasern, zu Sträng zusammengedreht (Kokosgarn), für Fabriken von Decken und ähnlicher Gegenstände, auf Erlaubnißschein unter Konttole . „... öpXX“X“

b. Garn, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch dergleichen ge⸗ zwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf:

1) bis zu Nr. 20 englisch . 12 ℳ,

2) über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch . 1

3) e““ v

c. akkomodirtes Nähgarn; Zwirn unter a, b, und

1111121““

1166

e. Seilerwaaren:

1) Seile, Taue und Stricke, auch gebleicht oder Jea“

2) aller Art, mit Ausnahme der unter 1 genannten, 24

f. Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt,

ungebleicht:

1) bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 dem; Fuß⸗ decken aus Manillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Döö——“] mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qem; Fußdecken aus Manillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern, gefarbrtt 24 ℳ, mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 1“ 36 ℳ, mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche e—]

g. Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt:

1) bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zu⸗ sammen auf eine quadratische Gewebefläche von öo1AA4AX“ 60 ℳ, mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche 11666“ 120 ℳ,

1II141X*X1*“

Anmerkung zu f und g: „Verarbeitetes Tisch⸗, Bett⸗ und Handtücherzeug aus leinenen, nicht unter g 2 und 3 fallenden Geweben, sowie dergleichen 88 50.

h. Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte Kanten, Schnüre, Strumpfwaaren, Gespinnste und andere Waaren in Verbindung mit Metallfäden. 100 ℳ,

dc1***2*

dc*4**⁴*“ für 100 kg.

12) Für Lichte, Nr. 23, wird der Eingangszoll erhöht von J–J–01J........““.“ für 100 kg.

13) In Nr. 24 kommen die Bestimmungen unter b: gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie lithographische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift, alle diese Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf Papier qp*

in Wegfall; die Bestimmungen unter e treten unter b.

14) Zu Nr. 25:

a. Für Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franz⸗ branntwein und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen, Position b, wird der Eingangszoll erhöht von ͤͤͤͤ—

für 100 kg.

1““