1885 / 129 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

. ne Pnstabe Foöbalrenae, er üeee b Er st e B e i V Anzeiger und Königlich Preußischen

Ausbiidung des Willens mehr ins Auge zu fassen; der Kirche müssen es als eine? Orhs immer regere Betheiligung fordert, erkennen, auf eine chriftiis Jugenderziehung denzuwirken; 4) jeder Einsichtige in unserem Ves muß es als eine Pflicht ansehen, die Ungezogenheiten der Jugend hindern, durch Belehrung unter dem Volke zu wirken und dern

*

geförderten Wassermengen betrugen 3 585 343 l, wovon 80 %

2 mit je 13 und 3 mit je 14 Schadenfeuer zu verzeichnen waren; 1 Wasserleitung entnommen wurden. 8—

0 ohne Alarmirung blieben 59 Tage, während an 5 Tagen je 6 Alar⸗ mirungen der Feuerwehr stattfanden G Was den Erfolg der Löschoperationen angeht, so gingen nur 6 Groß⸗ und 2 Mittelfeuer unerheblich über den vorgefundenen Herd hinaus, 393 Feuer wurden auf den vorgefundenen Herd be⸗ schränkt, 216 Brände waren vor dem Eintreffen der Feuerwehr ge⸗

2928

Der von der Generalverwaltung der Königlichen Museen zu Berlin herausgegebene „Führer durch die Kböaiglichen Museen“” ist soeben im Verlage von W. Spemann in Berlin in

zum Deutsch

löscht und 1289 Kleinfeuer wurden überhaupt ohne Alarmirung der scht. Die Feuermeldung er⸗ die Polizeistationen, in 104 Fällen durch

Privatpersonen gelöscht. durch

LCunnh

Fruerwehr von in 282 Fällen Feuerwehrstationen mit Weitermeldung, in ebenfalls 104 Fällen durch die euerwehrstationen ohne Weitermeldung, in 184 Fällen S

automatische Melder im Privatbesitz.

Die Zeit zwischen dem Abgang der Feuermeldung von der Brandstelle und dem Eintreffen der ersten selbständigen Abtheilung

der Feuerwehr auf derselben betrug im Durchschnitt nur 9.97 Mi⸗ nuten gegen 10,87 Minuten des sechsjährigen Durchschnitts 1878 83. Außergewöhnliche Hindernisse ausgeschlossen, sollte die Zeit vom Ab⸗ gang des Feouer Meldenden bis zum Eintreffen der ersten selbständigen ülfe 12 Minuten nicht übersteigen. Das ist auch bei weitaus der größten Zahl aller 689 Fälle nicht geschehen; in 125 Fällen, darunter 6 große und 17 Mittelfeuer, war die Lage der Brandstelle zu der nächsten Meldestelle bezw der Feuerwache jedoch derartig, daß die Feuerwehr innerhalb der 12 Minuten nicht eintreffen konnte. Im Jahre 1883 betrug die Zahl dieser Fälle 137, im Jahre 1882 noch 141, so daß immerhin ein namhafter Fortschritt durch die neu errichteten Wachen merkbar st. Im Durchschnitt war die Feuerwehr zur Löschung der im Jahre 884 gemeldeten Feuer bezw. in Folge blinden Lärms pro Feuer ine Stunde in Thältigkeit. Unter den Brandursachen nimmt die Umgehen mit Licht und Z aterial die erste Stelle ände zur Folge. Andere häufige Brandursachen ässigkeit beim Heizen in 87 Fällen, Aufbewahrung brennbarer Stoffe an Oefen in 75, Explosion von Petroleum, Spiritus, Benzin ꝛc. in 70 worsichtigkeit beim Kochen mit Spiritus in 51 Fällen. Durch Brandstiftung entstanden 3, durch muthmaßliche 9. d ehlerhafte bauliche Anlagen 38, durch feblerhafte Heizvorrichtungen 2, durch Selbstentzündung von Dünger, Lappen u. s. w. 8 Brände. ie meisten Brände fanden in Wohnräumen, Küchen, und Kellern statt elief sich auf 68

vmSter; li⸗ 8

Schaufenstern

und Dampf⸗

öffentlichen automatischen Melder und in 15 Fällen durch

fünfter Auflage erschienen. In der Anordnung des reichen Stoffes sich an die räumliche Folge der einzelnen Sammlungen anschließend, beabsichtigt er bekanntlich, eine kurze Uebersicht über den Bestand der letzteren zu gewähren und dem großen Kreise derjenigen Besucher der Museen, die nicht auf eingehendere Studien ausgehen. die für das Verständniß wesentlichsten Erläuterungen nebst einem Hinweie auf die beachtenswerthesten Stücke zu bieten. Daß er diese Aufgabe in trefflicher Weise erfüllt und sogar über den nächsten Zweck hinaus in den Einleitungen der einzelnen Abtheilungen, in den kurzen historischen Abrissen und in den Ausführungen über Herkunft, Technik, Restaurirung ꝛc. der verschiedenen Gattungen von Kunst⸗ denkmälern eine dankenswerthe Anleitung auch für den Besuch ver⸗ wandter Sammlungen bildet, ist seit seinem ersten Erscheinen allgemein anerkannt. Bereichert ist die neue Auflage durch die Einfügung der neueren Erwerbungen der verschiedenen Abtheilungen, von denen insbesonder die antiken Sabouroffschen Bildwerke und die bedeutenden jüngsten Ankäufe für die Gemälde⸗Galerie in Betracht kommen. Die letztere gelangt überdies zum ersten Mal seit dem Beginn des im vorigen Jahre beendeten Umbaues, während dessen ein Theil derselben stets geschlossen bleiben mußte, wieder in ihrem ganzen Umfange zur Dar⸗ stellung, während dagegen die ethnologische Sammlung, deren Ueber⸗ sierdelung in das neue Gebäude des Museums für Völkerkunde wärtig vor sich geht, in der neuen Auflage ausgeschlossen wurde nd künftig wohl ebenso wie das Kunstgewerbe⸗Museum in einem besonderen Führer behandelt werden wird. Im gleichen Ver⸗ lage von W. Spemann, der an Stelle der Weidmannschen Buch⸗ handlung die Publikationen der Königlichen Museen übernommen hat, wird demnächst auch das gegenwärtig fehlende ausführlichere Verzeich⸗ niß iken Originalskulpturen sowie an weiteren großen für ein

es wissen schaftliches Studium bestimmten Katalogen die

ig der Vasensammlung des Königlichen Antiquariums von ngler und die von P. Wo bearbeitete nꝛue Ausgabe

ichsschen Werkes über die Sammlung der Gipsabgüsse

doaen gegen“

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am 3. Juri im Saale des „Evangelischen Vereins⸗

Oranienstraße 106, abgehaltenen Konferenz für wesen wurde beschlossen, folgende Thesen r

innere Mission zu weiterem, praktischem Han

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große Zabl jugendlicher Verbrecher s Gewissen für ihre Verantwortlichkei

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willige Opfer die sittlich Gefährdeten, auch die bereits Gefallene retten zu helfen. 8

II. Die allzu häufige Rückfälligkeit jugendlicher Verbrecher lehr daß eine kurzzeitige Bestrafung nur in Ausnahmefällen zu beße⸗ vermag; es ist kaum nothwendig, in das Strafgesetzbuch eine Bestir⸗ mung aufzunehmen, welche die Unterbringung oftmalig bestraite⸗ jugendlicher Personen in Erziehungs⸗ oder Besserungsanstalten zulze für rückfällige jugendliche Verbrecher aber vorschreibt. Jugendlit, Gefangene sind auch während der Untersuchungshaft als erziehunge bedürftig zu behandeln; die Disziplin kann demnach der körperliche Züchtigung nicht wohl entrathen; der Zwang zu regelmäßiger Arber ist unbedingt erforderlich. Es ist in hohem Grade wünschens werz daß jugendliche Entlassene auch in der Freiheit fürsorglich überwat. werden.“

Eine Einladung zu einer doppelten Konkurrenz wird soeke von dem Stiftskapitel der Münsterkirche zu Aachen in Gemei⸗ schaft mit dem Karls⸗Verein zur Wiederherstellung des Aachers Münsters erlassen. An der westlichen Fagade des Mönsterthurge soll ein Atrium erbaut und außerdem das Innere des Karolingische Octogons mit Wandmalereien ausgeschmückt werden. Sowoz für die architektonische wie für die malerische Aufgabe wird zur Eir⸗ sendung von Plänen bezw. Farbenskizzen aufgefordert, die bis zun 31. Dezember d. J. einzuliefern sind. Für die besten Lösunger sind hier wie dort je zwei Preise, ein erster von 3000 und ir zweiter von 1500 ℳ, ausgesetzt. Die Beurtheilung de eingebenden Arbeiten soll durch eine Jury erfolcen, welchn der Geheime Ober⸗Baurath Adler in Berlin, der Direktor des Germ⸗⸗ nischen National⸗Museums, Essenwein, in Nürnberg und der Geheime Regierungs⸗Rath Professor Haase in Hannover angehören und der für die architektonische Aufgabe Professor Henrici und Baurath Krui⸗ in Aachen, für die malerische Professor Janssen in Düsseldorf, Maln Walter in Köln und Professor Ewerbeck in Aachen hinzutreten. Aus⸗ führliche Programme jeder der beiden Konkurrenzen nebst Plänen und Zeichnungen sind gegen Erstattung der Kosten von 5 von der Ober⸗Regierungs⸗Rath a D. Claussen, dem Vorsitzenden des Karls⸗ Vereins zu Aachen, zu

Deutschen

De. wird Frl. Geßner als nächste Rolꝛ⸗ lie in den g0

pielen. Die Vorstellung ist aus

Krolls Theater.

Bötel wird Manrico im „Troubado 1

am Sonntag der

8. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ ter nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW, Wilhelm⸗Straße Nr. 32. ER R

1. Steckbrie

2. Subkastationen. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkäufe.

Verloosung, 12

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Grosshandel.

fe und Untersuchungs-Sachen.

Verpachtungen, Submissionen etc. Amortisation, Zinszahlung von öffentlichen Papieren.

.Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen. .Familien-Nachrichten. ]

vormund, den

Müller in Här

und durch den

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Der zu Brohl wohnende Gastwirth Karl Dinget, vertreten durch den Rechtsanwalt Gemünd dahier, klagt gegen die Erben des zu Brohl verlebten Gast⸗ wirths Joseph Brenner, als:

1) Anton Brenner, Gastwirth zu Brobl,

2) Margaretha, geborne Brenner, Wittwe von

Johann Joseph Nonn zu Brohl, 3) die Eheleute Franz Joseph Nonn, kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort Ehefrau Amalie, geborne Brenner geleisteten Zahlungen, auf Auflösung des

[11989]

walde, jetzt

trage

zeugten Kindes 21 zu erstat e⸗ dessen am 12. Alimentationsbei

ohne und dessen

1 dem Letzteren in der Sub⸗ in ein hastationssache Bröhl gegen Nonn am 29. März klägerin 1871 ertheilten Zuschlages bezüglich währen, auc, Brohl gelegener Immobilien sowie auf 14. Lebensjah

der Letzteren, und ladet die Beklagten handlung des Rechtsstreits vor di r kammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz auf den 29. Oktober 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Koblenz, den 3. Juni 1885. 8 Erdmann, c. Gerichtsschreiber des Köriglichen

090 „ã [11979] Oeffentliche

Rechtsanwalt Sohn in Aschaffenburg hat für den Der C Schneider Josef Derleth zu Hergershausen, Kreis⸗ vertreten amt Dieburg, Großherzogthum Hessen, beim König⸗ klagt gege lichen Amtsgerichte dahier eine Klage gegen den 1), 2) ꝛc. Oekonomen Erasmus Vorndran von Alsleben ein⸗ 3) di gereicht und darin beantragt:

zur

trage 2s

Verhandlung de Amtsgericht zu S.

den 14. In wird. Auszug

Kirchberg in

Landgerichts.

Zustellung.

[11973

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Urtheil dahin er⸗

Beschluß

tzgenusses

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ges erkannte Ar verfügte Forderungspf elsmanne Moses Langgu n Vorausgeldbetrages zu

om 9. März 1880 zu Beklagten vom Voraus⸗ sef Derleth wegen 6 italisirten zehnjährigen „sowie die in Folge

1 des bei dem 1 Trappstadt aus⸗ 130 werden

v 2 8d &

den 9. Oktob Zum Zwecke d Loewen, den

Erasmus Vorndran hat die ötsstreites zu tragen; eil wird für vorläufig vollstreckbar [11961] In der gerichte anhängi des Zinngießers deich, Gemeinde mann, jetzt zu Klägerin, wider Harm Friedrich Beklagten, bruar d. J.

„Der

das

541v2 König⸗ öffentliche

Zur Verhandlung dieser liche Amtsgericht Sitzung vom

Freitag den 10. Juli 1885,

S— früh 9 Uhr, bestimmt, zu welcher der Beklagte andurch wegen unbekannten Aufenthalts öffentlich geladen wird.

Königshofen i. Grabfeld, den 2 Juni 1885.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Beißler, K. Secr.

d11260] Oeffentliche Zustellung.

Die unmündige Emilie Alma Müller und die unmündige Auguste Ida Müller in Härtens⸗ dorf, beide vertreten durch ihren Vater bez. Alters⸗

Klage hat Königshofen die

wege

Bekl

fahrens fü: wird.

stock als Prozeßb Dienstknecht Richard Günther, früher in Bären⸗ unbekannten 1 1 2 34 ee b8 4 8 sprüche aus außerehelichem Beischlafe mit dem An⸗ auf kostenpflichtige klagten, daß er bezüglich des mit der Klägerin er⸗

September

zum erfüllten

richterlicher Fests die Klägerin sofort, einmonatlichen, an zu bewirkenden Vorauszahlungen zu ge⸗

0

Beerdigung entstehenden not aufwand zu tragen habe, und Urtheil erklären und laden s Rechtsstreits vor das

li 1885 Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser er Klag

Gerichtsschreiber des Königlichen

Oeffentliche Zustellung.

sstreits vor das Königliche Amtsgericht dem von diesem auf

anberaumten Termine.

Auszug der Klag Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

beim gen Ehescheidungsklage der Ebefrau

erkannt:

Frist von einem Monate zum Zwecke der Fort⸗ setzung des ehelichen Lebens zur Klägerin zurück⸗ zukehren, widrigenfalls Klägerin die unter Verurtheilung in

Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen- beilage. R

*

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren V Annoncen⸗Bureaux.

Webermeister Friedrich Anton tensdorf, als gesetzlichen Vertreter Rechtsanwalt Landrock in Eiben⸗ evollmächtigten, klagen gegen den Aufenthalts, zugelassenen Anwalt zu bestellen diesem Termine durch ihren ihr

wegen An⸗ Verurtheilung des Be⸗ herzogliches die Geburts⸗ und Taufkosten mit ten, zur Erziehung des Kindes von 1883 erfolgter 14. Lebensjahre einen jährlichen trag von 90 ℳ, vorbehältlich etzung, die verfallenen Alimente an die zukünftig fällig werdenden den Vormund der Mit⸗

für den schuldigen Tbeil erklären.

[58n

hiedurch öffentlich geladen. Oldenburg, 1885, Juni 1.

vor erfülltem den durch dessen endigen Begräbniß⸗

dafern das Kind Bohlje. versterben sollte,

h [11990] Oeffentliche treten

wen

mit dem weiteren An⸗

äufig vollstreckbar zu C

für vorle mündlichen

durch Geschäftsmann den Beklagten Königliche

zur

2 Vo

früher zu Voelklingen,

irchberg auf

e bekannt gemacht. Sachsen, den 2. Juni 1885.

Oehmichen, Amtsgerichts.

Prozent vom 15. Mai Vollstreckbarkeit

ladet den

1885 an

Beklagten

zur zur

zu Voelklingen auf

Anton Scheithauer zu Zelasno,

n Mochts 2. zu Loowen n Rechtsanwalt Loewy zu Loewen, Auszug der Klage bekannt gemacht.

R. Krahs,

buhmacher Auguste Mali, zu Norok, jetzt unbe⸗ [11965] auf Zahlurg von 150

Beklagte zur mündlichen Verhard⸗ Gerber, geb. den 19. August 1d. mern, O. A. zelsau, zuletzt er 1885, Vormittags 11 Uhr, erg, Gde. Steinkirchen, O. er öffentlichen Zustellung wird dieser zu Sindeldorf, O. e bekannt gemacht. 4. Mai 1885. Jaczkowski,

ob geb.

F. A

kannt,

9

Mai 1863

in Sommerberg,

hiesigern

Großherzoglichen Land⸗

28 2 2 2

n, Gde. Großaltdorf, O. A.

4 8

Harm Friedrich Peters zu Tonn⸗ r 1862 Heppens, Thalke Marie, geb Am⸗ m Wilhelmshaven, Altestraße Nr. 7, ihren Ehemann, den Zinngießer Poters, unbekannten Aufenthalts n Ehescheidung, ist unterm 3. Fe⸗

zu Dörzbach, O. A.

Donner, Gewerbe 1864 31

zew unbekannt, Weilersbach, Gde.

agte ist einer 1

schuldig, innerhalb

auf ferneren Antrag der geschieden und Beklagter ie Kosten des Ver⸗ Theil erklärt werden

Ehe

den schuldigen Hollenbach, O.

Dieses Uttheil ist rechtskräftig und da Beklagter, wie Klägerin angezeigt, bisher nicht zurückgekehrt ist, so hat Letzterer die Ansetzung eines erbeten, zu welchem sie den Beklagten unter der Auf⸗ forderung ladet, einen bei dem genannten Gerichte und zugeordneten An⸗ walt, Herrn Rechtsanwalt Caesar, beantragen, Groß Landgericht wolle nunmehr die zwischen Parteien bestehende Ehe scheiden und den Beklagten

Geburt Der erbetene Tormin ist angesetzt auf Dienstag, den 14. Juli 1885, 1 Morgens 10 Uhr, und wird dazu der abwesende Beklagte wie verfügt

Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts.

ctliche Zustellung. Kaufmann zu St Johann Voelklingen, klagt gegen den Ludwig Keßler, Puddler, jetzt ohne bekannten und Aufenthaltsort, wegen in den Jahren 1884 und 1885 gelieferten Manufakturwaaren, mit dem An⸗ O. trage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung der Summe von 123 30 nebst Zinsen zu fünf

18 und des zu erlassenden Urtheils mündlichen lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht

den 25. September 1885, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

K. Staatsanwaltschaft Hall.

Vermögensbeschlagnahme.

In der Strafsache gegen 1) Alois Frommhold, 1863 in Dörrenzim⸗ nhaft in Thier⸗ 1 8 A. Künzelsau, 2) Josef Goorg Grübel Schreiner, geb. den 14. März 1863 Sir A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 3) Christian Hohenrein, Gewerbe unbe⸗ am 29. November 1862 zu Dörrenzim⸗

zuletzt wohnhaft daselbst, nbauer, geb. 8 1 1. B Gde. Oeffentliche Ladung. .A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft in A. Hall, ann Ehrenfried, Gerber, geb. am 19. Septem⸗ hnhaft daselbst, 6) Michael HSumm geb. am 20. November 1863 in Altkrautheim, O A lsau, zuletzt wohnhaft daselbst, geb.

woh 1Donʒ

4) Friedrich Karl Horlacher, Ochse

Stein

6 kirchen, Künzelsau, zuletzt wohnhaft in Künzelsau, 8) Johann Adam Heinrich Schmetzer, Schuhmacher, geb. 12. Juli 1864 zu Niedernhall, O. A. Künzelsau, zu⸗ letzt wohnhaft daselbst, 9) Johann Ludwig Friedrich Schluchterer, Metzger, geb. am 18. Februar 1863 zu Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 10) Alfred La Roche, Schlosser, geb. am 8. Mai 1863 in Holl 2. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, 11) Josef Anton Baierschmitt, Kellner, geb.

am 29. Oktober 1862 zu Berlichingen, O. A. Kün⸗ zelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 12) Michatl Bauer, Ochsenbauer, geb. am 16. Juni 1863 8 Buchenbach, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft de⸗ selbst, 13) Johann Bopp, Ochsenbauer, geb. an in 17. Februar 1862 zu Berlichingen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 14) Robert Konrad Eduard Ferdinand Koch, Gewerbe unbekannt, geb. am 20. September 1863 zu Braunsbach, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 15) Franz Karl Kremp⸗ Pferdebauer, geb. am 3. September 1862 Westernhausen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaf in Ernsbach, O. A. Oehringen, 16) Wilhelm Laub, Maurer, geb. am 27. Juli 1862 zu Berlichingen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst; 10 Karl Josef Wendel, Gewerbe unbekannt, geb. am 5. November 1862 zu Eberbach, O A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 18) Gottlieb Heinrith Spreng, Ochsenbauer, geb. am 24. August 1853 zu Winterberg, Gde. Steinkirchen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 19) Franz Albert Arnold. Metzger, geb. am 6. November 1863 zu Berlichin⸗ gen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 20) Georg Heinrich Pfeiffer, Metzger, geb. an Februar 1864 zu Crispenhofen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft in Buͤschelhof, Gde. Muthhof, O. A. Künzelsau, 21) August Specht, Bäcker, get. am 28. Oktober 1862 zu Berlichingen, O. A. Kür⸗ zelsau, zuletzt wohnhaft in Reutlingen, 22) Johann Schneider, Bäcker, geb. am 29. Dezember 1863 Amrichshausen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaf daselbst, 23) Paul August Leonhard Friedrich Schmidt, Verwaltungskandidat, geb. am 18. De⸗ zember 1863 zu Niedernhall. O. A. Künzelsau, zu⸗ letzt wohnhaft daselbst, 24) Adolf Schmieg, Huf⸗ schmied, geb am 5. Juli 1863 zu Jagstberg, O. 1. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 25) in Michael Rückert, Schuhmacher, geb. am 6. Juni 1862 zu Berlichingen, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 26) Friedrich Christian Röger, Metzger, geb. am 26. Oktober 1862 zu Niedernhall, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 27) Leo⸗ vold Rosenthal, Handelsmann, geb. am 14. Januar 1864 zu Nagelsberg, O A. Künzelsau, zuletzt wohr⸗ haft daselbst, 28) Aegid Ott, Hausknecht, geb. an 4. September 1863 zu Sindeldorf, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 29) Anton Mütsch, Bäcker, geb. am 11. Januar 1863 zu Sindeldorf, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 30) Karl Fried⸗ rich Mößner, Ochsenbauer, geb. am 8. Oktober 1862 zu Berndtshofen, Gde. Buchenbach, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 31) Joha Christof Mayer, Ochsenbauer, geb. am 20. Se tember 1863 zu Dörrenzimmern, O. A. Künzelsau, zuletzt wohnhaft daselbst, 32) Johann Christof Schorr, Bäcker, geb. am 30. Juni 1862 * Wimpfen (Hessen), zuletzt wohnhaft in Oehringen, wegen Verletzung der Wehrpflicht hat die Straf⸗ kammer des K. Landgerichts Hall am 17. April 1885 das Vermögen der Angeklagten je bis zum Betrage von 670 für die Geldstrafe und die muthmaßlichen Kosten mit Beschlag belegt. Den 1. Juni 1885. Hülfsstaatsanwalt (Unterschrift.)

Redacteur: Riedel.

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Johann, ver⸗ Hilgers in

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am Steinkirchen, Lorenzenzim⸗ 5) Christian

zuletzt er. Ochsenbauer,

7) Ludwig 15. Juni

O. A.

am

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Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz.) Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen

einschließlich Börsen⸗Beilage

No. 129

Berlin, Freitag, den 5. Juni

1885.

——

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, 8 etreffend die Redaktion des Zolltarifgesetzes. Vom 24. Mai 1885.

Auf Grund des §. 5 des Gesetzes vom 22. Mai 1885, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, wird der Text des Zolltarifgesetzes nachstehend bekannt

gemacht. 1 Berlin, den 24. Mai 1885. Der Reichskanzler. von Bismarck.

Bei der Einfuhr von Waaren werden Zölle nach Maß⸗ gabe des nachstehenden Zolltarifs erhoben. Derselbe tritt an die Stelle des Zolltarifs vom 15. Juli 1879 und der den⸗ selben abändernden Gesetze vom 6. Juni 1880 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 120), vom 19. Juni 1881 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 119), vom 21. Juni 1881 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 121), vom 23. Juni 1882 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 59) und vom 13. Mai 1884 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 49). Dieses Gesetz, welches für die Anmerkung zur Tarifposition 22 a (Kokosfasern ꝛc.), sowie für die Tarif⸗ positionen 25 b (Branntwein aller Art ꝛc.), 25 4 12 (Kraft⸗ mehl, Puder ꝛc.) und 25415 (Nudeln, Maccaroni) am 29. Mai 1885 Wirksamkeit erlangt, tritt im Uebrigen in

81 1 am 1. Oktober 1885 bezüglich der in Tarifposition 9 d⸗ enthaltenen Artikel mit Ausnahme von Raps und Rübsaat, der Tarifposition 13 1 (Bau⸗ und Nutzholz ꝛc.) und des in Tarisposition 41 c2 enthaltenen Artikels hartes Kammgarn ꝛc.;

2) am 1. Januar 1886 bezüglich der Tarifposition 91

TLichorien ꝛc.); 1 6 3) am 1)'Juli 1885 bezüglich sämmtlicher übrigen im Tarif aufgeführten Gegenstände einschließlich Raps und Rübsaat. 8

ie Gewichtszölle werden von dem Bruttogewicht er⸗ n: vss wenn der Tarif dies ausdrücklich vorschreibt,

b. bei Waaren, für welche der Zoll 6 von 100 kg nicht übersteigt. 1

Im Uebrigen wird den

zu Grunde gelegt. 1“ Bei der Ermittelung des Nettogewichts von Flüssigkeiten wird das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen (Fässer, Flaschen, Kruken und dergleichen) nicht in Abzug gebracht. Hinsichtlich des Syrups bewendet es bei den bestehenden Be⸗ stimmungen.

Für die übrigen rath die Prozentsätze des Bruttogewichts, Nettogewicht berechnet werden kann.

§. 3.

Der Bundesrath ist ermächtigt, vorzuschreiben, daß die Abfertigung der unter die Tarifpositionen 2c und 22 a, b, 1, g 1, g 2 und die Anmerkung zu f und g fallenden Waaren nur bei bestimmten Zollstellen stattfinden darf, sofern die Be⸗

theiligten nicht zur Erlegung des höchsten Zollsatzes der be⸗ treffenden Tarifpositionen bereit sind. 1 Auf die Abfertigung des harten Kammgarns Glanz⸗ wolle über 20 cm Länge (Tarifposition 41 ( 2) diese Bestimmung analoge Anwendung. Von der Verzollung befreit sind: a., die mit der Post aus dem Auslande eingehenden Waarensendungen von 250 g Bruttogewicht und weniger, b. alle der Gewichtsverzollung unterliegende Waaren in Mengen unter 50 g. ““ 1 Zollbeträge von weniger als fünf Pfennigen werden über⸗ haupt nicht, höhere Zollbeträge aber nur soweit sie durch 5 theilbar sind, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben. 8

Der Bundesrath ist befugt, in allen zuvorgedachten Be⸗ ziehungen im Falle des Mißbrauchs örtliche Beschränkungen

anzuordnen.

Gewichtszöllen das Nettogewicht

Waarengattungen bestimmt der Bundes⸗ nach welchen das

§. 5.

Die folgenden Gegenstaͤnde bleiben vom Eingangszoll frei, wenn die dabei bezeichneten Voraussetzungen zutreffen:

1) Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücken, welche von innerhalb der Zollgrenze befindlichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden aus bewirthschaftet werden; ferner Er⸗ zeugnisse der Waldwirthschaft, wenn die außerhalb der Zoll⸗ renze gelegenen Grundstücke mindestens seit dem 15. Juli 1879 eine Zubehör des inländischen Grundstücks bilden.

2) Kleidungsstücke und Wäsche, gebrauchte, welche nicht zum Verkauf eingehen; gebrauchte Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerks⸗ zeug von Anziehenden zur eigenen Benutzung; auch auf be⸗ sondere Erlaubniß neue Kleidungsstücke, Wäsche und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung ihrer Verheirathung im Lande niederlassen. 1

3) Gebrauchte Hausgeräthe Effe G weislich als Erbschaftsgut eingehen, auf besondere Erlaubniß.

4) Reisegeräth, Kleidungsstücke, Wäsche und dergleichen, welches Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Ge⸗ räthe und Instrumente, welche reisende Künstler zur Aus⸗ übung ihres Berufs mit sich führen, sowie andere Gegenstände der bezeichneten Art, welche den genannten Personen voraus⸗ gehen oder nachfolgen; Verzehrungsgegenstände zum Reise⸗ verbrauche. 1

5) Wagen einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge, welche bei dem Eingange über die Grenze zum Personen⸗ und

und Effekten, welche er⸗

eingehen; auch leer zurückkommende Eisenbahnfahrzeuge in⸗ ländischer Eisenbahnverwaltungen, sowie die bereits in den Fahrdienst eingestellten Eisenbahnfahrzeuge ausländischer Eisenbahnverwaltungen. 1

Wagen der Reisenden auf besondere Erlaubniß auch in dem Falle, wenn sie zur Zeit der Einfuhr nicht als Trans⸗ portmittel ihrer Besitzer dienten, sofern sie nur erweislich schon seither im Gebrauche derselben sich befunden haben und zu deren weiterem Gebrauche bestimmt sind.

Pferde und andere Thiere, wenn aus ihrem Gebrauche beim Eingang überzeugend hervorgeht, daß sie als Zug⸗ oder Lastthiere zur Bespannung eines Reise⸗ oder Frachtwagens gehören, zum Waarentragen sder zur Besörderung von Reisenden dienen.

6) Fässer, Säcke u. s. w., leere, welche entweder zum Be⸗ hufe des Einkaufs von Oel, Getreide u. dergl. vom Auslande mit der Bestimmung des Wiederausganges eingebracht werden, oder welche, nachdem Oel u. s. w. darin ausgeführt worden, aus dem Auslande zurückkommen, in beiden Fällen unter Festhaltung der Identität und, nach Befinden, Sicherstellung der Eingangsabgabe. Bei gebrauchten leeren Säcken, Fässern u. s. w. wird jedoch von einer Kontrole der Identität abge⸗ sehen, sobald kein Zweifel dagegen besteht, daß dieselben als Emballage für ausgeführtes Getreide u. s. w. gedient haben, oder als solche zur Ausfuhr von Getreide u. s. w. zu dienen bestimmt sind. 1

7) Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, welche nur zum Gebrauche als solche geeignet sind.

8) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche oder sonstige öffentliche Kunst⸗Institute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Biblio⸗ theken und andere wissenschaftliche Sammlungen öffentlicher Anstalten, imgleichen Naturalien, welche für wissenschaftliche Sammlungen eingehen.

9) Alterthümliche Gegenstände (Antiken, Antiquitäten), wenn ihre Beschaffenheit darüber keinen Zweifel läßt, daß ihr Werth hauptsächlich nur in ihrem Alter liegt, und sie sich zu keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen eignen. 8

10) Materialien, welche zum Bau, zur Reparatur ode zur Ausrüstung von Seeschiffen verwendet werden, einschlie lich der gewöhnlichen Schiffsutensilien, unter den vom Bundes⸗ rath zu erlassenden näheren Bestimmungen.

Hinsichtlich der metallenen, für die verwendeten Gegenstände bewendet es Vorschriften.

bezeichneten Zwecke bei den bestehenden

Weaaren, welche aus Staaten kommen, welche deutsche Schiffe oder Waaren deutscher Herkunft ungünstiger behandeln als diejenigen anderer Staaten, können, soweit nicht Ver tragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschlage bis zu 50 Proz. des Betrages der tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden.

Die Erhebung eines solchen Zuschlages wird nach er⸗ folgter Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung angeordnet.

Diese Anordnung ist dem Reichstage sofort, oder, wenn

derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammen⸗ tritt mitzutheilen. Dieselbe ist außer Kraft zu setzen, wenn Reichstag die Zustimmung nicht ertheilt. 1) Für die in Nr. 9 des Tarifs (Getreide ꝛc.) aufgeführten Waaren, wenn sie ausschließlich zum Absatze ins Zollausland bestimmt sind, werden Transitlager ohne amtlichen Mitver⸗ schluß, in welchen die Behandlung und Umpackung der ge⸗ lagerten Waare uneingeschränkt und ohne Anmeldung und di Mischung derselben mit inländischer Waare zulässig ist, mit der Maßgabe bewilligt, daß bei der Ausfuhr dieser gemischten Waare der in der Mischung enthaltene Prozentsatz von aus⸗ ländischer Waare als die zollfreie Menge der Durchfuhr an⸗ zusehen ist. Für Waaren der bezeichneten Art, welche zum Absatz entweder in das Zollausland oder in das Zollinland bestimmt sind, können solche Transitlager bewilligt werden.

2) Ebenso werden beziehungsweise können für das in Nr. 13c des Tariss aufgeführte Holz Transitlager ohne amt⸗ lichen Mitverschluß bewilligt werden. Dabei kann von der Umschließung der zur Lagerung bestimmten Raume abgesehen werden, auch werden oder können die unter 112 der 3 fallenden Hölzer zeitweise aus dem Lager entnommen und, nachdem sie einer Behandlung unterlegen haben, durch welche sie unter Nr. c- 2, 3 oder als Hobelwaare oder als grobe, rohe, ungefärbte Böttcherwaare oder Fourniere unter d und e fallen, in das Lager zurückgeführt werden.

Bau⸗ und Transitlagern entstehen, tritt, wenn die

der

Uer

Für Abfälle, welche bei der Bearbeitung von Nutzholz in den ern we Hölzer in das Ausland ausgeführt werden, ein entsprechender Nachlaß an dem zur Last geschriebenen Zoll ein, welcher beträgt:

a. für Säge⸗ und Schnittwaaren, vier⸗ und mehrseitig in der Längsachse geschnitten: 82. in der ganzen Länge gleich stark und 5. nicht gleich stark oder brei 20 4 b. für ungesäumte Bretter.. .20. 8 c. für gesägte Fournier.. ... 50 8 d. für Hobelarbeit, wodurch Waaren der Klasse e 3 in solche der Klasse d veredel b werden 8 8 e. in allen übrigen Fällemn 77/2 Für Bau⸗ und Mutzbol, welches auf Flößen eingeht auf Begleitschein I weiter gesendet wird, kann der Bundes⸗ rath eine Erleichterung in den allgemein vorgeschriebenen pfertigungsformen anordnen. 1 S Inhabern von Mühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Mühlenfabrikate eine Erleichterung dahin gewährt, daß ihnen der Eingangszoll für eine Ausfuhr entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten ländischen Getreides nachgelassen wird. Der Ausfuhr

33 ½⅛ Proz.

* * * *

Waarentransporte dienen und nur aus dieser Veranlassung

Mühlenfabrikate steht die Niederlegung derselben in ein

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amtlichem Verschluß gleich. Ueber das zu stellende Ausbeuteverhältniß trifft der Bundesrath Bestimmung. Das zur Mühle zollamtlich ab⸗ gefertigte ausländische, sowie auch sonstiges Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung des erstbezeichneten Getreides angemeldeten Räume eingebracht ist, darf in un⸗ verarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuer⸗ behörde veräußert werden. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit einer Geldstrafe bis zu eintausend Mark geahndet. 3a) Den Inhabern von Oelmühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Oelfabrikate eine Erleichterung dahin gewährt, daß ihnen der Eingangszo! für eine der Aus⸗ suhr entsprechende Menge der zur Mühle gebrachten aus⸗ ländischen, unter Nr. 9⸗ des Tarifs bezeichneten Oelfrüchte nachgelassen wird. Der Ausfuhr der Oelfabrikate steht die Niederlage derselben in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluß gleich. Ueber das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhältniß trifft der Bundesrath Bestimmung. Die zur Mühle zollamtlich abgefertigten ausländischen, sowie auch sonstigen Oelfrüchte, welche in die der Steuerbehörde zur Lagerung der erstbezeichneten Oelfrüchte angemeldeten Räume eingebracht sind, dürfen in unverarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden. Zuwider⸗ handlungen hierge werden mit einer Geldstrafe bis zu eintausend Mark geahndet. . 4) Die näheren Anordnungen (§§. 108 und 109, §§. 115 und 118 des vom 1. Juli 1869), insbesondere auch über die an die Lagerinhaber zu stellenden Anforderungen

r B

trifft der Bundesrath.

Zollniederlage unter hierbei in Rechnung

§. 8.

rjenige Ertrag der Zölle und der Tabacksteuer, welcher e von 130 000 000 in einem Jahre übersteigt, zelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu den Matrikularbeiträgen herangezogen wer⸗ den, zu überweisen. Diese Ueberweisung erfolgt vorbehaltlich der definitiven Abrechnung zwischen der Reichskasse und den Einzelstaaten auf Grund der im Artikel 39 der Reichs⸗ verfassung erwähnten Quartalsextrakte und beziehungsweise

Jahresabschlüsse.

ist den einz

Maßstab der erzollung

Nummer. „1 9

5₰

(Hammer⸗

.Abfälle von der Eisenfabri (H. Eisenblech,

schlag, Eisenfeilspäne)

Glashütten, auch

keime; scher, schaum oder Zuck

.

üngesalz ubniß

ur, bedruckte

SC; o . Fischernitze,

Stricke;

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amwollenwaaren:

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*†3 1 hte, gekämmte,

a. Baumwolle, gefärbte

b. Baumwollenwatte.

c. Baumwollengarn,

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Le Seide,

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gebleicht oder

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Einzelverkauf hergerichtete zwirn jeder Art. 8 6) Dochte, ungewebte

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