1885 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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mine —. Gekündigt Cu.

Feuchte Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutte iactl. Sack. Ter-⸗ Kündigungsprein ℳ, Loco bez., per diesen Monat —.

Oeisaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps ℳ, Sommer- raps ℳ, Winterrübsen ℳ, Sommerrubsen ℳ%

Rüböl ver 100 Kilogramm mit Fassz. Termine fest. Gekündigt 200 Ctr. Kündigungspreis 48,4 Loco mit Fass —., Loco obne Fass ℳ, per diesen Monat und Juni-Juli 48,5 bez., Juli-August —. per September-Oktober 49,6 49,7 bez., per October-November 50,1 bez., per November-Dez. —.

Leinöl per 100 Kilogr. leco ℳ, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilegr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Termine still. Ge- kündigt Ctr. Kündigungspreis ℳ. Loco ℳ, per diesen Monat 22,5 ℳ, per Juni-Juli —, per Juli-August per August-September —, per September-Oktober 23 ℳ, per Oktober- November —.

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Termine wenig verändert. Gek. 150,000 Liter. ELündigungspreis 43 Loco mit Fass bez. per diesen Monat und per Juni-Juli 43,2 42,9 bez., per Juli-August 43,8 43,7 bez., per August- September 44 8 44,6 44,7 bez., per September-Oktober 45,2— 45,1 45.2 bez, per Oktober-November 45 bez., per November- Dezember 44,9 44 8 44,9 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne FPass 42,7 bez.

Weizenmehl No. 00 24.50 22.75, No. 0 22,75 20 50, No. 0 u. 1 —,—. Roggenmehl No. 0. 21,25 20, No. 0 n. 1 19,75 18 75 per 100 LKilogramm brutte inkl. Sack. Feine Harken über Notiz bez. Weizenmehl angeboten; Roggenmehl begehrt.

Stettin, 5. Juni (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest, loco 164 00 171,00, pr. Juni-Juli 167 00, pr. September-Oktober 177,50. Roggen matt, loco 140,00 144 00, pr. Juni-Juli 143.00. pr. September- Oktober 148 50. Rüböl matter, pr. Juni 48,70, pr.

Oktober 49,00. Spiritus matter. loco 42.10, pr. Juni-Juli 4: August-September 43,20. per September-Oktober 44 20

loco alte Usance 20 % Tara Cassa ¼ % 7,55.

Posen, 5. Juni. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 42,10, pr. Juni 42.10, pr. Juli 42 90, pr. September 44,00, pr. Oktober 43,90. Gek. 20 000 1. Matt.

Breslau, 6. Juni,. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juni- Juli 42.50. per Juli-August —,—. per August-September 43 90, per September-Oktober 44,10. Weizen ger Juni 170. Roggen

pr. Juni- Juli 144,00, per Juli-August 145,50. per September-

Oktober 150 00. Rüböl loco per Juni 50.50, per September- Cktober 51.00. Zink: umsatzlos. Wetter: Heiss.

Kölm, 5. Juni (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco hiesiger 18.50, fremder 18,75, pr. Juli 17,35, per November 17,85. Roggen loco kiesiger 15.25. pr. Juli 14,40, per November 14,85. Hatfer loco 15,50. Rüböl loco 26,40, pr. Oktober 26,80.

Eremen, 5. Juni. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) sehr fest. Standard white

locco 6 95, pr. Juli 7.05, pr. Aagust 7,10, pr. August-Dexember

7,30. Alles bezahlt und Käufer.

Hamburg, 5. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, holsteiziescher loco 174 bis 180 Roggen loco ruhig, mecklenburgischer loco 158 bis 163, russischer loco ruhig, 117 bis 121. Hafer still. Gerste flau. Rüböl flau leco 51. Spiritus matt. pr. Juni 33 Br, pr. Juli- August 33 ½ Br., pr. August-September 34 Br., pr. September- Ostober 34 ½ Br. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum ruhig. Standard white loco 7.00 Br., 6,95 Gd., pr. Juni 6,90 Gd., pr. August-Dezember 7,40 Gd. Wetter: Heiss,

Wien, 5. Juni (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen per Juni 8.93 Gd., 8.98 Br., pr. Herbst 9,07 Gd., 9,12 Br. Roggen pr. Juni 7,25 Gd., 7,30 Br, pr. Herbst 7 60 Gd., 7,65 Br. Mais pr. Juni 6,47 Gd., 6,52 Br., pr. Juni-Inli 6,47 Gd., 6,52 Br. Hafer pr. Juni 7,20 Gdâd., 7,25 r.. . Ft bs 660 Gd. 6,65 b.

Pest, 5. Juni (W. P. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco schwach behauptet, pr Herbst 8.86 Gd., 8,88 Br. Hafer pr. Herbst 6.18 Gd. 6.20 Br. pr Mai-Juni 6,22 Gd., 6,23 Br. Maisz pr. Jul; August 6,28 Gd., 6,30 Br. Kohlraps pr. August-September 12 —- 12 ½. Wetter: Prachtvoll.

Amsterdam, 5. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine unverändert, pr. November 217. Roggen loco und auf Termine flau, pr. Oktober 148. Rüböl loco 29, pr. Herbst 27 ⁸.

Amsterdam, 5. Juvi. (W. T. B.) 8

Bancazinn 52 ¼.

Antwerpen, 5. Juni. (W. T. P.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen flau. Hafer ruhig. gerste vernachlässigt.

Antwerpen, 5. Juni. (W. T. B.)

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss loco 17 ¼¾ bez, 17 ⅛⅞ Br., pr. Juli 17 ½ Br., pr. August 17 ¾ Br., pr. September-Dezember 18 ¼ bez., 18 Br. Ruhig.

London, 5. Juni. (W. T. B.)

Havannazucker Nr. 12 17 ½ nominell., Rüben-Rohzucker 16 ruhig. An der Küste angeboten 9 Weizenladungen.

London, 5. Juni (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 69 770. Gerste 2080. Hafer 56 450 CQrts.

Weizen williger, jedoch ohne Käufer, übrige Artikel träge, nominell, unverändert.

Liverpool, 5. Juni. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Futures rauhig.

Liverpool, 5. Juni. (W. T. B.)

(Baumwollen-Wochenbericht.) Wochenumsatz 47 000 B. (v. W. 18 000 B.), desgl. von amerikanischen 37 000 (v. W. 13 000 B.), desgl. für Spekulation B. (v. W. 1000 B.) desgl. für Export 3000 B. (v. W. 2000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 44 000 B. (v. W. 16 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 18 000 B. (v. W. 8000 B.), wirklicher Exort 3000 B. (v. W. 5000 B.). Import der Woche 46 000 B. (v. W. 66 000 B.), davon amerikanische 30 000 B. (v. W. 25 000 B.), Vorrath 977 000 B. (v. W. 996 000 B.), davon amerikanische 733 000 B. (v. W. 747 000 B.), schwimmend nach Grossbritannien 125 000 B. (v. W. 133 000 B.), davon amerikanische 37 000 B (v. W. 53 000 B).

Liverpool, 5. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen stetig, indischer 1 d. billiger, Mais ½ d. theurer, Mehl ruhig. Wetter: Trübe.

Slasgow, 5. Juni. (W. T. B.)

Roheisen. (Schluss.) Mixed numbers warrants 41 sh. 6 bis 41 sh. 5 d.

Manchester, 5. Junni. (W. T. B.)

12r Water Taylor 6 ¼, 30r Water Taylor 9 ½, 20r Water Leigh 8 ¼. 30r Water Clayton 8¾¼ 32r Mock Brooke 8 ¾, 40 r Mule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 10, 32r Warpcops Lees 8 ¼, 36r Warpcops Rowland 8 ¼, 40r Double Weston 9 ⅛, 601 Double courante Qualität 12 ⅛, 32“9 116 yds 16 %✕ 16 grey Printers aus 321/46r 171. Fest.

Paris, 5. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet pr. Juni 23 00. pr. Juli 23.40 pr. Juli-August 23 75. pr. September-Dezember 24,75. Mehl 9 Harques behauptet, pr. Juni 47,30. pr. Juli 48 30. pr. Juli-August 48,80, pr. September- Dezember 12 Marques 52,00. Rüböl fest, pr. Juni 64,00. pr. Juli 64,75. pr. Juli- August 64,75, pr. Sep Dezember 67,25. Spiritus behauptet, pr. Juni 47,25 pr. Juli 47,75, pr. Juli-August 48,25, pr. September-Dezember 49,25.

Paris, 5. Juni. (W. T. B.)

Rchzucker 880 steigend, loco 45,50 à 46,00. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juni 49.75, pr. Juli 49,75, pr. Jali- August 49 80. pr. Oktober-Jannar 51,80.

NSew-XYork, 5. Juni] (W. T. B.)

Waarenbericht. Banmwolle in New-Yerk 10 ¼. do. in New- Orleans 10 ½, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 7 GHd., do. in Philadelphia 7 ⅔⅜ Gd., rches Petroleum in New-York 6 %. de. Pipe line Certificates D. 7 13 D. 65 C. Rether Winter- weizen loco 1 D. 1 C. ꝑI1““ 2 C., pr. MHais (New) 53. Zucker (Fair resfining Muscovades) 5 ,02 ½. aftee (sair Rio-) 8,40. Schmalz (Wilcox) 7,10, do. Fairbanks 6,97, do. Rche & Brothers 7,00, Speck

5 ½¼, Getreidefracht 2 ½.

St. Petersburg, 5. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 54,00, per August —,—, Weizen loco 10.75. Roggen loco 8,00. Hafer loco 5,10. Hanf loco 45.00. Leinsaat loco 15,00. Wetter: Warm.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvriehmarkt vom 5. Juni 1885. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Auftrieb 359 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). I. Qualität ℳ. II. Qualität ℳ, III. Qualität 82 86 ℳ, IV. Qualität 70 76

Schweine. Auftrieb 392 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger ℳ, Landschweine a. gute 88 94 ℳ, b. geringere 82 86 bei 20 % Tara, Bakony Serben ℳ, Russen —.

Kälber. Auftrieb 906 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0.84 1,00 ℳ, II. Qualität 0.60 0,80 b

Schafe. Auftrieb 557 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität ℳ. II. Qualität ℳ, III. Qualität

Zuckerbericht der Hagdeburger Börse, den 5. Juni, Mittags. (Magdeb. Ztg.) Rohzucker. Während der letztvergangenen acht Tage herrschte an unserem Rohzucker- markte nicht das lebhafte Geschäft mie steigenden Preisen, von dem wir in unserem Bericht der Vorwoche sprechen konnten. Die meisten unserer heimischen Raffinerien haben sich auf längere Zeit versorgt und zeigten daher wenig Neigung zu ferneren Ein- käufen, die Exporteure aber wurden von den Nachrichten der ton- angebenden Auslandsmärkte, die zumeist schwächere Tendenz mit kleinen Preisreduktionen meldeten., ungünstig beeinflusst und waren bestrebt hiesige Werthe im Verhältniss zu drücken. Die feste Haltung der Produzenten, welche vielfach ibre Offerten ganz zurückzogen, durchschnittlich aber niedrigere Gebote von der Hand wiesen, verhinderte eine grössere Abschwächung der Preise, nur Rendements 88 % wurde hier und da circa 20 billiger er- lassen. Umsatz 93 000 Ctr.

Raffinirte Zucker erfreuten sich auch im Laufe dieser Woche guter Beachtung und wurden bei ruhiger. jedoch fester Tendenz des Marktes für die angebotenen effektiven Brode. ge- mahlene und Würfelzucker theils vorwöchentliche, theils auch 25

bis 30 höhere Preise bewilligt. Lieferungsgeschäfte in raffi- nirter Waare landen aus dem im letzten Berichte bereits er- wähnten Grunde auch bis heute nicht statt.

Melasse, bessere Qualität, zur Entzuckerung geeignet, 42 430 Bé. excl. Tonne 3,00 3,50 ℳ, geringere Qualität, nur zu Brennereizwecken passend, 42 43 ° Bé. excl. Tonne 2,50

bis 2,80 Ab Stationen:

Granulatedzucker, incl. Krystallzucker, I., über 98 % do. ZI1öö Kornzucker, excl., von 96 26,60 27,00 do. 8 95 25,60 26,00 do. 88° Rendem. 25,10 25,60 Nachprodukte, 88 92 do. 750 Rendem. 21,80 22,50 Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, excl. Fass per 50 kg. do. J1““ 4 do. Melis, ffein, 8 do. do. mittel 5 do. ordinär 4 Würfelzucker, I., do. H., 5 32,25 32,75 Gem. Raffinade, I., incl. Fass 8 do. 2* kG Gem. Melis, . 8 do. 13— es 26,50 29,00

Farin 8 Die Aeltesten der Kaufmannschaft.

Seneralversammlungen. Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitzer Eisenbahn-Gesell- schaft. Gen.-Vers. zu Leipzig. Nosco-Brest-Eisenbahn-Gesellschaft. Ord. Gen.-

Vers. zu St. Petersburg. Deutsche Unfall-Versicherungs-Genossenschaft in Leipzig. Ausserord. Gen.-Vers.

Wetterbericht vom 6. Juni 1885, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf Temperatur

. 06G d. Meeres- . . Fgraee Stationen. & τ νQμτ Winaͤ. Wetter. in ° Celsius 5⁰ C.= 40R.

Millimeter. halb bed. 18 heiter 8 Regen) wolkenlos bedeckt heiter

Ab Christiansund Kopenhagen. St. Petersburg Moskau.. Cork, Qusens- town BI 18 Sylt Hamburg Swinemünde. Neufahrwass. NemES HBSrI Hünster.. Karlsruhe .. Wiesbaden München Chemnitz. Berlin I Breslau Neo Nizza 1 TIIS

OßeDSE g=

halb bed. dunstig²) bedeckt ³) halb bed. heiter dunstig) heiter wolkenl.5) halb bed. heiter*) wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos 880 wolkenlos 80 wolkig ) 0 2 heiters) still wolkenlos

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⸗2

¹) See unruhig, Nachts starker Sturm aus WSsW. ²) Seegang mässig. ³) Seegang schwach. ⁴) Thau. ⁵) Starker Thau. ⁶) Nachts Gewitter. 7) See ruhig. ⁸) See sehr ruhig.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehbalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug. 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = Steif.

= stürmisch. 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung.

Mit dem schnellen Fortschreiten der Depression von Nord- deutschland bis Nordnorwegen ist im Nordseegebiete beträchtliche Abkühlung eingetreten, während die Temperatur zwischen Ost- preussen und den Alpen gestiegen ist und beispielsweise in Neu- fahrwasser um 12 Grad die normale übertrifft. In Deutschland herrschen mässige, an der Küste auffrischende Südwestwinde. Zunehmende Bewölkung macht sich an der Nordseeküste bemerk- bar. nachdem in der Nacht im Südwesten vielfach elektrische En ladungen, meist ohne Regen, beobachtet wurden.

Deutsche Seewarte.

Phegter.

Krolls Theater. Sonntag: Gastspiel des fl'mmen. Anfang des Concerts

t, der Vorstellung und Rechte auf das gedachte Grundstück spätestens

eichs 3

Zas Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

—— für den Raum einer Uruckzeile 30

Ale Poß⸗Anszalten nehmen Besteung an;

sur Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch dir Sxpe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor Dr. Boltz zu Freiburg in Baden die Er⸗

laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Offizierkreuzes

des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens zu ertheilen

Königliche Schauspiele. Sonntag, de Juni, bleiben die Königlichen Theater geschlossen. Montag: Opernhaus. 145. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Frl. Beeth, Fr. Lammert, Walther Stolzing: Hr. Emil Göͤtze, vom Stadt⸗ theater in Köln, als vorletzte Gastrolle, Hr. Schmidt, Hr. Biberti, Hr. Oberhauser, Hr. Lieban.) Anfang

½ Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Dienstag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Schauspielhaus. 150. Vorstellung. Auf der Brautfahrt. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Lu⸗ liner (Bürger). Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Sonntag: König Lear. Montag: Die Welt, in der man sich lang⸗

weilt.

Dienstag: Don Carlos.

Wallner-Theater. Sonctag: Zum 8. Male:

Papageno. Posse in 4 Akten von Rudols Kneisel. Montag: Zum 9. Male: Papageno.

Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Sonntag: Zum 50. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) g-. Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeiter von Ed. Jacobson.

Montag: Zum 51. Male: Der Großmogul.

Herrn Heinrich Bötel. Der Tronbadour. Oper in 4 Akten von Verdi. (Manrico: Herr Böttel.)

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung von J. C. Engel und de Kapellmeisters Hrn. R. Riedel und dem Musikcorps des 2. Garde⸗Regiments z. Fuß. Anfang 4, der stellung 7 Uhr. . „Montag: Der Trompeter von Säkkingen. Romantische Oper in 3 Akten von E. Kaiser. An⸗ fang des Concerts 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Dienstag: Der Barbier von Sevilla.

Billets und Abonnement⸗Billets à Dutzend 9 sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

2 8 Vor⸗

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Gast⸗ spiel des Hrn. Emil Thomas. Großer Erfolg. Zum 8. Male: Desizit. Lustspiel in 4 Akten von Julius Rosen.

Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2, unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Herrn Saro

und der Hauskapelle. Auftreten der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer, der „Cali⸗ fornia⸗Diamanten“, Geschwister Carril, Edda und Jeß, des italienischen Hofopernsängers Signor Alessandro Bianchi und der Oberbayrischen Volks⸗ schauspieler⸗Gesellschaft „Bayerischzeller“.

Abends: Brillante Illumination durchz20 000 Gas⸗

7 Uhr. Montag: Zum 9. Male: Desizit.

Walhalla-Operetten-Theater. Sonntag:

3 31, Male: Mascotte. Operette in 3 Akten. Musik

von Edm. Audran. (Mascotte: Abolfine Zimaier.) Montag: Mascotte.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Hedwig Osthues mit Hrn. In⸗ genieur Max Donath (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Thierarzt Fricke (Loccum). Hrn. Major von Goßler (Berlin). Hrn. Prof. M. Kähler (Halle a. S.) Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Severin Gemmel (Aßaunen p. Wandlacken).

Gestorben: Hr. Königl. Major a. D. Fried. Wilh. Hildebrandt (Stettin). Freifrau von Kap⸗herr, geb. Amiraux (Dresd

Subhastationen, Aufgebote, ö““

[12332] 18

Auf den Antrag des Kaufmanns Abraham Leßler in Rogasen wird das zu Rogasen in der Mühlen⸗ straße, gegenüber dem Wohnhause Nr. 122 belegene, aus einem Speichergebäude nebst Garten bestehende Grundstück Rogasen Nr. 99, zum Zwecke der Besitz⸗ titelberichtigung für den Antragsteller aufgeboten. Eingetragene Eigenthümer desselben sind die Ge⸗ schwister Marianna und Alexander Kukowski.

Alle bekannten und unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche

in dem

auf den 29. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine unter Bescheinigung ihres vermeintlichen Widerspruchsrechts anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß aller Eigen⸗ thumsprätendenten und die Eintragung des Besitz⸗ titels für den Antragsteller erfolgen wird.

Rogasen, den 21. Mai 1885. Königliches Amtsgericht.

[12336] Im Namen des Königs! 8 In der Sommerfeldschen Aufgebotssache III. F. .85 hat das Königliche Amtsgericht zu Rogasen

Kurch den Amtsgerichtsrath Richter für Recht erkannt:

daß die Gläubiger der im Grundbuch Owieezek Colonie Nr. 3, in Abtheilung III. Nr. 1, 2, 3 ein⸗ getragenen Forderungen und ihre Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die genannten Forderun⸗ gen auszuschließen und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen.

Von Rechts Rogasen, den 28. Mai 1885. Königliches Amtsgericht.

(123300 Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist heute unter Nr. 1 der Rechtsanwalt Hermann Grobe mit dem Wohnorte in Kalbe a. S. eingetragen worden.

Kalbe a. S., den 3. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht.

Deutsches Reich.

beireffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichskassenscheinen verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung. Vom 26. Mai 1885. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Papier, welches dem zur Herstellung von Reichskassen⸗ scheinen verwendeten, durch äußere Merkmale erkennbar ge⸗ machten Papier hinsichtlich dieser Merkmale gleicht oder so ähnlich ist, daß die Verschiedenheit nur durch Anwendung be⸗ sonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden kann, darf, nachdem die Merkmale in Gemäßheit des §. 7 des Gesetzes vom 30. April 1874, betreffend die Ausgabe von Reichs⸗ kassenscheinen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 40), öffentlich bekannt ge⸗ macht worden sind, ohne Erlaubniß des Reichskanzlers oder einer von demselben zur Ertheilung der Erlaubniß ermächtigten Behörde weder angefertigt oder aus dem Auslande eingeführt,

noch verkauft, feilgehalten oder sonst in Verkehr gebracht

werden.

Wer den Bestimmungen im §. 1 vorsätzlich zuwider⸗ 8

handelt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn die Handlung zum Zweck eines Münzverbrechens begangen worden ist, mit Gefängniß von drei Monaten bis zu zwei Jahren bestraft. Ist die Handlung aus Fahrlässigkeit be⸗ gangen worden, so ist auf Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder Gefängniß bis zu sechs Monaten zu erkennen. 1G

Neben der Strafe ist auf Einziehung des Papiers zu er⸗ kennen, ohne Unterschied, ob dasselbe dem Verurtheilten gehört oder nicht. Auf die Einziehung des Papiers ist auch dann zu erkennen, wenn die Verfolgung oder die Verurtheilung einer bestimmten Person nicht stattfindet.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 26. Mai 1885. 1

(L. S.) Wilhelm. von Bismarck.

Bekanntmachung.

Am 1. d. M. ist an der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn der zwischen Pyritz und Gr. Schönfeld gelegene Haltepunkt Gr. Rischow für den Personenverkehr eröffnet.

Beellin, den 8. Juni 1885. In Vertretung des des Reichs⸗Eisenbahnamts: pte.

Die Nummer 20 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter NNr. 1609 das Gesetz, betreffend den Schutz des zur An⸗ fertigung von Reichskassenscheinen verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung. Vom 26. Mai 1885; und unter

Nr. 1610 die Konvention zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Madagaskar. Vom 15. Mai 1883.

Berlin, den 8. Juni 1885.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Forstmeister von dem Borne zu Hannover zum Ober⸗Forstmeister mit dem Range der Räthe dritter Klasse und vortragenden Rath im Ministerium für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten, die Forstmeister Kraft und Danckelmann zu Han⸗ nover zu Ober⸗Forstmeistern und Mitdirigenten der Finanz⸗ Abtheilung einer Regierung, die Forstmeister Ziemann zu Kassel und Hassenstein zu Hannover zu Ober⸗Forstmeistern, und G die Oberförster Müller zu Uslar und Schneidewind 2 Rumbeck zu Forstmeistern mit dem Range der Regierungs⸗ äthe zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Prüfungs⸗Ordnung für Zeichenlehrerinnen.

5. 1.

Die Befähigung zur Ertheilung von Zeichenunterricht a. an mehrklassigen Volks⸗ und mittleren, sowie b. an höheren Mädchenschulen wird durch Ablegung einer Prüfung erworben.

Für diese Prüfung werden in einzelnen Provinzen je nach Bedürfniß besondere Kommissionen gebildet.

Die Prüfung der Lehrerinnen an mehrklassigen Volks⸗ und Mittelschulen wird mit derjenigen der Lehrerinnen an höheren Schulen verbunden. Dieselbe findet am Schlusse des Sommer⸗Semesters statt.

Die Termine der Prüfungen werden jedes Jahr möglichst zu derselben Zeit angesetzt und durch das Centralblatt für die Unterrichts⸗Verwaltung sowie die Amtsblätter der Provinz bekannt gemacht. 8

Zu der Prüfung werden nur solche Bewerberinnen zu⸗ gelassen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§. 2 8 .

Die Meldungen sind schriftlich und bis spätestens den 15. Juni jedes Jahres bei demjenigen Königlichen Provinzial⸗ Schulkollegium einzureichen, in dessen Bereich die Prüfungs⸗ kommission, vor welcher die Bewerberin das Examen ablegen will, ihren Sitz hat, unter bestimmter Angabe, ob die Prüfung für Volks⸗ und Mittelschulen oder für höhere Mädchenschulen nachgesucht wird.

Der Meldung sind beizufügen:

1) eine kurze Darstellung des bisherigen Lebensganges;

2) ein Zeugniß über die empfangene Schulbildung so⸗ wie über die früher etwa bestandenen anderweiten Prüfungen;

3) der Nachweis, daß die Bewerberin ihre Studien im Zeichnen an einer geeigneten Lehranstalt oder sonst in aus⸗ reichender Weise gemacht hat, unter Vorlage von Probe⸗ zeichnungen; 8

4) ein Zeugniß über ihre sittliche Führung.

In der Prüfung für Vohis. und Mittelschulen haben die Bewerberinnen nachzuweisen:

1) hinreichende Fähigkeit im Zeichnen von Flachorna⸗ menten im Umriß nach Vorbildern und aus dem Gedächtnisse (auch im Ergänzen, Verändern, Kombiniren solcher Orna⸗ mente);

2) desgleichen im Zeichnen einfacher Körper nach Modellen;

3) ebenso im Zeichnen an der Schultafel, verbunden mit methodischen Erläuterungen (siehe Anmerkung);

4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Hülfs⸗ und Lehr⸗ mitteln des Zeichenunterrichts und mit den Grundzügen der ornamentalen Formenlehre;

5) Sicherheit in der Handhabung des Reißzeugs, der Schiene und des Dreiecks sowie Vertrautheit mit den Auf⸗ gaben der ebenen Geometrie und mit den einfachsten Begriffen der Perspektive.

In der Prüfung für hohere Mädchenschulen werden die oben in §. 3 unter 4 und 5 aufgeführten Forderungen dahin verschärft, daß

bei 4 auch Bekanntschaft mit den Hauptmomenten der allgemeinen Kunstgeschichte;

bei 5 Verständniß der wichtigsten Regeln der Parallel⸗ Projektion und Schatten⸗Konstruktion verlangt wird.

Außerdem treten hinzu:

6) eine Aufgabe im Zeichnen von Ornamenten nach plastischen Vorbildern in schattirter Ausführung;

7) eine Aufgabe im Zeichnen (bezw. Malen) nach lebenden Pflanzen oder anderen einfachen farbigen Gegenständen (Still⸗ leben).

0

Auch über das Maß der im §. 4 festgestellten For⸗ derungen hinaus kann sich eine Bewerberin auf ihren eigenen Wunsch einer Nachprüfung:

a. im figürlichen Zeichnen (nach Gipsabgüssen oder nach

dem Leben) und in der Anatomie;

b. im Landschaftszeichnen oder Malen;

c. im Entwerfen von Mustern für weibliche Handarbeiten unterziehen und einen darauf bezüglichen Zusatz in ihrem Zeugnisse erhalten.

Die Eintheilung der Prüfung bleibt dem Ermessen der Kommission anheimgestellt. Im Allgemeinen ist dahin zu wirken, daß wenigstens einer der im §. 3 und 4 unter 4 bezeichneten Gegenstände in einem schriftlichen Aufsatz behan⸗ delt und für die Klausurarbeiten bei der elementaren Prüfung höchstens ein Zeitraum von 2, bei der oberen Prüfung von 4 Tagen aufgewendet werde. 1“ 1

Die Kommission ist ermächtigt, einerseits als Ergänzung der im §. 3 unter 3 aufgeführten Forderungen von den Be⸗ werberinnen, insbesondere von denjenigen, welche noch keine öffentliche Prüfung abgelegt haben, die Abhaltung einer Probe⸗ lektion zu verlangen, andererseits solchen, welche ihr vortheil⸗

haft und zur Genüge bekannt sind, die Probearbeiten theil⸗ weise zu erlassen. 8

Auf Grund der bestandenen Prüfung werden die Zeugnisse in folgender Fassung ausgestellt:

p⅛. fession, hat nach Beibringung der vorschriftsmäßigen Zeugnisse über ihre allgemeine Bildung vor der unterzeichneten Kom⸗ mission eine Prüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 23. April 1885 bestanden und hierbei folgende Censuren erhalten:

1) Zeichnen von Flachornamenten im Umriß nach Vor⸗ bildern und aus dem Gedächtniß: 2) Zeichnen einfacher Körper nach Modellen:

3) Zeichnen von Ornamenten (und verzierten Architektur⸗

theilen) schattirt nach plastischen Vorbildern:

4) Zeichnen (bezw. Malen) nach lebenden Pflanzen u. s. w. (Stillleben):

5) Zeichnen an der Schultafel, verbunden mit methodischen Erläuterungen:

6) Lehrmittelkunde, ornamentale (und architektonische) Formenlehre, allgemeine Kunstgeschichte:

7) Gebundenes Zeichnen, Projektionslehre, (event. Außer⸗ dem hat sie sich einer freiwilligen Prüfung im figür⸗ lichen Zeichnen ꝛc. mit . . . .. Erfolg unterzogen.)

Hiernach wird N. N. für befähigt erklärt,

entweder an mahen e Volks⸗ und Mittelschulen, oder an mehrklassigen Volks⸗ und Mittelschulen und an höheren Mädchenschulen Unterricht im Zeichnen zu ertheilen.

Die Zeugnisse sind durch das Siegel der Kommission und die Unterschrift des Vorsitzenden und eines zweiten Mitglieds derselben zu beglaubigen.

8. S 8 1 Beim Eintritt in die Prüfung hat die Bewerberin 12

an Gebühren zu erlegen. Für die Ausstellung des Zeugnisses tritt hierzu noch ein Stempel im Betrage von 1 50 ₰.

§. 9.

Hat eine Bewerberin die Prüfung nicht bestanden, so darf sie sich bei dem nächsten Termine derselben nochmals unter⸗ ziehen. Je nach Befinden darf die Kommission sie hierbei von einzelnen Fächern, falls sie in denselben bei der ersten Prüfung entsprechende Befähigung nachgewiesen hat, dispensiren.

Anmerkung zu §. 3 Nr. 3.

Diese Prüfungsaufgabe ist dazu bestimmt, die eigentliche Lehrbefähigung der Bewerberinnen zu erweisen und, soweit als möglich, eine wirkliche Lehrprobe vor einer Schulklasse zu er⸗ setzen. Die Zeichnungen an der Schultafel sollen sich im Gebiete des Freihandzeichnens auf die einfachsten Formen von Flachornamenten, im Gebiete des Gebundenen Zeichnens auf Konstruktionen elementarer Natur beschränken (wie sie vorzugsweise in den unteren Klassen mit obligatori⸗ schem Zeichenunterricht zur Anwendung kommen), sie müssen jedoch stets in der Art und Weise entwickelt und mit derjeni⸗ gen Korrektheit ausgeführt werden, welche bei Vorzeichnungen des Lehrers vor den Augen der Schüler erforderlich sind.

Unter „methodischen Erläuterungen“ ist zu ver⸗ stehen, daß die zu Prüfende einerseits eine vollständige und schulgerechte Anleitung zur Lösung einer bestimmten (einfachen) Zeichenaufgabe der oben bemerkten Art zu ertheilen, anderer⸗ seits die Stelle deutlich zu kennzeichnen wisse, welche die ihr vorgelegte Aufgabe im Stufengang des Unterrichtes überhaupt einnimmt.

Berlin, den 23. April 1885. .

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Goßler.

II zur Bewerbung um zwei Stipendien der Jacob Salingschen Stiftung.

Aus der unter dem Namen „Jacob Salingsche Stiftung“ für Studirende der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, jetzt Fach⸗ Abtheilung III und IV der Königlichen Technischen Hochschule in Berlin begründeten Stipendien⸗Stiftung sind vom 1. Ok⸗ tober d. J. ab zwei Stipendien in Höhe von je 600 zu vergeben.

Nach dem durch das Amtsblatt der Königlichen Regie rung zu Potsdam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichte Statute sind die Stipendien dieser Stiftung von dem frühe ren Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei ten und nachdem das technische Unterrichtswesen vom 1. Apri 1879 ab auf das Ressort des Ministeriums der geistlichen ꝛc Angelegenheiten übergegangen ist, von dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten an be dürftige, fähige und fleißige, dem preußischen Staatsver bande angehörige Studirende der genannten Anstalt auf die Dauer von drei Jahren unter denselben Bedingungen zu ver⸗