1885 / 131 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

leihen, unter welchen die Staatsstipendien an Studirende dieser Anstalt bewilligt werden.

Es können daher nur solche Bewerber zugelassen werden, welchen, wenn sie die Abgangsprüfung auf einer Gewerbe⸗ schule abgelegt haben, das Prädikat „mit Auszeichnung be⸗ standen“ zu Theil geworden ist, oder, wenn sie von einer Realschule oder einem Gymnasium mit dem Zeugniß der Reife versehen sind, zugleich nachzuweisen vermögen, daß sie sich durch vorzügliche Leistungen und hervorragende Fähigkeiten ausgezeichnet haben.

Bewerber um die vom 1. Oktober d. J. ab zu vergeben⸗ den Stipendien werden aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche an diejenige Königliche Regierung resp. Landdrostei zu richten, deren Verwaltungsbezirke si ihrem Domizil nach angehören.

Dem Gesuche sind beizufügen:

1) der Geburtsschein,

2) ein Gesundheitsattest, in welchem ausgedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für die praktische Ausübung des von ihm erwählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts in der Anstalt besitze,

3) ein Zeugniß der Reife von einer zu Entlassungs⸗ prüfungen berechtigten Gewerbe⸗ oder Realschule oder von einem Gymnasium,

4) die über die etwaige praktische Ausbildung des Be⸗ werbers sprechenden Zeugnisse,

5) ein Führungsattest, 1 6;) ein Zeugniß der Ortsbehörde resp. des Vormund⸗ schaftsgerichts über die Bedürftigkeit mit spezieller Angabe der Vermögensverhältnisse des Bewerbers,

7) die über die militärischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papiere, aus welchen hervorgehen muß, daß die Ableistung seiner Militärpflicht keine Unterbrechung des Unter⸗ richts herbeiführen werde,

8) falls der Bewerber bereits Studirender der Gewerbe⸗ Akademie bezw. der III. und IV. Fach⸗Abtheilung der hiesigen Königlichen Technischen Hochschule ist, ein von dem Rektor der Anstalt auszustellendes Attest über Fleiß, Fortschritte und Fähigkeiten des Bewerbers.

Beerlin, den 2. Juni 1885. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ v Angelegenheiten. v Im Auftrage: Freiff

Ministerium für Landwirthschaft, und Forsten.

In Folge der anderweiten Verwaltungs⸗Organisation in der Provinz Hannover ist vom 1. Juli d. J. ab übertragen

worden: bei der Königlichen Regierung zu Hannover: dem Ober⸗Forstmeister Kraft die Ober⸗Forstmeisterstelle, dem Forstmeister Münter zu Hannover die Forstmeisterstelle

Hannover⸗Nienburg, und dem Forstmeister von Schle⸗ brügge zu Hannover die Forstmeisterstelle Hannover⸗Springe;

bei der Königlichen Regierung zu Hildesheim: dem Ober⸗Forstmeister Constantin zu Kassel die Ober⸗ Forstmeisterstelle, dem Forstmeister Erythropel zu Hannover die Forstmeisterstelle Hildesheim⸗Klausthal, dem Forstmeister Sievers zu Hannover die Forstmeisterstelle Hildesheim⸗Lautenthal, dem Forstmeister Wallmann zu annover die Forstmeisterstelle Hildesheim⸗Northeim, dem orstmeister Rüther zu Hannover die Forstmeisterstelle ildesheim⸗-Münden, dem Forstmeister Müller die Forst⸗ meisterstelle Hildesheim⸗Solling, und dem Forstmeister Schnei⸗ dewind die Forstmeisterstelle Hildesheim⸗Lauterberg;

bei der Königlichen Regierung zu Lüneburg: dem Ober⸗Forstmeister Danckelmann die Ober⸗Forst⸗ eisterstelle, dem Forstmeister Erck zu Hannover die Forst⸗ eisterstelle Lüneburg⸗Gifhorn, dem Forstmeister Duckstein zu Hannover die Forstmeisterstelle Lüneburg⸗Göhrde, und dem Forstmeister Zangemeister zu Hannover die Forstmeister⸗ stelle Lüneburg⸗Munster; bei der Königlichen Regierung zu Osnabrück: srel dem Ober⸗Forstmeister Ziemann die Ober⸗Forstmeister⸗ elle; bei der Königlichen Regierung zu Stade: em Ober⸗Forstmeister Hassenstein die Ober⸗Forst

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

JEbq1183”

Die von den Stammaktien und Prioritäts⸗Obligationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn statutenmäßig zu tilgenden

1785 Stück Stammaktien zu 100 Thlr.,

Prioritäts⸗Obligationen Ser. zu 100 Thlr. ⁷¼ 22 1 22 50 2

1. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße 92/93, in Gegen⸗ wart eines Notars öffentlich verloost. Berlin, den 2. Juni 1885. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Die dem Hotelbesitzer Haberkorn in Myslowitz gemäß §. 1 des Gesetzes gegen den verbrecherischen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 unterm 2. Januar cr. zum Besitz und Vertricb von Sprengstoffen ertheilte Erlaubniß habe ich zurückgenommen.

Kattowitz, den 6. Juni 1885.

Königliche Landrath.

* *

Sch midt, Kreissekretär.

8 Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königlich sächsische Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift:

„Sozialdemokratische Lieder und Dekla⸗

mationen. Siebente vermehrte und verbesserte Auf⸗

ürich. Verlag der Volksbuchhandlung. 1883.

lage. 3 Genossenschaftsbuchdruckerei Hottingen⸗Zürich“

Schweiz. verboten. Dresden, am 4. Juni 1885. Kaäniglich saͤchsische Kreishauptmannschaft. von Koppenfels.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest aus Rußland. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Maß⸗ regeln gegen die Rinderpest betreffend, und der dazu erlassenen revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 verordne ich unter der nachbenannten landespolizeilichen Anordnungen, und zwar: 1) der landespolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1883 (Amtsblatt Stück 18 Seite 99);

2) der landespolizeilichen Anordnung vom 16. Januar 1884 (Amtsblatt Stück 4 Seite 14);8b

3) der landespolizeilichen Anordnung vom 24. Oktober 1884 (Amtsblatt Stück 44 Seite 267);

4) der landespolizeilichen Anordnung vom 2. März 1885 1 (Amtsblatt Stück 10 Seite 51), für den Umfang der Kreise Neidenburg und Ortelsburg was folgt:

.Einfuhrverbote und Beschränkungen. 1 5,1.

An die Stelle der 88. 1 und 2 der landespolizeilichen Anordnung vom 31. Mai 1881 (Extra⸗Blatt zu Stück 22 des Amtsblattes) treten bis auf Weiteres die nachfolgenden Bestimmungen:

Die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh, Ziegen aus Rußland ist verboten. 3. 3

Schafen und

Das Einfuhrverbot erstreckt sich zugleich, soweit nicht der §. 4 dieser Anordnung Ausnahmen zuläßt:

a. auf alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse);

b. auf Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streu⸗ materialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge;

c. auf unbearbeitete (beziehungsweise keiner Fabrikwäsche unterworfene) Wolle, Haare und Borsten, aufgebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und auf Lumpen.

8 . Die Einfuhr der nachbenannten Gegenstände: a. von vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen,

b. von Wolle, Haaren und Borsten,

c. von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen,

d. von vollkommen lufttrockenen, von thierischen Weich⸗

theilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen,

e, von in Säcken verpackten Lumpen, ist gestattet, sofern die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahn⸗ wagen erfolgt und durch amtliche Begleitscheine nachgewiesen ist, daß die betreffenden Gegenstände aus völlig seuchenfreien Gegenden stammen.

Unter der zuletzt erwähnten Bedingung kann auf Grund besonderer Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten und unter Anordnung der nach den besonderen Umständen erfor⸗ derlichen Sicherheitsmaßregeln die Einfuhr der vorstehend zu a bis e bezeichneten Gegenstände auch auf Landwegen ge⸗ stattet werden. 8

Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungs⸗ mittel verwendet ist, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoch am Bestimmungsorte zu vernichten.

II. Transport von Rind⸗ und Schafvieh auf Eisenbahnen.

2 E

Bezüglich des Transportes von Rindvieh auf Eisen⸗ bahnen wird der §. 4 der landespolizeilichen Anordnung vom 31. Mai 1881 (Extrablatt zu Stück 22 des Amtsblattes) dahin ergänzt, daß die Verladung von inländischem Rindvieh

im Kreise Neidenburg auf den Stationen Illowo, Soldau und Gr.⸗Koschlau, im Kreise Ortelsburg auf den Stationen Ortelsburg, Passenheim und Schwentainen, auf jeder dieser Stationen jedoch nur an bestimmten, durch die betreffenden Kreisblätter bekannt zu machenden Tagen erfolgen darf. 6 8

Die Zulassung von inländischem Rindvieh zum Eisen⸗ bahntransporte innerhalb der Kreise Neidenburg und Ortels⸗ burg unterliegt, abgesehen von den nach § 5 der landes⸗ polizeilichen Anordnung vom 31. Mai 1881 zu erfüllenden Bedingungen, der ferneren Einschränkung, daß dasselbe nur in gemästetem Zustande und nur dann zur Verladung gelan⸗ gen darf, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, daß das Vieh zur sofortigen Schlachtung bG ist.

Inländisches Schafvieh darf zum Eisenbahntransport innerhalb der Kreise Neidenburg und Ortelsburg nur auf den im §. 5 bezeichneten Stationen, ferner nur an bestimmten, durch die betreffenden Kreisblätter für jede Station bekannt zu machenden Verladetagen, außerdem aber nur dann zuge⸗ lassen werden, wenn es sich im gemästeten Zustande befindet, von dem beamteten Thierarzt an der Verladestelle untersucht und frei von jeder verdächtigen Krankheitserscheinung befunden worden ist. Verladungen von Schafvieh auf anderen als den vorbezeichneten Stationen oder an anderen als den festgesetzten Tagen bedürfen der Genehmigung desjenigen ven in dessen Kreise die Verladungsstation sich be⸗

ndet. III. Schlußbestimmungen. Die Vorschriften der landespolizeilichen Anordnung vom 31. Mai 1881, soweit dieselben nicht durch die vorstehenden Bestimmungen außer Kraft gesetzt oder ergänzt sind, bleiben in fortdauernder Geltung.

Bezüglich des Verbots der Einfuhr von Schweinen aus Rußland auf Landwegen, sowie mittels der Eisenbahn be⸗ wendet es bei den Vorschriften der landespolizeilichen An⸗

ordnung vom 22. September 1884 (Amtsblatt Stück 39 Seite 635). §. 9

Vorstehende Anordnung tritt mit dem 1. Juni 1885 in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen des §. 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs, sowie des Reichs⸗ gesetzes vom 21. Mai 1878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 95) und in den von jenen Bestimmungen nicht getroffenen nach den Straf⸗ bestimmungen der nachfolgenden Polizei⸗Verordnung bestraft.

Polizei⸗Verordnung.

Auf Grund der §§. 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 in Verbin⸗ dung mit den §§. 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei⸗ verwaltung vom 11. März 1850 wird, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bezirksausschusses, hiermit verordnet:

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende landespolizei⸗ liche Anordnung werden, soweit sie nicht unter die Straf⸗ bestimmungen des Reichs⸗Strafgesetzbuches und Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 95) fallen, mit Geldstrafen von 10 bis zu 60 bestraft.

Mit dem im §. 9 der vorstehenden landespolizeilichen An⸗ ordnung bezeichneten Tage treten die nachbenannten Polizei⸗ verordnungen und zwar:

a. die Polizeiverordnung vom 16. Januar 1884 (Amts⸗

latt Stück 4 Seite 14 Nr. 47); b. die Polizeiverordnung vom 16. Januar 1884 (Amts⸗ blatt Stück 4 Seite 14 Nr. 48);

c. die Polizeiverordnung vom 24. Oktober 1884 (Amts⸗

blatt Stück 44 Seite 268);

d. die Polizeiverordnung vom 11. April 1885 (Amtsblatt

Stück 16 Seite 87) vi außer Kraft.

Königsberg, den 22. Mai 1885;

Der Regierungs⸗Präsident.

8—

Steinmetz.

MNichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen am Sonnabend Abend eine Spazierfahrt durch den Thiergarten.

Gestern empfingen Se. Majestät den Hofmarschall Grafen Perponcher und sodann den Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch, den General der Infanterie von Strubberg sowie den General⸗ Intendanten der Königlichen Schauspiele, von Hülsen.

Auch gestern machten Se. Majestät in der Abendstunde eine Spazierfahrt.

Heute Mittag ließen Sich Allerhöchstdieselben von dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wil⸗ mowski, Vortrag halten.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich, nachdem Höchstderselbe am 4. d. M., Abends 11 Uhr, mittelst Extrazuges Königsberg verlassen hatte und am 5. d., Vormittags 10 Uhr, in Berlin ein⸗ getroffen war, an demselben Tage um 2 Uhr nach Sig⸗ maringen, um der feierlichen Beisetzung des verewigten Fürsten Karl Anton von Hohenzollern, Königliche Hoheit, beizuwohnen.

In der Begleitung des Kronprinzen befanden sich die persönlichen Adjutanten Oberst von Sommerfeld und Ritt⸗ meister Freiherr von Vietinghoff.

Se. Kaiserliche Hoheit traf am 6. d., früh 8 Uhr, in Sigmaringen ein und trat am 7. über Baden⸗Baden di Rückreise nach Berlin an.

Das „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ veröffentlicht nach⸗ stehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betreffend Anlegung von Trauer für den verewigten General der Infanterie Fürsten von Hohenzollern, Königliche Hoheit:

Ich wünsche, daß Meine Armee an Meiner aufrichtigen und tiefen Trauer um den hochverdienten verewigten General der In⸗ fanterie Fürsten von Hohenzollern Königliche Hoheit Theil nimmt, und bestimme demzufolge, daß die Offiziere des 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 26 und die des Hohenzollernschen Füsilier⸗ Regiments Nr. 40 vierzehn Tage, die in den Hohenzollernschen Landen garnisonirenden Offiziere dagegen vier E Trauer (Flor um linken Unterarm) anzulegen haben.

Berlin, den 3. Juni 1885.

Wilhelm. An das General⸗Kommando des IV. Armee⸗Corps. An das General⸗Kommando des VIII. Armee⸗Corps. An das General⸗Kommando des XIV. Armee⸗Corps.

Bei den mit mehreren Richtern besetzten Amts⸗ gerichten ist die Aufsicht über die bei denselben angestellten oder beschäftigten nicht richterlichen Beamten in Fällen, in welchen der von dem Justiz⸗Minister mit der Aufsicht beauf⸗ tragte Richter ausscheidet oder zeitweise verhindert ist, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, bis auf anderweite besondere Anordnung des Justiz⸗Ministers, nach einer Verfügung dessel⸗ ben vom 29. v. M., stets von dem dem Dienstalter nach ältesten Richter zu führen.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnanit auggestellten in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat April d. J. auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 39 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 31 477,13 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 13 639 Courier⸗ und Schnellzüge, 109 208 Personenzüge, 62 494 gemischte Züge und 104 883 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 3030 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 25 391 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 686 488 621 Achskilometer bewegt, von denen 213 301 621 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 185 341 fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1134 oder 0,61 pCt. (gegen 0,57 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,35 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 400

b während die

durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 734 Verspätungen (é= 0,40 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,24 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 173 841 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 650, oder 0,37 pCt., mithin 0,03 pCt. weniger. In

Folge der Verspätungen wurden 426 Anschlüsse versäumt (gegen

383 in demselben Monat des Vorjahres und 306 im Vor⸗

monat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugverspätungen

enommen, so kommen in erster Reihe: die Oberhessi⸗ schen Eisenbahnen (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 1 Verspä⸗ tung) mit 1,00 pCt., die Stargard⸗Küstriner Eisenbahn (1 An⸗ chluß⸗Versäumniß auf 1 Verspätung) mit 1,00 pCt., die West⸗

holsteinische Eisenbahn (2 Anschluß⸗Versäumnisse auf 2 Ver⸗

pätungen) mit 1,00 pCt., die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn (17 An⸗ uß⸗Versäumnisse auf 19 Verspätungen) mit 1,12 pCt., Mecklenburgische Friedrich Franz⸗Eisenbahn (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 6 Verspätungen) mit 6,00 pCt., die Elsaß⸗Lothringischen Eisenbahnen (11 Anschluß⸗Versäum⸗ isse auf 67 Verspätungen) mit 6,09 pCt., die Badenschen ahnen (9 Anschluß⸗Versäumnisse auf 58 Verspä⸗ die Oldenburgischen Staats⸗Eisenbah⸗ nen (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 13 Verspätungen) mit 13,00 pCt., die letzten Stellen einnehmen, und auf 3 Eisen⸗ bahnen 19 Verspätungen ohne Anschluß⸗Versäumnisse und auf 13 Eisenbahnen weder Verspätungen noch Anschluß⸗Versäum⸗ nisse vorgekommen sind.

Der General⸗Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, General⸗Inspecteur der Artillerie, ist von der am 31. v. Mts. nach dem Rhein angetretenen Dienstreise hierher zurückgekehrt.

Wiesbaden, 5. Juni. Der Kommunal⸗Landtag beschloß in seiner heutigen (8.) öffentlichen Sitzung nach Er⸗ ledigung des Protokolls auf die Berichte der Wegebaukom⸗ mission: a. den Antrag auf Erhöhung der zur Erhaltung der Chausseen innerhalb des kommunalständischen Verbandes im Regierungsbezirk Wiesbaden ausgeworfenen Jahresrente noch⸗ mals in die Kommission zurückzuverweisen; b. ein Gesuch des Gewerbevereins zu Holzappel um den Bau einer Bezirks⸗ straße von Laurenburg über Holzappel nach Montabaur an den ständischen Ausschuß zur Berücksichtigung und Verfügung abzugeben; c. den Bau eines Verbindungswegs zwischen dem Bahnhofe Friedensdorf mit der Biedenkopf⸗Gladenbacher Be⸗ zirksstraße von dem ständischen Ausschusse noch einmal berathen zu lassen. Auf den Bericht der Eingabenkommission wurde das wieder⸗ holte Gesuch der Kinder des verstorbenen Keller zu Glashütten um Brandentschädigung abgelehnt. Auf Grund des Berichts der Rechnungsprüfungskommission ward über zwei nachträg⸗ lich eingegangene Rechnungen Decharge ertheilt. Die Finanz⸗ kommission berichtete sodann über den Antrag der nassauischen Landesbank⸗Direktion, betreffend die Emission einer wei⸗ teren Serie von Schuldverschreibungen der nassauischen Landesbank im Nominalbetrage von 10 Millionen Mark und Bestimmung des Zinsfußes auf 3 ½ Proz. und einer im Jahre 1892 beginnenden und im Jahre 1942 endigenden Tilgungs⸗ rate, und beantragte, denselben mit der Maßgabe zu ge⸗ nehmigen, daß nur 6 Mihionen ausgegeben werden. Ferner beantragte dieselbe Kommission in Betreff der Vorlage über die Gründung einer Unterstützungskasse für nicht pensionsberechtigte Beamte, bedienstete und ständige Arbeiter der kommunalständischen Verwaltung, den Beschluß für jetzt aus⸗ zusetzen, aber zu dem angegebenen Zwecke 1000 in den Etat einzustellen. Auf den Bericht derselben Kommission hin⸗ sichtlich der Bewilligung einer Beihülfe aus ständischen Mitteln zur Unterhaltung der Saalburg wurde der Betrag der vom ständischen Ausschusse bewilligten Unterstützung von 600 auf 1000 erhöht.

6. Juni. In der heutigen 9. Sitzung wurde zunächst die Neuwahl eines Mitgliedes des Landes⸗Bankbeiraths vor⸗ genommen, da der gewählte Rentier Knauer die Wahl abge⸗ lehnt hatte. Es wurde der Feldgerichtsschöffe Heinrich Weil aus Wiesbaden gewählt. Sodann wurde auf den Bericht der Eingabenkommission über das Gesuch der Antoinette Wohl⸗ farth in Schloßborn um Dispensation vom Wiederaufbau ihrer abgebrannten Mühle zur Tagesordnung übergegangen. Auf den Bericht der Wegebaukommission zu dem Gesuch des Willi Snell und Gen. zu Hahnstätten, betreffend die Abän⸗ derung der Polizeiverordnung über die Radfelgenbreite ward beschlossen, das Gesuch an den ständischen Ausschuß zur Berücksichtigung abzugeben. Sodann wurde der Bericht der Finanzkommission: a. zu dem Entwurfe des ständischen Finanzetats pro 1885/86, sowie zu den Unterstützungs⸗ gesuchen a. des Kuratoriums der Bergschule zu Dillenburg, 7. der Direktion der Idiotenanstalt zu Scheuern, 7. des Ge⸗ meinderaths zu Weilburg für die Landwirthschastsschule, 9. des Gemeinderaths zu Idstein für die Baugewerkschule, verlesen und mit den einzelnen vorgeschlagenen Modifikationen genehmigt. Auf den Bericht der Finanzkommission, betreffend die Verwendung der Ueberschüsse der Landesbank, wurde nach den gestellten Anträgen verfahren. Schließlich wurde noch der Verkauf einer Chausseebauparzelle an den Forstfiskus genehmigt. Nachdem die Tagesordnung hierdurch erledigt und die Geschäfte des Kommunal⸗Landtags beendet waren, schloß der stellvertretende Landtagskommissar denselben mit einem kurzen Rückblick auf seine Thätigkeit, worauf der Vorsitzende Graf von Matuschka ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König auosbrachte.

Sigmaringen, 6. Juni. (W. T. B.) Die Bei⸗ setzung der Leiche des Fürsten Anton ist heute unter Betheiligung der zahlresch hier anwesenden Fürstlichkeiten, der Generale, der weltlichen und geistlichen Behörden und der Deputationen der Regimenter, deren Chef der Verstorbene gewesen, ersolgt. Nach dem feierlichen Trauergottesdienst in der Stadtkirche setzte sich der Leichenzug nach der Familien⸗ gruft in Bewegung. Unmittelbar hinter dem Sarge schritit Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihm zur Seite Se. Königliche Hoheit der Fürst Leopold von Hohenzollern und Se. Majestät der König Karl von Rumänien; sodann folgten Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Se. Hoheit der Herzog von Anhalt, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, der Fürst von Fürsten⸗ berg und die anderen zur Beisetzung erschienenen Fürstlichen Personen. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz hatte sofort nach Seiner Ankunft einen Kranz am Sarge des Fürsten niedergelegt. 1

7. Juni. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit

der Großherzog von Baden Baden⸗Baden abgereist.

Bayern. München, 8. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser von Oesterreich ist heute Morgen 8 ¼ Uhr hier eingetroffen und sogleich nach Feldafing weitergereist.

Regensburg, 7. Juni. (Allg. Ztg.) Die Beisetzung der Leiche des Fürsten von Thurn und Taxis hat gestern Vormittag 11 Uhr stattgefunden. Die Stadt war aus Anlaß der Todtenfeier beflaggt, der Verkehr eingestellt und alle Läden geschlossen. Ein Bataillon des 11. Infanterie⸗Regiments nahm in dem inneren Schloßhof Aufstellung, um während der Trauerceremonien die gebührenden Ehrenbezeigungen zu leisten. Die Einsegnung nahm Bischof Ignatius von Senestrey unter Assistenz einer zahlreichen Geistlichkeit vor, worauf die Beisetzung in der prachtvollen, unter der Fürstlichen Haus⸗ kapelle befindlichen Gruft erfolgte. An der Leichenfeier konn⸗ ten nur die angekommenen Fürstlichen Personen, die sämmt⸗ lichen Beamten des Fürsten und die speziell geladenen Gäste aus der Stadt theilnehmen. Als Vertreter Sr. Majestät des Königs wohnte Herzog Ludwig, im Namen ESr. Majestät des Deutschen Kaisers Oberst⸗Lieutenant von Panwitz, und im Namen Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich der erste Ober⸗Hofmeister Fürst von Hohen⸗ lohe der Trauerfeierlichkeit bei.

Württemberg. Stuttgart, 6. Juni. (St.⸗A. f. W.) Se. Majestät der König hat heute die Frühjahrsbesichtigung der Garnison Ludwigsburg vorgenommen. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg hat sich heute mittelst Sonderzuges nach Sigmaringen begeben, um den König bei der Beisetzung des Fürsten von Hohenzollern zu vertreten.

Baden. Baden, 7. Juni, Abends. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Abend 6 Uhr 50 Minuten von Sigmaringen zum Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hier angekommen und am Bahnhofe von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Altenburg, dem Grafen von Fürstenstein und dem Kabinets⸗Rath von dem Knesebeck empfangen worden.

Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 5. Juni. (Meckl. Anz.) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute aus London zurückgekehrt.

sind heute Mittag nach

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Juni. (W. T. B.) Bisher sind 275 Reichsrathswahlen vollzogen. Davon entfallen 118 auf die Linke, welche bisher insgesammt 18. Mandate verlor; der böhmische Großgrundbesitz wählte 6 Liberale und 17 Konservative; der oberösterreichische drei Konservative (darunter den Minister Grafen Falkenhayn), der Salzburger 1 Konservativen. Die Handelskammern von Brünn, Olmütz und Klagenfurt wählten 4 Liberale.

Pest, 6. Juni. (Wien. Abdz.) Die Installirung des Ober⸗Kurators des reformirten Donau⸗ Distrikts, Grafen Ludwig Tisza, fand heute Mittags in feierlicher Weise statt. Bischof Szasz eröffnete die Kirchen⸗ versammlung, hielt dem verstorbenen Grafen Melchior Lonyay eine Gedenkrede und verlas ein an die Wittwe desselben ab⸗ gesendetes Beileidschreiben, sowie deren Dankantwort, welche in das Protokoll aufgenommen wurden. Der Vorsitzende meldete hierauf die Erwählung des Grafen Ludwig Tisza zum Ober⸗Kurator und entsendete sodann eine Deputation an denselben, um ihn zum Erscheinen einzuladen. Bei dem Erscheinen des Grafen Tisza, welcher vom Minister⸗ Präsidenten Koloman von Tisza und dem Kronhüter Baron Nikolaus Pay begleitet war, begrüßte ihn Bischof Szäsz in einer gehaltvollen Rede, worauf Graf Tisza, nachdem er die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen erklärt hatte, den Eid leistete und in einer längeren Rede die Kirchenversammlung ersuchte, sich nicht von politischen Strömungen beeinflussen zu lassen, und die Jugenderziehung, Nächstenliebe, Toleranz, Pflege des guten Einvernehmens zwischen Kirche und Staat anempfahl. Hierauf begrüßte Theophil Fabinyi den neuen Ober⸗Kurator und leistete der neugewählte Schriftführer Szilägyi den Eid, womit die Kirchenversammlung geschlossen wurde.

Wie „Nemzet“ erfährt, richtete der Minister⸗Präsi⸗ dent an sämmtliche Obergespane ein Cirkularschreiben, in welchem er für deren eifrige, selbstlose und aufopfernde Wirksamkeit als Mitglieder der Gesetzgebung im Allgemeinen und insbesondere für ihre Haltung bei der Annahme der Oberhausreform seiner wärmsten Anerkennung und seinem Dank Ausdruck giebt.

Agram, 5. Juni. (Wien. Ztg.) Die kroatische Regnicolar⸗Deputation hielt heute eine Sitzung ab, in welcher beschlossen wurde: der Präsident Krestic solle sich mit der ungarischen Deputation ins Einvernehmen setzen und den Zeitpunkt für den Zusammentritt vereinbaren. Der Zusammentritt erfolgt wahrscheinlich Ende September.

Schweiz. Bern, 6. Juni. (W. T. B.) Die am 3. d. M. ausgewiesenen Anarchisten (neun Deutsche, ein Franzose, elf Oesterreicher) waren der anarchistischen Propaganda, aber nicht eines unter das Bundesstrafrecht fallenden Vergehens überwiesen. 1

Die spanische Regierung hat sich bereit erklärt, vom 1. Juli an der Pariser Konvention, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe, beizu⸗ treten.

Großbritannien und Irland. London, 6. Juni. (Allg. Corr.) Der Geburtstag der Königin wurde heute Morgen durch Glockengeläut und den Königlichen Salut ein⸗ geleitet. Die Parade der Garde fand in Gegenwart des Commandeurs⸗enschef statt, welcher seinerseits von dem Prinzen von Wales, dem Herzog von Edinburgh und einem glänzenden Stabe begleitet war. Abends werden die Minister⸗Bankette stattfinden, und für das Westende sind prachtvolle Illumi⸗ nationen vorbereitet. 8 88

Der Vize⸗Admiral Prinz Leiningen ist an Stelle des Admirals Corbett zum Kommandanten der Marine⸗ station am Nore ernannt worden. 1

Der „Daily Telegraph“ schreibt über die gestrige Kabinetsberathung: Die endgiltige Regelung der Dif⸗ ferenzpunkte zwischen den beiden Sektionen des Kabinets ist bis Montag verschoben worden, wenn Earl Spencer dem Kabinetsrath beiwohnen wird. Die Ministeriellen hegen die

Zuversicht, man werde zu einem solchen Arrangement gelangen, welches einen Bruch verhindern werde, der unter den jetzigen Zeitumständen den Aussichten der liberalen Partei verhängniß⸗ voll werden dürfte,

Nach aus Katro hier eingetroffenen amtlichen Nach⸗ richten ist das Gerücht von einem Auftreten der Cholera in Egypten völlig unbegründet.

6. Juni. (W. T. B.) Lumsden wurde bei seiner heutigen Ankunft in Charing Croß von einer großen Menschen⸗ menge enthusiastisch begrüßt.

Ottawa, 5. Juni. (A. C.) Der Indianer⸗ Häuptling Big Bear hat nach mehrtägigen Schar⸗ mützeln mit General Strange's Truppen bei Fort Pitt (in welchen drei Soldaten verwundet wurden, darunter einer tödtlich) schließlich am vorigen Sonntag einen Parla⸗ mentär zu dem General gesandt; eine Shrapnel⸗Granate aber, welche auf den Flaggenträger abgefeuert wurde, tödtete denselben. Als Big Bear Kunde von General Middletons Bewegung gegen ihn, von Battleford aus, empfing, verließ er sein Lager und zog sich nach Noroden zurück. Er verfügt über 800 wohlbewaffnete Krieger. General Middleton folgt ihm; noch ist jedoch kein Zusammenstoß gemeldet worden.

Frankreich. Paris, 6. Juni. (Köln. Ztg.) Der englische General Sir Peter Lumsden traf heute Mor⸗ en in Paris ein. General Lewal, der frühere Kriegs⸗ Minister, wurde zum kommandirenden General des X. Armee⸗ Corps in Rennes ernannt.

6. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer nahm heute mehrere Artikel des Rekrutirungs⸗Gesetzes an. Die Berathung des Gesetzes über die Wiederherstellung des Listenskrutiniums, welches bei der Berathung im Senat Abänderungen erfahren hat, soll am Montag statt⸗ finden. Die Kommission für dieses Gesetz beantragt die Annahme der von dem Senat beschlossenen Abänderungen.

Italien. Rom, 6. Juni. (W. T. B.) Die Technische Kommission der Sanitätskonferenz genehmigte in ihrer heutigen letzten Sitzung die vorgeschlagenen Maßregeln gegen die Verbreitung der Cholera auf dem Land wege. Morgen findet die Schlußredaktion der Beschlüsse statt, welche der Konferenz in der nächsten Plenarsitzung unterbreitet werden sollen.

Griechenland. Athen, 6. Juni. (W. T. B.) Nach weiteren aus Candia hier eingegangen Nachrichten hat die Ankunft des jüngst ernannten Gouverneurs, Savas Pascha, unter der Bevölkerung eine gewisse Aufregung hervorgerufen. Ein von der candiotischen Repräsen tanten⸗Versammlung ernannter Ausschuß begab sich an Bord des Dampfers, mit welchem der neue Gouverneur eingetroffen war, und erklärte demselben, daß seine Er⸗ nennung den Wünschen der Repräsentanten⸗Versammlung nicht entspreche. Der Minister des Aeußern, Delyannis, hat den griechischen Konsul auf Kreta telegraphisch angewiesen, seinerseits Alles zu thun, um zur Beschwichtigung der Aufregung beizutragen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juni. (W. T. B.) Von unterrichteter Seite wird das Gerücht von der Ermordung des Emirs von Afghanistan als unbegründet bezeichnet.

7. Juni. (W. T. B.) Großfürst Wladimir trat gestern eine Inspektionsreise in die St. Petersburger und Moskauer Militärbezirke an und wird auch den höchsten Norden, u. A. Novaja⸗Sem ja besuchen.

Amerika. New⸗York, 3. Juni. (Allg. Corr.) Die Truppen haben die feindseligen Apache⸗Indianer in New⸗Mexiko und Arizona so energisch verfolgt, daß sie das Gros der Bande gefangen nahmen. Ungefähr 50 Indianer entkamen, indem sie die Grenze nach Mexiko überschritten, während einige sich in die Berge flüchteten. Der Feldzug wird als beendigt angesehen. Die Truppen sind längs der ganzen Grenze auf der Hut, und weitere Ausschreitungen sind nicht gemeldet worden.

Süd⸗Amerika. Peru. Lima, 6. Juni. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Vier Bataillone des Generals Caceres haben ihre Dienste dem Präsidenten, General Iglesias, angeboten. Tausend Mann sollen von Lima abruͤcken, um Arequipa anzugreifen. Die Hafen stadt Mollendo wird am 8. Juni d. J. dem Handel ge⸗ öffnet werden.

Chile. Santiago, 1. Juni. (A. C.) Der chile⸗ nische Kongreß wurde heute eröffnet. Die Botschaft des Präsidenten konstatirt nach einem Hinweise auf die Finanzlage der Republik, daß die Einkünfte pro 1885 auf 36 000 000 Piaster und die Ausgaben auf 35 000 000 Piaster veranschlagt waren. Das Buͤdget pro 1886 weise veranschlagte Einnahmen von 35 800 000 Piaster und Ausgaben in Höhe von 34 000 000 Piaster auf; es verbleibe sonach ein Ueber schuß von 1 800 000 Piaster. Die am 1. Januar in der Staatskasse befindliche Summe betrug 14 500 000 Piaster. Im Laufe dieses Jahres wurde außer der üblichen Reduktion der Staatsschuld eine außerordentliche Tilgung von 350 000 Piastern bewerkstelligt.

Asien. China. Tientsin, 8. Juni. (W. T. B.) Li⸗Hung⸗Tschang theilte dem französischen Ge⸗ sandten Patenôtre eine Depesche des Vizekönigs aus Canton mit, wonach Liu⸗Vin⸗Phuoc, der Chef der Schwarzflaggen, Vorbereitungen treffe, auf Nunnan sich zurückzuziehen und Tongking zu räumen.

Afrika. Egypten. Alexandria, 4. Juni. (Allg. Corr.) In Folge der Abwesenheit von Kaufleuten und der gänzlichen Geschäftsstockung ist das Getreide neuer Ernte in den Provinzen Keneh, Girgeh und Minich un⸗ verkäuflich, und war die Regierung gezwungen, in diesen Distrikten die Steuern, anstatt in baarem Gelde, in Produkten zu erheben.

Suakim, 3. Juni. (A. C.) Os man Digma soll, wie es heißt, unter großen Mangel an Proviant leiden. Er hat die Frauen aus seinem Lager weggeschickt. Er sagt: er beabsichtige, die britischen Truppen nach dem Ramadan anzugreifen. Die Krankheiten unter den britischen Truppen haben beträchtlich nachgelassen; unter der italienischen Garni

son in Massauah grassiren jedoch Krankheiten sehr stark.