1885 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Schmidt, Professor (evangelische Theologie und bräisch), I“ b 8* FE1ö Professor (Philosophie und Pädagogik),

Dr. Bäumker, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Weinhold, Professor (Deutsch), Dr. Niese, Professor (alte Geschichte), Dr. Schaefer, Professor (mittlere und neuere Geschichte), Dr. Partsch, Professor (Geographie), 8 Dr. Gaspary, Professor (Französisch). Außerordentliche Mitglieder Dr. Schneider, Professor (Zoologie), Dr. Engler, Professor (Botanik), Dr. Poleck, Professor (Chemie und Mineralogie), Dr. Meyer, Professor (Physik), Dr. Kölbing, Professor (Englisch), Dr. Nehring, Professor (Polnisch). 5) Für die Provinz Sachsen in Halle a. S. Ordentliche Mitglieder: Dr. Keil, Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor (klassische Philologie, zugleich Direktor der Kommission), Dr. Hiller, Professor (klassische Philologie), Dr. Wangerin, Professor (Mathematik), Dr. Haym, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Vaihinger, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Gering, Professor (Deutsch), Dr. Dümmler, Professor (Geschichte und Geographie), Dr. Kirchhoff, Professor (Geographie), Dr. Volhard, Professor (Chemie), Dr. von Fritsch, Professor (Mineralogie), Dr. Greenacher, Professor (Zoologie), Dr. Kraus, Professor (Botanik), b Dr. Riehm, Professor (evangelische Theologie und He⸗ bräisch), b Dr. Hering, Professor (evangelische Theologie und He⸗ bräisch), 8 Dr. Elze, Professor (Englisch0h, Dr. Suchier, Professor (Französisch), Dr. Oberbeck, Professor (Physik). 6) Für die Provinz Schleswig⸗Holstein in Kiel. Ordentliche Mitglieder: Dr. Blaß, Professor (klassische Philologie, zugleich Di⸗ rektor der Kommission), 8 Dr. Karsten, Professor (Physik), 8 Dr. Stimming, Professor (Englisch und Französisch), Dr. Busolt, Professor (Geschichte), Dr. Krümmel, Professor (Geographie), Dr. Möller, Professor (evangelische Theologie und Hebräisch). Dr. Pochhammer, Professor (Mathematik), Dr. Krohn, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Vogt, Professor (Deutsch). Außerordentliche Mitglieder: Dr. K. Möbius, Professor (Zoologie), Dr. Ladenburg, Professor (Chemie), Dr. Ph. Möbius, Professor (Dänisch), Dr. Reinke, Professor (Botanik), Dr. Laspeyres, Professor (Mineralogie). 7) Für die Provinz Hannover in Göttingen. Ordentliche Mitglieder: Dr. Volquardsen, Professor (alte Geschichte, zugleich Direktor der Kommission), Dr. Sauppe, Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor (klassische Philologic), Dr. von Wilamowitz⸗Möllendorff, (klassische Philologie und alte Geschichte), G. E. Müller, Professor (Philosophie und Päda⸗ gogik),

Dr. Vollmöller, Professor (Französisch),

Dr. Schering, Professor (Mathematik),

Dr. Schultz, Professor und Konsistorial⸗Rath (evange⸗ lische Theologie und Hebräisch),

Dr. von Kluckhohn, Professor (I Geschichte),

Dr. Riecke, Professor (Physik),

Dr. V. Meyer, Professor (Chemie),

Dr. H. Wagner, Professor (Geographie),

Dr. Graf von Solms⸗Laubach, Professor (Botanik),

Ehlers, Professor (Zoologie), Dr. Heyne, Professor (Deutsch), „Nerpier, Professor (Englischh, von Könen, Professor (Mineralogie). Für die Provinz Westfalen in Münster. Ordentliche Mitglieder:

Dr. Schultz, Geheimer Regierungs⸗Rath (Pädagogik, zu⸗ gleich Direktor der Kommission),

Dr. Storck, Professor (Deutsch),

Dr. Langen, Professor (klassische Philologie),

Dr. Stahl, Professor (klassische Philologie),

Dr. Sturm, Professor (Mathematik),

Dr. Lindner, Professor (Geschichte und Geographie),

Dr. Schwane, Professor (katholische Theologie und Hebräisch),

Dr. Hagemann, Professor (Philosophie),

Dr. Spicker, Professor (Philosophie),

Dr. Brefeld, Professor (Botanik),

Dr. Hittorf, Professor (Physik),

Dr. Körting, Professor (Englisch und Französisch), MNiemann, Konsistorial⸗Rath (evangelische Theologie und Hebräisch),

Dr. Hosius, Professor (Mineralogie),

Dr. Landois, Professor (Zoologie),

Dr. Salkowski, Professor (Chemie).

9) Für die Provinz Hessen⸗Nassau in Marburg. Ordentliche Mitglieder:

Dr. Leopold Schmidt, Professor (klassische Philologie und alte Geschichte, zugleich Direktor der Kommission),

Dr. Lucae, Professor (Deutsch), vertreten bis zum 1. Juli cr. durch Professor Dr. Justi,

Dr. Caesar, Professor (klassische Philologie und alte

Dr. Weber, Professor (Mathematik),

Dr. Lenz, Professor (mittlere und neuere Geschichte)

Dr. Stengel, Professor (Französisch),

Professor

Dr. Graf Baudissin, Professor (evangelische Theologie

nd Hebräisch), Dr. Fischer, Professor (Geographie),

Bergmann, Professor (Philosophie und Pädago Melde, Professor (Physik), Wiegand, Professor (Botanik), Greef, Professor (Zoologie), 8 Bauer, Professor (Mineralogie), (Zincke, Professor (Chemie). 6 Außerordentliche Mitglieder: Weber, Pfarrer (katholische Theologie), Vietor, Professor (Englisch). 10) Für die Rheinprovinz in Bonn. 8 Ordentliche Mitglieder: I” Dr. Wilmanns, Professor (Deutsch, zugleich Direktor der Kommission), 8 Dr. Mangold, Konsistorial⸗Rath und Professor (evan⸗ gelische Theologie und Hebräisch), . Dr. Kaulen, Professor (katholische Theologie Hebräisch), 2 8 1 1 Dr. Lübbert, Professor (klassische Philologie), Dr. Nissen, Professor (alte Geschichte), Dr. Dove, Professor (mittlere und neuere Geschichte), „Rein, Professor (Geographie), Dr. Lipschitz, Professor und Geheimer Regierungs⸗ Rath (Mathematik), 8 1 Dr. Neuhäuser, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Witte, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Trautmann, Professor (Englisch), Dr. Foerster, Professor (Französisch), Dr. Kekule, Professor und Geheimer Regierungs⸗Rath mie), Dr. Clausius, Professor (Physik). Außerordentliche Mitglieder: Dr. Reusch, Professor (katholische Theologie und He⸗ bräisch), Dr. Bertkau, Professor (Zoologie), Dr. Strasburger, Professor (Botanik), Dr. von Lasaulr, Professor (Mineraleogie). Berlin, den 3. Juni 1885. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Auftrage Greiff.

und

Ministerium des Innern.

Bezüglich der in dem gefälligen Bericht vom 22. Dezember 1884 erörterten Frage: 1 ob die nachträgliche Anzeige der Vornamen eines Kindes zum standesamtlichen Geburtsregister (§. 22 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, R.⸗G.⸗Bl. S. 23) durch ein amtliches Schreiben des mit der Vollziehung ddeer Taufe betraut gewesenen Geistlichen erfolgen dürfe? bin ich, in Gemeinschaft mit dem Herrn Justiz⸗Minister, mit dem Reichs⸗Justizamt in Benehmen getreten.

Das Reichs⸗Justizamt hat sich mit der Auffassung (vergl. Erlaß meines Amtsvorgängers vom 18. Mai 1880, M.⸗Bl. f. d. i. Verw. S. 164) einverstanden erklärt,

woonach die nachträgliche Anzeige der Vornamen ebenso

wie die Anzeige des Geburtsfalles selbst mündlich zu machen ist, abgesehen allein von denjenigen Fällen, in denen auch die letztgedachte Anzeige schriftlich erfolgen darf.

Die Bestimmungen der §§. 17 bis 23 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 lassen so führt das Reichs⸗Justizamt aus in ihrem Zusammenhange keinen Zweifel darüber, daß die nachträgliche Anzeige der Vornamen in Gemäßheit des Schlußabsatzes im §. 22. a. a. O. einen Bestandtheil der Geburtsanzeige ausmacht, mithin, in Ermangelung besonderer Vorschriften, in derselben Weise wie die letztere zu erstatten ist. Hieraus folgt die Nothwendigkeit mündlicher An⸗ zeige beim Standesbeamten (§. 19 des Gesetzes), welche nur in den Ausnahmefällen des §. 20 durch eine in amtlicher Form erfolgende schriftliche Anzeige der Vorsteher oder zuständigen Beamten an den dort genannten Anstalten ersetzt werden kann. Eine weitergehende Ausnahme insbesondere zu Gunsten von denjenigen Pfarrern oder sonstigen Geistlichen, welche nicht etwa zu jenen Beamten des §. 20 ge⸗ hören, ist in dem Gesetz nicht vorgesehen. Solche Geistliche werden zwar unter Umständen als aus eigener Wissenschaft unterrichtete Personen im Sinne des §. 19 zu gelten haben, hieraus folgt aber für ihre Befugniß zu schriftlichen An⸗ zeigen ebensowenig etwas, wie aus dem ihren öffentlichen Schriftstücken etwa beizulegenden öffentlichen Glauben. Diese Rechtsauffassung hat auch Seitens des Bundesraths bei Gelegenheit der Berathung der Ausführungsverordnung zu dem Reichsgesetze vom 6. Februar 1875 grundsätzliche An⸗ erkennung gefunden. In den Protokollen des Bundesraths von 1875 §. 260 unter Nr. 12 Abs. 2 wird konstatirt: „Hierbei wurde davon ausgegangen, daß die nachträg⸗

liche Anzeige der Vornamen eines Kindes (§. 22

Abs. 3) in der Regel mündlich zu geschehen habe, die

schriftliche Anzeige nur in den Ausnahmefällen (§. 20)

genüge.“

Ew. Excellenz ersuche ich daher ganz ergebenst, demgemäß gefälligst nach wie vor verfahren, und vorkommenden Falles die Standesämter der dortigen Provinz mit Anweisung ver⸗

sehen zu wollen. Berlin, den 22. Mai 1885. Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten, Staats⸗ Minister, Herrn Grafen zu Eulenburg, Excel⸗ lenz zu Kassel.

Abschrift lasse ich Ew. Excellenz zur gefälligen Kenntniß⸗ nahme ergebenst zugehen.

Der Minister des Innern In Vertretung:

Herrfurth.

An alle anderen Herren Ober⸗Präsidenten und an

den Herrn Regierungs⸗Präsidenten in Sig⸗

maringen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Forst⸗Assessor, Lieutenant im Reitenden Feldjäger⸗ Chrps, von Bismarck, ist zum Oberförster ernannt, und demselben die Oberförsterstelle Hundeshagen mit dem Amtssitz zu Bucharzewo im Regierungsbezirk Posen übertragen worden.

Der bisherige Geheime Registrator Paul Hoppe ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten er⸗ nannt worden.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 1. Juni. Prinz ilhelm von Württemberg, Königliche Hoheit, Gen. Lt à la suite des Garde⸗Hus. Regts., ein vom 6. Dezember 1883 datirtes Patent seiner Charge verliehen. Prinz Heinrich XIII Reuß Durchlaucht, Gen. Major und Commandeur der 11. Kav. Brig., unter Belassung in dieser Stellung und in dem Verhältniß als Gen. à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zum General⸗ Lieutenant, mit dem Range eines Divisions⸗Commandeurs, befördert. Prinz Leopold zu Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen Durchlaucht, Gen. Major à la suite der Armee, Mischke, Gen. Major von der Armee, v. Winterfeldt, Gen. Major und persön⸗ licher Adjut. des Prinzen Alexander von Preußen Königliche Hoheit, Roerdansz, Gen. Major und Inspecteur der 2. Fuß⸗Art. Insp., v. Hesberg, Gen. Major, beauftr. mit der Führ, der Kav. Div. des I. Armee⸗Corps, dieser unter gleichz. Ernennung z. Commdr. der Div., Sandkuhl, Gen. Major und Inspecteur der 4. Ingen. Insp., v. Zglinitzki, Gen. Major und Inspecteur der 1. Feld⸗Art. Insp., zu Gen. Lts. befördert. 2. Juni. Frhr. v. Bissing, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 20 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗Abtheil. des Großen Generalstabes, unter Stellung à la suite des gedachten Regiments, zum Eiser⸗ bahn⸗Linienkommissar in Schwerin ernannt. 4. Juni. Spohr, Zeug⸗Premier⸗Lieutenant vom Artillerie⸗Depot in Karls⸗ ruhe, zum Zeug⸗Hauptm., Ebermannn, Zeug⸗Lt. von der Artillerie⸗ Werkstatt in Spandau, zum Zeug⸗Pr.⸗Lt. befördert. Bergmann, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 99, unter Verleihung des Ranges eines Brig. Commandeurs und unter Versetzung in den Generalstab der Armee, zum Chef des Generalstabes des V. Armee⸗ Corps ernannt. v. Holleben, Oberst und Abth. Chef im Großen Generalstabe, der Rang eines Brigade⸗Commandeurs verliehen. v. Friedeburg, Oberst und Chef des Generalstabes des V. Armee⸗ Corps, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zum ersten Direktionsmitgliede der Kriegs⸗Akademie, Steffen, Oberst à la suite des Generalstabes der Armee und erstes Direktionsmit⸗ glied der Kriegs⸗Akademie, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 99, ernannt. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, Rittm von der Res. des Kür. Regts. Nr. 4, mit der Uniform des Regts. der Gardes du Corps zu den Offizieren à la suite der Armee ver⸗ setzt. Neander v. Petersheiden, Sec. Lt. vom Garde⸗Schützen⸗ Bat., kommandirt zur Dienstleist. bei dem Hus. Regt. Nr. 1, in dieses Regt. versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Juni. Goßlar, Oberst⸗Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr 7 und Eisenbahn⸗Linienkommissar in Schwerin, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Oberst mit Pension und seiner bisher. Uniform zur Disp. gestellt. 4. Juni. Philipp, Oberst⸗Lt. z. D., zuletzt à la sunite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 20 und etatsmäßiges Mitglied der Art. Prüfungs⸗Kommission, der Charakter als Oberst verliehen. v. Gellhorn, Major a. D., zu⸗ letzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt Nr. 63, die Erlaub⸗ niß zum Tragen der Uniform des genannten Rezts. ertheilt. von Schlichting, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Major im Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaub⸗ niß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments, Rogalla v. Bieberstein, Major a. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 23, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unisorm des Gren. Regts. Nr. 11, mit seiner Pension, zur Disp. gestellt. Leu, Zeughauptm. vom Feuer⸗ werks⸗Laboratorium, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 31. Mai. Dr. Lütke Schwienhorst gen. Gerbert, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, der Abschied aus allen Milit. Ver⸗ hältnissen ertheilt.

Königlich Bayerische Armee.

Abschiedsbewtlligungen. 25. Mai. v Parseval, Pr. Lt. vom 2. Ulan. Regt., Frhr. v. Eichthal, Sec. Lt. vom Inf. Leib⸗Regt., der erbetene Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

1 Preußen. Berlin, 10. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen gestern gegen Abend noch eine längere Spazierfahrt.

Heute Vormittag empfingen Se. Majestät zunächst die Besuche Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinzlichen Herrschaften, Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm sowie Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Christian zu Schleswig⸗Holstein, und nahmen dann die Meldung des kommandirenden Generals des III. Armee⸗Corps, Grafen von Wartensleben, entgegen.

Um 1 ½ Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben von dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wil⸗ mowski, Vortrag halten.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin nach deren Ankunft in Baden Baden.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der kommandirende General des I. Armee⸗Corps, General⸗Lieutenant von Kleist, ist aus Königsberg i. Pr. hier wieder eingetroffen.

Der General⸗Lieutenant von Zglinitzki, Inspecteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist zur Abstattung persön⸗ licher Meldungen aus Posen hier angekommen.

Der hiesige französische Botschafter, Baron de Courcel, hat Berlin auf kurze Zeit verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fungirt der Botschafts⸗Rath Raindre als interimistischer Geschäftsträger.

Hannover, 8. Juni. Der neunzehnte han⸗ noversche Provinzial⸗Landtag ist heute Mittag 2 Uhr durch den Königlichen Kommissarius, Ober⸗Präsidenten und Wirklichen Geheimen Rath eröffnet worden:

Leipziger, mit folgender Rede

8 Hochgeehrte Herren!

Mit dem Erlasse der Kreis⸗ und Provinzial⸗Ordnung vom 6. und 7. Mai vorigen Jahres ist die für sechs Provinzen des preußischen Staats bereits gültige Verwaltungs⸗Gesetzgebung auf die Provinz annover mit gewissen durch die eigenartigen Verhältnisse derselben

ebotenen Abänderungen übertragen und tritt mit dem 1. Juli dieses Labres in Kraft; die Kreistage und Kreisausschüsse sind den gesetz⸗ lichen Vorschriften gemäß gebildet und es tritt heute auf Grund von Neuwahlen zum ersten Male der durch Allerhöchste Ordre vom 11. Mai dieses Jahres berufene neuorganisirte Provinzial⸗Landtag sammen. 3 Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich die Ehre, n Provinzial⸗Landtag in dem vollen Vertrauen zu begrüßen, daß derselbe das Wohl der Provinz sich stets als Richtschnur für seine zurch den § 34 der Provinzial⸗Ordnung begrenzte Thätigkeit dienen assen wird.

In Gemäßheit des §. 23 der Provinzial⸗Ordnung wird der

gandtag die Legitimation seiner Mitglieder zu prüfen und insbe⸗ ndere über einen Einspruch gegen das Wahlverfahren im Kreise * zu entscheiden haben.

Vor Allem und zunächst wird es nach §. 46 der Provinzial⸗Ord⸗ nung dem Landtage obliegen, durch ein landesherrlich zu genehmigendes Statut Festsetzungen über die Zusammensetzung des Prorinzial⸗Aus⸗ schusses zu treffen.

Der vorjährige Provinzial⸗Landtag hat den auf seine und seiner Organe wiederholte Anregung und unter Zuziehung provinzialständischer Kommissarien wesentlich im provinziellen Interesse ausgearbeiteten Ent⸗ wurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung der Wegegesetzgebung in der Provinz Hannover abgelehnt, auch anderweite positive Vor⸗ schläge nicht gemacht; die Königliche Staatsregierung ist daber zur Zeit nicht in der Lage, die allseitig als sehr dringlich anerkannte Ausgleichung zwischen den einzelnen Kreisen hinsichtlich der ihnen ob⸗ liegenden Wege⸗Unterhaltungslast weiter zu verfolgen.

Nachdem der letzte Provinzial⸗Landtag im Allgemeinen seine Bereitwilligkeit erklärt hat, die nach den für die Organisation der Gewerbekammern in Aussicht genommenen Bestimmungen den Provinzial⸗Verbänden zu übertragenden Rechte und Pflichten in Be⸗ ziehung auf die Provinz Hannover zu übernehmen, insbesondere auch für die durch die neue Einrichtung erwachsenden Kosten die Mittel der Provinz, wenn ouch zunächst nur bis auf Weiteres und vorbe⸗ haltlich der alljährlichen Bewilligung der Kosten im Etat des Provinzial⸗Verbands zur Verfügung zu stellen, so geht dem Provinzial⸗Landtage Seitens der Königlichen Staatsregierung eine diesen Gegenstand betreffende Vorlage zu, welche die Errichtung einer Gewerbekammer für die Provinz Hannover in Vorschlag bringt.

Mit dem Iakrafttreten der Kreisverfassung sind die auf der Aemterverfassung beruhenden Bestimmungen über die Wahl der Ver⸗ freter der nicht der Ritterschaft angehörigen Grundbesitzer in den Bezirken der Landschaft des Fürstenthums Lüneburg und der Graf⸗ chaften Hoya und Diepholz unausführbar geworden; die Land⸗ 88 haben daher eine Abänderung ihrer Statuten bezüglich dieser Bestimmungen nach Masgabe der Kreisverfassung beschlossen.

Die Ritterschaft des Herzogthums Bremen beabsichtigt, die statu⸗ tarischen Bestimmungen über den Ausschluß aus der Ritterschaft ab⸗ zuändern und zu ergänzen.

Ueber diese Statutenänderungen wird in Gemäßheit der Ver⸗ vordnung vom 11. Mai 1867 der Provinzial⸗Landtag sich gutachtlich zu äußern haben.

Außer der Wahl des Provinzial⸗Ausschusses wird der Landtag noch Wahlen für verschiedene Funktionen in der allgemeinen Ver⸗ waltung vollziehen müssen

Im Uebrigen wird die Thätigkeit des Landtages durch Vorlagen der provinzialständischen rgane in Anspruch genommen werden; der Landtag wird aus dem Berichte über die Ergebnisse der provinzial⸗ ständischen Verwaltung im Jahre 1884 und aus dem Haushalts⸗ Etat des Provinzial⸗Verbands für das Jahr 1886 die auch von der Königlichen Staatsregierung getheilte Ueberzeugung gewinnen, daß die Finanzlage der Provinz eine günstige ist und daß die auf Grund der bisherigen provinzialständischen Verfassung berufenen Organe der Drovinzial⸗Verwaltung auf allen ihr zugewiesenen Gebieten eine den Interessen der Provinz sehr foöͤrderliche und segensreiche Thätigkeit entwickelt haben.

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs erkläre ich als Königlicher Kommissarius auf Grund des §. 26 der Provinzial⸗ vordnung den hannoverschen Provinzial⸗Landtag für eröffnet.

Nach dem Schluß dieser Ansprache brachte der Stadt⸗ direktor Haltenhoff aus Hannover ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die versammelten Mitglieder lebhaft einstimmten.

Sachsen. Dresden, 9. Juni. (Dr. J.) Der König und die Königin beabsichtigen, die Königliche Villa zu Strehlen am Dienstag, den 16., zu verlassen, von welchem Tage ab das Königliche Hoflager nach Schloß Pillnitz ver⸗ legt wird.

Baden. Karlsruhe, 8. Juni. (Karlsr. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin gedenkt heute Abend Berlin zu verlassen und morgen, Dienstag, Vormittag in Karlsruhe einzutreffen, von wo der Großherzog Höchst⸗ dieselbe ohne Aufenthalt sofort nach Baden⸗Baden begleiten wird, um daselbst einen längeren Aufenthalt zu nehmen. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog wird wohl in einigen Tagen ebenfalls Potsdam zu mehrwöchentlicher Ab⸗ wesenheit verlassen.

O

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Juni. (Wien. Ztg.) Die „Pol. Corr.“ schreibt betreffs der Ueberstunden in gewerblichen Unternehmungen: In Hinblick auf den bevorstehenden Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes vom 8. März 1885, betreffend die Abänderung und Ergän⸗ zung der Gewerbe⸗Ordnung, haben die Minister des Handels und des Innern unter Bezugnahme auf die gleich⸗ zeitig erlassenen und im „Reichsgesetzblatt“ kundgemach⸗ ijen Verordnungen die Aufmerksamkeit der Landesstellen auf die durch dieses Gesetz in den Verhältnissen des gewerblichen Hülfs⸗ personals eingetretenen Aenderungen, insbesondere auf die zum Schutze der gewerblichen Hülfsarbeiter getroffenen Bestim⸗ mungen sowie auf die den Gewerbebehörden gemeinschaftlich mit den Gewerbe⸗Inspektoren daraus erwachsenden Obliegen⸗ heiten gelenkt. Vorbehaltlich späterer Weisungen wird in dem gegenwärtigen Erlasse der Vorgang bei Genehmigung von Ueberstunden normirt. Zur eigenen Richtschnur der Landesstellen und zur entsprechenden Verständigung der Unterbehörden wurde ersteren eröffnet, daß in allen Fällen der Genehmigung der Ueberstunden über ein gewisses, durch die Rücksichtnahme auf die Arbeitskraft vorgeschriebenes Maß nicht hinausgegangen werden darf. Als solches äußerstes Maß wird für die im Sinne des Gesetzes gegen bloße Anmel⸗ dung während dreier Tage im Monate gestattete Verlängerung der Arbeitszeit die Zahl von höchstens drei Ueberstunden über die elsstündige, beziehungsweise von zwei Ueberstunden über die zwölfstündige Arbeitszeit bezeichnet. Für die Bewilligung von Ueberstunden Seitens der Gewerbebehörden erster Instanz, welche sich längstens auf drei Wochen zu erstrecken hat, wird als Grenze die Zahl von zwei Ueberstunden über die elfstündige

und von einer Ueberstunde über die zwölfstündige Arbeitszeit

zu gelten haben. Auch kann eine solche Bewilligung höchstens ein Mal im Jahre erfolgen. Für die Bewilligung von Ueber⸗ stunden Seitens der politischen Landesbehörden gilt gleichfalls die Zahl von zwei Ueberstunden über die elfstündige, be⸗ ziehungsweise von einer Ueberstunde über die zwölsstündige Arbeitszeit, und zwar für die Dauer von höchstens zwölf Wochen im Jahre als Maximalgrenze. Der poli⸗ tischen Landesbehörde bleibt es anheimgestellt, vor Er⸗ theilung der ihr zustehenden Bewilligung das Gutachten des be⸗ treffenden Gewerbe⸗Inspektors einzuholen. Die Erledigung der Ansuchen um Bewilligung von Ueberstunden hat Seitens der Gewerbebehörde erster Instanz in jedem Falle binnen drei Tagen und Seitens der politischen Landesbehörde innerhalb drei Wochen zu erfolgen. Die von den Gewerbebehörden erster Instanz, beziehungsweise von den politischen Landes⸗ behörden, ertheilten Bewilligungen von Ueberstunden sind in der amtlichen Landeszeitung vierteljährlich, das erste Mal für die Zeit bis 30. September 1885, kundzumachen, und sind die betreffenden Nummern der amtlichen Landeszeitung jedesmal dem Handels⸗Ministerjum vorzulegen.

9. Juni. (W. T. B.) Von den im Ganzen vor⸗ zunehmenden 353 Reichsrathswahlen haben bisher 320 stattgefunden. Von den Gewählten gehören 167 der Regierungs⸗ partei, 132 den Deutschliberalen und die Uebrigen verschiedenen Parteischattirungen an. 8

Großbritannien und Irland. London, 10. Juni, Morgens. (W. T. B.) Dem „Standard“ zufolge hat sich der Premier Gladstone noch dem gestrigen Kabinetsrath am Abend nach Balmoral begeben, um der Königin die Demission des Kabinets zu unterbreiten. Das genannte Blatt glaubt: die Führer der Torypartei seien darauf vorbereitet, die Regierung zu übernehmen. Ueber die Zu⸗ sammensetzung des neuen Kabinets liegen noch keine näheren Angaben vor.

Im Unterhause hatte der Premier Gladstone er⸗ klärt: in Folge der vorgestrigen Abstimmung habe es das Kabinet als seine Pflicht erachtet, der Königin eine Mit⸗ theilung zu machen, deren Charakter augenscheinlich sei, obwohl er ihn nicht näher bezeichnen könne. Mr. Gladstone beantragte sodann die Vertagung der Sitzung bis Freitag, um die Entscheidung der Königin abzuwarten. Auch das Ober⸗ haus hat sich bis Freitag vertagt.

Bei einem von dem liberalen Klub in der City gestern veranstalteten Banket sprach sich der Präsident des Local Government Board, Dilke, mit großer Zuversicht über die nächsten allgemeinen Wahlen aus, welche einen glänzenden Sieg für die Liberalen ergeben würden, namentlich wenn Gladstone, wie man für wahrscheinlich halte, an der Spitze der Partei verbleibe. Ueber die Entschließung der Minister in Betreff des Votums des Unterhauses glaubte der Redner, große Reserve beobachten zu müssen, bis dieselbe der Königin unterbreitet worden sei. Was jedoch ihn angehe, so würde er es nicht bedauern, wenn die Torys Gelegenheit bekämen, das Budget, die afghanische Angelegenheit und die sehr wichtigen Fragen der neuen Verwaltung und Regierung der drei Länder des vereinigten Königreichs in dem Sinne zu behandeln, welchen sie in ihren Reden angedeutet hätten. Schließlich fügte der Redner noch hinzu, daß die afghanische Frage sich glück⸗ licherweise der vollständigen Lösung so sehr nähere, daß die Torys den Frieden Europas nicht mehr würden in Frage stellen können.

Portland, 9. Juni. (W. T. B.) Mehrere zu dem unter dem Kommando des Admirals Hornby stehenden Evolutions⸗Geschwader gehörende Kriegsschiffe, nämlich 15 Panzerschiffe verschiedener Klassen, 8 Torpedoboote, sowie mehrere Kanonenboote und Avisos sind heute Morgen von hier ausgelaufen.

Toronto, 7. Juni. (A. C.) General Middleton telegraphirt, daß die Bäande des Indianer⸗Häuptlings Big Bear sich in zwei Parteien aufgelöst hat. Dieselben flüchten auf verschiedenen Wegen und werden von den cana⸗ dischen Truppen verfolgt.

Frankreich. Paris, 9. Juni. (W. T. B.) die „Agence Havas“ mittheilt, wären in der gestrigen Sitzung der Suezkanal⸗Kommission von Seiten der englischen Delegirten mehrere Konzessionen gemacht worden, trotzdem aber eine Uebereinstimmung noch nicht erreicht wor⸗ den; indessen sei die Hoffnung vorhanden, daß demnächst die englischen Delegirten dem von den anderen Mächten aufge⸗ stellten vermittelnden Entwurf zustimmen würden.

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer theilte der Minister des Auswärtigen de Freycinet mit: der Regierung sei eine Depesche Patendtre'’s zugegangen, in welcher derselbe meldet, daß der Vertrag zwischen Frankreich und China heute um 4 Uhr in Tientsin unterzeichnet worden sei. China verzichtet nach dem Ver⸗ trage endgültig auf alle politischen Beziehungen zu Annam und erkennt alle aus dem von Frankreich errichteten Protek⸗ torat sich ergebenden Folgen an.

Oberst Herbinger beantragte heute Vormittag bei dem Krieg⸗Minister Campenon, daß sein Verhalten bei der Räumung von Langson dem Kriegsgericht unter⸗ breitet werde. Der Kriegs⸗Minister entschied, in der Er⸗ wägung, daß alle Zeugen des fraglichen Vorganges in Tongking seien, daß Herbinger nach Tongking zurückkehre, um zur Ver⸗ fügung des Generals Courcy gestellt zu werden, welcher die Feststellung des Thatbestandes im gewöhnlichen Verfahren ver⸗ anlassen werde. Je nach den Ergebnissen dieser Ermittelungen werde Oberst Herbinger einem Kriegsgericht oder einem Unter⸗ suchungsgericht überwiesen werden.

10. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Suezkanal⸗Kommission waren die englischen Delegirten in Folge der Ministerkrisis in London ohne genügende Instruktionen, um an der Berathung der neuen Abänderungen des Artikels 10 des Vertragsentwurfs theil⸗ nehmen zu können. Angesichts dieser Sachlage gilt es für wahr⸗ scheinlich, daß die Kommission nur noch einmal, und zwar am näch⸗ sten Donnerstag, zusammentreten wird, um das über den Grund⸗ gedanken und hinsichtlich des größten Theils des Textes des Ver⸗ trages erzielte Einvernehmenzu konstatiren. Die endgüͤltige Lösung der noch offen gelassenen Frage dürfte den betheiligten Kabi⸗ netten anheimgegeben werden und man nimmt in betheiligten Kreisen an, daß nach Beseitigung der englischen Ministerkrisis diese letzte Frage eine baldige Lösung finden werde, zumal eine Einigung über dieselbe am Montag schon fast er⸗ reicht

Wie

Griechenland. Athen, 9. Juni. (W. T. B.) Nach den neuesten aus Kandia eingegangenen Nachrichten sind die Konsuln der fremden Mächte ernstlich bemüht, die zwischen dem neu ernannten Gouverneur, Savas Pascha, und der Repräsentantenversammlung entstandenen Differenzen in versöhnlicher Weise beizulegen, und hofft man, daß dies in kürzester Frist gelingen werde.

Türkei. Salonich, 8. Juni. (Presse.) Die christ⸗ lichen Mitglieder der Provinzial⸗Versammlung von Kreta haben ihre Mandate niedergelegt, nachdem sie sich vergebens an die Pforte telegraphisch mit der Bitte ge⸗ wendet hatten: sie möge den eben ernannten Gouverneur Savas Pascha abberufen. Die Eisenbahn von Volo nach Kardiza wird noch im Laufe dieses Monats dem Verkehr übergeben werden.

Bulgarien. Sofia, 9. Juni. (W. T.“ B.) Die Nationalversammlung ist heute von dem Fürsten mit einer Thronrede eröffnet worden, in weicher derselbe her⸗ vorhob, daß er auf seiner letzten Reise durch das Fürstenthum neue Beweise der Ergebenheit der bulgarischen Bevölkerung erhalten habe. In der Thronrede wurde sodann angekündigt, daß der Nationalversammlung auch der von der Regierung abgeschlossene Vertrag, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Tsaribod nach Vacarel zugehen werde. Am Schluß gab der Fürst der Hoffnung Ausdruck, daß die Deputirten ihren Patriotismus auch dadurch beweisen würden, daß sie die Regierung darin unterstützen, die internationalen Verpflich⸗ tungen zu erfüllen. Die Rede wurde sehr beifällig auf⸗ genommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Juni. (W. T. B.) Nach dem morgen amtlich zu veröffentlichenden Statut des Allerhöchst sanktionirten Kapitalrentensteuer⸗ Gesetzes ist die Steuer zu erheben: von den Revenuen aus Staats⸗ und Kommunalpapieren und sämmtlichen Privat⸗ effekten, sowie aus den Einlagen auf laufende Rechnung und anderen zinstragenden Einlagen in allen Kreditanstalten. Von der Steuer sind befreit die Coupons derjenigen Papiere, welche bei der Emission vertragsmäßig von jeder Steuer befreit wurden, und zwar: die 1. holländische Anleihe, die anglo holländische Anleihe vom Jahre 1864 und 1866, die äußere Anleihe vom Jahre 1877, die beiden 4 ½ prozentigen, die 4. und 5. vierprozentige, die 1., 2., 5., 6. und 7. fünf⸗ prozentige und die dreiprozentigen äußeren Anleihen, die Goldrenten, sämmtliche 7 konsolidirten Eisenbahnanleihen, die Obligationen der Tamboff⸗Saratoffschen und der Charkoff⸗ Krementschug'schen Eisenbahn, sowie sämmtliche regierungs⸗ seitig garantirten Eisenbahnobligationen. Der Steuer unter⸗ liegen ferner nicht: die Revenuen von Aktien und Antheils⸗ scheinen industrieller und kommerzieller Gesellschaften, welche auf besonderer Grundlage besteuert werden.

Amerika. Woashington, 7. Juni. (A. C.) General Crook meldet, daß der Einfall der Apachen wahrschein⸗ lich sein Ende erreicht habe und die Indianer in südlicher Richtung fortziehen. Es wurden ihm 17 von ihnen verübte Mordthaten gemeldet, aber man glaubt, daß sie noch mehrere andere verschuldet haben. Die Truppen des Genera’s sind den nach der mexikanischen Grenze retirirenden Indianern dicht auf den Fersen.

Afrika. Egypten. Kairo, 6. Juni. (Allg. Corr.) Sir Evelyn Wood hat sich nach England begeben. Das englische Avisoboot „Iris“ segelte heute mit versiegelten Ordres von hier ab.

Der britische Kriegs⸗Minister hat von Lord Wolseley folgendes Telegramm aus Kairo, vom 6. d., erhalten: „Butler meldet aus Dongola, daß ein Detachement der Flotten-Brigade gestern in drei Walfischfahrern Fatmeh verließ. 7225 Flüchtlinge haben Dongola ver⸗ lassen. Oberst Butler und alle berittenen Truppen sind in Dongola angelangt, und alle Stationen südlich von Don⸗ gola sind jetzt geräumt.“

8. Juni. Der Khedive begab sich heute Morgen in Begleitung der Mitglieder des Ministeriums nach Alexan⸗ dria. Die Minister werden morgen hierher zurückkehren.

Suakim, 7. Juni (A. C.) Gestern Abend erschien eine Abtheilung Rebellen in beträchtlicher Entfernung von hier und feuerte Schüsse auf die Wasserforts ab. Alsdann zog sich der Feind zurück.

Zeitungsstimmen.

In dem „Berliner Fremdenblatt“ lesen wir:

Der Eifer für den Parlamentarismus, d. h. für den ausschlag⸗ gebenden Einfluß und die Herrschaft des Parlaments im Staats⸗ leben hat sich erfreulicherweise sehr abgekühlt und selbst liberale Blätter stellen jetzt ihre Betrachtungen darüber an, welche Mängel und Nachtheile dem parlamentarischen System beiwohnen.

Die „Kölnische Zeitung“ führt die große Reihe der „Mißerfolge“, von denen die englische Staatskunst in letzter Zeit heimgesucht wurde, vornehmlich auf den Einfluß des Parlamentarismus zurück... Das Blatt meint, daß nicht etwa die parlamentarische Aufsicht an sich vom Uebel sei, sondern die „kleinliche, nörgelnde Art, wie sie zur Zeit in England geübt wird“ „Der Parlamentarier sollte nicht dem Staatslenker in jedem Augenblick über die Schulter ins Konzept sehen und, was er dort gesehen, an die große Glocke hängen. Die kleinliche tägliche parlamentarische Beaufsichtigung aber ist gerade das herrschende System in England.“ Diese fortwährende parlamentarische Kontrole läßt den leitenden Staatsmann vornehmlich darauf bedacht sein, wie er parlamenta⸗ rischen Angriffen entgehen oder entgegentreten, wie er eine Nieder⸗ lage vermeiden und das Parlament befriedigen kann. Dadurch aber geräth die Staatskunst ins Hintertreffen und wird abhängig von den jeweiligen parlamentarischen Bedürfnissen und damit verliert sie die nöthige Sicherheit und Festigkeit, welche allein den Erfolg verbürgt.

In ähnlicher Weise erörterte neulich die „Nationalliberale Korrespondenz“ aus Anlaß des Sturzes des französischen Ministeriums Ferry, das bekanntlich in dem Augenblicke abtreten mußte, als es dicht vor dem Abschluß eines günstigen Friedens mit China stand, die Fraße, ob und inwieweit einem Parlamente eine Einwirkung auf die auswärtige Politik eines Staates eingeräumt werden darf, und sie kam dabei zu dem Resultat, daß das frühere französische Ministerium hauptsächlich durch seine allerdings (durch die parlamentarische Ein⸗ richtung) gezwungene Rücksichtnahme auf das Parlament in seiner diplomatischen Aktion China gegenüber lahm gelegt war, und daß es der auswärtigen Politik überhaupt zum größten Nachtbeil gereibt, „wenn über die von dem jeweiligen Staatsmanne ergriffenen Maß⸗ regeln von Seiten des Parlaments eine Kontrole im Einzelnen aus⸗ geübt werde.“

Dieses sich auf die Erfahrungen in England und Frankreich gründende Urtheil findet seine Ergänzung und Bestätigung in den

glänzenden Resultaten der auswärtigen Politik, welche der durch par⸗ lamentarische Kontrole unbehinderte deutsche Reichskanzler zu allen Zeiten