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durch Wahl zur Wiederbesetzung Die in Folge Ablaufs der gesetzlichen Wahlperiode erforderliche Neuwahl der Mitglieder der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds soll in einer der nächsten Sitzungen vorgenommen werden. Den Eingaben, betreffend die Einführung der Doppelmünzwährung, beschloß die Versammlung keine Folge zu geben. Genehmigt wurden di Anträge des Aueschusses für Justizwesen, bezüglich der Vollstreckung von Gesammtstrafen bei Festsetzung der Einzel⸗ strafen von Gerichten verschiedener Bundesstaaten, und der Bericht der Reichsschulden Kommission nebst den vom Reichs⸗ dazu gefaßten Beschlüssen. Der Reichskanzler wurde ermächtigt, die in Folge der Abänderung des Zolltarifs noth⸗ wendig werdenden Aenderungen des amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses festzustellen. Nachdem noch über die Petition eines ehemaligen Eisenbahnschaffners um Pensionserhöhung, über das Rekursgesuch eines Postpackmeisters gegen seine unfreiwillige Versetzung in den Ruhestand und über das einem Postschaffner zu gewährende Ruhegehalt Entscheidung getroffen worden war, wurde die Sitzung mit der Vorlegung von Eingaben verschiedenen Inhalts, über deren geschäftliche Behandlung Beschluß gefaßt wurde, geschlossen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse desselben für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— Der Finanz⸗Minister hat den Provinzial⸗Steuer⸗ Direktoren ꝛc. unter dem 9. d. M. eine angemessene Anzahl Exemplare der auf Grund des Gesetzes vom 22. Mai d. J., betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, vorläufig festgestellten Abänderungen des amt⸗ lichen Waarenverzeichnisses sowie des gemäß §. 5 dieses Gesetzes neu redigirten Zolltarifgesetzes zugehen lassen, um dieselben schleunigst an die betreffenden Behörden und Beamten des Verwaltungsbezirks und die Grenzaussichts⸗ stationen zu vertheilen. Die vorläufig festgestellten Abände⸗ rungen des amtlichen Waarenverzeichnisses haben als Anlei⸗ tung zur richtigen Anwendung des Zolltarifgesetzes von dem Zeitpunkte ad zu dienen, wo die gegen das bisherige Zolltarif⸗ gesetz eingetretenen Aenderungen in Kraft treten. Bei jeder
Amtsstelle ist ein Exemplar der gedachten Abänderungen zu Jedermanns Eirsicht auszulegen oder bereit zu halten. Es ist ferner nach Eingang der bezeichneten Druckexemplare durch die
Amtsblätter unter Bezugnabme auf §. 12 des Vereins⸗ zollgesetzes vom 1. Juli 1869 zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß jene Abänderungen des Waarenverzeichnisses erschienen sind und bei den Amtsstellen eingesehen werden
— Die Frage, ob ein Berliner Hauseigenthümer in Folge der Nicht⸗Erleuchtung der Treppen seines Hauses am Abend für die Unglücksfälle durch Herabfallen von der Treppe strafrechtlich verantwortlich ist, hat das Reichs⸗ gericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 14. April d. J. in Uebereinstimmung mit dem Landgericht I Berlin zu Gunsten der Eigenthümer entschieden. Nach dem Urtheil des Reichsgerichts ist der Hauseigenthümer, welcher die Treppen seines Hauses in Uebereinstimmung mit den von ihm geschlossenen Mieths⸗ verträgen am Abend nach Dunkelwerden unbeleuchtet läßt, deshalb allein in Bezug auf ein Herabfallen von der Treppe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tödtung nicht zu bestrafen. „Indem der erste Richter vorausschickt, daß die zwischen zwei Wänden befindliche, baupolizeilich genehmigte Treppe weder eines Geländers, noch einer sie vom Flur ab⸗ schließenden Thür bedurft habe, erwägt er, daß in sämmtlichen von dem Angeklagten abgeschlossenen Miethsverträgen fest⸗ gesetzt sei, eine Beleuchtung der Flure und Treppen von Sei⸗ ten des Vermiethers solle in den Sommermonaten bis zum 1. Oktober nicht stattfinden, daß bei dem Man⸗ gel einer die Beleuchtung anordnenden und regeln⸗ den Verordnung bisher bei den Hauseigenthümern in Berlin die nahezu allgemeine Sitte und Uebung geherrscht habe, in den
Sommermonaten bis zum 1. Oktober die Flure und Treppen
nicht zu beleuchten, und daß dies auch im Publikum allgemein bekannt gewesen sei. Daraus folgert er, der Angeklaate habe zuversichtlich annehmen müssen, daß einestheils die Miether sowohl, als auch deren Angehörige ihrerseits diejenigen Ver⸗ anstaltungen treffen würden, welche es ihnen ermöglichten, die von dem Vermiether nicht beleuchteten Flure und Treppen ohne Gefahr zu passiren, und daß anderentheils auch Fremde, welche nach eingetretener Dunkelheit das Haus betreten sollten, selbst dafür sorgen würden, ungefährdet durch die von Seiten des Eigenthümers nicht beleuchteten Räume ihren Weg zu nehmen. Der erste Richter erwähnt zwar, der Angeklagte habe von dem Wunsche der Polizeibehörde, daß er während des Sommers die Be⸗ leuchtung der Treppen bewirke, Mittheilung erhalten; er ist aber der Ansicht, der Angeklagte habe dadurch, auch bei gehö⸗ riger Aufmerksamkeit, in seiner wohlbegründeten Annahme nicht erschüttert werden können, daß unter den obwaltenden Umständen die Unterlassung der Beleuchtung der Flure und Treppen während der Sommermonate eine Gefährdung der Hausbewohner oder anderer Personen nicht herbeiführen werde. Alle diese Erwägungen sind nicht rechtsirrthümlich, sondern liegen auf thatsächlichem Gebiete und entziehen sich deshalb der Nachprüfung durch den Revisionsrichter. Hat aber der Angeklagte, ohne die gehörige Aufmerksamkeit außer Acht zu lassen, angenommen, daß durch seine Unterlassung NKiemand werde gefährdet werden, so hat er auch bei Anwen⸗ dung der gebotenen Aufmerksamkeit den eingetretenen Unfall als eine mögliche Folge seiner Unterlassung nicht vorhersehen können und somit im strafrechtlichen Sinne nicht fohrlässig gehandelt.“
— Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, ist von seiner Inspizirungsreise nach Wilhelms⸗ haven hierher zurückgekehrt.
— Die General⸗Lieutenants Roerdansz, Inspecteur der 2. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, und von Zglinitzki, In⸗ specteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, haben Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.
Hannover, 10. Juni. (Hann. Cour.) 19. hannover⸗ scher Provinzial⸗Landtag. (Dritte Sitzung.) Graf Münster führte den Vorsitz. Der Antrag des Verwaltungs⸗ ausschusses, die Einnahmen und Ausgaben des provinzial⸗ ständischen Verbandes von Hannover für das Jahr 1884 be⸗ treffend, wurde an die Rechnungskommission verwiesen. Der Schatzrath Müller bemerkte dabei, daß die Ebstorfer
Ackerbauschule ein um 8500 ℳ höheres Defizit aufweise, als angenommen sei. Er erläuterte das mit den schon aus dem Geschäftsbericht bekannten Gründen. Die ständischen Jahres⸗ rechnungen und die Rechnungen der ständischen Hauptkasse für 1884 gingen ebenfalls an die Rechnungskommission.
Dann begann die Berathung des Haushaltsetats für 1886, welche der Schatzrath Müller aus Rücksicht auf die neu ein⸗ getretenen Mitglieder mit einem längeren Vortrage einleitete. Die Provinz besitzt ein Aktivvermögen von 15 921 000 ℳ, dem an Passiven namentlich die Wegeanleihe von ursprüng⸗ lich 15 Millionen Mark gegenübersteht, wofür aber auch in den 16 Jahren 364 Meilen Landstraßen gebaut seien. Die gesammten Schulden betragen 15 410 000 ℳ Wenn auch zuerst große Vermögensobjekte überwiesen sind, so hat doch auch die Verwaltung der Provinz diese Objekte durch Ankäufe erheblich vermehrt. Das vorige Jahr hat einen Ueberschuß von 73 000 ℳ ergeben, wozu die Ueberschüsse der Vorjahre mit 104 000 ℳ kommen, über welche jetzt der Landtag zu verfügen hat, wozu bereits Anträge des Ausschusses vorliegen.
Nach einer längeren Debatte wurde der Antrag des Abg. Windthorst, folgende Kapitel: Ausgaben für den Provinzial⸗ Landtag, Ausschuß, Landesdirektorium, Irren⸗, Taubstummen⸗ und Hebammen⸗Lehranstalten, landwirthschaftliche Lehranstalten, Chausseen, Landstraßen, an eine Kommission zu verweisen, mit 48 gegen 41 Stimmen abgelehnt.
Darauf begann die Berathung des Einnahmebudgets. Der Schatzrath Müller referirte. Das feststehende Ordinarium be⸗ trage 4 131 559 ℳ Der Zuschuß zu den Kosten der Zwangs⸗ erziehung verwahrloster Kinder betrage 66 000 ℳ, dagegen seien in Ausgabe für diesen Zweck gebracht 132 000 ℳ, weil die Provinz die Hälfte der Kosten tragen müsse. Unter Hilfe der Pestalozzi⸗Stiftung insbesondere wür⸗ den Kinder lutherischer Konfession in Familienerziehung untergebracht, bei Kindern katholischer Konfession hälfen die Geistlichen bei der Unterbringung. Am Ende dieses Jahres würden vorhanden sein 667 Kinder, am Ende nächsten Jahres aber 713. Die Zinsen seien veranschlagt zu 217 766 ℳ, darunter seien Zinsen von den zeitweise beleaäten dis⸗ poniblen Beständen der Provinzial⸗Hauptkasse 30 000 ℳ Hieran knüpfte sich eine kurze Diskussion über die Ausleihungen an Banquiers. Bei den Zinsen aus dem Pensionsfonds 48 675 ℳ bemerkte der Referent, daß der Pensionsfonds zwei Häuser in hiesiger Stadt, auf die er Kapitalien geliehen, habe ankaufen müssen, das eine zu 36 760 ℳ, das andere zu 45 480 ℳ Wegen Verkauf des einen Hauses solle dem Land⸗ tage bald eine Mittheilung gemacht werden. Es liefere an Zinsen ferner der Baureservefonds 37 720 ℳ, gewisse Staats⸗ nebenfonds, die der Provinz überwiesen seien, 8065 ℳ, der Aufforstungsfonds 42 746 ℳ, der Aufforstungs⸗Darlehns⸗ fonds 20 000 ℳ, der Chausseekapitalienfonds 4299 ℳ, der Fonds der Hebammen⸗Lehranstalt zu Osnabrück 9050 ℳ, die Kranoldsche Stiftung 1311 ℳ Auf Anfrage des Abg. Lichten⸗ berg antwortete der Schatzrath Müller, daß Normen über hypothekarische Belegungen gegeben seien; zum Theil ständen Kapitalien noch zu 5 und 4 ½ Proz. aus, doch drängten die Schuldner auf Ermäßigung des Zinsfußes, auf die man oft eingehe, da es schwer sei, jetzt Kapi⸗ talien sicher zu mehr als 4 Proz. zu belegen. Di Position für Landarmen⸗ und Korrigendenwesen wurde bis zur entsprechenden Berathung der Ausgabeposition aus⸗ gesetzt. An Einkünften der Chausseen seien 125 000 ℳ ein⸗ gestellt. Diese Einnahmen vartirten sehr, wozu namentlich der wechselnde Ertrag der Obsternte beitrage. Die Position insgemein sei veranschlagt zu 150 700 ℳ, hier sei die Summe eingestellt, welche noch aus den Wegeanleihefonds zur Ver⸗ wendung zu Beihülfen zum Landstraßenbau komme, nämlich 150 000 ℳ, es bleibe dann von der Wegeanleihe noch ein Rest von 39 940 ℳ übrig. Auf des Abg. Struckmann Anheimgabe wurde die Beschlußfassung über diese Position ausgesetzt.
Es folgte die Berathung des Ausgabebudgets. Die Kosten des Provinzial⸗Landtags sind veranschlagt zu 30 300 ℳ, näm⸗ lich Reisekosten und Diäten 22 620 ℳ, Bureaukosten 7680 ℳ Die Reisekosten sind zu 4800 ℳ, die Diäten von 99 Mitt⸗ gliedern à 9 ℳ täglich für je 18 Versammlungs⸗ und zwei Reisetage zu 17 820 ℳ berechnet. Die Angelegenheit wurde an eine Kommission von fünf Mitgliedern verwiesen. Die Kosten des Provinzial⸗Ausschusses betragen 9214 ℳ Auch diese Position ging an die eben erwähnte Kommission. Neu sind die Kosten des Provinzialraths. Reisekosten und Diäten sind angenommen zu 2230 ℳ und wurden gleich⸗ falls ausgesetzt. Die Kosten des Landes⸗Direktoriums betragen 86 870 ℳ, die Besoldungen und Remunerationen 59 550 ℳ, Zuschuß zu den Beiträgen der Provinzial⸗Wittwenkasse 820 ℳ, Reisekosten und Diäten 7500 ℳ, Bureaukosten 19 000 ℳ Die Diäten wurden auch hier abgesetzt. — Bei den An⸗ gaben der Gehälter der Bureau⸗ und Kassenbeamten fragte der Abg. Brüning an, ob diese Beamten keine Nebeneinnahmen hätten, es sei darüber hier nichts angegeben. Von mehreren Mitgliedern wurde versichert, daß keiner der Beamten aus ständischen Kassen noch etwas beziehe; um etwaige Ein⸗ nahmen aus Privatverdiensten habe man sich nicht bekümmert. Der Abg. Lauenstein beantragte: daß die Nebeneinnahmen der Beamten aus öffentlichen Kassen regelmäßig angegeben wer⸗ den sollten; sein Antrag wurde angenommen. Die Kosten der einzelnen Landschaften, ein Adversum zur Bestreitung der Besoldungen, Rechnungs⸗, Bureau⸗ und Bauunterhaltungs⸗ kosten sind wieder zu 76 480 ℳ eingestellt und wurden genehmigt. Die Unterhaltung und Ergänzung der Provinzialbibliothek er⸗ fordert 2600 ℳ Für Kunst und Wissenschaft sind eingestellt 33 050 ℳ Davon kommen zu dem Provinzial⸗Museum zu Hannover 15 500 ℳ, der naturforschenden Gesellschaft zu Emden 650 ℳ, der Gesellschaft für bildende Kunst und vater⸗ ländische Alterthümer zu Emden 500 ℳ, dem Verein für Kunde der Natur und der Kunst zu Hildesheim 1600 ℳ, dem Museumsverein zu Lüneburg 300 ℳ, dem naturwissenschaft⸗ lichen Verein für das Fürstenthum Lüneburg zu Lüneburg 500 ℳ, dem historischen Verein zu Osnabrück 600 ℳ, dem Verein für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 600 ℳ, dem Museum für Kunst und Wissenschaft zu Hannover: a. zur Abtragung von Schulden 3000 ℳ, b. zur Bezahlung von Zinsen 3000 ℳ, c. zu sonstigen Aus⸗ gaben 1800 ℳ, dem Architekten⸗ und Ingenieurverein zu Han⸗ nover 1200 ℳ, dem Zoologischen Garten zu Hannover 900 ℳ, dem Museumsverein zu Osnabrück 600 ℳ, zur Verfügung des Provinzialausschusses, mit Vorbehalt der Rechtfertigung der einzelnen Ausgaben beim nächsten Provinzial Landtage 2300 ℳ In die Kommission zur Prüfung der Wahlvollmachten wurden mit Akklamation gewählt: Adickes, Brüning, von Düring,
Freericks, von Lenthe, Schoof, Schwiening, ebenso in die Re⸗ daktionskommission: von Rössing, Lauenstein, von der Brelie.
Bayern. Kissingen, 11. Juni. (W. T. B.) Die Fürstin von Bismarck ist heute Abend 7 ¼ Uhr, von dem Professor Schweninger begleitet, hier eingetroffen.
— Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Juni. Th. C.) Der Großherzog hat sich heute zum Besuch der ächsischen Majestäten nach Pillnitz begeben.
Reuß j. L. Gera, 10. Juni. (Th. C.) Die Fürst⸗ liche Regierung hatte dem Landtage den Rechenschafts⸗ bericht auf die Finanzperiode 1881/83 zugehen lassen. In demselben wird eine fortschreitende günstige Lage der Staatsfinanzen konstatirt. In Folge dessen beantragte der Ausschuß die Herabsetzung des Zuschlages zu den Sporteln von 33 ⅛S und 50 Proz. auf die Hälste dieser Beträge, der Abg. Wartenburg die Aufhebung des Zuschlages überhaupt. Der Landtag verhandelte gestern und heute darüber und nahm zuletzt den Antrag des Abg. Wartenburg an, obwohl die Ver⸗ treter der Regierung denselben, der die Einnahmen um 50 000 ℳ schmälere, für absolut unannehmbar erklärten.
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Oesterreich⸗Ungarn. Die heutige „Wiener Zei⸗ tung“ veröffentlicht den Wortlaut des Gesetzes vom 24. Mai 1885, betreffend die Zwangsarbeits⸗ und Besse⸗ rungsanstalten; ferner des Gesetzes vom 24. Mai 1885, womit die strafrechtlichen Bestimmungen in Betreff der Zulässigkeit der Anhaltung in Zwangsarbeits⸗ oder Besserungsanstalten getroffen werden; sowie des Gesetzes vom 13. Mai 1885, betreffend die Gewährung eines Bei⸗ trages aus Staatsmitteln zu den Kosten der im Erz⸗ herzogthume Oesterreich unter der Enns vom Lande zu er⸗ richtenden neuen Zwangsarbeitsanstalt.
— 12. Juni, Vormittags. (W. T. B.) Der „Presse“ zufolge wird aus Lemberg gemeldet, daß das Gesammt⸗ ergebniß der galizischen Reichsrathswahlen die Ueberlegenheit der konserrativen Elemente und eine Majorität für die bisherige von Grocholski vertretene gemäßigte, poli⸗ tische Richtung des Polenklubs außer allen Zweifel stelle.
Agram, 9. Juni. (Presse.) Trotz der Aufforderung der „Zastawa“ verharren die hiesigen serbischen Radikalen bei der für den 18. d. M. bestimmten Abhaltung einer Kon⸗ ferenz für die Kirchenkongreßwahlen.
Schweiz. Bern, 12. Juni. “ Ständerath hat die Vorlage über die Besteuerung und den Verkauf von geistigen Getränken und über die dadurch bedingte Revision der Bundesverfassung mit 36 gegen 3 Stimmen angenommen.
Großbritannien und Irland. London, 10. Juni. (Allg. Corr) Die Niederlage der Regierung ist, wie ermittelt worden, fast gänzlich dem Umstande zuzuschreiben, daß viele Liberale der Abstimmung fern blieben. Die Gesammtzahl der liberalen Abgeordneten im Hause der Gemeinen, ausschließlich der Homeruler, ist 331, von denen nur 251 sowie 3 gemäßigte Homeruler sich an der Abstim⸗ mung betheiligten. Außerdem stimmten 5 Liberale und 41. Parnelliten und Homeruler mit der Opposition, der zur vollen numerischen Stärke (246 Mitglieder) nur 24 fehlten.
Das unter den Befehl des Admirals Hornby gestellte Evolutionsgeschwader verließ gestern die Rhede von Portland, um seine Kreuzungstour an der irischen Küste zu beginnen. Das Geschwader besteht aus 13 großen Panzerschiffen verschedener Klassen, 3 Kanonenbooten, 8 Tor⸗ pedobooten und einer Anzahl Avisobooten.
— 11. Juni. (W. T. B.) Die „Pallmall⸗Gazette“ schreibt: da der Marquis von Salisbury sebr wenig ge⸗ neigt sei, die Regierung in dem gegenwärtigen Augenblick zu übernehmen, so werde die Königin den Premier Glad⸗ stone ersuchen, von der Demission Abstand zu nehmen.
Der t „Evening Standard“ veröffentlicht ein Tele⸗ gramm seines Korrespondenten in Aberdeen, welcher ihn ermächtigt, offiziell zu erklären: die Königin werde nicht vor dem 20. Juni nach Windsor zurückkehren; es sei also unrichtig, daß die Königin die Rückkehr nach London be⸗ schleunigen werde. Mr. Gladstone werde am Sonnabend in Balmoral von der Königin in Audienz empfangen
— 11. Juni, Abends. (W. T. B.) Neuerdings verlautet gerüchtweise, daß Gladston nehmen und als Premier⸗Minister an der Spitze eines Ka⸗ binets verbleiben werde, dessen Programm jede Repressiv⸗ Gesetzgebung für Irland ausschlösse.
— 12. Juni, Morgens. (W. T. B.) Ueber die Abreise der Königin von Balmoral sind noch keine definitiven Bestimmungen erlassen. Wie das Hofjournal meldet, soll die⸗ selbe erfolgen, sobald die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden können. Lord Salisbury ist gestern von der Königin nach Balmoral berufen worden und hat sich am Abend dorthin begeben.
Frankreich. Paris,
Ee beiden Kammern gab der Minister des Aeußeren, de Freyecinet, heute folgende Erklärung über den Abschluß des Friedens mit China: „Meine Herren! Ich habe die Genugthuung, den Senat zu unterrichten, daß ich von dem Geranten unseres General⸗Konsulats in Shangai ein Telegramm erhalten habe, welches meldet, der Friedens⸗ vertrag mit China sei heute, 9. Juni, um 4 Uhr Nachmittags abgeschlossen worden. Obwohl dieser Vertrag der Bestätigung durch die chinesische Regierung bedarf und der Zustimmung des Parlaments unterbreitet werden muß, haben wir für statt⸗ haft erachtet, Ihnen unverweilt Kenntniß von dieser lakonischen Depesche zu geben. Die Regierung darf ein so wichtiges Dokument nicht für sich allein behalten. Sobald der Text jenes Vertrags uns übermittelt sein wird, werden wir Ihnen denselben zur Genehmigung volegen. Was seine Grund⸗ lagen betrifft, so sind sie Ihnen schon bekannt: es sind die Präliminarien vom 4. April. Um jene Zeit, im Augen⸗ blick, da wir die Regierung antraten, war ein Protokoll in drei Artikeln unterzeichnet worden. Der wesentlichste derselben ist der erste, welcher erklärt: Frankreich und China verpflichteten sich, loyal die freie und ungehemmte Ausführung der Friedenspräaäͤliminarien vom 4. April zu sichern. Die Unterhandlungen über den endgültigen Vertrag sind von unseren Bevollmächtigten mit dem größten Eifer und der größten Sorgfalt geführt worden. Wenn der endgültige Vertrag vor das Parlament kommt, so wird man, dies ist
wirthschaft und der Justiz⸗Minister hatten die Ver⸗
lesen wir:
meine feste Ueberzeugung, einsehen, daß unsere Unterhändler die besten Vorthe le im Interesse Frankreichs aus der Lage
gezogen haben.“ (W. T. B.) In
— 11. Juni. Deputirtenkammer verlangte Soubeyran Er⸗ über die Zurückhaltung des egyptischen Der Minister des Aeußeren, de Freyecinet, vom Rechtsstandpunkt aus betrachteten Frank⸗ reich und die anderen Mächte das Dekret als un⸗ gesetzlich, England und Egypten dagegen behaupteten, daß es zu Recht erlassen sei. Da aber der Schaden in Wrklichkeit gleich Null sei — denn die Londoner Konven⸗ tion spezifizire die Zurückhaltung von 5 Proz. während zweier Jahre und das Datum der Ausführung sei nur vor⸗ gerückt —, so hätten sich die Mächte darauf beschränkt, Vorbe⸗ halte in Betreff der Rechtsfrage zu machen, um für die Zu⸗ kunft zu vermeiden, daß der Vorgang später als Präzedenzfall angerufen werden könne, um willkürliche Maßregeln zu rechtfertigen. Die Mächte hätten weder die Rücknahme des Dekrets noch die Nachzahlung verlangt. In dieser Frage werde Frankreich nicht allein handeln und sich nicht von den anderen Mächten trennen. Soubeyran erwiderte: da die Regierung das Dekret als ungesetzlich erachte, müsse sie Maßnahmen treffen, die Ausführung zu ver⸗ hindern. Er seinerseits setze alles Vertrauen in Hrn. de Frey⸗ cinet, daß er die nationalen Interessen zu wahren und das internationale Recht in Egypten zur Geltung zu bringen wissen werde. Sodann wurde die Berathung des Rekruti⸗ rungsgesetzes fortgesetzt und das von dem Bischof Freppel beantragte Amendement, betreffend die Be⸗ freiung der Seminaristen vom Militärdienst, ab⸗ gelehnt. Der Senator und ehemalige Minister, General Cha⸗ baud⸗Latour ist gestorben. Der Marine⸗Minister hat keine richt über den Aviso „Renard“ daß derselbe verloren sei.
Spanien. Madrid, 12. Juni. (W. T. B.) Gestern kamen hier vier Cholera⸗Erkrankungen und ein Tode fall vor. Am Mittwoch wurden in der Stadt Murcia und in den übrigen Theilen der Provinz Murcia 32 Chole Erkrankungen konstatirt. Der König und die König haben beschlossen, Madrid während der Epidemie nicht zu verlassen.
Italien. Rom, 11. Juni. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer bat heute den ersten Artikel des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Verantwortlichkeit der Ar⸗ beitgeber für Unfälle bei der Arbeit, mit 119 gegen 116 Stimmen angenommen. Der Minister für Land⸗
der heutigen Sitzung der klärungen Co upon 8. erwiderte:
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Bulgarien. Sofia, 10. Juni. (Wien. Ztg.) Bei der Wahl eines Zweiten Vize⸗Präsidenten der Sobranje unterlag der Kandidat der vereinigten Konservativen und Separatisten, Suknarow, gegen den ministeriellen Kandidaten Georg Ziwkow, welcher mit 115 gegen 47 Stimmen gewählt wurde. Die Opposition erlitt eine vollständige Nieder⸗ lage.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Juni. (W. T. B.) Das heutige „Gesetzblatt“ veröffentlicht ein Gesetz, wonach der Etat der Grenzwache um 64 Offi⸗ ziere, 244 Pferde und 5782 Mann Untermilitärs vergrö⸗ ßert wird.
Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Das neueste Blau⸗ buch über egyptische Angelegenheiten (Egypten Nr. 13, 1885) enthält weitere Schriftstücke über die militärischen Operationen im Sudan. Die Drvpeschen behandeln hauptsächlich die Zurückziehung der Truppen aus dem Sudan, eine Maßregel, welche durchaus nicht die Zustimmung Lord Wolseley’s findet. Die De⸗ pesche des Letzteren vom 16 April an den Kriegs⸗Minister in London ist das wichtigste Schriftstück der Serie. Der Ge⸗ neral sagt: er glaube nicht, daß die Gründe, welche es für England fast gebieterisch machen, die Macht des Mahdi in Khartum zu vernichten, gegenwärtig in England völlig ge würdigt würden. Seine eigene Erfahrung lasse ihn glauben, daß, sowohl vom militärischen wie vom finanziellen Gesichts⸗ punkte aus, der wachsenden Macht des Mahdi nicht mit einer blos defensiven Politik an der Grenze, sondern mit seinem Sturz in der Nachbarschaft von Khartum begegnet werden müsse. Lord Wolseley weist auf den Werth des Besitzes der Provinz Dongola hin, und nach einer langen Reibe von unwiderlegbaren Argumenten meint er, daß der Kampf mit dem Mahdi früher oder später kommen müsse. Ein Verzug hierin bedeute Verlegenheiten und Ruhestörungen für Egypten, und es könne darüber, welche Handlungsweise die der englischen Nation würdigste sei, nur geringe Meinungsverschiedenheit bestehen. Sir Evelyn Baring schreibt gleichfalls über denselben Gegenstand unterm 3. Mai und erhebt die stärksten Einwendungen gegen die Räumung von Dongola.
22
Zeitungsstimmen.
In den „Berliner Politischen
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Die lebhafte Zustimmung, welche die trägen auf reichsgesetzliches Verbot der werden ließen, sollen; die Agitation, welche von aus Anlaß der Forderung einer Enquste in Arbeiterkreisen in Scene gesetzt worden ist, theils um die Anstellung einer solchen als ni erforderlich erscheinen zu lassen, theils um die Arbeiter im Vora nach einer bestimmten Richtung bin zu kaptiviren, bringt aber immer n weitere Momente zu Tage, welche für sorgsamste und umsichtig Behandlung der Anträge sprechen. ist kürzlich aus Anregu des. sozialdemokratischen Reichetags⸗Abgeordneten Pfannkuch ein Resolution von Arbeitern angenommen, welche in ihrem erst Satze sich f der untagsarbeit erklärt, inem zweiten aber eine Reform der Produktionsver⸗ bältnisse dahin ß der Ausfall nicht von den Arbeitern, ondern von der J tragen werde. Aus diesem zweiten Satze geht zunächst auch der Auffassung der Ver⸗ tbeidiger des Verbots der Sonntagsarbeit dadurch für viele Arbeiter eine Verminderung des Arbeitsverdienstes herbeigeführt werden würde. Ja, es liegt sogar das weitgehende Anerkenntniß darin, daß eine solche Folge bei den heutigen Produktionsmethoden unver⸗ meidlich sei und nur durch eine Abänderung derselben im sozialistischen Sinne rückgängig gemacht werden könne. Der letzte Satz jener Re⸗
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Kurzum, ohne die sorgsamste und eingehendste Prüfung und Be⸗ rücksichtiaung aller konkreten Verhältnisse läuft man ernstlich Gefahr, in dem Antrag der Sonntagsruhe die Interessen der Arbeiter zu schädigen und der Sozialdemokratie vorzuarbeiten.
— Der Verein deutscher Blecharbeiter beabsichtigt, sich in einen Verband deutscher Klempner⸗Innungen umzuwandeln. Der Reichskanzler hat sich die Entscheidung über das neue Statut bis nach der Beschlußfassung der zum 15. d. M. ein⸗ berufenen Generalversammlung des Vereins vorbehalten. In einem Artikel, welcher dieses Sachverhältniß mittheilt, sagt die „Illustrirte Zeitung für Blechindustrie“: „ Denjenigen, welche es lieben, sich als Feinde allen Zwan besonders allen „Innungszwanges“ aufzuspielen, und welche balb fern halten wollen von mungsverband, rathen, sich erst einmal in genau zu un merwähnten rf einmal sorgfält werden dann finden ei ung des Gewerbe
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trägt dazu s wirrend Zeitungsherau fregendes Material ihre 2 anziehender zu w freilich denjer igen Blättern, welche solch und ausführlichsten bringen. Es sei globen werthen Neigung nicht in so! veredelnd und sittlichend es 4 n nach aufregendem Lesestoff sei n für unsere sittlichen Zustände anzusehen, e nach Kräften entgegengearbeitet werden. Redner aus denen hervorgeht, von wie schädlichem Einfluß auf Menschen, welche Hang zum Bösen besitzen Der schlummernde im wird erweckt, und geht die That h. Er theilt ferner 1 aris mit, daß die Gefangenen in den Anstalten mit ierde solche Lektüre, wenn sie irgendwie derselben habhaft
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