1111“*“
zur Ben Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges.⸗Samml. Zinsscheine können weder aufgeboten noch kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der hiesigen Kommunal⸗ verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mis diesem Anleiheschein sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolat die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleibescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Schneidemühl mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. B Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Schneidemühl, den. S.)
Der Magjstrat.
(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines
Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)
Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg. Erster (bis ) .“ (1.) Serie zu dem Anleiheschein der Stadt Schneidemühl 1 .Ausgabe, Buchstabe. Nr.. . über ... Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen über ℳ u“
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe aun sien und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom . . . ten.. bis. mit (in Buchstaben) .. . .. Mark Pfennig bei der Stadt⸗ S. zu Schneidemühl und bei den bekannt gemachten Einlöse⸗ tellen in Berlin und Posen. 8
Schneidemühl, den . . ten Der Magistrat.
(Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Anmerkung. Die Unterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg.
Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Schneidemühl I Ausgabe, Buchstabe . .. Nr. über.. Mark Reichswährung.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein de Buchstabe. .. Nr. üÜber Mark Reichswährung zu .. .. Prozent Zinsen die .. te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom . ten H“ ö“ —. 18 Z. bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Schneide⸗ mühl und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Posen, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten In⸗ habers des Anleihescheins kein Widerspruch erboben ist. 8
Schneidemühl, den .. ten ö“
Der Magistrat. “ (Unterschriften.)
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen sein.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
.. ter Zinsschein. ’. Hter Zinsschein.
Anweisung.
Finanz⸗Ministerium
Die Ziehung der 3. Klasse 172. Königlich preußischer
lassen-Lotterie wird am 23. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, m Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 88. 5, 6 und 13 des Lotterieplans,
nter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse, bis zum 19. Juni d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des An⸗
echts, einzulösen.
Berlin, den 15. Juni 1885. Königliche General⸗Lotterie⸗
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige kommissarische Kreis⸗Schulinspektor, Gymnasiallehrer Dr. Karl Melchior Besta in Kattowitz, st zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer, nach Hinterpommern;
der Direktor im Reichsamt des Innern, Bosse, nach
öln.
HBelaℳanntmachung.
Zur Gesetz⸗Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten ist im Verlage des unterzeichneten Amts ein neues Hauptregister erschienen, welches die Jahr⸗ gänge von 1806 bis einschließlich 1883 gemeinsam umfaßt.
Dasselbe wird auf vorherige Bestellung zum Preise von
6,25 ℳ für das Exemplar ohne jede Nebenkosten durch die Postanstalten innerhalb des deutschen Reichs⸗Postgebiets ge⸗
liefert werden. Berlin W., den 13. Juni 1885. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt
Die Nummer 22 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9065 das Gesetz, betreffend den Rechtszustand der von dem Königreich Württemberg an Preußen abgetretenen Ge⸗
bietstheile, sowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an das Königreich Württemberg. Vom 27. Februar 1884; unter Nr. 9066 das Gesetz, betreffend die Dotation der Amts⸗ verbände in den Hohenzollernschen Landen. Vom 19. Mai 1885; unter Nr. 9067 das Gesetz, betreffend Ergänzung und Abände⸗ rung der Bestimmungen über die Aussonderung des steuer⸗ artigen Theils aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Provinz Schleswig⸗Holstein. Vom 25. Mai 1885; und unter Nr. 9068 die Verordnung, betreffend die Gewerbesteuer der Klasse AI in der Provinz Hannover. Vom 18. Mai 1885. Berlin, den 15. Juni 1885.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Didden.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. Mai dieses Jahres werden für den in den Tagen vom 19. bis 21. Juni dieses Jahres abzuhaltenden Wollmarkt auf dem Terrain der Berliner Viehmarkt⸗Aktiengesellschaft folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) Die Anfahrt aller zum Wolltransport dienenden beladenen und unbeladenen Wagen findet von der Brunnenstraße durch das Wollmarktportal II, die Abfahrt nach der Brunnen⸗ oder Ackerstraße über den Viehhof durch eines der Hauptportale statt.
2) Die Lagerung der dem Wollmarkt zugeführten Wolle erfolgt nur in gedeckten Räumen gegen ein bei der Einführung der Wolle auf dem Marktplatz an die Direktion der Viehhofs⸗Aktiengesellschaft zu entrichtendes Lagergeld von einer Mark für den Centner und für die Dauer des Marktes einschließlich der Zeit der An⸗ und Abfuhr.
Die Einfuhr darf am 16. dieses Monats beginnen.
3) Zum Verwiegen der Wolle sind unter der Aufsicht vereideter Wäger stehende Waagen aufgestellt.
Berlin, den 10. Juni 1885.
Königliches Polizei⸗Präsidium. In Vertretung: Friedheim.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinsscheine zu der Staats⸗ Anleihe der vormals Freien Stadt Frankfurt a./M. vom 9. April 1839.
Die Zinsscheine zu den Obligationen der vorbezeichneten Staats⸗ Anleihe Reihe II Nr. 1 — 8, wovon der erste Zinsschein bei den Obligationen Litt. A am 1. Januar 1886, Litt. B am 1. April 1886, Litt. C am 1. Juli 1886 und Litt. D am 1. Oktober 1886 fällig wird, nebst Zinsscheinanweisungen, werden vom 1. September 1885 ab bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M. während der üblichen Dienststunden ausgereicht.
Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen bezogen werden.
Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsscheinanweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zins scheine wieder abzuliefern; über die neuen Zinsscheine nebst Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den Kassen unentgelt⸗ lich zu haben.
Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsscheinanwei⸗ sungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be⸗ treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu ersetzen.
Wiesbaden, den 6. Juni 1885.
Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Karte des Deutschen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1: 100 000 der natür⸗ lichen Länge.
Bearbeitet von den Generalstäben der Königreiche Preußen, Bavyern, Sachsen und dem Statistisch⸗topographischen Bureau des Königreichs Württemberg.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 18. November 1884 wird hierdurch bekannt gemacht, daß ferner n chstehend genannte
Sektionen: —.501 Beuthen,
„ 521 Myslowitz,
„ 596 Hnltsbhin,
„6565
„ 600 Bourdonnaye durch die Kartographische Abtheilung bearbeitet und dem Debit über⸗ geben worden sind.
Dieselben bringen zur Darstellung:
Sekt. 501.] Theile des Regierungsbezirks Oppeln und Theile von
„ 521.] Rußland und Oesterreich; 1
Sekt. 536. Theile des Regierungsbezirks Oppeln und Theile von Oesterreich;
Sekt. 542. Theile der Regierungsbezirke Koblenz und Trier, des Großherzogthums Oldenburg und des Königreichs Bayern;
Sekt. 600. Theile des Bezirks Lothringen des Reichslandes Elsaß⸗ Lothringen und Theile von Frankreich.
Die gedachten Sektionen können durch jede Buch⸗ und Land⸗ karten⸗Handlung zum Preise von 1 ℳ 50 ₰ pro Blatt bezogen werden. Der General⸗Kommissions⸗Debit ist der Simon Schroppschen Hof⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.
Ferner wird bemerkt, daß die vom Topographischen Bureau des Königlich bayerischen Generalstabes bearbeiteten Sektionen:
Nr. 511 Haßfurt und „ 513 Kulmbach, welche Theile des Königreichs Bayern und der Herzogthümer Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen und Sachsen⸗Koburg zur Dar⸗ stellung bringen, erschienen und durch die Literarisch⸗artistische Anstalt (Theodor Riedel) in München zum Preise von 1 ℳ 50 ₰ pro Blatt zu beziehen sind.
Berlin, den 13. Juni 1885.
Königliche Landesaufnahme, Kartographische Abtheilung. Steinhausen, Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗
meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
und in Form eines Plakats von J. H. W. Dietz in Ham⸗
burg gedruckte Flugblatt, welches die Ueberschrift: „An die Bürger Rathenows!“ führt, mit den Worten: „Bürger von Rathenow“ beginnt und die Unterschrift: „Die strikenden Maurer und Zimmerer“ trägt, nach §. 11 des ge⸗ dachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizei⸗ wegen verboten worden ist.
Potsdam, den 12. Juni 1885.
Der Regierungs⸗Präsident. von Neefe.
Gemäß §. 12, 2 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß von der unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde auf Grund des §. 11 desselben Gesetzes nachstehend genannte, in holländischer Sprache abgefaßte, nicht periodische Druckschriften verboten worden sind: 1 1) De Pylatustype of de Twijfelaar. Voordracht van F. Domela Nieuwenhuis. 2) De Petrustype of de Zwakhe. Een Voordracht van F. Domela Nieuwenhuis (uit- gegeven door de Vereenigung Ter bevordering der Vrije Gedachte te 's-Gravenhage. 3) De Fransche Burgeroorlog van het Jaar 1871. Door F. Domela Nieuwenhuis, Haarlem — W. C. de Graaff. 4) Eene Social-Demokratische Republiek. Door Erik. Den Haag — Firma B. Liebers 1884. 5) Door Algemeen Stemrecht tot Beterschap uit Druk en Ellende. G Door P. van der Stad JIbz. Preis 10 Cents. Den Haag. B. Liebers & Co. 1884. 6) Karl Marx (in memoriam). Door F. Domela Nieuwenhuis. Gedrukt bij Gebroeders Binger, Amsterdam. Stenografisch Verslag van het Debat tusschen F. Domela Nieuwenhuis. En A. B. Cohen Stuart, gevoert te Alkmaar, op Zondag, 11. Mai 1884. Den Haag — B. Liebers, 1884. Köln, den 12. Juni 1885. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern von Guionneau.
Deutsches Reich.
Prenßen. Erlin, 15. Buthtt Fe. j Kaiser und König ertheilten gestern dem Kaiserlich russi⸗ schen Botschafter, Grafen Schuwalow, die erbetene Antritts⸗ Audienz.
Heute hörten Se. Majestät die Vorträge des General⸗ Lieutenants von Albedyll, des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und des Ober⸗Ceremonienmeisters Grafen Eulenburg.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften unternahmen gestern zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin Sophie eine Dampfschiff⸗Partie nach der Pfauen⸗Insel, zu der etwa 54 Personen geladen waren.
An der Fahrt, welche um 5 Uhr Nachmittags begann und um 8 Uhr endete, nahmen auch Ihre Königlichen S; der Prinz und die Prinzessin Wilhelm sowie der
rbprinz und die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen Theil.
——
— Ihre Kaiserlichen Majestäten und das Königliche Haus sind durch das unerwartete Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl in tiefe Trauer versetzt worden.
Höchstderselbe war gestern früh 5 Uhr auf Jagdschloß Glienicke bei Potsdam von einem Schlaganfall betroffen worden, in Folge dessen sich an der rechten Seite des Körpers Lähmungserscheinungen zeigten. Die Doktoren Ebmeyer und Ernesti aus Potsdam sowie Dr. Kleffel aus Berlin waren zur Stelle, und das Befinden des Prinzen hatte sich im Laufe des Tages gebessert. In der Nacht auf heute hatte Se. Königliche Hoheit etwas geschlafen, und schien das Befinden im Allgemeinen sich weiter gebessert zu haben.
Heute früh um 7 ½ Uhr traf Prinz Friedrich Leopold, Königliche Hoheit, aus Bonn, und um 8 Uhr Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz am Lager des Prinzen ein.
Um 10 ½¼ Uhr Vormittags ist der Prinz sanft entschlafen.
Im Alter von 57 Jahren, in vollster Manneskraft jählings dem Leben entrissen, hinterläßt der Hohe Ver⸗ ewigte ein gesegnetes Andenken in allen Schichten der Nation, in denen das Gefühl für des deutschen Vaterlandes Macht und Größe lebendig ist. 8
Ebenso wie der Ruhm, den Er als siegreicher Feldherr mit unvergänglichen Zügen in die Tafeln der vaterländischen Geschichte eingetragen, Seinen Namen in glanzvoller Weise dem Gedächtniß späterer Geschlechter einprägen wird, so wird weit über die Kreise hinaus, die dem Erlauchten Heim⸗ gegangenen persönlich nahe gestanden oder nur flüchtig mit 89 in Berührung gekommen sind, der Tod des verewigten
rinzen die lebhafteste Theilnahme und das schmerzliche Empfinden aller Derer hervorrufen, die Preußens erhabenem Herrscherhause in altangestammter Treue ergeben sind.
Ganz besonders unvergessen aber wird in der Armee die Erinnerung an den Verblichenen fortleben, zumal in der Waffe, welche Ihm die liebste war und deren Entwickelung und Aus⸗ bildung Er mit nie nachlassender Spannkraft und Sorgfalt und mit der regsten Antheilnahme verfolgte.
Mit stiller Wehmuth blicken die Reiterschaaren, die der verewigte Prinz so häufig zum Siege geführt, auf die Bahre des Todten und betrauern den zu frühen Heimgang des ge⸗ liebten ritterlichen Führers, der ihnen stets ein leuchtendes Vorbild aller echt soldatischen Tugenden gewesen ist.
— FIn Betreff der Ausgangsabfertigung von Zucker hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 21. Mai d. J. be⸗ schlossen: daß die von dem Bundesrath getroffenen Be⸗ stimmungen über die Ermittelung des Bruttogewichts und
gebracht, daß das am 10. d. M. in Rathenow, Kreis West⸗
havelland, verbreitete, von G. Kresse in Rathenow verlegte
des Nettogewichts für den mit dem Anspruch auf Steuer⸗
8
vergütung nach dem Auslande zu versendenden Rohzucker in Saͤcken, in Zukunft auch bei der zollamtlichen Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung nach dem Auslande
zu versendenden Krystallzuckers in Säcken Anwendung finden.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für Rechnungs⸗ wesen, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten am Sonnabend Sitzungen.
— Als die Beschädigung eines Grabes im Sinne des §. 168 Str.⸗G.⸗B. ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, III. Strafsenats, vom 12. März d. J., die unbe⸗ suate Entfernung des Sargdeckels aus einem Grabe und das Schütten der Erde auf die blosgelegte Leiche zu bestrafen.
— Der kommandirende General des III. Armee Corps, General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, ist von der Besichtigung der Truppen des Corps hierher zurückgekehrt.
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Oberst à la suite des 2. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Hannover, 12. Juni. (Hann. Cour.) 19. hannover⸗ scher Provinzial⸗Landtag. (Fünfte Sitzung.) Graf Münster führte den Vorsitz und theilte mit, daß Se. Majestät der Kaiser das Statut, betreffend die Wahlen zu dem Provinzial⸗Ausschuß, genehmigt habe. Die Wahl zu demselben solle im Laufe der nächsten Woche stattfinden.
Die Berathung des Haushaltsplans für 1886 wurde bei der Position: Für die regelmäßige Unterhaltung der Chausseen 1 600 000 ℳ, wieder aufgenommen. Der Referent, Landes⸗ direktor von Bennigsen, theilte mit, daß aus den Ueber⸗ schüssen dieser Position wieder 30 000 ℳ zur Verstärkung der auf 150 000 ℳ sich belaufenden Position: Beihülfen zu Ge⸗ meindewegen, verwandt werden sollten, die danach 180 000 ℳ betragen würde. Abgesehen von diesen 30 000 ℳ, betrügen die Ueberschüsse noch 104 000 ℳ, so daß die vielen Anträge auf Bewilligungen aus denselben nichts Bedenkliches hätten. An der Summe von 1 600 000 ℳ werde voraussichtlich in der nächsten Zeit eine erhebliche Ersparung nicht eintreten können. Die Unterhaltungskosten seien in den einzelnen Inspektionen sehr verschieden, von 7991 in der Inspektion Hildesheim bis 2966 ℳ pro Meile in Lingen. Die Position wurde bewilligt. Für Be⸗ soldungen und Remunerationen der Chaussee⸗Aufseher und ⸗Wärter sind 161 000 ℳ ausgesetzt. Der Abg. Graf Knyphausen beantragte: „Stände beauftragen das Landes⸗ Direktorium und den Prooinzialausschuß, die Stellung der Chaussee⸗ und Landstraßenaufseher einer Prüfung nach ihren wechselseitigen Beziehungen zu unterziehen und demgemäß die betreffenden Reglements zu revidiren.“ Sein Wunsch sei, daß wegen dieser Aufsichtskosten die Kreise entlastet würden, während der Provinzialhaushalt mehr tragen vürde. Der Antrag wurde angenommen. Der Dispositions⸗ fonds ist zu 30 000 ℳ angesetzt; er wird mit den Ueber⸗ schüssen der Vorjahre circa 270 000 ℳ betragen, wenn nicht außerordentliche Ausgaben aus demselben bestritten werden, was wahrscheinlich sei. Nächstens würde in Frage kommen, diesen Fonds zu ermäßigen, oder ganz zu beseitigen. Der Fonds wurde bewilligt. Zur Verzinsung der Anleihe des Landstraßenbaues sind 590 000 ℳ, zur Tilgung der Anleihe 112 500 ℳ erforderlich. Die Beihilfen zum Landstraßenbau erforderten pl. m. 510 245 ℳ Der Landes⸗Direktor von Bennigsen referirte: Bei der jetzigen Ausgabe seien noch 150 000 ℳ aus der Anleihe eingestellt, über 360 000 ℳ werde man auch künftig verfügen können. Die gegenwärtig gültige Skala werde weitergelten können, wahrscheinlich werde die ganze Summe von 510 000 ℳ nicht einmal gebraucht werden können. Auch nach 1887 werde von der Anleihe eine Restsumme von 40 000 ℳ zur Verfügung stehen. Von 1887 an werde man zusehen müssen, zu den vorhandenen Mitteln von jährlich 360 000 ℳ noch andere Gelder flüssig zu machen. Bei der vorjährigen Wegegesetznovelle, die bekanntlich gescheitert sei, habe man an eine kleine Umlage gedacht, die ca. 300 000 ℳ auf⸗ gebracht haben würde. Dadurch würde man nicht nur die Mittel gewonnen haben, wie bisher über 500 000 ℳ Beihülfen zu gewähren, sondern auch Ausgleichung zwischen den verschie⸗ denen belasteten Wegeverbänden zu gewähren. Gelinge es nicht, außer jenen 360 000 ℳ noch besondere Mittel zu bekommen, so würde die Beihülfsskala von 1887 oder 1888 an auf 20 bis 25 Proz. herabgesetzt werden müssen. Er erinnere daran, daß man in den ersten Jahren der provinzialständischen Verwaltung sogor 90 Proz der Bau⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten als Beihülfen gewährt, daß man später auf 45 Proz. für den Neubau herabgegangen sei, die vor einigen Jahren auf 35 Proz. herabgesetzt seien, bei denen man auch noch im nächsten Jahre bleiben könne. Die Hauptarbeit sei bereits geschehen, das Netz der chaussirten Wege sei weit ausgedehnt, in den einzelnen Jahren seien etwa 22 Meilen Land⸗ straßen gebaut, also etwa 400 Meilen, ebenso viel als Hannover im Jahre 1866 besessen. Sei nun auch Erhebliches geleistet, so seien doch durch die starke Entwickelung des Verkehrs die Bedürfnisse noch groß und müsse von der ständischen Verwaltung im Einklang mit den Verbänden noch viel geschehen, damit die Provinz Hannover in dieser Beziehung noch weiter an der Spitze bleibe, zumal sie hierzu eine Verpflichtung habe, da schon vor 1866 solche Projekte ins Auge gefaßt seien. Ausschuß und Landes⸗Direktorium seien darin einig, daß auf diesem Gebiete auch künftig energisch weitergegangen werden müsse,
Die drei Positionen wurden genehmigt.
Für Gemeindewege wurden als Beihülfen 150 000 ℳ eingestellt. Die Position wurde bewilligt.
Ueber den Etat der Irrenanstalt zu Osnabrück referirte der Schatzrath von Wersebe. In der Einnahme sind die Bei⸗ träge der Nutritoren zu 244 905 ℳ angenommen, nach dem Anschlage werden 441 Kranke verpflegt. Die Werkstätten wer⸗ den einen Usberschuß von 2000 ℳ liefern, die Zinsen 2247 ℳ ergeben. Die Einnahmen wurden genehmigt. In den Aus⸗ gaben sind die Besoldungen und Remunerationen zu 23 600 ℳ eingestellt. Bau⸗ und Reparaturkosten sind zu 10 000 ℳ im Ordi⸗ narium, zu 5196 ℳ im Extraordinarium angesetzt. Für Be⸗ köstigung sind ausgesetzt 109 475 ℳ
Der landwirthschaftliche Betrieb zeigt eine Einnahme von
1 904 ℳ, eine Ausgabe von 23 249 ℳ, so daß ein Ueber⸗ schuß bleibt von 8655 ℳ Nach Abzug der zur Verzinsung
des Anlagekapitals erforderlichen 5650 ℳ bleibt der Gewinn von 3005 ℳ Der ganze Etat wurde damit genehmigt.
In die Kommission wegen Prüfung der Dääten der Mit⸗ glieder des Provinzial⸗Landtages wurden per Akklamation — von Bennigsen, Brüning, Haarstrich, Lauenstein,
annen.
Bayern. München, 14. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser von Oesterreich ist heute Abend nach Wien ab⸗ gereist. Prinz Leopold, Herzog Ludwig und die Mitglieder der österreichischen Gesandtschaft waren zur Verabschiedung am Bahnhofe anwesend.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Juni. (Wien. Abdp.) Mit der heute vollzogenen Wahl eines Vertreters der Höchst⸗ besteuerten in Dalmatien ist die Wahlcampagne in der westlichen Reichshälfte zum Abschluß gebracht worden. Von den gewählten 349 Abgeordneten haben 223 bereits früher dem Reichsrath angehört, während die übrigen neugewählt erscheinen.
Pest, 13. Juni. Die „B. C.“ meldet: „Im Sinne des Gesetzes über die Neuorganisirung des Magnaten⸗ hauses sind drei Bischöfe und drei Ober⸗Kuratoren der evangelischen Kirche helvetischer Konfession, ferner der Ober⸗ Inspektor, drei Bischöfe und zwei Distriktual⸗Inspektoren der evangelischen Kirche Augsburger Konfession nach der Anciennetät und der amtsälteste Bischof oder Ober⸗Kurator der unitarischen Kirche Mitglieder des Magnatenhauses. Dieselben werden durch das Ministerium des Innern Allerhöchste Einberufungs⸗ schreiben für die nächste Session zugestellt erhalten. Diejenigen, die auch Abgeordnete sind, wie z. B. Minister⸗Präsident Tisza, welcher zweitältester Ober⸗Kurator der helvetischen Kirche ist, werden Einberufungsschreiben nicht erhalten, sondern an ihre Stelle wird der nächstälteste Ober⸗Kurator einberufen. Wenn einer dieser Würdenträger auf Grund eines anderen Rechtstitels schon Mitglied des Magnatenhauses wäre, wie der amtsälteste Ober⸗Kurator Kronhüter Baron Nikolaus Vay, so wird an seiner Statt kein anderer Ober⸗Kurator dieser Kirche einberufen, da der Betreffende jedenfalls auch als der gesetzlich berechtigte Vertreter seiner Kirche in das Magnaten⸗ haus berufen wird.“
Großbritannien und Irland. London, 14. Juni. (W. T. B.) Nach einer offiziellen Mittheilung hat der Marquis von Salisbury nunmehr die Bildung des neuen Kabinets übernommen.
Der Herzog und die Herzogin von Connaught sind heute Abend wohlbehalten hier wieder eingetroffen.
Dem gestern in Greenwich vom Cobden⸗Club ab⸗ gehaltenen Banket präsidirte der bisherige Präsident des Local Gouvernment Board, Sir Charles Dilke. Bei dem Toast auf Cobden berührte derselbe die egyptische Frage und sagte hierbei, daß es die Hauptsache für England sei, Egypten gegen eine fremde Annexion sicher zu stellen und die Ruhe nach der Zurückziehung der englischen Truppen zu erhalten. Dilke sprach sich für eine Garantirung der Neu⸗ tralität Egyptens von Seiten der Mächte, wie dies mit Belgien geschehen, aus und meinte, daß man die Ruhe Egyptens durch Verhandlungen mit dem Sultan, dessen Rechte man nicht außer Acht lassen dürfe, vollkommen werde sicher stellen können.
— 15. Juni, Morgens. (W. T. B.) Lord Salisbury wird heute hier zurückerwartet, um ein Partei⸗Meeting abzuhalten und die Bildung des neuen Kabinets zu beginnen. — Die „Times“ will wissen, daß die Annahme der Ka⸗ binetsbildung von Seiten Lord Salisbury's nicht ohne Vor⸗ behalt erfolgt sei. Derselbe mache die Annahme von der Bedingung abhängig, daß die Majorität des Unterhauses der neuen Regierung bis zu den Neuwahlen im November keine Schwierigkeiten bereite.
Frankreich. Paris, 13. Juni. (W. T. B.) Die S uezkanal⸗Kommission hielt heute eine Sitzung ab be⸗ hufs Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung, mit welcher die Arbeiten geschlossen wurden. Die englischen Kommissare sind noch ohne hinreichende Instruktionen, so daß ein vollständiges Einvernehmen über den Art kel 10 noch nicht erzielt werden konnte. Da aber zwischen den Regierun⸗ gen über diese Frage jetzt ein Einvernehmen erreicht ist, so dürfte es leicht sein, sofort nach der Bildung des neuen eng⸗ lischen Kabinets zu einem vollen Einverständniß zu gelangen. Die englischen Kommissare erkannten an, daß der gegen⸗ wärtige Zustand in Egypten ein exceptioneller und vorüber⸗ gehender sei.
General Courcy verlangt die Zusendung von Ver⸗ waltungs⸗ und Sanitäts⸗Personal nach Tongking, da die Zahl der Kranken eine ziemlich hohe sei. Die militärischen Operationen sind wegen der großen Hitze eingestellt. — Eine Depesche aus Shanghai besagt: Li⸗Hung⸗Tschang habe dem französischen Gesandten Patendtre erklärt: China, werde sich demnächst wegen Eisenbahnbauten und anderer Arbeiten an Frankreich wenden.
Italien. Rom, 13. Juni. (W. T. B.) In der Sa⸗ nitäts⸗Konferenz wurde ein Schreiben des Ministers des Aeußern, Mancini, verlesen, in welchem das Er⸗ suchen gestellt wird, den Zeitpunkt für die Wiederein⸗ berufung zu bestimmen. Der österreichisch⸗ungarische Botschafter beantragte hierauf, den Mächten den 16. No⸗ vember für die Wiedereinbernfung vorzuschlagen, welcher Vorschlag einmüthig angenommen wurde. Das Sekretariat wird demnächst die Protokolle unter Moleschotts und Er⸗ hardts Leitung redigiren.
Afrika. Egypten. Suakim, 12. Juni. (Allg. Corr.) Der Scheich Morghani und die Offiziere der Garnison von Gallabat landeten heute hier von Massauah und werden sich nach Kairo begeben. Sie brachten zwei feind⸗ liche Standarten mit, die bei ihrem letzten Ausfall an d Stadt erobert wurden.
Zeitungsstimmen.
Das „Deutsche Tageblatt“ bemerkt: Unseren Freihandelsschwärmern empfehlen wir die für den Mai soeben veröffentlichten handels⸗ und schiffahrtsstatistischen Ausweise ihres wirthschaftlichen Idealstaates England zur gefälligen Beachtung. Aus denselben geht hervsr, daß der englische Ausfuhrhandel noch fort⸗ vährend in rapidem Rückgange begriffen ist und daß der Import die
höchsten Ziffern in solchen Artikeln aufweist, welche, wie Korn und Fleisch, der Volksernährung dienen oder welche Industriefabrikat sind, für das der Importeur den baaren Werthbetrag aus dem Lande zieht. Der Import ron zollfreien Nahrungsgegenstönden wies im ver⸗ gangenen Morat eine Steigerung um mehr als 1 100 000 Pfd. Sterl. auf, während der IJmport von Rohmaterial für industrielle Zwecke um mehr denn zwei Mill. Pfd. Sterl. zurückging. Das heißt, während das Land für Verzehrungsgegenstände dem Auslande für einen Mehrbetrag von 1 100 000 Pfd. Sterl. tributpflichtig wurde, welcher den überseeischen Konkurrenten der britischen Landwirthschaft zu gute kam, bezog es um zwei Millionen Pfd. Sterl. weniger Rohmaterial, dessen Verarbeitung im Lande den industriellen Arbeitern entsprechende Beschäftigung nebst ent⸗ sprechendem Verdienst gesichert haben würde. Also eine kumulative Schädigung der einheimischen ländlichen und industriellen Arbeiter! Dabei zeigt der Export einen stetigen und allgemeinen Rück⸗ gang. England behält immer mehr Fabrikate auf Lager, und muß dennoch seine internationale Handelsbilanz in steigendem Maße mit baarem Gelde ausgleichen. Wie muß es Angesichts solcher Resul⸗ tate im gelobten Lande des radikalsten Manchesterthums um die Logik unserer Freihändler bestellt sein, wenn sie fortwährend über den angeblich reaktionären und volksfeindliden Geist unserer natio-⸗ nalen wirthschaftlichen Reformpolitik jammern!
— Im „Dresdner Journal“ lesen wir:
Ein sauberer Plan, in welcher Weise die neue Reichs⸗Bötsen⸗ steuer am besten zu umgehen sein werde, ist in Berliner Börsenkreisen ausgebrütet worden. Danach beabsichtigen Berliner Bör⸗ sianer, mit deutschem Gelde in Brüssel ein großes Geldinstitut zu gründen, welches nur die Aufgabe haben soll, für Berliner Rechnung Kaufs⸗ und Verkaufsaufträge auszuführen. „Es würde“, schreibt die „Börsenzeitung“, „ja in der That nicht schwer seia, die Form dafür zu finden, die von Berlin ausgehenden Aufträge auszuführen. Bei der Leichtigkeit der telegraphischen Verbindungen würden sich die aus der Entfernung entstehenden Schwierigkeiten voraussichtlich auch schnell beseitigen lassen.“ Vorläufig soll allerdings von einigen größeren Bankfirmen „aus politischen Gründen“ dem Plane widersprochen worden sein. Nichtsdestoweniger darf aber wohl angenommen werden, daß die Börse Alles aufbieten wird, um das neue Börsensteuergesetz möglichst zwecklos zu machen. . . Man muß wirklich staunen über die Dreistigkeit, mit welcher in der Börsenpresse garz ungenirt darüber gesprochen wird, wie man einem Gesetze am besten ein Schnippchen schlagen könne. Alle Pro⸗ duktivstände im Lande müssen Steuern zahlen, und zwar höhere Steuern, als jemals dem Erwerbe an der Börse auferlegt worden sind. Was würde man wohl dazu sagen, wenn z B. Handwerker, Bauern, Arbeiter u. s. w. sich zusammenthun und öffentlich darüber beratben wollten, wie man sich am besten von der Gewerbe⸗, Grund⸗ und Gebäudesteuer befreien könnte! Ein allgemeiner Sturm der Ent⸗ rüstung würde sich erheben, nicht zuletzt in den Spalten der Börsen⸗ presse selbst. Es scheint aber nachgerade, als ob die Börse das Privilegium besitzen sollte, ungestraft über die Staatsgesetze sich hinwegzusetzen. Selbst die liberalen Gegner der Börsensteuer haben im Reichstage zugestanden, daß der finanzielle Erfolg des neuen Börsen⸗ steuergesetzes für den Reichsfiskus höchstens 15 Millionen Mark be⸗ tragen werde. Daß angesichts dieses gewiß geringfügigen Steuer⸗ ertrages die Börse, an der jährlich Milliarden umgesetzt werden, in der unverfrorensten Weise Pläne schmiedet, wie sie sich am besten von der Steuer befreien könnte, ist eine Schande, die nicht genug gebrandmarkt werden kaan und ein scharfes Börsengesetz geradezu herausfordert; denn man begreift es kaum, warum das Treiben an der Börse fast vollständig von der staatlichen Aufsicht befreit ist. ..
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 23. — Inhalt: Verfügungen: vom 9 Juni 1885. Postverbindungen nach Norderney.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 24. — Inhalt: Allge⸗ meine Verfügung vom 5. Juni 1885, betreffend die Erhaltung der Uebereinstimmung zwischen den Handelsregistern und dem thatsäch⸗ lichen Firmenbestand. — Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1885, betreffend die Außercourssetzung und die Wiederincourssetzung der bei den Justiz⸗Hauptkassen niedergelegten Werthpapiere. — Allgemetne Verfuͤgung vom 8. Juni 1885, betreffend die Bestellung von Amts⸗ kautionen mit Prioritäts⸗Obligationen von Staatseisenbahnen.
Central⸗Blatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den König ich preußischen Staaten. Nr. 12. — Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗ gesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: Behandlung Dänemarks als meistbegünstigten Staat. — Verzollung im Veredelungsverkehr eingeführter ostindischer Bastroben. — Tara⸗ sätze für Kraftmehl ꝛc. und Nudeln ꝛc. — Gesetz, betreffend die Ab⸗ änderung des Zollvereinigungsvertrags vom 8. Juli 18567. — Er⸗ kenntniß. Versteuerung der einem fideikommissarisch substituirten Erben schon bei Lebzeiten des aus dem Fiduciars Nachlasse gemachten Zuwendung. — Erkenntniß. Vermächtniß. Schenkung. — VI. Per⸗ sonalnachrichten.
Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Verwal⸗ tung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 5. — In⸗ halt: I. Allgemeine Verwaltungssachen: Ausstellung von Heimath⸗ scheinen für Angehörige der Schweiz. — Ausgaben aus dem Armen⸗ und Wohlthätigkeitssones. — Remunerirung der als Lohnschreiber beschäftigten Pensionäre. — II. Verwaltung der Kommunen, Korpo⸗ rationen und Institute: Erhebung von Abgaben für öffentliche Lustbar⸗ keiten, Vorträge und Schaustellungen. — III. Verwaltung für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten: Bepflanzung der Sicherheitsstreifen längs der Eisenbahnen mit Obstbäumen. — Transportable Schienen⸗ geleise beim Ausrücken des Holzes nach den Ablagen. — Ueberein⸗ stimmung der Grundsteuerurkunden mit dem thatsächlichen Besitzstande des Domänen⸗ und Forstfiskus. — Sicherstellung der Kosten in Aus⸗ einandersetzungssachen bei Veräußerung von Grundstücken. — Ueber⸗ tragung der Verfügung über Bewilligungen für Wittwen und Waisen von Beamten aus der landwirthschaftlichen Verwaltung auf die Pro⸗ vinzialbehörden. — IV. Militär⸗ und Marine⸗Angelegenheiten: Mit⸗ theilung von Bestrafungen Militärpflichtiger an die Ersatzkommissionen. — Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 24. — In⸗ halt. Amtliches: Personal⸗Nachrichten. — Nichtamtliches: Der Bau der Mauritiusbruͤcke in Breslau. — Das neue naturgeschichtliche Museum in Hamburg. — Die Wetzmann⸗Thalsperre. — Die Ge⸗ fährlichkeit von Aufzügen bei Brandfällen. — Der erste internationale Kongreß für Binnenschiffahrt in Brüssel. (Fortsetzung.) — Zur Frage der Tragfähigkeit des Bettungsmatertals von Eisenbahn⸗Oberbau. — Vermischtes: Burg Dankwarderode in Braunschweig. — XIV. Ab⸗ geordneten⸗Versammlung des Verbandes deutscher Architekten⸗ und Ingenieur⸗Vereine. — Preisbewerbung im Architektenverein in Berlin. — Regelmäßige Drucklegung der Mittheilungen und Arbeiten des Verbandes deutscher Architekten⸗ und Ingenieur⸗Vereine. — Beleuch⸗ tungsversuche mit Differentiallampen von 3000 Normalkerzen. — Neuer Ruß⸗ und Funkenfänger. — Erzeugung und Verwendung des Wassergases Technische Hochschule in Berlin. —. Bücherschau.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der Publikation der „Bau⸗ und Kunstdenkmäler der Provinz Westpreußen“ liegen nunmehr zwei Hefte vor; das erste brachte die Beschreibung der Denkmäler in den Kreisen Kart⸗ haus, Berent und Neustadt, das zweite inventarisirte diejenigen des Landkreises Danzig. Das weit angelegte, reich illustrirte und würdig
ausgestattete Werk erscheint im Auftrage des Westpreußischen Pro⸗