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auf alle von Wiederkäuern stammenden Theile, in frischem oder trockenem Zustande nahme von Butter, Milch und Käse), auf Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streu⸗ materialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge, auf unbearbeitete (bezw. keiner Fabrikwäsche unter⸗ worfene Wolle, Haare und Borsten, auf gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen. Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungs⸗ mittel verwendet ist, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoch am Bestimmungsorte zu vernichten. 4. Die Einfuhr der nachbenannten Gegenstände: von vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, von Wolle, Haaren und Borsten, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, von vollkommen lufttrockenen, von thierischen Weich⸗ theilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen,
von in Säcken verpackten Lumpen,
von Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt
sind oder zu Pulver gerieben werden können und voll⸗
kommen geruchlos sind, “
g. von Knochenmehl, .
ist gestattet, sofern die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahn⸗ wagen erfolgt und durch amtliche Begleitscheine nachgewiesen ist, daß die betreffenden Gegenstände aus völlig seuchenfreien Gegenden stammen.
§. 5. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Personal, dürfen die Landesgrenze nur vermittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prostken und auf den Zoll⸗ straßen bei Eydtkuhnen und Klein⸗Prostken überschreiten und haben sich in den genannten Orten einer Desinfektion zu unterwerfen. . h
§. 6. Die sämmtlichen übrigen Vorschriften der landes⸗ polizeilichen Anordnung vom 13. März 1882 bleiben in fort⸗ dauernder Geltung.
Bezüglich des Verbotes der Einfuhr von Schweinen über die ganze Landesgrenze des Regierungsbezirks Gumbinnen bewendet es bei der landespolizeilichen Anordnung vom P. u“ 1884 (Extrabeilage zu Stück 38 des Amts⸗
attes). §. 7. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Zeitpunkte ihrer Verkündigung in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen dieselbe unterliegen den Bestimmungen des §. 328 des Reichs⸗ Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 95) beziehungsweise den Bestimmungen wnachfolgenden Polizeiverordnung.
Gumbinnen, den 15. Juni 1885.
Der Regierungs⸗Präösident. Steinmann.
thierischen (mit Aus⸗
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883, in Verbindung mit den §§. 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850, wird hiermit für den Umfang des Regierungsbezirks Gumbinnen Folgendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende landespolizei⸗ liche Anordnung werden, soweit sie nicht den Strafbestim⸗ mungen des Reichs⸗Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 95) unterliegen, mit Geldstrafe von zehn bis zu sechszig Mark, im Unver⸗ mögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
Vorstehende Verordnung tritt mit dem Zeitpunkte ihrer Verkündigung in Kraft.
Gumbinnen, den 15. Juni 1885. Der Regierungs⸗Präsident. Steinmann.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Mittag um 12 Uhr den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin und machten sodann eine kurze Ausfahrt, nach welcher der Chef des Militärkabinets, General⸗ Lieutenant von Albedyll, zum Vortrage empfangen wurde.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern früh mittels Extrazuges von Pots⸗ dam nach Berlin und wohnte von 7 Uhr ab dem Exerzieren der Garde⸗Landwehr⸗Bataillone auf dem Tempelhofer Felde bei, besichtigte von 8 Uhr ab das 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment und das Garde⸗Kürassier⸗Regiment, nahm darauf in Höchst⸗ seinem Palais hierselbst mehrere Vorträge und Meldungen entgegen und präsidirte später einer mehrstündigen Sitzung der Landesvertheidigungs⸗Kommission.
Mit dem 3 Uhr-Zuge fuhr Se. Kaiserliche Hoheit nach Potsdam zurück.
Abends 7 Uhr begab Sich Höchstderselbe wieder nach Berlin, um Se. Majestät den König von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhof zu empfangen und fuhr sodann zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Connaught um 10 Uhr nach Charlottenburg.
Um 11 Uhr traf Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz auf der Station Neu⸗Babelsberg ein und wohnte sodann der Ueberführung der Leiche des verewigten Prinzen Friedrich Carl von Glienike nach der Garnisonkirche bei.
— In der vergangenen Nacht fand die feierliche Ueberführung der Leiche Sr. Königlichen Hoheit des verewigten Prinzen Friedrich Carl aus der Glieniker Dorfkirche nach der Garnisonkirche in Pots⸗ dam statt.
Um 11 ³¾ Uhr nahm die zur Feier kommandirte Esca⸗ dron der Zieten⸗Husaren gegenüber der Kirche Aufstellung. Kurz nach 12 Uhr betrat Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Herzog und der Herzogin von Connaught die Dorfkirche. Nach einer stillen Andacht wurde der Sarg auf den mit 6 Pferden be⸗ spannten Leichenwagen gehoben und mit schwarzem Tuch be⸗
ö
Den Zug eröffnete eine Abtheilung vom 3. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment; hierauf folgte eine halbe Escadron Zieten⸗Husaren und sodann ein Galawagen mit dem Hofmarschall Grafen von Kanitz. Der Leichenwagen ward geleitet von Fackelträgern und zwei Stallmeistern. Hinter demselben folgten in einem Galawagen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Leopold und der Erbgroßherzog von Oldenburg sowie Se. Durchlaucht der Prinz Albert von Sachsen⸗Altenburg, demnächst Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit dem Adjutanten, Major von Kessel, in offenem Wagen; alsdann der Stadtkommandant, General⸗Major von Hahnke, mit dem Polizei⸗Direktor Wolfgram. — Der Zug bog rechts von der Chaussee ab, zog durch den Neuen Garten am Marmor⸗Palais vorbei und gelangte durch das Nauener Thor unter dem Geläut aller Glocken in die Stadt und um 1 ½ Uhr an die Garnisonkirche. Die Feldwebel des 1. Garde⸗ Regiments hoben den Sarg vom Wagen und stellten den⸗ selben, während die Orgel spielte, vor den Altar. Darnach sprach Hofprediger Dr. Rogge ein kurzes Gebet. — Die Todten⸗Ehrenwache wurde von Majoren der Potsdamer Gar⸗ nison gehalten.
— Ueber die heutige Leichenfeier meldet „W. T. B.“ aus Potsdam Folgendes:
Die feierliche Einsegnung der sterblichen Hülle Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit weiland des General⸗Feld⸗ marschalls Prinzen Friedrich Carl von Preußen hat heute Vormittag 11 Uhr in programmmäßiger Weise stattgefunden.
Um 11 ¼ Uhr erschienen Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Se. Majestät der König von Sachsen, Ihre Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, die Landgräfin von Hessen, der Prinz nli 5Sachsen⸗Altenburg und Gemahlin, der Erbgroßherzog und 5 ¾ Erbgroßherzogin von Oldenburg und der Herzog und vie Herzogin von Connaught, der Prinz und die Prinzessin Wilhelm, der Prinz und die Prinzessin Albrecht sowie die zur Beisetzungsfeier eingetroffenen Fürstlichen Gäste. Ferner waren erschienen: das diplomatische Corps, die hier anwesenden Staats⸗Minister, die Generalität, die General⸗ und Flügel⸗Adjutanten, die militärischen Depu⸗ tationen, darunter die des K. K. österreichischen 7. Husaren⸗ Regiments Prinz Friedrich Carl von Preußen, Deputationen der städtischen Behörden von Berlin und Potsdam, der Rektor der Universität Berlin, die Offizier⸗Corps von Berlin, Spandau, Charlottenburg u. s. w. sowie ein außerordentlich zahlreiches Trauergefolge. Auf dem mit Blumen und Kränzen auf das reichste geschmückten Sarge ruhte der Säbel des Prinzen.
Die Feier wurde mit dem Chorgesange „Ich weiß, daß mein Erlöser lebt“ eröffnet. Hieran schloß sich der Gesang der Gemeinde: „Christus, der ist mein Leben“. Darauf folgte die vom Hofprediger Dr. Rogge gehaltene Be⸗ gräbnißliturgie. Nach abermaligem Gesang der Gemeinde hielt Ober- Hofprediger D. Kögel die Gedächktnißrede, in welcher er die Beharrlichkeit des Prinzen, der ein Freund des Heeres und des Volkes gewesen, feierte. Nach dem Gebet und dem „Vater unser“ sang der Chor das Amen, worauf die Einsegnung der sterblichen Hülle unter den Ehrensalven der Infanterie und Artillerie erfolgte. Nunmehr ließen die Allerhöchsten und Höchsten Serrschaften Sich an dem Sarge des verewigten Prinzen auf die Knie zu stillem Gebet nieder. Der Sarg wurde alsdann auf den von acht Pferden ge⸗ zogenen Leichenwagen übertragen, worauf der Zug ich 10 Minuten nach 12 Ueedurch das von der Potsdamer Garnison und den Kriegervereinen von Berlin, Potsdam und Ungegend gebildete Spalier nach Nikolskoe in Bewegung setzte. Die Beisetzung hat daselbst in aller Stille im engsten Kreise der Königlichen Familie stattgefunden. Der militärische Trauerkondukt endete, wie im Programm vorgesehen, an der Garde⸗Husaren⸗Kaserne, das Geleit bis zur Kirche nach Nikolskoe übernahm die zur Trauerfeier nach Potsdam kommandirte Schwadron des Zieten⸗Husaren⸗Regiments.
Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, bringt folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre zur Kenntniß der Marine: 1
„Ich bestimme aus Anlaß des Hinscheidens des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Königliche Hoheit, daß Mein Panzerschiff „Friedrich Carl“ während der Dauer der Beisetzungsfeierlichkeit die Raaen über Kreuz zu toppen, Flagge, Kommandozeichen sowie Gösch halbstocks zu hissen und einen Trauersalut von 21 Schuß zu feuern hat.
Berlin, den 16. Juni 1885.
An den Chef der Admiralität.
— Aus Karlsbad meldet „W. T. B.“ von gestern Nachmittag: Der Statthalter, Feldmarschall Frei⸗ herr von Manteuffel erkrankte vor zwei Tagen an einer Lungenentzündung, anscheinend in Folge einer Erkältung, die er sich bei einem ausgedehnten Spaziergange in entlegeneren Waldpartien zugezogen hatte. Auf den Erkrankten wirkte die Nachricht von dem Tode des Prinzen Friedrich Carl erschütternd. Die Entzündung nahm ungeachtet der fürsorg⸗ lichen Behandlung des Geh. Sanitäts⸗Raths Preis einen gefähr⸗ lichen Verlauf. Heute Morgen 8 ½ Uhr ist der Feldmarschall sanft entschlafen. Die sterbliche Hülle ruht in der von dem Feldmarschall innegehabten Wohnung im Hotel „Erzherzog von Oesterreich“. Freiin Isabella von Manteuffel, welche ihren Vater nach Karlsbad begleitet hatte, meldete die Trauer⸗ kunde alsbald an des Kaisers Majestät nach Berlin sowie an die Familienmitglieder. Die Söhne des Feldmarschalls werden heute hier erwartet. Unter den anwesenden deutschen Kur⸗ gästen rief die Todesnachricht große Bewegung hervor; von vielen anwesenden hohen Persönlichkeiten erfolgten sofort Beileidskundgebungen, und zahlreiche Kondolenzkarten wurden im Trauerhause abgegeben.
Einer weiteren Meldung von heute zufolge wird die Leiche des Feldmarschalls am Freitag früh 5 Uhr nach Berlin übergeführt werden, wozu auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef der kommandirende General Philippowich aus Prag sich nach Karlsbad be⸗ geben und die Ehrenparade aus den nächsten Garnisonen gestellt werden wird. Die Beisetzung der Leiche in Topper soll am Sonnabend oder Sonntag stattfinden.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗
Wilhelm.“
hangen
—— Im Auswärtigen Amt ist auch für dieses Jahr ein Verzeichniß der Kaiserlich Deutschen Konsulate bearbeitet worden, aus welchem sich die zahlreichen Neu⸗ besetzungen der Konsulatstellen, wie sie die Ausdehnung unserer Vertretung im Auslande bewirkte, ergeben. Dasselbe ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn in Berlin, Kochstraße 68, für 1 ℳ 25 ₰ zu beziehen. Ebenda erschien gleichzeitig und in derselben Weise redigirt ein Verzeichniß der fremden Konsuln im Deutschen Reich (Preis 80 ₰).
— Der Stadtgemeinde Berlin ist durch Allerhöchste Ordre vom 8. Juni d. J. behufs Erwerbung der zur Regu⸗ lirung der Greifswalderstraße auf der Strecke von der Friedensstraße bis zur Marienburgerstraße erforderlichen Flächen, sowie des zum Zweck des Anschlusses des oberhalb der Langen Brücke belegenen Theils der Burgstraße an die städtische Kanalisation nothwendigen, unter dem Straßen⸗ damm der Burgstraße vor der sogenannten alten Post Burg⸗ straße Nr. 7 befindlichen Kellers das Enteignungsrecht verliehen worden.
— Bei der Nachrede des unsittlichen Lebenswandels eines Geistlichen, ohne daß dabei der Beleidiger seine Nachrede ausdrücklich oder sonst erkennbar in Beziehung zu dem amtlichen Berufe des Geistlichen setzt, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 10. April d. J., nur der Beleidigte, nicht aber seine vorgesetzte kirchliche Behörde zur Stellung des Strafantrags berechtigt.
— Der Königliche Gesandte am württembergischen Hofe, Graf von Wesdehlen, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Stuttgart fungirt der Legations⸗Sekretär Dr. von Kleist als interimistischer Geschäftsträger.
— Der General⸗Inspecteur der Artillerie, General⸗Lieute⸗ nant von Voigts⸗Rhetz, ist von seiner Inspizirungsreis nach Königsberg wieder zurückgekehrt.
— Für den Stab des westafrikanischen Geschwa⸗ ders und die Besatzungen S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Bis⸗ marck“ und Kreuzer⸗Korvette „Olga“ ist, nach einer Aller⸗ höchsten Bestimmung, die im Dezember des Jahres 1884 aus⸗ geführte militärische Aktion in und bei Kamerun als ein Feld⸗ zug im Sinne des §. 23 des Gesetzes, betreffend die Pensio⸗ nirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine ꝛc. vom 27. Juni 1871, an⸗ zusehen.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. S. „Ariadne“ 5./6. Kiel 11./6. — 12./6. Korsör. (Poststation: bis 19./6. Korsör, vom 20./6. bis 26./6. Kallundborg, dann Helsingör.) S. M. S. „Bayern Kiel 3./6. — 5,/6. Christiansand 5/6. — 6,/6. Stavanger. 12/6. Bergen. (Post⸗ station: Christiansand.) S. M. Vermessungs⸗Fhrzg. „Drache“ 5./5. Wilhelmshaven 12/5. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. S. „Friedrich Carl“ 21./5. Wilhelmshaven 1./6. — 9./6. Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Aviso „Grille“ 26./5. Wohlenberger Wiek. — Wismar 5.,/6. — 5/6. Kiel (Poststation: Wismar.) S. M. S. „Hansa“ 5./5. Kiel. 3/6. — 10./6. Kiel (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Niobe“ Kiel 1./6. — 2./6. Saßnitz 6./6. — 6./6. Swine⸗ münde 15./6. (Poststation: bis 21./6. Zoppot, vom 22./6. bis 28/6. Carlscrona, vom 29./6. ab Arendal.) S. M. S. „Olga“ 25./5. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Aviso „Pommerania“ 3./6. Wilhelmshaven 6./6. — 26./6. Wilhelmshaven 12./6. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Panzer⸗Fhrzg. „Mücke“Wilhelmshaven 13./6. — 15./6. Wilhelms⸗ haven. (Poststation: Wilhelmshaven) S. M. Brigg „Rover“ 8./5. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Soghie 2/6. Warnemünde 5./6. — 5./6. Saßnitz 8./6. — 9./6. Rönne 19./6. — 11 //6. Zoppot. — Beabsichtigte, am 17./6. weiter⸗ zugehen. (Poststation: vom 17./6. bis 24./6. Kiel, vom 25.76. bis 27./6. Friederikshavn, vom 28./6. ab Christiansand. S. M. S. „Stein“ 30./5. Danzig 2./6. — 8/6. Kiel 15.,/6. (Poststation: Wilhelmshaven.)
Hannover, 17. Juni. (Hann. Courier.) 19. Han⸗ noverscher Provinzial⸗Landtag. (9. Sitzung.) Graf Münster präsidirte.
Die gestern abgebrochene Berathung über das Pro⸗
vinzial⸗Statut wurde wieder aufgenommen. Es handelt sich um § 3 des Statuts, der nach dem Vorschlag des Aus⸗ schusses lauten soll: „Durch den Provinzial⸗Landtag werden die im §. 41 der Provinzial⸗Ordnung speziell aufgeführten Beamten der Centralverwaltung sowie der Direktor der Landes⸗Kreditanstalt gewählt, durch den Provinzial⸗Ausschuß die leitenden Beamten in den einzelnen Verwaltungszweigen.“ Der Paragraph wurde nach längerer Diskussion in vorliegen⸗ der Form genehmigt. Der Ausschuß beantragte folgenden §. 4: „Zur Verein⸗ fachung der Geschäfte der Provinzial⸗Verwaltung (§. 91, Abs. 2 der Provinzial⸗Ordnung) wird bestimmt, daß Urkunden und Vollmachten, welche die Verwaltung der provinziellen Fonds, das Landes⸗Meliorationswesen, die Forstverwaltung, das Landarmen⸗ und Korrigendenwesen einschließlich der Zwangs⸗ erziehung für verwahrloste Kinder, das Wegewesen und die Provinzial⸗Anstalten betreffen, lediglich vom Landes⸗Direktorium vollzogen werden, mit Ausnahme jedoch derjenigen Urkunden, welche sich auf die Veräußerung solcher Grundstücke beziehen, die eine größere Fläche als einen Hektar oder einen größeren Werth als 6000 ℳ haben.“
Nach kurzer Begründung durch den Landes⸗Direktor von Bennigsen wurde der Paragraph ohne Debatte genehmigt.
Der Ausschuß hatte ferner folgenden Nachtragsparagraphen beantragt, der seine Entstehung den Wünschen verschiedener Mitglieder verdankte: „Dem Landes⸗Direktorium werden für die Geschäfte der Bauverwaltung und der Forstverwaltung zwei höhere Baubeamte und ein höherer Forstbeamter zu⸗ geordnet. (§. 93 der Provinzial⸗Ordnung.) Dieselben haben eine berathende Stimme in den Sitzungen des Landes⸗Direk⸗ toriums bezüglich der ihnen in Gemäßheit der beim Landes⸗ Direktorium bestehenden Geschäftsvertheilung zur Bearbeitung überwiesenen Angelegenheiten der Bauverwaltung bezw. der Forstverwaltung. Eine beschließende Stimme kann ihnen in den erwähnten Angelegenheiten durch den Provinzial⸗Ausschuß beigelegt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß von den beiden höheren Baubeamten in derselben Frage immer nur Einer zur Abgabe einer beschließenden Stimme berechtigt ist.“
samm
Nachdem der Landes⸗Direktor von Bennigsen den Para⸗ graphen begrü⸗ der Abg. von Bar eini k
geltend gemacht hatte, wurde der Paragraph genehmigt. Damit war die erste Berathung des Statuts beendet.
Der Abg. von Harling brachte einen Urantrag ein, be⸗ treffend die Regelung der Verhältnisse der Real⸗ gemeinden. Der Antrag wurde genügend unterstützt. Er kautet: „Die Königliche Staatsregierung wird gehorsamst er⸗ sucht, den Erlaß eines Gesetzes zu bewirken, welches den Real⸗ emeinden und sonstigen als Folge des Besitzes an Grund und Boden thatsächlich bestehenden Interessenschaften ermög⸗ licht, ihre Verhältnisse zu ordnen und welches eine vorläufige Regelung bis zur Beschlußfassung, insbesondere in Hinsicht auf den Beitragsfuß, das Stimmverhältniß, die Zusammen⸗ berufung der Interessenten und die Aufsicht betrifft.“ —Es folgte die Berathung des Antrags des Verwaltungs⸗ Ausschusses, die Erwerbung einer größeren Moor⸗ fläche im Emsgebiete, Einrichtung eines Korrigenden⸗ Etablissements und Ausführung von forst⸗ und landwirth⸗ schaftlichen Moorkulturarbeiten auf derselben betreffend. Der . ag lautet: 1 aahs. —. Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: Zum Zweck der Erwerbung einer größeren Moorfläche im unteren Ems⸗ gebiete der Provinz Hannover, der baulichen Einrichtung eines Korrigenden⸗Etablissements und der Ausführung von forst⸗ und landwirthschastlichen Moorkulturarbeiten auf der zu erwerbenden Fläche wird der Betrag von vierhunderttausend Mark aus der zur Verstärkung des Aufforstungsfonds nach dem Beschlusse des Provinzial⸗Landtages vom 7. Oktober 1884 bescimmten Summe von 629 792 ℳ ausgeschieden und dem Provinzial⸗Ausschuß als besonderer Fonds zur Verfügung
estellt.“ 8 h8 Die Debatte über diesen Punkt wurde vertagt.
Bayern. München, 17. Juni. (W. T. B.) Prinz Ludwig Ferdinand ist in Vertretung des Königs zur Theilnahme an den Leichenfeierlichkeiten für den Prinzen Friedrich Carl um 51 ½ Uhr Nachmittags nach Potsdam abgereist.
*Die Minister Frhr. v. Lutz heim haben sich heute Abend 7 Uhr nach Kissingen be⸗ geben.
Hessen. Darmstadt, 17. Juni. (Darmst. Ztg.) Wegen des Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen ist auf Allerhöchsten Be⸗ fehl eine Hoftrauer vom heutigen Tage bis einschließlich den 28. l. M. verordnet worden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. Juni. (Th. C.) Der Großherzog ist am Sonntag Abend von Dresden hierher zurückgekehrt. — Der Erbgroßherzog wird sich in Vertretung des Großherzoglichen Hauses nach Potsdam begeben, um den Trauerfeierlichkeiten aus Anlaß des Ablebens des Prinzen Friedrich Carl bei— zuwohnen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 16. Juni. (Wien. Abdp.) Der König der Niederlande hat sich gestern zur Nachkur von Karlsbad nach Königswart begeben.
Nachdem die Ersatzwahl für den Landgemeindebezirk Hietzing an Stelle des Landesausschuß⸗Mitgliedes Schöffel vereits für den 27. d. M. ausgeschrieben ist, bleiben nur noch vier Nachwahlen für das Abgeordnetenhaus in der Schwebe, und zwar in den Landgemeindebezirken Radautz in der Bukowina und Krainburg in Krain, ferner im böhmischen Städtewahlbezirk Jicin⸗Neubydzow und in der Reichenberger Handelskammer. Im Uebrigen ist die Wahlcampagne beendet.
— 18. Juni. (W. T. B.) Die Zeitungen widmen dem verstorbenen Feldmarschall Frhrn. von Man⸗ teuffel warme Nachrufe. Das „Fremdenblatt“ betont: der Name des Feldmarschalls werde mit Ehren in der Ge⸗ schichte von Elsaß⸗Lothringen fortleben.
Pest, 16. Juni. (Wien. Ztg) Der G eneralkonvent der reformirten helvetischen Konfession nahm den Antrag des Fachausschusses an, nach welchem der Konvent sich für den Beschluß des Unterrichts⸗Ministers in Betreff der im Sinne des Mittelschulgesetzes den konfessionellen Gym⸗ nasien zu gewährenden Subsidien ausspricht. — Morgen erfolgt die “ der Frage bezüglich der Vertretung der Konfession im Oberhause⸗, 1 “
G 16. Juni. (Wien. Ztg.) Die behördliche Be⸗ willigung zur Abhaltung einer Wählerversammlung zur Besprechung der Wahlen in den serbischen Kirchen⸗ kongreß wurde heute Nachmittag ertheilt. Die Zusammen⸗ kunft findet am 18. d. M. statt.
Großbritannien und Irland. Lond on, 16. Juni. (Allg. Corr.) Demsverstorbenen Prinzen Friedrich Carl von Preußen widmen fast sämmtliche Morgenblätter Nekrologe und ehrende Nachrufe und besprechen in Leit⸗ artikeln die militärischen Errungenschaften des Prinzen. All⸗ gemein wird die Ansicht ausgesprochen, daß Deutschland durch den Tod des Prinzen einen herben, unersetzlichen Verlust erlitten habe.
Die Vermählung der Prinzessin Beatrice mit dem Prinzen Heinrich von Battenberg findet, dem Hofjournal zufolge, am 24. Juli in Osborne statt.
General Graham, der Ober⸗Befehlshaber des englischen Expeditionscorps, welches gegen Osman Digma operirte, ist mit seinem Stabe an Bord des Truppenschiffs „Jumna“ von Suakim in England angekommen. F 8
— 17. Juni. (W. T. B.) Die Königin ist heute Vormittags von Balmoral hier eingetroffen. Lord Salis⸗ bury ist heute Nachmittag 3 Uhr nach Windsor abgereist, um Ihrer Majestät die Namen der neuen Minister zu unterbreiten. “
— 18. Juni, Morgens. (W. T. B.) Wie die „Times erfährt, hätte Lord Salisbury der Königin die Ver⸗ sicherung gegeben, daß er im Stande sei, ein ko nservatives Kabinet zu bilden, wenn hinreichende Sicherheit dafür geboten werde, daß die liberale Majorität des Unter⸗ hauses der konservativen Regierung in billiger Weise ent⸗ gegenkomme. — Die offizielle Ministerliste ist noch nicht veröffentlicht.
— (A. C.) Ueber den weiteren Verlauf des Aufstan⸗ des in Kanada wird unterm 14. d. M. berichtet:
Die heutigen Telegramme bestätigen die Meldung von der Beendigung des Feldzuges General Middletons gegen Big Bear, der, durch Eintheilung seiner Krieger in mehrere Banden und durch seine Flucht in eine Gegend, die thatsächlich für Truppen un⸗
Die Indianer bewegten sich eilig vormwärts und ließen läͤngs ihrer Fährte sowohl Lebensmittel wie andere Gegenstände zurück. Der General gedenkt via den Saskatchewan⸗Fluß und den Winnipeg⸗ Sce nach Winnipeg zurückzukehren. Zur Ueberwachung Big Bears werden in Fort Pitt, Edmonton und Battleford berittene Garnisonen zurückgelassen werden. Oberst Irvine bat sich mit 150 Mann nörd⸗ lich von Prince Albert nach Green Lake begeben, um Big Bear den Weg abzuschneiden und gleichzeitig die Indianer zu züchtigen, welche die Stationen der Hudsons Bay Compagnie geplündert haben.
Frankreich. Paris, 15. Juni. (Fr. C) Eine Ver⸗ sammlung von Vertretern der Kammerfraktionen Union Républicaine und Union Démocratique und der Senatsfraktionen Union Républicaine und Linke be⸗ schäftigte sich heute Morgen mit dem Datum der Depu⸗ tirtenwahlen und sprach sich dahin aus, daß der 16. August sich als das geeignetste Datum empfehle. Die Vertreter der Union Républicaine und der Linken des Senats theilten hier⸗ bei mit, daß sie sich zu dem Conseils⸗Präsidenten Brisson begeben hätten, um seine Ansicht zu erfahren Der⸗ selbe habe jedoch jede Antwort kategorisch verweigert mit der Erklärung, daß der Ministerrath noch nicht darüber berathen habe, und daß des weiteren die Regierung sich ihr Recht, die Wahlen innerhalb der gesetzlichen Fristen vorzunehmen, absolut vorbehalte. General de Courcy meldet der Regierung aus Tongking, daß die aktiven Operationen eingestellt sind. Die europäischen Truppen haben feste Quartiere be⸗ zogen, und die Aufgabe der Zurückdrängung der Piraten im Delta fällt den tongkingnesischen Tirailleurs zu, welche für diese Aufgabe sehr werthvoll sind. Nach der Ansicht des Generals wird man mit der guten Jahreszeit einen Feldzug gegen die Schwarzflaggen unternehmen müssen, die von der chinesischen Regierung sich selbst überlassen worden sind, aber sicherlich durch chinesische Deserteure und Reguläre aus der Provinz Nunnan verstärkt werden dürften. 8
— 17. Juni, Abends. (W. T. B.) Die mit der Prüfung der Berliner Konferenz⸗Akte beauftragte Kommission der Deputirtenkammer genehmigte die Akte und er⸗ nannte den Deputirten Steeg zum Berichterstatter.
Der Handels⸗Minister beschloß, eine Kommission unter Leitung des Dr. Brouardel zum Studium der Cholera⸗Epidemie nach Spanien zu entsenden.
TW(5VTI11e Deputirtenkammer hat Ueute das Budget des Aeußeren mit 163 gegen 159 Stimmen, also mit nur 4 Stimmen Majorität, angenommen. — Der „Opinione“ und der „Tribuna“ zufolge, ist in parlamentarischen Kreisen das Gerücht verbreitet, das Kabinet werde in Folge dieses Kammervotums demissioniren.
— 18. Juni. (W. T. B.) Wie verschiedene Morgen⸗ blätter melden, soll der Ministerrath in einer gestern Abend stattgehabten Sitzung beschlossen haben, dem König sein Entlassungsgesuch zu überreichen. Eine definitive Ent⸗ scheidung werde indessen erst nach dem heute unter dem Vorsitz des Königs stattfindenden Kabinetsrath getroffen werden.
Amerika. New⸗York, 14. Juni. (Allg. Corr.) Die Apache⸗Indianer in Arizona haben das Vorrathslager des 4. Kavallerie⸗Regiments in dem Guadaloup⸗Cannon weg⸗ genommen. Die Indianer überrumpelten den Wachtposten, tödteten 5 Mann desselben und erbeuteten die ganzen Lebens⸗ mittel und Munitionsvorräthe. Die anderen beiden Soldaten entkamen. Es werden wiederum mehrere Mordthaten ge⸗ meldet, die von den Indianern verübt worden sind, obwohl. die energische Versolgung durch die Truppen fast sämmtliche Apachen gezwungen hat, sich über die Grenze nach Mexiko hinein zu flüchten.
Afrika. Egypten. Wady⸗Halfa, 15. Juni. (A. C.) Das 1. Bataillon der „Schwarzen Wache“ und das 2. Bataillon des Essex⸗Regiments sind hier angekommen und haben den Marsch nach Unter⸗Egypten unverzüglich fort⸗ gesetzt. Die schwere Kavallerie wird morgen erwartet. Die Räumung des Sudan durch die britischen Truppen nimmt ihren Fortgang. b
Port Said, 15. Juni. (A. C.) Die Bagger⸗Arbeiten zur Herstellung eines neuen Kanals neben dem gesunkenen Baggerschiffe werden energisch fortgesetzt, und man hält es für wahrscheinlich, daß der Verkehr im Suezkanal am nächsten Donnerstag wieder aufgenommen werden wird. 1
Die egyptische Staatsschulden⸗Tilgungskasse nahm bis zum 31. Mai 695 585 Pfd. Sterl. für Rech⸗ nung der unifizirten Schuld ein, deren Zinsendienst am 1. November 1 119 848 Pfd. Sterl. erheischt, und 80000 Pfd. Sterl. für die Prioritätsschuld, für deren Coupondienst am 15. Oktober 593 420 Pfd. Sterl. erforderlich sind.
Zeitungsstimmen.
Die „Deutsche volkswirthschaftliche Korre⸗ spondenz“ . vähen die wirthschaftliche Lage Deutsch⸗ lands nach den Zollerhöhungen:
Se wirthschaftliche Lage Deutschlands, resp. der deutschen Industrie jetzt ein Urtheil fällen zu wollen, ist nicht gut angänglich; es würde dies Urtheil ebenso falsch ausfallen wie die Ur⸗ theile, die 1879 kurz nach dem Inkrafttreten des Zolltarifs gefällt wurden. Aber freilich, wie damals, so versuchen es auch heute die Freihändler wieder, im jetzigen Augenblick eine Kritik über die wirthschaftliche Lage in die Welt hinauszuposaunen und daraus, daß sie ungünstig ausfallen muß, Kapital für ihre Lehren zu schlagen und den Beweis für ihre Ansicht zu erbringen, daß der Zolltarif und seine letzte Modifikation ein verkehrtes Machwerk sei, und wie damals, so ver⸗ fängt auch heute noch bei der Menge die Meinung, daß die Frei⸗ händler im Rechte seien, da ja der Zolltarif der Industrie nichts ge⸗ nützt, sondern nur geschadet habe, weil sie gleich nach seinem In⸗ krafttreten noch mehr leide. Sich einen Augenblick zu fragen, ob denn die Lage wirklich so richtig beurtheilt sei, das fällt nur selten Jemand ein, sonst könnten die Nachbeter der manchester⸗ lichen Irrlehre nicht so zahlreich sein. Der Beweis aber ist schon er⸗ bracht worden, daß diese Ansicht in der That eine falsche ist. Ihre Freunde brauchten sich nur an den ersten besten Großindustriellen zu wenden, dessen Branche von den Zollerhöhungen profitirt, und ihn zu fragen, ob er im jetzigen Augenblicke schon auf einen Gewinn, ja nur auf eine Stabilität gerechnet habe. Er wird sie gewiß dahin belehren, daß er dies garnicht erwartet habe, und nach Lage der Sache auch garnicht erwarten konnte, er wird dies entschieden verneinen, wenn er sonst zu jenen Großindustriellen gehört, die einen offenen Blick für die E11““ E1““ ja in unserem Vater⸗
ottlob von Jahr zu Jahr mehr. 9 veaar- allen theoretischen Ansichten und allen praktischen Erfah rungen müßte es als eine reine Utopie erscheinen, wenn irgend ein Vertreter des Schutztzolles behaupten würde, daß gleich nach dem
passirbar ist, jeder Verfolgung Trotz bietet. General Middleton und Big Bear selber hatten Schwierigkeit, Vorräthe mit sich zu
8
führen.
Inkrafttreten des Zolltarifs eine allgemeine Besserung eintreten
Wissens nach ist dies auch niemals aus Vergegenwärtigen wir uns die Zustände, di beim Inkrafttreten von Schutzzollerhöhungen vorhanden sind, wird dies sofort einleuchtend werden. Auf der ceinen Seite ist ein in den betreffenden Branchen sehr mächtiger Industrie⸗Staat, de sehr gute Produktionsbedingungen besitzt,
werde und unseres gesprochen worden.
der Gegner der heimischen Industrie, die ihrerseits unter jenem Einflusse krankt und dabin siecht Denn so muß das Verhältniß liegen, ehe man an einen A sglei durch Schutz ölle selbst im Lager der enragirtesten Anhänger derselbe: denkt. Dieser mächtigen fremden Konkurrenzindustrie wird nun ei Schutzzoll auferlegt, der den deutschen Fabrikanten für seine Mi und seine ungünstigeren Verhältnisse entschädigen soll. Angesichts de Belastung wird sich der fremde Fabrikant zunächst darüber klar zu werde haben, ob er trotzdem den Kampf mit dem heimischen Produzente aufnehmen kann und will. Es ist hier nicht der Ort, zu untersuch⸗ inwieweit dies durch die deutschen Zölle verhindert oder noch möglich gemacht wird, resp. ob dieselben Prohibitiv⸗ oder nur Schutzzölle sind genug, der fremde Lieferant wird immer eine gewisse Zeit nöthi haben, um über diese Frage mit sich ins Reine zu kommen, währen der Zeit wird er aber natürlich Alles aufbieten, sihh seinen Kunden kreis zu erhalten, um ihn nicht schon in die Hände der inländische Konkurrenz fallen zu lassen, ehe er noch weiß, ob er ihn nicht vielleich selbst noch weiter wird behalten können. Das ist also die Zeit de unbedingten Absatzes, des Verkaufs um jeden Preis. Jederman wird sofort einsehen, daß schon aus diesem einen Grunde einem neue Zolltarif ein Aufschwung der betreffenden Industrien, durchaus nich uf dem Fuße folgen kann. Nun kommt aber noch ein zweites wich tiges Moment hinzu, das zum Mindesten ebenso schwer zu Un gunsten der Industrie resp. der Schutzzölle in die Waagschale fällt. Der deutsche Fabrikant kann den Kampf gegen die fremde Korn⸗ kurrenz in so lange nicht aufnehmen, als dieselbe um jeden Preis ver⸗ kauft. Er kann es nicht einmal wagen, in größerem Umfange die Fabrikation aufzunehmen und den Kampf energisch einzu⸗ leiten, denn er hat noch immer mit den Launen der Konsumenten zu rechnen, die mit dem Gewohnheitsdusel des Menschen oft genug eigen⸗ sinnig an dem Alten festhalten und das Heimische gegen das Fremde zurücksetzen. Würde also der Fabrikant von vornherein diese Ein⸗ bürgerung seiner Fabrikate in großem Umfange versuchen, so würde er dadurch oft in die unangenehme Lage kommen, größere Kavpitalien in dem Betriebe festlegen zu müssen, um dann jahrelang auf eine ge⸗ nügende Rente zu verzichten, die ihm nicht eher werden könnte, als bis sein Erzeugniß sich im Vaterlande Bahn gebrochen hat. Also ein Zuwarten ist nach dem Inkraft eten des Zolltarifs bei den meiften Industrien unumgänglich nöthig, und so wird denn eine Stagnation auch hier unausbleiblich sein, die die Lage der Industrie gegen früber noch wesentlich ungünstig beeinflußt. Es ließen sich noch manche andere Gründe dafür anführen, daß gerade nach einer Zollerhöhung zu Gunsten der Industrie, diese vorerst benachtheiligt werden wird. Der an⸗ geführte genügt aber schon, um zu zeigen, wie nichtig die Behauptung der Freihändler ist, daß die schlechte Lage der deutschen Industrie von den Zollerhöhungen herrühre, sie ist vielmehr eine nothwendige Folge des Ausgleichs zwischen fremder und heimischer Produktion. Der Umstand, daß manche Industrien unter diesen Folgen nicht zu leiden haben, sondern sich gleich nach der Erhöhung sehr wohl befinden, das ist kein Einwand dagegen, da dies in der speiellen Lage der Industrie seinen Grund hat. Nach einer kurzen Uebergangsperiode werden sich auch die kränkelnden Sparten wieder heben, wie wir dies ja auch 1879 nach der ersten Zolltarifreform zu aller Patrioten Genugthuung und Freude gesehen haben.
— Die „Berliner Börsenzeitung“ druckt aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Offenhach a. M. pro 1884 deren Aeußerung über die allgemeine Geschäftslage ab. Es heißt hierin:
.. . Die unter diesen Umständen in allen Zweigen der produ tiven Thätigkeit unausbleibliche allgemeine Ueberfüllung mit schäftigung und Verdienst suchenden Mitbewerbern hat Waarenangebot weit über das durch die Bevölkerungszunahme bedingee Maß des Mehrbedarfs hinaus gesteigert und dadurch nothwendigerweise einen allgemeinen Druck auf die Preise herbeigeführt, unter welchem nun schon seit mehreren Jahren die gesammte wirthschaftliche Entwicklung leidet, und dessen den Werth der Produktion beeinträchtigende und das Verdienst der Pro⸗ duzenten schmälernde Wirkungen sich auch im Wirthschaftsjahre 1884 wieder in verschärftem Maße fühlbar gemacht haben. Dies erklärt hinlänglich den allgemeinen Niedergang der Preise .. . . Es läßt sich freilich nicht verkennen, daß unter den am Welthandel und Weltverkehr in erheblicherem Maße betheiligten Wirthschafts⸗ gebieten Deutschland immer noch etwas günstiger situirt erscheint, als die übrigen mit ihm auf dem Weltmarkte vornehmlich konkurrirenden Industrie⸗- und Handelsstaaten; dafür sprechen eine Reihe von Symptomen. Die in anderen Ländern bereits nicht seltene Erschei⸗ nung von Arbeiterentlassungen und Lohnreduktionen ist unseres Wissens bislang bei uns nirgendwo in nennenswerthem Grade zu Tage getreten; im Gegentheil ist aus vielen Bezirken und theilweise auch vom hiesigen Platze über Mehreinstellung von Hülfskräften zu berichten. Auch die Statistik des Verkehrswesens läßt im Großen und Ganzen auf eine Erweiterung der nationalen Pro⸗ duktion schließen, wenn auch aus der Eisenbahnstatistik diesmal, wegen des aus andauerndem niedrigen Wasserstand veranlaßten Ueberganges eines großen Theiles der Wasserfrachten auf den Landweg, zuverlässige Folgerungen nicht gezogen werden können. Vor Allem aber läßt sich auf eine abermalige quantitative Vermehrung der nationalen Arbeit aus den Produktions⸗ und Absatzziffern von Kohle und Eisen schließen, zweier Faktoren, welche, da sie die wichtigsten Hülfs⸗ stoffe für die meisten anderen Industrien, oder wenigstens für die Maschinen derselben liefern, zu den zuverlässigsten Symptomen für die Beurtheilung der Gestaltung des allgemeinen industriellen Lebens gehören. Die genannten beiden Artikel haben nämlich, abgesehen vom Preis, in allen ihre Förderungs⸗ und Absatzverbältnisse betreffenden Beziehungen, bei theilweiser Abnahme der Anzahl der betrieb nen Werke, für das Jahr 1884, verglichen gegen das Jahr 1883, eine zum Theil nicht unerhebliche Steigerung der in Betracht kommenden Zahlen aufzuweisen. Die relatio gün⸗ stigere Lage der deutschen Nationalwirthschaft, welche sich aus diesen Symptomen folgern läßt, ist einerseits ein gewiß nicht unerfreuliches Zeugniß dafür, daß unser kaufmännischer Unternehmungsgeist, unsere wirthschaftliche Umsicht und industrielle Kraft der ausländischen Kon⸗ kurrenz nicht nur im Allgemeinen durchaus gewachfen, sondern stellenweise sogar überlegen sscheint 11 andererseits aber auch nicht außer Acht gelassen werden, daß diese seit einiger Zeit eingetretene Wendung zum Bessern eine wesentliche Förderung erfahren hat durch die auf eine Hebung des nationalen Bewußtseins und auf eine Stärkung des wirthschaft⸗ lichen Selbstoertrauens des deutschen Handels und der deutscher Industrien namentlich in ihrem Verkehr mit und in dem Ausland gerichtete Gesammtpolitik des Deutschen Reiches. 3
Marineverordnungsblatt. Nr. 11. — Inhalt: Anlegung der Trauer aus Anlaß des Ablebens des General⸗Feldmarschalls Prinzen Friedrich Carl von Preußen Königliche Hoheit. — Kriegs⸗ dienstzeit. — Handwaffen. — Schiffsbücherkisten. — 26 Schuß tafel. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten mit Erläuterungen von Reichsgerichts⸗Rath Rehbein und Landgerichts⸗Direktor Reincke. Dritte Auflage. Zweiter Band. Verlag von H. W. Müller in Berlin. — Dem kürzlich an⸗ gezeigten I. Bande ist der zweite bald nachgefolgt. Derselbe bietet in
orrektem Abdruck die Titel 12 — 23 des I. Theils, sowie die ab⸗
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