ElMartoffelmehl pr. 100 Kg. brutto inel. Sack. Termine ruhig. Gekündigt — Ctr. Küundigungspreis — ℳ Loco —. per dieser Monat —, per Juni-Juli 19 ℳ, per Jnli-August 19,20 ℳ, Aug.-Sept. 19,40 ℳ, Sept. Okt. u. Okt.-Nov. 19,50 ℳ
Trockene Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack Termine ruhig. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis —.— ℳ Loco —, per diesen Konat —, per Juni-Juli 19 ℳ, per Juli- August 19.20 ℳ. Aug.-Sept. 19,40 ℳ, Sept.-Okt. u. Okt.-Novbr. 19,50 ℳ, Nov.-Dez. —.
Feuchte Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutte inel. Sack. Ter- mine —. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco — bez., per diesen Nonat —
Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —. Winterraps — ℳ. Sommer. raps — ℳ, Winterrübsen — ℳ, Sommerrübsen — ℳ
Ruböl per 100 Kilogramm mit Fass. Termine Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco mit Fass — Loco ohne Fases — ℳ, per diesen Monat und Juni-Juli —. Juli-August —, per September-Oktober 49,7 ℳ, per October November 50,2 ℳ, per November-Dez. —
Leinöl per 100 Kilogr. — leco —- ℳ, Lieferung —.
etroleum. (Raffinirtes Standard white) per 1700 Kilegr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. — Termine beha iptet. Ge- kündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ. Loco 23,1 ℳ, per diesen Monat 23 ℳ, per Juni-Juli —, per Juli-August — per August-September —, per September-Oktober 23,5 ℳ, per Oktober- November —.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter ⁄%. Termine fester. Gekündigt — Liter. Kündigungspreis — ℳ Loco mit Pass — bez. per diesen Mornat und ver Juni-Juli 42,6 — 42 5b — 42,8 bez., der Inli-August 42,6 — 42,5 — 42.8 bez., per August-September 43 6 — 43,8 bez., per September-Oktober 44.1 — 44.5 — 44,4 bez. ver Oktober-November 44 — 44,2 bez., per November-Dezember 43,9 — 44,1 bez.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % leco ohne Fasz
42,8 bez.
Weizenmehl No. 00 24.00 — 22.00, No.
Roggenmehl No. 0. 21,50 — 20,25, No. 0 u. 1 20 — 19 per 100 Kilogramm brutte inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.
Stettin, 18. Juni (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen matt, loco 164,00 — 167,00, pr. Juni -Juli 166 00, pr. September-Cktober 174,00. Roggen ruhig, loco 138,00 — 141 00. pr. Juni-Juli 144.50, pr. September- Oktober 148,00. Rüböl unverändert, pr. Juni 49,00, pr. September- Oktbr. 49,00. Spiritue flau loco 42.50. pr. Juni-Juli 42,50, pr. August-September 43,80 per September-Oktober 44,40. FPetroleum loco alte Usance 20 % Tara Cassa ¼ % 7,70.
Posen, 18. Juni. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 41,60, pr. Juni 41.90, pr. uli 42.,20, pr. September 43,40, pr. Oktober 43,40. Matt.
Breslau, 19. Juni (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juni-⸗ Juli 41.80, per Juli-August —,—, per September-Oktober 43,00. Weizen per Juni 169. Roggen pr. Juni-Juli 141,00, per Juli-Angust 141.00. per September- Oktober 147,00. Rübtl loco per Juni 50.50, per September- Oktober 51,00. Zink: umsatzlos. Wetter: Abgekühlt. 8
Magdeburg, 18. Juni. (W. T. B.)
Zzuckerbericht. Kernzucker, excl. von 96 % 27,00 ℳ Kornzucker, excl. 880 Rendem. 26,00 ℳ, Nachprodukte. excl. 75 °0Rendem. 22,50 ℳ Lebhaftes Geschäft. — Gem. Raffinade. mit Fasz 31.75 ℳ, gem. Melis I., mit Fass 30,50 ℳ Bessere Frage.
Köln, 18. Juni (W. T. B.)
Getreidemarkt Weizen loco hiesiger 18,00, fremder 18,50, pr. Juli 17,20, per November 17,80. Roggen loco hiesiger 15,00, pr. Juli 14,45, per November 15,05. Hafer loco 15,00. Rüböl loco 26,50, pr. Oktober 27,00.
Bremen, 18. Juni. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) besser. Standard white loco 7.30, pr. Juli 7,35, pr. August 7,40, pr. August-Dezember 7,60. Alles Brief.
Hamburg, 18. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt Weizen loco fllau, loco 173,00 bis 176 00. Roggen loco matt, mechlen- burgischer loco 158,00 bis 160,00, russischer loco flau, 113,00 bis 122,00. Hafer still. Gerste flau. Rüböl matt. loco 50. Spiritus matt, pr. Juni 33 Br., pr. Juli-August 33 ¼ Br., pr. August-September 34 Br., pr. September-Oktober 34 ¼ Br. Kaffee ruhig. Umsatz 3000 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 7.25 Br., 7,20 Gd., pr. Juni 7,10 Gd., pr. August-Dezember 7,50 Gd. — Wetter: Regnerisch.
Wien, 18. Juni. (W. T. B.)
Setreide markt. Weizen per Juni 8,90 Gd., 8.95 Br., pr. Herbst 9,00 Gd., 9,05 Br. Roggen pr. Juni 7.00 Gd., 7,05 Br, pr. Herbst 7,43 Gd., 7,48 Br. Mais pr. Juni 6,63 Gd., 6.68 Br., pr. Juni-Juli 6,62 Gd., 6.67 Br., pr. Mai-Juni 1886 6,42 Gd., 6 47 Br. Hafer pr. Juni 7,05 Gd., 7,10 Br., Pr. Herbst 6,70 Gd.
6,75 Br. Pest, 18. Juni (W. T. B.) Weizen
holsteisischer
loco fest, pr
still.
0 22,00 — 20,00.
45, Tinnevelly good fair 5 ⁄18,
per August-September 42,70, Juni 63,75. pr. Juli 64,25, pr. Juli-Aug. 64,50. pr. Sept-Dez. 66,50.
8.83 Gd., 8.85 Br. Hafer pr. Herbst 6.26 Gd., 6.28 Br. pr.
Mai-Juni 6,30 Gd., 6,32 Br. Mais pr. Inli-August 6,32 Gd., 6,34
Br. Kohlraps pr. August-September 12 ¾ - 12 ⅞.
Amsterdam. 18. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Roggen pr. Oktober 150.
Amsterdam, 18. Juni. (W. T. B.)
Bancazinn 53 ¼.
Antwerpen, 18. Juni. (W. T. B.) 1““
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Hafer ruhig. Gerste niedriger.
Antwerpen, 18. Juni. (W. T. B.)
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes Type
weiss lo000 18 bez. und Br., pr. Juli 18 Br., pr. August 18 ¼ bez.,
18 ⅞ Br., pr. September-Dezember 18 ⅞ bez und Br. Fest.
London, 18. Juni. (W. T. B.)
h An der Küste angeboten 17 Weizenladungen. — Wetter: chön.
London, 18. Juni. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 17 ⅛ nominell, Rüben-Rohzucker 16 ⅛. unregelmässig.
Liverpool, 18. Juni.
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: August-September 5* 4. September-Oktober 5³⁵⁄83 Oktober-November 51722 d. Alles Verkäuferpreise.
Liverpeol, 18. Juni. (W. T. B.) (0ffizielle Notirungen.)
Upland good ordin. 57/1, do. low middl. 52/16, do. m'udl. 511⁄16, Orleaus good ordin. 5 ⁄16, Orleans low middl. 5 ¼, Orleans middl. 5 ¾, Orleans middl. fair 6 ½, Ceara fair 5 ⅞, Ceara good fair 6. Pernam fair 5 ⅞, Pernam good fair 62⁄16, Bahia fair 511⁄¼16, Maceio fair 5 ½. Maranham fair 6, Egyptian brown middl. 4 ½. Egyp- tian brown fair 5 ¾, Egyptian brown good fair 6. Egyprian white fair 63⁄16. Egyptian white good fair 6 ⅜, M. G. Broach good 5 C⅞. M. G. Broach fine 5 /16. Dhollerah fair 45/16. Dhollerah good fair 4¹3/18. Dhollerah good 5 ½, Dhollerab fine 57/16, Oomra fair 4 ½. Oomra good fair 411/16, Oomra good 415⁄16. Oomra fine 5 ⅞, Scinde good fair 4. Bengal good fair 4 916. Bengal good 4 ¾, Bengal fine Western good fair 4 ½, Western good 4 ½, Peru rough fair 7, Peru rough good fair 8, Peru rouch good 8 ¼⅜, Peru smooth fair 5 ⅞, Peru smootkh good fair 61/⁄16. Peru moderat. rough fair 6 ½. Peru moderat. rorgh good fair 6 ⅞, Peru moderat. rough good 7 ½.
Middl. amerikanische Lieferung: September-Oktober 547%4, Oktober-November 535⁄64, November-Dezember 517⁄12 d. Alles Ver- käuferpreise.
SGlasgow, 18. Juni. (W. T. B.)
Roheisen. (Schluss.) Mixed numbers warrants 41 sh. 2 d.
Paris, 18. Juni. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen träge. pr. Juni 23,00. pr. Juli 23.25, pr. Juli-August 23 50., pr. September Dezember 24 50. Mebl 9 Marques weichend, pr. Juni 46,25. pr. Juli 47.25, pr. Juli-August 47,75. pr. September-Dezember 12 Marques 51,40. Rüböl ruhig. pr.
. Boggen flau.
(W. T. B.)
Spiritus behauptet, pr. Juni 47,75. pr. Juli 48,25, pr. Juli-August 48,75. pr. September-Dezember 50.00.
Paris, 18 Juni. (W. T. B.)
Rohzucker 880 fest, loco 47,50. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juni 51,.25, pr. Juli 51,50, pr. Juli- August 51.75, pr. Oktober-Januar 54.00.
New-York, 18. Juni. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Yerk 10 ½, do. in New- Orleans 101⁄16, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 7 ½⅝ G68., do. in Philadelphia 7 ¾ Gd., roches Petroleum in New-Yerk 6 ⅞. do. Pipe line Certificates — D. 81 ⅛ C. Hehl 3 D. 75 C. Rother Winter- weisen loco 1 D. 2 C., pr. Juni 1 D. 1 C., pr. Juli 1 D. 2 ¼ C., pr. August 1 D. 4 ¼ C. Mais (New) 55 ¾. Zucker (Fair refning Muscovades) 5.15. Kaffee (fair Rio-) 8.20. Schmalz (Wilcox) 7,10, do. Fairbanks 7,05. do. Rohe & Brothers 7,00, Speck 6, Getreidefracht 2 ¼.
Frankfurt a. M., 18. Juni. (Getreide⸗- und Pro- duktenbericht von Joseph Strauss.) Im Getreidehandel waltete eine fast durchweg flaue Stimmung, nachdem die Nähe der jungen Ernte überzeugerd dargethan, dass von Unauskömm- lichkeit wohl nirgends die Rede sein kann, zumal die Zufuhren aus Russland aufs Neue begonnen haben, reichlich allen Konsum- ländern zuzuströmen. Das hiesige Geschäft in Weizen vermochte nur innerhalb engster Grenzen sich zu bewegen und wurde die Notiz neuerdings einige Pfennige zurückgesetzt; ab unserer Um- gegend 18 ½ — ¾ ℳ, frei hier 18 ¾ — 19 ℳ, fremde Sorten dringend offerirt und könnten höchstens Taxationscourse'geben. — Roggen fortgesetzt schleppender Handel und war das Angebot der Nach- frage überlegen; die feinen Sorten stramm gehalten; Umsätze hauptsächlich in Bulgarischenm à 14 ¼ ℳ und Nicolaseff, 15 — ½ ℳ — Gerste hatte wieder einen recht uninteressenten Geschäfts- gang, 17 — 18 ½ ℳ, Mahlgerste 13 ℳ — Hafer nur wenig Handel und stellte der Konsum geringe Ansprüche, da die täg- lichen Zusendungen hinlänglich Befriedigung bieten; die Notiz bleibt 15 — ¼ ℳ, exquisite darüber. — Raps nichts gethan. —
Hülsenfrüchte hier momentan kein Markt — Buntes Mais (mixed) in gedrückter Haltung, 12 †¼ ℳ — Mehl blieb unver- ändert still und der Umsatz in loco beschränkte sich auf Detail- verkäufe an Platzkonsumenten zu letzten, nicht immer voll be. baupteten Preisen. Ab auswärts ruht das Geschäft, da allerseits eine trostlose Apathie herrscht und von nirgendâs her sich eine Spur von Interesse regt. Wir lassen: hiesiges Weizenmehl No. 0 33 ½ — 34 ½ ℳ. Nr. 1 28 — 29 ℳ, Nr. 2 26 ½ — 27 ½ ℳ. Nr. 3 24 ½ -— 25 ½ ℳ. Nr. 4 18 — 19 ℳ. Nr. 5 17 — 18 ℳ. Milchbrod. und Brodmehl im Verband 53 — 55 ℳ Norddeutsche und westfälische Weizenmehle 00 24 — ½ ℳ ab Station. Roggenmehl 0/1 anhaltend absolute Ruhe. man notirt ab Berlin einen Tag 5 ₰ niedriger den anderen ebensoviel höher. häufig auch nur einen Cours zum Schein; heutige Forderung 20 ¼ — 21 ¼ ℳ ab Berlin, Null allein 1 ½ ℳ darüber, die schwarzen Sorten verlassen. — Roggen- kleiernotiren 5 — ¼ ℳ, Weizenkleie 4 ½ ℳ, Haltung durchschnittlich fest, ohne jedoch der Berichterstattung eine neue Seite darzu. bieten. — Rüböl im Detail 55 ℳ
Eisenbahn-Einnahmen. G öm Eisenbahn. Vom 8.—14. Juni cr. 34 722 FI. — 7158 Fl.) Pfälzische Eisenbahn. Im Mai cr. 1 292 264 ℳ (+ 38 169 ℳ), bis ult. April cr. 6 088 11 ℳ (+ 295 814 ℳ). Seneralversammlungen. 13. Juli. Dresdner Lederfabrik (vorm. F. Robert Bierling IV.) Ord. Gen.-Vers. zu Dresden.
Wetterbericht vom 19. Juni 1885, 8 Uhr Korgens.
Barometer auf
; 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. spiegel reduz. in
Hillimeter.
Mullaghmore Aberdeen .. 749 Christiansund 749 0XO Kopenhagen. 759 SSW Stockholm.. 756 8 Haparanda 754 80 St. Petersburg
MHoskau
Temperatur
Wetter. in ° Celsiuz bedeckt 25 bedeckt 13 bedeckt¹) 11 heiter 1 13
wolkenlos 17
wolkenlos 9
Regen 11
1 halb bed. 11
Wind.
SW VWNW
753
botocCoto bo —
bedeckt 15 dunstig2) 13 bedeckts) heiter halb bed. halb bd. ¹) bedeckt?) Regens6) wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenl. 7) wolkig halb bed. ³) halb bed.*) bedeckt bedeckt ¹⁰) bedeckt ¹¹) heiter ¹²)
Beeö 8B8Z1“ “ “ Hamburg Swinemünde. Neufahrwass. “
1“ Münster. Karlsruhe .. Wiesbaden
München n Chemnitz.. Berlin..
WW“
Breslau FWNW
Ile Air. 766 NW 1b“ 758
booOe on
— do0oo E=EOOAOhESbwbnd
— %
¹) See ruhig. ²) Seegang mässig. ²³) Seegang schwach ⁴) Regnerisch. ⁵) Nachts viel Regen. ⁶) Nachts und am Mergen Regen, See ruhig. ⁷) Starker Thau, gestern Vormittag regnerisch. 8) Gestern Nachm. Gewitter und Regen. 2) Gestern Nachm. Gewitter und Regen. ¹⁰) Nachts Sturm, etwas Regen. 11) See ruhig. ¹²) See glatt. —
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa. 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, b
= stürmisch. 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Maximum hat sich von Westfrankreich aus über Süddeutschland ausgebreitet, so dass hier stilles, wolkenloses Wetter eingetreten ist. Gleichzeitig ist indessen die Depression im Nordwesten ostwärts vorgedrungen und lagert heute über der nördlichen Nordsee. Das nordwestliche Deutseh- land participirt deshalb an der auffrischenden südwestlichen Luft- strömung mit zunächst aufklarendem wärmerem Wetter, während im Osten das trübe regnerische und kühle Wetter mit mässigen Nordwestwinden noch fortdauert.
Deutsche Seewarte.
nAA.I Feerx
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—
Produktenmarkt.
—— ——y— AE
heaeer.
Deutsches Theater. Sonnabend: Viel Lärm um Nichts.
Sonntag: Fiesko.
Montag: Maria Magdalene.
Dienstag: Kabale und Liebe.
Die nächste Aufführung von „Wilhelm Tell“ findet Donnerstag, 25. Juni, statt.
Schweitzer.
und des
Wallner-Theater. Sonnabend: Z. 21. Male: Papageno. Posse in 4 Akten von Rudolf Kneisel.
Neues Friedrich-Wilhelmstödt. Theater. Sonnabend: Zum 63. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet
städtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. von Im Doppel⸗Concert, des Garde⸗Füsilier⸗Regiments unter Leitung des Königlichen Musik⸗Direktors Hrn. Frese und der Hauskapelle. Auftreten der Kalifornia⸗Diamanten, der Oberbayerischen Volksschauspieler⸗Gesellschaft, der Wiener Duettisten, Herren Schmutz und Katzer, Signor Alessandro Bianchi. Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Montag: Auf allgemeines Verlangen: Desizit.
Walhalla-Operetten-Theater. Sonnabend: Z. 39. Male: Mascotte. Operette in 3 Akten. Musik von Edm. Audran. (Mascotte: Adolfine Zimaier.)
Sonntag: Mascotte.
sätzlicher Körperverletzung mittels Werkzeuges verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu das Untersuchungsgefängniß zu Moabit 11/12, abzuliefern.
prachtvollen Sommergarten: ausgeführt von dem Musikcorps
Kramer.
Steckbrief
Abends: [14430]
pold Gundolf von da.
blonde Haare,
von Ed. Jacobson. Sonntag: Zum 64. Male: Der Großmogul.
Krolls Theater. Sonnabend: Marie, die
Tochter des Regiments. Komische Oper in 3 Aufzügen von Donizetti (Marie: Frl. Frank). Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung von J. C. Engel und des Kapellmeisters Hrn. R. Riedel und dem Musikcorps des I. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments unter Leitung des Dirigenten Hrn. E. Baumgarten. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr. Sonntag: Letztes Sonntags⸗Gasts biel des Hrn. Heinrich Bötel. Zum letzten Male: badour.
Geboren:
Gestorben: (Spandau).
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Bertha v. Harlem mit Hrn. Lieut. Deinhard (Saarlouis).
Verehelicht: Hr. Dr. Gustav Lischke mit Frl. Anne⸗Math. Lichtenfelt (Greußen). — Lieut. Burkhard Frhr. v. Esebeck mit Frl. Marie v. Hesse (Darmstadt).
b Ein Sohn: Hrn. Diakonus Gott⸗
schick (Gebesee). —
Tzschirner (Demmin). — Eine Tochter: Hrn.
Amtmann Bullrrich (Heepen). — Hrn. Dr. med.
.2 v. Adn: (Leipzig).
r. (Berlin). — 5 3 — Hr. Sanitätsrath Dr. Der Tron⸗- Hirsefel (Kolberg). — Hr. Reg.⸗Baumstr. Arth. einrich (Wiesbaden).
seidene Mütze.
württembergische Amtsgericht. Rottweil, den 15. Juni 1885.
Hr. Prem.⸗
Steckbrief. Häusler
[14632] 8 Gegen den
Hrn. Rechtsanwalt Dr.
Tage vollstreckt werden. Geheimer Hofrath Roland
Buchdruckereibes. E. Hopf Herm.
abzuliefern. Russ, den 9. Juni 1885.
Hr.
Bienutta.
die Untersuchungshaft wegen gemeinschaftlicher vor⸗
Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, den 12. Juni 1885. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 909.
auf Grund richterlichen Haftbefehls ergeht gegen den Erdarbeiter Johann Lehmann von Trimbach wegen eines am 12. April 1885 zu Rottweil ver⸗ übten Betrugs zum Nachtheil des Taglöhners Leo⸗
Lehmann ist etwa 40 Jahre alt, mittelgroß, hat Haare, blonden Schnurrbart, schleppenden Gang, trägt einen grauen schlechten Anzug, schwarz⸗
Die Einlieferung hat zu erfolgen an das nächste
K. Staatsanwaltschaft Gröber, H.⸗St.⸗A.
Adam Jogschies von Schieszkrandt, welcher flüchtig ist, soll eine durch Ur⸗ theil des Königlichen Schöffengerichts zu Russ vom 27. März 1885 erkannte Gefängnißstrafe von einem Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Russ
Königliches Amtsgericht.
1861 auf das Leben des Lehrers Martin Przetak zu Passenheim O.⸗Pr. in Höhe von 400 Thalern ausgestellte, seit dem 24. Juli 1868 nur für 200 Thaler Gültigkeit habende Police Nr. 24 286.
Auf Antrag des Versicherten wird der unbekannte Inhaber der Police aufgefordert, seine Rechte an derselben spätestens in dem hiemit auf
Freitag, den 9. April 1886, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termin bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht zu melden, auch die Urkunde selbst vorzu⸗ legen, unter dem Rechtsnachtheil, daß dieselbe füͤr kraftlos erklärt werden wird. Lübeck, den 15 Juni 1885. Das Amtsgericht Abth. II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick. Gerichtsschreiber.
1—
eines gefährlichen
verhaften und in Berlin, Alt⸗
[14637] ö
Der Arbeiter Johann Schiweck aus Loetzen hat die Ertheilung des Erbenlegitimationsattestes nach seiner durch Urtheil vom 19. März 1885 rechts⸗ kräftig für todt erklärten Schwester Marie Schiweck, welche vor circa 20 Jahren nach Polen gegangen ist, beantragt. Nach der Verhandlung vom 3. Jund 1885 und den eingereichten Geburts⸗ und Sterbe⸗ urkunden ist der Antragsteller Johann Schiweck der einzige Erbe der Marie Schiweck. Etwaige naͤhere oder gleich nahe Erben der Marie Schiweck werden hierdurch in Gemäßheit §. 4 des Gesetzes vom 12. März 1869 aufgefordert, ihre Erbansprüche spa⸗ testens bis zum 14. Oktober 1885, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieses Termins die Erb⸗
Billets und Abonnement⸗Billets à Dutzend 9 ℳ sind vorher zu haben an der Kasse und den be⸗ kannten Verkaufsstellen.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Gast⸗ spiel des Hrn. Emil Thomas. Neu einstudirt: Groß⸗
8 8
(14633]
Barnim,
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Gegen den Arbeiter Gustav Friedrich Küßner, am 5. März 1866 zu Schmachtenhagen, Kreis Nieder⸗ geboren, welcher sich verborgen hält, ist
u. dergl.
Steckbrief. Steckbrief Aufgebot.
[14623]
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Abhanden gekommen ist die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Lübeck am 19. Juli
bescheinigung mit Johann Schiweck als alleinigem Erben ausgestellt werden wird. 8 1 Loetzen, den 11. Juni 1885. Königliches Amtsgericht.
fhr Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expr⸗
2¹
1—
Nℳ 2/=⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kommenthurkreuzes des Ordens der Königlich
württembergischen Krone: dem Landgerichts⸗Präsidenten Bardeleben zu Berlin;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Gerichtsschreiber bei dem Landgericht I zu Berlin, ekretär Blankenfeldt;
r Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des schen Haus⸗Ordens Albrechts
— des Bären:
dem Senats⸗Präsidenten Graefe bei dem Ober⸗Landes⸗
Sʒ
gericht zu Naumburg a. S.; sowie
der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Garnison⸗Bauinspektor Schneider zu Halle a. S.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Nils Gussing zum geruht. .
Pehrsson den Kaufmann Hermann Pehrsson Konsul in Ystad (Schweden) zu ernennen
2
Dem Herrn Albert Loening ist das Exequatur des Reichs als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bremen ertheilt worden.
Vpon dem Keäiserlichen Konsul in San Vincente (Kap Verdische Insel) ist der General⸗Agent Lessinelli in; San Thiago zum Konsular⸗Agenten für die Kap Verdische Insel gleichen Namens bestellt worden.
— “ 1
Uebereinkommen
Deutschland und England wegen Ab⸗ grenzung ihrer westafrikanischen Schutzgebiete am Golf von Guinea und wegen Gewährung gegenseitiger Handels⸗ und Verkehrsfreiheit daselbst.
Nr. 1. Note Lord Granville's an den Kaiserlichen Botschafter in London.
(Uebersetzung.) Auswärtiges Amt (Foreign Offce), den 29. Apri! 1885.
Herr Botschafter! b
In meiner Note vom 19. v. M. beehrte ich mich, Ew. Excellenz im Entwurf ein Memorandum, betreffend ein Ueber⸗ einkommen über Trennung und Abgrenzung der Macht⸗ sphären Großbritanniens und Deutschlands in denjenigen Gebieten am Golf von Guinea, wo eine Kollision der beider⸗ seitigen Kolonialinteressen eintreten könnte, zu unterbreiten. Die nun folgenden Verhandlungen haben gezeigt, daß die Kaiserliche Regierung das vorgeschlagene Uebereinkommen mit gewissen Modifikationen anzunehmen geneigt ist. In Folge dessen bin ich in der Lage, zu erklären, daß die Regierung Ihrer Majestät bereit ist, sobald die deutsche Regierung ihre
ustimmung ertheilt, das nachstehende Uebereinkommen formell als bindend anzuerkennen. .
Großbritannien verpflichtet sich, keine Gebietserwerbungen zu machen, keine Schutzherrschaften anzunehmen und der Aus⸗ breitung deutschen Einflusses nicht entgegenzuwirken in dem⸗ jenigen Theile der Küste und des Inlandes von Guinea, welcher östlich von der Linie liegt, die aufwärts gebildet wird durch die rechte Uferseite des zwischen dem 80 42⸗ und 80 46 östlicher Länge (von Greenwich) in die See mündenden Rio del Rey bis zu seiner Quelle und von dort in gerader Linie die Richtung nach der linken Uferseite des Alt⸗Kalabar⸗ oder Croß⸗Flusses nimmt, diesen Fluß überschreitet und ungefähr auf dem 90 8“ östlicher Länge an einem Punkte endigt, der u englischen Admiralitätskarte als „Rapids“ bezeich⸗ net ist.
Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietserwerbungen zu machen, keine Schutzherrschaften anzunehmen und der Aus⸗ breitung britischen Einflusses nicht entgegenzuwirken in dem⸗ jenigen Theil der Küste und des Inlandes von Guinea,
zwischen
welcher zwischen der, wie vorstehend angegeben, an der Mün⸗
dung des Rio del Rey beginnenden Linie und der britischen Kolonie Lagos liegt. Beide Mächte kommen überein, alle Schutzherrschaften, welche sie innerhalb der hiernach dem anderen Theil zugestandenen Grenzen schon errichtet haben, aufzugeben, wobei jedoch eine besondere Ausnahme für die Niederlassung der Missionare in Victoria an der Ambas⸗Bai gemacht wird, welche eine britische Besitzung bleiben soll.
Deutschland erklärt sich bereit, die eingelegte Verwahrung gegen das Hissen der britischen Flagge in Santa⸗Lucia⸗Bai zurückzuziehen und an der Küste zwischen der Kolonie Natal und der Delagoa⸗Bai keine Gebietserwerbungen zu machen oder Schutzherrschaften zu übernehmen.
Es wird mir angenehm sein, von Ew. Excellenz die for⸗ melle Mittheilung zu erhalten, daß die deutsche Regierung ihre Zustimmung zu dem vorstehenden Uebereinkommen Ich habe die Ehre c. 1
Granville. Sr. Excellenz dem Grafen Münster.
Nr. 2. Der Kaiserliche Botschafter in London
an Lord Granville.
Deutsche Botschaft. London, den 7. Mai 1885.
Ew. Excellenz Note vom 29. April d. J., betreffend die Verhandlungen zwischen der Kaiserlichen und der Königlich großbritannischen Regierung über eine Trennung und Ab⸗ arenzung der beiderseitigen Machtsphären in den Gebieten am Golf von Guinea, habe g erhalten die Ehre gehabt. Es wird darin ein Uebereinkommen nachstehenden Inhalts vorgeschlagen:
Großbritannien verpflichtet sich, keine Gebietserwerbungen zu machen, keine Schutzherrschaften anzunehmen und der Aus⸗ breitung deutschen Einflusses nicht entgegenzuwirken in dem⸗ jenigen Theile der Küste und des Inlandes von Guinea, welcher östlich von der Linie liegt, die aufwärts gebildet wird durch die rechte Uferseite des zwischen dem 80 42“ und 80 46“ östlicher Länge in die See mündenden Rio del Rey bis zu seiner Quelle und von dort in gerader Linie die Richtung nach der linken Uferseite des Alt⸗Kalabar⸗ oder Croß⸗Flusses nimmt, diesen Fluß überschreitet und ungefähr auf dem 90 8“ östlicher Länge an einem Punkte endigt, der auf der englischen Admiralitätskarte als „Rapids“ bezeichnet ist.
Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietserwerbungen zu machen, keine Schutzherrschaften anzunehmen und der Aus⸗ breitung britischen Einflusses nicht entgegenzuwirken in dem⸗ jenigen Theil der Küste und des Inlandes von Guinea, welcher zwischen der, wie vorstehend angegeben, an der Mündung des Rio del Rey beginnenden Linie und der britischen Kolonie Lagos liegt. Beide Mächte kommen überein, alle Schutzherrschaften, welche sie innerhalb der hiernach dem anderen Theil zugestandenen Grenzen schon errichtet haben, aufzugeben, wobei jedoch eine besondere Aus⸗ nahme für die Niederlassung der Missionare in Victoria an der Ambas⸗Bai gemacht wird, welche eine britische Besitzung bleiben soll. “
Deutschland erklärt sich bereit, die eingelegte Verwahrung gegen das Hissen der britischen Flagge in Santa⸗Lucig Bai zurückzuziehen und an der Küste zwischen der Kolonie Natal und der Delagoa⸗Bai keine Gebietserwerbungen zu machen oder Schutzherrschaften zu übernehmen.
Nachdem Ew. Excellenz in der oben erwähnten Note vom 29. April mir mitgetheilt haben, daß die Königlich groß⸗ britannische Regierung bereit sei, sobald die deutsche Regierung ihre Zustimmung erkläre, das vorstehend vorgeschlagene Ueber⸗ einkommen formell als bindend anzuerkennen, bin ich er⸗ mächtigt worden, die Annahme dieses Uebereinkommens Seitens der Kaiserlichen Regierung zu erklären.
Ich benutze diesen Anlaß, Mylord, 8
Sr. Excellenz Lord Granville.
Lord Granville an den Kaiserlichen Bot⸗ schafter in London. (Uebersetzung.) Auswärtiges Amt (Foreign Office), den 29. April 1885.
Herr Botschafter!
In dem Uebereinkommen, betreffend Trennung und Ab⸗ grenzung der Machtsphären Großbritanniens und Deutschlands an der westafrikanischen Küste in der Nähe von Kamerun, welches ich dem Grafen Herbert Bismarck vorschlug und für welches ich heute die formelle Zustimmung der deutschen Re⸗ gierung erbitte, habe ich eine besondere Ausnahme hinsichtlich Ambas⸗Bai gemacht wegen der Rechte der dortigen Baptisten⸗ Missionäre, welche die Regierung Ihrer Majestät nicht gegen den Willen derselben der deutschen Jurisdiktion unterstellen
konnte. 1 gg Zeit gab ich indessen die Zusage, welche ich
ur gleichen 1 Einverständniß mit dem Staatssekretär der Kolonien
wiederhole, daß Ihrer Majestät Regierung keine politisch⸗ Veranlassung hat, eine Einwendung gegen die Abtretung der Ambas⸗Bai zu erheben, wenn die deutsche Regierung zu einer Verständigung mit der englischen Missionsgesellschaft gelangen sollte, und daß die Regierung Ihrer Majestät in diesem Falle bereitwillig ihre Zustimmung zur Einverleibung von Ambas Bai in diejenigen Gebiete geben wird, welche nach dem vor⸗ liegenden Uebereinkommen unter den deutschen Schutz ge⸗ stellt find. 11““
Ich habe die Ehre ꝛc. ꝛc.
Granville.
Sr. Excellenz dem Grafen Münster.
“ b“
Nr. 4. Der Kaiserliche Botschafter in London an Lord Granville.
Deutsche Botschaft. London, den 7. Mai 1885.
Mylord!
In der Note Ew. Excellenz vom 29. April d. J., welche sich auf die Abgrenzung der deutschen und englischen Macht⸗ sphären im Golf von Guinea bezieht, ist ausgesprochen, daß die Niederlassung von Victoria in der Ambas⸗Bai einstweilen eine britische Besitzung bleibe. Ew. Excellenz haben jedoch mit Bezug auf die über die Cession der Ambas⸗Bai stattgehabten Verhandlungen durch Note von demselben Tage im Einver⸗ ständniß mit dem Herrn Staatssekretär für die Kolonien die dem Grafen Bismarck gegebene Zusage wiederholt, daß die Cession der Ambas⸗Bai keine politische Schwierigkeit biete, und daß die englische Regierung derselben zustimmen werde, sobald die deutsche Regierung eine Verständigung mit der englischen Missionsgesellschaft herbeigeführt haben wird. 8
Indem ich den Empfang dieser Note und das Einver⸗ ständniß beider Regierungen über den Inhalt derselben be⸗ stätige, benutze ich die Gelegenheit, um Ew. Excellenz ꝛc.
Münster. Sr. Excellenz Lord Granville
Lord Granville an den Kaiserlichen Bot⸗ schafter in London. (Uebersetzung.) Auswärtiges Amt (Foreign Office), den 16. Mai 1885.
Herr Botschafter!
Bei den letzten Unterredungen, betreffend das nunmehr abgeschlossene Uebereinkommen über die Abgrenzung der Schutz⸗ gebiete von England und Deutschland an der afrikanischen Küste, erklärte Dr. Krauel, es sei der Wunsch der deutschen Regierung, an die Festsetzung der Grenzen zwischen den britischen und deutschen Schutzgebieten am Golf von Guinea Verhandlungen zur Vereinbarung eines Uebereinkommens zu knüpfen, durch welches dem Handel der beiden Länder in den beiderseitigen Schutz⸗ gebieten Gleichstellung zugesichert wird. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Regierung Ihrer Majestät dem Prinzip der gegenseitigen Gleichstellung völlig zustimme, daß es aber ver⸗ früht sein würde, ein formell bindendes Uebereinkommen hierüber zu treffen, so lange die Verhandlungen über die Abgrenzung der Schutzgebiete nicht zu Ende geführt seien. Dr. Krauel hob hervor, daß auf jeden Fall solche Zusicherungen ausge⸗ tauscht werden könnten, welche die Handeltreibenden darüber beruhigten, daß eine differentielle Behandlung nicht stattfinden solle und daß keine übermäßigen Zölle erhoben werden würden.
Die Regierung Ihrer Majestät kann diese Zusicherung ohne jedes Bedenken geben, und ich bitte Ew. Excellenz, den nachstehend zusammengefaßten Ausdruck ihrer Anschauungen und Absichten der deutschen Regierung zu unterbreiten.
Die Regierung Ihrer Majestät ist zur Zeit nicht im Stande, eine bestimmte Erklärung über den Höchstbetrag der zu erhebenden Zölle zu geben; sie ist aber bereit, die Versiche⸗ rung zu geben, daß diese Zölle nur insoweit erhoben werden sollen, als dies zur Deckung der durch die Uebernahme der Schutzherrschaft entstehenden Kosten für erforderlich erachtet wird, und daß die Zollsätze so niedrig als möglich bemessen sein werden.
Sie ist ferner bereit, die Verpflichtung zu übernehmen, daß keine ungleiche Behandlung von Fremden oder von fremden Gütern stattfinden soll. 1
Sie wird endlich bereitwilligst die in Absatz 2 Artikel 5 der General⸗Akte der Berliner Konferenz vom 26. Februar d. J. enthaltenen Bestimmungen, welche den Schutz der Person und des Eigenthums von Ausländern gewährleisten, zur Anwendung bringen, und sich verpflichten, daß vorbehaltlich gewisser Ver⸗ waltungsvorschriften im Interesse des Handels und der öffentlichen Ordnung keine ungleiche Behandlung von Fremden in Bezug auf Niederlassung oder Zugang zu den Handels⸗ märkten gestattet sein soll, und sie wird dafür sorgen, das etwaige Abänderungen in dem Zolltarif mindestens vier Monate vor ihrer Einführung von den Ortsbehörden bekannt gemacht werden.
Ich ersuche Ew. Excellenz, darauf hinzuweisen, daß diese Zusicherungen nur unter der Bedingung ausgesprochen sind, daß für die deutschen Schutzgebiete Seitens der Kaiserlichen
Nr. 5.
Regierung gleiche Verpflichtungen übernommen werden.