Es wird mir erwünscht sein, geneigt ist, eine solche Verpflichtung zu übernehmen. 8 Ich habe die Ehre ꝛc.
Granville „Excellenz dem Grafen Münster.
Nr. 6. r Lord Granville. Deutsche Botschaft. London, den 2. Juni 1885. Mylord! b
Ew. Excellenz haben mir in der Note vom 16. d. M. eine Zusammenstellung derjenigen Grundsätze übermittelt, welche die Königlich großbritannische Regierung zum Zwecke der Regelung des Handels und Verkehrs in den ihrer Schutz⸗ herrschaft unterworfenen Gebieten am Golf von Guinea ein⸗ zuhalten bereit ist. Ew. Excellenz fügten hinzu, daß die Verpflichtung, diese Grundsätze zur Anwendung zu bringen, unter der Bedingung ausgesprochen wäre, daß für die deutschen Schutzgebiete am Golf von Guinea Seitens der Kaiserlichen Regierung gleiche Zusicherungen er⸗ theilt würden.
Ich habe nicht unterlassen, meiner Hohen Regierung die erwähnte Note Ew. Excellenz zu unterbreiten, und bin jetzt er⸗ mächtigt worden, dieselbe, wie folgt, zu beantworten.
Mit Rücksicht auf die von der Königlich großbritannischen Regierung ertheilten Zusagen erklärt sich die Regierung Sr. Majestät des Kaisers bereit, in ihren Schutzgebieten am Golf von Guinea die nachstehenden Verpflichtungen zu übernehmen:
Zölle sollen nur insoweit erhoben werden, als dies zur Deckung der durch die Uebernahme der Schutzherrschaft ent⸗ stehenden Kosten für erforderlich erachtet wird. Die Zollsätze sollen so niedrig als möglich bemessen werden, ohne jedoch an einen bestimmten Höchstbetrag gebunden zu sein.
Es soll keine ungleiche Behandlung von englischen Unter⸗ thanen oder von englischen Gütern stattfinden.
Die in Absatz 2 Artikel 5 der General⸗Akte der Berliner Konferenz von 26. Februar d. J. enthaltenen Bestimmungen, welche der Person und dem Eigenthum von Ausländern Schutz gewährleisten, sollen in den deutschen Schutzgebieten für englische Unterthanen zur Anwendung kommen, und vor⸗ behaltlich gewisser Verwaltungsvorschriften im Interesse des Handels und der öffentlichen Ordnung keine ungleiche Be⸗ handlung von englischen Unterthanen in Bezug auf Nieder⸗ lassung oder Zugang zu den Handelsmärkten gestattet sein.
Etwaige Abänderungen in dem Zolltarif sollen mindestens vier Monate vor ihrer Einführung von den Ortsbehörden be⸗ kannt gemacht werden.
Ich benutze u. s. w
Lord Granville
für
Die Central⸗Direktion des Instituts archäologische Correspondenz hat die Herren: DPDhr. Johannes Boehlau aus Würzburg,
Dr. Friedrich Koepp aus Biebrich,
Dr. Karl Schuchhardt aus Hannover,
Dr. Paul Hartwig aus Pirna zu Stipendiaten des Instituts in der Abtheilung für klas⸗ sische Archäologie, und den Herrn
Dr. Johannes Merz aus Schwäbisch⸗Hall zum Stipendiaten des Instituts für christliche Archäologie für das Jahr 1885 gewählt, und diese Wahlen sind Seitens des Auswärtigen Amts bestätigt worden.
Bekanntmachung.
Am 1. Juli d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Bromberg von der Bahnlinie Allenstein — Mehlsack — Kobbelbude die 61,0 km lange Reststrecke Wormditt — Mehlsack — Kobbelbude mit den Zwischen⸗ stationen Heinrikau, Lichtenfeld, Tiefensee, Zinten, Kukehnen und Perwilten dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Berlin, den 19. Juni 1885.
In Vertretung des - des Reichs⸗Eisenbahnamts: rte.
Die Nummer 23 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1616 die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Congo. Vom 8. November 1884; und unter Nr. 1617 die General⸗Akte der Berliner Konferen 26. Februar 1885. 8 . Berlin, den 20. Juni 1885. 8 Kaiserliches „. en.
“
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Regierungs⸗Rath von Wilmowski zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu ernennen; sowie
den Bergrevierbeamten, Bergmeistern Richter zu Schmal⸗ kalden und Abels zu Recklinghausen, dem Lehrer an der vereinigten Berg⸗Akademie und Bergschule zu Klausthal, Berg⸗ Assessor Dr. Schnabel daselbst, und dem Bergwerks⸗Direktor Dörell zu Grund den Charakter als Bergrath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs⸗ und Schulrath Böckler zu Hannover ist an die Königliche Regierung in Potsdam versetzt worden.
Bekanntmachung.
Im zweiten Quartal 1885 haben nach abgelegter Prüfung nachbenannte praktische Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Ver⸗ waltung einer Physikatsstelle erhalten:
Dr. med. Heinrich Bickhoff zu Dortmund, Regierungs⸗ bezirk Arnsberg,
von Ew. Excellenz eine Mittheilung darüber zu erhalten, ob die deutsche Regierung
Der Kaiserliche Botschafter in London an
Dr. med. Carl Bierhoff zu Lüdenscheid, bezirk Arnsberg,
Dr. med. Emil Bueckling zu Wolgast, bezirk Stralsund,
Regierungsbezirk Posen,
Dr. med. Gustav Graeve zu Welper, Regierungsbezirk Arnsberg,
Dr. med. Carl Eberhard Nauß zu Altenkirchen, Re⸗ gierungsbezirk Koblenz, ric
Dr. med. Edwin Wilhelm Otto Franz Nesemann zu Soldin, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.,
Dr. med. Georg Engelhard Friedrich Picht zu Uͤchte, Regierungsbezirk Hannover,
Dr. med. Franz Albert Reinstadler zu Dillingen, Regierungsbezirk Trier,
Dr. med. Wilhelm Friedrich Andreas Georg Rienhoff zu Dinker, Regierungsbezirk Arnsberg,
Dr. med. Franz Rohn zu Guttstadt, Regierungsbezirk Königsberg,
Dr. med. Johann Friedrich Rudolf Tholen zu Papenburg, Regierungsbezirk Osnabrück,
Dr. med. Heinrich Wehr zu Leinefelde, Regierungs⸗ bezirk Erfurt.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. In Vertretung: Lucanus.
öIZustiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsrichter Schnurre in Osten an das Amtsgericht in Netra, der Amtsrichter Göbbels in Waldbroel an das Amtsgericht in Euskirchen, und der Amts⸗ richter Lempertz in Opladen an das Amtsgericht in Köln.
Dem Amtsgerichts⸗Rath Hattenbach in Wächtersbach ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Robert Cohn bei dem Amtsgericht in Schildberg, und der Rechtsanwalt, Justiz⸗Raͤth Hellmann in Iserlohn bei dem Landgericht in Hagen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge⸗ richts⸗Assessor Seligsohn bei dem Landgericht in Wiesbaden, der Gerichts⸗Assessor Aulig bei dem Amtsgericht in Roten⸗ burg a. F., der Gerichts⸗Assessor Priebe bei dem Land⸗ gericht in Thorn, der Gerichts⸗Assessor Dr. Kent bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., der Rechtsanwalt Robert Cohn aus Schildberg bei dem Amtsgericht in Darkehmen.
Dem Notar Wagner in Mühlheim a. Rh. ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung vom 1. August d. J. ab ertheilt.
Der Rechtsanwalt und Notar de Witt in Dramburg ist gestorben.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberförster Raßmann zu Ziegelrode ist auf die Oberförsterstelle Schermke, mit dem Amtssitz zu Oschersleben im Regierungsbezirk Magdeburg, der Oberförster von Kühle⸗ wein zu Werder auf die Oberförstelle zu Ziegelrode im Re⸗ gierungsbezirk Merseburg, und der Oberförster Kreysern zu Tapiau auf die Oberförsterstelle zu Werder im Regierungs⸗ bezirk Stralsund versetzt worden.
Der Forst⸗Assessor, Lieutenant im Reitenden Feldjäger⸗ Corps, Arndt, ist zum Oberförster ernannt und demselben die Oberförsterstelle zu Ullersdorf im Regierungsbezirk Liegnitz übertragen worden.
3 ½ % iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗ furt a. M. von 2 500 000 Fl. vom 30. November 1848.
Bei der am 10. d. M. stattgefundenen 29. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt am Main von 2 500 000 Fl. vom 30. November 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Döligationen Litt. G. zur Rückzahlung auf den 1. Okrober 1885 gezogen:
28 Obligationen à 1000 Fl. oder 1714 ℳ 29 ₰. 124 188 216 254 264 311 332 350 480 488 520 563 7 661 666 822 851 875 1026 1114 1180 1307 1386 = 28 000 Fl. oder 48 000 ℳ 12 ₰. Obligationen à 500 Fl. oder 857 ℳ 14 ₰. 728 2001 2008 2020 2021 2090 2112 2135 2161 456 2491 2510 2544 2550 2607 2699 = 10 000 Fl.
tionen à 300 Fl. oder 2982 2983 3004 3098 Fl. oder 4628 ℳ 61 ₰. 28 Obligationen à 100 Fl. r 171 43 —
Nr. 3301 3302 3337 3370 3455 34 3512 3585 3621 3662 3760 3813 3967 4038 4091 4131 4200 4240 4334 4338 4343 4387 4410 4539 4550 4658 4667 4711 = 2800 Fl. oder 4800 ℳ 04 ₰, 85 Obligationen über 43 500 Fl. oder 74 571 ℳ 57 ₰.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum Ruͤckzahlungstermine erfolgt,
bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a,/M.,
bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse
in Berlin, beijeder Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗
kasse, sowie bei den Königlichen Bezirks⸗Haupt⸗
kassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen nebst Zinsscheinen⸗Reihe II Nr. 2— 8 und Eöue erheben können. Deer Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitalbetrag der Obliga⸗ tion zurückbehalten. Spoll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der 8E“ hier oder bei der Königlichen Kreis⸗ kasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins⸗ scheinen und Zinsschein⸗Anweisung durch diese Kasse vor der Aus⸗ zahlung zur Pruͤfung an den Unterzeichneten einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermin eingereicht
werden können. Rückständig sind noch: Aus der Verloosung vom 1. Oktober 1877: G. 609. .Oktober 1879: G. 3838. 1. Oktober 1881: G. 1987. 1. Oktober 1882: G. 3384 3666 4795, 1. Oktober 1883: G. 1299 3190 3264 4481 4760. 1. Oktober 1884: G. 1746 1997 3988. Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 11. Juni 1885. Der Regierungs⸗Präsident.
2 9 514 ℳ 29 ₰.
3181 3233 3251 =
ode 79
Regierungs⸗ Regierungs⸗ Dr. med. Robert Gustav Gottschalk zu Bomst,
8 Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21I. Ot⸗ tober 1878 wird hierdurch zur Kenntniß gebracht daß die im Verlage der Volks⸗Buchhandlung in Zürich er⸗ schienene nichtperiodische Druckschrift: „Sozialdemo⸗ kratisches Liederbuch“, Achte veränderte Auflage, Druck der Schweiz. Genossenschaftsbuchdruckerei Hottingen⸗Zürich, 1885
nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist. Berlin, den 19. Juni 1885. Der Königliche Polizei⸗Präsident. . vpon Madai.
Michtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen, empfingen den General der Infanterie von Pape sowie den General⸗Major von Derenthall und hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, General⸗Lieutenants Bronsart von Schellendorff, und des Chefs des Militärkabinets, General⸗ Lieutenants von Albedyll.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern Nachmittag um 5 ½ Uhr zu der
Leichenfeierlichkeit zu Ehren des verstorbenen General⸗Feld⸗ marschalls Freiherrn von Manteuffel nach Berlin und kehrte
31
— Zum Empfange der Leiche des verstorbenen Kaiserlichen Starhalters, General⸗Feldmarschalls Frhrn. von Manteuffel versammelten sich gestern Abend von 6 Uhr an die Generalität von Berlin und Potsdam, die Maison militaire Sr. Majestät des Kaisers und Königs, die Obersten⸗, Ober Hof⸗ und Hofchargen, sowie die Offizier⸗Corps der hiesigen Garnison auf dem Perron vor den Königszimmern des Anhalter Bahnhofs, mit ihnen eine Deputation des Rhei⸗ nischen Dragoner⸗Regiments Nr. 5, dessen Chef der Ver⸗ ewigte gewesen, sowie das Offizier⸗Corps des 1. Garde⸗ Regiments unter Führung seines Commandeurs; auch die Militärbevollmächtigten der deutschen und fremden Staaten waren erschienen. Eine Schwadron des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regi⸗ ments, bei welchem Feldmarschall Frhr. von Manteuffel einst seine ruhmvolle Laufbahn begonnen und à la suite dessen er zu ehrender Auszeichnung geführt wurde, hatte, die Trompeter auf dem rechten Flügel, zu Fuß auf dem Perron Aufstellung genommen. Die Königszimmer des Bahnhofes waren in eine chambre ardente umgewandelt, und eine schwarz verhüllte Estrade bezeichnete die Stelle, auf welcher der Sarg zu kurzer Rast nieder⸗ gesetzt werden sollte. Reicher Blumenflor füllte die Räaume. Die Eingänge wurden mit Doppelposten besetzt.
Ungefähr 10 Minuten vor dem Einlaufen des Zuges er⸗ schien Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz in der Uniform Seiner schlesischen Dragoner mit dem großen Bande des Schwarzen Adler⸗Ordens, begleitet von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm.
Von militärischem Salut begrüßt, fuhr der Zug mit den sterblichen Ueberresten des General⸗Feldmarschalls gegen 7 Uhr geräuschlos in die Halle; der mit grünem Laube ausgefüllte Güter⸗ wagen, welcher den Sarg barg, hielt vor dem Eingange zu den Königszimmern. Während Eisenbahnbeamte in Gala⸗Uniform und Unteroffiziere des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments den mit Blumen reichgeschmückten Sarg aus dem Wagen hoben, hatte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sich in huldvoller Theilnahme den Hinterbliebenen des General⸗ Feldmarschalls zugewendet. Unter Vortritt der beiden Adjutanten des Verewigten, Hauptmanns v. Thaden, vom Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 1, welcher ihm in seinen letzten Stunden zur Seite gestanden, und Premier⸗Lieutenant Grafen von Hutten⸗Czapski von den Gardehusaren, ward darauf der Sarg auf die Estrade in den Königszimmern übergeführt. Hinter demselben schritt zu⸗ nächst Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, die Tochter des Verewigten, Freiin Isabella von Manteuffel führend; Ihm folgten die beiden Söhne des Feldmarschalls, Hauptmann Freiherr von Manteuffel vom 1. Garde⸗Regi⸗ ment z. F. und Rittmeister Freiherr von Manteuffel vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment, der Reichstags⸗Ab⸗ geordnete Landrath Freiherr von Manteuffel und andere Verwandte der Familie, sodann der Unter⸗Staats⸗ sekretär Dr. von Mayr aus Straßburg. Während die Königs⸗ zimmer sich mit der glänzenden Trauerversammlung füllten, ertönten vom Perron her die Klänge der Choräle „Jesus meine Zuversicht“ und „Christus, der ist mein Leben.“ Nach⸗ dem die Damen die für sie vorbereiteten Plätze eingenommen, schritt Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz auf den Sarg zu, zu dessen Seiten die vorgenannten Adjutanten und der Sekretär des Feldmarschalls Aufstellung genommen hatten, und schmückte den Sarg mit einem prächtigen Lorbeerkranz mit schwarz⸗weißen Schleifen. Einen reichen Kranz, mit einem goldenen W und der Kaiserkrone geziert, ließen Se. Majestät der Kaiser und König auf den Sarg niederlegen. Weitere zahlreiche Blumenspenden wurden von der Maison militaire, welcher der Ver⸗ storbene sast vierzig Jahre hindurch angehört hatte, dem russischen Militärbevollmächtigten, dem 1. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment und vielen anderen hiesigen und fremden Truppentheilen dargebracht. Nachdem die Klänge des Chorals verhallt waren, verabschiedeten Sich der Kronprinz und Prinz Wilhelm von den Hinterbliebenen und ver⸗ ließen den Bahnhof. Noch fast bevor die Generalität und die Offizier⸗Corps ihre Kondolenz beendet hatten, war die zum Aufenthalt festgesetzte Zeit verstrichen. Die trauernden Angehörigen schritten noch einmal dem Sarge zu, der alsdann unter dem Salut der unter Gewehr verbliebenen Trauerwache wieder in den Transportwagen gehoben wurde. Unter dem Geleit des Adjutanten, Premier⸗Lieutenants Grafen von Hutten⸗ Czapski, erfolgte nunmehr die Ueberführung nach dem Schlesischen Bahnhof.
Die Beisetzung in Topper findet morgen, Sonntag,
von Wurmb.
Mittag, statt.
um 7 Uhr 20 Minuten nach dem Neuen Palais bei Potsdam⸗
Außer der Deputation des Rheinischen Dragoner⸗ Regiments Nr. 5 wird sich auch eine solche des 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments, bestehend aus dem Major von Brünneck, Rittmeister von Blumenthal, Premier⸗Lieutenant Graf zu Dohna I. und Second⸗Lieutenant von Kalitsch, nach Topper begeben.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundes raths für l⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1885 bis zum Schlusse des Mo⸗ nats Mai 1885 (einschließlich der kreditirten Beträge und verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 33 690 654 ℳ (J— 2286 063 ℳ), Tabacksteuer 828 706 ℳ (— 343 515 ℳ), Rübenzuckersteuer — 31 308 506 ℳ (— 2 000 622 ℳ), Salz⸗ steuer 5 042 046 ℳ (— 94 446 ℳ), Branntweinsteuer 4 991 718 ℳ (— 724 667 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 17 992 ℳ (— 1790 ℳ), Brausteuer 3 569 194 ℳ (+ 104 575 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 297 209 ℳ (+ 30 302 ℳ); Summe 17 129 013 ℳ (s— 57 070 ℳ). — Spielkartenstempel 134 913 ℳ (— 1 599 ℳ), Wechselstempelsteuer 1 107 472 ℳ (s— 7 933 ℳ), Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterieloose 1 592 683 ℳ (— 699 001 ℳ).
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, ab⸗ züglich der Ausfuhr⸗Vergütungen und Verwaltungskosten, be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1885: Zölle 29 893 929 ℳ (—. 2821 612 ℳ), Taback⸗ steuer 731 391 ℳ (—+ 389 759 ℳ), Rübenzuckersteuer 26 417 936 ℳ (— 2 472 293 ℳ), Salzsteuer 6 193 240 ℳ (— 39 223 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 6 580 748 ℳ (— 685 007 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3 287 536 ℳ (— 115 718 ℳ); Summe 73 104 780 ℳ (+ 209 012 ℳ). Spielkartenstempel 184 991 ℳ (+ 2892 ℳ).
— Ein Rechtsanwalt oder ein anderer Beauftragter, welcher sich an dem Umlauf eines nicht verstempelten Wechsels lediglich durch Präsentation, Protesterhebung ꝛc. im Auftrage des Inhabers betheiligt, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 16. April d. J., nicht wegen Wechselstempel⸗Kontravention zu be⸗ strafen.
— Der Königlich schwedische Gesandte, Baron von Bildt, hat einen ihm bewilligten Urlaub angetreten. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Sekretär M. O. Gude als Geschäftsträger.
— Der General⸗Lieutenant von Hesberg, Comman⸗ deur der Kavallerie⸗Division des I. Armee⸗Corps, hat nach
Abstattung persönlicher Meldungen Berlin wieder verlassen.
Kiel, 20. Juni, Nachm. 12 Uhr 30 Min. (W. T. B.) Der für Kamerun bestimmte Dampfer ist soeben auf der Werft „Germania“ glücklich vom Stapel ge⸗ lassen worden. Vize⸗Admiral von Wickede taufte das Schiff auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers „Nachtigal“, „damit der Name desjenigen Pioniers der Civilisation, der so Hervorragendes bei der Erwerbung unserer Kolonien geleistet, der sein Leben dabei gelassen, auch in der Ferne auf dem Schauplatze seiner Thätigkeit nie ver⸗ gessen werde.“
Hannover, 19. Juni. (Hann. Courier.) In der gestrigen 11. Sitzung des Hannoverschen Provinzial⸗ Landtages fanden die Wahlen zum Provinzialausschuß statt.
Sodann wurden die drei Annträge zu der Wegegesetz⸗ gebung an den Provinzialausschuß sowie drei auf die Wahlen bezügliche Schreiben des Ober⸗Präsidenten an die Vertrauens⸗ männer überwiesen.
Anbhalt. Dessau, 19. Juni. (Anh. St.⸗A.) Der Hof hat zu Ehren des Prinzen Friedrich Carl von C ] — 2 . N’ 1 Preußen die Trauer auf vier Wochen angelegt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. Juni. (W. T. B.) Der Staatssekretär von Hofmann ist zur Beisetzung des verstorbenen General⸗Feldmarschals Frhrn. von Manteuffel nach Topper abgereist. Aus Metz hat sich der Commandeur der bayerischen Besatzungs⸗Brigade, General⸗Major von Safferling, an der Spitze einer Deputation der dor⸗ tigen Garnison zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Topper begeben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Juni. Wie die „Agramer Zig.“ meldet, hat der Kaiser den außerordent⸗ lichen Voranschlag der mit Kroatien und Slavonien ver⸗ einigten Militärgrenze für 1885 in Betreff der für In⸗ vestitionszwecke bestimmten Einnahmen und deren Verwendung genehmigt. Danach betragen die gesammten Einnahmen 1 786 500 Fl., beziehungsweise einschließlich des Vortrages vom Jahre 1884 im Betrage von 4100 000, rund 5 886 500 Fl. Die gesammten Auslagen beziffern sich mit 2 852 045 Fl., wovon für allgemeine Verwaltungszwecke 85 845 Fl., für Eisenbahnbauten 2 066 000 Fl., für Investi⸗ tionen der autonomen Verwaltung 700 200 Fl. präliminirt erscheinen. 1 “
— Die Staatsschulden⸗Kontrol⸗Kommission veröffentlichte kürzlich den Ausweis über den Stand der Staatsschuld zu Ende des Jahres 1884. Danach betrug die consolidirte allgemeine Staatsschuld, zu deren Verzinsung Ungarn den sixen Beitrag von 29,1 Mill. Gulden leistet, 2679 Mill Gulden, d. i. um 4,8 Mill. Gulden mehr als Ende 1883, die consolidirte rein österreichische Staatsschuld 536,5 Mill. Gulden, d. i. um 38,05 Mill. Gulden mehr als Ende 1883, die gemweinsame schwebende Staatsschuld 404,7 Mill. Gulden, die österreichische schwebende Schuld 1,52 Mill. Gulden. Die gesammte Staatsschuld erfuhr im Jahre 1884 eine Vermehrung von rund 40 Mill. Gulden und erreichte eine Höhe von mehr als 3600 Mill. Gulden. Rechnet man die Grundentlastungsschuld von 137,8 Mill. Gulden, für welche der Staat mithaftbar ist, hinzu, so ergiebt sich ein Schuldenstand von 3782 Mill. Gulden. Die Zinsen, für welche die österreichische Reichshalste nach Abzug des ungarischen Zuschusses jährlich aufkommen muß, belaufen sich (ohne die Fnsen f
ulden.
ür die Grundentlastungsschuld) auf 106,6 Mill.
Brünn, 19. Juni. (W. T. B.) Einer aus drei Personen bestehenden Arbeiter⸗Deputation, welche den Statthalter um eine Einwirkung der Regierung bat, daß die Fabrikanten eine zehnstündige Arbeitszeit bewilligen möchten, erklärte der Statthalter, daß die Regie⸗ rung diese Forderung als Norm nicht unterstützen könne. Er rieth den Arbeitern, sich mit den Fabrikanten gütlich zu einigen, und warnte vor den Folgen eines längeren Strikes und vor Ausschreitungen.
Hermannstadt, 18. Juni (Wien. Ztg.) Die grie⸗ chisch⸗orientalische Archidiözesan⸗Synode beschloß in ihrer gestern Abends stattgehabten Schlußsitzung über An⸗ trag des entsendeten Neuner⸗Comitsé, die Staatssubvention von jährlichen 20 000 Fl. abzulehnen, so lange die⸗ selbe im Wege der Verwaltungsbehörden zur Ver⸗ theilung zu gelangen habe, dagegen den Metropolit⸗ Erzbischof zur Annahme der ihm von der Regierung behufs Vertheilung unter dem hilfsbedürftigen Klerus zur Verfügung gestellten 4000 Fl. zu ermächtigen. Die in den Angelegenheiten der Erzdiözese eingeweihten Persönlich⸗ keiten erklären diesen Beschluß dahin, daß ein Konflikt zwischen der Regierung und der Synode behoben werden könnte, wenn der Staat auch die abgelehnten 20 000 Fl. dem Erzbischof⸗ Metropoliten zur Vertheilung unter eigener Verantwortung und ohne Ingerenz des Konsistoriums übermitteln würde.
Agram, 18. Juni. (Wien. Ztg.) Die Versammlung serbischer Wähler wegen Beschickung des serbischen Kirchenkongresses nahm alle vier Punkte des Comite⸗ berichts an. Der erste Punkt bestimmt, daß nur solche Ab⸗ geordnete in den Kongreß zu entsenden seien, welche sich ver⸗ pflichten, gegen die Synodalanträge zu stimmen. Nach der Wahl des Centralwahlcomités schloß der Präsident die Versammlung mit Hochrufen auf den Kaiser und den Banus, welche begeistert akklamirt wurden. Der Präsident dankte sodann dem Regierungsvertreter für die umsichtige und taktvolle Leitung, welcher der ruhige Verlauf der Verhandlungen zu danken sei.
Schweiz. Bern, 19. Juni. (W. T. B.) Der Na tionalrath hat die von dem Ständerath beschlossene For derung, daß die Bestimmungen der Militärorganisation, be⸗ treffkend den vorbereitenden Militärunterricht im Jünglingsalter, nicht ausgeführt werden solle, mit 71 gegen 31 Stimmen abgelehnt.
Belgien. Brüssel, 19. Juni. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Afrikanischen Correspondenz“ ist die Re⸗ gierung für den Congo⸗Staat wie folgt zusammen⸗ gesetzt: Kabinetschef, Inneres und Polizei: Oberst Strauch; Finanzen: Vanneus; Handel und Aeußeres: van Eitfeldt; Justiz: Janssens, Letzterer mit dem Sitz in Vivi. Die Er⸗ nennung des General⸗Gouverneurs steht noch aus.
Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Obe rhauses theilte Lord Salisbury mit: die Unterhandlungen wegen des Kabinets seien noch nicht so weit gediehen, daß von irgend einer Seite eine Erklärung abgegeben wer⸗ den könne; er wünsche daher die Vertagung des Hauses bis Dienstag. Ebenso beantrage er, daß die Erwä ung der Amendements zu der Wahlbezirksbill eben⸗ falls bis Dienstag vertagt werde. Sobald die An⸗ nahme der Bill erfolgt sei, würde eine Parlaments⸗Auf⸗ lösung vor November nicht möglich sein. Eine derartige konstitkutionelle Neuerung, wie die Wahlbezirksbill, könne aber nicht vorgenommen werden zu einer Zeit, wo keine verant⸗ wortliche Regierung im Amte sei. Lord Kimberley be⸗ kämpfte den Antrag; derselbe wurde jedoch mit 124 gegen 56 Stimmen angenommen und darauf das Oberhaus bis Dienstag vertagt. b
Im Unterhause beantragte Gladstone die Ver⸗ tagung des Hauses bis Dienstag. Labouchere fragte an: ob es wahr sei, daß die Kabinetsbildung noch nicht er⸗ folgt sei, weil Lord Salisbury die verlangte Unterstützung der Liberalen nicht erhalten habe. Gladstone erwiderte: Lord Salisbury habe gewisse Eröffnungen gemacht und For⸗ derungen gestellt. Sollten die Unterhandlungen ein Resultat herbeiführen, so werde dieses Resultat und alles darauf bezüg⸗ liche Wesentliche veröffentlicht werden, womit Lord Salisbury. sich einverstanden erklärt habe. Das Unterhaus wurde hierauf bis Dienstag vertagt. “
— (Allg. Corr.) Zu dem Aufstande in Canada wird weiter berichtet: Der Prozeß gegen Riel wird am 15. in Regina eröffnet werden. Seine Vertheidiger haben sich bemüht, den Prozeß nach den Gerichtshöfen von Unter⸗ Canada zu verlegen, doch blieben ihre Anstrengungen erfolg⸗ los. Die Prozesse gegen Poundmaker und andere Ge⸗ fangene werden dem gegen Riel folgen. — Aus dem Nord⸗ westen heute eingegangene Telegramme besagen, daß Big Bear noch immer Herr der Situation ist, indem er allen Verfolgungen entgeht.
Frankreich. Paris, 18. Juni. b De Ministerrath unter dem Vorsitz des Hrn. Brisson beschäf tigte sich heute nur mit laufenden Angelegenheiten. Er be⸗ schloß außerdem, die von dem vorigen Kabinet vorgelegte Kreoitforderung zur Herstellung und Einrichtung einer militärischen Station in Obock am Rothen Meere um 200 000 Fr., also auf 825 000 Fr. zu erhöhen, um auf die sanitären Forderungen beim Bau von Baracken für die Truppen bessere Rücksicht nehmen zu können.
Im Auswärtigen Amt ist heute ein Telegramm des Gesandten Patenötre mit der offiziellen Meldung eingetroffen, daß der französisch⸗chinesische Vertrag durch die Pekinger Regierung ratificirt worden sei. Da in dem Text des Vertrages noch immer einige Eigennamen zu verificiren bleiben, so ist es zweifelhaft, ob derselbe vor dem nächsten Montag den Kammern wird unterbreitet werden können.
— 18. Juni. (Köln. Ztg.) Der Admiral Lespés hat Befehl erhalten, 600 Mann von dem „Geschwader für den äußersten Osten“ nach Madagaskar zu schicken; ein Bataillon Marine⸗Infanterie ist bereits von Toulon nach Madagaskar abgegangen. — General Courcy meldet dem Kriegs⸗Minister die erfolgte Räumung von Thuan⸗Quang durch die Chinesen; da dieser Punkt aber als ungesund bezeichnet worden ist, so werde die Be⸗ p desselben durch die Franzosen nicht sofort erfolgen.
Genera
IIIII1“
Courcy bereitet sich zu einer Fahrt nach Hué mit einem „Ehrengefolge“ vor. — Laut Nachrichten aus Tunis, vom 17. Juni, ist der Zwischenfall mit den Italienern infolge der Erklärungen zwischen General Boulanger und dem
Präsidenten des Gerichtshofes endgültig erledigt.
Italien. Rom, 19. Junj. (W. T. B.) Der König hat heute Vormittag Minghetti und Nachmittags Cairoli empfangen, um mit denselben die augenblickliche Lage zu be⸗ sprechen. Am Abend sollen Nicotera und der ehemalige Prä⸗ sident der Kammer, Farini, empfangen werden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juni. Anläßlich des plötzlichen Todes Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen schreidt das „Journal de St. Pétersbourg“: 18 8
„ . Der verstorbene Prinz, ein Neffe des Kaisers war vor Allem eine der hervorragendsten Erscheinungen in der deutschen Armee, und sein Name bleibt unauflös⸗ lich verknüpft mit der Geschichte der großen Kriege, die die Hegemonie Preußens befestigten und deren Krönung die nationale Einheit und die Wiederherstellung des Kaiserreiches bildeten. Die Familie des Prinzen Friedrich Carl ist mit vielen Herrscherhäusern Deutschlands und des Auslandes verwandt, und diese sind durch den plötzlichen Tod des Prinzen in ebensolcher Weise betroffen worden. In Folge der intimen Beziehungen der Freundschaft und Verwandtschaft, die unsere erhabene Kaiserliche Familie mit dem Herrscher⸗ hause Deutschlands und Preußens verbinden, wird die Trauer bei uns gleich lebhaft mitempfunden, und insbesondere in unserer Armee, denn der Prinz führte nicht blos den Titel eines Kaiserlich russischen Feldmarschalls, sondern war außer⸗ dem auch noch Chef zweier Regimenter.
Der Tod des Prinzen Friedrich Carl wird ein schwerer Schlag für den ehrwürdigen Kaiser Wilhelm gewesen sein, der erst kaum eine langwierige Unpäßlichkeit überwunden hatte.
Möge Se. Maäjestät mit Ergebenheit diesen Trauerfall tragen, der so schmerzlich ist für den Kaiser und seine ganze Familie und insbesondere für die Herzogin von Connaught, die Tochter des verstorbenen Prinzen, die am selben Tage, als ihr erlauchter Vater den Schlaganfall hatte, von ihrer indischen Reise zurückkehrend, in England eintraf.“
— 20. Juni. (W. T B.) Anläßlich des Ablebens des General⸗Feldmarschalls Frhrn. von Manteuffel haben die Offiziere des 10. Dragoner⸗Regiments, dessen Chef der Verstorbene war, eine dreitägige Trauer anzulegen.
Amerika. New⸗York, 17. Juni. (Allg. Corr.) John B. Stallo aus Ohio wurde zum Gesandten der Ver⸗ einigten Staaten in Rom ernannt. George Lothrop, der neuernannte Gesandte der Union in St. Petersburg, ist heute an Bord des Norddeutschen Lloyddampfers „Ems“ abgereist.
Afrika. Egypten. Kairo, 17. Juni. (Allg. Corr.) Der Nil ist bei Dongola in den letzten vier Tagen um einen Fuß gestiegen. Hier dürfte der Fluß nicht vor Mitte nächsten Monats steigen.
Port Said, 18. Juni. (A. C.) Die Arbeit der Ver⸗ tiefung einer neuen Fahrstraße im Suez⸗Kanal neben dem versunkenen Baggerdampfer wird emsig fortgesetzt, doch erwartet man nicht, daß der Kanal vor dem 21. d. dem Verkehr wiederum eröffnet werden wird. Gegenwärtig warten über 100 Dampfer auf ihre Passage durch den Kanal
Zeitungsstimmen.
Die „Bayerische Nationalliberale Correspon⸗ denz“ giebt der Freude über die glückliche Genesung Sr. Majestät des Kaisers Ausdruck und knüpft daran über die Bedeutung der persönlichen Beziehungen des Kaisers zu den deutschen Fürsten folgende Bemerkungen:
Wer sich vergegenwärtigt, was es für die ruhige und sichere rentwickelung der 1866 und 1871 geschaffenen inneren Zustande s deutschen Vaterlandes zu bedeuten gehabt hat und noch be⸗
daß gerade eine Persönlichkeit, wie unser Kaiser, der Erste den Fürsten des Reichs geworden ist, der musß jeden Tag und ꝛdes weitere Jahr segnen, welche diesem tbeuren Leben geschenkt werden. In einem Bundesstaate von Monarchien muß und wird das fürstliche Ele⸗ nent in den Einzelstaaten eine Beachtung fordern und finden, deren Verneinung durch die Reichsverfassung von 1849 allein schon den Todeskeim dieses Entwurfes enthielt. Die in ihrer Art einzige chöpfung des Bundesraths hat für diese größte Schwierigkeit des nationalen Aufbaues die glückliche Form gefunden; aber um diese Form mit ihrem richtigen Inhalt zu erfüllen, um aus den de tschen Fürsten willfährige Mitarbeiter am nationalen Werk zu machen, welche den vollen und würdigen Ersatz für die ihnen und ihren Staaten nothwendig aufzulegenden Beschrän⸗ kungen in der Allen gemeinsamen Herrlichkeit und Macht des Reiches sehen, hat es an seiner Spitze einer durch ihr Alter ehrwürdigen, durch Milde und Wohlwollen herzgewinnenden Persönlichkeit wie Kaiser Wilhelm bedurft, der allen Fürsten, auch darin Erster von ihnen, das leuchtende Beispiel getreuer Pflichterfüllung bis in seine höchsten Lebenstage giebt. Dieses innige Vertrauensver⸗ hältniß zwischen dem Kaiser und seinen Mitfürsten konnten nicht Verfassungsparagraphen allein, sondern nur die persönlichen Eigen⸗ schaften und Vorzüge des Monarchen auf dem wichtigsten Thron in Deutschland schaffen, und aus diesem Vertrauen heraus konnte sich noch soeben der Kaiser mit seinem großen Kanzler an die deutschen Fürsten zuversichtsvoll wenden, als es darauf ankam, vor dem Schein eines formalen Fürstenrechts das höchste Rechtsgebot von allen, die Sicherheit und Wohlfahrt des Reiches zur Geltung zu bringen. Auch dafür ist die deutsche Nation dem Kaiser tief verpflichtet, daß er die Erledigung der Braunschweiger Angelegenheit im Sinne des nationalen Rechts noch selbst in die Hand genommen und auf den richtigen Weg geleitet hat. Wenn die deutschen Fürsten ihrer persönlichen Liebe und Verehrung für den Nestor an ihrer Spitze dadurch sichtbaren Ausdruck verleihen, daß sie an seinen Feier⸗ und Ehrentagen ihn umgeben und dieselben wie ein Familien⸗ fest begehen, so jubelt dafür das Volk aller Orten, wo der Kaiser ihm entgegentritt, mag es diesseits oder jenseits des Mains sein, dem wiedererschienenen Fürsten und Führer des Reiches zu. Und doppelt wird in den nächsten Wochen die Freude der Süddeutschen sein, wenn der von schwerer Krankheit Eistandene in voller, hoffentlich noch lange blühender Gesundheit und Lebensfrische die Huldigungen empfängt, welche auch ohne angestammte Herrscherbande die treue Liebe und dankbare Verehrung der Nation ihm bieten.
— Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ wird aus Gunzenhausen, u. d. 16. Juni, geschrieben:
Von einer hier abgehaltenen Bauernversammlung wurde dem Reichskanzler Fürsten Bismarck der Gruß und die Huldigung der Versammlung durch folgendes Schreiben dargebracht:
„Durchlauchtigster Fürst! Viele am 7. Juni in Gunzenhausen versammelte Bauern, welche daselbst einen mittelfränkischen Bauern⸗ verein begründeten, haben mich beauftragt, Eurer fürstlichen Durch⸗ laucht treue deutsche Glückwünsche zur Badekur zu übermitteln. Wir wünschen, daß Eurer Durchlaucht für den deutschen Bauernstand so kostbare Gesundheit in unseres schönen Frankenlandes heilbringenden Wassern vollste Kräftigung finden möge. Im Auftrage der Versamm⸗
88 2 S8
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G8 8 —
22882
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lung Friedrich Lutz.“