v“
Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß und kommandirt als Adjut. bei der 31. Div., unter Belassung in seinem Kommanto und unter Stellung à la suite des 3. Garde⸗Regts. zu Fuß, zum Hauptm, vor⸗ läufig ohne Patent, Frhr. v. Berg, Sec. f. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Waldersee, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, in das 1. Garde⸗Drag. Regt. versetzt. Ohlenschlaeger, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. F. 44, unter Stellung à la suite dieses Regts., zur Dienstleistung bei dem großen Militär⸗Waisenhause zu Potsdam und Schloß Pretzsch kommandirt. 8 Durch Verfügung
Hentschel, Zeug⸗Lt. von
des Kriegs⸗Ministeriums. 13. Juni. der 4. Art. Depot⸗Insp., zum Art. Depot in Thorn versetzt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 16. Juni. Graf v. Keyserlingk⸗Neustadt. Sec. Lt. a. D., zuletzt im Regt. der Gardes du Corps, in der Armee, und zwar mit einem Patent vom 9. März 1880, als Sec. Lt. der Res. des Kür. Regts. Nr. 3 wieder⸗ angestellt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Juni. Scheidt, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 31, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts. mit seiner Pension zur Disp.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versebunger. Im aktiven Heere. 15. Juni. Deppert, Graf v. Bulli Merklstetter, Sec. Lts. vom 1. Fuß⸗Art. Regt. zum 2. Fuß⸗Art. Regt. versetzt. Stoffel, Hauptm. im 15. Inf. Regt., zum Comp. Chef, Steinitzer, außeretatsmäß. Sec. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt., Krafft v. Dellmensingen, außeretats ec. Lt. im 4. Feld⸗ Art. Regt. Beeg, außeretatsmäß. Sec. 2. Fuß⸗Art. Regt., zu Art. Offizn., ernannt. Frhr. v. S . f, Sec. Lt im Inf. Leib⸗Regt, zum Pr. Lt., befördert.
Im Beurlaubtenstande. 15. 2 i. lb, .Lt. im Beurlaubtenstande, vom 6 Inf. Regt. 3 egt. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Heere. 15. Juni. v. Preislinger, Hauptm. Chef des 15. Inf. Regts., der erbetene Abschied mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform bewilligt. v. Oelhafen, Major a. D, unter die Offiziere zur Disp. eirgereiht.
Im Sanitäts⸗Corps. 15. Juni. Dr. Vogl, Ober⸗Stabs⸗ arzt 1. Kl., Regts. Arzt im Inf. Leib⸗Regt., zur Kommandantur der Haupt⸗ und Residenzstadt München, Dr. Reichel, Ober⸗Stabsarzt 2 Kl. vom Invalidenhause, zum 14. Inf. Regt., Dr. Wigand, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. vom 14. Inf. Regt. zum 8. Inf. Regt., Dr. Heckenberger, Assist Arzt 1. Kl. vom 1. Ulan. Regt., unter Verleihung des Charakters als Stabsarzt, zum Invalidenhaufe, Dr. Osann, Assistenz⸗Arzt 2. Klasse vom 1. Pionier⸗Bataillon, zum 1. Inf. Regt. versetzt. Dr. Rotter, Assist. Arzt 1. Kl., zum Stabsarzt im Inf. Leib⸗Regt, Dr. Krampf, Assist. Arzt 2. Kl. im 9. Inf. Regt., Dr. Eyerich, Assist. Arzt 2 Kl. im 2. Feld⸗ Art. Regt., zu Assist. Aerzten 1. Kl., Dr. Wolf, Dr. Kirchner, Assist. Aerzte 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Assist Aerzten 1 Kl. des Beurlaubtenstandes, Dr. Siebert, Wiener, Dr. Gutt⸗ mann, Buß, Dr. Ringelmann, Unterärzte der Res, zu Assist. Aerzten 2. Kl. des Beurlaubtenstandes befördert. Dr. Vogl, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl., als Regts. Arzt im Inf. Leib⸗Regt. ein Patent seiner Charge verliehen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc Im aktiven Heere, 15. Juni. v. Linck, Gen. Major und Commandeur der 51. Inf. Brig., zum Gen. Lt. mit einem Patent vom 1. Juni 1885 befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 6. und 15 Juni. v. Kurtz, Gen. Major à la suite der Armee und kom⸗ mandirt nach Preußen als Commandeur der 22. Kav. Brig., von seinem Kommando entbunden und in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches mit Pension zur Disp. gestellt
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, gestern Mittag bei schönem Wetter in offenem Wagen, von dem Flügel⸗Adjutanten Major von Plessen begleitet, eine fünfviertelstündige Spazierfahrt nach Nassau und Fachbach.
Heute früh haben Se. Majestät, nach sehr gut vollbrachter Nacht, die Trinkkur im Zimmer fortgesetzt.
Um 9 Uhr machten Allerhöchstdieselben, begleitet von dem Adjutanten, Major Prinzen Reuß, in offenem Wagen eine einstündige Ausfahrt die Lahn abwärts.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin begab Sich gestern Abend 6 ½ Uhr mittels Extrazuges nach Ems zum Besuch Sr. Majestat des Kaisers und kehrte sodann nach Koblenz zurück.
Dort empfing Ihre Majestät heute den Besuch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Rumänien auf deren Durchreise nach Wien.
— Der Bundesrath hielt am gestrigen Tage unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, eine Plenarsitzung ab. Es erfolgte zunächst die Wahl eines Mitgliedes der auf Grund des Ge⸗ setzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie vom 21. Oktober 1878 gebildeten Reichs⸗ Kommission. Sodann wurden Berichte der Ausschüsse ent⸗ gegengenommen. Beschlossen wurde, einer Eingabe, betreffend die Branntwein⸗Denaturirung durch Holzgeist, einer Petition wegen Befreiung der Lotterteloose des Vereins „Kinderheim“ zu Steglitz von der Stempelabgabe und einer Petition um Rückerstattung von Zoll auf Talg keine Folge zu geben. Das vorgelegte Muster der zur Ausführung der Novelle zu dem Gesetz über die Erhebung von Reichs⸗Stempelabgaben herzustellenden Stempelmarken wurde genehmigt. Genehmigt wurde ferner die Vermehrung der Duc d’'Alben und Eisbrecher bei der Zollabfertigungsstelle am Entenwärder. Ausführungsbestimmungen zu dem Ver⸗ trage mit Spanien, betreffend einige Abänderungen des deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages vom 12. Juli 1883, wurden den obersten Landes Finanz⸗ behörden überlassen und Eingaben wegen Einlaß von Getreide und Mehl zu den früheren Zollsätzen durch in⸗ zwischen in den betreffenden Bundesstaaten ergangene Ent⸗ scheidungen für erledigt erachtet. Endlich wurde über die ge⸗ schäftliche Behandlung von Eingaben verschiedenen Inhalts Beschlut gefaßt.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen hielt heute eine Sitzung. — Wegen Wahlfälschung ist nach einem Urtheil
des Reichsgerichts, III Strafsena ärz d. J.,
““
auch Derjenige zu bestrafen, welcher einen Stimmzettel für einen Anderen unter Mißbrauch des Namens desselben ab⸗ gegeben hat, selbst wenn er demselben Kandidaten die Stimme gab, dem der Berechtigte sie gegeben hätte.
— Wegen Bestechung aus §. 332 des Strafgesetzbuchs ist ein Beamter in Folge der Forderung von Geschenken für eine pflichtwidrige Handlung nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, IV. Strafs., vom 13. März d. J, nur dann zu bestrafen, wenn der Beamte das Geforderte als Geschenk und nicht als eine ihm zustehende Gebühr gefordert Lat. „Der Thatbestand der passiven Bestechung erfordert, daß das von dem Beamten für die Amtshandlung Geforderte als Geschenk gefordert sei. Auch der Geber muß in dem Bewußtsein, er habe keine Verpflichtung zur Gewährung der Forderung, das Geforderte aus Liberalität dem Beamten zuwenden, es ihm also schenken wollen.“
— Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte, in der Ersten Beilage veröffentlichte Uebersicht der Betriebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Mai d. J. ergiebt für die 57 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Be⸗ triebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, mit einer Gesammt⸗Betriebslänge von 31 559,56 km, nach⸗ stehende Daten:
Eröffnet wurde am 6. Mai d. J. die 6,47 km lange Theilstre cke Grünebach —Biersdorf der Neubaustrecke Grüne⸗ bach — Daaden für den Wagenladungsverkehr (K. E. D. — rechtsrheinische — Köln).
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Mai d. J.: 2. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: bei 38 Bahnen mit zusammen 5985,75 km höher und bei 19 Bahnen mit zusammen 25 573,81 km niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriecbslänge bei 38 Bahnen mit zusammen 5985,75 km höher und bei 19 Bahnen mit zusammen 25 573,81 km (darunter 3 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres; b. beim Vergleiche der pro⸗ visorisch ermittelten Ergebgisse des laufen⸗ den Jahres mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: bei 43 Bahnen mit zusammen 29 886,80 km höher und bei 14 Bahnen mit zusammen 1672,76 km medriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 41 Bahnen, mit zusammen 7583,96 kmw höher und bei 16 Bahnen mit zusammen 23 975,60 km (darunter 3 Bahnen mit ver⸗ mehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Monate des Vorjahres.
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Ja⸗ nuar bis Ende Mai d. J.: a. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau⸗ fenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: bei 36 Bahnen mit zusammen 5554,52 km höher und bei 21 Bahnen mit zusammen 26 005,04 km geringer, als in dem⸗ selben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 32 Bahnen mit zusammen 1867,46 km höher und bei 25 Bahnen mit zusammen 29 692,10 km (darunter 5 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: bei 41 Bahnen mit zusammen 29 720,76 km höher und bei 16 Bahnen mit zusammen 1838,80 km ge⸗ ringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 37 Bahnen mit zu⸗ sammen 5124,13 km höher und bei 20 Bahnen mit zu⸗ sammen 26 435,43 km (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vor⸗ jahres.
Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende Mai d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 81 449 900 ℳ (31 965 000 ℳ Stammaktien, 20 544 900 ℳ Prioritäts⸗Stamm⸗ aktien und 28 940 000 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Län ge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 298,12 km, so daß auf je 1 km 273 212 ℳ entfallen.
Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Mai d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 570 165 829 ℳ (295 989 550 ℳ Stammaktien, 82 796 150 ℳ Prioritäts⸗ Stammaktien und 191 380 129 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi⸗ tal bestimmt ist, 3571,26 km, so daß auf je 1 km 159 654 ℳ entfallen.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Kaiserlicher Unter⸗Staatssekretar Dr. von Mayr, Fürstlich reußischer Geheimer Regierungs Rath von Geldern⸗Crispendorf und Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Vers⸗ mann, sind hier angekommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Herrmann ist von hier abgereist.
Hannover, 23. Juni. (Hann. Cour.) In der heutigen (14.) Sitzung des 19. hannoverschen Provinzial⸗Land⸗ tages arlangten folgende Gegenstände zur Verhandlung: Der Kommissions bericht über den Zustand der Provinzial⸗Wittwen⸗ kasse, Abtretung eines Theils des Kranoldschen Grundstücks an die Stadt Hannover, Tagegelder und Reisekosten der Ab⸗ geordneten, außerordentliche Unterstützungsbewilligungen, von Harlings Urantrag über die Verhältnisse der Realgemeinden, Abänderung des Reglements über die Aufnahme von Geisteskranken in die Irrenanstalten, Abänderung des Normal⸗ etats für die Beamten der Landes⸗Kreditanstalt, sowie Anträge der Rechnungs⸗Kommission.
Bayern. München, 23 Juni. König hat aus Anlaß des Ablevbens des Statthalters in Elsaß Lothringen, General⸗Feldmwarschalls Frhrn. von Man⸗ teuffel, befohlen, daß die im Reichslande stehenden bayerischen Offiziere 14 Tage Trauer anzulegen haben. Dieselben tragen vom 19. Juni bis einschließlich den 2. Juli den Flor am Arme.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 23. Juni. (Th. C.) Der Großherzog und die Großherzogin haben sich heute nach Dornburg begeben, woselbst morgen in der Stille der Geburtstag des Großyerzogs gefeiert wird.
(Alla. Ztg.) Der
—
Oesterreich⸗Ungarn. Prag, 24. Juni. (W. T. Die „Prager Zeitung“ meldet: die auf den 28. und 29. d. M. anberaumten Wallfahrtszüge nach Welehrad seien aus sanitären Rücksichten sistirt worden.
Serajewo, 22. Juni. (Wiener Ztg.) Die Budget⸗ berathung ist beendet. Der festgesetzte Voranschlag ist günstig und stellt einen Ueberschuß in Aussicht.
Großbritannien und Irland. London, 23. Juni. (W. T. B.) Im Oberhause theilte Lord Granville heute mit, daß Lord Salisbury die Bildung des neuen Kabinets übernommen und sich heute nach Windsor zur Königin begeben habe. — Das Oberhaus nahm die Wahlbezirksbill definitiv an und vertagte sich hierauf bis zum Donnerstag.
Im Unterhause gab Mr. Gladstone eine gleiche Erklärung ab. Das Haus vertagte sich dann auf morgen, damit sofort die Neuwahlen für die durch die Minister⸗ Ernennungen erledigten Sitze ausgeschrieben werden können. —
Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht die Er⸗ nennung Sir Robert Harts zum Gesandten in China. — Chaplin ist zum Kanzler des Herzogthums Lancaster ernannt worden.
— 24. Juni, Morgens. (W. T. B.) Sir William Hart Dyke ist zum General⸗Sekretär für Irland und David Rovbert Plunket zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.
Der „Morningpost“ zufolge soll sich Drummond Wolff demnächst als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Großbritanniens nach Egypten begeben.
Frankreich. Paris, 22. Juni. (Köln. Ztg.) Die Minister haben sich dahin geeinigt, daß am 14. Juli über die Pariser Besatzung Musterung gehalten und bei dieser Gelegenheit 600 Tongking⸗Ehrenzeichen an die aus Ost⸗Asien zurückgekehrten Truppen sowie Fahnen an die zwei neuen algerischen Regimenter vertheilt werden sollen. — Der Kriegs⸗Minister Campenon hat dem Marine⸗Minister abgeschlagen, Truppenverstärkungen für Madagaskar abzugeben, weil er nicht an die Truppen des Mutterlandes rühren wolle. — General Courcy meldet, daß er die Einfuhr von Absinth in Tongking verboten habe; die Zahl der Kranken sei minder hoch, als sie bei seiner Ankunft gewesen, indeß noch immer beträchtlich.
Der zwischen Frankreich und China abpgeschlossene Friedensvertrag lautet den wichtigsten Artikeln nach, wie
lgt:
Art. 1. Frankreich verpflichtet sich, in den an das ina grenzenden Provinzen die Ordnung herzustellen und Zu diesem Zwecke wird es die nothwendigen Maßregeln
um die Landstreicher⸗ und Räuberbanden, welche die entliche Ruhe gefährden, aufzulösen, zu vertreiben und zu verhindern, daß sie sich von Neuem bilden. In keinem Falle aber dürfen die französischen Truppen die Grenze zwischen Tongking und China überschreiten; Frankreich verspricht, diese Grenze zu achten und gegen jeden Angriff zu sichern. Seinerseits ver⸗ pflichtet sich China, die Banden, welche sich in die an Tongking grenzenden Provinzen flüchten, aufzulösen, zu versprengen und zu ver⸗ treiben, und diejenigen, welche sich auf seinem Gebiete zu bilden ver⸗ suchen sollten, um die unter dem Schutze Frankreichs stehende Be⸗ völkerung heimzusuchen, auseinanderzusprengen. In Anbetracht der ihm für die Sicherheit seiner Grenzen gewährten Bürgschaften unter⸗ sagt es sich gleichfalls, Truppen nach Tongking zu senden. Die hohen vertragschließenden Parteien werden durch einen besondern Vertrag Bedingungen für die Auslieferung von Verbrechern zwischen China und Anam feststellen. — Art. 2. In dem Entschlusse, nichts zu thun, was die von Frankreich unternommene Herstellung der Ruhe⸗ gefahrden könnte, verpflichtet sich China, in Gegenwart und Zukunft die Verträge, Uebereinkünfte und Abmachungen achten, welche Frankreich mit Anam unmittelbar abgeschlossen
wird. Die Beziehungen
8 b zwischen China und i werden nicht der Art sein, daß sie der Würde des chinesischen zu nahe treten oder Anlaß
irgend einer Verletzung genwärtigen Vertrages
1 geben ten. — Art. 3 be sechs Monaten beiderseitige Bevollmächtigte die Grenze zwischen u
China Tongking Art. 4 regelt die
Paßvrorschriften. — Art. in⸗ und Ausfuhrhandel wird den französischen
Kaiserreich aufrecht zu
s
1
1 Kaufleuten französischen Schützlingen und den chinesischen Kaufleuten übe grenze zwischen China und Tongking gestattet sein. Er muß j gewisse Punkte geleitet werden, die später festgestellt werden u Auswahl und Zahl mit der Richtung sowohl als mit der Bedeutung des Handels zwischen den beiden Ländern im Verhältniß steren sollen. In dieser Beziehung wird den im Innern des chinesischen Reichs stehenden Vorschriften Rechnung getragen werden. Jedenfalls sollen z solcher Punkte an der chinesischen Grenze bezeichnet werden, und ; einer oberhalb Lao⸗Kai, ein anderer jenseits Langson. Französis Händlern soll es gestattet sein, sich dort unter den nämlichen Bedingun anzusiedeln, wie in den dem fremden Handel eröffneten Häfen. chinesische Regierung wird dort Zollämter errichten und die französische Regierung dort Konsuln unterhalten, deren Rechte und Amtsbefugnise die nämlichen sein werden, wie die der Beamten desselben Ranges in den offenen Hafen. Seinerseits kann der Kaiser von China in Uebei⸗ einstimmung mit der französischen Republik in den hauptsächlichsten Städten Tongkings Konsuln ernennen. — Art. 6. Ein binnen drei Monaten auszuarbeitender Anhang zu diesem Vertrage wird die Be⸗ dingungen für den Handelsbetrieb zu Lande zwischen ongking chinesischen Provinzen YJünnan, Kuang⸗Si und Kuang⸗Tenz fef Die Waaren, welche den Gegenstand dieses Handels bilden, we der Einfuhr und der Ausfuhr zwischen Tongking und den Provinzen Bünnan und Kuang⸗Si Zöllen unterworfen, welche niedriger sind die, welche der gegenwartige Tarit für den fremden Hande Indeß ist dieser ermäßigte Tarif nicht auf die über die zwischen Tongking und Kuang⸗Tong ausgeführten Waaren und soll in den schon durch Verträge ersffneten Häfen ohne bleiben. er Handel mit Waffen, Krieg Munition aller Art wird Staaten auf seinem Gebi. sein. Die Ein⸗ und Bestimmungen geordnet. zwischen Anam wird gleichfalls durch besonderes Abkommen geregelt. — Art. 7. Zur vortheilhaften Entwicklung der kommerziellen und gutnachbarlichen Beziehungen zwischen Frankreich und China wird die Regierung in Tongking Landstraßen bauen und zur Anlage von Eisenbahnen aufmuntern. Wenn China seinerseits sich entschlies⸗ Eisenbahnen zu bauen, so wird es sich an die französische Industrie venden und die französische Industrie wird alle möglichen Erleichte⸗ rungen gewädren, um ihr in Frankreich das nöthige Personal zu ver⸗ schaffen. Jadessen ist diese Klausel nicht mehr als ein ausschli⸗s⸗ liches Vorrecht zu Gunsten Frankreiche zu betrachten. — Art. 8. Die kommerziellen Beziehungen des gegenwärtigen Vertrages und der dazu ge⸗ börigen Vorschriften können noch nach zehn Jahren bei sechsmonatlicher Kündigung einer Prüfung unterzogen werden. Unterbleib die Kündi⸗ gung, so bleiben die Vereinbarungen für weitere zehn Jahre in Kraft. — Art. 9. Sobald der gegenwärtige Vertrag untkerzeichnet in werden die französischen Streitkräfte Befehl erhalten, sich aus Kelons zurückzuziehen und die Durchsuchung der chinesischen Schiffe auf hober See einzustellen, und binnen einem Monat werden Formosa und die
,2 22
8 &
i
8 4
8 f—
28328
8*0
49 — 2₰
—
8— 8 — er s Mork:. . 6953582 5 swerkzeugen, Ktriegsgeral jedem der vertre dogn M* enden Vorschriften
Opium wird
ro br lleßl,
b 1 uöe— eräumt werden. — den früheren Verträgen, die in Kraft bleiben und von der Vollzi des Vertrages. Geschehen in Tientsin
die “ am 9. Juni 1885. Folgen — 23. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkam: setzte heute die Berathung der Vorlage, betreffend g Emission von nach 30 Jahren zu amortisirenden Obli⸗ gationen im Betrage von 319 Millionen Francs, fort und vertagte dieselbe schließlich auf Donnerstag. Die Leichenfeier für den Admiral Courbet soll im Pariser Invalidenhause stattfinden. Von dort wird die Leiche nach Abbeville gebracht und in der Familiengruft beigesebt, n b — 24. Juni (W. T. B.) Das ,Journal officiel“ 3 öffentlicht ein Dekret, durch welches 2 Ses offieek. ves französischen Minister⸗Residenten in Tunis er⸗ weitert werden. Derselbe hat den Titel eines General⸗ Residenten erhalten und ist zum Vertreter der Vollmachten der Republik in der Regentschaft ernannt, indem seinem Be⸗ fehl die Kommandanten der Truppen zu Lande und zu Wasser sowie alle Verwal tungszweige unterstellt werden.
Spanien. Madrid, 24. Juni. (W. T. B. . König hat das Gesuch des Delegirten des bdriger Handelsstandes um Aufhebung des Dekrets wegen Ausbruchs der Cholera in Madrid abschlägig beschieden. — Der Minister des Innern erklärte in der Depu⸗ tirtenkammer auf eine bezügliche Anfrage, daß er den Dr. Ferran zur Cholera⸗Impfung autorisiren werde sobald die medizinische Fakultät hierzu rathe.
Italien. Rom, 23. Juni. (W. T. B.) Die Depu tirtenkammer stimmte heute über das Einnahmebudget ab, wobei sich herausstellte, daß das Haus wegen der Ab⸗ wesenheit der Fraktionen der Linken nicht beschlußfähig war. Die Abstimmung ist somit ungültig. P
Afrika. Egypten. Alexandria, 21. Juni. (Allg. Corr.) Ein französisches Geschwader ist hier angekommen.
Karro, 21. Juni. (A. C.) Sieben egyptische Soldaten, die aus Berber und Khartum geflüchtet, kamen gestern in Dongola an. Sie erzählen, daß große Freude in Khartum herrschte anläßlich der Nachricht, daß die Engländer den Sudan räumen. Mahommed El Kheir und Wad Najumi begaben sich alsdann nach Metammeh, um Mann⸗ schaften zusammenzuziehen und auf Dongola zu marschiren. Den Nil aufwärts herrscht allenthalben Ruhe, allein der Kabbabisch⸗Stamm ist verschwunden.
Suakim, 20. Juni. (A. C.) Kassala ist nicht ge⸗ fallen. — Osman Digma bedroht die Amarars, weil sie sich noch immer weigern, gemeinsame Sache mit ihm zu machen.
“
Art. 10 handelt von
2
Zeitungsstimmen.
Wie die „Germania“ mittheilt, hat der Reichskanzler Fürst von Bismarck auf ein Telegramm einer „klerikalen“ Arbeiterversammlung in Bochum, in welchem er gebeten wurde, seinen Einfluß für die allgemeine Sonntagsruhe einzusetzen, folgende Antwort ertheilt: “
Kissingen, den 16. Juni verbindlich für Ihr Telegramm können nicht lebhafter wi Sonntagsruhe jedem Arbeiter zu⸗ erwerb vorzieht. Bevor ich aber den Antrag stelle, das Arbeiten am Sonntage bei Ste bieten und den Arbeiter auch gegen seinen Willen auf Sonntagslohn zu zwingen, glaube ich die Auffassu theiligten und die muthmaßlichen Folgen eines derartigen Ein genauer, als bisher geschehen ist, ermitteln zu sollen. S. bufe habe ich bei den verbündeten Regierungen die erford träge gestellt und zunächst um Ermittelung jeni beten, in welchen gegenwärtig Sonntagsarbeit st Entgegennahme der Ansichten der bethreilig Arbei
— Die „Neue Zeitung“ sagt in einem Arti die Vorgänge in Brünn:
Die österreichische Sozialreform ist der besonnen, vorangeschrittenen deutschen in einigen Punkten so in der Frage der Sonntagsruhe und in Arbeitstages. An die deutsche Gesetzgebung is die Einladung gerichtet worden, darin zu f mit Recht noch besonnen, so gewagte Schritte zu thun, in kenntniß, daß diese Schritte dem Interes r Arbeite: übera entsprechen könnten, wenn man ein Mittel bätte, beiter auch bei Verkürzung seiner Arbeitszeit einen ihm Lohn zu sichern. Das aber geht über die Kräfte der Ge hinaus.
Es soll nicht von vornherein in Abrede gestellt werden, daß si binsichtlich einer gesetzlichen Einschränkung der Arbeitszeit vamentlich in Fabriken Manches wird erreichen und zum wahren Nutzen der Arbeiter durchführen lassen; aber der Staat muß erst genau zu über⸗ sehen vermögen, wie seine Maßregeln überall wirken und was noth⸗ wendig ist, um in einzelnen Fällen die Kollision mit dem wirth⸗ sbaftlichen Interesse der Arbeiter zu vermeiden. Das hat Niemand klarer erkannt und ausgesprochen, als der deutsche Reichskanzler,
indem er den sozi liti . †
Fonder
enboe
nn
8 2 —
& -F. 8ö 81
7 8 225
ischen Anträgen des Centrums und der Kon⸗
ig, welche jetzt Oesterreich mit seinem Marimal⸗ Arbeitstage g m Recht und muß uns eine Warnung sein, denjenigen zu folgen, welche, ohne die Wirkungen zu übersehen rer ichen ahmen drängen
zu angeblich ltnisse widersetzen.
n⸗Courier“ berichtet über die Fabrikation von Kleiderstoffen im Deutschen Reich: „Unsere Kleidersofffabriken haben seit Beginn dieses Jahres ruhbigen, stetigen und normalen Geschäftsgang, ohne irgend n auffälligen Schwankungen nach der einen * der anderen t
2 8
und sich der
verzeichnen, welcher sich auch den bedeutenden ungen tbeilte, welche den Verkehr zwischen Fabrikanten Konsumenten vermit⸗ teln. Die Konjunkturen gestalteten sich bei d zelnen Branchen dieser großen Industrie je nach Bevorzugung verschi von der Mode protegirter Artikel. Die Gesammtproduktion und der Gesammtumsatz mögen bis heute den des Vorjahres in normalem Verhältnisse über⸗ schritten haben. Die Arbeitslöhne haben nur ganz vereinzelt und dann auch nur eine inge Aufbesserung erfahren, der
Allgemeinen, mit wenigen Ausnahmen, durch und andauernde Beschäftigung jedenfalls eingetreten. Bemerkbar macht sich di nach besseren Qualitäten, mit
aller Branchen über zurückgehende
über empfindli
Die O
—
9 9.* 8
die e anten
dessen rastirt.
Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, 6 Uhr in New⸗York eingretroffen.
1
Nachtrag zu Nr. 25 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich. — Inbalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Erlaß von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 22. Mai d. J, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes — und Ausführungsbestimmung zum Vertrage mit Spanien vom 10. Mai d J., betreffend Abände⸗ rungen des deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 25. — Inbalt: Verfügungen: vom 16. Juni 1885. Austausch von Postpacketen im Verkehr mit Spanien. — Vom 16. Juni 1885. Beförderung der nicht zur Klasse der Postpackete gehörigen Päckereisendungen nach Spanien und Portugal. — Vom 17. Juni 1885. Einführung des Postanweisungsverfahrens im Verkehr mit Bulgarien. — Vom 17. Juni 1885. Postanweisungsverkehr nach Adrianopel und Philip⸗ popel. — Vom 20 Juni 1885. Umwandlung der Beträge auf Post⸗ anweisungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika und nach Canada.
Centralblatt der Bauverwaltung. halt: Die Anlage der Fischwege. Von H. Keller.
Nr. 25 A. — In⸗
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der kürzlich erschienene 50. Jahrgang der Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Alter⸗ thumskunde zeichnet sich, wie man das bei den Publikationen dieses Vereins gewohnt ist, durch reichen und gediegenen Inhalt aus. Derselbe umfaßt folgende Beiträge: Urkundliche Geschichte der Friedrichs⸗Universität zu Bützow vom Oberlehrer Dr. U. Hölscher in Bützow (welcher bei der am 24. April d. J. gefeierten und damals an dieser Stelle besprochenen 50jährigen Jubelfeier des Vereins einen gehaltvollen Vortrag über die Entwickelung der Geschichtswissenschaft in etzten 50 Jahren hielt); Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg vom Geheimen Archiv⸗Rath Dr. Wiggers, auch als Fest⸗ zum Vereinsjubiläum in splendider Ausstattung erschienen
. gr. 8), welche die ganze Entwickelung des Großherzoglichen in 25 Generationen veranschaulicht und eine vollständige mtafel in zwei Theilen sowie ein Verzeichniß der Grabstätten s Großherzoglichen Hauses bringt. Der nächste Artikel bietet den tten Beitrag über Mecklenburger auf auswärtigen Universitäten bi zu Mitte es 17. Jahrhunderts von dem als Kenner des Mecklenbur gischen Verwaltungsrechts rühmlichst bekannten Geh. Finanz⸗Rath Balck in Schwerin. Daran reiht sich ein Nachtrag zu den Mecklenburgern auf den Universitäten Wittenburg und Erfurt, von dem Gymnasial⸗ 880
2 2
1
8
1
n
& & 28
8
— — ee g. 602 ꝙ —
. er
ar au itäter —l U
Direktor Dr. Krause⸗Rostock Als Anhang ist beigegeben ein Quar⸗ talbericht des Vereins er 1884, sowie ein Referat über die mehrerwähnte iläumsfeie Vereins, vom Archivar Dr. Schildt, welches sich die von demselben Gelehrten zuss s 5 Vereinsstatuten, wie sie na 2 sammlung redigirt sind.
Schwerin, 17. Juni. Am heutigen Vormi enkmal, welches dem am 3. April 1882 hierselbst verst⸗ Kavpellmeister Friedr. Wilbelm Kücken, dem komponisten und früberen Dirigenten der Hofoper in Stuttgar Anregung mehrerer deutscher Liedertafeln im Vorgarten seines: errichtet ist, enthüllt. Der Bildhauer L. Brunow in2 ein. Zgeborner Mecklenburger, hat das Monument 1 Büste ist aus em Marmor hergestellt und ruht auf
stehenden Sockel. ltern 9
einem über die Schu der V
—
— 82
8
Er &
₰
ö
0⁹
rtigt.
tellt un einem au
d Sie zeigt den Verewigten mit — fallenden Mantel, auf welchem ein Lorbeer⸗
zweig ruht. Auf der Vorderseite des Sockels steht der von einem
Lorbeerkranz umgebene Name „Kücken“, während die Rückseite das
Geburts⸗ und Sterbejahr 1810 und 1882 verzeichnet. Rechts und
links befinden sich auf dem Postament allegorische, die Poesie und die
Musik darstellende Figuren. Bei der Enthüllungsfeier, der eine
distinguirte Versammlung beiwohnte, hielt de ime
Rath Flügge, ein intimer Freund des s
sprache, in welcher er daran erinnerte, 0
8 Huld des hochseligen Großherzogs erfr
weitßem
polirtem Marmor be
doro. ernn
Gewerbe und Handel
—8— e
⁴ n Ermittelungen des Vere 88
ins deutsch
Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sic die Roheis
produktion des eutschen Reichs (einschließlich Luxen
im Monat Mai uf 318 606 t, darunter 177 800 t Puddelro
13 867 Spi 40 467 t Bessemerroheisen, 48 636 t Th Gießereirobeisen. Die Produktion im
Vom 1. Januar bis 31. Mai 1885 w
70 783 t im Vorjahr.
sen heise om
urden
Zufuhr da die stellten auf
2— 2— S8
28—
sich ich
—
— ꝙ
—‿ 8 2 88 . e
Wollauktion flau, bessere
I 3 3 Die Generalversammlung
rer Eisenbahn beschloß die sowie den Ankauf der Lodze
reich —, do. nach Kalifornien und Oregon deren Häfen des Kontinents
Submissionen im Auslande.
2 2. ichen Militär⸗ Akademie z . G 000 kg Stein⸗
2) 17. Juli 188 Provinzialverwaltung zu Arnheim. Lieferung einer eisernen über den Apeldoornschen Kanal (Provinz Gelderland). Bedingungen liegen unter Nr. 140 nach dem 3. i cr. im Ministerium van Waterstaat Handel en Nijverheid und in den Bureaur der Provinzialverwaltungen zur Einsicht aus und sind käͤuflich bei den Buchhändlern Gebrüder van Cleef im Haag, Spui Nr. 28 a. Auskunft ertheilen der Haupt⸗ S van Manen zu Zutphen und
Ingenieur zu Arnheim, der Ingenieur en zu Dieren.
der außerordentliche Aufseher Meulemans
II. Spanien. 13. Juli. 1 Ubr. Direccion general de Propieda ies y Dere cbos del Estado — Negociado de Adwiristracion in Madrid und Superintendencia de las minas in Almadéen (Provinz Ciudad Real). — 46 000 schmiedeeiserne Flaschen — und wenn erforderlich 4000 Stück mehr — zum Verpacken und Transport von Quecssilber, welches ous den Minen von Almadén gewonnen wird. — Voranschlag 287 500 Pe⸗ setas. Kaution 14 375 Pesetas. Näheres an Ort und Stelle
Verkehrs⸗Anstalten.
B.)
Hamburg, 23. Juni. (W. T. Der Postdampfer „Moravia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗
heute Morgen
— 24. Juni. (W. T. B.) Der Postdampfer Hamburg⸗Amerikanischen Packetfah chaft ist, von Hamburg kommend, am 14. d. i
nungseinrichtung, Zimmermalerei Industrien schon in beiden genannten Gewerbe haben erst in neuester Zeit den r⸗in hand⸗ werklichen eingeschlagen, die Ausnutzunz gebahnt ist.
7 „₰ Pretiosen, Galanterie⸗ und Kurz edler Metalle gehört zu den ältesten un ungarischen Volks, sank ader allr⸗ählich bis herab und wurde auch in dieser Stellung
tigung nach; sie von ertrag sich auf ca. italienisch f pro Bo In Folge dessen ist der Nutzen, den diese in hohem Grade mühevolle und durchschnittliche Ertrag dürfte für d nicht übersteigen, und da sich die Unkosten so bleibt nur ein Reingewinn
Ausstellung in Ungarn bes⸗ erhaltenen s größerem
5, FEe
en .
kurrenz immer mehr geschwächt. Neuerding
Berlin, 24. Juni 1885.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3. Klasse 172. Königlich preußischer vc-een, den fielen: 2 Gewinne von 6000 ℳ auf Nr. 48 679. 94 191.
1 Gewinn von 3000 ℳ auf Nr. 33 607.
2 Gewinne von 1800 ℳ auf Nr. 5328. 9166.
4 Gewinne von 900 ℳ auf Nr. 27 582. 44 768. 70 538.
13 Gewinne von 300 ℳ auf Nr. 7846. 12 759. 21 891. 25 173. 28 453. 37 925. 42 85 719. 90 302. 94 901.
Bei dem Centralfonds tung für deutsche Invalide A. die Einnahmen: Bestand 43 ₰, Einnahmen des laufenden maligen und laufenden Beiträgen sonstige Einnahmen 104 140 ℳ 62 ₰, 3) z 5231 ℳ 82 ₰, zusammen 118 001 ℳ BI;ö 2 311 006 ℳ 69 ₰J. B. Die Ausga 221 932 ℳ 80 ₰, 2) zu Vorschüssen an 3) zu Subventionen an Zweigvereine 49 058 4 and Darlehen 3950 ℳ, 5) Verwaltungskosten Gesammtausgabe 290 537 ℳ 16 ₰. Hiervon zugeschossenen Beträge, sowie remittirte Vorscht 12,007 ℳ 61 ₰, bleibt Ausgabe 278 529 ℳ 52 2 betrugen
—
Summa ) Unterstützungen 4564 ℳ 20 ₰,
ie Einnahmen 2 311 006 ℳ 69 8 529 ℳ 55 ₰, mithin Bestand ult. Dezember
Sö 2̃ ☛☛ )w⅞
8 5v 82 8oDr
5y0ꝛo 120902 —,
Cv
28
s⸗Ausschus fte Unterstützungen
—20 2 8A 92
& 11 — ane.]
25
2
vorragenbe
verstorbene Gymnasial⸗ häter der Stiftung gewor eutschen Pestalozzi⸗Stiftung esherrliche Genehmigung 2,50 ℳ zur Auszahlun Stadt⸗Obligationen
80 ℳ baar. Dieses erwaltungsrath
ritten Stiftungsgebäudes
Weise
22 08 28
0
88
4*
— , GU £ IB8 2532
81 — 0
—⸗27 ..
2SASISg
8 SGSNSNASA
g
72 —₰
8 &.
nachstehen
——egen
0
gewinnen jährli
; sie ge 2n im Werthe etwa 1 ½ Millionen Francs,
Uionen F e Gesammt⸗ ca. 78 000 kg zu 5 700 00 Francs beläuft. Die Fischer haben für die Fischerei igung der algeri⸗ chen Küste der französischen Regierung eine Steuer zu entrichten, der Sommersaison 1166 Lire, im Winter die Hälfte.
gefährliche Beschäftigung abwirft, außerordentlich mäßig. ie Saison 8000 Lire auf 8
von
DDmn
mebr als
LSeEnse —
MPorsa FF 1 8 Personen, meist Frauen und Kinder,
In Italien be Ita dem am F
8 241
00
gemeinen ustrie (
8
—₰2 1 I ₰
8 S. 81
G. 050
ron
len
ich auch stetig t sich auf 38 bis schätzen. Auch steht bei neisten ihrer Erzer Ganzen exvportirt sie allerdi 319 Fl. Einfuhr. Jedoch ist das eiges nur eine des Kapitalmangels im zu diesen wenig tiebskapital erfordernden 6.
Bei Grupre 29 Tapezierergewerbe und
brigen hier einschlagenden berücksichtigt sind. Die
1 C
beiprochen, die ü anderen Abschnitte:
Standpunkt verlassen und eine kunstindustrielle Richtung durch bessere Ausbildung der Lehrlinge und durch
der Sammlungen des Kuntindustrie⸗Museums an⸗
— 8
Silberarbeiterartikel, waaren. Die Verarbeitung berühmtesten Gewerben des zum einfachen Handwerk durch die ausländische Kon⸗ sucht man der letzteren durch
In
Il
Grupvpe 18 unfaßt die Gold
8 8