trächtlich gesunken. Es ist hier jedoch zu bemerken, daß die Be⸗ werthung der Produkte im vorigen Jahre irrthümlich zu hoch angegeben worden ist. Der Absatz an Produkten der Eisenfabrikation betrug 243 871 t gegen 242 280 t im Jahre 1883, mithin im Jahre 1884 mehr 1591 t. Der Bestand am Jahresschlusse betrug 13 099 t.
In der Stahlfabrikation waren 2 Werke wie im Vorjahr im Betriebe. Die Produktion gegen das Vorjahr ist um 8103 t, der Werth um 1 114 701 ℳ zurückgegangen. Der Absatz ist von 31 765 t im Jahre 1883 auf 23 580 t im Jahre 1884 zurückgegangen. Der Bestand hat sich von 1461 im Vorjahre auf 2194 t in 1884 erhöht.
Im Frischhüttenbetrieb arbeiteten im Berichtsjahr 5 statt 7 in 1883. Nicht mehr aufgeführt sind die Werke Stodoll und Paprocz.
Die oberschlesische Zinkindustrie hat mit über 100 000 Ctr. die seit vielen Jahren stärkste Produktionsvermehrung zu verzeichnen. Leider ficlen gleichzeitig die Zinkpreise derartig, daß der Geldwerth des pro⸗ duzirten Rohzinks seit dem vorigen Jahre nur ganz unerheblich ge⸗ stiegen ist.
Der Muffelverbrauch war im Jahre 1880: 164 818, 1881: 166 738, 1882: 162 548, 1883: 169 134 und im Jahre 1884: 162 328 Stück. Der verringerte Muffelverbrauch in 1884 ist wesentlich auf 8 durchschnittliche Vergrößerung der einzelnen Muffeln zurückzu⸗ führen.
Die Anzahl der Arbeiter betrug 5800 gegen 4768 im Jahre 1880, der Jahresbetrag sämmtlicher Arbeitslöhne 3 458 439 ℳ gegen 2 966 721. Der jährliche Arbeitslohn betrug im Jahre 1884 pro Kopf 596,2 gegen 620 1 ℳ
Es liegt demnach der für den Zinkhüttenarbeiter sehr günstige Fall vor, daß totz starken Rückganges des Werthes der Produkte eine Erhöhung des Arbeitslohnes eingetreten ist. Die Produktion betrug 77 376 t gegen 66 040 t in 1880. Der Geldwerth der Pro⸗ duktion betrug 20 626 077 ℳ gegen 22 489 943 in 1880; der Durch⸗ schnittswerth pro Tonne 266,51 ℳ gegen 340,52 ℳ.
Die Produktion hat sich gegen das Vorjahr um 5389 t oder 7,5 % vermehrt, der Werth pr. Tonne Produkt dagegen ist um 16,41 ℳ oder 5,8 % gesunken.
In der Zinkweißfabrikatioen waren wie im Vorjahre 2 Zink⸗ weißfabriken im Betriebe. Die Zahl der Oefen war 18 gegen 15, die ihrer Muffeln 67 gegen 66 in 1883. Der Muffelverbrauch be⸗ trug 819 in diesem Jahre, im 721 Stück
‚;
Jahre 1883 hingegen nur
Die Arbeiterzahl und ihre Gesammtlöhnung war: 1883 69 43 801 ℳ 1884 68 44 75 „
Produktion in Tonnen. Werth der Produktion in Mark.
1883 3818 1 225 085 ℳ
1884 3778 1 065 610 „
Abgesetzt wurden in 1884 3519 t, in 1883 3455 t, wonach sich für das Berichtsjahr ein Plus von 64 t ergiebt. Im Bestande ver⸗ blieben in 1884 736 t, in 1883 637 t.
— Ueber die Naphta⸗Industrie Rußlands lesen wir in der „Russ. Revue“: Es giebt bei uns wenig Industriezweige, die in Bezug auf die Schnelligkeit ihrer Cntwickelung einen Vergleich mit der Naphta⸗Industrie aushalten können. Im Jahre 1875 betrug die Gesammtausbeute an Naphta 554 291 Pud (= 9078 732 kg), gegen⸗ wärtig aber ist dieselbe auf viele Millionen Pud gestiegen. In dem Maße, wie die Ausbeute einheimischer Naphta und die Gewinnung von Petroleum aus derselben zunahm, nahm die Einfuhr des letzteren aus dem Auslande ab und die Ausfuhr über die Grenzen des Reiches zu, eine Folge, sowohl der hohen Qualität des einheimischen Petroleums im Vergleich zu dem amerikanischen, als auch seiner Billigkeit. Gegen⸗ wärtig hat das amerikanische Petroleum sogar schon an mehreren Orten des Auslandes dem russischen weichen müssen. Ende des Jahres 1883 hat sich z. B. in Berlin eine Aktiengesellschaft gebildet, welche den Namen „Deutsch⸗Russische Naphta⸗Import⸗Gesellschaft zu Berlin“ führt und ein Grundkapital von 1 500 000 ℳ besitzt. Die Erfolge der russischen Naphta⸗Industrie ergeben sich am besten durch die im „Industrieboten“ veröffentlichten Angaben über die Naphta⸗ und Petroleumproduktion der letzten Jahre. Dieselbe betrug:
im Jahre Naphta (Pud) Petroleum (Pud)
1880 25 Mill. 7 852 750
1881 1 11 634 285
1882 58 T“
1883 6 14 252 626 Im Jahre 1883 wurde die Transkaukasische Eisenbahn eröffnet, und dadurch dem russischen Petroleum ein neuer Weg zum Absatze ins Ausland eröffnet; so wurden noch im Laufe des Jahres 1883 im Ganzen 2 408 661 Pud Petroleum auf derselben verladen. Außer Petroleum wurden auch bedeutende Mengen von Naphta, Naphta⸗ rückständen, Schmierölen, Benzin und Asphalt ausgeführt.
Ueber den Umfang des Absatzes dieser Produkte aus Baku geben die im „Industrieboten“ veröffentlichten Angaben Aufschluß. Danach betrug die Ausfuhr: nach den russischen nach den persischen
Häfen des Kaspi⸗Sees 11 843 964 Pud 84 016 Pud 7421910 20 430 190 6998989 78 245 1 001 385 13 3 46 544 — Asphalt. Nv “ Zusammen b 32 124 571 Pud 182 704 Pud
Die Ausfuhr nach den russischen Häfen fand größtentheils in den Monaten April bis Oktober, nach den persischen Häfen in den Wintermonaten Dezember und Januar statt. Beachtung verdient der starke Verbrauch der billigeren Rohnaphta als Beleuchtungsmaterial in Persien.
Wien, 25. Juni. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn genehmigte die Anträge des Verwaltungsraths, von dem Reinerträgniß von 7 933 945 Fl. eine Superdividende von 100 Fl. zu vertheilen, wonach der Julicoupon mit 126 ¼ Fl. einzulösen ist. Das neue, von den gesetzgebenden Faktoren genehmigte Uebereinkommen mit dem Staat wird einer
ßerordentlichen Generalversammlung vorgelegt werden.
London, 25. Juni. (W. T. B.) Wollauktion.
Preise unverändert. “ Bradford, 25. Juni. (W. T. B.) Wolle ruhig, Tendenz jedoch
zu Gunsten der Käufer, für Garne Käufer zurückhaltend, Spinner beschäftigt, Stoffe besser.
New⸗York, 26. Juni. (W. T. B.) Der Werth der Waaren⸗ ausfuhr im Ma überstieg die Einfuhr um 3 ½ Millionen Dollars. Submissionen im Auslande.
I. Niederländisch Indien.
Directeur van Binnenlandsch Bestuur, Wegener, Batavia. Ver⸗ kauf von 100 000 Picols Kaffee der 1885 er Ernte in der Zeit vom 26. August bis 23. Dezember d. J. Die näheren Bedingungen beim „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“.
II. Spanien. — 27. Juli. Junta econbmica de la fabrica de pölvera in Murcia Sund Parque de Artilleria in Madrid. 106 000 kg Kalisalpeter (nitrato de petasa). Voranschlag 70 Pes. für 100 kg. Näheres an Ort und Stelle.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 26. Juni. (W. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Ems“ ist heute Vormittag 6 Uhr in Southampton eingetroffen.
Hamburg, 25. Juni. (W. T. B.) Der Postdampfer „Saxonia' der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute in St. Thomas eingetroffen.
— 26. Juni. (W. T. B.) Der Postdampfer „Hungaria“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ gesellschaft hat, von Westindien kommend, gestern Lizard passirt.
von Petroleum Rückstände Naphta Schmieröl Benzin
Träge.
Franken. Von Christian Meyer.
I. Kadolzburg. “
Die Burg zu Nürnberg ist der Ausgangspunkt und die älteste Residenz der Burggrafen vou Nürnberg. Namentlich so lange das Unterthanenverhältniß der Stadt Nürnberg zu den Burgherrn be⸗ standen hat, blieb die Veste über dieser Stadt der vornehmste Auf⸗ enthaltsort der Burggrafen. Dies änderte sich jedoch von dem Zeit⸗ punkt ab, wo die Nürnberger Bürgerschaft die früheren Fesseln der Abhängigkeit löste und den Burggrafen gegenüber mehr und mehr in die Stellung eines vollkommen autonomen und freien Gemeinwesens eintrat. Die bei dieser Auseinandersetzung unvermeidlichen, durch die damaligen Sitten und Verhältnisse wahrlich nicht gemilderten Rei⸗ bungen und Kämpfe mochten den Burggrafen den Aufenthalt in ihrer Stammburg um so mehr rerleiden, als es der Nürnberger Bürgerschaft mit Hülfe der auf die steigende Macht des burggräflichen Hauses eifer⸗ süchtigen Kaiser geglückt war, die alte Reichsveste aus der burggräf⸗ lichen Hut und Verwaltung in die ihrige zu bringen. Behielten auch die Burggrafen ihre Burg neben der Kaiserlichen nach wie vor im Besitz, so war ihnen doch nunmehr die ausschließliche Verfügung über den ganzen Burgkomplex auf der steilen Felshöhe über der Pegnitz entzogen, ja ihre persönliche 9. bei einem ausbrechenden Kriege mit der mächtigen Reichsstadt gefährdet. Wir sehen deshalb schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts die Burggrafen ihren Aufenthalt häufig in der nur vier Stunden von Nürnberg entfernten Kadolzburg nehmen. Dieselbe gehörte zu den sogenannten ursprünglichen Besitzungen der burggräflichen Familie, d. h. zu denjenigen, für deren Erwerbung sich jetzt kein sicheres Zeugniß mehr beibringen läßt, die sich schon bei dem frühesten Bekanntwerden der burggräflichen Hausgeschichte im Besitze der Familie befunden haben. Bei dem Mangel beglaubigter Nachrichten über den Zeitpunkt und die Art und Weise des Anfalls der Kadolzburg an die Burg⸗ grafen von Nürnberg haben ältere und neuere Historiker sich wie ge⸗ wöhnlich auf das schlüpferige Gebiet der Vermuthung begeben. Von älteren Ableitungen wollen wir hier nur die namentlich von Bam⸗ berger Publizisten aufgestellte Bchauptung erwähnen, als sei die Kadolzburg ursprünglich ein den Herzögen von Meran gehöriges, vom Hochstift Bamberg zu Lehen gehendes Jagdschloß gewesen, daß dann nach dem Aussterben jenes mächtigen Hauses mit anderen Besitzungen an die Burggrasen von Nürnberg gekommen sei. Das Irrthümliche dieser Behauptung ist schon im vorigen Jahrhundert von dem frucht⸗ baren brandenburgischen Hofhistoriograbhen und Pfarrer Samuel Wilhelm Oetter zu Markt Erlbach in einer eigenen ausführlichen Schrist nachgewiesen worden, so daß wir hier kurz darüber weggehen können. Annehmbarer klingt eine andere erst in neuerer Zeit vor⸗ gebrachte Deutung. Nach dieser soll Kadolzburg zu den alten Stamm⸗ gütern der Grafen von Abenberg gehört haben und mit jenen durch Verheirathung einer Erbtochter dieses Hauses mit einem der ersten Burggrafen von Nürnberg an das Zollern'sche Haus gelangt sein. Da Kadolzburg im alten Rangau lag, und die Grafen von Abenberg höchst wahrscheinlich die Grafenwürde in diesem Gau erblich besaßen, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß neben Abenberg, Spalt, Heils⸗ bronn und anderen Gütern auch Kadolzburg einen Bestandtheil des alten Amts⸗ und späteren Eigenbesitzes jenes Geschlechts gebildet hat. Wie dieser Besitz im 13. Jahrhundert an die Burggrafen von Nürnberg gekommen ist, ob durch Heirath eines Zollern mit einer Abenbergischen Erbtochter — wie Stillfried und die übrigen Verthei⸗ diger der zollern'schen Abstammung der Nürnberger Burggrafen an⸗ nehmen — oder dadurch, daß die früheren Burggrafen nur eine jüngere Seitenlinie des genannten Geschlechts sind — wie die bayerischen Forscher Haas und Seefried wollen — können wir hier dahingestellt sein lassen.
Urkundlich erscheint Kadolzburg zuerst im Jahre 1157; daß der
z„Ort jedoch weit älter ist, zeigt der Name. Kadolzburg bedeutet Burg
des Kadold. Kadold ist ein häufig vorkommender männlicher Eigen⸗ name, und noch heutzutage findet sich außer Kadolzburg ein Kadolds⸗ dorf in Bayern, ein Kadolzhofen bei Ansbach. Ein thüringischer oder fränkischer Edler hat demnach, vermuthlich im frühesten Mittel⸗ alter, an der Stelle der heutigen Kadolzburg eine feste Burg an⸗ gelegt und nach seinem Namen benannt. Vielleicht reicht aber die Anlage des Ortes noch in die Zeit des germanischen Heidenthums zurück. Zwischen Kadolzburg und Fürth liegt die noch heute sogenannte heilige Haide. Haide bedeutet hier so viel als Wald, da nur dieser, nicht das, was man jetzt unter Haide versteht, den alten Germanen als Heilige, d. h. als eine von Göttern bewohnte, ihrem Dienst ge⸗ weihte Stätte galt. Bis Ende des 16. Jahrhunderts stand hier eine zu Ehren des heiligen Kreuzes und des heiligen Egidius benannte Kapelle. Noch heute deutet ein Kreuz die Stelle der früheren Kapelle an; auch wird noch jedes Jahr acht Tage nach Ostern durch Kirch⸗ I und Jahrmarkt die Erinnerung an das alte Heiligthum auf⸗ gefrischt.
Urkundlich erscheinen die Burggrafen von Nüraberg als Besitzer von Kadolzburg zuerst im Jahre 1246. Daß die Burg damals und wahrscheinlich schon früher nicht blos ein fester Platz, sondern zugleich der Mittelpunkt einer ausgedehnten Herrschaft war, ersehen wir aus einer Urkunde vom Jahre 1265 durch welche Burggraf Friedrich III. dem Stifte Ellwangen seine Allodial Besitzungen Kadolzburg und Baireuth mit der Bestimmung zu Lehen aufträgt, daß seine Tochter Maria und ihr Gemahl Graf Ludwig von Oettingen ihm darin folgen sollten. Dem Burggrafen Friedrich III. waren seine beiden jungen Söhne bei einem Jagdausritt von den Nürnberger Sensenschmieden aus wüthender Rachbegier darüber, daß das Kind eines ihrer Ge⸗ nossen von einem Hunde der Jagdmeute zerrissen worden war, jämmer⸗ lich erschlagen worden, so daß nunmehr bei dem Mangel männlicher Nachkommen der Rückfall der burggräflichen Amtsbesitzungen an das Reich drohte. In dieser üblen Lage nahm der Burggraf darauf Be⸗ dacht, seinen Töchtern die Nachfolge in die Reichslehen zu sichern. Und zu diesen Sicherheitsmaßregeln gehörte auch die Auftragung von Kadolzburg an die mächtige geistliche Hand. Aber der vorsichtige Vater ging noch weiter, indem er sich das Recht der Lehensnachfolge seiner ältesten Tochter durch den römischen König bestätigen ließ. Das war damals der staufische Konradin, zu dessen eifrigsten An⸗ hängern Burggraf Friedrich gehörte. Noch kurz vor seinem verhäng⸗ nißvollen Zuge nach Italien weilte der Königliche Jüngling mit seinem Oheim Herzog Ludwig von Bayern bei dem Burggrafen auf der Kadolzburg. Beide Fürsten, Herzog Ludwig als Reichsvikar und Konradin als Reichsoberhaupt, eröffneten hier unterm 28. Mai 1266 mittelst förmlicher Verschreibungen für den Fall, daß der Burggraf ohne männliche Nachkommen abgehen sollte, seiner Tochter Maria und deren Nachkommen von Reichs wegen die Belehnung mit der Burggrafschaft und den übrigen väterlichen Reichslehen.
Der historischen Konjektur ist durch die Frage, was wohl aus der Burggrafschaft Nürnberg geworden wäre, wenn damals die burg⸗ gräfliche Familie im Mannestamme erloschen wäre, ein weites Gebiet eröffnet. Die Geschichte der Grafen von Oettingen, an welche in dem angedeuteten Falle die Burggrafschaft gefallen wäre, zeigt uns das wahrscheinliche Schicksal, das jene schon in ihren Anfängen so bedeutende und aussichtsreiche Herrschaft betroffen hätte. Vergleicht man die beiden Territorien, die vor Ausgang des 13. Jahrhunderts an äußerem Umfang und politischer Bedeutung einander so ziemlich die Waage hielten, nur hundert Jahre später mit einander, so erblickt man das eine im Stillstand, das andere im mächtigen Ausschwung. Und wenn man nun weiter erwägt, daß dort die äußeren Verhältnisse in der Form eines trefflich abgerundeten, von der Natur reich aus⸗ gestatteten Gebiets einen solchen Aufschwung weit mehr hätten be⸗ günstigen müssen, als dies in dem zerrissenen und größtentheils armen Territorium der Nürnberger Burggrafen der Fall war, dann wird man das Emporkommen desselben in erster Reihe seinem hochbegabten, unermüdet thätigen und sparsamen Fürsten zuzuschreiben geneigt sein.
Es war deshalb ein für die ganze künftige Entwicklung unseres Vaterlandes äußerst glücklicher Zufall, daß Burggraf Friedrichs III.
“
erste Gemahlin, Elisabeth von Meran — es ist dieselbe, die dem burggräflichen Hause die reiche meranische Erbschaft, die den Grund⸗ stock der späteren Markgrafschaft Bayreuth gebildet hat, zubrachte — vor ihrem Gatten starb und demselben dadurch die Möglichkeit ver⸗ schaffte, noch im späten Lebensalter zu einer zweiten Ehe mit Helena einer Schwester Herzog Albrechts von Sachsen, zu schreiten. 1 zwei Söhne entsprossen dem späten Bund, von denen der jüngere ;5 — Burggraf Friedrich IV., das burggräfliche Haus fort⸗ pflanzte.
gZgwei Jahre nach der Umwandlung Kadolzburgs in ein Ellwangen⸗ sches Lehen schenkte Burggraf Friedrich III. seine Burgkapelle zu Nürnberg mit dem Patronatsrecht und allen Nutzungen auf ewige Zeiten dem Egidienkloster zu Nürnberg mit der Auflage, daß der jedesmalige Abt desselben als Hofkaplan ihm und seinen Nachkommen so oft sie die Stadt besuchen würden, in der Burgkapelle die Messe lese. Schon aus dieser Schenkungsurkunde erhellt deutlich, daß die Burg zu Nürnberg damals nicht mehr die Residenz der Burg⸗ grafen war.
Weit über das ganze Frankenland hin strahlt von jetzt ab der Glanz der vornehmsten Veste der Burggrafen. Kaiser und Könige mit denen die Burggrafen immer im besten Einvernehmen standen, weilten zu politischer Berathung mit ihren treuen Rathgebern und daneben zum Jagdvergnügen und ritterlichem Kampfspiel vorüber⸗ gehend auf der Kadolzburg. Von dem großen Nürnberger Reichstag des Jahres 1274, zu welckem der stolze Böhmenkönig vergeblich be⸗ schieden worden war, begab sich der neugewählte König Rudolf als Gast des Burggrafen mit diesem nach Kadolzburg. Wenn Burggraf Friedrich von jetzt an uns seltener auf seiner Veste begegnet, so hatte dies seinen Grund in der fast beständigen Abwesenheit im Königlichen Dienste, von dem er sich auch durch die Freuden seines neugestalteten Familienlebens nicht abhalten ließ. Bis zu dessen „Grabesritt“ war er der treue Begleiter seines Königs. Auch Adolf von Nassau hielt sich im Jahre 1293 auf der Kadolzburg auf; zwei Jahre später fand hier die Verlobung des Vetters des Königs, Grafen Emmicho von Nassau, mit Anna, der Tochter Burggraf Friedrichs III. aus seiner zweiten Ehe, statt. Hier starb dieser auch am 14. August 1297, nach⸗ dem seine letzten Lebensjahre durch widrige Streitigkeiten mit der Kirche verbittert worden waren.
Ueber eine Anwesenheit Ludwigs des Bayern in Kadolzburg sind urkundlich sichere Nachrichten nicht erhalten. Wohl aber war Karl IV. wiederum ein viel gesehener Gast auf unserer Burg. Mit seiner Be⸗ willigung wurde im Jahre 1349 das Kaiserliche Landgericht der Burg⸗ grafschaft Nürnberg von Nürnberg nach Kadolzburg verlegt, was zu dem Aufschwung auch des Ortes nicht wenig beigetragen haben wird. Auch die Einrichtung einer Münzstätte daselbst, die dem Burggrafen Albrecht dem Schönen 1361 vom Kaiser zugestanden wurde, hat sicher⸗ lich das Ansehen des Marktes gefördert.
Viel genannt wird dann unsere Kadolzburg in dem großen Städte⸗ kriege des Jahres 1388. Während Burggraf Friedrich V. mit seinen beiden Söhnen, den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und mehreren weltlichen Großen die Reichsstadt Wandsheim vergeblich umschlossen hielt, überfielen die Nürnberger zuerst das burggräfliche Städtchen Rostal. Die Kadolzburger Besatzung hatte jedoch recht⸗ zeitig Wind bekommen, eilte den bedrängten Nachbarn zu Hülfe und nahm die Hälfte der Nürnberger Reiter gefangen. Aber die Nürn⸗ berger ließen sich durch den ersten Mißerfolg nicht abschrecken. Am 9. September rückten 1000 Reiter mit zahlreichem Fußvolk aus den Mauern der Stadt, überrumpelten die Stadt Langenzenn und mehrere burggräfliche Dörfer, plünderten sie aus und steckten sie in Brand. Auch in die Kadolzburg war von den anstürmenden Städtern bereits die Brandfackel geschleudert, doch gelang es der Besatzung noch, dem Feuer Einhalt zu thun, aber nicht ohne daß hierbei Menschen ihren Tod gefunden hatten. 8
(Schluß folgt)
“
Durch günstige Arrangements mit den Transportgesellschaften ist
Karl Riesels Reisekontor, Berlin, Centralhotel, in der Lage, die Kosten für die auf den 6. Juli d. J. festgesetzte Keise nach dem Nordkap auf 1050 ℳ zu ermäßigen. Umgehende Anmeldungen zu dieser Reise sind schon aus dem Grunde erwünscht, weil die Zahl der Theilnehmer bei der Direktion der Dampsfschiffgesellschaft in Trondheim genau angegeben werden muß. — In obigem Reisekontor werden ferner, im Anschluß an die von den Staatsbahnen arrangirten Extrazüge, die kombinirten Rundreisebillets durch die Schweiz zu bedeutend ermäßigtem Preise verausgabt. Das Kontor ist auch erbötig, die Besorgung der Billette zu den Extrazügen nach München, Frankfurt a. M., Schweiz ꝛc. gegen eine Pro⸗ visionsvergütung von 0,55 ℳ mit Porto zu übernehmen.
Am nächsten Dienstag beendet das Wallner⸗Theater seine Saison, beginnen seine Ferien und scheidet die belustigende Posse „Papageno“, deren Anziehungskraft wacker genug der Hitze Stand ge⸗ halten, und durch ihre frische Darstellung alle Abende stürmische Heiterkeit erregt hat.
Zu dem gestrigen Auftreten der Frau Grossi und des Hrn. Bötel in der Flotow'schen Oper „Martha“ war das Krollsche Theater tootz der großen Hitze fast ausverkauft. Frau Grossi er⸗ freute durch den sympathischen Klang ihrer schönen Sopranstimme und durch feine Nüanzirungen des Vortrags. Hr. Bötel, welchem an⸗ fänglich sein Organ nicht recht gehorchen wollte, enthusiasmirte wiederum das Publikum durch den Glanz und die Kraft seiner hohen Töne; doch erschien uns gestern die Stimme immerhin etwas müde und an⸗ gestrengt zu sein, so daß sie öfter forcirt und hart erklang. Der Vortrag des Recitativs will dem Künstler noch nicht recht gelingen; er übereilt sich hierbei, sodaß von dem Ausdruck der musikalischen Phrase nicht zur Geltung kommt. Die übrigen mitwirkenden Künstler und auch das Orchester thaten ihr Bestes, sodaß die gestrige Vorstellung als eine wohlgelungene bezeichnet werden darf. b
Krolls Theater. Der Barytonist Hr. Adolf Robinson, dessen Erfolg aus der vergangenen Saison noch in frischester Erinnerung ist, tritt, nach seiner Rückkehr aus Amerika, morgen (Sonnabend) in seiner Glanzrolle als „Hans Heiling“ zum ersten Mal vor dem Berliner Publikum wieder auf. Ueberhaupt werden sich die nächsten Opern⸗Abende ungemein bedeutsam gestalten und reich an künst⸗ lerischem Interesse sein. Fr. Rosa Papier, die unübertrefkliche Altistin, die im vergangenen Jahre hier den Gluckschen „Orpheus“ wieder zu Ehren brachte, hat, auf ihrer Durchreise nach Kassel, für den 3. und 5. Juli ein neues Gastspiel zugesagt, das selbstverständlich auch das klassische Opernwerk Glucks wieder auf das Repertoire bringen wird. — Hrn. Bötels Gastspiel umfaßt nur noch 3 Abende; am Sonntag tritt der Sänger noch einmal als „Postillon von Lonjumeau“ auf. — Das Debut der Fr. Katharina Klafsky als „Fi⸗ delio' findet am Mittwoch, den 1. Juli, statt. Außerdem ist in Sicht ein Gastspiel des Heldentenors Hrn. Perotti von der König⸗ lichen Oper in Pest, der soeben ein überaus glänzendes Gastspiel in Frankfurt a. M. beendet hat und künftig auch letztgenannter Bühne als Mitglied angehören wird.
Das Sommernachtsfest in der Flora zu Charlotten⸗ burg, welches am vorigen Sonnabend wegen der ungünstigen Witterung ausfallen mußte, findet nunmehr morgen statt.
Redacteur: Riedel.
Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.
Fünf Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Probenummer des Registers für Bankwesen, Hasden und Gewerbe, zum kaufmännischen und gewerblichen
des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. 8
eine Menge
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zum
Erste Beilage
Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Freitag, den 26. Juni
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Nℳ 147.
des Dentschen Reichs-Anzeigers nd Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
— 8 R gIns erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
½—
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[15692] “ In Sachen des Oekonomen Carl Niehoff hie⸗ selbst, Klägers, gegen den Abdeckereibesitzer Aug. Oberstaedt und dessen Ehefrau Ludowika, geb. Brauns, hieselbst, Beklagte, wegen Zinsen und Kapitalabträge, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme resp. anderweite Be⸗ schlagnahme der den Beklagten gehörigen Grund⸗ ücke: E 1 ft 1) des Wohnhauses No. ass. 428 hieselbst nebst dem Plane die Schinderkuhle auf den Wein⸗ bergen Nr. 1258 zu 30,28 a, 2) 34,61 a die Schinderkuhle in der goldenen Aue Nr. 1259, 3 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 19. Juni cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 19. Juni cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 4. September er., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg an⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. Blankenburg, den 22. Juni 1885. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.
15679
g Die Stätte Breitenbach Nr. 119 in Brake, wozu außer einem Wohnhause mit einem Nutzungs⸗ werthe von 120 ℳ Grundstücke von einem Flächen⸗ gehalte zu 1 ha 66 a 05 qm gehören, soll im Wege der Zwangsvollstreckung an hiesiger Gerichtsstelle im
Termine 1 Dienstag, den 25. August d. J., Morgens 11 Uhr,
öffentlich meistbietend verkauft werden. Kaufliebhaber werden zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß der Zuschlag ertheilt wer⸗ den soll, wenn mehr als ¾ des Taxats geboten wird und daß Taxe sowie die Versteigerungsbedingungen vom 1. k. Mts. an auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden können. 8 Realrechte an die gedachte Stätte sind bei Mei⸗ dung des Verlusts dem neuen Erwerber gegenüber und Ansprüche auf die Kaufgelder bei Strafe des Ausschlusses im obigen Termin geltend zu machen und zu begründen. Lemgo, den 12. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung II. vl
115693] “ 8 3 Im Zwangsversteigerungsverfahren über das Wohnhaus Nr. 279 hieselbst c. p., dem Tischler⸗ meister Heinrich Rasmus allhier gehörig, ist ein präjudizieller Termin zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das Grundstück auf Dienstag, den 8. September c., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzt. Friedland in Mecklenburg, den 23. Juni 1885. Großherzogliches Amtsgericht. CEWWW
[15694] “ In Sachen der Herzoglichen Leihhausadministration zu Gandersheim, Klägerin, gegen 1) den Gastwirth Christian Schlüter zur Eulen⸗ burg bei Kirchberg, 8 2) dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Brinkmann,
daselbst, Beklagte, 8 wegen Hypothekzinsen und Capitalabtrags, wird der auf den 29. d. Mts. an Ort und Stelle angesetzte Termin zum Zwangsverkauf des den Beklagten zugehörigen Brinksitzerwesens No. assec. 0 zu Kirchberg — der sogenannten Eulenburg — auf Antrag der Klägerin damit wieder aufgehoben. Seesen, den 23. Juni 1885. Herzogliches Amtsgericht. v. Rosenstern.
[15396] Aufgebot.
Die Wittwe Margaretha von Dohlen, geb. Junge, in Otterndorf hat das Aufgebot behufs Kraftlos⸗ erklärung des ihr von der Hadeln'schen Sparkasse zu Otterndorf sub Nr. 2650 ausgestellten Quittungs⸗ buches über ein Einlageguthaben von 1400 ℳ sowie 3 ½ % Zinsen auf 1400 ℳ seit Ostern 1882 bean⸗ tragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 14. Januar 1886, Vormittags 10 Uhr, 1 vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1
Otterndorf, den 20. Juni 1885x.
Königliches Amtsgericht, J.
(ges, Bacmeister.
(L. s.) Brill uggefecrin ärter, . 8. rill, Justiz⸗Anwärter, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
115699] Aufgebot. Der Schieferdecke mesge⸗ Karl Neumeister in
Leipzi S aktie der Thü⸗ eipzig hat das Aufgebot der Stamm Ne S1490
. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Erfurt, den 24. Juni 1885. Königlich
[15696] 11““ Aufgebot behufs Todeserklärung.
Auf den Antrag des Vormundes, Käthners Claus
Jochim Sindt in Prasdorf und der Wittwe Trien
Krützfeldt, geb. Stoltenberg, in Passade, beziehungs⸗
weise des Vormundes Hufner Jochim Arp in
Schönberg und des Schmieds und Käthners Adolf
Wiese daselbst, werden nachstehende unbekannt ab⸗
wesende und verschollene Personen, welche das 70.
Lebensjahr zurückgelegt haben, nämlich:
1) der am 17. Juni 1814 geborene Klempner Claus Stoltenberg aus Wisch, ebelicher Sohn des wail. Hufners Hans Stoltenberg und der Antje, geb. Stoltenberg in Wisch, welcher etwa seit dem Jahre 1837 mit uabekanntem Aufent⸗ halt und ohne daß seitdem Nachrichten von seinem Leben bei seinen hiesigen Verwandten eingegangen wären, abwesend ist, der am 22. April 1811 geborene Arbeiter Peter Wiese aus Schönberg, ehelicher Sohn des wail. Einwohners Hinrich Wiese und der Gretje, geb. Schadebrodt, in Schönberg, welcher etwa seit dem Jahre 1844 mit unbekanntem Aufenthalt abwesend ist, und zufolge der im Jahre 1848 bei seinen hiesigen Verwandten eingegangenen letzten Nachrichten in einem Kriege der ver⸗ einigten Staaten von Nord⸗Amerika gegen Mexiko als Soldat gefallen sein soll,
sowie die unbekannten Erben der vorbenannten
Personen hierdurch aufgefordert, sich spätestens i
dem auf 8
Mittwoch, den 21. Oktober 1885,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗
gebotstermin zu melden, widrigenfalls die ge⸗
nannten Verschollenen werden für todt erklärt und es mit ihrem hier im Lande befindlichen Vermögen nach Vorschrift der Verordnung vom 9. November
1798 wird verhalten werden.
Schönberg i. H., den 19. Juni 1885. Königliches Amtsgericht. gez. Loeck. Veröffentlicht: Aye, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
““
[15680] Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag des Agenten J. H. N. Dammann hieselbst, als Abwesenheitsvormundes des Matrosen Andreas Bune, wird der Letztere, welcher als ehelicher Sohn des Schiffers Boi Hansen Bune und der Christine Bune, geb. Petersen, in Norder St. Jürgen bei Flensburg am 17. April 1815 geboren und seit vielen Jahren verschollen ist, eventuell seine unbe⸗ kannten Erben, hiedurch aufgefordert, sich, eventuell ihre Crbansprüche bis spätestens zu dem hiedurch auf Mittwoch, den 21. Oktober d. J.,
Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine hieselbst anzumelden, widrigenfalls der genannte Andreas Bune wird für todt erklärt, und sein bisher hier verwaltetes Ver⸗ mögen von etwa 4200 ℳ den hier bekannten Erben
anspruchsfrei wird ausgeliefert werden.
Fleusburg, den 20. Juni 1885. 1 Königliches Amtsgericht, 2. Abtheilung. 1b Brinkmann.
115698] Bekanntmachung.
ur Erlangung eines Ausschlußerkenntnisses be⸗ bus seiner Eintragung als Eigenthümer im Grund⸗ buche hat der Eigenthümer Johann Andrzejewski in Kubaczyn, vertreten durch den Rechtsanwalt Motty in Graetz, das Aufgebot des Grundstücks Kubaczyn Band I. Nr. 21 des Grundbuchs, Parzellennummer 124/98 und 125/99 als deren Eigenthümer die Woyciech (Adalbert) und Catharina Strzykala'schen Eheleute eingetragen sind, beantragt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thumsansprüche an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens im
rmine 8 G“ 13. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anzumelden, mit der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grund⸗ stück präkludirt werden und ihnen deshalb ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Graetz, den 19. Juni 1885. Königliches Amtsgericht.
15682 Aufforderung. In d Verlassenschaft des am 4. Mai ds. Is. verlebten Andreas Rosenberger von Sendelbach ist die einzige Erbin des geringen Nachlasses desselben dessen Schwester Katharina Rosenberger. Da deren Aufenthaltsort unbekannt ist, so ersucht man um Bekanntgabe desselben hieher.
nach, den 23. Juni 1885. ke Kgl. bayer. Amtsgericht.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
N.
Annoncen⸗Bureaux.
beilage.
9. Familien-Nachrichten. †¼
115697002 Bekanntmachung. Der Vorsteher der Sparkasse zu Anclam, ver⸗ treten durch den Geheimen Justizrath Billerbeck zu Anclam, klagt gegen den Gastwirth Kieckbusch, zu⸗ letzt zu Wolgast, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen 292,50 ℳ rückständiger Zinsen für das im Grundbuche von Wolgast Band V. Blatt 44 Ab⸗ theilung III. Nr. 1b. eingetragene Kapital von 5850 ℳ auf die Zeit vom 1. Januar 1884 bis ultimo Dezember 1884, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung I, zu Wolgast — Zimmer Nr. 1, parterre — zu dem auf Dienstag, den 27. Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Termine, in welchem er beantragen wird, den Beklagten zu verurtheilen, an die Sparkasse zu Anclam 292 ℳ 50 ₰ zu zahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urtheil für vor⸗ läu fig vollstreckbar zu erklären. Wolgast, den 23. Juni 1885.
Matz,
2
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[157100 Ausschlußurtheil.
Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung über siebenzig Gulden Frankfurter Währung Darlehn, verzinslich zu 5 %, für den Ludwig'’schen Vormund Peter Her⸗ bener zu Großseelheim laut Obligation vom 26 Fe⸗ bruar 1815, ursprünglich eingetragen im G. W. u. B. von Großseelheim Bd. IV. S. 28, nunmehr übertragen ins Grundbuch Art. 6 Abth. III. Nr. 2, wird für kraftlos erklärt, die ihrer Person und ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannten Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, und auf Löschung im Grundbuche er⸗ kannt. “ 8 Kirchhain, den 17. Juni 1885. .“ Königliches Amtsgericht.
gez. von Boxberger.
Wird veröffentlicht: (L. S.) Wiecklow, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[15703] G Durch Ausschlußurtheil vom 18. Juni 1885 wer⸗ den die Minna Weber von Hünhan, verheirathet und unbekannt wo, lebend mit Bruno Koch aus Hünhan, oder deren Rechtsnachfolger, mit den An⸗ sprüchen, welche sie bezüglich des auf dem Grund⸗ eigenthum des Bauern Ferdinand Weber zu Hün⸗ han, aus Vertrag vom 8. Januar und 21. April 1874 zu Gunsten des Auszügers Joseph Weber zu Hünhan, bestehenden Eintrags ron 1000 Gulden Zehrpfennig als Erben des Eingetragenen zu 1 Sechstheil geltend machen könnten, ausgeschlossen. (F. 7./85.) ““
Burghaun, den 18. Juni 1885,
Königliches Amtsgericht. Gunckel.
15704 8 — Koelh Ausschlußurtheil vom 18. Juni 1885 werden die Margaretha Feik von Langenschwarz und deren Rechtsnachfolger mit ihrem etwaigen Recht auf die Art. 240 Abth. III., 1 und 2 des Grund⸗ buchs von Langenschwarz, bezüglich des Grundeigen⸗ thums des Schmieds Jacob Feik zu Langenschwarz eingetragene Post von 171,43 ℳ mit 5 % Zinsen Kaufgeldsantheil nach Vertrag vom 27. Mai 1861 ausgeschlossen. (F. 6/85.) Burghaun, den 18. Juni 1885. Königliches Amtsgericht. Gunckel.
118l Ausschlußurtheil.
Die Schuld⸗ und Pfandverschreibungen öber:
1) Hundert Thaler Darlehn, verzinslich mit 5 % laut Obligation vom 8. Juli 1815 für die nicht genannten Kinder des Johannes Lesch, ursprünglich eingetragen im G. W. u. H. B. von Großseelheim Bd. IV. Blatt 164, 1
2) Hundert zwei und zwanzig Thaler drei und zwanzig Sgr. sechs Heller Darlehn, verzinslich mit 4 % laut Obligation vom 19 Mai 1843 für den Ackermann Conrad Herbener in Schönbach, ursprüng⸗ lich eingetragen im G. W. u. H. B. von Großseel⸗ heim Bd. III. Bl. 73 und Bd. IV. Bl. 164,
3) Hundert und zwanzig Thaler Darlehn, ver⸗ zinslich mit 4 % laut Obligation vom 28. Januar 1854 für Paulus Pletsch zu Hof Wambach, Amts Rauschenberg, ursprünglich eingetragen im G. W. u. H. B. von Großseelheim Bd. III. Bl. 134, Bd. IV. Bl. 123 und Bl 164,
die drei Posten, nunmehr übertragen in das Grundbuch Art. 107 Abth. III. Nr. 2, 3 und 5 werden für kraftlos erklärt, die ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannten Gläubiger der angeblich gezahlten Posten 1 und 3, oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, endlich wird die Löschung im Grundbuche verfügt.
Kirchhain, 17. Juni 1885. 1 8
Königliches Amtsgericht. gez. von Boxberger. Wird veröffentlicht: (L. S.) Wiecklow, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
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[15706]
Oeffentliche Bekanntmachung. Auf den Antrag des Zieglermeisters Friedrich Markhof zu Nadrense, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Brunnemann zu Stettin, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Pencun durch den Amtsgerichts⸗ Rath Schmidt für Recht: 1 Das Hypotheken⸗Dokument über die auf dem im Grundbuche von Nadrense Band II. Seitel verzeichne⸗ ten, dem Zieglermeister Friedrich Markhof gehörigen Grundstücke in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für den Bauersohn Friedrich Ehrke eingetragene Dar⸗ lehnsforderung von 200 Thalern nebst 5 % Zinsen wird für kraftlos erklärt.
Schmidt.
[15683] Bekanntmachung.
Im Namen des Königs! In der von Kahlden'schen Aufgebotssache
— IX. F. 3. 85. — erkennt das Königliche Amtsgericht II. zu Berlin durch den Amtsgerichts⸗Rath Klamroth für Recht:
Die Hypothekenbriefe über 15 500 Thaler = 46 500 ℳ Darlehn, eingetragen aus der Schuld⸗ urkunde vom 1. April 1874 für den Banquier Hugo Pringsheim zu Berlin in Abtheilung III. Nr. 6 bez. 4 des Grundbuchs von Groß⸗⸗Lichter⸗ felde Band 6 Blatt Nr. 164 bez. Blatt Nr. 165, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 22. April 1874 und der Urkunde vom 1. ejusd. m. et a., werden für kraftlos erklärt.
[15686] “
Auf Antrag der Conservatoren der Diedrichschen Stiftung hieselbst ist in der Sitzung des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 22. Mai cr. das Urtheil ver⸗ kündet, “
daß der gerichtliche Kaufbrief und die Obligation vom 13. November 1823, laut welcher der Buch⸗ bindermeister Johann Christian Jürgens gegen Ver⸗ pfändung des auf der Höhe, jetzt Packhofsstraße Nr. 2772 belegenen Hauses und Hofes der Ehefrau des Goldjuweliers Dietrich Heinrich Gräffe, Johanne Friederike, geb. Moritz, und dem Bäckermeister Johann Conrad Andreas Becherer in 2 Posten 2400 Thlr. in Golde schuldet, für kraftlos erklärt werden.
Braunschweig, den 29. Mai 1885.
Herzogliches Amtsgericht. IX. L. Rabert.
15689] b 1 Auf Uden Antrag des Kaufmanns Georg Ritter, in Firma Theodor Schaare Nachfolger hierselbst, ist in der Sitzung des unterzeichneten Gerichts vom 22, d. Mts. das Urtheil verkündet: 8
Daß das von dem Herzoglichen Haupt⸗Steueramte hierselbst am 27. September 1883 als Nieder⸗ lageschein unter Nr. 308 ausgefertigte Duplikat des Auszuges aus der Deklaration über von der Firma Theodor Schaare Nachfolger hierselbst zur Niederlage gelieferten rohen Kaffees, wird für kraftlos erklärt. 3
Braunschweig, den 29. Mai 1885.
Herzogliches Amtsgericht. IX L. Rabert.
[15707 1 vorh Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. Juni 1885 ist die Hypothekenurkunde über 180 ℳ Wechselforderung nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 15. September 1877, eingetragen auf Grund des Erkenntnisses vom 26. Oktober und der Requisition des Prozeßrichters vom 14. November am 28. November 1877 für den Besitzer Carl Hafke zu Labiau in Abtheilung III. Nr. 4 des dem Maurer Wilhelm Klein zu Kl. Steindorf gehörigen Grundstücks Kl. Steindorf Nr 10, gebildet aus dem Wechsel vom 13. August 1877, einer Ausfertigung des in Sachen Hafke gegen Thoms ergangenen Erkenntnisses vom 26. Oktober 1877] und dem Hypothekenbrief vom 28. November 1877 für kraft⸗ los erklärt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Maurer Wilhelm Klein zu tragen. .
Labiau, den 14. Juni 1885.
Königliches Amtsgericht.
[15709] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Ackermanns Johann Georg Muhl in Neuenhain 1 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Borken für Recht: vezi über eine am 10./5. 51 vom Ackermann Johannes Gertenbach und Frau Katharine Elisabeth, geb. Ital, von Neuenhain zu Gunsten des Handelsmanns Daniel Katz von da, wegen 128 Thaler errichtete, am 20./5. 60 an den verstorbenen Advokaten und v. Fabritius in Homberg cedirte und auf dem Grundvermögen des Antragstellers im Grundbuch von Neuen⸗ hain Artikel 40 unter III., 2 eingetragene Hypo⸗ thek angefertigte Obligation wird für kraftlos erklärt. (gez.) Schott. Wird veröffentlicht. Borken, den 23. Juni 1885. Rösser i. V.,
ringischen Eisenbahn⸗ Uschaft Litt. A. ber 100 Thlr. I Der Inhaber
(L. S.) M. Hemmrich, K. Amtsrichter.
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Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts.
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