Der als technischer Hülfsarbeiter bei der Königlichen Re⸗ gierung in Merseburg angestellte Bauinspektor Rüsgen ist als Wasser⸗Bauinspektor nach Koblenz versetzt.
Der bisher als technischer Hülfsarbeiter bei der König⸗ lichen Landdrostei in Aurich angestellte Bauinspektor Bieder⸗ mann ist nach Merseburg versetzt und demselben die neu er⸗ richtete Wege⸗Bauinspektorstelle dortselbst verliehen worden.
Der bisher als technischer Hülfsarbeiter bei der König⸗ lichen Regierung in Königsberg angestellte Bauinspektor Runge ist nach Charlottenburg versetzt und demselben die daselbst vom 1. Juli d. J. ab neu errichtete Polizei⸗Bau⸗ inspektorstelle verliehen worden.
der Staats⸗Minister und
Abgereist: Se. Excellenz Forsten, Dr.
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Lucius, nach Oels.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. FErnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. Juni. Gronau, Hauptm. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe der 2. Div. versetzt. Kaiserliche Marine. Frnennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛc. Berlin, 20. Juni. Frhr. v. Erhardt, Korv. Kapitän, zum Kommandanten S. M. Aviso „Pfeil“ ernannt. v
MNichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern Abend eine Spazierfahrt nach Nassau.
Heute setzten Se. Maäjestät die Brunnen⸗ und Badekur sort und machten sodann eine Ausfahrt die Lahn abwärts.
Später nahmen Allerhöchstdieselben den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, ent⸗
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundes raths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und Handel und Verkehr, der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für das Seewesen, für Handel und Verkehr, für Eisenbahnen,
4 . Post und Telegraphen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen. — Für die Zeit
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Mai 1885 haben die Einnahmen der Post⸗und Telegraphen⸗Verwaltung 27 380 265 ℳ (293 616 ℳ mehr als im Etatsjahre 1885/86), die der Keichs⸗ Eisenbahn ⸗Verwaltung 7 712 200 ℳ (— 103 930 ℳ) betragen.
— Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern, vom 15. März d. J., nehmen durch die Erhebung einer Stadt zum Stadtkreise die Kreiskommunal⸗Ange⸗ legenheiten des letzteren den Charakter von städtischen Kommunalangelegenheiten an und sind als solche von den städtischen Kollegien nach den Vorschriften der Städteordnung wahrzunehmen.
— In dem im Ministerialblatt der Verwaltung des nnern pro 1878 Seite 55 veröffentlichten Erlaß der da⸗ naligen Minister für Handel ꝛc. und des Innern, vom 12. Fe⸗ örnar 1878, ist es unter Bezugnahme auf die zu jener Zeit
bestehende Rechtsauffassung des Kgl. Ober⸗Tribunals als ein von en Verwaltungsbehörden zu acceptirender Grundsatz bezeichnet, aß der §. 81 Tit. 8 P. I. A. L. R. den Hauseigenthümern lgemein die Verpflichtung auferlege, die Bürgersteige vor ihren Grundstücken zu unterhalten, daß seit Emanation des Allgemeinen Landrechts eine dem §. 81 cit. entgegenstehende Observanz sich nicht habe bilden können, und daß die Polizeibehörden nach § 82 ibid. befugt seien, über ziese Unterhaltungspflicht im Wege der Polizeiverordnung nähere Bestimmungen zu erlassen. Inzwischen ist in Ent⸗ scheidungen des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts die ge⸗ dachte Rechtsauffassung des Königlichen Ober⸗Tribunals als unhaltbar bezeichnet und angenommen worden, daß eine Verpflichtung der Hausbesitzer zur Unterhaltung der Bürger⸗ steige nur insoweit bestehe resp. in Polizeiverordnungen zum Ausdruck gedracht werden könne, als sie sich auf ein event. von der Stadtgemeinde als der prinzipaliter Straßenbau⸗ pflichtigen nachzuweisendes Lokalrecht begründen lasse. Der Minister des Innern und der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten haben durch einen Cirkularerlaß vom 2. v. M. die Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. veranlaßt, bei Beurtheilung vorkommender Fälle fortan nicht mehr den vor⸗ bezeichneten Erlaß vom 12. Februar 1878, sondern die eben⸗ gedachte Rechtsauffassung des Königlichen Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts zu Grunde zu legen.
— Im Artikel II des Gesetzes vom 20. Mai 1885 über die Veräußerung und hypothekarische Belastung von Grund⸗ stücken im Geltungsbereiche des rheinischen Rechts ist der Grundsatz sestgestellt worden, daß Jedermann berechtigt ist, gegen Zahlung der vorschriftsmäßigen Gebühren sich beglau⸗ bigte Auszüge aus den Katasterbüchern, Kataster⸗ karten und Fortschreibungsverhandlungen erthei⸗ len zu lassen. Nach diesem Vorgange hat der Finanz⸗ Minister unterm 21. d. Mts. die im Verwaltungswege getroffenen Anordnungen unter Nr. 2 der Anweisung wegen Ertheilung und Anfertigung der Auszüge aus dem Grundsteuerkataster ꝛc. vom 22. Mai 1844 für die beiden westlichen Provinzen, sowie im Abs. 2 des §. 35 bezw. im Eingange des §. 42 der Katasteranweisung V vom 31. März 1877 und im Abs. 3 des §. 25 der Katasteranweisung VI von demselben Tage,
wonach Auszüge und Kopien nur öffentlichen Behörden und den betheiligten Grundeigenthümer, außerdem aber nur solchen Personen ertheilt werden dürfen, welche sich durch die Verfügung einer öffentlichen Behörde, durch welche sie zur Beibringung der Auszüge oder Kopien aufgefordert sind, beziehungsweise durch den Auftrag der betreffenden
allgemein aufgehoben, dergestalt, daß die Ertheilung der Aus⸗ züge und Kopien auch außerhalb des Geltungsbereichs des gedachten Gesetzes gegen Zahlung der vorschriftsmäßigen Ge⸗ bühren an Jedermann zu erfolgen hat, welcher die Ertheilung beantragt. Hiernach bedürfen insbesondere auch die Feldmesser, welche die Ertheilung von Auszügen und Kopien beantragen, hinfort nicht mehr eines Ausweises darüber, daß sie zu dem diesfälligen Antrage berechtigt sind.
— Das von dem Preußischen Allgemeinen Landrecht be⸗ stimmte Vorzugsrecht des Vermiethers an den llaten des Miethers vor den später entstandenen fändungspfandrechten der Gläubiger des Miethers erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civil⸗ senats, vom 9. Mai d. J., nicht nur auf die Ansprüche auf den letztjährigen rückständigen und den laufenden Miethszins, sondern auch auf die bis zum Ablauf des Miethsverhältnisses fällig werdenden Miethsforderungen. Ebenso hat der Vermiether im Konkurs des Miethers ein Absonderungsrecht an den Illaten auch wegen der bis zum Ablauf des Miethsverhältnisses fällig werdenden Miethsforderungen. Hat also der Konkursverwalter von dem ihm nach §. 17 der Konkursordnung zustehenden Kündigungsrecht des Miethsvertrages keinen Gebrauch ge⸗ macht, so haften die Illaten des Konkursifex für die Mieths⸗ forderungen bis zum Ablauf des Miethsvertrages.
— Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Graf von Brandenburg, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗
Rath Graf von Beust als interimistischer Geschäftsträger.
— Der General⸗Lieutenant von Winterfeld, Com⸗ mandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, hat sich auf einige Tage nach Oels in Schlesien begeben. *☚
Posen, 26. Juni. (W. T. B.) In der heutigen
Sitzung des Magistrats wurde der Königliche Kom⸗ missarius, Landrath Müller, durch den Regierungs⸗ Rath Gäbel in das Amt des Ober⸗Bürgermeisters ein⸗ geführt. Breslau, 27. Juni. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute früh 6 Uhr 23 Minuten hier eingetroffen und am Bahnhof von den Spitzen der Militär⸗ und Civilbehörden sowie dem Offizier⸗ corps des 2. Schlesischen Grenadier⸗Regiments Nr. 11 empfangen worden. Der Kronprinz, Höchstwelcher die Uniform dieses Regiments trug, richtete an jeden der Anwesenden huldvolle Worte. Nach dem Frühstück, an welchem der Ober⸗Präsident und die Generalität theilnahmen, begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit nach dem Oderthor⸗Bahnhofe, wo eine Deputation des 8. Dragoner⸗Regiments zur Begrüßung anwesend war.
Bayern. Kissingen, 26. Juni. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Herzog von Edinburg ist heute Nachmittag hier angekommen.
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Braunschweig. Braunschweig, 27. Juni. (W. T. B.) Eine heute veröffentlichte amtliche Bekanntmachung des Regentschaftsraths beruft den Landtag auf den 30. d. M. ein.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Juni. (Wien. Ztg.) er Kaiser begrüßte gestern Mittag 1. Uhr den König Karl von Rumänien und seine Gemahlin im Hotel „Munsch“. Nachmittags um 5 Uhr stattete das Königspaar einen Besuch in Schönbrunn ab und wohnte dem Gala⸗ diner bei, welches der Kaiser zu Ehren der hohen Gäste ver⸗ anstaltet hatte. — Im Laufe des Nachmittags empfingen König Karl und Königin Elisabeth den Besuch des Königs Milan von Serbien, dann denjenigen des Kronprinzen Erzherzogs Rudolf und der Kronprinzessin Erz⸗ herzogin Stephanie sowie des Erzherzogs Wilhelm. Die kroatische Regnikolar⸗Deputation soll, wie bereits erwähnt, Anfangs August d. J. ihre Arbeiten wieder aufnehmen. Das Subcomité hat sein Elaborat zum größten Theil bereits fertiggestellt. Von der Veröffentlichung desselben wird vorläufig Umgang genommen werden.
„ ((6I1“ B.) Der König und die Königin von Rumänien sind heute Vormittag nach Pest abgereist, wo Ihre Majestäten die Landesausstellung besichtigen werden.
Schweiz. Bern, 27. Juni. (W. T. B.) Die Session des Nationalraths und Ständeraths ist heute ge⸗ schlossen worden; dieselbe wird am 7. Dezember d. S wieder aufgenommen werden.
Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. (Allg. Corr.) Die Königin hat dem vormaligen Minister für Indien, Lord Kimberley, den Hosenband⸗Orden, und den Mitgliedern der Pairskammer, Viscount Eversley (als Mr. Shaw Lefevre Sprecher des Unterhauses von 1839— 1857), und Viscount Sherbrooke (als Robert Lowe Schatz⸗ kanzler und Minister des Innern im ersten Ministerium Gladstone) den Bath⸗Orden erster Klasse verliehen. Ferner hat Ihre Majestät dem permanenten Sekretär des Schatzamts, Sir Ralph Lingen, die Pairswürde verliehen. Lingen legt seinen Posten nieder und erhält Sir Reginald Welby, Auditeur der Civilliste, zum Nachfolger. Die liberalen Unterhausmitglieder Sir Harry Verney und Sir Arthur Otway sind zu Mitgliedern des Staatsraths ernannt worden.
— 26. Juni. (W. T. B.) Die Königin Botschafter am Berliner Hofe, Sir Malet, kreuz des St. Michaels⸗Ordens verliehen.
Lord Salisbury empfing heute Nachmittag im Aus⸗ wärtigen Amte das diplomatische Corps. Unter den Er⸗ schienenen befanden sich Graf Münster, Graf Nigra, Musurus Pascha und Baron Staal.
— 27. Juni. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach werden die Verhandlungen wegen der afghanischen Grenze zwischen Lord Salisbury und dem russischen Bot⸗ schafter Baron Staal unter Zuziehung Lessars, der sich noch hier befindet, bald wieder aufgenommen werden. Wie allgemein angenommen wird, werden die bereits unter Lord Granville erzielten Abmachungen keinerlei Aenderung erfahren. Die noch zu erledigenden Punkte dürften keine be⸗ sonderen Schwierigkeiten mehr darbieten.
Henry Worms ist zum Parlamentssekretär für
Samuel Morley
hat dem das Groß⸗
(A. C.) Ueber in Canada wird ferner berichtet:
General Middleton konzentrirt die canadischen Truppen in Fort Pitt, als Vorbereitung für ihre Heimkehr. Sie werden sich zu Wasser nach Winnipeg begeben, wo ihnen ein öffentlicher Empfang zu Theil werden soll. In allen wichtigeren Stationen im Nordwesten sollen Garnisonen zurückgelassen werden.
Außer Riel wird noch etwa 60 anderen Angeklagten der Prozeß für Vergehen in Verbindung mit der letzten Rebellion gemacht werden.
Frankreich. Paris, 25. Juni. (Fr. Corr.) Die Ab⸗ theilungen der Kammer wählten heute die Mitglieder der Kommission zur Vorberathung des Friedensver⸗ trages mit China. Alle gewählten Kommissäre ohne Aus⸗ nahme nehmen den Vertrag an und beabsichtigen dessen schleunigste Ratifizirung. Aus der den Wahlen in den Ab⸗
Georges Perin, der im 8. Bureau ernannt wurde, ein ent⸗ schiedener Gegner der Tonking⸗Expedition seit ihrem Beginnen, erklärte: er sei glücklich, den Vertrag anzunehmen, da er den Frieden wieder herstelle und Frankreich für die Zukunft freie Hand lasse. Im 3. Bureau wünschte Clémenceau, der ohne Erfolg kandidirte, schon jetzt die Absichten der Regierung im Hin⸗ blick auf die militärische Besetzung die Ausbeutung des Landes zu kennen, um sich darüber klar zu werden, ob die zu bringenden Opfer durch die erhofften Resultate gerechtfertigt seien. In ver⸗ schiedenen anderen Abtheilungen erhoben sich die gewählten Kom⸗ missare energisch gegen diejenigen, welche bei Gelegenheit der Berathung über den Friedensvertrag dem früheren Kabinet den Prozeß machen möchten.
Die „République frangaise“ schreibt über den Gesundheitszustand der Truppen im Lager von Pas⸗des⸗Lanciers bei Marseille, welcher als sehr be⸗ denklich geschildert worden war:
„Das allgemeine Befinden hat sich etwas gebessert; doch werden noch töglich etwa zehn Mann nach dem Militärhospital in Marseille geschickt. Die meisten haben nur Fieberanfälle, welche der geeigneten Behandlung weichen, andere aber legen sich leider mit allen Symp⸗ tomen des Typhus zu Bett. Das für die Mannschaften, welche nach Tongking geschickt werden sollen oder könnten, eingerichtete Lager verdankt seine Entstehung dem Glauben, daß für die nach den heißen Ländern zu entsendenden Truppen eine allmähliche Akklimatisirung nützlich ist. Daß dies ein Irrthum war, steht heute bei den Aerzten fest. Jeder Klimawechsel greift die Leute an, und wenn man die Soldaten aus dem Norden nach der Provence versetzt, um sie zu einem Aufenthalt in Indo⸗China tüchtiger zu machen, so wird bei ihnen Blutarmuth erzeugt und ein Theil der Widerstandskraft, deren sie für die Tropengegenden be⸗ durften, gebrochen. Es ist eine in der Marine⸗Infanterie allge⸗ mein bekannte Thatsache, daß die Kolontal⸗Kontingente der Regi⸗ menter von Brest und Cherbourg weniger leiden als jene Truppen⸗ theile, die in Rochefort und namentlich in Toulon einexerzirt worden sind. — Zu dem Aufenthalt in dem heißen Lager von Pas⸗des⸗Lan⸗ ciers gesellen sich noch die Mühen des Lagerlebens. Wenn die Reservedivision wider alle Erwartung in zwei Monaten nach Tongking abgehen sollte, so würden sich nur abgespannte Leute einschiffen, deren Lebhaftigkeit eine rein oberflächliche wäre.“ 8
— (Köln. Ztg.) Die Wahl eines Senators für Paris an Stelle des verstorbenen Victor Hugo ist auf den 16. August anberaumt. — Die lateinische Münz⸗ konferenz wird am 20. Juli in Paris zusammentreten. Die drei Vertreter Frankreichs sind: der Finanz⸗Minister Sadi⸗Carnot, der Gouverneur der Bank von Frahkreich, Magnin, und Cernuschi.
Z111“ B.) Der Minister des Aeußern, de Freycinet, übersandte an die Mächte ein Cirkularschreiben, in welchem er einen Ueberblick über die Arbeiten der Suezkanal⸗Kommission giebt und zu einem Austausch der Meinungen anregt, um über die wenigen Punkte, welche noch Schwierigkeiten bieten, zu einer Ver⸗ ständigung zu gelangen. B 8
Einer Depesche aus Hanoi zufolge begiebt sich General Courcy mit einer starken Escorte nach Hue, um sein Beglaubigungsschreiben daselbst zu über⸗ reichen. Der Senat hat die Wahl von vier Senatoren aus dem Departement Finisterre wegen Einmischung des Klerus für ungültig erklärt. 1“
Aus Algier wird vom heutigen Tage telegraphirt: In Folge des Verbots der Aufführung einer Operette in der Sabirsprache herrscht hier seit zwei Tagen eine leichte Erregung. Fünfzig junge Leute durchzogen gestern Abend lärmend die Straßen unter dem Rufe: „Nieder mit den Juden!“ Sieben Verhaftungen wurden vorgenommen; der Zwischenfall hat keinerlei Bedeutung.
Aus Tunis wird telegraphisch gemeldet: In Folge des neuerlichen Dekrets, welches den Kommandirenden der mili⸗ tärischen Streitkräfte den Befehlen des hiesigen General⸗ Residenten unterordnet, beantragte General Boulanger beim Kriegs⸗Minister, zur Disposition gestellt zu werden.
Italien. Rom, 26. Juni. (W. T. B.) Die Zeitun⸗ gen melden: Hr. Depretis werde interimistisch das Porte⸗ feuille des Aeußern übernehmen.
nn —2 2 2 2 2 dan; 8
Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Juni. (W. T. B.) Der „Regierungsanzeiger“ schreibt: An⸗ läßlich des Ablebens des Prinzen Friedrich Carl von Preußen erhielten die beiden russischen Regimenter, deren Chef der Verstorbene war, Befehl, zur Theilnahme an den Beerdigungsfeierlichkeiten Deputationen zu entsenden. Da die Regimenter in Belaja Zerkow resp. Samara garnisoniren, so konnten die Deputationen nicht zum Beerdigungstage in Berlin eintreffen. Mit Genehmigun des Kaisers haben die Offiziere der gedachten Regimenter zehntägige Trauer angelegt.
Charkow, 26. Juni. T. B.) Das Kriegs⸗ gericht hat den Mörder des Polizeibeamten Fessenko, Namens Paul Lissiansky, zum Tode verurtheilt. 8
Archangel, 26. Juni. (W. T. B.) Großfürst Wladimir ist gestern hier eingetroffen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Juni. (W. T. B). Die zum Besuch in Schweden anwesenden Offiziere des preußischen Neumärkischen Dra⸗ goner⸗Regiments Nr. 3 trafen heute in Stockholm ein und wurden von dem Kronprinzen, ihrem hohen Regi⸗ ments⸗Chef, zum Frühstück geladen. Die Abreise in die Heimath erfolgt wahrscheinlich heute oder morgen.
Mittel⸗Amerika. Mexico. (Allg. Corr. Das „Diario“, das amtliche Journal, veröffentlicht ein ekret, dessen Hauptpunkte die nachstehenden sind: 1) Alle an Mexico zahlbaren Gelder müssen in Silber oder in Noten der National⸗Bank gezahlt werden. 2) Eine neuer Anleihe im
n—
Grundeigenthuͤmer ausweisen oder für welche sonst ein be⸗ rechtigtes Interesse nachgewiesen ist
das Handelsamt ernannt worden S hat die Pairswürde abgelehnt. G
“
Betrage von 25 Millionen Dollars, rückzahlbar in 25 Jahren,
die nunmehr beendigte Ccampagne
theilungen vorangegangenen Diskussion sei nur erwähnt, daß
soll emittirt werden, um damit die schwebende Schul begleichen. 3) Die Gehälter der ö — Kü. Grund einer Tabelle reduzirt werden, und zwar bei Einkommen unter 1000 Dollars um 10 Proz., und bei Einkommen über 15 000 Dollars um 50 Proz. 4) Die Eisenbahn⸗Subsidien und die öffentlichen Arbeiten sollen ausgesetzt werden. — Das Dekret ist von einem Bericht des Finanz⸗ Ministers begleitet, worin erläutert wird, daß die Regierung abgeneigt sei, die Steuern zu erhöhen oder die Ausgaben bis zu einer schädlichen Ausdehnung zu beschränken. Die obigen Anordnungen seien auch nur zeitliche, bis eine befriedigende Lösung der Schwierigkeit erzielt worden sein werde.
Süd⸗Amerika. Peru. (W. T. B.) Nach einer i
1 - .T. B. h einer in New⸗ York eingetroffenen Depesche aus Lima sind die Truppen des General Caceres entlassen worden.
Afrika., Egypten. Alexandria, 25. Juni. (W. T Das Comite der hiesigen öö hatte heute eine Audienz bei dem Khedive, in welcher es demselben eine Petition zu Gunsten der Ausgabe von verkäuflichen Schatzobligationen behufs Auszahlung der von der Kommission zuerkannten Entschädigungen über⸗ Khedive versprach, den Vorschlag in Erwägung zu ziehen.
Kairo, 24. Juni. (Allg. Corr.) Die leichte Divisi Kameel⸗Corps und das 6““ üm ö verließen heute früh Assuan. — Heute ist eine Depesche eingegangen, welche die jüngste Nachricht, daß Kassala noch nicht gefallen sei, bestätigt. Die Garnison verschafft sich beständig Getreide durch erfolgreiche Einfälle in die be⸗ nachbarten Dörfer und auch oft durch die Vermittelung freundlich gesinnter Rebellen, mit denen sie durch Heirathen in verwandtschaftlichen Verhältnissen steht.
8 Zeitungsstimmen. Das „Wiesbadener Sonntagsblatt“ schreibt über die innere Kolonisation:
Dieses neueste Schlagwort der „Freisinnigen“, mit welchem der überseeischen Kolonisation entgegengetreten werden soll, bildet den Titel eines Aufsatzes in der „deutschen Bauernzeitung“, der den Leiter des Eisenacher Bauernbundes. Friedrich Wisser, zum Vater hat. Die „innere Kolonisation“ wird darin als eine „Programm ⸗Forderung⸗ des „Allgemeinen deutschen Bauern⸗ vereins“ bezeichnet, ihre Nothwendigkeit zu begründen und ihre
Ausführbarkeit zu beweisen gesucht. Der Verfasser versteht daärunter Domänen oder Großgüter und die Urbarmachung des Sumpf⸗ und Moorbodens in Posen, Westpreußen und Pommern, wofür er ein und Eingriffen in das freie Verfügungsrecht vorschlägt
Die ungünstige Lage des Bauernstandes rührt nicht von der das Vorhandensein großer Eüter bereitet wird, sondern von der
1 t. s 3 landwirthschaftiichen Pro⸗ duktionsverhältnissen, den hohen in Folge der ausländischen Konkurrenz niedrigen Produkten⸗ 32 mihren 1 Ein Bauer, der ia dieser Lage ist, zerbricht sich wahrlich nicht den Kopf darüber, irgendwo einen neuen Bauer ansirdeln kann oder will. Ein Streben
24 .
genommen worden, wohl aber das Eingehen vieler Bauernstellen. Alle im Jahre 1883 veröffentlichten Berichte der landwirth⸗ liche Besitz nur in sehr wenigen Gegenden widerstandsfähig gezeigt hat. Eine Abnahme des bäuerlichen Besitzes ist vorzugsweise fůr schen, ferner in Oberschlesien, in Theilen von Hannover und von West⸗ jalen zu konstatiren. Hieran ist vorzugsweise die Verschuldung und Bauern haben für ihre Person gar kein Interesse an der Errichtung Gelegenheit zum Erwerb neuer Besitzungen wünschen. Was aber in aller Welt würde diesen der Erwerb nützen, wenn auch sie wie ihre werden, wenn auch sie sich bei den schlechten Erwerbsverhältnissen nicht in ihrem Besitz halten können?
dieser Verhältnisse eine sinnlose Phrase. Unseren Bauern kann nur eine Erleichterung ihrer landwirthschaftlichen Existenzbedingungen künstliche Errichtung neuer Bauernstellen, die bald wieder verküm⸗ mern könnten, werfen, sondern zunäöchst auf die Erhaltung der alten rung ihrer wirthschaftlichen Lage. Sind sie erst stark und kaufkräftig geworden, dann werden sie schon von se⸗
Besitzes zum B — hne denken, und es wird ihnen hierbei nichts im Wege stehen.
— In der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“ „Vertheuerung“ der Produkte:
Wie es nicht anders zu erwarten war, erhebt sich nunmehr nach in den Reihen der Gegner des Schutzes der nationalen Arbeit. Das Thema an und für sich ist äußerst ergiebig und auch für die geschieht, für Zollerhöhung „Vertheuerung der Produkte“ gesetzt wird, wirkungsvoll. Finden doch Raisonnements, die die Regierung an⸗ Schichten des sogenannten „Volkes“, d. h. jener Menge, die nicht weiß zu lesen ist, leider immer noch einen großen Beifall.
Dem gegenüber kann daher das Kapitel der Preisvertheuerung Seite der Zollerhöhungen zu irgendwelchen Bedenken Anlaß geben durch die Zollerhöhungen irgendwelche Produkte, die davon betroffen werden, nur aus dieser Ursache und nicht eꝛwa im Einklange mit schwer, andererseits nachzuweisen, daß auch eine solche Preiserhöhung, immer nur angenommen, aber nicht zugegeben, daß sie Unglück für das Volk ist. Würden nämlich nach dem Inkrafttreten des neuen Tarifs irgend welche darin mit höherer Steuer belegte daß in der betreffenden Branche bis zu dem Momente ganz ungesunde, unhaltbare Verhältnisse geherrscht haben. Nach den Gesetzen der Schwankung eingetreten sein, die zu einer Aenderung des Preises ührte. s der höheren Zölle plötzlich die Nachfrage nach einem davon be⸗ troffenen Artikel sich plötzlich ungeahnt heben sollte, so ist diese zurückzuführen, die dadurch veranlaßt wurde, daß die fremde, vom Zoll betroffene Konkurrenz sich zurückzog. Wir sagen und be⸗ dings auch manche Theoretiker unter den Anhängern meinen, aus⸗ geschlossen. Denn nirgend läßt sich im ganzen Tarif ein Zollsatz nach⸗
die Schaffung neuer Bauerngemeinden auf dem Areal bisheriger zörmliches System von Staatszuschüssen, Staatshülfe, Unterstützungen Schwierigkeit her, welcher der Ausdehnung ihres Besitzes durch Schwierigkeit, sich bei den schlechten Lasten und Abgaben und den preisen in ihrem Besitze zu halten. ob der Staat nach Ausdehnung des bäuerlichen Besitzes ist bisher nicht wahr⸗ schaftlichen Vereine stimmen darin überein, daß sich der bäuer⸗ Pommern und Brandenburg, für die polnischen Bauern im Posen ⸗ ie Ueberlastung mit Steuern, auch die Erbtheilung Schuld. Die neuer Bauerngemeinden, und nur für ihre Söhne könnten sie die Väter in Schulden gerathen, von Steuern überbürdet und ausgekauft Die Gründung neuer Bauernkolonien in Preußen ist angesichts helfen. Die „innere Koloni ation“ mag sich demgemäß nicht auf die Bauernstellen, auf eine Erleichterung ihrer Lasten, auf eine Verbesse⸗ e . lbst an die Ausdehnung ihres Besitzes zum Besten der nachgeborenen Söhn finden wir folgenden Artikel über die Schutzzölle und die der Veröffentlichung der Novelle zum Zolltarif aufs Neue ein Sturm Massen, wenn, wie dies in der Presse der Opposition allgemein greifen, weil sie mit Zollerhöhungen vorgegangen ist, in den breiten selbständig denkt, sondern gläubig auf das baut, was schwarz auf nicht oft genug erörtert und gezeigt werden, wie wenig gerade diese † 2„ „ „ 2 r kann. Dend währernd einerseits noch gar nicht erwiesen ist, daß den Produktionsverhältnissen der ganzen Welt steigen, ist es nicht durch Zölle berbeigeführt wird, keineswegs ein Uebel oder gar ein Waaren im Preise steigen, so wäre das der sicherste Beweis dafür, Preise müßte also hier in Angebot oder Nachfrage eine bedeutende Da nun nicht anzunehmen ist, daß nach dem Inkrafttreten Preisschwankung nur auf eine Verminderung des Angebotes tonen „zurückzog“, sie wurde nicht, wie unsere Gegner und neuer⸗
““ weisen, der so hoch gestellt ist, daß das Verhältniß zum Werthe des Artikels ein ungesundes, prohibitiv wirkendes wäre. Die Zollsätze sind keineswegs so hoch gegriffen, daß sie den gesammten Gewinn des Exporteurs zu verschlingen geeignet sind, wenn dieser Gewinn in dem gesunden, richtigen Verhältniß zum Werthe der Waare steht. Führte also der englische oder französische Fabrikant seine Produkte zu Preisen nach Deutschland aus, die ihm diesen zum Bestehen eines industriellen Unternehmens unbedingt nothwendigen Ueberschuß ließen, so wird er auch von diesem Gewinne den Zoll ab⸗ ziehen können, um sich seinen Absatz in Deutschland zu erhalten, da dann der Zoll nur durchschnittlich den Satz darstellt, um den die Produktionskosten in jenen zu uns exportirenden Gebieten günstiger sind. Einem reellen Mitbewerbe der fremden Industrien ist daher auch nach der deutschen Zollerhöhung der Boden nicht ent⸗ zogen. Siebt sich die fremde Konkurrenz aber doch veranlaßt. den Rück⸗ zug anzutreten, so charakterisirt sie sich dadurch eben als eine Schwindel⸗ als eine Schleuderkonkurrenz, die, auf durchaus ungesunder Basis stehend, nur zu dem Zwecke nach Deutschland zu den geforderten Preisen exportirte, um entweder ihre Arbeiter zu beschäftigen oder aber die deutsche Industrie der gleichen Branche zu vernichten und dann, als Alleinlieferant dominirend, höhbere Preise zu fordern und die gehabten Verluste doppelt wieder einzubringen. In dem einen wie in dem an⸗ deren Falle war es also auf den Ruin der deutschen Industrie ab⸗ gesehen und dieser Ruin wäre auch ohne die Vorbeugungsmaßregeln des Zollschutzes sicher über kurz oder lang herbeigeführt worden.
Was wäre aber dann geschehen, so fragen wir die Herren, die eine Erhöhung der Preise prophezeien. Wenn deutsche Industrien feiern oder nur mangelhaft beschäftigt sind, so werden deutsche Ar⸗ beiter darben müssen, das deutsche Volk wird an Konsumtionskraft einbüßen. Was das zu bedeuten hat, das wissen die Produzenten aller Branchen wohl zu würdigen. Aber die „Menge der Kon⸗ sumenten“, wie unsere Freihändler den Mittelstand zu tituliren belieben, will dieses Argument nicht gelten lassen, weil sie nicht produziren. Nun, auch für diese ist durch eine ausgleichende Gerechtigkeit die Frage der Lage der Produktion zu einer Frage des Geldbeutels geworden. Denn der feiernde Arbeiter ver⸗ liert mit der Konsumtionskraft auch die Steuerkraft. Wenn also die staatlichen und kommunalen Geldbedürfnisse unter solchen Umständen nur dieselben blieben, so würde doch schon eine stärkere Heranziehung der zahlungsfähigen Bewohner eintreten, wenn hunderttausende von Haushaltungen zahlungsunfähig würden. Die Klassensteuer und kommunalen Zuschläge sind die Regulatoren dieser Verhältnisse. Potenzirt werden dieselben aber noch dadurch, daß unter der Herrschaft solcher Umstände die Geldbedürfnisse des Staates und der Kommunen sich durch die Vermehrung der Armen⸗ lasten ꝛc. erhöhen, daß allo die Misère des Arbeiterstandes sich doppelt groß den übrigen Ständen fühlbar macht. Dem gegen⸗ über ist eine Erhöhung des Preises einzelner, bisher hauptsächlich vom Auslande exportirter Industrieprodukte lange nicht so schwer lastend, denn cine derartige Preiserhöhung ist immer nur eine vor⸗ übergehende so lange andauernde, bis die gelähmte vaterländische Produktion des betreffenden Zweiges sich wieder so weit geboben hat um der Nachfrage genügen zu können, während aber die Umlage der Erhaltungskosten der feiernden Arbeiter in Form der Steuern immer mehr zunimmt, je mehr das wirthschaftliche Elend steigt.
Nach alledem wäre es also keineswegs ein Nachtheil der Zoll⸗ erhöhungen zu nennen, wenn die Preise einzelner industrieller Pro⸗ dukte in Folge dessen vorübergehend steigen würden. Es würde diese Preissteigerung nur eine geringe, minder fühlbar umgelegte Sub⸗ vention Seitens der Konsumenten an die raterländische Industrie sein, dafür, daß man die dauernden Erhaltungskosten der Angehörigen jener Industrien erspart. Damit ist wohl erwiesen, daß der Vorwurf den die Freihändler dem Zolltarif machen, als wenn derselbe die Preise steigere, eine Möglichkeit, die wir bei einzelnen industriellen Produkten zugeben, nichts weniger als ein Fehler des Zolltarifs. Darin werden uns wohl alle Einsichtigen beistimmen. Und das dem kleirnen Mann, der heute von den Freihändlern gegen die Zölle auf⸗ gehetzt wird, klar zu machen, ist auch gar nicht so schwer, denn es ist das eine so leicht begreifliche Frage des Geldbeutels. Die Presse, welche
die I Industrie schützen will, sollte ergischer d vorgehen.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 26. — Inhalt: Finanzwesen: Nachtrag zur Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April bis Ende Mai 1885. — Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen: Bekanntmachungen, betreffend Zoll⸗Tarasätze; Abberufung eines Stations⸗Controleurs; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Konsulatwesen: Ernen⸗ nung; Bestellung eines Konsular⸗Agenten; Aufhebung eines Konsu⸗ lats; Exequatur⸗Ertheilungen. — Polizeiwesen: Auswelsung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiete.
Statistische Nachrichten.
“ Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 14. Juni bis incl. 20. Juni d. J. zur Anmeldung gekommen: 155 Vheschließungen, 846 Lebendgeborene, 40 Todtgeborene und 750
Sterbefälle. 5 Gewerbe und Handel.
„Das „Deutsche Handels⸗Archiv“ (Juniheft) bringt, nach vor⸗ läufigen Ermittelungen und Schätzungen, eine Uebersicht über die Produktion an Roheisen, Schweißeisen und Flußeisen in Preußen im 1. Quartal 1885, verglichen mit der Produktion im 1. Quartal 1884, der wir nachfolgende Angaben entnehmen:
Die Produktion an Roheisen, welche von 98 Werken be⸗ trieben wurde, belief sich auf 655 200 t. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres 1884 waren ron 99 Werken 645 868 t produzirt worden, so daß sich im Berichtsjahre die Zahl der be⸗ triebenen Werke um eins vermindert, die Produktion da⸗ gegen um 9332 t. vermehrt hat. Die Schweißeisen⸗Produk⸗ tion wurde im 1. Quartal 1885 von 131 Werken betrieben, welche 381 721 t erzeugten, gegen 139 Werke mit einer Produktion von 353 678 t im 1. Quartal 1884. Die Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Werke hat darnach um 8 abgenommen, während sich die Pro⸗ duktion um 28 043 t vermehrte. Nur bei der Flußeisenproduktion trat sowohl eine Zunahme bei der Zahl der betriebenen Werke, wie bei der Produktion ein. 34 Werke produzirten in der Berichtsperiode 291 548 t gegen 255 141 t, welche im 1. Quartale 1884 von 31 be⸗ triebenen Werken erzeugt wurden. Es hat mithin die Zahl der Werke um 3, die Produktion um 36 407 t gegen den gleichen Zeit⸗ raum des Vorjahres zugenommen.
„Leipzig, 26. Juni. (W. T B.) Der zwischen dem sächsischen Finanz⸗Ministerium und der Direktion der Leipzig⸗Gaschwitz⸗ Meuselwitzer Eisenbahn abgeschlossene Vertrag bestimmt, daß die Erwerbung der Bahn Seitens des Staates am 1. Januar 1886 gegen Gewährung von 108 % für die Stamm⸗Aktien und 124 % für die Stamm⸗Prioritäten in Baar, vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages und der Generalversammlung der Bahngesellschaft, stattzu⸗ sinden habe.
8— Zürich, 26. Juni. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Schweizer Nordost⸗Bahn genehmigte die Vertheilung einer Dividende von 6 % und die Uebernahme der Eisenbahn Sulgen — Gassau, die Uebernahme der Eisenbahn Effretikon — Hinweil wurde abgelehnt. London, 26. Juni. (W. T. B.) Wollauktion. Sehr träge. Preise unverändert.
Kew⸗York, 26. Juni. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 2000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 19 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent
““
13 000 B., Vorrath 321 000 B.
1.“
Submissionen im Auslande.
Spanien. — 8
31. Juli, 10 Uhr. Junta economica d Bult. 8 ta e e la fabrica de
de Toledo, Mitits
70 000 kg Messing in Blöcken, 12 000 kg in Streifen.
Voranschlög: 274 Pesetas per Meter⸗Quintel Messing in Blöcken (1 Meter⸗
und 210 Pesetas per Meter⸗Quintel Messing in Streif — setas per Meter⸗Quintel Messin Streifen. Quintel = 100 kg.) 1 x Kaution 5 % des Werthes. Näheres an Ort und Stelle.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nach dem soeben veröffentlichten statistischen Jahresbericht der unter Königlich sächsischer Staatsverwaltung stehenden Staats⸗ und Privateisenbahnen für 1884 hat die Gesammteinnahme der sächsischen Staatsbahnen 66 536 742,65 ℳ betragen, und zwar aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗ verkehr 19 685 769,14 ℳ (Binnenverkehr rund 16 Millionen Mark direkter und Durchgangsverkehr 3 Millionen Mark). Der Eüter⸗ verkehr ergab eine Gesammteinnahme von 43 377 336,94 ℳ Die Einnahme aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr betrug 29,586 % die aus dem Güterverkehr 65,193 % der Gesammteinnahme (ver⸗ schirdene Einnahmen, wie aus der Vergütung für Ueberlassung von Babhnanlagen, Betriebsmitteln, Erträge aus Veräußerungen Pächten Miethen ꝛc. im Betrage von 3 473 639,57 ℳ bilden den fehlenden Prozentsatz). — Der Gesammteinnahme von 66 536 742,65 ℳ stebt eine Gesammtausgabe von 39 412 464,94 ℳ gegenüber. Diese vertheilt sich mit 2 601 490,59 ℳ auf die allgemeine Verwaltung 10 371 099,78 ℳ auf die Bahnverwaltung, 5 699 489,67 ℳ auf den außeren Bahnhofsdienst, 5 292 876,91 ℳ auf den Expeditionsdienst 3 034 598,38 ℳ auf den Zugbegleitungsdienst und 12 412 909,61 ℳ auf den Zugförderungsdienst. Von den Ausgaben erforderten die per⸗ sönlichen 21 571 839,81 ℳ, nämlich 10 466 008,07 ℳ an Besoldungen und Gehalten der ctatsmäßigen Beamten (26,555 %) und 11 105 831,74 ℳ (28,178 % der Gesammtausgabe) für diätarische Besoldungen, Stellvertretungskosten, Wohnungsgeldiuschüsse, Reise⸗ und Umzugskosten, Fahrg elder, Kilometergelder, Ersparnißprämien Bekleidungs⸗, Zählgelder, Unterstützungskosten ꝛc., Arbeitslöhne zc. Die sachlichen Ausgaben beziffern sich auf 17 840 625,13 ℳ Davon kamen auf allgemeine Kosten für Bureaubedürfnisse, Miethe für Dienst⸗ gebäude und Dienstwohnungen, Steuern, Kommunalabgaben, Feuer⸗ versicherungsbeiträge, Gerichtskosten, Porti ꝛc. 1 693 161, 89 ℳ; auf die Unterhaltung der Bahnanlagen 3 672 135,24 ℳ; auf den Bahn⸗ trassport 5 333 959,09 ℳ; auf die Kosten für Erneuerung 3 544 810,50 ℳ; für erhebliche Ergänzungen, Erweiterungen und Verbesserungen der Bahnanlagen 401 449,53 ℳ; für Be⸗ nutzung fremder Bahnanlagen bezw. Beamten 1 035 959,69 ℳ; für Benutzung fremder Betriebsmittel 2159 149,19 ℳ — Durch⸗ schnittlich berechnet sich die Ausgabe für 1 km. Bahnlänge sonach auf 18 625 ℳ In Prozenten ausgedrückt betrugen die Ausgaben der einzelnen Verwaltungszweige: bei der allge⸗ meinen Verwaltung 6,601 %, bei der Bahnverwaltang 26,314 %, bei dem äußeren Bahnbofsdienst 14,461 %, bei dem Erpeditionsdienst 13,429 %, bei dem Zuabegleitungsdienst 7,70 %, bei dem Zag⸗ beförderungsdienst 31,495 % der Gesammtsausgaben. — Der Uebher⸗ schuß beziffert sich auf 27 124 277,71 ℳ oder 4,571 % des mittleren Anlagekapitals oder 1 857 36
Jahr derselbe 28 981 642,5
Hamburg, 26. J ni. (W. T. B.) Der Postdampfer „Hammoniaz der Han burg⸗Amerikanischen Packetfabrt⸗ X““ ift, von Hamburg kommend, heute Morgen 8 oör in New⸗DVork eingetroffen.
Sanitätswesen und Quarantänewesen. 1“ Oesterreich⸗Ungarn.
Die K. K. Secbehörde zu Triest hat für alle Provenienzen aus spanischen Mittelmeerhäfen eine zehntägige Observationsreserve ein⸗ “ und die Verordnung vom 20. August 1884 wieder in Kraft gesetzt.
ℳ betragen hat.
3 Niederlande. Zufolge einer im „Nederlandsche Staatscourant⸗ veröffentlichten ministeriellen Verfündung rom 19. Juni 1885 ist mit Rücksicht auf den Ausbruch der asiatischen Cholera in Spanien die Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ung waschenem Leib und Bettzeug aus Spanien vom 24. Juni 1885 an richt mehr gestattet. Gebrauchte Kleidungsstücke, als Gepäck von Reisenden eingeführt, fallen nicht unter dies Verbot. Portugal. Von den bereits früber erlassenen Quarantäneverordnun stehen zur Zeit noch nachstehende, für portugiesische Häfen erg Verfügungen in Kraft: 1 1) die Ordonnanzen vom 6. Juli 1883, 14. Januar und 4. Februar 1884, durch welche der ostindische Hafen Bombavaund die Häfen auf Sumatra als mit der Cholera behaftet erklärt werden; -2) die Ordonnanz vom 18. Juli 1884, durch welche die englische Kolonie Sierra Leone als vom gelben Fieber angesteckt erklärt wird; 3) die Ordonnanzen vom 21. März und vom 27. April 1885 durch welche die Häfen von Cearà und Bahia in Brasilien 20. Januar bezw. vom 26. März d. J. ab als von dem gelben infizirt und die übrigen Häfen der bezüglichen Provinzen als Krankheit für verdächtig erklärt werden.
Berlin, 27. Juni 1885. Hohenzollern'sche Schlösser und G Franken. Von Christian Meyer. I. Kadolzburg. (Schluß.) „Mitt der Zerstörung der burggräflichen Burg zu Nürnberg die Leute Herzog Ludwig des Bärtigen von Bayern⸗Ingo
1 durch — d 1 lstadt in dessen Krieg mit Burggraf Friedrich VI. (1420) und der bald darauf er folgten Veräußerung der wüsten Baustelle an die Stadt Nüraber zerriß das letzte Band, das, allerdings nur noch sehr lose, die Burg grafen mit der Ausgangsstätte ihrer Geschichte verknüpft hatte. Vo dieser Seite hatte also Kadolzburg jetzt keine Rivalität mehr zu befürchten wohl aber kam mit dem Beginn des 15. Jahrhunderts das von dem Grafen von Oettingen erworbene Ansbach als beliebter Aufenthaltsor der Burggrafen neben Kadolzburg in Aufnahme. Trotzdem blieb di letztere unter den beiden ersten Kurfürsten immer noch die bevorzugt Residenz. Friedrich I. ließ, entsprechend dem neuen Glanz seiner Hof haltung, neben der alten Burg ein zweites Schloß erbauen und da äußere Burgthor mit dem brandenburgischen Adler und dem Wappen schild seiner bayrischen Gemahlin, der im Volksmund sogenanntern schönen Els, schmücken. Wie Tangermünde in der Mark, so wa Kadolzburg in Franken sein liebster Aufenthalt. Hier empfing er die Gesandtschaft der Nürnberger Reichsversammlung von 1431, di ihm den Wunsch derselben überbrachte, daß er das Reichsheer wider die Hussiten führen möge, und als er derselben mit den denkwürdigen Worten geantwortet, „es sei besser, die Böhmen zuerst mit der Bibel und der Feder zu gewinnen, als mit dem Schwerte“, die Kaiserliche Vollmacht, mit dem aufständischen Volke, das im Jahre zuvor die burggräflichen Lande mit schrecklicher Verwüstung heimgesucht batte noch einmal den Weg der Güte zu versuchen. Die Hufsiten bewiesen seitdem dem Kurfürsten großes Zutrauen, und in seinem Geleit kame 1432 zwei Gesandtschaften derselben nach Kadolzburg. Kurfürst Friedrich I. starb auf der Kadolzburg, nachdem er sich schwer erkrankt von Ansbach dorthin hatte bringen lassen. Erst in unseren Tagen hat man ein Altarbild aus der Kirche zu Kadolzburg die Friedrich und seine Gemahlin mit mancher reichen Spende begabt hatten, wieder aufgefunden. Das Mittelstück des Schreines enthält eine Darstellung der Kreuzigung, der Maria und des Jobannes; auf den Seitenflügeln erblickt man die hh. Valerianus und Cäcilia⸗ Zu den Füßen des Gekreuzigten, die Augen zum Heiland erhoben,
kniet das fromme kurfürstliche Paar in reichvergoldeten Betstühlen