der Rechte des Staates gegenüber der evangelisch⸗ Kirche dieser Provinz, was folgt: 8 Artikel I. 8 Die Rechte des Staates werden von dem geistlichen Angelegenheiten ausgeübt: 8 1) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der ding⸗ lichen Belastung von Grundeigenthum, wenn der Werth des zu erwerbenden oder des zu veräußernden Gegenstandes, oder wenn der Betrag der Belastung die Summe von zehntausend Mark übersteigt (Gesetz vom 6. Mai 1885 §. 3 Nr. 1); 2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen geschichtlichen, wifsenschaftlichen oder Kunstwerth haben (§. 3
Nr. 2); 1 3) bei der Errichtung neuer für den Gottesdienst be⸗
stimmter Gebäude (§. 3 Nr. 6); 4) bei der Anlegung von Begräbnißplätzen (§. 3 Nr. 7). Artikel II. Staates werden durch den Ober⸗Prä⸗ Betreff der Beschlüsse der Landessynode bestehenden Repartitionsfußes für die Landessynodalbeiträge (§. 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 6. Mai 1885 und §. 82 Absatz 2 der Kirchenvorstands⸗ und Synodal⸗ ordnung für die evangelisch⸗lutherische Kirche der Provinz Hannover vom 9. Oktober 1864). Artikel III. Die Rechte des Staates werden durch den Regierungs⸗ ve. ausgeübt in den Fällen der 88. 3, 5 und 6 des setzes vom 6. Mai 1885, soweit nicht in Artikel I und II dieser Verordnung die Ausübung der Rechte dem Minister der geistlichen Angelegenheiten beziehungsweise dem Ober⸗ Präsidenten übertragen ist. Artikel IV. Die Rechte des Staates werden durch die Regierung aus⸗ geübt in den Fällen des §. 2 Nr. 2, 4, 5 und 6. Artikel V. Staates werden durch den Landrath be⸗ ziehungsweise in denjenigen selbständigen Städten, für welche nicht der §. 27 Absatz 2 der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6 Mai 1884 (Gesetz⸗Samml. S. 181) zutrifft, durch den Magistrat ausgeübt in den Fällen des
und 3. Artikel VI.
Ausübung lutheris chen
Minister der
1 Die Rechte des sidenten ausgeübt in über Abänderung des
Die Rechte des
Gegen Verfügungen des Landraths beziehungsweise des
agistrats geht die Beschwerde an den Regierungs⸗Präsidenten, gen Verfügungen der Regierung und des Regierungs⸗Prä⸗ Femnten geht dieselbe, soweit nicht nach dem §. 5 des Gesetzes vom 6. Mai 1885 die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht stattfindet, an den Ober⸗Präsidenten. Der Regierungs⸗Präsident, beziehungsweise Präsident beschließt auf die Beschwerde endgültig. Artikel VII. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1885 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 24. Juni 1885. (L. S.) Wilhelm. Maybach. Lucius. Friedberg. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorff.
der Ober⸗
von Puttkamer. von Boetticher. Graf von Hatzfeldt.
Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1885,
betreffend die Ausübungder kirchlichen Aufsichts⸗
echte über die evangelische Kirchengemeinde Freren, Provinz Hannover.
Auf Ihren Bericht vom 22. Juni d. J.
zustehenden Befugnisse, daß die Zuständigkeiten
riums zu Osnabrück
zu Aurich übergehen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung
ur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Bad Ems, den 24. Juni 1885. Wilhelm Für den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten: von Boetticher.
An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Auf den Bericht vom 4. Juni d. J.
beiliegenden, -
tages der Provinz Posen aufgestellten
Achten
die Feuer⸗Sozietät der Provinz tember 1863
hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 17. Juni 1885. Wilhelm. von Puttkamer.
Minister des Innern.
Achter
zu dem Revidirten Reglement der Provinz Posen vom 9. September 1863
(Gesetz⸗Samml. S. 577 ff.).
n den Nachtrag
Vergleiche 1. S. 610). Vergleiche 2. S. 517). Vergleiche 3. Königlichen resp. 172). Vergleiche 4. resp. 337). Vergleiche 5. resp. 73). Vergleiche 6.
resp. 201). Vergleiche 7. resp. 109).
Der Diese für alle Versicherungen geltende frist wird bei Grundstücken mit mehreren, zu verschiedenen
Nachtrag vom 22. Mai
ö“ Zu §. 13. §. 13 erhält folgenden Zusatz hinter Alinea 5⸗
. 2 Mr. 1
bestimme Ich kraft der Mir als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments
des Konsisto⸗ in Betreff der evangelischen Kirchen⸗ gemeinde Freren mit dem 1. Juli d. J. auf das Konsistorium
8 will Ich dem wieder⸗ in Folge der Beschlüsse des 23. Provinzial⸗Land⸗
Nachtrage zu dem Revidirten Reglement für Posen vom 9. Sep⸗
Nachtrag vom 1. Oktober 1866 (Gesetz⸗Samml. Nachtrag vom 25. Oktober 1871 (Gesetz⸗Samml.
1 b 1872 (Amtsblätter der Regierungen zu Posen resp. Bromberg, S. 190
gewöhnlicher Feuersgefahr in als zu 9 z0 und in der 5. und werthes in Versicherung zu nehmen
boten und hat für den WVe ments angedrohten nachtheiligen Folgen.
tritt folgende Bestimmung:
bracht werden sollen, können, statt durch die Schätzer, auf Grund der von den Versicherungsnehmern selbst oder in ihrem Auftrage gefer⸗ tig 3 und auf dem Lande durch die Polizei⸗ 1 in 5 Maßgabe der Geschäftsanweisung für die Schätzer an Ort und Stelle eingeschätzt werden.
schätzenden Beamten fertigen läßt, chreibgebühr nach einem von Tarife zu entrichten. .
S
gende möglichst
4/10 % des erreicht ist, so sind die Zinsen,
diesem Fonds zugewies zu verwenden.
für die Feuer⸗Sozietät
Nachtrag vom 12. August 1874 (desgl. Seite 333 Nachtrag vom 10. Januar 1876 (desgl. Seite 61 Nachtrag vom 2. Juni 1880 (desgl. Seite 194 Nachtrag vom 19. März 1883 (desgl. Seite 117
fünfjährige Verscherungs⸗ eiten ver⸗
sicherten Gebäuden für sämmtliche Gebäude von dem Abschlusse des
bestimmten Betrag verringert, so ist der Direktion gestattet, zur gänzung desselben bis auf seine Normalhöhe wiederum schüsse von den Versicherten
Umfassungswände und Giebel nicht durchweg aus gebrannten Ziegeln, sondern ganz aber durch Feuer leicht zerstörbarem Materiale wand, Luftsteine für Gebäude der nur zum geringen Theile aus Fachwerk oder Holz und massiv hergestellt sind, bis auf werden.
Bestimmungen
fundenen Herabsetzung der Versicherungssummen (§§. 13, 17, 23) hat die Direktion denjenigen Feuer⸗Sozietätskataster haben ort der Direktion bekannt
Einer Empfangsbescheinigung bedarf es
gende Bestimmuns ersetzt:
Sozietäts⸗Reglement vom 9. obliegenden Geschäfte beziehen aus meister und die Distrikts⸗Kommissarien je zwei Prozent, und die Orts⸗ erheber je ein Prozent von den auf ihren Beiträgen; diese Remuneration darf je bei den Bürgermeistern der Städte Posen und den Distrikts⸗Kommissarien 300 ℳ und jährlich nicht übersteigen.
ersetzt:
der
1 Zu §. 18. Der §. 18 erhält folgenden Zusatz hinter Alinea 1: 8 Die Provinzial⸗Direktion ist nicht verpflichtet, die Gebäude mit 3 der 1. kis einschließlich 4. Klasse höher 6. Klasse höher als zu 50 ihres Zeit⸗ oder zu behalten. 8 des abgelehnten Theiles ist ver⸗
Die anderweitige Versicherung §§. 11 und 12 des Regle⸗
Versicherer die in
u §. 20. An die Stelle des ersten Füssees des §. 20 des 7. Nachtrages
3
Gebäude, welche mit 3000 ℳ und darunter zur Versicherung ge⸗
ten Gebäudebeschreibungen in den Städten durch die Bürgermeister
versehen, sogleich zurückgegeben und
langung der neuen Anweisungen abhanden den Schuldverschreibungen Wiesbaden mittelst besonderer
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ist bei Ausreichung der neuen insscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen
unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ gekommen sind, in welchem Falle die betreffen⸗ an das Königliche Regierungs⸗Präsidium in Eingabe einzureichen sind.
Portokosten haben die Empfänger der neuen insscheine zu ersetzen.
Wiesbaden, den 21. Mai 1885.ͤ “ Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Die entstehenden
Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarien nach
erfolgen kostenfrei.
die Beschreibung durch den ein⸗ so hat er an denselben eine der Provinzial⸗Direktion festzusetzenden
Diese Einschätzungen er n Wenn jedoch der Gebäudebesitzer
Zu §. 26. 8 Absatz 1, 4 und 5 des §. 26 werden aufgehoben und durch fol⸗ Bestimmungen ersetzt:
Der erste Absatz des §. 26 Um die Ausschreibung und
soll lauten:
Einziehung außerordentlicher Beiträge zu vermeiden, wird ein Reservefonds bis zur Höhe von f Versicherungskapitals gebildet. 8 Absatz 4. Wenn der vorbestimmte Betrag des Reservefonds fowie die vorstehend unter 1 und 3 zur Ermäßigung der Beiträge
enen Einnahmen,
Bestand des Reservefonds unter den vor⸗ Er⸗ Zu⸗
Absatz 5. Hat sich der besondere (Nr. 2) zu erheben.
§. 29
Der
Der
u §. 29. (1. Nachtrag) erhält folgenden Zusatz:
eitrag kann für Gebäude der 1. und 2. Klasse, deren zwar nicht brennbarem (Lehmpatzen, Weller⸗ ꝛc.) bestehen, bis auf den Satz der 3. Klasse erhöht, 3. und 4. Klasse, deren Umfassungswände und Giebel im Uebrigen Klasse ermäßigt
oder theilweise aus anderem
den Satz der 2
1 Zu §§. 58, 60 und 63. . Die §§. 58, 60 und 63 werden aufgehoben und durch folgende n ersetzt:
In den Fällen der unfreiwilligen Löschung oder nothwendig be⸗ Gläubigern, welche ihre Pfandrechte in das eintragen lassen und deren Aufenthalts⸗ ist, durch die Post Nachricht zu geben. — f es nicht. §. 63 fällt fort. Zu §. 78, siebenter Nachtrag.
Der §. 78, siebenter Nachtrag, wird aufgehoben und durch fol⸗
für die ihren noch dem Revidirten Feuer⸗ September 1863 und dessen Nachträgen der Sozietätskasse die Bürger⸗
Als Remuneration
Bezirk fallenden ordentlichen Bromberg 1800 ℳ, bei den übrigen Bürgermeistern und bei den Ortserhebern 750 ℳ u §. 92. Der §. 92 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung Ferner kann die Provinzial⸗Direktion zur Wiederherstellung des Schadens, den eine Gemeinde an ihren Feuerlöschgeräthschaften bei Löschung erlitten, eine Beihülfe bis zu achtzig Prozent des Schadenebetrages bewillisen. Diese Beihülfe wird nur dann gezahlt, wenn der Brandunfall, bei welchem die Feuerlöschgeräthschaften beschädigt wurden, bei der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät versicherte Gebäude betrifft. Schlußbestimmung. Der gegenwärtige Nachtrag tritt in Ansehung des §. 78 mit dem 1. April 1885 in Kraft, dagegen wird der Zeitpunkt, mit welchem die übrigen Bestimmungen desselben in Kraft treten, von dem Ober⸗Präsidenten festzesetzt und ist mindestens vier Wochen vorher durch die Amtsblätter der Provinz bekannt zu machen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Steinau ist der bisherige kommissarische Erste Lehrer Dr. Nemitz definitiv angestellt worden.
Dem Komponisten und Musikdirektor Dr. Ad olf Lorenz
zu Stettin ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Die Nummer 26*) der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9074 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Renten⸗ bank für den Kreis Herzogthum Lauenburg in Ratzeburg. Vom 10. Juni 1885; unter Nr. 9075 die Verordnung über die Ausübung der Rechte des Staates gegenüber der evangeli sch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover. Vom 24. Juni 1885; und unter Nr. 9076 den Allrhöchsten Erlaß vom 24. Juni 1885, betreffend die Ausübung der kirchlichen Aufsichtsrechte über die evangelische Kirchengemeinde Freren, Berlin, den 30. Juni 1885. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Did den.
1. Juli zur Ausgabe.
Bekanntmachung.
Die letzten Zinsscheine zu den Partial⸗Obligationen des 3 ½ „%igen vormals Nassaurschen Domänenkasse⸗Anlehens vom 21. Juli 1837 Reihe III Nr. 1—3 werden vom 3. August l. J. ab bei dem Bank⸗ hause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. ausgereicht werden.
Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen und die Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg
und Osnabrück bezogen werden. Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat
Kaiser und König zogen, wie „W
meldet, gestern 1b Badekommissar, Kammerherrn von Lepel⸗Gnitz zur Tafel.
wieder eine Spazierfahrt Chefs des Militärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll
entgegen.
Provinz Hannover.
*) Die Nr. 25 der Gesetz⸗Sammlung gelangt erst am
Deutsches Reich.
Berlin, 30. Juni. Se. Majestät der b be den Staats⸗Minister von Boetticher und den
Preuße
mà
Gegen Abend unternahmen Se. Majestät eine Spazier⸗
ahrt. Heute früh machten Allerhöchstdieselben nach der Trinkkur und nahmen später den Vortrag des
Majestät der König haben in Betreff der Verleihung von Säkular⸗Auszeichnungen an die Truppentheile bestimmt: 1) Für die Folge erhalten d Truppentheile bei hundertjährigem Bestehen zu der Stiftungs feier Säkular⸗Fahnen⸗ (bezw. Standarten⸗) Bänder mit dem Namen und dem Wappen des Begründers sowie der Jahres zahl der Stiftung. 2) Bei zweihundertjährigem Bestehen des Truppentheils werden diesen Bändern Schleifen mit d Jahreszahlen der beiden Säkularfeiern hinzugefügt. 3) Nac Vollendung jedes weiteren hundertjährigen Zeitabschnittes sind die Schleifen durch die betreffende Jahreszahl zu ergänzer — Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths Handel und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Ueber die Bestimmung des §. 17 des Reichspreßgesetze: nach welcher die Anklageschrift oder andere amtliche Schrif⸗ stücke eines Strafprozesses durch die Presse nicht eher vei⸗ öffentlicht werden dürfen, als bis dieselben in öffentliche. Verhandlung kundgegeben worden sind oder das Verfahre sein Ende erreicht hat — fällt nach einem Urtheil des Reiche⸗ gerichts, IV. Strafsenats, vom 31. März d. J., auch die vor zeitige Veröffentlichung eines Auszuges oder eines Theils der amtlichen Schriftstückes, auch ohne wortgetreue Wiedergabe des Inhalts, gleichviel ob der veröffentlichte Auszug sich als aut dem amtlichen Schriftstück entnommen darstellt oder nicht
— Se.
Rechtskraft des Urtheils verstorben, sind, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, II. Stref senats, vom 10. März d. J., weder der Vertheidiger noch d Erben zur Einlegung der Revision gegen das gegenstand⸗ los gewordene Urtheil berechtigt.
Der bisherige Kaiserliche Gesandte am Königl rumänischen Hofe, Geheime Legations⸗Rath Freiherr ve⸗ Saurma⸗Jeltsch, hat nach Ueberreichung seines A; berufungsschreibens Bukarest am 28. d. M. verlassen. Geschäfte der Gesandtschaft führt zur Zeit der Legatiort Sekretär Graf von Wallwitz.
— Der General⸗Lieutenant von Winterfeld, mandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, ist aus Sch hierher zurückgekehrt.
— Der General⸗Lieutenant v. mandeur der 8. Divifion, ist auf einige Erfurt hier eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 29. Juni. Das „Dresdne Journal“ meldet: Infolge der fortgesetzten sozialden: kratischen Agitation unter den hier aufhältlichen 2. beitern tschechischer Nationalität hat sich die hier Königliche Polizeidirektion wiederum veranlaßt gesehen, ern größere Anzahl von dergleichen dem Gemeinwohl gefes lichen Personen aus Dresden auszuweisen und den jetzt hier bestandenen böhmischen Verein „ Club“ auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes auft⸗ lösen. Der letztere Verein bildete den Mittel⸗ und Samr⸗ punkt der hier lebenden unzufriedenen und agitatorisch thälbie⸗ böhmischen Arbeiter und wuͤrde schon vor Jahren von der 6 ergriffenen Maßregel betroffen worden sein, wenn die W. glieder desselben damals und wiederholt nicht die bestimmi⸗ Erklärung abgegeben hätten, daß sie sich von aller politisce Thätigkeit fern halten wollten. Aus diesem Grur⸗ übte die Königliche Polizeidirektion Jahre lang Nachsicht au Nachdem sich jedoch jetzt herausgestellt hat, daß diesen Le sprechungen nicht nachgekommen worden ist und der Ver⸗ nach wie vor ein Glied in der Kette der namentlich 9 Böhmen verbreiteten revolutionären Arbeitervereine bildet, man sich zur Schließung desselben und Ausweisung der hau sächlich agitatorisch thätigen Mitglieder veranlaßt gesehen.
— — —
Braunschweig. Braunschweig, 30. Juni. (W. T. Bei der heutigen Eröffnung des Landtages erklärte“ Staats⸗Minister Graf Görtz⸗Wrisberg: die Landesre. rung habe sich veranlaßt gesehen, den Landtag einzubern⸗ um demselben wichtige, die Thronfolge⸗Angelegen⸗ betreffende Mittheilungen zu machen. Diese Mittheilun⸗ seien indeß zum größten Theil derart, daß sie sich, wenigt⸗ für jetzt noch, der Oeffentlichkeit entzögen. Im Auftrage Landesregierung stelle er daher den Antrag, die Sitzund eine vertrauliche zu verwandeln. Die Verhandlurs werden demgemäß unter strengstem Ausschl uß der Oeff lichkeit geführt werden.
vor eingetretener
. 2 —₰ . 4
Cor lefen
von Grolman, Co⸗ Tage mit Urlaubrn
derselben die alten Zinsschein⸗Anweisungen mit einem doppelten Ver⸗
letzten Versicherungsvertrages berechnet.
zeichnisse einzureichen.
Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschut
— Ist ein in einem Strafverfahren Verurtheilte
5 eöen. Wien, 29. Juni. (W. T. B.) g von Serbien stattete heute dem Grafen Iree Abschiedsbesuch ab und wird isen, wo er ei itägi f
beabsctian einen dreitägigen Aufent⸗ e“ vbr 2 nni61ic UFee. n8
1 8 zu einigen Ruhestör 3 und Reibereien zwischen den V v. nt 1— - ertretern beider Nationa⸗ litäten, in Folge deren mehrer 2 15ö
1, . e Excedenten auf beiden Sei
—2 wurden. Von der städtischen Polizei war Leuse 8 2 54———1„ Militär requirirt, doch kam dasselbe a 2e von ae nicht zur Verwendung.
„ 30. Juni. (W. T. B.) In der gestri en 11“ des reformirten ve aelrsihtre jenseits der Donau hielt der Minister⸗ 22— bent Tisza eine von den Anwesenden mit Enthusias⸗ mus aufgenommene Rede, in welcher er auf die vom Staate gewährte Subvention für die reformirten Gymnasien und auf die Vertretung der reformirten Kirche im Oberhause hinwies
E g. In Gegenwart der Königin, der Prinzessin Beatrice und des Dechanten von Windsor wurden geste n di sterblichen Ueberreste des Herzogs von . 28 neuen Sarkophag im Königlichen Grabgewölbe der St. 1“ im Schlosse Windsor übertragen. 1 Ia. sind zu verzeichnen: Marquis Waterford zum Ober⸗Jägermeister, Earl von Lathom zum Oberst⸗Kämmerer, Earl von Mount⸗Edgcumbe zum Ober⸗ Haushofmeister, Earl von Bradford zum Sber⸗Stallmeister, Earl Beauchamp zum General⸗Zahlmeister, Sir Henrr Hol⸗ land zum Finanz⸗Sekretär des Schatzamts, Liacounk Lewisdam zum Schatzmeister des Haushalts der Königin, Mr. Aleus Douglas zum Patronatssekretär des Schatzamts an Stelle des in den Pairstand erhobenen Rowland Winn Mr. Ashmead⸗Bartlett zum ECivil⸗Lord der Admiralität, die Herren C. Dalrymple, S. Herbert und W 8 Walrond zu Junior Lords des Schatzamts; Lord Harris s Unter⸗Staatssekretär für Indien; Lord Dunraven zum Unter⸗ Staatssekretär für die Kolonien; Sir Walter Barttelot zum General⸗Direktor des Artilleriewesens; Viscount Barrington zum Kapitän der Königlichen Leibgarde, die Earls von torne und Hopetoun zu dienstthuenden Kammerherren der Königin; Mr. W. L. Jackson zum parlamentarischen Sekretär des Handelsamts; Mr. Macdonald zum Lord⸗Advokat; Lord Donoughmore zum Unter⸗Staatssekretär im Kriegs⸗Ministerium und die Herzogin von Buccleuch zur Oberhofmeisterin der Königin (mistress of the Robes). t Die Königin hat dem Marquis von Northampton sowie dem Earl von Sefton den Hosenbandorden und dem Earl von Breadalbane den Rang eines Marquis verliehen Ferner hat Ihre Majestät den Viscount Powerscourt (einen trischen Repräsentativ⸗Pair, Lord Henley (einen irischen Pair) Sir Robert Collier und Arthur Hobhoufe in den Reichs⸗ pairsstand erhoben, und die Maler Watts und Millais zu Baronets gemacht. Sir Nathaniel de Rothschild wird an⸗ läßlich seiner Erhebung in den Pairsstand den Titel Lord Rothschild annehmen. — 30. Juni. (W. T. B.) Stuart Wortley ist zum Unter⸗Staatssekretär des Innern und Gorst zum Generalfiskal ernannt worden. Mr. Gladstone hat an das liberale Wahlcomite in⸗ Midlothian ein Schreiben gerichtet, in welchem er der liberalen Partei in den wärmsten Ausdrücken seinen Dank ausspricht für die ihm bewiesene wohlwollende Gesinnung und Ergebenheit, während ihm die Leitung des liberalen Kabinets obgelegen. Gladstone erklärt sodann, daß er die Absicht habe der neuen Regierung seine Unterstützung und seinen Beistand zu leihen, und fügt hinzu, daß, obgleich er seit 1880 nicht daran gedacht habe, von Neuem die Stimmen der Wähler in Midlothian zu verlangen, seine Pflichten gegen die Partei welche ihm soviel Vertrauen entgegengebracht habe, ihn nöthigten, seine ganzen Kräfte anzuwenden, um die Einigkeit und Kraft der liberalen Partei für die Zukunft sicher zu stellen. 1 G Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ aus Simla, vom 29. Juni, meldet: Die von Bombay aus verbreiteten Gerüchte von einer Erhebung des Gouverneurs des turkmenischen Afghanistan, Ishak Khan, gegen den Emir entbehren aller und jeder Bestätigung und erscheinen völlig unbegründet. Der indischen Regierung liegen keinerlei Nachrichten über eine derartige Bewegung in Afghanistan vor.
6 Frankreich. Paris, 29. IvWEEIWB8 Deputirtenkammer genehmigte heute fast ohne Debatte die Ausgabenbudgets verschiedener Ministerien, darunter auch dasjenige des Kriegs⸗Ministeriums. — In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß die Budget⸗ berathung am Sonnabend beendet werden und der Schluß der Kammern gegen den 25. d. erfolgen werde.
Die marokkanische Gesandtschaft ist unter Füh⸗ rung des französischen Konsuls in Tanger, Feraud, heute früͤh hier eingetroffen und wird am Mittwoch von dem Minister des Auswärtigen, de Freycinet, empfangen werden.
Italien. Rom, 30. Juni. (W. T. B.) Die „Gazzetta ufficiale“ schreibt: Die Deputirtenkammer wird in der Sitzung am Mittwoch die Erklärungen der Re⸗ gierung entgegennehmen. Hr. Depretis wird mittheilen, daß er das Ministerium des Aeußern interimistisch übernehme, und daß Tajani zum Justiz⸗Minister ernannt sei.
—; — „† „ — 8¼
Rumänien. Bukarest, 28 Juni. (W. T. B.) Der französische Gesandte Ordega hat für den Fall, daß die Regierung den bestehenden Handelsvertrag nicht verlängern sollte, die Anweisung erhalten, die Anwendung des französisch⸗türkischen Vertrages von 1861 zu fordern; andernfalls würde Frankreich die rumänischen Produkte mit Prohibitivzöllen belegen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Juni. (W. T. B.) Die Reichseinnahmen betrugen bis zum 1. April 1885 175 814 709 Rbl., gegen 163 885 632 Rbl. in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres; die Ausgaben 174 747 716 Kbl., gegen 162 687 353 Rbl. in dem gleichen Zeitraum des
Vorjahres.
— 30. Juni. (W. T. B.) An maßgebender Stelle werden die gestern von London verbreiteten Nachrichten über Unruhen in Afghanistan als äußerst unglaub⸗ würdig bezeichnet; wenigstens liegt hier keinerlei Meldung
darüber vor.
Amerika. New⸗York, 25. Juni. (Allg. Co
der amerikanischen und der , e ist eine Vereinbarung getroffen worden, derzufolge die von dem Fischereivertrag gewährten Privilegien während der Saison von 1885 in Kraft bleiben sollen. Prä⸗ sident Cleveland wird auf Grund dieser Vereinbarung die Fischereifrage dem Kongreß unterbreiten und die Nieder⸗ setzung einer gemischten Kommission von Seiten der beiden Regierungen befürworten, welche die Frage im Interesse der Aufrechterhaltung eines freundschaftlichen Verkehrs zwischen den “““ erwägen soll. 1
Aus Panama ist die Meldung einge di Anstrengungen der 52* ., b- Frieden in Columbien herzustellen, sich als fruchtlos erwiesen. haben. Nach dem Bericht des Admirals Jouett wären die dortigen politischen Differenzen derartig, daß eine friedliche Beseitigung derselben unmöglich sei. Der Admiral fügt hinzu, daß die Feindseligkeiten wahrscheinlich auf un⸗ bestimmte Zeit fortdauern werden. 8
Afri E Kai Juni. T de Feng. 2slzterie . . . dha 809 Infanterie⸗Brigade soll demnächst nach Cypern abgehen, um im Troodos⸗Gebirge ein Lager zu errichten. Das schottische Infanterie⸗Regiment wird in Suez ein Lager beziehen. “
Zeitungsstimmen. In der „Nationalliberalen C s 1* W en Correspondenz Mit wahrer Genugthuung darf man den Entschluß des Reichs⸗ kanzlers begrüßen, über die Frage der Sonntagsarbeit die von den Nationalliberalen beantragten Erhebungen .. doch noch vornehmen zu lassen... Großen praktischen Werth würden Erhebungen dem Gebiete des Kle ngewerbes und der Hausindustrie kaum haben; immerhin wäre auch hier eine Aufklärung über den wirk⸗ lichen Stand der fraglichen Verhältnisse sehr wünschens⸗ werth. Was die Großindustrie anlangt, so ist ganz besonderer Werth darauf zu legen, daß, wie der Kanzler angeregt hat zunächst diejenigen Betriebe ermittelt werden in welchen überhaupt Sonntagsarbeit stattfindet. „National Libe⸗ ralen gegenüber gethan, als hätten sie mit ihrem bekannten Antrage ein allgemeines Plebiscit der Arbeiter und Arbeitgeber über die Sonntagsarbeit gewollt. Selbstverständlich hat es sich auch ihnen nur um eine Feststellung des wirklichen Bedürfnisses für ein etwaiges pesehgeberisches Einschreiten handeln können. Und das wird mit dem Vorschlage des Kanzlers am besten erreicht. Zugleich müßte dabei aber auch ermittelt werden, in wieviel Betrieben. Sonn⸗ e“ nicht stattfindet, bezw. in wieviel von diesen Be⸗ ieben das Feiern am Sonntag kraft zzeilichen Verbots oder aus freier Entschließung Hat X einen Reberblick über den thatsächlichen Umfang der Sonntagsarbeit in den Fabriken und dergleichen erhalten, so sollen die Betheilig über die muthmaßlichen Folgen eines Verbots der v“ r lichen Folgen eines Verbots der Sonntagsarbeit gehört werden. Dabei wird sich denn ergeben, daß in Bezug auf viele Betriebe Arbeiter und Unternehmer in ihrem Urtheil uͤber die vollständige Unmöglichkeit einer Unterbrechung des Betriebes am Sonntag ü;bereinstimmen. In anderen Betrieben, welche wesentlich von der Jahresteit, der Mode, der „Konjunktur“ abhängen, wird sich Sonntazkarbeit nur ausnahmsweise unerläßlich erweisen; da aber nach Ansicht weniastens der.. Mehrheit der betreffenden Reichstags⸗ kommission Rücksichten auf die „Konjunktur“ keine Ausnatme von dem Verbot herbeiführen sollen, so würde auch für alle diese Betriebe das Verbot wohl überhaupt nicht gewünscht werden. Für kden etwa noch verbleibenden Rest am Sonntag arbeitender Werke würde Alles darauf ankommen, ob die Arbeiter durch das Verbot nicht in ibrem Einkommen geschmälert würden. Man kann sehr gespannt arauf sein, wie die Enqguete gerade in diesem Punkte ausfällt. Auf i der That reduzirt sich die ganze Frage. 8 8 — Die „Christlich⸗soziale Correspondenz“ sagt in einem „Brodwucherer“ überschriebenen Artikel: b b Der Preis des Roggens und Weizens ist trotz der Erhöhung des Zolles auf 3 ℳ für den Doppelcentner thatsächlich nirgendwo gestiegen, weil das Ausland gezwungen ist, den Ueberfluß feiner Ernten bei uns zu verkaufen, will es ihn nicht verderben lassen Den Zoll träg aus demselben Grunde der importirende Ausländer. dun machte vor einiger Zeit die Bäckervereinigung zu Spever trotzdem den Versuch, die Brodpreise — nicht etwa zu ermäßigen sondern zu erhöhen. Dieser unmotivirte Angriff auf den Geldbeutel ihrer Mitbürger gelang den dortigen Bäckern nicht, da die Land⸗ konkurrenz die Stadt mit Brod zum alten Preise verforgte, der immer noch hoch genug ist. Während in Bochum ;. B. sechs Pfund gutes Schwarzbrod im Konsumverein des „Bochumer⸗Vereins“ mit 45 ₰ bezahlt werden und die dortigen Privatbäcker diese zu 54 ₰ verkaufen verlangt man in Speyer 57 — 63 ₰. Dies ist ein Unterschied im Preis, der den Nachweis liefert, wie herzlich wenig unser Getreidezoll mit den Brodpreisen zu schaffen hat. — Dabei hält man in Speyer den Preis noch für niedrig. Rechnet man z. B. in Bochum den vollen Getreidezoll auf das Brodgewicht, was ja nicht zulässig ist, weil 100 Pfund Mehl mehr Brod liefern, so kosten dann beim Konsum 6 Pfund Schwarzbrod erst 54, bei den Privatbäckern 633 ₰. Es dürfte wenig Städte geben wo für 6 Pfund Schwarzbrod nicht 60 und mehr Pfennige gefordert und also jetzt schon der volle Zoll mitbezahlt wird. In Großalmerode machten die Bäcker ebenfalls den Versuch, die Preise für das große Brod von 1,10 auf 1,20 ℳ zu erhöhen. Sofort liefert ein Konkur⸗ rent dasselbe Ouantum Brod für 95 ₰, eine Thatsache die oben Zesagtes voll bestätigt. ....
auf au
. 8 —
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserl sund⸗ deitsamts sind in der Woche vom 14. bis “ je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 31,0, in Breslau 0,1, n Königsberg 33,3, in Köln 35,9, in Frankfurt a. M. in Hannover 24,2, in Kassel, 15,6, in Masdeburg in Stettin 19,9, in Altona 21,6, in Straßburg 17,5, in2 in München 32,8, in Nürnberg 30,6, in Augsburg 26,6, R den 23,3, in Leipzig 21,8, in Sturtgart 17,3, in Braunschweig 23,] in Karlsruhe 21,2, in Hamburg 23,6, in Lübeck —, in Wien 34,5 in Pest 29,8, in Prag 41,8, in Triest —, in Krakau 39,7, in Basel 13,6, in Brüssel 20,4, in Amsterdam 21,4, in Paris 20,8, in London 16,4, in Glasgow 22,9, in Liverpool 23,2, in Dublin 27,5, in Edinburg 18,9, in Kopenhagen 21,2, in Stockholm 27,8, in Chri⸗ stiania 14,6, in St. Petersburg 25,3, in Warschau 32,1, in Odessa 44,7, in Rom 22,4, in Turin 24,4, in Bukarest 24,7, in Madrid —, in Alexandrien 37,8. — Ferner in der Zeit vom 17. bis 23. Mai cr.: in New⸗York 25,1, in Philadelphia 19,2, in Chicago —, in St. Louis —, in Cincinnati —, in San Franzisko 21,8, in Kalkutta 25,1, in Bombay 26,9, in Madras 33,1. Während beim Wochenbeginn an den östlichen deutschen Be⸗ obachtungsorten und in Bremen nördliche und nordwestliche, aber bald unter hoher Wärmeentwickelung nach Süd und Südwest drehende Windströmungen vorherrschten, überwogen bei gleichfalls boher Temperatur an den mittel⸗ und westdeutschen Stationen süd⸗ liche, südwestliche bis nach Südost gehende, in München und Karlsruhe
nordöstliche, nach West und Nordwest drehende Winde, die um die Mitte
Man hat den Nationaäl⸗Libe⸗-
der Woche ziemlich allgemein unter Abnahme der Wärme nach Ost und Nordost, in den letzten Tagen der Woche aber allgemein wieder nach Südwest drehten. Die Temperatur der Luft überstieg in den ersten Tagen der Woche die normale (aus Breslau, Köln werden von 30 Grad Celsius, aus Berlin von 31,8 Grad — gemeldet), in den letzten lag sie meist unter derselben. Nieder⸗ äge, vielfach in Folge von Gewitterniedergängen, waren nicht selten 2—2 “ Der beim Wochenbeginn hohe Druck der Luft nahm — und sank bis um die Mitte der Woche. Dann stieg das arcmeter, sank am 18. abermals und zeigte nach kurzem Steigen am 19., zu Ende der Woche wiederum sinkende Tendenz. .„.... In den meisten Großstädten Europas war die Sterblichkeit in der Berichtswoche eine kleinere als in der vorhergegangenen, nur wenige deutsche Städte, wie Königsberg, Köln, Mannheim Berlin auch Wien zeigten eine erhebliche Steigerung der Sterblichkeitsziffer Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb im All⸗ gemeinen der gleiche wie in der Vorwoche, nur in den Städten in und n; in größerer Zabl als Todesursachen zeigten, war auch die Säuglingssterblichkeit eine g 4* -r. g Berlin, wo von 10 —ꝙ 3 1 . 8 I“ ven 1¹ 18 Zabt’ 5 I 1. München wo 136 Säuglinge (gleichfalls auf Jahr berechnet) „— Unter den Todesursachen haben Brechdurchf Darmkatarrhe eine etwas kleinere Zahl vo gerufen. Es wurden aus deutschen Städten formen 610 Sterbefälle gegen 482 der Vorwoche gemeldet, von dene auf Berlin allein 226 entfallen. Auch ö Breslau, Köln, München, Mannheim war die Zahl der Sterbefalle eine größere, während in den größeren Städten des Auslandes keine so auffallende Steigerung ersichtlich ist. Ruhrerkrankungen wurden gleichfalls mehrfach beobachtet. — Von 7 „v Fheir† g 5 fektionskrankbeiten hat nur Diphtherie eine größere von Sterbefällen, besonders in Königsberg, Flensburg Königshütte, Nürnberg, Dresden, Berlin, Nordhausen, Axols Hamburg, Brüssel, Warschau hervorgerufen während wue⸗ Scharlach, Keuchhusten, typhöse Fieber in beschränkterer auftraten. — Masern zeigten in Leipzig Köln, Beuthen O.S Berlin, Glasgow, Liverpool Warschau 1 immer eine größere Verbreitung, wädrend in innove Mö 8 Erfurt die Zahl der Sterbefälle erheblicher S.ües Scharlach kam in Danzig, Dresden, Mühlhausen Prag häufiger zum Vorschein. — Der Keuchhuste London eine zu⸗, in Berlin eine Abnahme der S kommen von typhösen Fiebern blieb ein beschränkt Paris und Turin ein häufigeres. — Sterbefälle aa Flecktyphus kamen nur 2 (aus St. Petersburg) zur Meldung. b terbefälle an epide mischer Genickstarre kamen 8 (in der Vorw 13) zur Mittheitung. von denen auf Elberfeld, Chemnitz, Köln je 2, auf Barmen und Viersen je 1 entfallen. — Pocken traten seltener als Todesursachen auf. Aus Königsberg, Paris, Basel, Glasgow, Manchester. 2St. Petersburg, Odessa, Pest, Alexandria werden einzelne, aus Warschau, Prag, Rom, Venedig mehrfache, aus Wien und London noch abl. reiche Pockenfälle gemeldet. — In der Zeit vom 14. bis 18 Juni sind in den spanischen Provinzen Castellon, Murcia, — 1089 Choleraerkrankungen mit 488 Sterbe⸗
an beiden Krankheits⸗
. den
Moeso⸗ Masern,
Wien,
London Hannover, abgenommen 2 —v Th
9 DOße 2
hl
18
in der Stadt Madrid †75Ie ZSomMelbder worde „ „non
v“ 1 bee. 11 Erkrankungen fälle auf Madrid entfallen. Auch in der Nähe von Alicante zeigte ö“ Nähe von Alicante zeigte
und 10 Sterbe⸗
Aus den Mittheilungen für die öffentlichen Feuer⸗ versicherungs⸗Anstalten. 8 (Schluß.)
. 32 “ s⸗Gesellschaften. Bericht des inisters für Landwirthschaft, Domainen und Forsten über Preußens landwirthschaftliche Verwaltung in den Jahren 1881/3 führt außer den in der betr. Tabelle genannten 15 gegen⸗ eitigen Hagelversicherungs⸗Gesellschaften für das Jahr 1883 noch 7
8 0 2 . —— g g 1 andere mit 3131 Polizen, 14 477,990 ℳ Versicherungssumme 81 996 ℳ Schäden⸗ und Regulirungskosten, 22 564 ℳ Reservefonds “ Jb“ in ““ genannten insgesammt
eitigke nstalten 905 985 180 ℳ gegen Hagelschaden
—- 7
sichert gewesen sein würden, d. h. ca. 70 Millionen Mark weniger im ; ahre 1882. Für die 6 Aktiengesellschaften (843 401 067 ℳ) iebt sich eine Abnahme der Versicherungssumme gegen das Vorjab ca. 80 Millionen Mark. Der Grund liegt I16“ w nstigeren Ernte⸗Aussichten für das Jahr 1883 im Vergleiche zu 1882. Nachstehend sind einige Verhältnißzahlen über die Ergebnisse in den 3 Jahren 1881 bis 1883 zusammengestellt worden aus denern hervorgeht, daß das Jahr 1883 in Bezug auf die Höhe der Schä⸗ 8 (einschließlich der Regulirungskosten) zu den günstigeren gehört. Dns folgende Jahr (1884) ist dafür um so hagelreicher gewesen. 8 Gegenseitige Gesell⸗ Aktiengesell⸗ shaften schaften 1881 1883
1882 1882
8
im J
2 S800 2 — 1m 82 —
E2DSGx
¹
942 283
— 1 882 88 Beiträge und Gebühren “ für eigene Rechnung pro mille der Versiche⸗ rungssumme . . . . Schäden für eigene Rech⸗ nung pro mille der Versicherungssumme Schäden für eigene Rech⸗ nung pro cent der Beiträge ꝛc. “ Verwaltungs⸗ und dergl. Kosten pro mille der Versicherungssumme I“ V. Die Viehversicherungs⸗Gesellschaften. In der betr. Tabelle sind die Ergebnisse von 17 meist größeren und zahlreichen kleinen Viehversicherungs⸗Gesellschaften zusammen⸗
gestellt.
Wenn diese letzteren Nachweisungen auch manche Lücken aufzuweisen haben, namentlich in Bezug auf die Angaben über die Versicherungssummen, so geht doch soviel aus ihnen hervor daß der Schwerpunkt der privaten Viehversicherung noch in den kleinen lokalen Vereinen liegt. Es waren nämlich im Jahre 1883 in Preußen bei inländischen Viehrersicherungs⸗Anstalten versichert und zwar bei:
mit ℳ Stücke Vieh
81,4 80,6 86,2 78,2 49,7
2,03
7 in mehr als einer Provinz
thätigen Gesellschaften.
6 in mehr als einer Provinz thätigen Trichinen⸗Ver⸗ sicherungs⸗Anstalten... Anstalten für mehr einen Regierungs⸗Bezirk Anstalten für einen ganzen Regierungs⸗Bezirk 1 Anstalten für mehr als einen Kreis eines Regie⸗ rungs⸗Bezirks. M Anstalten für mehr als eine Gemeinde eines Kreises (2) Anstalten für eine Ge⸗ meinde (Gutsbezirk). 6 “ Anstalten über⸗ 6P6P11ö111öII“ 357) 174 121 68
Ddie den Beträgen in Klammern a. Zoblan 1
die Zahl derjenigen Anstalten, über welche die betreffenden Angaben
fehlten, deren Versicherungsbestand also in den Beträgen nicht mit enthalten ist. Für Preußen tritt den vorstehenden Summen noch der preußische Versicherungsbestand solcher Gesellschaften hinzu, welche
16 527 438
15 368 183 6 564 416 4 458 128
als
10 224 873 53 905 003
67 073 624
1017
2911 557 540
4034
außerhalb Preußens domijilirt sind.