[1687 1]
auf Lire 46 400 000 = 92800 auf den Inhaber lautende Actien
Italienischen Mittelmeer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Juni 1885, begründete Italienische Mittel⸗
Mai 8. Akt, d. d. Mailand, den Mediterraneo) hat nach
te del Società Italiana per le Strade ferrate Ledi — st nac gliches * d. d. Rom. den 16. Juni 1885, bestätigten Statuten ihren Sitz in Das Actien⸗Cavital beträgt 135 000 000 Lire, eingetheilt in 270 000 auf Ueberbringer oder wutende Actien zu 500 Lire, welche iln 30 000 Stücken über je eine Actie, 14 000 Stücken über je fünf Actien, 12 000 Stücken über je zehn Actien, 1. 8 2 000 Stücken über je fünfundzwanzig ctien 8 Eine Verwandelung der auf Namen lautenden Actien in Inhaber⸗Actien und um⸗ jedoch r Antragsteller die Kosten zu tragen. 1 18 G e G “ Dden Betrieb des Italienischen Mittelmeer Eisenbahn⸗Netzes in äßb Gesetzes vom 27 Avpril d. J. und des zwischen der Königlich Italienischen Regierung Gemäker Gründungs⸗Comits der Italienischen re 23. April und 31. Oktober 1884 geschlossene ges nebst Bedingnißheft und dazu gehorige lagen. “ abgeschloffenen Birfeng Pertroge zablt die Mittelmeer Eisenbahn,Gesellschaft für das von ihr zu über⸗ de Betriebsmaterial nebst Vorrätben an den Italienischen Staat eine Summe von 135 000000 Lire, höhere Summe, welche sich durch die vorzunehmende Abschätzung ergiebt. Erzielt die 2 ee. geringeren Werth, so bleibt die Differenz gegen den eingezahlten Betrag von S 9000 Lire bei der Regierung als Caution für die Gesellschaft stehen. Dieser Kaufpreis, von 188 0° b eits eingezahlt sind, ist in den weiteren zu vereinbarenden Raten an die Italienische v-2. vBensücbren, mit der mittleren Verfallzeit auf den 31. Dezember 1885. Der Betrieb der v sedoch schon vom 1. Juli 1885 für Rechnung der Gesellschaft, welche letztere dagegen se⸗ — nech Betriebsjahr 1 300 000 Lire extraordinär in den Reservefonds legen muß. Die von der Gesell⸗ sch ft in Betrieb zu nehmenden, zum Mittelmeer Eisenbahn⸗Netz gehörenden Linien haben gegenwärtig 88 Länge von 4196 Kilometern und werden sich durch die bereits festgestellten neuen Linien auf eilhe + 8 3
6074 Kilometer erweitern. Die westliche Hälfte von der Südspitze EE iland und finden ihren Anschluß an d E ferner durch den Mont Cenis und durch Linien der eber die Vertheilung der Brutto⸗Einnahme ist in dem inbart worden: h Art. 9. †¼ 1884 senen 1— uptn 8 bis zu dem Betrage, der das anfängliche Einkommen (prodotto iniziale) bildet, nach dem Maßstabe vertheilt von: zehn (10) Procent für die Reservefonds des rollenden und Betriebs⸗Materials; zweiundsechszig und einhalb (62 ½) Entgelt für ihre Betriebskosten; 8 siebenundzwanzig und einhalb (27 ½) Procent Das anfängliche Einkommen des Hauptnetzes ist undzwölf Millionen (112 000 000) Lire vereinbart. fängliche Einkommen der neuen des Bedingnißheftes nach und nach ba.. Vermehrungen des Einkommens über das anfängliche Einkommen bis um Betrage von fünfzig Millionen (50 000 000) Lire werden vertheilt nach dem Maßstabe von: ““ 8 sechszehn (16) die Reservefonds und an die Casse für die Ver⸗ mehrungen des Vermögensstocks; 1“ — sechsundfünfzig 156) Procent an die Gesellschaft als Entgelt für ihre Be⸗ triebskosten zur Vermehrung der Einnahmen; achtundzwanzig (28) Procent an den Staat. Die weiteren Vermehrungen des Einkommens über Millionen (50 000 000) Lire werden vertheilt werden nach sechszehn (16) Procent an die Reservefonds und an mehrungen des Vermögensstockk; fünfzig (50) Procent an die Gesellschaft; . sechs (6) Procent werden zur Verminderung der Tarife in der von der Regierung zu beschließenden Weise bestimmt werden; achtundzwanzig (28) Procent an den Staat. Mit den 10 Prozent des anfänglichen Roheinkommens, wovon der vorhergehende Artikel handelt, wird der Betriebsgesellschaft als Entgelt für die Verwend ung es von ihr in Gemäßheit des Art. 11 erworbenen rollenden und Betriebs⸗ Materiales für jedes Betriebsjahr und für die ganze Dauer des Vertrages die Summe von sieben Millionen achthundertundzwanzigtausend (7 820 000) Lire und ventuell die im letzten Absatze des Art. 11 erwähnte größere Vergütung bezahlt werden; es wird überdies für die Einzahlung der den 9 eservefonds nach Art. 56, 57 und 58 des Bedingnißheftes schuldigen Summen in dem in denselben respektir stgesetzten Maße vorgesorgt werden und zwar: zweihundert (200) Lire für jeden Kilometer fonds, um für die den Strecken durch höhere Gewalt verursachten zusorgen; hundertundfünfzig (150) Lire ausgerüsteter Strecke und 8 zweihundertundfünfzig (250) Lire für jeden doppelgleisigen Kilometer in den Fonds für die Erneuerung des metallischen Theiles des Oberbaues; ein Betrag der ein und ein viertel Prozent des anfänglichen Roheinkommens entspricht, in den Fonds für die Erneuerung des durch den Gebrauch dienstuntaug⸗ lich gewordenen rollenden Materiales. er etwaige Ueberschuß wird von der Regierun die Kasse für die Vermehrungen des Vermö
e durch notariellen
e Dut
Mailand.
auf Namen lauten
ausgefertigt werden. gekehrt ist zulässig,
Italiens (ohne die Inseln) umfassend, verbinden die Linien der Gesellschaft, ar end, Neapel, Rom, Florenz, Livorno, Spezzia, Genua, Turin und die französischen und schweizerischen Eisenbahnen über Ventimiglia die Linien der Gotthard⸗Eisenbahn.
abgeschlossenen Vertrage Folgendes ver⸗
jährlichen directen und indirecten Roheinnahmen des aus den am 1. Januar
im Betriebe befindlich gewesenen Linien zusammengesetzten Hauptnetzes werden
und das Entgelt für den Gebrauch
Procent an die Betriebsgesellschaft als
an den Staat. auf die Summe von hundert⸗ Dasselbe wird durch das an⸗
in das Hauptnetz werden einverleibt werden,
Art. 28
Bahnstrecke in den Reserve⸗ Schäden vor⸗
für jeden Kilometer eingeleisiger mit Stahl
g verschiedenen gens nach den be⸗
d
unter die
Bedürfnissen vertheilt werden. 1
16 Procent der Vermehrung des Roheinkommens über das anfängliche
Einkommen werden eingezahlt werden nach dem Maßstabe von:
1 einem halben (½) Procent in den Reservefonds für die Erneuerung metallischen Theiles des Oberbaues; 8
einem halben () Procent in den Reservefonds
rollenden Materiales; fünfzehn (15) Procent in die Casse e te
des
für die Erneuerung für die Vermehrungen des Vermögens⸗ stocks, wovon Art. 59 des Bedinznißsheftes handelt.
Der Theil des Nutzens der Gesellschaft, der durch die im ersten Paragraph des gegenwärtigen Artikels erwähnte Vergütung dargestellt ist, wird der für die Einkünfte der Kategorie A. festgesetzten Einkommensteuer unterworfen sein.
Jeder andere Betrag des Nutzens wird wie die Einkünfte der Kategorie B. taxirt werden. 1
ö.24. Wofern der Nutzen der Gesellschaft, es möge derselbe aus dem Betriebe oder aus dem Baue herrühren, an Zinsen und Dividenden zusammen sieben und einhalb (7 ½) Procent des in Actien eingezahlten Capitales ohne Abzug (al lordo) der Einkommensteuer übersteigen sollte, wird die Hälfte des Ueberschusses dem Staate gebühren.
In den obbezeichneten Nutzen werden die Beträge welche in Gemäßheit der Gesellschafts⸗Statuten in die gewöhnlichen Reservefonds eingezahlt worden sein sollten.
Wenn jedoch aus den genannten außerordentlichen Reservefonds Beträge entnommen würden, damit sie dem vorerwähnten reinen Nutzen hinzugefügt werden, so wird von denselben eine Quote von zehn Procent zu Gunsten des Staates erhoben und in die Cassen des Schatzes eingezahlt werden, wobei die oben erwähnte Theilung j Ueberschusses über 7 ½ Procent Nutzen von dem in Actien ein⸗ gezahlten Capitale zwischen Staat und Gesellschaft festgehalten bleibt.
Dem Staate wird jedoch die besagte Quote von 10 Procent nicht gebübren, wenn der Nutzen nach Zahlung der Einkommensteuer fünf Procent des eingezahlten (Cuarvitals nicht übersteigt.
Die hiernach aus den oben erwähnten 10 Procent der Brutto⸗Einnahme vorab an die Gesell⸗ schaft zu entrichtende Summe von 7 820 000 Lire entspricht, abzüglich der im Königreich Italien bestehen Einkommensteuer auf das bewegliche Vermögen, einer fünfprocentigen Netto⸗Verzinsung des 135 000 000 Lire.
nicht eingerechnet werden, gewöhnlichen und außer⸗
ede
1 2 e 82
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ell b Ankaufs⸗ und Sollte die Abschätzung des Betriebs⸗Materials und der Vorräthe
von
1-
1
einen höheren ergeben, gütung von
60 Jahre werden in drei Perioden von je die Gesellschaft haben das der ersten oder zweiten zwanzigjahris des Vertrages tritt die Gesellschaft in
vereinbart worden. Jede Tarifveränderung bedarf auch Tarifherabsetzungen anordnen. schaft erfolgt, die Differenz r ahme herabsetzung eine außergewöhnliche schieden, inwieweit auch die des Vertrages und
der Casse für Vermögensstocks lichen für die 1
2 des Vertrages . G (Erfar die Betriebskosten überwiesenen Antheil am Bruttogewinn Unzulänglichkeit der im Vertrage mögensstocks ersten vier besserungen zum ausführen
mende Eisenbahnlinien für Rechnung des Italienischen Staates solcher der Gesellschaft z capital wird durch 3 %Oge, in zinsung und jeni während der Vertragsdauer den Dienst
Strecken, welche in Gemäßheit der Art. 74 und 75 2 Regierung d Regierung nach einer zwei Monate vorher längstens ein Jahr in, der 5 %igen consolidirten flossenen Monats gleichsteht.
concessionirenden Linien. 1 n Betr 3000 Lire pro Kilometer und ferner die Hälfte kosten. keic Br 3 treffenden Linien dem Stamm⸗Netze gewöhnlichen Steigungsverhältnissen sind Bedingnißhefte
75 einschließlich der Vorräthe wiederum zum Erwerbspreise, eventuell werthe, abzüglich jede des Vertrages widersprechende Erhaltu⸗ ege. sollte Staat alsdann die von der Gesellschaft vertragsmaßig emittirten Obligationen.
Staatsraths erfolgen, wenn die Ge den Vertrag nebst Bedingnißheft
von der Gesellschaft an den Staat zu bezahleade vntarsehrcaft zu gewährende Ver
zht sich auch die für die Benutzung des Materials der 8 Fehen0 nr in dem Verhältniß von k 1 g,— 2 SSr Diese —— Betriebzüternahme Vertinc,) Za bren eingetheilt. Sowohl der Italienische Staat als
Vertrag durch eine Kündigung, welche alsdann 2 Jahre vor Ablauf
Bei sI5s 2 -4,2 Periode erfolgen muß, zur Auflösung zu bringen. Bei Auflösung
Liquidation. sonsti in Sarorr,⸗Bevingungen sind in den Anlagen des Vertrages genau F — Benehmigung der Regierung; die letztere kann Soweit eine solche Herabsetzung jedoch ohne Zustimmung der — ist derselben, außer im Fall einer algemeknen Landes⸗Caloritht (Hunderanc ewnes⸗ — + Eienabaederthelleen in whon der Folge hat, so wird durch Schiedsgericht ent⸗ aft eine Ausgleichung hierfür in Rechnung zu bringen hat. (Art. 16 Bedingnißheftes.) Bestimmungen der Strecken und
1) Reservefonds, um für die den Strecken durch höhere Gewalt (for za maggiore) verursachten Schäden vorzusorgen; 8 1 5 4 2) Reservefonds für die Erneuerung des metallischen Theiles des — 8 3) Reservefonds für die Erneuerung der durch den Gebrauch dienstuntauglich g wordenen Fahrbetriebsmittel (des rollenden Matericlee); 4) Ueberdies wird die Casse für die Vermehrungen des Vermögensstocks geg — 1. Die Vorschriften, die vv; 807 die Casse für die Ver gen betreffen, sind im Bedingnißhefte festgesezt.. „ E Art. 1““ Ablauf der ersten vier Jahre alle Fonds für die lin der üe vorhergesehenen Arbeiten erschöpft oder verhaftet sein sollten, werden e — en für die Erneuerung der Geleise mittelst Stahlschienen mit der bezüglichen besserung und Ergänzung der Geleisbettung, für die Verbesserungen . du einrichtungen, die von der Vermehrung des Verkehrs für alle Linien 8* verlangt werden, von der Casse fur die Vermehrungen des Vermögensstocks be zahlt werden. .21. Für das durch d Betriebs⸗Material wird
Die Tarife und
Gesellschaft Art. 38 und 44 des die Reservefonds sind folgende Art. 19. Für die Erhaltung
Reservefonds gegründet:
getroffen:
8 Ueber des Materiales werden nachfolgende
die Vermehrung des Verkehrs nöthig werdende rollende und von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bedinaniß⸗ beftes vorgesorgt, und wird dasselbe durch Ausgabe von Obligationen der Casse für die Vermehrungen des Vermögensstocks, welche von der Berssebsoeserieaft ausgegeben sind, bezahlt werden. Die Gesellschaft wird ebenso mit dem ro enden und Betriebs⸗Materiale, mit dem die neuen Linien im Anfanze versehen worden sind (erster Dotation), woron Art. 71 des Bedingnißheftes handelt, belastet werden.
Das ganze neue Material wird Eigenthum der Gesellschaft werden. — Die Verzinsung und Tilgung der hiernach emittirten Obligationen erfolgt gleich alls zu La ten Vermehrung des Vermögensstocks. Die Reservefonds und die Casse für Vermehrung des sind bei Auflösung des Vertrages mit Activen und Passiven, also insbesondere . sämmt⸗ erwähnte Casse emittirten Obligationen, durch den Italienischen Staat zu übernehmen. und Art. 59 bis 62 des Bedingnißheftes.) Die Gesellschaft ist hiernach mit dem 1 nicht verantwortlich für eine etwaige für die Reservefonds resp. für die Casse für Vermehrung des Ver⸗ vorgesehenen speziellen Dotationen. Außerdem hat sich der. Staat verpflichtet, innerhalb der Jahre nach Uebernahme des Betriebes eine große Anzahl bestimmter Erweiterungen und Ver⸗ Gesammtbetrage von 84 093 000 Lire für Rechnung des Staates durch die Gesellschaft
(Art. 7 des Vertrages und Anlage B. desselben). 8 8 1 neue durch das Gesetz bereits bestimmte oder noch zu bestim⸗ zur Ausführung zu bringen. Die Summe zu übertragenden Bauten kann bis zu 50 000 000 Lire jährlich betragen. Das Bau⸗ d in 90 Jahren zu amortisirende Obligationen aufgebracht werden, deren Ver⸗ Italienischen Staate dergestalt garantirt wird, daß die Gesellschaft zwar für diese Obligationen übernimmt, indeß die hierfür nöthigen Fonds 14 Tage vor Verfall von dem Italienischen Staate überwiesen erhält. Sollte in einem einzelnen Jahre die Begebung von solchen 3 %gen Obligationen für Neubauzwecke nicht zu einem nach Unsicht der angemessenen Course erfolgen können, so ist die Gesellschaft. verpflichtet, auf Verlangen der erfolgenden Aufforderung bis zu fünfzig Millionen Lire auf gegen eine Zinsvergütung, welche dem durchschnittlichen Ertrage nach den Coursen derselben während des jeweilig ver⸗
zu lassen. (Art. 7 V Die Gesellschaft ist verpflichtet,
Tilgung von dem
Jahr in Vorschuß zu treten, Italienischen Rente,
Die Gesellschaft hat das Vorrecht auf den Betrieb aller neuen im Bereiche ihres Netzes zu Sie muß den Betriek derselben auf Erfordern übernehmen und erhält alsdann der Brutto⸗Einnahme als Vergütung für die Betriebs⸗ 15 000 Lire pro Kilometer, so werden die be⸗ Für Strecken mit außer⸗ bis 77 des
Erreichen die Brutto⸗Einnahmen den Betrag von 15 00 zugerechnet und wie dieses behandelt. 2 besondere Bestimmungen getroffen (vergl. Art. 73 Im 2 ll der Auflösung des Vertrages übernimmt der Staat das rollende und Betriebsmaterial zu dem ermittelten höheren Schätzungs⸗ welcher sich etwa durch mangelbafte, den Bestimmungen
jedoch desjenigen Minderwerthes, 8 1s Nicht minder übernimmt der
e Erhaltung dieser Gegenstände ergeben sollte.
—
Die Auflösung des Vertrages kann außerdem durch Königliche Ordre nach Anhörung des
sellschaft ergangener förmlicher Aufforderung ungeachtet die ihr durch
nicht erfüllt.
Juli jeden Jahres b Die Dioi
auferlegten Verpflichtungen Das Rechnungsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Die Bilanz wird auf den 30. Juni jeden Jahres gezogen. uts ermittelt und festgestellt wie folgt: v“ Art. 58. Von dem nach Abzug aller wie immer gearteter Gesellschaftsspesen und auch nach Abzug der Zinsen und der Amortisationsquoten der vom Staate nicht garan⸗ tirten Obligationen der Gesellschaft sich ergebenden Reingewinn muß jährlich der zwanzigste T rorentnommen werden, um den gewöhnlichen Reservefonds zu bilden. “ Der Rest wird bis zur Höhe von fünf Procent vom eingezahlten Capital unter die Actionaire als Dividende vertheilt. Ein Zehntel des Ueberschusses entnommen werden. Der Ueberrest wird zugewiesen: Zu einem Zehntel dem Verwaltungsrathe, welcher es bis zu drei Viertheilen unter seine Mitglieder und den Rest an die Chefs der Dienstzweige ver⸗ theilen kann; und zu neun Zehnteln zur weitere (Super⸗) Dividende
is 30. Juni des folgenden dende wird nach Art. 58 ta
Heil Helt
muß für den außerordentlichen Reservefonds
Vermehrung der außerordentlichen Reserve oder als an die Actionaire in Gemäßheit des von der
Generalversammlung genehmigten Vorschlages des Verwaltungsrathes.
Im Verhältnisse zur Regierung betreffs deren Betheiligung an dem 7 ½ Procent übersteigenden Reingewiane, muß der obbesagte Ueberschuß, mit Ausnahme des zur Vermehrung der außerordentlichen Reserve einzuzahlenden Theiles, immer als Activum berechnet werden. —
Der nach dem Gesellschaftsstatut errichtete ordentliche Reservefonds ist zur unvorhergesehenen Ausgaben bestimmt. Aus demselben kann auch, wenn der außerordent liche fehlen oder nicht genügen sollte, die zur Ergänzung der jährlichen Dividende nommen werden. Wenn auch der außerordentliche Reservefonds den fünften Capitals erreicht hat, so werden fernere Ueberweisungen an denselben behufs betheiligung des Stazts als Activum behandelt.
Die festgestellte Dividende ist außer den Hauptplätzen Italiens in in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, „Köln bei den Herren Sal. Oppenheim Jun. & Co., „Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie,
„Herrn B. H. Goldschmidt,
Deckung von Reservefonds erforderliche Summe ent⸗ Theil des Gesellschafts⸗ Berechnung der Gewinn⸗
Deutschland zahlbar
n ln
sodann in der Schweiz in Basel bei dem Basler Bankverein, „Zürich bei der Schweizerischen Kreditanstalt, ferner in Genf, Paris, London, Wien und Triest bei den später bekanntzumachenden Stellen.
Die Italienische Mittelmeer Eisenbahn⸗Gesellschaft wird die Bekanntmachungen wegen Ein⸗ berufung von Generalversammlungen und Zahlung der Dividende in mindestens 2 Berliner, 1 Kölner und 2 füddeutschen oder Frankfurter Zeitungen, sowie mindestens in 2 schweizerischen Zeitungen ver⸗ bffentlichen. Drucke — des Originaltertes des Vertrages nebst Bedingnißheft sowie der Statuten können bei den Subscriptionsstellen in Deutschland und der Schweiz eingesehen werden.
Mailand, den 1. Juli 1885.
Der Verwaltungsrath Italienischen Mittelmeer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Subscriptions⸗Bedingungen.
Von dem Actien⸗Capitale der Italienischen Mittelmeer Eisenbahn⸗Gesellschaft sind Lire 42 200 000 = 84 400 Actien vom Snndicats⸗Verkaufe ausgeschlossen worden. Der Betrag von Lire 46 400 000 = 92 800 Aectien ist zum Verkauf in den Hauptstädten Italiens reservirt.
1242 28-Oz2A.
Dieser Verkauf wird zur gleichen Zeit wie die Subscription in Deutschland und der Schweiz erfolgen zum Course von Lire 111 für Lire 100 Nominal = Lire 555 für jede vollgezahlte Actie, welcher Cours
sich einschließlich der Zinsen bis Ende Juli versteht.
Die Subseription auf den Restbetrag
findet 3 Dienstag,
in
Berlin
Lire 46 400 000 = 92 800 Actien
den 7. Juli und Mittwoch, den S. Juli d. J., bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft,
von
Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie, I „ B. H. Soldschmidt, Köln bei Sal. Oppenheim Jun. & Co.,
Hamburg bei M. M. Wa „ L. Behrens Dresden bei der Dresdner
rburg & Co., & Söhne, Bank,
Basel bei dem Basler Bankverein,
Zürich bei der Schweizeris
chen Kreditanstalt,
und in anderen Städten der Schweiz,
Triest bei der Filiale der k. k. priv. österr. Credit⸗Anstalt für Handel und
2 1 Gewerbe und Morpurgo & Parente während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden unter nachstehenden Bedingungen statt:
1) Die Subscription erfolgt auf
Italienischen Mittelmeer Subscriptions⸗Bedingungen welches nebst einer Karte des Eisenbahnnetzes von den vorgenannten Stellen bezogen werder Einer jeden Anmeldungsstelle ist die Befugniß vorbehalten, die Sub⸗ scription auch schon vor Ablauf jenes Termins zu schließen und nach ihrem Ermessen die . jeder einzelnen Zutheilung zu bestimmen. Der Subscriptionspreis ist auf Lire 110,60 für Lire 100 Nominal = Lire für jede vollgezahlte Aetie zuzüglich 4 % Zinsen des Nominalbetrages vom 1. Dieser Preis ist zahlbar: Mark im Verhältniß von ℳ 80,60 für Lire 100,—; der Lire, oder in österr. Währung
werden kann.
Höhe
8 M⸗ „ 5 es Betrages
d. J. bis zum Tage der Abnahm in Deutschland in
in Triest in Francs Gold,
Grund des vorstehenden Eisenbahn⸗Gesellschaft gehörigen
e festgesetzt.
im gleichen Betrage
Prospectus und des Anmeldung
852
s⸗ Formular
Zu dem jeweilig von den Subscriptionsstellen bekanntzugebenden Course; in der Schweiz in Franken, im gleichen Betrage der Lire.
Bei der Subsecription muß eine Caution von zehn Procent des Nominalbetrages hinter⸗ . Dieselbe ist entweder in Baar oder in solchen nach dem Tagescourse zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen, welche die betreffende Subscriptionsstelle als zu⸗
legt werden.
lässig erachten wird. Die Zutheilung wird sobald wie Falle die Zutheilung weniger als unverzüglich zurückgegeben.
Die Abnahme der zugetheilten A Preises (2) geschehen.
Zwei Fünftel „ Zwei Fünftel „ abzunehmen.
Nom. = 30 Actien ist keine su
82
Die in Deutschland auszugebenden Actien sind mit dem deutschen Reichsstempel versehen. Bis zur Fertigstellung der definitiven Titel werden bei der Abnahme Interimsscheine oder Quittungen Für Deutschland werden die Interimsscheine von Quittungen von der
ausgehändigt, welche demnächst zur Erhebung der Interimsscheine von der Direction der Disconto. dem Basler Bankverein und von der Schweizeris
der betreffenden Subscriptionsstelle ausgestellt.
ö 9 8 „ 8 n. Nach vollständiger Abnahme wird die auf den legte Caution verrechnet, bezw. zurückgegeben.
10. August 1885 ungetrennt zu reguliren.
möglich nach
Schl die Anmeldung betr
4 etra
ctien kann vom 16. Juli d. J.
(2) gese Der Subscribent ist jedoch verpflichtet: Ein Fuͤnftel des Nominalbetrages der Stücke spätestens bis einschl. 10. August 1885, 30. Septbr. 1885,
* „ 2 . „ „ 2 1 zugeth Für zugetheilte Betr
e 8 8 ag Abnahme gestattet,
ccessive und si
definitiven Titel dienen. Gesellschaft, für die Schweiz chen Kreditanstalt, und für Trief
8 4⸗ S die
Berlin, Köln, Basel, im Juli 1885.
Direction der Disconto⸗Gesellsch
aft.
Basler Bankverein.
Dividende
Die von der beutigen Generalversammlung der Aktionäre für das Jahr 1884 auf 2 ½ % fest⸗ s 8i 8 . Is. an sowohl an unserer Hauptkasse in Luzern, als bei unsern übrigen Zahlstellen in der Schweiz, Deutschland und Italien mit Fr. 12,50 per Aktie (in Deutsch⸗ land zum Kurse von 80 Pfennig per Franken, mit ℳ 10,—) gegen Ablieferung des betreffenden Coupon
gesetzte Dividende wird vom 30. Juni d.
Nr. 10 spesenfrei ausbezahlt. Die C
den Zahlstellen bezogen werden können.
Zahlstellen in Deutschland: Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin; S Schaaffhausen'scher Bankverein in Köln; v
heim jun. & Comp. und A. und Filiale der Bank für Handel und Industrie in Luzern, den 27. Juni 1885.
n-Zahlung.
nt v on Ro Frankfurt a. M.
Die Direktion der Gotthardbahn.
[16687] Bekanntmachung. Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 5. Juli 1867 gestern erfolgten Aus⸗
loosung von Obligationen der Stadt Krotoschin
sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. 15 45 46 82 168 180 207 277 278
Litt. B. 10 26 29 31 40 42 52 57.
Litt. C. 26 48 52 85 88 102 149 157 160 168 187 195. Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, den vorbeschriebenen Kapitalsbetrag gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschreibung vom 2. Januar 1886 ab bei unserer Gaskasse in Empfang zu nehmen.
Mit dem Schlusse dieses Jahres hört die Verzinsung der ausgelosten Obligationen auf.
Aus der Verloosung des Jahres 1883 sind die Obligationen Litt. C. Nr. 49 und 61 und aus der Verloosung des Jahres 1884 sind die Obligationen Litt. C. Nr. 23 104 107 137 und 141 noch nicht präsentirt worden, weshalb deren Inhaber aufge⸗ fordert werden, den Kapitalsbetrag derselben bei Vermeidung weiterer Zinsverluste gegen Rückgabe der betreffenden Obligationen nebst Talons bei der Gas⸗ kasse zu erheben.
Krotoschin, den 29. Mai 1885.
Der Magistrat.
150 153 155
8 d 8
116685] Bekanntmachung.
Die neuen Zinscoupons V. Serie pro 2. Januar 1886 bis zum Ende der Tilgungsfrist, d i. den 2. Januar 1895, von den 4 prozentigen Gumbinner Stadtobligationen I. Emission sind angefertigt und können gegen Rückgabe der betreffenden alten Talons vom 1. Juli d. Is. ab bei unserer Stadtkasse während der Vor⸗
mittagsdienststunden in Empfang genommen werden.
Gumbinnen, den 23. Juni 1885. Der Magistrat.
52 1152911 Bekanntmachung.
Bei der am 6. Mai cr. stattgehabten Ausloosung der Obligationen des Danziger Landkreises II. Emission sind gezogen worden:
Litt. B. Nr. 3 über 1000 ℳ
2 Stück Litt.
und Nr.:
„vep
rBI3 2* 4428*
H217 243 261 und 898.
kasse gegen Rückgabe der Obligati lichen dazu gehörigen Coupons Empfang zu nehmen.
Danzig, den 9. Juni 1885.
Gramatzki.
15290]
Bei der am 6. Mai c
3. Ausgabe worden:
Ett 201
2 Stück Litt. B. ü
und Nr. 209.
18 Stück Litt.
Nr. 7 35 58
über 1000 ℳ be
8
über
Die ausgeloosten Anleihescheine sitzern mit der Aufforderung bierd
Casse gegen Rückgabe der sungen in Empfang zu nehmen. Danzig, den 9. Juni 1885.
v. Gramatzki.
[11237]
or
der am 19. d. Mts.
vorgen gezogen worden:
n Littra A. die Nummern 56, 5 8 8 B.
gie⸗
hiermit Hen Uenl
8 3 Dieselben werden daß der Betrag dersel
roogf Ebreen
heben ist und daß die Verzinsung
Schivelbein, den 22. Mai 1885. Der Kreisausschuß des Kreises
ane d he c d eee; Graf Baudissin, Land
17 Stück Litt. D. über je 200 ℳ und;
ß der Subscription erfolgen. gt, wird die überschießende Caution
ilte
2 je 200 ℳ und — 58 97 109 136 168 197 250 260 286 322 349 361 410 und 484.
die entsprechenden Capitalabfindungen nuar 1886 ab bei der hiesigen Kreis⸗Commnunal⸗ 5 Anleihescheine sämmtlichen dazu gehörigen Zinsscheine und Anwei⸗
ab gegen Zahlung des
der zu den
553 Juli
Im
Metallbestand. Reichs⸗Kassenscheine. Noten anderer Banken Wechselbestand.... Lombard⸗Forderungen Effecten.
Sonstige Activa
Grundcapital. Reservefondds.. Umlaufende Noten..
Verbindlichkeiten.. Sonstige Passiva...
8,
Danziger
Metallbestaund. Reichs⸗Kassenscheine Noten anderer Banken Lombardforderungen Effekten⸗Bestand . Sonstige Activa Grundkapital Reservefonds. 8 Umlaufende Noten
8
. “
d solche
Sal. Oppenheim jun. & Co.
*
oupons müssen mit Nummernverzeichnissen eingereicht werden, zu welchen Formulare bei
S. O
thschild & S
114 132 159 163 177 194
tzern Aufforderung hierdurch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 2. Jannar 1886 ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗
In
onen mit sämmt⸗ in
und Talons
Der Kreis⸗Ausschuß des Landkreises Danzig.
Bekanntmachung. „am 6. cr. stattgehabten Ausloosung der Anleihescheine des Landkreises Danzig — — sind folgende Nummer
gezogen
r je 500 ℳ und zwar Nr. 103
zwar 207 221 werden den Be⸗ urch gekündigt, vom 2. Ja⸗
„ 4ʃ8
der
Der Kreis⸗Ausschuß des Landkreises Danzig.
ommenen Aus⸗
osung der Schivelbeiner Kreis⸗Obligationen
8 über je 300 ℳ, C. „ Nummer 13 über 75 ℳ gestalt gekündigt, 8 de ag vom 1. Oktober d. Is. ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse abzu⸗
„ 150 ℳ,
„
des Kapitals
mit dem genannten Tage aufhört.
Schivelbein. rath.
n Betrag hinter⸗ unter 15000 Lire bis zum
Fventuelle weiter
begebenen, Wechseln
(16888 ) Leipz
Metallbestand estand an
2 — — — Sonstige Kassenbestände
Bestand an Wechseln.
8 82
Effekten..
2 2
Das Grundkapital.. Der Keservefond.
bindlichkeiten: a. Giro⸗Creditoren b. Check⸗Depositen
Die sonstigen Passiven. Weiter begebene im Inl
[16888]
Metallbestand Reichscassenscheine. Noten anderer Banken Sonstige Cassenbestände. Wechselbestand Lombardforderungen Effecten “ Täglich fällige Guthaben Sonstige Activa
Grundcapital.. Reserve⸗-Fonds .. Banknoten im Umlauf Sonstige täglich fällige lichkeiten 8
An eine Kündigun „Verbindlichkeiten Sonstige Passiva
bare Wechfe [16895]
Activa. Kassebestand. u11X4X“ Darlehen gegen Hypothek Darlehen gegen Unterpfand Conto⸗Corrent⸗Debitoren Effecten Verschiedene Debitoren. Bank⸗Gebäude in Olden⸗ burg und Brake.. Bank⸗Inventar.
Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten.
8
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
(18887I Kölnische Privatbank.
Uebersicht vom 30. Juni 1885. Activa.
Passiva.
Täglich fällige Verbindlichkeiten⸗ An eine Kündigungsfrist gebundene
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebener im Inlande zahlbaren Wechseln ℳ 144,400.
Privat⸗Actien⸗Bank. Status am 30. Juni 1885. Activa.
Passiva. Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ epositen⸗Kapitalien
Verbindlichkeiten im
Inla
Geschäfts⸗Uebersicht vom 30. Juni 1885. Activa.
Reichskassenscheinen. „ Noten anderer Banken
2
Lombardforderungen.
8 „sonstigen Activen Passiva.
Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗
. ₰ A.
Die Direction des Leipziger Kassenverrius.
Commerz⸗Bank in Lübeck.
Status am 30. Juni 1885. Activa.
Passiva. Verbind⸗ gsfrist gebundene
Weiterbegebene im Inlande zahl⸗
AETI—
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00 ◻ 8 . - RSESTSS
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02 HSUgnINo —₰½.
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98 . SS
—
[16690] Wochen⸗Uebersicht der Städtischen Bank zu Breslau am 30. Jnuni 1885. Metallbestand: 1 078 112 ℳ 94 ₰. Reichskassenscheinen: 2635 ℳ Bestand 1, anderer Banken: 588 300 ℳ Wechsel: . 7 354 ℳ 40 ₰. Lombard: 3 775 700 ℳ * 846,800 Efehen: — — ₰. Sonstige Aknva: .e.*“ - 7,327,600 assiva. Grundkapital: 3 000 000 ℳ%ℳ Re⸗ 427,700 serve⸗Fonds: 600 000 ℳ Banknoten im Umlauf: —*— 2 925 400 ℳ Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ 809,2 0 Kapitalien 3 507 750 ℳ An Kündigungsfrist ge⸗ 4 bundene Verbindlichkeiten: — ℳ Sonstige Passiva: 3,000,00 6404 ℳ 65 ₰. Eventuelle Verbindlichkeiten aus 750,000 weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechseln: 579,500 2,931,30)
[16889] Z 13,000
Activa.
Bestand an
Uebersicht der Provinzial⸗Aetien⸗Bant des Großherzogthums Posen am 30. Juni 1885. Aetiva: Metallbestand ℳ 611,284. Reichskassen⸗ scheine ℳ 1780. Noten anderer Banken ℳ 36,300. Wechsel ℳ8 575 Lombardfordecungen
4,383,575. ℳ 1,529,700. Sonstige Activa ℳ 401,090. rdkapital ℳ 3,000,000. Reserve⸗ 3 ℳ 750,000. Umlaufende Noten ℳ 1,776,100. nstige täglich fällige Verbindlichkeiten ℳ 172,007. eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ eiten ℳ 1,089,681. Sonstige Passirva ℳ 42,191. eiter begebene, im Inlande zahlbare Wechsel 02,447.
De
Die Direetion.
Bremer Bank. Uebersicht vom 30. Juni 1885. Activa:
268,473 3,011,691 3,000,0
750,000
——
Gesa
ℳ
0 5— S — 00 0—2 0
9 22 02 S 0 900 — 80
— —,—
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1— Sb 00 SSGSSSS⸗
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ð—6 Sn —2—Sg=FV x
2
Passiva: ℳ
2
Grundkapital Reservefonds Petemlaee .. ... Sonstige, täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten. ““ An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten Creditoren h““ Verbindlichkeiten aus weiter gebenen, nach dem 30. Juni Verzinsung der Einlagen auf Con 4
ℳ 1,016,277.
2 4 8
—
Verschiedene Bekanntmachungen. [16896]
Norddeutsche Bank in Hamburg.
Status ultimo Juni 1885
bei en
nkhauptstelle ... 3,185. chsel. 708.
W 15,993,706. 19,836,302.
eservefonds Unterpfand ℳ 267,602. mit 8 12,060. 383,200.
21,265.
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S ◻
Ox& S 900 * 8
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— — — 902.— 0 Do
Dwidenden von 1884. “ Hamburg, den 30. Juni 1882 Die Dire
11“
7 7
,.—00510
—₰‿
1,000. — V
Monats Uebersicht
der Oldenburgischen Spar⸗ und Leih⸗Bank pro
1. Juli 1885
Passiva.
1
5
Actien⸗Kapital Reservefonds Einlagen: Bestand am 1. Juni 188 Neue Einlagen im
0
00 ◻ So SS S⸗2 S S
Rückzahlungen im
Monat Jani 1885
estand am 30. Juni 1885 .23 335 831 Davon stehen ca. 93,60 % auf halb⸗ jährige Kündigung à 4 %.) 589 906
1 227 926
Lonto⸗ t⸗Creditoren Verschiedene Creditoren
29 6201
2
75 55 29 620 1755