1885 / 162 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jul 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Hiernach hat die Produktio in 17 Jahren um 56 %, die Au fuhr dagegen um 124 % zugenommen. Daß der Verbrauch an Kohlen bei der außerordentlichen Zunahme der Zahl der Dampf⸗ schiffe, sonstiger industrieller Anlagen sowie des Gasverbrauches sich verringern werde, ist nicht anzunehmen; wohl aber entsteht die Frage, ob Großbritannien auch in Zukunft stets in der Lage sein wird, die erforderlichen ungeheuren Kohlenmengen zu liefern. Die englische Regierung ernannte im Jahre 1866 eine Kommission bedeutender Eeologen, welche den gesammten Kohlenreichthum des Landes schätzen sollte. Nach dem im Jahre 1871 erstatteten Berichte derselben sollte zu der Zeit der Gesammtvorrath an Kohlen in England, ein⸗ schließlich aller in Ausbeute befindlichen Minen und der noch nicht erschlossenen Lager 146 480 000 000 t betragen. Seit jener Zeit sind nachweislich 1 780 000 000 t gefördert, so daß beute noch 144 700 000 000 t Kohlen vorhanden sein müßten. Spätere Nach⸗ forschungen haben jedoch ergeben, daß jene Zahl zu hoch gegriffen war. Bei den Untersuchungen bewegte man sich zwischen den Grenzen von Kohlenlagern von 30 cm Dicke bis 1200 m unter der Oberfläche, indem man von dem Standpunkte ausging, daß eine Bearbeitung von Adern unter 30 ecm sich der Material⸗ und Arbeitskosten wegen nicht lohnen würde, Kohlen in einer Tiefe von mehr als 1200 m aber kaum vorkommen dürften, und wäre dies der Fall, die Gewinnung so⸗ viel technische Schwierigkeiten bieten würde, daß die Kosten zum Ge⸗ winn in keinem Verhältniß ständen. Eine Tiefe von 1200 m ist aber überhaupt noch nirgends erreicht. Die tiefste Kohlengrube ist die von Afhton Moß bei Manchester, welche 1881 eine Tiefe von 860 m hatte; Gruben bei Dukinfield in der Nähe von Wigan sind 630 bis 734 m tief. Entsprechend den verschiedenen Annahmen bei der Schätzung des ganzen Vorraths wird auch der Zeitpunkt, an welchem ein Erlöschen desselben eintreten muß, ganz verschieden an⸗ gegeben, und zwar schwankt die Angabe zwischen 106 und 261 Jahren. So unverbältnißmäßig diese Ziffern auch von einander abweichen, so werden doch die künftigen Generationen jedenfalls den Augenblick er⸗ leben, wo der Vorrath gänzlich versiegt ist, namentlich, wenn so verschwenderisch weiter gewirthschaftet wird, wie dies in England geschieht, wo jährlich viele Tausende von Tonnen Kohlen zum Zwecke des Komforts unausgenutzt in den offenen Kaminen verbrannt werden. Welche gewaltigen Kohlenmengen jährlich verbraucht werden, mag folgendes Beispiel nachweisen. Im Jahre 1883 wurden nach der oben gegebenen Uebersicht rund 163 750 000 t Kohlen gefördert, eine Menge, die einen Klotz von einer Quadrat⸗ meile Basis und 50 m Höhe oder eine Mauer um die ganze Erde von 5400 Meilen Länge und 1,8 m Höhe und Dicke liefern würde. Die während der letzten 30 Jahre, in denen zuverlässige Angaben vorliegen, gewonnenen Massen würden dagegen eine Säule von etwa 50 000 Meilen Höhe und 2,8 m Durchmesser ergeben, die also bis zum Monde hinaufreichen würde.

Der Cours für die hier zahlbaren österreichischen

Silbercoupons ist auf 163,25 für 100 Fl. österr. Silber herabgesetzt worden.

Die „New⸗Yorker Hdls.⸗Ztg. schreibt in ihrem vom 3. d. M. doaotirten Wochenbericht: Das ohnehin stille Geschäft am Waaren⸗ und Produktenmarkt wurde in der verflossenen Woche außerdem durch das Herrannahen der Feier des Unabhängigkeitsfestes störend beeinf2lußt. Weizen fand für Export wieder sehr wenig Beachtung und konnte, ebenso wie Mais, welcher ach letzterer Richtung ziemlich viel Nachfrage hatte, die höchsten Notirungen nicht behauxpten. Weizenmehl erfreute sich zunehmenden Konsumbegehrs und für die meisten Sorten festerer Preistendenz, die jedoch gegen Schluß einer willigeren Stimmung Raum gab. Ueber das Befrachtungsgeschäft ist nichts Neues zu berichten. Baumwolle stellte

sich bei ruhigem Terminhandel und nach häufigen Preisfluktuationen eine Kleinigkeit niedriger als am Schluß der letzten Berichtswoche; dis⸗ ponible Waare blieb für Export beachtet. Brasilkaffees haben trotz nur mäͤßiger Frage, in Folge beschränkten Angebots, im Werthe an⸗ gezogen; reinschmeckende Sorten waren lebhafter, und namentlich für ostindische Kaffees fest. Rohzucker ist bei äußerst stillem Geschäft im Werthe nominell unverändert geblieben. Am Theemarkt gab sich Angesichts der ununterbrochenen Stille eine willigere Stimmung kund. Schmalz, Schweinefleisch und Speck verkehrten während des größeren Theils der Woche in fester Haltung,

aber in Sympathie mit den Getreidemärkten am Schluß neuerdings williger gewesen, ohne an Lcbhaftigkeit gewonnen zu haben. Terpentinöl konnte einen Anfangs der Woche erzielten Avanz nicht behaupten; Harz war begehrt und schließt fest zu vor⸗ wöchentlichen Notirungen. Raffinirtes Petroleum ruhig und fest. National Transit Pipe line Certificates, die Dienstag bis 96 C. ge⸗ stiegen und gestern bis 89 C. gewichen waren, eröffneten heute zu 91 ¼ und avancirten fast ohne Unterbrechung bis 97 ⅛½ C. Nach kurz⸗ weiliger Reaktion bis 96 C. schloß der Markt steigend zu 96 C G. In der Lage des Metallmarktes ist keine wesentliche Besserung eingetreten. Der Import fremder Webstoffe beträgt für die heute beendete Woche 1 506 473 Doll. gegen 1 918 592 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres.

Leipzig, 13. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Reichsgerichts wurde in der Prozeßsache Farbwerke vor⸗ mals F. Bayer u. Co. in Elberfeld gegen die Aktiengesell⸗ schaft für Anilinfabrikation Berlin, das Crocein⸗Scharlach⸗ Patent hetreffend, die Klage der Elberfelder Fabrik unter Verurthei⸗ lung derselben in die Kosten abgewiesen.

Chemnitz, 14. Juli. (W. T. B.) In einer gestern Abend hier stattgehabten, von etwa 150 hiesigen Industriellen und Gewerbtreibenden besuchten Versammlung wurde beschlossen, im Jahre 1886 hier eine allgemeine sächsische Gewerbe⸗ und Industrie⸗Ausstellung zu reranstalten, welche Erzeugnisse aus dem Königreich Sachsen, der Proeinz Sachsen, den sächsischen Herzogthümern und dem Herzogthum Anhalt umfassen soll. Den Vorsitz bei der Versammlung führte der frühere Reichstagsabgeord⸗ nete Vopel. In Verfolg des gefaßten Beschlusses wird man bemüht sein, für das Ausstehungsprojekt die Mitwirkung aller betheiligten

Kreise zu gewinnen. (W. T. B.)

Glasgow, 13. Juli.

von Roheisen betrugen in der vorigen Woche

10 100 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Bradford, 13. Juli. (W. T. B.) Wolle rubig, Garne

ruhiger, ein⸗ und zweifache Garne flauer, Fancygarne fest, Stoffe

geschäfte los.

Die Verschiffungen 7700, gegen

Verkehrs⸗Anstalten

Den Personen, welche Waaren mit der Packetpost nach der Schweiz schicken, entstehen, wie wir hören, häufig Weiterungen und hohe Zollkosten dadurch, daß die Sendungen nicht von genau tarif⸗ mäßig lautenden Zoll⸗Inhaltserklärungenbegleitet sind. Damit die Versender vor solchen Nachtheilen sich bewahren, machen wir auf nachfolgende schweizerische Zollvorschriften besonders aufmerksam. Der Inhalt der zollpflichtigen Sendungen nach der Schweiz muß der Gattung nach in den Zoll⸗Inhaltserklärungen bezeichnet sein, da anderenfalls die Sendungen dem höchsten Zollansatz unterworfen werden. Die Gattung des Inhalts muß außerdem unzweideutig

czeichnet werden. Eine zweideutige Bezeichnung zieht die höchste Zollgebühr nach sich, welche nach Maßgabe der Gattung auferlegt werden kann. Sind Waaren verschiedener Gattung, welche ver⸗ schiedenen Zollsätzen unterliegen, zusammen verpackt, so ist die Menge jeder einzelnen Waare anzugeben. Geschieht dies nicht, so wird der gesammte Inhalt den Zollgebühren derjenigen in der Sendung enthaltenen Waarengattung unterworfen, welche dem höchsten Zollsatze unterliegt. Hamburg, 13. Juli. (W. T. B.) Der Postdampfer „Hammonia der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute Nach⸗ mittag auf der Elbe, der Postdampfer „Lessing“ derselben Gesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New⸗Pork eingetroffen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Frankreich.

Durch Erlaß des Präsidenten der französischen Republik vom

2. Juli 1885, ist die Einfuhr von Früchten und Gemüsen, die im

Boden oder an der Oberfläche des Bodens wachsen (poussant dans

le sol ou à niveau du sol), aus Spanien nach Frankreich zu Lande und zu Wasser bis auf Weiteres verboten.

Berlin, 14. Juli 1885.

Der Verein deutscher Ingenieure, mit seinen fast 5400 Mitgliedern und 29 Bezirksvereinen eine der bedeutendsten Vereinigungen auf technischem Gebiete, hält seine XXVI. Haupt⸗ versammlung in diesem Jahr in Stettin in den Tagen vom 17. bis 19. August ab. Dank dem Entgegenkommen der dortigen Behörden und großen industriellen Werke wird den Theilnehmern Gelegenheit geboten werden, die bedeutenden öffentlichen Anlagen und die mächtig emporblühende Industrie von Stettin und seiner Um⸗ gebung aus eigener Anschauung kennen zu lernen.

Von den in den Sitzungen zu verhandelnden Gegenständen sind als allgemein interessant die Berichte der vom Verein eingesetzten Kommissionen zu erwähnen, welchen folgende Aufgaben gegeben waren: 1) Prüfung der Industrieschutz⸗Gesetze (Patent⸗, Muster⸗ und Marken⸗ schutz⸗Gesetze). 2) Berechtigungen der Realgymnasien. 3) Die Ein⸗ führung eines metrischen Schraubengewinde⸗Systems. 4) Die prak⸗ tische Ausbildung der Maschinentechniker.

Von den Anträgen der Bezirksvereine, soweit sie nicht innere Vereinsangelegenheiten betreffen, sind diejenigen des Frankfurter Be⸗ zirksrvereins zu erwähnen, welche geeignete Schritte zur Förderung des technischen Standes vorschlagen, ferner des Hamburger Bezirks⸗ vereins, um Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Dampfkessel⸗ Flammrohren anzubahnen, des Magdeburger und Hamburger Bezirks⸗ vereins, welche sich auf die Wirksamkeit der technischen Sachverstän⸗ digen und Schiedsgerichte beziehen.

An Vorträgen sind bis jetzt die folgenden zugesagt: 1) Dr. Delbrück: Ueber die Entwickelung der deutschen Cementindustrie und über die Methoden der Untersuchung des Cements unter Vor⸗ führung der dazu erforderlichen Apparate. 2) Direktor Haack: Ueber die Entwicklung des Eisen⸗ und Stahl⸗Schiffbaues in Deutschland im Allgemeinen, sowie über den Schiffbau Stettins im Besonderen. 3) A. Martens: Ueber neuere Festigkeitsprüfungsmaschinen. 4) Dr. F. Fischer: Ueber Ausnutzung der Wärme im Dampffkesselbetriebe. (Ueber einen fünften angemeldeten Vortrag schweben Verhandlungen.) Nordhausen, 12. Juli. (N. A. Ztg.) Eine Sendung Palmen⸗ stämme aus unseren neuenafrikanischen Kolonien, wohl die erste ihrer Art, welche nach Deutschland gelangt, ist gestern hier ein⸗ getroffen. Die Gärtnerfirma Karl Kaiser hierselbst war die Empfän⸗ gerin. Es sind meist Cycadeen, darunter äußerst seltene Arten. Einige Exemplare konnten auch von dem sachkundigen Empfänger nicht bestimmt werden und sind, allee Wahrscheinlichkeit nach, wenig⸗ stens noch nicht nach Europa gekommen. Die Einfuhr der Sendung wurde in Hamburg inhibirt, weil nach der Reblauskonvention der Import von Pflaͤnzen aus England verboten ist. Es war nun für die Firma Karl Kaiser äußerst wichtig, ohne langen Zeitverlust in den Besitz der Palmenstämme zu kommen. Sie wandte sich an das Reichsamt des Innern und hatte die freudige Genugthung, so⸗ fort ein Antwortschreiben des Inhalts zu bekommen, daß die Einfuhr der Pflanzensendung nach einer durch einen vom Reichskanzler zu er⸗ nennenden Sachverständigen vorgenemmenen Untersuchung auf Reb⸗ laus zu gestatten sei, falls glaubhaft nachgewiesen werde, daß die Ge⸗ wächse nur den Weg über London genommen hätten und aus Afrika stammten. Diese Forderungen wurden schleunigst erfüllt und die Einfuhr freigegeben. Nebenbei sei noch erwähnt, daß bei direkter Dampferverbindung 200 erspart worden wären, welche der Empfänger für das Umexpediren über London zahlen mußte.

Von dem „Anzeiger des Germanischen National⸗ Museums' ist soeben die Nr. 19 I. Bandes für Juli 1885 aus⸗ gegeben worden. Die Chronik des Museums hat von einem Legat in Höhe von 500 zu berichten, welches der in Darmstadt ver⸗ storbene Kreisgerichts⸗Assessor Momberger dem Museum hinterlassen hat. Die Jahresbeiträge haben sich durch neue Anmeldungen, dar⸗ unter eine ganze Reihe aus Berlin, vermehrt. Die Sammlungen sind außer durch Geschenke auch durch Ankäufe vermehrt worden. Die letzteren umfaßten mehrere Fundgegenstände aus Pfahlbauten des Neuenburger Sees, eine weitere Anzahl Schmuckgegenstände, Waffen und Geräthe von dem Leichenfelde bei Mertloch, eine Einbanddecke des 15. Jahrhunderts, ein gedrechseltes, eingelegtes Pulverhorn aus dem 17. Jahrhundert, ein unbekanntes mathematisches Instrument aus demselben Jahr⸗ hundert, Goldgulden Joachims I. und Albrechts von Brandenburg und eine ganze Anzahl von Medaillen auf Brandenburgische Fürsten, auf Kaiser Karl V. ꝛc. Auch das Archiv und die Bibliothek haben durch Ge⸗ schenk und Tausch Zuwachs erhalten. Zu dem in den früheren Heften veröffentlichten Verzeichniß der Ankäufe für die Bibliotbek des Handels⸗Museums folgt hier ein Nachtrag. Aus dem Verwaltungs⸗Ausschuß ist der Geheime Regierungs⸗Rath Prof. Waitz in Berlin ausgetreten. Der 18. Bogen der „Mit⸗ theilungen aus dem Germanischen National⸗Museum“ bringt eine (noch nicht abgeschlossene) Abhandlung über karolingische Gold⸗ schmiede⸗Arbeiten. Dieselbe bespricht und schildert die in den Gräbern bei Mertloch in der Rheinprovinz aufgefundenen Schmuck⸗ sachen, welche zum größten Theil erworben werden konnten. Die schönsten Stücke sind Fibeln, deren etwa 30 in das Museum gekommen, und von denen die Zierscheiben einer ganzen Anzahl im Text abgebildet sind. Armringe sind schon seltener, weil diese wohl in der Karolingischen Zeit bereits außer Gebrauch gekommen waren; von solchen sind nur 4 vorhanden; dagegen fanden sich mehrere kleinere Bronze⸗Ringe, sil⸗ berne Ohr⸗ und Finger⸗Ringe (von letzteren sind mehrere abgebildet) und eine große Zahl von Ketten; ferner Nadeln, Gürtelschnallen ꝛc. Ein eiserner Gürtelbeschlag aus einem Frouengrabe hat die außer⸗ gewöhnliche Länge von 0,39 cm und ein Gewicht von 0,74 kg. Das höchst interessante Stück ist auf einer besonderen, der Nummer bei⸗ gegebenen Tafel abgebildet. Zopfartige Flechten, theils aus Silber⸗, theils aus Goldfäden (richtiger vergoldeten Kupferfäden) gebildet, sind in das Eisen eingeswlagen. Wie dieser Gürtel, so sind übrigens auch alle anderen Schmucksachen nur in Frauengräbern gefunden worden. Endlich enthält die Juli⸗Nummer des Anzeigers auch den 4. Bogen des Katalogs der Gemäldegalerie des Germanischen Museums. Derselbe setzt das Verzeichniß mit Nr. 185 und dem Namen des Hans Baldung Grien fort. Von diesem Meister besitzt die Galerie 4 Ge⸗ mälde Gwei allegorische Frauengestalten, eine heilige Familie und die Erschaffung der Eva; das letztere Bild jedoch ist ihm nicht mit Sicherheit zuzutheilen). Dann folgt eine Kreuztragung von dem Meister des Meßkircher Altars, vielleicht Bartel Beham. Albrecht Dürer ist, nach der Rücknahme und dem Verkauf des berühmten Bildnisses des Hieronymus Holz⸗ schuher, noch mit 5 Gemälden vertreten, nämlich dem die stympha⸗ lischen Vögel mit Bogen und Pfeil bekämpfenden Herkules (zu welchem die Darmstädter Galerie den Handzeichnungs⸗Entwurf besitzt); der Beweinung des Leichnams Christi (Stiftung der Holzschuher für die Sebaldskirche, wo jetzt eine alte Kopie, während die Münchener Pinakothek eine freie Wiederholung besitzt); den berühmten über⸗ lebensgroßen Kniestück⸗Bildnissen Karls des Großen und Kaiser Sigismunds (beide für den Aufbewahrungsort der Reichskleinodien in der Spitalkirche zu Nürnberg gemalt); endlich dem Bildniß des Kaisers Maximilian (Variante des Bildes von 1519 im Belvedere zu Wien, nach der auf dem Reichstage zu Augsburg gemachten Zeichnung in der Albertina) An Dürer reiht sich Hans von Kulmbach (Hans Süß) mit 6 Gemälden (5 Heiligen⸗ bildern: Georg, Papst Martinus, Laurentius und auf der Rückseite Quirinus, Cosmas und Damianus, und einer Auffindung des heiligen Kreuzes) und ein weiteres, das seine Richtung zeigt. Auf 3 Bilder

aus der Nürnberger Schule und der Zeit von 1520 bis 3. folgt dann Hans Leonhard Schäufelein mit 8. (hemälde (Christus am Kreuze, Judith und Holofernes, die heilige Brigitta der heilige Onufrius, zwei Darstellungen aus seinem Leben miß anderen auf der Rückseite, der heilige Hieronymus, die Befreiung Petri aus dem Kerker, die heilige Jungfrau von den Aposteln 1n Grabe getragen). Von Albrecht Altdorfer hat das Museum 4 Bilder von denen das eine die Kreuzigung. die anderen drei Szenen aus dem Leben der Heiligen Stephan und Quirinus darstellen. Dann folgen Melchior Feselen, (gest. 1538 zu Ingolstadt) mit 3, Michael Osten⸗ dorfer (gest. 1559 zu Regensburg) mit 2 und Matthias Grünewalt aus Aschaffenburg mit einem Bilde (das jüngste Gericht) sowie 3 Gemälde aus der Schule von Aschaffenburg. Lucas Cranach (Müller) der Aeltere ist durch 11 Nummern revpräsentirt (darunter Bildnisse Luthers, des Doktor Christoph Scheurl, des Königs Chri⸗ stian II. von Dänemark und des Markgrafen Kasimir von Branden⸗ burg). Dazu kommen noch zwei Nummern aus seiner Schule (Bild⸗ nisse der Reformationsfürsten). Der jüngere Lucas Eranach ist vier⸗ mal vertreten (darunter Allegorien auf den Sündenfall und die Er⸗ lösung). Dann folgt Sebastian Daig aus Nördlingen (gest. 1575) mit 5 Gemälden und einem in seiner Art. Zwei Bilder zeigen die Richtung des Hans von Culmbach undstammen vielleicht von einem der beiden Lautensach Einige andere sind nicht zu bestimmen, zeigen Nachahmung Dürerz. Holbeins oder den Charakter der oberdeutschen und fränkischen Schule. Von dem Schüler Dürers, Georg Pencz (gest. in Nürnbe

um 1550) besitzt das Museum ein Bildniß des österreichischen Feld⸗ hauptmanns Sebald Schirmer und eine Wiederbolung des auch sonst häufig kopirten heiligen Hieronymus von Qu. Massys. Endlich sind noch verzeichnet Hans Schöpfer der Aeltere und der Jüngere (beide in München thätig und 1564 bezw. 1610 gestorben) mit je einem Bildniß, sowie Hans Grimmer (um 1560) mit zwei Porträts, jedoch ist die Bestimmung bei den letzteren beiden nicht sicher.

Amsterdam, 13. Juli. (W. T. B.) Heute fand die feier⸗ he Eröffnung des Ryksmuseums (Museum der schönen Künste) durch den Minister des Innern, Heemskerk statt. Der Feier wohnten der Prinz zu Wied, die Minister, die Spitzen der Behörden und im Auftrage der französischen Regierung eine Kommission von Künstlern bei.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Hr. Emil Thomas beschließt im Laufe der nächsten Woche sein erfolgreiches Gastspiel und zwar in der Gesangsposse „Der Aktienbudiker“, in welcher er als Knötschke von unwiderstehlicher Komik ist. Aus diesem Grunde findet auch morgen die letzte Aufführung des Schwanks „Der Raub der Sabine⸗ I11“”“ 8

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine,⸗ Band LVI. Heft 1. Inhalt: Zur Strategie und Taktik Napoleons. Die taktischen Formen unserer Feld⸗Artillerie. England als Kriegsmacht. Von Spiridion Gopöͤevic. Neuere Erscheinungen bei der russischen Kavallerie. Von A. v. Drygalski. Bauart, Ein⸗ richtung und Bewältigung der französischen Sperrforts. Eine handschriftliche Langensalzaer Chronik. Aus ausländischen Militär⸗ Zeitschriften. Verzeichniß der neu erschienenen Bücher und der größeren in den militärischen Zeitschriften des In⸗ und Auslandes enthaltenen Aufsätze. (II. Quartal 1885.)

Mittheilungen des Deutschen Schulvereins. Nr. 15. Inhalt: Zur Geschichte des Deutschthums in Oesterreich. Verlegung der diesjährigen Hauptversammlung. Fertalordnung an den Vereinskindergärten. Schulgründungen und Unterstützungen. Ortsgruppentage. Versammlungs⸗ und Festkalender. 2. Ver⸗ zeichniß der Bücherspenden für den Deutschen Schulverein. Orts⸗ gruppen in Süd⸗Amerika.

Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 40. Inhalt: Beitragspflicht zu den Kreisabgaben. Kommunal⸗Einkommensteuer; der Abgang am Einkommen und der Verlust des Einkommens im Laufe des Steuerjahres. Srreitige Kommunalverhältnisse; Betheiligung eines Vertreters des öffentlichen Interesses sowie der Besitzer der Grundstücke, über deren kommunale Verhältnisfe entschieden werden soll, am Verwaltungsstreitverfahren. Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Wegebaustreitsachen nach Abs. 5 und 6 des §. 56 Zust⸗Ges. vom 1. August 1883, insbesondere die Voraussetzung für die Erstattungsklage Materielles Wegerecht, insbesondere nach dem Schlesischen Wegereglement. zege⸗ verbreiterung aus Anlaß der Umwandlung eines öffentlichen Weges in eine Chaussee. Zuständigkeit zur Handhabung der Chaussee⸗ baupolizei und der Wegepolizei hinsichtlich der Chausseen. Inhalt der Chausseebaupflicht hinsichtlich der Chausseegräben. Umwandlung in gepflasterte Rinnsteine innerhalb eines Stadt⸗

Mittheilungen für die öffentlichen Feuerversiche⸗ rungs⸗Anstalten. Nr. 10. Inhalt: Feuerwehr und Feuers⸗ brünste in Berlin im Jahre 1884. Statut und Verwaltungsord⸗ nung der Westfälischen Feuerwehr⸗Unfallkasse vom 1. Oktober bezw. 18. November 1884. Zur Statistik der Hagelschäden und der Hagelversicherung in Bayern im Jahre 1883 bezw. 1879 1883. Verwaltungsergebnisse pro 1884: der Hamburger Feuerkasse; der Neuvorpommerschen Feuerversicherungs Sozietät für Gebäude pro 1. November 1883/84; der Landes⸗Brandversicherungs⸗Anstalt des Herzogthums Braunschweig mit Rückblicken auf frühere Jahre. Berichtigungen.

Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes. 1885. VI. Heft. Inhalt: Abhandlungen. Vermischte Abhandlungen: Allgemeine Eigenschaften der zwangläufigen ebenen kinematischen Ketten. Von Martin Grübler, Privatdozent für Mechanik am Polytechnikum in Zürich. Hierzu der Sitzungsbericht vom 1. Juni 1885. Jahalt: Vereinsnachrichten. Ueber das Lehrlingswesen der Staatseisenbahn⸗Werkstätten. Ueber Tinten. Ueber künstliches Elfenbein.

Die Umschau auf dem Gebiete des Zoll⸗ und Steuer⸗ wesens. Juli⸗Nummer. Inhalt: Das neue Württembergische Branntweinsteuergesetz. Zolltechnische Unterscheidungsmerkmale für die Waarenabfertigung (Fortsetzung). Erleichterungen bei dem Verfahren in Zoll⸗ und Steuerprozessen in Preußen. Zoll⸗ und Steuer⸗Technisches: Die neuen Gesetze vom 22., 27, und 29. Mat d. J. Tarasätze für Kraftmehl ꝛc. und Nudeln. Chemische Untersuchung von Wollstoffen. Ueber Asbestspinnerei. Betriebs⸗ anmeldung für Hefengefäße. Brennereibetrieb in Ungarn. Ueber Eährfristen. Glaesers Maischmesser. Entrippen von Taback⸗ blättern in Theilungslägern. Entziehung der Abgaben: Neue De⸗ fraudationsarten. Reichsgerichtserkenntnisse: vom 71. 85, Stempelpflicht von Schuldverschreibungen; vom 6./2. 85, Erschwerung der Amtsausübung; vom 16./2. 85, Ausspielung geringwerthiger Gegenstände; vom 17/2. 85, Verletzung des amtlichen Verschlusses. 8g Verkehr mit dem Auslande: Tarifentscheidungen ꝛc. in der Schweiz, in Spanien, in Tunis, in den Vereinigten Staaten, in den Nieder⸗ landen, in Schweden, in Rußland. Verschiedenes: Bestimmung des Rauminhalts der Fässer. Berichtigung. Neue Bücher. Personalnachrichten. Anzeigen. Unterm Strich: Der poetische Reichszöllner (Fortsetzung).

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsn Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

zum Deutschen Reichs⸗

8

Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Dienstag, den 14. Juli

Die in Gemäßheit des

2

—.

2

3

5.

Korkholz, unve Konzentrirter

Gewerbe und Handel.

Benennung der Waaren: Gemüse jeder uürt (mit Ausnahme von Kartoffeln), frisches und getrocknetes, (§. 50), Cichorie als Kraut und Wurzel, unzubereitet per Pud brutto Kümmel, Koriander und Senf, getrocknet und MZI1AFF Citronen⸗, Apfelsinen⸗ und Pomeranzenschalen, trockene ohne Zucker, gesalzene Pomeranzenschalen und Pome⸗ ranzennüsse (unreife, getrocknete Pomeranzen) per Pud Eßwaaren, nicht besonders genannte . per P. br. Nur auf russischen Schiffen importirte frische Fische sind zollfrei.

2) Rohe und halbrohe Stoffe. Baumaterialien, und zwar: 1) und 2) unverändert. 3 3) Cement, Cement⸗Ziegel und Fliesen, Puzzollan,

gebrannter Gyps oder Alabastr p. P. Edelsteine, echte und künstliche, ohne Einfassung; echte Perlen, lose und auf Schnüren, Granaten, echte und künstliche Korallen in unverarbeiteten und undurch⸗ bohrten Stücken. öʒc11141“”“ Künstliche Kompositionen für Mosaiken und künstliche unverarbeitete Korallen. Gagat oder schwarze Ambra, Perlmutter, Schildpatt, Bernstein, Meerschaum unverarbeitet, Email in Stücken und als Pulver (mit Ausnahme der laut §. 118 zu verzollenden blauen) und Elfen⸗ und Mammuthbein

per Pud

Anis,

Schwefel: 1 1) in rohem Zustande, ungereinigt 2) gereinigt, sowie Schwefelblumen.. Theer jeder Art, Holz⸗, Steinkohlen⸗ und Bergtheer, Holzpech, flüssiges oder dickgekochtes, Bergpech, flüssiges oder dickflüssiges (mit Ausnahme des Bergwachses, welches nach §. 26, P. 6 verzollt wird), sowie Vogel⸗ rarbeitetes. Süßholzsaft und unparfümirte Mandel⸗

be*“ Lumpen und Papiermasse: 1) Lumpen jeder Art, sowie Papierschnitzel . . . 2) Holz⸗ und sonstige Papiermasse jeder Art . Thierische Produkte, und zwar:

1) Gebrannte und zerriebene Knochen und 3) Haare:

Knochen⸗

p. P. br. a. Menschenhaare . . . p. P. eb11ö111s 4) Flaumhaare, Daunen und Federn, mit Ausnahme vL1111121nn 6) Fette und Wachs: a. Talg und Fischthran. . 1 b. Stearin, Paraffin und Spermaceti.. c. unger. Fisch⸗ und Walfisch⸗Thran d. Bienen⸗, Berg⸗, Pflanzen⸗ und Baum⸗ 8) Nockseide (bourre de soie), ungekratzte, Seidenabfälle jeder Art und Cocons. . 1 (Die übrigen Punkte dieses Paragraphen unverändert.) 8 8 3) Fabrikate.

29. Rohe Holzarbeiten jeder Art, sowie Achsen, Radfelgen,

Radspeichen und Radnaben; Schubkarren, Wagengestelle

und dergl. grob behauene, nicht besonders genannte

Stücke, sowie Böttcherarbeiten jeder Art. p. P. Holzstifte für Stiefel unterliegen einem Zoll laut §. 180 P. 1. Zur Emballage importirter Waaren verwandte Holzkisten und Fässer sind zollfrei.

30. Ordinäre Korbwaaren:

1) Körbe, Fußteppiche, Läufer und dergl. ordin. Fa⸗ JRne aus Schilf, Lindenbast, Stroh, Baumrinde

und Holzspänen ꝛc.:

d4“ ͤa1XX4*X*“ 2) Möbel aus Holzspähnen, Stroh ꝛc., Fußbekleidung aus Schilf und sonstige Fabrikate aus Schachtel⸗ halm u. dem ähnl. Gew. . . 3) Doppelmatten und Matten aus See⸗ und Flußschiffe in ganzem Zustande, mit oder ohne volle Takelage: 8 1) eiserne 85 wen. als 200 Last Wasserraum p. Last 2) * 88. 2 200 2 M-.* 8— Enserne Schiffe, mit und ohne Dampfmaschinen, welche in ihre Theile zerlegt eingeführt werden, unterliegen der Verzollung gemäß den entsprechen⸗ den Paragraphen des Tarifs. 4) Nahrungsmittel. a. Mehl und Mehlprodukte. Mehl, Malz und Grütze jeder Art. 8 kbrbb.. Stärke in Stücken und pulverisirt 2 h6ö. V.en hil en Maccaroni, Sago, sowie Arowroot. b. Gemüse und Obst.

genannten Ma⸗

Früchte und Beeren, außer gedörrten und Gemüse⸗

konserven:

8 1) Gesalzenes, geweichtes und getrocknetes güen

2) Frisches, gesalzenes und geweichtes Obst und Beeran,

gepreßtem Zustande p

außer den nachbenannten, . .

üse in hermetisch verschlossenen Obst und Gemüse in herm sch Eälecsenen

Gefäßen werden laut

gelassen. 3) Apfelsinen,

4) Frische Weintrauben und Oliven, trockene, in Salzlake und in Oel

Citronen und frische

p. P

wenn sie in Fässern, Körben und dergl. nicht 9 0

verschlossenen Behältern eingeführt werden. . p.

8 it bestätigten russischen Reichsrathsgutachtens vom 3,15. v. M., dessen Wortlaut wir in Nr. 149 gebracht haben, von dem russischen Finanz⸗Ministerium abgeänderten und inzwischen amtlich publizirten Paragraphen des allgemeinen russischen Zolltarifs für den europäischen Handel lauten in Ueber⸗ setzung wie folgt: 1“ 8 8 §§. des Tarifs:

8 Zoll in Gold⸗Rbl. K.

in ungepreßtem Zustande

. zollfrei per Pud 12

p. P. br. 6 p. P. br. 12

p. P. 24

‚zollfrei p. P. 20

up. ö

omeranzen 2 P. br. 50.

7

2 40

6

24

6

1 55

54.

56.

60.

61. 62.

63.

64. 65.

67.

72

§§. des Tarifs:

E1111 53. Nüsse: 1) Wald⸗ und Gartennüsse jeder Art, mit Aus⸗ nahme der besonders genannten Pfirsichkerne, Kastanien II— 2) Mandeln und Pistacien mit und ohne Schalen Getrocknete Früchte und Beeren jeder Art, als: Pflau⸗

men. Zucker, ferner die türkischen Konfekte „Rachat⸗Lukum“

und „Halwa“

68.

69. 70.

11”

73.

80. Essig jeder Art (Toilettenessig ausgenommen),

83. Holz: Seeahen-

Zoll in Gold⸗Rbl. K.

Kapern und Oliven in Essig und Oel unter⸗ liegen beim Import in gläsernen, thönernen und anderen hermetisch verschlossenen Gefäßen der Zollgebühr laut §. 62.

Datteln, Feigen, Rosinen und dergl. nicht in

16 p. P. Wird das i eingeführt, so erfolgt die Er⸗ ebung der Zollgebühr vom Bruttogewicht der Waaren mit den Schachteln

e. Spezerei⸗ und Eßwaaren.

Gesalzenes, geräuchertes und gedörrtes Fleisch

Käs

und

Käse in Blei⸗ oder Blechverpackung wird mit dem Gewichte dieser Verpackung verzollt. Konfekt und Eingemachtes aller Art (mit Ausnahme des laut §. 54 verzollten türkischen Konfekts):

1) Konfekt, Eingemachtes, Assia in Töpfen u. Gläsern, in Liqueur, Rum, Cognac, Syrup und Saft, Obst⸗ syrup, Pastilla und Chokolade.. öI

2) Dick eingekochtes Obst ohne Zucker (darunter auch

Bekmeß), sowie zerriebener Cacao ohne Zucker

p. P. br. Pfefferkuchen und Bisquits

und ohne Zucker

p. P. br. Pasteten und Speisezuthaten jeder Art, als: zubereiteter Senf, Soya, Pickels, sowie in gläsernen, thönernen und anderen hermetisch verschlossenen Gefäßen eingeführte: Kapern, Oliven und jeder anderen Art Gemüse, Obst und jeder Art Lebensmittel in Oel, Essig oder auf andere Weise zubereitet (Conserven), mit Ausnahme der besonders benannten. 1111“ Trüffeln, Moucherons, Champignons und alle anderen Pilze in Essig, Oel und Salzlake, sowie auch trockene und frische Trüffeln. 14X4A4*“” Getrocknete Pilze (mit Ausnahme der nur in der Medizin eeeeöööö Fische: 1) marinirte, in Oel, gefüllte, sowie Kaviar

p. P. br.

2) gesalzene und geräucherte (Häringe

Austern, Hummern oder Seekrebse, Muscheln, Schnecken,

Tintenfische u. dergl. frische, sowie gesalzene, getrocknete

́ 111116*

Die in diesem Paragraph genannten Gegenstände unterliegen bei Einfuhr in hermetisch geschlossenen Gefäßen der Zollgebühr laut §. 62. 3

Gebrannte Cichorie und Eicheln und andere Kaffee⸗

surrogate in Stücken oder in gepreßtem Zustande,

jedoch ohne Kaffeezusatz. (Anmerk. zu §. 70.) p. P.

Cichorie als Kraut oder Wurzel und ungebrannte Eichel werden laut den §§. 2 und 17 durch⸗ gelassen.

Lorbeerblätter und Beeren und Galgant. p. P. d. Kolonialwaaren. ͤ111X1XA1XAX1XAXA2X2X2X2X“

Derselben Zollgebühr unterliegt gebrannter und gemahlener Kaffee, sowie Surrogate jeder Art in Mehlform oder mit Kaffeezusatz.

Cacaobohnen und deren Schalen... . p. P.

Zerriebener Cacao wird laut §. 60 verzollt.

Gewürze:

-—Jc

2) Kardamomen, Muskatblüthe und Muskatnüsse p. P.

3) Gewürznelken, Nelkenköpfchen, Zimmet, Pfeffer, Ingwer, Sternanis und alle anderen nicht besonders genannten Gewürze p. P.

Zucker zur See und zu Lande eingeführt:

1) Rohzucker und jeglicher gestoßener, gemahlener ohne Beizengung von Stucken p. P. Raffinade, Melis, Lump⸗ und Kandiszucker in Hüten Ye4*4*“” 1IM“

In die Schwarzmeerhäfen Transkaukasiens ein⸗ geführter Raffinadezucker wird gleichfalls mit 3 Rbl. 30 Kop. bereinigt.

mit

75. Unverändert.

Ueber Irkutsk von der chinesischen Grenze und

auf dem Amur importirter Thee wird wie folgt

bereinigt: a. Baicha⸗, schwarzer, gelber und

Blumen⸗Thee à 11 R. b. Ziegel⸗Thee à 2 R. p. P. e. Getränke.

79. Lindenhonig⸗Meth und Kirschwein, Porter und Bier

jeder Art: 1) in Fässern und Tonnen

JeEEET“

TEE . . die Flasche des⸗ gleichen Cider aus Aepfeln und Birnen: ““ 2) Flaschen

pohä die Flasche

81. Alkoholfreie moufsirende Wasser, als: kohlensaures und

Soda⸗Wasser, sowie künstl. und natürl. Mineralwasser jeder Art. . pro Krug oder Flasche

82. Obstsaft ohne Zucker mit oder ohne Alkoholzusatz p. P. br.

Von Obstsaft, welcher einen Alkoholzusatz enthält, werden außer der Zollgebühr von 60 Kopeken noch 12 Kopeken für jeden Grad Spiritus erhoben; die Einfuhr von Obstsaft, welcher über 16 Grad Alkohol (nach Tralles) enthält ist ver⸗ boten. 8. 2) Rohstoffe und halbrohe Stoffe. a. Vegetabilische und animalische Stoffe. 1) werthvolles zu Tischler⸗ und Drechsler⸗ als Pock⸗ (Guayak⸗), Cedern⸗, Cypressen⸗, Nuß⸗, Palissander⸗, Palmen⸗ und wohl⸗ Holz jeder Art, in viereckigen Balken, Scheiten, Blöcken und Brettern 2) jeder Art in Blättern und Fournieren. arbeholz wird laut §. 109 verzollt. Unter Fettte und Fournieren sen Tafeln zu ver⸗ stehen, die nicht über ein Viertel Werschok dick

sind. Bearbeitete Häute: 1) kleine: gegerbte mit Alaun ge⸗ tränkte und weißgare, desgleichen Saffian, Glacs⸗, Sämisch⸗Leder und Leder jeder Art für Hand⸗ u. Fuß⸗ bekleidung zugeschnitten.. ö

P. 50

§. 54 genannte Obst in Holz⸗ 1““

p. P. 95 1“

p. P. br. 50

ausgenommen) 1 20

p. P. 14

2

. des Tarifs:

85.

86.

87. 88.

89.

91. 93.

96.

99.

100. 102.

103.

104. 105. 106. 107. 114. 2,5

122. 123.

p. P. 12 p. P. 60

147. 148. 149. 150.

.P. 10 80

1885.

Zoll in Gold⸗Rbl. K.

große: Ochsen⸗, Kuh⸗, Pferde⸗ u. Schweine⸗Häute, gegerbte, mit Alaun getränkte, weißgare, Wallroß⸗ und Treibriemen, sowie auch Pergament. p. P. ]]] Abschnitzel von bearbeiteten Häuten unterliegen derselben Zollgebühr wie die Häute, zu denen sie gehören; Abschnitzel von rohen unbearbeiteten Häuten werden laut §. 26 P. 5 durchgelassen. Rauchwerk: 1) Felle jeder Art, mit Ausnahme der be⸗ ] 2) Zobel⸗, Schwarzfuchs⸗, Iltis⸗, Chinchilla⸗, See⸗ biber⸗, Seebären⸗ und Blaufuchs⸗Felle. p. P. 3) Bisamratten⸗Felle oder Muskrat u. Bisamratten⸗ Schwänze, sowie Bären⸗, Beutelthier⸗, Kaninchen⸗, ¹] Fuchs⸗, Marder⸗ u. Fischotter⸗Felle in die Häfen des Gouv. Archangel von der Ortsbevölkerung ein⸗ X“ In die Häfen des Gouv. Archangel von der Ortsbevölkerung eingeführte Felle von Wall⸗ rossen, Rennthieren, Seehunden und Hausen und jeder Art Rauchwerk russischer Produktion und auf russischen Schiffen eingeführt wird zollfrei durchgelassen, mit Ausnahme der in P. 4 ge⸗ nannten Felle. Gefärbte und bearbeitete Schafs⸗ felle werden laut P. 3 dieses Paragraphen ver⸗ zollt, rohe Schafsfelle aber laut §. 26 P. 5. Nach diesem §. 86 werden auch Schilfrohrstäbe verzollt, welche Fischbein für Schirme ersetzen. Meerschwämme 1 b. Spinn⸗ und Webe⸗Materialien. Leinen⸗ und Hanfgarn jeder Art, sowie Jutegarn p. P. Leinen⸗ und Hanfzwirn werden laut P. 3 d. §. 92 verzollt. Seide: 1) Roh⸗ u. Flockseide oder bourre de soie, ge- kämmte (seidene Watte), gefärbte u. ungefärbte p. P. Ungekämmte Flockseide, Seidenabfälle jeder Art u. Cocons werden laut §. 26 P. 8 durchgelassen. 2) unverändert.

Baumwollene Watte, kardätschte, sowie in geleimten Lampendochte, baumwollene u. alle anderen.. c. Metalle, nicht verarbeitete. Weißblech in Tafeln unlackirt und lackirt, desgleichen Eisenblech jeder Art mit Farbe, Zink, Kupfer u. an⸗

deren ordin. Metallen überzogen ..

Zinn: 1) in Barren, Stangen und Bruch

2) in Blättern und als Spiegelbeleg 12*

Zink oder Spianter: 1) in Stücken.

8 2) in Blättern d. Drogueriewaaren.

a. Harze und deren Produkte. Gummi⸗Harze und Balsam: 1) jeder Art,

P

Gummi,

mit Ausnahme der besonders benannten, Kautschuk oder

Gummi⸗elastieum und Guttapercha in Flaschenform und verarbeiteten Stücken, Kautschuk in flüssigem Zu⸗ stande, desgleichen Eiweißstoff (Albumin) jeder Art, Kampher und Manna . ö1X“ 2) Weihrauch, ordinärer 1“ 3) Benzoe, graue Ambra, sowie Tolubalsam und Peru⸗ ᷓX¾¼X¼X¼X¾—— Harpius oder Galipot, Kolophonium, sowie Asphalt in Rohe schwarze Nafta und ungereinigte jeder Art Flüchtige Beleuchtungsöle: Petroleum, Kerosin, Pho⸗ togen, Gasolin, Benzin, gereinigte Nafta und Paraffin⸗ vabe“ Terpentinöl und Terpentin jeder Art.... 5. Farben und Farbstoffe. Berlinerblau und Pariserblau, Ultramarin, natürliches und künstliches, desgleichen jeder Art Blau. p. P. Tinte, Tintenpulver und Stiefelwichse. . p. P. Farben und Farbstoffe, welche in diesem Verzeichniß nicht besonders benannt sind, in Klumpen oder Stücken, zerrieben, trocken und mit Wasser oder Oel zuge⸗ Chemische Produkte und Materialien zu Bereitung. 8 Weinstein roher und gereinigter, Cremortartari, 8 stalli tartari und weinsaures Kali . p. . Blutlaugensalz gelbes (Ferrocvankalium oder Kali borussicum), rothes (Ferrocyankalium oder Gmelin⸗ sches Salz), neutrales chromsaures Kali (Chrom⸗Kali) und saures chromsaures Kali (Chrom Pik), desgleichen salpetersaures Kali (Salpeter), in rohem S” P. P. Vitriol: 1) grünes oder Eisenvitriol (schwefelsaures 1111ö116.642““] 2) blaues oder Kupfervitriol (schwefelsaures Kupfer⸗ oxyd), weißes oder Zinkvpitriol (schwefelsaures Zink⸗ oxyd) und Salzburger Vitriol (ein Gemisch von Eisen⸗ und Kupfervitriol) p. P. Nicht besonders genannte chemische und pharmazeutische ͤ11ö1nö4*X.“] Kästchen mit chemischen Reagentien für Labo⸗ ratorien unterliegen der Zollgebühr nach diesem Pearagraphen vom Gesammtgewicht der Käftchen und der darin enthaltenen Apparate. 2. Diverse Drogueriewaaren. Leim: 1) Fischleim jeder Art in Klumpen und Blättern, sowie Gelatine zum Klären der Weine . . . p. P. 2) Tischler⸗ und Schusterleim 1u“ Lacke mit Spiritus oder Oel.. .. 812 Z“ Oele: 1 nverändert. 2) de h) Uah wohlriechende Oele, mit oder ohne Bei⸗ mengung von fetten Oelen, zum Gebrauch in der Medizin und Parfümerie p. P. 9, Cocosnuß⸗ und Palmenöl, sowie Glycerin . p. P. ether. Ahloroform und Collodiumm . .. p. P. opfen und Hopfenextrakt. C1 pium und Lactucaruiuium .. . Aromatische Wasser ohne Beimischung von Alkohol, als: Kirschlorbeer⸗, Pfeffermünz⸗, Pomeranzblüthen⸗, Rosenwasser und andcrre.. . . „„p. P. usammengesetzte (patentirte) Heilmittel in fertigem Zusamme wenn sie zur Einfuhr nach besonderen Ver⸗

zeichnissen erlaubt sind.. . .

2 40

deren

p. P. br. 12