Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps — ℳ, Sommer- raps — ℳ, Winterrübsen — ℳ, Sommerrübsen — ℳ
Rüböl per 100 Kilogramm mit Fass. Termine fester. Ge- kündigt 200 Ctr. Kündigungspreis 48 3 ℳ Loco mit Fass —. Loco obne Fass — ℳ, per diesen Monat — bez, per Juli- August — bez., per August-September —, per September- Oktober 48 4 — 45 5 bez, per October-November 48,8 — 48,9 bez., per November-Dezember 49,2 — 49,3 bez.
Leinöl per 100 Kilogr. — loco — ℳ Lieferung —.
Petroleum (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. — Termine still. Ge- kündigt — Car. Eundigungsprei⸗ — ℳ. Loco — ℳ per diesen Monat 23,8 ℳ, per Juli-August —, per August- September —, per September-Oktober 24 ℳ, per Cktober- November —.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Termine fester. Gekündigt 10 000 Liter. Kündigungspreis 42,4 ℳ Loco mit Fass — bez., per diesen Monat 42,4 bez.., per Juli- August 42,4 bez., per August-September 42 5 — 42,7 — 42 6 bez., per September-Oktober 43,5 — 43,7 — 43,6 bez. per Cktober-No- vember 44 — 44. 2 — 44,1 bez., per November-Dezember 44— 44,2 bez, per Dezember Januar —.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % leco ohne Fass
43 bez.
Weizenmehl No. 00 24 00 — 22,00. No. 0 22.00 — 20,00, Roggenmehl No. 0. 21.75 — 20 50, No. 0 u. 1 20.25 — 19,25, per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken über Sotiz bez
Bericht der ständigen Deputation für den Eierhandel von Berlin. Eier. Bei recht flauer Tendenz kann nur für ganz tadel- lose Waare ein Preis von ℳ 2,20 per Schock notirt werden. Ge- ringe und schadhafte Sorten bleiben zu unregelmässigen und billigeren Preisen angeboten.
Stettin, 15. Juli (WwW. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco 160,00 — 167,00, pr. Juli-August 164 50. pr. Septbr.-Okt. 167 50. Roggen unverändert, soco 138.00 — 140,00, pr. Juli-August 144.00, pr. September-Okto- ber 146 50. Rüböl unverändert, gr. Juli 48,00, pr. Septbr.-Oktbr. 47,70. Spiritus ermattend loceo 42,40, pr. Juli-August 42,00, pr. August-September 42,00 per September-Oktober 42 90. Pefro- leum loco alte Usance 20 % Tara Cassa ¼ % 7,75.
Posen, 15. Junli (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 41,80, pr. Juli 41.80. pr. Angust 42,00, pr. September 42,50, pr. Oktober 42,50. Behauptet.
Ereslan, 16. Juli (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juli- Angust 42 00, per August-September 42 00, per September-Oktober 42,80. Weizen per Juli 167. Roggen pr. Juli-August 143.00. per Angust September 145, per September-Oktober 147.50. Rüböl. loco per Juli-August und per September-Oktober 48,75., Zink: Fest. Hohenlohemarke auf Lieferung 13 G.
Magdeburg, 15. Juli. (W. T. B.)
Zuckerbericht. Kornzucker, excl. von 96 % 25,40 ℳ Kornzucker, excl. 880 Rendem. 24,00 ℳ, Nachprodukte. exel. 75 °Bendem. 21,00 ℳ Preise theils nominell. — Gem. Raffinade, mit Fass 31,50 ℳ, gem. Melis I., mit Fass 30,25 ℳ Matt.
Köliln, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreide markt Weizen loco hiesiger 18,25, pr. Juli 17,15, per November 17,50. Roggen loco kiesiger 15 00, pr. Juli 14,50, per November 14,95. Bafer loco 14.50. Rüböl loco 26.00, pr. Oktober 26,00, pr. Mai 26,80.
Bremen, 15. Juli. (W. T. B.) 11“
Petroleum (Schlussbericht) ruhig.
18,00, fremder
fStandard white loco 7,55, pr. August 7,60, pr. August-Dezember7,80. Alles Br.
Hamburg, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt Weizen loco flau, holsteinischer loco 170,00 bis 174.00. Roggen loco ruhig, mecklen- burgischer loco 156.00 bis 160,00, russischer loco ruhig, 113.00 bis 116,00. Hafer still. Gerste matt. Rüböl matt, loco 49 ½. Spiritus ruhig, pr. Juli-August 33 Br., pr. August-September 33 ¼ Br., pr. September-Oktober 33 ½ Br., pr. November-Dezember
33 ½¼ Br. Kaffee ruhig, Umsatz 3000 Sack. Petroleum behauptet Standard white loco 7,50 Br., 7,40 Gd., pr. Juli 7,40 Gd., pr. Aug.- Dezember 7,70 Gd. — Wetter: Bedeckt.
Wien, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreide markt. Weizen pr. Herbst 8,10 Gd., 8,15 Br., pr. Frühjahr 8,53 Gd., 8,58 Br. Roggen pr. Herbst 7.07 Gd., 7.12 Br., pr. Frühjahr 7,27. Gd., 7,32 Br. Mais pr. Juli-August 6,15 Gd., 6,20 Br., pr. September-Oktober 6,22 Gd., 6,27 Br. Hafer pr. Herbst 6,55 Gd., 6,60 Br., pr. Frühjahr 6,83 Gd., 6,85 Br.
Pest, 15. Juli (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco schwächer, pr. Herbst 7,75 Gd., 7,77 Br. Hafezr pr. Herpst 6,04 Gd. 6,06 Br. Man pvr. Juli- August 5.83 Gd., 5,85 Br. Kohlraps pr. August-September 11 ⅞ à 11 ⅛. — Wetter: Heiss.
Amsterdam, 15. Juli,. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine unverändert, pr. November 212. Roggen loco träge, auf Termine unverändert, pr. Oktober 149, pr. März —. Raps pr. Herbst —. Rüböl loco 28 ¼, pr. Herbst 271.
Amsterdam, 15. Juli. (W. T. B.)
Bancazinn 56 ½.
Antwerpen, 15. Juli. (W. T. B.) Petroleummarkt (sSchlussbericht). Rafünirtes, weiss. loco 18 ⅞ bez. u. Br, pr. August 19 ½ Br., 19 ¼ Br., pr. September-Dezember 19 ½ Br. Ruhig.
London, 15. Juli. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 16 ½ nominell, Rüben-Rohzucker 15 flau Centrifugal Cuba —. — An der Küste angeboten 36 Weizenladungen.
London, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letzten Montag: Weizen 53 010, Gerste 20 540, Hafer 56 850 Qrts.
Sämmtliche Getreidearten ruhig, sehr träge, angekommene Weizenladungen sehr fest.
Liverpool, 15. Juli. (W. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: August-September 5³ ⁄84 Verkänferpreis, September 5¹9⁄2 do., September-Oktober 5³ ⁄64 do., Oktober-November 531/64 do., November-Dezember 5¹5⁄⁄2 Käuferpreis, Dezember-Januar 51522 do., Februar-März 51 ⁄2 d. do. 4
Leith, 15. Juli. (W T. B.)
Getreidemarkt. Markt sehr matt für alle Artikel.
SGlasgow, 15. Juli. (W. T. B.)
Roheisen. Mixed numbers warrants 40 sh. 11 ½ d. bis 41 sh.
Paris, 15 Juli. (W. T. B.)
8 Rohzucker 88 ° ruhig, loco 43 25. Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juli 45.75. pr. pr. September 46,75, pr. Oktober-Januar 49,25.
Paris, 15. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest. pr. Juli 23.50. pr. August 23 60, pr. September-Dezember 24,00, pr. November-Fe- bruar 24,10. HMehl 9 Marques steigend. pr. Juli 47,00, pr. August 47.50, pr. September-Dezember 12 Marques 50,75, pr. November- Februar 51,25. Rüböl träge, pr. Juli 61,50, pr. August 62,00, pr. Septbr.-Dezbr. 63,25 pr. Januar-April 64,50. Spiritus ruhig, pr. Juli 47.50. pr. August 48,00, pr. September-Dezember 49,00, pr. Janunar-April 50,00.
New-YXYerk, 15. Juli. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Yerk 10 ¼, do. in New- Orleans 913⁄16, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 8 ½⅛ Gd., do. in Philadelphia 8 Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ½⅛ doe. Pipe line Certificates — D. 95 ½ C. HMehl 3 D. 90 G. Rother Winter- weizen loco — D. 99 C., pr. Juli 1 D. 1 C., pr. August 1 D. 2 C., pr. Septbr. 1 D. 3 ⅛ C. Mais (New) 53, Zucker (Fair reüning Muscovades) 5,22 ½. Kaffee (fair Rio-) 8,35. Schmalz (Wilcox) 7,10, do. Fairbanks 7,00, do. Rohe & Brothers 7,05, Speck 6 ¼. Getreidefracht 2 ¼.
Type pr. September
Weisser Zucker August
träge, 46,10,
Berlin, 16. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 100 00 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert. waren auf hiesigem Platze
Juli 1885 ℳ 4
— 8 42,6 — 42 8 .““ 6 63 8 eltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Eisenbahn-Einnahmen. Braunschweigische Eisenbahn. Im Juni cr. 839 887 ℳ (— 7737 ℳ), bis ult. Juni cr. 41890 972 ℳ (— 85 606 ℳ). Pfälzisoche Eisenbahn. Im Juni cr. 1 226 718 ℳ (+ 30 984 ℳ), bis ult. Juni cr. 7 314 835 ℳ (+ 326 798 ℳ).
Wetterbericht vom 16. Juli 1885, 8 Uhr Korgens.
Barometer auf 0 Gr. u. d. Meeres- spiegel reduc. in
Millimeter.
762 WNW 759 W 759 030
763 NNw 7621 W 764
Die
Stationen. in ° Celsiue
5⁰ C. = 40 R.
5 Regen 11 1 heiter 13 1 bedeckt ¹) 14 2 wolkig 18 2 bedeckt 16 4 wolkig 17
wolkenlos 20
Wind. I Wetter.
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm
Haparanda . Moskau...
Cork, Queens- toun. 3 13 E1—““ 8 2 bedeckt ²) 14 Helder.. 1“ 2 wolkig ³) 17 E““ ein beiteez. p Hamburg.. 8 bedeckt 18 Swinemünde WNW halb bed. 4) 18 Neufahrwass. NW bedeckt5) 19 ZEI““ N halb bed. 6) 23 666 wolkenlos 17 Münster.. heiter 17 Karlsruhe. dunstig 19 Wiesbaden halb bed.7) 2 München . halb bed. 18 Chemnitz wolkig ⁵) 16 “”“ heiter 19 Wien bedeckt 19 Breslau.. bedeckt ⁹) 17
stII bedeckt o) 18 — Nizza.. wolkenl. ¹) 22 Triest..
heiter 1w“M““
1¹) See sehr ruhig. ²) See ruhig. 4) Nachts Regen. ⁵) Regentropfen. ⁶) See ruhig, Nachts starkes Gewitter. 7) Gestern Vormittags Regen. ³) Gestern Nachm. schwacher Regen. ⁹) Regnerisch. ¹⁰) See glatt. ¹¹) See sehr ruhig.
Anmerkung: Die Stationezn sind in 4 Gruppen geordnet. 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuroßa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig. 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Die Depression im Nordwesten bewegt sich langsam ostwärts und veranlasst Abnahme des Luftdruckes in der ganzen West- hälfte Europas; die Luftbewegung im Gebiete der Depression erreicht durchschnittlich nur eine mässige Stäcke. In Deutsch- land dauern die nördlichen Winde mit trübem Wetter im Osten noch fort. Im Wetter ist indessen mit schwachen Südwestwinden fast vollkommenes Aufklaren eingetreten. Seit gestern ist in der Südosthälfte Deutschlands noch überall Regen gefallen. DDeutsche Seewarte.
3) Seegang schwach.
——
Thhentern.
(Bonn). — Fr. Marie von Roden, geb. v. Born⸗ stedt (Osterwiese, Kreis Lübbecke). — Hr. Post⸗
7. April 1879 und der
notariellen Cession vom
das Verfallene sofort, der Rest alljaͤhrlich
— Temperatur
—
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Freitag: Zum 90. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet von Ed. Jacobson.
Sonnabend: Zum 91. Male: Der Großmogul.
Krolls Theater. Freitag: Der Trompeter von Säkkingen.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung von J. C. Engel und des Kapellmeisters Hrn. R. Riedel, und dem Musikcorps des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments unter Leitung des Dirigenten Herrn E. Baumgarten. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonnabend: Gastspiel des Herrn Adolf Robinson. Der Vampyr.
Billets und Abonnementsbillets à Dutzend 9 ℳ sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipziger⸗ straße 50 a, C. Heintze, Unter den Linden 3, und im Invalidendank, Markgrafenstraße 51 a.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gastspiel des Hrn. Emil Thomas. Zum 13. Male: Der Aktienbudiker. Posse mit Gesang in 3 Akten von Anton Langer und D. Kalisch. Musik von A. Conradi. (Neue Bearbeitung).
Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert (Musikcorps Ruscheweyh). Auftreten d. Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer, des Tyroler Trios, Geschwister Suchard (2 Damen und 1 Herr) und des Concertsängers Herrn H. Meltzer.
Abends: Brillante Illumination durch 20000 Gas⸗ flammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ tellung 7 Uhr.
Sonnabend: Zum 3. Male: Eine nacht im Belle⸗Alliance⸗Theater.
Familien⸗Machrichten.
Verlobt: Frl. Margarethe Hahn mit Hrn. Verlags⸗ buchhändler Georg Wigandt (Berlin). — Frl. Hedwig Spielberg mit Hrn. Graetz, Major und Bat.⸗Comm. im 6. Pomm. Inf.⸗Regt. Nr. 49 (Gnesen). — Frl. Marg. von Eckardt mit Hrn. Dr. von Sydow⸗Blumberg (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Cochius (Rummelsburg i. P.) — Hrn. Reg.⸗Rath Goehle (Magdeburg) — Eine Tochter: Hrn. Reg.⸗Baumstr. Geick (Berlin). — Hrn. Fritz Frhr. v. Wrangel (Sehmen). — Hrn. Hauptm. und Comp.⸗Chef Carl v. Zawadzky (Rawitsch).
Gestorben: Hr. Baurath a. D. Germanus Lüdke (Frankfurt a. O.) — Hr. General⸗Lieutenant z. D. Leop. v. Stuckrad (Ludwigslust). — Hr. Rittmeister a. D. Fr. Wilh. Graf v. Roß
Sommer⸗
direktor R. Winssel (Verden),.
Eubhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[19262] Bekanntmachung.
Alle Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte auf die auf dem Grundstück Nummer zwei Garsuche in der dritten Abtheilung des Grundbuchblattes unter Nummer zwei für die Geschwister Maennchen, Anna Rosina, Johanna Marianne und Johanna einge⸗ tragenen dreihundert und fünfzehn Thaler Mutter⸗ theil und eine Ausstattung haben, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen.
Ohlau, den 10. Juli 1885.
Königliches Amtsgericht
[19267] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 11. Juli ist für Recht erkannt worden:
I. Die nachbezeichneten Hypotheken⸗Urkunden:
a. Hypothekenbrief über 100 Thlr., buchstäblich: Einhundert Thaler Darlehn nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1868 für den Bergmann Wil⸗ helm Glanz in Loebejün, eingetragen auf dem der verehelichten Handarbeiter Glanz, Friede⸗ rike, geb. Saalmann, in Loebejün gehörigen, im Grundbuche von Stadt Loebejün Band III. Nr. 370 verzeichneten Grundstücksantheile an Nr. 1 des Titelblatts in Abth. III. unter Nr. 2 aus der Schuldverschreibung vom 7. April 1868 zufolge Verfügung vom 23. April 1868,
.Zweigdokument über 100 Thlr., buchstäblich: Einhundert Thaler, als Antheil von 1200 Thlr. rückständiger Kaufgelderforderung des Oeko⸗ nomen August Jache in Halle a. Saale nebst
V
4 ½ % Zinsen vom 11. Dezember 1863 ab für den Rechtsanwalt Hermann Gottlob Fiebiger in Halle a. Saale auf Grund des Kaufvertrags vom 12. Februar 1863 und Cession vom 28. Novembecr 1863, eingetragen auf dem dem Kossath Karl Werner in Frößnitz gehörig gewesenen, im Grundbuche von Frößnitz Band II. Nr. 27 verzeichneten Grundstück in Abtheilung III. Litt. C. zufolge Verfügung vom 30. April 1864 werden für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht zu Loebejün.
[19274 SDeffentliche Zustellung.
Die Wittwe des Eisenbahnbetriebscontroleurs Rulf, Bertha, geborne Böttcher, zu Sangerhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Ehrlich zu Erfurt, klagt gegen den Schmied Christoph Eduard Büchner und dessen Ehefrau Ernestine Dorothee, geborene Schrader, aus Frömmstedt, jetzt in unbekannter Ab⸗
wesenheit lebend, aus der Schuldverschreibung vom
26. November 1883 mit dem Antrage auf Zahlung von 4500 ℳ Hypothekenkapital nebst fünf Prozent Zinfen vom 26. November 1883, abzüglich 100 ℳ Zinsen, welche am 2. Januar 1885 gezahlt sind, bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die den Be⸗ klagten gehörigen im Grundbuche von Frömmstedt Band II, Fol. 76 Artikel 91 sub Nr. 1 bis mit 6 ein⸗ getragenen Grundstücke und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf
den 10. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Erfurt, den 6. Juli 1885. Voigt, i. V. des Gerichtsschreibers des Königlichen Landgerichts, Civilkammer I.
[19276 SOeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann M. Maas zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Epstein daselbst, klagt gegen die Gastwirthin Henriette Oppenheim, früher hier wohnhaft Ziegelgasse 20, jetzt mit unbe⸗ kanntem Aufenthaltsorte abwesend, wegen Forderung aus zwei von der Beklagten acceptirten Wechseln über je 500 ℳ zahlbar am 4. Juli und 4. August 1885 mit dem Antrage, die Beklagte zu verurtheilen: 1) an Kläger 500 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 7. Juli 1885 und 4 ℳ Protestkosten zu zahlen; 2) dem Kläger Sicherheit wegen des am 4. August 1885 fälligen von der Beklagten acceptirten von H. Seeger ausgestellten Wechsels d. d. Frankfurt a. M., den 4. Juni 1885, über 500 ℳ zu leisten und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Ferienkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf
Donnerstag, den 3. September 1885,
Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 13. Juli 1885.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landsgerichts.
[193022 Ä SOeffentliche Zustellung.
Die ledige und großjährige Katharina Bergmann zu Heidenheim, Königreich Württemberg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zimmermann hier, klagt gegen den Sattler Wilhelm Schuckhardt von hier, z. Zt. unbekannt wo? abwesend, wegen Alimenten⸗ forderung mit dem Antrage auf Zahlung von
a. 30 ℳ Tauf⸗ und Kindbettskosten,
. 100 ℳ jährliche Alimente für das von der Klägerin am 8. September 1882 geborene Kind, Namens Johann Christian, bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, zahl bar
am 8. März und 8. September mit je 50 ℳ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Homburg vor der Höhe auf den 28. September 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19277]
Der Bäcker Ignaz Rauch von Schirrhein und dessen Ehefrau Josefine Meyer, bei ihm wohnhaft, klagen gegen den Schneider und Wirth Johann Baptist Fuchs von Dürrenbach, z. Zt. unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsorts, wegen Auflösung eines Miethsvertrages und Forderung von rückständigen Miethszinsen, mit dem Antrage auf Auflösung des Miethsvertrages und Räumung des Anwesens, sowie auf Verurtheilung zur Zahlung der rückständigen Miethszinsen vom 1. Mai 1884 bis 1. Mai 1885 im Betrage von 80 ℳ, mit 5 % Zinsen hieraus vom Klagezustellungstage an und zu den Kosten des Rechtsstreits, Alles unter vorläufiger Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils, und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 56 vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Woerth a. S. auf den 17. September 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Krause, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[19273] Ravensburg. Oeffentliche Zustellung.
Die Anna Maria Sailer, geborene Welsch, in Schmitten, Gemeinde Bodnegg, Oberamts Ravens⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Golther in Ravensburg, klagt gegen ihren Ehemann Josias Sailer jung aus Glems, Oberamts Urach, zuletzt ansässig in Schmitten, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ orts, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von Ernährungskosten in der in halbjährlichen Raten vorauszahlbaren jährlichen Summe von zweihundert fünfzig Mark vom 22. Ja⸗ nuar 1885 an, sowie der Prozeßkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Ravensburg auf
Dienstag, den 15. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ravensburg, den 13. Juli 1885.
(L. S.) Sekretär Remshardt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. 8
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
M.⸗
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
—
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Espe-
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Forstmeister a. D. Ludewig zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Feuerwerks⸗Hauptmann a. D. Davids, bisher vom Marine⸗ Artillerie⸗Depot zu Friedrichsort, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hegemeister Wrzesinski zu Forsthaus Langenpfuhl im Kreise Ost⸗Sternberg den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem emeritirten evangelischen Lehrer Stachelroth zu Merxheim im Kreise Meisenheim das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu der von Sr. Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlichen Haus⸗Ordens an den Zahlmeister Kutscha vom 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Deutsches Reich.
1 Der Geheime Regierungs Rath, Professor Dr. Förster,
ist zum beigeordneten Mitglied der Kaiserlichen Normal⸗ Aichungs⸗Kommission ernannt worden.
8 Königreich Preußen. üi
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Ober⸗Regierungs⸗Rath Karl Dietrich Göring zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 1
den außerordentlichen Professor der Kunstgeschichte an der Universität zu Breslau, Dr. Robert Vischer, zum etats⸗ mäßigen Professor an der Technischen Hochschule zu Aachen, sowie 8 die Gerichts⸗Assessoren Amtsrichtern zu ernennen; ferner 8
9 Sekretär bei der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität zu Berlin, Kanzlei⸗Raͤth Heinrich Augu⸗ st Laury, den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, und
den Rechtsanwälten und Notaren Plitt in Borken, Brunner in Gudensberg, Scheuch in Bockenheim, Dr. Schulz in Frankfurt a. M., Becker in Bockenheim, Dr. Kilzer in Frankfurt a. M., und den Rechtsanwälten Maas in Aachen, Biesenbach in Düsseldorf, Jansen I. in Köln und Holl in Düsseldorf den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen.
und Dr. jur Krönig zu
betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.
Vom 6. Juli 1885.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 8 Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was folgt: Artikel I.
Bis zum Erlasse eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen gelten für die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an ö“ folgende Bestimmungen:
Jeder an einer zur Erfüllung der allgemeinen Schul⸗ pflicht dienenden öffentlichen Schule é(öffentlichen Volksschule) definitiv angestellte Lehrer erhält eine lebenslängliche Pension, wenn er nach einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren in Folge körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner
körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amts-⸗
pflichten dauernd unfähig ist und deshalb in den Ruhestand
versetzt wird. ““
Ist die Ptenfiag ge ge 1 wundung oder sonstigen Beschädigung Ausübung des Dienstes oder aus Veranlassung desselben ohne eigene Verschuldung sich zugezogen hat, so tritt die Pensionsberechtigung auch bei kürzerer als zehnjähriger Dienst⸗ eit ein. 8 1 Bei Lehrern, welche das fünfundsechszigste Lebensjahr vollendet haben, ist Uürpetvaeg uu. nicht Vor⸗ bedingung des Anspruchs auf Pension.
welche, abgesehen von dem Falle des Absatzes 2, vor Vollendung des zehnten Dienstjahres dienstunfähig und deshalb in Ruhestand versetzt werden, kann bei vorhandener Bedürftigkeit von dem Unterrichts⸗Minister eine Pension entweder auf bestimmte Zeit oder lebenslänglich bewilligt
werden.
Folge einer Krankheit, Ver⸗ welche der Lehrer bei
L8
Die Pension beträgt, wenn die Versetzung in den Ruhe⸗ stand nach vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem elften Dienstjahre erfolgt, 1 ⁄¼6 und steigt von da ab mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre um ¼ des im §. 4 be⸗ stimmten Diensteinkommens. Ueber den Betrag von ¹00 dieses Einkommens hinaus findet eine Steigung nicht statt. In dem im §. 1 Absatz 2 erwähnten Falle beträgt die Pension 15 ¾2, in dem Falle des §. 1 Absatz 4 höchstens 15⁄00 des vorbezeichneten Diensteinkommens.
§. 3. Bei jeder Pension werden überschießende Markbrüche auf volle Mark abgerundet. 3 8 v
Der Berechnung der Pension wird das von dem Lehrer uletzt bezogene, mit der ihm verliehenen Lehrerstelle nach eiseguna oder mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde dauernd verbundene Diensteinkommen an Geld, an freier Wohnung und Feuerung, beziehungsweise Mieths⸗ und Feuerungsentschädigung, sowie an Naturalien und Ertrag von Dienstländereien zu Grunde gelegt.
Außerdem kommt die aus Staatsfonds widerruflich ge⸗ währte Dienstalterszulage, welche der Lehrer zur Zeit der Pensionirung bezieht, in Anrechnung.
Naturalien und der Ertrag von Dienstländereien kommen mit demjenigen Betrage zur Berechnung, auf welchen deren Geldwerth als Theil der von der Schulaufsichtsbehörde fest⸗ gesetzten Besoldung festgestellt worden ist, vorbehaltlich der Vorschrift des §. 45 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und Verweaungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetz⸗Sammt . 237).
Dienstemolumente, welche Ker Natur nach steigend und fallend sind, insbesondere Einkünfte an Schulgeld, werden nach den bei Verleihung des Rechtes auf diese Dienstemolu⸗ mente deshalb getroffenen Festsetzungen und in Ermangelung solcher Festsetzungen nach ihrem durchschnittlichen Betrage während der drei letzten Etatsjahre vor dem Etatsjahre, in welchem die Pension festgesetzt wird, zur Anrechnung ge⸗ bracht. 3
1 Vorschriften gelten auch für die Berechnung der Pension eines Lehrers, mit dessen Schulamt ein kirchliches Amt vereinigt ist, dergestalt, daß der Berechnung das Dienst⸗ einkommen der vereinigten Stelle ohne Rücksicht darauf, aus welchen Quellen solches oder einzelne Theile desselben fließen, als ein einheitliches Stelleneinkommen zum Grunde zu
legen ist. 8
Bei Berechnung der Dienstzeit kommt die gesammte Zeit in Anrechnung, während welcher ein Lehrer im öffentlichen Schuldienste in Preußen sich befunden hat.
Die Dienstzeit wird vom Tage der ersten eidlichen Ver⸗ pflichtung für den öffentlichen Schuldienst an gerechnet.
Kann jedoch ein Lehrer nachweisen, daß seine Vereidigung erst nach seinem Eintritte in den öffentlichen Schuldienst statt⸗ gefunden hat, so wird die Dienstzeit von letzterem Zeitpunkte
an gerechnet. 9 6
Bei Berechnung der h kommt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Lehrer 8
8 im Dienste des preußischen Staates, des Norddeutschen Bundes oder des Deutschen Reiches sich befunden hat, oder
2) als anstellungsberechtigte ehemalige Militärperson nur vorläufig oder auf Probe im Civildienste des preußischen Staates, des Norddeutschen Bundes oder des Deutschen Reiches
äftigt worden ist, oder 1. 9 in den von Preußen neu erworbenen Landestheilen im öffentlichen Schuldienste oder im unmittelbaren Dienste der damaligen Landesherrschaft sich befunden hat.
Ausgeschlossen bleibt die Anrechnung derjenigen Dienstzeit, während welcher die Zeit und Kräfte eines Lehrers durch die ihm übertragenen Geschäfte nur nebenbei in Anspruch ge⸗ nommen gewesen sind. 8
Der Dienstzeit im Schulamt wird die Zeit des aktiven Militärdienstes hinzugerechnet. 8
Die Dienstzeit, welche vor den Beginn des einundzwanzig⸗ sten Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. b
Nur die in die Dauer eines Krieges fallende und bei einem mobilen oder Ersatztruppentheile abgeleistete Militär⸗ dienstzeit kommt ohne Rücksicht auf das Lebensalter zur An⸗ t gilt in dieser Beziehung die Zeit vom Tage einer angeordneten Mobilmachung, auf welche ein Krieg folgt, bis zum Tage der Seo.
Fuüͤr jeden Feldzug, an welchem ein Lehrer im preußischen oder 8 en ar⸗ oder in der preußischen oder Segg. lichen Marine derart Theil genommen hat, daß er wir 8* vor den Feind gekommen oder in dienstlicher Stellung en mobilen Truppen in das Feld gefolgt ist, wird demselben zu
der wirklichen Dienstzeit Ein Jahr zugerechnet.
9
G 8
Unterrichts⸗Ministers der Klage
V
bis zur etwaigen Wiedererlangung desselben,
Ob eine militärische Unternehmung in dieser Beziehung als ein Feldzug anzusehen ist und inwiefern bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre in Anrechnung kommen sollen, dafür ist die nach §. 23 des Reichsgesetzes vom 27. Juni 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 275) in jedem Falle er⸗ gehende Bestimmung des Kaisers maßgebend.
Für die Vergangenheit bewendet es bei den hie über durch Königliche Erlasse gegebenen Vorschriften. §. 10.
Die Zeit
eines Festungsarrestes ͤ“ b. der Kriegsgefangenschaft u
kann nur unter besonderen Umständen mit Königliche Genehmigung angerechnet werden. 18
Von dem Unterrichts⸗Minister kann zukünftig bei d Anstellung nach Maßgabe der Bestimmungen in den 88. 5 — 9 die Anrechnung der Zeit zugesichert werden, während welcher ein Lehrer außerhalb Preußens im Schuldienste oder im In⸗ oder Auslande im Kirchendienste gestanden, oder als Lehrer oder Erzieher an einer Taubstummen⸗, Blinden⸗, Nioten⸗, Waisen⸗, Rettungs⸗ oder ähnlichen Anstalt im Dienste einer Gemeinde oder eines sonstigen kommunalen Verbandes, oder im Dienste einer Stiftungsanstalt der bezeichneten Art sich befunden hat. w
Für die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits definitiv angestellten Lehrer kann die Anrechnung der im ersten Absatze genannten Zeit bei der Versetzung in den Ruhestand von dem Unterrichts⸗Minister genehmigt werden.
19
Hat der Inhaber vereinigten Kirchen⸗ und Schul⸗ amtes bei der Versetzung in den Ruhestand eine Pension aus kirchlichen Mitteln zu beanspruchen, so wird der Betrag derselben auf die nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu ge⸗ währende Pension angerechnet. “
Die Bestimmung darüber, ob und zu welchem Zeitpunkte
von einjähriger und
dem Antrage eines Lehrers auf Versetzung in den Ruhestand
stattzugeben ist, erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde.
Die Entscheidung darüber, ob und welche Pension einem Lehrer bei seiner Versetzung in den Ruhestand zusteht, erfolgt durch die C
S. 15. 8
Die Beschreitung des Rechtsweges gegen diese Entschei⸗ dung (§. 14) steht dem Lehrer, sowie den zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten offen; doch muß die Entscheidung des vorangehen und letztere so⸗ dann, bei Verlust des Klagerechts, innerhalb sechs Monaten, nachdem diese Entscheidung den Beschwerdeführern bekannt gemacht worden ist, erhoben werden. Der Verlust des Klage⸗ rechts tritt auch dann ein, wenn von den Betheiligten gegen die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den Anspruch auf Pension nicht binnen gleicher Frist die Beschwerde an
den Unterrichts⸗Minister erhoben ist.
§. 16.
Die Versetzung in den Ruhestand tritt, sofern nicht auf
den Antrag 11 ausdrücklicher Zustimmung des Lehrers
ein früherer Zeitpunkt festgesetzt wird, mit dem Ablaufe des⸗
jenigen Vierteljahres ein, welches auf den Monat folgt, in
welchem dem Lehrer die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde
über seine Versetzung in den Ruhestand und die Höhe der ihm etwa zustehenden Pension G gemacht worden ist.
Die Pensionen werden monatlich im Voraus gezahlt. 1 Das Recht auf den Bezug der Pension kann weder ab⸗ getreten noch verpfändet werden.
§. 19. 8 Das Recht auf den Bezug der Pension ruht:
1) wenn ein Pensionär das deutsche Indigenat verliert,
2) wenn und so lange ein Pensionär im Reichs⸗ oder Staatsdienste, im Dienste einer Gemeinde oder eines sonstigen kommunalen Verbandes, im öffentlichen Schuldienste oder im Kirchendienste ein Diensteinkommen bezieht, insoweit der Be⸗ trag dieses neuen Diensteinkommens unter Hinzurechnung der Pension den Betrag des von dem Lehrer vor der Pensionirung bezogenen pensionsfähigen Diensteinkommens übersteigt.
Ein pensionirter Lehrer, welcher in eine an sich zur Pen sion ö Stellung im öffentlichen Volksschuldienste wieder eingetreten ist, erwirbt für den Fall des Zurücktretens in den Ruhestand den Anspruch auf Gewährung einer neuen Pension nur dann, wenn die neue Dienstzeit wenigstens ein
etragen hat. 1 Gu“ Parzsonirung aus der neuen Stelle ist dem Lehrer eine Pension von ¼ 0 seines neuen pensionsfähigen Diensteinkommens für jedes nach der früheren Pensionirung zurückgelegte Dienstjahr zu gewähren. 8