1885 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jul 1885 18:00:01 GMT) scan diff

nischen Rechts, vom 24. was folgt:

Insoweit der Betrag der neuen Pension und der früher bewilligten Pension zusammen 4 8 des höchstens Dienst⸗ einkommens, von welchem eine dieser Pensionen berechnet ist, übersteigen würde, fällt das Recht auf den Bezug der früher

bewilligten Pension hinweg. §. 21.

Die Einziehung, Kürzung oder Wiedergewährung der Pension auf Grund der Bestimmungen in den §§. 19 und 20.

tritt mit dem Beginn des Monats ein, welcher auf das eine solche Veränderung nach sich ziehende Ereigniß folgt. Im Falle vorübergehender Beschäftigung im Reichs⸗ oder Staatsdienste, im Dienste einer Gemeinde oder eines sonstigen kommunalen Verbandes, im öffentlichen Schuldienste oder im Kirchendienste gegen Tagegelder oder eine anderweitige Ent⸗ schädigung wird die Pension für die ersten sechs Monate dieser Beschäftigung unverkürzt, dagegen vom siebenten Monat ab nur zu dem nach den vorstehenden Bestimmungen zulässigen

Betrage gewährt. §. 22.

Ist die nach Maßgabe dieses Gesetzes bemessene Pension geringer als die Pension, welche dem Lehrer hätte gewährt werden müssen, wenn er am 31. März 1886 nach den bis da⸗ hin für ihn geltenden Bestimmungen pensionirt worden wäre, so wird diese Pension an Stelle der ersteren bewilligt.

Eine Pension nach Maßgabe der bis zum 31. März 1886 für ihn geltenden Bestimmungen ist dem Lehrer auch dann

u gewähren, wenn demselben zur Zeit der Versetzung in den uhestand nach den früheren Bestimmungen ein Anspruch auf Pension zugestanden haben würde, nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes jedoch nicht.

Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Ge⸗ biete des vormaligen Herzogthums Nassau, der vormaligen freien Stadt Frankfurt und in Hohenzollern⸗Hechingen an⸗ gestellten Lehrer sind berechtigt, zu verlangen, nach den bis dahin für sie geltenden ii I Nran pensionirt zu werden.

§. 23.

Zusicherungen, welche in Bezug auf dereinstige Bewilli⸗ gung von Pensionen an einzelne Lehrer oder Kategorien von Lehrern durch den König oder einen der Minister, oder durch eine Provinzialbehörde, oder mit deren Genehmigung gemacht worden sind, bleiben in Kraft.

§. 24.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf die an den in §. 1 bezeichneten Schulen definitiv angestellten Lehre⸗ rinnen Anwendung.

§. 25.

Hinterläßt ein pensionirter Lehrer eine Wittwe oder ehe⸗ liche Nachkommen, so gebührt den Hinterbliebenen die Pension S Verstorbenen noch für den auf den Sterbemonat folgenden

onat.

Der gleiche Anspruch steht den ehelichen Nachkommen einer im Wittwenstande verstorbenen Lehrerin zu.

An wen die Zahlung erfolgt, bestimmt die Schulaufsichts⸗ behörde.

Die Zahlung der Pension für den auf den Sterbemonat folgenden Monat kann auf Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder wenn der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Be⸗

erdigung zu decken.

Die Pension wird bis zur Höhe von Sechshundert Mark aus der Staatskasse, über diesen Betrag hinaus von den sonstigen bisher zur Aufbringung der Pension des Lehrers Verpflichteten, sofern solche nicht vorhanden sind, von den bisher zur Unterhaltung des Lehrers während der Dienstzeit Verpflichteten gezahlt. Die auf besonderen Rechtstiteln be⸗ ruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen.

Das Stelleneinkommen darf zur Aufbringung der nach diesem Gesetz zu zahlenden Pensionsbeträge nur insoweit als dies bisher bereits statthaft war und nur soweit herangezogen werden, daß es nicht unter ¾ seiner Höhe und unter das Mindestgehalt sinkt.

Die in Gemäßheit des §. 22 Absatz 3 nach den in dem vormaligen Herzogthum Nassau und der vormaligen freien Stadt Frankfurt geltenden Vorschriften berechneten Pensionen fallen der Staatskasse nur insoweit zur Last, als sie die unter Zugrundelegung dieses Gesetzes zu bemessenden Beträge nicht übersteigen.

Artikel II.

Die Pensionen der Lehrer und Lehrerinnen, welche aus einer der im Artikel I §. 1 genannten Schulstellen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzt sind, werden bis zu dem Betrage von Sechshundert Mark auf die Staatskasse übernommen.

Artikel III.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft.

Mit dem gedachten Zeitpunkte treten alle dem gegen⸗ wärtigen Gesetze entgegenstehenden Bestimm ungen, sie mögen in allgemeinen Landes⸗ und Provinzialgesetzen und Verord⸗ nungen oder in besonderen Gesetzen und Verordnungen ent⸗ halten sein, außer Kraft.

Artikel 1V. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Unter⸗ richts⸗Minister und der Finanz⸗Minister beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .“

Gegeben Bad Ems, den 6. Juli 1885.“

(L. S.) Wilhel von Bismarck. von Puttkamer.

Friedberg. von Boetticher. von Goßler.

von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Lucius.

nnnmnung,

betreffend den Sitz der Generalkommission für die Rheinprovinz. Vom 20. Juni 1885. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. verordnen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Zu⸗

sammenlegung der. Grundstücke im Geltungsgebiete des Rhei⸗ Mai 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 156),

König von

1 Einziger Paragraph. Die Generalkommission für die Rheinprovinz hat ihren

Kronprinz begab Sich gestern Morgen von Potsdam über Berlin und Köpenick nach Müggelsheim, um dort einer Pontonnierübung des Garde⸗Pionier⸗Bataillons beizuwohnen.

Neuen Palais zurück.

2. d. M. beschlossen hat, den Reichskanzler in Folge der Abänderung des Zolltarifs d. J.) und durch die seit dem 1. Januar d. J. vom Bundes⸗ rath beschlossenen Aenderungen der Tarasätze und des Ver⸗ zeichnisses der Massengüter des statistischen Waarenverzeichnisses, sowie des Verzeichnisses der Massengüter als „vorläufige“ Aenderungen

Urkundlich unter Unserer Höchsteig und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 20. Juni 1885. (L. S.) 11B8'8— Lucius.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

schen Fakultät der Universität Bonn ernannt worden.

Die Wahl des zeitigen Dirigenten des Real⸗Progymna⸗ siums zu Forst i. L, Dr. Ferdinand Zitscher, zum Rektor dieser Anstalt, sowie des jetzigen ordentlichen Lehrers Dr. Hermann Netzker zum Oberlehrer derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Justiz⸗Ministerium. lz à

Der Rechtsanwalt Reimann zu Dirschau ist zum Notar

im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Dirschau, der Rechtsanwalt Wenner zu Iserlohn zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Iserlohn, und der Gerichts⸗Assessor Zaun zum Notar für den Bezirk

des Landgerichts zu Bonn, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Zülpich, ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, aus der Provinz Posen;

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und General⸗ Direktor der indirekten Steuern, Hasselbach, aus Süd⸗ deutschland.

Die Nummer 28 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9079 das Gesetz, betreffend wegepolizeiliche Vor⸗ schriften für die Provinz Schleswig⸗Holstein, mit Ausnahme Kreises Herzogthum Lauenburg. Vom 15. Juni 1885; unter Nr. 9080 das Gesetz, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen. Vom 6. Juli 1885; und unter Nr. 9081 die Verordnung, General⸗Kommission für die Rhei 1885. 6 erlin, den 17. Juli 1885.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 86Bath.

betreffend den Sitz der Vom 2

00. Juni

1 Bkiglstmachung.

8 v ie in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 27. März 1878 (Centralblatt fur das Deutsche Reich S. 160) im Beginn des kom⸗ menden Winter⸗Semesters an der hiesigen Thbierarzneischule abzuhal⸗ tende thierärztliche Fachprüfung beginnt am 15. Oktober d. J., die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens zum 10. Okto⸗ ber cr. bei dem unterzeichneten Direktor zu erfolgen. Hannorer, den 15. Juli 1885.

Der Direktor der Königlichen Thierarzneischule.

Dr. Dammann.

1 In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 29 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Michtamtliches.

Ihre Majestäten

Preußen. Berlin, 17. Juli. der Kaiser und die Kaiserin unternahmen, wie „W. T. B.“ aus Koblenz meldet, gestern Abend von 7 bis 8 Uhr noch eine gemeinschaftliche Spazierfahrt.

Um 9 ½ Uhr verließen Se. Majestät der Kaiser Koblenz, um Sich mittels Extrazuges direkt und ohne Unterbrechung der Fahrt nach Konstanz zu begeben.

In Konstanz sind Se. Majestät heute Morgen 8 Uhr in bestem Wohlsein eingetroffen.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Baden sowie die Spitzen der Behörden erwarteten Se. Majestät den Kaiser am Bahnhof und geleiteten Aller⸗ höchstdenselben zum Dampfschiff.

Vom Bahnhof bis zum Hafen bildete die gesammte Schuljugend Spalier, und eine vieltausendköpfige Menge be⸗ grüßte den Kaiser mit endlosen Hochrufen.

Auf dem Oberdeck des reichbewimpelten Dampfbootes stehend, fuhren Se. Majestät sodann unter den abermaligen Ovationen der zahllosen Menschenmenge um 8 ½ Uhr nach der Mainau ab. 8

r Kammerherren Dienst bei Ihrer Maäjestät der Kaiserin und Königin hat am 15. d. M. der Königliche Kammerherr Graf Fürstenberg⸗Stammheim übernommen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Nachmittags gegen 2 Uhr kehrte Höchstderselbe nach dem

Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom zu ermächtigen, die (Gesetz vom 22. Mai

nothwendigen Aenderungen

Sitz in Düsseldorf.

Der bisherige Privatdozent Dr. Friedrich Oetker in Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der juristi⸗

diese Aenderungen in einem Nachtrag zu Nr. 28

daß sein Sohn sich einem Berufe oder einer sonstigen Thätigkeit widmete, in welcher er während der ersten Jahre

gemäß unterhalten werden muß, so darf der Vater, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 30. Mai d. J, nicht einseitig und willkürlich seinen Willen ändern und gegen den Willen des Sohnes einen Wechsel in dessen Beruf verlangen, welcher den Sohn in den Stand setzen würde, seinen Unterhalt sofort selbst zu verdienen.

Der neuernannte Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen Hofe, Freiherr von Saurma⸗Jeltsch, ist im Haag eingetroffen und hat die Geschäfte übernommen.

Sachsen. Dresden, 16. Juli. (Dr. J.) Der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Hohenzollern sind gestern Nachmittag nach Ragatz abgereist.

Württemberg. Friedrichshafen, 14. Juli. (St⸗ A. f. W.) Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin von Baden sind heute Nachmittag, von der Mainau kommend, zum Besuch Ihrer Majestäten hier eingetroffen und gegen Abend wieder dorthin zurückgekehrt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 16. Juli. (Weim. Ztg.) Das heute früh ausgegebene Bulletin über das Befinden Ihrer Hoheit der Prinzessin Elisabeth lautet:

„Nach einer guten Nacht fühlen sich Prinzessin sehr gekräftigt. Temperatur 36,5, Puls 72. Dr. Pfeiffer.“

Mecklenbura⸗Schwerin. Schwerin, 15. Zuli. (Meckl. Anz.) Die Uebersiedelung des Großherzoglichen Hofes von Ludwigslust hierher findet heute statt

Oesterreich⸗Ungarn. Prag, 15. Juli. (Prg. Ztg.) Ueber den Entwurf der Reorganisation der Verwal⸗ tund von Kroatien, welchen die Regierung dem Land⸗ tage vorzulegen gedenkt, schreibt man der „Drau“, daß der Zweck, die Verwaltung einfacher und billiger zu machen und das Volk derselben näher zu bringen, mittelst der Decentra⸗ lisation angestrebt werden soll. Zu diesem Behufe werde die historische Komitats⸗Institution in moderner Gestalt wieder hergestellt werden. An der Spitze des Komitats habe der Obergespan zu stehen, welcher sich in seinem Spren⸗ gel frei bewegen und sich in unmittelbarem Verkehr mit der Bevölkerung erhalten würde. Die eigentliche Administration fiele dem Vizegespan zu; auch den Verwaltungsausschüssen, die in Kroatien eingeführt und von den Munizipien gewählt werden sollen, sei eine wichtige Rolle zugedacht; in gewissen Verwaltungsangelegenheiten hätten die Munizipien die zweite Instanz zu bilden, gegen deren Erkenntniß es keine Appellation giebt, da die Regierung sich nur in dieser Weise von der er⸗ drückenden Last befreien könne, vie sie am ersprießlichen Wirken behindert. Im Ganzen sollen acht Komitate errichtet werden; neben den Komitaten hätten die Bezirksämter als Verwal⸗ tungsbehörden zu dienen. Die Gemeinden würden noch nicht von der Steuergebahrung enthoben; an die Stelle der großen politischen Gemeinden würden jedoch kleinere Verwaltungs⸗ gemeinden gesetzt werden. Die Beamten würden auch fernerhin von der Regierung, beziehungsweise auf deren Vorschlag er⸗ nannt werden. Die Gerichtsorganisation werde geringe Aende⸗ rungen erleiden, doch sollen einige Gerichte aufgehoben werden.

Großbritannien und Irland. London, 16. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde die Bill über die indische Zehn⸗Millionen⸗ Anleihe in dritter Lesung angenommen und die Bill, be⸗ treffend die Beschaffung besserer Wohnungen für die Arbeiter, in zweiter Lesung genehmigt.

Im Unterhause antwortete der Kanzler der Schatz⸗ kammer, Hicks⸗Beach, auf an ihn gerichtete bezügliche An⸗ fragen: den gestrigen Mittheilungen der Regierung, betreffend die Russen an der afghanischen Grenze, sei irgend etwas Weiteres nicht hinzuzufügen. Das wegen der Ga⸗ rantie für dieegyptische Anleihe getroffene Abkommen sei noch nicht durch die Ratifikation aller Mächte kompletirt; irgend ein Theil der gedachten Anleihe sei bis jetzt noch nicht erhoben. Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Bourke, erklärte: über die dem Sekretär des eng⸗ lischen Konsuls Finn und dessen Begleitern von den russischen Behörden zu Theil gewordene Behandlung habe die englische Regierung der russischen Regierung Vorstellungen gemacht und zugleich eine eingehende Untersuchung beantragt. Die russische Regierung habe geantwortet: sie habe Schritte zur Einleitung einer Unter⸗ suchung gethan, von dem General Komaroff aber in Er⸗ fahrung gebracht, daß der Sekretär des Konsuls Finn den russischen Behörden keine Kenntniß davon gegeben habe, daß er sich im Dienst eines Engländers befinde, und daß die russischen Behörden vollen Grund gehabt hätten, den Sekretär des Konsuls Finn und seinen Begleiter für ver⸗ dächtig zu halten. Im Fortgange der Sitzung wurde die Budgetbill in zweiter Lesung ohne besondere Abstim⸗ mung angenommen. Bei der Berathung erklärte der Kanzler der Schatzkammer, Hicks⸗Beach: er habe die Erhöhung der Stärke des Alkohols von 26 auf 30 Grad aufgegeben⸗ weil die kommerziellen Unterhandlungen mit Spanien ge⸗ scheitert seien. Die Art der Behandlung, welche England von Seiten Spaniens erfahren habe, wolle er mit starken Ausdrücken nicht charakterisiren, obschon dieselbe kaum mit zu starken Ausdrücken charakterisirt werden könne. Im Uebrigen werde die Regierung, falls die Möglichkeit eintreten sollte, den Handel Englands mit Spanien auf einen besseren Fuß zu stellen, Alles thun, um diesen Zweck zu erreichen. Die Bill, betreffend die Aufhebung der Wahlrechtsentziehung wegen ärztlicher Verpfleaung Seitens der Armenkasse wurde in zweiter Lesung mit 279 gegen 20 Stimmen angenommen. Der „Globe“ spricht sich über die alarmirenden

Auslassungen einiger Morgenblätter mißbilligend aus

und fügt hinzu: durch die gestrigen Erklärungen Lord

Churchills im Unterhause sreien dieselben nicht gerechtfertigt. In den Besitz gelangen.

Zulfikars dürfe Rußland gleichwohl nicht Die „Pall Mall Gazette“ sagt: es existire keine

dieser Verzeichnisse festzustellen und zu veröffentlichen, werden! Afgh

Schwierigkeit hinsichtlich Zulfikars,

welches längst an

n abgetreten sei. Die Frage sei lediglich, ob die

„Centralbl. f. d. D. Reich“ zur öffentlichen Kenntniß . Hatte sich ein Vater damit einverstanden erklärt,

sich selbst nicht ernähren kann und vom Vater standes⸗

als einen Theil des Zulfikarpasses einen Landstrich reklamiren könnten, der im Norden von Zulfikar liege und Brunnen und Weiden enthalte, die anerkannt russisches Gebiet seien und welche abzutreten der russische Minister von Giers, kurz vor dem Rücktritt Gladstone's von dem Minister⸗ posten, rundweg abgelehnt habe. Rußland bestehe auf einer Grenze, welche den ganzen Zulfikar⸗Paß den Afghanen, die von dem Zulfikar⸗Paß ausgehende Straße aber den Russen lasse. Lord Granville hätte diesen Landstrich nicht verlangen sollen; Lord Salisbury aber würde eine große Verantwortung auf sich laden, wenn er um dieses Landstrichs willen Krieg führen ni. Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ aus Simla, vom heutigen Tage, meldet: Die Hauptleute Nate und Peacock sind in Herat eingetroffen und leisteten dem Wunsch der afghanischen Behörden, die Festungswerke zu inspiziren, Folge. Der Rest der Grenzkommission ist in größere Nähe von Herat herangerückt, um den Austausch von Nachrichten zu erleichtern. 1

17. Juli. (W. T. B.) Die meisten heutigen Morgen⸗ blätter fassen die Lage ruhiger auf und meinen: es sei keine ernste Ursache für eine Kriegsbefürchtung vorhanden.

Bombay, 14. Juli. (A. C.) Der Regenmangel in der Präsidentschaft Bombay verursacht Besorgnisse wegen der Ernte.

Frankreich. Paris, 16. Juli. (W. T. B.) Der Senat hat heute den Vertrag von Tientsin, für welchen der Minister⸗Präsident de Freycinet eintrat, gen ehmigt. Die Deputirtenkammer votirte sämmtliche Kapitel Budgets bis auf zwei, deren Berathung zurückgestellt wurde. Ein Antrag auf Aufhebung des Papierzolls wurde angenommen. Die Budgetberathung wird morgen fortgesetzt.

Eine Hus, von gestern, meldet,

Afghanen

des

esche des Generals de Courcy aus daß die

Hué zurückgekehrt sei und den Oheim Tuducs, ö als ersten Regenten designirt habe. Der Regierungs⸗Rath sei aus den früheren Ministern, den An⸗ hängern Frankreichs und mehreren Notablen neu gebildet worden. Das Kriegs⸗Ministerium sei Champeaux anvertraut. Der neue Regent werde morgen eine Pro⸗ klamation erlassen, durch welche allen Beamten von Annam und Tongking vorgeschrieben wird, die Ruhe wieder her⸗ zustellen und die französische Armee in der Bestrafung der Plünderer zu unterstützen. Thuyet befinde sich in der Citadelle von Camlo nur mit 1500 Mann. Der Gesundheitszustand sei ein guter.

ußland und Polen. St. Petersburg, 17. Juli. (W. 2 5) Das „Journal de St. Pétersbourg stellt gegenüber den irrthümlichen Auffassungen über Zulficar die Thatsachen fest, indem es sagt: Wenn wir uns an die Karte des Kapitäns Peacock halten, so ist Zulficar das zwischen Herirud und dem Fuße des Gebirges liegende Thal. Man sollte annehmen, daß gerade dieses der Punkt sei, in welchem sich England dem Emir gegenüber engagirt habe; Rußland wenigstens verstand in dieser Weise die Bezeichnung von Zulficar, als es im Prinzip zustimmte, diese Position dem Emir zu überlassen; es konnte aber nicht glau⸗ ben, daß England sich Afghanistan gegenüber auch in Bezug auf die Defileen engagirt habe, welche sich von dem in Frage stehenden Punkte in der Richtung nach Osten erstrecken und noch den Gegenstand von Verhandlungen zwischen den beiden

egi bilden. 8 1

1 (W. T. B.) Das ,FHesetzblatt“ veröffent⸗ licht einen Kaiserlichen Erlaß, durch welchen die Expro⸗ priation von 575 Desjatinen Land in der Umgegend von Grodno zum Zweck der Errichtung eines perma⸗ nenten Lagers und einiger Befestigungen angeordnet wird.

Amerika. New⸗York, 14. Juli. (Allg. Corr.) Das n San Francisco erscheinende Journal „Morning Call geldet, daß die Pacific Mail Steamship Company hren Dampferdienst nach Australien am 1. November „J. einstellen werde. Die australischen Kolonien, wollen nämlich nicht ferner die Subsidien zahlen, falls die Ver⸗ inigten Staaten nicht einwilligen, einen Theil. derselben zu ragen, und dies zu thun hat der General⸗Postmeister Vilas bgelehnt.

Afrika. Egypten. Kairo, 14. Juli. (Allg. Corr) Vom Amt ist hier ein Tele⸗ ramm eingegangen, welches zur Kenntniß der egyptischen Behörden einen Vorschlag des Hrn. Cape Whitehouse ringt, wonach die Flüchtlinge aus Dongola auf den Brachländereien des nordöstlichen Fayum angesiedelt und nit der Wiederherstellung jenes Theiles des Bahr Jussuf Josephskanals) im Moeris⸗Becken beschäftigt werden sollen. Es wird gewünscht, daß die britischen Behörden die egyptische Regierung bezüglich der Ausführbarkeit dieses Planes zu Rathe ziehe.

Zeitungsstimmen.

Neuen Reichscorrespondenz“ lesen wir: eeret. 728 sich die Nachricht erfindet, daß bei den Vorarbeiten für den Etat der Eisenbahnverwaltung gC sich eine überaus mißliche finanzielle Lage der Staatsbahnen berauszestellt habe, so daß empfindliche Ersparnisse auf Kosten des Persohehs nd des Publikums zu erwarten seien, und auf diese in allen ihren 8 heilen unrichtige Behauptung den Ausspruch gründet, daß der Irsatmch. bruch des Staatsbahnsystems erfolgt sei, ist das finanzie ¹ Ergebniß der Staatsbahnverwaltung seit der Ferse ng, mehr ein dauernd so günstiges gewesen, daß diese Maßrege e für den Steuerzahler überaus vortheilhafte sich erweist. Füren⸗ nämlich in den 5 der Verstaatlichung vorbergehenden Ueberschüsse der Staatsbahnverwaltung nicht Janz u6 2 das Erforderniß für die Verzinsung und Tilgung, deneg ge. sammten Staatsschuld zu decken, hat im Dur Fehi der 4 der Verstaatlichung folgenden Jahre, für 1— e die rechnungsmäßigen Ergebnisse vorliegen, die Staatsbahnverwa tung jährlich um 27 Millionen Mark mehr eingebracht, als zur und Amortisation der gesammten Staatsschuld erforderlich Füren. Denn der Ueberschuß der Staatsbahnverwaltung überstieg 18 Finse der Staatsschuld: 1880/81 um 39,7, 1881/82 um 31,7, 18 78 8 51,2, 1883/84 um 40,2 Millionen Mark, während die Tilgung der schuld im Durchschnitt 13 Mill. Mark im Jahr erforderts. Für 888g 1884/85 war der Ueberschuß der Staatsbahnen um 38,3 Millionen 25 5 höher veranschlagt, als die Verzinsung der Staatsschnld: Re 8 nungsergebniß der Eisenbahnverwaltung ist aber noch günstiger ge

hinausgeht. Dabei ist seit Beginn der Verstaatlichung die Staats⸗; schuld 1** in 4 ist des Defizits um rund 180 Millionen Mark gestiegen, mithin für die Verzinsung nicht mit der Eisenbahn selbst zusammenhängender Schulden über 7 Millionen im Jahr mehr auf⸗ ubringen gewesen. b Recnet 1 zu denjenigen 27 Millionen Mark, welche hiernach aus den Ueberschüssen der Eisenbahnverwaltung jährlich für die noth⸗ wendigen Ausgaben der Staatsverwaltung verfügbar gemacht sind, welche also andernfalls durch Steuererhöhungen aufgebracht werden müßten, noch die Zinsen derjenigen rund 180 Millionen hinzu, welche für den Sekundärbahnbau aus dem Re⸗ servefonds der verstaatlichten Bahnen entnommen werden konnten, so ergiebt sich, daß den Steuerzahlern in Folge der Ver⸗ staatlichung im Jahre über 34 Millionen Mark erspart sind. Es ist das mehr, als das 1 fache des Steuererlasses an Klassen⸗ und Einkommensteuer, und würde, wenn der Beitrag durch Zuschläge zu diesen Steuern aufzubringen gewesen wäre, solche in Höhe von durch⸗ schnittlich 60 % erfordert haben. Wäre die freisinnige Partei mit ihrem Widerstande gegen die Durchführung des Staatsbahnsystems durchgedrungen, so wärea mithin die Steuerzahler im Ganzen bereits um mehr als 170 Mil⸗ lionen Mark höher zu belasten gewesen. Wie man sieht, führt der Freisinnler die Fürsorge für den Steuerzahler stets im Munde, opfert die Interessen desselben aber ungescheut, wo sie mit dem Partei⸗ interesse sich nicht decken.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 30. Inhalt: Verfügungen: vom 8. Juli 1885. Einziehung der älteren Reichs⸗ kassenscheine. Vom 13. Juli 1885. Versendung der amtlichen Cor⸗ respondenz an die bz. von den Geschwaderchefs und Kommandanten S. M. Schiffe im Auslande. 8

Deutsches Handels⸗Archiv. Juliheft. Inhalt: Erster Theil: Gesetzgebung und Statistik. Verzeichniß der Kaiserlich Deutschen Konsulate. Mai 1885. Gesetzgebung. Deutsches Reich: Berichtigung des Zolltarifgesetzes. Entrippen von inländischem Taback in Theilungslagern. Ermittelung des Nettogewichts von Kandiszucker in Kisten. Ermittelung des Brutto⸗ und Netto⸗ gewichts von Kristallzucker in Säcken. Ergänzung des Verzeichnisses der Massengüter. Zoll⸗Tarasätze. Erlaß von Ausführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz vom 22. Mai d. J,, betreffend die Ab⸗ änderung des Zolltarifgesetzes; Ausführungsbestimmung zum Vertrage mit Spanien vom 10. Mai d. J., betreffend Abänderung des deutsch⸗ spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages. Außerkrafttreten der Bestimmungen, betreffend die vorläufige Erhebung von Eingangszöllen. Neu⸗Guinea. Deutsches Reich und Spanien: Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien, betreffend einige Abänderungen des Tarifs A des deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages, rom 12. Juli 1883 Deutsches Reich und Madagaskar: Konvention zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Madagaskar. Deutsches Reich und Großbritannien: Ueberein⸗ kommen zwischen Deutschland und Großbritannien wegen Abgrenzung ihrer westafrikanischen Schutzgebiete am Golf von Guinea und wegen Gewährung gegenseitiger Handels⸗ und Verkehrsfreiheit daselbst. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien über die Abgrenzung der beiderseitigen Gebiete in Neu⸗Guinea. Deutsches Reich, Spanien und Großbritannien: Protokoll über die Sou⸗ veränetät Spaniens im Sulu⸗Archipel, gezeichnet von den Vertretern des Dcutschen Reichs, Spaniens und Großbritanniens in Madrid, den 7. März 1885. Großbritannien: Einfuhrzolltarif für Neufundland. Zuckersteuer auf Neuseeland. Exthöhung des Zolls auf Thee, Wein und Sprit auf Neusecland. Größe der sogenannten Quart⸗ und Pintflaschen. Rußland: Erhöhung der Branntwein⸗Accise.

ilienmitglieder 552 851 Personen, in Deutschland Fam der Zahl der Beamten steht Deutschland hinter Frankreich zurück, da sich dieselbe in Frankreich auf 689 000, in Deutschland auf nur 579 322 beziffert. Ohne Beschäftigung, beziehungsweise ohne eine solche Beschäftigung, die ihnen an sich ausreichenden Leben unterhalt gewährt, leben in Deutsch⸗ land 1 022 223, mit den Familiengliedern 1 908 309 Personen, wozu noch 337 000 Personen treten, welche wie Studenten, Lehrlinge ꝛc. sich auf einen Beruf vorbereiten, selbst aber noch nichts erwerben. Dagegen beträgt die Zahl der ohne eigentliche Beschäftigung lebenden Personen in Frankreich nur 737 088 Personen, denen sich noch 191 316 anschließen, welche „professions inconnues betreiben. Während Deutschland 1 593 125 Personen zählt, die aus eigenen Mitteln leben, hat Frankreich deren 2 121 173. Leroy⸗Beaulieu hält diesen bedeutenden Ueberschuß indeß für keinen Vorzug Frankreichs, sondern folgert daraus im Gegentheil, daß es in Deutschland weniger Müßiggänger giebt, als in Frankreich. Die dienende Klasse umfaßt in Deutschland 1 324 924 Personen, in Frankreich nahezu das Doppelte, nämlich 2 557 266, darunter 160 000 bis 180 000 zu persönlichen Dienstleistungen verwendete, sowie 106 404 Männer und 241 380 Frauen, welche als Aufwärte⸗ rinnen u. dergl. bei dem Gastwirthschaftsbetriebe Unterkommen finden. Diese Zahlen geben einen neuen Beweis von der geschäftigen Rührigkeit des deutschen Volkes auf wirthschaftlichen Gebiete und von der Thatsache, daß es einen Vergleich mit den bedeutendsten Kulturvölkern in keiner Weise zu scheuen hat.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Unter dem Titel „Dunkle Bilder aus dem Wander⸗ leben, Aufzeichnungen eines Handwerkers von D. Rocholl“ beginnt im Verlage von F. A. Wiegand in Bremen soeben eine interessante Schrift zu erscheinen, welche in vier Lieferungen, von denen die erste gegenwärtig vorliegt, bis Ende September beendigt sein soll. Der Verfasser beschäftigt sich mit der bedeutsamen Vagabundenfrage in eigenthümlicher Weise; er zeichnet uns naturwahr, wie es nur ein ge⸗ schickter Beobachter zu thun im Stande ist, das Werden, die Lebensart, die Leiden und verzweifelten Freuden des Vagabunden, sein tiefes Elend und die Möglichkeit seiner Heilung. Das Alles und noch mancherlei Detailmalerei führt der Verfasser in einzelnen lebendigen Bildern uns vor die Seele; er versetzt uns mitten hinein in das Thun und Treiben jener elenden Wanderer und gewinnt unser Interesse für das Schicksal der Armen um so mehr, als er auch in der Darstellung den Humor der Verzweiflung auf das Drastischste zu treffen weiß. Jedenfalls erkennt man schon aus der ersten Liefe⸗ rung, daß diese, eine wichtige soziale Frage im Unterhaltungs⸗ und Erzählerton behandelnde, Arbeit durchaus lesenswerth sein wird. Alle Volkskreise bekunden gegenwärtig ihr Interesse für die Vagabundenfrage, und mancherlei öffentliche Einrichtungen wie namentlich die Herbergen „zur Heimath“, die Naturalverpflegungs stationen und Arbeiterkolonien geben Zeugniß von der werkthätige, Hülfe, welche die Gesellschaft den bedauernswerthen Wanderern en⸗ gegenbringt. Die in Rede stehende Arbeit „Dunkle Bilder aus den Wanderleben“ erscheint wohl geeignet, solches Interesse wachzurufet⸗

eu zu beleben und in weitere Kreise zu tragen.

Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter Mit⸗ wirkung von Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Achilles in Berlin, Prof. Afzelius in Upsala, Prof. Dr. Bierling in Greifswald, Staats⸗ Minister von Sarwey in Stuttgart. Ministerial⸗Rath Schenkel in Karlsruhe, Geb. Rath Ritter von Schulte in Bonn, Reichsgerichts⸗ Bibliothekar Prof. Schulz in Leipzig, Prof. Schuster in Wien, Geh. Rath Stobbe in Leipzig, Prof. F. Stoerk in Greifswald, Geh. Rath Sydow in Berlin, Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts⸗Rath a. D. Voigt in Hamburg, Geh Rath Wach in Leipzig, Geh. Rath von

der 542 282. Auch

Abänderungen des Zolltarifs. Zollbehandlung verschiedener Artikel. Handelsbeziehungen zwischen dem Reiche und dem Großfürsten⸗ thum Finland. Schweiz: Tarifentscheidungen des eidgenössischen Zolldepartements im Monat Mai 1885. Transit von Pflanzen. Frankreich: Zollbehandlung von Frauenwäsche (Hemden, Jacken, Beinkleider) aus Baumwolle mit Hand⸗ oder Maschinenstickerei. Zollbehandlung von Strohhüten, welche auf Eisen⸗ oder Messing⸗ drahtgestellen gearbeitet sind. Zollbehandlung von Kinderspiel⸗ waaren (Spielzeug aus Blei, Holz, Porzellan zc.). Zollbehand⸗ lung von Petroleumtheer russischen oder amerikanischen Ursprungs. Zollbehandlung von Papiermasse, welche in Bogen eingeführt wird. Zollbehandlung von gezwirntem Baumwollengarn. g8 Zeitweilige Zulassung von getrockneten Koloskernen (Koprah) und Palmkernen. 88 Portugal: Begünstigung des Schiffahrtsverkehrs in Madeira und den Azoren. Oesterreich⸗Ungarn und Rumänien: Kündigung des Han⸗ delsvertrages. Rumänien: Inkrafttreten des autonomen Zolltarifs und Erforderniß von Ursprungszeugnissen für die Waaren aus Ver⸗ tragsländern Begünstigung nationgler Textilfabriken. Erhöhung der Spiritussteuer. Vereinigte Staaten von Columbien: Ver⸗ ordnung vom 29. Dezember 1884, betreffend Erhöhung der Einfuhrzölle. Verordnung vom 5. Jnnuar 1885, be⸗ treffend Abänderung der Verordnung vom —29. Dezember 1884. Vereinigte Staaten von Amerika: Sachverständigen⸗ Bureaur für Zollsachen. Statistik. Belgien: Uebersicht . gischen Handels mit Deutschland und Loremburg und der egh e Schiffahrtsbewegung während der Jahre 1882 und 1883. Frank⸗ reich: Die Erträge der Seefischerer im Jahre 1883. Spanien: Der Außenhandel und die Schiffahrt im Jahre 1883. Rumänien: Bewegung des Handels mit dem Auslande im Jahre 1883. 88 Ver⸗ anigte Staaten von Amerika: Deutscher Schiffsverkehr in den Ver⸗ einigten Staaten.

die Häfen der Westküste ausgeschlossen, im Jahre 1884. Entwickelung der Handelsflotte der Vereinigten Staaten und ihr Antheil am Handelsverkehr. Die Gesammeprodultion von Gold und Silber in den Jahren 1882 und 1883. Die Gesammt⸗ produktion von Kupfer in den Jahren 1879 bis 1884. Literatur.

Erdballs (III. Band) von Dr. Oskar

Geltende Handelsgesetze des 8 8 Borchardt. Zweiter Theil. Berichte über das Ausland.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin nd bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 5. Juli bis incl. 11. Juli d. J. zur Anmeldung gekommen; 247 Eheschließungen, 898 Lebendgeborene, 26 Todtgeborene und 946 Sterbe T] Statistik der gewerbtreibenden Bevölkerung in Deutschland und Frankreich. (Hamb. Corr.) Die Bevölkerung Deutschlands betrug im Juni 1882 über 45 Millionen, diejenige Frankreichs etwas über 37 ½ Millionen, alse 7 ½ Millionen weniger, als im Deutschen Reiche. Dabei, lebten in Deutschland vom Landbau und den verwandten Geschäftszweigen einschließlich der Forstwirthschaft, Frauen und Kinder gerechnet, 19 ¼ Millionen Personen, in Frankreich 18 Mft ze Das Verhältniß scheint indeß in beiden Ländern ziemlich gleich, wenn nur die Bodenfläche in Betracht gezogen 4. in Deutschland urd Frankreich nahezu dieselbe ist, 540 0 qkm in Deutschland zu 528 000 qkm in Frankreich 7 überragt die eigentlich industrielle Bevölkerung vööö5 diejenige Frankreichs der Zahl nach sehr erheblich; während bese be nämlich in Deutschland sich auf mebr als 16 XX“ beläuft, gewähren die betreffenden Erwerbszweige in Ftau 8 etwa 9 ¼ Millionen der Bevölkerung Unterhalt. Dißler, 8 and rührt nach der Ansicht des genannten französischen Volkswirthes von der größeren Betriebsamkeit der Bevölkerung und der S Entwickelung des Volkslebens in Deutschland her. Vom Harbsch fts Verkehr, einschließlich Schiffahrt, Eisenbahn⸗ und Seem erehlgelte⸗ betrieb, leben in Deutschland 453 080 Personen, S in Frankreich, obwohl das deutsche Eisenbahnnetz größer i 8 5 dasjenige Frankreichs, und die Deutschen anerkannt 10 „bei . Völkern die größeren Reisenden sind, Armee, Marine un

wesen, ß der Ueberschuß in Wahrheit nicht unerheblich über veng übanen und auch über den Durchschnitt der letzten 4 Jahre

Sicherheitsdienst ernähren in Frankreich 432 174, einschließlich

Windscheid in Leipzig, Prof. Zitelmann in Bonn und anderen Rechts⸗

gelehrten herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Dozent der Rechte in Heidelberg.

Vierter Band. Zehntes 11”- Juli ( 5 Verlag von Ferdinand Enke. 1885). Inbalt: A. Besprechungen: Bea nenes. Rechtsgeschichte: Mollat, G. Rechtsphilosophisches aus Leibnizens ungedruckten Schriften. Frensdorff, F. Zur Er⸗ innerung an Dr. Heinrich Thöl. Ergebnisse der Civil⸗ und Straf⸗ rechtsvpflege bei den Gerichten des Königreichs Bavern im Jahre 1883. Wie studirt man Jurisprudenz? Freith, J. A. Het Gericht van Selwerd. II. Privatrecht: Waldner, V. Die korreale Soli⸗ darität. Neuenfeldt, O. Ist die Konventionalstrafe ihrem Grund⸗ prinzip nach Strafe oder Ersatzleistung? Hefke, A. Der Arzt im röm. und heutigen R. Endemann, Fr. Die Lehre von der emptio rei speratae und emptio spei und deren Bedeutung für das heutige R. Arndt, A. Das allgemeine Berggesetz für die preuß. Staaten v. 24./VI. 1865 und die dasselbe ergänzenden Reichs⸗ und Landesgesetze. Heßler, K. W. F. Perfekt. Philler, O. Die Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 nebst den darauf bezüg⸗ lichen Gesetzen. Benedikt, E. Die Reform des Schaden⸗R. bei Ehrenbeleidigungen. III. Handelsrecht: Renaud, A. Das R. der stillen Gesellschaft und der Vereinigungen zu einzelnen Handels⸗ geschäften für gemeinschaftliche Rechnung. Basch, J. Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch und Wechselordnung nebst Einführungs⸗ und Ergänzungsgesetzen. Weidling, K. Das buchhändlerische Konditionsgeschäft. Ehrenberg, V. Die Rückversicherung. Kaßner. Rechts⸗ und Verwaltungsgrundsätze in Feuerversicherungs⸗ Angelegenheiten. Patronato d'assicurazione e soccorso per gli infortuni del lavoro, amministrazione della fondazione Ponti Dahn, F. Bausteine. IV. Strafrechtswissenschaft: Bennecke, H. Die strafrechtliche Lehre vom Ehebruch in ihrer bistorisch⸗dogmatischen Entwickelung. Gretener, X. Ueber die ital. positive Schule des Strafrechts. Hecker, K. Ueber das Verhältniß des C. Str. R. zum Millitär⸗Str. R. und den Begriff Militärpersonen. v. Schwarze. Die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren. Plenarbeschlüsse und Entscheidungen. Schütze. Die Eventualfrage in der schwurgericht⸗ lichen Fragestellung. V Staats⸗ und Verwaltungsrecht: Mar⸗ quardsens Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Jellinek, G. Ein Verfassungsgerichtshof für Oesterreich L Drei Gutachten über die Reform des Administrativverfahrens. v I. Inter⸗ naticnales Recht: Vaugeois. M. A. Du rôle et de la formation du droit international privé Piggott, F. T. The law and practice of the courts ef the united Kingdom relating to foreign judgments and parties out of the jurisdiction eic. —. Clunet Ed Influence de la chose jugée au criminel sur le civil; jugement criminel étranger; traités internationaux. B. Zeitschriftenüberschau.

Von der 4. verbesserten Auflage der von dem Geheimen Justiz⸗Rath von Wilmowski und dem Rechtsanwalt Levy mit Kommentar berausgegebenen Civilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich (Berlin 1885, Frz. Vahlen) ist soeben die dritte Lieferung (2 ogen 16 25) erschienen. Da wir uns vereits bei Anzeige der 1. Lieferung eingehend mit dem vorstehenden Werke beschäftigt haben. so be⸗ schränken wir uns auf eine kurze Angabe der vorliegenden 3. L eferung. Dieselbe enthält von Buch 1, Abschnitt 3 (Verfahren), den Schluß von Tit. 2 (Zustellungen), sodann Tit. 3 (Ladungen, Termine und Fristen), Tit. 4 (Folgen

der Versäumung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), Tit. 5 (Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens), endlich von Buch 2 (Verfahren in erster Instanz), vom 1. Abschnitt (Verfahren vor den Landgerichten) den 1. Tit. (Verfahren bis zum Urtheil) Wie in den beiden früheren Lieferungen, so sind auch in der 3. vorliegenden die einzelnen Paragraphen von einem reichhaltigen Kommentare in Anmerkungen begleitet.

Veterinärwesen. russischen Gouvernement Wilna aufgetretene Rinderpest („Reichs⸗Anzeiger“ vom 16. Juni 1885) hat sich bis jetzt auf 4 Ortschaften des Kreises Wilna, 9 Ortschaften des Kreises Oszmiany und 4 Ortschaften des Kreises Troki verbreitet. In den beiden letztgenannten Kreisen herrscht die Seuche auch gegenwärtig noch. Die Einschl ppung derselben ist aus dem Gouvernement Minsk erfolgt, und zwar zuerst nach dem Gemeindebezirk Rudomin des Kreises

Die in dem