Werkzeuge (Aexte, Bohrer) oder Luxusartikel werden der Reihe nach immer wieder betastet und bemäkelt. Der Europäer kann nur durch unerschütterliche Ruhe und Festigkeit zum Ziele kommen. Endlich wird der Kauf abgeschlossen. Der Häuptling vertheilt dann sogleich von den erhandelten Gegenständen einiges in affektirt großmüthiger Weise an seine Freunde, die ihn begleiteten.
Wir dürfen nicht verschweigen, daß leider noch immer Brannt⸗ wein bei keinem Kaufe unter den Tauschartikeln fehlt. Es werden jährlich ungeheure Massen von Spirituosen und zwar groß ntheils von der schlechtesten, geradezu giftigen Beschaffenheit nach dem Kamerun eingeführt. Die verderblichen Wirkungen dieser Waare auf die schwarze Bevölkerung sind offenbar. Hoffentlich wird der deutsche Schutz, unter dem die Eingeborenen am Kamerun nun stehen, sie auch bald vor diesem eingeführten Gift beschützen, wenn auch die be⸗ treffenden Maßregeln nicht ohne längere Vorbereitung in plötzlicher Weise sich einführen lassen. Unsere Kaufleute aber sollten selbn er⸗ wägen, wie diese Waare die Leistungsfähigkeit der Stämme für spätere Zeiten völlig untergraben müßte. Auch verlangt es die Ehre der deut⸗ schen Nation, daß wir unsern in der That noch unmündigen schwar⸗ zen Schutzbefohlenen nicht solches Unrecht anthun lassen.
IV. Der erste Europäer am Kamerun.
Um 1850 herrschte in Aquastadt der Großvater des jetzigen Königs. Ein Mann von gewaltigem Körperbau und unerhörtem Blutdurst, war er weithin gefürchtet wie kein anderer. Oft sandte er seine Kriegsboote aus, Gefangene zu machen, um sich und seinen Frauen das Schauspiel einer martervollen Hinrichtung zu verschaffen.
Zu diesem König Aqua kam in dem genannten Jahre ein weißer Mann, der sich von den übrigen Europäern, die bisher dort verkehrt hatten, gar sehr unterschied. Die andern hatten sich immer nur bis an die Zähne bewaffnet ans Land begeben. Dieser kam allein vund ganz ohne Waffen. Die weißen Händler machten immer, daß sie nach erledigten Geschäften bald wieder fortkamen. Dieser aber bat um die Erlaubniß, bei König Aqua wohnen zu dürfen: er wolle auch sein Weib und Kind bald dorthin holen. Dieser muthige Mann war Alfred Saker, ein Missionar. Er baute seine Hütte wie eine Negerhütte und war mit seiner Familie gezwungen, Anfangs ganz wie die Schwarzen zu leben, „nur“ — erzählte er später scherzend, „wir waren bekleidet und sie nicht.“ Das Fieber aber mahnte ihn, an den Bau einer bessern Wohnung zu denken. Er mußte selbst Axt und Säge in die Hand nehmen; denn damals verstand dort noch nie⸗ mand etwas von der Zimmermannsarbeit. Wie erstaunten die faulen Neger, als sie den weißen Mann, den sie doch für eine Art Häupt⸗ ling hielten, arbeiten sahen. Bald kamen ein paar breitschultrige Burschen neugierig heran und sahen mit Verwunderung, wie die Säge einen großen Baumstamm in Bretter „zerbiß“. Sie hielten cs zuerst für Zauberei. Als sie aber sich überzeugten, daß es mit rechten Dingen zuging, ließen sie sich bemwegen, selbst die Säge in die Hand zu nehmen, denn der Schwarze hat eine große Neigung. etwas nachzumachen. Bald lernten die Häuptlingssöhne Zimmer⸗
das Versprechen, ihnen nach gewisser Arbeitszeit die Werkzeuge zum Geschenk zu machen, konnte Saker einige Jünglinge bewegen, wirklich iu arbeiten, und durch freundliche Behandlung gewann er an ihnen Anhänger und brauchbare Gehülfen. Später führte er die Kunst des Ziegelformens und das Maurerhandwerk ein, und die oben erwähnten Gebäude hat er ohne Hülfe eines anderen Europäers allein mit seinen Zöglingen aufgeführt. Da für den Palmölhandel Fässer gebraucht werden, so lehrte er auch die Böttcherei. Dann legte er eine Pflan⸗ zung an, und die Eingebornen konnten sich nicht der Wahrnehmung entziehen, daß die Gewächse bei guter Pflege viel reichlicher tragen, als bei ihrer berkömmlichen Behandlung. Saker führte auch bessere Sorten der Nutzpflanzen ein. — Früher hatten die an Ort und Stelle gebauten Nahrungsmittel kaum für neun Monate gereicht. Ein Vierteljahr hindurch pflegte mehr oder weniger Hungersnoth zu herr⸗ schen. Später bat es Saker noch erlebt, daß mancher Schwarze an Früchten Ueberfluß hatte und sie zum Verkauf bringen konnte
Bei jenen Arbeiten sang der Missionar mit seinen Gehülfen geistliche Lieder, die sie bald lernten, und erzählte ihnen biblische Geschichten. Die rechte Grundlage aller wahren Kultur ist und bleibt doch das Christenthum. Um es wirksam lehren zu können, mußte er selbst freilich erst die schwere Duallasprache lernen. Er fing es fleißig an. Jedes Wort, das er auffaßte, schrieb er in sein Notizbuch. Aber die Schwarzen fürchteten Zauberei; wenn er nun nach der Benennung irgend eines Gegenstandes fragte, so sagten sie ihm ein verkehrtes Wort und brachten ihn in eine heillose Sprachverwirrung. Nun ge⸗ sellte er sich zu den spielenden Knaben und von ihnen zumeist erlernte er die Anfangsagründe der Sprache. Staunend hörten die Ein⸗ gebornen nach Jahr und Tag, wie der weiße Mann anfing, in ihrer Sprache zu reden.
Nun redete er oftmals auf dem 2 unter einem großen Baume von dem Evangelio. Wieder nach Jahresfrist finden wir ihn schon in einer kleinen Kapelle vor einer kleinen Schaar von Zuhörern predigend und selbst König Aqua fand sich zuweilen mit den letzteren ein — freilich wohl mehr aus Neugierde Alltags nahm Saker die Fibel zur Hand und unterrichtete eine kleine Zahl von Schülern, unter denen sich die Gehülfen seiner Handwerksarbeit be⸗ fanden. Immermehr gestaltete sich die Unterweisung zu einem regel⸗ mäßizen Schulunterricht. Alle dazu nöthigen Bücher hat er selbst in der Duallasprache verfaßt und selbst gedruckt. Sein größtes Werk aber, an dem er bis an sein Lebensende gearbeitet hat, ist die Bibel⸗ übersetzung, behufs deren er noch im reifen Mannesalter die hebräische und griechische Sprache lernte. Auch die Duallabibel hat er zum Theil mit eigner Hand gedruckt.
So lebte und wirkte Saker auf seiner Station bei König Aqua, die er Bethel nannte. Verschiedene andere Missionare wurden ihm als Gehülfen gesandt. Die meisten derselben haben das Klima nicht wie er ertragen. Mehrere sind dort gestorben, andere krank in die Heimat zurückgekehrt. Es sind aber immer wieder neue Arbeiter nach dem Kamerun gesendet, und als Saker selbst 1876 altersschwach und krank nach dreiunddreißigjähriger Thätigkeit heim⸗
mannsarbeit. Der erste Eifer erlahmte freilich schnell. Nur durch
—,—n
. 8 8 richtet. Der Veteran aber brachte seinen Lebensabend zu, immer n für seine Dualla betend und arbeitend, bis er 1880 selig entschlief
„Von seinen ersten Schülern hat er einige sogar soweit aus. gebildet, daß sie als Lehrer unter ibrem Volke wirken können, ja de eine, Georg Nkwe, ist als Prediger der kleinen Christengemeinde ir
König⸗Aquastadt angestellt.
Wie segensreich Saker am Kamerun gewirkt hat, darüber nur noch ein Zeugniß. Der deutsche Kaufmann J. Thormälen, der selbst 6 Jahre dort gelebt hat, schreibt: „In der uneigennützigsten
aufopferndsten Weise hat ohne Zweifel der verstorbene Missionar 7 Saker dahin gewirkt, die Leute zu humaneren Ansichten zu bekehren Seinem Einfluß ist es zuzuschreiben, daß heute die Agqualeute ber weitem humaner sind, als alle übrigen ihres Stammes.“ Diese Worte baben durch die jüngsten Vorgänge am Kamerun eine überraschende Bestätigung erfahren. Denn die Aqualeute haben sich bei den letzten Unruben allein völlig ruhig und gesetzmäßig verhalten.
Die englische Mission am Kamerun ist in den letzten fünf Jahren sehr geschwächt worden. Als nach der Entdeckung des Kongo sofort dorthin Missionare gesandt wurden, nahm man die besten Kräfte vom Kamerun weg, um sie auf das neue Arbeitsfeld zu versetzen
Ein paar andere tüchtige Männer starben, nachdem sie sich kaum in die Arbeit am Kamerun hinein gefunden hatten. Die eingebornen Lehrer und guch westindische farbige Missionare, waren oft nur zu sehr sich selbst überlassen⸗“*) Das alles muß man berücksichtigen, wenn jetzt die jungen Christengemeinden in manchen Stücken viel zu wün⸗ schen übrig lassen. Uns sollte es aber feststehen, daß eine gedeihliche Entwickelung unserer Kolonie nur dadurch erzielt werden kann, daß das begonnene Missionswerk kräftig weiter geführt wird. Sollten die englischen Missionare uns das Feld überlassen wollen, da sie alle ihre Kräfte am Kongo verwenden können, so werden sich auch Deutsche bereit finden lassen zu der mühsamen aber gesegneten Arbeit, jene Schwarzen zu Christen zu erziehen.
findet das vorletzte Dasselbe endet mit so großem
Belle⸗Alliance⸗Theater. Morgen Sonntags⸗Gastspiel des Hrn. Emil Thomas statt. mit dem nächsten Sonntage; bis dahin bleibt die Beifall aufgenommene Gesangsposse „Der Aktienbudiker“ ununter⸗ brochen auf dem Repertoire. Dem Geostspiel folgen zwei Novitäten, von denen die eine, der dreiaktige Schwank „Gespenster“ von 2 Rosen. die andere, ein vieraktiger Schwank von Leon Treptow, dem Verfasser des im vorigen Jahre mit so großem Erfolg aufgeführten Volksstückes „Buchholzens“ verfaßt ist. — Nunmehr ist auch der Ver⸗ trag perfekt geworden, den Hr. Direktor Wolf mit dem Impresario des Schwedischen Doppel⸗Quartetts vereinbart hat. Danach werden die Sänger am 24., 25. und 26. d. M. im Gartengdes Theaters concertiren.
2) Die Anklage, als hätten sich die jetzt am Kamerun stationirten Missionare an den Kämpfen gegen die Deutschen betheiligt, hat sich
kehrte, waren unter den Duallas noch weitere 2 Misstonsstationen er⸗
als völlig grundlos erwiesen.
I. eferat⸗ für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. NR — E
u. dergl.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffeutlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel.
„Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen. Familien-Nachrichten.
Amortisation, Zinszahlung
.Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage. E 8
2 — —
88 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaurx.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen (19303]
u. dergl. 8
[19687] Oeffentliche Zustellung. Die Pauline Sautter von Hildrizhausen, z. Z. abrikarbeiterin in der Baumwollspinnerei Unter⸗ ausen in Unterhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Baur, klagt gegen ihren Ehemann Jakob Sautter, Schneider von Hildrizhausen, mit unbekanntem h Aufenthalt abwesend, auf Ehescheidung wegen bös⸗ 3590 icher Verlassung, eventuell auf Herstellung des ehe⸗ 1 ichen Lebens, mit dem Antrage, für Recht zu er⸗ ennen, daß die am 3. Janr. 1875 zwischen den Par⸗ eien in Hildrizhausen, O⸗A. Herrenberg, geschlossene Ehe wegen böslicher Verlassung von Seiten des be⸗ klagten Chemannes dem Bande nach zu scheiden und der Beklagte schuldig sei, sämmtliche Prozeßkosten allein zu tragen, eventuell der Beklagte sei schuldig, das eheliche Leben mit der Klägerin wieder her⸗ zustellen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer
17,9
[19702]
Königliches Eisenbahn Betriebsamt Koblenz. Die im diesseitigen Bezirke angesammelten alten und entbehrlichen Oberbau⸗Materialien, als: 426,8 Tonnen Eisenschienen, 11,6 Tonnen Stahlschienen, Tonnen Weichenzungen, 45,76 Tonnen Schmiedeeisenschrott Tonnen Gufeisenschrott, Stück Seitenlaschen u. s. w. sollen am Freitag, den 14. August d. Is., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in öffentlicher Vergebung meist⸗ bietend verkauft werden. Anerbietungsformulare gegen Einsendung von 50 ₰ bei uns zu beziehen. air den 14. Juli 1885. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.
Bekanntmachung.
Pachtgelderminimum 15 000 ℳ Vermögen 98 000 ℳ
partementsrathe, Regierungs⸗Rath
nachzuweisen.
der Dienststunden einzusehen. Stralsund, den 7. Juli 1885.
[18847]
nebst Bedingungen sind Die Lieferung und Aufstellung
wichte von etwa 118 Tonnen
werden Verpachtung
Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗De⸗ Pachtbedingungen in unserer Registratur während Königliche Regierung. Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Frankfurt a. M. Centralbahnhof Frankfurt a. M. Deckenkonstruktionen über den Warte⸗, Speise⸗
und Konferenzsälen des Empfangsgebäudes im Ge⸗
soll im öffentlichen Verdingungsverfahren vergeben
Die Auswahl nsss ] Mind “ bleibt vorbehalten. ö“ Elberfeld, den 14. Juli 1885. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[16369]
Gewerkschaft des Bergwerks
Centrum.
In der am 14. April d. J. stattgehabten Gewerken⸗ versammlung ist beschlossen worden, die in Höhe von ℳ 1 950 000, — noch bestebende sechsprozentige Grundschuld, welche von der Aktiengesellschaft Essener Bergwerk Centrum auf die Gewerkschaft übertragen worden ist, in eine fünfprozentige Grundschuld in gleicher Höhe umzuwandeln.
In Ausführung dieses Beschlusses kündigen wir hiermit die sämmtlichen Partial⸗Obligationen der sechsprozentigen Grundschuld zur Rück⸗
Erforderliches
von Woedtke
der eisernen
des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 30. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 15. Juli 1885. D221e“ 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[19766] Pferde⸗Verkauf. “ Am Montag, den 20. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe des Garde⸗ Train⸗Bataillons in Berlin, Waldemarstraße 65, ein ausrangirtes Dienstpferd öffentlich meistbietend verkauft werden. Kommando des Garde⸗Train⸗Bataillons.
[17953] Bekanntmachung.
Am Dienstag, den 21. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen auf unserem Packhofe nachstehend aufgeführte Gegenstände gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend verkauft werden:
2 Kisten Lederstiefel, Zeugwaare und getragene Kleider br. 57 kg, 1 Packet halbseidene Posamentier⸗ waare br. 2,40 kg, 1 Kiste Hohlglas br. 11 kg, 1 Koffer Bücher br. 31 kg, 1 Sack gebrauchte Effekten br. 1 kg, 1 Kiste Nipptischsachen br. 13 kg, 2 Kisten ione br. 26 kg, 1 Kiste bemalte Fayence br 11 kg, 1 Kiste Stutzuhr br. 11 kg, 1 Packet halbseidene Gewebe br. 13,90 kg, 1 Packet Mützen aus Zeugstoff br. 3,85 kg, 1 Kiste halbseidene Putzwaaren br. 9 kg, 1 Kiste Maschinen⸗ theile aus Eisen br. 14 kg, 5 Kisten Kleider und Wäsche br. 246,50 kg. 1 Korb desgleichen br. 20 kg, 1 Kiste geographische Karten br. 3 kg, 1 Kübel Lackfirniß br. 19 kg, 5 Säcke unbearbeitete Tabacks⸗ blätter br. 390,50 kg, 5 Kisten zubereitete Fische und Hummern in Blechbüchsen br. 210,50 kg, 1 Packet geschnittener Rauchtaback br. 1,20 kg.
Berlin, den 6. Juli 1885.
Königliches Haupt Stener⸗Amt für ausländ. Gegenstände.
des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Neumühl im Kreise Franzburg von Johannnis 1886 bis dahin 1904, Gesammtfläche 544,475 ha — darunter 2,753 ha Gärten, 357,544 ha Acker, 111,108 ha Wiesen, 59,741 ha See — mit einem Grundsteuer⸗ Reinertrag von 8312 ℳ
Bietungstermin am 10. August d. Is., Vormittags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeichneten Regierung.
Pachtgelder⸗Minimum 11 700 ℳ
Erforderliches Vermögen 99 000 ℳ
Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗Departe⸗ mentsrath, Regierungsrath von Woedtke, nachzu⸗ weisen. Pachtbedingungen in unserer Retistratur während der Dienstunden einzusehen. Stralsund, den 15. Juli 1885.
Königliche Regierung.
Bekanntmachung. Verpachtung des Königlichen Domänenvorwerks Gersdin im Kreise Franzburg von Johannis 1886 bis dahin 1904. Gesammtfläche 319,170 ha — darunter 1,701 ha Gärten, 258,671 ha Acker, 27,834 ha Wiesen, 18,946 ha Weiden — mit einem Grundsteuer⸗ Reinertrag von 3128 ℳ Bietungstermin am 10. August d. J., Vormittags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeichneten Regierung Pachtgelder⸗Minimum 4360 ℳ Erforderliches Vermögen 52 000 ℳ Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗ Departementsrath, Regierungsrath von Woedtke nachzuweisen.
Pachtbedingungen in unserer Registratur während der Dienststunden einzusehen.
Stralsund, den 15. Juli 1885. 8 Königliche Regierung.
[19701]
(18383383 Verpachtung
des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Zandershagen im Kreise Franzburg von Johanni 1886 bis dahin 1904. Gesammtfläche 473 033 ha — darunter 3902 ha Gärten, 345 375 ha Acker, 106 024 ha Wiesen — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 11 947 ℳ 2. Bietungstermin am 3. August d. .,
Vormittags 11 Uhr,
in den Räumen der unterzeichneten Königlichen Re⸗
gierung.
frei bei uns einzureichen.
Die Formulare zur Abgabe von Angeboten nebst Bedingungen können gegen Erstattung von 1 ℳ, die Zeichnungen gegen Erstattung von 4 50 ℳ von dem Unterzeichneten, Amtsgebäude der Bau⸗Abthei⸗ lung IV., auf dem Bauplatze des Centralpersonen⸗ bahnhoses hierselbst bezogen oder bei demselben ein⸗ gesehen werden.
Die Angebote sind bis
Freitag, den 31. d. Mts.,
b 1 Vormittags 11 Uhr, mit entsprechender Aufschrift versehen an den Unterzeichneten einzusenden, welcher dieselben zu dieser Stunde in Gegenwart der etwa erschienenen Anbieter öffnen wird. 68
Frankfurt a. M., den 11. Juli 1885.
Der Abtheilungs⸗Baumeister: Fran
[19638] Submissionstermin Samstag, den 8. August cr., Vormittags 10 Uhr. Zum Verding der Lieferung des pro 1885/86 er⸗ forderlichen Bedarfs von ca. 155 000 kg Fettgeriß, ca. 160 000 kg magere Stückkohle und ca. 33 000 kg magere Nuß⸗ oder Würfelkohle im diesseitigen Ge⸗ schäftslokale nach den daselbst ausliegenden, vorher einzusebenden Bedingungen. Düsseldorf, den 15. Juli 1885. Königliche Garnisonverwaltung
[197691 Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Elberfeld.
Die Ausführung der Erdarbeiten und Brücken⸗ bauten (darunter 3 Wupperbrücken) zur Herstellung der 3,0 km langen Endstrecke der Nebenbahn Len⸗ nep —Krebsöge — Dahlerau — die Bewegung von rund 103 000 chm Boden und die Aufführung von 5100 chm Mauerwerk umfassend — soll ungetheilt, im Wege des Verdings vergeben werden. Zeichnungen, Berechnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Central⸗Verwaltungs⸗ gebäude, Zimmer Nr. 76, zur Einsictnahme aus.
Abdrücke des Bedingnißheftes sind gegen Ein⸗ zahlung von 2 ℳ von dem Vorsteber unserer Cen⸗ tralkanzlei, Eisenbahn⸗Sekretär Peltz hierselbst, zu beziehen.
Angebote sind versiegelt unter der Aufschrift: „Ab⸗ theilung III. Angebot auf Ausführung von Erd⸗ arbeiten und Brückenbauten zur Herstellung der Nebenbahn Lennep — Krebsöge — Dahlerau“ bis zum 31. Juli 1885, an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, post⸗
zahlung am 2. Januar 1886.
Gleichzeitig wird den Inhabern der gekündigten Partial⸗Obligationen die Betheiligung an der um⸗ zuwandelnden Grundschuld in gleicher Höhe ihres bisberigen Kapitalbetrages angeboten mit folgenden Bedingungen -
1) der Zinsfuß wird vom 1. Januar 1886 ab auf fünf Prozent ermäßigt und werden die Zinsen in halbjährlichen Raten am 1. Juli und 2. Ja⸗ nuar eines jeden Jahres bezahlt.
Die Partial. Obligationen werden vom Jahre 1886 ab mit jährlich mindestens zwei Prozent von dem Gesammtbetrage ad ℳ 1 950 000. — zuzüglich dem Betrage der durch die Amortisa⸗ tion ersparten Zinsen amortisirt. Die ausgeloosten Obligationen im Nominal⸗ betrage von ℳ 600. — werden gegen ℳ 630.— am 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden Jahres eingelöst. Die Inhaber von Partial⸗Obligationen, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, werden ersucht, die desfallsige Erklärung mit Beifügung der Obligationen nebst Talons Ser. III. und der Cou⸗ pons Nr. 6 bis einschl. 10 bis spätestens den 20. Juli d. J. unter der eingeschriebenen Adresse: Gewerkschaft des Bergwerks Centrum zu Wattenscheid, Westfalen, oder bei den Bankhäusern:
Gebrüder Arons in Berlin,
Middendorff & Cie. in Essen, C. G. Trinkaus in Düsseldorf einzuliefern.
Aus den bisherigen Ausloosungen sind noch nicht zur Einlösung präsentirt:
Von Ausloosung VI., gekündigt per
2. Jannar 1884:
Die Nummern 645 1045 3234 4356.
Von Ausloosung VII. gekündigt per
1 2. Janunar 1885:
Die Nummern 611 616 677 856 877 878
3824 3887 4349 4382 4625 4660 4667 4916
Wattenscheid, den 27. Juni 1885. Der Grubenvorstand.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz) Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
b —
8
119658]
“ ve“ zum Deutschen Reichs⸗Anz No. 166.
eiger und Königlich Preu
Berlin, Sonnabend, den 18. Juli
“
„Anzeiger.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
† 1 b . E Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Köntgl.
A. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufge bote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
—
Tubhastationen, Aufgebote, Vorladungen für die gedachten Geschwister über 257,77 ℳ aus⸗
u. dergl. g
Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Hotelbesitzers Kestner bierselbst, werden der am 21. Mai 1841 zu Dresden⸗Neustadt außerehelich geborene Sohn der am 29. März 1883 hierselbst verstorbenen ver⸗ wittweten Botenmeister Korka, Emilie, geb. Schertz, — mit Vornamen Ernst — von dessen Leben oder Tode seit länger als zehn Jahren keine Nachrichten eingegangen sird, und die von ihm etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine
am 5. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, schriftlich oder persönlich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls der verschollene Ernst Schertz für todt erklärt werden wird.
Bemerkt wird, daß derselbe im Jahre 1849 mit seinem natürlichen Vaͤter, dem Konditor Bernhard Kuschmann, von Dresden über Hamburg nach Adelaide in Australien ausgewandert ist. “
Lübben, den 10. Juli 1885.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
e
[19656] Alufgebot. 1
Der Lohnkutscher Joseph Roßkopf zu München hat das Aufgebot des angeblich in Verlust gerathe⸗ nen, am 27. Januar 1873 von der hiesigen Ver⸗ sicherungsgesellschaft „Providentia“ ertheilten Lege⸗ scheins über die derselben zum Faustpfand gegebenen, unter dem 30. Dezember 1867 ausgestellten Policen Nr. 19 716 und 19 717, nach welchen auf das Leben des Herrn Joseph Roßkopf, Lohnkutschers, und dessen Ehefrau Veronika, geborenen Oßwald in München, eine Versicherung abgeschlossen ist, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
Freitag, den 22. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt Nr. 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1
Frankfurt a. M., den 11. Juli 1885.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
[19660] Ahnufgebot. 8
Der Schiffbauer Wilhelm Hellarewe hat das Auf⸗ gebot des Grundstücks Vol. II. Fol. 88 des Grund⸗ buchs der Gärten von Rathenow zum Zweck der Eintragung seines Eigenthums auf diesem Grund⸗ stücke beantragt.
Es ist daher Aufgebotstermin auf den 5. No⸗ vember 1885, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt. 8
Es werden die unbekannten Realprätendenten auf⸗ gefordert, spätestens in diesem Termin ihre Rechte anzumelden und ihre etwaigen Widerspruchsrechte zu bescheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Antragstellers Hellgrewe auf dem vorbezeichneten Grundstücke erfolgen wird und ihnen alsdann nur überlassen bleiben muß, ihre Ansprüche auf das vor⸗ bezeichnete Grundstück im Wege des Prozesses zu verfolgen. 8
Rathenow, 24. Juni 1885.
Königliches Amtsgericht. I. [19659] Aufgebot.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der unbe⸗ kannten Erben der am 15. November 1881 zu Brunne verstorbenen Wittwe Meier, Katharine Marie düeag Reckin, dagen sich als Erben:
A. ihre Kinder, nämlich: 1
der Zimmermann Christian Friedrich Wil⸗ helm Meier zu Brunne, der Arbeiter August Heinrich Meier zu Brunne, G der Büdner Heinrich Ludwig Meier zu Brunne, der Colonist Hermann Julius Meier zu eldberg, 8 .“ Julius Friedrich Wilhelm Meier zu Gnewikow, die Wittwe Wahl, Hermine Sophie, geborene Meier zu Tarmow;
B. die Kinder ihrer vor ihr verstorbenen Tochter der verehelicht gewesenen Schuhmacher Kleemann,
CVilhelmine Friederike, geborene Meier, nämlich:
1) der Sergeant Friedrich Wilhelm Kleemann zu Ettlingen, 2) der Schuhmachergeselle Julius
Kleemann zu Fehrbellin,
3) der Paul Hermann Kleemann, legitimirt. 3 1
Alle Diejenigen, welche nähere oder gleichnahe Erbansprüche auf den Nachlaß der vorgenannten Wittwe Meier zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 27. Oktober 1885, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls die Erbbescheinigung für die oben unter A und B bezeichneten Erben ausgestellt me en wann. den 13. Juli 1885
en 13. Ju 3 bsttss n, zaigliches Amtsgericht. Haeuseler.
Hermann
[8879] ee6““ Sachen, betreffend das unter dem 31 Okto⸗ 50751887 Antrag des Pflegers der Geschwister
kasse zu Konitz Nr. 2342 wird der Inhaber des Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten neuen
Aufgebotstermine seine Rechte aazumelden und das Sparkassen buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
[117551]
rina Winakler in Sillaching, ds. Gerichts:
abhanden gekommen.
wird hiemit aufgefordert, sein besseres Recht an denselben spätestens am Aufgebotstermine, welcher
festgesetzt wird, bei unterfertigtem Gerichte anzu⸗ melden und diese Bücher vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt werden.
Deffentlicher Anzeiger
— . 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 1 In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annonecen⸗Bureaux.
8. Theater-Anzeigen. 1 9. Familien-Nachrichten. beilage. E.
efertigten Sparkassenbuchs der städtischen Spar⸗
den 25. November 1885, Mittags 12 Uhr,
S 8 8 8
rklärung desselben erfolgen wird. Konitz, den 15. Mai 1885
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. Ausfertigung.
Aufgebot. Um Lichtmeß 1883 sind der Dienstmagd Katha⸗
a. ein Sparkassebuch Nr 1038 vom 16. Okto⸗ ber 1857 über eine bei der hiesigen Spar⸗ kasse erfolgte, zu 3 ½ % verzinsliche Einlage von 1802 ℳ 57 ₰. 8 ein Sparkassebuch Nr. 1768 vom 23. März 1873 über eine bei derselben Kasse erfolgte, zu 3 ½ % verzinsliche Einlage von 679 ℳ
Der unbekannte jetzige Inhaber dieser Bücher
auf Dienstag, den 1. Dezbr. 1885,
Eggenfelden, den 30. Mai 1885. Kgl. Amtsgericht Eggenfelden. Hayd, K. Oberamtsrichter. Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Ur⸗ schrift: Eggenfelden, 1. Juni 1885. (L. 8.) Seidl, K. Ph
[16513] Aufgebot. Nachdem der Ehemann der verstorbenen verehe⸗ lichten Reisenden Carl Hoye in Lohbrügge den Erlaß eines Aufgebots beantragt hat, ergeht an alle Die⸗ jenigen, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche irgend welcher Art an deren Nachlaß erheben zu können glauben, die Aufforderung, dieselben bis zu dem auf den 5. September 1885, Vormittags 10 Uhr, 8—
hieselbst angesetzten Aufgebotstermine und spätestens in diesem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses auf unterzeichnetem Amtsgericht rechtsbehörig anzu⸗ melden. Reinbek, den 26. Juni 1885.
Königliches Amtsgericht.
i. V.: Vitali, Assessor.
Veröffentlicht: (Unterschrift) Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19657] Auf Antrag der Weideinteressentschaft zu Schle⸗ wecke, welche glaubhaft gemacht hat, daß derselben das Eigenthum an einer Angerfläche von 29 a 68 gm Größe auf Schlewecker Feldmark an der nach Westerode führenden Ortsstraße belegen, vom Gläsekenbache und Grundstücken des Willgerodt, Müller, Fulst, Heundorf und Fricke begrenzt, zu⸗ steht, werden gemäß §. 23 der Grundbuchs⸗Ordn. §§. 823 ff. d. C. P. O. und §. 7 des Gesetzes vom I. April 1879 Nr. 12 der Gesetz⸗ u. Verordn. Samml. alle Diejenigen, welche Rechte an dem bezeichneten Angerstücke zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, solche spätestens am Dounerstag, den 3. September 1885, Vormittags 9 Uhr, bier anzumelden und zwar unter dem Rechtsnach⸗ theile, daß nach Ablauf der Frist die Weide⸗ interessentschaft zu Schlewecke als Eigenthümerin in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. 8 Harzburg, den 10. Juli 1885. Herzogliches Amtszericht. Thielemann. [19661] Großherzogl. Amtsgericht Lörrach. Verschollenheitsverfahren. Nr. 10674. Josef Thadäus Schepperle von Stetten hat sich im Jahre 1863 entfernt, ohne seit⸗ her Nachricht von sich zu geben. Derselbe wird auf⸗ gefordert, binnen Jahresfrist Nachricht hierher zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und sein Vermögen den Erben Meinard Schexperle, Marie Barbara Schepperle, Ehefrau des Küfers Karl Ging, und Rosa Schepperle, Ehefrau des Land⸗ wirths Anselm Wiedmer, sämmtlich in Stetten in fürsorglichen Besitz gegeben würde. Lörrach, den 12 Juli 1885. Der Gerichtsschreiber: Heck.
19671 Im Namen des Königs! 8 b .8 betreffend das Aufgebot der unbe⸗ kannten Erben der am 14. März 1884 zu Neisse verstorbenen Köchin Caroline Grünberg erkennt auf den Antrag des Justiz⸗Raths Gerstenberg zu Neisse als Pfleger des Nachlasses der Caroline Grünberg das Königliche ven 9chs, zu Neisse durch den
tsrichter Rotter für Recht: “ Nachlaß der am 14. März 1884 zu Neisse
landesherrlichen Fiskus zugesprochen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlaß
vorweg zu entnehmen. Von Rechts Wegen.
[19669] Im Namen des Königs! b Auf Antrag des Kaufmanns Carl August Poppe zu Brackwede, vertreten durch den Justizrath Heidsiek zu Bielefeld, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Bielefeld durch den Amtsgerichtsrath Hillenkamp für Recht: Die auf den Grundbesitzungen des Antragstellers im Grundbuche von Brackwede Band 12 Blatt 17, Abtheilung III. Nr. 1, am 9 Februar 1831 ein⸗ getragene Hypothekenpost: 70 Thaler Courant als vormundschaftliche Caution zur Sicherheit eines Legats der minorennen Anna Maria Christiane Knebel, Tochter des Johann Hermann Knebel, wird für kraftlos und löschungsfähig erklärt. Bielefeld, den 9. Juli 1885. önigliches Amtsgericht. IVb Hillenkamp, Amtsgerichtsrath.
[1966605 Im Namen des Königs! 1
In der Geschwister Swiontkowski’'schen Aufgebots⸗
sache (F. 8/85) erkennt das Königliche Amtsgericht
zu Strasburg durch den Amtsrichter Moeller
für Recht:
Die Rechtsnachfolger: “
1) der Francisca Swiontkowski, für welche auf dem Grundbuchblatte Nr. 13 Brinsk⸗Fialken in Abth. III. Nr. 2 Erbgelder im Betrage von 1 Thlr. 16 Sgr. 10 ½ Pf., 1“ der 4 Geschwister Catharina, Michael, Paul und Anna Swiontkowski, für welche auf dem Grundbuchlatte Nr. 13 Brinsk⸗Fialken
a. in Abth. III. Nr. 2 je 1 Thlr. 23 Sgr. 7 Pf, vb*“
Erbgelder, “ des Joseph Swiontkowski, für welchen auf dem Grundbuchblatte Nr. 13 Brinsk⸗Fialken in Abth. II. Nr. 4 25 Thlr. 1 Sgr. 9 Pf. Muttererbtheil eingetragen stehen,
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗
geschlossen und werden die Kosten des Verfahrens
den Besitzer Jacob und Antonie Swiontkowski'schen
Eheleuten auferlegt. “
Von Rechts
Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Juli 1885. Behr, Gerichtsschreiber.
“ betreffend das von dem Tischlermeister Ludwig Bar⸗ tram zu Fallersleben, als Testamentsvollstrecker über den Nachlaß des am 25. August 1869 zu Fallers⸗ leben verstorbenen Tischlermeisters Johann Christoph Bartram beantragte Aufgebotsverfahren, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Fallersleben durch den Amtsrichter Kolligs
für Recht:
1) Alle Personen, welche an den Nachlaß des am 25. August 1869 zu Fallersleben verstorbenen Tisch⸗ lermeisters Johann Christian Bartram Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinten, desgleichen alle diejenigen Personen, welche das Testament des weil. Bartram vom 7. März 1864 anfechten wollten, werden hiermit mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen,
2) die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. 1
gez. Kolligs. Ausgefertigt: (L. S.) Behr, Assistent, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[19663] Im Namen des Königs! 1
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Band XI. Blatt 32 Abtheilung III. Nr. 1 und Band V. Blatt 8 Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Winterberg eingetragenen Hypothekenpost von 115 ℳ 40 ₰ oder 50 Thaler Gemeingeld für die Wittwe Quick, geborene Brinkmann, genannt Huckepauls, zu Winterberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Medebach durch den Amtsrichter Brockhausen
für Recht:
Die Wittwe Quick, genannt Huckepauls, zu Winterberg, und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Winterberg Band XI. Blatt 32 und Band V. Blatt 8 je Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Hypothekenpost von 50 Thalern Gemeingeld ausge⸗ schlossen.
Die Kosten werden den Antragstellern Fabrikanten Georg von der Helm, unverehelichten Elisabeth Dörr, unverehelichten Theresia Dörr, unverehelichten Maria Dörr, Johanna Dörr, Ehefrau Carl Wahle, unverehelichten Amalia Dörr, unverehelichten Augusta Dörr, sämmtlich zu Winterberg, zur Last gelegt. §. 103. Gesetz vom 5. Mai 1872.
Medebach, den 9. Juli 1885.
Königliches Amtsgericht. —
[196677 Aufgebotsverfahren.
Durch heut verkündetes Urtheil ist für Recht er⸗ kannt worden:
das aus der gerichtlichen Schuldurkunde de dato Gleiwitz, den 11. März 1862, der Ingrossations⸗ Registratur vom 14. März 1862 und zwei Hypo⸗ thekenbuchsauszügen (Ellguth⸗Zabrze Nr. 45 und Nr. 97 Gleiwitz einzelne Grundstücke) gebildete Hy⸗ pothekeninstrument, lautend über 100 Thaler Dar⸗
Wegen.
[19668]
Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 6 bezw. 1 für den Pfarrer Bursig in Alt⸗Tarnowitz eingetragen, wird für kraftlor erklärt und werden bie Kosten des Verfahrens dem Grundeigenthümer, Kesselschmied Joseph Foit zu Ellguth⸗Zabrze auferlegt. Gleiwitz, den 10. Juli 1885.
Königliches Amtsgericht.
[19664) Im Namen des Großherzogs!
In der Dr. Mette’schen Aufgebotssache F. 1/84 erkennt das Großberzogliche Amtsgericht zu Gießen durch den Amtsrichter Müller
für Recht: Die von Johann Anger Eheleute vormals zu Gießen dem S. Katzenstein zu Gießen errichtete Kautions⸗Hypothek⸗Urkunde über 10 000 ℳ ein⸗ getragen im Hypothekenbuch V./47 auf II./3. 4 Gemarkung Gießen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller tFießen, den 11. Juli 1882 Gießen, den 11. Juli ’ Großherzogliches Amtsgericht Gießen. Müller.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 23. Juni 1885.
Feldmann, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Carthaus zu Er⸗
witte, Namens der Wittwe Dr. med. Gustav Stern
zu Soest und des Jos. Schütte, gt. Rieksmeyer, zu
Westernkotten, erkennt das Königliche Amtsgericht
zu Lippstadt durch “ Liebrecht für Recht:
Das Hypotheken⸗Instrument über die im Grund⸗
buche von Westernkotten Bd. VIII. Bl. 17
Rubr. III. Nr. 1 auf den Grundstücken Fl. VII.
Nr. 120, 85, 424 a, 425 Gemeinde Westernkotten
des Joseph Schütte daselbst eingetragene Post
von einhundert Thaler
wird für kraftlos erklärt.
Liebrecht.
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[196650) Im Namen des Königs! — Auf den ÄAntrag der Besitzerin Marianna Sid⸗ lewska aus Gorall, als Eigenthümerin der Grund⸗ stücke Gorall Nr. 6 und 8, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Strasburg durch den Amtsrichter Moeller für Recht: Der Hypothekenbri.f vom 1. b. SS. mWr.. bunden mit der Schuldurkunde vom 21. April 1873,
lautend über die für die Pommersche Hypotheken⸗ Aktienbank zu Koeslin auf dem Grundbuchblatte Nr. 6 und 8 Gorall, Abtb. III. Nr. 6 bezw. 10 eingetragenen 1500 ℳ, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens der Grundeigen⸗ thümerin Marianna Sidlewska auferlegt.
Von Rechts Wegen.
1
[19662]
ver⸗
[18907] Ausschlußurtheil. Verkündet am 24. Juni 1885. gez. Neumann, als Gerichtsschreiber.
In der Hinz'schen Aufgebotssache hat das unter⸗ zeichnete Amtsgericht durch den Amtsrichter Falcken⸗ thal für Recht erkannt: “
Die Hypothekenurkunde über 100 Thaler väterlicher Erbgelder der Gebrüder Ludwig August und Friedrich Wilhelm Hinz, Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs Plompen Nr. 4 eingetragen, gebildet aus den ge⸗ richtlichen Erbtheilungsverhandlungen vom 6. Februar 1830, 10. Januar 1835, 29. Oktober 1835, dem Hypothekenschein vom 2. August 1837 und der In⸗ grossationsnote, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin, Wittwe Heinriette Preuß, auferlegt.
Königliches Amtsgericht Wehlan. Falckenthal.
[19672])
In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo⸗ thekendokumenten des Zimmermanns Hagelstein und Genossen hat das unterzeichnete Amtsgericht unterm 7. Juli 1885 die folgenden Ausschlußurtheile er⸗ lassen:
1) Das Hypothekendokument über die auf den Grundstücken Band III. Nr. 66 Seite 1 des Grund⸗ buchs von Boberow in Abth. III. Nr. 5 für den Arbeitsmann Christian Pump in Boberow einge⸗ tragene Hypothek von 50 Thaler, bestehend aus Aus⸗ fertigung der Obligation vom 25. Januar 1869 nebst Ingrossationsnote und Hypothekenbuchsauszug vom 25. Januar 1869 wird für kraftlos erklärt.
2) Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstücke Band II. Nr. 36 Seite 267 Grund⸗ buchs von Boberow in Abth. III. Nr. 1 für den Zweihüfner Friedrich Guhl eingetragene Hypothek von 100 Thaler, bestehend aus Ausfertigung der Obligation vom 2. Oktober 1851 nebst Ingrossations⸗ note und Hypothekenbuchsauszug vom 3. Oktober 1851, wird für kraftlos erklärt.
3) Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstücke Band III. Nr. 66 Seite 1 des Grund⸗ buchs von Boberow in Abth. III. Nr. 2 für den Zweihüfner Friedrich Guhl eingetragene Hypothek von 200 Thaler, bestehend aus Ausfertigung der Obligation vom 11. Januar 1865 nebst In⸗ grossationsnote und Hypothekenbuchsauszug vom 12. Januar 1865, wird für kraftlos erklärt.
Lenzen, den 7. Juli 1885.
lehn conjunctim auf den Grundstücken Bl. Nr. 45
anne und Gustav Hinz zu Lissau, Rechtsanwalts FHasesn zu Schlochau, erlassene Aufgebot des
verstorbenen Köchin Karoline Grünberg wird dem
Ellguth⸗Zabrze und Blatt 515 Gleiwitz einzelne
Königliches Amtsgericht.