1885 / 176 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Eine Erhöhung des Grundkapitals ist nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Vorschriften für zulässig erklärt. §. 2.)

Die Berufung der Generalversammlung erfolgt

und allgemeiner Prüfungstermin am 26. September dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr. Germersheim, den 27. Juli 1885.

Der Theilbaber Josef Hirsch Zimmern ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Letztere wird von den drei übrigen Theilbabern Heinrich Zimmern, Adolf

zu entrichten, wie die für Gewährung der im

Art. XVII erwähnten. 8 II. Ausführungsbestimmungen.

Tantieme von fünf Prozent von dem sich beim Geschäftsabschluß berausstellenden Rein⸗ gewinn des Geschäfts festzusetzen, das Minimum

1 v 1 [21472] Eisenach. Auf Gerichtsbeschlus vom heutigen Tage ist Fol. 79 des Handelsregisters des unter⸗

und Handel die Verbesserer veranlassen, den ursprüng⸗ lichen Erfindern eine entsprechende Geldentschädigung zu geben.

Wlasse- LXXVII. Nr. 22 724. Schlittschuhbefestigung.

Nr. 25 328. Keilförmiger Lufthallon. Nr. 28 570. Bewegungsrorrichtung LXXVI

; für II. Nr. 7170. Nezerungen an Tor⸗ pedobooten. 8 Nr. 8653. Neuerungen an elektrischen Appa⸗ raten zum Leiten, Controliren und Abfeuern von Torpedobooten; Zusatz zu P. R. 7170. Nr. 11 488. Verbesserungen an Torvpedo⸗ booten und Apparaten zum Leuken, Beherrschen und Abfeuern derselben; Zusatz zu P. R. 7170. LXXXII. Nr. 24 294. Neuerung an Röst⸗ LXXXV. Nr. 11 684. Einrichtungen zur Be⸗ seitigung und Umwandlung der Unraths⸗ und Abfallsteffe durch Anwendung von direkt auf die⸗ selben wirkenden gekpannten Dämpfen und Gasen. Nr. 29 270. Glockenheber zum Entleeren von Re ervoiren u. s. w. LXXXVI. Nr. 20 442. mechanische Webstühle. ] Nrc. 29 192. Einrichtung zur zeitweiligen Entlastung des Schußwächterhebels an mechanischen Webstüblen. LXXXVII. Nr. 25 580. Neuerung an Nummerirzangen für Kunstgärtner. Nr. 28 523. Taschen⸗Plombenpresse. Nr. 28 723. Korkzieher mit Tischglocke. Nr. 29003. Werkzeug zum Oeffnen Blechbüchsen.

LXXXVIII. Nr. 20 610. Horizontal um⸗ laufender Windmotor. b Nrr. 24 434. Schraubenflügel für Windräder. LXXXIX. Nr. 20 883. Verfahren zur Trennung der Zuckerkrystalle aus den Füllmassen

von dem denselben anhaftenden Syrup. Nr. 31 611. Rahmen⸗Abzug für Knochenkohle⸗ Glühöfen. Berlin, den 30. Juli 1885. Kaiserliches Patentamt. Meyer.

Regulator für

von

Für Entschädigungsklagen wegen Verletzung es Patentrechts ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 21. März d. J., das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die nach der Behauptung des Klägers sein Patentrecht verletzende Handlung des Beklagten begangen worden ist, wenn auch der Beklagte in einem anderen Bezirke domizilirt ist.

gapanisches Patentgesez.

(ach amtlicher Mittheilung, Pat.⸗Anw.). I. Gesetz.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die folgen⸗ den Patentbestimmungen veröffentlicht worden sind und vom 1. Juli 1885 in Kraft treten werden.

Bemerkung: Die Verordnungen über Pa⸗ tente vom 7. April 1871 und diejenigen des Er⸗ lasses Nr. 105 vom März 1872 stnd aufgehoben.

Den 18. April 1885.

Auf Befehl Sr. Majestät des Tenno.

gez. Herzog Sanjo Sanetomi, Premier⸗Minister. 3 gez. Matzukata Masayoshi, Minister für Ackerbau und Handel.

Art. I. Erfinder nützlicher Gegenstände, welche den alleinigen Verkauf derselben wünschen, haben um dieses Privilegium bei dem Minister für Ackerbau und Handel nachzusuchen. Der Minister wird, wenn es angezeigt erscheint, besondere Erlaubnißscheine für deren ausschließlichen Verkauf ertheilen.

Art. II. Der schriftlichen Eingabe um Ertheilung eines Patentes ist eine genaue Beschreibung der Er⸗ findung, sowie die erforderlichen bildlichen Dar⸗ stellungen anzuschließen. Nöthigenfalls ist der er⸗ fundene Gegenstand selbst oder ein Muster desselben

vorzulegen.

Art. III. Die Dauer zehn Jahre nicht überschreiten, Datum des Patentes.

Art. IV. Patente können nicht nachgesucht werden für Gegenstände nachstehend aufgeführter Art.

1) Gegenstände, welche bereits früher von Anderen

erfunden.

Bemerkung: Diese Vorschrift bezieht sich nicht anf Patente, welche von dem Inhaber übertragen wurden.

2) Gegenstände, welche allgemein in Gebrauch oder bekaunt waren, ehe die Patente nachgesucht wurden. Gegenstände, welche geeignet sind die öffentliche Ruhe zu stören, den guten Sitten zuwidenlaufen oder gesundheitzschädlich sind.

4) Arzeneien.

Art. V. Der Minister für Ackerbau und Handel wird keine Patente für Erfindungen gewähren, welche Kriegszwecken dienen Eönnten oder deren allgemeine Benutzung als wichtig egrscheint; die für solche früher gewährten Patente kann er annuktren. Der Minister für Ackergau und Handel wird den Erfindern oben bezeichneter Erfindungen entsprechende Geldentschädi⸗ gungen gewähren.

Art. VI. Die mit Ertheilung des Patentes er⸗ worbenen Privilegien sowie die Patente selbst sind erblich. 8

Derienige, welcher ein Patent erbt, hat hiervon dem Minister für Ackerbau und Handel Anzeige zu machen.

Art. VII. Personen, welche ein Patent auf einen Anderen übertragen, von einem Anderen erwerben oder mitbesitzen wollen, haben die Erlaubniß Hierzu von dem Minister für Ackerbau und Handel ein⸗ zuholen.

Art. VIII. Wenn ein Patentinhaber Verbesse⸗ rungen an seiner Ersndung gemacht hat, so kann er um ein neues Patent nachsuchen. Bemerkung. Die Wickungen des Zusatz⸗

patents dürfen nicht über die des ursprünglichen

hinausgehen.

Art. IX. Personen, welche Patente für Gegen⸗ stände zu erhalten wünschen, welche Verbesserungen anderer patentirter Erfindungen sind, müssen sich die Einwilligung des ursprünglichen Patentinhabers sichern. Sollte der ursprüngliche Patentinhaber seine Einwilligung verweigern und der Minister für Acker⸗ bau und Handel der Ueberzeugung sein, daß der Er⸗ findung selbst die Verweigerung nachtheilig wird, so kann er dem Verbesserer Spegzialerlaubniß er⸗ theilen, die ursprüngliche Erfindung zusammen mit

des Patentrechtes soll fünf⸗ gerechnet von dem

findungen das Datum und die Dauer des Patentes

Art. X. Patentinhaber müssen auf ihren Er⸗

anbringen. Wenn die Natur des Gegenstandes die Anbringung eines solchen Vermerks ausschließt, so müssen Datum und Dauer auf der Verpackung oder anderweit angebracht werden. Art. XI. Die Register über Patentinhaber, sowie andere Einzelheiten muß der Minister für Ackerbau und Handel dem Publikum zur Einsicht vorlegen en. öA XII. Wenn Patentinhaber den Platz der Registrirung verlassen, ihren Aufenthalt oder Namen wechseln, so muß dem Minister für Ackerbau und Handel hiervon innerhalb dreier Monate Anzeige emacht werden. z nen XIII. Wenn Patente verloren oder beschädigt wurden, so müssen die Patentinhaber bei dem Minister für Ackerbau und Handel um Ausstellung neuer nach⸗ uchen. 8 8 Art. XIV. In den nachstehenden Fällen sollen die Patente für ungültig erklärt und deren Rück⸗ stellung angeordnet werden: 8 1) den ein Zuwiderhandeln gegen die Bestim⸗ mungen des Art. IV oder 2) wenn falsche Darstellungen von Thatsachen in den schriftlichen Eingaben und den Angaben über die Erfindungen entdeckt wurden. Art. XV. Patente werden ungültig in den fol⸗ genden Fällen: 1) wenn die Erfindungen nicht innerhalb zweier Jahre, vom Datum des Patents an gerechnet, öffentlich praktische Verwendung gefunden haben oder wenn deren Ausführung während zweier Jahre unterlassen wurde, ohne daß die Behörde unter Anführung der Gründe hierfür benach⸗ richtigt war; wenn patentirte Erfindungen vom importirt und verkauft wurden. Art. XVI. Die Gewährung von Patenten, die Ungültigkeitserklärung oder den Verlust derselben wird das Ministerium für Ackerbau und Handel öffentlich bekannt machen. Art. XVII. Personen, welche Patente nachsuchen, haben die nachstehenden Gebühren zu entrichten: Bemerkung: Sollten die schriftlichen Ein⸗ gaben zurückgewiesen werden, so werden die Ge⸗ bühren wieder erstattet. 1 1) Personen, welche um Patente für die Dauer von 5 Jahren nachsuchen. .10 2) Solche für die Dauer von 10 Jahren 15 4) Personen, welche um Uebertragung, Erwerbung oder den getheilten Besitz von Patenten einkommen .5 5) Personen, welche um Zusatzpatente eeeheesss522 6) Personen, welche um neue Patente nachsuchen .. 1

Auslande

sind, werden hiermit diejenigen Verordnungen bekannt gemacht, welche bei dem Erwerb von Patenten zu

beobachten sind.

beziehen, sollen durch Vermittelung der Fu⸗ oder Ken (Stadt⸗ oder Land⸗Bezirke) dem Ministerium für Ackerbau und Handel eingereicht werden.

zwei gleichlautende Eingaben und drei Schilderungen über die Konstruktion, den Gebrauch und die Ge⸗ stalt ꝛc. dr

Patentgebühr beigeschlossen sein.

Dokumente zu unterzeichnen.

Art. XVIII. Beamte, welche über die Gewährung von Patenten zu entscheiden haben, dürfen Patente

nicht nachsuchen.

Art. XIX. Wenn der in Art. X bezeichnete Vermerk fehlt, so dürfen irgend welche Regreß⸗ ansprüche nicht geltend gemacht werden.

Art. XX. Personen, welche patentirte Erfindungen nachgeahmt haben, sie vom Auslande importirt oder Patente unrechtmäßig benutzt haben, werden mit Gefängniß nicht unter einem Monat und nicht über 1 Jahr und einer Geldstrafe von nicht weniger als 4 yen und nicht über 40 ven belegt.

Art. XXI. Personen, welche um Patentirung von Gegenständen nachsuchen, welche den unter Patent angefertigten gleich sind und Bezeichnungen anbringen, welche den von den Patentinhabern benutzten täuschend ähnlich sind, werden mit Gefängniß nicht unter 14 Tagen und nicht über 6 Monaten und einer Geldstrafe von nicht weniger als 2 ven und nicht über 20 ven belegt.

Art. XXII. Personen, welche in Zuwiderhandeln der Art. XX und XXI und mit Kenntniß der That⸗ sache Gegenstände verkauft haben, werden mit Geld⸗ strafe nicht unter 4 yen und nicht über 40 pen belegt.

Art. XXIII. Die unter die Art. XX, XXI und XXII fallenden Gegenstände sowohl, wie die Geräthe, welcher man sich zur Begehung der Uebertretung bediente, sind zu konfisziren und dem Patentinhaber auszuhändigen, und für den Fall, daß die Geg stände vorher verkauft wurden, soll deren Werth von dem Uebertreter eingetriehen und ebenfalls dem Patentinhaber übergeben werden.

Art. XXIV. Personen, welche unter falschen Vor⸗ spiegelungen oder mit nachgeahmten Patenten Rrchte zu erwerben suchen, werden mit Haft nicht unter 14 Tagen und nicht über 6 Monaten und einer Geldstrafe nicht unter 2 ven und nicht über 20 ven belegt.

Art. XXV. Personen, welche es unterlassen, die nach den zweiten Abschnitten der Art. VI und XII bestimmten Fristen für die Anzeige einzuhalten, werden mit einer Geldstrafe von nicht unter 1 yen und nicht über 1,95 ven belegt.

Art. KXVI. Auf Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sollen die im Srtrafgesetzbuch ange⸗ drohten Strafen über das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen nicht in Anwendung kommen

Art. IIWII. Die in den Art. XX, XXI und XXII erwähnten Uebertretungen sollen nur auf Antrag der Patentinhaber verfolgt werden.

Art. XXVIII. Wenn Patentinhaber eine Klage einreichen, so kann der Richter den zeitweisen Ver⸗ kanf derjenigen Gegenstände suspendiren, auf welche sich die Klage bezieht.

Anhang.

Pessonen, weche den ausschließlichen Verkauf der nach der Veröffentlichung der Patentbestimmungen vom 7. April 1871 und vor der Veröffentlichung dieser Regulationen erfundenen Gegenstände, und welche in Nachachtang der Zusatzbestimmungen des im März 1872 veröffentlichten Erlasses Nr. 105 den Behörden angezeigt waren, zu erhalten wünschen, können bei dem Minister für Ackerbau und Handel innerhalb 6 Monaten, von dem Tage des Inkraft⸗ tretens dieser Bestimmungen an gerechnet, um Pa⸗ tente für dieselben nachsuchen, gleichviel ob dieselben allgemein im Gebrauch oder bekannt sind.

Personen, welche oben bezeichnete Erfindungen vor der Veröffentlichung dieser Bestimmungen verwerthet haben, können bei dem Minister für Ackerbau und Handel um ein Patent für deren alleinige Verwer⸗ thung innerhalb eines Jahres, von dem Tage des

dem verbesserten Theile zu benutzen.

In solchen Fällen soll der Minister für Ackerbau! nachsuchen; sie haben alsdann dieselben Gebühren!

Inkrafttretens dieser Bestimmungen ab gerechnet,

V V

Nachdem die Patentgesetze veröffentlicht worden

Den 18. April 1885. gez. Herzog Sanjo Sanetomi, Premier⸗Minister. gez. Graf Matzukata Masayoshi, 8 Vertretender Minister des Ministertums für Ackerbau und Handel. Art. I. Eingaben ꝛc., welche sich auf Patente

Art. II. Dem Gesuch um ein Patent müssen

ebenso wie die Wenn mehr als eine Person an der Erfindung betheiligt sind, so baben Alle die dem Ministerium einzureichenden

einer jeden Erfindung,

Art. III. Schriftliche Angaben über Schilderungen, Konstruktion, Zeichnungen ꝛc. sind versiegelt dem Fu⸗cho (Präfektur) einzureichen und in dieser Form an das Ministerium für Ackerbau und Handel weiter zu befördern.

Art. IV. Folgende Angaben dürfen in keinem Patentgesuche fehlen:

1) der Name der Erfindung;

2) die Dauer des nachgesuchten Patentes;;

3) eine Erklärung, daß sie den Bestimmungen

nicht zuwiderläuft;

4) eine Erklärung, daß in der schriftlichen Ein⸗

gabe sowohl wie in der Beschreibung ꝛc. falsche Darstellungen nicht enthalten sind.

Art. V. In den näheren Angaben muß ersichtlich sein:

1) der Zweck der Erfindung und eine Erklärung

über deren Wesen; 1

2) eine Erklärung des Modells, wenn solches

unterbreitet wird;

3) eine detailirte Be.chreibung der Anfertigung,

Form, Zusammensetzung und der Anwendung der Erfindung; .

4) die verschiedene Verwendung, welche die Er⸗

findung bieten könnte;

5) Rang, Name und Adresse des Erfinders.

Art. VI. Das Modell und dessen einzelne Theile müssen mit Buchstaben oder Zahlen versehen sein, welche mit den Erläuterungen korrespondiren.

Art. VII. Derjenige, welcher das ganze oder einen Theil des Patentrechts in Uebereinstimmung mit Art. VII. der Regulationen zu übertragen be⸗ absichtigt, muß zwei Eingaben und eine Abschrift der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung, ebenso wie das Patent und die erforderliche Gebühr einreichen.

Art. VIII. Personen, welche um ein Zusatz⸗ Patentrecht nachsuchen, muͤssen dies nach den Vor⸗ schriften der Art. II und III thun.

Art. IX. Personen, welche nach den Bestim⸗ mungen des zweiten Theils des Art. IX der Regu⸗ lationen eine spezielle Erlaubniß zu erhalten wün⸗ schen, sollen zwei Eingaben unter Angabe der näheren Umstände einsenden.

Art. X. Wenn, wie die Art. VI und XII der Regulationen es vorschreiben, die Anzeige gemacht wird, daß sich der Name des Patentinhabers ge⸗ ändert hat, so wird der Minister für Ackerbau und Handel dies auf der Rückseite des Patentes ver⸗ merken.

Art. XI. Wenn Jemand nach Art. XIII um ein neues Patent nachsucht, so muß ein ausführlicher Nachweis über die näheren Umstände miteingesandt werden.

Art. MI.

Folgendes

Sollte ein Patentinhaber bemerken, daß er in der Eingabe eiwas vergessen, falsch an⸗ gegeben, etwas hiazuzufügen oder zu verbessern hat, so muß er zwei Eingaben mit genauer Berichtigung und Ausführung der näheren Umstände einsenden. Wenn hingegen durch den Zusatz oder die Aenderung ein wesentlicher Theil der Erfindung eine vollständige Veränderung erleidet, so kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Art. XIII. Wenn Patentinhaber durch gegen⸗ seitiges Uebereinkommen Anderen die Verwerthung des Patentes zugestehen, so muß dies angezeigt und as Dokument, von beiden Theilen unterzeichnet, eingesandt werden.

Art. XIV. Wenn ein Patent nach den Vor⸗ schriften des ersten Theiles des Art. IV der Regu⸗ lationen durch deren Nichtbefolgen als ungültig erklärt wurde und der ursprüngliche Erfinder sucht wieder um ein Patent nach, so darf die Dauer desselben nicht die des ersten Patentes überschreiten.

Art. XV. Personen, welche nach dem zweiten Theil des Anhanges der Bestimmungen die Erlaub⸗ niß der Verwerthung von Gegenständen zu erhalten wünschen, müssen zwei Gesuche einreichen, in welchen genau ihre frühere Benutzung anzugeben ist. (Aus

Handels⸗Register.

Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großberzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die

letzteren monatlich.

Alfeld. Bekanntmachung. [21465] 203 ff. zu der Firma:

„Eisenwerk Carlshütte“ eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Mai 1885 sind die §§. 7, 8, 15, 21 und 22 des bisherigen Statuts aufgehoben und die §§. 2, 3, 6, 13, 14, 16—20 in der Weise abgeändert, wie es das dem notariellen Protokolle vom vorgedachten Tage anliegende „Revidirte Statut“, welches an die Stelle des bisherigen Statuts tritt, ersehen läßt.

Aus letzteren wird insbesondere Folgendes hervor⸗ gehoben:

Alfeld.

In das biesige Handelsregister ist heute Blatt

unter Wahrung der Formen und Fristen des Ge⸗ setzes (§. 13); öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft geschehen durch einmalige Veröffent⸗ lichung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und in denjenigen Blättern, welche in Zukuaft etwa noch gesetzlich vorgeschrieben werden sollten. 6.)

Der Aufsichtsrath besteht aus höchstens 5 und mindestens 3 Mitgliedern; alljährlich scheidet ein Mitglied aus. (§. 11.)

Das notarielle Protokoll vom 13 Mai d. Js. und die revidirten Statuten sind in glaubhafter Form binterlegt. Alfeld, den 22. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. II G Reck.

Bekanntmachung. [21466] Handelsregister ist heute Blatt 141

In das hiesige zur Firma: Friedrich Titgemeyer in Alfeld, Blatt 8 zur Firma: 3

F. Luckmann in Lamspringe und Blatt 20 zur Firma:

C. W. Sievers 8 zur Glashütte bei Lamspringe eingetragen: 8

„Die Firma ist erloschen.“ Alfeld, den 22. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. II.

v. Reck

21468] Barmen. In unser Handels⸗Firmen⸗Register ist unter Nr. 2174 zu der Firma J. H. Stein Junr. zu Barmen eingetragen folgender Verme „Die Firma ist erloschen“. Barmen, den 25. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. I. [21469] Barmen. In unser Handels⸗Firmenregister ist unter Nr. 2608 eingetragen die Firma Karl Wilh. Türck zu Remscheid und als deren Inhaber der Verleger Karl Wilh Türck daselbst. Barmen, den 25. Juli 1885. KFKFoöhnigliches Amtsgericht. I.

Barmen. In unser Handels⸗Gesellschaftsregister zu Barmen eingetragen folgender Vermerk: Die Wittwe Friedrich Viefhaus, Bertha, geb. Hücking, ist am 30. Juni 1885 aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

Das Geschäft wird von dem anderen Theilhaber

Albert Ursprung unter unveränderter Firma fort⸗ geführt.

Demnächst unter Nr. 2610 des Handels⸗Firmen⸗ Registers die Firma Viefhaus & Comp. zu Barmen, als deren alleiniger Inhaber der Kauf⸗ mann Albert Ursprung hier.

Barmen, den 27. Juli 1885.

1 Ksöhnigliches Amtsgericht. I.

Berlin. Handelsregister [21588] des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin.

Zufolge Verfügung vom 29. Juli 1885 sind am selben Tage folgende Eintragungen erfolgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 9480 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Nathan Flatow & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen:

Durch den in Sachen des Kaufmanns Adolf Behmack hierselbst gegen den Kaufmann Nathan Flatow hierselbst erlassenen Beschluß des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, II. Ferienkammer für Handelssachen, vom 23. Juli 1885 ist im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet:

Daß der Gesellschafter, Kaufmann Nathan Flatow sich jedweder Vertretung der Handels⸗ gesellscaft in Firma Nathan Flatow & Co. hierselbst insbesondere des Zeichnens der Firma und des Einziehens von Außenständen bei Ver⸗ meidung einer Geldstrafe von 500 in Buch⸗ staben Fünfhundert Mark event. einer ent⸗ sprechenden Haftstrafe für jeden Kontraventions⸗ fall zu enthalten habe.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 8436 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Hüllinzhorst & Schollwer vermerkt stebt, ist eingetragen:

Der Gesellschafter, Kaufmann Friedrich Hülling⸗ horst, ist durch rechtskräftiges Uetheil aus der Gesellschaft ausgeschlossen und dieselbe dadurch aufgelöst.

Der Berlin Firma: Fabrik für Gas⸗ und Wasserrohr⸗Anlagen

H. Schollwer fort. Vergl. Nr. 16,234 des Firmenregisters.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 16,234 die Firma:

Fabrik für Gas⸗ und Wasserrohr⸗Anlagen

H. Schollwer mit dem Sitze zu Berlin und als deren Ianhaber der Kaufmann Otto Reinhardt Hugo Rudolf Her⸗ mann Schollwer hier eingetragen worden

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 699 die Firma: W. Lohmeyer. Berlin, den 29. Juli 1885. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 56 I. Pottlich.

Schollwer zu unter der

Kaufmann Hermann . setzt das Handelsgeschäft

Bielereld. des Königlichen Amtsgerichts zu Bielefeld. Die unter Nr. 932 des Firmenregifters einge⸗

tragene Firma: 1 „G. Vorländer“

Das Grundkapital besteht aus 750 000 und

ist in 1250 Aktien zu je 600 zerlegt.

Gadderbaum) ist gelöscht am 27. Juli 1885.

ist unter Nr. 262 zu der Firma Viefhaus & Comp. 8

Zweck anzugeben“.

Handelsregister 121470])

(Firmenhaber: der Apotheker Gustav Vorländer zu

zeichneten Gerichts die Firma: Franz Licht in Faruroda und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Wilhelm Ferdinand Franz Licht in Magdeburg eingetragen worden.

Eisenach, am 20. Juli 1885.

Großherzogl. S. Amtsgericht, Abtheilung IV.

Keßler.

21471]

Eisenach. Auf Gerichtsbeschluß vom Lnaen.

Tage ist Fol. 80 des Handelsregisters des unter⸗ zeichneten Gerichts die Firma:

Hugo Bachmann

in Eisenach und als deren Inhaber der Kaufmann

Hugo Bachmann in Kassel, sowie als Prokuristin

Clara Marie Bachmann in Eisenach eingetragen

worden. Eisenach, am 21. Juli 1885. Großherzoglich S. Amtsgericht. Abth. IV. Keßler.

Geestemünde. Bekanntmachung. [21473] Auf Blatt 346 des hiesigen Handelsregisters ist heute zu der Firma: Seetzen Gebrüder in Geestemünde (Commanditgesellschaft) der Schiffs capitain Johann Fokken in Esens als Pro⸗ kurist der Gesellschaft eingetragen. Geestemünde, den 24. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. I. Barckhausen.

Hamm. Handelsregister [21474] des Königlichen Amtsgerichts zu Hamm. Bei der in unserem Gesellschaftsregister unter

Nr. 78 eingetragenen Firma W. Meyne &

Lipperheide mit dem Sitze der Gesellschaft in

Hamm ist zufolge Verfügung vom 27. Juli 1885

am 28. Juli 1885 in Colonne 4 vermerkt:

Die Liquidation ist beendet und die Firma erloschen.

Iserlohn. Handelsregister [21475] des Königlichen Amtsgerichts zu Iserlohn. Unter Nr. 35 des Gesellschaftsregisters ist zu der irma „Iserlohner Gasactien⸗Gesellschaft“ zu serlohn am 25. Juli 1885 vermerkt:

In der Generalversammlung vom 30. Juni 1885

sind folgende durch das Aktiengesetz vom 18. Juli

1884 bedingte Aenderungen der Statuten beschlossen

worden:

1) In Artikel acht Absatz eins vorletzte Zeile hinter dem Wort „Geldbeträge“ die Worte einzu⸗ schalten „nach Maßgabe des Artikels hundertdreiund⸗ achtzig a. H. G. B.“*

2) An Stelle des zweiten Absatzes desselben Artikels tritt folgender Absatz „An Stelle der erloschenen Aktien werden neue ausgegeben“.

3) Der Absatz eins des Artikels zwölf erbält zugleich in Ausführung des heute zu IV. gefaßten Beschlusses folsende Fassung: „Alle öffentlichen Bekanntmachungen an die Aktionäre erfolgen durch Insertion in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, der Iserlohner Zeitung und dem Iserlohner Kreis⸗ anzeiger, und haben dann die Wirkung spezieller schriftlicher Einladung oder Bekanntmachung“.

4) In Absatz zwei desselben Artikels fallen die Worte „Den Vorstand“ weg und werden ersetzt durch die Worte „Die Generalversammlung mit ein⸗ facher Stimmenmehrheit“.

5) In Absatz drei desselben Artikels werden am

chluß die Worte hinzugefügt, „nachdem die Ein⸗ tragung im Handelsregister vorher erfolgt ist“.

6) In Artikel vier und zwanzig Absatz zwei fallen die Worte „unter Angabe des Zwecks“ weg; die

Worte „sechszig Aktien; werden durch die Worte rsetzt „ein Zwanzigstel des Aktienkapitals“; am clluß werden die Worte hinzugefügt „Bei Ein⸗ erufung einer jeden Generalversammlung ist der

7) In Artikel fünf und zwanzig fällt der dritte Absatz fort (Artikel vier und zwanzig).

8) In Artikel sechs und zwanzig werden die Worte „entscheidet der Vorsitzende“ durch die Worte ersetzt „gilt der Antrag als abgelehnt“.

9) In Artikel sieben und zwanzig Absatz zwei vird bei a. am Schluß hinzugefügt „Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, 8* Beschluß über die Vertheilung des Rein⸗

unns“.

10) In Absatz vier desselben Artikels wird in eile zwei hinter dem Worte „muß“ das Wort auch“ eingeschaltet.

11) In Artikel dreißig Absatz eins werden in der itten Zeile hinter dem Worte „Gesellschaft“ die

„nebst einer Gewinn⸗ und Verlustrechnung“ der sechsten Zeile hinter dem Worte „Werthe“

Worte „und jedenfalls nicht höher, als der Ein⸗

oder Herstellungspreis“ eingefügt.

In Artikel ein und dreißig werden hinter dem „Bilanz“ in der dritten Zeile die Worte der Gewinn⸗ und Verlustrechnung“ einge⸗

13) In Artikel drei und dreißig wird in der ersten eile hinter dem Worte „wird“ eingeschaltet „auf eschluß der Generalversammlung“.

14) In Artikel sieben und dreißig fallen die Worte

ennen nur dann gültig gefaßt werden, wenn der

eck der Berathung bei der Einladung ausdrück⸗ bekannt gemacht ist, und“ fort. (Artikel vier

d zwanzig.)

15) In Artikel drei und zwanzig Absatz eins fallen

d Worte „gerichtlicher, veisee e 2 von der

rtsbehörde beglaubigter“ fort. Außerdem sind in der gedachten Generalversamm⸗ ig die nachstehenden in früheren Generalversamm⸗ gen gefaßten Beschlüsse behufs Eintragung in Handelsregister bestätigt worden:

geeschluß vom 28. Juni 1859, betreffend Grati⸗ Aation der Vorstandsmitglieder. Beschluß vom 28. Juni 1881, Amortisation des Aktienkapitals. Beschluß vom 27. Juni 1882, betreffend kürzere Verjährungsfrist der Dividenden und ander⸗ weitige Verwendung der verjährten Dividenden. iese Beschlüsse lauten wie folgt:

Beschluß vom 28. Juni 1859: daß vom Anfange des laufenden Betriebs⸗ jahres (ersten Mai dieses Jahres) ab die

betreffend

von sechshundert Thalern jährlich dagegen weg⸗ fallen soll. b. Beschluß vom 28. Juni 1881: Den Aktionären siebenzehn Amortisations⸗ scheine nach anliegendem Schema auf je acht⸗ zehn Mark lautend, verabfolgen zu lassen, um als Amortisationsquote jedes Jahr vorab be⸗ zahlt zu werden. c. Beschluß vom 27. Juni 1882: 1) unter Aufhebung des bisherigen Schemas der Dividendenscheine Anlage C. der Statuten neue Dividendenscheine in der Form und

Fassung des als Anlage zu diesem Protokoll genommenen Bogens auszugeben. den Artikel vier und dreißig der Statuten wie folgt abzuändern: Die Dividenden fallen den Wohlthätigkeits⸗ Anstalten der Stadt Iserlohn zu, wenn dieselben nicht ein Jahr nach dem Fällig⸗ keitstage erhoben werden.

1“

Iserlohn. Handelsregister [21476] des Königlichen Amtsgerichts zu Iserlohn.

Unter Nr. 48 des Gesellschaftsregisters ist zu der

Firma:

8 „J. D. Koch“ zu Grünenthal bei Letmathe, vermerkt:

Der Gesellschafter Johann Diedrich Koch ist gestorben, der Gesellschafter Friedrich Koch ist aus der Gesellschaft ausgeschieden, und zufolge Uebereinkunft der Fabrikant Carl Hassel zu Oestrich in dieselbe eingetreten.

Die Inhaber der Gesellschaft sind somit: 1) der Fabrikaut Heinrich Diedrich Koch in

Grünenthal bei Letmathe,

2) der Fabrikant Carl Hassel zu Oestrich. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht jedem einzelnen Theilhaber zu.

am 27. Juli 1885

Kassel. Handelsregister. [21477]

Nr. 983. Firma Franz Heinr. Thorbecke zu Kassel.

Nach dem Ableben des Ges helm Moldenhauer in Kassel ist durch Uebereinkunft mit den Erben desselben das Handelegeschäft mit allen Aktiven und Passiven auf die beiden andern Gesellschafter Franz Heinrich Thorbecke zu Bamberg und Arthur von Griesheim zu Kassel allein über⸗ gegangen

laut Anmeldung vom 8. Jul

Eingetragen am 14 Juli

Kassel, den 14. Juli 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4. Dr. Blanckenhorn.

Mannheim. Handelsregistereinträge. (20689]

In das Handelsregister wurde eingetragen:

1) O.“Z. 746 des Firm.⸗Reg. Bd. I. zur Firma „S. Gormanns“ in Mannheim:

Die Firma ist mit dem am 30. Januar 1885 erfolgten Tode des Kaufmanns Simon Gormanns auf dessen Wittwe Helene Gormanns, geborene Aberle übergegangen, welche das Geschäft fortführt.

2) O.⸗‧Z. 320 des Firm.⸗Reg. Bd. I. zur Firma „C. Clemm⸗Lennig“ in Mannheim: Diese Firma ist erloschen. 8

3) O.⸗Z. 399 des Ges.⸗Reg. Bd. I. „E. u. A. Beutel“ in Mannheim:

Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma

erloschen.

4) O.⸗Z. 13 des Ges.⸗Reg. Bd. I. zur Firma „Friedrich Koch u. Cie.“ in Mannheim: Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma er⸗ loschen. 5) O.⸗Z. 293 des Ges.⸗Reg. Bd. II. „Gebrüder Körner“ in Mannheim: Firma ist durch Verlegung des Sitzes nach Oestringen dahitr erloschen. 6) O.⸗Z. 121 des Ges.⸗Reg. Bd. I. zur Firma „Joh. Konr. Reihlen“ in Mannheim als Zweig⸗ niederlassung mit Hauptsitz in Friedensau: Diese Firma ist in Folge Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erloschen. 7) O.⸗Z. 129 Ges.⸗R g. Bd. IV. Firma „E. Blum u. Strauß“ ir Mannheim. Die Gesell⸗ schafter sind: 1) Elias Blum, Kaufmann aus Nieder⸗ kirchen, wohnhaft in Mannheim, und 2) Sally Strauß, Kaufmann in Mannheim. Die Gesellschaft hat am 30. Juni 1885 begonnen und ist ein jeder der beiden Theilhaber berechtigt, die Firma zu zeichnen und die Gesellschaft zu ver⸗ treten. Der Ehefrau des Theilhabers Elias Blum, Ida, geb. Strauß, ist Prokura ertheilt. 8) O.⸗Z. 195 des Ges.⸗Reg. Bd. II. zur Firma „Gersdorf u. Bodenheimer“ in Mannheim: Die ist aufgelöst und die Firma

zur Firma

zur Firma

Die Gesellschaft erloschen.

9) O.⸗Z. 155 des Ges.⸗Reg. Bd. III. zur Firma „Julius Eglinger & Cp.“ in Mannheim: Kaufmann Ludwig Seeger ist am 18. Mai 1885 durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden; letztere wird von den beiden weiteren Theilhabern Theodor Gunzert und Wilhelm Ksepper fortgesetzt.

10) O.⸗Z. 111 des Ges.⸗Reg Bd. I. zur Firma „Milek u. Hochstetter“ in Mannheim:

Der Theilhaber Johann Milek ist am 13. Januar 1885 durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden, dagegen ist gleichzeitig dessen Wittwe Anna Milek, geborene Kaufmann, als Theilhaberin, jedoch ohne das Recht der Firmenzeichnung, in die Gesellschaft eingetreten.

11) O.⸗Z. 130 des Ges.⸗Reg Bd. IV. u. O⸗Z. 207 des Firm.⸗Reg. Bd. III. zur Firma „M. Blum“ in Mannheim:

Die Gesellschaft wurde durch den am 4. Juli 1885 erfolgten Austritt des Theilhabers Moritz Blum aufgelöst; der Theilhaber Alpbons Blum übernimmt das Geschäft mit allen Aktiven und Passiven und führt dasselbe unter Beibehaltung der Firma als Einzelfirma fort.

12) O.-Z. 131 des Ges.⸗Reg. Bd. IV. zur Firma „Gebr. Matter“ in Mannheim:

Zimmern und Josef Zimmern, fortgesetzt. 14) O.⸗Z. 133 des Ges.⸗Reg. Bd IV. zur Firma „Helmreich, Moll u. Cie.“ in Maunnheim: Die Gesellschaft wurde durch den Austritt des

Theilbabers Eduard Moll unterm 1. Juli 1885

aufgelöst; das gesammte bewegliche und unbeweg⸗

liche Vermögen nebst den Passiven geht auf die am

gleichen Tage unter der Firma Helmreich u. Cie.

errichtete offene Handelsgesellschaft über. 15) O.⸗Z. 134 des Ges.⸗Reg. Bd. IV.

„Helmreich u. Cie.“ in Mannheim: Die Gesellschafter sind: 1) Frau Philippine Helm⸗

reich, geborene Deiß, Wittwe des Fabrikanten Her⸗

mann Wilhelm Helmreich, und 2) deren Sohn Carl

Helmreich, Fabrikant, Beide in Mannheim wohnend. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1885 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft und zur Zeichnung

der Firma ist nur der Gesellschafter Carl Helmreich

berechtiat. 16) O.⸗Z. 152 des Firm.⸗Reg. Bd. III. zur Firma:

„Loewe u. Eschellmann“ in Mannheim:

Die dem Valentin Eschellmann ertheilte Prokura

ist erloschen. Bd. III. zur Firma

Firma:

17) O.⸗Z. 27 des Ges.⸗Reg. eune Gutherz Nachfolger“ in Mann⸗ eim:

Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma er⸗ oschen.

18) O.⸗Z. 395 des Ges⸗Reg. Bd. I. zur Firma „Alstadt u. Mayer“ in Mannheim, mit Zweig⸗ niederlassung in Ludwigshafen am Rhein: „Die Zweigniederlassung in Ludwigshafen am Rhein ist aufgehoben.

19) O.⸗Z. 154 des Ges.⸗Reg. Bd. III. „Gebrüder Nilson“ in Mannheim: der Gesellschaft ist nach

zur Firma

Sin

Der Sitz verlegt.

20) O⸗Z. 215 des Ges.⸗Reg Bd. II. „Gustav Maas“ in Mannheim:

Kaufmann Ernst Maas, wohnhaft dahier, ist als Prokurist bestellt.

Maunheim, den 14 Juli 1885.

Großh. Amtsgericht. I.

Hofmann.

Ladenburg

zur Firma

[21545 Metz. Kaiserliches Landgericht zu Metz.

Im hiesigen Handels⸗ (Firmen⸗) Register wurde eute die Firma S. Wertheimer zu Metz und als deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Simon Wertheimer eingetragen.

Metz, den 27. Juli 1885.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtenthaeler.

4 [21543] Mülheim a. d. Ruhr. unser Firmen⸗ register ist unter Nr. 541 die Firma:

Georg Herm. Hempelmaunn und als deren Inhaber der Kaufmann Georg Her⸗ mann Hempelmann zu Mülheim a. d. Ruhr am 10. Jult 1885 eingetragen Mülheim a. d. Ruhr, den 10. Juli 1885. b Königliches Amtsgericht.

Cxhp„. In

Mülheim a. d. Ruhr. In unser Register, betreffend Ausschließung der Gütergemeinschaft bei Kaufleuten, ist heute unter Nr. 23 eingetragen: Kaufmann Georg Hermann Hempelmann hierselbst hat für seine Ehe mit Johanna von Strünk durch gerichtlichen Vertrag vom 10. Juli 1885 jede Art der Gütergemeinschaft ausgeschlossen. Mülheim a. d. Ruhr, den 20. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. [21478] Mülheim a. d. Ruhr. Unter Nr. 190 des Gesellschaftsregisters ist die am 22. Juli 1885 unter der Firma Geschw. Weidenbach & Co. errichtete offene Handelsgesellschaft zu Mülheim a. d. Ruhr am 23. Juli 1885 eingetragen und sind als Ge⸗ sellschafter vermerkt: 1) Fräulein Maria Weidenbach, 2) Fräulein Emilie Weidenbach, 3) Geometer Max Weidenbach, 8 sämmtlich hierselbst wohnhaft. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Geo⸗ meter Marx Weidenbach befugt. Mülheim a. d. Ruhr, den 23. Juli 1885. Königliches Amtsgericht.

2152 Neckarbischofsheim. 1“ unterm Heutigen in das Firmenregister unter O. Z. 28 der Firma Nathan Böhm von Wollenberg: Inhaberin ist Lena Böhm von Wollenberg, ch laut testamentarischer Verfügung ihres verstorbenen Ehemanns Nathan Böhm von Wollenberg, da das Handelsgeschäft auf sie übergegangen ist, die Be⸗ rechtigung hat, die Firma fortzuführen. Neckarbischofsheim, den 26. Juli 1885.

Gr. Bad. Amtsgericht. (L. S.) Kiefer.

welche

Telzen. Bekanntmachung. 21480] Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 106 zur

Firma: A. H. Steincke in Uelzen Is alleiniger Inhaber in Spalte 3, eute eingetragen: n b Carl, Buchbinder in Uelzen. elzen, 24. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. I. v. d. Beck.

Nr. 2

lfde.

a h

Konkurse. [21458] Konkursverfahren

Ueber das Vermögen von:

I. Johann Adam Hoffmann, III, Ackers⸗ mann, in Reupfotz wohnbaft, und

II. dessen Ehefran Maria Eva Kuhn, ge⸗

werblos, daselbst wohnhaft,

wurde heute, Nachmittags 6 Uhr,

verfahren Konkursverwalter:

das Konkurs⸗ Thomas

Die SFesellschaft wurde unterm 1. November 1884 aufgelöst; die Liquidation wird von dem bisherigen Theilbaber Gustav Matter allein besorgt.

13) O.⸗Z. 132 des Ges.⸗Reg. Bd. IV. zur Firma

Gratifikation der Borstandsmitglieder für ihre Mühewaltung zusammen auf

eine Zweigniederlassung in Heilbronn:

„Gebr. Zimmern u. Cp.“ in Mannheim mit

rfal effa Pfaffmann, Geschäfagent in Rheinzabern. Offener

[21479]

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts das Koch, Kgl. Sekretär.

Bekanntmachung. „Vormittags 10 Uhr, beschlossen:

„Ueber das Vermögen der Firma Kronegold & Pröbstl in Bühl wird der Konkurs eröffnet.“ Als Konkursverwalter ist der K. Gerichtsvollzieher Faist in Günzburg ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 31. August 1885 erlassen, mit welchem Tage auch die Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen endigt. Gläubiger⸗ versammlung: Freitag, 14. August 1885, Vo mit⸗ tags 9 Uhr; allgemeiner Prüfungstermin auf Freitag, 18. September 1885. Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt.

Günzburg, 27. Juli I

Gerichtsschreiberei d Pargent,

[21456] Juli

9. K. Amtsgerichts. Sekretär. [21459] Ueber das Vermögen der Spezereihändlerin Wittwe Gerhard Wintz, Therese, geborne Kemnitz, zu Köln wurde am 27. Juli 1885 Vormittags 11 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Nieszen zu Köln. ö Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. Augaß 85. Ablauf der Anmeldefrist am nämlichen Tage. Erste Gläubigerversammlung am 25. August d. Js und allgemeiner Prüfungstermin am 8. Septembe d. J., jedesmal Vormittags 9 Uhr, auf Zimme Nr. 4 des Juftizgebäudes am Appellhofsplatz dahier. Köln, den 27. Juli 1885. Keßler, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts, Abth. VII

[21489]

Ueber das Vermögen des Antiqnitätenhändlers Wolf Nathan Rosenthal zu Lubeck ist am 27. Juli d. J, Vorm. 10 ½ Uhr, Konkurs eröffnet Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Ferd. Febling. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Anmeldefrist bis zum 5. September d. J. einschl. Erste Gläubigerver sammlung 5. September d. J., Vorm. 11 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin 19. September d. J., Vorm. 11 Uhr, Zimmer Nr. 2.

Lübeck den 27. Juli 1885. b 8 Das Amtsgericht. Abtheilung I.

Zur Beglaubigung: 1 In Vertr.: Dr. Achilles, Amtsgerichtssekretär.

121544] Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Restaurateurs Theodor Hintz in wird heute, am

έ Cx

Mainz 28. Jali 1885, Vorm. 9 ½ Uhr, das Konkursverfahre eröffnet.

Konkursverwalter: Geschäftsmann Oehl in Mainz.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 20. Auguft 1885.

Anmeldefrist bis zum 22. August 1885.

Erste Gläubigerversammlung: 12. August 1885 Nachm. 3 Uhr.

Prüfungstermin: 31. August 1885, Nachm. 3 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 35 im Justizgebaude zu Mainz.

Mainz, den 28. Juli 1885. Großherzogliches Amtsgericht. gez. Fabricius. 8 Zur Beglaubigung: 1 Rothenberger, Hulfsgerichtsschreiber.

-2 1454 2 2 [21454] Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Handelsfrau Karo⸗ line Wilhelmine, gesch. Schlegel, geb. Oehme. in Plauen wird heute, am 28. Jult 1885, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Muller in Plauen. Offener Arrest mit Anzeig 1885 einschließlich. Aumeldefrist bis zum 25. August 1885 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prufungstermin am 3. September 1885, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Plauen, am 28. Juli 1885. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Flach, G.⸗S.

8 das

efrist bis zum 20 August

[21455] Ueber das

Ue Vermögen des Johannes Rall, Kürschners und 5

Secklers, Inhaber der Firma „Christian Rentz Nachfolger Johs. Rall“ in Reutlingen, ist von dem K. Amtsgericht Reut⸗ lingen am 27. Juli d. J., Nachmittags 3 Uhr, der Konkurs eröffnet, der Gerichtsnotar Belthle in Reutlingen zum Konkursverwalter ernannt, der offen Arrest erlassen, die Anzeigefrist des §. 138 der Koak. Ordn. und die Anmeldefrist auf drei Wochen, bi 31. August 1885, der Wabl⸗ und allgemeine Pru⸗ fungstermin auf Donnerstag, den 10. September 1885, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt worden.

B.

—.

0 2 8 8

88 ““ Den 27. Juli 1885.

„K. Amtsgericht. Gerichtsschreiber Dambach.

[20842] K. Württb. Amtsgericht Schorndorf. Ueber den Nachlaß des verstordenen Taglöhners David Schanbacher von Rohrbronn, Oberamts Schorndorf, wurde heute, Vormittags 7 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Amts⸗ notar Speidel in Schorndorf. Forderungsanmelde⸗ frist bis 13. August d. Is. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin, zugleich zur Beschlußfassung über die in den §§. 120 und 122 der K. O. bezeichneten Gegen⸗ stande am Donnerstag, den 20. Aug. d. Is., Vorm. 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrift bis 13. Aug. d. Is. Den 23. Juli 1885.

Amtsgerichtsschreiber: Hagenbuch.

FMM Schorndorf

[291563) K. Württb. Amtsgericht Schorndorf.

Arrest mit Anzeigefrist bis incl. 29. August 1885.

Anmeldefrist für Konkursforderungen bis einschließ⸗

lich 1. September darauf. Erste Gläubigerrersamm⸗-

Ueber das Vermoögen des Johannes Höfer, Taglöhners in Adelberg, wurde am 28. Juli 1888, Vorm. 10 ¼ Uhr, das Konkursverfahren er⸗

lung am 24. August nächsthin, Vormittags 9 Uhr, öffnet.