Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % leco ohne Fass
42,7 bez.
Weizenmehl No. 00 24.00 — 22.00, No. 0 22.00 — 20 00, still. soggenmehl No. 0. 21.0 — 19 75, No. 0 u. 1 19,50 — 18,75, zu billigeren Preisen bessere Kauflast per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.
Stettin, 31. Juli (W. I1. B,
Getreidemarkt. Weizen flau, loco pr. Juli-August 161 00. pr. Sept.-Okt. 161,00. Roggen flau, loco 134 (0 — 138 00, pr. Juli-Angust 140 50, pr. September-Okto- ber 141 00 Rüböl fest, pr. Juli 46,00, pr. September-Oktober 46,0) Spiritus unverändert loce 41,80, pr. Juli-August 41,10, pr. August-September 41,20. per September-Oktober 42 10. Petro- leum oco alte Usance 20 % Tara Cassa ¼ % 7,80.
Posen, 31. Juli (W. T. B.)
spiritus loco ohne Fass 41,80 pr. Juli 41.80. pr. August 41.80, pr. September 42,00, pr. Oktober 41,90. Behauptet.
Breslau, 1. August (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per August- September 42 00, per September-Oktober 42,20 per April-Mai 43,10. Weizen ger August 167. Roggen pr. September-Oktober 140, per November 143,00. per April-Mai 150,50. Rüböl loco per September- Oktober 47,25. Zink: Fest Wetter: Schön.
Köln, 31. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt Weizen loco hiesiger 17,00. fremder 17,50. pr. Juli 16,80, per November 17,10, per März 17,60. Roggen loco aiesiger 14,25, pr. Juli 14.45, per November 14.60. per März 14,95. Hafer loco 14 50. Rüböl loco 25,30, pr. Ok- tober 25,20. pr. Mai 26,00.
Bremen, 31. Juli. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) niedriger. 7,55, vr. August 7.55, pr August-Dezember 7,75.
Hamburg, 31. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt Weizen loco ruhbig, holsteinischer loco 170,00 bis 174 00. Roggen loco ruhig. mecklen- burgischer loco 156,00 bis 160,00, russischer loco ruhig, 114 00 bis 118,00. Bafer still. Gerste matt. Rüböl flau, loco 47 ½4 Spiritus geschäftslos, pr. Juli-August 32 ¾ Br., pr. August-September 32 ¼¾ Br., pr. September-Oktober 33 ¼ Br., pr. November-Dezember 33 Br. Kaffee ruhig, wenig Umsatz. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,55 Br., 7,45 Gd.. pr. Juli 7,45 Gd., pr. Aug.- Dezember 7 65 Gd. — Wetter: Bewölkt. .
Wien, 31. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 7,92 Gd., 7.97 Br., pr. Frühjahr 8,43 Gd., 8,48 Br. Roggen pr. Herbst 6 97 Gd., 7,02 Br., pr. Frühjahr 7.22 Gd., 7,27 Br. Mais pr. Juli- August 5,80 Gd., 5,85 Br., pr. September-Oktober 5,80 Gd., 5,85 Br. Hafer pr. Herbst 6,57 Gd., 6,62 Br. pr. Frühjahr 6,88 Gd., 6,93 Br.
Pent, 31. Juli (W. T. B.)
Produhktenmarkt. Weisgen loco matter, pr. Herbst 7.50. Gd., 7,52 Br., pr. Frübjahr 8,09 Gd. 8,11 Br. Hafer pr. Herbst 6,08 Güa. 6,10 Br. Maus pr Juli-August 5,55 Gd., 5,57 Br. Kohlraps pr. August-September 11 ¼œ.. — Wetter: Schön.
Amsgterdam, 31. Juli (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine unverändernt, pr. November 213. Roggen loco fest auf Termine unverändert, pr. Oktober 144, pr. März 154. Raps pr. Herbst 274. Rüböl loco 27 ¼, pr. Herbst 26 ½.
(I “
156,00 — 162,00,
Standard white leco Alles Brief.
Amsterdam, 31. Juli. Bancazinn 56. Antwerpen, 31. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen flau.
ruhig. Hafer flau. Gerste träge.
Antwerpen, 31. Juli. (W. T. B.)
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss loco 19 ¼ bez, 19 8 Br, pr. August 19 ½ Br., pr. Septem- ber 19 ¼ Br., pr. September-Dezember 19 H Br. Ruhig.
London, 31. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 68 980, Gerste 20 500. Hafer 41 210 Orts.
Sämmtliche Getreidearten ruhig. Preise unverändert.
Weizen nominell 1 sh. niedriger, angekommene Ladungen stetig.
London, 31. Juli. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 15 ½ nominell, Rüben-Rohzucker
5 ½ flau. — An der Küste angeboten 5 Weizenladungen.
Liverpool, 31. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Sämmtliche Artik unverändert. — Wetter: Schön.
Liverpool, 31. Juli. (W. T. B.)
ehr ruhig, P
“ (Baumwollen-Wochenbericht.) Wochenumsatz 40 000 B. (v. W.
43 000 B.), desgl. von amerikanischen 32 000 (v. W. 35 000 B.), desgl. für Spekulation 1000 B. (v. W. 1000 B.) desgl. für Export 3000 B. (v. W. 3000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 36 000 B. (v. W. 39 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schifft 7000 B. (v. W. 6000 B.), wirklicher Exhort 5000 B. (v. W. 4000 B.). Import der Woche (8 000 B. (v. W. 17 000 B.) davon amerikanische
Roggen
9 000 B. (v. W. 17 000 B.), Vorrath 751 000 B. (v. W. 781 000 B.), davon amerikanische 536 000 B. (v. W. 564 000 B.), schwimmend nach Grossbritannien 46 000 B. (v. W 50 000 B.), davon amerikanische 10 000 B. (v. W. 16 000 B).
Manchester, 31. Juli. (W. T. B.)
12r Water Taylor 6 ¾, 30r Water Taylor 9, 20r Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 8 ¾ 32r Mock Brocke 8 ¼, 40 r Mule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 10, 32r Warpcops Lees 8 ⅜, 36r Warpcops Rowland 8 ⁄, 40r Double Weston 9 ⅜, 60r Double courante Qualität 12, 32“ 116 yds 16 %✕ 16 grey Printers aus 321/46r 171. Fest.
Slasgow, 31. Juli. (W. T. B.)
1 Roheisen. (Schluss.) Mixed numbers warrants 41 sh ½ d. Paris, 31 Juli. (W. T. B.)
Rohzucker 88 ° ruhig, loco 42. 50. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juli 47.50, pr. August 47,60, pr. September 47,80. pr. Oktober-Januar 50,50.
Paris, 31. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig. pr. Juli 22.25, pr. August 22 10, pr. September Dezember 22,80, pr. November-Fe- bruar 23 25 Mehl 9 Marques träge pr. Juli 45,50, pr. August 46,10, pr. September-Dezember 12 Marques 49,00 pr. November- Februar 49,60. Rüböl träge, pr. Juli 59.50, pr. August 59,50, pr. Septbr-Dezbr. 60,75 pr. Januar-April 62,75. Spiritus ruhig, pr. Juli 46,75. pr. Angust 47,00, pr. September-Dezember 48,00, pr. Januar-April 49,00
St. Petersburg, 31. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 48.00, per August —,—, Weizen loco 11.00. Roggen loco 7,75. Hafer loco 5,10 Hanf loco 45.00, Leinsaat loco 14,75. — Wetter: Warm.
New-YNork, 31. Juli. (W T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 10 ½, do. in New- Orleans 9 ¾, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 8 ½ Gd., do. in Philadelphia 8 ½⅛ Gd., rohes Petroleum in New-Yerk 7 ¼, de. Pipe line Certificartes — D. 98 ⅜ C. Mehl 3 D. 85 C Rother Winter- weizen loco — D. 99 ½ C., pr. August nominell, pr. Septbr. — D. 98 ⅞ C., pr. Oktober 1 D. 1 ½⅛ C. Mais (New) 52. Zucker (Fair refining Muscovades) 5 02 ½ Kaffee (fair Rio-) 8.50, Schmalz (Wilcox) 7,00, do. Fairbanks 6,95 do. Robe & Brothers 7,00, Speck 6 ¼. Getreidefracht 2 ¼
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 31. Juli 1885. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.
Rinder. Auftrieb 148 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg) I. Qualitäat — ℳ. II. Qualitäat — ℳ, III. Qualität 78 — 84 ℳ IV. Qualität 66 — 74 ℳ
Schweine. Auftrieb 297 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): HMecklenburger — ℳ, Landschweine a. gute 100 — 106 ℳ. b. geringere 76 — 82 ℳ bei 20 % Tara, Bakony — ℳ, Serben — ℳ, Russen —
Kälber. Auftrieb 722 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,80 — 0,96 ℳ, II. Qualität 0.56 — 0,76 ℳ
Schafe. Auftrieb 4589 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität — ℳ. II. Qualität — ℳ, III. Qualitäat — ℳ
Zuckerbericht der Magdeburger Börse, den 31. Juli, Mittags. (Magdeb. Ztg.) Rohzucker. Ueber das Geschäft der letzten acht Tage ist zu berichten, dass in effectiver Waare nur einige Umsätze bei etwas gesteigerten Preisen — meist an Inlanãsraffinerien — stattfanden und das anderseits für Spekulationswaare das Interesse der Händler wesentlich durch das Verhalten des Konsortiums in Anspruch genommen wurde. Das Angebot in effektiven Kornzuckern war im Verhältniss zu den Beständen der ersten Hand schwach und wurde theilweise wieder zurückgezogen, weil die gebotenen Preise. wenn schon solche etwas höber lauteten als in der Vorwoche, den Inhabern meistens nicht genügten. da man auf eine schnellere, günstigere Entfaltung des Marktes gehofft hatte Aber aunderseits ist die Zahl der- jenigen Raffinerien, welche jetzt Bedarf haben und reflektirend im Markte waren nur klein da die meisten der grösseren Raffinerie Etablissements gegenwärtig mit dem Betriebe pausiren. Seitens der Exporteure wurde den Offerten in Exportwaare nur schwaches Imeresse geschenkt und meistens nur Gebote ertheilt, welche keine Annahme fanden. Die nachstehenden Preisnotirungen weisen für Kornzucker eine Besserung von durchsehni'’tlich ca. 50 ₰ für den Centner auf; für Nachproduckte sind die Notizen unverändert gebheben. Gesammtumsatz 25 000 Ctr.
Raffinirte Zucker. Raffinirte Zucker hatten auch während der verflossenen Woche keinen lebhafteren Markt. Käufer. sowie Verkäufer bewahrten ihre bisherig⸗ Zurückhaltumg und fanden aus diesem Grunde nur wenig belangreiche Umsätze statt. Die vorwöchentlichen Notizen erfuhren keine Veränderung.
Melasse, bessere Qualitär, zur Entzuckerung geeignet. 42 — 430 Bé. excl. Tonne 3.20 — 3,60 ℳ. geringere Qualität.
nur zu Brennereizwecken passeud. 42 — 43 ° B6. excl. —,— ℳ Ab Stationen: Granulatedzucker, inecl. — Per 50 kg. Krystallzucker, I., über 98 % — do. do. Pb — üge-n excl., von 96 „ 25,50 — 25,80 0. 8 — do. „ 880 Rendem. 2 1,20 — 24,50 Nachprodukte, „ 88 — 92 „ — do. „ 750 Rendem. 19,50 — 21,00 Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, excl. Fass do. fein, Melis, ffein. do. mittel do. ordinär Würfelzucker, I., do. II., Gem. küvene 0. Gem. Melis, do. 11 S 8 Farin
29 75 — 30,00
5 26,00 — 28,50 Die Aeltesten der Kaufmannschaft.
Wetterbericht vom 1. August 188 8 Uhr Morgens:.
Barometar auf 0 Gr. u. d. Meeres- spiegel redGac. in Hlillimeter. Mullaghmore 768 Aberdeen .. 768 Christiansund 765 Kopenhagen. 758 Stockholm . 758 Haparanda. 767
St. Petersburg 758 Hoskau. 755
Cork, Queens-
121n,“ 766 .“ 761 Helder.. 764 WW6 762 Hamburg .. 762 Swinemünde 758 Neufahrwass. 758 Memel.. 757
157 I 7 Münster. .. Karlsruhe .. Wiesbaden München Chemnitz .. Berlin 760 eetemh“ 760 Breslau .. . 760
Ile d'Aix-.. 760 0NO IIö 759 8 Je“ 760
¹) See glatt. ²) Seegang schwach. ³) See sehr ruhig. ⁴) Heute früh Gewitter mit Regen. ⁵) Gestern Nachmittag und Nachts Regen. ⁶) Seegang schwach, Nachts und heute früh Regen. 7) Dunstig. 8) Nachts Thau. ³) Nachts etwas Regen. ¹⁰) See ruhig. 1¹¹) See glatt.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone. 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif. 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = hekftiger Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung.
Während das barometrische Maximum im Nordwesten wenig Aenderung zeigt, ist ein Minimum, von Norden kommend, bis Wisby erschienen, unter dessen Einfluss an der deutschen Küste trübes, vielfach regnerisches Wetter mit Abkühlung eingetreten ist. Im Binnenlande hingegen ist das Wetter heiter und trocken ohne wesentliche Wärmeänderung. Auf dem ganzen Gebiete ist die Luftbewegung schwach. Im westlichen und centralen Frank- reich fanden gestern und heute Morgen, an der Odermündung heute früh Gewitter statt. In Hamburg ist jetzt das Barometer in ziemlich raschem Fallen begriffen.
Deutsche Seewarte
Temperatu: Wetter. in °Celsiu 50 C. =ü 40 R.
1 wolkenlos 17 bedeckt 13 wolkenl. ¹) 15 Regen 13 Nebel 15 bedeckt 14 wolkenlos 20 heiter 17
Stationen. Wind.
0XNO
— —- bOE 0”nSbdo
dunstig 18 bedeckt ²) 5 heiter3) wolkig halb bed. Regen¹) wolkig⁵) Regené) wolkenlos halb bed. 7) wolkenlos heiter ⁵) heiter wolkig heiter Regen heiter9) Gewitter:0- wolkenl. 1¹)
still heiter
Soohchdddo —Sroee—PSde
00 —. S. —2 e—
—C 1 ——- —do
“ Theater.
NeuesFriedrich-Wilhelmstädt. Theater.
Sonntag: Zum 106. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von Eduard Audran.
Perehelicht:
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. mit Hrn. Prem. Lieut. Otto Graf von der Recke⸗ Volmerstein (Gottmannsförde bei Schwerin).
1 * Baron Fritz von Brock orff mit Frl. Gustava
[21239]
Clara v. Böhl⸗Gottmanns förde der Andreas Maetz,
zu Molsheim, bezw. des
8 82 2 Schneider zu Altdorf, eichsgräfin Platen zu Hallermund —
Oeffentliche Zustellung.
Der Aloys Klein, Ackerer und Beigeordneter, und ide zu Altdorf wohnend, als Rechtsinhaber des Färbers Karl Faller Schreiners klagen gegen den Joseph Maetz, Sohn von Andreas, früher Ackerer, in Alt⸗
Ackerer, Be
einem Grunde Ansprüche an die nachträglich zuge⸗ zogenen oben bezeichneten Flächen zu machen haben, namentlich auch die Grundherren, werden hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche oder Widersprüche in Thomas dem Termine anzumelden und klar zu machen, widrigenfalls ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in
Tonno⸗
In Secene gesetzt von Julius Fritzsche. Montag: Zum 107. Male: Der Großmogul.
Krolls-Theater. Sonntag: Ein Masken⸗ ball. Oper in 5 Akten von Verdi.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstel⸗ lung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som⸗ mergartens: Großes Doppelconcert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung von J. C. Engel und des Kapellmeisters Hrn. R. Riedel und dem Musikcorps des II. Garde⸗Regiments zu Fuß unter Leitung des Königl. Musik⸗Direktors Hrn. G. Meinberg. Anfang 4, der Vorstellung 7 Ühr.
Montag: Zum 22. Male: Der Trompeter von Säkkingen. Romantische Oper in 3 Akten von E. Kaiser. Gr. Doppelconcert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.
Billets und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 ℳ sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50a, C. Heintze, Unter den Linden 3, und im Invaliden⸗ dank, Markgrafenstraße 51 a.
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum
Male: Gespenster. Schwank in 3 Akten von EEA“ 2g.eeeth) Nach dem 15 8 e ückes: Auftreten des Schwedischen Doppel⸗ Quartetts im Theater. 8 88 .
Im prachtvollen Sommergarten: Doppel⸗Concert (Musikcorps: Saro und die Hauskapelle). Auf⸗ treten des Schwedischen Doppel⸗Quartetts, des Tyroler Trios Suchard und der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer. Abends: Brillante Jhumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Concerts 4 ½, der Vorstellung 7 Uhr.
Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.
Mittwoch: Extravorstellung zu halben Kassen⸗ preisen. Zum 26 Male: Der Aktienbudiker. Posse mit Gesang in 3 Akten von A. Langer und D. Kalisch.
(Caden).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptm. Beyer (Königsberg i. Pr.). — Hrn. Hugo Frhr vor Maltzahn (Berlin). — Hrn Major Abel (Metz). — Hrn. Rektor Radtke (Drengfurt).
Gestorben: Hrn. Geh. exped. Sekretär R. Beyer Tochter Martha. — Hrn. Konsistorial⸗Rath Ger⸗ lach Sohn Wilhelm, Cand. theol. (Niedersachs⸗ werfen). — Hrn. Lieut. v. Schwerin Tochter Elisabeth (Züllichau). — Hr. Geh. Justiz⸗Rath Friedr. Gust. Seiler (Erfurt).
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[8436] Oeffentliche Zustellung.
Der Schiffer Sebastian Page 4 zu Rheindürk⸗ heim bei Ludwigshafen, vertreten durch Justizrath Ebel in Rüdesheim, klagt gegen den Schiffer Hein⸗ rich Bungert zu Dortrecht wegen Forderung aus Schiffsreparaturen, welche durch den am 12. Juli 1884 durch Verschulden des Verklagten herbeigeführ⸗ ten Zusammenstoß der Schiffe der Parteien am Schiffe des Klägers nöthig wurden, mit dem An⸗ trage, den Verklagten unter Vorbehalt der Geltend⸗ machung weiterer Schadensersatzansprüche zu ver⸗ urtheilen, an den Kläger:
a. 52 ℳ 05 ₰, b. 458 Fr. 91 Cts. oder 786 ℳ 67 ₰ nebst 5 % Zinsen vom 1. September 1884 an zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rüdesheim auf den 17. September 1885, Vormittags 9 ½ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rüdesheim, den 11. Mai 1885.
Marx, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, als Rheinschifffahrtsgericht.
dorf wohnend, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: „K. Amtsgericht wolle den laut Urkunde vor Notar Fuchs zu Mols⸗ heim vom 26. April 1869 zwischen dem genannten Thomas Schneider und dem Beklagten Maetz abge⸗ schlossenen Kaufvertrag, wonach Letzterer von Ersterm ein im Banne Altdorf Gewanne „Gehren“ Sektion D. Nr. 174 gelegenes Feldstück von 7,75 a Fläche zum Preise von 320 ℳ erworben hat, auflösen, die Kläger als Eigenthümer des Grundstücks erklären, dem Beklagten sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zur Last legen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar erklären“ und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Molsheim (Elsaß) auf Dienstag, den 27. Oktober 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ Drove, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[21847] Theilungssache.
In Sachen, betreffend die Theilung und Verkoppe⸗ lung vor Offenwarden im Kreise Geestemünde, steht bezüglich der nachträglich zugezogenen frühern Gänse⸗ weideabfindung sfüdlich am Gänsewarder und der Fläche im Süddiek zur Ermittelung etwa unbekannt cebliebener Betheiligter und Rechte, bezüglich sämmt⸗ licher Theilungsgegenstände, wozu außer den vor⸗ genannten der Gänsewarder, das Land über dem Siel und die Mehne gehören, zur Eröffnung des von der Königlichen General⸗Kommission zu Han⸗ nover genehmigten Rezeßentwurfs statt Plans, eventuell auch zu dessen Vollziebung Termin vor dem unterzeichneten Spezial⸗Kommissar an auf
Sonnabend, den 12. September d. Js., “ Morgens 10 Uhr, im Ficke'schen Wirthshause zu Offenwarden. Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend
sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.
Zugleich werden die Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, denen etwa als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fidei⸗ commißfolgern, als Zehntherren, Hütungs⸗, Fischerei⸗ und sonstigen Servitutberechtigten oder aus anderm Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf die Aus⸗ führung der Theilung zusteht, bei Strafe des Aus⸗ schlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die en magthe Ausführung hiemit zu dem Termine ge⸗ aden.
Verden, den 27. Juli 1885.
Der Spezial⸗Kommissar: W. Witte, Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath.
[17595] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 8. Mai 1872 ausgegebenen Obligationen der Stadt Bocholt sind heute folgende ausgeloost
worden: Nr. 58, 98, 162, 206 und 287
Litt. B. à 300 ℳ Litt. C. Nr. 30 und 96 à 600 ℳ Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am 31. Dezember d. Js. bei der hies. Stadt⸗Kasse; mit demselben Tage hört die Verzinsung des Kapitals auf. “ Bocholt, den 3. Juli 1885. Der Bürgermeister: Degener.
1u“
das Juli⸗Heft des Registers zum kaufmännischen u. gewerblichen Inhalt des Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗ Anzeigers erscheint in den ersten Tagen des August d. J. — Abonnements zum Preise von 4 ℳ für das Halbjahr nimmt jede Postanstalt entgegen.
. 3 — — R 1 8x 18 Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ c. w für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
v1“
Staats⸗Anzei
Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
1 für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
8 1 — KR⸗
den 3. August,
Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem stellvertretenden Amtsvorsteher und Standesbeamten Hohmann zu Dornbock im Kreise Kalbe den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Kasernenwärter a. D. Zacher zu Glatz, früher zu Neustadt O.⸗Schl., das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem katholischen Ersten Lehrer Dicob zu Obertiefenbach im Ober⸗ lahnkreise den Adler der Inhaber desselben Ordens; dem evan⸗ gelischen Lehrer, Organisten und Küster Franz zu Leisling im Kreise Weißenfels, dem katholischen Lehrer Bonowski zu Skorzewo im Kreise Karthaus, dem pensionirten Gerichts⸗ diener Sandowski zu Szameiken im Kreise Lyck, bisher zu Ortelsburg, und dem städtischen Kassendiener Bettenwort zu Bielefeld das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bürger⸗ meistereigehülfen Ludwig Stein heimer zu Schierstein im Landkreise Wiesbaden die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Staats⸗Ministerium, Grafen von Bismarck⸗Schön⸗ hausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Civil⸗Verdienst⸗Ordens Niederländischen Löwen zu ertheilen.
Dentsches Reich. b Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlösung der Coupons der 3prozentigen elsaß⸗lothringischen Rente außer bei der Landes⸗Hauptkasse und den Steuerkassen Elsaß⸗Lothringens für die Folge auch bei der Deutschen Esfekten⸗ und Wechselbank zu Frankfurt a. M. ohne Kosten bewirkt wird.
Straßburg, den 29. Juli 1885. G
Miinisterium für Elsaß⸗Lothringen. Der Staatssekretär. von Hofmann.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landrath Müller in Tuchel zum Regierungs⸗ Rath, sowie
den bisherigen Privatdozenten an der Königlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität und Ersten Assistenten an dem Physikali⸗ schen Institut hierselbst, Dr. Heinrich Kayser, zum etats⸗ mäßigen Professor an der Technischen Hochschule zu Hannover zu ernennen; ferner
den beim Königlichen Statistischen Bureau angestellten Kalkulatoren Otto Behre und Karl Pfennigschmidt den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der ordentliche Professor an der Universität Kiel, Dr. Pischel, ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität Halle versetzt worden. “
Der bisherige außerordentliche Professor an der Universität Heidelberg, Dr. Heinrich Thorbecke, ist zum außerordent⸗ düen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität
alle, und
der bisherige Privatdozent Dr. Max Koch in Marburg zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fa⸗ kultät der dortigen Universität ernannt worden
Ministerium des Innern. Formulare und Anweisungen, die Volkszählung 1885 betreffend. .
rlaß des Ministers des Innern vom 1. Juli 1885 ö“
(Fortsetzung.) 3 Königreich Preußen. Volkszählung am 1. Dezember 1885. Anweisung für die Zähler.
Amt und Aufgabe des Zählers im Allgemeinen. 1) Das Amt des Zählers ist ein Ehrenamt, welches der zu dem⸗ selben ausersehenen Person in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie mit Umsicht und Eifer die Zwecke der am 1. Dezember d. J. stattfindenden Volkszählung zu fördern bereit sei.
2) Der Zähler ist berufen, als Organ der Ortsbehörde, bezw. der Zählkommission, dafür Sorge zu tragen, daß diese Zählung vor⸗ schriftsmäßig erfolge. Im Wesentlichen besteht seine Aufgabe darin, innerhalb des ihm angewiesenen, bestimmt begrenzten Zählbezirkes die Austheilung und Wiedereinsammlung der ihm übergebenen Zählbriefe zu bewirken, die gehoörige Ausfüllung der darin enthaltenen Zähl⸗ papiere zu überwachen und, soweit dies erforderlich sein sollte, diese Ausfüllung selbst. vorzunehmen. 8 8 8
3) Zür Erfüllung dieser Aufgäbe empfängt der Zähler, gußer dieser Anweisung E und den dazu gehörigen Anlagen, die für sAnen Bezirk nurthme c erforderliche Menge von Zählbriefen D mit
ählkarten A, Hänshaltungs⸗Verzeichnissen B und Anleitungen C. iese Anleitungen C nehmen mit den dazu gehörigen Musxrm vas⸗ gefüllter Zählpapiere A und B die von der Adresse nicht bedeckten Seiten des ZählbriefeUmgschlags D ein. „Aus dem Inhalte Zählpapiere hat der Zähler sich zunächst selbst darüber zu unt richten, Wer und Was, Wie und Wann gezählt werden soll. Wenn ihm die örtlichen Verhältnisse seines Zählbezirkes nicht schon bekannt sein sollten, so hat der Zähler sich hierüber durch die Ortsbehörde oder auf sonstige Weise Kenntniß zu verschaffen.
II. Die besonderen Obliegenheiten des Zählers.
1) Sobald der Zähler über den Umfang und die Erhebungsweise der Zählung hinlänglich unterrichtet ist, liegt ihm ob, theils unter Benutzung der vorhandenen Häuser⸗ und Wohnungsverzeichnisse, theils durch Begehung an Ort und Stelle:
a. die in seinem Zählbezirke vorhandenen bewohnten und unbe⸗ wohnten Wohnhäuser, sowie die anderen Wohnstätten, gleichviel ob dieselben gewöhnlich zu Wohnzwecken dienen oder nicht (Wagen, Schiffe, Flöße, Schiffsmühlen, Hütten, Zelte, Buden, Theater, Museen, Thürme, Kirchen, Magazine, Fabrikgebäude, Scheunen, Garten⸗ und Weinbergshäuser ꝛc.) aufzunehmen. Auch unbewohnte Wohnhäuser (zu Wohnzwecken bestimmte im Bau vollendete aber nicht bewohnte Gebäude) hat der Zähler in der Kontrol⸗
liste F zu verzeichnen und den Grund der Nichtbewohnung anzu⸗
eben; 8 8 8 b. die darin befindlichen Haushaltungen und für gemeinsamen Aufenthalt bestimmten Anstalten, wie z. B. Erziehungs⸗ und Bil⸗ dungsanstalten, Heil⸗ und Pflegeanstalten, Armen⸗ und Versorgungs⸗ anstalten, Gefängnisse und Strafanstalten, Kasernen, Klöster, Her⸗ bergen, Gasthöfe u. s. w. zu ermitteln;
c. die Namen der Vorstände aller dieser Haushaltungen zu er⸗ fragen und 8 8 1 1
d. die Zahl der hiernach für seinen Zählbezirk benöthigten Zähl⸗ briefe zu bemessen. 4
Dabei ist zu beachten, daß jede Haushaltung, auch wenn mehrere derselben sich in einer Wohnung befinden, einen besonderen Zählbrief zu empfangen hat, und daß sowohl Anstalten als auch einzeln lebende Personen, welche eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen, den Haushaltungen gleich zu behandeln sind. Einzeln stehende, keine eigene Hauswirth⸗ schaft führende Personen werden dagegen derjenigen Haushaltung zu⸗ gerechnet, bei welcher sie wohnen, auch wenn sie in derselben keine Beköstigung empfangen.
Das Ergebniß dieser Ermittelungen, welche sich auch auf die zur Zeit der Zählung vorübergehend abwesenden Haushaltungen, be⸗ ziehungsweise auf die vorübergehend abwesenden einzeln lebenden Per⸗ sonen zu erstrecken haben, ist sodann in die Spalten 2 und 3 der Zähler⸗Kontrolliste F einzutragen. 8
2) Sodann hat der Zähler die Zählbriefe D mit durch seinen Bezirk fortlaufenden Nummern und mit der Adresse der Haushal⸗ tungs⸗Vorstände, beziehungsweise der einzeln lebenden selbständigen Personen und der Anstalten, zu überschreiben und mit der muth⸗ maßlich erforderlichen Zahl von Zählkarten A und Haushaltungs⸗ Verzeichnissen B zu versehen. 8
Ferner hat derselbe in den Zählkarten A und Verzeichnissen B die Zeilen über dem Strich, nach Maßgabe des Vordrucks, mit der Adresse der zugehörigen Zählbriefe D übereinstimmend auszufüllen, damit dieselben, wenn auseinandergebracht, jederzeit wieder richtig zusammengelegt werden können. Wo der Zähler diese Ausfüllung den einzelnen Haushaltungs⸗Vorständen überlassen zu können glaubt, hat er letztere auf obengedachte nothwendige Uebereinstimmung ausdrück⸗ lich aufmerksam zu machen und die Ausfüllung selbst zu kontroliren.
3) Die Austheilung der Zählbriefe ist in der Zeit vom 28. bis 30. November d. J. vorzunehmen und durch den Zähler selbst von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung zu be⸗ wirken. Die Gast⸗ und Herbergswirthe sind hierbei darauf hinzu⸗ weisen, die bei ihnen vom 30. November zum 1. Dezember über⸗ nachtenden Gäste rechtzeitig um die erforderliche Auskunft über ihre Personalien zu ersuchen.
Am 30. November Mittags muß sich jeder Haushaltungs⸗Vor⸗ stand im Besitze eines Zählbriefes befinden. ö“
Bei Austheilung und vor Aushändigung der Zählbriefe hat der Zähler die Zahl der in der Nacht vom 30. November bis zum 1. Dezember voraussichtlich in der Haushaltung anwesenden, sowie der vorübergehend abwesenden Personen so genau zu ermitteln, daß kein Zählbrief weniger als die dem Personenbestande entsprechende Anzahl von Zählkarten A enthält. 1
Die Zahl der mit jedem Zählbriefe ausgegebenen Zählkarten A und Verzeichnisse B ist bei der Abgabe desselben auf der Adresse links unten, an der durch Vordruck bezeichneten Stelle zu ver⸗ merken.
Die Zählbriefe sind, wo möglich, an den Haushaltungs⸗Vorstand selbst, in dessen Abwesenheit aber an ein erwachsenes, zuverlässiges Mitglied der Haushaltung zu behändigen.
Wenn sämmtliche erwachsene Mitglieder einer oder mehrerer Haushaltungen blos zur Zeit der Austheilung der Zählbriefe ab⸗ wesend, am Zähltage aber voraussichtlich anwesend sind, hat der Zähler die betreffenden Zählbriefe bei zuverlässigen Hausgenofsen oder Nachbarn mit der Bitte um Behändigung an die Haushaltungs⸗ Vorstände abzugeben. ““ 8 8 86
Bei der Aushändigung der Zähldriefe sind die Empfänger über das bei dem Ausfüllen der Zählkarten und Verzeichnisse einzuhaltende Verfahren, soweit nöthig, mündlich zu belehren und darauf aufmerk⸗
sam zu machen, daß der Zählbrief mit seinem vollständigen Inhal vom 1. Dezember Mittags 12 Uhr ab zur Abholung berei zu halten sei. 1 ö
Ergiebt sich bei der Austheilung der Zählbriefe, daß bei den vor läufigen Ermittelungen oder bei der Aufstellung der Kontrolliste ein zelne Wohnhäuser und sonstige Wohnstätten oder einzelne Haus haltungen übersehen worden sind, so ist die nachträgliche Ein tragung solcher Haushaltungen u. s. w. an der betreffenden Stell der Liste oder in einem Anhange zu derselben zu bewirken, auch fü die unverzügliche Ausfertigung und Behändigung von Zählbriefen a die betreffenden Haushaltungs⸗Vorstände Sorge zu tragen.
4) Bei Austheilung der Zählbriefe an Gasthöfe, Herbergen un Ausspannungen, ebenso wie an Anstalten aller Art, mit Einschluß der Kasernen und sonstigen militärischen Anstalten, ist darauf zu achten daß, wofern sich in den Gebäuden dieser Gasthöfe, Anstalten u. s. w äuch Haushaltungen der Besitzer, Pächter, Geschäftsleiter (Wirthe) oder der Vorsteher, Beamten und Angestellten, oder von eigene Wirth⸗ schaft führenden Familien und einzeln lebenden Personen befinden, sowohl an die Anstalt selbst als auch an jede dieser Haushaltungen je ein Zählbrief mit der muthmaßlich erforderlichen Zahl von Zähl karten X und Verzeichnissen B abzugeben ist. Die Wirthe sind darauf aufmerksam zu machen, daß über jeden Fremden, der in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember bei ihnen übernachtet, eine Zählkarte A auszufüllen und die Gesammtheit dieser Fremden in dem Verzeichnisse B nachzuweisen ist. Das Dienstpersonal gehört, soweit es nicht eigene Haushaltungen bildet, zu den Mis gliedern der Haushaltung des Wirthes. In gleicher Weise ist Seitens der Anstaltsvorsteher über jeden Insassen (Zögling, Pfleg ling, Gefangenen, Soldaten u. s. w.) eine Zählkarte A auszufüllen und über die Gesammtheit der in der Anstalt befindlichen Insassen ein Haushaltungs⸗Verzeichniß B (in diesem Falle „Anstaltsverzeich⸗ niß“) aufzustellen. Das Anstaltspersonal gehört, soweit es nicht Insassen sind oder eigene Haushaltungen bildet, zu den Mitgliedern der Haushaltung des Anstaltsvorstehers. 3
Bezüglich der Ausfüllung der Zählpapiere in den militärischen Anstalten wird die betreffende Militärbehörde die nöthigen Anord⸗
nungen treffen und dafür sorgen, daß die Zählung der Militär⸗ und Civilpersonen in diesen Anstalten in der vorgeschriebenen Weise statt⸗ findet. — Für die einzelnen Wachtlokale sind ebenfalls Zählbriefe zu bestimmen, und die Mannschaften, welche die Nacht vom 30. No⸗ vember zum 1. Dezember auf der Wache zubringen, werden als in dem betreffenden Wachtlokale wohnhaft und anwesend gezählt. Gegen Doppelzählung der Wachtmannschaften ist jedoch geeignete Vorkeh⸗ rung zu treffen. 1
5) Nach 12 Uhr Mittags am 1. Dezember 1885 hat die Wiedereinsammlung der Zählbriefe zu beginnen. Dieselbe soll möglichst im Laufe des 2. Dezember d. J. vollendet werden. Die Nummern der bei diesem Sammelgange zurückempfangenen Zählbriefe sind in der Kantrolliste F zu unterstreichen. 8
6) Der Zähler hat beim Empfang der Zählbriefe den Inhalt derselben an Ort und Stelle einer Durchsicht zu unterwerfen und etwaige Mängel nach mündlicher Erkundigung sofort zu berichtigen. Sind in einzelnen Zählbriefen die Zählpapiere unausgefüllt geblieben, so hat der Zähler nach Befragung der Haushaltungs⸗Vorstände die Ausfüllung selbst vorzunehmen. Ebenso hat derselbe bei Entdeckung, daß an einzelne Haushaltungen versehentlich keine Zählbriefe ab⸗ gegeben oder Zählkarten in ungenügender Zahl vertheilt worden sind, das Nöthige sofort nachzuholen und überhaupt nach Möglichkeit dafür zu sorgen, daß über jede Person, welche in der Nacht vom 30. No⸗ 8 vember auf den 1. Dezember d. J. im Zählbezirk anwesend war, be⸗- ziehungsweise am Vormittag des 1. Dezember daselbst anlangte, sowie über jede am Zähltage nur vorübergehend aus der Haushaltung ab⸗ wesende Person eine besondere Zählkarte in der den Vorschriften ent⸗ sprechenden Vollständigkeit ausgefertigt werde. Ist das Haushaltungs⸗ Verzeichniß B vom Haushaltungs⸗Vorstande nicht durch Unterschrift beglaubigt worden, so kann der Zähler die fehlende Unterschrift durch die seinige ersetzen. v
Ist bei der Wiedereinsammlung der Zählbriefe in einer Haus⸗ haltung Niemand anwesend und der Zählbrief für dieselbe auch nicht bei Hausgenossen hinterlegt worden, so hat der Zähler für diese Haus⸗ haltung auf Grund mündlicher Nachfrage bei den Hausgenossen oder sonst Unterrichteten die betreffenden Zählpapiere auszufüllen, dies aber im Kopfe des Haushaltungs⸗Veczeichnisses B zu vermerken. Ist eine ganze Haushaltung zur Zeit vom Orte abwesend, so verfährt er wie vorstehend, bemerkt aber diese Abwesenheit sämmtlicher Haushaltungs⸗Mitglieder bei deren Namen in den Spalten 9 und 10 des Verzeichnisses B. b 1
Endlich hat er bei Wiedereinsammlung der Zählbriefe zu prüfen, ob die Zahl der Karten und ihre Angaben mit den Einträgen auf dem Verzeichnisse B der betresfenden Zählbriefe stimmen, sowie, daß kein Wohnhaus, keine sonstige Wohnstätte, keine Haushaltung, Anstalt oder einzeln lebende Person innerhalb seines Zählbezirks unbeachtet
eblieben sei. 8 8 Die zu den Zählbriefen gehörigen Zählkarten A, welche sich als überschüssig erweisen, sind von dem Zähler aus den Zählbriefen zu entnehmen und besonders zu sammeln. 8
Die Zahl der zu je einem Zählbriefe gehörigen, ausgefüllt zurückerhaltenen Zählkarten , sowie der Haushaltungs⸗Verzeichnisse B ist auf dem Zählbrief⸗Umschlage, an der durch den Vordruck bezeich⸗ neten Stelle (linke Ecke unten), zu vermerken. Diese Zählpapiere sind in den betreffenden Zählbriefen wohlgeordnet zu verwahren.
7) Nach beendigter Wiedereinsammlung der Zählbriefe und nach Vornahme der etwa nöthigen Ergänzungen sind die Spalten 4 bis 9 der Kontrolliste F auszufüllen. Für jede Haushaltung ist eine Zeile bestimmt. Das über jede Haushaltung in die Spalten 4 bis 9 dieser Liste Einzutragende ist den gleich numerirten Spalten des Verzeich⸗ nisses B zu entnehmen. Die Einträge in die Kontrolliste F sind zu summiren. Darauf ist diese Liste F abzuschließen. (Vergl. das um⸗ stehende Muster.)—
8) Nach Richtigstellung der Kontrolliste F in allen ihren Theilen hat der Zähler eine Reinschrift davon zu fertigen.
Demnächst sind beide Kontrollisten F (Entwurf und Reinschrift) von dem Zähler mittels Namensunterschrift zu beglaubigen und nebst den nach der Nummerfolge zu ordnenden Zählbriefen und den unbe⸗