2) Bei der Zusammensetzung der Zählkommissionen kommt es hauptsächlich darauf an, solche Personen für dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Volkszählung zu beurtheilen im Stande und bereitwillig sind, an deren zweckentsprechender Ausführung mit⸗ zuwirken, zugleich das Vertrauen der Gemeindeangehörigen besitzen und die örtlichen Verhältnisse kennen. Die Theilnahme an der Zähl⸗ kommission ist ein Ehrenamt. 8 b
3) Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 15. No⸗ vember erfolgt sein. 8
4) Die Aufgabe der Zählkommissionen — beziehungsweise, wo Zählkommissionen nicht eingesetzt sind, der Ortsbehörden besteht hauptsächlich in Folgendem:
a. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke,
5. Annahme und Anweisung der Zähler,
7. Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung der Angaben den ausgefüllten Zählungsformularen, Aufstellung der Ortsliste G und Sendung des gesammten Zählungsmaterials an die Kreisbehörden.
b. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke.
1) Die Volkszählung muß in bestimmt abgegrenzten Bezirken (Zählbezirken) erfolgen.
2) Die Zählbezirke sind in der Art zu begrenzen, daß dieselben in der Regel nicht mehr als 40 Haushaltungen umfassen und sich an die in der Gemeinde bereits bestehende Eintheilung dergestalt an⸗ schließen, daß für jeden Wohnplatz ein, beziehungsweise mehrere be⸗ sondere Zählbezirke gebildet werden. Was unter Wohnplatz zu ver⸗ stehen ist, ergiebt sich aus den Bemerkungen bei Ziffer d 4. Liegt ein Theil einer Gemeinde (eines Gutsbezirkes) in einem anderen Kreise (Oberamt) als der Haupttheil, so muß derselbe ebenfalls unter allen Umständen als besonderer Zählbezirk bei der be⸗ treffenden Hauptgemeinde behandelt und diese seine Eigenthümlichkeit auf der Kontrolliste F ausdrücklich angegeben werden; jedoch ist dafür
Sorge zu tragen, daß dieser Gemeindetheil in dem anderen Kreise nicht nochmals gezählt wird. Ebenso ist für den Fall, daß ein Theil einer Gemeinde einem anderen Reichstags⸗Wahlkreise angehört als der Haupttheil oder außerhalb der Zoöllgrenze liegt, dafür Sorge zu tragen, daß die betreffenden Gemeindetheile besondere Zählbezirke bilden und im Kopfe der Zählerkontrollisten F nach dieser ihrer be⸗ sonderen Eigenschaft deutlich bezeichnet werden.
Dabei darf kein bewohntes oder unbewohntes Wohnhaus und keine sonstige bewohnte Baulichkeit übergangen werden. Im Zweifel, welcher Gemeinde die auf Flüssen u. s. w. ankernden Fahrzeuge zu⸗ gerechnet werden sollen, entscheidet die Kreisbehörde.
Auf den Kontrollisten F ist der Umfang des dem betreffenden Zähler überwiesenen Zählbezirks so genau zu bezeichnen, daß über die Zugehörigkeit der einzelnen zum Gemeindebezirke gehörigen Häuser ein Zweifel nicht entstehen kann und Doppelzählungen wie Aus⸗ lassungen unbedingt vermieden werden.
Größere Anstalten (Heilanstalten, Kasernen, Klöster, Gasthöfe, Strafanstalten u. s. w.) bilden Zählbezirke.
3) Die innere Eintheilung der Zählbezirke, welche Kasernen, Wachen, Militär⸗Werkstätten und sonstige militärische Anstalten um⸗ fassen, ist der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Melitärbehörde des Ortes zu überlassen.
c. Annahme und An weisung der Zähler.
.1) Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe ist für jeden Zählbezirk ein Zähler und ein Vertreter des Zahlers zu be⸗ stellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zählbezirkes von 40 Haushaltungen zu beträcht⸗ lich, so empfiehlt sich die Beschränkung des Zählbezirks auf weniger Haushaltungen.
2) Finanzielle Rücksichten gebieten, soweit thunlich, Zähler zu verwenden, welche sich dem Geschäft freiwillig unterziehen und deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürgen, daß sie das Zählungs⸗ geschäft mit Umsicht und vorschriftsmäßig ausführen werden. Wenn in einzelnen Gegenden freiwillige Zähler schlechterdings nicht in genügender Zahl zu finden sind, so sind besoldete Zähler zu bestellen, denen dann eventuell auch Bezirke von mehr als 40 Haushaltungen überwiesen werden können. Falls ein solcher besoldeter Zähler seine Thätigkeit über mehrere Gemeinden erstreckt, muß er für jede einzelne Gemeinde seines Zählbezirks eine besondere Kontrolliste F aufstellen. Bei der Annahme besoldeter Zähler ist mit äußerster Sparsamkeit zu Werke zu gehen.
3) Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke und die An⸗ nahme der Zähler ist bis spätestens zum 19. November d. J. zu “ Zäͤblk f b
1 ie Zählkommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Anweisung E 8 ne ständig vertraut machen. Sie hat zu diesem Zwecke jedem Zähler rechtzeitig 2 Zähler⸗Kontrollisten F und eine Anweisung E, sowie den für seinen Bezirk erforderlichen Vorrath von Zählkarten A, Haus⸗ haltungs⸗Verzeichnissen B und Anleitungen C nebst Zählbriefen D zu⸗ zustellen. Das eine Formular der Kontrolliste hat der Zähler zur Anfertigung der Reinschrift zu verwenden.
5) Die für die militärischen Anstalten erforderlichen Zählpapiere sind an die Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, an die oberste Militärbehörde des Ortes zu übergeben, welche die nöthigen Anord⸗ nungen wegen der Ausfüllung der Zählungsformulare treffen wird.
6) Die Zähler sind namentlich auch auf die richtige Ausfüllung des für die Ermittelung der Zahl, Art und Beschaffenheit der Ge⸗ bäude ihres Zählbezirks bestimmten Theils der Zähler⸗Kontrolliste F hinzuweisen. Näheres hierüber wie über den Umfang der Obliegen⸗ heiten der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung E.
d. Schlußarbeiten der Zählkommission. Zählkommission hat das von dem Zähler zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterziehen, und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen zu be⸗ seitigen. Finden sich nachträglich noch Häuser und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen, so sind die entsprechenden Nachzählungen zu veranlassen, unter Beifügung des Datums der nach⸗ träglich erfolgten Aufnahme. Dabei ist festzuhalten, daß die An⸗
Klöster, größere zweckmäßig selbständige
Einzeln belegene Mühlen, Chaussee⸗ und Bahnwärterhäuser sind, wenn sie keinen besonderen Namen führen, nicht aufzunehmen. Einzeln belegene Uorschanser Brennereien und andere Industriestätten, welche keinen besonderen Namen führen, sind nur dann unter besonderer Nummer aufzunehmen, wenn sie sich in erheblicher Entfernung vom Hauptort befinden oder sich durch ihre Lage oder durch besondere Eigenschaften auszeichnen.
Die verzeichnende Behörde hat, wie bereits vorher bemerkt worden, streng darauf zu achten, daß in Ausfüllung der weiteren Rubriken durch solche Scheidung des Hauptortes eines Gemeinde⸗ bezirks von dessen Nebenorten weder Wiederholungen noch Aus⸗ lassungen bewirkt werden.
„Näheres über die Aufstellung der Ortsliste G ist dem hier bei⸗ gefügten Muster zu entnehmen.
5) Von den nun doppelt vorhandenen abgeschlossenen und be⸗ glaubigten Zähler⸗Kontrollisten F sind Seitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt empfangen haben, die Reinschriften sämmtlicher Zählbezirke nebst der Ortsliste G sofort, spätestens aber bis zum 22. Dezember 1885 an das Königliche Landrathsamt zu senden.
Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. s. w., welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben jene Ortslisten G, sowie die Reinschriften der Kontrollisten F direkt an dasselbe bis spätestens den 12. Januar 1886 zurückzusenden.
„Die Hand⸗Exemplare der Kontrollisten F sind bei der Orts⸗ behörde zu belassen und daselbst gut aufzubewahren.
6) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, werden die Zählbriefe jedes Zählbezirkes nach Nummern ge⸗ ordnet und zu einem Packet vereinigt, wobei Sorge zu tragen ist, daß die Zählkarten u. s. w. beim Schnüren nicht verbogen oder ein⸗ geschnitten werden.
Auf jedes Packet ist der Name der Zählgemeinde und die Nummer des betreffenden Zählbezirks zu schreiben. Alsdann werden sämmtliche Zählbezirks⸗Packete — das Packet aus dem ersten Zählbezirk obenauf — für die ganze Gemeinde sorgfältig zusammengepackt und nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen so bald als thunlich, spätestens bis zum 31. Dezember d. J., der Kreisbehörde übersandt. Diejenigen Städte, welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen Statiftischen Bureau empfingen, haben dieselben wohlgeordnet und verpackt vom 1. Februar 1886 an zur Absendung an das genannte Bureau bereit⸗ zuhalten. Der Zeitpunkt der Absendung wird Seitens des König⸗ lichen Statistischen Bureaus bestimmt werden.
Das Gesammtpacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem Muster zu versehen:
Zählung vom 1. Dezember 1885. Kreis Brieg. Gemeinde Löwen. C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. s. w.
1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Ober⸗Amtmännern) und den Vorständen derjenigen Städte, welche die Zählung selbständig aus⸗ führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweisung der Ortsbehörden, bezw. Zählkommissionen und Zähler, für die Ver⸗ theilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durchführung der Zählung ob.
2) Die erforderlichen Drucksachen erhalten die Kreisbehörden, die Behörden der oben bezeichneten Städte und die Behörden der übrigen über 5000 Bewohner zählenden Städte bis Ende Oktober d. J. durch Vermittelung des Königlichen Statistischen Bureaus in Berlin, an welches auch etwaige, eventuell näher zu begründende Nachforde⸗ rungen direkt zu richten sind.
.3) Die Kreisbehörden u. s. w. haben für die rechtzeitige Ver⸗ theilung der gedachten Drucksachen an die Städte mit weniger als 5000 Bewohnern, sowie an sämmtliche Landgemeinden und Guts⸗ bezirke zu sorgen, so daß sich dieselben ohne Ausnahme spätestens am 10. November d. J. im Besitze aller erforderlichen Zählpapiere be⸗ finden. Die vom Königlichen Statistischen Bureau übersandten Zähl⸗ papiere sind im Allgemeinen nach dem Bedarf von 1880 mit einem Zuschlage von 15 %, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme jedoch mit einem höheren Zuschlage bemessen. Etwai⸗
Volkszählung am 1. Dezember 1885. Regierungsbezirk
Königreich
ger Mehrbedarf ist sofort und direkt bei genanntem Bureau an⸗ zumelden. .
4) Den Kreisbehörden gehen bis spätestens den 22. Dezembe d. J. die Ortslisten G und die Reinschriften der Zähler⸗Kontrof, listen F von denjenigen Gemeinden zu, welche die Seb Pees e— ihnen empfingen. Diese Listen sind schleunigst auf ihre Vollstaͤndig keit zu prüfen und nachdem dies geschehen, bis längstens den 9. Jo⸗ nuar 1886 an das Königliche Statistische Bureau einzusenden.
Dieser Sendung ist Seitens der Kreisbehörden ein alphabetif geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richiigkeit sorgfältig ge⸗ prüftes Verzeichni sämmtlicher zum Kreise (Oberamt) gehörigen Städte, Landgeme nden und Gutsbezirke beizufügen, welches demnächst für die Bearbeitung einer neuen Ausgabe des Gemeindelexikons ver⸗ werthet werden soll und lediglich die Namen der betreffenden Gemeindeeinheiten zu enthalten hat.
5) Bis spätestens den 31. Dezember d. J. gehen der Kreisbehörde von den nämlichen Ortsbehörden die sämmtlichen übrigen Zählpapiere zu. Dieselben sind gleichfalls auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, wobei nöthigenfalls die im Verwahrsam der Ortsbehörden belassenen Handexemplare der Zähler⸗Kontrollisten F verwerthet werden können. Etwaige Unvollständigkeiten und Mängel sind, soweit erforderlich, durch örtliche Revisionen und bezw. Nachzählungen zu 1“ 8 8 b
6) Sobald die Prüfung⸗ eendigt ist, sind sämmtliche Zählpapi sorgfältis nach Nummern, Zählbezirken und e nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen, vom 1. Februar 1886 an zur unmittelbaren Absendung an das Königliche Statistische Bureau bereit zu halten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das Königliche Statistische Bureau bestimmen. Die Kisten, in welchen die Ueber⸗ sendung der Zählpapiere erfolgte, sind zur Rücksendung derselben wieder zu benutzen und desbalb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin sorgfältig aufzubewahren.
D. Obliegenheiten der Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten und Regierungen.
1 Köiglichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen haben die vorschriftsmäßige Ausfüͤhrung der Zählung in ihrem Bezirk zu überwachen. Sie werden zu diesem Behufe sowohl für die An⸗ weisung der mit der Leitung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in geeigneter Weise Sorge tragen, als auch die vorbereitenden Arbeiten der Kreis⸗ und Ortsbehörden, beziehungs⸗ weise der Zählkommissionen, und die Besorgung des Zählgeschäftes selbst, soweit thunlich, an Ort und Stelle kontroliren.
2) Die Vornahme der Zählung ist mittels öffentlicher Bekannt⸗ machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In dieser Bekanntmachung ist sowohl auf die in Aussicht genommene Mit⸗ wirkung der selbständigen Ortseinwohner bei der Austheilung, Aus⸗ füllung und Wiedereinsammlung der Zählpapiere, als auch auf die Wichtigkeit der Zählung für die Staats⸗ und Gemeinde⸗Verwal⸗ tung, sowie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke hinzuweisen. Eine an die Bevölkerung zu richtende Ansprache wird den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen Seitens des Königlichen Statistischen Bureaus rechtzeitig zugeben.
3) Die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen wer⸗ den thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich verändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahr⸗ märkte, Truppenmärsche, Gerichtssitzungen u. s. w., zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.
E. Das Königliche Statistische Bureau in Berlin
als letzte Revisionsinstanz.
„Das Königliche Statistische Bureau hat die an dasselbe gesendeten Zählpapiere einer Revision zu unterwerfen und die etwa erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Die Kreis⸗ und Ortsbehörden sind verpflichtet, die bezüglichen Requisitionen mit Pünktlichkeit und thunlichster Beschleunigung zu erledigen.
Berlin, im Juli 1885. v
Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth.
Be⸗ Unbe⸗
wohnte wohnte
gn.
Laufende Nr. haltungen. Anstalten für gemeinsamen
Sonstige Wohnstätten. Haus
Wohnplätze.
80 8
Aufenthalt.
Ortsanwesende Bevölkerung
Wohnhaft, aber vorübergehend auswärts abwesend
nicht wohn⸗ haft, aber
vorüber gehend
anwesend
wohnhaft überhaupt und
anwesend
völkerung befinden sich als
Unter der ortsanwesenden Be⸗ aktive Militärpersonen.
männl. weibl.
männl. weibl. männl. weibl. männl.] weibl. 9. 10. 12. 1169.
—
gaben sich auf den Stand vom 1. Dezember d. J. beziehen müssen. . 2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den Umschlägen der ö ausgefüllten Zählkarten A und Haushaltungs⸗ erzeichnisse B sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den nämlichen Umschlägen zu verwahren.
3) Nachdem die ausgefüllten Zählpapiere der einzelnen Zählbezirke geprüft, beziehungsweise ergänzt und berichtigt sind, werden die beiden Kontrollisten F jedes Bezirks von der Zählkommission mittelst Na⸗ mensunterschrift als richtig beglaubigt. Die Reinschrift der Kontrol⸗ liste F ist an das Königliche Landrathsamt zu senden. Die zweite Kontrolliste verbleibt der Ortsbehörde und kann nach deren Ermessen durch Eintragung der auf das Religionsbekenntniß bezüglichen, den öII11“ B zu entnehmenden Zahlen vervollständigt werden.
14) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, ist die Ortsliste G von der Zählkommission aufzustellen und durch Unterschrift zu beglaubigen. Die hierzu erforderlichen Angaben finden sich in der Zusammenstellung am Schluß der einzelnen Kontrollisten F. Die zu einem Wohnplatz gehörigen Zählbezirke sind in Spalte 1 durch eine Klammer zusammenzufassen und für jeden Wohnplatz die Spalten 3 bis 9 aufzunehmen. Bei der großen Verschiedenheit des Anbaus ist es unthunlich, eine allgemeine gültige Richtschnur für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnplätze zu geben. Es muß sich dies vielmehr nach den bezüglichen örtlichen Verhältnissen richten, aber in allen Fällen dem Zweck entsprechen: ein genaues Verzeichniß aller Wohnplätze zu liefern, welche durch Namen, Lage oder sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet sind. Das Ort⸗ schaftsverzeichniß soll in Bezug auf die Ortschaften dasselbe erfüllen, was eine gute topographische Spezialkarte für die Orientirung durch
der Gemeinde wohnhaft und anwesenden, sowie die daselbst wohn⸗ haften, aber vorübergehend auswärts abwesenden Personen. 1
Benennung und Bezeichnung aller unter besonderen Namen oder Eigen⸗ schaften bekannten ertlichkeiten leistet. 1 1n
olkszählung am
für
Königreich Preußen.
1. Dezember 1885.
Endgültiges Hauptergebniß
die
Gemeinde
7
im Kreise
Regierungsbezirk
Wohnplaͤt 1 ö“ hal ohnplätze un aushaltungen. Wohnbevölkerung. 8
8 a. Wohnplätze.
1) Wohnplätze 1““
2) Bewohnte Wohnhäuser. 8
8) Unbewohnte Wohnhänser. ..
4) Bewohnte, aber hauptsächlich nicht zu Wohn⸗
zwecken dienende Gebäude . . . . . . . . 5) Hütten, Bretterbuden ꝛc., Zelte
Jeeböee;
88 b. Haushaltungen.
7) Gewöhnliche Haushaltungen von zwei oder mehr
v““ 8) Einzeln lebende selbständige Personen 9) Anstalten . X“ c. Wohnbevölkerung. *)
10) Wohnhafte männliche Personen . . . . . 11) Wohnhafte weibliche Personen. “
*) Zur Wohnbevölkerung gehören die am Zählungstage in
1 24) Anderen oder
II. Abschnitt. Ortsanwesende Bevölkerung. *) 8 d. Geschlecht, Ortsgebürtigkeit. 12) Ortsanwesende Personen überhaupt 8 K 13) Davon männliche Personen... 14) Davon weibliche Personen
15) Ortsgebürtige männliche Personen
16) Ortsgebürtige weibliche Personen. 8 17) Aktive Militärpersonen
e. Religionsbekenntniß.
8 männl. 18) Evangelische.. 19) Römisch⸗katholische. 20) Sonstige Protestanten 21) Griechisch⸗katholische 22) Dissidenten. 6
2 unbekannten Reli⸗ gionsbekenntnisses.
.
.2) Zur ortsanwesenden Bepvölkerung gehören die am Zählungstage in der Gemeinde wohnhaft und anwesenden, sowie die da⸗ selbst vorübergehend anwesenden, aber auswärts wohnhaften Personen⸗
(Außerdem liegen der Verfügung noch unausgefüllt Formulare A, B, F und G bei.)
Abgereist: Se. Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath Dr. Hermes, nach der Provinz Westpreußen.
—
Königliche Technische Hochschule zu Aachen. Vorlesungen und Uebungen im Winter⸗Semester 1885/86.
Beginn der Immatrikulation am 1., der Vorlesungen am 8. Oktober.
Abtheilung für Architektur. Professoren: Damert: Architektur der Renaissance; Landwirthschaftliche Baukunst; Geschichte der Baukunst und Formenlehre enc. Kurs. — Ewerbeck: Formenlehre der Baukunst 1. bis 4. Kurs; Detailliren von Gebäudetheilen 1. u. 2. Kurs; Kleinarchitektur. — Henrici: Einrichtung einfacher Gebäude; Einrichtung mittlerer Gebäude; Einrichtung größerer Gebäude; Ornamentik; Freihandzeichnen. — Vischer: Aesthetik; Allgemeine Kunstgeschichte. — Reiff: Figuren⸗ und Landschaftszeichnen und Aquarellmalen. — Dozenten: Blum: Bossiren und Modelliren. — Frentzen: Formale Ausbildung der Ingenieurbauten; Architektur größerer Gebäude.
Abtheilung für Bau⸗Ingenieurwesen. Professoren: Heinzerling: Höhere Baukonstruktion mit mathematischer Begründung; Brückenbau 1. u. 2. Kurs; Technische Formenlehre in ihrer Anwen⸗ dung auf Brückenbau, Hochbau und Maschinenbau mit besonderer Berücksichtigung ihrer Eisenkonstruktionen. — Helmert: Praktische Geometrie 1. u. 2. Kurs; Eisenbahn⸗Traciren. — Intze: Bau⸗ konstruktion; Baumaterialienlebre; Wasserbau 1. u. 2. Kurs. — von Kaven: Wege⸗ und Eisenbahnbau II. — Dozenten: Forchheimer: Städtische Wasserversorgung; Encyklopädie des Bauingenieurwesens.
Abtheilung für Maschineningenieurwesen. Pro⸗ fessoren: von Gizycki: Beschreibende Maschinenlehre, Theorie und Konstruktion der Wasserräder und Turbinen; Theoretische Maschinen⸗ lehre; Kinematik. — Herrmann: Mechanische Technologie 1. u. 2. Kurs; Fabrikanlagen und Werkzeugmaschinen; Baumaschinen; Bautechnologie; Graphische Maschinenlehre. — Lüders: Maschinenkunde (für Berg⸗ und Hütteningenieure) 1. u. 2 Kurs. — Pinzger: Lokomitivbau; Eisenbahnmaschinenbau; Maschinenelemente enc. Kurs; Wärmetechnik und Bau der Dampfkessel und deren Feuerungsanlagen. — Riedler: Maschin enzeichnen; Maschinenelemente; Dampfmaschinenbau. — Grotzian: Elektrotechnik I. (Physikalischer Theil); Elektrotechnisches Praktikum. 8 g
Abtheilung für Bergbau und Hüttenkunde und für Chemie. Professoren: Arzruni: Mineralogie und Krystallographie mit Uebungen; Elemente der Mineralogie; Uebungen im mineralogi⸗ schen Institut; Anleitung zu selbständigen Arbeiten im Gebiete der Krystallographie, Mineralogie und Petrographie. — Classen: Moß⸗ analyse, Experimental⸗Chemie; Unorganisches Praktikum; Gerichtliche Chemie — Dürre: Eisenhüttenkunde; Entwerfen von Hüttenanlagen; Hüttenmännische Probirkunst; Anleitung zu metallurgischen Versuchen; Eisengießereibetrieb. — Michaelis: Anorganische Experimental⸗Chemie; Organisches Praktikum. — Schulz: Bergbaukunde; Aufbereitungs⸗ kunde; Entwerfen bergmännischer Anlagen; Salinenkunde; Berg⸗ recht. — Stahlschmidt: Technische Chemie; Entwerfen von chemischen Fabrikanlagen; Chemisch⸗technisches Praktikum. — Dozenten: Holz⸗ apfel: Allgemeine Geognoste; Lagerstättenlehre; Paläontologie; Paläontologische Uebungen. — Siedamgrotzki: Markscheidekunde; Markscheiderisches Praktikum. — Privatdozent: La Coste: Chemisches Kolloquium; Chemie der aromatischen Verbindungen mit besonderer Berücksichtigung der für die Technik wichtigen Farbstoffe.
Abtheilung für allgemeine Wissenschaften, ins⸗ besondere für Mathematik und Naturwissenschaften. Professoren: Ritter: Mechanik 1. u. 2. Kurs. — N. N.: Höhere Mathematik 1. und 2. Kurs; Mathematisches Seminar gemeinsam mit Prof. Dr. Jürgens. — W. Stahl: Darstellende Geometrie; Darstellende Geometrie enc. Kurs; Geometrie der Lage und gra⸗ phische Statik. — Wäüllner: Experimental⸗Phpsik; Phvsik in mathe⸗ matischer und experimenteller Behandlungsweise; Die Lehre von der Wellenbewegung und vom Licht; Uebungen im physikalischen Labora⸗ torium. — Struck: National⸗Oekonomie; Volkswirthschaftliche Uebungen; Enecyklopädie des Civilrechts; Elemente der Finanzwissen⸗ schaft. — Jürgens: Elementar⸗Mathematik mit Uebungen; Wissen⸗ schaftliches Rechnen; Mathematisches Seminar, gemeinsam mit Prof. N. N. — Dozenten: Lehmann: Mechanische Wärmetheorie; Physi⸗ kalische Chemie; Experimental⸗Physik enc. Kurs. — N. N.: Gewerbe⸗ Hygiene II. — Fuchs: Praktische Telegrophie. — Lebrer Franken: fn nach Gabelsberger. — Schilling: Praktische Buch⸗ ührung.
Ein ausführliches Programm wird auf Anfrage vom Sekretariat übersandt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. August. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen, wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, gestern Abend eine Spazierfahrt nach Böckstein und machten heute früh in Begleitung des Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenants von Petersdorff, und des deutschen Militär⸗ Attachés in Wien, Oberst⸗Lieutenants Grafen von Wedel, eine Promenade auf dem Kaiserwege. .
Zur Tafel sind heute der Staats⸗Minister von Boetticher, Graf Palffy und Fürst Dolgoruki geladen. Der Kriegs⸗ Minister, General⸗Lieutenant Bronsart von Schellendorff, ist gestern Abend abgereist.
— Am Schluß der gestrigen Gedächtnißfeier der Königlichen Universität zum Andenken ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelm III. — über welche wir schon berichtet haben — wurden die Urtheile der Fakul⸗ täten über die eingegangenen Preisbewerbungs⸗ schriften vorgetragen und die neuen Preisaufgaben bekannt gemacht.
Es erhielten: “
in der theologischen Fakultät:
einen Königlichen Preis: stud. theol. Daniel v. d. Heydt aus der Rheinprovinz,
einen städtischen Preis: Pommern,
eine öffentliche Belobigung: stud. jur. aus der Provinz Sachsen;
in der juristischen Fakultät: beide Königlichen Preise: stud. jur. Konrad Wey⸗ mann aus Berlin, in der medizinischen Fakultät:
einen Königlichen Preis: stud. med. Georg Klemperer aus der Provinz Posen,
eine öffentliche Belobigung: Brewing aus Pommern; 8
in der philosophischen Fakultät: 8
eine öffentliche Belobigung: stud. phil. Karl Siegel aus
der Provinz Brandenburg und stud. phil Anton von Kostanecki aus der Provinz Posen.
““
stud. theol. Bruno Reck aus
Hugo Landwehr
stud. med. Franz
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 3. August. (Th. C.) Die Besserung in dem Befinden Ihrer Hoheit der Prinzessin Elisabeth ist so weit vorge⸗ schritten, daß gestern Morgen die Uebersiedelung aus dem hiesigen Stadtschlosse nach Schloß Ettersburg stattfinden konnte. Die Prinzessin legte die Fahrt ohne jede Spur von Angegriffenheit zurück. Von Seiten der Bevölkerung, die an dem schweren Unfall den innigsten Antheil nimmt, wird die stetig fortschreitende Besserung mit herzlicher Freude begrüßt und die sichere Hoffnung gehegt, daß die völlige Rekonvalescenz sich ohne Störung voll⸗ ziehen werde. Bulletins über das Befinden der Prinzessin werden nicht mehr ausgegeben. — Da nunmehr die schweren Sorgen der Großherzoglichen Herrschaften um die Gesundheit der Prinzessin erheblich gemildert sind, wird die Frau Groß⸗ herzogin am 6. d. die bisher verschobene Badereise nach Gastein antreten. 8
Die Erbgroßherzoglichen Herrschaften sind am Sonnabend wohlbehalten in Scheveningen eingetroffen.
Im Kreise Weimar bestehen 12 Stationen zur Bekämpfung des Vagabundenthums. Im Laufe des letzten Vierteljahres wurden dieselben von 3286 Personen in Anspruch genommen. Gegenüber dem 1. Vierteljahr des Vorjahres zeigte sich eine Abnahme der Unterstützungsgesuche, dem 2. Vierteljahr des Vorjahres gegenüber indessen eine nicht unerhebliche Zunahme.
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. August. (W. T. B.) Wie die „Presse“ aus gut informirter Quelle meldet, wird die Zusammenkunft des Kaisers von Rußland und des Kaisers von Oesterreich in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden; der Ort der Zusammenkunft sei noch nicht festgestellt. — Die „Pol. Korr.“ meldet den demnächst stattfindenden Zusammentritt einer Botschafter⸗ Konferenz in Konstantinopel behufs Berathung der Frage des von Bulgarien zu zahlenden Tributs.
Pest, 3. August. (W. T. B.) Die Einnahmen des ungarischen Staats betrugen im zweiten Quartal dieses Jahres 62 458 270 Fl. und stellen sich gegen die Ein⸗ nahmen in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 1 461 826 Fl. und mit Rücksicht auf die geringere Be⸗ deckung aus dem Verkauf von Staatsgütern von 969 611 Fl. um 2 431 437 Fl. günstiger. Die Ausgaben betrugen in dem angegebenen Zeitraum 77. 242 473 Fl. und überschreiten die Ausgaben in dem gleichen Zeit⸗ raum des Vorjahres um 6 637 492 Fl. (Hiervon entfallen 689 348 Fl. auf die Vorauszahlung auf die gemeinsamen Auslagen für das dritte Quartal, 475 239 Fl. auf un⸗ behoben gebliebene, erst nachträglich behobene Zinsen früherer Termine, 221 745 Fl. auf das der Verwaltung Kroatiens zur Verfügung gestellte Guthaben von 1880 und 1881, ferner 341 791 Fl. auf die Kosten für die in erhöhtem Maße erfolgte Verfrachtung des Salzes zur Ver⸗ hinderung des Stockens im Salzverschleiß, 3 854 047 Fl. auf die definitive Abrechnung der Eisenbahnbauten, 220 647 Fl. auf den erhöhten Kredit des Kultus⸗ und Unter⸗ richts⸗Ministeriums und 487 417 Fl. auf die Mehrkosten bei den außerordentlichen gemeinsamen Ausgaben, welche durch das Ergebniß des ersten Quartals mit 625 733 Fl. ausgeglichen werden.) Die Bilanz des ersten Quartals dieses Jahres war gegen die vorjährige um 1 593 920. Fl. günstiger, und somit ist
diejenige des ersten Halbjahres um 2 612 134 Fl. ungünstiger.
Niederlande. Haag, 3. August. (W. T. B.) Der Marine⸗Minister van Erp Taalman Kiß ist durch den Kapitän der Marine, Gericke, ersetzt worden.
Großbritannien und Irland. London, 3. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der Staatssekretär des Krieges, Smith, mit, daß nicht beabsichtigt werde, die Eisenbahn von Suakim nach Berber zu vollenden. Es seien Schritte gethan wor⸗ den, um die curopäischen Truppen in Suakim jetzt und die indischen Truppen daselbst im Oktober abzulösen. — Der Unter⸗Staatssekretär Bourke erklärte, daß es den Interessen des Staats nicht dienlich sei, gegenwärtig mitzutheilen, ob Drummond Wolff Instruktionen in Betreff von Refor⸗ men in Armenien erhalte oder nicht. — Das Unterhaus erledigte sodann die Spezialberathung der Bill zum Schutze der Mädchen gegen die Verleitung zur Unsittlichkeit.
Das „Reutersche Bureau“ meldet: Der englischen Regierung ist keinerlei Bestätigung der Meldung des „Standard“ über einen angeblichen Zusammenstoß zwischen Russen und Afghanen bei Merutschak zugegangen.
— 4. August, früh. (W. T. B.) Der „Standard“ schreibt: Wenn ein guter Grund für die Annahme vorhanden wäre, daß Rußland der klaren Feststellung einer für Afghanistan geeigneten Grenze zustimmen und deren wesentliche Bestimmungen durch einen förmlichen Vertrag an⸗ erkennen würde, so würde ein Verzicht des Emirs von Afghanistan auf einige seiner Forderungen, selbst in der Zulficar⸗Frage, kein zu hoher Preis für die Erzielung eines solchen Ergebnisses sein. England wolle keinen Krieg, und auch die russische Regierung könne denselben durch die prompte Zustimmung zu einer ehrenhaften Schlichtung der Streitpunkte vermeiden.
3. August.
Frankreich. Paris, (W. T. B.) Der Senat nahm heute mit unwesentlichen Aenderungen das Budget im Ganzen an. Dasselbe wurde sofort an die Deputirtenkammer zurückverwiesen.
Die Deputirtenkammer b betreffend die Herstellung eines Proviantdepots in Obock, im Ganzen definitiv angenommen. Die Vorlage, be⸗ treffend die Genehmigung der Akte der Berliner Kongo⸗ Konferenz, sowie die Vorlage, betreffend die Genehmigung der am 5. Februar c. zwischen Frankreich und der inter⸗ nationalen Afrikanischen Association abgeschlossenen Konvention, gelangten mit 251 gegen 96 Stimmen zur Annahme. Der Gesetzentwurf, betreffend die Kolonial⸗ Armee, wurde in zweiter Lesung genehmigt.
In
Serbien. Belgrad, 3. August. (W. B.) Erwiderung auf die Notifikation des hiesigen Metropoliten Theodosius beglückwünschten ihn der Metropolit und die rumänische Synode zu seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl und erkannten ihn als das Oberhaupt der autocephalen Kirche in Serbien an.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. August. (W. T. B.) In den hiesigen amtlichen Kreisen ist
hat die Kreditvorlage,
1 v1“ 11“
durchaus nichts über einen Konflikt oder ir Zusammenstoß an der afghanischen Grenze be⸗ kannt, und die desfallsige „Standard“⸗ Nachricht wird zuständigen Orts als vollständig unbegründet bezeichnet.
Der Minister des Auswärtigen, von Giers, tritt morgen einen zweimonatlichen Urlaub an. 3
— 1. August. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin haben mit größerem Gefolge heute früh von Kron⸗ stadt aus die Reise nach Finnland angetreten. In der Begleitung des Kaiserlichen Paares befindet sich auch der deutsche Militärbevollmächtigte, General⸗Lieutenant von Wer⸗ der. Ihre Majestäten werden Wiborg, Willmanstrand und Helsingfors besuchen und, soweit bis jetzt bestimmt, am 11. August hierher zurückkehren.
Afrika. Egypten. Kairo, 4. August. (W. T. B.) Wie Kapitän Chermside telegraphirt, bestätigt sich die Nachricht von dem Tode Osman Digma’'s nicht.
*
irgend einen
Zeitungsstimmen.
Unter der Ueberschrift „Die ehrliche Probe“ lesen wir in der „Deutschen volkswirthschaftlichen Corre⸗ spondenz“:
Die Erfolge, welche die Schutzzollpolitik in der letzten Zeit zu
verzeichnen hat, lassen die Gegner natürlich nicht ruhen, und in ihrer dadurch hervorgerufenen Unruhe versuchen sie alles Mögliche, um die gegenwärtige deutsche Wirthschaftspolitik zu bekämpfen. In dem Vorgehen ist die freihändlerische Presse natürlich Führerin, aber sie findet eine rege Unterstützung ouch bei einzelnen Handelskammern, deren Sekretäre aus irgend welchem Grunde mit den herrschenden Zuständen nicht einverstanden sind und nun, statt nur in den Berichten eine objektive Darstellung der Lage von Industrie und Handel in ihrem Bezirke zu geben, sich auf Polemiken einlassen und sich bemüßigt sehen, der herrschenden Richtung und der Regie⸗ rung Weisungen und Winke zu ertbeilen. Die Handelskammer in Barmen leistet sich z. B. das Folgende bei einer Erörterung der Novelle zum Zolltarif: „Den Weg der „ehrlichen Probe“, so sagt sie, „auf den die Anhänger des Schutzzolles mit so großer Vorliebe stets hinzuweisen pflegten, wenn der Versuch gemacht wurde, an dem Zolltarif von 1879 zu rütteln, hat man gänzlich ver⸗ lassen und sich auf völlig neue Bahnen begeben, und das Ende des Haschens und Jagens nach Schutzzoll wird die völlige Umgestal⸗ tung des Tarifs sein, auf dessen Unantastbarkeit man so sehr gepocht hat. Leider trägt diese Neugestaltung, so weit es sich bis jetzt über⸗ sehen läßt, den Stempel der höchsten schutzzöllnerischen Bestrebungen und trägt eben deshalb den diesseitigen Wünschen nicht nur keine Rechn ung, sondern sie vermehrt nur wesentlich unsere Befürch⸗ tungen, deren wir uns, wie früher so auch jetzt, nicht erwehren können, Befürchtungen, welche übrigens von den meisten (2) deutschen Handelskammern getheilt werden, und die sich dahin zusammenfassen lassen: daß jede Vermehrung des Schutzzolls gleichbedeutend ist mit einer weiteren Erschwerung bezw. Verhinderung der Exportthätigkeit, mit einer weiteren Vertheue⸗ rung der vom Auslande nothwendig zu beziehenden Rohmaterialien und Halbfabrikate und endlich mit einer fortgesetzten Provokation des Auslandes, welches auf die diesseitige Herausforderung den Zollkampf seinerseits wiederum aufnimmt und auf unsere Schutzzölle mit gleichen Maßregeln antwortet; sehr zum Nachtheile der auf den Export an⸗ 1G deutschen Industrie; und das Ende davon ist nicht ab⸗ zusehen.“ 8 Es wird also in dem Vorstehenden zunächst der Versuch gemacht, die Anhänger des Schutzzolles mit dem Schlagwort der „ehrlichen Probe“ festzunageln. Sie sollen angeblich das stillschweigende Ueber⸗ einkommen zwischen den Anhängern der Schutzzoll⸗ und Freihandels⸗ partei gebrochen haben, das die Unantastbarkeit des Tarifs stipulirte. Darauf haben wir als Freunde des Schutzzolls zunächst zu erwidern, daß uns von einer solchen Unantastbarkeit des Zolltarifs nichts bekannt ist. Die Schutzzollpartei hätte sich ja einer unverzeihlichen Ueberhebung schuldig gemacht, wenn sie den 1879er Zolltarif, das Werk weniger Wochen, gleich für so vor⸗ trefflich, für so in allen Punkten richtig angesehen hätte, um auf dessen Unantastbarkeit pochen zu können. Zu einer solchen Voll⸗ kommenheit, um auf Unantastbarkeit Anspruch machen zu können, wird wohl kaum jemals irgend ein menschliches Werk, geschweige denn erst gesetzliche Bestimmungen kommen. Von unserer Seite ist auf die Unverletzlichkeit des Zollgesetzes von 1879 daher auch niemals gepocht worden.
Mit dem Schlagwort von der „ehrlichen Probe“ hat es ebenfalls eine ganz andere Bewandtniß als der Barmer Handelskammerbericht glauben machen möchte. Es ist nämlich von den Freihändlern erfun⸗ den worden, gleichsam als ein Trost über den Schiffbruch ihrer Theorien damals verbreitet worden. Mit Vorliebe ist es deshalb auch auf gegnerischer Seite gebraucht worden, erwartete man doch von dieser „ehrlichen Probe“, das heißt von dem Wirken des Zoll⸗ tarifs, daß er die Ansichten der Freihändler rechtfertigen, und alfo die deutsche Industrie schädigen würde. Als nicht nur nichts von diesen Hoffnungen in Erfüllung ging, sondern sogar das Gegentheil, das Aufblühen der Industrien eintrat, die in genügender Weise gegen die ausländische Schleuderkonkurrenz zeschützt waren, da war man über die „ehrliche Probe“ unter den Freihändlern nicht sehr erbaut. Die auf diese Weise selbst auferlegte Reserve wurde von ihnen gebrochen und der Kampf aufs Neue eröffnet. Von den freihändlerischen Versuchen, den Zolltarif zu durchbrechen, sagt ja auch der erwähntr Bericht, indem er von „den diesseitigen Wünschen“ spricht, denen „nicht nur keine Rechnung“ getragen wurde. Eine „ehrliche Probe“ war also zwar von den Freihändlern geplant, als sie aber nicht nach Wunsch ausfiel, da wurde sie in die Rumpel⸗ kammer geworfen und jetzt erst wieder hervorgeholt, um den Anhängern der deutschen Wirthschaftspslitik, die nach mehr als fünf⸗ jähriger „ehrlicher Probe“ sich anschickten, die Erfahrungen und Resultate derselben allgemein zu verwerthen, wie es in der Zolltar novelle geschehen ist, damit einen Vorwurf zu machen.
Zwingend für dieses Vorgehen, für die Verbesserungen und Er⸗ gänzungen des Zolltarifs, waren dann weiter noch die Ereignisse welche die zitirten Schlußausführungen des Berichtes richtig wieder⸗ gäben, wenn man nur die dem Ausland und Inland darin an⸗ gewiesenen Rollen vertauscht. Die „fortgesetzte Provokation“ Deutsch⸗ lands Seitens des Auslandes nämlich ist es in der That, die uns nöthigt, auf die jenseitige „Herausforderung den Zollkampf wieder aufzunehmen“ und auf die Erhöhung der Schutzzölle Seitens unserer Nachbarn mit gleichen Maßregeln zu antworten.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund heitsamts sind in der Zeit vom 19. bis 25. EE se 1000 Einwohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 39,0, in Breslau 42,6, in Königsberg 34,6, in Köln 34,6, in Frankfurt a. M. 22,5, in Hannover 17,9, in Kassel 20,3, in Magdeburg 34.8, in Stettin 40,8, in Altona 23,2, in Straßburg 31,4, in Metz 20,3, in München 38,1, in Nürnberg 36,9, in Augsburg 28,3, in Dres⸗ den 29,3, in Leipzig 21,2, in Stuttgart 23,9, in Braunschweig 35,5, in Karlsruhe 20,2, in Hamburg 23,6, in Lübeck —, in Wien 24,9, in Pest 33,7, in Prag 30,9, in Triest —, in Krakau 39,6, in Basel 24,9, in Brüssel 18,5, in Amsterdam 22,9, in Paris 22,4, in London 20,9, in Glasgoöw 24,2, in Liverpool 21,2, in Dublin 19,5, in Edinburg 14,1, in Kopenhagen 18,0, in Stockholm 25,9, in Chri⸗ stiania 19,4, in St. Petersburg 31,6, in Warschau 41,4, i