1885 / 187 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Aug 1885 18:00:01 GMT) scan diff

schles. —, preuss. —, russ. 127 frei Wagen bez., per diesen Monat —, per August-Seztember —, per September-Oktober 130,25 120,5 bez., per Oktober-November 131,5 132 bez., per Nov-Dezember 133,5 bez, per April-Mai —.

Mais per 1000 Kg. Loco unverändert. Termine —. Gek. Ctr. Kündigungspreis Loco 112 120 nach CQnal., per diesen Monat —, Per August-September —, per September-

Oktober —. Prbsen per 100 Kg. Kochwaare 146 200 ℳ, Futterwaare

127 140 nach Qual. 6 .-ve- 89 0 u. 1 pr. 100 Kg. unversteuert incl. Sack. fester. Gekündigt 500 Ctr. Kündigungspreis 19,55 ℳ, per diesen Monat und August-September 19,55 bez. per Sep- tember-Okrober 19,65 bez., per OktoberNovember 19,85 bez., per November-Dezember 20,00 bez., per April-Mai 1886 —. Kartoffelmehl pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Termine niedriger. Gek. Ctr. Kündigungspreis Loco per diesen Monat —, per August-September 18.00 ℳ, per September-Oktober 18,20 Br. 18 Gd., Oktober-November, November-Dezember, Dez.- Jan. 18,40 per April-Mai 1886 —. 8 Trockene Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto inel. Sack. Termine niedriger. Gek. Ctr. Kündigungspr. Loco ℳ. per diesen Monat —, per August-September 18,00 ℳ, per September-Oktober 18,20 ℳ. Oktober-November und November-Dezember 18,40 ℳ, per April-Mai 1886 —. b Feuchte Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine —., Gekündigt Ctr. Kündigungspreis ℳ, Loco bez.., per diesen Monat —.

Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —. Winterraps ℳ, Sommer- raps ℳ, Winterrübsen ℳ, Sommerrübsen 8

Rüböl per 100 Kilogramm mit Fass. Termine höher. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis Loco mit Fass bez. Loco obne Fass ℳ, per diesen Monat bez., per August- September —, per September-Oktober 46,5 46,8 bez, per Ck- teber November 47 47 3 bez. per Novbr.-Dezbr. 47 5 47,8 bez., per April-Mai 1886 49 4 497 bez., Per Mai-Juni 49,7 49,9 bez.

Leinöl per 100 Kilogr. loco Lieterung —. 1

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Termine fest. Ge- xündigt Ctr. Kündigungspreis ℳ. Loco ℳ, per ziesen Monat 23,7 ℳ, per August-September —, per September- Oktober 23,8 ℳ, per Oktober- Tovember 8

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter . Termine fest, Gekündigt 10000 Liter. Kündigungspreis 43,4 Loco mit Fass bez., per diesen Monat 43.3 43,4 bez., per Auguat- September 43,3 43,4 bez., per September-Oktober 43,4 43,6 bez. per Oktober-November 42.8 —- 43 1 bez., per November-De- ember 42,8 42,9 bez., per Dezember-Januar bez., per April- Mai 1886 44,2 44.3 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % 43,9 bez.

Weizenmehl No. 00 23.50 21,50, No. 0 Roggenmehl No. 0. 21.00 19,75, No. 0 u. 1 Feine Marken über Notiz bez.

Stettin. 10. August (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen fest. loco 156.00 160,00, pr. Septbr.-Oktober 160,00, pr. April-Mai 172 00. Roggev fest. loco 134,00 137.00. pr. September-Oktoder 141 00. pr. April Mai 149 50. Rüböl fest. nr. August 46,00, pr. Septbr.-Okt. 46 0). Spiritus fest, loce 42.70. pr. August September 42 50, pr. Sep- tember-Oktober 42.80, pr. Nov.-Dezbr. 42,40. PFetroleum loco alte Usance 20 % Tara Cassa ¼ % 7,70.

Posen, 10. August (W. T. B.) 4

spiritue loco ohne Fazs 42,80, per August. 42,70. pr. September 42,70. pr. Oktober 42,40, pr. November-Dezbr. 41,70. Gekündigt 15 000 Liter. Fest.

Breslan, 11. August (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Augnst- September 42 50, per September-Oktober 42.30, per April- Mai 42,70. Weizen per August 163. Roggen pr. Septbr.-Oktober 138,00, per Okt.-Nov. 140,00, per April-Mai 148 00. Rüböl loco per August-Sep- tember 47.50, per September-Oktober 47,50. Zink: Fest.

Wetter: Schön.

MHagdeburg, 10. August. (W. T. B.)

Zuckerbericht. Kornzucker, excl. von 96 % 25,80 Kornzucker, excl. 880 Rendem. 24,50 ℳ, Nachprodukte, ezcl., 75 ° Rendem. 20.50 Geschäftslos. Gem. Raffinade, mit Fassz 31 00 ℳ, gem. MHelis I., mit Fass 30,00 Sehr still.

Köln, 10. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt Weizen loco hiesiger 17,00, fremder 17,50, per November 17,10. per März 17,65 Roggen loco hiesiger 14.25, per November 14,60. per März 15,05. Hafer loco 1400. Rüböl loco 25,50. pr. Oktober 25,30, pr. Mai 26,20.

Bremen, 10. August. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) besser. Standard white loco 7,60, pr. September 7,65, pr Oktober 7,70, pr. November 7,80, pr. Dezember 7,85. Alles bezahlt und Käufer.

Hamburg, 10. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt Weizen loco ruhig, loco 170,00 bis 174.00. Rogzen loco ruhig, mecklendurgi- scher loco 156.00 bis 160,00, russischer loco ruhig, 112.00 vis 116,00. Hafer still. Gerste matt. Rüböl flau, loco 47 ½, pr. Oktober —. Spiritus fester, pr. August-September 33 ¼ Br., pr. September-Oktober 33 ¼ Br., pr. Oktober-November 33 ½ Br., pr. April-Mai 33 ½ Br. Kaffee ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petrolenm fest, Standard white loco 7.60 Br., 7.55 Gd., nr. August 7,45 Gd.,

Pr. Septbr.-Dezember 7,70 Gd. Wetter: Heiter.

leco ohne Fass

21.50 20 00. 19,50 18,75.

holsteinischer

Roggen pr. Herbst 6 75 Gd., 7,08 Br. Mais pr. September- Oktober 5,65 Gd.., 5,70 Br., pr. Mai-Juni 5,60 Gd. 5,65 Br. Hafer pr. Herbst 6,38 Gd., 6.43 Br., pr. Frühjahr 6,70 66d., 6,75 Br.

Pest, 10. August (W. T. B.)

Produktonmarkt. Weizern loco ruhig, pr. Herbst 7.42 Gd., 7,44 Br., pr. Frübjahr 8,08 Gd, 8,10 Br. Hafez pr. Kohlraps pr.

pr. Frühjahr 8,35 Gd., 8,40 Br. 6 80 Br., pr. Frühjahr 7,03 Gd.,

Herbst —. Mais pr Mai-Juni 5,26 Gd., 5,28 Br. August-September 10 ¼ à 11. Amsterdam, 10. August. (W. T. B.)

Bancazinn 55. Amsterdam, 8. August. (W. T. B.) . Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine 212. Roggen loco flau, auf Termine Raps pr. Herbt

unverändert, pr. November geschäftslos, pr. Oktober 142, pr. März 152. 282 Fl. Rüböl loco 27 ¼, pr. Mai 28 ¼. Herbst 27 ¼. 8 Antwerpen, 10. August. (W. T. B.) b Heute, morgen und Sonnabend, den 15. d. M. Feiertag.

London, 10. August. (W. T. B.)

Havannazucker Nr. 12 15 nominell. Rüben-Rohzucker 15 fester. An der Küste angeboten 4 Weizenladungen.

London, 10 August. (W. T. B.) . 2

Getreidemarkt. (Schiussbericht.) Weizen ruhig, stetig, Mehl fest, Mais fest, anziehend. Gerste stetig, Hafer träge, mit- unter t sh. billiger, Erbsen und Bohnen sh. niedriger in Folge grosser Zufuhren.

Liverpool, 10. August. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikaner fest. Surats ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: August-Septbr. 52,16 Käuferpreis, September-Oktober 5*2⁄4 do., Januar-Febr. 57⁄16 Verkäuferpreis, Februar-März 51¹5⁄22 Werth.

Paris, 10. August. (W. T. B.) 8

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. August 21. 50, pr. Sertember 21,75. pr. September-Dezember 22,30, pr. November- Februar 22 90. Menl 9 Marques ruhig. pr. August 46 00. pr. Septbr. 48 25. pr. September-Dezember 12 Marques 49,00 pr. No- vember-Februar 49,75. Rüböl behauptet, pr. August 59,50. pr. September 60.25, pr. Septbr.-Dezbr. 61,50 pr. Jannar-April 63,50, Spiritus ruhig, pr. August 47,25. vr. September 47,75, pr. September-Dezember 48.00, pr. Januar-April 49,00.

Paris, 10. August. (W. T. B.) 1

Rohzucker 880 1est, loco 4300. Weisser Zucker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. August 47,75, pr. September 48,25, pr. Oktober-Januar 51,37.

New-Xork, 10. August. (W. T. B.) 1

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ½, do. in New- Orleans 9 ¼, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New- York 8 ¼ Gd., do. in Philadelphia 8 Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ¼. do. Pipe line Certifcates D. 98 ½ C. Mehl 3 D. 85 C. Rother Winter. weizen loco 1 D. ½ C., pr. Aungust nominell, pr. September 1 D. 1 ½ C., pr. Oktober 1 D. 3 8⅝ C. Meis (New) 54. (Fair refining HMuscovades) 4.95. Kaffee (fair Rio-) 8.50. Schmalz (Wilcox) 7,00. do. Fairbanks 6,87, do. Rohe & Brothers 6,90, Speck 6 ½. Getreidefracht 2.

Schlachtvriehmarkt vom 10. August 1885. Auftrieb

welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. I. Qualität 106 116 ℳ, II. Qualität 94 102 ℳ, 76 82 IV. Qualität 64 72

Schweine. Auftrieb 8370 Stück. 100 kg.) b 100 ℳ, b. geringere 88 94 ℳ, bei 20 % Tara. Serben ℳ, Russen

Kälber.

I. Qualität 0,72 0,88 ℳ, II. Qualität 0.52 0,68

Fairbank 42 41,50 ℳ,

Zucker

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner und Marktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine,

Auftrieb 2616 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) III. Qualität

(Durchschnittspreis für Mecklenburger 104 ℳ, Landschweine: a. gute 96— Bakony ℳ. Auftrieb 1362 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg)

Schafe. Auftrieb 28 764 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität 0,86 1,00 ℳ, II. Qualität 0,72 0,80 ℳ, III. Qualität

raffinirt 42 41,50 Hamburger Stadtschmalz 45 ℳ, Kopenhagener Stadtschmalz 45 ℳ, bei Partien Spezialpreise. .

Frankfurt a. M., 6. August. (Getreide- und Pre. duktenbericht von Joseph Strauss.) Eine allgemeine geschäftliche Belebung bat die abgelaufene Woche zwar noch nicht gebracht, allein es sind Anzeichen vorhanden, wonach sich de Hoffnung auf ein ausgedehnteres Geschäft im Herbste erfüllen kann, wenn die Ernten glücklich eingebracht sind und den günsti- gen Erwartungen. die man allenthalben davon hegt, entsprochen haben werden. Unverkennbar ist es, dass im Allgemeinen ver- mehrtes Interesse füur den Getreidehandel zu Tege tritt. An unserem Platze waren Offerten von Weizen noch bescheiden, obschon das Angebot neuer Waare sich zu mehren beginnt; die Ursache des schwachen Angebete ist in dem schönen Wetter zu suchen, das die Landwirthe veranlasst. alle verfügbaren Kräfte den Erntearbeiten zuzuwenden und den Drusch zu verschieben. Alter Weizen verlassen. neuer lebbaft gehandelt, hauptsächlich war Elsass-Lothringen und das Badische Oberland Käufer; auch wurden grössere Posten für einige ersten Getreidefirmen in Mannheim gengmmen à 17 ¼ ½ frei hier und ab benach- barten Stationen⸗ Roggen, neuer ruhig und uur detailweisen Verkehr, auf dem Lande genommen 14 ¾ ℳ, frei hier 15 ℳ. rus- sischer hier nicht gebandelt. Gerste, neue ohne Hanuqdel. Hafer, eixige Inhaber scheinen verkaufslustig zu sein und dürften daher annähernde Untergebote zum Geschäft führen, die Notiz 14 15 ½ bleibt, russischer 13 ½ Raps liegt flau, da die Oelmärkte wieder niedrigere Preise melden, 22 ¼ bezahlt. Hülsenfrüchte umsatzlos. Mais, buntes (mixed) geschäftslos 12 nominell. Mehl war flau bei äusserst schwacher Konsum- frage. Einige norddeutsche und westfälische grosse Mühlen ver- kauften Weizenmehl 00 per September-Dezember-Lieferung 22 ¼ ab Stationen. Wir lassen: hiesiges Weizenmehl No. . 32 ½ 33 ½ ℳ, Nr. 1 27 28 ℳ, Nr. 2 25 ½ 26 ½ ℳ. Nr. 3 23 ½ - 24 ½ ℳ. Nr. 4 17 18 ℳ, Nr. 5 16 17 ℳ. Milchbrod- und Brodmehl im Verband 52 54 Roggenmehl 0/1 kaum genannt und unter Notirungen käuflich, 19 ¾ 20 ¾ ab Berlin, Null allein 1 ½ darüber, schwarze Sorten nominell. Futterstoffe ruhig, Roggenkleie 5 ½ ℳ, Weizenkleie Rüböl 1m De- tail 52 53

Wetterbericht vom 11. August 1885, 8 Uhr Morgens.

[Earometer auf

; 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. erteeet reduz. in

Millimeter.

Temperatun in ° Celsius 5 C.= 40R. bedeckt 12 heiter 16 wolkig 19 bedeckt 16 bedeckt 14 wolkenlos 13

Wind. V Wetter.

5

750 744 755 760 758 764

Mullaghmore Aberdeen.. Kopenbagen. Stockholm.. Haparanda . Moskau... Cork, Queens- town.. . 755 J 760 Helder... . 754

œ&9æ922 -,9, Ul.,b”o

22 —₰½

WNW

halb bed. 14 WNW 5

bedeckt ¹) 15 wolkig²) 17 wolkig ³) ;7. wolkig 19 halb bed. 19 heiter) 16 heiter) 18 wolkenlos 16 bedeckt 16 bedeckt 20 bedeckt 19 heiter 21 heiter 20 heiter 19 wolkenlos 17 wolkenlos 16

wEEEEE11““ 753 Hamburg .. 75 Swinemünde. 758 Neufahrwass. Memel...

Paris. Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden. München.. Chemnitz.. Berlin. VWioen Breslau.

bessere Bedarfsfrage;

sich der Hauptbedarf auf grosse Ansprüche

mehr bezahlt, doch lenkt guten 100 ₰⸗Stich an welchen Qualität gemacht werden. und bleiben vorläufig noch ganz unbeachtet. Verkaufspreise: Feine und teinste

Priegnitzer Butter 100 105 ℳ. vereinzelt 110 ℳ,

Thüringer

garinbutter 50 61 Schmalz: Grössere Schmalz in Chicago als ursprünglich angenommen,

vork und Chicago. Preise wieder und wird die Tendenz als sehr fest gemeldet.

Wien, 10. August. (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 7,75 Gd., 7,80 Br.,

sich fest zu behaupten. Unsere heutigen Notirungen

Berlin, 10. August. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause.) Butter: In vergangener Woche zeigte sich eine etwas doch waren die Zufuhren dementsprechend belangreich so dass eine Preisaufbesserung nicht allgemein durch- greifen konnte. Vereinzelt wurde für wirklich feine Waare etwas

einen

betreff Standwaare und abfallende Sorten sind Notirungen hiesiger Mecklenburger. Ostpreussische, II. Quali- täten 85 95 ℳ, feine Amts- u. Pächterbutter 90 100 ℳ, Pom- mersche 70 75 ℳ, Preussische, Litihauer 70 75 ℳ, Netz- brucher Niederunger 70 75 ℳ. Schlesische 70 80 ℳ, Bayerische Sennbutter 90 95 ℳ, Bayerische Landbutter 70 75 ℳ, Hessische, 80 85 ℳ, Böhmische, Mährische 70 75 Galizische 65 70 ℳ, Bayerische Schmelzbutter. garantirt rein, 100 ℳ. Mar- Bestände an sowie stärkere Schweinezufuhren drückten Anfangs der Woche den Markt in New- Zum Schluss der Woche erholten sich ns ei

sehr reger Bedarfsfrage vermochten die Preise am hiesigen Platze sind:

wolkig ⁵) 18 wolkenl. ⁷) 23

WSW 0XO

Ile d'Aix Nizza

tbo E Eresee—h—8hn do to o⸗EEor

¹) See unruhig. ²) Seegang mässig. gestern Abend Gevitter. ³) Heute früh Gewitter. ⁴) Nachts Thau. ⁵³) See sehr ruhig, starker Thau. ⁶) See ruhig. ⁷) See sehr ruhig.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = öteif, 8 = stürmisch. 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 = Orkan. ¹

Uebersicht der Witterung. 1

Der Einfluss der gestern erwähnten Depression, welche jetzt nördlich von den Shetlands liegt, erstreckt sich über fast ganz West- europa. Ueber Irland und England wehen starke bis stürmische westliche und nordwestliche, über Deutschland mässige südwest- liche bis südöstliche Winde, in Skudesnaes herfscht Südsturm. Ueber Deutschland dauert bei steigender Temperatur das heisse, trockene Wetter fort, nur an den Westgrenzen ist Trübung ein⸗ getreten. Kaiserslautern meldet Regen. Im südöstlichen Nord⸗ seegebiete fanden in der Nacht und am Morgen Gewitter statt.

Choice Steam 42 41,50 ℳ, Marke Schäfer 43 ℳ, Wilcox 42 ℳ,

Deutsche Seewarte.

rx

nrmmwen⸗ 2.

betreff

Innerhalb jeder-

Teater. Königliche Schauspiele. Mittwoch bleiben die Königlichen Theater geschlossen.

Donnerstag: Opernhaus. 150. Vorstellung. Der Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten nebst einem Vorspiel. Mit autorisirter theilweiser Benutzung der Idee und einiger Original⸗Lieder aus J. Victor von Scheffels Dichtung von R. Bunge. Musik von Victor E. Neßler. Ballet von Charles Guillemin. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Freitag: Opernhaus. 151. Vorstellung. Die Stumme von Portici. Oper in 5 Aufzügen von Scribe. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Wisotzky, Frl. Leisinger, Hr. Rothmühl, Hr. Nalisch, Hr. Biberti) Ankang 7 uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Neues Friedrich-Wilhelmstãdt. Theater. Mittwoch: Zum 116. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet von Ed. Jacobson.

Donnerstag: Zum 117. Male: Der Großmogul.

Krolls-Theater. Mittwoch: Zum 25. Male: Der Trompeter von Säkkingen, unter persönlicher Leitung des Komponisten Hrn. Kapellmeister E. Kaiser.

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstel⸗ lung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som⸗

mergartens: Großes Doppelconcert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Donnerstag: Gastspiel der Signora Ella Russell. Margarethe.

Billets und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50a, C. Heintze, Unter den Linden 3, und im Invaliden⸗ dank, Markgrafenstraße 51 a.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Extraͤ⸗ Vorstellung zu halben Kassenpreisen. (Parquet 1 ℳ, Entrée 50 ₰.) Auf allgemeines Verlangen: Ein Pensionskind. Lustspiel in 4 Akten von Julius Keller und Fritz Brentano. Nach dem dritten Akte des Stückes: Concert des Schwedischen Doppel⸗Quartetts im Theater.

Im prachtvollen Sommergarten: Doppel⸗Concert (Musikcorps Saro und die Hauskapelle). Auftreten der 3 Sängergesellschaften. Brillante Iklumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.

„Donnerstag. Z. 5. Male: Sein Steckenpferd. Schwank in 4 Akten von Leon Treptow.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: (Frl. Henriette Schröder mit Hrn. Kgl. Post⸗Direktor Major a. D. Niepold (Berlin Wittstock). Frl. Marie Könnecke mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Hermann Jordan (Reinsdorf—

Halle a. S.). Frl. Margarethe Dobbelstein mit Hrn. Sec.⸗Lieut. Kurt v. Ditfurth (Münster). Frl. Marie Biermann mit Hrn. Assessor Her⸗ mann Schulze (Berlin Prenzlau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieut. Walter von Tresckow (Berlin). Hrn. Rittergutsbesitzer Frhr. von Rheinbaben (Sauen b. Beeskow).

Gestorben: Fr. verw. Geheimrath Grimm, geb. Gamet (Potsdam). Fr. Oberst Valesca von Bockelmann, geb. von Bredow (Neuwied a. Rh.).

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[232888 Seffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Dann zu Thorn, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Gimkiewicz zu Thorn, klagt gegen:

1) die Wittwe des Gastwirths Carl Heise zu Renchzkau,

2) die verehelichte Mühlenbesitzer Mathilde Krzywdzinska, geb. Heise, im ehelichen Bei⸗ stande zu Renczkau,

ad 1 und 2 vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Warda in Thorn, den Arbeiter Hermann Heise zu Thorn, Kl. Gerberstraße (Neustadt 258), den Adolph Heinrich Heise, unbekannten Auf⸗ enthaltsorts, auf den Restkaufpreis der von dem zu Renczkau ohne Errichtung eines Testaments verstorbenen und von den Beklagten zu 1 bis 4 beerbten Gastwirth Carl Heise am 28. Juli, 4. und 5. Oktober, 5. und 21. Dezember 1882, 8. März 1883, 29. Februar

und 3. März 1884 aus dem Geschäfte des Klägere entnommenen Waaren mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurtheilung zur Zahlung von 120 82 nebst 6 % Zinsen seit dem 3. März 1884, und zwar betreffs der Beklagten zu 1 nach Kräften der Gütergemeinschaft und des Nachlasses des Carl Heise, der Beklagten zu 2, 3 und 4 nach Kräften des Nachlasses des Carl Heise, und ladet den Be⸗ klagten zu 4, Adolph Heinrich Heise, zur mündlichen

Amtsgericht VI. zu Thorn auf den 13. Oktober 1885, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. v. Hinrichs, J. V.: Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichte⸗

[23301] Oeffentliche Zustellung. gegen den abwesenden Lehrer Hans Hansen, zulett aufhältlich gewesen in Beftoft, aus einer im Okio⸗ ber 1884 gemachten baaren Anleihe, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 50 und vorläufige Volp⸗ streckbarkeit und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Toftlund auf

Dienstag, den 13. Oktober 1885,

Vormittags 10 Uhr. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

W Opferman, 5 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Vormittags 10 Uhr⸗

Der Hufner Mathias Skov in Beftoft, klagt

ob

8

R Das Abonnement beträgt 4 50

für das Vierteljahr.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; .

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Erxpt..

für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. R

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Reuleaux

an der Technischen Hochschule zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Ober⸗Amtmann und Stadtrath a. D. Stockmann zu Naumburg a. S., und dem Fürstlich hohenzollernschen Musik⸗Direktor August Reiser zu Köln den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Gemeinde⸗Vorsteher Wulf zu Hüde im Kreise Diepholz, und dem pensionirten Civil⸗Krankenwärter Fischer, bisher beim Garnison⸗Lazareth zu Trier, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; sowie dem Dampfschneidemühlen⸗Besitzer Max Gründer zu Müllrose im Kreise Lebus die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen. .

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren ꝛc. vom Neumärkischen Dra⸗ goner⸗Regiment Nr. 3 die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des norwegischen Ordens des heiligen Olaf: dem Major von Thuemen; .“ des Ritterkreuzes des schwedischen Wasa⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Hagen I.; 3 der goldenen Medaille:

dem Wachtmeister Becker, und dem Stabstrompeter Karlipp.

Deutsches Reich.

VWerordnung, 8 Formen des Verfahrens

ffend die Geschäftsgang des Reichs⸗Versicherungsamts. Vom 5. August 1885.

und den

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen auf Grund des §. 90 des Unfallversicherungsgesetzes

vom 6. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 69) im Namen des

Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was

folgt:

I. Verfahren und Geschäftsgang im Allgemeinen.

Die nichtständigen Mitglieder des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts und deren Stellvertreter werden für die Erfüllung der Obliegenheiten ihres Amts von dem Staatssekretär des Innern mittelst Handschlags an Eidesstatt verpflichtet.

Die von dem Bundesrath aus seiner Mitte gewählten Mitglieder nehmen ihre Stelle nach dem Vorsitzenden oder dessen Vertreter, also vor den übrigen Mitgliedern, in der⸗ jenigen Reihenfolge ein, welche für sie im Bundesrath

Die Erledigung der Geschäfte erfolgt in der Regel in den Sitzungen, welche der Vorsitzende anberaumt.

8Zu diesen Sitzungen sind die in Berlin anwesenden Mit⸗ hbes unter Mittheilung der Berathungsgegenstände einzu⸗

Die Entscheidung ist, soweit nicht in dem Unfallversiche⸗

rungsgesetze (§. 90) oder in dieser Verordnung ein Anderes bestimmt ist, durch die Anwesenheit von mindestens drei Mit⸗ gliedern (einschließlich des Vorsitzenden) bedingt. Irn schleunigen Fällen kann der Vorsitzende eine schrift⸗ liche Abstimmung anordnen. Ergiebt sich hierbei eine Mei⸗ nungsverschiedenheit, so muß die Entscheidung auf Grund ge⸗ meinsamer mündlicher Beratbung erfolgen.

. Verfügungen, welche eine sachliche Entschließung nicht enthalten, insbesondere diejenigen, welche nur die Leitung des erfahrens bezüglich eines anhängigen Rekurses betreffen,

Deutscher

werden von dem Vorsitzenden oder unter dessen Mitzeichnung;

von demjenigen Mitgliede entworfen, welchem die Bearbeitung der Sache von dem Vorsitzenden übertragen worden ist. g Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Vorsitzenden und dem gedachten Mitgliede oder im Falle des iderspruchs eines Betheiligten gegen eine solche Verfügung entscheidet das Kollegium. §. 4.

Die Beschlüsse werden vorbehaltlich der Bestimmung im §. 15 auf Vortrag in nichtöffentlicher Sitzung nach Stimmen⸗ mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme es Vorsitzenden den Ausschlag.

Bilden sich in Beziehung auf Summen, über welche zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die

gleich die Verwarnun schrift innerhalb der

Lage der Akten erfolgen werde. aus wichtigen Gründen verlängert werden.

gebenen so lange hinzugerechnet, bis sich ergiebt.

Die gegeben:

1) von den Berichterstattern;

2) von den Mitgliedern, welche durch die Vertreter der versicherten Arbeiter gewählt sind;

3) von den Mitgliedern, welche von den Genossenschafts⸗ vorständen gewählt sind;

4) von den beiden richterlichen Beamten;

5) von den ständigen Mitgliedern; h““

.6) von den vom Bundesrath aus seiner Mitte gewähltern Mitgliedern;

D) von dem Vorsitzenden.

Die Mitglieder des Bundesraths stimmen in der im §. 1 gedachten Reihenfolge.

Die Reihenfolge der Abstimmung der Mitglieder inner⸗ halb der übrigen Klassen richtet sich nach dem Dienstalter der⸗ gestalt, daß das jüngste Mitglied zuerst stimmt; bei gleichem Dienstalter hat das, dem Lebensalter nach jüngere Mitglied zuerst zu stimmen.

5

Für den mündlichen Vortrag in den Sitzungen werden Berichterstatter von dem Vorsitzenden ernannt.

Die Entscheidungen (Beschlüsse und Urtheile) sind in der für die Zufertigung an die Betheiligten geeigneten Form von den Berichterstattern zu entwerfen und in der Urschrift außer von diesen von dem Vorsitzenden zu zeichnen.

Die Verfügungen und Entscheidungen ergehen unter der Bezeichnung: „Das Reichs⸗Versicherungsamt“ und werden in der Ausfertigung vom Vorsitzenden vollzogen.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathun⸗ gen in den Sitzungen, er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.

Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Er⸗ gobniß der Abstimmung werden in Gemäßheit des §. 4 ent⸗

ieden.

II. Verfahren und Geschäftsgang in den Fällen des §. 90 zu b und ec des Unfallversicherungs⸗ 8 gesetzes

Das Reichs⸗Versicherungsamt entscheidet in den Fällen des §. 90 zu b und c des Unfallversicherungsgesetzes in der Besetzung von fünf Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzen⸗ den, sowie von zwei richterlichen Baamten. Unter den fünf Mitgliedern muß sich je ein Vertreter der Genossenschafts⸗ vorstände und der Arbeiter befinden.

Die beiden richterlichen Beamten sowie zwei Stellvertre⸗ ter für dieselben werden für die Dauer der zur Zeit ihrer Ernennung von ihnen bekleideten Reichs⸗ oder Staatsämter vom Bundesrath gewählt und vom Kaiser ernannt.

Der Vorsitzende setzt bei Beginn des Jahres zum ersten Mal mit dem Inkrafttreten der im §. 111 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes erwähnten Kaiserlichen Verordnung die Reihenfolge fest, in welcher die nichtständigen Mitglieder des Reichs⸗Versicherungsamts zu den Sitzungen einberufen werden. Gleichzeitig sind die Stellvertreter zu bezeichnen.

Die Einberufung zu den einzelnen Sitzungen muß in

der Regel mindestens zwei Wochen vor denselben erfolgen. P1

Die Bestimmungen in den §§. 41 ff. der Civilprozeß⸗

ordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Richter

finden auf die Mitglieder des Reichs⸗Versicherungsamts ent⸗

sprechende Anwendung.

Ueber das Ablehnungsgesuch entscheidet das Reichs⸗Ver⸗

sicherungsamt mittelst Beich gffes (§§. 2 ff.).

Der Antrag auf Entscheidung des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts (§. 32 des Unfallversicherungsgesetzes) sowie der Rekurs an dasselbe (§. 63 a. a. O.) muß an das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt schriftlich gerichtet werden.

In dem Schriftsatze ist der Gegenstand des Anspruchs zu bezeichnen, desgleichen sind die für die Entscheidung maß⸗ gebenden Thatsachen mit Angabe der Beweismittel für die⸗ selben anzuführen. . 8 Für jeden Gegner ist eine Abschrift des Schriftsatzes bei⸗ zufügen. 8, 1

Das Reichs⸗Versicherungsamt hat die Abschrift des An⸗ trages dem Gegner zur Einreichung einer Gegenschrift binnen einer bestimmten, von einer Woche bis zu vier Wochen zu be⸗ messenden Frist mitzutheilen. In der Aufforderung ist zu⸗ auszusprechen, daß, wenn die Gegen⸗ rist nicht eingeht, die Entscheidung nach Die Frist kann auf Antrag

eine Mehrheit

Stimmen werden in nachstehender Reihenfolge ab⸗

Parteien findet nicht statt.

Anträge und Gegenschriften (§§. 10, 11) müssen entweder von den Betheiligten selbst oder von ihren gesetzlichen Vertre⸗ tern oder von ihren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Die Vollmacht muß schriftlich ertheilt werden.

Das Reichs⸗Versicherungsamt kann Vertreter, welche, ohne Rechtsanwälte zu sein, die Vertretung geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen. 6 1

Die Entscheidung erfolgt auf Grund mündlicher Ver⸗ handlung vor dem Reichs⸗Versicherungsamt. Der Termin hierzu wird von dem Vorsitzenden anberaumt. Die Betheilig⸗ ten werden mittelst eingeschriebenen Briefes von dem Termin mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß im Falle ihres Ausbleibens nach Lage der Akten werde entschieden werden. Hält das Reichs⸗Versicherungsamt das persönliche Erscheinen eines Betheiligten für angemessen, so hat dasselbe die nach Lage des Falles an das Nichterscheinen sich knüpfenden Nach⸗ theile in der Vorladung besonders zu bezeichnen.

§. 14.

Gleichzeitig mit Anberaumung des Termins (§. 13) sind von dem Vorsitzenden ein erster und ein zweiter Berichterstatter zu ernennen; der erste Berichterstatter hat, sofern dies von dem Vorsitzenden angeordnet wird, dem Termin eine schriftliche Sachdarlegung vorzulegen. v““

Die mündliche Verhandlung erfolgt in öffentlicher Sitzung. Die Oeffentlichkeit kann durch einen öffentlich zu verkündigen⸗ den Beschluß ausgeschlossen werden, wenn das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt dies aus Gründen des öffentlichen Wohls oder der Sittlichkeit für angemessen erachtet.

Die zur Verhandlung gelangenden Sachen werden der Regel nach in der durch den Vorsitzenden bestimmten, durch, Aushang vor dem Sitzungszimmer bekannt zu machenden Reihenfolge erledigt. 8

16.

Die mündliche Verhandlung beginnt mit der Darstellung des Sachverhältnisses durch den ersten Berichterstatter, dem⸗ nächst sind die erschienenen Betheiligten zu hören.

Der Vorsitzende hat jedem beisitzenden Mitgliede des Reichs⸗Versicherungsamts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. 8

Die mündliche Verhandlung erfolgt unter Zuziehung eines vereidigten Protokollführers. Von demselben ist ein Protokoll aufzunehmen, welches den Gang der Verhandlung im Allge⸗ meinen angiebt. Anerkenntnisse, Verzichtleistungen, Vergleiche und solche Anträge und Erklärungen der Betheiligten, welche von den Schriftsätzen abweichen, sowie der Tenor des Urtheils sind in das Protokoll aufzunehmen. Doasselbe ist von dem Protokollführer und dem Vorsitzenden, in Fällen der Urtheilssprechung dagegen außer von dem Protokollführer von allen Mitgliedern zu unterzeichnen, welche an der Urtheilssprechung theilgenommen haben.

§. 18. Die Berathung und Entscheidung des Reichs⸗Versicherungs amts erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung. Das Reichs⸗Versicherungsamt entscheidet innerhalb der er⸗ hobenen Ansprüche nach freiem Ermessen. Die Entscheidung erstreckt sich auch auf die in dem Ver⸗ fahren vor dem Reichs⸗Versicherungsamt den Parteien er⸗ wachsenen Kosten, und auf die Frage, welcher Kostenbetrag zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte nothwendig gewesen ist. Bei den Entscheidungen, welche auf Grund der münd⸗ lichen Verhandlung ergehen, dürfen nur Mitglieder mitwirken, vor welchen diese Verhandlung stattgefunden hat.

1 g. 20.

Das Verfahren vor dem Reichs⸗Versicherungsamt ist kostenfrei; ein Ersatz der durch dieses Verfahren dem Reichs⸗ Versicherungsamt verursachten baaren Auslagen durch die

11 Die Entscheidung kann ohne vorgängige Anberaumung mündlichen Verhandlung ergehen, wenn beide Theile auf eine solche ausdrücklich verzichten. 5. 27. Der Vorsitzende verkündet die ergangene Entscheidung in

öffentlicher Sitzung durch Verlesung des Beschlusses oder der

Urtheilsformel. Wird die Verkündung der Gründe für angemessen ge⸗

halten, so erfolgt sie durch Verlesung derselben oder durch mündliche Mittheilung des wesentlichen Inhalts.

Die Verkündung der Entscheidung kann auf eine spätere

Sitzung vertagt werden, welche in der Regel binnen einer Woche stattfinden soll. 8

Der Gegenschrift ist eine Abschrift beizufügen, welche dem

ehrheit für sich hat, so werden die für die größte Summe gegebenen Stimmen den für die zunächst geringere abge⸗

8

Gegner von dem Reichs⸗Versicherungsamt zuzustellen ist. ¹

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In dem Falle des §. 90 zu c des Unfallversicherungs⸗

gesetzes ist dem Schiedsgericht, gegen dessen Entscheidung Re⸗ kurs eingelegt worden ist, Abschrift des Urtheils zu ertheilen.

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