1885 / 212 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Sep 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Auf den Bericht vom 13. August d. J. lasse Ich Ihnen

das von Mir heute vollzogene Privilegium wegen Ausfertigung uf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Koblenz m Betrage von 1 600 000 nebst den dazu gehörigen An⸗ agen hierbei zur weiteren Veranlassung zugehen. Zugleich enehmige Ich hierdurch, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihen m Betrage von 690 000 ℳ, 120 000 und 300 000 ℳ, u deren Aufnahme die Stadtgemeinde Koblenz durch die Privilegien vom 6. Mai 1871 (Ges.⸗Samml. S. 213), „Januar 1873 (Ges.⸗Samml. S. 46) und 19. Februar 877 (Ges.⸗Samml. S. 128) ermächtigt worden ist, von fünf beziehungsweise vier und einhalb Prozent auf vier Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die planmäßigen Tilgungsfristen innezuhalten, sowie daß die noch nicht ge⸗ tilgten Anleihescheine den Inhabern derselben für den Fall rechtzeitig zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürger⸗ meisteramt der Stadt Koblenz nicht bis zu einem von dem⸗ selben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf vier Prozent eingereicht werden. “]

Schloß Babelsberg, den 24. August 1885.

8 Wilhelm. 8 Zugleich für den Finanz⸗Minister von Puttkamer.

An die Minister des Innern und der Finanzen.

Privilegium S

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗ leihescheine der Stadt Koblenz im Betrage von 1 600 000 Mark.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Ober⸗Bürgermeister der Stadt Koblenz und der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung am 3. Juni 1885 be⸗ schlossen worden ist, die zur Anlegung einer Wasserleitung für die Stadt Koblenz, zur Erbauung eines Schlachthauses, zur Anlegung von Kanälen, zu Schulbauten, zur Erbreiterung des Rheinwerftes und zu Zuschüssen fuͤr Erbreiterung der Moselbrücke und für ein Denkmal erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadtvertretung:

zu diesem Zwecke Namens der Stadt Koblenz auf jeden Inhaber

lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger

Anleihescheine im Betrage von 1 600 000 ausstellen

zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von An⸗ leihescheinen zum Betrage von 1 600 000 ℳ, in Buchstaben: „Einer Million sechshundert tausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten:

1 000 000 zu 1000 500 000 zu 500 100 000 zu 200

zusammen 1 600 000 88 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom 1. Juli 1887 ab mit wenigstens einem und dreizehntel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen und der Ertragsüberschüsse des Wasser⸗ werks, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.

Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

UHrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 24. August 1885.

Wilhelm. (L. S.) Zugleich für den Finanz⸗Minister: von Puttkamer.

Stadt Koblenz.

Rheinprovinz. Ankeihe1 der Stadt Koblenz, .. te Ausgabe, Buchstabe Nr. .. über .. .. Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 24. August 1885 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu LWVWN111“““ und Gesetz⸗ Sammlung für 1885, Seite .. . laufende Nr. .... ). 8

Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Koblenz unterm

1885 genehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗ Versammlung zu Koblenz vom 3. Juni 1885 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 600 000 bekennen der unterzeichnete Ober⸗Bürger⸗ meister und die beiden mitunterzeichneten Mitglieder der Anleihe⸗ Kommission der Stadt Koblenz durch diese für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Schuldverschreibung Namens der Stadt Koblenz sich zu einer Darlehnsschuld von (in Buchstaben) Mark, welche an die Stadt Koblenz baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 600000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1887 bis spätestens 1922 aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem und dreizehntel Prozent des Kapitals jährlich unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen und der Ertragsüberschüsse des Wasserwerks gebildet wird. Die Ausloosung geschieht im Monate Dezember jeden Jahres. Der Stadt Koblenz bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch eine verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht, und zwar sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz, der „Koblenzer Zeitung“, der „Koblenzer Volkszeitung“ und der „Kölnischen Zeitung“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten⸗ Versammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsi⸗ denten in Koblenz ein anderes Blatt bestimmt.

Die Verzinsung des Kapitals erfolgt mit jährlich vier Prozent in halbjährigen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli bis zu dem für die Rückzahlung bestimmten Tage.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtkasse zu Koblenz vom Eintritte des Fälligkeitstermines ab. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren

Fälligkeitstermine,

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1

sowie die Anweisung für fernere Zinsscheine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird deren Betrag vom Kapital abgezogen.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 (R.⸗Ges.⸗Bl. S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungs⸗ gesetzes hierzu vom 24 März 1879 (Ges.⸗S. S. 281)

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzei⸗ gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. 2

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1890 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Koblenz gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beige⸗ druckten Anweisung. Beim Verluste dieser Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Koblenz mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 3

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Koblenz, am Der Ober⸗Bürgermeister.

(Unterschrift.)

Der kontrolführende Stadtverordnete. (Unterschrift.)

—— Die Anleihe⸗Kommission.

Siegel (Unterschriften.) der Stadt Eingezahlt am. 188.

Koblenz.) Der Stadtkassen⸗Rendant. (Unterschrift.)

Vorderseite.

Zinsschein.. 1 zu der Schuldverschreibung der Stadt Koblenz, Ausgabe, Buchstabe.. Nr. . . . über

für. Mark Zinsen zu 4 Prozent.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe vom 2. Januar (1. Juli) 18 ab bei der Stadtkasse zu Koblenz die Zinsen der vorbezeichneten Schuldverschreibung für das Halbjahr hn. .. 18 . bis 18 .. mit (in Buchstaben) ark.

Koblenz, den

Stadt Koblenz.

Rheinprovinz. .er Reihe

Die Anleihe⸗Kommission.

(Faksimile.) (Faksimile.)

Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)

Rückseite.

BBieer Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fällig⸗ keit erhoben wird.

Auf die ganze Breite des Zinsscheinbogens. Stadt Koblenz.

Anweisung

zu dem Anleihescheine der Stadt Koblenz,

.. Ausgabe, Buchstabe Nr. über

Rheinprovinz.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe zu der vorbezeichneten Schuldverschreibung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18.. bis 18 .. einschließlich bei der Stadtkasse zu Koblenz, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Koblenz, den 8

Siegel Anleihe⸗Kommission. der Stadt“) Koblenz.

(Faksimile.)

Der Ober⸗Bürgermeister.

(Faksimile.)

Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)

Se. Königliche Hoheit der Prinz Arnulf von Bayern ist gestern Abend nach Karlsruhe abgereist.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Gestüt⸗Roßarzt Paul Borchardt in Beberbeck ist zum Kreis-Thierarzt des Kreises Schlawe, unter Anweisung seines Amtswohnsitzes in Schlawe, ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Den Regierungs⸗Räthen Körte und Breitenbach sind die Stellen von Direktionsmitgliedern bei den Königlichen h“ in Berlin bezw. Altona verliehen worden. ö 1.“

1

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant Graf von Perponcher, nach Karlsruhe.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden, D. Sydow, aus der Schweiz.

Nichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. September. Se. Majestät der Kaiser sind, wie „W. T. B.“ meldet, mit den Alle höchstdenselben begleitenden Königlichen Prinzen um 12 un Mittags in sichtlich bestem Wohlsein in Karlsruhe einge troffen und von dem Großherzog und der Frau Groß⸗ herzogin, den Prinzen, der Generalität, den Ministern und den Spitzen der Behörden empfangen worden. Auf den Wege zum Schloß war eine unabsehbare Menschenmenge an. gesammelt, die Se. Majestät stürmisch begrüßte. Die Einfahr erfolgte trotz des Regens im offenen Wagen. Se. Majestät fuhren mit der Frau Großherzogin, Se. Kaiserliche und König liche Hoheit der Kronprinz mit dem Großherzog und Se. König⸗ liche Hoheit Prinz Wilhelm mit dem Erbgroßherzog. An den zu Ehren Sr. Majestät errichteten Triumphbogen richtete der Ober⸗Bürgermeister eine Ansprache an den Kaiser. Die Stadt ist auf das Festlichste geschmückt; während der ganzen Fahrn zum Schlosse wurden dem Kaiser, den Prinzen und dem Feld⸗ UI Grafen Moltke unausgesetzt begeisterte Ovationen dar⸗ gebracht. 88

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Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Versmann ist von Berlin wieder abgereist.

Der Großherzoglich hessische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Dr. Neidhardt, ist vom Urlaube na Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der hiesige braunschweigische Geschäftsträger, Freihen von Cramm⸗Burgdorf, ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Minister⸗Residentur

wieder übernommen.

Der kommandirende General des III. Armee⸗Corpz General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, hat nach Been⸗ digung der Herbstübungen des Corps einen fünfwöchentlichen Urlaub nach der Schweiz angetreten.

Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre ist Se. Durch⸗ laucht der Prinz Ernst von Sachsen⸗Meiningen Second⸗Lieutenant à la suite des 2. Garde⸗Regiments z. F, mit der Uniform dieses Regiments und unter Belassung à la suite des 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 95 zu den Offizieren à la suite der Armee versetzt worden.

Vom 6. Brandenburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 52 ist gestern eine Deputation, bestehend aus dem Commandeur desselben, Oberst Frhr. von und zu Egloffstein, dem Major und Bataillons⸗Commandeur von L'oeillot de Mars, dem Hauptmann und Compagnie⸗Chef von Crousaz und dem Premier⸗Lieutenant Melior, hier ein⸗ getroffen, um sich Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Arnulf von Bayern aus Anlaß der Er⸗ nennung Höchstdesselben zum Chef des Regiments vorzustellen.

Sachsen. Dresden, 9. September. (Dr. J.) Die Königin und die Prinzessin Maria Jo sefa sind gestern Abends vom Jagdschlosse Wermsdorf wieder hier eingetroffen.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. September. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ bezeichnet alle Vermuthungen über das österreichische Budget pro 1886 als voreilig und willkürlich, da das Budget noch nicht abgeschlossen sei. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Congo⸗Deklaration. Klagenfurt, 8. September. (Presse.) Der Kaiser ist heute 6 Uhr Morgens hier eingetroffen.

Laibach, 8. September. (Presse.) Die krainische Landesregierung hat den Beschluß der krainischen Spar⸗ kasse, dem Deutschen Schulverein zur Erhaltung deutscher Knabenschulen in Laibach jährlich eine entsprechende Sub⸗ vention aus dem Reservefonds zu widmen, nehmigt.

Maros⸗Väsarhely, 8. September. (Wien. Ztg.) Der hiesige Gerichtshof, als kompetentes Forum zur Aburthei⸗ lung des Verbrechens des Hochverraths und des Aufruhrs, richtete anläßlich der Brandschrift der Bukarester Ir⸗ redenta ein Rundschreiben an die Municipalbehör⸗ den in den siebenbürgischen Theilen, in welchem dieselben aufgefordert werden, jene Personen, welche verdächtig sind, mit der Irredenta in Verbindung zu stehen, streng zu über⸗ wachen, nöthigenfalls bei denselben Haussuchungen vorzuneh⸗ Ssn und sie behufs Bestrafung nach Maros⸗Vasärhely einzu⸗ iefern.

Schweiz. Bern, 9. September. (W. T. B.) Der Bundesrath hat wegen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit durch gewaltsamen Umsturz der öffentlichen Ordnung unter fälschlicher Aneignung des Schweizer Namens 5 Anarchisten, 4 Oesterreicher und 1 Bayern, aus der Schweiz ausgewiesen.

Großbritannien und Irland. London, 8. September. (Allg. Corr.) Mr. Gladstone ist gestern von Schottland wohlbehalten nach Schloß Hawarden, seiner Besitzung in Flintshire, zurückgekehrt. Seine Heiserkeit ist noch nicht völlig gehoben, aber man glaubt, daß er nach mehrwöchentlicher Zurückgezogenheit im Stande sein wird, die Wahlkampagne in Midlothian mit voller Energie aufzunehmen.

Sydney (Australien), 8. September. (Allg. Corr.) Das Parlament von Neu⸗Südwales wurde von dem Gou⸗ verneur, Lord Augustus Loftus, eröffnet. In der bei dieser Gelegenheit gehaltenen Rede beglückwünschte Letzterer die Kolonie zu deren anhaltendem Gedeihen, ungeachtet sie unter einer ernsten Dürre zu leiden hatte.

1 Wellington, 8. September. (A. C.) Das neusee⸗ ländische Repräsentantenhaus hat eine Resolution gefaßt, welche den Beitritt der Kolonie zur australi⸗ schen Föderation nicht für wünschenswerth bezeichnet, so lange nicht die Stimmung der Kolonie darüber ermittelt worden ist.

Frankreich. Paris, 8. September. (Köln. Ztg.) Die Vertreter der deutschen Bereine in False 8 Ien) sd bei dem Fürsten Hohenlohe erschienen, um ihm Glück zu seiner Ernennung als Statthalter im deutschen Reichslande zu wünschen und ihr Bedauern über seinen Abgang von Paris auszusprechen. Fürst Hohenlohe nahm die Einladung zu

einem Abschiedsessen an.

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9. September. (W. T. B.) Die Zeitungsnachricht,

daß der Minister des Aeußern, Freycinet, eine ihm angebotene Unterredung mit Lord Salisbury abgelehnt habe, wird von unterrichteter Seite als unbegründet bezeichnet. Einem Madrider Telegramm des „Temps“ von gestern Abend zufolge, war die Garnison von Madrid noch immer konsignirt und dauerten die polizeilichen Vorsichtsmaßregeln sort. Die Ruhe sei nicht weiter gestört worden. Das Testament des Admirals Courbet hat nach der „Republ. franc.“ folgenden Wortlaut: Fischer⸗Inseln, 28. März. Ich vermache der Centralgesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger alle meine Ersparnisse in Geld und in beweglichen Werthen. Da diese Ersparnisse von meinem Gehalt herrühren, und meine Schwestern, Schwägerinnen und Nichten sich in guten Vermögensverhältnissen befinden, hoffe ich, daß sie meinen Entschluß billigen werden.

Spanien. Madrid, 9. September. (W. T. B.) Wappen des deutschen Gesandtschaftshotels frei⸗ willig und unter dem bei solchen Anlässen üblichen Ceremoniel wieder anbringen lasse.

Serbien. (Allg. Corr.) Aus Belgrad wird dem Reuter⸗ schen Bureau unterm 6. d. gemeldet: Das Standrecht wurde auf weitere Kreise ausgedehnt. Die Regierung dementirt, daß die Landbevölkerung durch zu große Steuerlasten un⸗ zufrieden und daß diejenigen, welchen zur Steuerzahlung ihr Besitzthum versteigert worden, Hiduken geworden sind, und konfiszirt alle in diesem Sinne für die fremde Presse bestimmten Nachrichten. Nur durch das rasche Ein⸗ schreiten mit dem Standrecht wurden die Unruhen in jenen Distrikten niedergehalten, indessen das Hidukenwesen mächtig emporblüht. Bei Obrenovace fand ein Postüberfall statt. In Brezovica wurde das Haus des Fokies ausgeraubt. Drei Neffen des Hausbesitzers wurden als Geißeln behalten, bis das Lösegeld entrichtet ist. In Brus geschah das gleiche der Familie Aschkovice. Bei hellem Tage wurde das Haus des Stefen Maximovice geplündert und der Hausherr er⸗ mordet. Die Regierung setzte auf die Räuber Gaja Dedies und Paul Vogiesevac einen Preis von 500 Dukaten. Cogo⸗ bikovice und Rakies sind vogelfrei erklärt. .

5 vͥ1A4“*“*“ Dänemark. Kopenhagen, 9. September. (W. T. B.)

Die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin ist,

von dem König von Griechenland und dem Kron⸗ prinzen begleitet, heute Mittag in Fredensborg eingetroffen und von dem König und der Königin, sowie dem Prinzen Waldemar empfangen worden. Der Herzog und die Herzogin von Chartres, sowie der Prinz von Wales werden am Montag in Fredensborg erwartet.

Amerika. Washington, 7. September. (Allg. Corr.) Präsident von seiner Villegiatur nach dem ißen Hause zurückgekehrt. 1 S cse e he. (Allg. Corr.) Eine große Truppenmacht ist in Evanston, an der Union⸗Pactfic⸗ Eisenbahn, Wyoming, konzentrirt, und die Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft hat ihre sämmtlichen chinesischen Arbeiter dorthin ge⸗ schafft. In Rock Springs herrscht jetzt fortgesetzt Ruhe, aber alle Chinesen haben den Ort verlassen. Der Scherif hat 15 der Aufrührer, die bei dem Angriff auf die Chinesen betheiligt waren, unter der Anklage des Mordes und der Brandstiftung verhaftet. Die öffentliche Meinung im ganzen Lande verurtheilt in den stärksten Ausdrücken den Aufstand.

Brasilien. Rio de Janeiro, 9. Sevptember⸗

(W. T. B.) Der Conseils⸗Präsident gab im Senate die Er⸗

klärung ab, daß die Regierung den Beschluß gefaßt habe, den von der Deputirtenkammer votirten Gesetzentwurf über die Emanzipation der Sklaven zu acceptiren.

Afrika. Egypten. Kairo, 7. September. (Allg. Corr.) Hier eingegangener Meldung zufolge war in Kassala am 15. August alles in Ordnung. Die Garnison schloß einen Waffenstillstand mit den v nachdem im Lager der letzteren ein blutiger Zwiespalt ausgebrochen. Nur zwei Scheichs der Hadendowas befinden sich in der Stadt und die Bedingungen der Waffenruhe begünstigen die Garnison. Die Vorhut des abyssinischen Entsatzcorps ist nach Kassala aufgebrochen und das 10 000 Mann starke Gros wird etwa am 11. d. seinen Marsch antreten.

8. September. (A. C.) Sir H. D. Wolff wird hier nicht vor Anfang Oktober erwartet. Die Garnison

in Kassala wird durch den Stamm der Beni Amers mit

reichlichen Vorräthen versehen.

Alexandria, 7. September. (A. C.) Der „Bosphore Egyptien“ hat freiwillig aufgehört zu erscheinen, ist jedoch durch ein neues Journal, betitelt „Indépendance Egyp⸗ tienne“, ersetzt worden.

Zeitungsstimmen.

Unter der Ueberschrift „Ueberfluß an Gütern“ schreibt der „Düsseldorfer Anzeiger“: In den Jahresberichten der Handelskammern kehrt sehr häufig die Klage wieder: Absatz befriedigend, Preise in stetem Rückgange begriffen. Nur von wenigen Zweigen wird berichtet, daß der Absatz steigend und lohnend gewesen sei, während in anderen wieder die Magazine sich bereits gefüllt haben und der Absatz anfängt, recht schwierig zu werden. In der Eisenindustrie hat man schon zur Ein⸗ schränkung der Produktion schreiten müssen. Hier ist also thatsächlich Ueberproduktion als festgestellt zu betrachten; aber nach Lage der Dinge erscheint auch in der Mehrzahl der anderen wichtigen Gebiete Ueberproduktion als Zeichen der Zeit 8 Gewiß haben wir es mit keiner, etwa auf Deutschland oder den Kontinent beschränkten Erscheinung zu thun. In England ist die Sorge wegen der eingetretenen Stockungen eine viel größere, was aanz natürlich, da dieser einer Arbeiterübervölkerung ausgesetzte ndustriestaat mit nicht weniger als 20 % am gesammten Welt⸗ handel betheiligt ist und immer mehr verschlossene Thüren findet, die ihm früher geöffnet waren. Wir erinnern nur an Amerika, das all⸗ mählich seinen heimischen Eisenmarkt selber zu versorgen im Stande war. Wenn bei uns zuerst im Eisenmarkt eine gewisse Krisis ein⸗ getreten ist, so mag das auch damit zusammenhängen, daß Englands Eisenindustrie ihre Erzeugnisse um jeden Preis abzusetzen versucht und das verstärkte Angebot die Preise auch bei uns unter die Her⸗ stellungskosten herabgedrückt hat. ... 1 „Die Freihandelspresse möchte gern der deutschen Schutzpolitik einen Theil der Schuld für die ungünstigen Absatzverhältnisse bei⸗ messen. Ist das schon unverständig im Hinblick auf die gleiche, wenn

nicht noch schwierigere Lage der Industrie in dem Freihandelsstaat

England, so liegt doch die Frage nahe, wie denn die deutsche Industrie die schwere Krisis des vorigen Jahrzehnts ohne Sicherung des heimischen Marktes hätte überwinden sollen und

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in welcher Lage sie sich gegenwärtig befinden würde, wenn sie nicht bereits Dank den Schutzzöllen den heimischen Markt sich zurückerobert hätte. Wollten wir aber gar jetzt wieder zum Frei⸗ handel übergehen, wie jene Organe wollen, so würde dadurch natür⸗ lich die auf dem Weltmarkt sich zeigende Ueberproduktion um kein Haar vermindert, anserer Nationalwirthschaft aber ein Theil ihres Marktes entzogen und durch Einstellung von Betrieben, Arbeiter⸗ entlassungen, weiteren Druck auf den Land bau die Zahl der guten Konsumenten erst recht verringert.

Der „National⸗Zeitung“ wird aus Süddeutsch⸗ land geschrieben:

Bekanntlich hat sich der Süden unseres Vaterlandes dem deut⸗ schen Einigungsgedanken gegenüber, sowie derselbe geschichtlich ins Leben getreten ist, am sprödesten verhalten und es geschieht wesentlich im Hinblick auf den Süden, wenn mitunter die Besorgniß laut wird, ob das Gefüge des Reiches sich fest genug erweisen werde, wenn die Hand der Gründer des Reiches nicht mehr über diesem waltet, energischer auftretenden Sonderstrebungen auf die Dauer Widerstand zu leisten. Als bestes Mittel, derartige Besorgnisse zurückzudrängen, ist Jedem eine Reise nach dem Süden zu empfeblen. Eine solche dürfte schon an und für sich Jedem zur an⸗ schaulichsten Erkenntniß bringen, daß das einfachste materielle In⸗ teresse sich einer Wiederbeseitigung des im Jahre 1870 1871 Ge⸗ schaffenen gebieterisch in den Weg stellen würde. Mehr als je wird gegenwärtig auch innerhalb Deutschlands gereist; die Zahl der aus Süddeutschland nach dem Norden Ziehenden ist in fortwährender Zunahme begriffen, während früher des Besuchsverhältniß ein sehr einseitiges war; auf Dutzende von Norddeutschen, welche den Süden besuchten, kamen nur wenige Süddeutsche, welche sich die Kenntniß Norddeutschlands eine Reise kosten ließen. Jeder in Deutschland Reisende aber ist, wenn er in seine Heimath kehrt, ein Apostel für die jetzt bestehenden Einrichtungen; schon die Münzeinheit tritt jedem als ein so großer Fortschritt entgegen, daß man noch gar nicht an die größeren Beziehungen des Handels und Wandels zu denken braucht, um zu der Ueberzeugung zu gelangen, sie allein sei ein festerer Kitt der politischen Einheit, als man es sich von Augenblick zu Augenblick klar macht. Früher wurde Jeder, der eine Reise aus den Ländern norddeutscher Wäbrung in die⸗ jenigen der süddeutschen, oder umgekehrt, riskirte, zum unfreiwilligen Münzsammler, ob nun seine Mittel einen solchen Sport gestatteten oder nicht, denn Jeder brachte einen Ueberschuß fremder, in seiner Heimath werthloser Münzen mit sich, von den Verlusten beim Um⸗ wechseln ꝛc. ganz abgesehen. Gerade auf Reisen kommt es dem Deutschen zum Bewußtsein, daß das Reich uns eine Menge von Vor⸗ theilen im täglichen Leben gebracht hat, welche wir bereits nach anderthalb Jahrzehnten seines Bestehens als selbstverständlich, wie als etwas seit undenklichen Zeiten Vorhandenes hinnehmen und deren Wiederverschwinden Jedem als völlig undenkbar erscheint.

Aber auch idealere Momente fehlen dem unbewußten Wachsen des Einheitsgedankens nicht als Förderungsmittel. Man beachte im Gespräche mit Süddeutschen nur z. B. das Behagen, mit welchem sie sich als die mitrathenden und mitthatenden Bestandtheile einer Großmacht fühlen, sie, deren Stellung zwischen den großmächtlichen Reibungen früher die allerprekärste war. Läßt man sich nicht durch die an der Oberfläche erkennbaren Parteiströmungen täuschen, so besteht allenthalben in unserem Vaterlande wesentlich nur eine, aller⸗ dings den Einzelnen keine wegs klar bewußte Grundströmung und zwar eine nicht auf die Abschwächung, geschweige denn Beseitigung der Einheit, sondern auf deren Vervollständigung gerichtete. . ..

Deutsches Handels⸗Archiv. Septemberheft. Inhalt: Erster Theil: Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung Deutsches Reich: Uebergangsabgabe und Steuerrückvergütung von Branntwein im Königreich Württemberg. Einlassung von Zugochsen zum Zollsatz von 20 an Bewohner des Grenzbezirks zum eigenen Wirthschastsbetrieb. Zollamtliche Behandlung von Lavat⸗ und Sulphurölen. Einrschtung eines Packetbeförderungs⸗Dienstes zwischen Deutschland und einer Reihe ron westafrikanischen Küsten⸗ plätzen. Deutsches Reich und Rußland: Vereinbarung über die rechtliche Stellung der Aktien⸗ und sonstigen Handelsgesellschaften. Oesterreich⸗Ungarn: Zollbehandlung von Bittermandelwasser. Schweden und Norwegen: Schutz für gewisse Patente und Waaren⸗ marken. Portugal: Aufhebung des Ausfuhrzolls auf Olivenöl. Zolltarifänderungen. Zoll auf Dachziegel und Backsteine zum Bauen. Portugal und Schweden⸗Norwegen: Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen beiden Ländern. Spanien: Ver⸗ änderung des Einfuhrzolls für Spirituosen auf Puerto Rico. Strafen gegen Schiffskapitäne. Erforderniß von Ursprungszeugnissen für Kolonialwaaren. Zollbehandlung des auf den Philippinen produzirten Zuckers. Vereinigte Staaten von Amerika: Zolltarifentscheidungen des Schatzamts. Columbien: Aufhebung der Blockade des Hafens Cartagena. Peru: Oeffnung des Hafens Mellendo. Rußland: Zollbehandlung von Waaren, welche von gescheiterten und gestrandeten Schiffen gerettet werden. Verbot der Einfuhr von Drucksachen. Einfuhr von Getränken in Flaschen. Zollbehandlung der mit der Briefpost eingehenden Waarenposten. Ausfuhrprämie für Zucker. Niederlande: Zoll⸗ behandlung verschiedener Artikel. Rumänien: Ursprungszeugnisse für die Einfuhr aus Vertragsländern. Mexiko: Berichtigung des Zoll⸗ tarifs. Großbritannien: Anweisung für Diejenigen, welche Muster gemäß dem Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzgesetz von 1883 re⸗ gistriren lassen wollen. Frankreich: Zollbehandlung verschiedener Artikel. Aufbebung des Verbots des Transports von Reis und Kriegsmaterial in den chinesischen Gewässern. Zölle für die Ein⸗ fuhr aus Rumänien. Zeitweilige zollfreie Zulassung von Gerste zur Malzbereitung. Frankreich und Siam: Uebereinkunft zwischen beiden Ländern, betreffend die Einfuhr und den Verkauf von Ge⸗ tränken in Siam. Frankreich und Niederlande: Ratifikation der Französisch⸗Niederländischen Handelskonvention vom 19. April 1884. Schweiz: Deklaration von Transitgütern. Statistische Gebühr. Zollbehandlung von Ausschuß⸗ und Bruchstücken feuerfester Back⸗ steine. Zollbehandlung verschiedener Artikel. Zollbehandlung sogenannter medizinischer Seifen. Tarifentscheidungen des eid⸗ genössischen Zolldepartements im Monat Juli 1885. Belgien: Acciseabgaben vom Branntwein. Gesetz, betreffend die Zucker⸗ besteuerung und die Aenderung der Eingangszölle auf Kakao, Syrup und Melasse. Serbien: Gesetz vom 17. Juni 1884, betreffend das Pulver⸗ und Dynamitmonopol, sammt den einschlägigen Abänderungen und Ergänzungen desselben vom 23. April 1885. Aegypten: Oktroigebühr für inländischen Taback und Tumbeki. Statistik. Deutsches Reich: Uebersicht über die Steinkohlenförderung in Preußen im I. Semester 1885, verglichen gegen die Förderung im I. Semester 1884, nach vorläufigen Ermittelungen. Uebersicht über die Braun⸗ kohlenförderung in Preußen im I. Semester 1885, verglichen gegen die Förderung im I. Semester 1884, nach vorläufigen Ermittelungen. Uebersicht über die Produktion an Roheisen, Schweißeisen und Flußeisen in Preußen im I. Semester 1885, verglichen gegen die Produktion im I. Semester 1884, nach vorläufigen Ermittelungen und Schätzungen. Türkei: Werth der Waaren⸗Einfuhr und Ausfuhr im Jahre 1299 (vom 1. März 1884 bis 29. Februar 1885). Oesterreich⸗Ungarn: Die Hauptergebnisse des auswärtigen Handels Oesterreich⸗Ungarns im Jahre 1883 im Vergleich mit den Vorjahren. Vereinigte Staaten von Amerika: Werth der Ausfuhr aus dem Konsulardistrikt Berlin nach den Vereinigten Staaten von Amerika während des 2. Quartals 1885. Spanien: Handel und Schiffahrt von Puerto Rico im Jahre 1884. Zweiter Theil. Berichte über das Inland: Dresden. Leipzig. Nord⸗ hausen. Halle a. S. Kiel. Erfurt. Münster i. W. Mainz. Bielefeld. Köln. Elberfeld. Dortmund. Düsseldorf. Augsburg. Bromberg. Königsberg i. Pr. Posen. Glogau. Breslau. Görlitz. Gleiwitz. Kottbus. Liegnitz. Chemnitz. Gera. Magdeburz. Braunschweig. Osnabrück. Hannover. Lübeck. Stettin. Stolp.

Landsberg. Straßburg. Bremen.

Karlsruhe.

Danzig. Tilsit. Memel. Mülhausen i. E. Aachen. Nürnberg. Mannheim Koblenz. Siegen. Berichte über Kowno: Handel und Verkehr in den Gouve rnements Kowno und Grodno im Jahre 1884. Hull: Jahres bericht f 1884. Ancona: Jahresbericht für 1884. nkirchen: Jahres bericht für 1884. Wilna: Handelsverkehr. Ko nstantinopel: Di Lage des Zuckermarktes. Manchester: Das Baumwollen⸗Fabri⸗ kations⸗Geschäft im zweiten Quartal des Jahres 1885. Grarada: Jahresbericht für 1884. Tiflis: Der Hafen von Poti. Moskau Die Lage des Zuckermarktes. Basel: Seiden konditionirung im Jahre 1884. Cartagena: Verkehr deutscher Schiffe in 1884. Galatz: Jahresbericht für 1884 und Bericht über den Verkehr in der unteren Donauhäfen in demselben Zeitraum. Cephalonia: Jahres bericht für 1884. Newport (Montmouthshire): Jabresbericht 1884. Niederlande: Verkehr deutscher Schiffe in den niederländi⸗ schen Häfen im Jahre 1884. Antwerpen: Jahresbericht für 1884 Penzance: Jahresbericht sür 1884. Asien. Jeru salem: Die Lage des Zuckermarltes. Hiogo⸗Osaka Handelsbericht für die Jahre 1883 und 1884. Afrika Algier: Schiffahrt und Handel im Jahre 1883. Verkeh deutscher Schiffe in den algerischen Häfen im Jahre 1884. Bloem fontein: Jahresbericht für 1884. Tunis: Jahresbericht für 1884 Port Louis (Mauritius): Jahresbericht für 1884. Amerika New⸗York: Die wirthschaftliche Lage und der Handel der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1884. Rio de Janeiro: Di wirthschaftliche Lage Brasiliens. Havana: Die Lage des Zucker⸗ marktes. Valparaiso: Der Handels⸗ und Schiffahrtsverkehr Chiles und insbesondere Valparaisos in den Jahren 1882 und 1883. St. Johns (Neufundland): Waarenausfuhr aus Neufundland für die Zeit vom 1. August 1883 bis 31. Juli 1884. Tepic: Verkehr deutscher Schiffe im Hafen von San Blas in den Jahren 1883 und 1884. St. John (Neubraunschweig): Jahresbericht für 1884. Nicaragua: Die Lage des Zuckermarktes. Piura (Peru): Jahres⸗ bericht für 1884. Australien. Apia: Jahresbericht für 1884. Levuka: Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1884. Wellington (Neuseeland): Die Lage des Zuckermarktes. Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1884.

Metz. Stut tgart. Kassel. Essen. das Ausland:

Krefeld. Europa.

Statistische Nachrichten.

Nachrichten über die Idioten in den Anstalten Preußens. (Stat. Corr.) Unter den Geisteskrankheiten bildet die Idiotie oder der Idiotismus eine besonders gekennzeichnete Gruppe. Die Sachverständigen scheinen darüber einig zu sein, daß unter der Bezeichnung „Idioten“ alle geisteskranken Personen zu verstehen sind, die von Geburt oder von früher Jugend an schwach⸗ oder blödsinnig sind; zwischen den beiden Begriffen Blödsinn (Idiotie im engeren Sinne) und Schwachsinn (Imbecillität) ist die Scheidelinie jedoch je nach den individuellen Ansichten schwankend. Es wird indeß allgemein angenommen, daß Schwachsinn einen minder hohen Grad der Idiotie ausdrückt. Als entscheidendes Kriterium

München.

Wilng,

dafür wird nicht die Fähigkeit des Sprechens, sondern vielleicht

die Fähigkeit zur Heranbildung einiger Intelligenz und nützlichen Thuns anzusehen sein. Im gegebenen Falle wird man darüber erst nach einer Probezeit der Ausbildung entscheiden können, wozu die vorhandenen Idiotenanstalten genug Gelegenheit bieten.

Da auch in Irrenanstalten Idioten sich befinden, so wird die Angabe nicht ohne Interesse sein, daß unter allen Geisteskranken in

den Irren⸗ und Idiotenanstalten Preußens in den Jahren 1875 bis 1882 7151 Idioten, und zwar 4070 männliche und 3081 weibliche,

verpflegt worden sind; sie machten, auch dem Geschlechte nach, 10 % aller Geisteskranken aus. Davon waren 6 % als Idioten im engeren Sinne und 4 % als Schwachsinnige zu bezeichnen. Von sämmtlichen Idioten befanden sich 61 % in Irrenanstalten und 39 % in Idiotenanstalten. Berücksichtigt man dagegen das Alter der be⸗ treffenden schwachsinnigen Personen, so stellt sich ein wesentlicher

Unterschied heraus, indem von den unter 20 Jahr alten Idioten nur 24 % in Irrenanstalten und 76 % in Idiotenanstalten verpflegt

wurden, während von den über 20 Jahr alten Idioten 86 % in Irren⸗ und nur 14 % in Idiotenanstalten untergebracht waren. Für die einzelnen Geschlechter weichen diese Verhältnißzahlen nur un⸗ wesentlich von einander ab.

In Bezug auf die Unterscheidung in Idioten und Schwachsinnige ergiebt sich, daß, während von allen Idioten 39 % unter und 61 %l über 20 Jahr alt waren, von 4105 Idioten im engeren Sinne 53 und 47 % den bezeichneten beiden Altersgruppen angehörten. Als Imbecille waren 3046 Personen bezeichnet; dieselben vertheilten sich mit 20 und 80 % auf die beiden Altersgruppen.

Noch weitergehende Unterscheidungen der Idioten vorzunehmen,

ist außerst schwierig, da die Individualität unter den Idioten sich derartig ausprägt, daß die Aufstellung von zahlreichen Kategorien nothwendig werden würde. Faßt man jedoch allein die am Körper hervortretenden Abweichungen vom Normalen ins Auge, so erscheint eine Gruppenbildung leichter. Solchergestalt lassen sich folgende Aufstellungen machen:

42 2 32 29

davon in hon fen gestorben unter über unter über über⸗ Idioten mit Anzahl m. w. 20 J. 20 J. 20 J. 20 J. haupt Anomalien des Schädels 282 55 45 71 29 19 20 19 Anomalien der Sinnes⸗ organe ö3688 98 u9 51— 8 22 20 Anomalien der Be⸗ wegungsorgane 566 54 46 58 Scrofulosis und Tuber⸗ culosis. 3828 58 42 1 29 2 31 30 Rhachitis. 22* 22 wogegen sich die Hauptgruppen dahin gestalten: Idioten im engeren 1 Sinne. 4105 60 40 53 4 8 25 21 Imbecille. 83046 53 4/ 20 80 8 23 21 Idioten überhaupt 7151 57 43 39 61 24 21 Eine eingehendere Berücksichtigung bestimmter Merkmale führt schließlich zu den Gruppen, welche von einer Anzahl der bedauerns⸗ werthesten Geschöpfe in der Menschheit gebildet werden. Es sind dies zunächst 124 in den Anstalten verpflegte Kretinen, darunter 60 % männliche und 40 % weibliche. Während allgemein angenommen wird, daß die Kretinen in der Regel mit Kropf behaftet sind, er⸗ scheint es auffallend, daß hier nur in 5 Fäͤllen das gleichzeitige Vor⸗ kommen von Kropf angegeben ist. Bei der Aufnahme in die An⸗ stalten standen die Kretinen im Alter von 3 bis 72 Jahren. Auf die Altersklassen unter und über 20 Jahren waren sie mit 40 und 60 % vertheilt. Die Sterblichkeit der jüngeren Altersklasse betrug 22, der höheren 41, der Gesammtheit 33 %; für die weiblichen Kretinen war dieser Prozentsatz noch höher. 8 Ganz besonderes Interesse erregen unter den Idioten die Mikro⸗ cephalen. Nach der von K. Vogt aufgestellten Theorie, daß diese Unglücklichen zu einem früheren Typus zurückkehren, der atavistischen Theorie, mußten zu irgend eirner Zeit Menschen gelebt haben mit eben so wenig entwickelten Schädeln, wie die jetzigen Mikrocephalen ihn haben. Spricht nun auch für diese Theorie der Umstand, daß das Gehirn der Quadrumanen Aehnlichkeit mit dem der Mikrocephalen hat, so ist sie doch unrichtig, da die Mi⸗ krocephalen sich nicht erhalten können, nicht fortpflanzungsfähig sind. Es muß vielmehr angenommen werden, daß der Zustand der Mikrocephalie durch Krankheit hervorgerufen wird. Die Zahl der im vorgenannten Zeitraume in den preußischen Anstalten verpflegten Mikrocephalen betrug 143, darunter 45 % männliche und 55 % weibliche; unter 20 Jahren waren alt 69, über 20. Jahre 31 %. Von der jüngeren Altersklasse sind 25, von der älteren 20, überhaupt aber 23 % gestorben. *

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