der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahn⸗ verkehrs oder im Interesse der Sicherheit des Betriebes oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachten sollte. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesver⸗ theidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Kon⸗ zessionar alsdann maßgebende Bestimmungen — c‚ür. oben Nr. 1 in üne — getroffen werden. Im Uebrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last.
Im Verkehrsinteresse soll jedoch der Konzessionar zur Herstellung des durchgehenden zweiten Geleises auf freier Strecke erst dann an⸗ gehalten werden können, wenn die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens 16 000 ℳ pro Kilometer beträgt.
Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen im Verkehrs⸗ interese soll der Konzessionar erst nach Verlauf von acht Jahrer, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres ge⸗ rechnet; und auch dann nur angehalten werden können, wenn die Brutto⸗ einnahme im Durchschnitte der drei letzten Jahre mindestens 12 000 ℳ pro Kilometer betragen hat, oder wenn dem Konzessionar von den Inter⸗
essenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichend schuß zu den ihm erwachsenden Bau⸗ und Betriebs⸗ kosten geleistet wi 221* ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Sub⸗ ilitäranwärtern, insoweit die⸗ nicht zurückgelegt haben, die für den dieser Beziebung — und insbesondere be⸗ ung der Militäranwärter — bestehenden und noch ften zur Anwendung zu bringen. hat der Konzessionar auf Verlangen des entlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, es Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un⸗ en ꝛc. vom 27. März 1872, für die Staats⸗ eisenbahnen n ben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pen⸗ sions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. XIII. lichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu zugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß lauf von acht Jahren vom Beginne des auf folgenden Kalenderjahres an G 3 und 4 des m 1879 (Centre 8 stimmungen treten. Sofern innerhal zeichneten Zeitraums in der Bahn in Folge von Erweiterungen des Un durch den Anschluß an andere Bahnen oder au eine Aenderung eintreten sollte, durch welche na der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bah ie Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗ Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein⸗ schränkung in Anwendung. I
Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ ob 9 7 1 d
Klüari’ssche er 1! bahnen im Deutschen Reich erge n gesetzlichen Bestimmungen 5 8 8
zu unterwerfen.
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat G 2 ; 5 ogyr 21 † g 9 f 9 9 2 9„ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche im Gebie emaligen Norddeutschen Bun
e setzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai
Deutsche Reich Seite?
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80) getroffenen Be⸗ nissen s anderen Gründen ch der Entscheidung „ L
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XVI. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn n, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffent⸗ n Arbeiten festzusetz Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten. XIII. er Kon’essionar ist verpflichte Betrieb seiner Ba ltung einer anschließenden 2 gegen Gewährung eine Rente, der im Dur nitt der letzten fünf Jahre zielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens jährlich 4 ½ Prozen ihres Anlagekapitals (cfr. II) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsübe im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich crachtet. jenige Summe anzusehen, um welche die B betreffenden Rechnungsjahre aufgew nd Betriebskosten einschließli vorgeschriebenen en Erneuerungs⸗ und Reservefonds, jedoch ausschließ⸗ us diesen Fonds zu bestreitenden Ausgaben überstei XIII
Sollten nach dem Ermessen des Min Arbeiten resp. der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehör wegfallen, unter denen auf die Bahn bei i zessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord⸗ neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (cfr. Artikel XIII in fine), so muß der Konzessionar auf Erfordern des bezeichneten Ministers sich bereit finden lassen, nach seiner Wahl entweder selbst die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen umzuändern falls die finan⸗ ziellen Verhältnisse des Unternehmens ihm diese Umwandlung nach dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zwecke einem etwaigen anderen Unternehmer entweder Figenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des agekapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung orhin am Schlusse des Artikels XVII bezeichneten Rente abzutreten.
2.6 ½,&
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗Urkunde an das 2 ungscomité erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be⸗ glaubigter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nach⸗ gewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem ferner der Staats⸗ regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueber⸗ einstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber⸗ einstimmung nachgewiesen ist, und nachdem endlich die Hinterlegung der unter VIII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs ⸗Urkunde stattgefunden hat.
Binnen einer von heute ab zu berechnenden zwölfmonatlichen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschafts⸗ vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Konzessions⸗Urkunde und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungscomité vorzulegen sind.
Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfol von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom
872 veröffentlicht werden.
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. Mai 1885.
(L. S.) Wilhelm.
von Bismarck. von Puttkamer. Mavybach.
Friedberg. von Boetticher. von Scholz. Graf Bronsart von Schellendorff.
³
Verwaltungs⸗,
öffentlichen
8 2 Noraussohung Voraus] etzungen
gt und unter Bei⸗
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Erlaß des Ministers der geistlichen Angelegen⸗
heiten, betreffend die kirchenregimentliche Auf⸗
sicht über die Vermögensverwaltung der Kirchen⸗
gemeinden der evangelisch⸗reformirten Kirche der Provinz Hannover.
Zur Ausführung der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗ Ordnung der evangelisch⸗reformirten Kirche der Provinz Han⸗ nover vom 12. April 1882 bestimme ich unter Bezugnahme auf §§. 30, 49 und 85 der gedachten Ordnung rückbsichtlich der kirchenregimentlichen Aufsicht über die Vermögensverwal⸗ tung der Kirchengemeinden das Folgende:
—
8 .
Zu den Beschlüssen der kirchlichen Gemeindeorgane ist die Zustimmung der Kirchenoberen in folgenden Fällen ein⸗ zuholen:
1) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Belastung von Grundeigenthum;
2) bei außerordentlicher Benutzung des Vermögens, welche die Substanz selbst angreift, sowie bei Kündigung und Ein⸗ ziehung von Kapitalien, welche nicht zur zinslichen Wieder⸗ belegung erfolgt;
3) bei Anleihen, welche nicht blos zur vorübergehenden Aushülfe dienen und aus den laufenden Einnahmen der⸗ selben Voranschlagsperiode erstattet werden sollen;
4) bei Ausleihung von Kapitalien, wenn dieselbe auf eine andere, als die für Verleihung von Mündelgeldern vor⸗ geschriebene Weise erfolgen soll;
5) bei Anstellung von Prozessen, soweit dieselben nicht die Eintreibung fortlaufender Zinsen und Gefälle oder die Ein⸗ ziehung ausstehender Kapitalien, deren Zinsen rückständig geblieben sind, betreffen und bei Abschließung von Vergleichen;
6) bei Neubauten oder mehr als 500 ℳ kostenden Repa⸗ raturen;
7) bei der Anlegung oder Aufhebung kirchlicher Begräbniß⸗ plätze, oder der Aufstellung von Bestimmungen über die Be⸗ nutzung derselben;
8) bei Aufstellung von Bestimmungen über die Benutzung von Kirchenstühlen;
9) bei Einführung eines neuen Beitragsfußes der Kirchen⸗ umlagen und bei Abänderung des bestehenden;
10) bei Veränderungen bestehender und Einführung neuer Gebührentaxen;
11) bei Bewilligungen aus der Kirchenkasse zur Dotirung neuer Stellen für den Dienst der Gemeinde, sowie zur dauern⸗ den Verbesserung des Einkommens bestehender Stellen; bei dauernder Verminderung solcher auf der Kirchenkasse haftender Leistungen; bei Verwandlung veränderlicher Einnahmen der kirchlichen Beamten in feste Hebungen oder bei Umwandlung von Naturaleinkünften in Geldrente, letzteres, soweit nicht die Umwandlung in dem durch die Staatsgesetze geordneten Ablösungsverfahren erfolgt;
12) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens zu anderen, als den bestimmungsmäßigen Zwecken;
13) bei Forderung einer nicht schon feststehenden Leistung von den Gemeindegliebern. §, 2. *
Die Genehmigung wird vom Minister der
Angelegenheiten ertheilt: 1) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Belastung von Grundeigenthum, wenn der Werth des zu erwerbenden oder zu veräußernden Gegenstandes oder wenn der Betrag der Belastung die Summe von Zehntausend Mark übersteigt,
2) bei der Errichtung neuer, für den Gott stimmter Gebäude,
3) bei der Anlegung von Begräbnißplätzen.
8. 3
geistlichen
ienst be⸗
8 .
In allen übrigen Fällen ist das Konsistorium, bezw. soweit dessen Zuständigkeiten nach den bestehenden Vorschriften auf Kirchenkommissarien übertragen sind, die Kirchen⸗ kom missarien das zur Genehmigung zuständige Organ.
Im Uebrigen sind die kirchlichen Obern Kraft der ihnen zustehenden Aufsicht der vermögensrechtlichen Wirksamkeit der Gemeindeorgane vornehmlich berechtigt und verpflichtet:
1) die Gemeindeorgane und deren Mitglieder zu pflicht⸗ mäßiger Thätigkeit überhaupt anzuhalten, Auskunft über Angelegenheiten der Gemeinden zu erfordern, durch allgemeine Normen die Gemeindeorgane für deren gesammte vermögens⸗ rechtliche Thätigkeit oder für einzelne Zweige derselben zu zweckmäßiger Wirksamkeit anzuleiten;
2) Beschwerden, welche gegen die Gemeindeorgane oder
deren Beschlüsse erhoben werden, zu bescheiden; 3) bei der Superrevision der Rechnungen oder bei an⸗ derem Anlaß ungerechtfertigten Vornahmen der Gemeinde⸗ organe die Anerkennung zu versagen und die Unterlassung pflichtmäßiger Vornahmen zu rügen.
Berlin, den 10. September 1885.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten. von Goßler.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Eisenbahn⸗Sekretär Richter zum Geheimen expedirenden Sekretar und Kalkulator ernannt worden.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Er⸗ lasses vom 7. August d. J. die Zusammenberufung des Provinzial⸗Landtages der Provinz Westfalen zum 18. Oktober d. J. nach der Stadt Münster zu genehmigen und den Erbmarschall in der Grasschaft Mark, Königlichen Kammerherrn Freiherrn von Bodelschwingh⸗Pletten⸗ berg zu Haus Bodelschwingh zum Landtags⸗Marschall und den Königlichen Kammerherrn Freiherrn von Landsberg⸗ Steinfurt zu Drensteinfurt zu dessen Stellvertreter, sowie den Unterzeichneten zum Landtags⸗Kommissar zu ernennen geruht.
Die Eröffnung findet an dem bezeichneten Tage nach vorgängigem Gottesdienste im Dome und in der evangelischen Kirche um 12 Uhr Mittags im hiesigen Ständehause statt.
Münster, den 31. August 1885.
Der Ober⸗Präsident von Westfalen: von Hagemeister.
.““ Bekanntmachungeen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗
meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die ohne Angabe des Druckortes, des Druckers, Verlegers oder Herausgebers in der Stadt Iserlohn und einigen ländlichen Ortschaften des Kreises Iserlohn verbreitete Druckschrift „Volk, denke nach!“ gemäß der Vorschrift des §. 11 von uns verboten worden ist. . Arnsberg, den 9. September 1885. Königliche an; Bvmnn des Innern. eßler.
der heutigen — wird Nr. Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aichtamtliches.
—
1“ Deutsches Reich. B
Preußen. Berlin, 11. September. Gestern Abend⸗ um 9 Uhr fand in Karlsruhe, wie „W. T. B.“ meldet, vor dem Großherzoglichen Schlosse ein von sämmtlichen Militan⸗ Musikcorps ausgeführter Zapfenstreich statt. Se. Majestat der Kaiser erschienen daber wiederholt am Fenster.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich und der Erbgroßherzog von Baden wohnten Abends der Vorstellung im Hoftheater bei.
Das bei dem Einzuge Sr. Majestät und der Höchsten Herrschaften noch regnerische Wetter hatte sich im Laufe des Nachmittags wieder vollständig geklärt.
Die heutige Parade der Truppen des XIV. Armee⸗Corrs vor Sr. Majestät dem Kaiser ist auf das Glänzendste ver⸗ laufen. Se. Majestät trafen, von Sr. Königlichen Hohei dem Großherzog begleitet, gegen 10 Uhr Vormittags auf dem Manöverfelde bei Forchheim ein und fuhren, von Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und den übrigen Fürstlichkeiten gefolgt, zunächst die Front der in mehreren Treffen oufgestellten Truppen ah. Hierauf ließ der Kaiser, über eine Stunde im Wagen stehend, die Truppen an Sich vorüber defiliren. Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog sowie die Prinzen Wilhelm und Carl von Baden führten ihre Regimenter dem Käaiser persönlich vor. Schließlich fuhren Se. Majestät der Kaiser die Front der aufgestellten badischen Kriegervereine entlang. Das Wetter war Anfangs günstig, später trat Regen ein. Se. Majestät der Kaiser wurden von der aus dem ganzen Lande zusammengeströmten Volksmenge enthusiastisch begrüßt.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin traf vorgestern aus Anlaß der Feier des Geburtstages Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden mit Hoch⸗ demselben, Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin und der Großherzoglichen Familie auf Schloß Favorite bei “ zusammen und verweilte längere Zeit im Familien⸗ reise.
Heute war Ihre Majestät mit Ihrer Königlichen Hohei der Großherzogin bei der Parade des XIV. (Badischen) Armet⸗ Corps zu Wagen anwesend und kehrte sodann nach Bader⸗ Baden zurück.
Die Lokalblätter der Prignitz veröffentlichen Fol⸗
auf Meiner Fahrt zur Besichtigung des III.
Armee⸗Corps durch den Mir überall — und namentlich auch
in den Städten Pritzwalk und Perleberg bereiteten Empfang
sowie durch die ganze Haltung der Bevölkerung so angenehn
berührt worden, daß Ich gern Veranlassung nehme, Ihnen
dies hierdurch auszusprechen und Sie mit der weiteren Be⸗ kanntmachung Meines Dankes zu beauftragen.
Berlin, den 5. September 1885.
Wilhelm. An den Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg.
Indem ich den vorstehenden Allerhöchsten Erlaß veröffen⸗ liche, bin ich gewiß, daß derselbe in den Herzen aller Brander⸗ burger das Gefühl innigster Freude hervorrufen wird.
Potsdam, den 8. September 1885.
Der Ober⸗Präsident, Staats⸗Minister Achenbach.
— Der Präsident des Königlichen Geodätischen Instituts, General⸗Lieutenant z. D. Baeyer, ist in der verflossener Nacht hierselbst verstorben.
Königstein im Taunus, 10. September. (W. T. B) Der Kronprinz von Schweden und der Prinj Nikolaus von Nassau sind heute Nachmittag hier ein⸗ getroffen. .
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. September. (Wien. Ztg. Die Tagesordnung für die Eröffnungssitzung des Abgeordnetenhauses am 22. d. M. ist folgende: Eir⸗ führung des Alters⸗Präsidenten und Angelobung desselben; Bestellung von Mitgliedern des Hauses zur provisorischen Besorgung der Geschäfte der Schriftführer; Angelobung der Mitglieder des Hauses; Mittheilung der K. K. Regieruns über die seierliche Eröffnung des Reichsraths am 26. Ser⸗ tember 1885.
Angesichts der erfolgten Wiedereinberufung des Reichs⸗ raths betont das „Fremden⸗Blatt“ die Nothwendigkei „mit besonderem Nachdrucke den Staatsgedanken zu pflegen, um der zunehmenden nationalen Hochfluth gegenüber de österreichische Reichsidee ganz rücksichtslos zu vertreten. trister in der letzten Zeit die brutalen Konsequenzen nationa Politik in den Vordergrund getreten seien, um so lebhafte müsse wohl Allen der Staatsgedanke als der einzige sichen Hort des Friedens erscheinen.“ 8
Graz, 9. September. (Wien. Ztg.) Die Kaiserin nd die Frau Erzherzogin Marie Valerie sind heute
2 ½ Uhr Nachmittags in bestem Wohlsein in Radmer ein⸗
getroffen. Großbritannien und Irland. London, 9. September.
Die „Allg. Corr.“ giebt ausführlichere Nachricht über die telegraphisch bereits avisirte Rede, welche der frühere Präsi⸗ dent des Handelsamtes, Chamberlain, bei dem liberalen Meeting in Warrington gehalten hat und welche Klar⸗ beit über das zwischen den Whigs und Radikalen entstandene Zerwürfniß verbreiten sollte. Demnach äußerte der Redner: Die liberale Partei sei breit genus, um alle Freunde des Fortschrittes in sich zu schließen, und wenn die Liberalen unter sich entzweit seien, würden sie ihre Differenzen selber regeln. Chamberlain bedauerte, daß Lord Radolph Chnurchill in seiner jüngsten Rede nicht angedeutet habe, welche irische Politik die gegenwärtige Regierung den jüngsten bedeutungsvollen Erklärungen Parvells gegenüber einschlagen werde. Er (Chamberlain) sei kein per⸗ sönlicher Gegner Parnells oder ein präjudizirter Gegner der Sache, welche Parnell verfechte, aber einer Trennung Irlands vom britischen Reiche würde er niemals seine Zustimmung geben. Die radikale Partei sei bereit, Irland alle die Rechte zu gewähren, welche die übrigen Theile des Königreiches ge⸗ nießen, doch unter keinen Umständen würde sie ihre Einwilli⸗ gung zur Zerstückelung des Reiches geben. Er sehe nicht ein, suhr der Redner fort, warum Zwietracht im Lager der liberalen Partei herrschen sollte. Die Tory⸗Regierung habe ihm sein Programm gestoblen, und er würde jetzt ein neues entwerfen müssen. Er wies die gemäßigten Liberalen darauf hin, daß die große Masse der Wäbler sich mit einem solch mageren Programm, wie eine bessere Lokalregierung und billigere Lanrübertragung, nicht begnügen würde. Die Vorschläge der Radikalen dürften in dem liberalen Programm nicht fehlen, und wenn die gemäßigten Liberalen nicht vorbereitet seien, etwas weiter zu gehen, müßte der zwischen ihnen und den Radikalen bestehende Pakt gelöst werden. Hierauf fizzirte Thamberlain das Programm der radikalen Partei, dessen Hauptpunkte eine durchgreifende Revision des Besteuerungs⸗ systems, die Municipalisirung des Landes, Aufhebung der Jagdgesetze und Einführung unentgeltlichen Volksunterrichts umfassen. Schließlich kritisirte Chamberlain die auswärtige Politik der Tory⸗Regierung. 1b Canada. Winnipeg, 10. September. (W. T. B.)
er Appellhof in Manitoba wies den Appell Louis Riels zurück und bestätigte das Todesurtheil, welches wahr⸗ scheinlich am 18. d. M. vollstreckt werden wird.
Frankreich. Paris, 9. September. (Köln. Ztg.) Gestern end kam es in Lyon zu stürmischen Auftritten. In der tzung des Gemeinderaths sollte die Frage betreffs Unter⸗
tützung der unbeschäftigten Lyoner Arbeiter erörtert werden. Der Berichterstatter über den betreffenden Antrag schlug vor, sich mit der Verwaltung zu benehmen, ob die Stadtkasse überhaupt im Stande sei, Unterstützung zu gewähren, ehe man einen Beschluß fasse. Der Stadtrath Bartolino verlangte mit äußerster Heftigkeit die sofortige Verhandlung. Der Skandal wurde dadurch noch vermehrt, daß 500 Arbeiter, die sich auf der Tribüne befanden, Bartolino durch Hochrufe feierten. Der Bürgermeister ließ die Polizei kommen, um den Saal zu räumen. Es wurde aber Widerstand geleistet, ein Polizeikommissar verwundet und erst nach einer halben Stunde konnte die Raumung bewerkstelligt werden. Auf dem Platz vor der Bürgermeisterei hatten sich ungefähr 10 000 Arbeiter angesammelt, die ihre aus dem Sitzungssaal ver⸗ triebenen Kollegen mit dem Ruf: „Es lebe die Commune!“ und durch Absingen der Carmagnole empfingen. Berittene Stadtsoldaten trieben die Menge zurück und besetzten den Platz. Heute Morgen hielten 600 Arbeiter, meistens An⸗ archisten, eine Versammlung ab. Zur Ruhestörung war es bis Mittags aber nicht gekommen.
— (Wes.⸗Ztg) Herr von Freyeinet ist heute aus Mont⸗
sous⸗Vaudrey, 8
wo er Gast des Präsidenten der Republik war, wieder in Paris eingetroffen und hat bereits heute Nach⸗ mittag die hier anwesenden Mitglieder des diplomatischen Corps empfangen.
— 10. September. (W. T. B.) Ein Telegramm de „Agence Havas“ aus Hue von heute meldet, der ers. Regent Thuong sei am Dienstag verhaftet und nach dem Bagno von Pulocondor abgeführt worden; den Posten des ersten Regenten habe der bisherige Prä⸗ fekt von Hanoi übernommen. In Hue herrsche Ruhe, dagegen gehe es in den Provinzen Quinbon und Tourane unruhig zu, dort hätten zahlreiche Massacres stattgesunden. Thuyet befinde sich mit dem Könige noch immer in den Gebirgen von Thanhoa. Von Schwarzflaggen werde man in Annam nichts gewahr. Die Cholera⸗ Epidemie sei im Abnehmen, gestern seien in Hue nur 24 Todesfälle vorgekommen. Die militärischen Operationen würden vom General Courcy geleitet, die Truppen seien vom besten Geiste beseelt.
Spanien. Madrid, 10. September. (W. T. B.) Der „Correspondenzia“ zufolge sollte in der heute unter Vorsitz des Königs stattfindenden Sitzung des Minister⸗ rathes über die Form der für die Beleidigung der deutschen Fahnen zu gebenden Genugthuung Beschluß gefaßt werden. — Nach hier eingegangenen offiziellen Depeschen hat das deutsche Kanonenboot „Iltis“ am 7. d. Manilla berührt und ist alsbald nach Singapore weitergegangen.
Türkei. Konstantinopel, 9. September. (Allg. Corr.) In der am 5. d. stattgefundenen zweiten Konferenz zwischen Sir H. D. Wolff, Assym Pascha und Kiagmil Pascha erläuterte der britische Bevollmächtigte die verschiedenen Schwierigkeiten in Verbindung mit dem Zustande der Angelegenheiten in Egypten und bezeichnete mehrere Auswege zu deren Lösung, ohne jedoch bestimmte Vorschläge im Namen seiner Regierung zu machen oder sich selber zu einer bestimmten Politik zu verbinden. Kiamil Pascha und Assym Pascha vermieden es ihrerseits gleichfalls, sich klar auszusprechen, es scheint aber sicher zu sein, daß sie zur Zeit noch nicht ihre endgültigen Instruk⸗ tionen erhalten hatten. Die dritte Konferenz wird heute statt⸗ finden. Da Assym Pascha und Kiamil Pascha seit Sonnabend ihren Bericht über die von Sir H. D. Wolff behandelten Punkte erstattet haben, so werden sie wahrscheinlich jetzt im Besitz von Instruktionen betreffs der dem britischen Bevollmächtigten zu ertheilenden Antwort sein. Man erwartet, daß sich die Unter⸗ handlungen bis Anfangs Oktober ausdehnen werden, aber man ist noch immer allgemein der Ansicht, daß sie in keiner
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vollständigen Regelung enden werden. Sir H. D. Wolff soll indeß diesen Eindruck nicht theilen und zuversichtlich darauf rechnen, ein endgültiges englisch⸗türkisches Abkommen zu Stande zu bringen, obwohl große Geduld zur Erlangung dieses Endzieles nothwendig sein dürfte.
— (Wien. Ztg.) Die dritte Sitzung der anglo⸗ türkischen Konferenz, welche heute stattfand, nahm den⸗ selben Verlauf wie die beiden vorhergegangenen. Man ist über die Präliminarien noch nicht hinausgekommen.
Serbien. Belgrad, 9. September. (Wien. Ztg.) Der dem Königspaare in Kragujevatz gewordene Empfang war ein äußerst herzlicher.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) Die Abdankung des Emirs von Bokhara zu Gunsten seines zweiten Sohnes, Turani Khan, bestätigt sich. Die Bokharanische Gesandtschaft, die jüngst in St. Petersburg ankam, um diesen Schritt zur Kennt⸗ niß der russischen Regierung zu bringen, ist auch instruirt, mit letzterer die Frage betreffs der Ausdehnung der transkasvpischen Eisenbahn nach Bokhara zu erörtern. Es wird in St. Peters⸗ burg als sicher erachtet, daß der Herrscherwechsel die bislang zwischen Rußland und Bokbara bestandenen freundschaftlichen Beziehungen nicht trüben werde, obwohl Turani Khan Ruß⸗ land übelgesinnt gewesen ist. Es wird betont, daß eine feind⸗ selige Handlung des neuen Emirs Rußland gegenüber nur verhängnißvolle Folgen für Bokhara haben würde, und daß der General⸗Gouverneur von Turkestan in seinen Unterhand⸗ lungen bezüglich der Eisenbahnfrage dies dem Emir deutlich zu verstehen gad. Der Bau der Eisenbahn ist von der russischen Regierung endgültig beschlossen worden, ungeachtet irgend eines Protestes, den Bokyara erheben dürfte.
p. masa —2——. Dänemark. Kopenhagen, 11. September. (W. T. B.) Die russische Kaiserfamilie und die dänische Königsfamilie trafen heute Vormittag aus Fredensborg hier ein und fuhren durch die reichbeflagaten Straßen nach der russischen Kapelle, um der anläßlich des Namenstages des Kaisers stattfindenden Messe beizuwohnen. Nach der Messe findet an Bord der Kaiserlichen Nacht „Dershava“ cis Früh⸗ stück statt; alsdann beabsichtigen die Herrschaften nac⸗ Sredens⸗
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Afrika. Egypren. Kairo, 8. September. (Allg. Corr.) Authentischen Nachrichten aus Kassala vom 15. August zufolge griffen die Stämme, welche Kassala belagern, sich gegenseitig an und während des Kampfes wurde der Haupt⸗ scheich getödtet. Die Sieger erboten sich alsdann, mit der Garnison zu fraternisiren. Zwei Delegirte erhielten die Erlaubniß, die Stadt zu betreten und Vieh mitzubringen. Ein Markt wurde außerhalb der Stadt abgehalten, auf velchem die Einwohner Einkäufe machten. Der Mudir ist außer
die Stadt zu verlassen, weil die Hadendowas in Filik
Die Garnison von Gheeri wird von den Abyssiniern gespeist und gekleidet. Letztere rücken mit ihren musel⸗ manischen Bundesgenossen auf Kassala vor. Osman Digma erhielt, während er versuchte, vier Scheichs zu zwingen, Kassala anzugreifen, einen Revolverschuß in den Rücken, den ein Gaili⸗Araber im Gash⸗Thale, drei Tage⸗ märsche von Filik, abgefeuert hatte.
General⸗Lieutenant Sir F. Stephenson, der Chef der Okkupationsarmee, hat eine Inspektionsreise den Nil herauf angetreten, die sich bis Mongrakeh, 20 Meilen jenseits Akasheh, ausdehnen wird. Er wird einen Monat von Kairo abwesend sein. Hier eingegangenen Nachrichten zufolge sind in Kbartum nach der Ermordung von Abdullah Khalifa⸗el⸗Taishi, dem Nachfolger des Mahdis, ernste Spaltungen ausgebrochen, und Mohammed el⸗Khair hatte sich von Berber nach Khartum be⸗ geben, um die Angelegenheiten zu ordnen. Der Gouverneur von Sennaar entsandte Boten nach Khartum mit dem Auftrage, die Uebergabe der Stadt zu fordern. Dem Gerücht, daß Osman Digma todt sei, wird hier allgemein Glauben geschenkt.
Süd⸗Afrika. Die „Allg. Corr.“ schreibt: Postnach⸗ richten aus Kapstadt, vom 9. August, ist zu entnehmen: „Ein aus Mossamedes eingegangener Brief meldet, daß gewisse Stationen am Congo, welche der internationalen Asso⸗ ziation gehören, von Kannibalen angegriffen, und die weißen Bewohner getödtet, gebraten und verspeist wurden. Die Namen der Stationen sind nicht angegeben, auch fehlen noch alle weiteren Einzelnheiten. — Von der Regierung Transvaals wurde ein neues Goldgesetz angenommen, wodurch eine große Strecke von Regierungsländereien als öffentliches Goldfeld aufgeschlossen wird.“
Zeitungsstimmen.
In dem „Hamburgischen Korrespondenten“ lesen wir unter der Ueberschrift „Das deutsche Volk und die Differenzen mit Spanien“: 1 1
Die Behauptung des Eugen Richterschen Leiborgans, daß die Ruhe, mit welcher das deutsche Volk die Entwickelung der Carolinen⸗ frage verfolgt, der Ueberzeugung von dem verhältnißmäßig geringen Werth des Streitobjekts entspringe, und zugleich das sichere Symptom der Reaktion gegen die nationale Begeisterung für die Bismarksche Kolonialpolitik sei, ist für den Führer des raditkalen Liberalismus üveraus bezeich end. Das Yap und die übrigen Inseln jener Gruppe den Spaniern wichtig genug erscheinen, um in Paroxvsmus
athen, existirt für denselben natürlich ebenso wenig, wie die
ichtliche Erfahrung, daß kriegerische Verwickelungen von großer
ite nicht selten durch äußere Anlässe von ungleich geringerer Bedeutung, als jene Inselgruppe im Stillen Ocean, hervor⸗
gerufen sind. Gerade in der Rückwirkung auf die Beziehungen Deutschlands zu den übrigen Staaten Europas, in der europäischen Konstellalion, welche aus einem kriegerischen Zusammenstoß mit Spanien sich entwickeln könnte, nicht aber in der Bedeutung der Karolinen für die koloniale Entwickelung Deutschlands, liegt der Schwerpunkt der gegenwärtigen Situation. Nicht aus kolonialpolitischen Erwägungen, sondern aus solchen der großen auswärtigen Politik rührt die Rube her, welche in der That die deutsche Nation in dieser Frage an den Tag legt und welche sie in so direkten und wirkungsvollen Gegensatz zu dem Verhalten der S stellt. Aber freilich, diese einfache Wahrheit zugestehen, würde eine Anerkennung der Thatsache sein, daß das deutsche Volk von festem und wohlgegründetem Vertrauen in die gegenwärtige Reichspolitik getragen ist. “ 1
Es unterliegt allerdings keinem Zweifel, daß neben dem Zu⸗ trauen in die eigene, unter der Herrschaft von Kaiser und Reich wuchtig entwickelte Kraft das Vertrauen in die bewährte Leitung unserer auswärtigen Politik und das starke und schlagfertige Heer, auf welche diese nach Fürst Bismarcks ausdrücklicher Er⸗ klärung sich stützt, dem deutschen Volke seine Ruhe bewahrt
hat Wo immer man Gelegenheit hat, unbefangene Aeuße⸗
rungen in dem „Erwerbsleben stehender Männer zu bören, begegnet man dem Ausdruck der festen Ueberzeugung, daß die Hand, welche Deutschlands und Europas Frieden in so mannigfachen Schwierigkeiten durch fünfzehn Jahre zu erhalten wußte, auch jetzt das Staatsschiff sicher durch die Klippen der Karolinenfrage zu steuern wissen wird.
Nicht mit geringer Kraft aber drängt sich gerade in dem gegen⸗ wärtigen Momente die Ueberzeugung auf, in wie hohem Maße gerade ie Stärke unserer Wehrkraft dem Frieden zur sicheren Stütze
Das Richtersche Organ fühlt nur zu gut, daß die Rubhe utschlands die schwerste Verurtheilung der Politik der radikalen osition ist; es versucht deshalb, seinen Lesern die wahren Gründe auszureden und ihnen das plausibel zu machen, s in das Konzept der radikalen Opposition Allein, wenn dasselbe auch zu diesem Ende dem Strauße nachahmt, so wird sich doch weder ein artheils fähiger 2 täuschen, noch das Vertrauen in den cspolitik er⸗ schüttern lassen. Vielmehr wird † bald erledigte Zwischenfall nur dazu dienen die Ueberzeugung von der Richtigkeit dieser ihrer auf Erhaltung und Stärkung der 1 richteten Tendenz zu befestigen. Mit s g weitert sich der Boden der nationalen Parteien, welche n 8spruch di räger der Kaiserlichen Politik sind; i die Aussichten der radikalen und kleri⸗ . auch für die in Preußen bevor⸗
8 37
8. „ T 8n ch Ig 1 g „ ein, diesen Umstand —₰ urn * dn an 24 1 voll in Rechnung zu stellen.
Allgemeine Zeitung“ schreibt Ern
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Arbeite vor, daß sie, 8 — 9 ₰ an Zoll de⸗ in einen Bäcker⸗ lassen. darin ommt das Blatt Berliner Börse,
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en mussen,
1 tritt, um Doll zu b Zoll zu b
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30. August bis incl. 5 1 zur Anmeldung gekommen 146 Eheschließungen, 832 Lebendge ne, 23 Todtgeborene und 25 Sterbefälle.
Nach Mittheilung
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Anläßlich der hundertjährigen Jubelfeier der Justus Perthes⸗ schen Verlagsanstalt in Gotha is Festschrif erschienen, welche nach gedrucktem und ungedrucktem Material eine Geschichte des berühmten Instituts giebt und für alle Freunde und Mitarbeiter desselben von großem Interesse ist. Der Verfasser der Schrift hat in übersichtlicher chronologischer Form die Entwicke⸗ lung des Geschäfts von seiner Gründung bis auf die Gegen⸗ wart dargelegt und gedenkt zunächst in pietätvoller Weise des Grün ders der Firm⸗ Jobhann Georg Justus Perthes, JTäö eptember 1749 zu Rudolstadt geboren und vor nun ge hundert Jahren ein Verlagsgeschäft auf Rechnung gründete. Aus bescheidenen Anfängen hervorgegangen, wucks dasselbe bereits durch den Fleiß und die Umsicht seines erf Besitzers zu einem achtungswerthen Instit mit dem Verlag verschiedener Werke bef glücklichen Griff mit der Uebernahme that, welchen es seit jener Zeit mi 8. de und größerem Umfang noch jetzt a cheinen läß einen wesentlichen Theil seines jungen 2 - dieses Jahrhunderts erhielt das Perthess Verlagsrichtung durch die Herausgabe geog 1 von nun an seine Spezialität werden und ihm eine der ebrenvollsten Stellungen im deutschen Verlagswesen erringen sollte. Auf die ein⸗ zlne Geschichte aller der neu erscheinenden und epochemachenden Werke einzugehen, würde;z eit fuͤhren, eine chronologische Aufzäh⸗ lung der im Verlag von Perthes herausgekommenen geographischen Werke wird am besten die verdienstvolle Thätigkeit dieses für die Wissenschaft so wichtigen Instituts darlegen und zugleich bei Nennung der bedeutenden Namen zeigen, welch eine hervorragender gelehrte NKänner
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