Zu der Gesammtsumme des Volksvermögens in Höhe von 9006 Mill. Mark würden noch 1640 Mill. Mark als Kapitalien zu rechnen sein, welche indeß als Schulden an württembergische und aus⸗ ländische Gläubiger nicht mitgerechnet worden sind.
In Bezug auf seine Wohlhabenheit steht Württemberg unter den deutschen Staaten so ziemlich in der Mitte, so daß sich nach den vorstehenden Ergebnissen einigermaßen auch das Volksvermögen in Deutschland schätzen läßt. Im Verhältniß zur Einwohnerzahl gegen⸗ über Württemberg würde darnach das reine Volksvermögen Deutsch⸗ lands auf 215 Milliarden Mark zu veranschlagen sein. Ende der siebziger Jahre ist das Volksvermögen in England auf 176, in Frankreich auf 160, in Belgien auf 24 Milliarden Mark geschätzt worden, allem Anscheine nach durchweg zu niedrig.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„Indien“ von Paul Mantegazza. Aus dem Italienischen. Autorisirte deutsche Ausgabe. Jena, H. Costenoble 1885. gr. 8. S. VIII. u. 368. — Der zur Zeit bedeutendste populär⸗ wissen⸗ schaftliche Schriftsteller Italiens Paolo Mantegazza, geb. 31. Oktober 1831 zu Monza bei Mailand, als Professor der Physiologie in Florenz wirkend, will in diesem Buche, die Frucht seiner Reise nach Indien, eines der bezauberndsten Länder der Welt, in großen Zügen schildern und den Leser, sei er ein Mann der Wiseenschaft, ein Künstler, Kaufmann oder einfacher Tourist, zu einer Reise dorthin verlocken. Er beabsichtigt nur zwei Dinge: die gewissen⸗ hafteste Wahrheit in Bezug auf jede Einzelheit und die genaueste Unterscheidung zwischen dem, was er selbst gesehen, und dem, was er aus dem geschriebenen Worte der Bücher und den gesprochenen Worten langjähriger Bewohner Indiens erfahren hat. Für uns be⸗ sitzt Indien, das Vaterland, dem wir entstammen, einen Zauber, den kein anderes Land haben kann. Der Verfasser hebt gleich in den ein⸗ leitenden Worten hervor, der hervorragendste Punkt in Indien sei das Zuviel, nämlich zu viel Menschen und zu viel Thiere, zu viel Wärme, zu hohe Berge, zu viel Reichthum und zu viel Armuth, zu viel Alter und zu viel Kindheit, zu viel Farben und zu viel Ge⸗ rüche, zu viel Fieber und zu viel Liebe, zu viel Todte und zu viel Leben. Land und Leute dieses Wunderlandes hat der Verfasser genau nach allen hervorstechenden Eigenheiten beschrieben. Aus den anschaulichen Schilderungen ist schon hinlänglich zu ent⸗ nehmen, daß dort neue Anregung, Schätze von Beobachtungen für die Gegenwart und theuere Erinnerungen für die Zukunft ge⸗ wonnen werden können. Namentlich bietet das Werk eine ungemein reiche wie mannigfaltiger Ausbeute für Ethnographie und zur Kennt⸗ niß des Bildungsgrades der indischen Völker. Die Darstellung ist leicht und gefällig; der einfache Gang der Erzählung wird öfter durch beachtenswerthe soziale Bemerkungen unterbrochen, z. B. über Kasten⸗ wesen S. 290 ff., gegen Leichenverbrennung S. 353. Bombay wird eine der schönsten, originellsten, großartigsten Städte der Welt genannt, und unbestritten die schönste, reinlichste, ge⸗ sundeste unter allen indischen Städten mit einer der vielfarbigsten Bevölkerungen der Erde, wo die menschliche Haut alle ihre Farben zur Schau trägt und die menschlichen Gewänder alle Tinten eines Karnevals darstellen (S. 25 und 30). Dagegen ist Kalkutta trotz aller Paläste und Monumente eine gräuliche Stadt, in welcher der Mensch nicht ohne beständige Lebensgefahr athmen kann, in der jede tägliche Poesie erloschen und jede Freude verbittert ist — alles schwerfällig und eintönig, schmutzige, staubige, übel⸗ riechende Straßen (S. 134 u. 144). Der Berg Kinchingunga ent⸗ lockt dem Verfasser hegeisterte Worte, „das Schönste der Schöpfung, ja er ist der König über alle jene Wolken, die ihn von allen Seiten umarmen und umschlingen, du bist der Feiertag, der Hymnus der anorganischen Welt“ (S. 151 u. 153). Das Innere des buddhisti⸗ schen Tempels stimmt wenig zur Andacht, trägere, dümmere, ver⸗ weichlichtere Menschen kann man sich schwerlich norstellen als die Lamas. Die Religion in Indien befindet sich nach der An⸗ sicht des Verfassers in einer tiefen, ausgedehnten und dauernden Ent⸗ wickelung. Der äußere Schein wird noch lange bewahrt bleiben, aber eines schönen Tages wird das ganze Gebäude zusammenstürzen, wie ein altes, wurmstichiges, zerbröckeltes Haus. Die für einen Europäer höchst wunderlichen Sitten bei der Verheirathung — schon als ganz kleines Kind von fünf Jahren wird das Mädchen wie eine Waare verkauft — wie das häusliche Leben sind recht eingehend beschrieben. Von dem Schmutze des Leptscha⸗Volksstammes wird er⸗ wähnt, daß ein Leptscha sich nur dreimal in seinem Leben wäscht, zweimal nicht aus eigenem Antrieb: wenn er geboren wird und wenn er stirbt, aus freier Wahl wäscht er sich aber, wenn er sich verheirathet (S. 156). Die indische Literatur ist reich an Bänden, aber arm an erhabenen Gedanken. Die indische Frau ist werth, die höchsten Höhen zu erklimmen. Das beweisen die vielen Dichterinnen, das beweisen die Heldenthaten, mit denen die Geschichte Indiens erfüllt ist. Das Fesselnde des ganzen Werks liegt vorzugs⸗ weise in den feinen anthropologischen Bemerkungen, welche der Ver⸗ fasser über die der Mehrzahl wohl ziemlich unbekannten, wenigstens nicht genau bekannten wirklichen Verhälrnisse der Bewohner des Wunderlandes aus eigener Anschauung mittheilt.
Gewerbe und Handel.
Die Gesammtproduktion von Kupfer ist nach einer Zusammenstellung des Hrn. Henry M. Merton u. Co. in London seit 1879 ständig gestiegen. Nach den im „Chambre of Commerce Journa]“ gemachten Angaben belief sich die Kupferproduktion im Jahre 1879 auf 149 156 Tons, in 1880 auf 151 057, in 1881 auf 159 711, in 1882 auf 175 853, in 1883 auf 198 556 und in 1884 auf 211 613 Tons, sie hat sich mithin im Laufe der letzten 5 Jahre um nahezu 42 % gehoben. Folgende Uebersicht ergiebt die von den wichtigsten Produktionsländern in den letzten Jahren gewonnenen Kupfermengen in Tonnen à 1000 kg:
1882 1883 1884
1880 1881 9 700 10 000 8 950* 12 000“ 13 300* 2 000* 2 655 3 259 1680 1 300* 5 038 5.087 5 000 5 000 5 000 42 916 37 989 42 909 41 099 41 648 10 800 12 742 14 516* 17 143 18 082“* 3 662 3 875 3 464 3 000“* 2 500“* 1 900v„ 1 900* 2 800“ 5 600“„ 6 000* 1 98992 11“ 19909 111“ 668 2 426 2 640 2 590* 2 630“ 2 706 3 081“ 3 000* 3 000“„ 4000“* 4000‧ 35 474* 38 589* 38 774“ 43 655“ 43 664* 3 700 4018 4 600
1 800 2 823 25 010 30 882 39 300 52 080 63 950 4 691 3 998 2 870
4 370 4 331 Zusammen 151 057 159 711 175 853 198 556 211 6713 Die mit einem Stern * bezeichneten Zahlen sind ganz oder zum Theil geschätzt; letzteres ist z. B. der Fall bei Deutschland, Norwegen und Spanien und Portugal. — Die Lage der britischen Genossenschaften (coopera- tive societies) erhellt aus folgendem Bericht über die Ergebnisse des Jahres 1883, der dem Cooperative Congress in Oldham im Mai dieses Jahres unterbreitet wurde. Am Schlusse des Jahres 1883 bestanden 1310 Genossenschaften im Vereinigten Königreich, größten⸗ theils Konsumvereine; die Produktiv⸗Genossenschaften sind mit weni⸗ gen, allerdings glänzenden Ausnahmen nicht weit über die ersten An⸗ fänge hinausgekommen. Das einzige Gewerbe, in welchem gelungene Versuche zu verzeichnen sind, ist die Baumwollenindustrie; an einzel⸗ nen Orten haben sich Spinner und Weber vereinigt, um den Betrieb einer Fabrik von den Eigenthümern zu übernehmen oder wohl gar eine eigene zu bauen. In Oldham z. B. hat sich die Zahl der Spindeln auf 5 Milionen belaufen. Nach den Mittheilungen der „Neuen Freien Presse“ nähert sich die britische Genossenschaft in solchen Fällen aber sehr der gewöhnlichen anonymen Aktiengesellschaft
0
Australien 4“*” Kap der guten Hoffnung Deutschland Großbritannien. Japan. Slien Neufundland. 1“ uI““ Spanien und Portugal 24azsüle Vereinigte Staaten von h“ Die übrigen Produktions⸗ länder. 4
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82
oder der Kommanditgesellschaft, denen das neue englische Aktiengesetz auch die ratenweise Einzahlung des Aktienbetrages gestattet.
Die 1153 Vereine, welche Ausweise eingesandt hatten — von 157 Vereinen lagen keine Mittheilungen vor — hatten 680 165 Mit⸗ glieder und eine Jahreseinnahme von 28 089 310 £. Das Eigenthum an Grund und Boden und Gebäuden hatte einen Werth von 3196460 f, die Geschäftsunkosten beliefen sich auf 1727 875 T und die gesammten Schulden erreichten eine Höhe von 134 933 £. Die Geschäftsbilanz ergab einen Gewinn von 2322 203 f und einen Ver⸗ lust von 3271 £. Die Aktiva bestanden in Land⸗ und Hypotheken⸗ forderungen mit 4 395786 £ und aus anderen Aktiven mit 7467 849 . Das Aktienkapital betrug 1 524 341 £. Vom Gewinne wurden 15754 £ zu Erziehungszwecken verwendet. Im Laufe des Jahres 1884 wurden 78 neue Gesellschaften registrirt, davon 64 in England und Wales, 12 in Schottland und 2 in Irland. 8
Der Bericht führt an, daß gegenwärtig zwei Agrikulturgenossen⸗ schaften im Betriebe sind, welche Aussichten auf Erfolg haben, weil sie ihren Gewinn wieder zur Verbesserung des Anwesens verwenden. Dagegen ist die Zahl der Vorschußkassen oder Kreditvereine gering, da das Bankwesen, namentlich in Schottland, so volksthümlich aus⸗ gebildet ist, daß es dem Kreditbedürfnisse auch der kleinen Leute in weit höherem Maße entgegenkommt, als bei uns oder irgendwo auf dem Kontinente. Im Uebrigen klagt auch dieser Bericht über die ge⸗ ringe Neigung, Kapital für neue genossenschastliche Unternehmungen herzuleihen.
Halle a. S., 12. September. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Kröllwitzer Aktien⸗Papierfabrik hat beschlossen, der Generalversammlung neben reichlichen Abschreibungen eine Dividende von 15 % in Vorschlag zu bringen.
Nürnberg, 12. September. (Hopfen⸗Marktbericht von Leopold Held.) Das Geschäft von vorgestern und gestern verlief in wesent⸗ lich festerer Haltung. Die Frage war eine recht lebhafte und die Preise, welche zumeist etwas böher einsetzten, konnten sich bei be⸗ schränktem Angebot weiterhin gut behaupten. Zum heutigen Markt wurden zugeführt: 800 Ballen Markthopfen und 400 Ballen fremde Sorten. Die Nachfrage war eine fortgesetzt gute, und die Preise aller Sorten waren sehr fest und in den meisten Fällen einige Mark höher. Man zahlt für: Prima Markthopfen 53 — 55 ℳ, für Mittel 46 — 50 ℳ, Prima Hallertauer 62 — 65 ℳ, für Mittel 55 — 57 ℳ, Prima Württemberger 62 — 66 ℳ, für Mittel 55 — 58 ℳ, Prima Badische 58 — 62 ℳ, für Mittel 52 — 54 ℳ Von mehreren aus⸗ wärtigen P.ö wird gemeldet, daß in Folge des windigen, naßkalten Wetters die Hopfen in der Farbe geschädigt werden, wo⸗ durch wir einen wesentlichen Preisunterschied zwischen den Qualitäten, besonders hinsichtlich der Farbe und des Aussehens derselben bekommen werden. Schlußtendenz günstig.
London, 10. September. (Allg. Corr.) Im Zusammenhange mit dem Wiederaufschwunge der Eisen⸗Industrie kommt aus Staffordshire die Meldung, daß die große Fabrik der Osier Bed Iron Company, welche seit Juni 1884 stille stand, von John Lysaght (Limited), Galvaniseure in Bristol und Wolverhampton, käuflich erworben wurde und unverzüglich in Betrieb gesetzt werden wird. Genannte Firma hat bereits elf Walzmühlen in Wolver⸗ hampton im Betriebe und beschäftigt 700 Arbeiter. Die neuerwor⸗ bene Fabrik wird sieben Walzmühlen in Betrieb setzen und 400 Ar⸗ beiter, die lange brodlos gewesen sind, beschäftigen.
Glasgow, 12. September. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 620 200 Tons, gegen 584 700 Tons im vorigen Jahre. Süss der im Betrieb befind ichen Hochöfen 89, gegen 94 im vorigen Jahre.
New⸗York, 12. September. (W. T. B.) Der Werth der Waareneinfuhr in der vergangenen Woche betrug 8 995 000 Doll., davon 2 502 000 Doll. für Manufakturwaaren.
Verkehrs⸗Anstalten.
Der zwischen Deutschland und der West⸗ und Südwest⸗ küste Afrikas seit dem 1. August d. J. eingerichtete Post⸗ beförderungsdienst für kleine Packete bis 5 kg hat schon von seinem Beginne an erfreuliche Benutzung gefunden. Mit dem am 1. September von Hamburg abgegangenen Dampfer „Professor Woermann“ der Woermann⸗Linie sind 25 Packete zur Absendung gelangt, von denen unter anderen 7 nach Accra, 6 nach Kamerun, 3 nach Lome, 3 nach Ambriz bestimmt waren.
Bremen, 12. September. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Ems“ ist heute Nachmittag in New⸗ York eingetroffen.
Hamburg, 13. September. (W. T. B.) Der Postdampfer „Westphalia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packet⸗ fahrt⸗Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, gestern Abend in Plymouth eingetroffen.
Sanitätswesen und Quarantänewesen.
1 Italien. Verordnung des Königlich italienischen Ministeriums des Innern vom 31. August 1885. Artikel 1.
Segel⸗ und Dampfschiffe, welche von morgen ab von dem italienischen Festlande und den mit demselben in freiem Verkehr stehenden umherliegenden Inseln abfahren und nach Sicilien, Sar⸗ dinien und den kleineren benachbarten Inseln bestimmt sind, müssen, wenn während der Ueberfahrt kein Krankheitsfall vorgekommen ist, einer fünftägigen Beobachtung, für Sizilien im Hafen von Augusta und für Sardinien im Golfe degli Aranci, unterzogen werden. In diesem Hafen und Golfe sind zwei Quarantäne⸗Stationen als Anker⸗ plätze für die in Beobachtung befindlichen Fahrzeuge unter Leitung einer besonderen Sanitäts⸗Kommission und unter Aufsicht von Kriegs⸗ schiffen entsprechend eingerichtet; auch wird für die Desinfizirung der nach diesen Inseln bestng. se Sorge getragen werden.
rtikel 2.
Von jetzt ab ist in dem Hafen von Augusta und in dem Golfe degli Aranci auch die Beobachtungs⸗Quarantäne derjenigen Segel⸗ schiffe abzuhalten, welche, ohne Krankheitsfälle während der Ueber⸗ fahrt gehabt zu haben, aus Spanien, von der französischen Mittel⸗ meerküste, aus Algerien, Korsika, Tunis und von Gibraltar an⸗ kommen und nach Sicilien, Sardinien und den benachbarten Inseln bestimmt sind. Diese Vorschrift findet auf diejenigen Schiffe keine Anwendung, welche in der Abhaltung der Quarantäne in den Häfen erster Klasse der genannten Inseln bereits begriffen sind.
Artikel 3 Wenn auf den in den vorhergehenden Artikeln bezeichneten Schiffen während ihres Aufenthalts behufs Beobachtung in dem Hafen von Augusta und im Golfe degli Aranci ein Fall von Cholera oder auch nur von verdächtiger Krankheit eintreten sollte, so müssen die Schiffe selbst nach der Quarantäne⸗Station der Insel Asinara zu⸗ rückgewiesen werden, um daselbst die strenge Quarantäne von ein⸗ undzwanzig Tagen mit Ueberschiffung der Kranken in das schwim⸗ mende Hospital durchzumachen.
Bezüglich der Behandlung der Dampfschiffe,
Artikel 2 aufgeführten Gegenden kommen, ohne Rücksicht auf ihren Bestimmungsort ist nichts abgeändert, dieselben haben auch ferner im Golfe von Asinara ihre Quarantäne abzuhalten.
“ Artikel 5.
Sdicilien, Sardinien und die benachbarten Inseln, auf welchen die in dieser Verordnung getroffenen Bestimmungen zur Ausführung kommen, behalten freien Verkehr unter einander.
Artikel 6.
Von morgen ab stellt die Postverwaltung die Versendung von Packeten vom ttalienischen Festlande und den mit demselben in Ver⸗ bindung gebliebenen Inseln nach Sicilien, Sardinien und den be⸗ nachbarten Inseln ein, mit Ausnahme derjenigen Packete, welche desinfi⸗ zirende und medizinische Substanzen enthalten, wenn diese in hölzer⸗ nen Schachteln mit Stroh oder Hobelspähnen verpackt sind.
Die Ausschiffung der letzteren auf den Inseln erfolgt in der für die postamtliche Correspondenz vorgeschriebenen Weise.
Ebenso ist bis auf Weiteres die Versendung von Lumpen, Hb für den Handel bestimmten, nicht gewaschenen alten Kleidungsstäe⸗ gebrauchtem Bettgeräth, Sahlleisten und Fasern von jedem oben . gegebenen Punkte der italienischen Küste nach Sicilien, Sarz. †0 und den benachbarten Inseln verboten. 8
Griechenland.
Die Königlich griechische Regierung hat über die Provenig⸗ 2 Korsika und Tripolis eine 5tägige Beobachtungsquarant verhängt. 8
Diese Quarantäne muß in den Häfen, in welchen sich Sanitz⸗ behörden befinden, abgehalten werden. 8
Brasilien. 8
Erlaß des Kaiserlich brasilianischen Ministeriums des Ing vom 8. August 1885. 8
1) Der Hafen von Marseille ist als unrein erklärt; alle dirn oder über Zwischenhäfen von dort kommenden Schiffe sind streng⸗ Quarantäne unterworfen. 8 8
2) Diese Quarantäne wird im Hafen von Rio de Janeiro en geübt; alle anderen Häfen des Kaiserreichs bleiben den von Marsel⸗ kommenden Schiffen verschlossen. 1
3) Im Falle ein Schiff mit Cholera⸗Erkrankungen an Peh ankommt, behält die Regierung bis zum gegentheiligen Beschluß st das Recht vor, das Einlaufen zu verbieten, ohne jedoch die Hülß leistung, deren das Schiff bedürftig ist, zu verweigern.
4) Alle 18 der französischen Mittelmeerküste in Europa wn Afrika, einschließlich der Inseln, sind für verdächtig erklärt. 8
5) Die mit Bezug auf den Hafen von Marseille getroffeng Maßregeln gelten bis zum Erlaß einer gegentheiligen Verordnun für die spanischen und alle anderen Häfen, in welchen die Cholen auftreten wird.
Berlin, 14. September 1885.
Verein für Geschichte der Mark Brandenburz Sitzung vom 9. September 1885. Dr. Droysen legte ein Abschrift der „Kurbrandenburgischen und Preußischen Armee⸗ und Regimentsgeschichte“ von Herzog August Wilhelm von Braunschweg Bevern vor, deren Original sich in der Wolfenbüttler Bibliothes befindet. Als Ergänzung seines früher gehaltenen Vortroges theilt er einige besonders interessante Stücke mit, so über die gegen die Schweden ausgerüsteten Flottillen, über die Landmilizen, und erlir⸗ terte durch Beispiele die Art und den Umfang der vom Hergp eigenhändig gemachten sehr zahlreichen Aenderungen und Nachträg⸗ die nicht nur für Persenalien ein reiches Material enthalten. Dr. Harder theilte ein in seinem Besitz befindliches vier Seiten langes Schreiben Schills mit, welches dieser am 19. Februar 1802 an den Lieutenant von Fabé gerichtet hat, um sich wegen eines von
ihm gefällten Urtheils über die Betheiligung des Letzteren an den
Gefechte bei Naugard zu rechtfertigen. Stilistisch ist der Brief be⸗ zeichnend für die Ausdrucksweise des Verfassers. — Dr. Bolte he⸗ richtete über zwei märkische Studenten⸗Stammbücher, die er in British Museum, wohin sie leider verschlagen worden, jüngst auf⸗ gefunden hat. Das eine gehörte dem berühmten Juristen Benedih Carpzow, das andere dem Rechtskandidaten Franz Hartmann, eine Gliede der bekannten Frankfurter Buchdruckerfamilie dieses Namenk. Beide Bücher stammen aus dem Ende des 16. Jahrhunderts und sind werthvoll sowohl durch zahlreiche Einschreibungen namhafter märkischer Gelehrter und Edelleute, als auch durch viele, künstlerisch schön ausgeführte Wappen und Miniaturen.
Marseille, 12. September.
- (W. T. B.) Heute kamen hie 6 Cholera⸗Todesfälle vor. ““
Der Cyeclus Shakespearescher Dramen, welchen das König⸗ liche Schauspielhaus seinem Publikum in dieser Saison bisher vorgeführt hat, wurde am Sonnabend durch die Aufführung von „König Heinrich IV.“ (Erster Theil) um eine der wirkungs⸗ vollsten Nummern vermehrt. In diesem Drama zeigt sich die ganze Eigenart des englischen Trauerspiels jener Zeit in allen ihren Vorzügen und Schattenseiten in hervorragendem Maße, gewaltiga, dramatischer Ernst, durchzogen von einer Komödie, welche meist von Personen ausgeführt wird, die auf den Gang der Handlung gar keinen oder doch nur geringen Einfluß haben. So hat denn König Heinrich eine Tragödie und Komödie und die Liebhaber beider Kuns⸗ gattungen finden Erbauung und Ergötzung zugleichz; in den fürf Akten. Daß freilich das lustige Element bei tüchtiger Besetzung schließlich überwiegt, und Diejenigen, welche zu der Tragödie kommen, durch das lustige Zwischenspiel in ihrem ernsten Genuß beeinträchtigt werden, liegt auf der Hand, sie werden es den Darstellern des Possenspiels aber nicht verargen wenn dieselben dieses so drastisch als möglich zu gestalten suchen. So durfte denn der Falstaff des Hrn. Oberländer auf allseitige Anerkennung rechnen, sein decentes Spiel, das sich frei von Uebertreibung und zu derber Ausführung hielt, gewährte dem Zuschauer den ungetrübten Genuß, welchen die Darstellung einer so originellen Figur, wie sie Shakespeare in seinem Fallstaff geschaffen hat, stets gewähren wird. Der lustige Cumpan des alten Wüstlings fand in Hrn. Ludwig als Prinz Heinrich die bekannte küchtige Ver⸗ fretung, und weiß der Künstler sowohl der heiteren wie ernsten Seite seiner Rolle mit feinem Verständniß Rechnung zu tragen. Hr. Nesper gab den alternden König mit der ihm eigenen Vornehmheit, welche der Heinrich Heißsporn des Hrn. Keßler vermissen läßt. Da die übrigen Darsteller ihre Schuldigkeit in vollem Maße thaten, so ge⸗ staltete sich dieser Shakespeareabend zu einem äußerst genußreichen.
Der Vorplatz vor dem Victoria⸗Theater war gestern schon um 6 Uhr so gefüllt, daß um 6 ½ Uhr „Ausverkauft“ an der Einlaß⸗ thür zu lesen war und zahlreiche Schaulustige den Rückweg antraten. Gegen 350 Droschken und Equipagen waren nach und nach vor⸗ gefahren und bildeten zuletzt einen unentwirrbaren Knäuel.
Kommissions⸗Rath Engel hat telegraphisch bei der Intendang der Kaiserlichen Hofoper in Wien um einen Nachurlaub für Frl. Antonie Schläger, deren Gastspiel in Berlin ein sensationeller Erfolg if, nachgesucht. Intendant Hoffmann hat dem Wunsche des Krollschen Leiters sofort in freundlichster Weise entsprochen. Morgen tritt die gefeierte Sängerin nochmals als „Valentine“ in den „Hugenotten“ auf, im Verein mit Hrn. Dr. Krückl als „Nevers“ und Hrn. Rigter vom Stettiner Stadt⸗Theater als „Raoul“. Gleichzeitig verabschiedet sich Frl. Frank in der morgigen Vorstellung als „Königin“ vom Berliner Publikum. Die hier so beliebt gewordene Künstlerin be⸗ sich von hier nach Prag an das Königlich deutsche Landes⸗
heater.
Belle⸗Alliance⸗Theater. Zum Schluß der Sommer⸗ jaison findet morgen die letzte Extravorstellung von „Der liebe Onkel“ und „Mädchen⸗Illusionen“ statt. Im Sommergarten treten die beliebten Wiener Duettisten, Herren Schmutz und Katzer, zum letzten Male vereint auf.
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. 8 Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), (1216)
sowie die Winterfahrpläne für die Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen Bromberg und Elberfeld.
Berlin:
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No. 215.
Erste Beilage eiger und Königlich Preußischen
Berlin, Montag,
den 14. September
2— ssInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Konigf.) Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentscheu Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Stants-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 1 v=ven, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
M u. s. w. von öffentlichen Papieren.
effentlicher Anzeiger.
.Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 11“
6. Verschiedene Bekanntmachangen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
In der Börsen- beilage. F
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haafenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
Annonten⸗Burenux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [27546] Steckbrief.
Der unten signalisirte Kellner Max Richter aus Rochlitz in Sachsen, welcher hier wegen Diebstahls sich in Untersuchungshaft befunden hat, ist heute Morgen 3 6 und 7 Uhr aus hiesigem Gefängnisse ent⸗ wichen.
Die Königliche Polizeidirektion und die Königliche Landgendarmerie wird requirirt, den Richter thun⸗ lichst ermitteln und eventuell festnehmen und in das hiesige Gefängniß wieder abliefern zu wollen.
Celle, den 11. September 1885.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. 8 Kistner.
Signalement. Alter 17 Jahre (7. Mai 1868), Größe 1,64 m, Statur schwach, Haare blond, Stirn frei, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase, Mund gewöhnlich, Zähne gesund, Bart rasirt, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, spricht deutsch, keine besondere Kennzeichen. Kleidungsstücke, welche der ꝛc. Richter am Leibe trägt: 1 schwarzer Filzhut, 1 blaues Jacket, 1 blaue Weste, 1 schwarze Hose, 1 Oberhemd, 1 Paar Stiefeletten, 1 P Hosen⸗ träger, 1 Shlips.
[27763] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der unterm 11. Juli 1885 in den Akten J. I a. 297. 85 hinter den Reisenden Ernst Wil⸗ helm Gustav Arndt, geboren am 22. Juni 1860 zu Helle, erlassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 9. September 1885.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
[27764] Oeffentliche Aufforderung.
Es wird ersucht, den Aufenthaltsort des Bohr⸗ meisters Wilhelm Freund, früher in Kochstedt, welcher in einer Strafsache als Zeuge vernommen werden soll, zu den Akten C. 25/85 anzuzeigen.
Egeln, den 25. August 1885.
Königliches Amtsgericht, Abth. I.
[27584] Bekanntmachung. Durch rechtskräftig gewordenes Urtheil der I. Straf⸗ kammer hiesigen Landgerichts vom 4. Juli 1884 sind: 1) der Schuhmacher Albert Friedrich Wilhelm Dittmer, geboren am 28. Januar 1860 zu Greifswald, zuletzt zu Neu⸗Tellin wohnhaft, der Knecht Wilhelm Carl Friedrich Rahs, ge⸗ boren am 26. August 1859 zu Wüstgrabow, da⸗ selbst zuletzt wohnhaft,
3) der Knecht August Friedrich Wilbelm Cosenow, geboren am 17. April 1861 zu Golchen, zuletzt in Reinberg, Kreis Demmin, wohnhaft,
4) Carl Johann Friedrich Hacker, geboren am 19. Februar 1861 zu Müssentin, zuletzt daselbst wohnhaft,
5) der Knecht Carl Friedrich Wilhelm Wollert, geboren am 30. September 1861 zu Sophien⸗ hof, zuletzt wohnhaft in Hohenbüssow,
wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von je 150 ℳ, im Nichtbeitreibungsfalle zu einer Gefängnißstrafe von je 1 Monat verurtheilt worden. Der Aufenthalt dieser Personen ist hier unbekannt. Es wird um Nachricht über den Aufenthalt ersucht. Greifswald, den 6. September 1885. Der Erste Staatsanwalt.
ETubhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
2077 „v 127795]1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Niederbarnim⸗ schen Kreise Band 61 Nr. 2806 auf den Namen des Bauunternehmers Hermann Brennicke einge⸗ tragene, in der Lübeckerstraße belegene Grundstück am 20. November 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 40, versteigert werden.
„Das Grundstück ist mit 3,51 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 7 a 44 qm zur Grundsteuer, mit einem Nutzungswerth zur Gebäudesteuer noch nicht eradgß Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ Fricgen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer Nr. 41, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Peingften Gebots nicht berücksichtigt werden und bei
rtheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten
Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ ahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 20. November 1885, Mittags 1 Uhr,
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an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof part., Zimmer 40 verkündet werden.
Berlin, den 26. August 1885.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 52. [27806]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Maler Sadler und Frau, geb. Bartels, gehörigen Grundstücks Nr. 1751 an der Fritz⸗Reuter⸗ straße hieselbst mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 18. November 1885, Vormittags 11 Uhr, 8 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 9. Dezember 1885,., Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 3. Novem⸗ ber an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Referendar Reim⸗ kasten hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird.
Schwerin, den 11. September 1885. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber:
(L. S.) F. Meyer, A⸗G.Sekr.
[27805]
Im Zwangsversteigerungsverfahren über das der Erbpächterin Michelmann bisher gehörige Erbpacht⸗ gehöft Wüsthof zu Dammerstorf ist zur Erklärung über den auf der Gerichteschreiberei niedergelegten Theilungsplan, zur Abnahme der ebenfalls dort nieder⸗ gelegten Rechnung des Sequesters und zur Vornahme der Vertheilung Termin auf
Freitag, den 25. September 1885, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.
Sülze, am 12. September 1885.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Anlnetsgericht.
[27556]
In Sachen, betreffend die Zwangsvollstreckung in die dem Ziegeleibesitzer Christian Lembke zu Lembkenhof bei Wismar zugeschriebenen, vor dem Lübschenthore auf dem kleinen Stadtfelde in Wis⸗ mar unter Nr. 726 belegenen zwei Morgen Ackers ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung ein Termin auf
Mittwoch, den 30. September 1882
Bormittags 11 ½ Uhr,
im Amtsgerichtszebäude, Zimmer Nr. 8, anberaumt, zu welchem Termine alle betheiligten Gläubiger und der Schuldner hierdurch vorgeladen werden.
Der Theilungsplan und die Abrechnung des Se⸗ questers nebst Belägen werden vom 20. September 1885 ab auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten ausliegen.
Wismar, 10. September 1885.
Großherzogliches Amtsgerichts. Beglaubigt: H. Fischer, Act.⸗Geh.
[27800] Aufgebot.
Die Frau Marie Priedcke aus Gr. Roge hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden, angeblich durch Brand verlorenen Einlagebuchs Nr. 2061 des hiesigen Vorschußvereins zum Bestande von 14 ℳ 61 ₰ beantragt.
Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf den 29. Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Teterow, den 11. September 1885.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Ahrens, int. Gerichtsschreiber
1
wird aufgefordert,
(L. 8.)
hht..
Auf den Antrag der Frau Charlotte Knucherti, geb. Goehrtz, zu Bromberg, als Benefizialerbin ihres am 24. Mai 1885 zu Letzkau verstorbenen Sohnes, des Hofbesitzers Richard Oscar Kucherti, werden sämmtliche Gläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des Richard Oscar Kuchertischen Nachlasses aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
am 14. November 1885, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 42,
ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls Diejenigen, welche ihre Aasprüche nicht anmelden, ihre Ansprüche gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗
[27807]
schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Die Einsicht des beim hiesigen Amtsgericht IV. niedergelegten Nachlaßverzeichnisses ist Jedermann gestattet.
Danzig, den 8. September 1885.
Königliches Amtsgericht XI.
9 12780520% Bekanntmachung. — In dem Aufgebotsverfahren über die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 14. April 1885 in Lauban verstorbenen Schuhmachermeisters Wilhelm Weigt von dort hat die Antragstellerin ihren Aufgebotsantrag zurückgenommen und ist da⸗ durch das Verfahren beendet. Lauban, den 10. September 18835. Königliches Amtsgericht. 8
Nr. 7340. Das Gr. Amtsgericht dahier hat unterm Heutigen beschlossen. [27811] Walburga Häußler von Ilmspan hat der dies⸗ seitigen Aufforderung vom 25. August v. J Nr. 7393 keine Folge geleistet. Dieselbe wird deshalb für verschollen erklärt und ihr Vermögen dem Gr. Fiskus, vertreten durch Gr. Generalstaatskasse, in fürsorg⸗ lichen Besitz gegeben. Tauberbischofsheim, 3. September 1885. 1A1.A“X“ 7* Amtsgerichts. Lederle.
[27816] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Albrecht zu Neukalen klagt gegen den Lehrer Dörwald, früher zu Neukalen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Zahlung für gelieferte Waaren und gleichzeitig aus gleichem Rechtsgrunde als Cessionar des Kaufmanns Bragenheim zu Neu⸗ kalen, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 69 ℳ 16 ₰ und 38 ℳ 55 ₰ zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Neukalen auf
Mittwoch, den 25. November 1885, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neukalen, den 9. September 1885.
Grage, Gerichtsaktuar,
Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗
Schwerinschen Amtsgerichts. [27817] Oeffentliche Zustellung.
Die Dorothen Müller, Putzmacherin, Ehefrau des Leinenwebers Jacob Schmidt zu Püttlingen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leibl, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann Jacob Schmidt, Leineweber, zu Püttlingen wohnend, auf Auflösung der Güter⸗ gemeinschaft, mit dem Antrage: die zwischen Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären, dieselben zur Auseinandersetzung und Liquidation vor Notar zu verweisen und diesen zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Saar⸗ brücken auf den 12. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 10. September 1885.
Koster, b
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
7579 . [275721 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 7857. Gertrud Armbruster von Schenkenzell, vertreten durch Willibald Bühler von Bergtell, klagt gegen Bierbrauer Mathias Hauer von Bergzell, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus außerehelichem Beischlafe auf Leistung des vereinbarten Ernährungs⸗ beitrages für die beiden Kinder der Klägerin, Namens Ullrich und Maria Armbruster, für die 3 Jahre 1882/83, 1883/84, 1884/85 mit dem Antrage auf Erlassung eines für vorläufig vollstreckbar zu erklä⸗ renden Urtheils zur Zahlung von 175 ℳ 29 ₰ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Wolfach auf Dienstag, den 27. Oktober 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Wolfach, den 2. September 1885. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgeriches.
J. V.: Doll.
[271611
Durch einen vor dem Königlichen Notar Klebar zu Mayen am 24. August 1885 zwischen Adolt Hanau, Kaufmann, in Saarlouis wohnend, und Sephorah Löb, ohne Geschäft, zu Mayen wohnend, errichteten Ehevertrage, wovon heute ein beglaubigter Auszug im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst angeheftet und in die dazu bestimte Tabelle eingetragen worden ist, haben Kontrahenten Folgendes
bestimmt: Betreffende Stelle: Artikel eins.
Unter den künftigen Ehegatten soll nur eine Gemeinschast der E6. stattfinden, wie solches durch die Artikel 1498 und 1499 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuches bestimmt ist.
Für die Richtigkeit dieses Auszuges:
Saarlonis, den 4. September 1885.
(L. S.) Drecksträter,
1Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Amtsgerichts.
[27574] Klage⸗Anszug. Die Gertrud, geb. Lothmann, Ebefrau des Klein⸗ händlers Eduard Krönchen, zu Merken wohnhaft, zum Armenrechte belassen, vertreten durch Rechts⸗ anwal: Thiffen, klagt gegen des Kleinhändler Eduard Krönchen zu Merken mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen Parteien beftehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, Götertrennung aus⸗ sprechen, Partsien behufs Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor Notor verweisen und die Kosten dem Verklagten zur Last legen.“ Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Eivik⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Freitag, den 27. November 1885, Vormittags 9 Uhr. Aachen, den 5. Seprember 1885. v““ Gerichtsschreiber des Königlichemn Landgerichts.
[27575]
In der Straffache gegen den Ferdinand Emil Albert Gosemann aus Müllrose, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da der Angazschuldigte Gofe⸗ mann des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325 — 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche beßndliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegk.
Hannover, den 3. September 1885.
Königliches Landgericht, Ferten⸗Strafkammer II a. Coing. Lindenberg. Sabarth. [27576] Beschluß.
Auf den Antrag des Großherzoglichen Gerichts der Großherzoglichen hessischen (25) Division zu Darm⸗ stadt wird die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des der Fahnenflucht verdächtigen, am 19. November 1865 zu Gransee ge⸗ borenen Garde⸗Dragoners Carl Schmidt der Leib⸗ Escadron des ersten Großherzoglichen heffischen Dra⸗ goner⸗Regiments (Garde⸗Dragoner⸗Regiments) in Gemäßheit der §§. 325, 326, 333 der Strafprozeß⸗ Ordnung für das Deutsche Reich und des §. 246 der Militär⸗Strafgerichts⸗ Ordnung bis zum Betrage von 3000 ℳ beschlossen.
Gransee, den 28. August 1885.
Königliches Amtsgericht.
[27555] Bekanntmachung. In der Liste der bei dem Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalte ist der Name des verstorbenen Rechts⸗ anwalts Justizrath Goecking gelöscht. “ Halle (Saale), den 10. September 1885. Königliches Landgericht.
[27554]
Nr. 8450. Rechtsanwalt Schlesinger ist mit dem Wohnsitze Karlsruhe in die Anwaltsliste eingetragen worden.
Karlsruhe, den 9. September 1885.
Gcobßherzoglich Badisches Landgericht. Nicolai.
(2758] Bekanntmachung. Nr. 12 801. In die Liste der bei dem Großb. Landgerichte Mannheim eingetragenen Rechtsanwälte
wurde eingetragen: Hachenburg
Herr Rechtsanwalt Mannheim, was gemäß §. 20 der Rechtsanwaltsordnung hiermit bekannt gemacht wird. 1 Mannheim, den 10. September 1885. Gr. Landgericht. 8 Bassermann.
Dr.
[27792]
In Gemäßheit des §. 20 der Rechtsanwalts⸗ Ordnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Rechtsanwalt Georz Kullmann, hierselbst wohnhaft, in die Liste der bei dem Königlichen Landgerichte dahier zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden ist.
Wiesbaden, den 10. September 1885.
Königliches Landgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [27776] Fichten⸗Langnutzholz⸗Verkauf in der Oberförsterei Andreasberg (Reg.⸗Bez. Hildesheim, Kreis Zellerfeld) aus dem Einschlage des Wirthschaftsjahres vom 1. Oktober 1885/6. 8 In dem genannten Wirthschaftsjahre kommen ca. 3000 fm Fichten⸗Bauhölzer zum Einschlage, welche zum Theil von besonderer Stärke und ausgezeichneter Qualität sind. Das Holz wird während der Mo⸗ nate März bis Oktobez k. J. an drei bis vier, in Zwischenräumen von 6 bis 8 Wochen stattfindende Terminen meistbictend versteigert werden. Eat fernung der Lagecstellen des Holzes von der nächsten Bahnstation 2 bis 7 km. 8 Der Oberförster. Schede.
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