1885 / 218 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Sep 1885 18:00:01 GMT) scan diff

2 22* 2 Zanitätswesen und Quarantänewesen.

Griechenland. Die Königlich griechische Regierung hat gegen die Provenienzien aus ganz Italien mit Ausnahme Siziliens eine elftägi gle Quarantäne angeordnet. Die Provenienzen aus Triest sind zur Stunde noch frei

Berlin, 17. September 1885.

Publikationen aus den Königlich preußischen Staatsarchiven.

24. Band. Veranlaßt und unterstützt durch die Königliche Archiv⸗ Verwaltung. Leipzig. Verlag von S. Hirzel. Preußen und die katholische Kirche seit 1640. Nach den Akten des Ge⸗ heimen Staatsarchives von Max Lehmann. Fünfter Theil. 1 Von 1775 bis 1786. 1885. 708 S. gr. 80.

(Schluß.)

Das Verhältniß des Königs zu Pius VI. muß als ein für die Entwickelung der kotbolischen Kirche in Preußen ersprießliches an⸗ gesehen werden. Der Körig behauptet auf der breiten Basis der religiösen Duldung mit Energie sein Souveränetätsrecht, wie die bier abgedruckten Urkunden zur Gerüge beweisen, und der Papst ist crleuchtet genug, um einzuseben, daß die k tholische Kirche an dem vrotestantischen Könige eine Stütze habe, als daß er sich ihm nicht mehr als sonst zu geschehen pflegte, nachgiebig zeigen sollte. Manches Beispiel läßt sich aus der vorliegenden Publikation zum Beleg für diese Thatsache anführen. 8

Die Verhandlungen wegen Anerkennung der preußischen Königs⸗ würde durch den apostolischen Stuhl reichen weit zurück. Die Kurie gab bekanntlich den Königen von Preußen nur den Titel: „Marchese di Brandeburgo.“ König Friedrich I. hatte die Imputation, „als sollte er dem Pavpst seine Königliche Dignität notificiret haben,“ stolz zurückgewiesen (Bd. I. Nr. 352), und Clemens XI. protestirte 1701 in einem besonderen Breve förmlich gegen die preußische Königs⸗ würde. Benedict XIV., welcher in einer bald nach der Wabl Karls VII. mit Bezug auf dieselbe an das Kardinals⸗ konsistorium gehaltenen Rede den König Narchio Branden- burgensis“ genannt hatte, gab dadurch zu Erörterungen Seitens der preußischen Komitialgesandtschaft zu Frankfurt g. M. gegen den päpstlichen Nuntius Doria Veranlassung, welche eine Erklärung des Parstes zur Folge hatten, des Inhalts, „daß der Konzipient der saglichen Rede die Titulatur nach der gangharen Etiquerte gewählt habe; .. er, der Pepst, würde aber dafür Sorge tragen, daß dies für die Folge nicht wieder geschehen solle“; der Nuntius bemerkte, daß die Könige von Ergland und Dänemark ganz in demselben Fall seien, sich aber darum nicht kümmern, und weil die protestantischen Fürsten niemals ihre Thronbesteigung zu Rom notifizirten, so könne der Parst der Etiquette gemäß sie nur in der Würde anerkennen, welche sie vor der Reformation behauptet hätten (Bd. II. Nr. 194). Benedict legte dann auch in mehreren 1748 an den Fürstbischof Schaffgotsch gerichteten Briefen Friedrich dem Großen den Königlichen Titel bei (Bd. III, Nr. 303) und noch kurz vor seinem Tode, in dem Breve vom 15. April 1758, gebraucht er die volle Titulatur „Regia Ma- jestas Borussiae“ (Bd. IV, Nr. 25). Die Frage kommt erst wieder aufs Tapet unter Clemers XIV., bei Gelegenheit des behufs Ver⸗ minderung der katholischen Feiertage in Schlesien und den übrigen preußischen Landen zu erlassenden Breve (Bd. IV, Nr. 365). Die preußische Regierung beanspruchte die Beilegung des Königlichen Titels in diesem Breve, gestützt auf den Präzedenzfall von Bene⸗ diect XIV. aber trotz zweijähriger Verhandlungen über diesen Punkt kam die Sache nicht zu Stande. Der Papst erklärte „mit Thränen in den Augen“, daß er sich zu einer förmlichen Anerkennung des Königstitels nicht verstehen könnte, ohne die bei der Kurie herge⸗ brachten Grundsätze über den Haufen zu werfen (Bd. IV, Nr. 430). In dem vom 24. Juni 1772 datirten Breve heißt der König: „supremus Borussiae dominator“ (Bd. IV, Nr. 440). Drei Jahre sväter nahmen die Minister Finckenstein und Hertzberg den Gegen⸗ stand wieder auf. In einem Ministerialerlaß an den preußischen Agenten Ciofani vom 28. Oktober 1775 (Bd V, Nr. 100), dessen Hauptgegenstand die Durchsetzung eines Breve für die Verminde⸗ rung der katholischen Feiertage in Westpreußen war, heißt es am Schluß: „Wenn Ihr bhei dieser Gelegenheit es dahin bringen könn tet, daß der gegenwärtige Papst (Pius VI.), vielleicht vorurtheilsfreier als sein Vorgänger (Clemens XIV.), Mir*) in aller Form in seine m Breve den Titel des „Königs von Preußen“ gäbe, so wäre das um so besser; Ich würde es Euch danken und die Interessen der Katholicität in Meinen Staaten würden sich dabei nicht schlecht befinden.“ Ciofani konnte jedoch auch dieses Breve von der römischen Etiquette zunächst nur den Titel „supremus Borussiae dominator“ durchsetzen (Bericht vom 3. April 1776, Nr. 169). Er versicherte, die Angelegenheit bei jeder schicklichen Gelegenheit unausgesetzt weiter betreiben zu wollen. Im Dezember 1776 wurde der Marquis Abbé von Antici mit dem Charakter eines „Geheimen Raths⸗ neben Ciofani bei der Kurie be⸗ glaubigt (Nr. 237, 238). Der König wollte durch einen Mann von Rang und Verbindungen den Sollicitationen bei der Kurie einen größeren Nachdruck geben. Offenbar lag dabei die Absicht im Hinter⸗ grunde, eine ständige diplomatische Vertretung bei der Kurie herzu⸗ stellen, und der Marquis sollte sein Ansehen als eines preußischen Ministers auf der Anerkennung der preußischen Königswürde Seitens des apostolischen Stuhls aufbauen. Seine Bemühungen scheiterten, und am 18. Februar 1778 reichte er seine Beglaubigung zurück (Nr. 336). Am 11. März 1780 stellte der Koadjutor von Kulm, Graf von Hohenzollern, dem Könige die Zweckmäßigkeit der Errichtung einer Nuntiatur in Westvreußen vor. Der König antwortete unter dem 18. März: „Was den apostolischen Nuntius betrifft, so stößt er auf zu viele Schwierigkeiten; die hartnäckige Weigerung des römischen Hofes, die Königliche Würde Meines Hauses anzuerkennen, ist davon nicht die kleinste“ (Nr. 453). Der Etats⸗Minister von Hertzberg hatte dann unter dem 9. April 1782 auf eigene Hand durch den preußischen Gesandten Riedesel in Wien gelegentlich der Anwesen⸗ heit des Papstes daselbst bei diesem einen Versuch zu Gunsten der Anerkennung des Königstitels machen lassen und theilt das Resultat derselben am 28. April dem Könige mit: „Der Papst habe sehr ze⸗ neigt geschienen und versprochen, die Angelegenheit nach seiner Rückkehr mit dem Kardinalkollegium zu arrangiren“ Der König antwortet dem Minister Tags darauf: „Ihr wißt, daß Ich Mich um Ceremoniel und Spitzfindigkeiten sehr wenig kümmere. Ob der römische Hof den preußischen Königstitel anerkennt oder nicht, ist Mir gleich viel. Wir werden darum nicht weniger dieses Königreich behalten... Das ist Alles was Ich Euch auf Euren Brief antworten kann. Weit mehr interessirt Uns jetzt die Frage, wie Rußland von seinem Vorurtheil für den Kaiser zu bekehren sei“ u. s. w. (Nr. 639). Den⸗ noch hatte Hertzberg die Genugthuung, daß in einer Denkschrift der Kurie für den Agenten Ciofani (Rom, 16. November 1782, Nr. 679) dem Könige der Titel „Maestà Prussiana“ beigelegt wurde (vergl. Nr. 685). Aber noch mahnte Ciofani (15. Februar 1783, Nr. 695) davon ab, „gleich eine förmliche Verhandlung über diesen Titel ein⸗ zuleiten“. Auch der Koadjutor von Kulm war, wie er am 13. Mai 1783 (Nr. 714) an Hertzberg schreibt, bereits vor drei Jahren mit dem päpstlichen Nuntius Garampi in Wien „par ordre du roi“ wegen der Dignitätsfrage in Correspondenz ge⸗ treten, war aber auf Widerstand gestoßen; bei Gelegen⸗ heit der Königlichen Deklaration vom 30. Oktober 1782, daß, so lange der Klerus treu bleibe, keine Säkularisation geschehen werde (Nr. 677), hätte er die Sache wieder in Anregung gebracht, sich in Lob über den König als Beschützer der katholischen Religion ergangen

) Die Ministererlasse wurden im Namen des Königs aus⸗ fefertigt

für

teres in richtiger

und bezüglich der Anerkennung „un acte authentique et ad hoc“ verlangt (Brief an Garampi vom 28. April 1783, Nr. 709). Er erwähnt, daß gleichzeitig Ciofani sich alle Mühe gegeben, in den Ausfertigungen der Kurie die Titulator „Maestä Reale“ zu erwirken, daß aber die Sache damit nicht erledigt sei, weil in diesen Schrift⸗ stücken der 22. in der dritten Person oder ein Kardinal für ihn spreche; es bedürfe eines Erlasses, in welchem der Past selbst spreche und den er gezeichnet habe, und ein solches „ad hoc- müsse man ab⸗ warten. Er bittet Hertzberg um seinen guten Rath. Der Minister antwortet ihm unter Mittheilung der im Obigen erwähnten Correspon⸗ denz mit Riedesel und dem König; er wolle daraus ersehen, wie er, Herzberg, vom Könige abgetrumpft sei („-rembarré*): „Seitdem habe ich diese Sache ruhen lassen und werde sie unter der gegenwärtigen Regierung ohne einen besonderen Befehl nicht wieder aufnehmen“ (23. Mai 1783 Nr. 717; vergl. auch Nr. 685), Herzberg an den Ge⸗ heimen Archivar Dohm: „Die kleine Partikulierunterhandlung, die ich durch den Herrn von Riedesel mit dem Papst wegen Erkennung der Königlich preußischen Königswürde geführet und die der König mit Verachtung abgewiesen“. Am 18. Mai 1784 endlich übersendet der Koadjutor dem Minister einen an ihn, den Grafen von Hohen⸗ zollern, gerichteten päpstlichen Brief, welcher die Aufnahme von Preußen in das Collegium Germanicum zu Rom accordirt und dem Könige für die Protektion der Katholiken dankt. Die Titulatur in diesem Briefe lautet: „invictus Borussoruam rex“; der Pavpst spricht in der ersten Person, und das Schreiben trägt auch sonst die Merkmale eines Brerve, wie es denn auch von dem päpstlichen Sekretär (Nardini) gezeichnet ist. Der Koadjutor scheint durch dieses Breve die Anerkennung des preußischen Königstitels für genügend verbrieft zu erachten (Nr. 777 und 796). Ein förmlicher Akt der Anerkennung ist bei Lebzeiten des Königs nicht erfolgt. Es ist interessant, aus der Correspondenz des Grafen ron Hohenzollern dessen großen Antheil an der Förderung dieser An⸗ gelegenheit zu ersehen. 8

Die Anstrengungen des Könies für die Hebung des kotholischen Schulwesens, zumal in Schlesien und Westpreußen, werden durch eine große Zahl von Aktenstücken ins rechte Licht gesetzt. Der Etats⸗ Minister Hoym soll für eine bessere Erziehung der jungen Edelleute in Schlesien sorgen! (Nr. 684) Neben seinen Ministern bediente er sich bier mit richtigem Takt als hervorragenden Fachmannes des Abts Felbiger zu Sagan, welcher dann nach preußischem Muster in Wien das österreichische Schulwesen einrichtete. Der König war zur Zeit der einzige Monarch in Europa, welcher mit klarem Blick die Mängel der bestehenden Schuleinrichtungen überschaute und zugleich die Mittel zur Abbilfe erkannte und energisch zur Ausführung brachte 1

Der Fall du Val⸗Pyrau verdient schließlich die besondere Be⸗ achtung des Lesers. Es handelt sich hier nicht sowohl um eine Niederlage, welche die Menschenkenntniß des Königs erlitt, als viel⸗ mehr um die Durchsetzung einer Bischofswahl „per saltum“ und gegen die Vorschriften des kanonischen Rechts, dann um die Geltend⸗ machung des landesherrlichen Diözesanrechts gegen die Kurie durch Errichtung eines Generalvikariats für des Köͤnigs rheinisch⸗west⸗ fälische Provinzen, über welche Kurköln und Münster das Diözesan⸗ recht ausübten eine Angelegenheit, die bis zum Tode des Königs ihre Erledigung nicht gefunden hat. Der Abbé du Val⸗Pyrau aus Frankfurt a. M. war dem Könige zuerst im November 1777 durch den Prinzen von Hessen⸗Darmstadt für eine katholische Präbende bei den Halberstädtischen oder Magdeburgischen Kollegiatstiftern wegen seiner guten Qualitäten und als ein meritirter Gelehrter empfohlen worden, hatte sich auch zuerst selbst mit einem desfallsigen Gesuch unter Einsendung von ihm verfaßter Schriften an den König gewendet (Nr. 312). Etwa drei Jahre später (24. Juni 1780) erhält der Agent Ciofani in Rom den Befehl, für den Abbé du Val bei der Kurie ein Bisthum in partibus infidelium zu sollicitiren. „Es hält sich hier der Abbé Heinrich Franz August du Val⸗Pyrau auf, Priester und Doctor der Sorbonne, von gutem Adel. Er scheint seiner Religion sehr zugethan zu sein, und zeichnet sich durch Reinheit der Sitten und durch seinen Charakter aus. Ich möchte ihm gern nützlich sein und gleichzeitig von seinen guten Eigenschaften Nutzen ziehen. Ihr müßt den römischen Hof ersuchen. diesem Abt ein Titularbisthum in partibus infidelium zu akkordiren, damit er in Breslau oder Kulm geweiht werden könne, und so im Stande sei, Meinen Zwecken zu dienen und die Arbeit mit den Bischöfen in den katholischen Diözesen Meiner Staaten zu theilen,“ heißt es in dem Königlichen Erlaß, zu welchem du Val selbst den Entwurf geliefert (Nr. 485). Aktenstücke über die Zwischenzeit liegen nicht vor. Der Papst war geneigt, auf den Wunsch des Königs einzugehen, eine Deferenz, die um so höher anzuschlagen ist, als das Systen der Kurie vorschrieb, den Titel eines Bischofs in partibus nur designirten Weihbischöfen oder Koadjutoren zu konferiren (Nr. 491 und 520): der Abbé du Val war nur ein einfacher Priester. Aber der Procéz⸗ verbal, mit dessen Formation der Koadjutor von Kulm betraut wurde, und die zu dessen Behuf bei dem Erzbischof von Paris und dem Weihbischof von Lüttich, Grafen von Arberg, angestellten Skrutinien, sowie die dem Papst von allen Seiten zugegangenen Informationen ergaben, daß der Abbé du Val⸗Pyrau weder Priester noch Doktor der Sorbonne, sondern Mönch und Lizentiat, außerdem aber ein „Uebelthäter“ (malheureux) und selbst des Diebstahls bezichtigt war (Nr. 534 und 564). Nichtsdestoweniger bestand der König auf seinem Verlangen (Nr. 567 und 568), suchte auch den Kandidaten dem Papste durch eine Mission nach München, wo Letzterer zur Zeit verweilte, genehm zu machen (April 1782 Nr. 634 und 640). Du Val sollte sein eigenes Interesse wahrnehmen und den Papst wegen des für die westfälischen Unterthanen des Königs zu errichtenden opostolischen Vikariats sondiren. Der Papst machte die Genehmi⸗ guag des Vikariats von der Zustimmung des Erzbischofs von Köln abhängig (Nr. 645). Für dieses Vikariat, welches einstweilen noch schwebte, wurde nun der Abbé du Val vom Könige empfohlen (Nr. 687). Aber die Kurie behauptete nunmehr in einer Denkschrift für Ciofani (vom 16. November 1782 Nr. 679) das unbestrittene Diözesanrecht des Erzbischofs von Köln über die katholischen Unter⸗ thanen des Königs in den westfälischen Staaten und stellte Letzterem anheim, entweder einen Vikar zu ernennen, der aber von dem Erz⸗ bischof von Köln abhängig sein müßte, oder wenn der König durch⸗ aus einen unabhängigen Vikar haben wollte, so würde der Papst cinen solchen aus eigener Macht ernennen; welchen Weg der König aber auch einschlüge, dem Abbé du Val⸗Pyrau würde wegen der zu schweren, seiner Person anhaftenden Mängel das Vikariat in keinem Falle übertragen werden können. Auf den diesfälligen Immediatbericht des Auswärtigen Departements (vom 2. Januar 1783) verfügte der König am Rande: „Man muß mit ihm (dem Papst) vernünftig reden und ihm ganz fein anzuhören geben, daß er Mich reizen würde, das Bei⸗ spiel des Kaisers nachzuahmen, wenn er Mir wegen Meiner wohl⸗ erworbenen Rechte Chikanen machen wollte⸗ (Nr. 687). Das General⸗ vikariat war bisher mit der Person des Abbé identifizirt worden. Auf einen Immediatbericht Hertzbergs vom 10. Januar, welcher nebenbei die Ausdehnung des Vikariats auf die Herzogthümer Magde⸗ burg und Halberstadt empfahl (Nr. 688), lenkte der König ein: unter dem 11. Januar erging ein Kabinetsbefehl an Hertzberg, die Affaire des Vikariats auf Grund eines vom Auswärtigen Departement für die Kurie ausgearbeiteten Mémoires (Nr. 689) noch vor dem Tode des Erzbischofs von Köln zu Ende zu führen, da dessen Nachfolger sein Koadjutor Maximilian, der Bruder des Kaisers, sein wuͤrde; du Val⸗Pyrau wird aufgegeben (Nr. 690): letz⸗ Erkenntniß der Sachlage; denn der Koadjutor von Kulm schreibt am 13. Mai an Hertzberg, daß nach seiner Ansicht dem Papste mehr an der Entfernung du Vals von der fraglichen Stelle als an der Vertheidigung der Rechte des Kurfürsten von Köln gelegen sei (Nr. 714). Die unausgesetzten Bemühungen Ciofani'’s für den Abbé hatten indessen so viel ausgerichtet, daß ihn der Papst von der Apostasie, deren er sich schuldig gemacht, absolvirte und ihm die Säkularisation (den Eintritt in den weltgeistlichen Stand) accor⸗ dirte aus besonderer Rücksicht auf seinen hohen Protektor, aber der bischöflichen Dignität hatte der Kandidat für alle Zeit unwürdig gemacht. Die Affaire des Vikariats stand ungünstig

(Bericht Ciofani's vom 2. August Nr. richtet das Auswärtige Departement am 30. September dem Könige, daß der Papst trotz der Schwierigkeit wegen des Kurfürsten von Köln nicht abgeneigt sei, auf den Vorschlag des Königs einen General⸗Vikar für Westfalen zu ernennen, einzug⸗hen nur protestire er unablässig gegen den Abbé du Val⸗Pyrau (Nr. 746) Eine in Folge dessen an die Regierungs⸗Präsidenten zu Magdeburz Halberstadt und Kleve und den Kammer⸗Präsidenten zu Klere gerichtete ministerielle Anfrage, ob in den dortigen Provinzen ein Geistlicher nachweisbar sei, der sich für die „Funktion eines viearü generalis apostolici über die katholischen Einwohner und Unterthanen der Provinzien zwischen der Elbe und dem Rhein“ eigne, wurde von fämmtlichen Befragten mit Nein beantwortet (Nr. 770). Eine Revanche für du Val⸗Pvrau! Nachdem dann noch Ciofani unter dem 31. Dezember 1783 berichtet, daß der Papst mit Rücksicht auf einen Inzidenzfall (der Kaiser hatte die Separation der österreichischen An⸗ zheile polnischer Diözesen verlangt, welche der Papst von der Zustim⸗ mung der Kurie und der polnischen Bischöfe abhängig machte) kurz erklärt hatte, er könne bei dem Könige von Preußen keine Ausnahme tatuiren (Nr. 772), gerieth, so viel die mitgetheilten Aktenstückt ergeben, die Angelegenheit ins Stocken. Die Verhandlungen wegen du Val⸗Pyrau zjogen sich noch bis zum Mai 1784 hin und fanden ihren Abschluß dadurch, daß der Koadjutor von Kulm dem Minister v. Hertzberg erklärte, außer Stande zu sein, etwas für den Abbé zu thun (Nr. 796). Du Val⸗Pyrau war offenbar ein Intrigant, der hei dem Könige gleich anfangs ein günstiges Vorur⸗ -heil für sich zu Ewecken verstanden hatte; er bestach den König durch seine Kühnheit, Zähigkeit und Rücksichtslesigkeit (man vergleiche das Schreiben des Koadjutors von Kolm an ⸗den Prinzen von Preußen Nr. 527, den Brief Hertzbergs an den Abbs selbst Nr. 780 und auch den oben erwähnten Stellterschen Bericht Nr. 542). Gefürchtet von dem Minister Hertzberg (Nr. 780), ron dem Koadjutor treffend mit Schaffgorsch verglichen (Nr. 714), wußte er sich in der Gunst des Königs trotz aller Anfeindungen zu behaupten: müssen doch Finckenstein und Hertzberg in ihrem dem Ministerial⸗ Erlaß an Ciofani vom 10. Januar 1783 beigeschlossenen Mömoire für die Kurie seine „conduite irréprochable“ während eines mehr⸗ jährigen Aufenthaltes am Hofe Sr. Majestät besonders hervorheben (Nr. 689˙"„ während ihre Privatmeinung über den Abt eine ganz andere war (Nr. 634). In der Zeit von 1780 bis 1784 soll er beim Könise als Vorleser fungirt haben; weitere Nachrichten fehlen. Wir wollen freilich nicht vergessen, daß du Val⸗Pyrau wie Prades, mit welchem der König schlimme Erfahrungen machte,*) sich als fran⸗ zösische Abbées und Doktoren der Sorbonne präsentirten, Ei schaften, welche den König besonders anzogen; wir wollen e

das innige Verhältniß des Königs

728). Dagegen be⸗

zu dem Kardinalbisch Sinzendorf, an die merkwürdige Stellung zu dem Bischof von gotsch und an die feine Act, wie er dem Koadjutor von Kul Grafen von Hohenzollern, fortdauerad zugethan blieb, erinnern: es läßt sich nicht leugnen, daß der König den gebildeten Prälaten der katbolischen Kirche entschieden günstig gesinnt war.

Wir lassen es bei diesen Anführungen bewenden. Für die Beur⸗ theilung der Regierungsenergie und der Regierungskunst des Königs bieten diese Urkunden gewiß zahlreiche Beiträge, und seine Toleranz in kirchlichen Dingen wird hier über allen Zweifel erhoben.

Die Anordnung des Druckes ist klar und übersichtlich, die Aus⸗ stattung gut.

8 1“ 8 Der Polizei⸗Präsident von Berlin hat durch Polizeiver⸗ ordnung vom 15. d. M. das Aufblasen geschlachteter Thiere oder einzelner Theile derselben, sowohl mittelst des Mundes, als mittelst eines Blasebalges oder anderen Werkzeuges, ebenso die Einführung, das Feilbieten und 1 s thiere oder einzelner aufgeblasener Theile derselben verboten. Zuwider⸗ handlungen werden, soweit nicht nach allgemeinen Strafbestimmungen, insbesondere des §. 263 des Rei bs⸗Strafgesetzbuches, eine härtere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe von 5 bis zu 30 bestraft, an deren Stelle im Falle des Unvermögens eine entsprechende Haft⸗ strafe tritt. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1885 in Kraft. Madrid, 16. September. (W. T. B.) In Folge Nachlassens der Cholera sind hierselbst zwei Cholera⸗Hospitäler geschlossen worden; ein Theil der Geflüchteten ist wieder hierher zurückgekehrt.

Rom, 16. September. (W. T. B.) Gestern sind in den Preo⸗ vinzen Palermo 7 Erkrankungen und 3 Todesfälle, Parma 8 Erkran⸗ kungen und 6 Todesfälle und in Reggio Emilia je eine Erkrankung und ein Todesfall in Folge der Cholera vorgekommen.

Im Friedrich⸗Wilhelimstädtischen Theater vollzieht sich augenblicklich eine Reihe von Festlichkeiten, deren Mittelpunkt der Komponist so mancher beliebten Operette, Johann Strauß, ist, der persönlich erschien, um die dreihundertste Aufführung seines „Lustigen Krieges“, welche am Dienstag stattfand, die fünfzigste seiner „Nacht in Venedig“ und die vierhundertste der „Fledermaus“ persön⸗ lich zu dirigiren. Nachdem bereits am ersten Abend der Jubilar Gegenstand verschiedener Ovationen gewesen war, wurden dieselben be der gestrigen Aufführung der „Nacht in Venedig“ mit demselben Enthusiasmus fortgesetzt, und die zahlreichen Kränze sowie die Beifall⸗ bezeugungen für den auf offener Bühne erscheinenden Tondichter legten beredtes Zeugniß davon ab, wie hoch das Publikum die Bedeutung Strauß für die Operette und Tanzmusik zu schätzen weiß. Obgleich ja das abgeschmackte Libretto der gestern gegebenen Operette schadet, so werden doch diese Schattenseiten durch die reizenden Melodien, an denen sie reich ist, zur Genüge aufgewogen, und da der Text und die Handlung wenig zu denken giebt, so erfreut sich das Ohr um so lieber an der einschmeichelnden Musik und das Auge an der prächtigen Inscenirung, welche die Direktion dem Werke zu Theil werden ließ. Da die Ver⸗ stellung gestern Abend durch das Auftreten des beliebten Frl. Jenn⸗ Stubel als Anina, welche durch unzählige Blumenspenden ausgezeichnet wurde, einen eigenen Reiz erhielt, und Frl. Stein als Ciboletta, sowie die Herren Wellhoff, Szika und Steiner wie immer Vorzügliches leisteten, so gestaltete sich auch der gestrige Abend zu einem für den Komponisten und das Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theater äußerst glänzenden und ehrenvollen.

Die Stelzvögelsammlung unseres Zoologischen Gartens ist durch zwei mächtige und prachtvolle Exemplare des Jabiru oder Sattelstorchs vom Senegal (Mysteria senegalensis) vermehrt worden⸗ Dieser höchst seltene Vogel zeichnet sich durch seine schwarze, metallisch glänzende Färbung an Kopf, Hals, Oberflügeln, Schultern und Schwanz, sowie die blendend weiße Farbe der übrigen Federn, mehr noch aber durch seinen langen, starken, etwas nach oben gebogenen, schwarz, rott und gelb gefärbten Schnabel aus, auf welchem noch eine hochgelbe, breite Wachshaut wie ein Sattel ausgebreitet liegt. Er bildet eine der größten Zierden der Geflügelwelt unseres Zoologischen Gartens und erfreut das Auge des Beschauers durch seine Würde und Anmuth. Die beiden neuen Ankömmlinge tragen noch ihr Jugendkleid, ein an⸗ spruchsloses, bräunlich graues und schmutzig Gefieder

29 Vergle „Reichs⸗Anzeig

iche „Friedrich der Große nach Katt's Memoiren“ er“ 1884 Nr. 304.

Redacteur: Riedel. .“

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsnel.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

den Verkauf aufgeblasener Schlacht⸗

b

zum Deutschen Reich

218.

Berlin, Donnerstag, den 17. September

zeiger. 4 1885.

schaftli 1 Gre

Auf

gesetzes vom 6. Juli 1 das Reichs⸗Versicherungs

ligten C Bezirke

Deutsches Reich.

Fekonnimachnyugen, die Unfallversicherung betreffend.

Bekanntmachung,

end die Sitze derjenigen beru

enossen⸗

L“ fsg chen Schiedsgerichte, deren Bezirke über die 8g

nzen eines Bundesstaates hinau

ehen.

Vom 12. September 1885.

Grund des

entralbehörden die über die Grenzen

wie folgt:

§. 46 Absatz 3 des Unfallversicherungs⸗ 884 (Reichs⸗Gesetzblatt S

69) bestimmt

amt im Einvernehmen mit den bethei⸗ Sitze der Schiedsgerichte, deren eines Bundesstaates hinausgehen,

v.

Lfd. Nr. der

Bekanntm.

Sektion und

deren Sitz.

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Schiedsgerichts.

Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft.

.(Bonn.) (Klausthal.) (Halle a. S.) (München) Scteinbruchs⸗B „(Karlsruhe.) .(Saarbrücken.) . (Köln.) (Hamm.) (Halle a. S . (Hannover.) . (Stettin.)

Bonn. Klausthal. Halle a. S. München.

8—

erufsgenossenschaft.

Karlsruhe. Saarbrücken Köln. Hamm. Halle a. S. Hannover. Stettin.

Berufsgenossenschaft der Feinmechanik.

I. (Berlin.) IV. (Subl.) V. (Braunschweig.) I“ VII. (Nachen.) VIII. (Karlsruhe.) IX. (Stuttgart.)

Berlin. Suhl. Braunschweig. Iserlohn. M=cho

Aachen. Karlsruhe. Stuttgart.

Süddeutsche Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft.

III. (Stuttgart.) VI. (Mainz.)

Stuttgart. Mainz.

Südwestdeutsche Eisen⸗Berufsgenossenschaft.

(Ohne Sektionsbildung.)

1 Saarbrücken.

Rheinisch⸗Westfälische Hütten⸗ und Walzwerks⸗

ö“ IV. (Koblenz.)

Berufsgenossenschaft.

Koblenz.

Rheinisch⸗Westfälische Maschinenbau⸗ und Kleineisen⸗ industrie⸗Berufsgenossenschaft.

VI. (Köln.)

Köln.

Sächsisch⸗Thüringische Eisen⸗ und Stahl⸗Berufs genossenschaft.

(Ohne Sektionsbildung.)

1 Leipzig.

Nordwestliche Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft.

I. (Hannover.) III. (Bremen.) Seee V. (Kiel.)

Süddeutsche Edel⸗

II. (Stuttgart.) III. (Pforzheim.) IV. (Hanau.)

und Unede

Hannover.

Bremen.

Hamburg.

Kiel. lmetall⸗Berufsgenossenschaft. Stuttgart. Pforzheim

Hanau.

MNMordde e 4 2 5* 2sn Norddeutsche Edel⸗ und Unedelmeta [⸗Berufsgenossenschaft.

II. (Berlin.)

IV. (Erfurt.)

V. (Hannover.) VI. (Steht noch nicht

est.)

Berlin. Erfurt. Hannover.

Köln.

Berufsgenossenschaft der Musikinstrumenten⸗Industrie

I. (Leipzig.) II. (Berlin.) (Stuttgart.) Glas Z . (Perlbt) Düsseldorf.) (Saarbrücken.)

Beruf

Leipzig. Berlin. Stuttgart schaft. Dresden. Hannover. Düsseldorf. Saarbrücken.

Töpferei⸗Berufsgenossenschaft.

. (Dresden.) .(Magdeburg.) VI. (Rudolstadt.)

VII. (Mettlach, Kreis Merzig,

Reg.⸗Bez. Trier.) VIII. (Freiburg i. Br.)

IX. Hohenberg bei Rehau in

Oberfranken. IV. (Berlin.) VI. (Dresden.) VII. (Magdeburg.) VIII. (Lübeck.) IX. (Stade.) X. (Dortmund.) XI. (Köln.) XII. (Wiesbaden.) XIII. (Mannheim.) XIV. (München.)

Berlin. Bremen. Dresden. Magdeburg. Rudolstadt. Koblenz.

Nürnberg.

Ziegelei⸗Berufsgenossenschaft.

Berlin. Dresden. Magdeburg. Lübeck. Stade. Dortmund. Köln. Wiesbaden. Mannheim. München.

Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.

I. (Berlin.) III. (Hamburg.) IV. (Köln.) V. (Leipzig.) VI. (Mannheim.) VII. (Frankfurt a. M.) VIII. (Nürnberg.)

Berufsgenossenschaft der Gas⸗

V. (Magdeburg.) VI. (Frankfurt a. M.) VIII. (Karlsruhe.) IX. (Köln.) X. (Hannover.) XI. (Hamburg.

Berlin. Hamburg

Köln.

Leipzig. Mannheim. Frankfurt a. M. Nürnberg.

und Wasserwerke. Magdeburg. Frankfurt a. M. Mannheim. Köln.

Hangover.

Altona.

der

Nr. Bekanntm. v.

Lfd.

22.

Sektion

der v. ai 1885.

Nr. ekanntm.

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Schiedsgerichts.

B

12

(Blaubeuren.)

. (Viersen.) (Bielefeld.) (Hamburg.) „(Braunschweig.)

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II. (Hannover.) (Magdeburg.)

(Stuttgart.) „(Freiburg i. Br.)

.(Aachen.)

„(Stuttgart.) (Straßburg.) (Mainz.)

. (Köln.) .(Hagen.) (Hannover.) „(Halle a. S

Berlin.)

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(Berlin.) 7. (Hannover.) .(Kassel.) (Elberfeld.)

(Nürnberg.)

.(Berlin.)

. (Kassel.)

7. (Koblenz.) (Stuttgart.)

„(Berlin.)

. (Hamburg.) (Bremen.) 1 (Magdeburg.) . (Gotha.)

. (Köln.)

18

(Straßburg i. E.)

Leinen⸗Berufsgenossenschaft.

Stuttgart. Viersen. Bielefeld. Hamburg. Braunschweig.

Norddeutsche Textil⸗Berufsgenossenschaft.

Eisenach. Gera. Hannover. Magdeburg.

Süddeutsche Textil⸗Berufsgenossenschaft.

Stuttgart. Freiburg i. Br.

Rbheinisch⸗Westfälische Berufsgenossenschaft.

Hannover. nIo 5* Halle a. S.

Berlin.

Pavierverarbeitungs⸗Berufsgenossenschaft.

Berlin. Hannover. Kassel. Straßburg i. E. Nürnberg.

Lederindustrie⸗Berufsgenossenschaft.

Berlin. Kassel. Koblenz. Stuttgart.

Norddeutsche Holz⸗Berufsgenossenschaf

Berlin. Hamburg. 8 Bremen. Magdeburg. Gotha.

Köln.

Südwestdeutsche Holz⸗Berufsgenossenschaft.

(Stuttgart.)

Stuttgart.

Müllerei⸗Berufsgenossenschaft.

„(Berlin.) . (Stettin.) . (Hamburg.) . (Hannover.) „(Halberstadt. .(Köln.) (Frankfurt a. M (Mannheim. XIV. (Stuttgart.) XV. (Nürnberg.) XVI. (Weimar.) XVII. (Dresden.)

„(Berlin.) .(Stettin.) .(Magdeburg.) . (Hamburg.) . (Dresden.) .(Köln.)

CI. (Regensburg.)

.(Karlsruhe.) .(Stuttgart.) 7. (Nürnberg.) .(Berlin.) .(Magdeburg.) . (Leipzig.)

C. (Dortmund.)

.(Berlin.) . (Leipzig.) .(Frankfurt a. M.) 7. (Minden.) 7. (Mannheim.) Bekleidungsindustri 1b HI. 299 V. VI.

III. (Stettin.) VI. (Altona.)

») Sektionsbildung nicht vorgesehen. Absatz

Berlin. Stettin. Hamburg. Hannover. Halberstadt. Köln. Frankfurt a. M. Mannheim. Stuttgart. Nürnberg. Weimar.

. 88 . Dresden.

Nahrungsmittel⸗ Industrie⸗Berufsgenossenschaft*).

Berlin. Hannover. Köln. Dresden. JStuttgart. enschaft“*). Hannover. Halle a. S. Stuttgart.

Brennerei⸗Berufsgenossenschaft.

Berlin. Stettin. Magdeburg. Hamburg. Dresden. Köln. Regensburg.

Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft.

Karlsruhe. Stuttgart. Nürnberg. Berlin. Magdeburg. Leipzig.

Dortmund.

Taback⸗Berufsgenossenschaft †).

Berlin.

Leipzig. Frankfurt a. M. Minden. Mannheim.

e⸗Berufsgenossenschaft*)

Berlin. Hannover. Köln. Dresden. Stuttgart.

Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des Deutschen Reichs.

Stettin. Altona.

Auf Grund des §. 46

2 des Gesetzes sind 6 Schiedsgerichtsbezirke durch den Bundes⸗

rath gebildet worden. **) Sektionsbildung Absatz s rath gebildet worden.

†) Die Sektionssitze sind noch Spalte 2 bezeichneten Städte indeß als solche von den Betheiligten in Aussicht genommen.

2 des Gesetzes sind 7

nicht vorgesehen. A Schiedsgerichtsbezirke durch den Bundes⸗

Auf Grund des §. 46

nicht fest beschlossen, die in

ꝙLfd.

88’ S22 M

IX. (Hannover.) Hannover. X. (Wiesbaden.) Wiesbaden. XI. (Düsseldorf.) Düsseldorf. XII. (Freiburg i. Br.) Freiburg i. Br. XVI. (Stuttgart.) Stuttgart. Hamburgische Bau fogenossenschaft. I. (Hamburg.) Hamburg. II. (Lübeck.) Lnbeck. III. (Kiel.) Kiel. V. (Schwerin.) Schwerin. Hannoversche Baugew sgenossenschaft. . (Hannover.) Hannover. II. (Minden.) Minden. IV. (Bremen.) Bremen. VI. (Gera.) Gera. Thuͤringische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. I. (Weimar.) Weimar. II. (Altenburg.) Altenburg. III. (Gotha.) Gotha. IV. (Erfurt.) Erfurt. Hessen⸗Nassauische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. I. (Frankfurt a. M.) Frankfurt a. M VI. (Gießen.) Gießen. VII. (Arolsen.) Arolsen. Rheinisch⸗Westfälische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaf VIII. (Saarbrücken.) Saarbrücken. Südwestliche Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. „(Freiburg i. Br.) Freiburg i. Br. Buchdrucker Berufsgenossenschaft. rdwest] (Hannover.) Hannover. einland⸗Westfalen] (Köln). Main] (Frankfurt a. M.) Südwest] (Stuttgart). Thüringen] (Halle a. S.) S

Sachsen] (Leipzig.) den 12.

No Rh Köln.

Frankfurt a. M. Stuttgart.

Halle a. S. Leipzig

1 J

September 1885. Reichs⸗Versicherungsamt. Bödiker.

Literarische Neuigkeiten und veriodische Schriften.

eutsche Kolonialzeitung. Organ des Deutschen Kolonial⸗

ins in Berlin. Heft 18. Inhalt: Kolonialpolitische Vorgänge. Streit um die Karolinen. Südafrikanische Verhältnisse.

Waldemar Belck. Erinnerungen aus Samoa. 1) Land und

Von H. Ahner. Die Reisen der deutschen Kriegsflotte im öre 1884. 1. Ostasien: Philippinen, China, Japan, Korea.

deutsche Auswanderungsgesetzgebung. 6. V. Die Bestrebungen

hrung einer gemeinsamen deutschen Auswanderungsgesetz⸗

das Ziel einer solchen Gesetzgebung. (Schluß.) Von

g. Literatur: „Henry M. Stanley, Der Kongo und

die Gründung des Kongostaates.“ Redaktionelle Korrespondenz

Dr. Schweinfurth über die civilisatorische Aufgabe in Afrika. Vom Kongo. Zur Etymologie des Wortes Kamerun. Sprechsaal.

A. Altenbe

Deutsche Landwirthschaftliche Zeitung. Nr. Inhalt: Amtsrath Wendenburgs aufgeschlossenes Holzfutter. das Erfrieren der Pflanzen. Ueber Kunstbutter. Die Verschie⸗ bung der Kaufkraft des Geldes. Der Kleingeldmangel auf dem Lande und das Ungültigwerden der bisherigen Reichsstempelmarken.

Offener Markt für Frage und Antwort.

Die Sparkasse. Nr. 86. —. Inhalt: Vorstandssitzung am 17. September in Bremen. Mitglieder des Deutschen Sparkassen⸗ Verbandes. Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Sparkassen, welche den Uebertragbarkeitsverkehr eingeführt haben. Statut für den Deutschen Sparkassen⸗Verband. Vermehrung der Sparstellen bei den deutschen Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften. Um⸗ wandlung 4 ½ % Staatsanleihe. Einfluß der Wohlhabenheit auf die Sterblichkeit. Handelskammerberichte über Postsparkassen. Städtische Sparkasse Berlin. Preußische Staatsschuldverschreibun⸗ gen, Zinsen 1./10. Ausprägungen von Einmark⸗ und Pfennig⸗ stücken. 3 ½8 % Magdeburger Stadtanleihe. 3 ½ % Münchener Stadtanleihe. Anleihen der Städte Grabow, Mannheim, Königs⸗ berg, Koblenz. Falsches Geld. Städte⸗ und Land⸗Sozietät in Schlesien. Die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften 1884. Germania in Stettin. Börsen⸗Spekulation. Normaltare der Bahnfahrten. Neue Verstaatlichungsgerüchte. Ausführungen zum Börfensteuergesetze. Darlehns⸗Hypotheken⸗Urtheil des Reichs⸗ gerichts. Brandgelder bei Subhastationen. Kündigungsklausel bei unpünktlicher Zinszahlung. Literatur: Geschäftsanweisung für Rendanten von E. Winckel. Statistisches Adreßbuch der deutschen

rkassen. Zinstabellen.

Die Arbeiter⸗Versorgung. Nr. 18. Inhalt: Amtlicher Theil: Erlaß des Königl. Württemb. Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1885, betr. Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe. Nichtamtlicher Theil: Verhandlungen der sächsischen Ortskrankenkassen⸗ Konferenz. Ueber die Verpflichtung der Aerzte zur Bescheinigung solcher Krankheiten, welche vom Krankengeldbezuge ausschließen. Die Wahl von Bevollmächtigten der Vorstände der Krankenkassen und der Knappschaftskassen zum Zweck der Theilnahme an den Unfall⸗ untersuchungen. Ueber den Umfang der den Gemeinden zur Last fallenden Kosten der Gemeinde⸗Krankenversicherung. I. Die Durch⸗ führung des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 im Königreich Württemberg. II. Kleinere Mittheilungen: Ergebni se der erfolgten Anmeldungen unfallversicherungspflichtiger Betriebe und Arbeiter der Privateisenbahn⸗Verwaltungen. Generalversamm⸗ lungen zur Bildung von Berufsgenossenschaften. ndung

Zur Anwen

des §. 75 des Krankenversicherungsgesetzes (Berichtigung). Kassen⸗ und Geschäftsbericht für den Verband der Ortskrankenkassen I bis VII zu Dresden. Bestrafung eines Arbeitgebers aus §. 82 des Krankenversicherungsgesetzes. Konferenz der Ortskrankenkassen des Kreises Pinneberg; Stand der Kassen. Literarisches. Brief⸗ kasten.

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