1885 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Nov 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Petroleum loco alte Usance 20 % Tara Cassa †¼ % 8,40.

Posen, 3. November⸗ (W. T. B.

Spiritus loco ohne Faß 36,20, per November 36,50, pr. November⸗Dezember 36,60, pr. Januar 36,70, pr. April⸗Mai 38,60. Fest.

Breoblan, 4. November. (W. T. B.)

(Getreidemarkt.) Spiritus pr. 100 1 100 % pr. Nov.⸗Dez. 36,80, do. pr April⸗Mai 38,50, do. pr. Mai⸗Juni 38,80. Weizen pr. Novbr. —. Roggen pr. Nov.⸗Dez. 131,00, do. pr April⸗Mai 137,50, do. pr. Mai⸗Juni 139,00. Rüböl loco pr. Nov. 46, do. pr. Nov.⸗Dez. —,—, do. pr. April⸗Mai 47,00. Zint umsatzlos. Wetter: Schön.

Magdeburg, 3. November. (W. T. Zuckerbericht. Kornzucker, excl. von 96 % 24,00, Kornzucker, excl., 88 ° Rendem. 22,70 Nachprodukte ercl., 750 Rendem. 20,00 Matt. Gem. Raffinade, mit Faß 29,50 ℳ, gem. Melis I., mit Faß 27,25 Sehr still

Köln, 3. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco hiesiger 17,00, fremder 17.25, pr. Novbr. 16,65, pr. März 17,30, pr. Mai 17,65. Roggen loco hiesizer 15,50, vr. Novbr. 13,55, pr. März 14,05, pr. Mzi 14,30. Haser loco 14,50. Rüböl loco 24,20, pr. Mai 25,00.

Bremen, 3. November. B.)

Petroleum (Schlußbericht) sehr fest. white loco 7,55 Br.

Hamburg, 3. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, holstei⸗ aischer loco 154,00 bis 156,00. Roggen loco ruhig, mecklenburgischer loco 142,00 bis 146,00, russischer loco ruhig, 101,00 bis 104,00. Hafer still. Gerste Rüböl ruhig, loco 46. Spiritus still,

r. November 29 ½¼ Br., pr. Dezember⸗Januar 29 98239

r. April⸗Mai 28 ¾ Br. Kaffee matt, Umsatz

000 Sack. Petroleum Stand. white loco 7,65 Br., 7,60 Gd., pr. November 7,55 Gd., pr. Januar⸗März 7,75 Gd. Wetter: Schön.

Wien, 3. November. (W. T. B.)

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B.)

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Standard

fest,

88—.7 Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 8,48 Gd., 8,58 Br., hr. Mai⸗Juni 8,62 Gd., 8,67 Br. Roggen pt. Frühjahr 7,17 Gd., 7,22 Br. Mais pr. Mai⸗ uni 5,92 Gd., 5,97 Br., pr. Juni⸗Juli 6,00 Gd., 905 Br., pr. Juli⸗August 6,10 Gd., 6,15 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,28 Gd., 7,33 Br., pr. Mai⸗ Funi 7,38 Gd., 7,43 Br. —Pest, 3. November. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco matt, pr. Frühjahr 8,14 Gd., 8,15 Br. Hafer pr. Früh⸗ ahr 6,82 Gd., 6,84 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,57 Gd. 5,58 Br. Wetter: Regnerisch. Amsterdam, 3. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Roggen pr. Mai 140. Amsterdam, 3. November. (W. T. B.) Bankazinn 56 ½. Antwerpen, 3. November. (W. T. B.) Petroleummarkt (S chlußbericht). Raffinirtes weiß, loco 19 ¾ bez. u. Br., pr. Dezember 19 ½ Ir., pr. Januar 19 Br., pr. Januar⸗März 19 ½ Br. Fest. Antwerpen, 3. November. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlußbericht). Weizen flau. Roggen träge. Hafer still. Gerste ruhig. London, 3. November. (W. T. B.) Havannazucker Nr. 12 16 nom., neuer Rüben⸗Roh⸗ zucker 14 ½ flau. An der Küste angeboten 5 Weizen⸗ ladungen. Liverpool, 3. November. (W. T. B.) Baumwolle (Schlußbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation u. Export 500 B. Ameri⸗ kanische stetig, Surats träge. Middl. amerikanische Lieferung stetig. Weitere Meldung: Egyptian brown fair 59⁄16 do. do. god fair 5 ¾ d. Liverpool, 3. November. (W. T. B. Getreidemarkt. Weizen 1 d., Mais ½ niedriger, Mehl geschäftslos. Wetter: Schön. Glasgow, 3. November. (W. T. B.) Roheisen (Schluß). Mixed numbers warrants 41 H ö s h. 10 d. 8 (W. TZ. B.)

Zucker weichend,

pr. März⸗Juni 22,90.

Hull, 3. November. Getreidemarkt. Weizen unverändert. Wetter: Trübe.

Manchester, 3. November. (W. T. B.)

12r Water Taylor 7, 30r Water Taylor 8 ¼, 20r Water Leigh 8, 30r Water Clayton 8ꝛ¼8, 32r Mock Brooke 8 ¾, 40r Mule Mayoll 8 ⅜, 401 Medi Wilkinfon 98, 32r Warpcops Lees 8 ¾, 36r Warp⸗ cops Rowland 85, 40r Double Weston 9 ⅞, 60r Double courante Qualität 11 ½, 32“ 116 yds 16 16 grey Printers aus 32r1/46r 171. Ruhig.

10 = sterrler

gesunken;

Paris, 3. November. (W. T. B.) Rohzucker 88° träge, loco 39,25 à 39,50. Weißer Nr. 3 pr. 100 kg, pr. November 15,50, pr. Dezember 45,80, pr. Januar⸗April 17,00, pr. März⸗Juni 47,75.

Paris, 3. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Novbr. 20,75, pr. Dezember 21,10, pr. Januar⸗April 22,10, 1 Mehl 12 Marques ruhig, vr. Novbr. 47,10, pr. Dezember 47,40, pr. Januar⸗ April 48,80, pr. März⸗Juni 49,80. Rüböl ruhig, pr. November 59,25, pr. Dezember 60,25, pr. Januar⸗ April 61,75, pr. März⸗Juni 63,00. Svpiritus fest, or. November 45,50, pr. Dezember 46,00, pr. Januar⸗April 47,50, pr. Mai⸗August 48,50.

Eisenbahn⸗Einnahmen. Italienisches Wäͤhrend der dritten provisorischer Ermittelung für den Personenverkehr 1 387 750 Fr., für den Güterverkehr 2 777 223 Fr.,

Extraordinaria 14 528 Fr., zusammen 4 179 501 Fr.

Wetterbericht vom 4. November 1885, 8 Uhr Morgens.

X 8.

= 40 9

ationen.

Wetter.

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ar. auf 0 Gr.

in 0°Celsius 8

Temperatur

8 [u. d. Meer

red. in Millim.

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Stockholm Haparanda St. Petersbrg. Cork, Queens⸗ town Brest Sylt Hamburg. Swinemünde Neufahrwasser Memel Paris Münster... Karlsruhe . . Wiesbaden München Chemnitz Berlin... Wien Breslau . . . Fle d' Aixr .. Ss

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1) Seegang mäßig. ²) Seegang mäßig. ³) See ruhig. ⁴) Nachts feiner Regen, Seegang mäßig. 5) Starker Reif. ⁶) Seit gestern Nachmittag feiner nässender Nebel. ⁷) Reif, Nebel. ³⁸) Reif. ²) See ruhig.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland his Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1. = leiser Zug 2 1= leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm, Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 Orkan. 1 Uebersicht der Witterung Ein barometrisches Minimum liegt nördlich von Schottland, einen Ausläufer nach dem Kanal ent⸗ sendend, während der höchste Lustdruck sich nach Südosteuropa verlegt hat. Bei schwacher, vorwie⸗ gend südlicher und südöstlicher Luftströmung ist das Wetter über Centraleuropa im Nordwesten heiter, im Süden und Osten neblig ohne wesentliche Nie⸗ derschläge. Die Temperatur ist durchschnittlich etwas in ganz Deutschland, außer im äußersten Nordosten, liegt sie erheblich unter der normalen. Auf dem Gebiete zwischen Paris, Berlin und Krakau herrscht leichter Frost. Deutsche Seewarte.

—ͦ Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. Keine Vorstellung. Zweite Sinfonie⸗

Soirée der Kgl. Kapelle.

Schauspielhaus. 228. Vorstellung. Minna von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Akten von G. E. Lessing. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 229. Vorstellung. Auf Be⸗ gehren; Sylvia. Ballet in 3 Akten von Jules Barbier und Mérante. Musik von Leo Delibes. Für die Königliche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von Ch. Guillemin. Vorher: Die Eifer⸗ süchtigen. Lustspiel in 1 Akt von R. Benedix. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 229. Vorstellung. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. Anfang 6 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Gracchus, der Volkstribun.

Freitag: Ein Tropfen Gift.

Sonnabend: Der Richter von Zalamea.

Wallner-Theater. Donnerstag: Zum 9. Male: Herr und Frau Hippokrates. Lustspiel in 4 Akten von Heinrich Heinemann.

Victoria-Theater. Donnerstag: Zum 64. M.: Mit gänzlich neuer Ausstattung an Kostümen, Re⸗ quisiten und Dekorationen: Messalina. Großes historisches Ballet mit Text von Luigi Danesi. Musik von Giaquinto, Ouverture von C. A. Raida. Dekorationen von Lütkemeyer, Koburg. (Messalina, Frl. Werra. I. Ballerina assoluta: Signora Sozo.

I. Tänzer: Signor Camarano.) Parquet 4

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 26. Offenbach⸗Cyelus.

III. Abend. 8. Aufführung. Die Komische Operette in 3 Akten Deutsch von J. Hopp.

Donnerstag: schöne Helena. von Meilhac und Halévy. Musik von J. Offenbach.

Freitag u. folgende Tage: Die schöne Helena.

Vorletzte Woche.

Residenz-Theater. nerstag: Zum 69. M.: Theodora. Drama in 8 Bildern von V. Sardou. Deutsch von Hermann von Lehner. Musik von Massenet. Regie Anton Anno.

Don⸗

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Ensemble⸗

Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters. Zum

70. M.: Papageno. Posse in 4 Akten von Rudolf Kneisel. Hierauf: Eine verfolgte Unschuld. Original⸗Posse mit Gesang in 1 Akt von Emil Pohl und Anton Langer. Musik von A. Conradi. Anfang 7 Uhr.

Freitag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Walhalla-Dperetten-Theater. Donnerstag: Zum 43. Male: Don Cesar. Operette in 3 Akten von Rudolf Dellinger.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Concert-Haus. Leipzigerstr.] 48. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Mannsfeldt⸗Concert, mit Benutzung der Orgel.

Circus Renz.

Donnerstag, Abends 7 Uhr: Große außerordentliche Vorstellung. Auftreten des Amerikaners Mr. Eph. Thompson mit seinen unübertrefflich dressirten 6

Mittelmeer⸗Eisenbahnnetz. Dekade des Oktober cr. nach

in die Sitzung des K.

indischen Wunder⸗Elephanten. Die Fahrschule, r Hager. Zwei Athleten, auf 2 Pferden geritten v den Herren Bradbury und Wells. „Ge. Fuchshengst, dressirt und geritten von Hrn. Hager. von 12 Herren. Reitscene.

artiger Jongleur zu Pferde. Freitag: Vorstellung Sonntag: 2 Vorstellungen (1 Kind frei). E. Renz, Direktor.

m 1. Male: geritten vom jungen Frl. Clotilde

„Galgenstrick“, Grande Contredanse français, geritten Lord und Sohn, hochst komische Auftreten des humoristisch⸗musikalischen Clowns Ad. Price. Mr. Charles Ducos als groß⸗

b e 8 22 8 1“ 6872241 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Geris vom 30. Oktober 1885 ist die von der Deutst Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck über Leben des Reinhard Zirn, Büchsenmacher, wer haft in Oberndorf a. N., am 7. September 18 ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 70 über 3000 für kraftlos erklärt. Lübeck, den 30. Oktober 1885. Das Amtsgericht. Abth. II. Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.

8 8

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Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Apotheker Marx Drobnig m. Frl. Clara Belling (Luckau i. Lausitz). 8 Lieutenant Mar Doerr mit Frl. Marie v Köppen (Düsseldorf).

Geboren: Ein Sohn: (Foachimsthal U.⸗M.) Hrn. (Oberf. Nemonien). Eine Tochter: Bau⸗Inspektor Os (Berlin).

Osk. Launer

Lieutenant von Langen (Schwerin).

Gestorben: Hr. (Apolda). Hr. Strafanstalts⸗Direktor a. D. Friedr. Maurer (Potsdam). Hr. Landrath Kunisch Frhr. von Richthofen (Melsungen). Lieutenant Ernst Behm (Berlin).

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Hr.

Hrn. Dr. med. Wolff Oberförster Wittig rn. ⸗. Hrn. Geh. Reg.⸗Rath von Woedtke (Berlin). Hrn.

Kommerzien⸗Rath Gottlob Miltsch d. Carl

Hr.

[37277] Oeffentliche Zustellung.

Die Anna Karoline Friederike Jacobine Kai geb. Finkbein, zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwälte Justizrath Richter und Dr. Bartt Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den vormaln Realschullehrer Dr. phil. Heinrich Karl Kaiser Kirchberg (Kreis Simmern), zuletzt in Leipzig, j⸗ unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlass mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet Bekkagten zur mündlichen Verhandlung des Rech streits vor die erste Civilkammer des Königlit Landgerichts zu Leipzig auf den 22. Januar 1886, Vormittags 9 Un mit der Aufforderung, einen bei dem gedach. Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung n dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 3. November 1885.

nit

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ch.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl. Oeffentliche Ladung.

[37274]

Die ledige von Langfurt und die Pflegschaft eheliches Kind, Johann Friedrich, tober 1885 bei dem K. Amtsgericht eine Klage gegen den Ziegler Johann Bachmann v

Westheim, Amtsgerichts Heidenheim, gestellt, denselben Amtsgerichts Wassertrüdingen

vorgeladen und beantragt, den Beklagten zu v urtheilen, er sei schuldig: 1) die Vaterschaft zu obigem am 22. April 18 geborenen Kinde anzuerkennen, 1 2) winen jährlichen Alimentationsbetrag von 60

zu bezahlen,

3) dem Kinde das gesetzlich beschränkte Erbre nach Maßgabe des preußischen Landrechts ein räumen, 2

4) ferner zur Zahlung:

a. einer Tauf⸗ und

von 15 ℳ,

b. je der Hälfte des Schulgeldes und der Krank⸗

heits⸗ und Beerdigungskosten, c. der Handwerkerlernungskosten, d. der Prozeßkosten, auch soll das Urtheil für vollstreckbar werden. Die Klagspartei ist zum Armenrechte gelassen. Zur Verhandlung dieser Klage hat das K. Am gericht hier auf Freitag, 18. Vormittags Termin angesetzt,

Dezember 1885, 11 Uhr,

zu lassen hat.

1. November 1885. Friedrich Meyer,

K. Amtsgerichts⸗Sekretär.

Wassertrüvingen, (L. S.)

[37276] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Ch. S. Maurice und Hein⸗ als Testamentsvollstreckern von

rich Brockmann Eduard Maurice, vertreten anwälte Dres. Antoine⸗Feill und wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des 24. September 1885 zu Antwerpen verstorben

durch die Rech

Kaufmanns Eduard Maurice, alleinigen In⸗ habers der hiesigen Firma Ed. Maurice, Erb⸗

oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder

den Bestimmungen des von dem genannten E

lasser am 16. Februar 1882 errichteten, mit 29. Janunar 1884 ver⸗ sehenen, am 1. Oktober 1885 hieselbst publi⸗

einem Cocidill vom

zirten Testaments, insbesondere den den Antr

stellern als Testamentsvollstreckern. ertheilten Be⸗ fugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefor⸗

dert werden, solche An⸗ und Widersprüche s testens in dem auf Sonnabend, 19. Dezember 1885,

10 ½ uhr V.⸗M.,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ hiesigen Zustellungsbevollmächtigten

stellung eines bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 29. Oktober 1885. Das Amtsgericht Hamburg Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts-Secretair

Maurerstochter Eva Margarethe Wolf

über ihr außer⸗ haben am 12. Ok⸗ Wassertrüdingen

Kindbettkostenentschädigung

erklärt

Fin welchem der unbekannt wo? sich aufhaltende Beklagte persönlich sich einzufinden oder durch einen Anwalt vertreten

O. Hübener,

am

1A“*“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [37258] Holzverkaufs⸗Bekanntmachung. Oberförsterei Selgenau, Kreis Kolmar i.† Regierungsbezirk Bromberg.

Der gesammte Kiefern ⸗Derbholzeinschlag 1600 fm) in den planmäßigen Schlägen der 3 km von der Ablage bei Motylewobrück und ebe weit vom Bahnhof Erpel der Ostbahn belege Jagen 34 und 37 des Belaufs Töpferberg sol Wege des schriftlichen Aufgebots in Einem L. stehend verkauft werden.

Das Holz ist ca. 105 Jahre alt, feinringig und h schäftig gewachsen und enthält durchschnittlich 1 fm Derbholz pro Stamm. Der Einschlag die Aufarbeitung des Holzes erfolgt durch die Fe⸗ verwaltung den Wünschen des Käufers gemäͤß, cher die Art und Weise der Ausnutzung bestim auch die Nutzhölzer auf den Schlagflächen wes bearbeiten lassen kann; das Brennholz würde Forstverwaltung auf Wunsch des Käufers gegen ei zu vereinbarenden Preis zurücknehmen.

Die Gebote sind pro Festmeter der nach erfolgt Einschlag zu ermittelnden Derbholzmasse c. Trennung der Sortimente abzugeben; die 1 der Aufschrift „Holzverkauf“ versehenen, versiegen Offerten sind bis zum 19. November d. I an Unterzeichneten einzusenden und erfolgt die Oeffn derselben am

20. November d. J., Vormittags 10 Uh im diesseitigen Geschäftslokal in Gegenwart der en erschienenen Submittenten.

Die Verkaufsbedingungen können an den Wockh. tagen Vormittags bei dem Unterzeichneten eingesel⸗ auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen wer

Der Förster Springstubbe zu Forsthaus Töpf berg bei Schneidemühl ist angewiesen, die sich abgegrenzten Schläge auf Wunsch vorzuzeigen.

Selgenan bei Schönfeld, Reg.⸗Bez. Bro berg, den 1. November 1885.

Der Königliche Oberförster:

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ts⸗ Seefeldt.

[27547 1 0120 Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Breslau. Die Lieferung von 1 878 040 kg Kleineisenzeug für Breitspur⸗ bahnen,

Schmalsr bahnen, bestehend aus Laschen, Laschenbolzen, Hakennäg Schwellenschrauben und Unterlagsplatten, ferner 70 000 Stück stählernen Unterlagsringen, soll öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Ter zur Eröffnung der Angebote am 25. Novem pä⸗ d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, im unterzeichner Bureau, Brüderstraße 36. Die Angebote mis mit der Aufschrift „Angebot auf Kleineisenzeug“: sehen sein. Die Lieferungsbedingungen nebst Ze nungen können hier eingesehen bezw. gegen Ein dung von 2,50 bezogen werden. Zuschlagst innerhalb 4 Wochen nach obigem Termine. 9 sichtlich der Bewerbung um diese Lieferung sind; in Nr. 223 des Deutschen Reichs⸗ und Königh Preußischen Staats⸗Anzeigers und Nr. 661 Schlesischen und Breslauer Zeitung bekannt machten Bedingungen für die Bewerbung um

beiten und Lieferungen maßgebend. Breslau, den 2. November 1885. Materialien⸗Bureau.

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1

[31501]

belegene Gut Pforta wird mit dem 1. Juli

anderfolgende Jahre neu verpachtet werden.

Zur Abgabe der Pachtgebote ist vor de

den 9. im Gasthofe „zum anberaumt.

Das Gutsareal beträgt im Die Pachtbedingungen und bedingungen können in der

Collegii zu Registratur eingesehen werden Herr Oberamtmann Jaeger Das Pachtgelderminimum Vermögen des Pächters auf die etwa zu erlegende Bieter Zur Landwirthschaft qualifizirte

November cr., Vormittags Ganzen 460 ha 36,89 a Land.

Magdeburg, bei dem

225 000 ℳ,

Oeffentliche Verpachtung.

Das der Landesschule Pforta gehörige,

Naumburg a. S. und Küß⸗

zwischen N - soll von da ab auf 19 aufen

1886 pachtlos und

Termin auf:

10 Uhr,

muthigen Ritter“ in Kösen

m Unterzeichneten

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zugehörigen Verzeichnisse sowie die Lizitativong Registratur des Königlichen Provinzial⸗Schu ¹ Herrn Kanzleirath Koch und in der hiesige Eue“ Information ist der jetzige Pächt vereit. ist auf 34 500 ℳ, das nachzuweisende disponi

kaution auf 15 000 festgesetzt.

Pachtbewerber werden zu dem gedachten Termin eingelad

Die Schließung des Termins erfolgt, sofern ein Meistgebot bis dahin erzielt

um 2 Uhr Nachmittags. Pforta, den 2. Oktober 1885.

Der Prokurator.

gdler⸗Orden zweiter

die Pachtkaution auf 20 000

für das Vierteljahr.

usertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

☛☚—

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reichsgerichts⸗Rath Hennecke zu Leipzig den Rothen Häshg Klasse mit dem Obersten a. D. indow, bisher Abtheilungs⸗Chef im Ingenieur⸗Comité, den bbrhen Abler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Forti⸗ kations⸗Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Wolff zu Köln, isher zu Koblenz, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem evangelischen Ersten Kirchschullehrer Sachert zu Herms⸗ vorf im Kreise Pr. Holland den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; den pensionirten Förstern Schneider zu Mosborn im Kreise Gelnhausen, Schaum⸗ köffel zu Leuderode im Kreise Homberg, Jericho zu Ellings⸗ busen desselben Kreises, und Schöber zu Herzhausen im rreise Frankenberg, auch dem Kuhhirten Wilhelm Mar⸗ ahrens auf dem Klostergute. Lamspringe im Kreise Alfeld hHas Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Jäger Reinhold Koch im Hessischen Jäger⸗Bataillon Nr. 11 die Rettungs⸗

Nedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Keich.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

66) Ein Unternehmer fragte an, ob auch die bei dem Keltern des Mostes beschäftigten Arbeiter auf Grund des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 ebenso wie die im Kellereibetriebe beschäftigten Arbeiter versicherungspflichtig seien. Der Betrieb selber sei in vielen Beziehungen dem Kellereibetriebe analog und mit nicht unbedeutender Unfallgefahr verbunden; dagegen erstrecke er sich nur auf einen Zeitraum von etwa 4 Wochen in jedem Jahre, und die bei demselben beschäftigten Arbeiter würden in den übrigen 11 Mo⸗ naten des Jahres beim Weinbau, also in der Land⸗ wirthschaft, beschäftigt.

Das Reichs⸗Versicherungsamt erließ darauf mit dem Bemerken, daß es Mangels Kenntniß der in jedem

2

Einzelfall veränderlichen thatsächlichen Verhältnisse und gegenüber der nach §. 37 Abs. 2 zunächst den Vor⸗ ständen obliegenden Prüfungspflicht sich nicht instanziell äußern könne, unter dem 30. Juli 1885 folgenden Bescheid:

Die Weingewinnung und Behandlung ist durch das esetz über die Ausdehnung der Unfall⸗ und Krankenversiche⸗ zaung vom 28. Mai 1885 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159) nur inso⸗ eit als versicherungspflichtig erklärt worden, als dieselbe in Kellereien“ betrieben wird, während die als Fabriken sich arstellenden Betriebe für Weingewinnung bereits unter das esetz vom 6. Juli 1884 fallen.

Wenn und insoweit hiernach das Keltern des Mostes unter den Begriff des Kellereibetriebes fällt, wird der Sintritt der Unfallversicherungspflicht dadurch nicht aus⸗ eeschlossen, daß der Betrieb regelmäßig nur etwa 4 Wochen in jedem Jahre dauert. Diese Eigenthümlichkeit des Betriebes würde vielmehr in den als Grundlage für die Bemessung der Beiträge geltenden Lohnlisten nach Maßgabe der §§. 71 ff. des Unfallversicherungsgesetzes wirksam zum Ausdruck ge⸗ langen.

Sofern die bei einem solchen Kellereibetriebe beschäftigten Arbeiter während der übrigen Zeit des Jahres in einem unfallversicherungspflichtigen Betriebe nicht beschäftigt sind, werden dieselben für diese Zeit gegen die Folgen von Unfällen bei der für die Kellereibetriebe zu bildenden Berufsgenossen⸗ schaft nicht versichert.

7) Auf die Anfrage eines Magistrats:

in welchen Merkmalen die thatsächlichen Voraus⸗

setzungen eines „Betriebes“ im Sinne des §.

Abs. 3 des Unfallversicherungsgesetzes zu finden seien,

und ob die Versicherungspflichtigkeit eines solchen

Betriebes durch die Verwendung desselben zu

städtischen oder gemeindlichen Zwecken beeinflußt werde,

hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 10. August

1885 Folgendes erwidert:

Die Wortfassung der in Bezug genommenen Gesetzes⸗

stelle ist ganz allgemein, und die entscheidenden Merkmale des

„Betriebes“ sind deshalb lediglich dem allgemeinen Sprach⸗

ebrauch und den im Gesetze selbst angeführten thatsächlichen

vraussetzungen zu entnehmen. Hiernach ist es zur Begrün⸗ dung der Versicherungspflicht insbesondere nicht erforderlich, daß die Gewerbsmäßigkeit des Betriebes, in welchem „Dampf⸗ gfel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf,

s, heiße Luft u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwen⸗

g kommen“, nachgewiesen werde. Denn eine Rücksichtnahme

Eigenschaften des Betriebsunternehmers oder auf ur Zweckbestimmung des Betriebes kennt die in Rede stehende Gesetzesvorschrift (C. 1 Abs. 3 eit.) aus⸗ ließlich hinsichtlich der land⸗ und forstwirthschaftlichen

Rebenbetriebe, sowie hinsichtlich derjenigen Betriebe, für

welche nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage ge⸗ hörende Kraftmaschine benutzt wird. Im Uebrigen macht §. 1 Abs. 3 des Unfallversicherungsgesetzes keinen Unterschied, ob als Unternehmer der Staat, ein städtisches oder sonstiges Gemeinwesen, eine Korporation oder ein Privatmann erscheint, und ob der Betrieb staatlichen, gemeindlichen, wohlthätigen oder gewerblichen Zwecken dient. In allen diesen Fällen werden die im Betriebe beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen von Betriebsunfällen nach Maßgabe des Unfallversicherungs⸗ gesetzes versichert, sofern eine der im Gesetz aufgestellten that⸗ sächlichen Voraussetzungen vorliegt.

68) In Veranlassung der Einsendung der für eine Ge⸗ nossenschaftsversammlung in Aussicht genommenen Tagesordnung Seitens des Vorstands hat ⸗-das Reichs⸗ Versicherungsamt unter dem 21. August 1885 einen Bescheid erlassen, dessen nachfolgender Hauptinhalt ins⸗ besondere die Frage, ob bei Kraftstellenmiethung der Miether oder Vermiether als versicherungspflichtig an⸗

zusehen sei, sowie die Frage der Ausdehnung der Ver⸗ sicherungspflicht auf andere Personen, als Arbeiter und Betriebsbeamte, betrifft:

1) Mit Bezug auf den unter iffer 7 in die Tages⸗ ordnung aufgenommenen Antrag auf Heranziehung der Kraft⸗ stellenvermiether zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, an Stelle der Kraftstellenmiether, giebt das rungsamt zur Erwägung, daß es für die nach §. 1 Abs. 3 des Unfallversicherungsgesetzes begründete Versicherungs⸗ pflichtigkeit eines Motorenbetriebes an sich ohne Belang ist, ob der Betriebsunternehmer die elementare Kraft selbst hervor⸗ bringt oder von Anderen

miethet. Das Gesetz knüpft die Versicherungspflichtigkeit eines Betriebes an die Thatsache der „Verwendung“ von Motoren is dem Betriebe, unbe⸗ kümmert darum, wem der Motor gehört. Der Grund hierfür liegt in der Gefahr, den der Motor für die Arbeiter hervor⸗ ruft. Nach §. 9 a. a. O. erfolgt die Versicherung durch den Betriebsunternehmer, und als Betriebsunternehmer gilt „der⸗ jenige, für dessen Rechnung der Betrieb 1 Es fragt sich mithin, für wessen Rechnung der Betrieb des Kraftstellen⸗ miethers erfolgt. Wenn er für Rechnung des Letzteren erfolgt, so ist er selbst der Unternehmer des Betriebes und Mitglied der Berufsgenossenschaft. Daß es Kraftstellenmiether giebt, welche ihre mit gemietheter Kraft versehenen Betriebe für eigene Rechnung betreiben, steht fest. Es giebt sogar ziemlich bedeutende Betriebe dieser Art, z. B. mechanische Webereien. Der Antrag, welcher die sämmtlichen Betriebe der Kraftstellen⸗ miether durch die Kraftvermiether versichert wissen will, geht somit nach diesseitigem Erachten zu weit.

Andererseits kann allerdings auch der Vermiether des Motors mit Bezug auf seinen Betrieb ebenfalls versicherungs⸗ pflichtig sein. Der letztere besteht in der gewerblichen Aus⸗ nutzung des Motors durch Vermiethung, und demgemäß sind die vom Vermiether in diesem Betriebe etwa angestellten Maschinenwärter, Heizer ꝛc. auch von ihm zu versichern.

Mit dieser, dem Sinne des Unfallversicherungsgesetzes entsprechenden Auffassung, wonach sowohl Miether als Ver⸗ miether einzeln oder Beide versicherungspflichtig sein können, steht der erwähnte Antrag, der nur den Vermiether als Betriebsunternehmer, und zwar auch für seine Miether, angesehen wissen will, in seiner ganz allgemeinen Fassung nicht in Uebereinstimmung. Die Auslegung des Gesetzes liegt übrigens in diesem Punkte außer der Zuständigkeit der Genossenschafts⸗Versammlung. Ein von der letzteren gefaßter Beschluß würde nur die Bedeutung einer Direktive für den Vorstand hinsichtlich der Aufstellung des Katasters haben, unbeschadet der freien Entschließung des Vorstandes nach §. 37 Abs. 1 und 2 a. a. O., sowie des Be⸗ schwerderechts der betheiligten Kraftstellenmiether und Ver⸗ miether nach §. 37 Abs. 4.

2) Der unter 86d der Tagesordnung aufgeführte Vor⸗ schlag, in Abänderung des §. 48 des Statuts die Ver⸗ sicherungspflicht auf alle bei dem Betriebe beschäftigten oder angestellten Personen (sfeatt „Betriebsbeamten“) zu erstrecken, erscheint, wenngleich die Erhöhung der Grenze des Jahresarbeitsverdienstes auf 5000 keinem Bedenken unterliegt, doch im Uebrigen unzulässig. Die N 1 und 2 des Unfallversicherungsgesetzes kennen als versicherungspflichtig nur „Arbeiter“ und „Betriebsbeamte“, nicht „bei dem Betriebe beschäftigte und angestellte Personen“ schlechthin; zu den letzteren würden z. B. die bei dem Betriebe angestellten Comtoiristen und Kanzlisten zu rechnen sein. Für diese Personen kann nach dem Gesetze (§. 2 a. a. O.) dem Unternehmer durch das Genossenschaftsstatut das Recht der fakultativen Versicherung gewährt werden.

Die Frage, ob eine Person ein Betriebsbeamter ist, kann übrigens mit Sicherheit nur im einzelnen Falle entschieden werden. Im Allgemeinen sind jedoch als Betriebsbeamte nur solche anzusehen, die entweder als Bevollmächtigte, sei es für den nichttechnischen und den technischen Theil, sei es nur für letz⸗ teren, fungiren, oder als leitende bezw. beaufsichtigende Be⸗ triebsorgane niederer Ordnung wirken. Hiernach würden „technische Beamte, die im Allgemeinen auf dem technischen Bureau beschäftigt sind, aber in stetem persönlichen

Verkehr

als Betriebsbeamte anzusehen sein, die im Allgemeinen mit der betraut sind“, nicht zschon

mit dem Betriebe stehen“, wogegen „kaufmännische Kräfte, Buchhaltung, Correspondenz ꝛc. dadurch zu Betriebsbeamten werden, daß sie „gelegentlich mündlich einen Auftrag innerhalb der Fabrikräume auszurichten haben,“ ohne sonst Verrichtungen im Betriebe auszuüben.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Konsistorial⸗Rath Dr. Düsterdieck zu Han⸗ nover zum General⸗Superintendenten von Osnabrück⸗Hoya⸗ Diepholz, und den Konsistorial⸗Rath Schuster ebendaselbst zum General⸗ Superintendenten von Kalenberg, Provinz Hannover, zu er⸗ nennen; sowie die Wahl des Ritterschafts⸗Kommissarius, Rittmeisters a. D., Rittergutsbesitzers von Kröcher auf Voigtsbrügge bei Havel⸗ berg zum Prignitzschen Ritterschafts⸗Direktor für die Dauer von sechs Jahren zu bestätig3en.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der vraktische Arzt Dr. med. Adolf Michels zu Herbede ist, unter Belassung in seinem Wohnsitz, zum Kreis⸗Wundarzt

des Kreises Hattingen ernannt worden.

Zwischen der Königlich preußischen Regierung und dem Ministerium für Elsaß⸗Lothringen ist eine Vereinbarung dahin getroffen worden, daß

1) die im Königreich Preußen auf Grund der Prüfungs⸗ ordnung I vom 15. Oktober 1872 ausgestellten Befähigungs⸗ zeugnisse für Volksschullehrer, sowie die auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen vom 24. April 1874 ausgestellten Befähigungszeugnisse in Elsaß⸗Lothringen gleiche Geltung wie in Preußen haben sollen, und daß

2) die in Elsaß⸗Lothringen auf Grund der Prüfungs⸗ ordnung vom 4. Januar 1874, 22. Juni 1883 für Elementar⸗ lehrer und Elementarlehrerinnen, sowie die auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen und Vorsteherinnen höhe⸗ rer Töchterschulen vom 12. April 1876 ausgestellten Befähi⸗ gungszeugnisse in der preußischen Monarchie gleiche Geltung wie in Elsaß⸗Lothringen haben sollen.

Hierbei sind folgende nähere Bestimmungen vereinbart worden:

a. In Elsaß⸗Lothringen haben die sich einer zweiten Prüfung zu unterziehen, in Es wird deshalb festgesetzt,

daß den Schulamts⸗Kandidatinnen, welche in Elsaß⸗ Lothringen die erste Prüfung bestanden haben, in Preußen die gleiche Berechtigung, wie den daselbst ge⸗ prüften Kandidatinnen, und daß den in Preußen ge⸗ prüften Kandidatinnen bei ihrem Uebertritt in den Schuldienst von Elsaß⸗Lothringen die Befähigung zur G Anstellung ohne zweite Prüfung zuer annt wird.

Elementarlehrerinnen Preußen nicht.

die Prü⸗

Lehrerinnen höherer Mädchenschulen ist Preu⸗

b. Für fung im Englischen in Elsaß⸗Lothringen fakultativ, in ßen obligatorisch. Es wird deshalb festgesetzt: ddiejenigen in Elsaß⸗Lothringen geprüften Lehrerinnen für höhere Mädchenschulen, welche die hier fakultative Prüfung im Englischen nicht abgelegt haben, müssen sich vor ihrer Zulassung zur Verwendung in der preu⸗ ßischen Monarchie noch einer Nachprüfung oder einem Kolloquium im Englischen unterziehen. Diese Nach⸗ prüfung, beziehungsweise dieses Kolloquium kann bei denjenigen Lehrerinnen, welche noch die Vorstehe⸗ rinnenprüfung ablegen, mit letzterer verbunden werden. c. Die gegenseitige Anerkennung hat rückwirkende Kraft auf die seither schon auf Grund der vorerwähnten Prüfungs⸗ ordnungen ertheilten Befähigungszeugnisse. h Die Königliche Regierung setze ich hiervon zur Beachtung in Kenntniß.⸗ Berlin, den 2. November 1885. (Unterschrift.)

An sämmtliche Königliche Regierungen und das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium hier.

—“ Abschrift erhält das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium zur Nachricht und Beachtung. 8 von Goßler. 1

An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schul⸗