1885 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Dec 1885 18:00:01 GMT) scan diff

den Konservativen vorwerfer, wollen, ihr Antrag sei bestellte as sei höchst thöricht; seine Partei wisse nicht, wie erbünd eten Regierungen zu ihrem Vorschlage stellen er im Vertrauen darauf, daß die Gegner die Noth⸗ wendigkeit des Gesetzes zugäben, im Vertrauen auf das Ge⸗ rechtigkeitsgefühl des Reichstages, daß er nach Annahme des Beamten⸗Pensionsgesetzes auch dem Militär⸗ Pensionsgeset seine Zustimmt ung ni icht verse werde, habe seine Partei ihn ein⸗ gebracht. Sie bitte 8—2 öglichst einstimmige Annahme. Hierauf entgegt ete 8 Abg. Rickert: Er habe sich auf⸗ ichtig gefreut, als 8* en Antrag gelesen habe; auch er sei mit dem Entschluß nach Berlin die Einbringung desselben bei seinen Freunden zu befürworten. Es könne ihm aber aus naheliegenden Gründen nur erwünfc ht sein, daß die Initiative von jener Seite ausgegangen sei. Seine Partei nehme dem Antrage gegenüber heute genau 8 eselbe Stellung ein wie an Jahre 1883, als ohne ihre Sch huld das Gesetz, welches, mit —, 8 ajorität in zweiter 558 angenommen, vor der dritten Lesung zurückgezogen worden sei. Er sei überrascht, daß der Abg. von Köller heute viel mehr über das Militär⸗Pe w. e gesetz, welches nicht zur Diskussion stehe, , als über das Civilbeamten⸗Pensionsgesetz, und er es eigenthümlich, daß der Abg. von Köller die Verantwortlichkeit für das Nichtzustandekommen desselben - große Majorität des Hauses wälzen wolle. aber doch allgemein bekannt, daß bis in die Reihen F'eeenE. hinein der der Ma

würden;

Standpunkt joritäͤt, mder Abg. von Köller bekämpfe, getheilt worden sei. Seine Partei habe sich aber vorgenommen, dem vorliegenden Er ntwurf auch nicht die geringsten Hindernisse in den Weg zu legen. Stellung sei heute genau dieselbe, die sie in der Februar 1883 gewesen. Damals habe ag S Geset angenommen, wie es heute der Abg. vorlege. Zwischen der 50. und 101. Sitzung von n Seiten der Deutsch⸗Freisinnigen wenigstens vier⸗ bis zersuch gemacht worden, das Civil⸗Pensionsgesetz * die Tagesordnung zu bringen; die Konservativen dies verhindert, diese treffe die Verantwortung dafür, Geset nicht zu Stande gekommen sei. Nur dies habe er den ungerechtfertigten Angriffen gegen⸗ ber betonen müssen; im Uebrigen erkläre er, daß seine Lartei keinerlei besondere Wünsche diesmal bei der Berathung des Antrages vorbringen werde, weil sie wünsche, daß das Gesetz so schnell wie zu Stande komme. Sie nehme demnach vorläufig davon Abstand, Verbesserungsanträge, welche sie! für w u“ erachten möchte, vorzubringen. Sie sei der Meinung, daß nicht nur dem berechtigten Wunsche einer großen Reihe von Beamten, sondern auch dem Staats⸗ interesse jetzt endlich Rechnung getragen werden müsse. Die preußischen Beamten genössen Wohlthaten, welche den Reichs⸗ beamten vorenthalten würden. Er glaube, daß auch die verbündeten Regierungen zu der Erkenntniß kommen würden, daß sie auf den Standpunkt von 1883 zurückgehen und diese Frage nicht mit einer anderen belasten müßten, welche mit ihr im Zusammenhang stehe. Sollte seine Partei vor die Frage des Militär⸗Pensionsgesetzes gestellt werden, so werde sie dieselbe in demselben objektiven Sinne prüfen, wie früher. Heute seien die ungerechtfertigten An⸗ griffe des Abg. von Köller am wenigsten am Platze gewesen. Er möchte die Konservativen bitten, sich, ohne auf die Ver⸗ gangenheit mit Rekriminationen zurückzuͤgehen, darauf zu be⸗ schränken, den unveränderten Antrag von Köller anzunehmen. Seine (des Redners) Partei dürfe wohl die berechtigte H Hoff⸗ nung hegen, daß die verbündeten Regierungen dem einstimmig ausgesprochenen Wunsche des Reichstages nachkommen und damit im Interesse der Beamten und des Staates zugleich handeln würden.

Hierauf bemerkte der Schatzsekretär von Burchard:

Meine Herren! Ich würde keinen Anlaß haben, mich an d

Debatte über diesen Initiativantrag zu betheiligen, wenn ich nicht di Befa irchtung hegen müßte, trotz der ausdrücklichen Verwahrung des Herrn Antragstellers, daß dem vollständigen Schweigen hier etwa die Schlußfolgerung gezogen werden könnte, daß die verbi ündeten Re⸗ gierungen von ihrer früberen Ansicht über den Zusammenhang der Beamtennovelle und der Militärnovelle abgegangen wären und zu einer anderen Auffassung gelangt seien.

Ich erinnere daran, und der Herr Vorredner hat das j ei

auch schon berührt, daß im Jahre 1883 der Gesetzentwurf, der di Beamten allein betraf, hier Namens der verbündeten Regierungen vor der dritten Lesung zurückgezogen wurde, weil ein solcher nothwendiger Zusammenhang von den Regierungen erkannt wurde. Und als im Jahre 1884 das kombinirte Gesetz de m Hause vorgelegt wurde, da war in den Motiven ausdrücklich hervorgehoben, daß die verbündeten Regierungen von der Ueberzeugung geleitet werden, daß ein solcher untrennbarer Zusammenhang bestaͤnde. Es hat seitdem kein Anlaß vorgelegen, die Auffassung der verbündeten Regierungen übe r diese Frage des nothwendigen innern Zusammenhanges zwischen den beiden Materich von Neuem zu eruiren; ich möchte nur hervork daß äußere Merkmale nicht vorliegen, die den Schluß rechtfertigen, daß die verbündeten Regierungen inzwischen von ihrer früheren Auf⸗ fassung akgekommen sind. Der Abg. Graf von Moltke erklärte, er habe den Aus⸗ führungen des Abg. von Köller zu Gunsten seines Antrags kaum etwas hinzuzufügen, und er freue sich, daß, wie es scheine, die Ansprüche der Reichsbeamten als durchaus begrün⸗ det befunden würden; aber nicht minder begründet seien die Anspröche der aus dem aktiven Dienst scheidenden Offiziere. Er halte es für dringend nöthig, daß diese jetzt schon drei Jahre schwebende Frage einer Erledigung entgegengeführt werde, und er habe sich veranlaßt gesehen, den Antrag auf Erlaß eines Militär⸗ Penstonsgesetzes einzubringen, welcher den Herren unverzüglich werde vorgelegt werden.

Der Abg, von Bernuth sprach die Hoffnung aus, daß trotz der Erklärung des Schatzsekretärs, wenn der Gesetz⸗ entwurf mit großer Majorität angenommen würde, der Bun⸗ desrath ihn doch in ernste Erwägung ziehen und der Stand⸗ punkt des Schatzsekretärs nicht werde aufrecht erhalten werden können. Das Bedürfniß des Gesetzentwurfs sei ja von dem Antragsteller, dem Abg. Rickert, und soeben auch von dem Grafen von Moltte vollkommen anerkannt worden, und auch seine (des Redners) politischen Freunde würden ein⸗ müthig für ihn eintreten. Was den parallel laufenden Militär⸗Pensionsgesetzentwurf, der heute von Neuem eingebracht worden sei, betreffe, so konstatire er, daß seine politisch en Freunde vor drei Jahren in der Kom⸗ mission die Berecht'gung des Verlangens der Kommunal⸗ besteuerung der Offiiere vollständig anerkannt und keines⸗ wegs zugegeben hätten, daß diese Frage mit der Militärnovelle in keinem Zusammenhange stehe. Er schließe, indem er der Hoffnung Ausdruck gebe, daß auch auf diesem Gebiete bald ein Abschluß herbeigeführt werde; das Bedürfniß erkennten seine Freunde vollkommen ag.

Der Abg. Graf von Behr erklärte,

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die Reichspartei stehe

der. Antrag von Köller mit wärmster Sympathie gegenüber

ind empfehle seine Annahme dringend. Derselbe sei in der Billigkeit und Gerechtigkeit durchaus be Er bedauere, daß die Regierung heute erklärt habe, sie von ihrem *&ꝙ eF nicht abgehen wosle -2 zur Zeit nicht

bgehe. Er halte es für geboten, daß dieses Beamtengeset 8 nächst er. n angenommen werde, um so mehr, als die ver⸗ bündeten Regierungen das Militär⸗Pensionsgesetz jederzeit haben könnten. Es liege also keine Veranlassung por, die beiden Gesetze zu verbinden. Man müsse aber auch, wenn man das andere Gesetz nicht bekomme, das vorliegende allein

annehmen.

Hierauf bemerkte de r n Burcha

Meine Herren! Ich zu meiner 4 ern rcsmas a⸗ nehmen, auf die Behauptung zurüs v welche

Vorredner, und wenn i e n habe, auch der Abg. von Vernuth ausgesprochen Die beiden Herren haben aus gef agt, die Regierung wolle von oder sie wäre entschlossen au. üh Ich habe aber ausdrü Anlaß vorgelegen, die Frage klarzustellen, ndet rungen zur Zeit noch gewillt wären, an ihren Standpunkt uͤhalten oder nicht. Ich habe binz ugefügt, daß äußere Merkmale nicht vorlägen, die den Schluß rechtf kertigen sie zu einer an deren Auffassung gekommen wären. Aber sie That an ihrem früheren Standpunkt festgebalten ode sch nicht gesagt und konnte ich ni 8 sagen, weil darüb erhandlungen ge⸗

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Schalscha sprach die Ansicht aus, daß seine

und er nach wie vor dem Gesetzentwurf sympat bisch gegenüber ständen, er bedauere nur, daß der Gesetz⸗ entwurf nicht schon Gesetz geworden sei, als er zum ersten Male eingebracht worden sei. Ebenso s spreche er sein Bedauern aus, daß nicht . Militär⸗Pensionsgesetz schon längst verabschiedet sei, und wenn dies nicht in der von der Regierung ein⸗ gebrach ten Se geschehen könne, so hätte es für das Wohl des Vaterlandes nur förderlich sein können, wenn die Form der Kommission angenommen worden wäre. Es werde geklagt, daß die Schlagfertigkeit der unter den gegenwärtigen Verhält⸗ nissen leide, und doch stolpere man über ein formales Bedenken und mache einen Vorwurf daraus, daß Dinge mit dem Militär⸗ Pensionsgesetz verquickt würden, die in dasselbe nicht hinein⸗ gehörten. Mit demselben Athemzuge verquicke man freilich selbst das Civil⸗ und Militär⸗Pensionsgesetz. Es sei unbegreif⸗ lich, daß die verbündeten Regierungen einem Gesetzentwurf ihre Zustimmung bisher nicht gegeben hätten, der für ganz Deutschland Verhältnisse schaffen solle, die in einem großen Theil Deutschlands bereits beständen; der Gesetzentwurf würde 95 Proz. der Offiziere einen Vortheil schaffen, während er vielleicht 5 Proz. schädigen und doch nicht unbillig schädigen würde. Er bitte, eine so wichtige Angelegenheit nicht danach zu beurtheilen, ob formale Unrichtigkeiten bei der Berathung vorgekommen seien oder nicht, sondern einzig vom Stand⸗ punkte der Wehrhaftigkeit unserer Armee.

Der Abg. Richter meinte, er wolle sich freuen, wenn er sich täusche, aber der Eindruck der Verhandlungen sei für ihn ein dem Gesetzentwurf durchaus ungünstiger. Er würde es für günstiger angesehen haben, wenn der Schatzsekretär über⸗ haupt keine Erklärung abgegeben hätte; er sei ja bei der ersten Berathung eines Initiativantrages dazu nicht genöthigt ge⸗ wesen. Nun habe der Staatssekretär von Burchard zwei Er⸗ klärungen abgegeben, die sich ebenso wenig deckten, wie neulich seine Erklärungen bei der Tabacksteuer. Derfelbe habe 58 der letzten Zeit mehrfach das Unglück gehabt, mißverstand zu werden. Er (Redner) höre aber aus den Worten des 1— sekretärs mehr das Nein, als die Geneigtheit für entwurf heraus. Wenn man in der Weise betone, äußer Merkmale dafür vorlägen, daß die ö“ Kegjerungen ihren früheren Standpunkt verlassen hätten, so könne man sich kaum unsympathischer ausdrücken. Ein anderes ungünstiges Vorzeichen sei dies, daß die Frage des Militär⸗ Pensionsgesetze 8 mit dem Beamtengesetz hier werde. Den Schlüssel dazu habe er durch den Antrag d Grafen Moltke, betreffend die Einfül hrung des Militär⸗ gesetzes erhalten, der gerade an diesem Tage gestellt werde. Man könne gar keinen ag Schachzug gegen den Gesetzentwurf machen, als wenn gerade in diesem Augenblick das Militärgesetz hervorge zogen zwerde, eine feindlichere Hand⸗ lung habe von der rechten Seite gar nicht unternommer werden können. Indem diese⸗ gleichzeitig die beiden Anträge unterstütze, zeige sie, daß sie nicht selbständig das Interesse der Beamten fördern, sondern in anderen taktischen Formen die beiden Gegenstände wieder verquicken wolle. Es sei 8 richtig, daß formell die beiden Anträge ge⸗

ennt eingebracht worden seien. Aber es unterliege keinem Zweifel, daß schon das Nebeneinanderbestehen derselben, das Betonen ihres inneren Zusammenhanges der erste Schritt dazu sei, wieder eine V Verkoppelung herbeizuführen. Gelinge dies, so werde diese S Session in Bezug auf beide Fragen eben⸗ so ergebnißlos eerlanfen ie die beiden Sessionen ver⸗ laufen seien. Es gehe in der That nicht an, daß, wenn man bei der Pension die Gleichstellung der Militärpersonen mit den Beamten fordere, man in demselben Augenblick es ablehne, daß auch in Bezug auf die Lasten die beiden Kategorien sich gleichgestellt würden, daß die Offiziere sich derjenigen Kom⸗ munalbesteuerung entzögen, der die Civilbeamten unterlägen. Diese Frage müsse hier gelöst werden, sonst werde ihre Lösung auf unabseh hbare Zeiten hin ausgeschoben.

Der Abg. Dr. Windthorst sprach die Ansicht aus: daß dieses Gesetz rückwirkende Kraft haben müsse, daß also die Reichsbeamten nachträglich denjenigen Zusatz erhielten, den sie erhalten haben würden, wenn sie preußische; Beamte geblieben wären. Man habe alle Ursache, diese Disparität 58 preußischen und Reichsbeamten wieder gut zu machen. Der Antragsteller habe zu seinem (des Redners) Bedauern das sionsgesetz für die Offiziere in die Debatte gezogen. Er habe sich wohl schuldig gewußt, daß er gegen die Intentionen der Regierungen vorgegangen sei, denn diese hätten das Pen⸗ sionsgesetz zurückgezogen. Seine (des Redners) Sympathi een für das Militär⸗ Pensionsgesetz dauerten noch fort. Er wisse, was man der Armee nach außen und innen verdanke. Anderer⸗ seits aber vexlange das Volk, daß die Offis iere, wenn sie in dieser Sache gleich behandelt würden mit den Beamten, auch die gleichen Lasten tragen müßten, und es hätten ihm sehr angesehene und tüchtige Offiziere gesagt, daß sie diese Ansicht cheilten. Indessen wolle er heute ein endguͤltiges Urtheil nicht

abgeben, an Entgegenkommen für das Militär⸗Pensionsgesetz werde⸗ es beim Centrum nicht fehlen.

Der 80. Frhr. von Maltzahn⸗ Gültz drückte seine Freude dar⸗ über aus, daß der Antrag Köller eine so entgegenkommende Auf⸗ nahme gefunden habe, er hätte gewünscht, daß ihm von

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Seiten der Regierungen ein größeres Entgegenkommen be⸗ wiesen worden wäre. Wenn der Abg. Richter aus der An⸗ des Militär⸗Pensionsgesetzes durch den Grafen

einen V beüe gt Hätte, feindlicher köͤnne man gegen das Zustandekommen dieses Gesetzes gar nicht handeln, so sei das ungerechtfertigt.

Konservativen hätten dem Hause nackt und ohn

Rücksicht auf das an dere Gesetz das Gesetz über die Re ichsbeamten vorgelegt. Wolle man dasselbe nicht annehmen, beil der Abg. von Föller und auch er (Redner) die ent⸗ sprechenden n auch für 8 nöthig halte, dann solle man es thun, tiven ni icht vorwerfe i, daß wollten. Dann habe der Abg. von dem Abg. von Köller bekämpfte Reihen der Konservativen getheilt worden sei. entsinne sich nicht,

Standpunkt bis in die Er (Redner)

wissen wolle. Er bestre Beweise des Gegentheils.

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Der die Sache so dargestellt, als wollten die den Antrag Köller abléhnen, weil Moltke eingebracht sei. Das liege ihnen durchaus fern. Er (Redner) behaupte aber nach wie vor, däß die des Antrages ein feindlich taktischer Zug gegen den Antrag in Bezug auf das Beamtengesetz sei. Es komme ja nicht blos darauf em, daß das Haus das Gesetz annehme, sondern auch, wie sich die Regierung dazu stelle. stärke durch diesen neuen Antrag die Regierung in J bis⸗ herigen Widerspruch gegen eine des Civil⸗ und Militär⸗Pensionsgesetzes. Dies werde man auch außerhalb dieses Hauses allseitig anerkennen. Man we erde sich in Beamten⸗ kreisen sehr enttäuscht fühlen und einsehen, daß mit diesem Antrage nur der alte Stein und eine Ablehnung dessen geboten werde, was alle anderen Parteien im Hause diesen Beamten hätten gewähren wollen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. Rickert, daß Prinz Carolath, also ein Feikonservativer, ausdrücklich betont habe, daß die Kommunalbesteuerung mit dem Militär⸗Pensionsgesetz in Zu⸗ sammenhang gebracht werden müsse.

Der Abg. von Köller erklärte, wenn der Abg. Richter irn der Einbringung des Antrages von Moltke einen taktischen zug gegen seinen Lde es Redners) Antrag erblicke, so sei das durch aus falsch. eine G Redners) Partei die Materie getrennt ö1 onst hätte sie eine kombinirte Vorlage eingebracht. Die Heutschfrefsinnigen hätten nun einmal die Gel legenhei it verpaßt, einem dringenden Bedürfniß im Lande abzuhelfen.

Damit schloß die erste Berathung, worauf das Hau fort in die zweite eintrat.

Der Abg. Pfafferott beantragte, das Gesetz nicht mit dem Tage der; Verkündigung, sondern mit dem 1. April 1883, an welchem Tage das Pens sionsgesetz zum ersten Male vorgelegt worden sei, in Kraft treten zu lassen. Er halte die rückwirkende Kraft des Gesetzes für recht und billig, weil man schon 1883 88 Beamten Hoffnungen auf sein Zustandekommen gemacht habe.

Der Abg. von Köller bat, den Antrag bis zur dritten Lesung zurückzustellen. Das preußische Gesetz sei bereits 1882 angenommen worden. Darauf müsse Rücksicht genommen werden.

Nachdem auch der Abg. Rickert denselben Wunsch geäußert, zog der Abg. Pfafferott seinen Antrag für dieses Stadium der Berathung zurück.

Der Abg. Dr. Windthorst hielt die Sache für vollkommen spruchreif, eignete sich den zurückgezogenen Antrag an und beantragte, ihn, da die verbündeten Regierungen trotz direkter Aufforderung zu demselben nicht Stellung nähmen, der Budget⸗ kommission zu überweisen.

Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt und das Gesetz unverändert angenommen.

Es folgte die erste Berathung des von dem Abg. von zazdzewski und Genossen eingebrachten Gesetzentw urfs, detreffend die Abände rung des Gerichtsver⸗ assungsgesetzes vom 27. Januar 1877.

Hierzu bemerkte der Abg. Dr. von bei der Entscheidung über diesen Antrag sollten keine politischen Gründe, sondern nur praktisch⸗juristische Gesicht in Betracht kommen. Es komme doch bei den Gerichtsverhand⸗ lungen vor Allem darauf an, daß den streitenden Parteien Recht geschehe. Die Kommission der vorigen Session sei den Wünschen der polnischen Bevölkerung nur soweit entgegen⸗ gekommen, daß sie vorgeschlagen habe, daß, wenn unter Betheiligung von Personen verhandelt werde, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien, ein Dolmetscher zuzuziehen sei, und die in fremder Sprache gemachten in dieser in das Protokoll aufgenommen und den Betheiligten zur Durchsicht vorgelegt werden müßten. Damit sei ihm (dem Antragsteller) die rderung eines ausführlichen Nebenprotokolls, worauf seine Landsleute so großes Gewicht legten, beseitigt; die Wichtigkeit der Protokolle aber sei erst wieder durch den letzten Erlaß des preußischen Justiz⸗Ministers betont worden. Es empfehle sich eine nochmalige Prüfung der betreffenden Wünsche in einer Kommission. Dabei könnte auch erwogen werden, ob nicht auch in dieser Richtung eine Aenderung in das Gerichtsverfassungsgesetz gebracht werde daß es zugelassen werde, daß die Richter, die Mutter⸗ sprache 7. Parteien verständen, direkt in der Muttersprache verhandeln könnten. Die erwähnten Zustände würden um so schwerer empfunden, als an guten Dolmetschern außerordent⸗ licher Mangel sei.

Der Abg. Kablé erklärte, seine Freunde und er würden dem Antrage beistimmen. Im Jahre 1871 habe sich Fürst Bismarck gegen eine elsässische Deputation ungefähr so ge⸗ äußert: „Die Sprache eines Volkes ist ein hochschätzbares Eigenthum, das nicht ang etastet werden darf;“ er habe auch zugegeben, daß in den Gegenden von Elsaß⸗L Lothringen, wo man vorwiegend deutsch spreche, jedoch auch der französischen Sprache mächtig sei, die Kenntniß beider Sprachen für die Bewohner dieses wie jedes Grenzlandes ein Vortheil sei, der nicht verkümmert werden dürfe. Leider werde dort öfters nicht im Sinne dieser Worte verfahren. Darin habe der Antrag Recht: eine gründliche Rechtsprechung sei nicht denkbar, wenn die Parteien sich nicht verständen und nicht sicher seien, vom Richter verstanden zu werden.

Der Abg. Dr. von Cuny bemerkte, der Abg. Kablé habe sich über die Behandlung der französischen Sprache im Elsaß be⸗ schwert. Aber gerade im Elsaß seien derselben weitgehende

zorwurf gegen die Konservativen hergeleitet und

Militärpersonen für

aber den Konserva⸗ sie dies Geset nicht verabschieden Rickert gesagt, daß der heute

daß einer seiner Parteigenossen die Kom⸗ munalsteuerfrage mit dem Militär⸗ 4 nsionsgesetz gemeinsam e also jene Behauptung

Der Abg. Richter entgegnete, der Abg. von Maltzahn habe Deutschfreisinnigen gleichze⸗ itig der Antrag

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Konzessionen gemacht worden. Gleich im Jahre 1871 sei der

Srundsatz aus gesprochen worden, daß überall da, wo die fran⸗ osische Sprache Volks 42— sei, regelmäßig vor den Friedens⸗ nerichten Cpäter vor den Amtzge richten) in franz ösischer

prache verhandelt werden solle, und an diesem Grundsatze zbe mart bis heute festgehalten. Ausnahmsweise nur, wo veutschred ende Parteien vor Gericht erschienen, werde in deut⸗ ber Sye rache verhandelt. Die Verhältnisse in El saß⸗Lothringen V aben olso keinen Grund zu Angriffen, wie sie der Abg. Kablé I

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oeben gemacht habe.

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Er (Redner) habe aber auch'noch weiter ver⸗ igt, daß selbst für die deutschen Sprachgebiete die französische Sprarche aufrecht erhalten werden solle. Ihm sei es unver⸗ Fändlich, wie eine solche Forderung auf Grund des Nationa⸗ nätsprinzi ps erhoben werden könne. Ebenso un werständlich 4 es ihm, wie der Abg. Kablé auf Grund dieses 9 einer Unterstützung des Jazdzewski'schen Antrage können. Er scheine denselben nicht recht * haben. Jedes Volk sei berechtigt, die seiner Sprache zu begehren. Aber davon seh dem Jazdzewski'schen Antrage. Derselbe stelle Boden des N ationalitgtsprinzips. Das bewei der die seit dem Jahre 1772 der Krone Preußen zugefallenen volnischen Landestheile um⸗ zase. Bekanntlich decke sich dieses Gebiet nicht mit dem polnischen Sprachgebiet. Es umfasse einerseits nicht verschlesien, das auch mit eing

zios zu babe kommen ürdigt zu altung nichts in nicht auf klar Art. I des An itrags,

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ezogen werden müsse, enn der Abg. Jazdzewski vom Nationalitätspri nzip ausgehe. Andererseits beziehe sich derselbe auf Gegenden, wo die deutsche Uebergewicht habe, auf Westpreußen und Posen. er, Marienburg sei das Deutsche über⸗ polnische Sprache dort mit der Auf Artikel II wolle er nicht

thun haben. Er bitte, zu wählen.

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Danzig, Marienwerd vie gend, und doch solle die eutschen gleichberechtigt sein. ingehen; das werde die Kommission zu ine Kommission von 14 Mitgliedern er Abg. Hartmann hielt die Forderung eines Neben⸗ prtoto zhls nicht für zweckentsprechend, glaubte vi ielmehr, daß im Rahmen des jetzigen Gesetzes größere Garantien für eine rich⸗ tige Rechtsprechung auch in Gegenden mit gemischter Bevölke⸗ rung gesucht müßten. 3 Der Abg. Rintelen sprach sich auch für eine besondere Kommission aus. Die Debatte wurde geschlossen. Das Schlußwort erhielt der Abg. Dr. von Jazdzewski, um dem Abg. von Cuny zu bemerken, daß Oberschlesien in den Antrage rrucksichtigt sei, weil in demselben nicht nur die Interessen der Gerich ztspflege vertreten seien, sondern auch Verträge, velche Oberschlesie n nicht zu Statten kämen. Es stehe ja nichts m Wege, daß die oberschlesischen Abgeordneten ein Amende 1 Antrag stellten, welches ihre Gegend berücksichtige.

7 nent zu dem (des Redners) Partei keinen Staat im Staate, sondern nur eine Be⸗

der Abg. von Cuny ihr vorwe ncsichtigung ihrer Nationalität im 1 Staat. Der Antrag wurde an eine Kommission von 14 Mitglie⸗ dern verwiesen. 6 Es folgte die Berathung des von den Sozialdemokraten eingebrachten Arbe iterschutzgese etzes in Ferbinkiene mit den ieea der Abgg. Lieber, Hitze, Lohren, wegen Ein⸗ änkung der Sonntagsarbeit, der Frauen⸗, 8 r⸗ und Nachtarbeit ec. Hierzu bemerkte der Abg. Puttkamer habe in der vorigen S Arbei . zgesetz die ganze Weisheit der

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Pf unkuch, der Minister von ession gemeint, wenn in dem Sozialdemokraten

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sei, so könnten sie auch auf der rechten sitzen. Das habe sie nicht abgehalten, ihren e einzubringen. Bei der Sonn tagsruhe 1 anzler gefragt, ob sie der Ansicht seien, daß en Ausfall der Sonntagsarbeit zu tragen habe. isicht seien sie allerdings. Und sei sie dazu nicht tande, im Gegensatz zu den Industrien Englands v Amerikas, die sich dem puritar nischen S zum

twickelt hätten, daher könnten sie sich für dieselbe nicht h Erst noch Enqueten über Sonntagsarbeit ꝛc. ver⸗ Iu“ heiße die Sache verschleppen. Auch bei der Forde⸗ ig des Maximalarbeitstages leite sie der Gedanke, daß der agitakprostt zu schmälern sei, um dem Arbeiter den Vortheil

Den rkürzter Arbeitszeit zu schaffen. Der Kanzler habe gemeint, ie Soziald emokraten Fsollten

mit dieser Forderung nicht vor Arheiter treten. Die Petitionen zu Gunsten des Arbeiter⸗ zgesetzes zeigten eine ganz andere Sprache. Hunderttausende Arbeitern hätten sich einverstanden erklärt mit den Führern der Sozialdemokratie, die man dargestellt habe als eute, die von der Agitation lebten. Aber die meisten der⸗ lben hatten die Schule des Lebens mit ihren Härten und Martern kennen gelernt. hätten einen anderen Beruf rgriffen, als sie wegen ihrer politischen Gesinnung Arbeit icht mehr hätten finden können. Wie mit der Sonng eit, so stehe es auch mit der Frauen⸗ und Kinderarbeit. Ran solle sehen, wie die kleinen Kinder in den

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Spitzenspinne eien beispielsweise ihre Jugend verkümmerten, und man werde it ihm sagen, daß es besser sei, auf einen Luxus zu ver⸗ chten, als die Kinderarbeit weiter aufrecht zu erhalten. Es eue ihn, daß die Herren von der Rechten und aus dem Cen⸗ m in dieser Beziehung ähnliche Anträge stellten. Auch um die igenthums frage werde man nicht herum können. Denn dasselbe nicht göttlichen Ursprungs, sondern eine historische Kategorie. eberall müßten andere V erhaͤltnisse eintreten, ehe der volle biale Frieden eintreten könne. Durch den Normalarbe itstag hirden allein annehmbare Verhältnisse zwischen der Produktion d der Konsumtion hergestellt werden können. Es sei richtig, ch in seiner Fraktion beständen Meinungsverschiedenheiten er diese Frage. Aber dieselben seien rein theoretischer atur. Ihre Bestrebungen gingen auf einen organischen Auf⸗ au der sozialen Verhältnisse hinaus. Damit widerleg ge sich hon der Vorwurf, als ob sie eine revolutionäre Partei seien. re 1 iträge wollten die Kluft überbrücken, die sich zwischen n Arbeitern und Arbeitgebern aufgethan hätte. Ohne die ozialdemokratie würde man in diesem Hause niemals zu ner gründlichen Erorterung der sozialen Frage gekommen n. Die von der Linken anempfohlene Selbsthülfe habe hh ohnmächtig erwiesen gegen den Kapitalismus. Im Namen Humanität, der Gerechtigkeit und des Arbeiterstandes bitte die Herren um Reduzirung der Arbeitszeit, um eine schäänkung der Frauen⸗ und Kinderarbeit und um Beseitigung der Gefängnißarb beit. Seine Partei sich bewußt, an einer großen Kulturaufgabe mit heiligem nst mitzuarbeiten. Man solle ihr nicht die gesetzgeberische Frbeit abschneiden. Der sozialdemokratische Staat werde ganz timmt den Manchesterstaat in seiner Form ablösen. 8 m 4 ½ Uhr vertagte das Haus die weitere Berathung Donnerstag 1 Uhr.

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