Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landgerichts⸗ Rath Denhard in Stettin zum Land⸗ gerichts⸗Direktor, und
den Gerichts⸗Assessor Pleßner zum Amtsrichter zu er⸗ nennen; sowie
dem Gerichtsschreiber, Sekretär Coppius in Grimmen,
dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Ober-⸗Landesgericht in Stettin, Sekretär Meinke,
dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Lauenburg i. P., Sekretär Doherr, und
dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Stettin, Sekretär Goehtz, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Amtsgericht in
Berlin, den 4. Dezember 1885.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog von Sachsen sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse estiegen
Justiz-Ministerium.
b Der Rechtsanwalt Bartecki in Neutomischel ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Posen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neutomischel, und
der Rechtsanwalt Jochmus in Halle a. S. zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Halle a. S., ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten, Dr. von Goßler, aus der Provinz Pommern.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 49 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlichtt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se. Mazestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag den Königlich italienischen Oberst⸗Lieutenant Chevalier Bisesti vor seiner Rückkehr nach Rom und ertheilten sodann dem Grafen Keyser lingk⸗Rautenburg, welcher die Orden seines verstorbenen Vaters zurückreichen durfte, die nachgesuchte Audienz.
Mittags erschien Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen zur Begrüßung im Königlichen Palais. Demnächst hatten Se. Majestät eine Besprechung mit dem Chef des Civilkabinets und unternahmen später eine Ausfahrt.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern Abend der Einsegnungsfeier dreier Schwestern im Augusta⸗Hospital bei und empfing, nach der Rückkehr in das Palais, den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Groß⸗ herzogs und des Erbgroßherzogs von Sachsen.
Heute Nachmittag empfing Ihre Majestät den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Katharina, Herzogin Wittwe von Mecklenburg⸗Strelitz.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und erschien Nachmittags 4 ½ Uhr mit Fhrer Failg V11111 Kronprinzessin sowie den Prinzessinnen⸗Töchtern, König⸗ lichen Hoheiten, zum Familien⸗-Diner bei Ihren Majestäten.
Von 7 ½ Uhr ab wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz der General-Probe zu dem heute Abend in der Phil⸗ harmonie stattfindenden Concert bis zum Schluß bei; nur unterbrach Höchstderselbe den Besuch der Probe auf kurze Zeit, um gegen 9 Uhr auf dem Anhalter Bahnhof zum Empfange Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar zu erscheinen.
— In der am 3. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden der Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des §. 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die Vorlage, betreffend die in die m Jahre auf dem Post⸗Kongreß zu Lissabon getroffenen Vereinbarungen, der Entwurf eines Grundbuchgesetzes für Elsaß⸗Lothringen, der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen über Grundeigenthum und Hypothekenwesen, der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen und die Zuständigkeit der Amtsgerichte und der Antrag von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, betreffend die Befreiung einer Zündholz⸗ fabrik von den über die Anlage solcher Fabriken bestehenden Vorschriften, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Dem Besoldungs⸗ und Pensions⸗Etat der Reichsbank⸗Beamten für 1886 und den Abänderungsvorschlägen zu dem Statut für das Institut für archäologische Correspondenz ertheilte die Versamm⸗ lung ihre Zustimmung und beschloß, einer Eingabe, betreffend den Erlaß gesetzlicher Vorschriften über die Reinigung des Getreides vor der Vermahlung, keine Folge zu geben. Endlich wurde über die Zollbehandlung verschiedener Gegenstände und die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (I1.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Staatssekretär, Staats⸗Minister von Boetticher, sowie mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident dem 581 mit, daß ein Schreiben des Reichskanzlers, betr.
2 2₰ 6 gj 5 9 sei onalver nderungen im Zundesrath, eingegangen sei.
wiederholten
Das Haustrat hierauf in die Tagesordnung ein. Der erste Ge⸗ genstand derselben war die Fortsetzung der ersten Berathung des von den Abgg. Auer und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung der Titel I, II, VII, IX, X und der Schlußbestimmungen der Gewerbeordung für das Deutsche Reich, in Ver⸗ bindung mit der Fortsetzung der ersten Berathung des von dem Abg. Dr. Lieber eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderungen und Er⸗ gänzungen der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 “ Arbeitszeit, Kinderarbeit, Frauenarbeit ꝛc.), dem Antrage des Abg. Hitze (Arbeitszeit in Textilfabriken) und der Fortsetzung der ersten Berathung des von dem Abg. Lohren eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Er⸗ gänzung des §. 136 der Gewerbeordnung.
Der Abg. Cegielski erklärte, daß seine Partei für eine kommissarische Berathung der Anträge sei, weil auch sie eine Abänderung des Arbeiterschutzrechts für dringend nöthig erachte. 1
Der Abg. Dr. Baumbach hob hervor, daß in Betreff der Kinderarbeit auch seine Partei bereit sei, weitere Einschränkungen oder eine gänzliche Beseitigung derselben herbeizuführen. Freilich müsse man bedenken, daß ein Verbot, die Kinder in der Hausindustrie und im Handwerk zu beschäftigen, oft nichts Anderes heiße, als dieselben dem Armenrecht preisgeben. Auch die Frauenarbeit könne eingeschränkt werden, doch sei es unmöglich, so weit zu gehen wie der Vorschlag der Centrumspartei. Die übergroße Humanität, die man den Arbeiterinnen jetzt entgegenbringe, errege ihm die Besorgniß, daß die beabsichtigte Humanität sehr zum Unsegen der Arbei⸗ terinnen ausschlagen werde.
Bei Schluß des Blattes ging Redner auf die Forderung des Normal⸗Arbeitstages ein, die ihm im Interesse der Ar⸗ beiter selbst als unannehmbar erscheine.
— Ein Hauseigenthümer, in dessen Haus sich Prostituirte unter dem Vorgeben, unbescholtene Personen zu sein, als Miether oder Aftermiether eingeschmuggelt haben und daselbst ihr unsittliches Gewerbe betreiben, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 6. Ok⸗ tober d. J., nach erlangter Kenntniß von der in der ver⸗ mietheten Wohnung betriebenen Unzucht verpflichtet, dagegen durch Kündigung der Wohnung und durch Klage auf Exmis⸗ sion einzuschreiten oder sonstige gesetzmäßige und wirksame Schritte behufs Aufhebung des Miethsverhältnisses zu thun. Unterläßt er dies, so kann er sich durch sein passives Ver⸗ halten der Kuppelei schuldig machen.
— Der Minister des Innern hat in einem Spezialfall entschieden, daß, wie sich auch aus den Entscheidungsgründen des Erkenntnisses des vormaligen Ober⸗Tribunals, vom 26. Juni 1878, ergebe, einem Reisenden, der in einem Dorfe im Wege der freien Vereinbarung ein Nachtquartier nicht erlangen konnte und der sich bei bereits eingetretener Dunkelheit in einer Nothlage befand, von dem Gemeinde⸗ vorstande Nachtherberge zu beschaffen war, und zwar, soweit derselbe zahlungsfähig war, gegen entsprechendes Entgelt.
— Der Königlich großbritannische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Sir Edward Malet, hat sich aus Anlaß der plötzlichen und ernsten Erkrankung seiner Gemahlin nach England begeben. Während der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Erste Botschafts⸗Sekretär Scott als interimistischer Geschäftsträger.
Kassel, 2. Dezember. In der heutigen Sitzung des Kommunal⸗Landtags referirte der Hauptausschuß über die Herbeiführung eines Uebereinkommens mit dem kommunal⸗ ständischen Verbande des Regierungsbezirks Wiesbaden, betr. die nach §. 113 der Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗ Nassau vom 7. Juni 1885 erforderliche Auseinandersetzung wegen der dem Landkreise Frankfurt a. M. zugetheilten, bisher zu dem Kreise Hanau gehörigen Gemeinden.
Der Antrag des Hauptausschusses ging dahin, dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wies baden auf Grund eines den Mitgliedern des Kommunal⸗ Landtags im Entwurf vorliegenden formulirten Ueber⸗ einkommens, abgesehen von der Theilnahme jenes Verbandes an der dem Kommunalverbande des Regierungsbezirks Kassel auf Grund des §. 26 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 gewährten Jahresrente nach dem im §. 110 Absatz 1 der Kreisordnung bezeichneten Theilungs⸗ maßstabe, sowie an den Reservefonds des dem kommunal⸗ ständischen Verbande des Regierungsbezirks Kassel zugehörigen Viehseuchenfonds, entweder eine Gesammtabfindungssumme von 250 000 ℳ oder eine solche von 225 000 ℳ neben Aufrecht⸗ erhaltung der von den fraglichen Gemeinden beziehungsweise den Angehörigen derselben bisher geübten Benutzung der Landeshospitäler Haina und Merrhausen gemäß denjenigen Grundsätzen, welche jeweilig für die Angehörigen des Kom munalverbandes Kassel gelten, anzubieten.
Nach langer Diskussion wurde die Sitzung auf heute Nachmittag vertagt und ist dann bei namentlicher Abstimmung mit 40 gegen 16 Stimmen der Antrag des Hauptausschusses zum Beschluß erhoben worden, und zwar mit folgender Re solution:
„In Uebereinstimmung mit dem Berichte seines Hauptausschusses in Anlage 13 Seite 5 der Drucksachen spricht der Kommunal⸗Landtag den dringenden Wunsch aus, daß der Kommunalverband Wiesbaden aus der ihm zu zahlenden Abfindungssumme den ausscheidenden acht Gemeinden eine billige Entschädigung für die ihnen ohne Ersatz ver⸗ loren gehenden Nutzungen gewähren möge“. 8
Hiernächst trat der Kommunal⸗-Landtag in die Berathung des vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die anderweite Feststellung des Geschäftsbereiches mehrerer kommunalständischer Anstalten in der Provinz Hessen⸗Nassau, ein und erklärte sich mit dem Prinzip der Abgrenzung sowie mit der Fassung der §. 1—4 einverstanden, während der §. 5 zur
Irathung in den Hauptausschuß zurückgewiesen wurde.
— 3. Dezember. In der heutigen Sitzung wurde in Betreff der Vorlage der Staatsregierung, betreffend die Be⸗ willigung der Kosten zur Einrichtung eines für den Kon⸗ servator des Hessischen Geschichtsvereins in Marburg bestimmten heizbaren Arbeitslokals in dem Schlosse zu Marburg nach längerer Debatte der Beschluß gefaßt:
D
M Königlichen Staatsregierung einen Beitrag von 1000 ℳ zur Verfügung zu stellen zwecks baulicher Herstellung eines Bureaus und Ar⸗ beitszimmers in dem Schlosse zu Marburg für den Konservator der Alterthümer⸗Sammlung des Hessischen Geschichtsvereins in der Voraus⸗ setzung, daß Königliche Staatsregierung den nach idem Kostenüber⸗ schlag des Köͤniglichen Kreisbauinspektors zur Ausführung weiter er⸗ forderlichen Betrag aus Staatsmitteln zuschießt und dem Geschichts⸗
verein die jetzt zu Reihe von Jahren überläßt. Ferner ließ der Kommunal⸗Landtag sich zur Nach richt dienen, daß der Minister es abgelehnt ha⸗ die Kurhessische Gemeinde⸗Ordnung in dem Kreise Gersselz und in den Bezirken Orb und Vöhl einzuführen, und wurde auf Antrag des Hauptausschusses der Beschluß gefaßt —. Stelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes der Schatzkommissig ein weiteres Mitglied dieser Kommission zu wählen. 8 Weiter erklärte sich der Kommunal⸗Landtag auf Antra des Hauptausschusses mit der Herrichtung von Wohnunges für Unterförster und Wärter bei dem Landeshospitale z2 Haina mit der Maßgabe einverstanden, daß die dafür 2 forderlichen Kosten aus den unter Tit. III 1 Pos. a verwillir⸗ ten Etatsmitteln, welche innerhalb der laufenden Etatsveriobe für die ursprünglich vorgesehenen Arbeiten nicht mehr v. Verwendung kommen können, entnommen werden. „ NMachdem sodann die dem Verwaltungsausschusse unter dem 13. November v. J. ertheilte Ermächtigung zur Gewährung einer Beihälfe bis zum Betrage von 18 000 ℳ an die Stat Volkmarsen zu den Kosten des Grunderwerbs für den Bahn⸗ bau von Warburg nach Arolsen dahin erweitert worden war daß, ohne Ueberschreitung der gFedachten Summe ein Betrau von 5000 ℳ zur Erbauung jener Bahn überhaupt und 8 lediglich zu den Kosten des Grunderwerbs verwilligt werden könne, wurden die Rechnungen über den Landarmenfond⸗ den Reservefonds und die ständische Schatzkasse pro 1883 unts Ertheilung der Decharge für abgehört erklärt und außerdem zu der Veräußerung verschiedener Grundstücksparzellen di Genehmigung ertheilt. b 8 Hiernächst gelangte der §. 5 des Gesetzentwurfs, betreffend die anderweite Feststellung des Geschäftsbereiches mehrerer kommunalständischen Anstalten in der Provinz Hessen⸗Nassau., zur Berathung und wurde derselbe unter Abänderung des Wortes „Brandversicherungsgesellschaft“ in Absatz 1 in „Brand⸗ versicherungsanstalt“ mit folgendem, den 3. Absatz bildenden Zusatz angenommen: ‚‚Bezüglich der übrigen verpfändeten Gebäude bleiben die Vor⸗ schriften der Kurhessischen Gesetzgebung über die Versicherung gegen Feuersgefahr im Gebiete der im §. 4 bezeichneten Ortschaften mit der Maßgabe in Kraft, daß mit dem 1. Januar 1887 an Stelle der Hessischen Brandversicherungsanstalt die Nassauische tritt, sofern nickt zwischen den Betheiligten eine andere Abrede hierüber getroffen wird.“ EFndlich referirte der Eingabenausschuß über mehrere Pe⸗ titionen, welche theils durch Uebergang zur Tagesordnung theils durch Verweisung an den Verwaltungsausschuß erledigt wurden.; 8
6 e eeeeeeeSeeeee 8 8 r Benutzung übergebenen Räume für eine laͤngers
„
Bayern. München, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer der Abgeordneten genehmigte in ihrer heu⸗ tigen Sitzung das provisorische Steuergesetz und ertheilte für zahlreiche Rechnungsnachweisungen Decharge. Sodann be⸗ gründete der Abgeordnete Kopp seinen Antrag: Der König von Bayern wolle baldmöglichst den russisch⸗-bayerischen Auslieferungsvertrag umgestalten lassen. Der Abg. Dr. von Schauß beantragte dagegen: Die Kammer wolle mit Bezugnahme auf die am 12. v. Mts. stattgehabte Dis⸗ kussion zur Tagesordnung übergehen, und bezeichnete die An⸗ nahme des Koppschen Antrages als ein Mißtrauensvotum gegen das gesammte Ministerium, wodurch Bayern ge⸗ fährdet würde. Der Staats⸗Minister Freiherr von Crailsheim bestritt der Kammer das Recht, einen Antrag, wie den Koppschen zu stellen, und vertheidigte den Vertrag, indem er erklärte, die Regierung werde den Vertrag modifiziren, falls die Praxis dies erfordern sollte. Der Abg. Frhr. v. Stauffenberg hielt das Antrags⸗ recht der Kammer aufrecht und befürwortete gerade wegen der Auffassung des Ministers die Annahme des Kovppschen Antrages, während er den Antrag Schauß zurück wies. Der Abg. Rittler bestritt unter Widerspruch der rechten Seite der Kammer, daß das Recht, diesen Antrag zu stellen, verfassungsmäßig sei, verwarf eventuell den Vertrag, erklärte sich aber gegen den Koppschen An⸗ trag. Der Abg. Josef Geiger widerlegte die Ansicht Rittlers und hielt den Antrag Kopp für berechtigt, befürwortete jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit die Tagesordnung Schauß. Die Kammer erklärte schließlich mit allen gegen die Stimme Rittlers die Stellung des Antrags für berechtigt, lehnte gegen die Hälfte der Stimmen der Linken den Antrag Schauß ab und nahm den Antrag Kopp mit großer Majorität an.
Sachsen. Dresden, 3. Dezember. (Dr. J.) Die Zweite Kammer genehmigte heute ohne Debatte, gemäß dem Antrage der Finanzdeputation, den Etat der Landeslotterie mit 4 261 941 ℳ, der Lotterie⸗Darlehnskasse mit 381 045 ℳ und der allgemeinen Kassenverwaltung mit 1 700 000 ℳ Ueberschuß.
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Mecklenburg. Sternberg, 4. Dezember. (W. T. B.) er Antrag der Regierung auf Aufhebung einer Anzahl von mtsgerichten ist vom Landtage abgelehnt worden.
Ein Aversum von 600 000 ℳ zu Kosten für die Justiz⸗
pflege auf die vier Jahre von 1886 bis 1890 ist bewilligt
worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Dezember. (Wien. Ztg.) Heute waren abermals mehrere Landtage versammelt. Die zur Verhandlung gelangten Gegenstände betrafen zumeist Gemeinde⸗ und Schulangelegenheiten, Straßenwesen, Umlagen und Subventionen.
Pest, 2. Dezember. (Wien. Ztg.) Der Finanz⸗ Ausschuß erledigte die Budgets des Justiz⸗ und des Landesvertheidigungs⸗Ministeriums.
Agram, 2. Dezember. (Wien. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Landtages wurden in fortgesetzter Spezial⸗ debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung der Komitate, die §. 10 bis 14 dem Originaltext ent⸗ sprechend angenommen. Von oppositioneller Seite wurden fast zu jedem einzelnen Paragraphen Amendements vorgelegt. Bemerkenswerth ist, daß Pisacic (Starcevicianer) anerkannte: dieses Gesetz gewähre dem Volke sehr werthvolle Rechte und werde von demselben freudig aufgenommen werden. Sektions⸗ Chef Stankovic griff bei jedem Paragraphen in die Debatte ein, indem er die Vorlage gegen die zahlreichen, namentlich von Posilovic eingebrachten Amendements vertheidigte. In der Spezialdebatte wurden noch die §§. 15 bis 27 nach dem Text der Vorlage angenommen.
Großbritannien und Irland. London, 2. De⸗ zember. (Allg. Corr.) Während die „Times“ und andere Blätter einer Einverleibung des eroberten Birma in das
zndische Reich energisch das Wort reden, erklärt sich die Daily News“ entschiden gegen eine Annexion. Das Organ Mr. Gladstone's schreibt u. A.: „Die höchsten und zuverlässigsten Autoritäten in indischen Angelegenheiten stimmen in der Ansicht überein, daß eine Annexionspolitik eine böse Wirkung auf die eingeborenen Fürsten Indiens aus⸗ üͤben würde. Wenn man die Sicherheit für die britischen Unterthanen und für die Erfüllung freiwillig übernommener Pflichten erhalten kann durch die Ausübung einer in Indien wohlverstandenen Form der Kontrole über den birmanischen Sof, und weng ein geeigneter Nachfolger für König Thibo in der Königlichen Familie von Birma gefunden werden kann, so dürfte es nicht nothwendig sein, die Grenzen der ostindischen Besitzungen Ihrer Majestät bei dieser Gelegenheit auszu⸗ ehnen.“ dehneg dischen der indischen Regierung und dem Maha⸗ radschah Secindia ist ein Vertrag folgenden Inhalts ge⸗ schlossen worden: Die indische Regierung tritt die Festung von Gwalior ab und empfängt dafür 15. Lakhs Rupien, als Entgelt für die Ausgaben, die der britischen Regierung durch Errichtung von Ge⸗ bäuden und Festungswerken entstanden sind. Die Regierung tritt auch das Cantonnement Morar ab und empfängt dafür das Fort Ghensi. Die Garnison von Morar wird zurück⸗ gezogen und unweit der Grenze stationirt, um dem Maharadschah in Nothfällen Hülfe zu leisten. Seindia erhält die Erlaubniß, seine Armee um 3000 Mann zu vermehren. 8
— 4. Dezember, Morgens. (W. T. B.) Bis jetzt sind 263 Liberale, 213 Konservative und 54 Parnelliten gewählt. In Herxham (Northumberland) unterlag der Sekretär des Schatzamts, Ridley.
Dem „Standard“ wird aus Mandalay, vom 30. No⸗ vember, gemeldet: birmanische Briganten, sogenannte Dacoits, hätten die englischen Truppen angegriffen und Mandalay geplündert. Viele Soldaten seien ge⸗ tödtet oder verwundet worden. “
Wie die hiesige mexikanische Gesandtschaft mit⸗ theilt, ist ihr auf eine Anfrage bezüglich des Gerüchts von einer angeblichen Revolution im Staate Nuevo Leon die offizielle Antwort geworden, daß die Ruhestörung in Nuevo Leon einen völlig lokalen Charakter habe, daß dieselbe ein bewaffnetes Einschreiten nicht erfordere, und daß die Frage durchaus nicht den allgemeinen Frieden in der Republik berühre, welcher vielmehr ungetrübt fortbestehe.
Frankreich. Paris, 2. Dezember. (Fr. C.) vublique francaise schreibt über die Affair de l'Isle-Herbinger: 1
Man macht sich im Publikum und in der Presse eine ziemlich unrichtige Vorstellung von der Lage des Oberst⸗Lieutenants Herbinger. So redet man von seiner Freisprechung durch ein Kriegsgericht oder durch einen Untersuchungsrath. In Wahrheit ist der Oberst⸗Lieutenant niemals freigesprochen worden, da er niemals vor einem Kriegsgericht oder einem Untersuchungsrath erschien. Als der General Brieére de lIsle in den ersten Apriltagen zu der Ueberzeugung ge⸗ langt war, der Oberst⸗Lieutenant Herbinger hätte sich gegen seine Pflicht vergangen, indem er nacheinander Langson und die prächtigen Positionen von Than⸗Moi im Stiche ließ, entzog er ihm das Kom⸗ mando der zweiten Brigade und ersetzte ihn durch den Obersten Borgnis⸗Desbordes. Dieser stellte eine Enquete an, sammelte die Aktenstücke und faßte sie in einem sehr genauen Bericht zusammen. Dann wurde der Oberst⸗Lieutenant Herbinger nach Frankreich zur Disposition des Kriegs⸗Ministers geschickt. Er langte in Paris, gleichzeitig mit dem Bericht, im Juni an. Der Minister er⸗ achtete, die Zeugen könnten nur in Tongking verhört werden, und schickte am 25. desselben Monats den Oberst Herbinger nach Hanoi zurück; dort sollte der Untersuchungsrath zusammentreten und statuiren. Am 16. August eröffnete der General de Courey eine neue Untersuchung und beauftragte damit nicht einen Offizier der
Brigade, sondern den eben erst aus Frantkreich eingetroffenen irektor des Geniewesens. Man vernahm keine Zeugen, obwohl
Minister gerade um dieser Aussagen willen den Handel
Expeditionscorps verwiesen hatte, und nach drei Wochen ohirte der General de Courcy an den General Campe
Oberst⸗Lieutenant Herbinger sei für das Kommando, das
ihm übertragen hatte, nicht vorbereitet gewesen und önne daher für die Ereignisse nicht zur Verantwortung gezogen werden. olglich hielt es der General de Courcy für übe
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rflüssig, einen Unter⸗ suchungsrath einzuberufen und beschloß, von dem Verfahren abzustehen. Da häͤtte man meinen sollen, der Oberst Herbinger wäre wieder an ie Spitze des 3. Marsch⸗Regiments gestellt worden: mit nichten; er schiffte sich Ende September ein, um nach Frankreich zurückzukommen, da er abermals zur Disposition des Kriegs⸗Ministers gestellt ist. So liegen heute die Dinge.
Der Vorsitzende des Ausschusses der Tongking⸗Kommission, Lockroy, hatte heute Morgen eine längere Unterredung mit dem Kriegs⸗Minister, General Campenon. Der Minister hat Hrn. Lockroy das Dossier Herbinger zur vertraulichen Kenntnißnahme eingehändigt, aber unter der ausdrücklichen Bedingung, daß davon der Kommission selbst keine Mit⸗ theilung gemacht werde. Wie es heißt, sind die übrigen Mit⸗ glieder der Kommission über dieses eigenmächtige Vorgehen des Hrn. Lockroy höchst ungehalten, und kündigte insbeson⸗ dere Hr. Rochefort seine Absicht an, daß er beantragen werde, die Aushändigung des Dossiers an die Kommission zu ver⸗ langen. ““ 1
Die „Agence Havas“ veröffentlicht folgende Note über die Ausstellung von 1889: 1“
Mehrere Blätter scheinen bei Besprechung der Ausstellung von 1889 zu glauben, daß diese Ausstellung, statt international, ausschließ⸗ lich fuͤr nationale Produkte reservirt sein soll. Einige andere scheinen sich darüber zu wundern, daß Hr. Dautresme diesbezüglich noch keiner⸗ lei Meinung geäußert habe. Der Handels⸗Minister hat keine Ansicht abzugeben; die Frage ist nämlich vor seinem Eintritt in das jetzige Kabinet aufgeworfen und gelöst worden. Durch ein am 8. November 1884 auf Vorschlag des Herrn Rouvier erlassenes Dekret wurde bestimmt, daß am 1. Mai 1889 in Paris eine Weltausstellung er⸗ offnet und daß die Erzeugnisse aller Nationen zugelassen würden. Eine dem Handels⸗Minister beigegebene Kommission war damit beauftragt, die geeigneten Mittel zur Durchführung dieses Projekts zu prüfen und zu suchen. Der Bericht dieser Kommission erschien im „Officiel“ vom 14. März 1885. Seither wurde im Juli 1885 von den Kammern ein Kredit von 100 000 Fr. votirt, um die Aufstellung einer möglichst genauen Ausgabentabelle zu ge⸗ statten und die Kosten zu decken, welche dieses Studium nothgedrungen verursachen mußte. Der Handels⸗Minister prüft augenblicklich die ihm unterbreiteten verschiedenen Vorschläge, um sowohl den Platz zu be⸗ stimmen, als die durchzuführenden Arbeiten festzusetzen. Nach Beendi⸗ gung dieser Arbeit, die bald erfolgen dürfte, wird der Minister dem Parlament das endgültige Projekt vorlegen und von ihm gleichzeitig die nöthigen Kredite verlangen, um dessen Ausführung zu sichern.
— 3. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer hat heute zur Vorberathung des Antrages, welcher den Ankauf von Getreidelieferungen für den Staat im Auslande untersagt, eine Kommission gewählt. Die Majorität derselben besteht aus Anhängern des Antrages.
e st militärischen Unter⸗ — t
In der Tongking⸗Kommission gab heute der Gouverneur von Cochinchina, Thompson, über die Handelsverhältnisse Auskunft und bezeichnete die finan⸗ ziellen Verhältnisse als vorzügliche, obschon sich nur wenige französische Handelsleute in Tongking niedergelassen hätten. Die Aufrechterhaltung der Okkupation von Tong⸗ king und des Protektorats über Annam erklärte Thompson für durchaus nothwendig.
Aus allen Departements gehen der Regierung Erklä⸗
—
rungen gegen die Räumung Tongkings und miß⸗
44 ’ billigende Aeußerungen darüber zu, daß die Kammer in einer Frage, welche die Ehre und die Interessen Frankreichs berühre, V mit solcher Langsamkeit vorgehe. V
Spanien. Madrid, 3. Dezember. (W. T. B.) In dem heutigen ersten, unter dem Vorsitz der Königin⸗Re⸗ gentin stattgehabten Ministerrath erklärte der Minister⸗ Präsident Sagasta den Erlaß einer allgemeinen Amnestie für nothwendig. Die Königin⸗Regentin ge⸗ nehmigte die ihr unterbreiteten Vorlagen.
Der Herzog von Montpensier und seine Familiee kehren morgen nach San Lucar zurück und werden erst An⸗ fang Februar zur Vermählung des Prinzen Anton von Montpensier mit der Prinzessin Eulalia wieder hier eintreffen.
Ein Rundschreiben des Ministers des Innern an die Präfekten weist die Letzteren an, Versammlun⸗ gen von Vereinen, gleichviel, welche politische Partei stellung dieselben einnehmen, zu gestatten, wenn dieselben sich innerhalb der gesetzlichen Schranken halten, jeden Versuch der Erregung von Ruhestörungen aber energisch zu unter— drücken.
Italien. Rom, 3. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat den Gesetzentwurf über die Gewährung von Prämien an die Handelsmarine genehmigt. Der Gesetz⸗ entwurf ist nunmehr definitiv angenommen.
Türkei. Konstantinopel, 2. Dezember. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Djevdet Pascha erhielt den Firman, welcher ihn zum außerordent lichen Kommissar und General⸗Gouverneur von Ost⸗ Rumelien ernennt; derselbe reist morgen nach Philippopel ab. Die Kaisermächte wiesen die Konsuln in Philippopel an, die türkischen Delegirten zu unterstützen. In der gestrigen Konferenzsitzung unterbreitete Said Pascha den Botschaftern eine kurze Darlegung über die Verhandlungen der vorhergegangenen Sitzungen zur Unterschrift, worin die Vertreter der Mächte das Recht der Türkei, Truppen nach Rumelien zu senden, anerkennen. Der englische Vertreter White bemerkte, daß Niemand dieses Recht bestreite; es wäre jedoch besser gewesen, vor Entsendung der türkischen Delegirten eine gemischte Untersuchungskommission nach Rumelien zu senden; er sei außer Stande, die Darlegung zu unterzeichnen. Die Pforte ist entschlossen, die Beschlüsse der Konferenz zu Gunsten der Herstellung des status quo auszuführen.!
— 3. Dezember. (W. T. B.) Die Dampfer des
Lloyd haben gestern den Transport der Reserve⸗ truppen, welcher jüngst suspendirt worden war, wieder auf⸗ genommen. 3700 Mann sind gestern von Klein-Asien nach Dedeagatsch und Salonichi abgegangen. Heute ist ein Schiff von hier abgefahren, um in Ismid weitere Truppen einzu⸗ schiffen. — Der italienische Botschafter, Graf Corti, hat den italienischen Konsul in Philippopel ebenfalls an⸗ gewiesen, die türkischen Delegirten zu unterstützen. 1 Philippopel, 3. Dezember. (W. T. B.) Gestern Abend fand bei dem hiesigen Bischof eine Versammlung ange⸗ sehener Einwohner der Provinz statt, welche einstimmig eine Resolution annahmen, worin sie erklären: die Bewohner Ost⸗Rumeliens würden absolut jeden Vorschlag ab⸗ lehnen, der nicht die Union Bulgariens mit Ru⸗ melien in sich schließe, und würden verweigern, über die Herstellung des status quo zu verhandeln. Die türki⸗ schen Delegirten sollten ersucht werden, die Mission zu ver⸗ schieben und die Provinz zu verlassen, umsomehr da die Rumelioten Sofia allein als Hauptstadt anerkennen Alsdann wurde eine Kommission von sieben Mitgliedern ernannt, welche die Resolution den fremden Konsuln überreichen soll.
Rumänien. Bukarest, 3. Dezember. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer kündigte der Abg. Jonescu seute eine Interpellation über die von der Regierung in Bezug auf die Ereignisse in Bulgarien befolgte und zu befolgende Politik an. Die Begründung der Interpellation wird voraussichtlich am nächsten Sonnabend erfolgen.
Zerbien. Nisch, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Mel⸗ dung aus Pirot, wonach der serbische Abgesandte gestern im bulgarischen Hauptquartier die Räumung der von beiden Theilen besetzten feindlichen Gebietstheile und die Verlängerung der Waffenruhe bis zum 1. Januar beantragt hätte, wird offiziell für unrichtig erklärt. Es wird ferner hinzugefügt: der serbische Abgesandte, der erst auf einen brieflichen Wunsch des bulgarischen Generalstabs⸗Chefs entsendet worden sei, habe nach der ihm ertheilten ausdrück⸗ lichen Weisung die bulgarischen Anträge lediglich ad referen- dum genommen, ohne sich auf irgendwelche Verhandlungen einzulassen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Dezember. B.) Graf Peter Schuwaloff reist morgen nach Madrid ab, um den Kaiser bei den Trauerfeierlich- keiten zu vertreten. Derselbe ist zugleich Ueberbringer eines Kondolenz⸗Schreibens des Kaisers an die Königin Christine.
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Süd⸗Amerika. (W. T. B.) Eine über New⸗York ein⸗ gegangene Depesche aus Lima meldet, daß der Ve rgleich, durch welchen dem Kampf unter den sich feindlich gegen⸗ überstehenden Parteien Einhalt geschah, durch die diploma⸗ tischen Vertreter der auswärtigen Mächte vermittelt wurde, und daß bei dem Straßenkampf, der dem Zustandekommen des Vergleichs vorausging, viel Schaden an Eigenthum ge⸗ schah. Aus Santiago de Chile wird gemeldet: durch die Nachrichten über die Vorgänge in Lima sei große Be⸗ unruhigung hervorgerufen worden, da man infolge der⸗ selben eine Störung der Handelsbeziehungen zwischen Chile und Peru für möglich halte.
Afrika. Egypten. Alexrandria, 2. Dezember. (Allg. Corr.) Mehemed Pascha, der erste Adjutant des Sultans, und die türkischen Beamten, welche ihn nach Egypten
begleiteten, haben die Rückreise nach Konstantinopel angetreten. Alerandria, 30. November. (Allg. Corr.) Der
Minister der öffentlichen Arbeiten, Abd⸗el⸗Rahman, ist
8
in Kairo gestorben. — Das 2. Bataillon des Essex⸗ Regiments wird am 4. Dezember den Nil hinaufgehen.
Im Auswärtigen Amt in London wird die Mel⸗ dung über ein ernstes Treffen zwischen der aus 1200 Mann britischer und egyptischer Truppen bestehenden Garnison von Kushay und der Vorhut des Sudanesen⸗Heeres erwartet. Wenn die Sudanesen zahlreich sind, dürfte es noth⸗ wendig werden, die Garnisonen am Nil unverzüglich zu ver⸗ stärken. Ueber ein bereits stattgehabtes Scharmützel meldet ein Telegramm aus Kairo:
Da unweit Geniß, südlich von Akasheh, eine große Abtheilung Araber gesehen wurde, rückte die berittene Infanterie, die Husaren und das egyptische Kameel⸗Corps in Plänklerordnung vor. Es wur⸗ den viele Schüsse abgefeuert und einige Rebellen getödtet. Der Dampfer „Lotus“ unterstützte die Bewegung durch häufige Beschießung der Araber. Das Gros der Feinde steht vor Kushay, südlich von Akasheh. Eine beträchtliche Anzahl Araber befindet sich angeblich nordlich von Akasheh, wodurch die Landverbindung abgeschnitten ist. tingente Araber dehnen sich von Dongola längs bis Akasfheh aus. Svione melden, daß ein and starkes Corps acht Feldgeschütze mit sich f 1. Araber vermehrt sich angeblich, und ihre Haltung ist drohend.
Suakim, 2. Dezember. (Allg. Corr.) Während eine Abtheilung berittener Infanterie des Shropshire⸗Regi⸗ ments heute früh auf einer Patrouille begriffen war, wurde sie von 200 Rebellen auf Kameelen angegriffen. Ein Gemeiner wurde getödtet und die Rebellen hatten zwei Todte.
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die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ äußert in? der Kaiserlichen Botschaft: ie „Po faßt die Kaiserliche Botschaft vom 30. treffend dahin auf, daß sie sich gegen das im zweiten Satze Jazdzewski'schen Interpellation aufgestellte konkrete Postulat eines Einschreitens der „Reichsregierung“ gegen die preußischen Maßregeln richte. Die übrigen zu unserer Kenntniß gelangten Besprechungen der Botschaft in der Presse sind sämmtlich verfehlt, weil sie dieselbe dahin auslegen, daß durch sie dem Reichstage das Recht habe abgesprochen werden sollen, Maßregeln, wie die Ausweisungen der Polen „in Be⸗ tracht zu ziehen“, eine „Erörterung darüber anzustellen“. ieses Recht nicht hat bestritten ed on daraus der Reichska
Zeitungsstimmen.
I Daß d werden sollen, ergiebt sich zur Genüge doch sch us, der Reichskanzler sich im Laufe der Budgetdebatte auf einen Mei⸗ ustausch über die Ausweisungen eingelassen hat. Hr. Bebel
rin freilich eine Inkonsequenz des Reichskanzlers gesehen . . ..
och klar, daß die Vertreter der verbündeten Regierungen sich varlamentarischen Erörterung über die Opportunität von Anordnungen einzelner Regierungen sehr wohl und ohne Inkonsequenz iligen können, wenn sie auch ihre Mitwirkung bei einer Debatte rsagen, welche . . . . die Anerkennung involvirt, daß es verfassungs⸗ Üäßig eine Reichsregierung gäbe, welche a limine zur Kontrole und Maßregelung der Einzelregierungen bei Ausübung ihrer Hoheitsrechte
Wer die Botschaft genau mit
be Wer der Fähigkeit, juristisch zu unter⸗ scheiden, liest, kann darüber nicht zweifelhaft sein, daß — wie die „Post“ richtig ausführt die. Kaiserliche Botschaft sich gegen den nach Ausweis der Polen⸗Interpellation bei der Majorität des Reichs⸗ tages bestehenden Rechtsirrthum richtet, daß eine Reichsregierung eristire, welche zum Einschreiten gegen Maßregeln der Landesregierungen befugt sei. Darin liegt die auptung, es gäbe eine solche ie Botschaft bestreitet dies, um eine Verdunkelung des erfassungsrechtes zu verhindern und der Einführung der Fiktion in die Praxis des Reichsrechts vorzubeugen, als ob etwa die Reichserekutive unter dem Druck der Reichtags⸗Majorität die Landes⸗ regierungen an der Ausübung ihrer zweifellosen Rechte thatsächlich zu verhindern vermöchte. Daß der Kaiser und der Kanzler, die doch immer als ein wesentliches Ingrediens der „Reichsregierung“ gedacht werden nicht Schritte gegen den König von Preußen und seinen mi em Kanzler identischen Minister⸗Präsidenten ergreifen werden, k ion sich selbst sagen.
1 Der erlichen Botschaft liegt also †
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wesentlich in der Beruhigung der sämmtlichen Bundesstaaten über die Möglichkeit einer Vergewaltigung ih durch eine angebliche Reichsregierung.
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tritt des preußischen Landtages zu einer Kulturkampfdebatte auszu⸗ beuten. Die rechtlichen und logischen Schwierigkeiten dieses Vor⸗ habens sind für die Verfasser offenbar unüberwindlich gewesen und so ist eine sprachlich und logisch verfehlt redigirte Interpellation entstanden. Die mehr als naive Frage: „Weiß die Reichsregierung“ u. s. w. hat schon der Reichskanzler gekennzeichnet. Wie sollte denn der Kaiser und der Kanzler nicht wissen, was der König von Preußen mit dem⸗ selben Kanzler als Minister⸗Präsidenten angeordnet hat? Nicht minder ungeschickt ist der zweite Satz gefaßt, den der Kanzler einfach mit der Frage hätte beantworten können: Wen die Interpellanten sich unter „Reichsregierung“ denken, und an wessen Adresse diese Interpellation überhaupt gerichtet sei? Auch wird den Interpellanten die Natur der Schritte“ schwerlich klar gewesen sein, welche sie von Kaiser und Reich gegen den König von Preußen erwarteten.....
Die „Schlesische Zeitung“ bemerkt am Schluß eines Artikels über die Reichstagssitzung vom 1. d. M.:
Fürst von Bismarck hat in der Sitzung vom 1. d. M. seinen alten Ruf als Parlamentsredner aufs neue bewährt. Seine or rischen Leistungen stehen denen nicht nach, durch welche er sich vor
langen Jahren im Vereinigten Landtage und in der Zweiten Kammer seine große Laufbahn erschloß. Was der Kanzler zur politischen Klärung unseres verfassungsmäßigen Rechts und zur Bekämpfung konstitutioneller Illusionen bei dem vorliegenden Anlaf gesprochen, ist von dauernder staatsrechtlicher Bedeutung.
Die „Gothaische Zeitung“ Maximalarbeitszeit: In dem Vortrage, welchen der Reichstagsabgeordnete Kaufmann W. Bock am 1. November d. J. bierselbst über das Arbeiterschutzgesetz hielt, war auch der Satz enthalten, „daß die in der Schweiz gesetzlich eingeführte Normalarbeitszeit überall als große Errungenschaft anerkannt werde.“ Die Berichte der Schweizer Fabrikinspektoren sollen von der Vor⸗ trefflichkeit dieser gesetzlichen Regelung Zeugniß ablegen. Um so mehr verdient Beachtung, was jetzt die Kantonregierungen, deren Bericht mit dem der Fabrikinspektoren abzuwechseln pflegt, über die Aus⸗ führung des Fabrikgesetzes mitzutheilen wissen. 8 Nach Alinea 4 des Art. 11 des Gesetzes ist eine ausnahmsweise oder vorübergehende Verlängerung der 2 rbeitszeit statthaft, wenn dazu von Seiten der Fabrikanten vorher di Bewilligung der Orts⸗ behörden oder, falls die Ueberarbeit länger als zwei Wochen andauern soll, der Kantonsregierung eingeholt ist. Nun ergiebt sich aus den Berichten der Kantonsregierungen, daß diese Vergünstigung während der Berichtszeit (1883 bis 1884) wieder sehr häufig nachgesucht ist. Beispielsweise ertheilte im Kanton Zürich der Regierungsrath 1883 an 67 Fabrikbesitzer 95 Bewilligungen, im Jahre 1884 an 58 Fabrikbesitzer 91 Bewilligungen zur vorübergehenden Verlänge⸗ rung der regelmäßigen Arbeitszeit, und zwar während 1 bis 3 Mo⸗ naten täglich um bis 2 Stunden. Unter jenen 67 resp. 58 Fabrikbesitzern befanden sich solche, die zwei, drei, vier Etablissements besaßen und die zum Theil zum vierten Male um die Vergünstigung der Ueberarbeit eingekommen waren. Die Anzahl der von diesen Fabrikanten beschäftigten Arbeiter ist leider nicht angegeben. Da
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