1885 / 286 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Häuptlingen zunächst die Entscheidung der deutschen Regierung anzu⸗

N

4 Streitigkeiten

Haibib in Scheppmannsdorf an die Firma F. A. E. Lüderitz die Hoheitsrechte über sein Gebiet v er 2 mit Ausschluß des englischen

n November 1884 erkannte der General⸗Konsul Dr. Nachtigal im Namen wohlerworbener Rechte Dritter F. A. E. Lüderitz erworbene Land unter den Schutz des Deutschen

von Onanis, die die Nordgrenze läuft von da bis zur Mündung des Omaruru⸗Flusses; die Westgrenze bildet das Meer.

und Scheidweiler Land und Bergwerke erworben. außerdem noch von dem Häuptling der Zwaartbooi⸗Hottentotten, in

Dr. Baumbach habe seine (des Redners) stattliche Erscheinung darauf zurückgeführt, daß er in Thüringen in der Hausindustrie beschäftigt gewesen sei. Das sei nur ein Jahr lang der Fall gewesen, und er habe damit wöchentlich 60 verdient.

Der Abg. Halben erklärte zur Geschäftsordnung: Durch den Schluß der Debatte sei ihm die Möglichkeit genommen worden, im Namen einer kleinen Minorität der deutschfrei⸗ sinnigen Partei zu konstatiren, daß sie eine feste sympathische Stellung einnehme für die Beschränkung der Frauen⸗ und Kinder⸗Arbeit, besonders für die Beschränkung der Arbeit der verheiratheten Frau im Interesse der Familie und der Kinder!

Der Abg. Grohe bemerkte zur Geschäftsordnung: Auch die deutsche Volkspartei könne in Folge des frühen Schlusses der Debatte nicht ihre Ansichten aussprechen. Die deutsche Volkspartei stehe diesen Anträgen vollständig sympathisch geperter, die einen wesentlichen Bestandtheil ihres Programms

ildeten.

In einem Schlußwort befürwortete der Abg. Auer als Mit⸗Antragsteller nochmals die Anträge seiner Partei.

1 Der Abg. Dr. Frhr. von Hertling bedauerte das man⸗ gelnde Entgegenkommen der Regierung auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung. Die präzisirten Vorschläge über den Normalarbeitstag habe das Centrum erst eingebracht, als der Reichskanzler dasselbe aufgefordert habe, doch mit fester formu⸗ lirten Forderungen an die Regierung heranzutreten, als früher. Ebenso wie man durch die Wuchergesetze die schrankenlose Aus⸗ beutung des Kapitals beschränkt habe, so wolle das Centrum auch die schrankenlose Ausbeutung der Arbeitskraft durch diese Anträge beschränken. Aber die Gesetzgebung werde nur einen kleinen Theil hierzu leisten können. Der wesentlichste Theil müsse der sittlichen Macht des Christenthums überlassen bleiben.

Die sämmtlichen Anträge, betreffend die Arbeiterschutz⸗

gesetzgebung, wurden einer ad hoc zu wählenden Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. Der Abg. Dr. von Jazdzewski beantragte, auf die mor⸗ gige Tagesordnung die Interpellation wegen der Ausweisungen der Polen zu setzen, eine Sache, die weit über Deutschlands Grenzen hinaus das größte Aufsehen gemacht habe. Die Fraktionen würden sich wohl über die Sache berathen haben. CC1IIu Abg. Dr. Windthorst erklärte sich dagegen, da seine Fraktion noch keinen Beschluß gefaßt habe und das Wesent⸗ lichste darüber schon neulich gesagt worden sei.

Der Abg. Dr. von Jazdzewski hielt seinen Antrag auf⸗ recht mit dem Bemerken, daß die Sache für seine Landsleute von höchster Wichtigkeit sei und es besonders darauf ankomme die Art der Ausweisungen darzulegen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

1 5 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Sonnabend

ichstags⸗Angelegenheiten.

über die deutschen Schutzgebiete.

Das ausweislich der dem Reichstage am 11. Dezember 1884 ge⸗ machten Vorlagen unter deutschen Schutz gestellte Territorium an der Südwestküste von Afrika war theils von der Firma F. A. E Lüderitz in Bremen, theils von einem Verein, an dessen Spitze die Zer Diskonto⸗Gesellschaft stand, auf den Namen der Direktion dieser Gesellschaft, theils von den Reichsangehörigen Haseneclever und cheidweiler erworben worden. Leeztere betheiligten sich demnächst an dem vorerwähnten Verein und traten demselben ihre Rechte ab. 8 Die Firma F. A. E. Lüderitz hatte 1. Mai und 25. August 1883 die Küste vom Orange⸗Fluß nordwärts bis zum 26. Grad südlicher Breite in einer Ausdehnung von 20 geo⸗ graphischen Meilen landeinwärts von dem Kapitän Joseph Fredericks dem unabhängigen Beherrscher von Bethanien in Großnamagualand, erworben und das ausschließliche Recht eingeräumt erhalten in dessen übrigem Lande Bergwerke anzulegen, Wege, Eisenbahnen zu bauen und zu verwalten, überhaupt alle öffentlichen Arbeiten ausz führen. 8 Mit demselben Joseph Fredericks schloß der General⸗Konsul Dr. Nachtigal am 28. Oktober 1884 im Namen des Deutschen Reichs einen Schutz⸗ und Freundschaftsvertrag, wonach Se. Majestät der Kaiser ie Schutzherrlichkeit über das Gebiet dieses Kapitäns übernimmt ieser soll weder in der Erhebung der ihm zustehenden Einnahmen, noch in der Ausübung der Gerichtsbarkeit über seine Unterthanen be⸗ einträchtigt werden. Dagegen verpflichtet er sich, ohne Genehmigung des Deutschen Kaisers keine Verträge mit anderen Staaten oder Staatsangehörigen abzuschließen, den deutschen Reichsangehörigen voll⸗ ständigen Schutz, volle Handels⸗ und Verkehrsfreiheit in seinem Ge⸗ biete zu gewähren, keinem Angehörigen einer anderen Nation größere Rechte zuzugestehen als den Deutsch bei Streitigkeiten mit anderen

durch Kaufverträge vom

HDeutschen, rufen. Die Jurisdiktion über die Deutschen in Bethanien geht auf das zer. Eine Vereinbarung über die Entscheidung von n zwischen Deutschen und Eingeborenen bleibt vor⸗ lten; einstweilen entscheidet der deutsche Kommissar in Gemein⸗ t mit einem Mitglied des Rathes von Bethanien Am 19. August 1884 verkaufte der Topnaar⸗Häuptling Piet

Deutsche Reich über. 1

dom 26. bis 22. Grad südlicher Breite,

Territoriums der Walfisch⸗Bai. Am Deutschen Reichs

des diese Abtretung an, vorbehaltlich

und stellte das dementsprechend von

Das Gebiet des VIvGGII 2 222 E.x er⸗

Das Gebiet des Piet Haibib erstreckt sich nach seiner Erklärung

Sandwich Harbour über Hudaob am Kuisib⸗Fluß, Goagas 18 9

Dob

Dorste⸗Mündung in den Tsoasnoub⸗Fluß, bis Ameib;

N99 3 soIBon j9 A35ß; ; 5 8831 Von demselben Piet Haibib hatten auch die Herren Hasenelever Dieselben haben

1u“

Lüderitz verliehen hatte, um Uebernahme des Protektorats gerichtet. Diesen Gesuchen wurd am 9. April 1885 stattgegeben.

haben auch die

rothen Volkes,

schaftsverträge zu schließen.

erworben.

seines Gebiets der Tamob (Löwenfluß); Khons und Daberas, die Nordgrenze zwischen Kavieis und Gibeon, die Westgrenze gegen Bethanien hin ist unbestimmt.

8s Durch Vertrag vom 3. April 1885 kaufte eine Anzahl deutscher Reichsangehöriger die von der Firma F. A. E. Lüderitz in Südwest⸗ Afrika erworbenen, unter den Schutz des Reichs gestellten Besitzungen und übertrug dieselben einer unter dem Namen „Deutsche Kolonial⸗ Gesellschaft für Südwest⸗Afrika“ errichteten Gesellschaft, welcher durch Allerhöchste Ordre vom 13. April 1885 die Rechte einer juristischen Person verliehen wurden.

Die Gesellschaft hat den Zweck, die von F. A. E. Lüderitz ge⸗ kauften Besitzungen durch andere Erwerbungen zu erweitern, die Grundbesitzungen und Bergwerksberechtigungen durch Expeditionen und Untersuchungen zu erforschen, für industrielle und Handelsunter⸗ nehmungen, sowie deutsche Ansiedelungen vorzubereiten, geeignete gewerbliche Anlagen dortselbst zu machen und zu betreiben oder durch Andere betreiben zu lassen und das Privateigenthum zu verwerthen, sowie endlich die Ausübung staatlicher Hoheitsrechte zu übernehmen, „soweit solche der Gesellschaft für ihre Gebiete übertragen werden“.

Wie bereits früher mitgetheilt ist, waren die deutsche und die englische Regierung übereingekommen, in Kapstadt eine gemischte Kom⸗ mission zur Prüfung der Rechte englischer Unterthanen in dem deut⸗ sc hen Schutzgebiet in Südwest⸗Afrika zusammentreten zu lassen. Zum deutschen Kommissar war der General⸗Konsul Dr. Bieber in Kapstadt ernannt worden. Die englische Regierung ernannte den Richter am obersten Gerichtshof für das Kapland, Mr. Sidney Godolpbhin Ship⸗ pard, zu ihrem Kommissar. 8

Nach längeren Verhandlungen willigte die englische Regierung 8 daß die Kommission ihre Berathungen auf diejenigen Inseln bei Angra Peguena, einschließlich Shark Island, ausdehne, die nicht be⸗ reits als englisches Territorium proklamirt seien.

8 Demnach stand außerhalb der Diskussion einerseits die deutsche Schutzherrlichkeit über den Küstenstrich zwischen der Mündung des Orange⸗Flusses und dem Kap Frio, mit Ausnahme der Walfisch⸗Bai und des umliegenden kleinen Territoriums, andererseits die englische Oberhoheit über die Walfisch⸗Bai und die in der Besitzergreifungs⸗ urkunde vom 27. Februar 1867 aufgeführten Insel.

Aufgabe der Kommission war, die Ansprüche auf Privateigenthum und Nutzungsrechte zu prüfen und zu begutachten, welche Angehörige des einen Reichs in dem Gebiet des anderen vor der deutschen Schutz⸗ erworben zu haben behaupteten, und zwar insbesondere die An prüch , welche englische Unterthanen auf Grund der von Sir P. Wodehouse im Jahre 1869 ertheilten lease mit Bezug auf Inseln Klippen und Riffe erhoben, welche nicht in der Urkunde vom 27 Fe⸗ bruar 1867 genannt sind. . h Notiz über die gemischte Kommission ist in Nr. 61 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 12. März 1885 peröffentlicht worden. Die begann ihre Sitzungen am 14. März 1885 und beendete

osolßoyr 1 8 3 K 188 . 7 87 Prüfung der ihr vorgetragenen Ansprüche „Die Ausdehnung des deutschen Schutzgebietes nach dem Innern läßt sich zunächst dadurch feststellen, daß sich nach einer Mittheilung der englischen Regierung die Grenzen des unter ihre Schutzherrlich⸗ keit, gestellten Betschuanalandes nach Westen bis zum 20. Grad östlicher Länge (Greenwich) und nach Norden bis zum 22. Grad lüdlicher Breite erstrecken. Außerdem hat sich die englische Regierung der deutschen gegenüber verpflichtet, ihren Einfluß nach Westen hin nicht über den 20. Grad östlicher Länge auszudehnen, und einer Ent⸗ wickelung des deutschen Protektorats bis zu diesem Längengrade nicht entgegenzuwirken. Endlich hat die gedachte Regierung auch die eng⸗ lischen Beamten der Kapkolonie angewiesen, sich jeder Einwirkung auf die Häuptlinge des Groß⸗Namaqua⸗ und Herero⸗Landes zu enthalten und den Häaͤuptling Kamaherero und andere benachbarte Herrscher davon verständigen lassen, daß England nicht beabsichtigt, sein Pro⸗ tektorat über das Gebiet der Walfisch⸗Bai hinaus zu erweitern. ng bereits in der Denkschrift zum Etat bemerkt worden ist, hat die Abordnung eines Kaiserlichen Kommissars nach Angra Pequena stattgefunden. Derselbe Landgerichts⸗Rath Dr. Göhring aus Metz ist auch bereits in seinem Amtsbezirke angekommen; doch sind, ab⸗ von eiem gleich nach seiner Ankunft erstatteten Bericht, aus⸗ M“ beselbe in Folge der unregelmäßigen sel⸗

ung bis jetzt nicht eingegangen.

IV. (Suaheli ereits im Jahre 1867 ließ der Sultan der Suaheli, Achmed

ben Fümo Lutui ben Schech Nabahani, genannt Zimba (Löwe) von Schutz und die

Land)

Witu

Witu, durch den Reisenden Richard Brenner um der Freundschaft der Königlich preußischen Regierung bitten. Wenn auch damals diesem Gesuche keine weitere Folge gegeben wurde, so zigte . do h auch später in der freundlichen Behandlung deutscher Reisen⸗ Rfesche Werth'iegtht Sultan auf ein gutes Verhältniß zum Deutschen Im Jahre 1878 trat der Afrikareisende Clemens Denhardt allein und später in Gemeinschaft mit seinem Bruder Gustay in engere Be⸗ ziehungen zu dem Sultan Achmed, dessen Geschlecht seit Jahrhunderten an der ostafrikanischen Küste das herrschende gewesen war, bis ihm in den letzten Menschenaltern Theile des Gebiets von dem Sultan von Zanzibar streitig gemacht wurden. Die Fehde zwischen den Suaheli und Zanzibar hat einen Abschluß noch nicht gefunden. Am 8. April 1885 verkaufte Sultan Achmed einen etwa 20 bis 25 deutsche Quadratmeilen betragenden Theil seines Landes mit allen ibm daran zustehenden Hoheits⸗ und Privatrechten an Clemens Denhardt. renzen dieses C ebietes werden gebildet durch eine gerade Linie zwischen Witu und Fungasombo, Fungasumbo und Mkonumbi, dann durch den Fluß Mkonumbi bis zum Indischen Ozean, ferner durch den Indischen Ozean zwischen der Mundung des Mkonumbiflusses und der Mündung des Flusses Osi, sodann durch den Fluß Osi bis Kau, den Flu⸗ Magogoni und durch eine gerade Linie, welche den fernsten nach dem Inland hin belegenen Punkt dieses Flusses mit Witu verbindet. 8 Gleichzeitig und in besonders ausgefertigter Urkunde beauftragie Achmed am 8. April 1885 die Gebrüder Denhardt, dem Feesefggchen General⸗Konsul in Zanzibar gegenüber, seinem des Sultans

Ebenso wie Manasse Naresib von Hoachanas, der Kapitän des - 0 3 Häuptlinge Jacobus Jzaak von Berseba, Cornelius Zwaartbooi von Otvitambi, und Jan „Ui Famab von den Topnaar in Zesfontain, im Januar und März 1885 sich schriftlich verpflichtet, mit dem Deutschen Reiche Schutz⸗ und Freund⸗ scaftsvenee Von ihnen sowohl als auch von Jan Jonker Afrikander und Abraham Zwaartbooi hat die Firma F. A. E. Lüderitz und ihre Rechtsnachfolger Ländergebiete und Bergbaukonzessionen

Am 28. Juli 1885 ist mit Jacobus Jaak in Berseba ein Schutz⸗ und Freundschaftsvertrag geschlossen und sein Land unter deutsches Protektorat gestellt. Nach Angabe des Kapitäns ist die Südgrenze ß); die Ostgrenze liegt zwischen

haben an Se. Majestät den Kaiser Gesuche 9

5 88

8 8 .

Besitzergreifungen und Uebergriffe, welche in neuerer Zei f und den Inseln Ost⸗Afrikas zwischen Mogdischu * der Küst nördl. Breite) und Tangata (etwa in 20“ südl. Breite), zu * von Said Bargasch erfolgten und etwa von europäischen Re ömnäͤchst erfolgen möchten. Sie erklärten, daß der Sultan Achmed alegenmge rechte auf der oben bezeichneten Küstenstrecke und den vor ihr shcbei Inseln für sich und seine Nachfolger in Anspruch nimmt tegenden Der Sultan Said Bargasch ließ jedoch diesen Protest u und begann sich von dem Hafen Lamu aus zum Einmarsch 1.

zu rüsten. Nachdem der Kaiserliche General⸗Konsul auf erhalte Auftrag gegen jede Vergewaltigung des Sultans von Witu E nütenen erhoben hatte, wurden die in Bewegung gesetzten feindlichen Sreuch beift, wiecer zurückgezogen. 1ges

Einne endgültige Beilegung der Feindseligkeite folgte mi

Eintreffen des deutschen Geschwaders vor Feasbm. he. dem Said Bargasch am 13. August 1885 dem Geschwader⸗Chef 1-: die Schutzherrschaft des Deutschen Kaisers über das Festlandgebtnbe Sultans Achmed bedingungslos anerkannte. x Der Kapitän zur See Valois, Kommandant S. M. S. „Gnez senaue, hat kürzlich mit einem Gefolge von 2 Sfffzieren und er 30 Mann eine Expedition nach Witu unternommen, um dem Sulian einen offiziellen Besuch zu machen und über die dortigen Verhalr 5 Erkundigungen einzuziehen. Nach seinen Berichten ist die Gegend. der Küste bis zu der Residenz des Sultans sehr fruchtbar, das Te 8- fast unausgesetzt mit Megerkorn, Bohnen, Oelfrucht und Ie baut. Der Sultan Achmed, welcher unter den Bewohnern der Kustge. gegend eine sehr geachtete Stellung einnimmt, hat dem deutschen K 2 mando einen wohlwollenden Empfang bereitet.

V. Neu⸗Guinea⸗Compagnie. Nachdem

h; die Grenzen zwischen dem deutschen Schutzgebiete den englischen Besitzungen auf Neu⸗Guinea sschen Scußsgcbiete 85 und im Bismarck⸗Archipel durch Notenaustausch der beiden R he gen unter dem 25. bezw. 29. April 1885 festgestellt waren IZ Nr. 144 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 23. Juni 1885 —, war fir he deutschen Kolonialunternehmungen in diesen Gebieten freie Bahn 8 schaffen. Die Genossenschaft deutscher Reichsangehöriger, welche gr. Landerwerbungen in Neu⸗Guinea veranlaßte, hatte bereits am 26. Mai 1884 unter dem Namen „Neu⸗Guinea⸗Compagnie“ sich nach den ve⸗ stimmungen des preußischen Landrechts als eine Gesellschaft konstitufn mit dem Zweck, in dem deutschen Schutzgebiet aus eigener Kraft ein Stnatg wesen aufzurichten. Während sie selbst nicht beabsichtigt Handel zu treiben, will sie Angehörige aller Nationen unter gleichen Deene zum Handel, zur Ansiedelung und zum Betriebe irgend welcher Ge werbe zulassen. Die „Deutsche Handels⸗ und Plantagengesellschaft der Südsec⸗Inseln“ und die Firma Robertson & Hernsheim welche schon seit längerer Zeit in dem gedachten Archipel Faktoreien und seit einiger Zeit auch Grundeigenthum besitzen, traten vertragsmäßig der Neu⸗Guinea⸗Compagnie bei, indem sie für die Zukunft auf die Ab⸗ schließung von Verträgen mit den Eingeborenen über Land und Grund⸗ EE auf eigene Rechnung innerhalb des Schutzgebiets, im 8 790 9 M . 9 1 9 4 ½ 1† 88 Wahrung der vorher erworbenen Eigenthumsrechte, Auf ihr Ersuchen wurde der Neu⸗Guinea⸗Compagnie am 17. Mai 1885 ein Kaiserlicher Schutbrief verliehen (vergl. Nr. 117 des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“ vom 21. Mai 1885). 8 Dieser Schu brief entspricht im Allgemeinen demjenigen, welcher am 27. Februar 1885 der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft (ab⸗ gedruckt im „Reichs⸗Anzeiger“ vom 3. März 1885) ertheilt wurde und schließt sich den Royal Charters an, wie sie auf Grund viel⸗ seitiger Erfahrung noch bis in die jüngste Zeit in England in Uebung sind. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in den Beftimmungen über das Grundeigenthum. Der Landerwerb Seitens der Neu⸗Guinea⸗Compagnie kann nur allmählich vor sich gehen, weil es auf Neu⸗Guinea keine Häuptlinge giebt, von denen das Eigenthum über größere Länderstrecken zu erwerben gewesen wäre. Um die Her⸗ stellung geordneter Zustände nicht zu erschweren und die Compagnie nicht der Möglichkeit zu berauben, durch allmähliche und rationelle Verwerthung des Bodens einen Gewinn zu erzielen, mußte der Com⸗ vagnie das ausschließliche Recht verliehen werden, in dem Schutzgebiet Verträge mit den Eingeborenen über Land und Grundberechtigungen abzuschließen, sowie herrenloses Land in Besitz zu nehmen und dar⸗ über zu verfügen. Dementsprechend wurde der Kaiserliche Kommissar für die Süd⸗ see auf weiteres Ansuchen der Gesellschaft angewiesen, für das deutsche Se anzuordnen, daß neue Landerwerbungen ohne Genehmig ung I Behörde ungültig sind und nur ältere Rechte geschützt Auch wurde zur ferneren Förderung des von der Compagnie an⸗ gestrebten Zieles Seitens des Kommissars die Anlegung eines ein⸗ fachen Grundbuches vorgeschrieben, in welches alle die, welche Land innerhalb des Schutzgebietes erworben zu haben behaupten, innerhalb

beachtet

einer von dem Kaiserlichen Kommissar festzusetzenden Frist ihre Er⸗ werbstitel. und den Umfang ihres Besitzes eintragen lassen müssen. eslch wurde durch den Kaiserlichen Kommissar verordnet, daß Waffen, Munition und Sprengstoffe, sowie Spirituosen bis auf Weiteres an Eingeborene nicht verabfolgt werden dürfen. Ingleichen wurde es verboten, Eingeborene zur Verwendung als Arbeiter aus dem deutschen Schutzgebiete wegzuführen, ausgenommen unter Kontrole deutscher Beamten für deutsche Plantagen aus denjenigen Theilen des Neu⸗Britannischen Archipels, in welchen dies bisher üblich war Die Thätigkeit der Neu⸗Guinea⸗Compagnie in ihrem Gebiet er⸗ Chet sich aus den in ihrem Auftrage veröffentlichten periodischen Meücricten für und über Kaiser Wilhelms⸗Land und den Bismarck⸗

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 9. In⸗ halt; Rechtsbegriff von Gehalt und Besoldung, so auf dem Gebie der Lokalpolizei im Gegensatz zu den sächlichen Ausgaben. Ve

3

t Ff 1 2† 9 ( ; 4 5 * pflichtung der Stadtgemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwal⸗ tung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, zur Bestreitung der Kosten für Beschaffung bezw. zur unentgeltlichen Lieferung der Uni⸗ formstücke und Waffen für die (Schutzleute).

Zwangsetatisirung dieser sächlichen Ausgaben gegenüber den Gemein⸗ den. Die den Interessenten einer Zuckerfabrik für Pflichtrüben ge⸗ währte Entschädigung als Einkommen aus Grundvermögen. Die Zinsen von dem Einlagekapital bei einer Handelsgesellschaft als Ein⸗ kommen aus Handel und Gewerbe, auch bei der Forensalbesteuerung. 8 Amortisation bezw. Verzinsung von Wegebaukosten in steuerlicher Beziehung. Besteuerung der Interessenten einer Zuckerfabrik als Gutspächter. Berechtigung der Gemeindevorsteher in Betreff der Leistung von Gemeindediensten (Spanndiensten). Wesentlicher Mangel des Bebauungsplanes⸗Festsetzungsverfahrens. Die Ein⸗ wendungen gegen konzessionspflichtige Gewerbe⸗Anlagen, insbesondere gegen Stau⸗Anlagen für Wassertriebwerke, aus Nachbarrechten. Wasser⸗Rückstaurecht. Bietungskaution bei Versteigerung oder

228

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

ubhastat u. dergl. .Verkäufe,

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 28862] Das Königliche Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen hat unterm 16. September 1885 nachstehendes Auf⸗ gebot erlassen:

Der Firma Jordaan, Paris ist ein Wechsel au 1 Münzinger in Schwabing vom 15. Februar 1885 an Ordre des C. Basch, zahlbar bei Gutleben & Weidert dahier im Betrage von 458 3 und von Basch auf erstere Firma am 24. Februar I. Is. girirt, zu Verlust gegangen.

Auf Antrag des Rechtsanwaltes Harburger I. da⸗ bier als bevollmächtigten Vertreters Eingangs ge⸗ nannter Firma wird nun der Inhaber dieses Wechsels aufgefordert, längstens bis zum Aufgebots⸗ termine am 1

Mittwoch, den 12. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale, 1 Bureau Nr. 18/I., seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, am 18. September 1885.

Der geschäftsl. Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.

Cohen & Wenink in

des Kaufmanns Carl

[42514]

Der Ackerwirth Heinrich Schlütz in Erwitzen hat Behufs Eintragung seines Eigenthums im Grund⸗ buche das Aufgebot der daselbst Vol. 10 Fol. 496 Nieheim für den längst verstorbenen Johann Hermens von Nieheim berichtigten Ackerparzelle Flur 6 Nr. 288, Voßwinkel, 1 M. 83 R. 30. F. groß, der Steuergemeinde Nieheim beantragt. 18

Eigenthumsprätendenten haben sich bei Vermeidung der Ausschließung und Besitztitelberichtigung für Antragsteller spätestens im Termin den 28. April 1886, Vormittags 9 Uhr, zu

Nieheim, den 25. November 1885. Königliches Amtsgericht.

[43030] Oeffentliche Zustellung.

De zur Zeit in Rechtsanwalt gegen seine Ehefrau Pauline Kurzeja, gewesene Sch ten Aufenthalts, Ehebruchs, mit dem Antrage, teien bestehende Band Beklagte für den allein schuldigen Theil und ladet die Beklagte zur mündlichen

das zwischen den Par

zu erachten Verhand

lung des Rechtsstreits vor die 1I. Civilkammer des

Beuthen O. S.

Königlichen Landgerichts zu auf den 20. Februar 1886, V. . mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Braumeister Johann Kurzeja aus Kattowitz, Bora (Kalifornien), vertreten durch den Toepffer aus Beuthen O. S., klagt verwittwet Schindler, geb. Malek, zur Zeit unbekann⸗ wegen böslicher Verlassung und

der Ehe zu trennen und die

Vormittags 9 Uhr,

Nebenbedingung

werden. Regenthin,

[42969]

Donnerstag,

5. 88

. Zbbe. sowie und sämmtlich

[42967]

2

zum Verkauf k Eichen: ec

Der hverkauf des gegen Ende mine seiner Verkauf komn

1

2

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser 4 808 1

Auszug der Klage bekannt gemacht. Beuthen O. S., den 26. November 1885,

Garbarino,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43040] Berichtigung.

In der Bekanntmachung zu burg vom 16. November 1885, abgedruckt in 1. Beilage der Nr. 274/85 dieses Blattes,

lauten: 1 8 „Nesslinger“ statt „Neßlinger“.

des Landgerichts zu Ham⸗ n der muß der

Name der Klägerin und des Verklagten (Zeile 7) empfeld, im November 1885. 3 Königliche Oberförsterei. Adam.

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Amortisation, Zinszahlung u. s. w. ichen Papieren. . öffnung der Offerten wird in Gegenwart erschienenen Offerenten am Dienstag, den zember, Vormittags 10 kale hierselbst erf 2) Die Oßerten müssen die schriftliche rung enthalten, daß Submi kaufs⸗ sowie den Zahlungsbedingungen

Uhr, im Rettschlagschen Lo⸗

3) Die Loosverzeichnisse können entweder in der hiesigen Registratur 8 Tage vorher eingesehen oder von hier gegen Erstattung der Kopialien bezogen

Dezember Der Oberfüörster: Ritz.

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Dezember 1885.

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84*

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150 Erlen⸗Reiser⸗ Hannover, den 4. Dezember

TII Ent⸗ * 141601] betreffend die Fiskalischen n in den Aemtern Mühlenhof 14141“4““ Fischereien und Rohrnutzungen Mühlenhof und Rüdersdorf auf den damit in Verbindung stehe die sogenannte Buschfischerei in

Die berstein der Rhein⸗Nahe⸗ Nähere Auskunft

anderweite

und Laaken bei Erkner

Schutzbezirk.

Loos⸗Nr.

Holzverkauf vor dem Einschlage im Wege der

Bezeichnung des Distrikts.

geschält. Kiefern. Lärchen.

fm

Grubenh.

Buchen⸗

stammholz

II.—IV. Klasse.

fm

Erlen⸗ Fichtenstangen stammholzz; V. VI. IV. Kl. Klasse.

bietenden gestellt werden. Die Verpachtung wird in

1) Die Fischerei

im Qundert. Rohr⸗, Schilf⸗, Gras⸗ und

Uelmen

Ettscheidt Nr. 115, 119

Boos K 1 Frauenholz Nr. 146 124a

Virneburg Bongard

Trierbusch, Herenzeppen Nr. 86 b,

Barsberg Nr. 123a, Nr. 219, 125

340

Amte Muͤhlenhof,

Koepenick mit kleinen Müggelsees,

Seen von Koep

40 60 120 140

oder Dahme,

. Industrielle Etablissements, Fabriken und

1 In der Börsen⸗ Beilage.

Dezember 1885. 8 .

Königl. Preuß. Forstrevier Kottenforst Bonn.

Wiederholung auf Antheile des Einschlages Zi

und Vormittags 10 Uhr eröffnet schriftliche Gebote

I. pro Masseneinheit jeder Hol

B. frei Bahnhof Kottenfo I. Im Belaufe Wormersdorf, Bahnhof Meckenheim 2 25 fm Eichen, 200 fm Buchen, Gruben⸗ 4) ad

II. Belauf Hardt, Bahnhof Kuchenheim 6 km.

60 fm Eichen, 15 fm Buchen. Bahnhöfe Godesberg

Nutzholz: 100 fm Eichen, 100 fm Buchen, Nutz⸗ und laden

250 fm Buchen,

Nutzholz: 180 fm Eichen, 100 fm Buchen, Nutz⸗ und

Rothtannen, Nutz⸗ und Brennholz. 8 Brennbolz: 90 fm Eichen, 200 fm Buchen und 70 fm

Nutzholz: 150 fm Eichen, 120 fm Buchen, Nutz⸗ und Schwellholz, 70 fm Weichhol;

Brennholz: 100 fm Eichen, 150 fm Buchen, 300 fm. Weichholz und 90 fm Nadelholz.

f Röttgen, Bahnhof Kottenforst 2 - 5 km 8 140 Buchen, Nutz⸗ Schwellholz, 40 fm Weichholz, 90 fm Nadel⸗ Brennholz: 170 fm Eichen, 150 fm Buchen, 300 fm

Buschhoven, Bahnhof Duisdorf

7 8. 4 28 2 7 fm Weichholz,

Brennholz: 200 fm Eichen, 50 fm Buchen, 80 fm Weichholz, 30 fm Nadelholz...

en Einschlag ganzer

Beläufe oder doch einzelner vorgenannter Sortiments⸗

Submissionspreises Forstkasse baar oder in Staatspapieren ein

N Der Königliche Forstmeister:

25 Centner Zeitungspapier und 10 Centner Königsstraße Nr. 26, Zimmer 54,

d. M. an die Exp. des Amtsblatts portofrei einzusenden, die Verkaufsbedingungen Morgens 9 b gegenstände besichtigt werden können. für die

Königliche Amtsblatts⸗Kommission.

Bekanntmachung, Verpachtung

Fischereien und

1886 pachtlos werdenden sin

Henden Gewässern, sowie Burcaus

5 ollen auf sechs Jahre ander⸗ lichen weitig zur öffentlichen Verpachtung Hor Weijs 81 Aus⸗

Weise zur Aus 1 der Der Direktor

e führung gebracht werden, daß zum mn mit dem großen Garn und die Streußelnutzung im

von oberhalb Rahnsdorf an Einschluß des

in den Spreegewässern und enick an bis Niederlehme und

Wernsdorf, und zwar in der W dem langen Sece, der großen

Annoncen⸗Erpeditionen des

Inserate nehmen an: die „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Vureaux.

zum Amte Rüdersdorf gehörigen in der Königlichen Forst belegenen Gewässem: a. dem Dämeritzsee,

ecr., Vormit⸗

tags 10 Ühr, sollen im Rungschen Gasthofe hier⸗ r Bauholz

Flakensee,

Kalksee,

Wupatzsee,

Werlsee,

Peetzsee, 8

Fischerei mit dem großen Garn und die

Schilf⸗ und Streußelnutzung auf sämatlichen

ad 1 und 2 bezeichneten Gewäffarn der reegewässern und

mit rund 1“ 941 rm Kief. 8

und Reiserholz 135 versteigert

3) Dig 90 0

Rohr⸗,

vorstehend

Mühle ab bis zur Dömmritz⸗Labe und Gras⸗ und Rohrnutzung auf und bei fol⸗

zum 15. Dezember cr. erwartet genden Inseln:

der Rohrwallinsel im Zeuthenersee, der kleinen Wall⸗ auch Pirateninsel

genannt

. 8 8 vondtiche zart oder in der Wendischen Spree,

7 8 8 3 vonan der großen Wall⸗ auch enin genannt ; Mho s Po 5 Wendischen Spree,

““ Serdmscee.

—e8n

ein do üüuugp.

1 d. dem Gänsewälleken im rst Das Pachtgelder⸗Minimum ist festgesetzt: 1) für die Pacht ad 1 auf 4000 2) ad 2 1000 3) (90 120 9) 8 60 Es wird hierzu ein Licitationstermin auf Dienstag, den 5. Jannar 1886, Vormittags 10 Usr,

in dem Geschäftslokale des Domänen⸗Amtes Mühlen⸗ hof zu Berlin, Mathieustr. Nr. 10, anberaumt, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken einge⸗ den werden, daß die Pachtbedingungen und die Regeln der Licitation vor dem Termin in dem Ge⸗ schaftslokale des gedachten Amts während der Dienst⸗ stunden eingesehen werden können.

Potsdam, den 20. November 1885.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. ISörd

nach Wahl des c.

Buchen, 50 fm.

3 km.

20 fm

Meckenheim und 21

Weichholz, 50 fm.

Submission. Die An⸗ und Abfuhr der

V S 2 . Eilgüter von und nach dem 1

.140 fm Kiefern⸗ Eilguͤte 1 u ¹ diesseitigen biesigen Eilgut⸗

schuppen auf dem Lehrter . Bahnhofe soll im Wege der öffentlichen Verdingung vergeben werden. Bedingungen sind bei dem unterzeichneten Betriebs⸗ Amte, Zimmer Nr. 8, einzusehen oder gegen Schreib⸗ gebühren zu beziehen, und ersuchen wir Bewerber, Ihre Gebote bis spätestens zum 18. Dezember er. versiegelt und unter der Aufschrift „Gebot, betreffend die An⸗ und Abfuhr der Eilgüter von und nach dem Lehrter⸗Bahnhofe zu Berlin“ an uns einzureichen. 1 Dieselben werden in Gegenwart etwa erscheinender Dezember cr., Mittags 12 Uhr, im iesseitigen Verwaltungsgebäude auf dem Lehrter r Bahnhofe Zimmer 2 eröffnet werden. Berlin, den 3. Dezember 1885. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs Amt Berlin Lehrte.

und

Buchen, Nutz⸗ und 190 fm Nadel⸗

Zuschlage an di [42978] Bekanntmachung. Die Lieferung von Stück K. im Wege der öffentlichen Submission werden, wozu auf den 15. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, ein Submissionstermin in unserem

ovember 1885. Sprengel.

anberaumt ist

werden. Die liegen nebst

G I1I11“ Submissionsbedingungen pro Centner sind

812 und in Danzig aus. von uns gegen Erstattung der zogen werden. Kanntniß der Abgabe Submission

Ulln

Schreibgebühren be⸗

—öIeh

woselbst b 12, eingesehen 2 s⸗Offerten

L*2.

Die 3 von uner Königsberg, den 27. Königliche Intendantur I.

November 1885.

Armee⸗Corps.

Ansschreibung. Rohrnutzungen n ungefähr 350 Centner Rüdersdorf. rmulare meistbiekend n bis zum 15. Dezember d. Js. Aemtern mit der Aufschrift SAus und auf kostenfrei an die Mirektion s einzureichen. e. Abn 1

3567 3 ½ †3 468 nd der“ g . den Spreegewässern sind werktäglich während der Dienststunden im Köni 8 8 3 Burean (Lindenstraße 28 IJ.)

statistischen Bureau (Lidenstraße. an den Meist⸗ beziehen, woseldst auch das den kann. 1“”

Berlin, den 2. Dezember 15989.

Zählkarten un

und Cozei in den

der Spree des

Ausgebot kommen:

statistischen Bleack.

des Küniglichen

bis an die Stadt 42973] großen und Eisenbah 8 Die Lie e LTeie 3 4 1886/87 soll mit im Ganzen 900,000 geben werden.

Das Verdingungsves

d den dazu gehörigen

Wendischen Spree

Ul

1000 Stück Krankenröcken soll. sichergestellt⸗

Geschäftslokal,

den Normalproben bei den (Garnison⸗Verwaltungen hier Die Bedingungen können auch

Bedingungen ist

verkauft merden. Angebote versiegelt und „Ausschreibueg M“ Sszeichnet unterzeichneten Die Abnahmebedingungen

zu

Mzterial besichtigt wer⸗

u⸗Direktions Bezirk Kön (rechterh.). ferung des Reiserwellen Bedarfs pro

Stück ver Zeichniß nebst den Bedinguagen

liegt im Materialien- Bureau,. Johaunis⸗Str.

offen und kann auch

Nr. 65, hierselbst zur Einsicht

i frankirte Einsendung von 0,50 vortofrei von

Haustadt, Kirschthal ges Mönchsheide Nr. 247 500 EOELEE“; Maßholderbüsch Nr. 2661V. 2 Bungel, Hahn, Braunstall Nr. 249, 251a, 252, 257, 261 Gierscheid Brandenbusch 282a Außerdem zur Selbstwerbung

Hochacht Adenau

dessen Gebiet vom Tsoa⸗Xaub⸗Fluß bis Kaokoveld und von dem Häuptling Jan Jonker Afrikander in seinem Gebiet von der Walfisch⸗ Bai und dem südlichen Ufer des Tsoa⸗Xaub⸗Flusses unterhalb Sand⸗ wich⸗Hafen an der Westküste bis zum Osten von Windhook 8 d. er sich abtreten lassen. Am 11. Oktober 884 schloß Dr. Hoepfner für die Firma F. A. E. Lüderitz Auswärtige Amt übermitte id 7 mit Hermanns von dem Häuptling der Bastards 1 Genercte en fein qööö 8o Rehoboth, einen Vertrag über deren östlich von Walfisch⸗Bai das Anerbieten des Sul 8as vn He

wischen dem 23. und 24. Grad südlicher Breite gelegenes Land ab. E 118“ Sowohl der Kapitän Hermanus von Wpk, als auch Manasse Naresib, tten die D

dem Seddinsee, der Lanke 7 Ho aor großen Zuge, dem gegen fr. Finsendung von 60,50 dor Krossinsee, dem Sellen⸗ und Möllenzugsee bis S beiogen 8 1 gegen Nie resp. die Fähre bei Werns⸗ Angebote sind verstegelt, frankirt und m. Auf⸗ gen Niederlehme resp. die Fähre bei Werns⸗—aung jrh 8 mit der Au benf einschließ ich der Gras⸗ und Schilfnutzung schrift „Verding von Reiserwellen bis zu dem 1 89 8* 8 2 8 % 8 auf den dem Domänenfiskus aus der Sepa⸗ auf den 15. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, 9 1 Aül Ais 1. . IM 32114 „Mpromn g r 8 8 G Feemn rationssache von Schmöckwitz abgegrenzten im Materialien⸗Bureau anberaumten Eroöffnungs 21 18 re⸗* 5 8

8 5 1 * gf. * * 2

u Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser in ein aufrichtig freundschaftliches Verhältniß und unter Allerhöchstdessen mächtigen Schutz zu treten, Ausdruck zu geben.

Dieses Gesuch wurde am 24. April 1885 telegraphisch an das

und kleinen Krampe, bei Schmöckwitz, dem

Submission. Vorführung oder Zwangsgestellung. Befugniß der Ortspolizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen betr. Straf⸗ festsetzung auf Versäumnisse des ortsstatutarisch obligatorischen Be⸗ suchs der Fortbildungsschule. 3 9 Illustrirte Berliner Wochenschrift „Der Bär“ Nr. . Inhalt: Gedenktage. Faustrecht, von B. W. Zell Feuilleton; Neue literarische Erscheinungen. Aberglaube in der Mark, von H. Sundelin; Erinnerungen von der Pfaueninsel, mit getheilt von H. Werner Hahn (Schluß). Der fürstliche Vetter i Schwedt, historische Novelle von W. Wevergang. Hans Adam vor Schöning, Gouverneur von Berlin (mit Porträt). Miscellen Verliner Arbeiterkolonie; Ein Extrablatt von 1814. Kleine Cerogir. 1 Louise, Großherzogin von Baden (Porträt); Prospekt des Rasfinmgrun der einem Berge, Sanssouci gegenüber meinem Bureau

Aremberg

9

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150

durch den Käufer Loos⸗Nr. 1 hutzbezirk Gierscheid

Distrikt 285 a, 291b = 50 rm Eich.⸗Derbh., 120 rm Eich.⸗Reif⸗ 1. Kl. (Grubenholz) . schlossen Alluvionen des Seddinsees, termin dorthin einzusenden. Die Offerten sind getrennt für jedes Loos pro Festmeter bezw. pro Eee 8en 8 6 eit der Oberspree von dem hinter Stralau Zuschlagsfrist wird bis C 8n 82 „HE . 2 . v 8 L L 1 l ꝗ—hß 5 see Aarif eichneten spätestens ntag, den 13. Dezember cr., Oberlprer . Abends 7 Uhr, vorbehbalten. 2 ne, rr Aufschrift an den Unterzeichneten spätestens bis Sonntag⸗ au 8 *ꝙMS rsthause nach Abends 7 Uhr, vorbebhe⸗ Citer en“ in Gegenwart der etwa erscheinenden Submittenten ant belegenen Foörsthau

Abenbos zug . Ird 988 L —;

Köln, den 1. Dezember 1885. r 2.27. ARrr Die Beojnaunge öunne auf Koepenick. 5 8 8 En —;5 15. Dezember cr., Morgens 9 Uhr, auf dem Oberförsterei⸗Bureau. Die Bedingungen 2) Die Fischerci mit dem großen Garn und die Königliche Eisenbahn⸗Direk eingesehen oder gegen portofreie Einsendung von 1 Kovpialien bezogen werden. e Foes

8n 7 5 ndo ——— 352,13 SbeaFartter: Eilers Schilf⸗ und Streußelnutzung in folgenden,! Der Königliche Oberförster: Eilers.

MSAF Wyk,

12. Januar 1886. Kanne ab bis

8.

.**

Sowohl der Kapitä nanus von Wotl b Manasse Narest Inzwischen hatten die Gebrüder Denhard e von de EE“ in à dessen Gebiet sich im Sultan Achmed zu Verhandlungen jeglicher ö’’ L nat Süden bis zum Chambo⸗Fluß, im Osten bis Betschuanaland, im dem Sultan Said Bargasch r uns hereendere mie Nordosten bis zum Mojamf See, im F 8 Betschuanaland, im dem Sultan Said Bargasch von Zanzibar bevollmächti orde Nordosten bis zum Mojami⸗See, im Norden bis zum Okawango, i Fen 11A“ Nordwestem bis zum Owamboland erstreckt und welcher bereite 8 58 .“ g. SeG diee November 1884 Minenrechte in diesem Land elcher bererre Witu unternommenen Feindseligkeiten zu bewegen sucht Minenres n diesem Lande der Firma F. 2 Name örotestirte 5 S 8 er Firma F. A. Namentlich protestirten sie Namens des Sultans von Witu gegen