auf die Lieferungszeit vom 1. April 1886 bis dürfte dazu die festere Haltung von tragen haben. Die Tagespreise gehen und nach oben bis etwa 103 ℳ, einzelne Werke erlangen noch höhere Preise. Bauträger sind noch sehr billig. Für Bleche hat sich die Situation seit unserem letzten Bericht wenig geändert. Der Druck, welcher auf diesem Zweige der Eisenindustrie lastet, kann höchstens durch eine Konvention gemildert werden. Vor⸗ läufig bleiben die Preise in rückgängiger Bewegung, namentlich für Feinbleche, die bis unter 134 ℳ per Tonne herabgehen. Bandeisen ist auf ca. 101 bis 111 ℳ geblieben. Flußeisen und Bessemer Stahl und Stubenkohlen 108 bis 120 ℳ Die Preise für Walz⸗ draht sind immer noch die gleichen, gedrückt und wenig lohnend; doch cheint etwas mehr Vertrauen unter den Käufern zu herrschen, da die Nachfrage vom Inlande sowohl als auch vom Anslande etwas lebhafter geworden. Auch sind stellenweise einige größere Abschlüsse bethätigt worden, namentlich in feinen Drähten und in Drahtstiften, abgesehen groben Drähten, worin noch nicht genügende Aufträge vorliegen. Vereinzelt reichen die vorhandenen Ordres aus, den Be⸗ trieb auf einige Monate regelmäßig zu unterhalten. Die Lagerbestände wachsen nicht mehr, können aber vorläufig auch noch nicht verringert werden. In Stahlschienen ist die Geschäftslage im Ganzen dieselbe geblieben, doch scheint es, als ob die Preise allmählich sich etwas emporarbeiten wollten. Die Geschäftslage der Waggonfabriken hat sich seit dem letzten Berichte nicht wesentlich geändert. Es liegen von Seiten der Köln⸗rechtsrheinischen Bahn neue Ausschreibungen auf 17 Personen⸗ 15 Gepäckwagen vor. Eisengießereien und Maschinenfabriken sind im Allgemeinen sehr schlecht beschäftigt. Hier und da ist lebhafte Nachfrage vom Inlande her, vom Auslande ist dagegen vorläufig wenig zu erwarten. In einem größeren Werke ist fast in allen Werkstätten mit Ausnahme der Rohrgießereien die Arbeit zur Neige gegangen. Aeltere Aufträge ermöglichen den Arbeiterbestand vorläufig noch zu behalten, neue Auf⸗ Häfen des Kontinents 9000 Orts. träge laufen indeß so spärlich ein, daß, wenn nicht in Kurzem hier — 15. Dezember. (W. T. B.) Der Werth der in der ver⸗ eine Aenderung zum Besseren eintritt, Arbeiterentlassungen vorgenom⸗ gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 459 000 Doll. men werden müssen. Es wird dies auch in anderen Etablissements bevorstehen. Die Lage der Gelbgießereien ist seit Ende vorigen Monats im Allgemeinen eher schlechter als besser geworden; nur wenige Fa⸗ briken haben noch vollständig zu thun. Durch den geringen Bedarf werden die Preise sehr gedrückt, so daß dieselben kaum mehr im richtigen Verhältniß zum Rohmaterial stehen.
— Mit dem soeben erschienenen Dezemberheft schließt der 19. Jahr⸗ gang der vom Bayerischen Gewerbe⸗Museum in Nürnberg heraus⸗ gegebenen Zeitschrift zur Förderung deutscher Kunstindustrie „Kunst und Gewerbe“ (redigirt von Dr. J. Stockbauer; Nürnberg, Ver⸗ lagsanstalt des Bayerischen Gewerbe⸗Museums — C. Schrag). Das letzte Monatsheft bringt den Schluß der „Studien über Schmiede⸗ arbeiten“, von Fr. O. Schulze, und ebenso der Abhandlung über den
„altgriechischen Möbelstyl“, von Prof. Dr. Blümner, beide mit vielen
Abbildungen ausgestattet. Unter der Rubrik „Museen, Vereine,
Schulen, Ausstellungen ꝛc.“ wird über die für das Bayerische Gewerbe⸗
Museum auf der Internationalen Ausstellung von Arbeiten aus edlen
Metallen und Legirungen bewirkten Ankäufe berichtet. Bei dieser
Gelegenheit werden auch die beiden schönen Ausstellungsmedaillen,
die Erinnerungs⸗ und die Preismedaille, besprochen und Abbildungen
davon beigefügt. Mittheilungen aus dem Kunsthandel und Be⸗
sprechungen von neuen kunstgewerblichen Publikationen reihen sich an.
Unter den letzteren finden wir eine Würdigung der Sammlung von
Tuschzeichnungen des japanischen Malers Mitzugoro in Hiogo, welche
in Lichtdruck⸗-Nachbildung bei Paul Bette in Berlin erschienen ist; V eines der anmuthigsten charakteristischsten Blätter daraus ist dem Heft als Probe beigegeben. Den übrigen Inhalt bilden wie sonst, eine Uebersicht über die periodische Literatur der Kunst und des Kunst⸗ gewerbes, sowie kleinere Nachrichten über Kunst und Gewerbe. — Von den drei Kunstbeilagen des Hefts zeigt die erste (Chromolithographie) ein schönes Nephritgefäß armenischer Herkunft mit dazugehöriger Platte aus der Mustersammlung des Museums; die zweite Tafel ist der schon besprochene Lichtdruck nach einer japanischen Tuschzeichnung, . und die letzte Tafel veranschaulicht ein paar prächtige, mit schönen geätzten Ornamenten verzierte Prunkmesser von eigenthümlicher schwung⸗ voller Form sowie eine Scheere, aus dem Museo Correr in Venedig. Im Tert finden sich außer den schon erwähnten Abbildungen u. a. noch einige Probe⸗Illustrationen aus dem Werke „Die Erfindungen der neuesten Zeit, zwanzig Jahre iudustrieller Fortschritte im Zeit⸗ alter der Weltausstellungen“, herausgegeben von Dr. G. van Muyden und Heinrich Frauberger (Verlag von Otto Spamer, Berlin und Leipzig).
Den dem Heft beiliegenden Nrn. 22 und der „Mitthei⸗ lungen des Bavyerischen Gewerbe⸗Museums zu Nürnberg“ entnehmen wir, daß am 15. Januar 1886 in der genannten Anstalt ein neuer In der Permanenten Kunstausstellung Fachkurs für Feingießerei beginnt: einen kunstgewerblichen Zweig, in Berliner G
1. April Puddeleisen
1887 mit beige⸗ unter 100 ℳ herab
Wund welchem das Institut besonders hervorragende Lehr⸗Erfolge aufzuweisen hat. Der Kurs hat den Zweck, die Erlernung des Formens und Gießens künstlerisch gestalteter Gegenstände (in Bronze, Messing ꝛc.) zu ermöglichen und eine verbesserte Formmethode zu . Doch können nur 3 — 4 Theilnehmer auf⸗ genommen werden. Das Lehrgeld beträgt 200 ℳ, ohne Rück⸗ e sicht auf die Lehrzeit, welche mindestens 3 Monate dauern soll. — Die für 1884/85 ausgeschriebene Preisaufgabe der König Ludwigs⸗ Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit Preisstiftung: „Herstellung eines glasirten, farbigen Ofens für ein rinzessin, Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Friedrich Zimmer von 30 — 40 qm“ wurde nicht gelöst und wird deshalb von llern, der Fürstlichen Familie Radziwill und anderer P⸗ Neuem zur Preisbewerbung ausgeschrieben. Für den besten zur Ein⸗ istinction stattgefunden. Nach beendigter kirchlicher Fei sendung gelangenden Ofen ist der Preis von 300 ℳ ausgesetzt. Als die Frau Kronprinzessin die Räume des neue Aufgabe für das Jahr 1885/86 wird ein Lehnstuhl mit Polsterung Besichtigung. 8
und dazu gehöriger Fußbank aufgestellt: Preis 300 ℳ für den besten -—
derartigen Lehnstuhl, 200 ℳ für den besten Entwurf, welcher durch Zeichnungen in geometrischen Ansichten, einer perspektivischen Skizze und den Ausführungszeichnungen in Naturgröße darzustellen ist. Zur Preisbewerbung berechtigt sind nur Angehörige des Königreichs Bavern.
Glasgow, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5100 gegen 9900 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Konstantinopel, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Taback⸗Regie⸗Gesellschaft betrugen in der zweiten Hälfte des Monats November cr. 5 900 000 Piaster gegen 5 200 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres.
Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) Die National⸗
Zeit das im Besitz des Königs von Schweden befindli von Hellquist: „Im Hafen von Wolgast“ (UUeblich bas Leiche Gustav Adolfs) ausgestellt. rung
Staats⸗Anzeiger. 1885.
Potsdam, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Einwein s Erweiterungsbaues des hiesigen katholischesnn FleFhs,trsHIg Ibsnbe⸗ hat heute Vormittag in Argen.⸗
T
seAnzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember
1 (3) Hinsichtlich der bei diesen Proben anzuwendenden Größe des Druckes wird bestimmt, daß die Prüfung für eine Dampfspannung von nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen Betrage der zulässigen Maximal⸗Dampfspannung, bei einer Dampf⸗ spannung von mehr als fünf Atmosphären mit einem Druc,, welcher die zulässige Marimal⸗Dampfspannung um fünf Atmosphären über⸗ steigt, stattfinden soll. Für diejenigen Lokomotiven, welche bei dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen bereits vorhanden sind, verbleibt es bei dem Marimaldruck, welcher bei der ersten Prüfung Anwendung gefunden hat, sofern der letztere niedriger ist, als der vorstehend vor⸗ eschriebene. (0) Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend dürfen in diesem Zustande nicht wieder in Dienst genommen werden. dürfen in diesem Zustande nicht wieden 1— . men werden. (1) Die Bahn muß so lange bewacht Hesen. als noch Züge oder (5) Bei jeder Probe ist zugleich die Ventilbelastung und die Rich⸗ ööe 2 ondo biwon 2 9 2 . 2. — 11 ‚rüfen 2 bEEesblenent einzeln fahrende Lokomotiven zu erwarten stehen. 8 b tigkeit des Manometers zu prüfen. “ für die 8 2) Simmtliche Bahnftrecken müssen durch die Wärter täglich (6) Längstens acht Jahre nach Inbetriebstellung des “ “ k4 ’ mindestens dreimal revidirt werden. Ausnahmen hiervon. können für muß eine innere Revifion desselben vorgenommen verden bei dre 8 222 2 1 2 Eegs . . 82 12 8 9 8 Ssbebß 9 . 8 1 885 A. 8 a Sahre , Eisenbahnen Deutschlands. einzelne Bahnlinien mit geringer Freguenz von der Aufsichtsbehärde die Siederohre zu entfernen sind. Nach spätestens je sechs Jahren 1 zugelassen werden. Gefahrdrohende Stellen sind ständig zu bewachen. diese Revision zu wiederholen. “ ¹ (3) Bei Revision ist insbesondere auch auf die Dienstfähigkeit der 67) Ueber die Lekonobivrerisonen inde rhandlungen aufzunehmen, Weichen zu achten. u“ in denen die Ergebnisse zu verzeichnen sind. (4) Die Uebergangsbarrieren sind spätestens drei Minuten vor (8) In jedem Verwaltungsbezirke muß eine Vorrichtung vorhanden — 8 82* 8 8 2„ — — 8 “ ö 8 8 1“ 8 3 8 Ankunft des Zuges zu schließen. Eine Abkürzung dieser Frist bedarf sein, mittelst welcher die Kontrolmanometer jederzeit durch Wasserdruck der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und der Zustimmung der Landes⸗ geprüft werden können. W11““ P zjboßhs olizeibehörde. 1 b b b (5) Die Barrieren von Privatwegen, welche nicht besonders wacht werden, sind unter Verschluß zu halten (siehe §. 58). Verkehr (6) Die Barrieren der Niveauübergänge mit geringem Verkehr können mit Genehmigung der Landes⸗Polizeihehörde geschlossen ge⸗ halten werden und sind auf Verlangen der Passanten zu. öffnen. Zu diesem Behufe erhält jede dieser Barrieren, einschließlich der Zug⸗ barrieren, einen Glockenzug, mittelst dessen das Oeffnen von den Passanten verlangt wird. 1 8 (7) Die Uebergänge in gleicher Höhe geleise sind zu bewachen. 1 8¹(s) Der Barrierendienst kann, wenn derselbe von dem Dienst der Geleisüberwachung getrennt ist, auch weiblichen Personen anvertraut werden. 1 ““ 69) Im Dunkeln sollen, so lange die Barrieren geschlossen sind, die Uebergänge von Chausseen, Kommunalstraßen oder Vizinalstraßen erleuchtet sein. Dasselbe gilt von sämmtlichen Zugbarrieren, soweit sie nicht mit Genehmigung der Landes⸗Polizeibehörde geschlossen ge⸗ halten werden.
1 rer un Erweiterungsbauts ..
(8) Die Zugbarrieren müssen auch mit der Hand geöffnet 88 geschlossen werden können. Jeder Uebergang mit Zugbarrieren erhält eine Glocke, mit welcher vor dem Schließen der Sperrbäume zu läuten ist. Zugbarrieren mit einem mechanischen Zuge von mehr als 50 m Länge sind auf Uebergänge für wenig frequente Straßen zu beschränken und müssen von dem bedienenden Wärter übersehen werden können.
(6) In angemessener Ertfernaeß vor den Wegeübergängen müssen Warnungstafeln aufgestellt sein, we che zugleich die Stelle des Weges bezeichnen, wo Fuhrwerke, Reiter und Viehherden anhalten müssen, wenn die Barrieren geschlossen sind. 1 88 8
H. 0 Bewachung der Bahn.
Reich.
Bekanntmachung, das Bahnpolizei⸗Reglement Eisenbahnen Deutschlands.
Vom 30. November 1885.
W— scher Ko! zamäßheit de Bundesrath in der Sitzung vom straße 10, von welchem die meisten Berliner noch nichts geßeelen In Gemäßheit der vom B 8 3 nichts gehört his eew. d. J. auf Grund der Artikel 42 und 43 der E
mögen, so schnell und geräuschlos ist dasselbe erstande vird w. Fre, ,u, 88 eröffnet werden und sicherlich jeden Besucher daerch. de gigers Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse lautet der Text des Bahn⸗ Schönen und Interessanten, die es dem Auge bietet, überraschen w lizei Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, wie folgt: große Panorama versetzt den Beschauer auf die Trümmer der . “
Joss⸗Negern niedergebrannten Bellstadt in dem Moment k tapferen Olga⸗Leuten, die am 20. Dezember 1885 diese Höhe mit 2 genommen hatten, das Horn bei Verfolgung der fliehenden
Halt gebietet. Nach dem Kamerunfluß gewendet, erblickt man den von den Negern zerstörten Flaggenstock, der die am Boden licüds deutsche Flagge getragen hat, über das Haus, aus welchem Pantz
entführt war, hinweg, durch prächtige Palmen den mächtigen Kamenn strom, auf welchem die Boote der „Olga“ und die Dampfvinase⸗ „Bismarck“ schwimmen, und jenseits desselben in weiter Fir⸗ rechts die Flammen und den Rauch der brennenden Hicen⸗ stadt, links die gewaltigen, theilweise von Wolken un⸗ hüllten Kamerunberge und noch weiter zur Linken ia offene Meer, auf dem die wie Punkte erscheinenden deut hn Kriegsschiffe ankern. Das diesseitige Ufer zeigt die üppigste tropiste⸗
Köln, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Rheinpegel heute Nachmittag 4,68 m. Von allen Orten wird ein Fallen ins 7 en des
Wassers gemeldet. Das Wetter ist trocken, 4 Grad Wärme
vo von
Das „Panorama deutscher Kolonien“ in der Wilhe⸗ delb⸗
T. bank erhöht von morgen ab den Wechseldiskont auf 4 ½ bis 5 %. New⸗York, 14. Dezember. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 20 000, do. nach Frank⸗ reich 5000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 8000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 36 000, do. nach anderen
F Die
noch
und un
Zustand, Unterhaltung und Bewachung der Bahn. 3— 2
§. 1.
Fahrbarer Zustand der
) Die Bahn ist fortwährend in einem solchen baulichen Zu⸗ V zande zu halten, daß dieselbe ohne Gefahr und, mit Ausnahme der in Revaratur befindlichen Strecken, mit der für die einzelnen Bahn⸗ netken festgestellten größten zulässigen Geschwindigkeit befahren werden kann. Diejenigen Bahnstrecken, welche zeitweise nicht mit, der sonst für dieselben zugelassenen Geschwindigkeit befahren werden 98 als solche durch bestimmte, vom Zuge aus sichtbare Signale zu be⸗ zeichnen.
zu halten und
dfänen (ee. h.n welche wegen Ausführung von Auswechselungen, Reparaturen, geöffneter Drehbrücken u. f. w. oder aus “ Grunde unfahrbar sind, müssen in 11“ 88 en betreffenden Stellen und während der ganzen Dauer * nchloßsen keit, auch wenn kein Zug erwartet wird, durch Signale abge ossen werden. 8 3 Freihaltung der Geleise und Normalprofil. 1 21) Sä iche Geleise, auf denen Züge bewegt werden, sind . “ 6”6 Anlagen und lagernden Gegenständen frei zu 110) Auf den Stationen sind bei Dunkelheit mindestens eine bölts, daß mindestens das Normalprofil des lichten Raumes — für halbe Stunde vor Ankunft und beziehungsweise Abfahrt eines jeden die ter,ie He hn nach u g für die Bahnhöfe und Haltestellen zur bbbeiee bestimmten Zuges die Perrons und Anfahrten 1141““ . zu erleuchten.
mach alagt, 1 zu 50 mm über E111“ unbeweglichen Gegenstände müssen außerhalb des Geleises im Pege meinen mindestens 150 mm von der Innenkante C“ opfes entfernt bleiben; bei unveränderlichem Abstande derselben 8s det Fahrschiene darf dies Maß auf 135 mm. eingeschränkt fgcs. gs. halb des Geleises muß ihr Abstand von der “ kopfes mindestens 67 mm betragen, jedoch kann 8 Abstand F Zwangsschienen allmählich bis 1 1“ 88 der betreffenden Strecken deutlich erkennbar anzugeben sind. gekrümmten Strecken mit Spurerweiterung muß der Abstand 8 hre zwischen zusammenlaufenden Schienensträͤngen nnuß ein innerhalb des Geleises hervortretenden unber zeglichen C EE1 Markirzeichen angebracht sein, welches die Grenze angiebt, der Innenkante des Schienenkopfes um den Betrag der Spurerweite⸗ sedem Pahngeleise Fahrzeuge De
rung größer sein, als die vorgenannten Maße.
1 dor pfil des lichten Durchgang anderer Fahrzeuge auf dem anderen Geleise zu hindern. (3) Inwieweit Abweichungen vom Normalprofil des lichte
Raumes z st sind, bestimmt der Bundesrath. b
8” An 11“ nicht von durchgehenden Zügen be⸗
ahren werden, kann nach Art ihrer Benutzung eine Einschränkung des
Normalprofils von der Aufsichtsbehörde zugelassen werden.
883
zur Sicherung der Weichen, be veglichen Brücken und
Schiebebühnen und Drehscheiben. 1 (1) Weichen, welche außerhalb Eöö Hafteftele
li † Jowe6b 0 losse gehe on de e .
üppige Vegetation und das kommerzielle Leben, welches ihm dort vor ““ Fö u vHleicher für gewöhnlich 8.
ii c üsie Brlä— e so muß mindestens ihre Stellung durch geeignete
hofes oder einer Haltestelle liegenden Weiche, welche von ankommen⸗
Bahn.
8220
Bahnräumer, Aschkasten, Funkenfänger. (1) An der Stirnseite der Lokomotiven und an der Rückseite der Tender und Tenderlokomotiven müssen Bahnräumer angebracht sein. (2) Jede Lokomotive muß mit einem verschließbaren Aschkasten und mit Vorrichtungen versehen sein, welche den Auswurf glühender Kohlen aus dem Aschkasten und dem Schornstein zu verhüten be⸗ stimmt sind.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nachdem die Königlich ungarischen Staatsbahnen im Laufe
der diesjährigen Herbstperiode den Frachtverkehr nach Fiume mit Rück⸗ sicht auf die dort in Folge säumiger See⸗Abfuhr eingetretene Güter⸗ stauung wiederholt hatten einstellen müssen, können, nach amtlicher Mittheilung der Direktion der Königlich ungarischen Staatsbahnen, seit dem 5. d. M. auf sämmtlichen Stationen Waaren aller Gattungen nach Fiume wieder aufgegeben werden. Hamburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer „Suevia' der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Vormittag in New⸗York eingetroffen.
Der Hamburger Postdampfer „Wieland Morgen bei Nebel auf Kratzsand bei Kuxhaven festgera wieder flott geworden und hierher weiter gegangen.
Vegetation, schilfartiges Gras, undurchdringliche Mangrove⸗Dickichr überragt von saftig grünen Bananen, schlanken Palmen, mächteoe Baumwollenbäumen. Durch das Grün leuchten zahlreiche Faktorain mit ihren weißen Häusern, auch die große Baptistenmission und p⸗ Hütten der Neger, auf dem Strome die Hulks heraus. Der ganze Urral ist von den stürmenden Olga⸗Leuten und den zum Theil noch kämpr⸗ den, meist aber fliehenden Negern in malerischen und doch naturgetreng Gruppen belebt, die ein bewegtes Bild bieten, gegen welches de majestätische Ruhe des Stroms sich auf das vortheilhafteste abbett Die ganze Scenerie ist der Natur streng nachgebildet, denn da eniale Zeichner der „Illustrirten Zeitung“, Hr. Maler H. Peter at die Skizzen an Ort und Stelle angefertigt. Auch der „Olga“ sind Porträts. Der Professor L. Braun, de Gemälde in der kurzen Zeit von noch nicht drei Monater hat die erheblichen Schwierigkeiten, welche die Technik und stand boten, meisterhaft überwunden. Die eigenthümliche, graudunstige Atmosphäre der Tropen und die dadurch verursachte ungünstige Be⸗ leuchtung ist treffend wiedergegeben, aber so gemildert, daß sie die Schönheit des Bildes nicht beeinträchtigt. Auch das ein förmige stumpfe Grün, welches die Hälfte des Gemäldes be⸗ deckt, ist durch die eingestreuten Bananen, durch die weißen Stämme der gewaltigen Baumwollenbäume, durch die herrlichen Lichtreflere der Palmen, sowie durch die weißen und schwarzen Figurer der Kämpfer sehr geschickt unterbrochen und belebt — kurz, das Gs⸗ mälde, dessen Vordergrund, wie bei allen derartigen Panoramen, plastisch, ist ein Kunstwerk ersten Ranges, auf welches unsere Haupt⸗ stadt stolz sein darf. Außer dem Panorama enthält das Gehzude noch drei treffliche Dioramas: den Empfang des Königs Bell in seinem mächtigen, aus einem einzigen Baumstamm gefertigten Kance durch den Admiral Knorr, die Beschießung der Hickorystadt durch di „Olga“ am 21. Dezember 1884 und das Innere der Faktorei der Hamburger Firma Wöllber und Brohm in Großpopo. Kamerun⸗Museum wird später eröffnet werden. Beleuchtung durch elektrisches Bogenlicht und — schinerien sind alle Erfahrungen der neuesten Zeit berück⸗ sichtigt worden. Der Architekt Hr. C. Planer, der das Gebäude mit fabelhafter Geschwindigkeit hergestellt, hat demselben ein charakte⸗ ristisches, geniales Aeußere gegeben. Das Panorama wird auch dazu beitragen, schiefe Ansichten über das Kamerungebiet, namentlich die, dar es eine öde Sandsteppe sei, zu berichtigen. Wer mit dieser vor⸗ gefaßten Meinung das Panorama betritt, wird staunen über die
Die Bahnhöfe und Haltestellen sind durch Signale geschlossen 9 nur für die Einfahrt oder Durchfahrt der Züge zu 8 46 Abs. 1). §. 11. 8 Bremsen der Lokomotiven und Tender.
(1) Tenderlokomotiven und Tender müssen mit kräftigen, leich z dhabenden Bremsen versehen sein. zu handhabenden Bremsen verseh
(2) Diejenigen Lokomotiven, welche zur Beförderung von Per sonenzügen mit mehr als 60 km Geschwindigkeit in der Stunde ode 1000 m in der Minute dienen, müssen mit Vorrichtungen versehen sein, welche es ermöglichen, daß die Tenderbremfe sowohl vom Heizer mit der Hand bedient, als auch zugleich mit den Wagenbremsen vom Führerstande aus in Thätigkeit gesetzt werden kann.
§. 12. Beschaffenheit der Fahrzeuge und
der Schienen über Stations⸗
“ ist heute
29 rathen, Abends
der Gegen⸗
Kuppelungen. Berlin, 16. Dezember 1885.
1N1) Sämmtliche Wagen, mit Ausnahme der nur in Arbeitszügen laufenden, müssen auf Federn ruhen, mit elastischen Zugapparaten und an jedem Ende mit elastischen Buffern versehen sein. 8 (2) Sämmtliche Räder müssen mit Spurkränzen versehen sein. (3) Die Stärke der Radreifen muß bei Lokomotiven und Tendern, Personen⸗, Post⸗ und Gepäckwagen mindestens 24 mm, bei⸗ allen übrigen Fahrzeugen mindestens 20 mm. betragen, und war bei einer Entfernung von 66 mm von der Innenkante des Radreifens gemessen. Bei Rädern, deren Reifen durch eine Befestigungsnuth in der Vertikal⸗ ebene des Laufkreises geschwächt ist, müssen noch an der schwächsten Stelle die bezeichneten Maße innegehalten werden. (4) Sämmtliche Fahrzeuge müssen sich in doppelter, von einander unabhängiger Weise so mit einander verbinden lassen, daß beim Bruch irgend eines Theiles der angespannten Kuppelungsvorrichtung die Sicherheitskuppelung in Wirksamkeit tritt. “ 8 (5) Ob und unter welchen Bedingungen einzelne Theile der Haupt⸗ kuppelungsvorrichtung zugleich für die Sicherheitskuppelung verwendet werden dürfen, unterliegt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 8 (8) Alle Kuppelungen und Verbindungsvorrichtungen müssen, wenn sie herabhängen, beim niedrigsten zulässigen Bufferstande noch mindestens 75 mm von der Schienenoberkante entfernt bleiben. (7) Die mit mehr als 60 km Geschwindigkeit in der Stunde . oder 1000 m in der Minute fahrenden Personenzüge müssen mit durchgehenden Bremsen, d. h. solchen Bremsen versehen sein, welche Einrichtung der Lokomotiven. durchgel ““ S wführerstande aus in Thätigkeit gesetzt werden (1) Für jede Lokomotive ist nach Maßgabe ihrer Bauart eine gleichzeitig vom Lotomorkvführerfre greir Geschwindigkeit vorzuschreiben, welche in Rücksicht auf die 2. 8 niemals überschritten werden darf. Diese Marimalgeschwindigkeit Gg. muß an der Maschine angezeichnet sein. Zug- l
§. 6 . 8 2. „ „ Abtheilungszeichen, Neigungszeiger und Markirzeichen. (1) Die Bahn muß mit Abtheilungszeichen versehen sein, welche Tage vom Zuge aus deutlich zu erkennen sind und Entfernungen
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute fortgesetzen Ziehung der 3. Klasse
Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 45 000 ℳ auf Nr. 67 585.
1 Gewinn von 15 000 ℳ auf Nr. 81 153. Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 53 164. 89 847. Gewinne von 1800 ℳ auf Nr. 16 023. 79 641. Gewinne von 900 ℳ auf Nr. 2520. 57 648. 94
13 Gewinne von 300 ℳ auf Nr. 16 735. 19 333.
29 145. 33 872. 46 208. 47 998. 50 656. 61 090.
80 261. 81 604. 82 352.
bei von ganzen und 1⁄0 km angeben. 1 8 COJ e
—
den Wechselpunkten der Gefälle müssen Neigungszeiger 1 ¹ † N z 238 8 aufgestellt sein, an denen die Neigungen der Bahn und die Längen
33
23 261. 66 106. F 9 1 nd, Unterhaltung und Revision der 2 etriebs⸗ 1n 1
mittel.
20. Bei
den Ma⸗
II. Zuste
Die in mehrere Blätter — und auch in den „R. u. St.⸗A.“ — über⸗ gegangene Mittheilung einer hiesigen Zeitungs⸗Correspondenz: 6 Majestät der Kaiser habe am Tage vor dem Begräbniß des Herrn Dr. Straßmann der Wittwe desselben einen Kranz zu übersenden geruht, wird von der „Nordd. Allg. Ztg.“ als irrthümlich bezeichnet.
έ §
((8 Zustand der Betriebsmittel. 1 Die Betriebsmittel müssen fortwährend in einem solchen Zu⸗ stande gehalten werden, daß die Fahrten mit der größten für die⸗ selben zulässigen Geschwindigkeit (§. 8 Abs. 1 und §. 26) ohne Ge⸗ fahr stattfinden können.
— Soe Se.
Vorrichtungen z Bahnkreuzungen,
23
er!] Sstellr 4 Vereins Künstler, Kommandantenstraße 77, ür ganz kurze
ganz
1 5 Inserate Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
S9r GNYo [Io den Deutschen
Bremsen eines mit durchgehender Bremse versehenen en in der nach §. 13 erforderlichen Anzahl auch einzeln and bedient werden können.
—
für
8
muß mit der Vor⸗ mit der HL
register nimmt an:
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
— 2
5 9. —
—
2 8 2 8
8
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl. [45268] Verkündet am 12. Dezember 1885. v. Miaskowski, Gerichtsschreiber.
In der Behlau'schen Aufgebotssache erkennt da Königliche Amtsgericht zu Nakel durch den Amts richter Solbrig am 12. Dezember 1885 für Recht:
Der Kautionsempfangschein des Königlichen Kreis⸗ gerichts Schneidemühl vom 1. Dezember 1874 über eine vom Botenmeister Ferdinand Behlau zu Schneidemühl als Kaution hinterlegte Staatsschuld⸗ schein Litt. F. Nr. 21974 über 100 Thaler nebst kraftlos erklärt und werden die
8
zu
Talon wird für
Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last
gelegt. Von Rechts
von Miaskowski, Gerichtsschreiber.
Wegen.
8
[45264] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 10. Dezember ist das Sparkassenbuch Nr. 7514 der Ueckermünder Sparkasse über 954 ℳ 44 ₰ auf den Namen des Seemanns Franz Wiese lautend, für kraftlos erklärt.
Ueckermünde, den 10. Dezember 1885.
Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.
1885
8 45267] Verkündet am 12. Dezember 1885. v. Miaskowski, Gerichtsschreiber. 24 5 7 In der Schillert und Nehringschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nakel durch den Amtsrichter Solbrig am 12. Dezember 1885 für Recht: Der Hypothekenbrief vom 22. September 1823, verbunden mit dem Erbrezeß vom 5. Februar 1812 und der Ingrossationsnote vom 22. September 1823, lautend uͤber das für Erdmuthe Hueske auf dem Grundbuchblatte Kolonie Polichno Nr. 4 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Muttererbe von 75 Thalern wird
—
70
—₰ Diege *
[45270]
C
das Königliche Gerichtsassessor
am 2. 2)
Von
[45271]
Genossenschaft,
nämlich:
a.
t .Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. erkäufe, Verpachtungen, erloosung, Amortisation, von öffentlichen Papieren.
für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver⸗ fahrens den Schillertschen Eheleuten auferlegt. Von Die Richtigkeit beglaubigt: v. Miaskowski, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs! In der Holle'schen Aufgebotssache F. Amtsgericht in Münster er Stienen in der Sitzung vom zember 1885 für Recht erkannt, daß:
1) der Arbeiter Franz Wilhelm Holle, ehelicher Sohn des Tagelöhners Franz Ferdinand Holle und der Maria Franziska Mitberg, geboren
Juli 1851, für tod 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Nach⸗ lasse zu entnehmen.
Münster, den 5. Dezember 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
2 Oeffentliche Zustellung. Der Vorschuß⸗Verein zu Waldenburg, eingetragene vertreten Golinsky daselbst, kl I. den Tischlermeister Carl Hauschild bei Freiburg, 6. e ne g II. die Erben des zu Neu⸗Salzbrunn verstorbenen Hausbesitzers und Holzhändlers Wilhelm Wengler,
die Wittwe Ernestine Wengler geb. Härtel,
zu Neu⸗Salzbrunn, 1
dessen vier Kinder und zwar:
Bertha, verehelichte Bahnbeamte Kahl,
geb. Wengler, zu Stuttgart,
.Paul Wengler, Matrose, z. Z. zur See,
die unverehelichte Marie Wengler zu Neu⸗Salzbrunn,
.den minderjährigen Carl Heinrich August Wengler,
Großhandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. 1 Theater⸗Anzeigen. Familien⸗Nachrichten.
Submissionen ꝛc. Zinszahlung u. s. w.
Rechts Wegen.
1885 und 1 ℳ 45
24/84 hat durch den 2. De⸗
ladet den oben zu II. 2 b. Paul Wengler Rechtsstreits vor das Königliche Waldenburg i. Schles. auf den 17. März 1886, Zum Zwecke der öff
2½
zu erklären; gemacht. Waldenburg i. Dreßler, Rechts
Wegen. Gerichtsschreiber
[45427]
—durch den Rechtsanwalt agt im Wechsel⸗Prozesse gegen 1
gegen 1 November
den 1882,
in Polsnitz Letteren
5 vnh 36 : 2.6, 8u 39 welcher ihnen den Bäckermeister
. A. Schelinsky Verhandlung des
Rechtsstreits vor mer 62) auf
mit dem Antrage, 30. November 1882 der Klageforderung abzuweisen. Auszug der Ladung bekannt gemacht. v. Schmidt, Gerichtsschreiber
“
seinen Vor⸗
“
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
1 In der Börsen⸗ Beilage.
mund, den Partikulier Friedrich
Elsner zu Ober⸗Salzbrunn, wegen 60 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 19. September 885 ₰ Wechselunkosten aus dem Wechsel vom 19. Juni 1885 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung der vor⸗ bezeichneten Forderung nebst Zinsen und Kosten und bezeichneten Mitbeklagten zur mündlichen Verhandlung des Amtsgericht
36, Vormittags 11 Uhr. 1 er öffentlichen Zustellung an den Paul Wengler wird dieser Auszug der Klage bekannt
Schles., den 11. Dezember 1885.
des Königlichen Amtsgerichts.
In dem Prozesse des Bäckermeisters A. Schelinsky, früher in Königsberg, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ ortes, gegen die Kommissionär Bergmannschen Ehe⸗ leute zu Königsberg, Knochenstraße Nr. 2, wegen 65,20 ℳ Kaufgelderrest für Brotwaaren, haben die Vollstreckungs⸗Befehl
Monats zugestellt ist, Einspruch erhoben und laden zur liche Amtsgericht VIII. zu Königsberg den 11. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, den Vollstreckungsbefehl aufzuheben und den Kläger mit
4 „ „ „ „ „ 2 4 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
des Königlichen Amtsgerichts VIII.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureanx.
“ 1102079 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechte⸗ anwalt Salo (Seligmann Joseph) Mühsam, wohrn⸗ haft zu Berlin, heute eingetragen worden.
Berlin, den 9. Dezember 1885.
Königliches Landgericht Berlin J. Der Präsident. Bardeleben. [33485] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. August 1882 ausgefertigten Anleihe⸗ scheinen der Stadt Zossen sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1886
zu
Des ausgeloost worden:
a. Von dem Buchstaben A. über je 500 ℳ die Nummern 7, 87, 184, 216, 245, 284, 287, 375, 386, 401.
b. Von dem Buchstaben B. über je 200 ℳ
die Nummern 1, 101, 198. Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Stadtanleihescheine nebst den noch nicht fällig wordenen Zinsscheinen und den hierzu gehörigen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. Januar 1886 ab an unsere Kämmereikasse einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. Januar 1886 hört die Ver⸗ zinsung der ausgelvoosten Anleihescheine auf. Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital abgezogen.
Zossen, den 14. Oktober 1885.
Der Magistrat.
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Redacteur: Riedel. Verlag der Erpedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
den Zügen gegen die Zungenspitze befahren wird, richtung zum Stellen Her Signale am Abschlußtelegraphen E I derartigen gegenseitigen Abhängigkeit stehen, daß das Fahr done letzterem nur gegeben werden kann, nachdem diese Weich “ Ft geschriebenen Weg gestellt ist, und 1 Weiche nicht umgeste werden kann, so lange das Fahrsignal steht. “ 1
G eie⸗ G in den Hauptgeleisen der Bahnhöfe 1 Sesüs. stellen (§. 46 Abs. 4) liegenden Weichen müssen, sofern jie nicht V en⸗ falls mit den optischen Fahrsignalen in gegenseitigem 1“ verhältniß stehen, mit besonderen Signalen verbunden sein, welche die jedesmalige Stellung der Weichen kenntlich machen.
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(4) Auf die württembergischen Bahnen findet di Bestimmung
e im Absatz 3 bis auf Weiteres nur mit. ö“ Ermesfen dung, welche das dort bestehende Wee thersgstem nach de der Königlich württembergischen Aufsichtsbehörde er 8 Zustimmung Die Landesaufsichtsbehörde ist ermächtigt, unter Z. 88
(5) Me K „r Bestijr des Reichs⸗Eisenbahnamts Abweichungen von der Bestimmung 18
Einrichtung zum An⸗ die Belastung uind Mano⸗
(2) An jedem Lokomotivkessel muß sich eine schluß eines Kontrolmanometers befinden, durch welches der Sicherheitsventile und die Richtigkeit der Federwaagen meter geprüft werden kann.
(3) Jede Lokomotive muß versehen sein: 1
1) mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur s des Kessels, welche unabhängig von einander in gesetz
h 8 zodo für sich wäͤhrend der Fahr 20 können, und von denen jede für sich während der Fahrt. hare 88 sein muß, das zur Speisung erforderliche Wasser zuzuführen. 8 dieser Vorrichtungen muß außerdem geeignet sein, beim Stillstande der Lokomotive den Wasserstand im Kessel auf der normalen Höhe zu erhalten; 1 1“ 1
mit mindestens zwei von einander unabhängigen Vorrichtungen zur zuverlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe im Innern des
Kessels. Bei einer dieser Vorrichtungen muß die Höhe des Wasser⸗ standes vom
Speisung werden
Stande
Absatz 2, namentlich für Bahnhöfe mit weniger bedeutendem Verkehr Ebo Brücken sind nach beiden Richtungen durch Ri. nale abzuschließen, welche mit der Verriegelungsvorricht ing “ ergestalt in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, 11X1““ zur bei genauer und voöllig sicherer Feststellung der Brücke erscheinen kann. 3 67) In den Hauptgeleisen sind Schiebebühnen Geleisen unzulässig, Drehscheiben nur in besonderen Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig. 68) Bahnkreuzungen in gleicher Ebene der Stationen sind durch Signale nach jeder Einfriedigungen der Bahn. Einfriedigungen müssen da angelegt werden, wo LE“ ahnbewachung nicht hinreicht, um Menschen oder Vieh vo eten der Bahn abzuhalten. 8 Zwischen der Eisenbahn und Wegen, neben derselben in gleicher Ebene oder höher liegen, ren erforderlich. Als solche können nach näherer Bestt Landes⸗Polizeibehörde auch Gräben mit Seitenaufwurf (3) Die Uebergänge in gleicher Ebene mit der Eeki nasen 8. starken, leicht sichtbaren Barrieren in angemessener PefeFang 111 der Mitte des nächsten Bahngeleises versehen sein. Zum “ Benutzung durch Fußgänger koͤnnen neben den Barrieren 8— angebracht sein. Für isolirt gelegene, lediglich den Fußgängern nende Niveauübergänge kann die Landesaufsichtsbehörde lüthüren Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verschließende Fallthuren 3 lassen. ’ Geleisen
mit versenkten Fällen mit der Schienen außerhalb Richtung zu sichern.
welche unmittelbar sind Schutzweh⸗ Bestimmung der angesehen
Für den Abstand der geöffneten Barrierenflügel von sind die Bestimmungen des §. 2 zu beachten.
Ders 8 “ 1
Stande des Führers ohne besondere Proben fortwährend
1 f 1 81 1119 Srig⸗ erkennbar und eine in die Augen fallende Marke des zulässig niedrig sten Wasserstandes
angebracht z6 ““ 3) mit wenigstens zwei vorschriftsmäßigen Sicherheit n V ne das ö““ sein soll, daß die Belastung nicht über das bestimmte Maß gesteigert werden kann. Die F stion dieser Sicherheitsventile ist derartig einzurichten, daß denselben eine vertikale Bewegung von 3 mm möglich ist; 4) mit einer Vorrichtung (Manometer), welche den Druck des Dampfes zuverlässig und ohne Anstellung besonderer Proben fort⸗ während erkennen läßt. Auf den Zifferblättern der Manometer muß die größte zulässige. Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Marke bezeichnet sein;— 5) mit einer Dampfpfeife.
heitsventilen, von
§. 9. 8 Revision der Lokomotiven und Tender.
(1) Lokomotiven dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, vase eer sie einer technisch⸗polizeilichen Prüfung unterworfen und als sicher 85 funden sind. Die bei der Revision als zulässig ““ spannung über den Druck der äußeren Atmosphäre, sowie der 4 58 des Fabrikanten der Lokomotive und des Kessels, die laufende Fal rik⸗ mmmer und das Jahr der Anfertigung müssen in leicht erkennbarer und dauerhafter Weise an der Lokomotive bezeichnet sein. uI
(2) Ueber die von den Lokomotiven und den Tendern zurüc geleg 88 Wege sind Register zu führen. Jede Lokomotive und L13“ von Zeit zu Zeit einer gründlichen Revision ET1— “ Revision hat bei neuen oder mit neuen Kesseln versehenen Lo dnh zu erfolgen, bevor sie in Betrieb genommen werden. 8888 1 5 8 ist nach jeder größeren Kesselreparatur, niemals jedoch später 8 8 inc drei Jahren zu wiederholen. Bei Gelegenheit dieser d “ sich auf alle Theile der Lokomotive erstrecken muß, ist der 8 8 kessel vom Mantel zu entblößen, mit Wasser zu füllen und elst einer Druckpumpe zu probiren.
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§ 13. Zahl der Bremsen eines Zuges.
18.8.(1) In jedem Zuge müssen außer den Bremsen am Tender oder an der Lokomotive so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen bedient sein, daß durch die letzteren 1 bedient ein bei bei
s. Personenzügen, Güterzügen
auf Horizontalen wie . “ bügen, Güterzüge 1 500 einschl. mindest der 8. Theil, der 12. Theil
auf Neigungen . . . . bis 1:
auf Neigungen von 1:500 ausschl.
1:300 8
300 6.
200 . 5. 100 1. 8
„ —:200 8
12 1 1:100 8 „ 1
8 60 b er Räderpaare gebremst werden kann. Bei b sie .““ Bruchtheile sind hierbei als ein Ganzes 8 rechnen. Züge, welche fahrplanmäßig sowohl zur Güter⸗ als 8 zur Personenbeförderung bestimmt w“ Personenzüge zu behandeln, wenn ihre Fahrgeschwindig eit 45 ” der Stunde oder 750 m in der Minute übersteigt, anderenfalls de Bei Feefäställung der zu bremsenden Räderpaare Fines Er zuges ist bezüglich 68 Gesdehttsgt.. . der Bremsachse 8 ußbxeegenen 8b zwischen zwei Stationen die stärkste Neigung auf eine Bahnlänge von weniger als 1000 m und “ Neigung in derselben Richtung nur einmal vor, so ist füͤr “ 5 Bremsenzahl nicht diese, sondern die nächst geringere Neigung die Strocko ooßond 8 Pißgebende ufsichtsbehörde ist ermächtigt, unter B des Reichs⸗Eisenbahnamts für die Bemessung der Zahl der zu brem⸗ senden Rädervaare anderweite Grundsätze zuzulassen. Eö (5) Bei Güterzügen kann die Zahl der zu bedienenden 82 rem en auf Neigungen bis 1:60 einschließlich auf den sechsten T hei nd . „ — . — auf W von 1:60 ausschließlich bis 1:40 einschließ⸗ lich auf den fünften Theil er Räderpaare herabgesetzt werden, wenn 1 8 g Fabrgeschwindigkeit von 18 km in der Stunde 300 m in der Minute nicht überschritten wird, 2) die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht übersteigt und 3) bei der Thalfahrt durch geeignete Kontrolapparate die Fahr⸗ geschwindigkeit des Zuges genau festgestellt “ (6) Bei Personenzügen von mehr als 60 km Fahrgeschwindigkeit in der Stunde oder 1000 m in der Minute sind die nach Obigem er⸗ forderlichen gebremsten Räderpaare um eins zu vermehren
1 1 1 18 1:
2 )
dieser Berechnung sich
oder