1886 / 3 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Jan 1886 18:00:01 GMT) scan diff

7294 850 872 934 936 981 1031 1066 1142 12

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8 1) ausgeloost zum 1. Juli 1880 4 Litt. D. Nr. 48 über 300 1265 1292 = 22 Stück über 3300 Litt. D. vI Hegst anr. d. 7 geg II. von den noch im Depot befindlichen 3) gekündigt zum 1. Januar 1885: 8 8 nr Litt. B. Nr. 591 über 1500 Aültt. D. über je 100 Thlr.: Litt. C. Nr. 415 416 über je 600 Nr. 891 5070 5110 5168 5172 5209 5229 5250 Litt. D. Nr. 167 168 übe 159 90477 478 479 5280 5292 5311 5314 5322 5328 5356 5423 5469 480 481 482 483 484 487 488 489 490 491 492 5476 5480 5488 5502 5511 5521 5545 5571 5616 715 810 892 943 944 1097 1109 1155 1166 1193 5626 5632 5683 5724 5755 5759 5799 = 33 Stück 1397 1753 1754 2015 2040 2389 2390 2391 2392 über 9900 2393 2395 3083 3090 3091 3122 3123 3231 über 1 Den Inhabern der unter I. aufgeführten Obli⸗ je 300 gationen werden die letzteren zum 1. Juli 1886 Litt. E. Nr. 91 148 149 162 218 219 228 273 mit dem Bemerken gekündigt, daß die in denselben 387 über je 150 b verschriebenen Kapitalbeträge von diesem Tage ab 4) ausgeloost zum 1. Juli 1885: gegen Rückgabe der Obligationen nebst Talons und Litt. B. Nr. 159 561 über je 1500 den noch nicht verfallenen Zinscoupons auf der Litt. C. Nr. 1124 1624 über je 600 Litt. D. Nr. 98 905 1409 1416 1553 1582 1583

hiesigen Centralkasse in Empfang zu nehmen sind. 1584 1585 1586 1818 2576 über je 300 bisher noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapital in Abzug ge⸗

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zur Abhebung der Kapitalbeträge aufgefordert.

Litt. E. über je 50 Thlr.: Nr. 64 137 171 231 404 431 608 628 736

bracht. Die Verzinsung dieser gekündigten Obliga⸗ tionen hört mit dem 1. Juli 1886 auf. 1

Von den früher gezogenen resp. gekündigten Obli⸗ Stralsund, den 14. Dezember 1885. gationen sind folgende: Bürgermeister und Rath.

8

2e Prioritäts⸗Obligationen 1. Hypothek Schwedisch⸗Norwegischen Eisenbahn⸗Gesellschaft

im Betrage von 8

Lstrl. 1500 000 = Francs 37 500 000 Gold

Die Schwedisch⸗Nor wegische Eisenbahn⸗Gese! m Hauptsitz in L und Zweigniederlassungen in Stockholm und Chbristiania besitzt die durch K önigliche Decrete vom 8. December 1882 und 16. Juni 1883 ertheilten Concessionen für die im Bau befindliche Eisenbahn von Lulen im Königreich Schweden nach Ofoten im Königreich Norwegen in einer Gesammtlänge von 466 km.

1 Das aus Lstrl. 750,000 in Stammactien und aus Lstrl. 750,000 in Stammprioritätsaectien zusammen aus Lstrl. 1,500,000 bestehende Actiencapital der Schwedisch⸗Norwegischen Eisenbahngefellschaft ist vollständig begeben. Sowohl auf die Stammactien als auch auf die Stammprioritätsactien sind 50 % eingezahlt, und zwar theils in baar und theils in Vista⸗Solawechseln der Actionaire, welche je nach Fort⸗ schreiten des Baues zur Einlösung gelangen. Für die Zahlung der restlichen 50 % sind die Actionaire gesetzlich haftbar. Solange die Aectien nicht vollgezahlt sind, lauten sie auf Namen, und ist die Direction nach den statutarischen Bestimmungen berechtigt, die Umschreibung dieser Namen⸗Aetien auf andere Erwerber zu verweigern, falls ihr die Bonität der neuen Erwerber nicht ausreichend erscheint. .— 8 Obligationen⸗Commissare: Herr Capitain Carl Gustav Hierta, Director der K öniglich Schwedischen Reichshypo⸗

thekenbank in Stockholm, .“ 5 und daneben Herr Domherr J. L. Brereton Z Herr General⸗Major J. T. Boileau F. R. S. in London.

„Die seit etwa einem Jahre im Bau befindliche Eisenbahn in einer Gesammtlänge von 466 km beginnt in Lulen an der Ostsee (Bottnischer Meerbusen) und endigt, die Königreiche Schweden und Nor⸗ wegen von Osten nach Westen durchschneidend, in Ofoten an der Norwegischen Küste. E“] Das Unternehmen hat den Zweck, die unersch öpflichen Mineraldistricte des nördlichen Schwedens für den Weltverkehr aufzuschließen und deren Erzlager, nelche an Quantität der in denselben lagernden Eisenerze alle in Europa befindlichen bei Weitem übertreffen erportfähig zu machen, wodurch der Eisenbahn ein enormer Frachtverkehr zugeführt wird. 1b Der im Auftrage der Schwedischen Staatsregierung angefertigte Bericht der Königlichen Regierun gscommission constatirt, daß, ganz abgesehen von den bedeutenden von der Eisenbahn durchschnittenen Eisenerzlagerstätten im Gellivara⸗Districte, sich von den Eisensteinbergen Kiru⸗ navara und Luosavara, an welchen die Eisenbahn unmittelbar vorbeiführt, ca. 2827 Millionen Tons

agebaues ohne die geringsten Schwierigkeiten weil über der umgebenden Ebene

8 liegend gewinnen lassen. Von diesem ernormen Quantum können aber ca. 86 Millionen Tons,

dea sie einen vollständig freihervorragenden, nur aus Eisenstein bestehenden Bergrücken bilden, einfach stein⸗

bruchmäßig exploitirt werden. Die Erze geben nach demselben Berichte über 70 % Roheisen und sind zum Bessemer Prozeß vorzüglich geeignet. Die bei dem Herrn Friedr. Krupp in Essen und den Herren Johnson, Matthey & Co. in London,

den Münzwardeinen der Englischen Bank, angefertigten Analysen bestätigen diese einzig dastehende

Thatsache. 1 Die Schwedisch⸗Norwegische Eisenbahn⸗Gesellschaft hat mit der Gellivara⸗Gesellschaft, deren Directoren u. a. die Herren General⸗Zolldirector Bennich und Vice⸗Gouverneur Braͤkenhjelm in Stock⸗ holm sind, einen von Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen genehmigten Vertrag ab⸗ geschlossen, wonach die Eisenbahn⸗Gesellschaft berechtigt ist, während eines Zeitraumes von 50 Jahren gegen Zahlung einer geringen Abgabe dieses werthvolle Eisenerz für eigene Rechnung zu fördern. 8 Außerdem haben die Eigenthumer der Bergwerks⸗Concessionen von Kirunavara und Luosavara der Eisenbahngesellschaft vertragsmäßig eine jährliche Frachtgarantie dergestalt gewährleistet, daß die⸗

selben verpflichtet sind, im ersten Jahre 240,000 Tons, im zweiten Jahre 360,000 Tons, im dritten

480,000 Tons und dann jährlich 540,000 Tons als Minimalquantum in monatlichen gleichmäßig

großen Mengen zum Transport zu stellen.

ZBI Der Hafen Ofoten an der Westküste Norwegens ist während des ganzen Jahres für die Schifffahrt offen.

Außer dem genannten Haupttransportartikel und anderen Mineralien wird durch die Eisenbahn auch ein bedeutender Transport des werthvollen schwedischen Bauholzes, das aus den in einer Länge von nahezu 240 km längs der Eisenbahn sich erstreckenden Waldungen gewonnen wird, vermittelt werden.

8 Die Schwedische Staatsregierung ist von der Wichtigkeit der neuen Eisenbahnlinie so überzeugt, daß sie sich veranlaßt gesehen hat, die gesammten für den Ban erforderlichen Grundstücke, soweit sie dem Staate gehören, der Eisenbahngesellschaft kostenfrei zu über⸗ lassen, sowie außerdem derselben werthvolle Tarifbegünstigungen zu gewähren.

8 Die Eisenbahngesellschaft hat zur Ausführung des gesammten, nach Maßgabe der durch die Stlaatsregierungen Schwedens und Norwegens genehmigten Pläne, herzustellenden Eisenbahnbaues mit her⸗ vorragenden Bauunternehmern, welche den Concessionen gemäß gleichzeitig auf der Schwedischen und

Norwegis 5 jto 9] 8 s 7 s 1 so⸗ ss G Norwegischen Seite mit dem Bahnbau beschäftigt sind, einen Bauvertrag abgeschlossen, und zwar zu einem

Kostenbetrage, welcher durch das festgesetzte Anlagecapital, in welchem auch die Zinsen während der Bauzeit und während der ersten Jahre des Betriebes enthalten sind, ausreichend gedeckt ist. 8 „Nach eingehenden und ausführlichen Berechnungen erfahrener Sachverständiger darf eine Rentabilität der Eisenbahn Lulen⸗Ofoten erwartet werden, welche nicht nur eine dauernde Ver⸗ zinsung und Amortisation der Prioritätsanleihe gewährleistet, sondern auch noch eine angemessene Verzinsung des Actiencapitals in Aussicht stellt, und wird man sich, insbesondere bei einem Vergleich mit anderen Schwedischen Eisenbahnen, denen ein derartig colossaler Frachtverkehr nicht zu mt von der Richtigkeit der vorgenommenen Schätzungen mit aller Ruhe über; alten könne 8 1

2 8 6 2 5 2 8 8 Bedingungen der Prioritäts⸗Anleihe. Sb“ 1 8

6“ Zufolge Beschlusses der Generalversammlung der Schwedisch⸗Norwegischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft vom 28. September 1885 wird eine 5 % Prioritätsanleihe im Betrage von Lstrl. 1,50

egeben. Für diese Anleihe gilt ein fester Umrechnungscours von 1 Lstrl. = ranes 2 Mark 20,40 Deutsche Reichswährung, sowohl für Capital⸗ wie Zinszahlung.

Art. 2 ISne Srre⸗ nor 4 v39§½ 555N3535 2 2 8 g.

1 Obligationen, welche in Englischer, Französischer und Deutscher Währung ausgestellt und mit dem gesetzlichen S empel versehen sind, lauten auf den Inhaber und sind eingetheilt in Stücke von * 150, 100, 50, 25 und 20 = Francs 3750, 2500, 1250, 625 und 500 = Mark 30 660, 2040, 1020, 510 und 408. Die Obligationen werden von der Direction der Gesellschaft unterzeichnet und von einem der Commissare der Anleihe contrasignirt. Auf Wunsch des Inhabers können die Obligationen auch in den Büchern der Gesellschaft auf den Namen des Inhabers eingeschrieben werden.

Art. 3 1

Die Obligationen tragen l albjährige, am 15. Januar und 15. Juli jeden Jahres fällige Zins⸗ eoupons im Betrage von * 3⁄, 2 ⅛, 1¼, 12 ½ fh. und 10 sh. = Francs 93 ¼, 62 9½, 31 ¼, 15 und 12 ½ = Mark 76 ½, 51, 25 ½, 12 ¼ und 10 und sind mit einem Talon zur Empfangnahme eines neuen Coupons⸗ bogens versehen.

2 Art 4. 1“ 8 . . B N. 7 . A v. 2 2 Anleihe wird auf Grund des festgesetzten Tilgungsplans dura’ jährliche Ausloosungen, beginnend mit dem Jahre 1891 innerhalb 71 Jahren alpari zurückgezahlt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, eine beschleunigte Rückzahlung sowie auch die Kündigung der ganzen noch im Umlaufe befindlichen Anleihe auch schon vor Ablauf der festgesetzten Zeit eintreten zu lassen. Die Gesellschaft darf —8 von diesem Rechte der verstärkten Rückzahlung vor Ablauf des Jahres 1895 keinen Gebrauch machen. 6 n. Die Ausloosung geschieht am Sitze der Gesellschaft vor oder am ersten Ser tember jeden Jahres in Gegenwart eines Notars an einem mindestens 8 Tage vorher zur öffentlichen Kem stniß zu bringenden Datum. Die Inhaber der Obligationen haben das Recht, bei der Ausloosung gegenwärtig zu sein. Die des Fasgeloosten Obligationen werden in Englischen, Französischen, Deutschen, Holländischen Belgischen, Schwedischen und Norwegischen Blättern innerhalb 14 Tagen der Aus ung . 2 sch Blã Tag na der Auslo bekannt gemacht. 8 h ] Art. 5. b Die Auszahlung des Nominalbetrages der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem auf den Aus oosungstag folgenden 15. Januar gegen Einlieferung der Obligationen und der noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons. Werden diese Zinscoupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag von dem

Capitale gekürzt und zur Einlösung der fehlenden Coupons benutzt. Nach dem in diesem Artikel errähn⸗ ten Datum hört die Verzinsung der gezogenen Obligationen auf.

8 „Die Zahlung der Zinsen sowie der ausgeloosten Obligationen geschieht nach Wahl des Inhabers außer bei der Casse der Gesellschaft auch in Lo ndon, und frei von der Englischen Einkommensteuer in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Paris, Brüssel, Amsterdam Stockholm und Christiania bei den von der Direction bekannt zu machenden Zahlstellen mit den in den Obligationen und Zinscoupons angegebenen Beträgen, an den letzitgenannten drei Plätzen zum kurzen L Wechselcourse. 1 5

Art. 7.

Di soss 2 88 or 4 I . 4 Die Gesellschaft ist verpflichtet, an Stelle von unbrauchbar gewordenen oder vernichteten Stücken

neue Obligationen auszustellen.

ö“ Zur Sicherheit für die Prioritätsanleihe resp. für die regelmäßige Verzinsung und Amortisation

der Obligationen sowie für die richtige Erfüllung aller Verpflichtungen, die für die Gesellschaft aus

dieser Anleihe entstehen, wird mit dem gesammten jetzigen und zukünftigen Besitze der Gesellschaft

in Schweden und Norwegen. eine an erster Stelle einzutragende Hypothek bestellt. Außerdem haften

edie Sscherheit der Prioritätsanleihe das gesammte übrige Vermögen sowie sämmtliche Einkünfte der Art. 9.

Zu Commissaren der Anleihe, welche die Rechte der Besitzer der Obligatione süben, sind Herr Capitän C. G. Hierta, Director der Königlich Schwedischen Reiche ech en benn en⸗ in Stockholm, und daneben die Herren Domherr J. L. Brereton und Generalmajor J. T. Boileau F. R. S in London ernannt. Die Eisenbahn⸗Gesellschaft ist den Concessionen gemäß den Schwedischen und Nor⸗ wegischen Gesetzen unterworfen und hat für die Obligations⸗Inhaber ihren Gerichtsstand nach Wahl des Gläubigers in London, Berlin, Amsterdam, Stockholm oder Christiania, 8

Art. 10. G Der Erlös der Obligationen wird theils bei dem Bankhause Smith, Payne & Smiths in London, theils bei der Reichsbank in Berlin, theils bei der Associatie⸗Cassa in Amster⸗ dam und theils bei der Schwedischen Reichsbank in Stockholm für Rechnung der Gesellschaft deponirt, und es verpflichtet ich die letztere, diese Summen lediglich zum Bau und zur Ausrüstung der Eisenbahr dergestalt zu verwenden, daß alle zu diesem Zwecke zu machenden Ausgaben theils aus dem Erlöse der Obligationen und theils aus den sonstigen Mitteln der Gesellschaft und zwar nach Maßgabe des Fortschreitens des Baues der Eisenbahn bestritten werden. 1 Von den deponirten Summen wird ein entsprechender Betrag für die fünfprozen⸗ tigen Zinsen auf die emittirten Obligationen für die nächsten sieben Jahre, beginnend mit dem 15. Juli 1885, zu Gunsten der Obligations⸗Inhaber reservirt und ausschließlich zur Zahlung der Zinscoupons verwandt. 8 1 8 Außer der Controlle, die durch die von den Staatsregierungen ernannten Staatscommissare betreffs der Ausführung des ganzen Eisenbahnbaues auf Grund der staatlicherseits genehmigten Plä ne ausgeübt wird, wacht über die stricte Aufrechterhaltung der Bestimm ungen dieses Artikels der Obligationen⸗Commissar Herr Capitain Hierta Director der Königlich Schwedischen Reichshypothekenbank in Stockholm oder dessen Stell⸗ vertreter, welcher sämmtliche an die Gesellschaft zu leistenden Zahlungen vorher zu genehmigen hat. 5 Art. 11.

Die in den worstehenden Artikeln vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen in Deutschland im Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger, der Berliner Börsenzeitung, dem Berliner Börsen⸗Courier, der Hamburger Börsenhalle und der Frankfurter Zeitung in den übrigen Ländern in den von der Derektion bekann zu machenden Zeitungen. 8 8

London, im Dezember 1885. 8

Die Schwedisch⸗Norwegische Eisenbahn⸗Gesellschaft, Limited. Lord Brownlow Ceecil. Hume Williams. William Str. Lockhart. Alexander Beazeley. 8 Edgar J. Ford, Seeretary.

Der Unterzeichnete erklärt hiermit, die in bigem gh elplese besschnete Controlle über die fuccessive Auszahlung der zu deponirenden Gelder im Interesse der Inhaber der 5 % Schwedisch⸗Norwegischen Eisen bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen I. Hypothek übernehmen zu wollen, und verpflichtet sich, die Rechte der Obligations⸗ Inhaber nach Maaßgabe der geetzlichen Bestimmungen auf's Gewissenhafteste zu schützen. 1 88

Stockholm, im Dezember 1885.

C. G. Hierta, Director der Königlich Schwedischen Reichshypothekenbank.

1 Die U nterzeichnetenerklärenhiermit, daß dasjenige, was in dem vorstehenden E über den unerschöpflichen Erzreichthum der Mineraldistricte des nörd⸗ ichen S chwedens und über die vorzügliche Qualität der Eisenerze gesagt worden ist mit dem von ihnen im Auftrage der Königlich Schwedischen Regierung erstatteten amtlichen Berichte übereinstimmt. 8

Stockholm, im Dezember 1885.

8 C. A. Dellwik, Director, Otto Gumaelius, Miitglieder der Königl. Regierungs⸗Commission.

4. *h 0 0 A 0 8 Subseriptions⸗Bedingungen. 8 Von dem Anleihe⸗Betrage von f 1,500,000 = Frz. 37,500,000 = 30,600,000 gelangt die Summe von G

Lstrl. 1,400,000 Francs 35,000,000 Mark 28,560,000 Nominal

8 der vorbezeichneten 5 % Schwedisch-Norwegischen Eisenbahn-Prioritäts-Bbligationen I. DHypothek 1 8 Zur öffentlichen Subscription. Ss dleveption findet am 1 2 8 Donnerstag, den 7. Januar und Freitag, den 8. Jannar in London bei Herren Smith, Payne & in Paris bei Herren Et. Collet & J. Blondel, Amsterdam bei Herren J. A. Matthes & Co.,, Berlin bei Herren Sobernheim & Marx, Unter den Linden 78, Hamburg bei Herrn Elias Warburg, 1 in Brüssel bei Herren Maurice Bernard & Cie, in Christiania bei Herrn Sev. Chr. Andersen, in Stockholm bei der Hernösands Enskilda Bank, ““ 8— der vei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden unter nachstehenden Bedingungen statt: Die Subscription erfolgt auf Grund eines Anmeldeformulars, welches von den vorgenannten Stellen bezogen werden kann. Einer jeden Anmeldestelle ist die Befugniß vorbehalten, die Subscription auch schon vor Ablauf jenes Termins zu schließen und nach ihrem Ermessen die Höhe des Betrages jeder einzelnen Zutheilung zu bestimmen. 1 Der Subseriptionspreis ist für Deutschland auf 94,80 % (1 4 = 20,40) festgesetzt. Außer den Preise hat der Subscribent die Stückzinsen à 5 % p. a. vom 15. Januar 1886 bis zum Tage der Abnahme zu vergüten. 8 8 8

.““

Bei der Subseription muß auf Erfordern der Anmeldestelle eine Caution von 5 % des gezeichneten. Nominalbetrages in Baar oder Cours habenden Werthpapieren hinterlegt werden. Die Zutheilung wird so bald als möglich nach Schluß der Subsecription unter Benachrichti⸗ gung an jeden Zeichner erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung be⸗ trägt, wird die überschießende Caution unverzüglich zurückgegeben. . Die Abnahme der zugetheilten Stücke kann vom 15. Januar 1886 ab, muß indessen bis zum 28. Februar 1886 gegen Zahlung des Preises (2 u. 3) erfolgen. Bei zugetheilten Beträgen über £ 1000 = Francs 25 000 = 20 400 ist auch successive Abnahme innerhalb des angegebenen Zeitraumes zulässig. Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Caution auf den zugetheilten Betrag verrechnet resp. zurückgegeben. 8 Bis zur Fertigstellung der Obligationen werden von der Gesellschaft ausgestellte, mit Eng⸗ lischem und Deutschem Stempel versehene Interinesscheine ausgegeben, die später bei den Anmeldestellen gegen die Original⸗Stücke kostenfrei umgetauscht werden. 1 London, im Dezember 1885

Schwedisch⸗Norwegische Eisenbahn⸗Gesellschaft, Limited

1 Lord Brownlom Cecil. Hume Williams. 8

Dritte Beilage

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 4. Januar

Staats⸗

Londoner

f N do stg 9 8 58 * 8 * „2 7 : 2 „Dr . 1 auf Anfordern, auf Kosten und unter Garantie des Antragstellers, nach geschehener gerichtlicher Mortifikation 8

fordert

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[48466]

3. Württ. Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Garnison Ludwigsburg.

Zurückgenommen wird der Steckbrief vom 29. Oktober und 4. November d. Is., soweit er den Musketier Etter betrifft, da dieser eingeliefert ist, erneuert gegen den Musketier Link.

Den 30. Dezember 1885.

3. Württ. Jufanterie⸗Regiment Nr. 121.

48467

9 Robert Kolb, Kaufmann in Bayreuth, ist in einer mit Haft verbundenen Untersuchungssache hier als Zeuge zu vernehmen. Derselbe wird auf⸗ sofort seinen derzeitigen Aufenthaltsort ierher anzuzeigen. Behörden, denen derselbe bekannt

ist, werden um sofortige Benachrichtigung gebeten.

Ravensburg, den 30. Dezember 1885. Der Untersuchungsrichter beim K. württ. Landesgericht. (Unterschrift.)

[48356] 8 8 1 Der ehemalige Füsilier (Reservist) Arbeiter Carl Friedrich Hermann Prodehl, am 5. Oktober 1860 zu Langens⸗Theerofen, Kr. Friedeberg N. M., ge⸗ boren, zuletzt in Karzig, Kr. Soldin wohnhaft ge⸗ wesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein ohne von der be⸗ vorstehenden Auswanderung der Militärbehörde An⸗ zeige erstattet zu haben.

Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strasgesetz⸗ buchs.

Derselbe wird auf

den 11. März 1886, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. b

Bei unentschuldigten Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin aus⸗ gestellten Erklärungen verurtheilt werden.

Berlinchen, den 23. Dezember 1885.

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts

[48304] Oeffentliche Ladung.

Nachstehende Personen:

1) Johann Robert Wittek, am 5. Juli 1862 zu Constadt⸗Ellguth, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

2) Michael Syska, am 27. September 1862 zu Goslau, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, zuletzt in Golkowitz desselben Kreises wohnhaft,

3) Thomas Pielarski, am 28. November 1862 zu Lowkowitz, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, 1

4) Friedrich Arthur Alfred Milenz, am 14. Mai 1862 zu Pitschen, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

5) Michael Siegmund, am 5. September 1862 daselbst geboren,

Thomas Granda, am 29. Dezember 1862 zu Proschlitz, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, 8

7) Josef Wlocka, am 2. Juli 1862 zu Prosch⸗ litz, Kreis Kreuzburg O⸗S., geboren,

8) Franz Paul Binienda, am 25. Februar 1862. zu Rosen, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, zuletzt in Berlin wohnhaft,

9) Valentin Biniek, am 14. Februar 1863 zu Nieder⸗Kunzendorf, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

werden angeklagt:

in den Jahren 1882 bis 1884 als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter ich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 R.⸗Str.⸗G.⸗B.

Dieselben werden auf

den 5. April 1886, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte zu Kreuzburg O.⸗S. zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Haupt⸗ verhandlung geschritten werden und werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil⸗Vorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗Kom⸗ mission des Aushebungsbezirks Kreuzburg O.⸗S. am 15. August 1885 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. M. 2 46/85.

Krenzburg O.⸗S., den 21. Dezember 1885. Der Königliche Staatsanwalt. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des am 7. September 1882 bei Lyck verstorbenen Glasermeisters August Oltersdorf ist beendigt.

Lyck, den 11. November 1885.

Königliches Amtsgericht. III. [48389]1 SOeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Arbeiters Jan Ihmels, Mar⸗ garethe, geb. Nannen, in Lehr, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. O. Müller in Verden, welche gegen ihren Ehemann, den Heizer Jan Ihmels zu Geestemünde, dann zu Baltimore bei Mr. Brune, Santh Erxeter⸗ Str. Nr. 133, auf Ehescheidung wegen Sävitien und böslichen Verlassens klagt, ladet nachdem dem Beklagten die Klageschrift am 4. Mai 1885 durch das Kaiserlich Deutsche Konsulat in Baltimore zugestellt worden, derselbe jedoch in dem Termine am 6. Oktober 1885 nicht erschienen gewesen und die

Ladung zu dem dann auf den 22.

von öffentlichen Papieren.

weiteren Termine ihm wegen jetzt unbekannten Aufenthalts nicht hat zugestellt werden können den Beklagten damit nunmehr zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf

den 6. April 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Verden, 29. Dezember 1885.

(Unterschrift),

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

[48492] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 14581. Weber Jakob Köhler von Schatt⸗ hausen, als Vormund des minderjährigen Jacob Weis von da, klagt gegen den ledigen Chriftian Grimm von dort, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, aus Alimentation, mit dem Antrage, den Beklagten bis zum vollendeten vierzehnten Lebens⸗ jahre des Jacob Weis zur Zahlung eines wöchent⸗ lichen Ernährungsbeitrags von 1 ℳ, in vierteljähr⸗ lich vorauszahlbaren Raten, zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreiis vor das Gr. Amtsgericht Wies⸗ loch auf Dienstag, den 16. Februar 1886, Vorm. 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesloch, den 23. Dezember 1885.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts:

[48487] Oeffentliche Zustellung.

Namens: 1) der Eheleute Wilhelm Cassel, Haus⸗ knecht, und Sibilla Deutz zu Kessenich, 2) der Ehe⸗ leute Johann Stephan Schmitten, Schreiner, und Gertrud Deutz zu Schult, wird die Wittwe Christian Kann, Margaretha, geb. Sühl, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, hiermit vor das Königl. Land⸗ gericht Bonn, C. K. II., vom 11. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, vorgeladen, mit der Aufforderung, einen bei diesem

Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, um

in der gerichtlichen Theilungssache Kann ec./a. Sühl über folgenden Antrag der Eheleute Cassel und der Eheleute Schmitten zu verhandeln:

Königl. Landgericht wolle im Verfolg des Urtheils und resp. Beweisbeschlusses vom 30. Oktober 1884 sowie des Urtheils vom 24. September 1885: 1 den Kaufpreis der Parzelle „in den Proffen“ im Betrage von 1050 nebst Accessorien aus dem persönlichen Nachlaß der Anna Maria Fühling ausscheiden und der gütergemeinschaftlichen Masse der Eheleute Peter Deutz und Anna Maria Fühling überweisen; jenen Kaufpreis derart vertheilen, daß davon Ehefrau Cassel und Ehefrau Schmitten als Erben ihres Vaters Peter Deutz je 5⁄20 mit je 262 50 ₰ϑ, außerdem als Erben ihrer Mutter Anna Maria, geb. Fühling, je ²20% mit 105 beziehen, daß Wwe. Kann in Ge⸗ meinschaft mit ihrem Sohne Peter Kann, der Nach⸗ laß Peter Sühl und Johann Sühl gleichfalls als Erben der Anna Maria Fühling je ²0 mit 105 erhalten, Alles mit zugehörigen Zinsen, ev. oben⸗ erwähnten Kaufpreis von 1050 verart vertheilen, daß davon Ehefrau Cassel 8/20 mit 420 ℳ, Ehefrau Schmitten, Wwe. Kann, in Gemeinschaft mit ihrem Sohne Peter Kann u. Johann Sühl je ⁄½0 mit 157 50 nebst Zinsen bekommen,

2) erkennen, daß dem persönlichen Nachlaß der Anna Maria Fühling aus der gütergemeinschaftlichen Masse ihrer 2. Ehe mit Johann Suühl eine Summe von 6456 65 mit Zinsen vom Todestage des letztern (14. Juli 1878) zu ersetzen ist, wolle die durch und seit dem Beweisbeschluß vom 30. Oktober 1884 entstandenen Kosten den Gegnern, alle übrigen Kosten, soweit nicht darüber erkannt ist, der Masse zur Last legen.

Bonn, den 28. Dezember 1885.

Der Anwalt

der Eheleute Cassel u. der Eheleute S

Humbroich, Rechtsanwalt. Veröffentlicht: Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichts⸗Sekretär

zchmitten.

[48331] Gütertrennung.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts Mül⸗ hausen i. E. vom 24. Dezember 1885 ist zwischen Barbara, geborene Rich, ohne Gewerbe, und ihrem Ehemanne Philipp Keller, Handelsrepräsentant, mit welchem sie zu Mülhausen i. E. wohnt, die Gütertrennung ausgesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 30. Dezember 1885.

Deerr Landgerichts⸗Sekretär: Stahl. [48488] 8

Die Ehefrau des Ackerers Josef Schaefer, Gertrud, geb. Dietrich, zu Wallersheim, vertreten durch Rechtsanwalt Loenartz, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. 1

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 1. März 1886, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz anberaumt. 8

Breuer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentlicher Anzeiger.

zum Verhandlungstermine K. 1 Zbut die Kosten zur Last gelegt.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

.Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

8. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

. Familien⸗Nachrichten. Beilage. 82

[48489] Gütertrennung.

In Sachen der Ehefrau J. Erouard, Sibilla, geb. Läufen, ohne eigenes Geschäft, zu Köln, Klägerin, gegen ihren Ehemann Johann Erouard daselbst, Beklagten, hat das Königliche Landgericht zu Köln durch nunmehr rechtskräftiges Urtheil vom 16. No⸗ vember 1885 die Gütertrennung zwischen den Par⸗ teien ausgesprochen und dieselben zur Auseinander⸗ setzung vor den Königlichen Notar Thurn zu Köln verwiesen.

Köln, den 28. Dezember 1885.

Der Anwalt der Klägerin: 1 Dr. E. Claasen. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 31. Dezember 1885. Bau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1484900 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dahmen vertretene, zum Armenrechte zugelassene Julie, geb. Mertens, zu So⸗ lingen, Ehefrau des Gelbgießers Bernhard Füllbeck daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne be⸗ stehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu er⸗ klären.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 23. Februar 1886, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. IuG“I“ Der Landgerichrs⸗Sekretär:

8 ö“

[48392] Armensache.

Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 23. Dezember 1885 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten, Schreiner Joseph Thelen und Margarethe, geb. Stadtfeld, in Straßburg aus⸗ gesprochen. Zur Auseinandersetzung der Vermögens⸗ verhältnisse wurden die Parteien vor Notar Dr. Keller in Straßburg verwiesen und dem Ehemanne

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. 8.) Krümmel. 8

[48495] Bekanntmachung. 84 1

Die Katharina Hachard, Ehefrau von Philipp Wildermuth, Weinhändler in Kirrberg, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagt gegen ihren genannten Ehemann Philipx Wildermuth, Wein⸗ händler in Kirrberg, auf Gütertrennung, und ist zur Verhandlung über diese Sache die Sitzung des hiesigen Kaiserl Landgerichts vom

22. Februar k. J., Vormittags 9 Uhr, bestimmt. .

Saargemünd, den 28. Dezember 1885.

Der Ober⸗Sekretär: Erren.

1“

[48394] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des Keiser⸗ lichen Landgerichts dahier vom 24. Dezember 1885 ist das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen nachstehend genannter, eines nach §. 140. Ziff. 1 des Strafgesetzbuchs strafbaren Vergehens der Verletzung der Wehrpflicht angeklagten Personen zur Deckung der dieselben möglicher Weise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was in Gemäßheit des §. 326 Str. P. Ordg. mit dem Beifügen bekannt gemacht wird, daß Verfügungen, welche einer der Angeklagten über sein mit Beschlag belegtes Ver⸗ mögen nach dieser Veröffentlichung vornimmt, der Staatskasse gegenüber nichtig sind.

1) Aloys Meyer, geboren am 25. Juli 1861 in Leitersweiler, zuletzt daselbst,

2) Emil Angel, geboren am 28. November 1863 in Paris, zuletzt in Klimbach,

3) Josef Loup, geboren am 17. Dezember 1863 in Grandfontaine, zuletzt in Hagenau,

4) Heinrich Stehle, geboren am 14. März 1864 in Sulz, Kreis Gebweiler, zuletzt in Straßburg,

5) Jakob Jung, geboren am 2. August 1864 in Markirch, zuletzt in Straßburg,

6) Paul Klein, geboren am 7. September 1864 in zuleßzt in Straßburg,

7) Karl Wilhelm August Klande, geboren am 1I. August 1861 in Neu⸗Zippnow, zuletzt in Hagenau,

8) Richard Emil Mayer, geboren am 24. Juli 1864 in Edenkoben, zuletzt in Straßburg,

9) Gottfried Kirn, geboren am 3. Februar 1861 in Versperweiler, zuletzt in Straßburg,

sämmtlich z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort.

Straßburg, den 31. Dezember 1885.

1“ Katferliche Erste Staatsamwalt. [48496]

In der Strafsache gegen den Militärpflichtigen Follrich Bonn, zuletzt wohnhaft in Rhaudermoor, wegen unerlaubter Auswanderung, wird, da der ꝛc. Bonn beschuldigt ist, als Wehrpflichtiger, in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigem Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten,

Vergehen gegen §. 140 St.⸗G.⸗B.

8

da der Angeschuldigte im Sinne des § 318 der Straf⸗ 4““ 8

prozeßordnung als abwesend anzusehen ist, da hiernach

und nach §. 470 St.⸗P.⸗O. eine Hauptverhandlun gegen denselben stattfinden kann, auf Grund der §§. 325, 480 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest in die dem Bonn gegen den Kaufmann Rade⸗ macher in Detern zustehende Forderung von ca. 100 in ihrem ganzen Betrage angeordnet.

Durch Hinterlegung von 110 (in Buchstaben: einhundertzehn Mark) wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes be⸗ rechtigt.

Dieser Beschluß ist dem Angeschuldigten öffentlich zuzustellen.

Aurich, den 18. Dezember 1885.

Königliches Landgericht, Strafkammer.

(gez.) Panse. Hasse. Pellengahr.

Beglaubigt: (L. S.) Pasch, 16“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[48497]

In der Strafsache gegen den Jelsche Meyer, ge⸗ boren am 13. Januar 1860 in Backemoor, zuletzt wohnhaft in Neuschoo, wegen unerlaubter Auswan⸗ derung wird,

da der genannte ꝛc. Meyer beschuldigt ist, als Wehrpflichtiger, in der Absicht, sich dem Eintritte int den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflich⸗ tigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets auf⸗ zuhalten,

Vergehen gegen §. 140 St.⸗G.⸗B., da der Ange⸗ schudigten im Sinne des §. 318 der Strafprozeßord⸗ nung als abwesend anzusehen ist, da hiernach und nach §. 470 St⸗P.⸗O. eine Hauptverhandlung gegen den⸗ selben stattfinden kann, auf Grund der §H§. 325, 480 der Strafprozeßordnung 8

zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise

treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des

Verfahrens der Arrest in die dem Angeklagten gegen den Auktionator Wenninga zu Backemoor zu⸗ stehende Darlehnsforderung von angeblich 150 zu ihrem ganzen Betrage angeordnet.

Durch Hinterlegung von 150 (in Buchstaben: einhundertfünfzig Mark) wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Dieser Arrestbefehl ist dem Angeschuldigten öffent⸗ lich zuzustellen.

Aurich, den 18. Dezember 1885.

Königliches Landgericht, Strafkammer. (gez.) Panse. Hasse. Pellengahr. 8 Beglaubigt: (L. S.) (Unterschrift), . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[48322] Bekanntmachung. Nachstehend wird der dermalige Personalstand des Vorstands der Anwaltskammer ünchen, wie er sich in Folge der gemäß §. 44 Abs. 1 und §. 46 der Rechtsanwaltsordnung vollzogenen letzten Wahlen er⸗ geben hat, zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) Auer, Adolf von, K. Advokat, Vorsitzender, 2) Kleinschroth, Adolf, K. Advokat, Stellver⸗ treter des Vorsitzenden, 3) Hellmann Friedrich, Dr., K. Advokat, Schrift⸗ führer, Fries, Mar, Stellvertreter des Schriftführers, Arnold, Karl, K. Advokat, Gänßler, Albert, K. Advokat, Gemeinhardt, Ernst, Dr., Kammerecker, Wilhelm, K. Advokat, Rau, Julius, Dr., K. Advokat, Wimmer, Karl, sämmtlich in München, Schütt, Johann Paul, K. Advokat in Traun⸗ stein, Brandl, Konrad, K. Advokat in Deggendorf, Kleiter, Leonhard, K. Advokat in Landshut, Ferling, Anton, K. Advokat in Passau, un Schneider, Richard, K. Advokat in Straubing. In Vertretung: 8— v. Mattenheimer.

[48476] Bekanntmachung.

In der Liste der beim hiesigen Amts ericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwälte ist der unter Nr. 2 einge⸗

tragene Rechtsanwalt Dr. Giessing gelöscht worden. Oberhausen, 31. Dezember 1885. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[48471]1 Bauholz⸗Verkauf. „Köönigliche Oberförsterei Kupp. Auf nachstehend fertig aufgearbeitete Bauhölzer

von circa: A. Schutzbezirk Massow Jagen 37:

Loos 1 Kiefern 3 I1, 15 II. Kl., 2 Kiefern 54 III. Kl., 3 Kiefern 203 IV. Kl., 8 4 Kiefern 300 V. Kl., Loos 5 Kiefern 245 V. Kl.,

B. Schutzbezirk Finkenstein, Jagen 121: Loos 7 Kiefern 1 I., 15 II. Kl.,

Loos 8 Kiefern 57 III. Kl., Loos 9 Kiefern 204 IV. Kl., Loos 10 Kiefern 321 V. Kl.,