1886 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Italien. Rom, 8. Januaär. (W, T. B.) Der „Moniteur de Rome“ meldet, daß das päpstliche Konsistorium auf den 15. d. M. anberaumt sei.

Türkei. Konstantinopel, 8. Januar. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Die griechische Regierung legt neuerdings der Pforte gegen⸗ über ein entgegenkommendes Verhalten an den Tag; sie hat beschlossen, den Konsul Zigomalas von Kreta abzuberufen unddenselben durch ihren hiesigen General⸗Konsul Mauromichalis zu ersetzen. Ferner wird es hier als eine indirekte Demobilisirung angesehen, daß bei dem griechi⸗ schen Heere aus Anlaß des Weihnachtsfestes zahlreiche Beur⸗ laubungen auf unbestimmte Zeit stattgefunden haben, so daß die Compagnie nur noch aus 70 Mann besteht. Die Mobilisirung der zweiten Klasse der türkischen Reserve in Syrien, welche 20 000 Mann umfaßt, ist ab⸗ bestellt worden; die erste Klasse derselben bleibt zwar noch mobil, der Befehl zum Abmarsch derselben nach Salonichi ist aber zurückgenommen worden.

Serbien. Belgrad, 9. Januar. (W. T. B.) Durch einen Ukas des Königs wird die Skuptschina zum 11. d. M. einberufen und gleichzeitig auf 6 Monate⸗ vertagt unter dem Vorbehalt einer früheren Einberufung für unvorhergesehene Fälle. Der Handels⸗ und Ackerbau⸗ Minister Rajowitsch hat seine Entlassung genommen; die interimistische Leitung der vakanten Ressorts ist dem Justiz⸗ Minister übertragen. Anläßlich des Weihnachtsfestes hat der König dem Minister⸗Präsidenten persönlich seine Glückwünsche abgestattet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Januar. (W. T. B.) Das in Simbirsk stehende Kaluga⸗Regiment, dessen Chef Se. Majestät der Kaiser Wilhelm ist, hatte anläßlich der am Sonntag stattgehabten Regierungs⸗Jubel⸗ feier Sr. Majestät seine Glückwünsche telegraphisch über⸗ mittelt. In Antwort darauf ist ein Dankestelegramm des Kaisers eingelaufen, worin es heißt, daß der Kaiser ein so erprobt tapferes Regiment auch künftig mit Stolz das seinige nennen werde.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Januar. (W. T. B.) Im Folkething brachte der Finanz⸗Minister heute einen Gesetzentwurf, betreffend den Schutz des inländischen Rübenzuckers und die Ermäßigung der Zölle für Saint⸗ croix⸗Zucker, ein. Gleichzeitig wird die Aufhebung der Zölle auf Steinkohlen und die Auflegung eines Einfuhrzolls auf Mais und Gerste vorgeschlagen.

Ameriku. Washington, 8. Januar. (W. T. B.) Der Senator für Louisiana, Eustis, brachte im Senat eine Resolution ein, in welcher erklärt wird: der Kongreß sei der Ansicht, daß die Obligationen, deren Amorti⸗ sirung der Staatssekretär kürzlich bekannt machte, in Silber⸗ dollars zurückgezahlt werden könnten. Die Resolution wurde einer Kommission überwiesen.

Süd⸗Amerika. Chile. Valparaiso, 7. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat in einer sehr stürmischen Sitzung die Votirung des Budgets abgelehnt, und die Regierung hat in Folge dessen weitere Aus⸗ zahlungen aus der Staatskasse suspendirt. Die Lage ist eine hochgespannte.

Zeitungsstimmen.

8 88 1 Die „Rigasche Zeitung“ widmet dem Regierungs⸗ Jubiläum des Kaisers einen längeren Artikel, welcher schließt: „Alle diese mit der unerlöschlichen Schrift der Thatsachen in das Buch der Geschichte eingeschriebenen Beweise eigenen Willens und eigenen Triebes für das Auswachsen der deutschen Mission Preußens sie wurden von dem Prinzen Wilhelm erbracht, ehe er wissen konnte, wann ihm die Besteigung des preußischen Thrones beschieden werde, und von dem König Wilhelm, ehe seine Regierung sich auf den großen Staatsmann

stützen konnte, mit dessen Gentalität und Energie er jenen eigenen Willen und jenen eigenen Trieb zu dem großen Resultate führte, als welches heute das mächtige, seinen Besitz über die fernsten Welttheile ausdehnende Deutsche Reich vor uns steht. Es ist wahr, ein Glück wie ihm, derartig Hohes und Gewaltiges am Abend eines hochbetag⸗ ten Lebens als Errungenschaft für seine Nation zu erblicken, ist kaum je einem Monarchen in solchem Grade beschieden gewesen. Ver⸗ gegenwärtigen wir uns bei solcher Macht und solchem Glück aber noch die fromme Demuth, die lautere Wahrheit und Charakterfestigkeit, die Sorge für das Wohl aller Be⸗ rufsklassen der Bevölkerung, zumal für die große Arbeiterklasse, wodurch das Bild des gefeierten Monarchen sich vervollständigt, und zuguterletzt den Hort des Weltfriedens, den Europa in ihm erblickt: so wissen wir, welch eine Summe großer Herrschertugenden, welche Resultate hoher Regentenweisheit an diesem Feste zu feiern sind; und wenn die deutsche NPation dabei ihre Gebete emporsendet, daß dem Jubilar für seinen weiteren Lebensabend ungetrübte Freude an dem von ihm Errungenen beschieden sein möge, so hat auch das Ausland reichliche Veranlassung, in dieses Gebet einzustimmen.“

Der „Hamburgische Correspondent“ sagt in einem Rückblick auf die europäische Politik im Jahre 1885:

. Nahezu alle festländischen Staaten des Welttheils haben an dem Entschlusse des leitenden deutschen Staatsmannes, die Besserung der Lage der arbeitenden Klassen auf gesetzgeberischem Wege ins Werk zu richten, zu sozialpolitischen Reformen von größerer oder geringerer Tragweite Veranlassung genommen und die noch vor wenigen Jahren vorherrschend gewesene manchesterliche Schulmeinung für unvereinbar mit dem Zeitbedürfniß erklärt. Die Durchführung der staatlichen Unfallversicherung in Deutschland ist von einem moralischen Einfluß gewesen, der ihr den Charakter eines Ereignisses sichert und durchaus erklärlich erscheinen läßt, daß die gleichzeitig unternommene Initiative zur Erleichterung der Lage der Landwirthschaft auch bei erklärten Gegnern des deutschen Namens Beachtung und Nachahmung gefunden hat. Die⸗ selbe Rolle darf für die kolonialen Unternehmungen des Reichs in Anspruch genommen werden, deren Entwickelung zu einer Revision der auf diesen Gegenstand bezüglichen überlieferten Begriffe geführt hat. Die seefahrenden Nationen . .. empfanden, daß der Zug der Zeit mit uns ging, daß demselben auf die Dauer nicht Widerstand ge⸗ leistet werden könne und daß die diplomatische Ueberlegenheit des deutschen Reichskanzlers zugleich eine sittliche sei. . ..

Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ bemerkt zur gegen⸗ wärtigen Situation:

Die Feier des fünfundzwanzigjährigen Regierungs⸗Jubiläums unseres Kaisers als König von Preußen hat wiederum einen Beweis dafür geliefert, daß der Farteibäben mag er auch noch so große Di⸗ mensionen angenommen haben, verstummt, sobald es gilt, die Liebe zu unserem erhabenen Kaiser, die Liebe zum Vaterlande zu bethätigen. Der Jubel des Volkes war ein so allgemeiner, daß auch nicht der geringste Mißklang laut geworden ist, der die festliche Stimmung in irgend einer Weise getrübt haben könnte. Wir haben dies mit aller Bestimmt⸗ heit vorausgesetzt und uns schon am deswillen in unserm Festartikel

jeder Anspielung auf die Parteispaltungen im Lande enthalten. Wir möchten daran aber auch zugleich die Hoffnung knüpfen, daß diese ein⸗ müthige Verebrung des Hochgefeierten mit dazu beitragen möge, die Schroffheiten des Parteistreites immer mehr zu ebenen, und in dem Gefühl daß zwar die Wege auseinander gehen können, wenn nur das Ziel, die Herrlichkeit und Machtstellung des Vaterlandes dasselbe ist, auszugleichen.

Vom Throne des Kaisers, an dessean Stufen das ganze deutsche Volk im Geiste versammelt war, nimmt dasselbe die Zuversicht mit fort, daß der Parteikampf und die Verschiedenheit der Interessen, wie heiß der Streit auch sein mag, niemals im Stande sein werden, das Werk des Kaisers, die Einheit Deutschlands, zu bedrohen. ..

Der „Düsseldorfer Anzeiger“ schreibt in einem Artikel unter der Ueberschrift „Manchesterliche Arbeiterfreunde“:

Eine neue Form für die alte unwahre Behauptung, daß der sogen. „arme Mann“ von Niemandem besser vertreten werde, als von dem freisinnigen Manchesterthum, hat Hr. Dr. Theodor Barth ge⸗ funden. In seiner Zeitschrift die „Nation“, welche eigens dem Zweck dient, die in argen Mißkredit gerathenen Manchesterlehren mit einem neuen wissenschaftlichen Anstrich zu versehen, wird der Beweis, daß die nationale Wirthschaftspolitik nichts weniger als arbeiterfreundlich sei, auf folgende Art zu führen versucht:

„Eine „„arbeiterfreundliche““ Wirthschaftspolitik hat sich mit Vor⸗ liebe auf eine künstliche Vertheuerung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse, wie Brod, Speck, Petroleum ꝛc. geworfen, die auch die ärmste Arbeiter⸗ familie nicht entbehren kann. Auf diese Weise habt Ihr bewirkt, daß heute eine Arbeiterfamilie in Deutschland für ihren nothwendigen Lebensbedarf mindestens 50 jährlich mehr ausgeben muf, wie sie zu bezahlen hätte, wenn die „herzlosen“ Manchestermänner am Ruder wären. Das aber, was so dea Arbeiter mehr bezahleu muß, wird zur Hauptsache und das ist ja auch Eure Absicht in die Taschen der industriellen und agra⸗ rischen Unternehmer geleitet, um deren Kapitalrente sowie deren Unter⸗ nehmergewinn zu erhöhen. Fünfzig Mark im Jahre bedeuten aber für eine Arbeiterfamilie durchschnittlich mindestens 20 Tage Arbeit für den Familienvater. Eure Wirthschaftspolitik hat somit bewirkt, daß im Wesentlichen zu Gunsten der Unternehmer gar mancher Arbeiter täglich eine Stunde mehr arbeiten muß. Und jetzt stellt Ihr Euch hin, redet allerlei vom praktischen Christenthum und von der Nothwendigkeit, die Arbeitszeit zu reduziren. Ihr könnt die Arbeiter⸗ freundlichkeit besser beweisen; werft den schlechten Zolltarif ins Feuer, gebt keine Gesetze, wonach die Arbeit zu Gunsten des Kapitals be⸗ steuert wird: das ist wirkliche Arbeiterfürsorge und ein wahrer Schutz der nationalen Arbeit.“ .

Diese Sätze sind in ihrer Art klassisch zu nennen. Sehen wir uns zunächst die Vorderseite der Medaille an. Die herrschende Wirthschaftspolitik hat sich auf eine künstliche Vertheuerung von Brod, Speck, Petroleum zc. „geworfen“, dadurch die Arbeitersamilien im Durchschnitt um 50 jährlich höher besteuert und die Arbeits⸗ zeit des Familienvaters um 20 Tage verlängert. ist zollfrei, Getreide verzehrt der Arbeiter nicht und es ist that⸗ sächlich immer billiger geworden, was die „Nation“ wohl nicht leugnen wird; was Petroleum betrifft, so möge Hr. Barth bei irgend einer erfahrenen Hausfrau nachfragen, oder sich aus dem statistischen Jahrbuch des Reichs Raths erholen, ob denn seine Rechnung wirklich zutrifft. Allerdings ist er ja so vorsichtig, zu behaupten, Getreide, Speck und Petroleum würden noch billiger sein, wenn er und seine Leute am Ruder mwären. Wir wollen selbst einmal dieses Unbeweisbare zugeben und gar nicht wie unser Manchestermann die etwa 60 Milllionen welche die Zölle auf diese Gegenstände jetzt einbringen, decken wollte; aber wie kommt er zu der Behauptung, daß der Arbeiter jetzt täglich eine Stunde mehr arbeiten müsse als sonst? Mit einiger Logik hätte er nach seiner Theorie nur behaupten können, daß unter der Herrschaft des Freihandels die zur Erschwingung des nothdürftigen Lebensunter⸗ halts nothwendige Arbeitszeit sich würde verringert haben. Immer noch eine sehr luftige Annahme, die ganz verschwindet, wenn man die Kehrseite der Medaille betrachtet.

Die Zölle haben nicht verhindert, daß die Preise stetig gefallen sind, wohl aber haben sie dazu beigetragen, dem Arbeiter einen regel⸗ mäßigen und höheren Verdienst zu verschaffen. Die Thatsache ist nicht wegzuleugnen, daß sich die Arbeitsgelegenheit seit fünf Jahren vermehrt und der Verdienst des Arbeiters sich gehoben hat. Und dieses ist geschehen so wenig allein zum Vortheil des Unternehmers, daß jetzt, nachdem in vielen Zweigen die Industeie, und zwar die deutsche weniger als die amerikanische und englische, an Ueberproduktion leidet, eine Herabsetzung der Löhne in irgendwie nennenswerthem Umfange noch nicht eingetreten ist und den durch die niedrigen Preise bedingten Ausfall nach dem fast einstimmigen Zeug⸗ niß der Handelskammern die Unternehmer allein tragen. Allerdings ist es richtig, daß unter der Herrschaft des Manchesterthuns im Ganzen weniger Arbeit zu thun wäre, einfach deshalb, weil ein Theil der Arbeit im Auslande besorgt werden würde. Die Arbeitsnachfrage würde sich vermindern, der Lohn fallen und der ein⸗ zelne Arbeiter länger arbeiten müssen, um so viel als srüher zu ver⸗ dienen. Im Uebrigen will das Manchesterthum ja auch der Aus⸗ nutzung der Arbeiter grundsätzlich keine staatlichen Schranken setzen und es würde seine Arbeiterfreundlichkeit niemals durch Einführung der Fabrikaufsicht, Unfall⸗, Krankenversicherungsgesetze und durch Alters⸗ versorgungen bethätigt haben oder noch bethätigen. Nein, darin hat die Sozialdemokratie unbedingt Recht, daß die Vertreter der abgewirth⸗ schafteten Lehren der „Nation“ die schlimmsten Feinde des sogen. armen Mannes sind. Wir wünschen niemals die Probe auf das Barthsche Exempel gemacht zu sehen, weil im Voraus zu ermessen ist, welchen Schaden seine Wirthschafts⸗ und Sozialpolitik für die Arbeiter anrichten und welche Wirkung sie auf die Stimmung der⸗ selben hervorbringen würde.

PVrod Vrbl

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 2. In⸗ halt: Konsulatwesen: Ernennung. Ermächtigung zur Vornahme von Civilstandsakten. Todesfall. Exequatur⸗Ertheilung. Polizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 2. Inhalt: Verfügungen: vom 20. Dezember 1885. Post⸗Dampfschiffverbindung zwischen Dänemark, den Faröer und Island; vom 2. Januar 1886. Ermittelung des Gewichts der eisenbahnzahlungspflichtigen Postsendungen auf den Linien der Thüringischen Eisenbahn.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 27. Dezember 1885 bis incl. 2. Januar 1886 zur Anmeldung ge⸗ kommen: 270 Eheschließungen, 1132 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene, 591 Sterbefälle.

Gewerbe und Handel.

Die „Leipz. Ztg.“ schreibt weiter von der Leipziger Neu⸗

jahrsmesse über Tuche: Die Zufuhr zu dieser Messe war nicht be⸗

sonders stark, da man sich von dem Ausfalle derselben von vornherein nicht viel versprach. Außerdem hatte man infolge des schlechten Geschäfts⸗ ganges, die Fabrikation felbst eingeschränkt, so daß naturlich weniger Waare an den Markt kam. Von dem Zugeführten ist ziemlich viel verkauft worden, allerdings zu schlechten Preisen, wobei nicht zu unterschätzen ist, daß sich das Rohmaterial billiger stellt. Die Sitte. die Messe nur mit Mustern zu beziehen, greift immer mehr um sich, was zwar den Fabrikanten weniger Spesen verursacht, den Meßver⸗ kehr aber nicht lebhafter macht. Dem Besteller fehlt hierdurch die persönliche Auswahl, doch genießt er den Vortheil, die Waare nicht sofort bezahlen zu müssen. Ausländische Käufer waren wenig am Platze, während diese, besonders die Holländer, sonst zur Neujahrs⸗ messe lebhaft in das Geschäft einzugreifen pflegten.

8

(W. T. B.) Die Spinnerei der Firma Kayser u. Biesing ist gestern Abend niedergebrannt. Dieselbe beschäftigte 100 Arbeiter. Die Spinnerei war bei der Aachen⸗ Münchener und Leipziger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft versichert.

St. Petersburg, 9. Januar. (W. T. B.) Die Reichs⸗ bank macht bekannt, daß die Umwandlung der Polnischen Bank und deren Filialen in Lodz, Petrokow, Tschenstochow, Kalisch, Kielce, Radom, Lublin, Lomsha, Wlotzlowsk und Plotzk in ein Reichsbank⸗Kontor resp. in Reichsbank⸗Filialen am 1. Januar 1886 (a. St.) erfolgt.

New⸗York, 8. Januar. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 122 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 76 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent

66 000 B., Vorrath 1 104 000 B.

Verkehrs⸗Anstalten.

Rohrpostsendungen nach Schöneberg, Friedenau, Friedrichs⸗ berg, Rixdorf, Rummelsburg, Weißensee und den übrigen Berliner Vororten unterliegen neben der Gebühr für die Rohrpostbeförderung noch dem gewöhnlichen Postporto. Demgemäß sind Rohrpost⸗ karten dahin nicht mit 25 ₰, sondern mit 30 ₰, Rohrpost⸗ briefe nicht mit 30 ₰, sondern mit 40 zu frankiren.

Auf den Linien der Großen Berliner Pferde⸗Eisen⸗ bahn⸗Aktien⸗Gesellschaft sind im Monat Dezember 1885 6 593 395 Personen befördert und dafür 791 651 oder durchschnitt⸗ lich pro Tag 25 537,13 eingenommen. Die Einnahmen im De⸗

zember 1884 betrugen 754 047,50 oder durchschnittlich pro Tag

24 324,11

Stettin, 8. Januar. (W. T. B.) Der Stettiner Lloyd⸗ dampfer „Martha“ ist gestern mit voller Ladung und 40 Passa⸗ gieren von New⸗York via Gothenburg nach Stettin abgegangen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen. 8 Griechenland.

ie Königlich griechische Regierung hat gegen diejenigen Pro-⸗

venienzen aus Venedig und Triest, welche diese Häfen seit dem 22. Dezember 1885 verlassen haben, eine 48stündige Beobachtungs⸗ quarantäne verfügt.

Schweden.

Laut Bekanntmachung des Königlich schwedischen Commerz⸗ Kollegiums vom 29. Dezember 1885 sind die Stadt Triest mit Um⸗ gegend, sowie Australien als von der Cholera befallen erklärt worden.

Berlin, 9. Januar 1886.

Der „Kaiser⸗Commers“ der Berliner Studentenschaft

hatte gestern Abend weit über 2000 Söhne unserer Alma mater in dem

überreich geschmückten Wintergarten des Centralhotels vereinigt, dessen weiter Raum die Festgenossen kaum zu fassen vermochte. An den beiden Ehrentafeln hatten die Professoren Platz genommen. Der erste Vorsitzende des Ausschusses, cand. jur. von Winter⸗ feld, vom Verein deutscher Studenten, eröffnete den Kommers und gab in der Festrede mit markigen Worten der Liebe und Verehrung zu dem Heldenkaiser begeisterten Aus⸗ druck. Die Jugend Deutschlands schätze sich glücklich, die Kindheit anknüpfen zu können an die glorreichen Tage der 70 er Jahre Der Heldenkaiser sei ihr ein leuchtendes Vorbild, auch ihre Kraft allzeit dem deutschen Vaterlande zu weihen, einzutreten für das, was unter dem Friedensregiment des Kaisers neu emporgeblüht sei: für deutsche Treue, deutschen christlichen Glauben, deutsches Recht. Mit jubelnder Begeisterung stimmte die ganze Festversammlung in das Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König ein, mit dem der Redner schloß. Nachdem die Nationalhymne gesungen, wurde noch das. von stud. phil. Bandholtz gedichtete Festlied intonirt, während dessen, dem Kaiser huldigenden Schlußverses sich die Versammlung begeistert von den Plätzen erhob. Der Pro⸗ fesso en gedachte sodann der zweite Vorsitzende des Ausschusses, cand. med. Gutknecht. Dann nahm der Rektor, Prof. Kleinert, das Wort. „Aln a mater,“ so führte er u. A. aus, „nennen wir unsere Universität; aber die Würde, in der sie dasteht im Schmucke ihrer 75 Jahre, sie wird überragt um mehr als ein Jahrzehnt von dem Alter des Herrschers, unter dessen Augen zu leben unser Stolz ist. Aus mehr als einem Grunde wird die Geschichte dieses Jahrhundert das des Kaisers Wilhelm zu nennen haben. Drei Generationen lassen sich in ihm unterscheiden: ein Geschlecht der Hoffenden, ein Geschlecht der Begehrenden, ein Geschlecht der Besitzenden. Allen dreien gehört der Kaiser an: mit den ersten hat er gekämpft und gehofft; die Stürme der zweiten sind über ihn hinweggebraust, ohne ihn zu beugen; der dritten hat er sein Gepräge unauslöschlich aufgedrückt. Wie es aber zu den besonderen Segnungen im Leben des Kaisers gehört, daß eine herrliche Frau über seiner Jugend gewacht, so ist es auch eine besondere Segnung Gottes, daß eine edle Frau ihm im Alter zur Seite steht. Moͤge auch ihr, unserer geliebten Volksmutter, unsere Huldigung dar⸗ gebracht sein.“ Ein feuriger Salamander bekräftigte die Verehrung, welche die akademische Jugend der Erlauchten Kaiserinzollte. Es gelangte alsdann folgendes Telegramm zur Absendung: „Die zur Feier des Regierungs⸗Jubiläums Ew. Majestät versammelte Berliner Studentenschaft bringt Ew. Majestät, dem Einiger Deutschlands, dem Friedensfürsten Europas, begeisterungsvolle Huldigung dar. Gott chütze Ew. Majestät.“ Der von dem stud. phil. Bielefeld aus⸗ gebrachte Toast auf die Frauen beschloß den offiziellen Theil des Kommerses. 8

Das Königliche Kunstgewerbe⸗Museum veranstaltet vom 13. d. M. ab im Hörsaal des Museumsgebäudes drei Kurse von je zwölf bis fünfzehn Vorlesungen, zu denen Eintrittskarten im Bureau ausgegeben werden. Hr. Direktorial⸗Assistent Pabst wird Mittwochs von 6—7 Uhr die Geschichte der Kunsttöpferei, Hr. Histo⸗ rienmaler A. von Heyden Donnerstags von 6 ½ 7 ½ Uhr die Geschichte der Trachten der Kulturvölker, Hr. Bibliothekar Dr. Lichtwark Frei⸗ tags von 7 ½ 8 ½ Uhr die Geschichte des französischen Ornamentstichs behandeln.

Am Montag, den 11. Januar, giebt der Königliche Musikdirektor Mannsfeldt im Concerthause sein hundertstes Conecert. Hr. Mannsfeldt hat seit der Uebernahme der Orchesterleitung es sich angelegen sein lassen, diese Concerte vielseitig und interessant zu ge⸗ stalten, indem derselbe Gesellschafts-, Solisten⸗ und Symphonie⸗Concerte mit einander abwechseln läßt. Das hundertste Concert wird ein „Historischer Abend“ sein, in welchem ein sehr anziehendes Pro⸗ gramm zur Aufführung gelangt. In den Extra⸗Concerten werden größere und hier selten aufgeführte Chorwerke für Vocalmusik und Orchester dem musikalischen Publikum zu Gehör gebracht. Eine sehr gelungene Leistung war das Solisten⸗ und Symphonie⸗Concert mit der vollständigen Musik zu Goethe’'s „Egmont“ von Beethoven (mit ver⸗ bindendem Text von Bernays, gesprochen von Frl. Morgenstern, die Lieo⸗ der, gesungen von Fr. Zielke), welches auf besonderen Wunsch heute, Sonnabend, zur Wiederholung gelangt.

Am Montag, den 11. Januar, Abends 8 Uhr, veranstalten Antispiritisten G. Homes und Mad. Fry im Krollschen Ete blissement vor einer eingeladenen Gesellschaft eine antispiritistisch Privat⸗Séance. 1

azeiger und Königlich Preußisch

Berlin, Sonnabend, den 9. Januar

en Staats⸗Anzeiger.

1886.

forderung:

des Deutschen Reichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. „‚Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 2 1 Verkovsena⸗ Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen

7. Literarische Anzeigen. 8 1 In der Börsen⸗

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

2

Annoncen⸗Bureaux.

A.

8. Theater⸗Anzeigen. er 9. Familien⸗Nachrichten. Beilage.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

149585] Aufgebot.

Auf den Antrag der Banque d'Alsace et de Lor⸗ raine in Straßburg i. E. wird der Inhaber des an⸗ geblich verloren gegangenen Wechsels über 256 84 ₰, ausgestellt am 21. Februar 1885 von Lach⸗ manski et Marx in Berlin an eigene Ordre, girirt an L. Schaeffer, Tuchfabrik in Bischweiler, und außer möglicherweise noch andern mit den weitern Giros von Michel Brunner in Bischweiler und der Banque d'Alsace et de Lorraine in Straßburg ver⸗ sehen, gezogen auf S. Leopold in Königsberg und von diesem acceptirt, zahlbar am 30. Juni 1885, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine,

den 14. Juli 1886, V.⸗M. 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 62) anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Königsberg i. Pr., den 22. Dezember 1885

Koönigliches Amtsgericht. VIII.

Oeffentliche Bekanntmachung. Aufgebot.

Schmitt, Georg, geboren am 23. August 1839. zu Weyer, K. Amtsgerichts Schweinfurt, Sohn der verstorbenen Maurersehelcute Michael und Margarethe Schmitt, letztere eine geborene Weip⸗ pert, von Weyer, hat sich im Jahre 1858 von seinem Heimathsorte entfernt und ist nach den ge⸗ pflogenen Erhebungen die letzte Nachricht über den⸗ selben im Jahre 1861 aus afrikanischem Soldaten⸗ dienste in seine Heimath gelangt, während er seit dieser Zeit verschollen ist.

Für Georg Schmitt besteht beim unterfertigten Gerichte eine Abwesenheitspflegschaft, in welcher seit dem Jahre 1873 der Bauer Michael Brehm jung in Weyer die Stelle des verpflichteten Vormundes vertritt.

Das unter vormundschaftlicher Verwaltung befind⸗ liche Vermögen des Georg Schmitt ist folgendes:

42 36 Voraus aus der Zeit der Wieder⸗ verehelichung der Mutter Margaretha Schmitt mit dem inzwischen auch verlebten Bauern Johann Walz in Weyer. Uebergabe des Jahre 1873.

430 bisher aus diesem Vermögen admassirte Zinsen.

Der obige Voraus zu 42 86 ist im Hypo⸗ thekenbuche für das K. Staatsärar wegen Wider⸗ spenstigkeit des Georg Schmitt gegen die Wehrpflicht mit Beschlag belegt.

Da anzunehmen ist, daß Georg Schmitt nicht mehr am Leben ist, hat der Vormund Michael Brehm jung mit Zustimmung des K. Amtsgerichtes Schwemfurt, als Vormundschaftsgerichts, den An⸗ trag gestellt, gegen Georg Schmitt das Verfahren auf Todeserklärung einzuleiten und durchzuführen.

Dieser Antrag erscheint als zulässig und es ergeht deshalb im Wege des öffentlichen Aufgebots die Auf⸗

14 elterliches Vermögen aus der Stiefvaters Johann Walz aus dem

1) an den verschollenen Georg Schmitt selbst, spätestens in dem untenbezeichneten Aufgebots⸗ ermine persönlich oder schriftlich bei Gericht

sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des

Georg Schmitt Kunde geben können, hier⸗ 1 über Mittheilung bei Gericht zu machen. Der Aufgebotstermin wird hiermit auf Dienstag, den 2. November 1886, Vormittags 9 Uhr, beim unterfertigten Gerichte festgesetzt.

Also beschlossen in Anwendung der §§. 187, 188, 823, 824, 825 der R.⸗C.⸗P.⸗O. und A. 103, 107, 108, 110, 111, 112 des Ausführungsgesetzes hiezu.

Schweinfurt, am 4. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht. 1

1 ZDZahrethß.

Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit dem Originale.

Der Kgl. Sekretär: G (L. S.) Eberth. b

[49637] Oeffentliche Bekanntmachung. 8 Aufgebot.

Zitzmann, Athanasius, Schneider, von Gochs⸗

heim hat nach den gepflogenen Erhebungen im

Frühjahre 1850 seinen Heimaths⸗ und Wohnort

Gochsheim und den europüischen Boden verlassen; derselbe hat im Jahre 1859 zum letzten Mal aus Cineinnati brieflich etwas vernehmen lassen und ist seitdem verschollen. 6s Seine von ihm zurückgelassene Ehefrau Anna Barbara Zitzmann, eine geborene Karl, aus Senn⸗ feld, ist am 12. August 1877 in Gochsheim ver⸗ storben und wurde aus diesem Anlasse das Zitz⸗ mann sche Vermögen festgestellt und in vormund⸗ schaftliche Verwaltung genommen. 98 2 5 4 ; f . W Werth des Grundstückes Plan Nr. 8555 der Steuergemeinde Gochsheim, 500 eine bairische Staatsobligation, 8 200 admassirte Zinsen. Das einzige Kind des Athanasius Zitzmann,

und ist am 8. September 1883 mit Hinterlassung dreier unmündiger Kinder, Karl Heinrich, Maria Babette, Georg Wilhelm Seifert verstorben, welche Kinder als die gesetzlichen Erben des Athanasius Zitzmann erscheinen. 8 888 Der Schneider Heinrich Seifert als gesetzlicher Vertreter dieser seiner Kinder hat nun bei dem unterfertigten, hiezu zuständigen Gerichte den Antrag estellt, bezüglich des Athanasius Zitzmann das Ver⸗ fahren auf Todeserklärung einzuleiten und durchzu⸗ führen. Dieser Antrag erscheint nach Lage der Sache als zulässig und es ergeht deshalb im Wege des öffent⸗ lichen Aufgebots die Aufforderung: 8 1) an den verschollenen Athanasius Zitzmann, spätestens in dem unten bestimmten Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich sich bei Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde, 1 1“ an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Athanasius Zitzmann Kunde geben können, hierüber bei Gericht Mittheilung zu machen. Der Aufgebotstermin wird hiemit auf Donnerstag, den 4. November 1886, Vormittags 9 Uhr, beim unterfertigten Gerichte bestimmt. 88 Also beschlossen in Anwendung der §§. 187, 188, 824, 825 der R. C. P. O. und a. 103 bis des Ausführungsgesetzes hiezu. chweinfurt, 4. Januar 1886. Königliches Amtsgericht. Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit dem Originale:

2 1

1

2 3, 2 S

Der Kgl. Sekretär: (I. S.) Teh.

[49636] Oeffentliche Bekanntmachung. Aufgebot.

Geßner, Balthasar, geboren am 4. März 1792 zu Grafenrheinfeld, ein Sohn der längst verlebten Bauerseheleute Balthasar und Anna Maria Geßner, letztere eine geborene Zitzmann, von Grafen⸗ rheinfeld, hat sich nach den gepflogenen Erhebungen Ende der zwanziger Jahre von seinem Heimaths⸗ und Wohnorte Grafenrheinfeld entfernt und ist an⸗

PI; WWW1.“ Derselbe wird in

geblich nach Amerika gegangen. Derselbe wird in den einschlägigen diesgerichtlichen Akten schon im Jahre 1832 als unbekannt wo abwesend aufgeführt und ist längst verschollen. Derselbe wurde ausweis der diesgerichtlichen Akten im Jahre 1841 durch seine fünf ledigen Geschwister Eva, Margaretha, Anna Marzarethe, Therese und Georg Geßner vom elterlichen Vermögen mit einem Betrage von 253 Fl. 21 Xr. ausgekauft, es wurde damals für den abwesenden Balthasar Geßner eine Vormundschaft bestellt nnd zum Zwecke der Sicher⸗ stellung des Gesammtvermögens des Balthasar Geßner auf dem seinen genannten funf Geschwistern gehöriger häuslichen Anwesen in Grafenrheinfeld im Hypotheken⸗ buche Grafenrheinfeld Band IV. Seite 4298 unterm 16. April 1842 eine Kaution zu 600 Fl. oder 1028 57 eingetragen.

Der Bauer Georg Pamphilius Geßner in Grafen⸗ rheinfeld, dessen Vater Nikolaus Geßner ein voll⸗ bürtiger Bruder zu dem abwesenden Balthasar Geßner war, und welcher als nächster gesetzlicher Miterbe im Falle der Todeserklärung des Balthasar Geßner erscheint, hat mit Rücksicht auf diese Ver⸗ hältnisse beim unterfertigten, als dem zuständigen Gerichte den Antrag gestellt, bezüglich des abwesenden Balthasar Geßner das Verfahren auf Todeserklärung einzuleiten und durchzuführen.

Dieser Antrag erscheint als zulässig und es ergeht deshalb im Wege des öffentlichen Aufgebotes die Aufforderung:

1) an den Verschollenen, Balthasar Geßner, spätestens im unten bestimmten Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗

klärt würde,

)) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen, Balthasar Geßner, Kunde geben können, hierüber bei Gericht Mittheilung zu machen.

Der Aufgebotstermin wird hiermit auf

Mittwoch, den 3. November 1886, Vormittags 9 Uhr, beim unterfertigten Gerichte bestimmt.

Also beschlossen in Anwendung der §§. 187, 188, 823, 824, 825 der R. C. P. O. und der a. 103, 107, 108, 110, 111 des Ausführungsgesetzes hiezu.

Schweinfurt, 4. Januar 1886. 1““

Königliches Amtsgericht. Jahreiß.

Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit dem

Originale: 8 Der Kgl. Sekretär: (L. S.) Eberth.

[49593] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von H. C. Menth, als Testaments⸗ vollstrecker der Eheleute Julius Albert Neyen und Elise Johanna Sophie Neyen, geb. Engel⸗ brecht, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Stammann, Nolte und Schroeder, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen:

hieselbst am 7. November 1884), Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von den oben genannten Eheleuten am 5. September 1884 gemein⸗ schaftlich errichteten, am 20. November 1884 hieselbst publizirten Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker, und der demselben als solchen er⸗ theilten Befugniß, insbesondere zur Vertretung des Nachlasses vor den Hypothekenbehörden auf seinen alleinigen Consens, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf 1 Dienstag, 2. März 1886, 10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 4. Januar 1886. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Referendar Pietzcker, i. V. des Gerichts⸗Sekretärs.

[35561] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns Moses Farber in Kowno wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Gumbinnen, den 5. August 1879 über 240 ℳ, zahlbar am 5. August 1885, ausgestellt von J. Neumann an eigene Ordre, acceptirt von Ludwig Demand in Waywern, mit dem Blankoindossement des J. Neumann und H. Baer⸗ mann versehen, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 24. Mai 1886, Vormittags 19 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 16) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird

Sophie Neyen, geb. Engelbrecht (verstorben dig, auch erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine An⸗ sprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vorhanden.

Gumbinnen, den 18. Oktober 1885. Königliches Amtsgericht.

[37923] Aufgebot.

Das am 1. April 1885 noch einen Bestand von Vier Hundert und fünfzig Mark aufweisende Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Perleberg Nr. 12 416, ausgefertigt für Frau Krüger, geb. Köhler, in Quitzow, ist angeblich abhanden gekommen und soll auf deren Antrag zum Zweck der neuen Ausferrigung amortisirt werden. Es wird deshalb der Inhaber des Buchs aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermin den 2. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte. Zimmer Nr. 14, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. .

Perleberg, den 30. Oktober 1885.

Königliches Amtsgericht.

[20773] Aufgebot.

Der Bahnarbeiter Johann Bruckmann, zuletzt wohnhaft in Emmerich, welcher im Jahre 1872 Emmerich verlassen hat und fritdem verschollen ist wird biermit aufgefordert, spätestens im Termine

am 3. Jnni 1886, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte sich versönlic oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung gegen ihn erlassen wird. Gleiche Ladung ergeht an die von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer.

Emmerich, 21. Juli 1885.

Königliches Amtsgericht. [49578]

Marie Louise Bormann, einnehmers Friedrich Bormann zu Gra⸗ seiner Ehefrau, Marie Catherine, geb. Meye sich am 22. Oktober 1816 mit dem Koch A Friedrich Bornemann, sodann mit dem Postschaffner Göbel verheirathet, 1

Christian Wilhelm Henze, ein Sohn des Kor⸗ porals Georg Heinrich Ludwig Henze, und seiner Ehefrau, Johanne Marie Elisabeth, geb. Schreib, ist am 14. Februar 1807 hier geboren,

der Schachtmeister Carl Friedrich Müller, ein Sohn des Bergmanns Ernst Carl Müller zu Zeller⸗ feld, und dessen Ehefrau, Johanne Dorothee Hen⸗ riette, geb. Böhm, ist am 18. März 1809 zu Zeller⸗ feld geboren.

Diese Personen sind seit vielen Jahren verschollen und für ihr Vermögen 300 60 55 Kuratelen angeordnet.

Auf den Antrag der Kuratoren, Justizraths Dr. jur. Peters, Kriegsrevisors Ludwig Hentze und Tischlermeisters Ludwig Puhlmann, die

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Tochter des

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werden die Wittwe des Postschaffners Göbel, Marie Louise, geb. Bormann, Christian Wilhelm Henze und Carl Friedrich Müller aufgefordert, zur Wahrnehmung ihrer Rechte spätestens in dem Termine

am 15. Juli 1886, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, zu erscheinen, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen als Nachlaß behandelt werden solle.

Zugleich werden Alle, welche Ansprüche an diese Nachlässe zu machen haben, aufgefordert, solche spätestens in jenem Termine anzumelden und zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls die Nachlässe, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeant⸗

daß Alle, welche an den Nachlaß der Eheleute Julius Albert Neyen (verstorben hieselbst

Namens Babette Zitzmann, war an den Schneider Johann Heinrich Seifert in Gochsheim verheirathet

am 23. November 1885) und Elise Johanna

wortet werden wird, der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schul⸗

lbrecht

weder Rechnungsablage noch Ersatz der

Braunschweig, 31. Dezember 1885.

Herzogliches Amtsgericht. 1X.

Dr. Rabert. 827] Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Lieben⸗ werda 4354 über 750,70 ℳ, ausgefertigt für Hen⸗ riette Schmidt zu Beutersitz, ist angeblich verloren gegangen und soll auf deren Antrag zum Zwecke neuer Ausfertigung amortisirt werden. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 9. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr

bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die

Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Königliches Amtsgericht zu Liebenwerda.

[49645] Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der im März 1885 dahier verstorbenen Handelsfrau Wittwe Caroline Zuckermann aus Krakau Forderungen oder Erbansprüche zu haben glauben, werden aufgefordert, dieselben binnen 3 Monaten bei dem Unterzeich⸗ neten anzumelden und glaubhaft nachzuweisen, widri⸗ genfalls die Erbschaft an den Fiskus ausgeantwortet werden wird.

Frankfurt a. M., den 2. Januar 1886.

Der Nachlaßpfleger: Mankiewicz, Rechtsanwalt.

[49577 Bekanntmachung. 1

In der Verwahrung des unterzeichneten G befinden sich folgende länger als 56 Jahre nieder⸗ gelegte Testamente:

1) der Eleonore von Jasmund, gebornen von Hagen, zu Brutzen vom 1. März 1825 der Frau von Sydow, Wilhelmine Ernestine, gebornen von dem Borne, zu Petershagen vom 2. November 1828 der Frau von Münchow, Wilhelmine Er⸗ nestine Louise, gebornen von Münchow, zu Retzin vom 31. Januar 1829 3 des Eigenthümers Carl Friedrich Klitzke zu Buslar vom 28. Dezember 1829 8

ohne daß seither die Publikation von Jemandem

nachgesucht, oder dem Gericht sonst von dem Leben oder Tode der Testatoren etwas bekannt geworden ist.

Nach Vorschrift des §. 218 Titel 12 Theil 1 Allgemeinen Landrechts werden daher Diejenigen, welche bei Eröffnung dieser letztwilligen Verordnun⸗ gen ein Interesse haben, aufgefordert, die Publikation binnen 6 Monaten nachzusuchen. Nach Ablauf dieser Frist wird jede dieser letztwilligen Verordnun- gen, deren Publikation bis dahin nicht nachgesucht ist, wegen der etwa darin bestimmten Vermächtnisse für milde Stiftungen eröffnet und nachdem den Vor⸗ stehern der Letzteren davon Nachricht gegeben, wieder versiegelt in unser Archiv niedergelegt werden.

Belgard, den 30. Dezember 1885.

Königliches Amtsgericht. [49610]

Durch Ausschluß⸗Urtheil von heute werden die eingetragenen Gläubiger, sowie deren unbekannten Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf folgende im Grundhuch von Holzhausen I. Vol. I. Fol. 73 eingetragenen Hypothekenposten:

a. rubr. III. Nr. 1 einhundert Thaler Darlehn nebst Zinsen aus der Obligation vom 7. März 1829 für Wittwe des Christian Homann zu Minden, rubr. III. Nr. 5 einhundert Thaler Anlehen nebst Zinsen aus der Obligation vom 2. De⸗ zember 1840 für den Forstaufseher Pepmöller Nr. 19 Holzhausen,

ausgeschlossen derart, daß die Posten im Grundbuch

zu löschen. G 8

Minden, den 5. Januar 1886.

Königliches Amtsgericht. 8 [49601] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage hat das Königliche Amtsgericht hierselbst erkannt: I. Die Gläubiger und die Rechtsnachfolger der Gläubiger der nachstehend bezeichneten, im Grund⸗ buche des dem Hauptmann a. D. Oscar Fer⸗

dinand Adolf von Rathenow gehörigen, im Kreise Ruppin belegenen, im Grundbuche des unterzeichneten Gerichts von den Rittergütern Band IV. Nr. 28 und Nr. 29 verzeichneten Rittergutes Plaenitz I. und II. Antheils in Ab⸗ theilung III. eingetragenen Hypothekenposten:

1) Nr. 5 resp. 9 sowie 6 resp. 10: je 7263 Tha⸗ ler 10 Pfennige Courant an Lehnsportionen zu 5 % zinsbar für den Major Anton Fer⸗ dinand von Rathenow beziehungsweise für den Hauptmann Otto Heinrich Ludwig von Rathenow auf Grund der Allodial⸗ und Lehns⸗ vertheilungsrezesse vom 25. Februar und 30. Dezember 1795, Nr. 8 resp. 12: 1350 Thaler, nämlich 200 Thaler Gold und 1150 Thaler Courant, zu 4 % zinsbar, auf Grund der Obligation vom 25. November 1807 ursprünglich für den Louis Alexander von Rathenow und gegenwärtig für den Wirthschaftsschreiber Friedrich Herms zu Plaenitz,

werden mit ihren Ansprüchen und Rec e

Hypothekenposten ausgeschlossen.