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gesichtspunkt gewesen. wir daneben auch für unsere Seeschiffahrt, für die Verbindung der Ostsee mit der Nordsce, für den Handel aus den Ostseeplätzen nach den Nordseepläpen et vice versa, für den er⸗ leichterten Verkehr der Ostseeplätze gerade mit UÄberseeischen Plätzen einen Vortheil uns versprechen konnten, das lag so auf der Hand, daß wir nicht erwarten durften, in dieser Beziehung auch nur den leisesten Wider⸗ stand aus den Kreisen des Handelsstandes zu erfahren. Und in der That, meine Herren, soweit bisher Stimmen aus dem Handelsstande laut geworden sind, haben sie dieses Unternehmen nicht in seiner Nützlichkeit be⸗ zweifelt, sondern haben im Gegentheil mit der größten Energie ihre Freude darüber ausgesprochen, daß nun endlich dieser Kanal zu Stande käme. Es liegen uns Aeußerungen aus älterer Zeit vor, beispielsweise aus dem Jahre 1871, von Seiten der Aeltesten der Kaufmannschaft in Danzig, welche diesen Kanal als ein sehr dringendes und förderliches Unternehmen bezeichnen. Es liegt uns aus neuerer Zeit die außerordentlich zustimmende Aeußerung der Handelskammer in Kiel vor. Der Hr. Abg. Brömel hat selber zugegeben, daß die Ver⸗ tretung des Handelsstandes in Hamburg sich sehr sympathisch über das Kanalprojekt geäußert hat. Das genügte für uns, um uns zu sagen: wir thun hier nicht etwas dem Handel Schädliches, sondern wir unternehmen etwas dem Handel Nützliches, und es war nicht nöthig, zum Ueberfluß auch noch die übrigen Handelsvorstände an den Ostseeplätzen zu hören.
Der Hr. Abg. Brömel hat nun von den Gefahren gesprochen, welche der Kanalverkehr auch in sich berge, und insofern hat er Recht, daß bei der Benutzung einer engen Wasserstraße Schiffe, die sich ein⸗ ander begegnen, leicht kollidiren können. Aber, meine Herren, die Sache ist doch sehr erheblich verschieden: ob man in der Nähe von Skagen scheitert und das Schiff mit Mann und Maus untergeht,
oder ob eine Kollision im Kanal, die bei einiger Vorsicht vermieden werden konnte, das Schiff vielleicht in die Lage setzt, mit leichten Be⸗ schädigungen davon zu kommen; ohb man also unter allen Umständen dafür gesorgt hat, daß kein Menschenleben verloren geht, oder ob man den Weg um Skagen als den allein möglichen offen läßt, der, wie Sie aus der Vorlage ersehen und männiglich in Deutschland bekannt ist, zu den gefahrvollsten
Seewegen gehört, die überhaupt existiren. 1 Nun hat der Hr. Abg. Brömel auch von Zeitersparniß gesprochen und hat dann gemeint, daß diese Nachweisungen, die wir auf Seite 8 der Vorlage gegeben haben, insofern an einem Kardinalfehler leiden, als nämlich nicht berücksichtigt sei, daß ein Dampfschiff, welches durch den Kanal gehe, mit einer geringeren Knotenzahl fahre, als ein Dampf⸗
schiff, welches den Weg um Skagen wählt. Ich kann den Herrn Abgeordneten darüber beruhigen: diese Berechnung ist so auf⸗ gestellt, daß die Differenzen in der Geschwindigkeit der Dampfer, je nachdem sie auf der offenen See oder durch den Kanal fahren, be⸗ rücksichtigt sind, daß also die in der letzten, der zwölften Kolonne der Nachweisung enthaltenen Stundenzahlen die effektiven Zeitersparnisse darstellen, welche bei Benutzung des Kanals gegenüber der Fahrt um Skagen gewonnen werden.
Was nun die Frostfrage anbelangt, bei der sich der Herr Abgeordnete auch auf die Autorität des Hrn. Abg. Grafen von Moltke berufen hat,
soo bedauere ich, sowohl dem Hrn. Abg. Brömel als dem Hrn. Abg. Grafen von Moltke gegenüber die Zahlen, die der letztere angeführt hat, als nicht richtig bezeichnen zu müssen. Es sind genaue Aufzeichnungen ge⸗ macht worden über die Tage, an welchen der bereits vorhandene
Schleswig⸗Holsteinsche Kanal wegen Frostes unbenutzbar für die Schiffahrt gewesen ist, und da hat sich herausgestellt für die letzten 10 Jahre, daß im Durchschnitt der Frost ein Hinderniß für die Schiffahrt nur an 35 — 40 Tagen gewesen ist, und daß das Marimum des Hindernisses — also in dem Jahre, in welchem am längsten die Schiffahrt behindert war — 60 Tage ausgemacht hat; während der Mehrzahl der Jahre, in denen die Passage beobachtet worden ist, ist ssie gänzlich frostfrei gewesen. Wir dürfen hoffen, daß eine gleiche
(Gunst dem neuen Kanal beschieden sein wird, wie solche seinem
älteren Bruder, dem jetzigen Eider⸗Kanal, zu Theil geworden ist.
Nun hat der Herr Abgeordnete davon gesprochen, daß es sehr woichtig sei, den Tarif, welcher nach dem vorletzten Paragraphen dieses Gesetzentwurfes festzustellen wäre, unter die Lupe zu nehmen, und hat gemeint, daß einmal nothwendigerweise dieser Tarif durch das Gesetz
gemacht werden müsse, daß die Feststellung durch den Bundesrath ihm nicht genüge; sodann aber müsse naturgemäß bei diesem Tarif eine sehr sorgfältige Unterscheidung gemacht werden zwischen den verschiedenen
Arten von Schiffen, Dampf⸗ und Segelschiffen, zwischen der Art der Belastung, ob sie in Ballast gehen oder Ladung haben; es werde sogar vielleicht nothwendig sein, gewisse Schiffe ganz frei zu lassen.
8 Was die Gestaltung des Tarifs anbelangt, so bin ich mit dem Herrn Vorredner ganz einverstanden, und dieselben Nützlichkeits⸗ gründe, welche er für eine differentielle Behandlung der verschiedenen Schiffe und der verschiedenen Ladungen angeführt hat, sind auch die⸗ jenigen gewesen, welche uns zu der Ueberzeugung gebracht haben, daß eine differentielle Behandlung eintreten muß. Auch wir haben es
uuns vorläufig so gedacht, daß ein Unterschied zu machen sei zwischen Dampf⸗ und Segelschiffen, daß ein Unterschied zu machen sei da⸗
zwischen, ob ein Schiff in Ballast oder in Ladung geht, daß ein
Unterschied zu machen sei, ob ein Schiff Stückgüter befördert oder
Massengüter; und wir haben endlich uns auch der Ueberzeugung
nicht verschließen können, daß es möglicher Weise nothwendig sein wird, kleine Schiffe von 50 oder 60 Registertons überhaupt von der
Kanalgebühr freizulassen. Ich glaube, über diesen Punkt würden wir uns leicht verständigen. 8
Dagegen scheint mir der Gedanke des Herrn Vorredners, den Tarif unter allen Umständen durchs Gesetz machen zu sollen, nicht sehr glücklich. Es hat in dieser Beziehung keine Besprechung im Bun⸗ desrath stattgefunden; ich bin also nicht autorisirt, hierüber die Mei⸗ nung der verbündeten Regierungen zu deklariren; — aber meine persön⸗ liche Meinung geht dahin, daß es nicht günstig ist und namentlich auch nicht eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenartigen Inter⸗
essen der Rhederei und der Schiffahrt gewährleistet, wenn man den Tarif durch Gesetz macht. Die Frage wird ja aber auch erwogen
werden können; wir werden das pro et contra erörtern, und wenn wir zu der Ueberzeugung kommen, daß es wirklich den Vorzug ver⸗ dient, den Tarif durch Gesetz zu machen, so bin ich der Letzte, der sich dagegen erklärt.
Nun ist noch ein sehr wichtiger Punkt in den Ausführungen des Hrn. Abg. Brömel gewesen, welcher eigentlich erkennen ließ, worauf es bei seeiner ganzen Deduktion ihm ankommt. Das war der Punkt, welcher
die Besorgniß durchblicken ließ, daß die Nordseehäfen zum Nachtheil der Ostseehäfen durch den Kanal außerordentlich begünstigt werden.
Nun bin ich prinzipiell der Meinung, daß bei solchen großen
Fragen, ob eine neue bedeutende Verkehrsstraße einzurichten ist, man nicht darauf sehen soll, ob der eine dabei weniger gewinnt wie der andere, ob der eine dadurch vorwiegend gestärkt wird und mehr im Vortheil ist als der andere; sondern, daß man einfach fragen und
den großen Gedanken ventiliren soll: ist die Sache überhaupt für
uunsern Handel und Verkehr nützlich, darf unser Handel Vortheile davon erwarten, und es der Folgezeit, der Entwickelung überlassen soll, wie sich die Vortheile, die aus einem solchen Unternehmen ent⸗ sttehen. demnächst vertheilen werden. “ Aber, meine Herren, hier sprechen ganz positiv schwerwiegende Gründe dafür, den Kanal gerade so zu legen, wie er projektirt wurde, nämlich einfach die thatsächliche Unmöglichkeit, den Kanal höher zu legen und in die freie Nordsee münden zu lassen. Diese thatsächliche Unmöglichkeit ist eine technische.
G Unsere Techniker sagen uns und sagen es uns an der Hand der
Erfahrungen, welche mit dem Eider⸗Kanal gemacht worden sind, daß
es absolut unmöglich sei, eine Einfahrt an der Nordsee herzustellen, welche die Gewähr dafür gebe, daß sie unter allen Umständen benutzbar sei, daß sie nicht versandet. Deshalb ist das Kanalprojekt auf Brunsbuüttel geleitet. Und ich habe auch meinerseits aus der
Zeit meiner Verwaltung in Schleswig⸗Holstein, wo ich mehrere
Jahre amtirt habe, die Ueberzeugung gewonnen, daß alle Versuche,
den Kanal in die freie Nordsee zu leiten, entweder ganz unmöglich zu realisiren oder doch mit ganz erorbitanten Kosten verknüpft sein
Klage durch,
(Redner)
Es klang auch aus den Ausführungen des Herrn Vorredners die daß Lübeck nicht genügend berücksichtigt sei. Ja, meine Herren, da bitte ich doch, sich mit der Betrachtung zu begnügen, daß, wenn wir in Kiel unseren großen Kriegshafen haben, und wenn es sich hier um die Herstellung einer für die Marine benutzbaren Wasser⸗ straße nach der Nordsee handelt, wir unmöglich dazu übergehen können, den Kanal bei Lübeck münden zu lassen, daß vielmehr die Mündung an der Ostsee ganz nothwendiger Weise in die Kieler Bucht verlegt werden muß.
Dann hat endlich der Herr Vorredner, um seinen Empfindungen noch einen verstärkten Ausdruck zu geben, gegen die Bemerkung in den Motiven der Vorlage Verwahrung eingelegt, „daß die Mehrkosten für den Kanal nicht von der Verantwortlichkeit entbinden können, welche mit Recht der Reichsverwaltung und den gesetzgebenden Faktoren im Reich würde zugeschoben werden, wenn in den künftigen Kriegen Deutschlands ein Mangel eines Kanals sich fühlbar machen sollte.“ Ja, ich bin ja mit dem Herrn Vorredner darin einverstanden, daß man keine Ausgabe machen soll, welche man nicht verantworten kann, und ich bin ferner darin mit ihm einverstanden, daß das hohe Haus die ernste Verpflichtung hat, zu prüfen, ob die Ausgabe, die hier für die Herstellung des Kanals ge⸗ fordert wird, auch im Verhältniß zu den Vortheilen steht, die wir von dem Kanal erwarten. Aber, meine Herren, andererseits bin ich auch der Meinung, und diese Meinung theilen die ver⸗ bündeten Regierungen, — daß, wenn wir zu der Ueberzeugung kommen, daß wirklich die schwerwiegenden Vortheile, die sich die verbündeten Regierungen von dieser Anlage versprechen, zu erwarten sind, dann die Verantwortung allerdings auf den Faktor fällt, welcher sich scheut, die Kosten zu tragen, die diesen Vortheilen gegenüber nicht zu hoch gegriffen sind. Haben Sie über das Maß der Vortheile, welche von der Anlage zu erwarten sind, Zweifel, bedürfen Sie in dieser Be⸗ ziehung einer besseren Begründung, — sie wird Ihnen in der Kom⸗ mission gegeben werden. Aber gewinnen Sie die Ueberzeugung, daß diese Vortheile voll und ganz von dem Kanal zu erwarten sind, dann, meine Herren, dürfen Sie sich auch nicht scheuen, das Opfer zu bringen, welches Ihnen angesonnen wird. Dieses Opfer wird nicht allein dazu dienen, unseren Handel in beiden Meeren, in der Ostsee und in der Nordsee, zu heben, unserer Landwirthschaft eine bequemere Verbindung, namentlich aus den östlichen Provinzen in die Industriebecken des Westens zu bringen; sondern es wird uns vor allem dazu dienen,
unsere Wehrkraft zu mehren und uns sicher zu stellen gegen die Ge⸗
fahren, die in einem Kriege zur See drohen können, und denen zu begegnen wir für jetzt nicht in gleichem Maße im Stande sind.
Der Abg. Graf Behr erklärte, er stehe der Vorlage wohl⸗ wollend gegenüber, könne aber auch nicht verhehlen, daß ihm eine so kurze, knappe, so wenig ausreichende Begründung eines Gesetzentwurfs von ähnlicher Bedeutung kaum je vorgekommen sei. Vom Regierungstisch werde angeführt, diese Begründung hätte ja den verbündeten Regierungen genügt, und daher müsse sie auch dem Hause genügen; den logischen Zusammenhang könne er indeß nicht fassen. Der Staatssekretär habe in seiner Rede ja selbst die Dürftigkeit der Begründung nachgewiesen; er habe dem Hause z. B. ausgeführt, warum gerade die gewählte Richtungslinie ihm vorgeschlagen werde. Diese sei in der Vor⸗ lage mit keinem Worte motivirt; wenn das aber hier nöthig gewesen wäre, so hätte es auch schon in der Vorlage geschehen können. Auch bezüglich der Frage der Steigerung der Wehr⸗ kraft seien die Motive sehr knapp ausgefallen; vielleicht sei aber für eine ausführlichere Begründung gerade dieser Seite der Vorlage die Kommission der geeignetere Ort. Die wirth⸗ schaftliche handelspolitische Bedeutung des Projekts halte er nicht eben für sehr hervorragend; die Segelschiffahrt um Dänemark herum gehe von Jahr zu Jahr zurück, und ihre völlige Beseitigung sei nur noch eine Frage der Zeit, während Dampfschiffe viel leichter und gefahrloser als Segler um Skagen herumgingen. Solle der Handel von dem Kanal Vortheil haben, so müsse vor Allem die Abgabe möglichst niedrig normirt werden. Bei der Höhe der für den Kanal veranschlagten Kosten wolle ihm be⸗ denklich scheinen, daß Preußen 50 Millionen à fonds perdu von vornherein zahlen solle. Habe denn blos Preußen allein Vortheile? Warum sei von Mecklenburg, von den Hanse⸗ städten keine Rede? Nach der Begründung sollten von den 156 Millionen 51 für die Herstellung des Kanals als eines Verkehrsweges verwendet werden; diese 51 Mil⸗ lionen müßten doch jedenfalls auf das Reich übernommen werden. Blieben 105 Millionen, von diesen decke Preußen 50, so daß an Kosten noch 55 Millionen verblieben. Bei einem Tarife von 75 ₰ pro Registertonne sollten sich die Einnahmen auf jährlich 4 200 000 ℳ belaufen; zur Unter⸗ haltung würden rot. 2 Millionen gebraucht; bleibe ein Ein⸗ nahmerest von etwa 2 200 000 ℳ. Deutschland würde also, wenn Preußen vorweg 50 Millionen übernehme, gar kein schlechtes Geschäft machen, es würde neben der Verzinsung noch einen kleinen Ueberschuß profitiren. Die Sache werde dadurch noch komplizirter, daß ja Preußen auch an den übrigen 106 Millionen mit drei Fünfteln, also mit ppr. 60 Millionen partizipire. Es werde also sehr zu erwägen sein, ob die Prä⸗ zipualsumme Preußens richtig gegriffen sei. — Allen diesen Bedenken stelle sich aber die prinzipielle Frage entgegen: Ver⸗ lange Deutschlands Wehrkraft, verlange die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Flotte die Herstellung des Kanals? Wenn dies der Fall sei, dann könne das Haus sich auch nicht be⸗ sinnen, eine Anleihe in dieser Höhe zu machen, und zur mög⸗ lichst gründlichen Prüfung dieser Frage beantrage er die Niedersetzung einer Kommission von 28 Mitgliedern.
Der Abg. Dr. Bamberger ergriff das Wort, um auf einige Bemerkungen zu erwidern, die der Staatssekretar von Boetticher in dem ersten Theil seiner Rede gegen den Abg. Brömel ge⸗ richtet habe. Er (Redner) glaube überhaupt, daß das Haus in der kurzen Zeit, daß der Abg. Brömel Mitglied desselben sei, Gelegenheit gehabt habe, zu erfahren, daß es wenig Mit⸗ glieder gebe, die sich so sachlich an ihren Gegenstand hielten. Der Abg. Brömel habe zu Anfang und am Schluß seiner Rede seine Sympathien für die Sache betont und hauptsächlich die Dürftigkeit der Motivirung bemängelt. Zu seiner (des Redners) Freude habe der letzte Redner von der Nechten diese Bemängelung Brömels durchaus bestätigt. Nur in dem einen Punkt sei er (Redner) mit beiden Rednern nicht einig, daß ihnen eine so dürftige Motivirung kaum je vorgekommen sei. Das sei seine Ansicht gar nicht. Das Haus sei daran schon gewöhnt, daß es diesmal durchaus nicht mehr überrascht gewesen sei. Ueberaus schwach sei die Replik auf die An⸗ rufung des Grafen Moltke als Autorität in dieser Frage. Wenn ein Abgeordneter sich auf eine ausführliche Rede einer solchen Autorität, wie Moltke, berufe, und man ihm dann entgegenhalte, daß er der Autorität Moltke's doch auch sonst folgen möchte, und glaube, damit eine gewichtige Thatsache aus der Welt zu schaffen, dann sei es sehr leicht, von der Ministerbank die Diskussion zu führen. Graf Moltke sei heute leider nicht im Hause erschienen. Da er einer der gewissenhaftesten Abgeordneten sei, so dürfe er wenigstens daraus schließen, daß derselbe seine Meinung nicht verändert habe. Die Vermuthung liege doch nahe, daß er andernfalls heute darüber eine Erklä⸗ rung gegeben hätte. Hätte sich der Abg. Brömel auf eine
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Debatte diesen Punkt gar nicht berührt habe.
Centrums⸗ oder sozialdemokratische Stimme berufen, so wären solche Autoritäten einfach als Reichsfeinde abgethan worden: welch besseres Mittel könne es denn geben, als sich auf die Ansicht eines Gegners und eines solchen Gegners berusen zu können! Wenn der Abg. Brömel etwa eine Nede des Ministers von Boetticher aus früherer Zeit citirt hätte würde dieser vielleicht zur Antwort geben: Ja, möge Herr Brömel doch erst einmal Minister werden! Das sei doch wohl das Richtige nicht. Die Rede des Abg. von Moltke stehe eben als Autorität für seine (des Redners) Partei da, und könne auf so einfache Weise nicht aus der Welt ge⸗ schafft werden. Ebenso stehe es mit den Ansichten der Marine⸗ verwaltung. Es wäre doch natürlich gewesen, dem Hause zu erklären, wieso die Marine früher anderer Ansicht gewesen sei und jetzt ihre Meinung geändert habe? Er (Redner) stehe mit dem Abg. Brömel auf demselben Standpunkte strenger Kritik, aber keineswegs unbedingter Ablehnung. Den Aelteren sei ja die Idee eines solchen Verbindungs⸗ kanals als nationaler Wunsch in succum et sanguinem übergegangen; aber gerade deswegen seien sie zu einer scharfen Prüfung berechtigt und verpflichtet, und es sei nicht glücklich, einer so sachlichen Rede gegenüber sich in so scharf abfertigender Weise auszulassen. Ebenso auffällig sei der plötzliche Appell an die Verantwortlichkeit der Abgeordneten für den Fall der Ablehnung. Solche Mittel würden auch nur angewendet, wenn man seiner Sache nicht ganz sicher sei, und wenn man in mehr pathologischer Weise auf die Zuhörer wirken wolle.
Hierauf entgegnete der Staats⸗Minister von Boetticher, er habe am Eingang seiner Rede nur seiner Verwunderung Ausdruck gegeben, daß, während der Abg. Brömel vorweg seine Sympathie zur Vorlage betone, er in seiner Rede eine Reihe formaler Gründe aufgeführt habe, um Zweifel gegen die Vorlage wachzurufen. Wenn er (Redner) hierbei, wie es der Gang parlamentarischer Diskussion wohl mit sich bringen könne, vielleicht bemerkt habe, daß der Abg. Brömel die Autorität des Grafen Moltke auch sonst für sich gelten lassen solle, so könne er darin etwas tief Verletzendes nicht finden. Der Abg. Bamberger sei auch seinerseits etwas zu weit gegangen in dem Bestreben, den Abg. Brömel zu vertheidigen, wo derselbe gar keiner Vertheidigung bedurft habe. Er (Redner) sei sich bewußt, auch seinerseits die Verhandlung rein sachlich geführt zu haben.
Der Aog. Dr. Hammacher meinte, daß die Frage so hin⸗ reichend diskutirt worden sei, wie keine andere; kein Projekt sei namentlich in den Kreisen der Interessenten so eingehend auch in den technischen Details besprochen worden. Deshalb werde die nationalliberale Partei für die Vorlage stimmen, wenn die Kommissionsberathung nicht große Bedenken ergebe. Wenn Preußen 50 000 000 ℳ zugebe und 50 000 000 ℳ als im militärischen Interesse aufgewendet zu betrachten seien, dann komme es nur darauf an, noch die Ver⸗ zinsung für etwa 50 000 000 ℳ herauszuwirthschaften, also ein Reinerträgniß von ca. 2 000 000 ℳ Wenn sich der Schiffs⸗ verkehr auf dem Suezkanal in kurzer Zeit fast verzehnfacht habe, dann könne auch für diesen Kanal eine bedeutende Steigerung des Verkehrs in Aussicht genommen werden, namentlich, da die Gebühr, soweit sie in Aussicht genommen, nicht sehr erheblich sei. Gegenüber der Erklärung des Grafen Moltke vom Jahre 1873, auf welche sich der Abg. Brömel stütze, habe sich der Staatssekretär von Boetticher schon auf eine nodifizirende Erklärung des Feldmarschalls vom Jahre 1881 berufen. Redner bestätigte als Zeuge der be⸗ treffenden Sitzung des Vereins für Kanal⸗ und Fluß⸗ schiffahrt, daß Graf Moltke damals anerkannt habe, ein jederzeit fahrbarer Kanal sei ein dringendes Bedürfniß, er nehme nur Anstoß an der Höhe der Kosten. Uebrigens habe in derselben Sitzung des Reichstages im Jahre 1873, in welcher Graf Moltke sich gegen das Projekt des Nord⸗Ostsee⸗Kanals ausgesorochen habe, der fortschrittliche Abg. Seelig bemerkt, daß die Annahme, der Kanal werde klimatischer Verhältnisse wegen während 100 Tagen in Folge von Eissperre nicht passirvar sein, eine falsche sei. Auf Grund der meteorologischen Beobachtungen, die er an der Kieler Bucht während 15 Jahren gemacht habe, habe der Abg. Seelig konstatirt, daß dieselbe in 7 weiteren gar nicht und in den übrigen Jahren im Maximum 38 Tage zugefroren gewesen sei. Daraus gehe jedenfalls her⸗ ror, daß die meteorologischen Bedenken nebensächlich seien. Bei der großen handelspolitischen und strategischen Bedeutung des Kanals seien sie jedenfalls nicht ausschlaggebend. Redner er⸗ klärte sich ebenfalls für eine kommissarische Berathung.
Der Abg. Blos erklärte Namens der Scozialdemokraten, daß sie ebenfalls eine kommissarische Prüfung der Vorlage wünschten, wenn sie auch im Allgemeinen geneigt seien, der Vorlage zuzustimmen. Dazu veranlaßten sie namentlich drei Gründe: handelspolitische, Rücksichten auf die Besserung der landwirthschaftlichen Verhältnisse und der Umstand, daß da⸗ durch die Arbeitslosigkeit zum Theil beseitigt werde. Redner bedauerte, daß man den strategischen Charakter der Vor⸗ lage so in den Vordergrund gedrängt habe. Wenn die Summe für den Kanal bewilligt sei, so sei damit die Sache für die Sozialdemokraten abgeschlossen, sie würden sich nicht durch diese Bewilligung zu anderen Be⸗ willigungen, etwa zum Bau von neuen Schiffen, drängen lassen. Speziell möchte er aber an die verbündeten Regie⸗ rungen die Aufforderung richten, bei der Vergebung der Arbeiten darauf zu sehen, daß nicht etwa die billigsten Arbeits⸗ kräfte: Italiener, Polen ꝛc. herangezogen würden. Die Re⸗ gierung könne sich schon erlauben, den Unternehmern Vor⸗ schriften in Bezug auf die Arbeitszeit und den Arbeitslohn zu machen; sie habe da eine gute Gelegenheit, ihr warmes Herz für die Arbeiter zu beweisen. Bu bedauern sei es, daß die
Hoffentlich biete die Kommissionsberathung dazu noch Gelegenheit.
Hierauf bemerkte der Staats⸗Minister von Boetticher: Die Bau⸗Ausführung des Kanals werde nicht vom Reiche ge⸗ leitet werden können, weil dasselbe dazu nicht die erforderlichen Organe habe, sondern es bestehe die Absicht, die preußische Regierung zu ersuchen, die Ausführung zuübernehmen. Das Reich habe noch keine Veranlassung gehabt, sich über die vom Vorredner an⸗ geregte Frage schlüssig zu machen. Die Kommission werde Gelegenheit finden, diejenigen Erklärungen abzugeben, zu welchen die Regierungen etwa noch veranlaßt werden könnten. In der Hauptsache möchte er aber glauben, daß es Sache der preußischen Regierung sein werde, über die Modalitäten der Ausführung sich schlüssig zu machen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es sei ihm aufgefallen, daß alle Redner sich für die Vorlage engagirt hätten, obschon sie dieselbe als nicht genügend motivirt erachteten. Sie er⸗ klärten, der Vorlage „sympathisch“ gegenüberzustehen. Was das heiße, wisse er nicht. Er sage zu einem Gesetze, dessen
Begründung dem Hause erst die Erklärungen in der Kom⸗ zission bringen sollten: non liquet. Er gebe zu, daß der Kanal an und für sich sehr wünschenswerth sei, aber das militärische Bedürfniß desselben müsse weiter aufgeklärt werden. Die Autorität des Grafen Moltke sei ihm in dieser Beziehung von außerordentlicher Bedeutung, die selbst der Abg. Hammacher nicht abzuschwächen vermocht habe. Er be⸗ dauere, daß der Feldmarschall heute nicht im Hause anwesend sei. Jedenfalls müsse das Haus Alles aufbieten, damit derselbe den Kommissionssitzungen beiwohne. Er (Redner) mache kein Hehl daraus, daß Moltke in diesem Punkte für ihn eine Autorität sei, wie kein zweiter. Eine weitere Frage der Kommission werde
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wir das Geld für den Kanalbau nehmen? Er sei kein Freund von Schuldenmachen. Dieser Punkt müsse also ernstlich er⸗ wogen werden. Die finanzielle Seite sei um so wichtiger, als man den Kanal nicht unternehmen könne, wenn andere wichtigere Dinge zurückgestellt werden müßten. Er habe ferner den Wunsch, daß genau erwogen werde, wie neben diesem Kanal die Kanalisirung in Deutschland überhaupt ge⸗ fördert werden solle. Er halte mehrere andere Kanal⸗ bauten für so wichtig, daß, wenn dieselben ad Calendas Graecas vertagt werden sollten, er zur Ausführung des Nord⸗ Ostsee⸗Kanals jetzt noch nicht schreiten würde. Die Kommission werde auch zu prüfen haben, ob die maritimen Gesichtspunkte,
die für das Kanalprojekt geltend gemacht würden, zusammen⸗
hingen mit der Entwickelung der maritimen Verhältnisse über⸗
haupt, die über den ursprünglichen Flottenplan schon weit
Auch diese Seite der Vorlage werde
durchaus nicht
hinausgekommen seien. erwogen werden müssen, der er, wie bemerkt, „sympathisch“ gegenüberstehe.
Die Debatte wurde geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Hammacher, daß er mit
keiner Silbe der Strategie Erwähnung gethan habe.
Die Vorlage wurde an eine Kommission von 21 Mit⸗ gliedern verwiesen.
Um 5 Uhr vertagte sich das Haus auf Dienstag 1 Uhr.
sein: Erlauben uns unsere Finanzen solche Ausgaben? Woher sollen
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stauts-Anzrigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
& u. s. w. von öffentlichen Papieren.
—] — — —
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
05 Aufgebot. Der Erbpächter Christian Wegner zu Liepen hat das Aukgebot der ihm unter Nr. 705 von der Stadt⸗ kämmerei Waren im Johannis⸗Termine 1884 aus⸗ gestellten Obligation über 1800 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in
m au 1. Juni 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine seine Rechte anzumelden und Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Waren, den 7. November 1885. 1 Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
(gez.) Dr. Engel. (L. s.) Begl.: Schütte, Aktuar⸗Geh.
144716] Aufgebot. Folgende Sparkassenbücher der Darlehnskasse für vie Stadt Ostrowo und Umgegend, eingetragene enossenschaft, 8 “ 151 des Kontobuchs, eingetragen für die Dienstmagd Josepha Sojka aus Ostrowo über 312,15 ℳ lautend, b. Nr. 193 des Kontobuchs, eingetragen für die minderjährige Pelagia Olszanowska über 150 ℳ lautend, 8 b sind verloren gegangen und sollen auf Antrag der Eigenthümer, zu b. vertreten durch die Wittwe Agnes Olszanowska aus Lewkow als Vormünderin, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Juli 1886, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. Ostrowo, den 8. Dezember 1885. Königliches Amtsgericht.
[38505]
[50111] Terminsverlegung. 8 18 In der August Büchs'schen Aufgebotssache wird unter Aufhebung des den 11. d. M. anberaumten Aufgebotstermins dieser Termin auf den 9. Juni d. J., Vorm. 10 Uhr,. hinausverlegt. Ebeleben, den 9. Januar 1886. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht, Abth. II. (Unterschrift.)
[49140
Nütou bekannten Interessenten an der auf die Post des F. W. L. Guntenhöner zu Winkelshütten bei Borgholzhausen in der Subhastation F. W. Wre⸗ henkamp zu Wallenbrück entfallenen Spezialmasse ad 168 ℳ 20 ₰ sind durch Urtheil vom 29. De⸗ zember 1885 ausgeschlossen. 8
Königliches Amtsgericht zu Herford.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 31. Dezember 1885. Gleine, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Auf Antrag des Gastwirths Friedrich Rast zu Gräfenhainchen hat das Königliche Amtsgericht hierselbst durch den Amtsrichter Stephan in der Sitzung vom 31. Dezember 1885
1 für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief vom 14. Februar 1878 über die im Grundbuche von Gräfenhainchen Band VII. Blatt 289 in der III. Abtheilung unter Nr. 10 b. für die Wittwe Zeidler, Anna, geb. Lönnig, zu Mescheide eingetragene Post von Eintausendsieben⸗ hundert Thalern wird für kraftlos erklärt, und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller Rast zur Last gelegt.
Rechts
Von Stephan.
[49835]
Wegen.
Im Namen des Königs! Verkündet am 31. Dezember 1885.. Gleine, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerich Auf Antrag des Webers Johann Gottlob Klingner von hier hat das Königliche Amtsgericht zu Gräfen⸗ hainchen durch den Amtsrichter Stephan in der Sitzung vom 31. Dezember 1885 2 für Recht erkannt: Hypothekendokument vom 6. Juli 1839 über für die Wittwe Wohlrath, Johanne Christiane geb. Glauch von hier, im Grundbuche von Gräfen⸗ hainchen Band III. Blatt 98 in der III. Abtheilung unter Nr. 3 eingetragenen 110 Thaler Kaufgelder wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt. Von Rechts Wegen. Stephan.
½ [49836]
das die
[49831] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des M. Blome gt. Fricke zu Sundern erkennt das Königliche Amtsgericht zu Arnsberg unterm 29. Dezember 1885 für Recht und verkündet:
ber 1841 über 200 Thlr. Kaution für alle dem Anton und der Maria Anna Elisabeth Blome zu Sundern aus der dem Joseph Blome gt. Fricke übertragenen Verwaltung ihres Vermögens erwachsenden Nachtheile, die notarielle Schuld⸗ und Pfandverschreibungs⸗ urkunde vom 25. Oktober 1847 über 49 Thlr. Darlehn nebst Zinsen der Sparkasse zu Arns⸗ berg, eingetragen sub Abth. III. Nr. 2 resp. 4 auf den in Band II. Bl. 41 des Grundbuchs zu Sundern auf den Namen des Wilhelm Michael Blome zu Sundern berichtigten Immobilien werden für kraft⸗ los erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller zur Last gelegt. Königliches Amtsgericht. gez. Roloff Ausgefertigt: Arnsberg, den 31. Dezember 1885. Risse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[49832] Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Wittwe Flurschütz Christoph Schmitz, geb. Klagges zu Wenniglohe erkennt das Königliche Amtsgericht zu Arnsberg unterm 29. De⸗ zember 1885 für Recht und verkündet:
die gerichtliche Schuld⸗ und Pfandverschreibungs⸗ urkunde vom 13. Januar 1855 über 40 Thaler Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen für den Kaufmann Friedrich Wiethoff zu Arnsberg 3
eingetragen sub Abth. III. Nr. 3 resp. 1b. auf den Band II. Blatt 50 und Band IV. Blatt 17 des Grundbuchs Müschede auf den Namen der Wittwe Flurschütz Christoph Schmitz, geb. Klagges, zu Wenniglohe, bez. für die Ehefrau Norbert Voß zu Müschede berichtigten Immobilien wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten der Antragstellerin zur Last gelegt. M
Königliches Amtsgericht. gez. Roloff. Ausgefertigt 1 Arnsberg, den 31. Dezember 18è85. Risse,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [49894]/ Verschollenheitsverfahren.
Nr. 17 506. Gr. Amtsgericht Baden hat unterm 21. Dezember verfügt:
„Da Gabriel Schleif von Sinzheim auf die
Aufforderung vom 5. Juni 1884 keine Nachricht
von sich gegeben hat, so wird derselbe für ver⸗
schollen erklärt und dessen Vermögen seinen
Verwandten, nämlich:
1) Karl Schleif in Sinzheim,
2) Anton Walter Ehefrau Magdalena, Schleif, verw. Kübel in Kartung, Matern Müller, Ehefrau Katharina, Schleif in Oos,
Ludowicus Ernst, Ehefrau Maria Anna, geb. Schleif in Sinzheim, 1 Gabriel Schleif, Ehefrau Marzella, geb. Ernst in Sinzheim,
gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen
geben.“
Baden, den 8. Januar 1886.
.“ Der Gerichtsschreiber:
Lh.
geb.
geb.
[498122 Im Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1885.
Prescher, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag:
1) der Frau Albertine Kersten, geb. Kleinschmidt,
2) deren Tochter Marie Louise Kersten zu Prenzlau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brüssow durch den Amtsrichter Dr. Gluck fuͤr Recht: der Rentier, frühere Landmann Ludwig Kersten von Bagemühl, geb. den 27. September 1829. zu Bagemühl, wird für todt erklärt. Ausgefertigt: 8 Brüssow, den 28. Dezember 1885. 1 Prescher, 8
Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, i. A. [49814] Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Dezember 1885.
Jüschke, Gerichtsschreibergehülfe. 8 Urtheil. “
In Sachen, betreffend das Aufgebotsverfahren Zwecks Todeserklärung des venezuelischen Oberst⸗ Lieutenants, späteren columbischen Obersten Julius August von Reinbold aus Stade,
erkennt das Königliche Amtsgericht Stade (Ge⸗ richts⸗Assessor Hundoegger) für Recht:
Nachdem auf Antrag der Königlichen Finanz⸗ Direktion zu Hannover durch Beschluß des König⸗ lichen Amtsgerichts Stade vom 31. Mai 1884 das Aufgeboöͤt zum Zwecke der Todeserklärung des in rubro genannten Verschollenen erlassen und ver⸗ öffentlicht ist, — während der Ediktalfrist und ins⸗ besondere nach Ablauf derselben im Termine vom 14. Juli bezw. 9. Dezember 1885 der Verschollene sich weder gemeldet hat, noch glaubwürdige Nach⸗ richten von seinem Fortleben eingegangen sind, —
Deffentlicher Anzeiger.
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. Familien⸗Nachrichten Beilage. N
vom 9. Dezember 1885 den Erlaß des Ausschlu urtheils beantragt hat und im Uebrigen die Formen und Fristen des Verfahrens gewahrt erscheinen, so wird gemäß den Bestimmungen des hannoverschen Gesetzes über die Todeserklärung verschollener Per⸗ sonen vom 23. Mai 1848, C.⸗P.⸗O. §. 823 ff., Pr. A.⸗G. z. C.⸗P.⸗O. §§. 22, 24 — der Verschollene, venezuelische Oberst⸗Lieutenant, spätere columbische Oberst Julius August von Reinbold aus Stade, — für rodt erklärt. Zugleich werden — gemäß §. 9 — Gesetz vom 23. Mai 1848 — etwa noch nicht angemeldete Erb⸗ oder Nachfolgeberechtigte nochmals zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver⸗ schollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen 8 gez. Hundoegger. 18 Veröffentlicht: (L. S.) Jürgensmeyer. als Gerichtsschreiber des Königlichen Amts
[49839] Oeffentliche Zustellung.
Nachstehender Auszug:
An das Kaiserliche Amtsgericht in Altkirch, Klage⸗ schrift. In Sachen des Taver Nieger, Wirths in Altkirch, Klägers, gegen den Unternehmer Konrad Liechtinger, früher in Illfurt, z. Z. ohne bekannten Wohnort, Beklagten,
„Ich lade den Beklagten vor das Kais. Amts⸗ gericht Altkirch zur mündlichen Verhandlung, wo ich beantragen werde, Kais. Amtsgericht wolle den Beklagten zur Zahlung von 180 ℳ. 55 ₰ nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungs⸗ tage ab, für die dem Beklagten im Jahre 1882 käuflich gelieferten Cementröhre, verurtheilen,“ wird mit dem Bemerken, daß Termin zum Erscheinen für den Beklagten auf Dienstag, den 23. Februar 1886, Vormittags 9 Uhr, angesetzt ist, den Beklagten hiermit öffentlich zugestellt. Altkirch, den 7. Januar 1886. Lang, Gerichtsschreiber.
[49847] Oeffentliche Zustellung.
Rechtsanwalt Geheimen Justizrath Schneider zu Brieg, klagt gegen den Gerbergesellen Johann Tur⸗ czinsky, zuletzt in Brieg wohnhaft gewesen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage:
trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Brieg auf den 9. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ullrich, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1496431 Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Kugelmann in München hat Namens des Spediteurs Josef Dreier von Buchloe gegen M. und Mm. Dorian, 9. boulevard de Chaäteau in Neuilly prèd de Paris, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Lagerspesen und Aus⸗ lagen Klage gestellt, mit dem Antrage zu urtheilen:
Die Beklagten sind solidarisch schuldig an den Kläger 90 ℳ Lagerspesen und Auslagen nebst 6 % Verzugszinsen vom Tage der Klagszustellung zu be⸗ zahlen und die Streitskosten zu tragen.
Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Beklagten ladet derselbe zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites vor das Kgl. Amtsgericht Buchloe in die auf “
Montag, den 29. März 1886, Vormittags 9 Uhr, 8 anberaumte Sitzung.
Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.
Buchloe, den 5. Januar 1886. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Buchloe.
Volkmann, Kgl. Sekretär.
1496191 Oeffentliche Zustellung.
Die zum Armenrecht zugelassenen Ehefrauen:
1) Sidonie Thekla Dietze, geb. Grahl, in Chemnitz, “ 2) Auguste Marie Meier, geb. Seyfarth, eben⸗ daselbst, vertreten durch: . zu 1) Rechesanwalt von Stern in Chemnitz, zu 2) Rechtsanwalt Th. Müller ebendaselbst, klagen gegen ihre Ehemänner: zu 1) den Maurer Friedrich Wilhelm Dietze aus
Die verehelichte Gerbergesell Caroline Turczinsky, geborne Poluvniok, zu Brieg, vertreten durch den
die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu
zu 2) den Handarbeiter Carl Louis Meier aus Burkhardtsdorf, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen: zu 1) unverbesserlicher Trunksucht, zu 2) böslicher Verlassung, 8 mit dem Antrage auf zu 1) Ehescheidung, zu 2) Verurtheilung zur Herstellung des ehelichen Lebens event. Ehescheidung, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 23. März 1886, Vormittags 10 Uhr,
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mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen be⸗ kannt gemacht.
Fischer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer III.
8acnsl Oeffentliche Zustellung.
Der zum Armenrechte zugelassene Fabrikarbeiter Gustav Adolf Müller in Chemnitz, vertreten durch Rechtsanwalt Theodor Müller ebenda, klagt gegen seine Ehefrau Bertha Müller, geb. Heinrich, zuletzt in New⸗ York, jetzt unbekannten Aufenthalts,
wegen böslicher Verlassung,
mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Herstel⸗ lung des ehelichen Lebens eventuell Scheidung der Ehe vom Bande, und ladet die Beklagte zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
auf den 23. März 1886 Vormittags 10 Uhr, 8
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten Zustel⸗ lung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Fis cher 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,
Civilkammer II. 88—
[49621] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Schlosser Theodor Dobbelstein, früher zu Dortmund, jetzt zu Witten, vertreten durch den Rechtsanwalt Fenner zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Theodor Dobbelstein, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen Parteien Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Känige⸗
lichen Landgerichts zu Dortmund auf den 6. April 1886, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
bestehende
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Dannert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[49845] Oeffentliche Zustellung.
Die Handelsgesellschaft in Firma Carl & Ernst Berndt zu Hainsberg⸗Deuben, vertreten durch den Rechtsanwalt Hippe zu Dresden, klagt gegen den Chemiker Dr. Meister zu Loschwitz, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Erfüllung eines mit den In⸗ habern der klagenden Firma am 6. September 1884 in Dresden abgeschlossenen Vertrags, laut dessen sich Beklagter verpflichtet hat, den gedachten Firmen⸗ inhabern ein im ersten Abschnitt der Klage näher beschriebenes Verfahren zum Färben von Sammeten zu lehren, pflichtig zu verurtheilen, die Inhalts des ersten Klag⸗ abschnitts übernommenen Verbindlichkeiten zu er⸗ füllen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil⸗ kammer des Königlichen Landesgerichts zu Dres⸗ den auf
den 20. März 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dresden, den 8. Januar 1886. 1
Kohlmann, Gerichtsschreiber des Königlichen
[49642] Oeffentliche Zustellung.
deren Ehemann, 2) die Ehefrau des Bernhard Berg und deren Ehemann,
von Eigenthumsrechten und zwar ad Nmit dem Antrage auf Löschung des auf den Grundstücken Nr.
nit dem Antrage, den Baklagten kosten⸗
wird 18
ZB111“
1) Die Ehefrau des Andreas Steinmacher II1. nnd
sämmtlich zu Kiedrich, klagen gegen die Eheleute Sebastian Fink aus Kiedrich, dermalen unbekannt wo? abwesend, wegen Löschung
2701 und 2702 des Stockbuchs der Gemeinde Erbach
eingetragenen Eigenthumsvorbehalts mit 149 Fl 10 Kr. vom 11. November 1845, und Tragung der
Altgeringswalde, früher in Chemnitz, jetzt
1¹) die gerichtliche Schuldurkunde vom 6. Novem⸗
der Vertreter der Antragstellerin auch im Termine
unbekannten Ausenthalts,
Kosten, ad 2 mit dem Antrage auf Löschung des au
dem Grundstück Nr. 2700 des Stockbuchs der Ge⸗
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