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Fischer der 30. Division und Becker der 18.
und Königs
den Divisions⸗Auditeuren von Schaden der 21. Division, Division den
Charakter als Justiz 1“ ““ 1j 8
8 Kaisers und
Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des findet die Feier des Krönungs⸗
89 Ordensfestes am Sonntag, den 17. d. M., auf dem König⸗ lichen Schlosse hierselbst statt, wozu die Einladungen an die
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Pflanzenbaues,
SHerren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehren⸗
zeichen, nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Raumes, voon der unterzeichneten Kommission ergangen sind.
Berlin, den 14. Januar 1886.
Königliche General⸗Ordens⸗Kommission.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Seminar⸗Direktor Scheibner ist das Direktorat s Schullehrer⸗Seminars zu Eckernförde verliehen worden. Am Schullehrer⸗Seminar zu Drossen ist der Lehrer Zappe zu Berlin als Hülfslehrer angestellt worden. Der bisherige Kreis⸗Wundarzt, Sanitäts⸗Rath Dr. med.
Karl Norden zu Emden ist zum Kreis⸗Physikus des Stadt⸗
und Landkreises Emden ernannt worden. 8 Der bisherige kommissarische Verwalter der Kreis⸗Wundarzt⸗ stelle des Kreises Belgard, Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. Theodor Heck in Groß⸗Tychow, ist definitiv zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Belgard, und der bisherige kommissarische Verwalter der Kreis⸗Wund⸗ arztstelle des Kreises Witzenhausen, praktische Arzt Dr. med. Friedrich Sippell zu Allendorf a. Werra, definitiv zum reis⸗Wundarzt des Kreises Witzenhausen ernannt worden.
— Das Sommer⸗Semester am Königlichen Pomologischen Institut zu Proskau in Schlesien beginnt am 12. April d. J.
Lehrgegenstände sind: Grundzüge des allgemeinen Garten⸗ und
Obstbaumzucht, Weinbau, Treiberei, Gemüsebau,
bbäicgbeh Taxation von Obstbäumen und gärtnerischen Grundstücken, Gehölzkunde, Blumenzucht, Landschaftsgärtnerei, Botanik, Chemie, Physik, Mathematik, Buchführung, Feldmessen und Nivelliren, Plan⸗ und Fruchtzeichnen ꝛc. — Im Frühjahr findet außerdem ein ca. vierwöchentlicher unentgelt⸗ licher Kursus für Baumwärter und Baumgärtner statt.
Jede nähere Auskunft über die Aufnahmebedingungen für Zög⸗ linge, über den Lehrplan u. s. w. ertheilt bereitwilligst
Proskau, im Januar 1886.
Der Direktor Stoll.
Nicchtamtliches.
Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Maäjestät der Kaiser und König empfingen heute die Deputation des Königlich Bayerischen Regiments, dieselben seit 25 Jahren sind. b Um 12 ½ Uhr eröffneten Se. Majestät den Landtag Aller⸗ eae und nahmen demnächst den Vortrag des Militär⸗ abinets entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing am Dienstag den Prinzen und die Prinzessin Hein⸗ rich XXVI. Reuß und war heute in einer Vorstandssitzung des Frauen⸗Lazareth⸗Vereins im Augusta⸗Hospital anwesend.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden wohnte e er Feier der Eröffnung des Landtages in der Hof⸗ loge bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Morgen um 8 ½ Uhr den Oberst⸗ Lieutenant Lenke, Commandeur des 2. Rheinischen Husaren⸗ Regiments Nr. 9, ferner um 12 Uhr den Prinzen Heinrich zu Schönaich⸗Carolath und sodann den Kaiserlich russischen General à la suite Fürsten Dolgoruky.
Um 2 Uhr statteten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin der Fürstin Mathilde Radziwill einen Besuch ab.
Abends 8 ½ Uhr erschienen die Kronprinzlichen Herr⸗ schaften mit den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Mar⸗ garethe, Königlichen Hoheiten, in der Soirée bei dem Hof⸗ marschall Grafen Radolinski. ö“
8
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung Programms
des Reichstages befindet sich in der Zweiten Beilage.
— In der heutigen (24.) Sitzung des Reichs⸗ tages stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Be⸗ rathung des von den Abgg. Ausfeld und Genossen eingebrach⸗ ten Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung des Zoll⸗ tarif⸗Gesetzes (nach der Redaktion vom 24. Mai 1885,
Reichs⸗Gesetzblatt vom Jahre 1885, S. 112).
Zur Begründung des Antrages ergriff bei Schluß des Blattes das Wort der Abg. Brömel.
— Die erste Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg beiwohnte, eröffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 2 ½ Uhr mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Mitglieder begeistert drei Mal einstimmten.
Spodhann erfolgte der v ee. um die Beschluß⸗ fähigkeit des Hauses festzustellen. (Schluß des Blattes.)
— Nach der Geschäftsordnung des Abgeordneten⸗ hauses ist die erste Sitzung der neuen Legislaturperiode durch das älteste Mitglied des Hauses zu eröffnen.
Der Abg. von Lessing erklärte, daß er, am 14. November 1809 geboren, also nach Mittheilung des Bureaus das älteste Mitglied des Hauses sei.
Da sich Widerspruch nicht erhob, übernahm der Abg. von Lessing das Präsidium und berief zu provisorischen Schriftführern die Abgg. von Quast, Imwalle, Vopelius u
dessen Chef Alerhöchst⸗
und
Nach einem von dem Alters⸗Präsidenten von Lessing auf She. Majestät den Kaiser und König ausgebrachten Hoch, in welches die Versammlung dreimal begeistert ein⸗ stimmte, theilte der Alters⸗Präsident mit, daß nach Schluß der Sitzung die Verloosung in die Abtheilungen erfolgen werde. Morgen im Laufe des Tages würden von den Abtheilungen Wahlprüfungen vorgenommen werden.
Die nächste Sitzung wurde auf Sonnabend, 2 Uhr, an⸗ beraumt.
— Enthält eine Postkarte in Bezug auf den Adressaten Thatsachen, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind, so kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 29. Oktober v. J., nur dann darauf eine Anklage aus §. 186 St.⸗G.⸗B. wegen qualifizirter Beleidigung ge⸗ stützt werden, wenn feststeht, daß dieser beleidigende Inhalt zur Kenntniß dritter Personen gelangt ist.
— An Stelle des zum 1. Februar d. J. in das Kollegium der Königlichen General⸗Kommission zu Merseburg versetzten bisherigen Spezialkommissars in Kassel, Regierungs⸗Assessors Homann, ist der Regierungs⸗Assessor Buchholtz vom ge⸗ dachten Zeitpunkt ab als Spezialkommissar in Kasseel bestellt. Der Regierungs⸗Assessor Friedrich ist als Spezialkommissar in Homberg bestellt.
Bayern. München, 13. Januar. (W. T. B.) Die Kammer der Abgeordneten berieth in der heutigen Sitzung die von den Abgeordneten der Volkspartei ein⸗ gebrachte Petition: die bayerische Regierung möge im Bundesrath für die Gewährung von Diäten an die Mit⸗ glieder des Reichstages eintreten. Sowohl klerikale wie liberale Abgeordnete befürworteten den Antrag. Der Minister des Innern, von Feilitzsch, erklärte: die Regierung halte ihren bisherigen Standpunkt der sorg⸗ fältigen Erwägung beim Herantreten der Frage an den Bundesrath aufrecht. Die Petition wurde sodann an⸗ genommen. Dagegen stimmten die Konservativen und sieben Nationalliberale, darunter die Abgeordneten Schauß und
Fischer.
Sachsen. Dresden, 13. Januar. Das „Dresdner Journal“ meldet: Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Meiningen werden zu einem Besuche am Königlichen Hofe heute Nachmittag von Charlottenburg hier eintreffen und in der Königlichen Villa zu Strehlen abtreten.
Baden. Karlsruhe, 14. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurden von liberaler und klerikaler Seite Anfragen an die Regie⸗ rung über deren Stellung zum Branntwein⸗Monopol gerichtet.
Oldenburg. Oldenburg, 13. Januar. Für das Fürstenthum Birkenfeld ist ein Gesetz, betreffend die Disziplinarverhältnisse der Kirchendiener, erlassen. Nach demselben stehen alle evangelischen Kirchenbeamten in Betreff ihrer Dienstthätigkeit und ihres Wandels unter der
e.“ 28 — g2 2 5 “ 8 Oberaufsicht des Konsistoriumks. ““
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Januar. Der Kaiser hat, wie das „Prager Abendblatt“ meldet, mit Allerhöchster Entschließung vom 6. d. M. die vom böhmischen Land⸗ tage zur Bestreitung der Landesauslagen im ersten Viertel⸗ jahr des Jahres 1886 beschlossene Forterhebung der Landesumlage in dem für das Jahr 1885 genehmigten Ausmaße von 30 ½ Kr. von jedem Gulden der direkten Steuern sammt außerordentlichem Zuschlage genehmigt.
— (Wien. Abdp.) Im ungarischen Abgeordneten⸗ hause wurde heute die Generaldebatte über das Budget eröffnet. Es sprachen der Berichterstatter Hegedüs und der Finanz⸗Minister Graf Szapary, welche die Annahme des Voranschlages als Grundlage für die Spezialdebatte warm befürworteten. Die Fortsetzung der Diskussion wurde auf morgen anberaumt.
Großbritannien und Irland. London, 12. Januar. (Allg. Corr.) Die Königin wird am 20. d. im Buckingham⸗ Palast einem Conseil präsidiren, in welchem der Wortlaut der Thronrede endgültig festgestellt werden sol.
Es verlautet, daß die Frage der Annexion von Birma für ein Amendement zu der Adresse auf die Thronrede benutzt werden wird, weil das Parlament nicht zuvor befragt worden sei. Professor Hunter hat es über⸗ nommen, das Amendement zu beantragen.
Anläßlich des heute stattfindenden Zusammentritts des neuen Parlaments herrscht in politischen Kreisen große Rührigkeit. Die Mitglieder des Kabinets weilen mit Ausnahme Lord Carnarvons alle in London und halten fast täglich Berathungen 1 Vervollständigung des legislatorischen
ür die bevorstehende Session. — Berichte über die gestern im Stadthause in Dublin abgehaltene Konferenz der irischen parlamentarischen Partei melden, daß sich etwa 60 Mitglieder der Partei eingefunden hatten. An Stelle des am Erscheinen verhinderten Mr. Parnell führte der Lord⸗ Mayor von Dublin, Sullivan, den Vorsitz. Parnell wurde zum Vorsitzenden und Justin M'Carthy zum Vize⸗ Vorsitzenden der Partei wiedergewählt. Gleichzeitig wurden vier Einpeitscher (whips) und drei Schriftführer ernannt. Auf Antrag Mr. Gray'’s gelangte eine Resolution zur ein⸗ stimmigen Annahme, welche erklärt: es sei das unveräußerliche Recht des irischen Volks, für sich selber Gesetze zu geben, und der unabänderliche Entschluß der Vertreter der irischen Nation sei darauf gerichtet, in ihren Anstrengungen nicht eher zu er⸗ schlaffen, bis Irland seine legislatorische Unabhängigkeit erlangt habe. Nachdem noch eine Reihe anderer Beschlüsse gefaßt worden, traten sämmtliche anwesenden Mitglieder die Reise nach England an, um heute der stattfindenden Wahl eines Sprechers des Unterhauses beizuwohnen.
In einer Correspondenz der „Times“ aus Mandalay, vom 8. d., heißt es: Eine starke Kolonne aller Waffengattungen ist gestern unter dem Befehl Oberst Baters ausgerückt, um den Alompra⸗Prinzen in den Shan⸗Bergen anzugreifen, welcher Mr. Walker gefangen hält. Die Kolonne ist von dem Kommissär der Shan⸗Staaten, Mr. Pilcher, begleitet. Es ist von Wichtigkeit, die Insurrektion während der trockenen Jahreszeit niederzuwerfen, da wir sonst Monate lang in der Regenzeit einen Dschungel⸗Kampf vor uns hätten; denn das
Sachsen⸗
Marschiren ist während dieser Zeit fast unmöglich, und die Truppen würden sicherlich viel zu leiden haben.
— 13. Januar. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Sprecher, daß jedes Mitglied des Hauses ver⸗ fassungsmäßig zur Eidesleistung verpflichtet sei; er könne Bradlaugh an der Eidesleistung nicht verhindern und müsse Alles, was in Betreff gesetzlicher Verpflichtungen aus derselben folge, dessen eigener Verantwortung überlassen. Bradlaugh leistete hierauf den Eid.
Frankreich. Paris, 12. Januar. (Fr. Corr.) Der Ministerrath trat heute Vormittag unter dem Vorsitz des Herrn Jules Grévy im Elysee⸗Palast zusammen. Die Sitzung begann um 9 Uhr und dauerte bis 11 ½ Uhr. Die Minister beschäftigten sich fast ausschließlich mit der Botschaft des Präsidenten der Republik und der Erklärung des Kabinets. Herr Grévy theilte den allgemeinen Inhalt seiner Botschaft und Herr de Freycinet den der ministeriellen Erklärung mit, die er im Namen des Kabinets abfaßt. Der Ministerrath wird morgen nochmals zusammentreten, um den definitiven Terxt dieser Er⸗ klärung festzustellen. Der Ministerrath beschloß, daß die Er⸗ klärung des Kabinets erst am Sonnabend in den Kammern zur Verlesung gelangen soll, da die Botschaft am Donnerstag dem Parlament mitgetheilt wird, und damit deutlich zu machen, daß zwischen den beiden Dokumenten keinerlei Zusammenhang besteht. Auf Antrag des Ministers des Innern, Sarrien, wurde beschlossen, daß alle Minister an die unter ihren Befehlen stehenden Beamten ein Rund⸗ schreiben richten sollen, das diese anweist, den Präfekten einen thätigen und ergebenen Beistand zu leihen, um so die Einheit in der Verwaltung zu sichern und die Stellung der Präfekten, der Vertreter der Centralgewalt in den Departe⸗ ments, zu verstärken.
Wie bereits gemeldet, enthält der Budget⸗Entwurf des Finanz⸗Ministers für 1887 weder eine Liquidirungs⸗ anleihe noch eine neue Steuer. Hr. Sadi Carnot hat be⸗ schlossen, alle als außerordentlich angesehenen Ausgaben, wie beispielsweise die der verschiedenen Protektorate, in das ordentliche Budget einzutragen. Der Minister hat gleich⸗ falls die Absicht, das außerordentliche Kriegsbudget ganz zu unterdrücken, die noch zu machenden Ausgaben auf eine Periode von zehn Jahren zu vertheilen und die entsprechende Jahresrate in das denlich, Budget einzustellen. Diese ver⸗ schiedenen Operationen werden demnach sicherlich eine Er⸗ höhung der Ausgaben zur Folge haben. Um dem gerecht zu werden, ergreift der Finanz⸗Minister drei Arten von Maß⸗ regeln: vorerst reduzirt er so viel als möglich die Ausgaben der verschiedenen Ministerien, namentlich derjenigen des Krieges und der Marine. General Boulanger rechnet auf eine Ver⸗ minderung von 40 Millionen bei den Ausgaben seines Ressorts, Admiral Aube seinerseits auf eine solche von 10 Millionen. Andererseits führt Hr. Sadi Carnot eine Finanzoperation durch, um die sechsjährigen Obligationen zu konsolidiren, die noch einzulösen sind und die zur Deckung des außerordentlichen Budgets ausgegeben worden waren. Die Gesammtzahl dieser Obligationen beläuft sich auf 534 Millionen, rückzahlbar in sechs Jahren je 100 Millionen jähr⸗ lich während der ersten fünf Jahre. Endlich gedenkt der Minister, falls diese Maßregeln nicht genügen sollten, eine Erhöhung der Alkoholsteuer zu beantragen.
Die sechs Protektoratsländer, welche Hr. de Frey⸗ einet unter die Leitung des Ministeriums des Aeußer n gestellt hat, sind: in Asien Tongking, Annam und Kambodscha; in Afrika Tunis, der Congo und Madagaskar. Diese weiten Gebiete bilden, sagt der „Figaro“, mit Aus⸗ nahme Cochinchinas, das demselben Regierungssystem ange⸗ reiht werden sollte, das Kolonialreich Frankreichs. Senegal und die Antillen und die Insel Bourbon, sowie die indischen⸗ Posten belden eine traditionelle besondere Verwaltung. In der Hauptsache sollen die Protektoratsländer ihre Verwaltung selbst führen.
— 14. Januar. (W. T. B) Der Präfekt des Eure⸗ Departements ist gestern Abend in der Nähe der Maisons Laffite im Eisenbahnwagen ermordet worden. Die Mörder sind noch nicht ermittelt. Das Motiv des Verbrechens
scheint Raub zu sein. — 13. Januar. (W. T. B.).
bevorstehende ministerielle Erklärung die Amnestie⸗ frage nicht berühren. s
den Präsidenten Grévy zu ersuchen, von seinem Begnadigungs⸗ recht zu Gunsten aller politischen Verurtheilten Gebrauch zu machen. Michel und Krapotkin befinden.
Spanien. Madrid, 13. Januar. (W. T. B.) Zorilla's, darunter ein General⸗Rath und zwei Munizipal⸗ beamte, verhaftet worden. Auch in Sevilla sollen einige Verhaftungen vorgenommen worden sein.
Italien. Rom, 13. Januar. (W. T. B.) Der Papst hat, dem Vernehmen nach, an die deutschen Bischöfe eine Encyklika über die kirchliche Situation gerichtet.
Serbien. Belgrad, 13. Januar. (W. T. B.) Der Köonig hat anläßlich des heutigen Neujahrsfestes ein Hand⸗
schreiben an den Minister⸗Präsidenten Garaschanin 1
gerichtet, worin er demselben für seine patriotische staatsmän⸗ nische Thätigkeit sowie für seine persönliche Aufopferung im Dienste für Serbien und dessen Herrscher seine Anerkennung ausspricht. Ferner giebt der König „dem treuen Heere und seinem geliebten, ergebenen Volk“ seinen Dank zu erkennen, welche in den schwierigsten Momenten jederzeit das Richtige erkannt, die Pflichten gegen das Vaterland und dessen Herrscher bekundet und durch die öffentliche Thätigkeit der politischen Parteien zur Ueberwindung der Schwierigkeiten beigetragen hätten, mit denen das Volk und der König zu kämpfen habe. Der König halte es für eine ihm obliegende angenehme Pflicht, Allen dafür innigst zu danken, und ersucht den Minister⸗Präsidenten, dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Außerdem ertheilt der König allen in Folge des Aufstandes von 1883 Verurtheilten, die sich in den Gefängnissen von Belgrad, Pozarewatz und Nisch befinden, volle Amnestie. — dhr aufrichtig ergebener König und Armee⸗Ober⸗Kommandant Milan. “
Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Januar. (W. T. B.) Anläßlich des Neujahrstages fand gestern im Winter⸗Palais ein diplomatischer Cerele statt, bei welchem die Vertreter des Auslandes dem Kais er und der Kaiserin ihre Glückwünsche darbrachten.
Wie es heißt, würde die
Das Ministerium sei indeß geneigt,
Unter den Begnadigten würden sich auch Louise .
Berichten aus Saragossa sind dort mehrere Anhänger
Das Handschreiben schließt:
Dänemark. Kopenhagen, 13. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Folkethings legte der Prä⸗ sident Berg infolge der gestern erfolgten Bestätigung des gegen ihn ergangenen Strafurtheils sein Amt als Prä⸗ sident nieder. Bei der hierauf vorgenommenen Neuwahl wurde derselbe indeß mit den Stimmen der Linken aber⸗ mals zum Präsidenten gewählt.
Amerika. Washington, 13. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats beantragte Ingalls die Annahme einer Resolution, nach welcher die Ausprä⸗ gung von Silbermünzen so lange fortgesetzt werden solle, bis der Betrag von 500 Millionen geprägter Dollars erreicht sei.
Süd⸗Amerika. Chile. Valparaiso, 11. Januar. (Allg. Corr.) Die Deputirtenkammer hat das ganze Budget für das kommende Finanzjahr votirt. liche Meinung ist der Regierung günstig gestimmt.
Zeitungsstimmen.
Der „Berliner Börsen⸗Zeitung“ wird in Bezug auf das Branntweinmonopol geschrieben:
Das Branntweinmonopol, wie es nach dem preußischen Entwurf vorliegt, wird je nach dem Partei⸗ und Interessenstandpunkte, in der Presse, in öffentlichen Versammlungen auf das Verschiedenartigste be⸗ urtheilt. Fast alle diese Besprechungen, soweit sie wenigstens dem Monopole feindlich gegenüberstehen und auch soweit sie noch weiter gehen wollen, als der Regierungsentwurf, leiden gleicher⸗ maßen an dem Fehler großer Einseitigkeit. Sie greifen je nach dem Standpunkte eine der beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes heraus und beweisen nun, daß gerade diese Wirkung auch auf anderem Wege, gleich gut oder besser, erreicht werden könnte, oder auf der anderen Seite, daß, um diese Wirkung voll zu erreichen, ein noch größeres Entgegenkommen an die Einzelwünsche nothwendig sei. Sie alle ver⸗ gessen, oder wollen nicht wissen, daß der Entwurf des Branntwein⸗ monopols, speziell was seine Absichten betrifft, als ein Ganzes auf⸗ gefaßt werden muß und daß es sich dabei um drei Hauptpunkte handelt, die in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen. Das Monopol will
1) den Roh⸗Branntweinbrennereien, besonders auch den kleineren, helfend entgegenkommen und so diesen gefährdeten Theil unseres land⸗ wirthschaftlichen Betriebes stützen und erhalten;
2) der Gefahr, welche der Genuß von zu vielem und schlecht bereitetem Branntwein in moralischer und gesundheitlicher Beziehung mit sich bringt, einen Damm entgegensetzen und
3) last not, least eine große Einnahmequelle schaffen, welche ge⸗ eignet ist, das Reich finanziell selbständig zu stellen und die Beiträge der Einzelstaaten entbehren und so auch diese wesentlich entlasten zu können.
Ich glaube gegen keines dieser Ziele wird sich vom nationalen Standpunkte irgend etwas Wesentliches einwenden lassen; daß aber diese Ziele nur auf dem Wege des Monopols und zwar im Wesent⸗ lichen auf dem Boden des preußischen Entwurfs erreicht werden können, erscheint mir zweifellos; jedenfalls müßte zunächst der Beweis des Gegentheils gebracht werden, und ein solcher Beweis ist, bis jetzt wenigstens, auch noch nicht einmal ernstlich versucht worden. Wer also das Ziel erreichen will, muß sich auch mit dem Wege dahin im Großen und Ganzen einverstanden erklären. Damit soll keineswegs gesagt sein, daß der Entwurf nicht in manchen Punkten einer gründ⸗ lichen Prüfung bedarf, ja ich gestehe offen, daß auch mir einige Be⸗ stimmungen bedenklich erscheinen, worauf ich vielleicht ein ander Mal zurückkomme; im Allgemeinen bietet er aber doch die Grundlage für eine nach all' den bezeichneten Richtungen hin segensreiche Umgestal⸗ tung unserer Branntweingesetzgebung. Die Erklärungen und Motive des Gesetzentwurfs, welche ja noch nicht vorliegen, vielleicht auch die Gestalt, welche derselbe im Bundesrath erhält, werden wohl schon manche Bedenken beseitigen und aufklären. Auf einige dieser von verschiedenen Seiten in der letzten Zeit geltend gemachten Be⸗ denken, welche mir theilweise unbegründet, theilweise von der oben gerügten Einseitigkeit diktirt zu sein scheinen, will ich hier kurz eingehen. Es wird da z. B. gesagt: Ja, diese Ziele der Re⸗ gierung wollen auch wir, aber auf andere Weise, erreichen und es wird dann im Allgemeinen, aber ohne ein näheres Eingehen auf die Sache, als gleichwerthiges Mittel eine Fabrikatsteuer empfohlen. Zweifellos würde eine solche eine größere Einnahme aus dem Brannt⸗ wein bringen können, als die jetzige Art der Besteuerung, vielleicht ließe sich auch der zweite Punkt, Beschränkung des übermäßigen Konsums von Branntwein überhaupt und der Verbreitung von schlechtem, gesundheitsschädlichem Branntwein im Speziellen, damit erreichen; aber auf welche Weise durch eine Fabrikatsteuer den gerecht⸗ fertigten Klagen der Landwirthe und speziell der kleineren Brennereien abgeholfen und letztere gestützt und erhalten werden können, ist bis jetzt wenigstens noch nicht gezeigt worden.
Ein Einwurf, der von entgegengesetzter, agrarischer Seite gemacht wird, ist der: der Minimalpreis für den Rohbranntwein von 30 ℳ ist zu niedrig gegriffen, er muß erhöht werden; man setze für alle Brennereien 32 oder 34 ℳ als Minimalsatz fest. Während also beim vorigen Einwurfe gegen den Monopolentwurf das Interesse der Land⸗ wirthschaft gar nicht berücksichtigt wird, wird hier aus einseitig agra⸗ rischen Gründen über das Ziel hinausgeschossen. Ich finde, der Mi⸗ nimalsatz von 30 ℳ (bei den tleineren Brennereien bis 32 ℳ) kommt den berechtigten Wünschen der Landwirth⸗ schaft genügend entgegen, ein Mehr würde dem schon erhobe⸗ nen Vorwurf, daß das ganze Monopol im einseitigen Interesse der preußischen Grundbesitzer gemacht werden solle, eine ge⸗ wisse Berechtigung geben und ihm manche streng⸗unparteiische Stimme entziehen müssen. Die sonstigen Bedenken, welche von Seiten der Landwirthschaft (u. A. auch in den Berathungen des Landwirthschafts⸗ raths) erhoben werden, sind untergeordneter Natur und werden, nach Bekanntwerden der Motive, wohl theils verschwinden, theils auf Be⸗ rückfichtigung chttet Fönmnen Die Landwirthschaft hat alle Ürsache, mit diesem Entwurfe, so wie er ist, zufrieden zu sein; außer dem Vortheil, für ihren Branntwein jederzeit einen solventen Käufer zu haben, welcher einen guten Durchschnittspreis zahlt, können n . Zuweisungen des Ergebnisses des Brannt⸗ veinms awean die Einzelstaaten dort große Erleich⸗ terungen geschaffken werden, und die Bestimmung des Gesedentwurfes, Ss die Gemeinden im Falle des Bedürfnisses mit preises ö Aufsichtsbehörde bis 50 % des Monopolverkaufs⸗ Linte 88 ”- ” dürfen, wird wahrscheinlich auch wieder in erster Linie der Landwirthschaft zu gute kommen und zur Ablösung anderer Fucs hr ruhender Lasten verwandt werden können. Sie sollte jeden⸗ Bust nar⸗ weitergehenden Wünsche, im Interesse der Möglichkeit des Zustandekommens des Gesetzes bescheiden zurückhalten. Die Be fürchtung des Hrn. Professors v bEC111“ “
v brofessors von Miaskowski (Breslau) daß der ausländische Branntwein vor dem inländisch öglicherweise bevorz werden könnte, theile ich micht, da ischen mög icherweise evorzugt Spstem unfseaer Regierun dies ja dem ganzen wir thschaftlichen theile dieses Monopolenegun h reiten und einige wesentliche Vor⸗ 1 Immer wieder tritt rnch usorisch machen “
Monopol im Ganzen nicht eigt shütbrs Iüeee öeh den östlichen Provinzen im Verhältniß 188 111“ füdlichen zu sehr bevorzugt besonders zu den westlichen und warum den Brenner srsugt werden, und daß man nicht einsehen könne, Se. WWT ein höherer Preis für ihr Produkt gezahlt “ e, als sie nach dem Stande des Weltmarktpreises erhalten
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Uüäsen igs besg Rücksi ht genommen und übersehen, daß in den west⸗ onders den südlichen Gegenden Deutschlands (z. B. i
Die öffent⸗
Bayern, Württemberg, Baden u. s. w.) die Branntweinproduktion und⸗Konsumtion eine viel geringere ist, diesen Gegenden und Staaten aber doch, durch den Vertheilungsmodus nach Maßgabe der matrikular⸗ mäßigen Bevölkerung, ein unverhältnißmäßig großer Antheil an der Reineinnahme zugewiesen wird und eine scheinbare Ungerechtigkeit dadurch aufgehoben ist. Was nun die Bewilligung von Seiten der Monopol⸗ verwaltung eines etwas höheren Preises, als des augenblicklichen Marktpreises (im Minimum 30 ℳ pro Hektoliter) anbetrifft, so ist solchem der Durchschnittspreis einer Reihe von Jahren (das beste und schlechteste ausgeschlossen) zu Grunde gelegt und der augenblicklichen Nothlage der Brennereien ist doch nur dann abzuhelfen und dieser wichtige Produktionszweig nur dadurch zu erhalten, daß eben den Pro⸗ duzenten ein höherer Kaufpreis gezahlt wird, als sie ihn augenblicklich anderweit erhalten können. Als ein Bedenken des Gesetzentwurfs wird auch hervorgehoben, daß der Kleinverkauf des Brannt⸗ weins durch widerruflich angestellte Verschleißer ein unabsehbares Heer abhängiger Leute schaffen würde. Ich will die Frage hier nicht erörtern, ob dies, wenn es eintreten sollte, nicht dem jcgigen Zustande vorzuziehen wäre, wo notorisch in den Schnapskneipen am meisten gegen die gesellschaftliche Sitte und Ordnung gewühlt wird, und solche in vielen Fällen die Sammelpunkte staatsfeindlicher Ele⸗ mente sind; aber ich glaube, daß eine Kontrole nach dieser Richtung, selbst wenn sie beabsichtigt oder versucht werden sollte, nicht durchführbar sein wird, und daß wir auch hier, wie bei anderen kleineren Beamten⸗ kategorien, die Erfahrung machen werden, daß wenigstens beim allgemei⸗ nen, direkten und geheimen Stimmrecht eine Beeinflussung wir⸗ kungslos bleiben würde. Im Uebrigen unterliegt auch jetzt schon der Schankbetrieb gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen. Daß die Zahl der Schnapskneipen verringert wird, ist jedenfalls ein un⸗ leugbarer Vortheil dieses Gesetzes. Die Befürchtung, daß in Gegen⸗ den, wo eigentliche Schnapskneipen nicht oder kaum bestehen, durch dieses Gesetz solche geschaffen werden würden, oder daß, wie ein fort chritt⸗ liches Blatt neulich insinuirte, die Regierung den Branntweingenuß groß⸗ ziehen würde, um wachsende Einnahmen zu erzielen, scheint mir grund⸗ los. Die Regierung wird sich im ersteren Falle streng den hervor⸗ tretenden Bedürfnissen anpassen, keinenfalls kann aber von ihr ange⸗ nommen werden, und dies gilt hauptsächlich mit Bezug auf den zweiten Entwurf, daß sie ihren eigenen ausgesprochenen Intentionen, die Branntweinpest zu bekämpfen, durch Vermehrung der Gelegenheit zum Branntweingenuß ins Gesicht schlagen würde. Es gehört ein nicht gewöhnlicher Grad von mala fides dazu, um dies anzunehmen! —Es liegt mir ferne, den Anspruch zu erheben, irgend wie in er⸗ schöpfender Weise die gegen das Monopol ins Feld geführten Be⸗ denken alle angeführt und widerlegt zu haben, ich wollte nur einige derselben auf ihren richtigen Werth zurückführen und vor allem zeigen, daß fast überall die Bedenken von einer einseitigen Auffassung ausgehen und es übersehen wird, daß das Monopol drei gleich wichtige Zwecke verfolgt und als Ganzes betrachtet werden muß.
— Die „Leipziger Zeitung“ sagt:
Unsere Stellung zum Branntweinmonopol ist Worten gezeichnet:
So lange man uns keine Maßregel namhaft zu machen weiß, die gleichzeitig nach allen drei hier in Betracht kommenden Richtungen, nach der finanziellen, der volkswirthschaftlichen und der ethisch⸗hygienischen Seite hin, gleiche oder bessere Erfolge verspricht als das Monopol, so lange geben wir dem Letzteren trotz aller ihm etwa anhaftenden Mängel den Vorzug. Deun daß es möglich sei, den einen oder anderen dieser Zwecke unter Aufopferung des dritten, z. B. unter Aufopferung des großen mit Forterhaltung unseres jetzigen landwirthschaftlichen Brennereibetriebs verbundenen volkswirthschaftlichen Vortheils, auch durch andere Maßregeln zu er⸗ reichen, das einzusehen wird wohl Niemand erst der gestrigen Beleh⸗ rung der „National⸗Zeitung“ bedürfen .. ..
mit wenigen
—
Statistische Nachrichten.
Bei den Stadtverordneten⸗Wahlen in Berlin am 18., 19. und 20. Oktober 1883 haben sich, nach dem elften Jahrgange des Statistischen Jahrbuchs der Stadt Berlin, von den eingeladenen Wählern der dritten Abtheilung an der Wah! betheiligt: im 1. Wahl⸗ bezirk 45,5 %, im 2. Wbz. 52,1 %, im 3. Wbz. 51,2 %, im 4. Wbz. 42,8 %, im 5. Wbz. 42,0 %, im 6. Wbz. 38,2 %, im ⁷. Wbz. 42,4 %,
8. Wbz. 30,8 %, im 9. Wbz. 39,7 %, im 10. Wbz. 35,6 %, im . Wbz. 41,2 %, im 12. Wbz. 38,6 %, im 13. Wbz. 43,0 %, ün .Wbz. 41,9 %, im 15. Wbz. 40,1 %, im 16. Wbz. 38,7 %, im . Wbz. 41,0 %, im 18. Wbz. 40,1 %, im 19. Wbz. 35,7 %, im . Wbz. 41,8 %, im 21. Wbz. 38,1 %, im 22. Wbz. 38,0 %, im 23. Wbz. 39,0 %, im 24. Wbz. 32,7 %, im 25. Wbz. 38,9 %, im 3. Wbz. 35,7 %, im 27. Wbz. 38,1 %, im 28. Wbz. %o, im 29. Wbz. 44,2 %, im 30. Wbz. 30,7 %, im 31. Wbz. 32,6 %, im 2. Wbz. 44,6 %, im 33. Wbz. 39,0 %, im 34. Wbz. 33,8 %, im 5. Wbz. 32,0 %, im 36. Wbz. 38,9 %, im 37. Wbz. 28,0 %, im 38. Wbz. 37,1 %, im 39. Wbz. 44,0 %, im 40. Wbz. 43,6 %, im 41. Wbz. 36,8 %, im 42. Wbz. 34,9 %; von den eingeladenen Wählern der zweiten Abtheilung: im 1. Wbz. 62,9 %, im 2. Wbz. 50,0 %, im 3. Wbz. 54,7 %, im 4. Wbz. 53,8 %, im 5. Wbz. 42,5 %, im 6. Wbz. 57,0 %, im 7. Wbz 64,5 %, im 8. Wbz. 61,0 %, im 9. Woöz. 50,1 %, im 10. Wbz. 63,0 %, im 11. Wbz. 65,7 %, im 12. Wbz. 63,0 %, im 13. Wbz. 62,8 %, im 14. Wbz. 64,5 %; von den eingeladenen Wählern der ersten Ab⸗ theilung: im 1. Wbz. 73,0 %, im 2. Wbz. 66,4 %, im 3. Wbz. 64,8 % im 4. Wbz. 68,9 %, im 5. Wbz. 84,0 %, im 6. Wbz. 72,0 %, im 7. Wbz. 66,2 %, im 8. Wbz. 72,8 %, im 9. Wbz. 70,0 %, im 10. Wbz. 75,5 %, im 11. Wbz. 72,0 %, im 12. Wbz. 82,8 %, im 13. Wbz. 81,8 %, im 14. Wbz. 74,0 %. Ueberhaupt betheiligten sich an der Wahl von den 3196 eingeladenen Wählern der ersten Ab⸗ theilung 2342 = 74,2 %, von den 15 902 eingeladenen Wählern der zwerten Abtheilung 9403 = 59,] % und von 166 086 eingeladenen Wählern der dritten Abtheilung 66 063 = 39,8 %; zusammen von 185 184 eingeladenen Wählern 77 808 = 42,0 %.
— Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden an der Königlichen Akademie zu Münster im Winter⸗Semester 1885—86. Summarische Uebersicht. A. Im Sommer⸗Semester 1885 sind immatrikulirt gewesen 420, davon sind a. verstorben 1, b. abge⸗ gangen mit Exmatrikel 105, c. weggegangen ohne sich abzumelden und daher gestrichen —, d. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vor⸗ schriften für die Studirenden vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrichen aus sonstigen Gründen —, zusammen 106. Es sind demnach geblieben 314, dazu sind in diesem Semester gekommen 82. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 396. Die theologische Fakultät zählt 223 Preußen, 13 Nichtpreußen, zusammen 236. Die philosophische Fakultät zählt; a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 150, b Frenpen ohne Zeugniß der Reife nach §. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 2, c. Nichtpreußen 8 = 160, zusammen 396. B Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten: Nicht immatri⸗ kulationsfähige Preußen und Nichtpreußen 16, die Gesammtzahl der Berechtigten ist mithin (A u. B) 412. Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen: AA. Von den immatrikulirten Studirenden: In der katholisch⸗theologischen Fakultät 236, in der philosophischen Fakultät 160, zusammen 396. Vom Hören von Vorlesungen dispensirt sind: In der theologischen Fakultät —, in der philosophischen Fakultät —, zusammen —; BB. Von den übrigen berechtigten Personen: Nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen, welche vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben 16, zusammen 16. Die Gesammt⸗ zahl der Berechtigten, welche Vorlesungen hören, ist mithin 412
Knunst, Wissenschaft und Literatur. 8 Von der von ꝛc. Achilles, Hinschius, Johow und Vierhaus, mit besonderer Berücksichtigung der Reichs⸗ gesetzgebung, bearbeiteten 8. Auflage des von Koch mit
Kommentar herausgegebenen „Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten“ ist vor Kurzen die 21. Lieferung (Berlin und Leipzig, Guttentag) erschienen. Dieselbe enthält vom 1. Theil Fortsetzung und Schluß des 18. Titels (des 1. und 2. Abschnittes
von Lehn⸗ und von Erbzinsgütern), ferner den 19. Titel (Von dinglichen
und persönlichen Rechten auf fremdes Eigenthum überhaupt) und vom 20. Titel (Von dem Rechte auf die Substanz einer fremden Sache) einen Theil des 1. Abschnittes (Von dem Rechte des Unterpfands) und bringt, wie die früheren Lieferungen, zahlreiche Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen. .
— Ein Rückblick auf die jüngsten Leistungen der nunmehr über
vierzig Jahre bestehenden Leipziger „Illustrirten Zeitung“ zeigt, daß diese Zeitung ihre Stelle an der Svitze der illustrirten Journale behauptet, daß die Redaktion sich ihrer Aufgabe, die Zeitgeschichte in Wort und Bild getreu festzuhalten, wohl bewußt ist und im Verein mit vorzüglichen künstlerischen und literarischen Kräften durchzuführen weiß. Auf 24 Folioseiten enthält die Illustrirte Zeitung jede Woche den reichhaltigsten und mannigfaltigsten Stoff. Die Gediegenheit und
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„Die am 16. d. M. erscheinende Nr. 2220 enthält folgende Ab⸗ bildungen: Blumenverkäuferin. Nach einem Gemälde von Angelo Graf de Courten. — Der König von Korea. — Land und Leute in Korea. 18 Abbildungen. Nach photographischen Aufnahmen. Stadt⸗ thor in Séoul. Chemulpo, Haupthafenplatz Koreas. Palastthor der Stadtmauer von Séoul. Das japanische Quartier in Chemulvpo. Der innere Hafen von Chemulpo. Ein Sommerhaus im Königlichen Palast zu Séoul. Séoul. Das Innere eines feinen koreanischen Hauses Mädchen, Mehl bereitend. Mandarin in Hoftracht. Sänge⸗ rin im Winterkostüm. Händler. Alter Mandarin. Mandarin mit Frau. Schauspieler. General und Soldaten. Hoher Beamter. Koreanisches Mädchen. — Winterlandschaft. Nach einem Gemälde von Karl Ebert — Sauhatz. Nach einem Gemälde von C. F. Deiker. — Berliner Bilder: Unter der Stadtbahn am Aleranderplatz Original⸗ zeichnung von W. Geißler. — Lili Lehmann. Nach einer Photographie von J. C. Schaarwächter in Berlin. — Eine Fahrt des Iberischen Mutter⸗Gottes⸗Bildes in Moskau. Nach einer Zeichnung von St. Schamota. — Johannes Minckwitz, † am 29. Dezember. Die neue evangelische Kirche in Meran. Nach einer photographischen Auf⸗ nahme von Largajoli in Meran. — Elektrische Fische: Zitterroche, Torpedo, Zitteraal, Zitterwels. — Briefmarke des Congo⸗Staats. — Moden: Anzug aus Wollstoff und Astrachangewebe. — Toquet aus otterbraunem Plüsch. — Rembrandt⸗Hut.
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Land⸗ und Forstwirthschafft.
„In der gestrigen (5.) Sitzung des Deutschen Landwirth⸗ schaftsraths wurde folgende Resolution empfohlen: Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt in Konsequenz seiner früher gefaßten Beschlüsse seine volle Befriedigung über den dem Reichstage vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unsall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen.
Gleichzeitig spricht der Deutsche Landwirthschaftsrath die Er⸗ wartung aus, daß die Landesregierungen nicht säumen werden, die im Abschnitt b §§. 125 bis 133 des Entwurfs in Aussicht genom mene obligatorische Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaft⸗ lichen Betrieben beschäftigten Personen durch Landesgesetze einzu⸗ führen.“ 8
Ohne Debatte gelangte diese Resolution einstimmig mit der Maß⸗ gabe zur Annahme, daß der Vorstand beauftragt wird, diesen Beschluß den deutschen Landesregierungen sowie dem Bundesrath und Reichstag mitzutheilen. “
Den folgenden Gegenstand bildete die bereits am Sonnabend be⸗ handelte Viehseuchenfrage.
Seitens einer diesbezüglichen Kommission lag folgender An⸗ trag vor: “
„Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschließen:
In Erwägung, 8
1) daß die mit der Abänderungsvorlage zum Gesetze, betreffend
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, beabsichtigte Kenn⸗ zeichnung eines der Lungenseuche oder der Ansteckung verdächtigen Viehstandes eine Maßnahme von sehr einschneidender wirth⸗ schaftlicher Wirkung ist; daß aber nach wie vor seucheverdächtige Viehbestände auf polizeiliche Anordnung getödtet werden können, und daß bei strengem Vollzuge dieser gesetzlichen Bestimmung die Tödtung (mit Entschädigung) sich seither bewährt hat, erklärt sich der Landwirthschaftsrath zwar nicht gegen die Kennzeich⸗ nung, erwartet jedoch, daß dieses Hülfsmittel nur da Anwendung findet, wo aus schwerwiegenden finanziellen und wirthschaftlichen Gründen die Tödtung sämmtlicher verdächtigen Thiere nicht statt⸗ finden kann.
Letztere ist vorzunehmen, wenn der vierte Theil eines Stall⸗ bestandes als seucheverdächtig erklärt wird. 1 1. In Konsequenz der bereits gesetzlich stattfindenden Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete Thiere ist auch jedenfalls der durch die Kennzeichnung veranlaßte Minderwerch in Geld zu ent⸗ schädigen.
II. Eine wesentlich schärfere Bestrafung Zegen Verheimlichung der Lungenseuche ist im Interesse der Tilgung derselben unbedingt erforderlich. Es ist daher zu wünschen, daß die Novelle vom 20. No⸗ vember 1885 nach dieser Richtung hin ergänzt werde.
III. Eine strenge Ueberwachung der deutschen Grenzen zur Ver⸗ hinderung der Seuche⸗Einschleppung durch Schmuggel ist dringend geboten.
IV. Daneben empfiehlt sich die strengste polizeiliche Ueberwachung der Händlerstallungen, welche vorzugsweise als Träger des Ansteckungs⸗ stoffes zu betrachten sind.“ 8
Auf Antrag des General⸗Sekretärs von Mendel (Oldenburg) wurde dem Kommissionsantrage noch folgender Punkt V. hinzugefügt:
„V. Der Landwirthschaftsrath erblickt in der Ermächtigung der Landesregierungen, „„für den ganzen Umfang ihres Staatsgebiets oder für Theile desselben die Impfung sämmtlicher Rinder in den Gehöften oder in der Ortschaft, wo die Lungenseuche ausgebrochen ist, anzu⸗ ordnen““, ein sehr wichtiges Mittel zur Beherrschung der Seuche, und hofft, daß die Landesregierungen den eingehendsten Gebrauch von dieser Ermächtigung machen werden.“
Ferner beantragte der Landes⸗Oekonomie⸗Rath Dr. Bürstenbinder, im Absatz 3 sub 2 I. einzuschalten: 8
„Der §. 42 des Reichs⸗Gesetzes vom 23. Juni 1880 ist auch für die Lungenseuche in Geltung zu bringen. Die Tödtung ist vor⸗ zunehmen, wenn der vierte Theil eines Stallbestandes als seuchever dächtig erklärt wird u. s. w.“ —
Professor Dr. Orth (Berlin) beantragte, den §. IV des Kom⸗ missionsantrages zu fassen: 8
„IV. Daneben empfiehlt sich die strengstepolizeiliche Ueber⸗ wachung der Händlerstallungen sowie der Bahnhöfe und der Eisen- bahntransporrwagen, welche vorzugsweise als Träger des Ansteckungs⸗ stoffes zu betrachten sind.“ “
Der Kommissionsantrag nebst den letzterwähnten Amendements und dem Antrag Orth gelangten schließlich einstimmig zur Annahme.
Hierauf beschäftigte sich die Versammlung noch mit der Fäkal⸗ frage. Nach längerer Debatte wurde einstimmig beschlossen:
„Der. Deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschließen: b
Der Vorstand des Deutschen Landwirthschaftsraths wird beauf⸗ tragt, von der auf Veranlassung des Deutschen Landwirthschaftsraths herausgegebenen Schrift: „Die Verwerthung der städtischen Fäkalien“ einen kurzen populären Auszug, im Umfang von höchstens 3 Druck⸗ bogen, zur Belehrung für die weiteren Kreise der Bevölkerung aus⸗ arbeiten zu lassen und zur größt bglichsten Verbreitung zu bringen.“