1886 / 12 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jan 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Donnerstag, den 14. Januar

s⸗Anzeiger. b 1886.

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 14. Januar. In der gestrigen

93) Sitzung des Reichstages erklärte bei fortgesetzter

Frster erathung des Gesetzentwurfs, betreffend ie Zuckersteuer, der Abg. Haerle: Da durch das vor⸗

egende Gesetz für eine ganze Reihe von Jahren eine

auernde Einrichtung geschaffen werden solle, so müsse man

ie Vorlage auf das sorgfältigste prüfen, denn nichts

bäre für die Zuckerindustrie unheilvoller, als wenn ch das Gesetz etwa nach wenigen Jahren als unhalt⸗

har erwiese. Daß die Regierung diese Vorlage nicht im origen Jahre gemacht habe, in welchem sich die Zuckerindustrie

n der schwersten Krisis befunden habe, sei vollkommen gerecht⸗

ertigt gewesen, der Reichstag habe dies selbst anerkannt.

Karum habe die Regierung aber nicht schon vor einigen

Vahren die nöthigen Schritte gethan, um die drohende Krisis u verhindern? Schon am Ende des Jahres 1881 sei der

Rückgang der Zuckersteuer offenkundig zu Tage getreten. Hätte die Regierung im Juni 1884 darauf bestanden, die damalige Vorlage noch zu berathen, so hätte der Reichstag sicherlich nicht widersprochen. Die Berechnungen der Vorlage ließen keine dauernde Verbesserung auf diesem Gebiete er⸗ kennen. Was die Ausbeutefähigkeit der Rüben be⸗ trefe, so sei die Annahme von 10 ½ Centner Rüben für 1 Ctr. Zucker entschieden zu. hoch gegriffen. Jede Erhöhung der Rübensteuer werde nothwendigerweise zu einer noch weiteren Ausdehnung der Melasse⸗Entzuckerung führen, und ferner werde dadurch eine gewisse Exportprämie eingeführt. Die Folgen dieser Maßregel für die Zuckerindustrie träfen auch die Landwirthschaft in gleichem Maße, der Landwirthschafts⸗

roath habe sich aber gegen die Erhöhung der Rübensteuer aus⸗

gesprochen. Jede Erhöhung der Rübensteuer sei eine Erhöhung der indirekten Besteuerung des Zuckers. Durch sie müsse un— bedingt der Preis des Zuckers steigen und der Konsum geringer werden, während doch die Ausdehnung des Zuckerkonsums im Inlande höchst wünschenswerth sei für die Gesundheit unseres Volkes. Durch die Besteuerung des Zuckers bekomme das Ausland den Zucker billiger als wir im Inlande. Man

müsse unbedingt zu dem System der Fabrikatsteuer über⸗

gehen, das von allen Systemen das gerechteste sei. In Frankreich habe man nach deutschem Vorgange die Fabrikat⸗ steuer aufgegeben und das System der Rohmaterialsteuer ein⸗ geführt, weil man geglaubt habe, dadurch die Industrie zu heben. Aber alle diese Versuche in Frankreich seien gescheitert, und auch in Deutschland sei der Glanz der Zuckerindustrie schon sehr verblaßt. In der Kommission würden alle diese Ge⸗ sichtspunkte zu prüfen sein, und er schließe sich deshalb dem Antrage g Kommissionsverweisung an.

Der Abg. Graf von Hacke meinte: Wenn man Seitens der Industrie, die in dieser Frage in zwei Lager getheilt sei, den Entwurf verschieden aufgenommen habe, so sei das nur natürlich, weil eben jeder Mensch sein eigenes Interesse zu wahren suche. Man fabrizire Zucker nicht, um andere Leute glücklich zu machen, sondern um Geld zu verdienen! Diese Vorlage werde nicht ausreichen, um das finanzielle Resultat zu erzielen, welches sich die Regierung verspreche. Seine Partei wolle die Rohmaterial⸗Besteuerung beibehalten, denn unter diesem System sei die Industrie groß geworden. Dadurch werde auch der Vortheil erreicht, daß der technische Betrieb vollkommen freie Hand behalte, und der Fabrikant keine Rücksicht auf den Steuerbeamten zu nehmen brauche. Die amtliche Statistik gehe bei der Berechnung der Pro⸗ duktion und des Konsums von falschen Voraussetzungen aus. Daher seien auch alle Schlüsse, die aus dieser amt⸗ lichen Statistik gezogen würden, falsch. Er wünsche, daß in der Kommission diese Frage einer genauen Prüfung unter⸗ zogen werde. Er habe es vermißt, daß man bei der vorgestri⸗ 8 Debatte so wenig von der Zuckerraffinerie gesprochen abe, obwohl diese doch bei der Frage der Zuckerbesteuerung wesentlich sei. Dem Herbertzschen System der Herabsetzung der Rübensteuer auf 1,20 stimme er vollkommen bei. Ein großer Theil der Industrie habe in der Vorlage auch eine differentielle Behandlung derjenigen Betriebe vermißt, die in weniger günstigen Territorien gelegen seien. Die Frage der Melassebesteuerung sei von der Regierung vollständig übergangen worden. Freilich sei die Definition des Begriffs „Melasse“ sehr schwierig, und die im Jahre 1869 von der Regierung aufgestellte Definition, wonach Melasse das Residuum sei, aus dem kein Zucker mehr gewonnen werden könne, treffe heute nicht mehr zu; jedenfalls sei diese Definition für den Steuer⸗ beamten absolut unbrauchbar. Der bestehende Modus, 4 Proz. von der Rübensteuer an Erhebungskosten abzuziehen, könne seiner Ansicht nach nicht aufrecht erhalten werden. Es sei dringend nothwendig, diese Frage neu zu regeln.

Der Abg. Heine sprach sich folgendermaßen aus: Man habe in der Debatte sehr viel von den Interessen der Fabri⸗ anten und der Regierung, aber noch gar nicht von dem Interesse der Konsumenten, der Steuerzahler, gesprochen. Alle

edner hätten hervorgehoben, daß sie die Krisis längst vorher⸗ gesehen hätten, aber keiner habe sich bereit erklärt, das bis⸗ herige System, das sich nicht bewährt habe, umzustoßen. Vor allen Dingen könne der bisherige Modus der Exportbonifikation nicht länger aufrecht erhalten wer⸗ den. Wenn man im statistischen Bericht finde, daß im setten Jahre 408 Zuckerfabriken bestanden hätten, so be⸗ trage Se Staatszuschuß für jede der Fabriken mehr als 100 000 Er sei nicht, wie der Staatssekretär von Burchard, der Meinung, daß lediglich das Ausland die er⸗ höhten Zuckerpreise tragen werde. Er (Redner) habe die feste eberzeugung, daß die inländischen Konsumenten, die in der Mehrzahl unter den ärmeren Klassen zu suchen seien, den Zuschlag tragen müßten, und daß also eine Steuer⸗ erhöhung die Vertheuerung eines nothwendigen Lebens⸗ mittels mit sich bringen müsse. Seine Partei werde also gegen die vorgeschlagene Steuererhöhung stimmen. Durch die Zuckerindustrie seien die Interessen der Landarbeiter geradezu Pichädi t worden, während nur der Großgrundbesitz davon orthei b.- habe. Bei dem jetzigen Betriebe der Groß⸗ industrie habe man in den industriellen Bezirken

der Arbeiter zu konstatiren. Wo es sich um die wahren Interessen der Arbeiter handele, da habe das Haus kein Geld; auch die Hebung der Zuckerindustrie habe nur für die Besitzenden Vortheil. Er wolle einen Vorschlag machen, wie man die fehlenden Millionen mit Leichtigkeit erhalten könne. Man solle die ganze Zuckersteuer abschaffen und eine nach oben hin steigende Einkommensteuer einführen. Aus dieser Vorlage werde auch die Kommission nichts Brauchbares machen können.

Der Abg. Rohland erklärte: Die Behauptung des Vor⸗ redners, daß durch die Zuckerindustrie die Lage des landwirth⸗ schaftlichen Arbeiters geschädigt werde, sei unrichtig; im Gegen⸗ theil, die Arbeiterverhältnisse seien mit dem Emporblühen der Industrie günstiger geworden. Seine Partei trete für eine Herabsetzung der Rübensteuer ein und beklage es, daß man nicht schon früher den allmählichen Uebergang zur Fabrikat⸗ steuer vorbereitet habe. Er fürchte auch, daß sich die „Schlaganfälle“ der Zuckerindustrie wiederholen würden, wenn man das jetzige System beibehalte. Die Arbeiten der Enquete⸗Kommission könne er nicht als so muster⸗ gültig anerkennen, wie der Minister für Landwirthschaft gestern sie dargestellt habe. Seine Partei halte eine Erhöhung der Steuer für ungerechtfertigt, und es werde Sache der Kom⸗ mission sein, die Gründe dafür genau zu prüfen. Durch die Erhöhung der Steuer werde der Konsum geschädigt und die Ueberproduktion 8 dem Gebiete der Zuckerindustrie nicht ge⸗ hemmt. Freilich gebe er gern zu, daß auch die Herabsetzung der Steuer nicht gleich eine Zunahme des Konsums herbeiführen werde, aber für die Zukunft werde entschieden das bestehende Mißver⸗ hältniß zwischen Produktion und Konsumtion aufgehoben. Die Erhöhung der Steuer würde den Konsum vertheuern und dadurch den Rückgang der Fabrikation herbeiführen. Er wünsche, daß in der Kommission eine Herabsetzung der Steuer ernsthaft ins Auge gefaßt, daß sie zum Beschluß gemacht werde, welchem die Regierung Folge geben möge.

E; entgegnete der Staatssekretär von B urchard:

eine Herren! Es kann nicht meine Aufgabe sein, auf alle Einwendungen und Behauptungen näher einzugehen, die während der heutigen Diskussion geäußert worden sind; zum Theil sind sie Wieder⸗ holungen derjenigen Bemerkungen und Ansichten, welche schon vor Jahren hier geltend gemacht worden sind, zum Theil sind es die⸗ selben, die gestern bereits vorgebracht und auch von hier widerlegt worden sind. Ich nehme auch an, daß die Kommission mit all diesen Fragen sich eingehend zu beschäftigen haben wird, und daß es nicht möglich sei, bei der ersten Berathung diese Fragen alle zum Abschluß zu bringen. Ich unterlasse es endlich, auf die Aeußerungen des Hrn. Abg. Heine näher einzugehen. Soweit dieselben zu der Materie ehören, die Rübensteuer betreffen, beruhen sie auf vollständig willkürlichen Annahmen; so die Behauptung, daß 40 Millionen Zuckerprämien gezahlt worden seien, oder auf vollständigem Mißverständniß, daß ich z. B. behauptet hätte, der höhere Zuckerpreis würde von den Konsumenten getragen. Ich glaube es nicht nöthig zu haben, diese Behauptungen hier näher zu widerlegen. Soweit sie aber landwirthschaftliche Gegenstände be⸗ treffen, insbesondere die Behauptung, daß die Lage der landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter durch das Blühen der Zuckerindustrie sich nicht verbessert habe, so nehme ich an, daß von berufener Seite darauf ge⸗ antwortet werden wird, soweit es als nothwendig erachtet wird.

Zunächst möchte ich mich zu den Behauptungen des Hrn. Abg. Haerle wenden, der den Vorwurf, den ich gestern mich bemüht habe, zu widerlegen, den Vorwurf, daß die Regie⸗ rung ihrerseits die Reform der Zuckersteuer in ungehöriger, nicht zu billigender Weise verschleppt hätte, aufrecht erhalten hat. Er begründet diesen Vorwurf auch nur durch eine einzige Behauptung und nimmt den Vorwurf im Uebrigen als thatsächlich begründet an, trotzdem ich mich bemüht habe, ihm die Zahlen genau vorzuführen. Er sagte, schon im Winter 1881 sei eine Resolution hier gefaßt, daß die Frage einer angemessenen Regelung der Steuer, die Frage des Verhältnisses zwischen Steuer und Ausfuhrvergütung von den ver⸗ bündeten Regierungen zu prüfen sei. Soweit ich mich entsinne ich habe das Material augenblicklich nicht zur Hand ist die Resolution zum Etat gefaßt. Der Etat ist in dritter Lesung beschlossen Anfang oder Ende März, jedenfalls hat sich der Bundesrath mit dem Etat erst im März befaßt, die Resolution aber erst später berathen und im Winter desselben Jahres hat der Bundesrath, nachdem ihm die Ein⸗ nahmen des Betriebsjahres bekannt waren, auch dementsprechende Schritte gethan. Es war keine Möglichkeit gegeben, daß der Bundesrath sich eber mit dieser Frage beschäftigen und einer Revision näher treten konnte, als bis ihm die Einnahmen desjenigen Jahres vorlagen, in dem dieser Beschluß gefaßt war. Ich glaube also auch, daß diese Behauptung diesen Vorwurf nicht begründen kann; im Uebrigen sind aber keine Gründe vorgebracht worden, welche diesen Vorwurf irgendwie erhärten könnten.

Der Hr. Abg. Graf von Hacke hat sich dann eingehends mit den Wünschen und Bedürfnissen der Industrie beschäftigt und die Be⸗ hauptung aufgestellt, die Industrie sei in zwei Lager gespalten, das eine für, das andere gegen das Gesetz. Nun, wenn die Industrie immer nur in zwei Lager gespalten gewesen wäre, dann würde es vielleicht der Enquete gar nicht bedurft haben; dann würden aus den Kreisen der Industrie den verbündeten Regierungen schon genügende Anhaltspunkte gegeben sein, um zu einer klaren Auffassung über die Zuckersteuerfrage zu gelangen. Es ist ja aber bekannt, daß die Industrie sich früher über die einzelnen Fragen nicht geäußert hat, und soweit sie sich demnächst geäußert hat, daß sie nicht in zwei Lager, sondern in eine große Zahl von Lagern gespalten war. Es ist bekannt, daß gerade in den Kreisen der Rübenindustriellen die mannigfachsten Gegensätze vorhanden sind, der Eine wünscht dies, der Andere das, der Eine glaubt in dieser Kombination das Richtige finden zu können, der Andere in einer andern. Auf diese Weise war es eben unmöglich, zu einer Klarstellung über die Wünsche und Be⸗ dürfnisse zu gelangen; es blieb nichts anderes übrig, als die Frage in einer Enquete gründlich zu prüfen.

Der Hr. Abg. Graf von Hacke hat denn die Statistik bemängelt und sich in recht absprechender Weise über den Werth der Statistik ge⸗ zußert. Nun, ich muß ja vollkommen anerkennen, daß die Angaben der Sta⸗ tistik über die Höhe des Zuckerkonsums unrichtig sind, das ist auch in den Motiven ausdrücklich erklärt worden, und es ist versucht worden, so⸗ weit es thunlich ist, die Angaben zu rektifiziren und darauf 2G8 folgerungen zu bauen. Ich hatte gehofft, der Hr. Graf von Hacke würde in der Lage sein, etwas Besseres geben zu können; das hat er nun allerdings nicht gekonnt, er sagt eben einfach: ich weiß auch nichts, aber die Statistik taugt nichts. Nun, ich glaube, wenn man vor solchen Thatsachen steht, muß man doch eben wenigstens ver⸗ suchen, das Richtige zu finden an der Hand der Materialien, die zu Gebote stehen.

Dann hat der Hr. Abg. Graf von Hacke die Frage der steuer⸗ freien Niederlagen näher berührt. In der Vorlage ist dieser Wunsch, der verschiedentlich schon geäußert worden ist, nicht berücksichtigt; es ist dagegen eine andere Vorschrift in Vorschlag gebracht wor⸗ den, nämlich eine Verlängerung des Kredits. Die Frage ist

eine wahre Leibeigenschaft

ja eine außerordentlich schwierige und bedarf der eingehenden Prüfung. Wenn der geehrte Herr Abgeordnete aber sagt, lediglich die alten preußischen Fiktionen hinderten es, daß das, was einmal in das Lager käme, nicht die Auslandsqualität annähme, so glaube ich, hat er doch die Motive nicht ausreichend gelesen oder nicht ausreichend gewürdigt. In den Motiven ist sehr eingehend ausgeführt worden, weshalb es im höchsten Maße bedenklich wäre, steuerfreie Läger zu gestatten mit der Wirkung, daß der Zucker, der in solche Lager auf⸗ genommen, bei der Herausnahme nicht den Zoll, sondern nur die ückzahlung der Ausfuhrvergütung zu tragen hätte. Es ist dort darauf hingewiesen, daß das ein Vorschußgeschäft wäre, daß man dabei für den Zucker Vorschüsse gewährte, die zinsfrei wären, und daß auf diese Weise die Steuerverwaltung dazu gelangte, eine Art Bankinstitut zu werden. Man kann über diese Gründe verschiedener Ansicht sein, aber sie sind doch angeführt und, glaube ich, bedürfen auch der eingehenden Berück⸗ sichtigung. Mit dieser einen Behauptung, daß es sich lediglich um eine Fiktion der alten preußischen Verwalkung Handele, ist, glaube ich, die Sache doch nicht erledigt. 1

Der Herr Abgeordnete hat dann darauf hingewiesen, daß beim Tabackbau schon etwas Gleiches bestände; dort wären schon steuerfreie Niederlagen eingerichtet mit der von mir bezeichneten Wirkung. Das ist thatsachlich nicht zutreffend. Beim Tabackbau wird überhaupt gar keine Steuer entrichtet von dem Taback, der in die Lager kommt; die Steuer wird erst erhoben, wenn der Taback herauskommt. Hier ist aber der Fall umgekehrt. Hier wird für den Zucker, wenn er auf das Lager kommt, die gesetzliche Ausfuhrvergütung gezahlt, und diese soll dann erst zurüͤckgezahlt werden, wenn nach unbegrenzter oder doch längerer Zeit der Zucker wieder heraus⸗ genommen wird. Ich nehme aber an, daß diese Frage die Kommission näher zu beschäftigen haben wird; sie ist ja eine sehr schwierige und bedarf einer eingehenden Würdigung nach mannigfachen Richtungen hin, auch nach der finanziellen Seite.

Daß der Hr. Graf von Hacke meint, die Steuerbehörde sollte in Erweiterung der in Artikel 2 vorgeschlagenen Bestimmung auch das Recht haben, den Betrieb zu beaufsichtigen, so kann das der Ver⸗ waltung ja nur sehr angenehm sein. Es ist das nicht in Vorschlag gebracht worden, weil man sich an die bestehenden Vorschriften halten wollte, die das nicht vorsehen; aber ich muß vollkommen anerkennen, es ist ja wünschenswerth und zur Klarstellung des Verhältnisses nur zu begrüßen, wenn eine derartige Vorschrift in das Gesetz aufgenommen wird, welche der Steuerbehörde gestattet auch wirklich einen Einblick in den Betrieb der Zuckerfabriken zu ge⸗ winnen.

Der Hr. Abg. Graf von Hacke hat sich alsdann mit der Melasse⸗ besteuerung näher beschäftigt. Ich war erst sehr zweifelhaft bei seinen Ausführungen, ob er ein Freund oder ein Feind der Melassebesteue rung sei; ich habe auch nachgelesen, was der geehrte Herr als Sach⸗ verständiger in der Enquetekommission gesagt hat, und auch da komm man zu keinem recht klaren Bilde darüber, ob der geehrte Herr eine Melassebesteuerung für möglich und ausführbar hält oder nicht. Heute meinte er, er wäre eigentlich in seinem Herzen der Ansicht, es sei nicht ut möglich, und das hat mich sehr befriedigt, denn ich theile diese

uffassung. Aber er knüpft daran die Schlußfolgerung: wenn das nicht möglich wäre, dann müsse die Steuer herabgesetzt werden. Ich muß sagen diese Beweisführung ist mir nicht recht verständlich; ich würde um gekehrt meinen, wenn es nicht möglich ist, eine Melassebesteuerung zu veranlagen, dann muß man die Steuer heraufsetzen, aber nicht hera ** Ich finde wenigstens keinen Zusammenhang zwischen diese eiden Sätzen. Es wird sich wohl noch Gelegenheit bieten, daß de geehrte Herr diesen Zusammenhang klar stellt.

Dann ist der geehrte Herr noch auf die Frage der Erhebungs⸗ kosten gekommen. Es ist vollkommen zutreffend, daß seit langer Zeit, seit Bestehen des Reichs und des Norddeutschen Bundes, von den einzelnen Staaten Erhebungskosten von 4 % der Brutto⸗Einnahme erhoben werden. Es ist auch zugegeben, daß diese Erhebungskosten unter Umständen vielleicht höher sind als die effektiven; unter Umständen können sie allerdings auch niedriger sein. Der Herr Abgeordnete knüpfte daran die Frage: weshalb soll man denn diesen Prozentsatz nicht einer Revision unterwerfen; wenn wir das Gesetz revidiren, weshalb sollen wir hierin nicht ändern? Ja, meine Herren, in der Verfassung steht, daß der Bundesrath die Befugniß hat, darüber zu beschließen, folglich konnte das ohne Aenderung der Verfassung nicht Gegenstand der Gesetzgebung werden. Das ist die Antwort darauf. Die Frage an sich ist eine außerordentlich schwierige; sie ist im Bundesrath noch nicht angeregt worden, und ich weiß nicht, ob im Bundesrath die Absicht besteht, sie einer Revision zu unterwerfen. Es kommen noch viele Punkte dabei in Betracht, die ich hier nicht näher erörtern kann, aber nach der Verfassung ist es dem Bundesrath vorbehalten, über diese Frage Beschluß zu fassen, und ich glaube, es wird sich empfehlen, dem Bundesrath zunächst die Erörterung dieser Frage zu überlassen. Eine Mittheilung über die effektiven Erhebungskosten vermag ich nicht zu geben, glaube auch nicht, daß es möglich ist, sie bis zur Kommissionsberathung zu beschaffen; man könnte doch nicht blos für einzelne Fabriken das ermitteln, man müßte es für die Gesammtheit der Fabriken ermitteln und einen Durchschnitt ziehen. Das würde eine sehr umfangreiche Arbeit sein, die jedenfalls in kurzer Zeit nicht durchzuführen wäre.

Wenn der Herr Abgeordnete dann gesagt hat, es wäre unbilli egen die Zuckerindustrie, daß man ihr diese Erhebungskosten zur Last 5,8 während man z. B. bei den Einnahmen aus der Brausteuer, wo 15 % an Erhebungskosten abgezogen würden, der Industrie das nicht ankreide, so glaube ich, ist dieser Vorwurf doch nicht begründet. Wenn man nach den Netto⸗Einnahmen der Rübensteuer fragt, muß man natürlich die Erhebungskosten abziehen. Dasselbe trifft auch für die Brausteuer zu. Wenn man fragt: was wirft die Brausteuer für die Reichskasse ab? dann müssen natürlich 15 % abgezogen werden. Es werden in gleichem Maße Brausteuer, Branntweinstener, Zuckersteuer behandelt bei der Frage: was wird an die Reichskasse abgeführt? Das ist eine rechnungsmäßige Folge.

Meine Herren, ich will die Diskussion nicht verlängern. Ich laube, daß die Kommission mit den Details sich näher zu beschäftigen aben wird. Ich möchte Sie zum Schluß nur wiederholt bitten: belfen Sie den verbündeten Regierungen, den vermittelnden Weg, den sie in Vorschlag gebracht haben, den Weg, der beide Interessen ver⸗ söhnen soll, zur Ausführung zu bringen, diese vorliegenden Vor⸗ schläge zur Annahme gelangen zu lassen, die den Interessen sowohl der Finanzen, wie auch der Zuckerindustrie nach Ansicht der verbündeten Regierungen am besten Rechnung tragen. 8

Der Entwurf wurde an eine Kommission von 28 Mit⸗ gliedern verwiesen.

Ueber die Wahl des Abg. Bormann (6. Trier) berichtete Namens der Wahlprüfungskommission

der Abg. Schmidt (Eichstädt): Die Wahl des Abg. Bormann sei in der Wahlprüfungskommission mehrfach er⸗ örtert worden. Auf Grund des vorliegenden Materials habe das Plenum im vorigen Jahre beschlossen, die Gültigkeits⸗ erklärung der Wahl so lange auszusetzen, bis weitere Ergeb⸗ nisse gesammelt seien. Diese Prüfung habe nun weiter er⸗

eben, daß eine größere Anzahl der abgegebenen Stimmen habe

kassirt werden müssen. Aber selbst, wenn man diese Stimmen kassiren wollte, würde der Abg. Bormann noch mit 2 Stim 8 8— 1 8 u“ 8